B.7_Eigenerklärungen.docx

Objektplanung für die Sanierung und Modernisierung des Hallenbads MarienBad

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Eigenerklärungen

Inhaltsverzeichnis

Teil I: Hinweise 2

Teil II: Unternehmensangaben 4

II.A: Angaben zum erklärenden Unternehmen 4

II.B: Nur falls Angebotsabgabe durch Bietergemeinschaft: Angaben zur Bietergemeinschaft und zum übernommenen Leistungsteil im Rahmen der Bietergemeinschaft 5

II.C: Angaben zu Unterauftragnehmern 6

II.D: Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) 7

II.E: Nur falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist: Verpflichtungs- und Verfügbarkeitserklärung des Unterauftragnehmers, der zugleich seine Eignung verleiht, bzw. des Eignungsleihgebers 8

II.F: Datenschutz und Geheimhaltung 9

II.G: Eigenerklärungen nach Landesrecht 11

II.H: Beachtung der VO 2022/833 12

Teil III: Ausschlussgründe 15

III.A: Zwingende Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 1 GWB 15

III.B: Zwingende Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 4 GWB 17

III.C: Fakultative Ausschlussgründe 18

III.D: Einverständnis mit der Einholung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister sowie sonstiger Register 20

Teil IV: Eignungskriterien 21

IV.A: Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV 21

IV.B: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsätze 22

IV.C: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Versicherung 23

IV.D: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenzangaben 24

Teil V: Abschlusserklärungen 27

V.A: Bieter bzw. vertretungsberechtigtes Mitglied der Bietergemeinschaft 27

V.B: einfaches Mitglied der Bietergemeinschaft 28

V.C: Unterauftragnehmer 29

V.D: Eignungsleihgeber 30

Hinweise

Die nachfolgende Einreichungsmatrix zeigt auf, welche Teile des vorliegenden Formulars von welchem Unternehmen (Bieter, vertretungsberechtigtes Mitglied der Bietergemeinschaft, einfaches Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber) auszufüllen und zu erklären sind. Hierzu erteilen wir die folgenden Hinweise:

  • Soweit das Unternehmen Eintragungen vorzunehmen hat, finden sich entsprechende Platzhalter und Erläuterungen in den betreffenden Formularteilen.
  • Soweit das Unternehmen keine Eintragungen vorzunehmen hat, ist die vorformulierte Erklärung im betreffenden Formularteil unverändert und vorbehaltlos abzugeben.
  • Das Zeichen „x“ bedeutet „zu erklären“. Das Zeichen „-“ bedeutet „nicht zu erklären“. Das Zeichen „x1“ bedeutet „nicht schon mit dem Angebot, sondern erst auf Aufforderung des Auftraggebers zu erklären“.
  • Wenn der Unterauftragnehmer zugleich seine Eignung verleiht – und damit auch Eignungsleihgeber ist –, gilt nicht „x1“, sondern „x“ für ihn. In diesem Fall muss er alle Erklärungen bereits mit dem Angebot einreichen.
  • Mit dem textförmigen Abschluss des vorliegenden Dokuments B.7 gibt das erklärende Unternehmen alle mit „x“ bzw. „x1“ markierten Erklärungen ab.
  • Sollte der vorgesehene Platz in den Feldern nicht ausreichen, fügen Sie bitte Anlagen bei und machen Sie den Bezug kenntlich.
Einzureichende/s/r Erklärung/Dokument/ Nachweis oder gleichwertiger NachweisBieter bzw. bei Bietergemeinschaft das vertretungs-berechtigte MitgliedEinfaches Mitglied der Bieter-gemeinschaftUnterauftrag-nehmerEignungs-leihgeber
Teil I----
Teil II Axxx1x
Teil II Bxx--
Teil II Cx---
Teil II Dx---
Teil II E--x1x
Teil II Fxxx1x
Teil II Gxxx1x
Teil II Hxxx1x
Teil II Ixxx1x
Teil III Axxx1x
Teil III Bxxx1x
Teil III Cxxx1x
Teil III Dxxx1x
Teil IV Axxx1x
Teil IV Bxxx1x
Teil IV Cx-x1x
Teil IV Dx-x1 [nur wenn er den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt]x
Teil IV E----
Teil Vxxx1x
Teil VIxxx1x
Teil VII Ax---
Teil VII B-x--
Teil VII C--x1-
Teil VII D---x

