C02_A1037800100_Honorarermittlung_FBE_Plg_V2.xlsx

Objektplanung für die Sanierung der A4 zwischen Dresden-Neustadt und Dresden-Nord

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 08:43 (Europe/Berlin)

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Ausfüllhinweise_Bieter

Ausfüllhinweise für den BieterUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11Unnamed: 12Unnamed: 13Unnamed: 14Unnamed: 15Unnamed: 16Unnamed: 17
Geltungsbereich:
Diese Preisblätter ersetzen ausschließlich die Word-Dokumente des HVA F-StB Honorarermittlung gem. HOAI insbesondere die Honorarübersicht, Honorarermittlung für das jeweilige Leistungsbild und den jeweiligen Teil C) der Leistungsbeschreibung (Besondere Leistungen, für die Preisangaben, die durch den Bieter erforderlich sind). Die Preisangaben in den Honorarermittlungen werden in die Honorarübersicht automatisch übertragen.
Inhaltsverzeichnis:
1.Für VA (Objektplanung Verkehrsanlage) gelten folgende Tabellenblätter:
1.1_VA_A+B
1.1_VA Bes_Lstg.
2.Für IBW (Objektplanung Ingenieurbauwerke) gelten folgende Tabellenblätter:
2.1-2.5IBW_VZB
2.1-2.5IBW_VZB_Bes_Lstg.
3.Für TWPL (Fachplanung Tragwerksplanung) gelten folgende Tabellenblätter:
3.1-3.5TWPL_VZB
3.1-3.5TWPL_VZB_Bes_Lstg.
Bietereintragungen erforderlich
keine befüllbaren Zellen, Vorgaben von Auftraggeber
keine befüllbaren Zellen, automatische Berechnung
keine befüllbaren Zellen
Allgemeines:
1Die Bewertung der Leistungsansätze des Teils A und B der jeweiligen Leistungsbeschreibung ist weiterhin in der jeweiligen Leistungsbeschreibung (Word) zu entnehmen. Die jeweilige Summe der Bewertung wurde in das entsprechende Leistungsbild übertragen.
2Für den Fall dass die Objekte/Anlagen unterschiedlich bewertet werden, sind entsprechend mehrere Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) den Unterlagen beigefügt.
3Die Bekanntmachung, Teilnahmebedingungen und etwaige andere Vergabeunterlagen sind stets zu beachten und umzusetzen. Nach einer Plausibilitätsprüfung sind alle Unstimmigkeiten bei der Vergabestelle zu melden. Änderungen an den Vergabeunterlagen können zum Ausschluss führen.
Honorarübersicht:
1In der Honorarübersicht nur in den gelben Feldern Eintragungen vornehmen.
2Die Summen der einzelnen Honorarformblätter werden automtisch in die Honorarübersicht übernommen.Die Summen der einzelnen Honorarformblätter werden automtisch in die Honorarübersicht übernommen.
3Die Vergütung der voraussichtlichen Nebenkosten wird durch den Auftraggeber festgelegt, entsprechend dem Ankreuzfeld in Spalte A. Bitte ausschließlich an dieser Stelle Nebenkosten entspr. angeben.
Honorarermittlungen A)+B):
1Der Bieter hat ausschließlich die gelb markierten Felder entsprechend auszufüllen.
2Soweit Besondere Leistungen vorgesehen sind, sind diese mit "ja" angegeben.
Die Besonderen Leistungen werden objektbezogen in die Honorarermittlung übernommen.
Honorarzone:
1Die Ermittlung der jeweiligen Honorarzone erfolgt nach der jeweiligen Objektliste gemäß HOAI.
2Dies ist in der Honorarermittlung vermerkt.
Besondere Leistungen:
1Bei Besonderen Leistungen wird die Summe dieser aus dem jeweiligen Tabellenblatt (C) Beschreibung der Besonderen Leistungen) in die Honorarermittlung objektbezogen automatisch übertragen.
2Die Tabellenblätter der Besonderen Leistungen sind i. d. R. mit der jeweiligen Honoarermittlung verknüpft, sodass die Summe der Besonderen Leistungen dort übernommen wird und damit Bestandteil der Honoarübersicht ist und dort nicht separat ausgewiesen wird.
Allgemeiner Hinweis:
1Die vorliegende Honorarermittlung dient der rechentechnischen Unterstützung und der digitalen Erfassung der Honorare, was Fehleintragungen von Bietern verhindern und die Auswertung von Angeboten vereinfachen soll. Diese ersetzt nicht die erforderlichen Kenntnisse der notwendigen Grundlagen (beispielsweise HOAI).
Abkürzungsverzeichnis
Bes.Lstg.Besondere Leistungen
VAVerkehrsanlage (Objektplanung Verkehrsanlage)
IBWIngenieurbauwerk (Objektplanung Ingenieurbauwerk)
TWPLTragwerksplanung (Fachplanung Tragwerksplanung)
Abrechnungseinheiten
cmCMZentimeterMtMTMonatm2dM2DQuadratmeter x Tage
mMMeteraAJahrm2WoM2WOQuadratmeter x Wochen
kmKMKilometerPMtPMTPersonen-Monatm2MtM2MTQuadratmeter x Monate
cm²CMQuadratzentimeter€/PMt€/PMt€/Personen-MonatM3dM3DKubikmeter x Tage
m2M2QuadratmeterkwhKHWKilowattstundeM3WoM3WOKubikmeter x Wochen
km2KM2QuadratkilometerStSTStückM3MtM3MTKubikmeter x Monate
haHAHektarPschPSCHPauschalSthSTHStück x Stunden
lLLitermhMHMeter x StundeStdSTDStück x Tage
m3M3KubikmetermdMDMeter x TageStWoSTWOStück x Wochen
kgKGKilogrammmWoMWOMeter x WochenStMtSTMTStück x Monate
tTTonnemMtMMTMeter x MonatetdTDTonne x Tag
hHStundemaMAMeter x JahrtMtTMTTonne x Monat
dDTag
Besondere KennzeichenGGrundpositionWWahlposition

