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Objektplanung für die Sanierung und Modernisierung des Hallenbads MarienBad

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:09 (Europe/Berlin)

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Offenes Verfahren gem. § 15 VgV

Zuschlagskriterien

A) Kurze Übersicht über die Zuschlagskriterien:

Nr.KriteriumAnteil an
Gesamtbewertung
1Preis30 %
2Erfahrung des Projektteams30 %
2.1Einschlägige Berufserfahrung der Projektleitung (v. a. Projektleitungs-Referenzprojekte)15 %
2.2Einschlägige Berufserfahrung des als Verantwortlicher für die Bauüberwachung vor Ort vorgesehenen Mitarbeiters (v. a. Mitarbeiter-Referenzprojekte)15 %
3Herangehensweise40 %
3.1Kostenmanagement5 %
3.2Terminmanagement5 %
3.3Koordination der Planer und Bauüberwachung vor Ort30 %
Gesamt:100 %

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B) Erläuterungen der unter A) genannten Zuschlagskriterien:

Nr.KriteriumAnteil an Gesamt- bewertungFaktor (Wichtun gszahl)Erläuterungen zum Kriterium
1Preis30 %---Für die Wertung des Honorarangebotes wird die
Gesamtsumme des anzugebenden Honorars
ermittelt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die
Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird.
Der niedrigste Wertungspreis (Minimalpreis) wird
mit 30 Prozentpunkten bewertet. Wertungspreise,
die dem 1,5-fachen des Minimalpreises oder mehr
entsprechen, werden mit 0 Prozentpunkten
bewertet.
Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischen
liegenden Wertungspreisen erfolgt über eine lineare
Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem
Komma mittels folgender Formel: P = 90 – (60 ∙
[X/N])
P = zu ermittelnde Punktzahl
N = niedrigster Wertungspreis aller eingegangenen
Angebote

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Nr.KriteriumAnteil anFaktorErläuterungen zum Kriterium
Gesamt-(Wichtun
bewertunggszahl)
X = zu bewertender Wertungspreis Negative Ergebnisse gehen mit 0 Punkten in die Wertung ein.
2Organisation und Erfahrung des Projektteams30 %---
2.1Einschlägige Berufserfahrung der Projektleitung (v. a. Projektleitungs-Referenzprojekte) Die Erfahrungen des Projektleiters und Stellvertretenden Projektleiters sollen vor allem anhand von Projektleitungs- Referenzprojekten in einem Konzept illustriert werden. Die Rollen der jeweils für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiter und Stellvertretenden Projektleiters in den Projektleitungs-Referenzprojekten sollen im Einzelnen erläutert werden. Insbesondere soll dargelegt werden, welcher Art die Tätigkeit war, welchen Umfang sie hatte, welche besonderen Schwierigkeiten zu bewältigen waren, und wie das Projektleitungs-Referenzprojekt insgesamt verlaufen ist.15 %3Bewertung Nr. 2: Wertungsmaßstab: Die Darlegungen werden anhand von Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität bewertet. Berücksichtigt wird insoweit vor allem, ob und inwieweit sich die Darstellungen auf das konkrete Vorhaben beziehen. Aufgrund dieser Wertungsmaßstäbe erfolgt eine Zuordnung zu den nachfolgend dargestellten Zielerreichungsgraden.

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Offenes Verfahren gem. § 15 VgV

Nr.KriteriumAnteil anFaktorErläuterungen zum Kriterium
Gesamt-(Wichtun
bewertunggszahl)
Die Vergleichbarkeit der Projektleitungs-Referenzprojekte mit den hiesigen Vorgaben wird im Wege einer Gesamtschau ermittelt. Dabei werden Aufgabenstellung, Nutzungsart, Schwierigkeitsgrad, Größenordnung und erbrachte Leistungen insgesamt einbezogen. Das Konzept soll nicht länger als 10 DIN A4-Seiten sein.Zielerreichungsgrade: 5 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Organisation und Erfahrung des Projektteams sehr gut verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Organisation und Erfahrung des Projektteams sind in hohem Maße schlüssig und nachvollziehbar. Eine Bewertung mit sehr gut erscheint als gerechtfertigt. 4 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Organisation und Erfahrung des Projektteams verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Organisation und Erfahrung des Projektteams sind schlüssig und nachvollziehbar. Eine Bewertung mit gut erscheint als gerechtfertigt.
2.2Einschlägige Berufserfahrung des als Verantwortlicher für die Bauüberwachung vor Ort vorgesehenen Mitarbeiters (v. a. Mitarbeiter-Referenzprojekte) Die Erfahrungen des als Verantwortlicher für die Bauüberwachung vor Ort vorgesehenen Mitarbeiters sollen vor allem anhand von Mitarbeiter-Referenzprojekten in einem Konzept illustriert werden. Insbesondere soll dargelegt werden, welcher Art die Tätigkeit war, welchen Umfang sie hatte, welche besonderen Schwierigkeiten zu bewältigen waren, und wie das Mitarbeiter-Referenzprojekt insgesamt verlaufen ist.15 %3

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Nr.KriteriumAnteil anFaktorErläuterungen zum Kriterium
Gesamt-(Wichtun
bewertunggszahl)
Die Vergleichbarkeit der Mitarbeiter-Referenzprojekte mit den hiesigen Vorgaben wird im Wege einer Gesamtschau ermittelt. Dabei werden Aufgabenstellung, Nutzungsart, Schwierigkeitsgrad, Größenordnung und erbrachte Leistungen insgesamt einbezogen. Das Konzept soll nicht länger als 10 DIN A4-Seiten sein.3 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Organisation und Erfahrung des Projektteams im Wesentlichen verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Organisation und Erfahrung des Projektteams sind im Wesentlichen schlüssig und nachvollziehbar. Eine Bewertung mit befriedigend erscheint als gerechtfertigt. 2 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Organisation und Erfahrung des Projektteams nur eingeschränkt verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Organisation und Erfahrung des Projektteams sind nur teilweise schlüssig und teilweise schwer nachvollziehbar. Eine Bewertung mit ausreichend erscheint als gerechtfertigt.

