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VERTRAG OBJEKTPLANUNG
GEBÄUDE / INNENRÄUME
zwischen
der Landeshauptstadt München, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch die Baureferentin, diese vertreten durch Abteilung Hochbau, Friedenstraße 40, 81671 München
- nachfolgend „Auftraggeber“ -
und
..................................... ......................................
-
nachfolgend „Auftragnehmer“ -
-
gemeinsam auch „Parteien“ -
Objekt mit Anschrift: der Grundschule Hirschbergstr. 33
Maßnahme: Generalinstandsetzung und Erweiterung
Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 1 von 21
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................. 2 § 1 Gegenstand des Vertrages .............................................................................................. 3 § 2 Grundlagen des Vertrages ............................................................................................... 3 § 3 Leistungen des Auftragnehmers ...................................................................................... 4 § 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers ................................................................... 5 § 5 Leistungen des Auftraggebers ....................................................................................... 12 § 6 Termine und Fristen ....................................................................................................... 12 § 7 Vergütung ...................................................................................................................... 13 § 8 Personaleinsatz des Auftragnehmers ............................................................................ 18 § 9 Arbeitsgemeinschaft....................................................................................................... 18 § 10 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers ............................................................... 19 § 11 Förmliche Verpflichtung durch den Auftraggeber ......................................................... 19 § 12 Kostenverantwortung ................................................................................................... 20 § 13 Ergänzende Vereinbarungen ....................................................................................... 20 § 14 Schriftform ................................................................................................................... 21
Anlagen:
Anlage 1 Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen (AVB) Stand: November
2025
Anlage 2 Bauleitfaden für städtische Hochbauprojekte Stand: Oktober 2023
Anlage 3 Leistungsheft Stand: Dezember 2023
Anlage 4 Zusammenstellung Dokumentation Stand: März 2021
Anlage 5 Mitzuverarbeitende Bausubstanz: Indexzahl Bauwert, Anlage u. Anschreiben: Stand 2025
Anlage 6 Verpflichtungserklärung Stand: Februar 2022
Anlage 7 Formblatt Erklärung Masernschutzgesetz Stand: Dezember 2021
Anlage 8 Datenschutzhinweise Stand: Juli 2021
Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 2 von 21
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§ 1 Gegenstand des Vertrages
§ 1 Gegenstand des Vertrages
- Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und / oder
Innenräume gemäß §34 HOAI für das Bauvorhaben (Projektname, Anschrift):
Generalinstandsetzung und Erweiterung der Grundschule
Hirschbergstr. 33
80634 München
- Das Bauvorhaben besteht aus folgenden Maßnahmen gemäß §2 HOAI:
2.1 Generalinstandsetzung Bestand ☐ Neubau ☐ Wiederaufbau ☐ Erweiterungsbau ☐ Umbau
☐ Modernisierung ☒ Instandsetzung ☐ Instandhaltung
2.2 Neubau ☐ Neubau ☐ Wiederaufbau ☒ Erweiterungsbau ☐ Umbau
☐ Modernisierung ☐ Instandsetzung ☐ Instandhaltung
2.3 .......... ☐ Neubau ☐ Wiederaufbau ☐ Erweiterungsbau ☐ Umbau
☐ Modernisierung ☐ Instandsetzung ☐ Instandhaltung
§ 2 Grundlagen des Vertrages
-
- Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen - AVB - (Anlage 1)
- Der Bauleitfaden für städtische Hochbauprojekte in der jeweils aktuellen Fassung
(§ 4, § 5, Anlage 2)
-
Das Leistungsheft des Auftraggebers (Anlage 3)
-
Die „Checkliste Zusammenstellung Dokumentation“ (Anlage 4)
-
Das Formblatt zur Berechnung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (Anlage 5)
-
Die Vorgaben der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der
Unfallversicherungen der öffentlichen Hand (Kommunale Unfallversicherung Bayern)
-
Die vom Auftraggeber festgelegten Terminziele (§6) (Festlegung in LPH2)
-
Die vom Auftraggeber festgelegten Planungskennwerte
-
Das Organisationshandbuch / Projektziele
-
Das Projekthandbuch
Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 3 von 21
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§ 3 Leistungen des Auftragnehmers
- Das Raum- und Funktionsprogramm; Abweichungen nach Abstimmung
möglich da Bauen im Bestand (Anlage 9)
-
Die Qualitätsvorgaben für die jeweilige Nutzungsart
-
Die Förderrichtlinien
-
Die Vorgaben des Auftraggebers zur CAD-Bearbeitung
-
Die CAD-Dateiformate-Vorgaben
-
Die Controlling-Plattform „SBOC“
-
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Der Auftragnehmer hat über Ziffer 1 AVB hinaus folgende technische und sonstige
Vorschriften zu beachten: ..............
- Abweichungen in Planung oder Durchführung bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Auftraggebers – mit Ausnahme von Gefahr in Verzug.
§ 3 Leistungen des Auftragnehmers
- Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer von den in §4 genannten Leistungen
zunächst:
LPH 1 und LPH 2
- Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der
Baumaßnahme weitere Leistungen nach §4 einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die
Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig auf die Notwendigkeit der
Anschlussbeauftragung hinzuweisen.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie an
ihn innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen
Leistungen vergeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer
Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Aus der
stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars
oder sonstige Ansprüche ableiten.
Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 4 von 21
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§ 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers
§ 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat aus dem Leistungsbild Gebäude/Innenräume folgende Grundleistungen (§34
i.V.m. Anlage 10 HOAI) und folgende Besondere Leistungen (§3 Abs.3 i.V.m. Anlage 10 HOAI)
gemäß Leistungsheft (Anlage 3) zu erbringen (wenn nach §3 beauftragt und abgerufen):
- Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung
1.1 Die Grundleistungen nach Anlage 10 zu §34 Abs. 3 Nr. 1 HOAI gemäß Leistungsheft mit Ausnahme folgender Grundleistungen gemäß Leistungsheft:
1.1.1 Nur Mitarbeit bei „Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers“ (anteilig LPH1a)
1.1.2 Nur Mitarbeit bei "Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf" (anteilig LPH1c)
1.1.3 Nur Mitarbeit bei "Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter" (anteilig LPH1d)
1.1.4 Nur Mitarbeit bei "Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse" (anteilig LPH1e)
1.2 Als Besondere Leistungen:
1.2.1 ..............
1.2.2 ..............
1.2.3 ..............
- Leistungsphase 2 – Vorplanung
2.1 Die Grundleistungen nach Anlage 10 zu §34 Abs. 3 Nr. 2 HOAI gemäß Leistungsheft mit Ausnahme der Kostenschätzung gemäß Leistungsheft * sowie mit Ausnahme folgender weiterer Grundleistungen gemäß Leistungsheft:
2.1.1 ...............
2.1.2 ...............
2.1.3 ...............
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§ 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers
2.2 Als Besondere Leistungen:
2.2.1 Erstellen einer qualifizierten Kostenschätzung gemäß Leistungsheft
2.2.2 ...............
2.2.3 ...............
- Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung
3.1 Die Grundleistungen nach Anlage 10 zu §34 Abs. 3 Nr. 3 HOAI gemäß Leistungsheft mit Ausnahme der Kostenberechnung gemäß Leistungsheft * sowie mit Ausnahme folgender weiterer Grundleistungen gemäß Leistungsheft:
3.1.1 ...............
3.1.2 ...............
3.1.3 ...............
3.2 Als Besondere Leistungen:
3.2.1 Erstellen einer qualifizierten Kostenberechnung gemäß Leistungsheft
3.2.2 Leistungen zu Kunst am Bau gemäß Leistungsheft
3.2.3 ...............
- Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung
4.1 Die Grundleistungen nach Anlage 10 zu §34 Abs. 3 Nr. 4 HOAI gemäß Leistungsheft mit Ausnahme folgender Grundleistungen gemäß Leistungsheft:
4.1.1 ...............
4.1.2 ...............
4.1.3 ...............
4.2 Als Besondere Leistungen:
4.2.1 ...............
4.2.2 ...............
4.2.3 ...............
Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 6 von 21
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§ 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers
- Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung
5.1 Die Grundleistungen nach Anlage 10 zu §34 Abs. 3 Nr. 5 HOAI gemäß Leistungsheft mit Ausnahme folgender Grundleistungen gemäß Leistungsheft:
5.1.1 ...............
5.1.2 ...............
5.1.3 ...............
5.2 Als Besondere Leistungen:
5.2.1 Erstellen abschließender Unterlagen aus den bisherigen Leistungsphasen durch den planerstellenden Architekten zur Übergabe an den ausführenden Architekten. Teilnahme an Terminen zur Abstimmung zur Vermeidung von Schnittstellenfehlern. Bestäti- gen der Korrektheit der Ausführung gemäß der aktualisierten Ausführungspläne bzw. Be- standspläne (nach Prüfung durch den objektüberwachenden Architekten).
5.2.2 ...............
5.2.3 ...............
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§ 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers
- Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe
6.1 Die Grundleistungen nach Anlage 10 zu §34 Abs. 3 Nr. 6 HOAI gemäß Leistungsheft mit Ausnahme folgender Grundleistungen gemäß Leistungsheft:
6.1.1 Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche
6.1.2 ...............
6.1.3 ...............
6.2 Als Besondere Leistungen:
6.2.1 Aufstellen eines Terminplans (Balkenplans) (vorgezogene Grundleistung aus LPH 8)
6.2.2 ...............
6.2.3 ...............
- Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe
7.1 Die Grundleistungen nach Anlage 10 zu §34 Abs. 3 Nr. 7 HOAI gemäß Leistungsheft mit Ausnahme folgender Grundleistungen gemäß Leistungsheft:
7.1.1 Einholen von Angeboten; Mitwirken bei der Auftragserteilung
7.1.2 ...............
7.1.3 ...............
7.2 Als Besondere Leistungen:
7.2.1 Kostenanschlag nach DIN 276 gemäß Leistungsheft
7.2.2 ...............
7.2.3 ...............
- Leistungsphase 8 – Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
8.1 Die Grundleistungen nach Anlage 10 zu §34 Abs. 3 Nr. 8 HOAI gemäß Leistungsheft mit Ausnahme folgender Grundleistungen gemäß Leistungsheft:
8.1.1 Die Grundleistung "Aufstellen eines Terminplans (Balkenplans)“
8.1.2 ...............
Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 8 von 21
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§ 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers
8.1.3 ...............
8.2 Als Besondere Leistungen:
8.2.1 ...............
8.2.2 ...............
8.2.3 ...............
- Leistungsphase 9 - Objektbetreuung
9.1 Die Grundleistungen nach Anlage 10 zu §34 Abs. 3 Nr. 9 HOAI gemäß Leistungsheft mit Ausnahme folgender Grundleistungen gemäß Leistungsheft:
9.1.1 ...............
9.1.2 ...............
9.1.3 ...............
9.2 Als Besondere Leistungen:
9.2.1 Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche auftreten.
9.2.2 ...............
9.2.3 ...............
Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 9 von 21
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§ 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers
- Vorgaben zu Plan- und Dokumentationsunterlagen
10.1 In allen Leistungsphasen hat der Auftragnehmer Pläne und zeichnerische Darstellungen
normengerecht und auf CAD-Anlagen zu erstellen. Zeichnungen sind in einer für den
Auftraggeber und die anderen Projektbeteiligten bearbeitbaren digitalen Form (dwg-
Format) und als pdf- und plt-Datei zur Verfügung zu stellen. Dabei sind die Vorgaben des
Auftraggebers zur CAD-Bearbeitung einzuhalten. *
Daneben sind dem Auftraggeber, den anderen Projektbeteiligten und ausführenden
Unternehmen die von diesen benötigten Unterlagen in ausreichender Anzahl in
Papierform zur Verfügung zu stellen.
10.2 Dokumentation des Projektablaufes
Die für den Bauherren erforderlichen Dokumente aus dem Projektablauf (z.B.
Bautagebuch, Aktennotizen etc.) sind unter Einbeziehung anderer an der Planung und
Objektüberwachung fachlich Beteiligter an den Auftraggeber zu übergeben.
Zur Dokumentation ist nach Absprache mit dem Auftraggeber die Controlling-Plattform
„SBOC“ zu nutzen.
10.3 Dokumentation für Nutzung und Betrieb (gemäß Anlage 4)
Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine vollständige und geordnete Dokumentation in
allen Leistungsphasen.
Der Umfang der Dokumentation richtet sich nach der (nicht abschließenden)
“Zusammenstellung Dokumentation” des Baureferats (Anlage 4). Die Dokumentation ist
hinsichtlich der Struktur und Form nach den Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen und
zu ordnen (bitte CAD-Dateiformate-Vorgaben). Die gesamte Dokumentation ist zweifach
in Papierform in Aktenordnern zu übergeben, zusätzlich sind alle Einzeldokumente in
digitaler Form als PDF-Datei, einzelne Unterlagen zusätzlich in bearbeitbarer digitaler
Form zu übergeben. Die Einzeldokumente/-dateien (Papierform und digitale Form, jeweils
inkl. Planunterlagen) sind in eine vom Auftraggeber vorgegebene 4-stufige
Gliederungsstruktur einzuordnen und in entsprechend gegliederten Verzeichnissen zu
erfassen.
Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 10 von 21
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§ 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers
- Verwendung einer Austauschplattform
☒ Die Auftraggeberin stellt ab Auftragserteilung für die gesamte Dauer des Projekts und
seiner Abwicklung eine Austauschplattform mit einem spezifischen Projektraum zur
Verfügung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Austauschplattform für den
Austausch aller projektbezogenen Dokumente, die gesamte projektbezogene
Kommunikation und Dokumentation zu nutzen. Hiervon ausgenommen sind Erklärungen,
für die gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist, insbesondere Vertragsänderungen/-
erweiterungen und Kündigungen.
Bei jeder Ablage von Dokumenten durch den Auftragnehmer in der Austauschplattform
muss über das interne Nachrichtensystem eine Nachricht an einen internen
Projektansprechpartner der Auftraggeberin gesendet werden.
Einzelheiten zur Verwendung der Austauschplattform sind in Ziff. 1.9 der Allgemeinen
Vertragsbedingungen – AVB – geregelt.
- Vergabeplattform
Bei Vergabeverfahren, die über die elektronische Vergabeplattform
(www.vergabe.bayern.de) abgewickelt werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, für
seine vertraglichen Leistungen im Rahmen der Leistungsphasen 6 und 7 im
Zusammenhang mit diesen Vergaben die elektronische Vergabeplattform
(www.vergabe.bayern.de) zu nutzen.
- Bauleitfaden für städtische Hochbauprojekte
Während des laufenden Bauvorhabens kann es seitens des Auftraggebers zu
Überarbeitungen des Bauleitfadens für städtische Hochbauprojekte kommen. Der
Auftragnehmer hat die jeweils aktuelle Fassung des Bauleitfadens für städtische
Hochbauprojekte seiner Planung zu Grunde zu legen und auch etwaige Überarbeitungen
des Bauleitfadens für städtische Hochbauprojekte während des laufenden Bauvorhabens
zu berücksichtigen.
Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 11 von 21
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§ 5 Leistungen des Auftraggebers
§ 5 Leistungen des Auftraggebers
Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber erbracht: *
- Auswahl des Baugrundstückes; Aufstellen des Gutachtens über die Eignung des
Baugrundstückes (Grundstücksbericht).
- Beschaffen bzw. Mithilfe bei der Beschaffung der Kataster(flur)karten, Lage- und
Höhenpläne und sonstiger Unterlagen über das Baugrundstück.
-
Vermessen des Baugeländes.
-
Anfertigen von Modellen mit Ausnahme von einfachen Arbeits- und Hilfsmodellen.
-
Bereitstellen folgender Unterlagen:
5.1 Bauleitfaden für städtische Hochbauprojekte in der jeweils aktuellen Fassung. Sollte es
während des laufenden Bauvorhabens zu Überarbeitungen des Bauleitfadens für
städtische Hochbauprojekte kommen, stellt der Projektleiter des Auftraggebers dem
Auftragnehmer diesen in der jeweils aktuellen Fassung im PDF-Format zur Verfügung.
5.2 Baugrundgutachten, Kampfmitteluntersuchung
5.3 Spartenpläne.
-
Einholen von Einverständniserklärungen der nutzenden Verwaltung.
-
Beantragung der bauordnungsrechtlichen und aller anderen Genehmigungen oder
Zustimmungen.
- Durchführung des Vergabeverfahrens unter Verwendung der Beiträge des
Auftragnehmers; hierzu gehören, ggf. unter Beteiligung des Auftragnehmers:
Festlegen der Vergabeart, Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer, Versenden der
Ausschreibungsunterlagen, Fertigen des Vergabevermerks,
Stellungnahmen im Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren, Auftragserteilung.
-
Rechtsgeschäftliche Erklärung der Abnahme.
-
Vollzug der Zahlungsanordnungen.
§ 6 Termine und Fristen
- Für die Leistungen nach §3, Ziff 1. gelten folgende Termine bzw. Fristen:
Beginn der Leistungen: unmittelbar nach Auftragserteilung
Fertigstellung der Leistungen: nach Abschluss LPH 2, voraussichtlich 4. Quartal 2027
- Für die weiteren Leistungen werden die Termine bzw. Fristen vom Auftraggeber im
Benehmen mit dem Auftragnehmer schriftlich festgelegt.
Im Übrigen sind die Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass sich bei Baubeginn und
Baufortschritt keine Verzögerungen ergeben.
Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 12 von 21
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§ 7 Vergütung
§ 7 Vergütung
Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten-
und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S.
2276), zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der HOAI vom 2. Dezember 2020
(BGBl. I S. 2636).
- Der Auftragnehmer erhält für seine Grundleistungen nach § 4 ein Honorar auf Grundlage
der in Ziff. 1.1 mit 1.8 festgelegten Honorarparameter sowie nach dem in Ziff. 1.9
vereinbarten Zu- oder Abschlag.
Der Honorarermittlung werden zugrunde gelegt:
1.1 Die anrechenbaren Kosten nach den Regeln der §§33 mit 35 HOAI aus den Kosten der
vom Auftraggeber geprüften und freigegebenen Kostenberechnung auf Grundlage der
Entwurfsplanung. Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit bleiben unberührt.
Der Ermittlung der anrechenbaren Kosten ist die DIN 276:2008-12 zugrunde zu legen.
1.2 Folgende Honorarzonen gemäß §35 und Anlage 10.2 HOAI für das/die
Gebäude/Innenräume
Honorarzone
nach §1, Ziff. 2.1 III unten
nach §1, Ziff. 2.2 III unten
nach §1, Ziff. 2.3 ...............
1.3 Folgende Bewertung der Grundleistungen §1, Ziff. 2.1 §1, Ziff. 2.2 §1, Ziff.2.3
nach Anlage 10 zu §34 HOAI:
Grundlagenermittlung §4, Ziff. 1 1 v.H. 1 v.H. .... v.H.
Vorplanung §4, Ziff. 2 6 v.H. 6 v.H. .... v.H.
Entwurfsplanung §4, Ziff. 3 13,5 v.H. 13,5 v.H. .... v.H.
Genehmigungsplanung §4, Ziff. 4 3 v.H. 3 v.H. .... v.H.
Ausführungsplanung §4, Ziff. 5 25 v.H. 25 v.H. .... v.H.
Vorbereitung der Vergabe §4, Ziff. 6 .... v.H. .... v.H. .... v.H.
Mitwirkung bei der Vergabe §4, Ziff. 7 .... v.H. .... v.H. .... v.H.
Objektüberwachung §4, Ziff. 8 .... v.H. .... v.H. .... v.H.
Objektbetreuung §4, Ziff. 9 .... v.H. .... v.H. .... v.H.
Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 13 von 21
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§ 7 Vergütung
1.4 Basis für die Honorarberechnung ist der Basishonorarsatz der Honorartafel nach § 35 Abs. 1
HOAI.
1.5 Für die Leistungen bei Umbauten oder Modernisierungen des/der Gebäude/Innenräume
nach §1, Ziff. 2.1, / §1, Ziff. 2.2 / §1, Ziff. 2.3 die wesentliche Eingriffe in Konstruktion oder
Bestand darstellen, wird gemäß §36 HOAI ein Zuschlag zum Honorar (nach §6 Abs. 2
HOAI) von …..… v.H. vereinbart. Der Zuschlag gilt ausschließlich für Grundleistungen
und andere Leistungen, deren Honorierung nach den anrechenbaren Kosten in
Verbindung mit den Tafelwerten über von Hundertsätzen ermittelt werden.
1.6 Für die Leistungen bei Instandhaltungen oder Instandsetzungen des/der
Gebäude/Innenräume * nach §1, Ziff. 2.1 / §1, Ziff. 2.2 / §1, Ziff. 2.3 * wird gemäß §12
HOAI ein Zuschlag zum Teilhonorar für die Bauüberwachung (Leistungsphase 8 des §34
HOAI) von v.H. vereinbart. Der Zuschlag gilt ausschließlich für Grundleistungen und
andere Leistungen, deren Honorierung nach den anrechenbaren Kosten in Verbindung
mit den Tafelwerten über von Hundertsätzen ermittelt werden.
1.7 Umfang und Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz werden zum Zeitpunkt der
Kostenberechnung unter Zugrundelegung der Volumen- oder Bauteilmethode sowie eines
Wertfaktors und eines Leistungsfaktors für jede Leistungsphase vereinbart.
Der Umfang ist gemäß ☐ Volumenmethode ☒ Bauteilmethode zu ermitteln.
Der Wertfaktor berücksichtigt den konstruktiven und bauphysikalischen Wert der
Bausubstanz unter Zugrundelegung von Qualität, Alter, Mängeln, Unterhaltungsaufwand,
Sanierungskosten etc. Der Wertfaktor beträgt 0,6
Der Leistungsfaktor hängt vom Umfang der Leistungen ab, die der Auftragnehmer für die
Bausubstanz zu erbringen hat.
Die Berechnung erfolgt gemäß dem beiliegenden Formblatt zur mitzuverarbeitenden
Bausubstanz.
Bei Beauftragung nach Leistungsphase 3:
Die angemessene Berücksichtigung des Umfangs der mitzuverarbeitenden Bausubstanz
bei den anrechenbaren Kosten erfolgt gemäß der beiliegenden Vereinbarung. Die daraus
resultierenden anrechenbaren Kosten sind in der in §7, Ziff. 6 genannten Summe
enthalten.
Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 14 von 21
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§ 7 Vergütung
1.8 Liegen die anrechenbaren Kosten außerhalb der Tafelwerte nach § 35 Abs. 1 HOAI, wird
das Honorar über die erweiterte Honorartabelle aus den bei Abschluss des Vertrages
aktuellen RifT-Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-
Württemberg ermittelt.
1.9 Auf das Gesamthonorar der Grundleistungen gem. den Ziff. 1.1 mit 1.8 wird ein Zu- oder
Abschlag vereinbart:
Gebäude / Innenräume zuzüglich (+) / abzüglich (-)
§1, Ziff. 2.1 .... v.H.
§1, Ziff. 2.2 .... v.H.
............... .... v.H.
- Die Besonderen Leistungen gemäß § 4 werden wie folgt pauschal oder mit den v.H.-
Sätzen bezogen auf den Basishonorarsatz, der sich unter Anwendung der in Ziff. 1.1 und
1.2 festgelegten Honorarparameter ergibt, honoriert:
§1, Ziff. 2.1 §1, Ziff. 2.2 §1, Ziff.2.3
nach §4 2.2.1 Prozentual oder pauschal € (netto) 3 v.H./psch 3 v.H./psch .... v.H./psch
nach §4 3.2.1 Prozentual oder pauschal € (netto) 2 v.H./psch 2 v.H./psch .... v.H./psch
nach §4 3.2.2 Prozentual oder pauschal € (netto) .... v.H./psch .... v.H./psch .... v.H./psch
nach §4 5.2.1 Prozentual oder pauschal € (netto) .... v.H./psch .... v.H./psch .... v.H./psch
- Wirkt der Auftragnehmer bei der Auswahl von Ausstattung oder Kunstwerken im Sinne von
§33 Abs. 3 HOAI mit, ohne sie zu planen oder ihre(n) Einbau/Ausführung fachlich zu
überwachen, erhält er eine Vergütung nach Zeitaufwand.
Bei Bedarf werden diese Leistungen vom Auftraggeber schriftlich abgerufen.
- Nicht vereinbarte Leistungen, die der Auftraggeber zur Herstellung der baulichen Anlage
fordert, hat der Auftragnehmer mitzuübernehmen, es sei denn, sein Büro ist auf derartige
Leistungen nicht eingerichtet. Vergütungsanspruch und Vergütungshöhe richten sich nach
den folgenden Bestimmungen:
Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 15 von 21
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§ 7 Vergütung
4.1 Notwendige Überarbeitungen der Unterlagen bei unverändertem Programm und bei nur
unwesentlich veränderten Forderungen des Auftraggebers begründen keinen Anspruch
auf zusätzliches Honorar, soweit sie beim Auftragnehmer nicht einen wesentlichen
Arbeits- und Zeitaufwand verursachen.
4.2 Handelt es sich nach Meinung des Auftragnehmers um zusätzlich zu honorierende
Leistungen, ist er verpflichtet, dem Auftraggeber vor der Ausführung dieser Leistungen
den voraussichtlichen Zeitaufwand zu benennen und die Entscheidung des Auftraggebers
über die Anordnung entsprechender Leistungen abzuwarten. Bei einer Anordnung dieser
Leistungen erfolgt eine Anpassung der Vergütung des Auftragnehmers gemäß den
folgenden Festlegungen:
4.2.1 Die Anpassung der Vergütung für zusätzliche Grundleistungen richtet sich nach § 10
HOAI. Soweit ein Zu- oder Abschlag gem. § 7 Ziff. 1.9 vereinbart wurde, ist dieser zu
berücksichtigen.
Stimmt der Auftraggeber in Textform alternativ einer aufwandsbezogenen Abrechnung der
zusätzlichen Grundleistungen zu, erhält der Auftragnehmer ein Honorar unter
Zugrundelegung der in § 7 Ziff. 4.2.2 getroffenen Regelungen.
4.2.2 Für alle anderen zusätzlich zu honorierenden Leistungen erhält der Auftragnehmer ein
Honorar unter Zugrundelegung der folgenden Stundensätze (netto):
4.2.2.1 Für Leistungen, die ausschließlich von derdem Büroinhaberin/ Geschäftsführer*in erfüllt
werden können € ............../h
4.2.2.2 Für ingenieurtechnische oder wirtschaftliche Leistungen, sofern sie nicht unter §7 Ziff.
4.2.2.1 oder 4.2.2.3 fallen € ............../h
4.2.2.3 Für technische Zeichnungen, CAD Bearbeitung oder sonstige technische oder
wirtschaftliche Aufgaben, die keine Ausbildung / Zulassung als Ingenieur (oder andere
akademische Grade) voraussetzen € ............../h
Soweit der Zeitaufwand hinreichend abschätzbar ist, hat der Auftragnehmer dem
Auftraggeber auf dessen Verlangen ein Pauschalhonorar anzubieten.
Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 16 von 21
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§ 7 Vergütung
- Die Erstattung von Nebenkosten ist ausgeschlossen, soweit nachstehend keine
abweichende Vereinbarung getroffen wird.
5.1 Sämtliche Nebenkosten im Sinne von §14 HOAI werden mit Ausnahme der Fahrtkosten
pauschal erstattet. Die Nebenkosten umfassen auch den Aufwand für die im Wege der
elektronischen Datenverarbeitung erstellten und übermittelten Unterlagen, die Kosten für
sämtliche Paus- und Plotarbeiten sowie den Mehraufwand beim Einsatz einer
Austauschplattform.
Die Nebenkostenpauschale beträgt .............. v.H. des Gesamtnettohonorars.
5.2 Für die Abrechnung der Fahrtkosten gilt:
Die zur Vertragserfüllung notwendige Anzahl von Reisen, die über den Umkreis von mehr
als 15km vom Geschäftssitz des Auftragnehmers hinausgehen (siehe §13, Ziff. 2, §14
Abs. 2 Nr. 4 HOAI sowie Ziff. 11.2 AVB), legt der Auftraggeber auf Vorschlag des
Auftragnehmers fest. Fahrtkosten für diese Reisen werden nach den beim Auftraggeber
geltenden Reisekostenbestimmungen gegen Nachweis erstattet.
- Solange die für die Berechnung des Honorars für die Leistungen nach §4 (mit Ausnahme
der besonderen Leistungen) maßgebenden Beträge nicht feststehen, treten für die
Bemessung der Abschlagszahlungen an deren Stelle die nach §§33 mit 35 HOAI (DIN
276:2008-12) anrechenbaren Kosten der vom Auftraggeber geprüften Kostenschätzung.
Entsprechendes gilt, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet und die für die
endgültige Berechnung des Honorars maßgebenden Beträge nicht mehr festgestellt
werden.
- Die überschlägig ermittelten, anrechenbaren Kosten (netto) inklusive der
voraussichtlichen Kosten für die mitzuverarbeitende Bausubstanz betragen für das/die
Gebäude/Innenräume (Kostenberechnung liegt noch nicht vor):
Die gemäß der Kostenberechnung vom .............. ermittelten anrechenbaren Kosten
(netto) inklusive der vereinbarten Kosten für die mitzuverarbeitende Bausubstanz *
betragen für das/die Gebäude/Innenräume:
Kosten
nach §1, Ziff. 2.1 38.000.000 €
nach §1, Ziff. 2.2 16.700.000 €
nach §1, Ziff. 2.3 ...............
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§ 8 Personaleinsatz des Auftragnehmers
- Das Honorar aus dem Architektenwettbewerb in Höhe von € .............. wird auf die
Vergütung angerechnet.
§ 8 Personaleinsatz des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein Projektteam zur Verfügung zu stellen. Dieses
Projektteam besteht aus folgenden Mitarbeitern (Name, Qualifikation, Berufserfahrung):
Projektleiter: ...............
Stellvertretender Projektleiter: ...............
Projektmitarbeiter: ...............
...............
...............
- Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass die vorstehenden Mitarbeiter über die
gesamte Vertragsdauer bzw. während der jeweiligen Leistungsphase eingesetzt werden.
Diese dürfen nur mit Zustimmung oder in begründeten Fällen auf Verlangen des
Auftraggebers und nur gegen Mitarbeiter mit gleichwertiger Qualifikation und Erfahrung
ausgewechselt werden.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet einen Kapazitäten- und Terminplan für sein
eingesetztes Personal zu erstellen und dem Auftraggeber bei Vertragsbeginn zu
übergeben.
§ 9 Arbeitsgemeinschaft
- Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft als Auftragnehmer muss die Federführung im Rahmen
dieses Vertrages hiermit benannt werden:
..............
Das federführende Mitglied vertritt alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dem
Auftraggeber gegenüber. Beschränkungen seiner Vertretungsbefugnis, die sich aus dem
Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber unwirksam.
Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 18 von 21
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§ 10 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
- Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung haftet jedes Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch.
- Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an
das federführende Mitglied oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt
auch nach der Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
§ 10 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach Ziff. 10 AVB müssen mindestens
betragen:
für Personenschäden € 2.500.000,00
für sonstige Schäden € 1.000.000,00
§ 11 Förmliche Verpflichtung durch den Auftraggeber
Zu den Allgemeinen Pflichten des Auftragnehmers gehört ferner:
Der Auftragnehmer und seine dafür verantwortlichen Mitarbeiter müssen sich auf die gewissenhafte
Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß §1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl I S.
547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl I S. 1942), in Verbindung mit §11 Abs. 1
Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichten lassen.
Der Auftragnehmer darf im Zusammenhang mit den in §1 des Vertrages bezeichneten Leistungen
keine Leistungen für Dritte beziehungsweise andere Auftraggeber im Zusammenhang mit dieser
Maßnahme erbringen.
Der Einsatz anderer Mitarbeiter als die besonders Verpflichteten darf nur nach deren Verpflichtung
erfolgen. Dem Auftraggeber sind diese unverzüglich zu benennen.
Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 19 von 21
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§ 12 Kostenverantwortung
§ 12 Kostenverantwortung
Die Baukosten für die Baumaßnahme dürfen die vom Auftraggeber vorgegebene Kostenobergrenze
des Projekts in Höhe von € .............. (brutto) (in LPH 2 festzulegen) nicht überschreiten. Der Betrag
wird anhand des bayerischen Baupreisindexes fortgeschrieben. Die genannten Kosten umfassen
die Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276:2008-12 (jeweils einschließlich Umsatzsteuer).
Jeweils zum Abschluss der Leistungsphasen 2 und 3, sowie nach Erstellung und Freigabe des
Kostenanschlages, wird vom Auftraggeber die für die folgenden Leistungen verbindliche
Kostenobergrenze festgelegt.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen jederzeit so zu erbringen, dass die Kostenobergrenze
eingehalten wird. Stellt er fest, dass die Kostenobergrenze im weiteren Projektverlauf
möglicherweise überschritten wird, hat er den Auftraggeber unverzüglich hierauf hinzuweisen,
Handlungsalternativen zur Einhaltung der Kosten und Termine aufzuzeigen und zu begründen und
die schriftliche Entscheidung des Auftraggebers gemäß §13 herbeizuführen.
Unabhängig von der Beachtung der Projektziele hat der Auftragnehmer bei allen Leistungen die
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht nur in Bezug auf die Baukosten, sondern
auch im Hinblick auf den Betrieb des Gebäudes zu beachten. Unter Wahrung der Vorgaben des
Auftraggebers sind die künftigen Bau- und Nutzungskosten möglichst gering zu halten. Baukosten
dürfen nicht mit der Folge eingespart werden, dass die Einsparungen durch absehbare höhere
Nutzungskosten aufgezehrt werden.
§ 13 Ergänzende Vereinbarungen
- Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die
Leistungen dort zu erbringen sind; im Übrigen ist Erfüllungsort München.
-
Geschäftssitz ist i. S. v. § 14 Abs. 2 Nr. 4 HOAI das Stadtgebiet München.
-
Gerichtsstand für Ansprüche aus diesem Vertrag ist München.
Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 20 von 21
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§ 14 Schriftform
§ 14 Schriftform
Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende
Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Abschluss dieser
Vereinbarung unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht.
Auftragnehmer: Auftraggeber:
Sachgebietsleitung:
................................................ München, ........................................
(Ort, Datum) (Datum)
......................................................... .................................................
(Stempel und Unterschrift) (Stempel und Unterschrift)
Projektleitung
München, ........................................
(Datum)
.................................................
(Stempel und Unterschrift)
Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 21 von 21