Honorarübersicht

Honorarübersicht/NebenkostenUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7
A.10378.00A4, FBE AS Dresden-Neustadt - AD Dresden-Nord, FR Aachen
A1037800100Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, Tragwerksplanung § 51 HOAI, Besondere Leistungen
Zeile [Z.]LeistungObjektplanung VerkehrsanlagenObjektplanung Ingenieur-bauwerkeFachplanung Tragwerks-planungSumme der Gesamthonorare EUR
Gesamthonorar EURGesamthonorar EURGesamthonorar EUR
Honorar Grundauftrag
1.1Verkehrsanlage Lph 1-6Verkehrsanlagen185416.56185416.56
Summe Honorar Grundauftrag (ohne Umsatzsteuer)185416.56
Ermittlung des Honorars des Grundauftrags
(1)Honorar für Leistungen nach § 3 Nr. 1EUR
Die Summe des Grundhonorars wird vereinbart mitNetto185416.56
(2)Nebenkosten Auslagen (RVP Ziff. 13)
neinDie Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet
jaDie Nebenkosten werden pauschal erstattet mit0
neinDie Nebenkosten werden pauschal erstattet mit _ v.H. des Nettohonorars00
neinDie Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet (nur für TWPL s. Titel 4.07)
Gesamtvergütung [Summe aus (1) und (2)]Netto185416.56
Umsatzsteuer v. H.0.1935229.15
Brutto220645.71
Honorar optionale Beauftragung
2.1Objektplanung BW1VK1 rIBW VZB 2.1; 1/57662.67662.6
2.2Objektplanung BW3VK1 rIBW VZB 2.2; 2/57662.67662.6
2.3Objektplanung BW3VK3 rIBW VZB 2.3; 3/57662.67662.6
2.4Objektplanung BW4VK1 rIBW VZB 2.4; 4/57662.67662.6
2.5Objektplanung BW6VK1 rIBW VZB 2.5; 5/57662.67662.6
3.1Tragwerksplanung BW1VK1 rIBW VZB TWPL 3.1; 1/5 ;10570.0110570.01
3.2Tragwerksplanung BW3VK1 rIBW VZB TWPL 3.2; 2/5 ;10570.0110570.01
3.3Tragwerksplanung BW3VK3 rIBW VZB TWPL 3.3; 3/5 ;10570.0110570.01
3.4Tragwerksplanung BW4VK1 rIBW VZB TWPL 3.4; 4/5 ;10570.0110570.01
3.5Tragwerksplanung BW6VK1 rIBW VZB TWPL 3.5; 5/5 ;10570.0110570.01
Summe Honorar optionale Beauftragung (ohne Umsatzsteuer)91163.05
Ermittlung des Honorars der optionalen Beauftragung
(1)Honorar für Leistungen nach § 3 Nr. 1EUR
Die Summe des Honorars der optionalen Beauftragung wird vereinbart mitNetto91163.05
(2)Nebenkosten Auslagen (RVP Ziff. 13)
neinDie Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet
jaDie Nebenkosten werden pauschal erstattet mit0
neinDie Nebenkosten werden pauschal erstattet mit _ v.H. des Nettohonorars00
jaDie Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet (nur für TWPL s. Titel 4.07)
Gesamtvergütung [Summe aus (1) und (2)]Netto91163.05
Umsatzsteuer v. H.0.1917320.98
Brutto108484.03
Gesamthonorar (Grundauftrag + optionale Beauftragung)
Gesamtvergütung [Summe aus Grundauftrag und optionale Beauftragung]Netto276579.61
Umsatzsteuer v. H.0.1952550.13
Brutto1329129.74
1   Die Gesamtvergütung Brutto ist in das Angebotsschreiben zu übernehmen.