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Nr.KriteriumAnteil anFaktorErläuterungen zum Kriterium
Gesamt-(Wichtun
bewertunggszahl)
1 Punkt: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Organisation und Erfahrung des Projektteams nur in Ansätzen verständlich dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Organisation und Erfahrung des Projektteams sind größtenteils nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar. Eine Bewertung mit mangelhaft erscheint als gerechtfertigt. 0 Punkte: Keine Aussagen dazu im Konzept enthalten. Hinweis zur Bewertungszahl Wichtungszahl x Punktevergabe = Bewertungszahl
3Herangehensweise40 %---
Es ist in einem Konzept zu erläutern, wie der Bieter an die Bewältigung des Vorhabens herangehen wird. Das Konzept sollte nicht länger als 30 DIN A4-Seiten sein.---Bewertung Nr. 3: Wertungsmaßstab:

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3.1Kostenmanagement Der Bieter legt dar, wie er Kosten schätzt und ermittelt, wie er Kosten verfolgt und wie er die Einhaltung der Kosten sicherstellt.5 %1Die Darlegungen werden anhand von Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität bewertet. Berücksichtigt wird insoweit vor allem, ob und inwieweit sich die Darstellungen auf das konkrete Vorhaben beziehen. Aufgrund dieser Wertungsmaßstäbe erfolgt eine Zuordnung zu den nachfolgend dargestellten Zielerreichungsgraden. Zielerreichungsgrade: 5 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise sehr gut verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind in hohem Maße schlüssig und nachvollziehbar. Eine Bewertung mit sehr gut erscheint als gerechtfertigt.
3.2Terminmanagement Der Bieter legt dar, wie er welche Zeitpläne erstellt und wie er deren Beachtung sicherstellt.5 %1
3.3Koordination der Planer und Bauüberwachung vor Ort Der Bieter legt dar, in welchem Umfang und durch welche konkreten Maßnahmen er die Koordination der Planungsbeteiligten sowie eine wirksame Bauüberwachung vor Ort während der Ausführungsphase sicherstellt. Dem Auftraggeber ist eine kontinuierliche, bedarfsgerechte und kurzfristig handlungsfähige Präsenz auf der Baustelle besonders wichtig. Der Bieter soll insbesondere erläutern:30 %6

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Nr.KriteriumAnteil anFaktorErläuterungen zum Kriterium
Gesamt-(Wichtun
bewertunggszahl)
• die vorgesehenen Ansprechpartner, Zuständigkeiten und Vertretungsregelungen; • den Umfang der regelmäßigen Vor-Ort-Präsenz, insbesondere in kritischen Bauphasen, bei Schnittstellen zwischen Gewerken, Terminabweichungen, Mängeln und Abnahmen; • die Organisation und Durchführung von Baustellenbesprechungen sowie die Koordination von Planern, Bauüberwachung und ausführenden Unternehmen; • die Erreichbarkeit und Reaktionszeiten bei kurzfristigem Abstimmungs- oder Handlungsbedarf. Allgemeine Aussagen zur Verfügbarkeit des Personals oder zur bloßen Teilnahme an Besprechungen genügen nicht. Erwartet wird ein nachvollziehbares, auf das konkrete Vorhaben bezogenes Präsenz- und Koordinationskonzept, das eine wirksame Steuerung der Planungs- und Bauausführungsprozesse vor Ort erkennen lässt.4 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind schlüssig und nachvollziehbar. Eine Bewertung mit gut erscheint als gerechtfertigt. 3 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise im Wesentlichen verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind im Wesentlichen schlüssig und nachvollziehbar. Eine Bewertung mit befriedigend erscheint als gerechtfertigt. 2 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise nur eingeschränkt verständlich

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Nr.KriteriumAnteil anFaktorErläuterungen zum Kriterium
Gesamt-(Wichtun
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und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind nur teilweise schlüssig und teilweise schwer nachvollziehbar. Eine Bewertung mit ausreichend erscheint als gerechtfertigt. 1 Punkt: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise nur in Ansätzen verständlich dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind größtenteils nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar. Eine Bewertung mit mangelhaft erscheint als gerechtfertigt. 0 Punkte: Keine Aussagen dazu im Konzept enthalten. Hinweis zur Bewertungszahl Wichtungszahl x Punktevergabe = Bewertungszahl

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Hinweis:

Die Konzepte, Erläuterungen und Ausführungen sind gemeinsam mit dem Angebot – und somit vollständig in elektronischer Form – einzureichen. Sie sollen aus sich heraus verständlich sein, ohne dass Aufklärungsmaßnahmen des Auftraggebers erforderlich werden.

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