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Offenes Verfahren gem. § 15 VgV
Zuschlagskriterien
A) Kurze Übersicht über die Zuschlagskriterien:
| Nr. | Kriterium | Anteil an | ||
|---|---|---|---|---|
| Gesamtbewertung | ||||
| 1 | Preis | 30 % | ||
| 2 | Erfahrung des Projektteams | 30 % | ||
| 2.1 | Einschlägige Berufserfahrung der Projektleitung (v. a. Projektleitungs-Referenzprojekte) | 15 % | ||
| 2.2 | Einschlägige Berufserfahrung des als Verantwortlicher für die Bauüberwachung vor Ort vorgesehenen Mitarbeiters (v. a. Mitarbeiter-Referenzprojekte) | 15 % | ||
| 3 | Herangehensweise | 40 % | ||
| 3.1 | Kostenmanagement | 5 % | ||
| 3.2 | Terminmanagement | 5 % | ||
| 3.3 | Koordination der Planer und Bauüberwachung vor Ort | 30 % | ||
| Gesamt: | 100 % |
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B) Erläuterungen der unter A) genannten Zuschlagskriterien:
| Nr. | Kriterium | Anteil an Gesamt- bewertung | Faktor (Wichtun gszahl) | Erläuterungen zum Kriterium | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Preis | 30 % | --- | Für die Wertung des Honorarangebotes wird die | ||
| Gesamtsumme des anzugebenden Honorars | ||||||
| ermittelt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die | ||||||
| Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird. | ||||||
| Der niedrigste Wertungspreis (Minimalpreis) wird | ||||||
| mit 30 Prozentpunkten bewertet. Wertungspreise, | ||||||
| die dem 1,5-fachen des Minimalpreises oder mehr | ||||||
| entsprechen, werden mit 0 Prozentpunkten | ||||||
| bewertet. | ||||||
| Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischen | ||||||
| liegenden Wertungspreisen erfolgt über eine lineare | ||||||
| Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem | ||||||
| Komma mittels folgender Formel: P = 90 – (60 ∙ | ||||||
| [X/N]) | ||||||
| P = zu ermittelnde Punktzahl | ||||||
| N = niedrigster Wertungspreis aller eingegangenen | ||||||
| Angebote |
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| Nr. | Kriterium | Anteil an | Faktor | Erläuterungen zum Kriterium | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt- | (Wichtun | |||||||||||||
| bewertung | gszahl) | |||||||||||||
| X = zu bewertender Wertungspreis Negative Ergebnisse gehen mit 0 Punkten in die Wertung ein. | ||||||||||||||
| 2 | Organisation und Erfahrung des Projektteams | 30 % | --- | |||||||||||
| 2.1 | Einschlägige Berufserfahrung der Projektleitung (v. a. Projektleitungs-Referenzprojekte) Die Erfahrungen des Projektleiters und Stellvertretenden Projektleiters sollen vor allem anhand von Projektleitungs- Referenzprojekten in einem Konzept illustriert werden. Die Rollen der jeweils für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiter und Stellvertretenden Projektleiters in den Projektleitungs-Referenzprojekten sollen im Einzelnen erläutert werden. Insbesondere soll dargelegt werden, welcher Art die Tätigkeit war, welchen Umfang sie hatte, welche besonderen Schwierigkeiten zu bewältigen waren, und wie das Projektleitungs-Referenzprojekt insgesamt verlaufen ist. | 15 % | 3 | Bewertung Nr. 2: Wertungsmaßstab: Die Darlegungen werden anhand von Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität bewertet. Berücksichtigt wird insoweit vor allem, ob und inwieweit sich die Darstellungen auf das konkrete Vorhaben beziehen. Aufgrund dieser Wertungsmaßstäbe erfolgt eine Zuordnung zu den nachfolgend dargestellten Zielerreichungsgraden. |
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| Nr. | Kriterium | Anteil an | Faktor | Erläuterungen zum Kriterium | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt- | (Wichtun | |||||||
| bewertung | gszahl) | |||||||
| Die Vergleichbarkeit der Projektleitungs-Referenzprojekte mit den hiesigen Vorgaben wird im Wege einer Gesamtschau ermittelt. Dabei werden Aufgabenstellung, Nutzungsart, Schwierigkeitsgrad, Größenordnung und erbrachte Leistungen insgesamt einbezogen. Das Konzept soll nicht länger als 10 DIN A4-Seiten sein. | Zielerreichungsgrade: 5 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Organisation und Erfahrung des Projektteams sehr gut verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Organisation und Erfahrung des Projektteams sind in hohem Maße schlüssig und nachvollziehbar. Eine Bewertung mit sehr gut erscheint als gerechtfertigt. 4 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Organisation und Erfahrung des Projektteams verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Organisation und Erfahrung des Projektteams sind schlüssig und nachvollziehbar. Eine Bewertung mit gut erscheint als gerechtfertigt. | |||||||
| 2.2 | Einschlägige Berufserfahrung des als Verantwortlicher für die Bauüberwachung vor Ort vorgesehenen Mitarbeiters (v. a. Mitarbeiter-Referenzprojekte) Die Erfahrungen des als Verantwortlicher für die Bauüberwachung vor Ort vorgesehenen Mitarbeiters sollen vor allem anhand von Mitarbeiter-Referenzprojekten in einem Konzept illustriert werden. Insbesondere soll dargelegt werden, welcher Art die Tätigkeit war, welchen Umfang sie hatte, welche besonderen Schwierigkeiten zu bewältigen waren, und wie das Mitarbeiter-Referenzprojekt insgesamt verlaufen ist. | 15 % | 3 |
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| Nr. | Kriterium | Anteil an | Faktor | Erläuterungen zum Kriterium | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt- | (Wichtun | |||||||
| bewertung | gszahl) | |||||||
| Die Vergleichbarkeit der Mitarbeiter-Referenzprojekte mit den hiesigen Vorgaben wird im Wege einer Gesamtschau ermittelt. Dabei werden Aufgabenstellung, Nutzungsart, Schwierigkeitsgrad, Größenordnung und erbrachte Leistungen insgesamt einbezogen. Das Konzept soll nicht länger als 10 DIN A4-Seiten sein. | 3 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Organisation und Erfahrung des Projektteams im Wesentlichen verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Organisation und Erfahrung des Projektteams sind im Wesentlichen schlüssig und nachvollziehbar. Eine Bewertung mit befriedigend erscheint als gerechtfertigt. 2 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Organisation und Erfahrung des Projektteams nur eingeschränkt verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Organisation und Erfahrung des Projektteams sind nur teilweise schlüssig und teilweise schwer nachvollziehbar. Eine Bewertung mit ausreichend erscheint als gerechtfertigt. |
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| Nr. | Kriterium | Anteil an | Faktor | Erläuterungen zum Kriterium | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt- | (Wichtun | |||||||||||||
| bewertung | gszahl) | |||||||||||||
| 1 Punkt: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Organisation und Erfahrung des Projektteams nur in Ansätzen verständlich dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Organisation und Erfahrung des Projektteams sind größtenteils nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar. Eine Bewertung mit mangelhaft erscheint als gerechtfertigt. 0 Punkte: Keine Aussagen dazu im Konzept enthalten. Hinweis zur Bewertungszahl Wichtungszahl x Punktevergabe = Bewertungszahl | ||||||||||||||
| 3 | Herangehensweise | 40 % | --- | |||||||||||
| Es ist in einem Konzept zu erläutern, wie der Bieter an die Bewältigung des Vorhabens herangehen wird. Das Konzept sollte nicht länger als 30 DIN A4-Seiten sein. | --- | Bewertung Nr. 3: Wertungsmaßstab: |
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| Nr. | Kriterium | Anteil an | Faktor | Erläuterungen zum Kriterium | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt- | (Wichtun | |||||||
| bewertung | gszahl) | |||||||
| 3.1 | Kostenmanagement Der Bieter legt dar, wie er Kosten schätzt und ermittelt, wie er Kosten verfolgt und wie er die Einhaltung der Kosten sicherstellt. | 5 % | 1 | Die Darlegungen werden anhand von Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität bewertet. Berücksichtigt wird insoweit vor allem, ob und inwieweit sich die Darstellungen auf das konkrete Vorhaben beziehen. Aufgrund dieser Wertungsmaßstäbe erfolgt eine Zuordnung zu den nachfolgend dargestellten Zielerreichungsgraden. Zielerreichungsgrade: 5 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise sehr gut verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind in hohem Maße schlüssig und nachvollziehbar. Eine Bewertung mit sehr gut erscheint als gerechtfertigt. | ||||
| 3.2 | Terminmanagement Der Bieter legt dar, wie er welche Zeitpläne erstellt und wie er deren Beachtung sicherstellt. | 5 % | 1 | |||||
| 3.3 | Koordination der Planer und Bauüberwachung vor Ort Der Bieter legt dar, in welchem Umfang und durch welche konkreten Maßnahmen er die Koordination der Planungsbeteiligten sowie eine wirksame Bauüberwachung vor Ort während der Ausführungsphase sicherstellt. Dem Auftraggeber ist eine kontinuierliche, bedarfsgerechte und kurzfristig handlungsfähige Präsenz auf der Baustelle besonders wichtig. Der Bieter soll insbesondere erläutern: | 30 % | 6 |
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| Nr. | Kriterium | Anteil an | Faktor | Erläuterungen zum Kriterium | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt- | (Wichtun | |||||||
| bewertung | gszahl) | |||||||
| • die vorgesehenen Ansprechpartner, Zuständigkeiten und Vertretungsregelungen; • den Umfang der regelmäßigen Vor-Ort-Präsenz, insbesondere in kritischen Bauphasen, bei Schnittstellen zwischen Gewerken, Terminabweichungen, Mängeln und Abnahmen; • die Organisation und Durchführung von Baustellenbesprechungen sowie die Koordination von Planern, Bauüberwachung und ausführenden Unternehmen; • die Erreichbarkeit und Reaktionszeiten bei kurzfristigem Abstimmungs- oder Handlungsbedarf. Allgemeine Aussagen zur Verfügbarkeit des Personals oder zur bloßen Teilnahme an Besprechungen genügen nicht. Erwartet wird ein nachvollziehbares, auf das konkrete Vorhaben bezogenes Präsenz- und Koordinationskonzept, das eine wirksame Steuerung der Planungs- und Bauausführungsprozesse vor Ort erkennen lässt. | 4 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind schlüssig und nachvollziehbar. Eine Bewertung mit gut erscheint als gerechtfertigt. 3 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise im Wesentlichen verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind im Wesentlichen schlüssig und nachvollziehbar. Eine Bewertung mit befriedigend erscheint als gerechtfertigt. 2 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise nur eingeschränkt verständlich |
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| Nr. | Kriterium | Anteil an | Faktor | Erläuterungen zum Kriterium | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt- | (Wichtun | |||||||
| bewertung | gszahl) | |||||||
| und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind nur teilweise schlüssig und teilweise schwer nachvollziehbar. Eine Bewertung mit ausreichend erscheint als gerechtfertigt. 1 Punkt: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise nur in Ansätzen verständlich dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind größtenteils nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar. Eine Bewertung mit mangelhaft erscheint als gerechtfertigt. 0 Punkte: Keine Aussagen dazu im Konzept enthalten. Hinweis zur Bewertungszahl Wichtungszahl x Punktevergabe = Bewertungszahl |
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Hinweis:
Die Konzepte, Erläuterungen und Ausführungen sind gemeinsam mit dem Angebot – und somit vollständig in elektronischer Form – einzureichen. Sie sollen aus sich heraus verständlich sein, ohne dass Aufklärungsmaßnahmen des Auftraggebers erforderlich werden.
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