1.1_VA_A+B

Anrechenbare Kosten/HonorarermittlungUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Link zu HonorarübersichtUnnamed: 5Unnamed: 6
Objektplanung Verkehrsanlagen
A.10378.00A4, FBE AS Dresden-Neustadt - AD Dresden-Nord, FR AachenVerkehrsanlage Lph 1-6
A1037800100Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, Tragwerksplanung § 51 HOAI, Besondere LeistungenVerkehrsanlagen
Zeile [Z.]A) Ermittlung der anrechenbaren Kosten1 (ohne Umsatzsteuer)janach Kostenrahmen (nur für die vorläufige Honorarermittlung)
neinnach Kostenschätzung
neinnach Kostenberechnung
EUREUR
1Kosten der Baukonstruktion ohne Ingenieurbauwerke13980000
2Anrechenbare Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (§ 4 (3) HOAI)0
3Gesamtkosten Baukonstruktion [Z. 1 + Z. 2]13980000
3.1davon Kosten für Erd- und Felsarbeiten0
4davon nicht anrechenbare Kosten, sofern in Z. 3 enthalten und soweit vom Auftragnehmer weder geplant noch deren Ausführung überwacht
4.1- Herrichten des Grundstücks0
4.2- öffentliche Erschließung0
4.3- nichtöffentliche Erschließung0
4.4- Außenanlagen0
4.5- Umlegen und Verlegen von Leitungen0
4.6- Ausstattung und Nebenanlagen von Anlagen des Straßenverkehrs0
4.7- verkehrsregelnde Maßnahmen während der Bauzeit0
5Summe der nicht anrechenbaren Kosten [Z. 4.1 bis 4.7]0
5.1Zwischensumme [Z. 3.1 + Z. 5]0
6Sonstige anrechenbare Kosten [Z. 3 – Z. 5.1] (§ 46 (4) Nr. 1 HOAI)13980000
6.1Kosten aus Z. 3.1, aber nicht mehr als 0,4 x Z. 6 (§ 46 (4) Nr. 1 HOAI)0
7Kosten für Ingenieurbauwerke0
7.1Anrechenbar 10 v. H. aus Z. 7 (§ 46 (4) Nr. 2 HOAI) [0,1 x Z. 7]0
8Kosten für Technische Anlagen0
8.125 v. H. der sonstigen anrechenbaren Kosten (§ 46 (2) Nr. 1 HOAI) [0,25 x (Z. 6 + Z. 6.1 + Z. 7.1)]3495000
8.2Anrechenbare Kosten aus Z. 8, aber nicht mehr als Z. 8.1 (Z. 8 ≤ Z. 8.1) (§ 46 (2) Nr. 1 HOAI)0
8.3Anrechenbare Kosten aus Z. 8, wenn Z. 8 größer als Z. 8.1 (Z. 8 > Z. 8.1) (§ 46 (2) Nr. 2 HOAI) [(Z. 8 – Z. 8.1) x 0,5]0
8.4Anrechenbare Kosten aus Z. 8 [Z. 8.2 + Z. 8.3] (§ 46 (2) Nr. 1 HOAI)0
9Anrechenbare Kosten [Z. 6 + Z. 6.1 + Z. 7.1 + Z. 8.4]13980000
10Abminderung bei mehr als zwei Fahrstreifen (§ 46 (5) HOAI):
10.1- 3 Fahrstreifen [0,15 x Z. 9]ja12097000
10.2- 4 Fahrstreifen [0,30 x Z. 9]nein20
10.3- mehr als 4 Fahrstreifen [0,40 x Z. 9]nein20
Anrechenbare Kosten
11 1für Leistungsphasen 1 bis 7 und 9 [Z. 9 – Z. 10]ja111883000
12 1für Leistungsphase 8 [Z. 3 – Z. 5 + Z. 8.4]nein00
Zeile [Z.]B) Honorarermittlung 1 (ohne Umsatzsteuer)EUR
Übertragung der anrechenbaren Kosten aus Z. 11 bzw. Z. 12 Teil A) 111883000
13Art des Honorars
13.1Vorläufiges Berechnungshonorarja
Das Honorar wird vorläufig ermittelt für die Leistungsphasen1bis          6
Das Honorar wird abgerechnet nachneinKostenschätzung
jaKostenberechnung
13.2Endgültiges Berechnungshonorar (ab Leistungsphase 4)nein
Das Honorar wird endgültig ermittelt für die Leistungsphasen
14Honorarzone und Honorarsatz (100 v.H. des Leistungsbildes)
HonorarzoneZone
14.1jaDas Objekt wird gemäß Anlage 13.2 HOAI in nebenstehende Honorarzone zugeordnet:II
neinDas Objekt wird gem. C) Ermittlung der Honorarzone (siehe Blatt "VA_C") in nebenstehende Honorarzone zugeordnet:
Honorarsatz
14.2Der Basishonorarsatz der Honorartafel zu § 48 HOAI beträgt:438337.03
14.3 2zuzüglich _ v. H. (Zuschlag)                     [Z. 14.2 x _ v. H.]00
14.4 2abzüglich _ v. H. (Abschlag) [Z. 14.2 x _ v. H.]00
14.5Honorarsatz (100 v. H. des Leistungsbildes) [Z. 14.2 + Z. 14.3 – Z. 14.4]438337.03
15Honorar für Grundleistungen
15.1Die Leistungen sind nach der Leistungsbeschreibung bewertet mit0.423
15.2Hiernach ergibt sich ein Honorar für die Grundleistungen in Höhe [Z. 14.5 x Z. 15.1]185416.56
16Zuschläge zum Honorar
16.1Zum Honorar für Grundleistungen nach Z. 15.2 wird für Umbauten und Modernisierungen kein Zuschlag vereinbart.ja
16.2 2Zum Honorar für Grundleistungen nach Z. 15.2 wird für Umbauten und Modernisierungen ein Zuschlag in Höhe von _ v. H. (max. 33 v. H.) (§ 48 (6) HOAI) vereinbart. Hiernach ergibt sich ein Honorarzuschlag in Höhe von [Z. 15.2 x _ v. H.]nein00
17 3Minderung des Honorars bei Wiederholungen nach § 11 (3) oder (4) HOAI
17.1Keine Minderungja
17.2 2Zum Honorar für Grundleistungen nach Z. 15.2 wird bei im Wesentlichen gleichen Verkehrsanlagen nach § 11 (3) HOAI oder bei gleichen Verkehrsanlagen nach § 11 (4) HOAI eine Minderung der Prozentsätze der Leistungsphasen 1 bis 6 in Höhe von _ v.H. vereinbart. Hiernach ergibt sich eine Honorarminderung in Höhe von [Z. 15.2 x _ v. H.]nein00
18Honorar für Besondere Leistungen
18.1jaFür die Besonderen Leistungen wird ein Honorar vereinbart in Höhe von0
19Gesamthonorar für Objektplanung Verkehrsanlagen [Z. 15.2 + Z. 16.2 – Z. 17.2 + Z. 18.1]185416.56
1    Bei gleichzeitiger Beauftragung der Leistungsphase 8 und anderen Leistungsphasen sind getrennte Berechnungen der Verkehrsanlagen vorzunehmen (z.B. in VA 1.2) 2    Die Zeilen 14.3 und 14.4 sind  vom Bieter auszufüllen. 3    Bei Anwendung der Honorarminderung nach § 11 (3) oder (4) HOAI ist der Vordruck für jedes wiederholte Objekt auszufüllen.

1.1_VA_Bes_Lstg.