Unternehmensangaben

Angaben zum erklärenden Unternehmen

Bitte zeigen Sie Ihre Rolle in der Angebotsabgabe an:
[ ] Bieter
[ ] vertretungsberechtigtes Mitglied einer Bietergemeinschaft
[ ] nicht-vertretungsberechtigtes Mitglied einer Bietergemeinschaft
[ ] Unterauftragnehmer
[ ] Eignungsleihgeber
Angaben zu Ihrer Identität
Vor- und Nachname bzw. Firmenbezeichnung einschließlich Rechtsformzusatz____
Postanschrift: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort____
Kontakt: Kontaktperson(en), Telefon, Fax, E-Mail, Internetadresse____
Zweigstellen, Niederlassungen____
Es handelt sich um ein:1[ ] Kleinstunternehmen [ ] kleines Unternehmen [ ] mittleres Unternehmen [ ] großes Unternehmen

1 Kleinstunternehmen: Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 2 Mio. EUR nicht übersteigt.

Kleine Unternehmen: Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 10 Mio. EUR nicht übersteigt.

Mittlere Unternehmen: Unternehmen, bei denen es sich weder um Kleinstunternehmen noch um kleine Unternehmen handelt, die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz 50 Mio. EUR nicht übersteigt oder deren Jahresbilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt.

Große Unternehmen: Unternehmen, die mehr als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz mehr als 50 Mio. EUR beträgt oder deren Jahresbilanzsumme mehr als 43 Mio. EUR beträgt.

Um als Kleinst-/kleines oder mittleres Unternehmen zu gelten, muss ein Unternehmen zudem von Großunternehmen in dem Sinne unabhängig sein, dass sich weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmanteile im Eigentum eines oder mehrerer Unternehmen befinden, das nach dieser Definition als großes Unternehmen anzusehen ist.

Nur falls Angebotsabgabe durch Bietergemeinschaft: Angaben zur Bietergemeinschaft und zum übernommenen Leistungsteil im Rahmen der Bietergemeinschaft

Wenn diese Erklärung mit einem „x“ in der Einreichungsmatrix markiert ist, gilt, was folgt:
Nennen Sie die anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft: ____
Beschreiben Sie, welche Leistungsteile Sie im Rahmen der Bietergemeinschaft nach der derzeitigen Planung erbringen werden: ____

Angaben zu Unterauftragnehmern

Wenn diese Erklärung mit einem „x“ in der Einreichungsmatrix markiert ist, gilt, was folgt:
Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, einen Teil des Auftrags an Dritte weiterzugeben?[ ] ja [ ] nein
Falls Ja, zählen Sie bitte die nach derzeitiger Planung durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen stichpunktartig auf: ____
Hinweis: Im Fall, dass das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt, wird der Auftraggeber rechtzeitig vor Zuschlagserteilung den Bieter auffordern, die einzusetzenden Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und ihre Eignung sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen überprüfen.

Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)

Wenn diese Erklärung mit einem „x“ in der Einreichungsmatrix markiert ist, gilt, was folgt:
Nimmt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft gemäß § 47 Abs. 1 VgV zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch?[ ] ja [ ] nein
Name bzw. Firma des Eignungsleihgebers einschließlich Rechtsformzusatz:____
Vor- und Nachname des Ansprechpartners in dieser Firma____
Postanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)____
Kontakt (Telefon, Fax, E-Mail, Internetadresse)____
Angabe der Teile des hier ausgeschriebenen Auftrags, für welche die entliehenen Kapazitäten benötigt werden:____
Angabe der vom Eignungsleihgeber entliehenen Kapazitäten bzw. Eignungsanforderung/en:____
Eine Verpflichtungs- und Verfügbarkeitserklärung des Unterauftragnehmers, der zugleich seine Eignung verleiht, bzw. des Eignungsleihgebers ist beigefügt:vgl. II.E

Nur falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist: Verpflichtungs- und Verfügbarkeitserklärung des Unterauftragnehmers, der zugleich seine Eignung verleiht, bzw. des Eignungsleihgebers

Wenn diese Erklärung mit einem „x“ in der Einreichungsmatrix markiert ist, gilt, was folgt:
Genaue Beschreibung der Leistungsteile, die der Eignungsleihgeber für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft übernimmt:____
Genaue Bezeichnung der Kapazitäten bzw. Mittel, die der Eignungsleihgeber dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung stellt:____
Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung____
* dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft in diesem Vergabeverfahren die o. g. Kapazitäten bzw. Eignungsnachweise tatsächlich zur Verfügung stellen werde/n, * soweit die o. g. Kapazitäten bzw. Eignungsnachweise im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden – die o. g. Leistungen im Rahmen der Auftragsausführung erbringen werde/n, für welche diese Kapazitäten benötigt werden, * soweit die o. g. Kapazitäten bzw. Eignungsnachweise im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden – entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft für die Auftragsausführung hafte/n.[ ] ja [ ] nein

Datenschutz und Geheimhaltung

Wenn diese Erklärung mit einem „x“ in der Einreichungsmatrix markiert ist, gilt, was folgt:
Es wird auf Anlage B.3_Informationen zur Datenverarbeitung hingewiesen. Mit dem textförmigen Abschluss dieser Erklärung bestätigt das Unternehmen den Erhalt dieser Informationen und erklärt das Unternehmen hiermit sein Einverständnis.
Der Auftraggeber erteilt zur Geheimhaltung weiterhin die folgenden Informationen und weist auf die folgenden Vorgaben hin, mit denen sich das Unternehmen durch den textförmigen Abschluss dieser Erklärung einverstanden erklärt: 1. Der Bieter hat in seinem Teilnahmeantrag/Angebot diejenigen Stellen, deren Offenlegung er unter allen Umständen in einem etwaigen Vergabenachprüfungsverfahren verhindern möchte und bei denen es sich nach seiner Einschätzung um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt, mit dem Zusatz „Achtung! Geschäftsgeheimnis!“ zu versehen. Andernfalls kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen (vgl. § 165 Abs. 3 S. 2 GWB). 2. Grundsätzlich sind alle nicht öffentlich verfügbaren, projektbezogenen Daten, Unterlagen und Informationen oder personenbezogenen Daten (im Folgenden „Daten“ genannt), die im Rahmen des Vergabeverfahrens oder der Abwicklung des Vertrages an das Unternehmen bzw. den Auftragnehmer (im Folgenden einheitlich: „Unternehmen“) übergeben werden oder ihm anderweitig zur Kenntnis gelangen, als vertraulich einzustufen und unterliegen somit dieser Erklärung. Hinsichtlich der Behandlung solcher Daten obliegen dem Unternehmen zeitlich unbegrenzt die nachstehenden Verpflichtungen: 1. Das Unternehmen verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, alle ihm seitens des Auftraggebers oder seitens der mit dem Auftraggeber verbundenen Personen mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich zu behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Das Unternehmen verpflichtet sich weiterhin zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere des Datengeheimnisses nach § 53 BDSG, und der Datenschutz-Grundverordnung in den jeweils gültigen Fassungen. Es wird alle vertraulichen Daten für Dritte unzugänglich aufbewahren und diese Daten grundsätzlich nicht an Dritte weitergeben. Ist das unterzeichnende Unternehmen zur Offenbarung von Daten gegenüber Dritten jedoch gesetzlich verpflichtet, so wird es dies dem Auftraggeber unverzüglich, nachdem es selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat und – soweit rechtlich zulässig – vor dieser Offenbarung, schriftlich anzeigen. Die mit dem Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen sowie sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, die im Auftrag des Unternehmen an diesem Vergabeverfahren mitwirken (im Folgenden: „weiteren Personen“), sind keine Dritten im Sinne dieser Vertraulichkeitserklärung, sofern und soweit (1) die verbundenen Unternehmen und weiteren Personen die jeweilige Information zum Zwecke der Mitwirkung an diesem Vergabeverfahren kennen müssen, (2) die verbundenen Unternehmen und weiteren Personen sich verpflichtet haben, die vertraulichen Informationen in Übereinstimmung mit Bestimmungen zu schützen, die den hiesigen Regelungen entsprechen, insbesondere das Datengeheimnis nach § 53 BDSG und die Datenschutz-Grundverordnung vollumfänglich zu beachten, und (3) das Unternehmen für die Verwendung der vertraulichen Informationen durch das jeweilige verbundene Unternehmen oder die weitere Person die Verantwortung übernimmt. 2. Das Unternehmen verpflichtet sich, auf erste Anforderung seitens des Auftraggebers sämtliche vertraulichen Daten und jegliche davon angefertigte Vervielfältigungen zurückzugeben sowie die auf Grundlage der jeweils überlassenen Daten gemachten Aufzeichnungen bzw. erarbeiteten Unterlagen zu vernichten. Ein Zurückbehaltungsrecht an den von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Unterlagen besteht nicht. Die Verpflichtungen des Unternehmens gelten nur insoweit, als keine zwingenden Rechtsnormen entgegenstehen. 3. Das Unternehmen wird seine von ihm mit der Durchführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter und gegebenenfalls die mit Zustimmung des Auftraggebers eingeschalteten Dritten entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten und gewährleistet, dass diese Vertraulichkeitserklärung auch von den von ihm eingeschalteten Mitarbeitern und Beratern beachtet wird. 4. Erhalten das Unternehmen oder die von ihm eingeschalteten Mitarbeiter und Berater Zugriffsrechte zu IT-Systemen des Auftraggebers oder der mit dem Auftraggeber verbundenen Personen, so sind die aktuell geltenden Regelungen und Organisationsanweisungen des Auftraggebers einzuhalten, sofern diese von dem Auftraggeber dem Unternehmen zur Kenntnis gegeben wurden. Das Unternehmen erkennt diese Verpflichtung an und wird die Beachtung dieser betrieblichen Regelungen durch seine Mitarbeiter und etwaige für die Auftragsdurchführung herangezogene Dritte sicherstellen. 5. Verstößt das Unternehmen oder ein von ihm eingeschalteter Mitarbeiter oder Berater schuldhaft gegen die Verpflichtungen dieser Vertraulichkeitserklärung, behält sich der Auftraggeber die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, sofern im Vertrag keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen worden sind.

Eigenerklärungen nach Landesrecht

Es wird auf die Anlagen D.3 und D.4 verwiesen, welche mit dem Angebot einzureichen sind. Mit dem Einreichen dieser Erklärungen erklärt das Unternehmen sein Einverständnis mit diesen Vorgaben.

Beachtung der VO 2022/833

Wenn diese Erklärung mit einem „x“ in der Einreichungsmatrix markiert ist, gilt, was folgt:
Mit dem textförmigen Abschluss dieser Erklärung gibt das Unternehmen die nachfolgend in Anführungszeichen wiedergegebene Erklärung ab und bestätigt, die nachstehenden Informationen erhalten zu haben:
„Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der/die Bewerber/Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.“ 4. Der Auftragnehmer, den ich vertrete (und die Unternehmen, die Mitglieder unseres Konsortiums sind, oder deren Subunternehmer), ist/sind nicht Gegenstand von EU-Sanktionen, wie bspw. denen gegen die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, und befindet sich auch nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle der aufgeführten Personen. Das Kriterium, das bei der Beurteilung zu berücksichtigen ist, ob eine juristische Person oder Organisation im Eigentum einer anderen Person oder Organisation steht, ist der Besitz von mehr als 50 % der Eigentumsrechte an einer Organisation oder eine Mehrheitsbeteiligung an dieser.
Artikel 5 k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können, d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen. e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022. (3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung. (4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

Ausschlussgründe

Zwingende Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 1 GWB

Wenn diese Erklärung mit einem „x“ in der Einreichungsmatrix markiert ist, gilt, was folgt:
In § 123 (1) GWB werden folgende Ausschlussgründe genannt: * § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) * § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, * § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche); * § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, * § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, * § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), * § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), * den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), * Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder * den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung.
Ist gegen das unterzeichnende Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in den letzten fünf Jahren rechtskräftig festgesetzt worden, oder ist eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, weil sie als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (z. B. bei Überwachung der Geschäftsführung oder sonstiger Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt worden, und zwar wegen einer oder mehrerer der o. g. Straftaten i. S. d. § 123 Abs. 1 GWB bzw. i. S. v. vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten?[ ] ja [ ] nein
Falls Sie die vorige Frage mit „Ja“ beantwortet haben, machen Sie bitte folgende Angaben: * Datum der rechtskräftigen Verurteilung * Art der Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB * Grund (Gründe) für die Verurteilung * Verurteilte Personen * Soweit unmittelbar im Urteil festgelegt: Dauer desAusschlusszeitraums und Tatbestand (Tatbestände)____
Falls Sie die erste Frage in diesem Formularteil mit „Ja“ beantwortet haben, haben Sie selbstreinigende Maßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 GWB getroffen?[ ] ja [ ] nein
Falls Sie die vorige Frage mit „Ja“ beantwortet haben, beschreiben Sie bitte die Maßnahme(n) und fügen Sie Ihre Beschreibung, gekennzeichnet als Anlage Erläuterungen zur Selbstreinigung, bei.Anlage Erläuterungen zur Selbstreinigung

Zwingende Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 4 GWB

Wenn diese Erklärung mit einem „x“ in der Einreichungsmatrix markiert ist, gilt, was folgt:
Ist das unterzeichnende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Entrichtung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt – in den letzten fünf Jahren vollständig nachgekommen?[ ] ja [ ] nein
Falls Sie die vorige Frage mit „Nein“ beantwortet haben, machen Sie bitte folgende Angaben: * Art und Datum/Daten der rechtskräftigen Verurteilung bzw. der bestandskräftigen Verwaltungsentscheidungen, mit der/denen festgestellt wurde, dass das Unternehmen säumig ist * Sind die Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge, deretwegen das Urteil bzw. die Verwaltungsentscheidung ergangen ist/sind, inzwischen bezahlt worden, und zwar einschließlich aller Zinsen, Säumnis- und Strafzuschläge? * Liegt eine Selbstverpflichtung des Unternehmens vor, die Zahlung einschließlich aller Zinsen, Säumnis- und Strafzuschläge vor?____
Falls Sie die erste Frage in diesem Formularteil mit „Nein“ beantwortet haben, haben Sie selbstreinigende Maßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 GWB getroffen?[ ] ja [ ] nein
Falls Sie die vorige Frage mit „Ja“ beantwortet haben, beschreiben Sie bitte die Maßnahme(n) und fügen Sie Ihre Beschreibung, gekennzeichnet als Anlage Erläuterungen zur Selbstreinigung, bei.Anlage Erläuterungen zur Selbstreinigung

Fakultative Ausschlussgründe

Wenn diese Erklärung mit einem „x“ in der Einreichungsmatrix markiert ist, gilt, was folgt:
Nach § 124 (1) GWB kann ein Unternehmen vom Vergabeverfahren fakultativ unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn * das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, * das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, * das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, * der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, * ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, * eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, * das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, * das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder * das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Liegt/liegen für das unterzeichnende Unternehmen einer oder mehrere der oben genannten Ausschlussgründe vor?[ ] ja [ ] nein
Falls Ja, bitte näher ausführen, welche Gründe vorliegen:____
Falls Ja, haben Sie selbstreinigende Maßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 GWB getroffen?[ ] ja [ ] nein
Falls Ja, beschreiben Sie bitte die Maßnahme(n) und fügen Sie Ihre Beschreibung, gekennzeichnet als Anlage Erläuterungen zur Selbstreinigung, bei.Anlage Erläuterungen zur Selbstreinigung

Einverständnis mit der Einholung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister sowie sonstiger Register

Wenn diese Erklärung mit einem „x“ in der Einreichungsmatrix markiert ist, gilt, was folgt:
Mit dem textförmigen Abschluss der Erklärung B.7 bestätigt das Unternehmen den Erhalt der nachfolgenden Informationen und erklärt das Unternehmen zudem, was folgt:
Der Auftraggeber kann für Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, und von Unternehmen, die Mitglied der Bietergemeinschaft sind bzw. die der Bieter als Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleihgeber bestimmt, zur Bestätigung der Erklärungen unter Teil III.A bis III.C einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister bei der registerführenden Stelle anfordern. Die Registerabfrage erfolgt auch zur Überprüfung gemäß § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes. Auch an den Zoll können Anfragen zur Überprüfung der Zuverlässigkeit gerichtet werden können. Ggf. ist zudem nach Landesrecht oder nach dem Recht eines ausländischen Staats eine Abfrage anderer, gleichwertiger Register geboten. Das Unternehmen ist hiermit einverstanden. Es wird zudem eventuell erforderliche zusätzliche Angaben der Vergabestelle auf entsprechende Anforderung unverzüglich zuleiten. Auch wird es unverzüglich darüber informieren, falls sich die in dieser Eigenerklärung genannten Umstände nach der Abgabe des Angebots ändern sollten. Unterauftragnehmer oder Eignungsleihgeber, bei denen Ausschlussgründe verwirklicht sind, wird es auf die Aufforderung des Auftraggebers hin vor dem Zuschlag auswechseln und dies dem Auftraggeber nachweisen.

Eignungskriterien

Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV

Wenn diese Erklärung mit einem „x“ in der Einreichungsmatrix markiert ist, gilt, was folgt:
Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister sowie sonstige Existenznachweise
a) Handelsregisterauszug oder gleichwertig[ ] ja [ ] nein
Falls Frage a) mit „Nein“ beantwortet wurde: Begründung(z. B. Freiberufler)____
b) Gewerbeanmeldung oder gleichwertig[ ] ja [ ] nein
Falls Frage b) mit „Nein“ beantwortet wurde: Begründung____
c) Eintragung in ein Berufsregister über eine berufsständische Kammer (bspw. Architektenkammer, Ingenieurskammer) oder gleichwertig Beachten Sie die Anforderungen an die Befähigung zur Berufsausübung gemäß der bekanntgemachten Eignungskriterien.[ ] ja [ ] nein
Name der Person(en), die über eine solche Eintragung verfügt/verfügen. Zu jeder bekannten Person ist ein Nachweis einzureichen!____
Falls Frage c) mit „Nein“ beantwortet wurde: Begründung____
d) Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer oder gleichwertig[ ] ja [ ] nein
Falls Frage d) mit „Nein“ beantwortet wurde: Begründung____

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsätze

Wenn diese Erklärung mit einem „x“ in der Einreichungsmatrix markiert ist, gilt, was folgt:
Erklärung zu spezifischen Umsatzerlösen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV
Hinweis: Es sind die Umsatzerlöse i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem in Anlage B.1 und der Bekanntmachung beschriebenen Geschäftsfeld („spezifische Umsatzerlöse“) anzugeben. Die anzugebenden Geschäftsjahre sind in Anlage B.1 und der Bekanntmachung benannt.
JahrSpezifische Umsatzerlöse
________ € netto
________ € netto
________ € netto
Hinweis zum Mindestumsatz des Bieters gemäß § 45 Abs. 2 VgV
Ob und ggf. welcher Mindestumsatz verlangt wird, entnehmen Sie der Anlage B.1_Eignungskriterien und der Bekanntmachung. Berechnungshinweis: Der Jahresdurchschnittsumsatz errechnet sich, indem die Umsatzerlöse für die drei anzugebenden Jahre addiert und durch 3 geteilt werden. Bei Bietergemeinschaften werden die Jahresumsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht muss die gesamtschuldnerische Haftung von Bieter und Eignungsleihgeber erklärt werden, vgl. die Erklärung nach II.E.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Versicherung

Wenn diese Erklärung mit einem „x“ in der Einreichungsmatrix markiert ist, gilt, was folgt:
Angaben zur Haftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV
Die Anforderungen an die Haftpflichtversicherung ergeben sich aus Anlage B.1 und der Bekanntmachung. Der Bieter erklärt mit dem textförmigen Abschluss der Erklärung B.7, über die vorgenannte Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn zu verfügen und dies im Fall, dass sein Angebot in die engere Wahl gelangt, auf Anforderung des Auftraggebers durch Übersendung einer aktuellen Police oder einer Versicherungsbestätigung nachzuweisen. Zudem erklärt er, den/die Versicherer und, soweit vorhanden, den/die Versicherungsvermittler von seiner/ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Auftraggeber für die Zwecke der Eignungsprüfung in diesem Vergabeverfahren entbunden zu haben.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenzangaben

Wenn diese Erklärung mit einem „x“ in der Einreichungsmatrix markiert ist, gilt, was folgt:
Allgemeine Hinweise: Die Anforderungen an die Referenzen und deren Beschreibung entnehmen Sie der Anlage B.1_Eignungskriterien und Erläuterungen sowie der Bekanntmachung.
Laufende Nr. der Referenz:1
Angaben zum Unternehmen, welches die Leistung erbracht hat (Referenznehmer):
Firmenbezeichnung einschließlich Rechtsformzusatz____
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort____
Vor- und Nachname der verantwortlichen Person während der Leistungserbringung____
Angaben zum Auftrag (Referenzauftrag):
Beschreibung des Projekts, in welches sich die Leistung eingefügt hat, und Erläuterung des Auftragsgegenstands Hinweis: Reicht der vorgegebene Platz nicht aus, ist eine selbst zu erstellende Anlage zu verwenden. Die Anlage muss dieser Referenz zweifelsfrei und eindeutig zugeordnet werden.____
Genaue Beschreibung der erbrachten Leistung Hinweis: Reicht der vorgegebene Platz nicht aus, ist eine selbst zu erstellende Anlage zu verwenden. Die Anlage muss dieser Referenz zweifelsfrei und eindeutig zugeordnet werden.____
Vorhaben war zum Großteil fördermittelfinanziert und die Referenzleistung umfasste die Unterstützung des öffentlichen Auftraggebers im Umgang mit dem Fördermittelgeber:[ ] ja [ ] nein
Leistungserbringung nach 01.07.2016 begonnen:[ ] ja [ ] nein
Leistungserbringung (LPH 1 bis prägende Teile der LPH 8) bis Angebotsabgabe beendet:[ ] ja [ ] nein
Baukosten KG 300 und KG 400:KG 300: ____ € netto KG 400: ____ € netto
Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 8 erbracht.[ ] LPH 1 [ ] LPH 4 [ ] LPH 7 [ ] LPH 2 [ ] LPH 5 [ ] LPH 8 [ ] LPH 3 [ ] LPH 6 [ ] LPH 9
Angaben zum Auftraggeber (Referenzgeber):
Name des Auftraggebers nebst Rechtsformzusatz____
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort____

Anforderung von Bestätigungen und Nachweisen

Wenn diese Erklärung mit einem „x“ in der Einreichungsmatrix markiert ist, gilt, was folgt:
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, Eignungsnachweise zu fordern. Dies können insbesondere – nicht abschließend! – folgende Nachweise oder, z. B. bei ausländischem Sitz, hierzu gleichwertige Nachweise sein: • eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen, • für die angegebene Referenz eine Referenzbescheinigung, • Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters betreffend die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben, • Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in ein Berufsregister über eine berufsständische Kammer oder bei der Industrie- und Handelskammer, • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist; nicht älter als sechs Monate, • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; nicht älter als 6 Monate, • eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen; nicht älter als sechs Monate.
Dem Unternehmen ist bekannt – und das Unternehmen ist einverstanden damit –, dass die von der Vergabestelle geforderten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

Abschlusserklärungen

Bieter bzw. vertretungsberechtigtes Mitglied der Bietergemeinschaft

Die natürliche/n Person/en, welche die hiesige Erklärung in Textform für den Bieter bzw. das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft abschließt bzw. abschließen (im Folgenden: die Erklärenden), erklären förmlich, dass * die von ihnen in den Teilen I bis VI angegebenen Informationen vollständig und richtig sind und * sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung, eines Zurückhaltens von Auskünften und der fahrlässigen oder vorsätzlichen Irreführung bewusst sind. Die Erklärenden erklären weiterhin förmlich, dass sie in der Lage sind, auf das Verlangen des Auftraggebers hin unverzüglich Bescheinigungen und andere Nachweise beizubringen, wenn diese vom Auftraggeber angefordert werden. Die Erklärenden erklären schließlich förmlich, dass sie die vorstehend geforderten Einverständniserklärungen hiermit erteilen. Der textförmige Erklärungsabschluss erfolgt nachstehend:---____Vor- und Nachname des/der Erklärenden

einfaches Mitglied der Bietergemeinschaft

Die natürliche/n Person/en, welche die hiesige Erklärung in Textform für das einfache (nicht-vertretungsberechtigte) Mitglied der Bietergemeinschaft abschließt bzw. abschließen (im Folgenden: die Erklärenden), erklären förmlich, dass * die von ihnen in den Teilen I bis VI angegebenen Informationen vollständig und richtig sind und * sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung, eines Zurückhaltens von Auskünften und der fahrlässigen oder vorsätzlichen Irreführung bewusst sind. Die Erklärenden erklären weiterhin förmlich, dass sie in der Lage sind, auf das Verlangen des Auftraggebers hin unverzüglich Bescheinigungen und andere Nachweise beizubringen, wenn diese vom Auftraggeber angefordert werden. Die Erklärenden erklären schließlich förmlich, dass sie die vorstehend geforderten Einverständniserklärungen hiermit erteilen. Der textförmige Erklärungsabschluss erfolgt nachstehend:---____

Unterauftragnehmer

Hinweis: (1) Unterauftragnehmer, die zugleich ihre Eignung an den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verleihen, geben sowohl die Erklärung unter VII.C. als auch die Erklärung unter VII.D. ab. (2) Unterauftragnehmer, die nicht zugleich ihre Eignung verleihen, geben die hiesige Erklärung VII.C. erst auf Anforderung des Auftraggebers ab, und zwar wenn das Angebot des Bieters in die engere Wahl gelangt ist. Die natürliche/n Person/en, welche die hiesige Erklärung in Textform für den Unterauftragnehmer abschließt bzw. abschließen (im Folgenden: die Erklärenden), erklären förmlich, dass * die von ihnen in den Teilen I bis VI angegebenen Informationen vollständig und richtig sind und * sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung, eines Zurückhaltens von Auskünften und der fahrlässigen oder vorsätzlichen Irreführung bewusst sind. Die Erklärenden erklären weiterhin förmlich, dass sie in der Lage sind, auf das Verlangen des Auftraggebers hin unverzüglich Bescheinigungen und andere Nachweise beizubringen, wenn diese vom Auftraggeber angefordert werden. Die Erklärenden erklären schließlich förmlich, dass sie die vorstehend geforderten Einverständniserklärungen hiermit erteilen. Der textförmige Erklärungsabschluss erfolgt nachstehend:---____

Eignungsleihgeber

Hinweis: Unterauftragnehmer, die zugleich ihre Eignung an den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verleihen, geben sowohl die Erklärung unter VII.C. als auch die Erklärung unter VII.D. ab. Die natürliche/n Person/en, welche die hiesige Erklärung in Textform für den reinen Eignungsleihgeber abschließt bzw. abschließen (im Folgenden: die Erklärenden), erklären förmlich, dass * die von ihnen in den Teilen I bis VI angegebenen Informationen vollständig und richtig sind und * sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung, eines Zurückhaltens von Auskünften und der fahrlässigen oder vorsätzlichen Irreführung bewusst sind. Die Erklärenden erklären weiterhin förmlich, dass sie in der Lage sind, auf das Verlangen des Auftraggebers hin unverzüglich Bescheinigungen und andere Nachweise beizubringen, wenn diese vom Auftraggeber angefordert werden. Die Erklärenden erklären schließlich förmlich, dass sie die vorstehend geforderten Einverständniserklärungen hiermit erteilen. Der textförmige Erklärungsabschluss erfolgt nachstehend:---____
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung