C.5.1_BS-Konzept MarienBad 26.06.2026.pdf

Objektplanung für die Sanierung und Modernisierung des Hallenbads MarienBad

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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B R A N D S C H U T Z K O N Z E P T

Bauvorhaben: Umbau und Sanierung MarienBad Bismarckstraße 65, 56470 Bad Marienberg

Bauherr: Marienbad GmbH Verantwortlicher für die Bestätigung vertr. durch Marienbad GmbH

Verfasserin Jirka Dörsam I Architektur und Brandschutz I Brandschutzkonzept: Wittelsbacherstraße 34 97074 Würzburg

Erstellt am: 26. Juni 2026

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Brandschutzkonzept MarienBad 1/3

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung 1

1.1 Anlass, Aufgabenstellung

1.2 Beurteilungsgrundlagen

1.3 Rechtgrundlagen

1.4 Verwendbarkeitsnachweise und Übereinstimmungserklärungen

1.5 Arbeitsweise

2 Objektanalyse 3

2.1 Objektbeschreibung

2.2 Rechtliche und baurechtliche Einordnung

3 Das System der äußeren und inneren Abschottung 4

3.1 Das System der äußeren Abschottung

3.1.1 Gebäudeabschlußwände

3.1.2 Außenwände

3.1.3 Dächer

3.2 Das System der inneren Abschottung

3.2.1 Brandabschnitte

3.2.2 Tragende Wände und Stützen

3.2.3 Trennwände

3.2.4 Rauchabschnitte

3.2.5 Decken

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Brandschutzkonzept MarienBad 2/3

4 Flucht und Rettungswege 10

4.1 Allgemeines

4.2 Bauliche Rettungswege

4.3 Notwendige Treppen und Treppenräume

4.4 Ausgänge und Türen im Verlauf von Rettungswegen

4.5 Dimensionierung der Rettungswege

4.6 Notwendige Flure

5 Sonstiges 11

5.1 Aufbewahrung fester Abfallstoffe

5.2 Aufstellräume für Feuerstätten

6 Anlagetechnischer Brandschutz 12

6.1 Sicherheitsstomversorgung

6.2 Sicherheitsbeleuchtung

6.3 Brandmeldeanlage

6.4 Leitungsanlagen

6.5 Lüftungsanlagen

6.6 Blitzschutz

6.7 Photovoltaikanlagen

6.8 Blitzschutz

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Brandschutzkonzept MarienBad 3/3

7 Abwehrender Brandschutz 15

7.1 Zugänglichkeit des Gebäudes

7.2 Löschwasser

7.3 Feuerlöscher

8 Organisatorischer Brandschutz 16

8.1 Sammelplatz

8.2 Notausgangsschilder

8.3 Feuerwehreinsatzpläne

7.2 Brandschutzordnung

7.4 Flucht- und Rettungswegpläne

9 Anträge auf Abweichung 17

10 Anlage Brandschutzpläne Raumabschluss

Badeebene M 1:200 erstellt am 26.04.2026 Technikebene M 1:200 erstellt am 26.04.2026 Zwischenebene M 1:200 erstellt am 26.04.2026

Schreiben der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Vom 05.02.2026 Az. 2A-02581/13-02-12

  1. Stichprobenhafte Kontrolle Fachbauleiter Brandschutz BS 10019 16.02.2028

Stellungnahme zur 4. Stichprobenhafte Kontrolle vom 29.05.2018

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Brandschutzkonzept MarienBad 1/17

1 Einleitung

1.1 Anlass, Aufgabenstellung

Der Stadt Marienberg saniert sein Kur- und Freizeitbad. Daher ist ein Brandschutzkonzept erforderlich.

Das Architektur- und Sachverständigenbüro Jirka Dörsam ist beauftragt, ein Brandschutzkonzept für dieses Projekt zu erstellen. Das Brandschutzkonzept wird für das Gebäude unter Berücksichtigung des angegebenen Nutzungszwecks hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes erfasst und beurteilt. Bei notwendigen Abweichungen von den bestehenden baurechtlichen Vorschriften werden geeignete Maßnahmen aufgezeigt, durch die künftige Schutzziele hinsichtlich des Personen- und Sachschutzes erfüllt werden.

Das Brandschutzkonzept berücksichtigt nicht die Aspekte des statisch-konstruktiven Brandschutzes und der versicherungstechnischen Anforderungen und schließt jegliche Handlungen Dritter (z. B. Brandstiftung, terroristische Anschläge) zum Schaden des Objektes und der sich darin befindlichen Personen aus. Den Betreibern und Nutzern wird ein pflicht- und sachgemäßes Handeln unterstellt.

1.2 Beurteilungsgrundlagen

Pläne zur Baueingabe von Schick GmbH, Architekten und Ingenieure:

Grundriss Badeebene M 1:100 Stand Grundriss Technikebene M 1:100 Stand Grundriss Zwischenebene M 1:100 Stand

Ansichten M 1:100 Stand Schnitte M 1:100 Stand

1.3 Rechtsgrundlagen

• Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.98 in aktueller Fassung • Technische Baubestimmungen (VV TB RP) vom 01.12.2015 • Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR) Fassung September 2020 • Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Lüftungsanlagen-Richtlinie - LüAR) Fassung September 2020 • Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen (AnlPrüfVO) vom 13. Juli 2022 • Feuerungsverordnung (FeuV) vom 08.04.2020 • Landesverordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO) vom 27.07.2023 • Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr Fassung Februar 2025, Rheinland- Pfalz •

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Brandschutzkonzept MarienBad 2/17

1.4 Verwendbarkeitsnachweise und Übereinstimmungserklärungen

Zu berücksichtigen sind bei allen brandschutztechnischen Maßnahmen die sogenannten Verwendbarkeitsnachweise, die dem Bauherrn und dem Planer von den ausführenden Fachfirmen vorzulegen sind:

• Verwendbarkeitsnachweise: § 18b LBauO • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen: § 19 LBauO • Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse: § 20 LBauO • Für Baustoffe und Bauteile: BayBo Art. 17 • Übereinstimmungsbestätigung: §22 LBauO • Übereinstimmungserklärung: §23 LBauO

1.5 Arbeitsweise

Das Brandschutzschutzkonzept basiert auf der Grundlage der Bauantragsplanung.

Aufbauend auf das genehmigte Brandschutzkonzept BS 12036 Ergänzung zu BS 10019 vom 26.06.2014 werden die Bereiche betrachtet, die durch die Sanierung des Marienbades brandschutzrelevant sind. Das Brandschutzschutzkonzept basiert auf der Bauantragsplanung. Die Anforderungen werden in die aufgeführten Pläne mit eingearbeitet.

• Umgestaltung des Foyers mit neuer Erschließung des Saunabreiches und des Hallenbades mit Umkleide. • Nutzungsänderung eines Teilbereiches zu Massageräumen und Verwaltung • Einbau einer neuen Lüftungsanlage mit einem zusätzlichen Aufstellraum der Lüftungsanlage • Umnutzung der ehem. Umkleide Sauna in einen Lagerbereich • Einbau einer neuen Heizung • Sanierung der Bädertechnik

Der Saunabereich wird nicht betrachtet, da hier keine wesentlichen Baumaßnahmen stattfinden, die Brandschutzrelevant sind.

Das Brandschutzkonzept 20 12036 Ergänzung zu BS 10019 vom 26.06.2014, erstellt vom Sachverständigen Christian Müller Dahlienweg 3, 57 548 Kirchen-Freusburg wurde durch die Kreisverwaltung Westerwaldkreises am 30.06 2015 bauaufsichtlich geprüft und hat weiterhin Bestand.

Die Abschlussbegehung zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes vom 26.06.2014 fand nicht statt, da einige Punkte noch offen waren. Diese werden mit der anstehenden Maßnahme geheilt, siehe Anlage Stellungnahme zur 4. Stichprobenhafte Kontrolle BS 10019 vom 29.08.2018.

Die Umsetzung dieses Brandschutzkonzeptes kann somit abgeschlossen werden.

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Brandschutzkonzept MarienBad 3/17

2 Objektanalyse

2.1 Objektbeschreibung

Am 14.12.1993 erhielt das Gebäude die Baugenehmigung als Kur- und Freizeitbad.

Die Anlage umfasst den Badehallenbereich die Umkleide mit Aktivbad, Planschbecken sowie einem Bewegungsbad. Im Bereich des Bewegungsbecken ist eine Sauna ohne Aufgussmittel und ein Dampfbad geplant.

Angrenzend befindet sich der Massagebereich, so wie die Verwaltung.

Des Weiteren gibt es einen großen Saunabereich mit Außenanlagen, der auch unabhängig vom Badebetrieb genutzt werden kann. Die Container mit den Umkleiden wird umgenutzt. Es wird zukünftig als Lager/ Unterstellmöglichkeiten für Sonnenliegen, Tische, Stühle des Saunaaußenbereiches benötigt.

Der Umkleidebereich der Sauna wird im Gebäude vergrößert. Alle weiteren Bereiche der Sauna sind von den Sanierungsmaßnahmen nicht betroffen. Der Saunabereich ist nicht Bestandteil des Brandschutzkonzeptes, wenn sich keine neuen Sachverhalte ergeben.

Erschlossen werden alle Bereiche über das Foyer.

Das Hallenbad hat aufgrund seiner Nutzung fast keine Brandentstehungsquellen und durch der nicht brennbaren Materialen auch keine Brandweiterleitungsgefahr.

Die Brandentstehungsquellen im Umkleidebereich Badehalle sind als gering einzustufen. Die Brandlasten sind als gering einzustufen, da sie sich in abgeschlossenen Schränken befinden.

Im Technikbereich befindet sich der Aufenthaltsraum, sowie der Umkleidebereich der Mitarbeiter. Unterhalb der Badehalle befindet sich der Technikbereich. Unter dem Saunabereich liegt der Keller- /Lagerbereich, sowie der Heizungskeller.

Der Technikbereich im Untergeschoss ist ein Bereich mit erhöhter Brandentstehungsgefahr. Dies wird im Brandschutzkonzept unter Berücksichtigung der Gebrauchsfähigkeit der Nutzung eines Schwimmbades betrachtet

2.2 Rechtliche und Baurechtliche Einordnung

Das Gebäude ist mit einer Höhe unter 7,00 m Oberkante Fußboden des höchsten Aufenthaltsraumes und mit der Nutzungseinheit größer als 400 m² als Gebäudeklasse 3 einzustufen.

Es ist eine bauliche Anlage bes. Art und Nutzung, siehe LBauO §50 9.

Dieses Gebäude ist somit ein ungeregelter Sonderbau.

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3 Das System der äußeren und inneren Abschottung

3.1 Das System der äußeren Abschottung

Die Gebäude hat sich nicht vergrößert. Das genehmigte Brandschutzkonzept BS 12036 mit Ergänzung zu BS 10019 vom 26.06.2014 hat weiterhin Bestand.

3.1.1 Gebäudeabschlusswände

Das genehmigte Brandschutzkonzept BS 12036 mit Ergänzung zu BS 10019 vom 26.06.2014 hat weiterhin Bestand.

3.1.2 Außenwände

Das genehmigte Brandschutzkonzept BS 12036 mit Ergänzung zu BS 10019 vom 26.06.2014 hat weiterhin Bestand.

Außenwände neu EG: nicht tragend, raumabschließend feuerbeständig Außenwände Erweiterung Lüftungszentrale: Fenster feuerbeständig schließen.

Dies verhindert den Brandüberschlag zwischen Saunabereich und Lüftungszentrale/ Foyer.

3.1.3 Dächer LBauO § 32

Schutzziel: Bedachungen müssen gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein.

Harte Bedachung

Der vorhandene Aufbau mit Trapezblech, A1-Dämmung und Folienabdichtung muss bei Dacharbeiten berücksichtigt und weiterhin umgesetzt werden, siehe genehmigte Brandschutzkonzept BS 12036 mit Ergänzung zu BS 10019 vom 26.06.2014

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3.2 Das System der inneren Abschottung

Das System der inneren Abschottung soll garantieren, dass ein Feuer oder der entstehende Rauch innerhalb der definierten Brand- und Rauchabschnitte bleibt.

3.2.1 Brandabschnitte LBauO §30

Es besteht lt. bestehenden Brandschutzkonzept eine Brandwand im EG zwischen Schwimmbad und Saunabereich. Sie ist bis unter das Trapezblechdach geführt.

Die Ergänzung des Brandüberschlages auf Seite des Hallenbades durch das Brandschutzkonzeptes von 2014 wird zurückgenommen.

Grund: Der Ausgang aus der Badehalle ins Freie soll wieder reaktiviert werden. Im Bereich der Umkleiden ist kein Ausgang direkt ins Freie innerhalb von 35 m möglich. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, unabhängig vom Foyer zu entfluchten.

Die Verglasung in der Fassade aus der ursprünglichen Baugenehmigung ist noch vorhanden.

Antrag auf Abweichung von der LBauO §30 (5)

Hinweis: Im bestehenden Brandschutzkonzept ist die innere Brandwand nicht durchgängig in allen Geschossen angeordnet. In der Technikebene ist keine innere Brandwand vorhanden. Antrag auf Abweichung von der inneren Brandwand zwischen Sauna und Schwimmbad.

Die innere Brandwand ist nicht durchgängig durch alle Geschosse ausgeführt. Somit ist auch keine innere Brandwand vorhanden.

Die Brandwand wird als Trennwand mit erhöhten Anforderungen – feuerbeständig – ausgeführt, bzw. ist im Bestand vorhanden.

Die Außenwand im Gastrobereich der Sauna ist in diesem Bereich massiv gemauert. Die Türe aus dem Saunabereich wird durch eine feuerhemmende Türe ausgetauscht. Dadurch wird erreicht, dass der Brandüberschlag von der Sauna in den Badehallenbereich auf eine Länge von 4 m ausgeschlossen wird. Der Winkel vom Fenster der Sauna zur Badehalle beträgt entsprechend der LBauO § 30 (5) 120 Grad. Die Badehalle selbst ist überwiegend aus nicht brennbaren Baustoffen und Oberflächen ausgestattet und trägt nicht zu einer Brandweiterleitung in der Badehalle bei.

• Das Schutzziel der Beherrschbarkeit eines Brandes ist gegeben.

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3.2.2 Tragende Wände und Stützen (BayBo Art. 25 (1) 3)

Tragende Wände und Stützen müssen im Brandfall ausreichend lange sicher sein.

Soll / Ist Vergleich

Bauteileverwendete Baustoffe / BauteileFeuerwiderstandsklasse Baustoffklasse
tragende und aussteifende Wände, Stützenkonstruktive Ausführunggesetzlich erforderlichgeplant
Wände und Stützen im ErdgeschossStahlbeton/MauerwerkFeuer-Feuer-
hemmendhemmend
Wände und Stützen unter Lüftungszentrale neuStahlbeton/MauerwerkFeuer-Feuer-
beständig,beständig,
nichtnicht
brennbarbrennbar
Hier wird die Versammlungsstättenverordnung zur Orientierung herangezogen.
Wände und Stützen im KellergeschossStahlbeton/MauerwerkFeuer- beständigFeuer- beständig

3.2.3 Trennwände LBauO § 29

Trennwände zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen

Das Foyer wird vergrößert. Teilflächen des Saunabereiches werden dem Foyerbereich zugeschlagen. Alle neuen Trennwände werden aufgrund des Sonderbaustatus höherwertig feuerbeständig ausgeführt.

Die Unterteilung in Rauchabschnitte bleibt weiterhin bestehen und werden in die Neukonzeption übernommen. Soll / Ist Vergleich

Bauteileverwendete Baustoffe / BauteileFeuerwiderstandsklasse Baustoffklasse
konstruktive Ausführunggesetzlich erforderlichgeplant
Lüftungszentrale/Sauna- bereichMauerwerkFeuer- beständigFeuer- beständig
Foyer/SaunaFeuer- beständigFeuer- beständig
Foyer/BadehalleFeuer- beständigFeuer- beständig
Foyer/ MassageFeuer- hemmendFeuer- beständig

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Badehalle/ Massage, BüroFeuer- hemmendFeuer- hemmend
Trennwand neu zw. Aufstellraum / Personalraum, UmkleideFeuer- hemmendFeuer- beständig
Türen in TrennwändenFeuer- hemmend, dicht, selbstschließendFeuer-
hemmend,
dicht,
selbst-
schließend

Die ehemalige Umkleide bleibt weiterhin Bestandteil des Saunabereiches und wird als Unterstellmöglichkeit für die Möblierung des Außenbereiches benutzt. Somit ist keine Trennwand zwischen den Bereichen erforderlich.

Brandschutztechnisch wird die Erweiterung des Saunaumkleidebereiches dem Foyer zugeordnet und ist durch eine feuerbeständige Trennwand mit einer feuerhemmenden, selbstschließenden Türe zum Saunabereich abgetrennt. Sie wird gegebenenfalls mit einer Festellanlage offengehalten.

3.2.4 Rauchabschnitte, siehe BSK BS 12036 mit Ergänzung zu BS 10019 vom 26.06.2014

Zwischen Foyer/Sauna und Foyer/Badehalle wurde ein Rauchabschnitt RA1 geplant und ausgeführt.

Von diesen Anforderungen wird ein Antrag auf Abweichung gestellt.

Baurechtlich werden weder bei Brandwänden, noch bei Trennwänden rauchdichte Abschlüsse – Türen - gefordert.

Die Länge des RW durch das Foyer beträgt 31,40 m bei einer BGF von 261,95 m² Alle Bereiche sind unabhängig von einander zu entfluchten und besitzen direkte Ausgänge ins Freie.

Der Angriff durch die Feuerwehr ist gegeben.

3.2.5 Decken

Schutzziel: Decken müssen als tragende und raumabschließende Bauteile zwischen Geschossen im Brandfall ausreichend lang standsicher und widerstandsfähig gegen Brandausbreitung sein.

Soll / Ist Vergleich

Bauteileverwendete Baustoffe / BauteileFeuerwiderstandsklasse Baustoffklasse
konstruktive Ausführunggesetzlich erforderlichgeplant / vorhanden
Decke neu EG / LüftungszentraleStahlbetonFeuer-Feuer-
beständigbeständig

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Decke über Stahlbeton Feuer- Feuer- Kellergeschoss beständig beständig Bestand

Antrag auf Abweichung vom Raumabschluss von Decke über Kellergeschoss LBauO §31 (1)

Der Raumabschluss der Decke über Kellergeschoss Technikbereich / Badehalle wird im Bereich der Durchdringungen nur eingeschränkt ausgeführt.

Für die Schwimmbadtechnik und die Sanierung der Sanitäranlage beim Umkleidebereich ist eine Verbindung zum Erdgeschoss ohne Raumabschluss notwendig. Eine Kapselung der Versorgungsleitungen ist technisch nicht möglich. Alle anderen Leitungen werden entsprechend der MLAR ausgeführt.

In der Kellerdecke unter der Sauna konnte teilweise die Leitungsschott nicht zulassungskonform ausgeführt werden. Für diese Ausnahmen wird kompensatorisch die Abweichung beantragt.

Nur für diese Ausnahmenfälle kann verzichtet werden.

Kompensation: • Die Schwimmhalle besteht aus nicht brennbaren Materialien. Eine Brandweiterleitung der Technikebene über den Schwimmhallenbereich ist nicht möglich. • Zur Brandfrüherkennung ist die flächendeckende Brandmeldeanlage im Lager/ Keller und Technikbereich vorhanden. • Die Alarmierung warnt die Nutzer des Bades frühestmöglich. Die Ausgänge direkt ins Freie ermöglichen einen sicheren Fluchtweg.

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4 Flucht und Rettungswege

4.1 Allgemeines

Die Flucht- und Rettungswege werden nicht verändert. Bei den geplanten Umbauten wird dies berücksichtigt. Die Fluchtwegbreiten bleiben erhalten.

Ergänzend wird zusätzlich ein Ausgang direkt in Freie über eine Stahltreppe in dem hinteren Bereich der Bereich der Badehalle neben der Sauna geschaffen. Dadurch ist auch der Umkleidebereich innerhalb von 35 m zu entfluchten.

Dadurch sind ausreichend Flucht- und Rettungswege geschaffen, so dass bei einem Brandfall im Foyer dieser nicht passiert werden muss.

4.2 Bauliche Rettungswege

Die Längen der Rettungswege wurden nicht verändert. Das genehmigte Brandschutzkonzept BS 12036 mit Ergänzung zu BS 10019 vom 26.06.2014 hat weiterhin Bestand. Ausnahme: Erweiterung der Sauna: Der Flucht- und Rettungsweg wurde überprüft. Die Rettungsweglänge beträgt 28 m direkt ins Freie. Die RW-Länge von 35 m wird eingehalten.

4.3 Notwendige Treppen und Treppenräume

Das genehmigte Brandschutzkonzept BS 12036 mit Ergänzung zu BS 10019 vom 26.06.2014 hat weiterhin Bestand.

Für die neu geplante Treppe ohne notwendigen Treppenraum wird ein Antrag auf Abweichung von der LBauO §34(1) 3. gestellt:

Treppen in der Gebäudeklasse 3 sind ohne notwendigen Treppenraum erlaubt, wenn diese ausreichend sicher und im Brandfall nicht gefährdet ist.

Die Treppe ist im Brandfall für die Entfluchtung der Badehalle vorgesehen.

Im Untergeschoss befindet sich direkt darunter der Ausgang des Heizraumes, so wie die Türe eines kleinen Lagers. Die Türe des Chlorraumes stellt keine Gefahr dar, da diese über 3 m von der notwendigen Treppe entfernt ist (Chlor ist schwerer als Luft und sinkt nach unten).

Diese stellen jedoch im Brandfall keine Gefahr dar.

Brand im Bereich der Umkleide: der Brandherd muss nicht passiert werden. Es stehen in gegengesetzten Richtungen Notausgänge zur Verfügung. Keine Gefährdung durch den Heizraum und angrenzenden Lagers Brand im Foyer: keine Gefährdung durch den Heizraum und angrenzenden Lagers Brand im Heizungskeller: Die Badehalle steht nicht unmittelbar in Verbindung mit dem Heizraum. Es stehen ausreichend viele Notausgänge zur Verfügung. Die Nutzung der Außentreppe ist nicht erforderlich.

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Brand im Saunabereich: Die Brandwand zwischen beiden Bereichen sichert eine Brandweiterleitung ausreichend lang ab. Es sind feuerbeständige Wände und Türen vorhanden.

4.4 Ausgänge und Türen im Verlauf von Rettungswegen

Alle Türen und Ausgänge im Zuge von Rettungswegen müssen jederzeit zu öffnen sein. Alle Türen schlagen in Fluchtrichtung auf. Verschlossene Türen werden mit einem Panikschloss versehen.

Automatische Schiebetüren müssen nach der Richtlinie über automatische Schiebetüren in Rettungswegen (AutSchR) ausgeführt werden.

4.5 Dimensionierung der Rettungswege

Das genehmigte Brandschutzkonzept BS 12036 mit Ergänzung zu BS 10019 vom 26.06.2014 hat weiterhin Bestand.

Neue Türen im Gebäude werden entsprechend geplant: 1 m lichtes Maß

Breitere Rettungswege werden in den Sonderbauvorschriften gefordert. In der Versammlungsstättenverordnung wird bei einer Personenanzahl von 200 Personen eine Rettungswegbreite von 1,20 m gefordert.

Um auf die erhöhte Personenanzahl einzugehen, wird bei der Neugestaltung des Foyers darauf geachtet, dass der Stiefelgang als Hauptzu- und ausgang durchgängig zum Foyer eine Fluchtwegbreite von 1,20 erhält.

4.6 Notwendige Flure

In der Technikebene befindet sich ein notwendiger Flur. Dieser ist von den Umbaumaßnahmen nicht betroffen.

Das genehmigte Brandschutzkonzept BS 12036 mit Ergänzung zu BS 10019 vom 26.06.2014 hat weiterhin Bestand.

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5 Sonstiges

5.1 Aufbewahrung fester Abfallstoffe

Das genehmigte Brandschutzkonzept BS 12036 mit Ergänzung zu BS 10019 vom 26.06.2014 hat weiterhin Bestand.

5.2 Aufstellräume Feuerststätten FeuV § 5

Der Aufstellraum für die Feuerstätte mit über 100 KW darf nicht anderweitig genutzt werden. Die Waschmaschinen, Trockner etc. sind zu entfernen.

Anforderungen an die Leitungsdurchführungen gibt es nicht. Die Öffnungen sind jedoch dicht zu schließen. Weitere Öffnungen sind nicht vorhanden. Die Türe zum notwendigen Flur ist dicht und selbstschließend auszuführen.

Er muss belüftet werden.

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6 Anlagetechnischer Brandschutz

6.1 Sicherheitsstromversorgung

Innerhalb des Gebäudes wird eine Sicherheitsstromversorgung gemäß den einschlägigen Normen und Richtlinien (z.B. DIN VDE 0100-718, DIN EN 50172, Entwurf DIN VDE 0108-100) angeordnet, welche bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Versorgung der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen übernimmt, insbesondere

• der Sicherheitsbeleuchtung • der Alarmierungseinrichtung • der Brandmeldeanlage

6.2 Sicherheitsbeleuchtung

Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung muss für Fluchtwege mindestens 1 lx mit einer Gleichmäßigkeit (Verhältnis der maximalen zur minimalen Beleuchtungsstärke) von < 40:1 betragen. Die Beleuchtungsstärke ist auf der Mittellinie des Fluchtweges in 20 cm Höhe über dem Fußboden oder den Treppenstufen zu messen.

Nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege die erforderliche Beleuchtungsstärke innerhalb von 15 s erreichen. Die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss die erforderliche Beleuchtungsstärke mindestens für einen Zeitraum von 60 min nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erbringen.

6.3 Brandmeldeanlage

Das gesamte Gebäude wird mit einer automatischen Brandmeldeanlage ausgestattet: Teilschutz - Kategorie 2 nach DIN 14675.

Auf eine Überwachung der Badehalle, Umkleidebereich / Badehallenbereiches und der Sanitärbereiche wird verzichtet, da von ihr eine geringe Brandentstehungsgefahr ausgeht.

Die Brandmeldeanlage wird nach DIN 14675 -Brandmeldeanlagen-, DIN EN 54, DIN 14 661 - Bedienfeld für Brandmeldeanlagen - und DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - geplant und installiert.

Die Brandmeldeanlage ist unmittelbar bei der die Feuerwehr alarmierenden Stelle aufgeschaltet. Die örtlichen Aufschaltbedingungen werden beachtet.

Die automatischen Brandmelder werden unter Berücksichtigung der Betriebs- und Umgebungsbedingungen so ausgewählt, dass eine frühzeitige und sichere Brandentdeckung gewährleistet ist. In der Regel werden schnellansprechende Brandmelder, die auf die Kenngrößen Rauch oder Flammen reagieren, verwendet.

Die manuellen Brandmelder werden als Handfeuermelder (Druckknopfmelder) nach DIN EN 54 ausgeführt. Mit diesen Meldern muss sich gleichzeitig das Alarmierungssignal auslösen lassen. Zur frühzeitigen Alarmierung der Gebäudenutzer wird ein akustischer Internalarm nach DIN VDE 0833-2 und DIN EN 54 installiert und mit der Brandmeldeanlage kombiniert.

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Brandschutzkonzept MarienBad 13/17

Die Lautstärke der Alarmierungseinrichtung muss derart ausgelegt sein bzw. werden, dass diese mindestens 10 dB(A) über dem Normalpegel liegt und an jeder Stelle des Gebäudes wahrgenommen werden kann. In Bereichen des Gebäudes, in denen dies nicht jederzeit erfüllt werden kann, müssen optische Signalgeber installiert werden.

Zur besseren Orientierung der Feuerwehr wird eine Feuerwehrinformationszentrale geplant.

6.4 Leitungsanlagen

Bei Leitungsdurchführung durch klassifizierte Bauteile wie Decken oder Trennwände oder notwendige Treppenräume sind die Durchführungen durch Schottungsmaßnahmen zu sichern, es sei denn, die Erleichterungen der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR) erlauben eine Abweichung.

Alle Leitungen, die zur Versorgung der Schwimmbeckennutzung dienen, sind von den Anforderungen des Raumabschlusses bei der Decke Untergeschoss / Erdgeschoss von der M-LAR ausgenommen.

Leitungen im Kellerbereich können in Ausnahmefällen ohne zulassungskonforme Ausführung zugelassen werden.

6.5 Lüftungsanlagen

In dem Gebäude ist eine Lüftungsanlage vorhanden. Eine Lüftungszentrale ist in der Gebäudeklasse 3 nicht erforderlich. Sie muss in ihrer Ausführung der M-LüAR entsprechen.

Lüftunganlage Umkleidebereich, Schwimmhalle Der Aufstellraum der Lüftungsanlage in der Zwischenebene steht im Luftverbund mit der Schwimmhalle und der Umkleide.

Übertragung von Rauch kann hier nur durch Lüftungsleitungen aus der Lüftungstechnik entstehen.

Vom Raumabschluss der Lüftungsleitungen wird abgewichen. Schutzziel ist, zwischen dem Schwimmbadbereich und dem Umkleidebereich die Rauchübertragung zu minimieren.

Die Lüftungsanlage der Sauna in der Zwischenebene muss den Raumabschluss der Wand zur Sauna gewährleisten.

Die Lüftungsanlage des Foyers steht im Luftverbund mit dem Foyer.

Die Lüftungsanlagen werden über eine Brandfallsteuerung nach DIN 14675 ausgeschaltet um eine Rauchverschleppung zu vermeiden. Bei Auslösung schalten die RLT Gerät ab und die Jalousieklappen fahren zu. Dadurch wird eine Rauchverschleppung innerhalb des Gebäudes vermieden.

Die Anforderungen an die M-LüAR ist vom Fachingenieur umzusetzen. Die fachgerechte Umsetzung ist durch einen Erläuterungsbericht zu dokumentieren.

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6.6 Blitzschutz

Es ist ein Blitz- und Überspannungsschutz gemäß DIN EN 62305 „Blitzschutz“ als äußerer und innerer Blitzschutz für die Blitzschutzklasse 3 vorhanden.

Dieser wird überprüft und gegenenfalls ertüchtigt.

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Brandschutzkonzept MarienBad 15/17

7 Abwehrender Brandschutz

7.1 Zugängigkeit des Objektes

Hier im Außenbereich am Eingang befindet sich:

• Rotes Blitzlicht • Feuerwehrschlüsseldepot • Freischaltelement

Im Foyer befindet sich:

• Feuerwehrbedienfeld • Feuerwehranzeigetableau • Feuerwehrlaufkarten

7.2 Löschwasser

Das genehmigte Brandschutzkonzept BS 12036 mit Ergänzung zu BS 10019 vom 26.06.2014 hat weiterhin Bestand.

7.3 Feuerlöscher gemäß der DIN 14406 Teil 1

Das genehmigte Brandschutzkonzept BS 12036 mit Ergänzung zu BS 10019 vom 26.06.2014 hat weiterhin Bestand. .

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Brandschutzkonzept MarienBad 16/17

8 Organisatorischer Brandschutz

8.1 Sammelplatz

Es gibt zwei Sammelplätze: Beim Eingangsbereich und beim Wohnmobilstellplatz. Er ist so zu befestigen, dass er von dem städtischen Winterdienst geräumt werden kann. Der Sammelplatz ist zu beschildern.

8.2 Notausgangsschilder

Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen muss entsprechend der ISO 7010 erfolgen.

8.3 Feuerwehreinsatzpläne

Es sind im Einvernehmen mit der zuständigen Brandschutzdienststelle Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095 zu überprüfen und zu aktualisieren. Sie sind der örtlichen Feuerwehr in entsprechender Anzahl zur Verfügung zu stellen.

8.4 Brandschutzordnung

Es muss die Brandschutzordnung gemäß der DIN 14096 Teil A ausgehangen werden. Eine Brandschutzordnung Teil B und Teil C wurde erstellt und wird entsprechend angepaßt.

8.5 Flucht- und Rettungswegpläne

Rettungswegpläne und Hinweise zum Verhalten bei einem Brand sind anzubringen. Für das Gesamtgebäude werden Flucht- und Rettungspläne erstellt und gut sichtbar aufgehängt.

Jirka Dörsam I Architektur und Brandschutz I Wittelsbacherstraße 34 97074 Würzburg

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Brandschutzkonzept MarienBad 17/17

9 Anträge auf Abweichung

Antrag auf Abweichung von Brandabschnitte LBauO §30 (5), siehe Seite 6.

Antrag auf Abweichung von Rauchabschnitte, siehe BSK BS 12036 mit Ergänzung zu BS 10019 vom 26.06.2014, siehe Seite 8.

Antrag auf Abweichung vom Raumabschluss von Decke über Kellergeschoss LBauO §31 (1), siehe Seite 9.

Antrag auf Abweichung von Treppe ohne notwendigen Treppenraum LBauO §34(1) 3, siehe Seite 10.

Erklärung des Brandschutznachweiserstellers

Das Brandschutzkonzept basiert auf den seitens der Architekten zur Verfügung gestellten Plänen. Es ist auf die vorliegende Nutzung der Räume zugeschnitten. Werden einzelne Räume verändert oder umgenutzt, so kann es seine Gültigkeit verlieren.

26.06.2026 Datum Dipl. Ing. Jirka Dörsam, SV vorb. Brandschutz, Architektin BY AK 183419

Erklärung des Bauherrn

Hiermit erkläre ich, dass der Brandschutznachweis Bestandteil meiner Unterlagen zum Bauantrag ist. Die dargestellten Maßnahmen hinsichtlich des Brandschutzes werden von mir inhaltlich voll anerkannt und bei der Ausführung und Nutzung des Projektes berücksichtigt.

Datum, Ort Bauherr

Jirka Dörsam I Architektur und Brandschutz I Wittelsbacherstraße 34 97074 Würzburg

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