Leistungen und Bewertung für Objektplanung VerkehrsanlagenUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6
A.10378.00A4, FBE AS Dresden-Neustadt - AD Dresden-Nord, FR Aachen
A1037800100Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, Tragwerksplanung § 51 HOAI, Besondere Leistungen
C) Beschreibung der Besonderen Leistungen
TitelLeistungstextMengeEinheitEP in €GP in €
Zu Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
1.01Ermitteln besonderer, in den Normen nicht festgelegter Einwirkungen
1.02Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte
1.03Aufnahme des Bestands der Fahrzeugrückhaltesysteme1Psch0
Aufnahme von Hindernissen und des Bestands der Fahrzeugrückhaltesysteme, z. B. Beginn, Ende, Art, Typ (Aufhaltestufe, Wirkbereich), Absenkungen, Übergangssysteme. Für die Aufnahme wird durch den Auftraggeber eine Verkehrssicherung gestellt.
1.04Bereitstellung Austauschplattform1Psch0
Für den Datenaustausch ist eine entsprechende Plattform bereitzustellen. Es muss sichergestellt sein, dass keine Dritten Zugang zu den Daten erhalten. Weiterhin muss gewährleistet werden, dass die Speicherkapazität so groß ist, dass während der gesamten Planung sämtliche Dokumente (Bestandsunterlagen, Pläne, Berichte, Ausschreibungsunterlagen etc.) auf die Plattform geladen werden können. Für alle seitens des AG am Projekt Beteiligte ist ein Zugang zu erstellen. Die Austauschplattform muss unmittelbar nach Zuschlagserteilung funktionsfähig sein. Die Plattform ist bis zur Abnahme der gesamten Bauleistung vorzuhalten.
1.05Projektablaufplan erstellen und fortschreiben1Psch0
Für das Projekt ist ein Projektablaufplan im MS Project zu erstellen. Dieser ist zur Planungsanlaufberatung vorzulegen. Im Projektablaufplan sind alle erforderlichen Arbeitsschritte, Übergabetermine, etc. festzuhalten. Weiterhin sind die Vertragsfristen einzutragen und entsprechend zu kennzeichnen. Der Projektablaufplan ist zu jeder Planungsberatung gemeinsam mit dem AG zu kontrollieren und stetig fortzuschreiben. Die Fortschreibung wird nicht gesondert vergütet, sondern ist im Einheitspreis einzukalkulieren. Im Projektablaufplan sind auch die erforderlichen Fristen für die Ausschreibungen der einzelnen Fachlose zu integrieren.
Zu Leistungsphase 2: Vorplanung
2.01Erstellen von Leitungsbestandsplänen
2.02Untersuchungen zur Nachhaltigkeit
2.03Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
2.04Wirtschaftlichkeitsprüfung1Psch0
Vergleich der Varianten zu Leistungsphase 2e in Bezug auf Nutzungsdauer, Herstellungs- und Unterhaltungskosten unter Berücksichtigung der Nutzungsausfallkosten (Beschleunigungsvergütung) gemäß HVA B-StB.
2.05Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen
2.06Ausarbeiten der Verkehrsführungskonzepte1Psch0
Ausarbeiten von i. d. R. mindestens 3 Verkehrsführungskonzepten zu jeder Variante aus Leistungsphase 2e . Abstimmen der Konzepte (ggf. auch mehrfach).
Zu Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
5.01Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
5.02Koordination des Gesamtprojekts1Psch0
für Leistungen des LB Verkehrsanlagen unter Berücksichtigung des LB Ingenieurbauwerke (Neubau VZB) und der LB Tragwerksplanung (Neubau VZB)
5.03Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen
5.04Besondere Leistungen bei der Planung von Fahrbahnerneuerungen1Psch0
1) Teilnahme an allen maßnahmerelevanten Besprechungen und Abstimmungen mit/ohne Anwesenheit des Auftraggebers (zusätzlich zu regelmäßig, ca. 2-mal monatlich stattfindenden Planungsberatungen beim Auftraggeber, auch sonstige Planungsberatungen und Abstimmungen mit weiteren fachlich Beteiligten o. ä.). Dazu Bereitstellen von thematisch passenden Unterlagen mit dem aktuellen Planungsstand. Fertigen von Aktenvermerken/Protokollen mit umgehender Übergabe an Auftraggeber. Einschließlich An- und Abreise zu den Terminen beim Auftraggeber, vor Ort im Baubereich oder bei im Planungsbereich Betroffenen, z. B. Gemeinde, Landkreis usw. 2) Die Nachweispflicht über erbrachte Lieferleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Alle Planlieferungen müssen für Ihre Anerkennung den Bestätigungsvermerk des Auftraggebers haben. Zur Dokumentation des Arbeitsstands ist beim Auftraggeber ein Exemplar der Planungsunterlagen digital zu hinterlegen und laufend zu aktualisieren. Die Zeitintervalle für die Aktualisierung sind planungsabhängig, in der Regel ist ein monatlicher Rhythmus einzuhalten. 3) Prüf- und Endfassungen von Unterlagen sind 2-fach einzureichen. 4) Aufstellen von mehreren Ausschreibungsunterlagen für die in der Leistungsbeschreibung im Teil A Nr. 3 aufgeführten Teil- bzw. Fachlose. 5) Aufstellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne (SiGe Plan) gemäß Baustellenverordnung § 3 (2) für die einzelnen Bauphasen.
5.05Besondere Leistungen zum Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung1Psch0
Prüfen der vom Bauauftragnehmer vorzulegenden Unterlagen für die Fahrzeugrückhaltesysteme vor Freigabe für die Ausführung auf Übereinstimmung mit den geforderten technischen Einsatzkriterien.
5.06Markierungs- und Beschilderungspläne1Psch0
Abstimmung mit der Verkehrsbehörde (ggf. auch mehrfach) bis zur genehmigten Unterlage
5.07Besondere Leistungen bei der Planung von Fahrzeugrückhaltesystemen auf Bauwerken1Psch0
Statischer Nachweis der Nachrüstung von Fahrzeugrückhaltesysteme auf BW 1 (FR Aachen) - Abfordern der vorhandenen Bestandsunterlagen beim Auftraggeber - Sichten der vorhandenen Bestandsunterlagen - Ermitteln der maßgebenden Belastungszustände und Abstimmungen mit dem Auftraggeber - Statisches Nachweisen der Brückenkappen und des Brückenüberbaus (Kragarm) - Beurteilen des Lastabtrags im Bauwerk unter Einbeziehung der Lager (soweit vorhanden) - Zusammenstellen der Ergebnisse und ggf. Vorschlag von Ertüchtigungsmaßnahmen, falls Nachweise nicht aufgehen
5.08Besondere Leistungen bei der Planung von Fahrzeugrückhaltesystemen auf Bauwerken1Psch0
analog Titel 5.07 für BW 3
5.09Besondere Leistungen bei der Planung von Fahrzeugrückhaltesystemen auf Bauwerken1Psch0
analog Titel 5.07 für BW 4
5.10Besondere Leistungen bei der Planung von Fahrzeugrückhaltesystemen auf Bauwerken1Psch0
analog Titel 5.07 für BW 5
5.11Besondere Leistungen bei der Planung von Fahrzeugrückhaltesystemen auf Bauwerken1Psch0
analog Titel 5.07 für BW 6
5.12Besondere Leistungen bei der Planung von Fahrzeugrückhaltesystemen auf Bauwerken1Psch0
analog Titel 5.07 für BW 8
5.13Besondere Leistungen bei der Planung von Fahrzeugrückhaltesystemen auf Bauwerken1Psch0
analog Titel 5.07 für BW 10
5.14Planung Instandsetzung Bauwerke1Psch0
Planung der Instandsetzung Geländer, ÜKOs, Entwässerungsleitungen, Lagertausch, diverser Brückenschäden sowie Beton- u. Rissinstandsetzungen an den in den Abschnitten befindlichen A- und Ü-Brückenbauwerken
5.15Planung Instandsetzung Lärmschutzwände1Psch0
Planung der Instandsetzung Wand-, Sockelelemente, Alu Abdeckungen, Nachrüstung von Fangseilen, Verkeilungen und Dichtbänder erneuern sowie Austausch einzelner Wandelemente  an den in den Abschnitten befindlichen Lärmschutzwänden
5.16Statische Nachweise Verkehrszeichenbauwerke5St0
Aufstellen und Abstimmen neuer Standsicherheitsnachweise für Verkehrszeichenbauwerke (VZB als VB, VT und VK) unter Berücksichtigung der gültigen Vorschriften, der durch die geplanten Schilderneuerungen geänderten Eingangsgrößen bis zur genehmigungsfähigen Unterlage. Die Vorlage der Standsicherheitsnachweise bei einem zugelassenen Prüfstatiker erfolgt durch den Auftraggeber. Die Prüfgebühren sind nicht einzurechnen.
6.01Detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen1Psch0
Vertiefte Planung der Verkehrsführung/-sicherung unter Beachtung der geltenden Regelwerke (z. B. RSA, ASR A5.2) und Einbeziehung aller auszuschreibenden Teil- bzw. Fachlose
6.02Aufstellen der Ausschreibungen für Kontrollprüfungen1Psch0
Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Ausführungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen für die Durchführung von Kontrollprüfungen für alle Bauleistungen des Erneuerungsabschnittes, die Untersuchung zur Einstufung des Bankettmaterials in LAGA Einbauklassen und die Griffigkeitsuntersuchung. Dazu wird vom Auftraggeber ein Leistungskatalog eines OpenHouse-Verfahrens zur Verfügung gestellt. Daraus sind die notwendigen Leistungen herauszusuchen, mengenmäßig zu ermitteln und in einer Unterlage je Bauabschnitt zusammenzustellen.
6.03Erstellen Ausschreibungsunterlagen1Psch0
Erstellen der Ausschreibungsunterlagen für die Instandsetzungsmaßnahmen an den Ingenieurbauwerken und Lärmschutzwänden (ggf. in mehreren Losen) und in Abstimmung mit den Leistungen der LB Verkehrsanlagen, LB Ingenieurbauwerke (Neubau VZB) und der LB Tragwerksplanung (Neubau VZB)
Summe Besondere Leistungen0

2.1-2.5_IBW_VZB

Anrechenbare Kosten/HonorarermittlungUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Link zu HonorarübersichtUnnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Link zu Honorarübersicht.1Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11Link zu Honorarübersicht.2Unnamed: 13Unnamed: 14Unnamed: 15Link zu Honorarübersicht.3Unnamed: 17Unnamed: 18Unnamed: 19Link zu Honorarübersicht.4Unnamed: 21Unnamed: 22
Objektplanung Ingenieurbauwerke
A.10378.00A4, FBE AS Dresden-Neustadt - AD Dresden-Nord, FR AachenObjektplanung BW1VK1 rObjektplanung BW3VK1 rObjektplanung BW3VK3 rObjektplanung BW4VK1 rObjektplanung BW6VK1 r
A1037800100Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, Tragwerksplanung § 51 HOAI, Besondere LeistungenIBW VZB 2.1; 1/5IBW VZB 2.2; 2/5IBW VZB 2.3; 3/5IBW VZB 2.4; 4/5IBW VZB 2.5; 5/5
Zeile [Z.]A) Ermittlung der anrechenbaren Kosten1 (ohne Umsatzsteuer)janach Kostenrahmen (nur für die vorläufige Honorarermittlung)janach Kostenrahmen (nur für die vorläufige Honorarermittlung)janach Kostenrahmen (nur für die vorläufige Honorarermittlung)janach Kostenrahmen (nur für die vorläufige Honorarermittlung)janach Kostenrahmen (nur für die vorläufige Honorarermittlung)
neinnach Kostenschätungneinnach Kostenschätungneinnach Kostenschätungneinnach Kostenschätungneinnach Kostenschätung
neinnach Kostenberechnungneinnach Kostenberechnungneinnach Kostenberechnungneinnach Kostenberechnungneinnach Kostenberechnung
EUREUREUREUREUREUREUREUREUREUR
1Kosten der Baukonstruktion100000100000100000100000100000
2Anrechenbare Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (§ 4 (3) i. V. m. § 2 (7) HOAI)00000
3Gesamtkosten Baukonstruktion [Z. 1 + Z. 2]100000100000100000100000100000
4davon nicht anrechenbare Kosten, sofern in Z. 3 enthalten und soweit vom Auftragnehmer weder geplant noch deren Ausführung überwacht
4.1-Herrichten des Grundstücks00000
4.2- öffentliche Erschließung00000
4.3- nichtöffentliche Erschließung und Außenanlagen00000
4.4- Umlegen und Verlegen von Leitungen00000
4.5- verkehrsregelnde Maßnahmen während der Bauzeit00000
4.6- Ausstattung und Nebenanlagen von Ingenieurbauwerken00000
4.7 2- Anlagen der Maschinentechnik, die der Zweckbestimmung des Ingenieurbauwerks dienen (§ 42 (1) HOAI)00000
5Summe der nicht anrechenbaren Kosten [Z. 4.1 bis 4.7]00000
6Sonstige anrechenbare Kosten [Z. 3 – Z. 5]100000100000100000100000100000
7 3Kosten für Technische Anlagen00000
7.125 v. H. der sonstigen anrechenbaren Kosten (§ 42 (2) Nr. 1 HOAI) [0,25 x Z. 6]2500025000250002500025000
7.2Anrechenbare Kosten aus Z. 7, aber nicht mehr als Z. 7.1 (Z. 7 ≤ Z. 7.1) (§ 42 (2) Nr. 1 HOAI)00000
7.3Anrechenbare Kosten aus Z. 7, wenn Z. 7 größer als Z. 7.1 (Z. 7 > Z. 7.1) (§ 42 (2) Nr. 2 HOAI) [(Z. 7 – Z. 7.1) x 0,5]00000
7.4Anrechenbare Kosten aus Z. 7 [Z. 7.2 + Z. 7.3] (§ 42 (2) Nr. 1 HOAI)00000
8Anrechenbare Kosten [Z. 6 + Z. 7.4]100000100000100000100000100000
Hinweise A: 1 Auftrag für mehrere vergleichbare Objekte nach § 11 (2) HOAI: Umfasst ein Auftrag mehrere vergleichbare Objekte entsprechend § 11 (2) HOAI, ist das Honorar nach der Summe der anrechenbaren Kosten zu berechnen. Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten erfolgt i. d. R. für jedes Objekt einzeln, sodass Teil A dieses Vordruckes ggf. mehrfach auszufüllen ist. Die Honorarermittlung (Teil B dieses Vordruckes) erfolgt anhand der Summe der anrechenbaren Kosten, die in diesem Fall als Übertrag in Teil B eingetragen wird. 2 z. B. Räumer für Absetzbecken, siehe amtliche Begründung zu § 42 HOAI 3 Bei den Kosten für Technische Anlagen handelt es sich um die Kosten der Technischen Ausrüstung gemäß § 53 (2) HOAI.
Zeile [Z.]B) Honorarermittlung 1   (ohne Umsatzsteuer)EUREUREUREUREUR
Übertrag der anrechenbaren Kosten aus Z. 8 Teil A) 1100000100000100000100000100000
9Art des Honorars
9.1Vorläufiges Berechnungshonorarjajajajaja
Das Honorar wird vorläufig ermittelt für die Leistungsphasen2bis          62bis          62bis          62bis          62bis          6
Das Honorar wird abgerechnet nachneinKostenschätzungneinKostenschätzungneinKostenschätzungneinKostenschätzungneinKostenschätzung
jaKostenberechnungjaKostenberechnungjaKostenberechnungjaKostenberechnungjaKostenberechnung
9.2Endgültiges Berechnungshonorar (ab Leistungsphase 4)neinneinneinneinnein
Das Honorar wird endgültig ermittelt für die Leistungsphasen
10Honorarzone und Honorarsatz (100 v.H. des Leistungsbildes)
HonorarzoneZoneZoneZoneZoneZone
10.1ja/neinDas Objekt wird gemäß Anlage 12.2 HOAI in nebenstehende Honorarzone zugeordnetIIIIIIIIIIIIIII
ja/neinDas Objekt wird gem. C) Ermittlung der Honorarzone (siehe Blatt "IBW_C") in nebenstehende Honorarzone zugeordnet
Honorarsatz
10.2Der Basishonorarsatz der Honorartafel zu § 44 HOAI beträgt:1393213932139321393213932
10.3 2zuzüglich _ v. H. (Zuschlag)                     [Z. 10.2 x _ v. H.]0000000000
10.4 2abzüglich _ v. H. (Abschlag sowie Minderung wegen großer Längenausdehnung) [Z. 10.2 x _ v. H.]0000000000
10.5Honorarsatz [Z. 10.2 + Z. 10.3 – Z. 10.4]1393213932139321393213932
11Honorar für Grundleistungen
11.1Die Leistungen sind nach der Leistungsbeschreibung bewertet mit0.550.550.550.550.55
11.2Hiernach ergibt sich ein Honorar für die Grundleistungen in Höhe von [Z. 10.5 x Z. 11.1]7662.67662.67662.67662.67662.6
12Zuschläge zum Honorar
12.1Zum Honorar für Grundleistungen nach Z. 11.2 wird für Umbauten und Modernisierungen kein Zuschlag vereinbart.jajajajaja
12.2 2Zum Honorar für Grundleistungen nach Z. 11.2 wird für Umbauten und Modernisierungen ein Zuschlag in Höhe von _ v. H. (max. 33 v. H. § 44 (6) HOAI) vereinbart. Hiernach ergibt sich ein Honorarzuschlag in Höhe von  [Z. 11.2 x _ v. H.]nein00nein00nein00nein00nein00
13 3Minderung des Honorars bei Wiederholungen nach § 11 (3) oder (4) HOAI
13.1Zum Honorar für Grundleistungen nach Z. 11.2 wird keine Minderung vereinbart.jajajajaja
13.2 2Zum Honorar für Grundleistungen nach Z. 11.2 wird bei im Wesentlichen gleichen Ingenieurbauwerken nach § 11 (3) HOAI oder bei gleichen Ingenieurbauwerken nach § 11 (4) HOAI eine Minderung der Prozentsätze der Leistungsphasen 1 bis 6 in Höhe von       _ v. H. vereinbart. Hiernach ergibt sich eine Honorarminderung in Höhe von [Z. 11.2 x _ v.H.]nein00nein00nein00nein00nein00
14Honorar für Besondere Leistungen
14.1jaFür die Besonderen Leistungen wird ein Honorar vereinbart in Höhe von00000
15Gesamthonorar für Objektplanung Ingenieurbauwerke [Z. 11.2 + Z. 12.2 – Z. 13.2 + Z. 14.1]7662.67662.67662.67662.67662.6
Hinweise B: 1 Auftrag für mehrere vergleichbare Objekte nach § 11 (2) HOAI: Umfasst ein Auftrag mehrere vergleichbare Objekte entsprechend § 11 (2) HOAI, ist das Honorar nach der Summe der anrechenbaren Kosten zu berechnen. Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten erfolgt i. d. R. für jedes Objekt einzeln, so dass Teil A dieses Vordruckes ggf. mehrfach auszufüllen ist. Die Honorarermittlung (Teil B dieses Vordruckes) erfolgt anhand der Summe der anrechenbaren Kosten, die in diesem Fall als Übertrag in Teil B eingetragen wird. 2  Die Zeilen 10.3 und 10.4 sind, sofern gelb markiert, vom Bieter auszufüllen. 3  Bei Anwendung der Honorarminderung nach § 11 (3) oder (4) HOAI ist der Vordruck für jedes wiederholte Objekt auszufüllen.

2.1-2.5_IBW_VZB_Bes_Lstg.

Leistungen und Bewertung für Objektplanung IngenieurbauwerkeUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6
A.10378.00A4, FBE AS Dresden-Neustadt - AD Dresden-Nord, FR Aachen
A1037800100Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, Tragwerksplanung § 51 HOAI, Besondere Leistungen
C) Beschreibung der Besonderen Leistungen
TitelLeistungstextMengeEinheitEP in €GP in €
Zu Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
5.01Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung5St0
Integration des Neubaus der VZB in die Bauablaufplanung des Gesamtprojektes
5.02Koordination des Gesamtprojekts5St0
für Leistungen des LB Ingenieurbauwerke (Neubau VZB) unter Berücksichtigung des LB Verkehrsangen und LB Tragwerksplanung (Neubau VZB)
5.03Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen
5.04Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen für die jeweiligen Ingenieurbauwerke erbringt
Zu Leistungsphase 6: Vorbereiten der Vergabe
6.01Detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen5St0
Vertiefte Planung der Verkehrsführung/-sicherung je VZB (Neubau) unter Beachtung der geltenden Regelwerke (z. B. RSA, ASR A5.2) und Einbeziehung aller auszuschreibenden Teil- bzw. Fachlose
6.02Aufstellen der Ausschreibungen für Kontrollprüfungen5St0
Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Ausführungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen für die Durchführung von Kontrollprüfungen je VZB (Neubau), die Untersuchung zur Einstufung des Ausbaumaterials in LAGA Einbauklassen. Dazu wird vom Auftraggeber ein Leistungskatalog eines OpenHouse-Verfahrens zur Verfügung gestellt. Daraus sind die notwendigen Leistungen herauszusuchen, mengenmäßig zu ermitteln und in einer Unterlage je Bauabschnitt zusammenzustellen.
Summe Besondere Leistungen0

3.1-3.5_TWPL_VZB

Anrechenbare Kosten/HonorarermittlungUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Link zu HonorarübersichtUnnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11Unnamed: 12Unnamed: 13Unnamed: 14Unnamed: 15Unnamed: 16Unnamed: 17Unnamed: 18Unnamed: 19Unnamed: 20Unnamed: 21Unnamed: 22
Fachplanung Tragwerksplanung
A.10378.00A4, FBE AS Dresden-Neustadt - AD Dresden-Nord, FR AachenTragwerksplanung BW1VK1 rTragwerksplanung BW3VK1 rTragwerksplanung BW3VK3 rTragwerksplanung BW4VK1 rTragwerksplanung BW6VK1 r
A1037800100Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, Tragwerksplanung § 51 HOAI, Besondere LeistungenIBW VZB TWPL 3.1; 1/5IBW VZB TWPL 3.2; 2/5IBW VZB TWPL 3.3; 3/5IBW VZB TWPL 3.4; 4/5IBW VZB TWPL 3.5; 5/5
Zeile [Z.]A) Ermittlung der anrechenbaren Kosten1 (ohne Umsatzsteuer)janach Kostenrahmen (nur für die vorläufige Honorarermittlung)janach Kostenrahmen (nur für die vorläufige Honorarermittlung)janach Kostenrahmen (nur für die vorläufige Honorarermittlung)janach Kostenrahmen (nur für die vorläufige Honorarermittlung)janach Kostenrahmen (nur für die vorläufige Honorarermittlung)
neinnach Kostenschätungneinnach Kostenschätungneinnach Kostenschätungneinnach Kostenschätungneinnach Kostenschätung
neinnach Kostenberechnungneinnach Kostenberechnungneinnach Kostenberechnungneinnach Kostenberechnungneinnach Kostenberechnung
EUREUREUREUREUREUREUREUREUREUR
Anrechenbare Kosten der Baukonstruktion des Ingenieurbauwerks100000100000100000100000100000
1.190 v. H der Kosten der Baukonstruktion [0,90 x Z. 1]9000090000900009000090000
2Anrechenbare Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (§ 4 (3) HOAI)00000
3Gesamtkosten Ingenieurbauwerk [Z. 1.1 + Z. 2]9000090000900009000090000
4Kosten der technischen Anlagen/Ausrüstung00000
4.115 v. H. der Kosten für technische Anlagen [0,15 x Z. 4]00000
5Kosten für Traggerüste bei Ingenieurbauwerken00000
5.1Herstellkosten bzw. Neuwert bei mehrfach verwendeten Bauteilen00000
5.2Zugehörige Kosten für Baustelleneinrichtung00000
5.3Anrechenbare Kosten Traggerüst [Z. 5.1 + Z. 5.2]00000
6Anrechenbare Kosten [Z. 3 + Z. 4.1 + Z. 5.3]9000090000900009000090000
Hinweise A: 1  Auftrag für mehrere vergleichbare Objekt nach § 11 (2) HOAI: Umfasst ein Auftrag mehrere vergleichbare Objekte entsprechend § 11 (2) HOAI, ist das Honorar nach der Summe der anrechenbaren Kosten zu berechnen. Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten erfolgt i. d. R. für jedes Objekt einzeln, sodass Teil A dieses Vordruckes ggf. mehrfach auszufüllen ist. Die Honorarermittlung (Teil B dieses Vordruckes) erfolgt anhand der Summe der anrechenbaren Kosten, die in diesem Fall als Übertrag in (Teil B) eingetragen wird. 2 Die Vertragsparteien können nach § 50 (5) HOAI vereinbaren, dass Kosten von Arbeiten, die nicht in den Absätzen 1 bis 3 erfasst sind, ganz oder teilweise anrechenbar sind, wenn der Auftragnehmer wegen dieser Arbeiten Mehrleistungen für das Tragwerk nach § 51 HOAI erbringt. Nach § 50 (1) HOAI sind bei Gebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen 55 Prozent der Baukonstruktionskosten und 10 Prozent der Kosten der Technischen Anlagen anrechenbar.
Zeile [Z.]B) Honorarermittlung 1   (ohne Umsatzsteuer)EUREUREUREUREUR
Übertrag der anrechenbaren Kosten aus Z. 6 Teil A)9000090000900009000090000
7Art des Honorars
7.1Vorläufiges Berechnungshonorarjajajajaja
Das Honorar wird vorläufig ermittelt für die Leistungsphasen2bis          62bis          62bis          62bis          62bis          6
Das Honorar wird abgerechnet nachneinKostenschätzungneinKostenschätzungneinKostenschätzungneinKostenschätzungneinKostenschätzung
jaKostenberechnungjaKostenberechnungjaKostenberechnungjaKostenberechnungjaKostenberechnung
7.2Endgültiges Berechnungshonorarneinneinneinneinnein
Das Honorar wird endgültig ermittelt für die Leistungsphasen
8Honorarzone und Honorarsatz (100 v.H. des Leistungsbildes)
HonorarzoneZoneZoneZoneZoneZone
8.1Das Objekt wird gemäß Anlage 14.2 HOAI in nebenstehende Honorarzone zugeordnetIIIIIIIIIIIIIII
Honorarsatz
8.2Der Basishonorarsatz der Honorartafel zu § 52 HOAI beträgt:11615.411615.411615.411615.411615.4
8.3 2zuzüglich _ v. H. (Zuschlag)                     [Z. 8.2 x _ v. H.]0000000000
8.4 2abzüglich _ v. H. (Abschlag sowie Minderung wegen großer Längenausdehnung) [Z. 8.2 x _ v. H.]0000000000
8.5Honorarsatz [Z. 8.2 + Z. 8.3 – Z. 8.4]11615.411615.411615.411615.411615.4
9Honorar für Grundleistungen
9.1Die Leistungen sind nach der Leistungsbeschreibung bewertet mit0.910.910.910.910.91
9.2Hiernach ergibt sich ein Honorar für die Grundleistungen in Höhe von [Z. 8.5 x Z. 9.1]10570.0110570.0110570.0110570.0110570.01
10Zuschläge zum Honorar
10.1Zum Honorar für Grundleistungen nach Z. 9.2 wird für Umbauten und Modernisierungen kein Zuschlag vereinbart.jajajajaja
10.2²Zum Honorar für Grundleistungen nach Z. 9.2 wird für Umbauten und Modernisierungen ein Zuschlag in Höhe von _  v. H. (max. 50 v. H.) (§ 52 (4) HOAI) vereinbart. Hiernach ergibt sich ein Honorarzuschlag in Höhe von [Z. 9.2 x _ v. H.]nein00nein00nein00nein00nein00
11Minderung des Honorars bei Wiederholungen nach § 11 (3) oder (4) HOAI
11.1 2Zum Honorar für Grundleistungen nach Z. 9.2 wird bei im Wesentlichen gleichen Ingenieurbauwerken nach § 11 (3) HOAI oder bei gleichen Ingenieurbauwerken nach § 11 (4) HOAI eine Minderung der Prozentsätze der Leistungsphasen 1 bis 6 in Höhe von _ v. H. vereinbart. Hiernach ergibt sich eine Honorarminderung in Höhe von [Z. 9.2 x _ v. H.]nein00nein00nein00nein00nein00
12Honorar für Besondere Leistungen
12.1jaFür die Besonderen Leistungen wird ein Honorar vereinbart in Höhe von00000
13Gesamthonorar für Fachplanung Tragwerksplanung [Z. 9.2 + Z. 10.2 – Z. 11.1 + Z. 12.1]10570.0110570.0110570.0110570.0110570.01
Hinweise B: 1 Auftrag für mehrere vergleichbare Objekte nach § 11 (2) HOAI: Umfasst ein Auftrag mehrere vergleichbare Objekte entsprechend § 11 (2) HOAI, ist das Honorar nach der Summe der anrechenbaren Kosten zu berechnen. Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten erfolgt i. d. R. für jedes Objekt einzeln, sodass Teil A dieses Vordruckes ggf. mehrfach auszufüllen ist. Die Honorarermittlung (Teil B dieses Vordruckes) erfolgt anhand der Summe der anrechenbaren Kosten, die in diesem Fall als Übertrag in (Teil B) eingetragen wird. 2 Die Zeilen 8.3 und 8.4 sind, sofern gelb markiert, vom Bieter auszufüllen.

3.1-3.5_TWPL_VZB_Bes_Lstg.

Leistungen und Bewertung für Fachplanung TragwerksplanungUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6
A.10378.00A4, FBE AS Dresden-Neustadt - AD Dresden-Nord, FR Aachen
A1037800100Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, Tragwerksplanung § 51 HOAI, Besondere Leistungen
C) Beschreibung der Besonderen Leistungen
TitelLeistungstextMengeEinheitEP in €GP in €
Zu Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
4.01Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung)
4.02Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung für Bergschadenssicherungen und Bauzustände bei Ingenieurbauwerken, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen hinausgehen
4.03Zeichnungen mit statischen Positionen und den Tragwerksabmessungen, den Bewehrungsquerschnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe sowie Besonderheiten der Konstruktionen zur Vorlage bei der bauaufsichtlichen Prüfung anstelle von Positionsplänen
4.04Aufstellen der Berechnungen nach militärischen Lastenklassen (MLC)
4.05Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustands abweicht
4.06Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden)
4.07Besondere Leistung Genehmigungsplanung5St0
Für jede VZB (Neubau) sind geprüfte statische Unterlagen (Grünstempelung) zu liefern. Die Kosten dieser Tragwerksprüfung werden auf Nachweis durch den Auftraggeber erstattet, wenn sie auf Basis RVP 2019 ermittelt und abgerechnet werden. Weitere Besondere Leistungen in diesem Zusammenhang werden über diese Position vergütet.
Summe Besondere Leistungen0

Listen

I1ja0Unnamed: 4bis          1
II2nein50.0bis          2
III360.0bis          3
IV490.0bis          4
V5bis          5
6bis          6
7bis          7
8bis          8
9bis          9
-
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung