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Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/1
Vertragsnummer:
26 E 10 4027
Aktenzeichen:
Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume
f
r
Zwischen dem Land Niedersachsen
vertreten durch das Niedersächsische Finanzministerium
u
vertreten durch das Nds. Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) (Fachaufsicht führende Ebene)
Waterloostraße 4 (Straße) 30169 Hannover (Ort)
w
diese vertreten durch Staatliches Baumanagement Hannover (Baudurchführende Ebene)
Celler Str. 7, 30161 Hannover (Straße, Ort)
- nachstehend A u f t r a g g e b e r genannt -
t
und
n
N.N.
(Straße) (Ort)
E
vertreten durch
N.N.
- nachstehend A u f t r a g n e h m e r genannt -
wird für die Baumaßnahme:
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover
"Grundinstandsetzung"; Maßnahmennummer: 31574 B7 0015
folgender Vertrag geschlossen:
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 VM2/1 1/27 SBN Version 27.11.2025
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Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/1
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Gegenstand des Vertrages
f
§ 2 Bestandteile und Grundlagen des Vertrages
§ 3 Übergabe von Vertragsunterlagen
r
§ 4 Leistungspflichten des Auftragnehmers, stufenweise Beauftragung
§ 5 Allgemeine Leistungspflichten
u
§ 6 Spezifische Leistungspflichten
§ 7 Fachlich Beteiligte
§ 8 Personaleinsatz des Auftragnehmers § 9 Baustellenbüro w § 10 Honorar
§ 11 Nebenkosten
§ 12 Umsatzsteuer
§ 13 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
t
§ 14 Ergänzende Vereinbarungen
n
E
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 VM2/1 2/27 SBN Version 27.11.2025
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Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/1
§ 1
Gegenstand des Vertrages
1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Objektplanung für Gebäude f und/oder Innenräume
r
gemäß § 34 HOAI, mit denen
in der Liegenschaft
u
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
Scharnhorststraße 1 (Straße) 30175 Hannover (Ort)
auf dem/den Grundstück/en Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover (Fl.st.Nr. 55/12)
Flur/e 14 Größe
w
Gesamtfläche aller Flurstücke: m²
eine bauliche Anlage (Gebäude) eine Baumaßnahme, bestehend aus mehreren Gebäuden (s. An-
lage zu § 1 Nummer 1.1)
mit einer Nutzfläche (NF) nach DIN 277 von m2 mit einter Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277 von 8.041,54 m2 mit einer Geschossfläche von m2
n
mit einer Anzahl Nutzeinheiten (NE) von m2
neu hergestellt, umgebaut, erweitert, modernisiert, instand gesetzt oder instand gehalten
werden soll.
E
1.2 Die bauliche Anlage/die Baumaßnahme ist für 1
als 2
bestimmt.
1.3 Die Leistungen umfassen auch Grundleistungen für Freianlagen mit weniger als 7 500 Euro anrechenbaren
Kosten (§ 37 Absatz 1 HOAI).
1 siehe Nutzerkatalog (NUK) in Teil 2 der RBBau 2 siehe Katalog der Bauverwaltungen (KBV) in Teil 2 der RBBau
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1.4 Die Baumaßnahme ist Teil des Gesamtvorhabens
1.5 Die Baumaßnahme wird im Auftrag des Bundes für die Gaststreitkräfte durchgeführt und aus deren Hei-
f
matmitteln finanziert.
r
§ 2
Bestandteile und Grundlagen des Vertrages
u
2.1 Folgende Anlagen sind Vertragsbestandteile:
-
Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)
-
Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume
-
Anlage zu § 6 Nummer 6.4.3 – Merkblatt Feststellungsbescheinigungen Fachtechnisch richtig –
w
und ggf.– Merkblatt Feststellungsbescheinigungen Sachlich richtig –
Anlage zu § 1 Nummer 1.1
Anlage zu § 14 Nummer 14.1 (Formblatt Verpflichtungserklärung)
Ergänzende Bestimmungen der Verträge mit Freiberuflich Tätigen – Schutzzone – nach Anl4/1 RBBau
t
Ergänzende Bestimmungen für Verträge mit Freiberuflich Tätigen – VS/Sperrzone – nach Anl4/2 RBBau
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Baumaßnahmen der US-Streitkräfte
n
Zugangsbedingungen US-Liegenschaften
Anlage Projektdatenmanagementsystem "tpCDE" und ggf. Hinweise VS-NfD-Dokumente in
"tpCDE"
Aufgabenbeschreibung und geprüftes Angebot vom
E
Leitfaden Gemeinsame Grundsätze für die Projektbearbeitung + Anlagen
2.2 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgende technische und sonstige Vorschriften, Regelwerke
und Erlasse zu beachten:
Baufachliche Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation (BFR GBestand)
CAD-Pflichtenheft des SBN (www.lcad.de), Version 7.0
Raum- und Gebäudebuch: Raumbestandsplan vom 05.06.2025
Leitfaden Nachhaltiges Bauen
Brandschutzleitfaden des Bundes - Baulicher Brandschutz für die Planung, Ausführung und Unterhal-
tung von Gebäuden des Bundes
Baufachliche Richtlinien Vermessung (BFR Verm)
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Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV)
Leitfaden Kunst am Bau
ABG 1975 sowie RiABG (Auftragbautengrundsätze 1975 sowie Richtlinien zur Ausführung des Verwaltungsabkommens)3
f
AVA-Pflichtenheft des SBN (www.lava-nds.de), Version 2024-01 Leitfaden Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Landesbau r GEG NKlimaG u Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes (RLBau)
X EEFB
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungserbringung Widersprüche aus den Vorgaben des Auftraggebers erkenntw, hat er auf diese hinzuweisen. 2.3 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grunde zu legen:
das baufachliche Gutachten über das Baugrundstück gemäß Abschnitt K 1 RBBau
den amtlichen Lageplan vom:
t
die Bestandspläne des Gebäudes/des Gebäudekomplexes mit Stand vom: aktuell
das Bodengutachten vom:
n
Schadstoffgutachten vom 15.07.2019
Brandschutzkonzept vom 14.02.2020
X Steckbrief - Energetische Optimierungspotenziale vom 01.04.2025
E
2.3.1 Für das Aufstellen der
Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau)
Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau)
Bauunterlage (§ 6 Nummer 6.1)
sind zu Grunde zu legen:
die Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) vom:
die Bauanmeldung / KVM-Bau³ vom:
die Ausgabenanmeldung-Bau (AA-Bau) vom:
die Bauunterlage, Teil I bis IV und ggf. Teil V nach Abschnitt L1 RBBau vom:
3 Nur für Baumaßnahmen der Gaststreitkräfte
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in der baufachlich genehmigten und haushaltsmäßig anerkannten Fassung mit Ergänzungen und folgen-
den Vorgaben des Auftraggebers:
f
r
u
Für das Aufstellen der KVM-Bau3
das Auftragsdokument (ABG 1975/ABG 3) der Gaststreitkräfte vom
das Ergebnis der Startbesprechung vom
w
2.3.2 Für die weitere Bearbeitung (§ 6 Nummern 6.2 bis 6.5) sind zu Grunde zu legen:
Die vom Auftraggeber gebilligte und mit der Einverständniserklärung des Bedarfsträgers versehene
EW-Bau/HU-Bau/Bauunterlage.
das Auftragsdokument ABG 1975/ABG 33
t
die Freigabe und die Prüfbemerkungen zur vorläufigen Ausführungsplanung3
das Zustimmungsdokument ABG 1975/ABG 4 der Streitkräfte zum Vergabevorschlag3
n
E2.4 Die Planungsleistungen unterliegen dem Baugenehmigungsverfahren
dem Zustimmungsverfahren
der Kenntnisgabe
nach den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des Landes:
Niedersachsen
§ 3
Übergabe von Vertragsunterlagen
Dem Auftragnehmer werden mit Vertragsabschluss folgende vertragliche Unterlagen in einfacher Ausfer-
tigung übergeben:
- Anlage(n) zu § 10 vorläufige Honorarermittlung zum Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume
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- Anlage zu § 7 Liste der fachlich Beteiligten zum Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume
die ES-Bau gemäß § 2 Nummer 2.3.1
die Bauanmeldung / KVM-Bau3 gemäß § 2 Nummer 2.3.1 das Formblatt ABG 1975/ABG 33 vom: f die AA -Bau gemäß § 2 Nummer 2.3.1
r
das baufachliche Gutachten über das Baugrundstück gemäß Abschnitt K 1 RBBau
der amtliche Lageplan vom:
u
die Bestandspläne des Gebäudes/des Gebäudekomplexes mit Stand vom: aktuell
in Papierform
digital gemäß beigewfügter Planliste das Bodengutachten vom:
CAD-Datenübergabeformular
t
§ 4
n
Leistungspflichten des Auftragnehmers, stufenweise Beauftragung
4.1 Allgemeine und spezifische Leistungspflichten
Die Leistungspflichten des Auftragnehmers gliedern sich in allgemeine und spezifische Leistungspflichten: E - Die allgemeinen Leistungspflichten (§ 5) sind in jeder Stufe der Beauftragung zu beachten und zu erfüllen.
- Die spezifischen Leistungspflichten (§ 6) sind in der jeweils beauftragten Stufe zu erbringen.
4.2 Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht nach Nummer
4.2.1 mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftragge-
ber sie gemäß Nummer 4.2.2 abruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf
einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
4.2.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss
mit der Erbringung der Leistungsstufe 1 gemäß § 6 Nummer 6.1
mit der Erbringung der Leistungsstufe 1 gemäß § 6 Nummer 6.1.1 gemäß den Zusätzlichen Vertrags-
bestimmungen für Baumaßnahmen der Gaststreitkräfte
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mit der Erbringung der Leistungsstufe gemäß § 6 Nummer 6.
Die Beauftragung ist beschränkt auf den Bauabschnitt
f
4.2.2 Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere
Leistungen nach § 6 Nummern 6.2 bis 6.5 abzurufen. Der Abruf erfolgt in Textform.
r
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber zur Vermeidung von Störungen im Planungsablauf rechtzeitig
auf die Notwendigkeit des Anschlussabrufs hinzuweisen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weite-
ren Leistungsstufen kann der Auftraggeber berücksichtigen, ob nach Maßgabe der bisherigen Planungser-
u
gebnisse die Einhaltung der Kostenobergrenze gemäß § 5 Nummer 5.3.1 gewährleistet ist.
4.2.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, entsprechend § 4 Nummer 4.2.2 weitere Leistungsstufen nach § 6 im Wege
der Vertragserweiterung abzurufen, solange keine Kündigung des Auftragnehmers nach § 4 Nummer 4.2.4, § 14 Nummer 14.1 AVBw erfolgt ist. Soweit dies nach dem Planungs- und Baufortschritt sachgerecht ist, ist der Auftraggeber auch befugt, die weitere Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder
einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken, sofern es sich um abgrenzbare Teilleistungen han-
delt. Dabei soll eine unnötige Teilung von Leistungsstufen vermieden werden.
4.2.4 Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist ver- pflichtet, die tLeistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm über- trägt; Auf das Kündigungsrecht des Auftragnehmers nach § 14 Nummer 14.1 AVB wird verwiesen. Auf-
grund einer stufenweisen Beauftragung gemäß den Regelungen in diesem Vertrag kann der Auftragneh-
n
mer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
§ 5 E Allgemeine Leistungspflichten 5.1 Planungs- und Überwachungsziele
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf der Grundlage der §§ 2 und 3 seine Leistungen in allen Leistungs-
stufen so zu erbringen, dass die bauliche Anlage/die Baumaßnahme (s. § 1 Nummer 1.1) gemäß den Vor-
gaben nach § 5 Nummern 5.2 bis 5.4 (Planungs- und Überwachungsziele) mangelfrei hergestellt werden
kann. Bei diesen Planungs- und Überwachungszielen handelt es sich um die für den Auftraggeber im Zeit-
punkt des Vertragsschlusses wesentlichen Planungs- und Überwachungsziele im Sinne des § 650p Absatz
1 BGB und damit um die vereinbarte Beschaffenheit des vom Auftragnehmer geschuldeten Werks.
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5.2 Quantitäten/Qualitäten
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der ES-Bau/Bauanmeldung/KVM-Bau3/AA-Bau/Bauunterlage,
Teile I bis IV vorgegebenen Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Diese hat der Auftragnehmer für
die Grundflächen und Bauteile nach Kostenkennwerten (Euro/Bezugseinheit) zu belegen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu präzisieren. Die vom Auftraggeber vorgfegebenen Quantitäten (NF, BGF, GF, NE) sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbinrdlich; Abweichungen bedürfen der vor- herigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform (§§ 24 und 54 BHO/LHO).
u
5.3 Kosten
5.3.1 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass die Kostenobergrenze für die Baumaß- nahme von 12.900.000,00 Euro brutto / Euro netto3 nicht überschritten wird. Die genannten Kosten
umfassen die Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1: 2008-12, soweit diese Kostengruppen in der ES- Bau/Bauanmeldung/KVwM-Bau3/Bauunterlage/HU-Bau/AA-Bau erfasst sind. Der Auftragnehmer übernimmt damit keine Kostengarantie.
5.3.2 Unabhängig von der Beachtung der Planungs- und Überwachungsziele hat der Auftragnehmer bei allen
Leistungen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht nur in Bezug auf die Baukosten,
sondern auch im Hinblick auf den Betrieb des Gebäudes zu beachten. Unter Wahrung der Vorgaben des
t
Auftraggebers sind die künftigen Bau- und Nutzungskosten möglichst gering zu halten; Baukosten dürfen
nicht mit der Folge eingespart werden, dass die Einsparungen durch absehbare höhere Nutzungskosten
(insbesondere Betriebs- und Instandsetzungskosten) unverhältnismäßig gemindert werden.
n
5.3.3 Im Rahmen der fortlaufenden Kostensteuerung und Kostenkontrolle ist der Auftragnehmer verpflichtet, die
Kosten bis zum Abschluss der Entwurfsplanung in der Gliederung gemäß DIN 276: 2008-12 – und ab der
Ausführungsplanung parallel auch nach Vergabeeinheiten/vergabeorientierten Kostenkontrolleinheiten
E
(KKE), – zu erfassen und kontinuierlich fortzuschreiben. Muster 16 RBBau ist vom Auftragnehmer nach
Aufstellung der Kostenberechnung im Rahmen der Ausführungsplanung anzulegen; hinsichtlich Muster 17
und 18 RBBau gelten die Vorgaben nach Abschnitt G 2.2 RBBau. Statt der Muster 16 bis18 RBBau kann der
Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber gleichwertige Formulare oder Kostenkontrollinstru-
mente einsetzen.
5.3.4 Die Kostenobergrenze ist in jeder Leistungsstufe einzuhalten. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber
fortlaufend zu Kostenrisiken, insbesondere bei zu erwartenden Baupreissteigerungen, Bestands- oder Bau-
grundrisiken, zu beraten. Er hat geeignete Maßnahmen zur Reduzierung, Vermeidung, Überwälzung und
Steuerung von Kostenrisiken aufzuzeigen. Sofern Kostenrisiken beziffert werden, sind sie in der Kostener-
mittlung gesondert auszuweisen. Bezifferte Kostenrisiken stellen keine anrechenbaren Kosten dar. Reali-
siert sich ein Kostenrisiko nach Vertragsschluss und sind dadurch die Planungs- und Überwachungsziele
einschließlich der Kostenobergrenze nicht mehr einzuhalten, ist nach § 5.5 vorzugehen.
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Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/1
5.4 Termine
5.4.1 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass folgende Termine eingehalten werden kön-
nen:
Baubeginn: Q3 2028
f
Fertigstellungstermin: Q4 2034
Beginn der Inbetriebnahmephase: gemäß Grobterminplan, Stand 07.2026
r
Übergabetermin nach Abschnitt H RBBau: gemäß Grobterminplan, Stand 07.2026
u
5.4.2 Auf der Grundlage der Termine gemäß Nummer 5.4.1 erarbeitet
der Auftraggeber oder der von ihm beauftragte Dritte der Auftragnehmerw in Abstimmung mit seinem Vertragspartner unverzüglich nach Vertragsschluss einen Zeit- und Ablaufplan
betreffend Planung, Vergabe und Ausführung. In Abstimmung mit dem Auftraggeber wird der Auftragneh-
mer diesen Terminplan in regelmäßigen Abständen überprüfen und, soweit sich die Projektumstände ge-
ändert haben, fortschreiben bzw. an dessen Fortschreibung mitwirken.
t
5.4.3 Für die Leistungen des Auftragnehmers werden die nachfolgenden Vertragstermine bzw. -fristen vorgege-
ben:
n
Für die komplette Erbringung der folgenden Leistungen gemäß Anlage zu § 6, gelten die folgenden Ter-
mine oder Leistungszeiträume:
Leistungen Datum Leistungszeitraum
Vorlage der Bauanmeldung / KVM-Bau3 am Wochen
E
Vorlage der EW-Bau/HU-Bau/ Bauunterlage: am Q3 2027 Wochen, ab
sämtliche Leistungen der Leistungsstufe 1 – am Wochen, ab Anlage zu § 6:
sämtliche Leistungen der Leistungsstufe 2 – am Q1 2028 Wochen, ab Anlage zu § 6:
die Vorlage der Ausschreibungsunterlagen ge- am Q1 2028 Wochen, ab mäß Abschnitt G RBBau:
sämtliche Leistungen der Leistungsstufe 3 - am Q2 2028 Wochen, ab Anlage zu § 6
sämtliche Leistungen der Leistungsstufe 4 - am Q3 2034 Wochen, ab Anlage zu § 6
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 VM2/1 10/27 SBN Version 27.11.2025
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Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/1
5.5 Einhaltung der Planungs- und Überwachungsziele
5.5.1 Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Planungs- und Überwachungsziele laufend zu überprüfen und
den Auftraggeber unverzüglich in Textform und begründet darauf hinzuweisen, soweit für ihn eine Gefähr-
dung der Planungs- und Überwachungsziele erkennbar wird. Er hat die aus seiner Sicht möglichen Hand- lungsvarianten zur Gewährleistung der Einhaltung der Planungs- und Überwafchungsziele und dabei ins- besondere der Kostenobergrenze darzulegen.
r
5.5.2 Weist der Auftragnehmer mit dem ihm nach § 5 Nummer 5.5.1 obliegenden Hinweis nach, dass eine Be-
einträchtigung der Planungs- und Überwachungsziele auf von ihm nicht zu vertretenden, insbesondere äußeren Umständen beruht, wie einem für ihnu bei Vertragsschluss nicht erkennbaren Zielkonflikt, einer Anordnung des Auftraggebers, Baupreissteigerungen, den Beiträgen anderer an der Planung fachlich Be-
teiligter, geänderten technischen Regeln, unvermeidbaren behördlichen Anordnungen, der Realisierung
von unvermeidbaren Baugrund- oder Bestandsrisiken und dergleichen, obliegt es dem Auftraggeber, die
Planungs- und Überwachungsziele nach § 5 Nummer 5.7 anzupassen. Sind zu deren Umsetzung wieder- holte oder geänderte Lewistungen erforderlich, gilt § 10 Nummer 10.10. Lässt der Auftraggeber die Planungs- und Überwachungsziele unverändert und hat der Auftragnehmer seine weiteren, auf die ordnungsgemäße
Vertragserfüllung gerichteten Pflichten erfüllt, haftet der Auftragnehmer insoweit nicht für die berechtigt
angezeigte, unvermeidbare Beeinträchtigung der Planungs- und Überwachungsziele.
5.5.3 Billigt der Auftraggeber Planungsergebnisse des Auftragnehmers im Rahmen einer Leistungsstufe für die weitere Bearbteitung, ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine weiterführenden Arbeiten auf den darin ent- haltenen gestalterischen, wirtschaftlichen und funktionalen Anforderungen aufzubauen. Die Billigung von
Planungsergebnissen durch den Auftraggeber befreit den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Verant-
n
wortung für die Einhaltung der Kostenobergrenze, vertragsgerechte Qualität seiner Planungen und die
Mangelfreiheit der sie realisierenden Bauleistungen. Sie stellt auch keine Teilabnahme dar.
5.5.4 Die Verantwortung des Auftragnehmers für die Erreichung der Planungs- und Überwachungsziele bleibt Edurch die Beauftragung eines Projektsteuerers unberührt. 5.6 Besprechungen
5.6.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung des Auftraggebers an Projekt bezogenen Besprechungen
teilzunehmen und an Verhandlungen mit Behörden mitzuwirken. Diese Termine sind rechtzeitig abzustim-
men. Die Besprechungen sind durch rechtzeitige Übersendung von Unterlagen durch den Auftragnehmer
zu unterstützen. Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen und Verhandlungen unverzüglich Nie-
derschriften an und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor.
5.6.2 Der Auftragnehmer fertigt über die von ihm geführten Planungs- und Baubesprechungen Niederschriften.
Diese legt er dem Auftraggeber zur Kenntnis vor.
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Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/1
5.7 Leistungsänderungen
5.7.1 Begehrt der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs
oder eine Änderung, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig ist, ist der Auftragnehmer
verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung vorzule- gen, bei einer Änderung des vereinbarten Werkerfolgs jedoch nur, soweit ihmf die Ausführung der Ände- rung zumutbar ist. Aus dem Angebot des Auftragnehmers müssen sich Art und Umfang der geänderten
oder zusätzlichen Leistungen sowie die geänderte oder zusätzliche Vergütung, die nach Maßgabe der Re-
r
gelungen in § 10 Nummer 10.10 zu ermitteln ist, ergeben. 5.7.2 Die Parteien streben Einvernehmen über die Änuderung und die infolge der Änderung zu leistende Mehr- oder Mindervergütung an.
5.7.3 Erzielen die Parteien binnen angemessener Frist, spätestens nach 30 Kalendertagen, nach Zugang des Än-
derungsbegehrens beim Auftragnehmer keine Einigung nach § 5 Nummer 5.7.2, kann der Auftraggeber die
w
Änderung in Textform anordnen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Anordnung nachzukommen, bei
einer Änderung des vereinbarten Werkerfolgs aber nur, soweit ihm die Ausführung zumutbar ist.
5.7.4 Dem Auftraggeber steht ein Anordnungsrecht ohne Einhaltung einer Frist zu, soweit
(a) der Auftragnehmer ein Angebot nach § 5 Nr. 5.7.1 nicht rechtzeitig vorgelegt hat oder (b) nach Vortlage des Angebots eine Einigung nach § 5 Nummer 5.7.3 endgültig gescheitert ist oder (c) die Ausführung der Änderung vor Ablauf der Verhandlungsfrist unter Abwägung der beiderseitigen nInteressen dem Auftragnehmer zumutbar ist. Die Ausführung vor Ablauf der Verhandlungsfrist ist dem Auftragnehmer in der Regel zumutbar, soweit ohne eine sofortige Anordnung einer notwendigen Än-
derung zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolges die Bau-, Planungs- oder Projektabläufe nicht
nur unwesentlich beeinträchtigt werden, insbesondere Gefahr im Verzug ist.
E
5.7.5 Macht der Auftragnehmer betriebsinterne Vorgänge für die Unzumutbarkeit der Änderung oder der Aus-
führung geltend, trifft ihn dafür die Beweislast.
5.8 Behandlung von Unterlagen
5.8.1 Der Auftragnehmer hat sämtliche ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich
zu sichten und ihn in Textform zu unterrichten, wenn er feststellt, dass sie unvollständig oder unzutreffend
sind oder ihre Beachtung als Grundlage der Planung und Ausführung mit den Planungs- und Überwa-
chungszielen nicht vereinbar ist.
5.8.2 Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Zeichnungen, Beschreibungen einschließlich der Leistungsver-
zeichnisse und der Berechnungen sind dem Auftraggeber in kopierfähiger Ausführung
sowie in digitaler Form auf Datenträgern
zu übergeben.
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Abweichend zur Anlage zu § 6 dieses Vertrages sind folgende Unterlagen
Unterlagen der Leistungsphasen 2-5 in Papierform 2-fach
fach
zu übergeben.
f
Die von den Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen Umfang
weiter zu bearbeiten, normengerecht farbig oder mit Symbolen anzulegen, DIN-gemäß zu falten und in
r
Ordnern vorzulegen. Werden Unterlagen in digitaler Form vorgelegt, sind Vorgaben gemäß § 2.2 und so-
fern ausgewählt gemäß § 5.8.3 einzuhalten.
u
5.8.3 Verwendung eines Projektdatenmanagementsystems
5.8.3.1 Die Parteien vereinbaren die Nutzung des
internetbasierten Projektdatenmanagementsystems (PDM) thinkproject der thinkproject Deutschland GmbH (tpCDE) für den wDatenaustausch und die Projektkommunikation einschließlich Korrespondenz, Plan- austausch, Protokollabstimmung- und Verteilung etc.
Details der Nutzung sind in der Anlage „Projektdatenmanagementsystem tpCDE“ geregelt.
Systems Cloud for Projects (C4P) für
Planaustausch t Korrespondenz Protokollabstimmung und -verteilung
n
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
sofern nicht nachstehend abweichend geregelt
E
Systembeschreibung gemäß Anlage
5.8.3.2 Die Systemnutzung gemäß 5.8.3.1 ist für beide Parteien einschließlich etwaiger Nachunternehmer ver-
pflichtend, soweit nicht durch Gesetz oder diesen Vertrag einschließlich seiner Bestandteile und Grundla-
gen Schriftform (§ 126 BGB) vorgeschrieben ist oder die Kommunikation danach zulässig mündlich erfolgt.
5.8.3.3 Soweit durch Gesetz oder diesen Vertrag einschließlich seiner Bestandteile und Grundlagen Schriftform (§
126 BGB) vorgeschrieben ist, erfüllen die unter 5.8.3.1 genannten Systeme diese Form nicht.
5.8.3.4 Soweit gemäß 5.8.3.1 die Nutzung von tpCDE vereinbart ist, gilt eine Willenserklärung als einer Partei zu-
gegangen (§ 130 BGB), wenn sie im tpCDE-Postfach einer Person eingegangen ist, die sich für diese Partei
in der tpCDE für das Vertragsverhältnis registriert hat.
Ist gemäß 5.8.3.1 die Nutzung von C4P oder eines anderen Systems vereinbart,
gilt Satz 1 entsprechend.
gilt für den Zugang von Willenserklärungen:
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5.8.3.5 Verstößt eine Partei trotz vorheriger Abmahnung in Textform (§ 126b BGB) erneut oder fortdauernd gegen
die Nutzungspflicht gemäß 5.8.3.2, kann die andere Partei nach vorheriger erneuter Abmahnung mit Kün-
digungsandrohung aus wichtigem Grund kündigen. Für diese erneute Abmahnung mit Kündigungsandro-
hung ist Schriftform (§ 126 BGB) erforderlich. 5.8.3.6 Ziffer 5.8.3.5 gilt nicht, wenn die gegen die Nutzungspflicht verstoßende Partefi den Verstoß nicht zu ver- treten hat; die Partei ist jedoch verpflichtet, der anderen Partei unverzüglich nach Zugang der Abmahnung
in Textform (§ 126b BGB) darzulegen, warum der Verstoß nicht zu vertreten sein soll.
r
5.9 Koordination
u
Der Auftragnehmer hat die fachlich Beteiligten in jeder Leistungsstufe zeitlich und sachlich so zu koordi-
nieren und ihre Beiträge rechtzeitig und ordnungsgemäß zu integrieren, dass die vereinbarten Planungs-
und Überwachungszielen eingehalten werden.
w
§ 6
Spezifische Leistungspflichten
Die spezifischen Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassen die in der Anlage zu § 6 enthaltenen
Leistungen und gliedern sich in folgende Leistungsstufen:
t
6.1 Leistungsstufe 1 – EW-Bau/HU-Bau/Bauunterlage-
6.1.1 Die Leistungsstufe 1 umfasst
n
für die Erarbeitung der EW-Bau / HU-Bau gemäß Abschnitt F 2 RBBau / RLBau
für die Erarbeitung der Bauunterlage nach Abschnitt D RBBau / RLBau
für die Erarbeitung der KVM-Bau gemäß Art.7 ABG 1975/RiABG3 E für die Erarbeitung der HU-Bau nach Zustimmung zur KVM-Bau und unter Beachtung der Prüfbemer- kung der Gaststreitkräfte gemäß Art. 7 ABG 1975/RiABG3
alle in der Anlage zu § 6 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen (Vorplanung
soweit noch nicht im Rahmen der ES-Bau / Bauanmeldung erbracht, Entwurfsplanung, Genehmigungspla-
nung)
Der Auftragnehmer hat über die in Abschnitt F 2 RBBau / RLBau hinaus genannten Unterlagen, folgende
Pläne/Unterlagen vorzulegen:
Grundrisse, Ansichten M= 1:100
Schnitte / Details M= 1:20
M= 1:
M= 1:
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 VM2/1 14/27 SBN Version 27.11.2025
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Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/1
Dem Auftraggeber obliegt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Federführung für das
Führen von Verhandlungen mit den Behörden über die Genehmigungsfähigkeit
Einreichen dieser Unterlagen einschließlich der noch notwendigen Verhandlungen mit Behörden
f
6.1.2 Die Leistungen der Leistungsstufe 1 sind erbracht, wenn
- sämtliche in der Anlage zu § 6 zur Leistungsstufe 1 gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen erbracht
r
sind,
-
die endgültige Lösung der Planungsaufgabe in einer Weise erarbeitet ist, dass die vereinbarten Planungs- und Überwachungszielen nachweislich eingehaulten werden können,
-
auf ihrer Grundlage die Ausführung geplant werden kann und
-
der Auftragnehmer die für die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Zustimmungen erforderlichen
Unterlagen genehmigungs- und zustimmungsfähig übergeben hat.
w
- die Prüfbemerkungen (Review Comments) des Auftraggebers und der Gaststreitkräfte vollständig einge- arbeitet und die Leistungen freigabefähig sind3.
6.2 Leistungsstufe 2 – Ausführungsplanung
6.2.1 Die Leistungsstufe 2 umfasst alle Leistungen, die zur Erstellung der Ausführungsplanung nach Abschnitt F 3 RBBau erfotrderlich sind. Hierzu gehören alle in der Anlage zu § 6 zu dieser Leistungsstufe gekennzeich- neten / aufgeführten Leistungen. nDer Auftragnehmer hat insbesondere folgende Ausführungsunterlagen vorzulegen: Grundrisse, Ansichten M= 1:50
Schnitte / Detailplanung nach Erfordernis M= 1:20 bis 1:5
M= 1:
E
M= 1:
6.2.2 Die Leistungen der Leistungsstufe 2 sind erbracht, wenn
- sämtliche in der Anlage zu § 6 zur Leitungsstufe 2 gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen erbracht
sind,
- die in Leistungsstufe 1 erarbeitete Lösung der Planungsaufgabe nach Maßgabe des beschriebenen Leis-
tungsumfanges ausführungsreif durchgeplant und dargestellt ist,
- die zur Vorbereitung der Vergabe für die Ausschreibung notwendigen zeichnerischen Details einschließ-
lich der Planvorgaben DIN-gerecht und so vollständig erstellt sind, dass auf dieser Grundlage eindeutige
und erschöpfende Leistungsbeschreibungen unter Beachtung der allgemeinen technischen Vertragsbedin-
gungen (VOB/C) aufgestellt werden können,
- die Ausführungsplanung die Kostenobergrenze gemäß § 5 Nummer 5.3.1 nachweislich einhält (Muster 6
RBBau / RLBau),
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Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/1
- die fortgeschriebenen Ausführungspläne mit der tatsächlich zu realisierenden Ausführung übereinstim-
men.
6.3 Leistungsstufe 3 – Leistungen für die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
f
6.3.1 Die Leistungsstufe 3 umfasst alle in der Anlage zu § 6 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten/aufge-
führten Leistungen.
r
6.3.2 Der Auftraggeber erbringt im Rahmen der Vergabe folgende Leistungen:
- Zusammenstellen und Versenden der Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche, ein-
u
schließlich Führen der Bewerber- und Bieterliste,
-
Auskunftserteilung gegenüber Bewerbern und Bietern,
-
Einholen von Angeboten,
-
Durchsicht und Nachrwechnen der Angebote, einschließlich Aufstellen des Preisspiegels,
-
Führung von Aufklärungsgesprächen mit Bietern,
-
Auftragserteilung,
t
6.3.3 Unverzüglich nach der ersten maßgeblichen Ausschreibungsrunde ist durch den Auftragnehmer ein Ver- ngleich der Ausschreibungsergebnisse. mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen
mit der Kostenberechnung gemäß DIN 276: 2008-12
vorzulegen; das Ergebnis des Kostenvergleichs und etwaige daraus erforderlich werdende Änderungen
E
der Planungs- und Überwachungsziele sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
6.3.4 Die Leistungen der Leistungsstufe 3 sind erbracht, wenn
- sämtliche in der Anlage zu § 6 zur Leistungsstufe 3 gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen erbracht
sind,
- die zur Realisierung der ausführungsreifen Planungen erforderlichen Mengen nachvollziehbar, richtig und
genau ermittelt sind,
-
die erforderlichen Leistungsbeschreibungen eindeutig und erschöpfend aufgestellt sind,
-
die Prüfung und Wertung der eingereichten Angebote fachlich zuschlagsreif abgeschlossen sind,
-
die Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse vertragsgemäß sind.
-
die Prüfbemerkungen (Review Comments) des Auftraggebers und der Gaststreitkräfte vollständig und vertragsgemäß eingearbeitet sind3.
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 VM2/1 16/27 SBN Version 27.11.2025
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Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/1
6.4 Leistungsstufe 4 – Objektüberwachung und Dokumentation
6.4.1 Die Leistungsstufe 4 umfasst alle in der Anlage zu § 6 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten/aufge-
führten Leistungen.
f
6.4.2 Der Auftragnehmer hat seine für die Bauausführung erforderlichen Leistungen so zu erbringen, dass der
mit den ausführenden Firmen und dem Auftraggeber vereinbarte Bauablauf störungsfrei verläuft.
r
6.4.3 Eingehende Rechnungen sind unverzüglich auf ihre Prüffähigkeit zu prüfen und wenn prüffähig,
fachtechnisch und rechnerisch
u
sachlich (schließt die fachtechnische Prüfung ein) und rechnerisch
zu prüfen und mit den entsprechenden Feststellungsvermerken festzustellen. Nicht prüffähige Rechnungen
sind unverzüglich mit entsprechender Begründung zurück zu geben. Bei der Behandlung dewr Rechnungen und der diese begründenden Unterlagen sind die Abschnitte B und J der RBBau / RLBau und das – Merkblatt Feststellungsbescheinigungen Fachtechnisch richtig – sowie ggf.
das – Merkblatt Feststellungsbescheinigung Sachlich richtig – zu beachten.
6.4.4 Der Auftragnehmer hat bei der Vorlage von Rechnungen der ausführenden Unternehmen beim Auftragge-
ber folgende Fristen einzuhalten:
- Abschlagsrechnungen: 6 Kalendertage
t
- Teil-/Schlussrechnungen: 12 Kalendertage
n
6.4.5 Der mit der Objektüberwachung Beauftragte hat während der Bauzeit zum Nachweis aller Leistungen –
ausgenommen solcher, die durch fachlich Beteiligte überwacht werden – die Ausführungszeichnungen
entsprechend der tatsächlichen Ausführung während der Objektausführung fortzuschreiben bzw. ihre Fort-
schreibung durch die jeweiligen Ausführungsplanenden zu veranlassen.
E
6.4.6 Die Leistungen der Leistungsstufe 4 sind erbracht, wenn
- sämtliche in der Anlage zu § 6 zur Leistungsstufe 4 gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen erbracht
sind,
- alle Leistungen der ausführenden Unternehmen zur Realisierung der genehmigten Planung und zur Er-
füllung der Planungs- und Überwachungsziele vollständig erbracht, abgenommen und schlussgerechnet
sind,
-
alle bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel beseitigt sind,
-
die Kostenkontrolle gemäß § 6 Leistungsstufe 4 durchgeführt ist,
die Kostenfeststellung nach Muster 6 RBBau / RLBau vorliegt.
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 VM2/1 17/27 SBN Version 27.11.2025
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Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/1
6.5 Leistungsstufe 5 – Objektbetreuung
6.5.1 Die Leistungsstufe 5 umfasst alle in der Anlage zu § 6 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten/aufge-
führten Leistungen.
f
6.5.2 Die Leistungen der Leistungsstufe 5 sind erbracht, wenn sämtliche in der Anlage zu § 6 zur Leistungsstufe
r
5 gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen erbracht sind.
u
§ 7
Fachlich Beteiligte
7.1 Die für die Erbringung der übrigen Planungs- und Überwachungs- sowie der Beratungs- und Gutachter-
leistungen vorgesehenen Unternehmen (fachlich Beteiligte) ergeben sich aus der als Anlage zu § 7 beige-
w
fügten Liste. Änderungen und Ergänzungen zu dieser Liste wird der Auftraggeber zeitnah dem Auftragneh-
mer mitteilen.
7.2 Das Projekt wird unter Beteiligung eines Projektsteuerers durchgeführt.
Der Projektsteuerer ist im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages bevollmächtigt, die Rechte des Auftraggeberts zur Realisierung der Planungs- und Überwachungsziele gegenüber dem Auftragnehmer und den Fachplanern wahrzunehmen.
n
§ 8
Personaleinsatz des Auftragnehmers
8.1 Als fachlich Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name, EQualifikation): für Leistungsstufe 1 N.N.
für Leistungsstufe 2 N.N.
für Leistungsstufe 3 N.N.
für Leistungsstufe 4 N.N.
für Leistungsstufe 5 N.N.
Der für die Leistungsstufe 4 Benannte ist berechtigt, die nach § 6 Nummer 6.4.3 und Anlage zu § 6, Leis-
tungsstufe 4 auszustellenden Bescheinigungen für den Auftragnehmer zu vollziehen.
8.2 Durchgängiger Mitarbeitereinsatz
Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass die benannten Mitarbeiter über die gesamte Vertrags-
dauer bzw. während der jeweiligen Leistungsstufe eingesetzt werden.
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Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/1
§ 9
Baustellenbüro
9.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baustellenbüro zu unterhalten. Er hat
ausreichende Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und nach dem Fort-
f
gang der Arbeiten richtet, mindestens aber an 3 Tag/en pro Woche.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ab der Leistungsstufe 4 bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme
r
ein Baustellenbüro auf oder in unmittelbarer Nähe der Liegenschaft ausreichend zu besetzen.
Der Auftragnehmer hat durch mindestens fachlich geeignete Mitarbeiter während des Betriebs der Baustelle im Baustellenbüro präsent zu seinu. 9.2 Kostentragung
Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber – ohne Einrichtung – kostenfrei zur Verfügwung gestellt. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer mit folgenden Einrichtungen kostenfrei
bereitgestellt:
Telefonanschluss
Möblierung
t
n
Die Betriebskosten trägt der Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro selbst, inklusive der erforderlichen Einrichtung
auf eigene Kosten.
E
§ 10
Honorar
Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und
Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276) zuletzt
geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der HOAI vom 2. Dezember 2020 (BGBl. I S.2636), ins-
besondere nach Teil 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1-16 HOAI und nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1
Gebäude und Innenräume (§§ 33-37 HOAI) sowie nach dem gegebenenfalls in diesem Vertrag vereinbarten
Zu- oder Abschlag (siehe Nummer 10.7).
Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar, das wie folgt vereinbart wird:
10.1 Anrechenbare Kosten
Die anrechenbaren Kosten nach § 4 in Verbindung mit § 33 und ggf. § 37 Absatz 1 HOAI werden für die
Leistungen nach § 6 Nummern 6.1 bis 6.5 auf der Grundlage der mangelfreien Kostenberechnung zur EW-
Bau/HU-Bau/Bauunterlage, ohne Umsatzsteuer, ermittelt.
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 VM2/1 19/27 SBN Version 27.11.2025
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Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/1
Solange diese nicht vorliegt, ist die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Kostener- mittlung zur ES-Bau/Bauanmeldung/KVM-Bau3/AA-Bau, Teil V nach Abschnitt L1 RBBau ohne Umsatz-
steuer, zugrunde zu legen.
Die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (mvB) gemäß § 4 Absatz 3 HOAI be- tragen: f
| Gebäude / Innenräume | mvB. |
|---|---|
| NLD, Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover | f Berechnung nach der Bauteilelementmethod e gem. AHO Heft Nr. 1 |
| r |
urf
w
10.2 Honorarzonen
Folgende Honorarzonen werden der Honorarermittlung zugrunde gelegt:
| Gebäude / Innenräume | Honorarzone |
|---|---|
| NLD, Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover | IV |
| w |
n tw
10.3 Honorarsatz
Grundlage für die Honorarberechnung ist der Basishonorarsatz der Honorartafel nach § 35 Absatz 1
HOAI.
E
Grundlage für die Honorarberechnung ist der Basishonorarsatz der Honorartafel nach § 35 Absatz 1
HOAI, zuzüglich:
v.H. der Differenz zum oberen Honorarsatz für Gebäude und Innenräume:
v.H. der Differenz zum oberen Honorarsatz für Gebäude und Innenräume:
10.4 Vom-Hundert-Sätze
Die Leistungen gemäß Anlage zu § 6 des Vertrages werden wie folgt bewertet:
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 VM2/1 20/27 SBN Version 27.11.2025
[Seite 21]
Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/1
| Leistungen | Gebäude | Innenräume |
|---|---|---|
| Leistungsstufe 1 | 25,00 v.H. | - v.H. |
| Leistungsstufe 2 | 25,00 v.H. | - v.H. |
| Leistungsstufe 3 | 12,65 v.H. | - v.H. |
| Leistungsstufe 4 | 31,35 v.H. | - v.H. |
| Leistungsstufe 5 | 2,00 v.H. | - v.H. |
| insgesamt | 96,00 v.H. | f - v.H. |
urf
10.5 Honorarzuschläge
Folgende Honorarzuschläge werden vereinbart:
w
Für Umbauten und Modernisierungen wird das Honorar aller Leistungsstufen gemäß § 36 HOAI wie
folgt erhöht:
| Gebäude / Innenräume | v.H.-Satz |
|---|---|
| NLD, Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover | 25,00 |
| w |
twu
n
Für Instandhaltungen/Instandsetzungen wird das Honorar für die Leistungsstufe 4 gemäß § 12 HOAI
wie folgt erhöht:
| Gebäude / Innenräume | v.H.-Satz |
|---|---|
| n |
En
10.6 Mehrere Gebäude gemäß § 11 Absätze 3 bis 4 HOAI (Wiederholungsbauten):
10.7 Auf das Gesamthonorar der Grundleistungen gem. Nummern 10.1 bis 10.5 wird ein Zu- oder Abschlag
vereinbart4:
4 Die Honorartafeln der HOAI weisen Orientierungswerte aus (§ 2a Absatz 1 HOAI). Es kann auch ein von den Honorartafeln abweichen-
des höheres oder niedrigeres Honorar vereinbart werden (§ 7 Absatz 2 HOAI).
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 VM2/1 21/27 SBN Version 27.11.2025
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Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/1
| Gebäude / Innenräume | zuzüglich (+) / abzüglich (-) v.H. |
|---|---|
| >> % | |
| >> % | |
| >> % |
rf
10.8.1 Unterschreitung der Eingangstafelwerte der anrechenbaren Kosten
Unterschreiten die anrechenbaren Kosten nach § 33 HOAI die Eingangstafelwerte des § 35 Absatz 1 HOAI
u
(25 000 Euro), werden die Leistungen gemäß Nummer 10.10 dieses Vertrages und § 10 Nummer 10.3 AVB
wie folgt vergütet:
w
10.8.2 Überschreitung des maximalen Tafelwertes der anrechenbaren Kosten
Überschreiten die anrechenbaren Kosten nach § 33 HOAI die Tafelwerte des § 35 Absatz 1 HOAI (25 Millio-
nen Euro), werden die Leistungen wie folgt vergütet:
t
10.9 Besondere Leistungen
Die Besonderen Leistungen gemäß Anlage zu § 6 werden wie folgt pauschal oder zum Nachweis nach
n
vereinbartem Stundensatz honoriert bzw. mit den v.H.-Sätzen bezogen auf das Honorar nach Nummer 10.3
honoriert:
- Zu LPH 1: Raumweise Bestandsaufnahme, inklusive Abgleich des bestehenden
Raumbestandsplanes mit dem aktuellen Sanierungsbedarf, inkl. Schadensanalyse,
E
sowie Abgleich der vorhandenen Bestandspläne mit den baulichen Gegebenheiten
und Erstellung eines vollumfänglichen Prüfberichtes (pauschal)
-
Zu LPH 2: Aufstellen von Raumbüchern (pauschal)
-
Zu LPH 3: Fortschreiben von Raumbüchern (pauschal)
Leistungsstufe 1 - Zu LPH 2 und 3: Modellbasierte Planung (3-D) (v.H.-Satz)
- Zu LPH 5: Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form (pauschal)
Leistungsstufe 2 - Zu LPH 5: Modellbasierte Planung (3-D) (v.H-Satz)
Leistungsstufe 3 ---
Leistungsstufe 4 ---
- Zu LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen
Leistungsstufe 5 (pauschal)
E ingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 VM2/1 22/27 SBN Version 27.11.2025
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Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/1
10.10 Honorar bei Leistungsänderungen
Begehrt der Auftraggeber geänderte Leistungen im Sinne von § 5 Nummer 5.7 oder ordnet der Auftragge-
ber solche Leistungen an, so erfolgt eine Anpassung der Vergütung des Auftragnehmers gemäß den fol-
genden Festlegungen:
f
10.10.1 Die Anpassung der Vergütung für Grundleistungen richtet sich nach § 10 HOAI. Soweit gemäß Nummer
10.7 dieses Vertrags ein Zu- oder Abschlag vereinbart wurde, ist dieser zu berücksichtigen. Im Übrigen gelten § 650c Abs. 1 und Abs. 2 BGB entsprechend. r 10.10.2 Stimmt der Auftraggeber alternativ schriftlich einer aufwandsbezogenen Abrechnung zu und erfordern die zu ändernden oder geänderten Leistungen im Vuerhältnis zu den beauftragten Leistungen einen erhöhten Aufwand, erhält der Auftragnehmer ein zusätzliches Honorar unter Zugrundelegung des folgenden Stun-
densatzes:
Qualifikations- und aufgabenunabhängiger Stundensatz Euro/Stunde
w
Die Kosten für kaufmännische Mitarbeiter, Sekretariat, etc. sind als Gemeinkosten in dem Stundensatz ent-
halten und werden nicht zusätzlich vergütet.
Der Stundensatz gilt bis zu dem in § 5.4.1 genannten Fertigstellungstermin. Nachverhandlungen über die
Höhe des Stundensatzes werden innerhalb dieser Frist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber vor der Ausführung von Leistungen darauf hinzuwei-
sen, dass es sich seiner Meinung nach um zusätzlich zu honorierende Leistungen nach dieser Vorschrift
t
handelt, den voraussichtlichen Zeitaufwand zu benennen und die Entscheidung des Auftraggebers über
die Anordnung entsprechender Leistungen abzuwarten. Soweit der Zeitaufwand hinreichend abschätzbar
n
ist, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf dessen Verlangen ein Pauschalhonorar anzubieten.
10.11 Sonstige/Weitere Vergütungsvereinbarungen:
E
§ 11
Nebenkosten
11.1 Erstattung von Nebenkosten
Die Nebenkosten nach § 14 HOAI werden:
nicht erstattet.
insgesamt pauschal mit v.H. / nach Leistungsstufen vom Nettohonorar erstattet.
insgesamt pauschal zum Festpreis in Höhe von Euro netto / nach Leistungsstufen erstattet.
mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Kosten, die auf Einzelnachweis zusätzlich erstattet wer-
den, pauschal mit v.H. vom Nettohonorar erstattet / nach Leistungsstufen erstattet.
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 VM2/1 23/27 SBN Version 27.11.2025
[Seite 24]
Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/1
ausschließlich auf Einzelnachweis erstattet.
nach Leistungsstufen gegliedertes Pauschalhonorar:
f
Leistungsstufe 1 v. H. vom Nettohonorar EUR netto Leistungsstufe 2 v. H. vom Nettohonorar r EUR netto Leistungsstufe 3 v. H. vom Nettohonorar EUR netto Leistungsstufe 4 v. H. vom Nettohonourar EUR netto Leistungsstufe 5 v. H. vom Nettohonorar EUR netto
Werden Leistungen nach § 5 Nummer 5.7.2 beauftragt, gelten die Nebenkostenregelungen der jeweils zu- gehörigen Leistungsstuwfe. 11.2 Reisekosten
Bei Erstattung von Reisekosten auf Einzelnachweis ist das Bundesreisekostengesetz (BRKG) anzuwenden.
Reisen zu Lasten des Auftraggebers müssen vorher mit diesem abgestimmt werden. Der Antrag utnd die Einreichung der Unterlagen richten sich nach § 3 BRKG. Reiseunterlagen werden vom Auftragnehmer beschafft.
n
11.3 Vorsteuerabzug
Soweit Nebenkosten – ob pauschal oder zum Einzelnachweis – erstattet werden, sind sie abzüglich der
nach § 15 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes abziehbaren Vorsteuern anzusetzen.
E
11.4 Baumaßnahmen im Ausland
§ 12
Umsatzsteuer
Für das Honorar des Auftragnehmers gemäß § 10 und die Nebenkostenerstattung gemäß § 11 gilt:
Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.
Die Leistung ist umsatzsteuerbefreit.
§ 13
Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers nach § 16 AVB müssen min-
destens betragen:
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 VM2/1 24/27 SBN Version 27.11.2025
[Seite 25]
Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/1
Für Personenschäden 3.000.000,00 Euro
Für sonstige Schäden 3.000.000,00 Euro
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungs- jahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. f § 14
r
Ergänzende Vereinbarungen
14.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätig- keiten eine Verpflichtungserklärung Anlage zu §u 14 Nummer 14.1 (SonVM1: „Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung“) und nach Maßgabe des Verpflichtungsgesetzes in der zum Zeitpunkt des Vertrags-
abschlusses geltenden Fassung) über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Ver-
pflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Behörde/Stelle schriftlich
abzugeben.
w
Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegen-
über dem Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung vor der zuständigen Be-
hörde/Stelle abgeben. (siehe Anlage zu § 14 Nummer 14.1).
14.2 Beim Betreten und Befahren militärischer Liegenschaften sind die jeweiligen Zugangsbestimmungen der
Gaststreitkräfte einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften, die
t
innerhalb der Liegenschaft gelten.
n
14.3 Wird in diesem Vertrag im Zusammenhang mit der Kostenermittlung die DIN 276 in Bezug genommen, so
ist die Fassung vom Dezember 2018 (DIN 276: 2018-12) zugrunde zu legen. Für die Honorarberechnung
s ind die anrechenbaren Kosten weiterhin nach der in § 4 HOAI 2013/2021 benannten Fassung vom Dezem-
ber 2008 (DIN 276-1:2008-12) zu ermitteln.
E
14.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle (IT-)Sicherheitsvorfälle oder dahingehende Verdachtsfälle gegen-
über dem Auftraggeber (SBN) unverzüglich zu melden.
Weiterhin gilt, dass der Auftragnehmer die Vorgaben des Geheimschutzes und der Sicherheitsstufen der
Dokumente bei verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen Aufträgen zwingend zu beachten hat (u.a. FB
247, VS-NfD-Merkblatt).
14.5 Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass ein Interessenkonflikt besteht für Personen, die an der Durchführung
des Vergabeverfahrens beteiligt sind oder Einfluss auf den Ausgang eines Vergabeverfahrens nehmen
können und/oder die während des laufenden Vertragsverhältnisses ein direktes oder indirektes finanzielles,
wirtschaftliches oder persönliches Interesse haben, das ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit beein-
trächtigen könnte.
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 VM2/1 25/27 SBN Version 27.11.2025
[Seite 26]
Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/1
Dem Auftragnehmer ist weiter bekannt, dass ein solcher Interessenkonflikt stets zu vermuten ist, wenn die
in Satz 1 genannten Personen
-
Bieter oder Bewerber sind,
-
einen Bieter oder Bewerber beraten oder sonst unterstützen oder als gesetzlicher Vertreter ver- treten, f
-
beschäftigt oder tätig sind,
a) bei einem Bieter oder Bewerber gegen Entgelt oder bei ihm als Mitglied des Vorstandes,
r
Aufsichtsrates oder gleichartigen Organs, oder
b) für ein eingeschaltetes Unternehmen, wenn dieses Unternehmen zugleich geschäftliche
Beziehungen zum Auftraggeber und zum Bieter oder Bewerber hat.
u
Dem Auftragnehmer ist außerdem bekannt, dass die Vermutung eines Interessenkonflikts auch für Perso-
nen gilt, deren Angehörige die Voraussetzungen nach Nr. 1 bis Nr. 3 erfüllen. Angehörige sind Verlobte,
Ehegatte, Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwis-
ter, Ehegatten und Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten und Lebenspartner, Ge- schwister der Eltern sowwie Pflegeeltern und Pflegekinder. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber umgehend, wenn eine zuvor beschriebene Verbindung
besteht. Der Auftraggeber entscheidet dann darüber, ob davon auszugehen ist, dass für die betroffene
Person ein Interessenkonflikt nach Satz 1 besteht. In diesem Fall darf diese Person keine Entscheidungen
treffen bzw. nicht an Entscheidungen beteiligt sein.
Der Auftragnehmer kann keine Forderungen gegenüber dem Auftraggeber geltend machen, wenn eine
t
bestimmte Person aufgrund eines Interessenkonfliktes in seiner Tätigkeit eingeschränkt ist.
n
14.6 Datenschutzerklärung
Personenbezogene Daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den
Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der
Homepage des SBN unter Datenschutzerklärung | Nds. Landesamt für Bau und Liegenschaften (nieder- Esachsen.de) zu finden. 14.7 Voraussetzung für das Einreichen einer prüffähigen Honorar-Schlussrechnung ist die rechtzeitige
unaufgeforderte Übergabe der digitalen Daten an den Auftraggeber mittels beiliegendem
Datenübergabeformular sowie dessen entsprechend positiven Prüfvermerk. Das von allen Beteiligten
ausgefüllte und bestätigte Datenübergabeformular ist der Schlussrechnung beizufügen.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir meinen/unseren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und
Sozialabgaben nachgekommen bin/sind.
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 VM2/1 26/27 SBN Version 27.11.2025
[Seite 27]
Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/1
Auftraggeber Auftragnehmer
Staatliches Baumanagement Hannover
Hannover (Ort), (Datum) (Ort), (Datum)
f
Im Auftrag
r
u
Unterschrift / Textform mit Angabe des Namens, gem. Unterschrift / Textform mit Angabe des Namens, gem.
§ 126b BGB § 126b BGB
w
t
n
E
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 VM2/1 27/27 SBN Version 27.11.2025
[Seite 28]
Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/2
| Leistungsstufe 1 Entwurfsunterlage-Bau / Haushaltsunterlage-Bau1 / Bauunterlage | |||
|---|---|---|---|
| Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) | Gebäude v.H.-Satz | Innenräume v.H.-Satz | |
| a) | Analysieren der Grundlagen nach § 3 des Vertrages, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten | 0,50 | - |
| b) | Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweise auf Zielkonflikte | 0,10 | - |
| c) | Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts | 3,00 | f - |
| d) | Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen unter Verwendung des Musters 7 RBBau/RLBau (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche) | u 0,85 | r - |
| e) | Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen | 0,50 | - |
| f) | w Mitwirkung bei den Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit und Führen von Abstimmungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit | 0,30 | - |
| g) | t Kostenschätzung nach DIN 276 mindestens gegliedert in die erste Ebene der Kostengliederung unter Verwendung des Musters 6 RBBau/RLBau, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen | 1,00 | - |
| h) | n Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs | 0,50 | - |
| i) | Zusammenfassen, Erläutern, Dokumentieren und Übergeben der Ergebnisse, der Kostenvoranmeldung-Bau (KVM-Bau)1 | 0,25 | - |
| Summe (maximal 7,00 v.H. RBBau / HOAI)2 | 7,00 | - |
E n
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#10 VM2/2 1/12 SBN Version 10.12.2024
[Seite 29]
Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/2
| Grundleistungen der Entwurfsplanung (LPH 3) | Gebäude v.H.-Satz | Innenräume v.H.-Satz | |
|---|---|---|---|
| a) | Erarbeiten der Entwurfsplanung unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentliche-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen nach Abschnitt F 2 RBBau/RLBau | 11,00 | f r - |
| b) | Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen | u 1,15 | - |
| c) | Objektbeschreibung, Erstellen des Erläuterungsberichts unter Verwendung des Musters 7 RBBau/RLBau mit Anlagen 1 und 2 unter Verwendung der Beiträge anderer fachlich Beteiligter | 0,40 | - |
| d) | w Mitwirken bei Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit | 0,20 | - |
| e) | t Kostenberechnung nach DIN 276 mindestens gegliedert in die zweite Ebene der Kostengliederung unter Verwendung des Musters 6 RBBau/RLBau und Vergleich mit der Kostenschätzung; bei mehreren Objekten getrennt und im Ergebnis zusammengefasst | 1,25 | - |
| f) | Fortschreiben des Terminplans | 0,35 | - |
| g) | n Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse; Zusammenfassen der Unterlagen zur Entwurfsunterlage-Bau/ Bauunterlage/ HU-Bau gemäß RBBau/RLBau und Übergeben in vierfacher Ausfertigung | 0,65 | - |
| Summe (maximal 15,00 v.H. RBBau / HOAI)3 | 15,00 | - |
En
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#10 VM2/2 2/12 SBN Version 10.12.2024
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Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/2
| Grundleistungen der Genehmigungsplanung (LPH 4) | Gebäude v.H.-Satz | Innenräume v.H.-Satz | |
|---|---|---|---|
| a) | Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter Übergeben dieser Unterlagen in dreifacher Ausfertigung | 2,50 | - |
| b) | Mitwirken beim Einreichen der Vorlagen einschließlich der noch notwendigen Verhandlungen mit den Behörden | 0,25 | f - |
| c) | Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen | 0,25 | r - |
| Summe (maximal 3,00 v.H. RBBau / HOAI für Gebäude - maximal 2,00 v.H. für Innenräume RBBau / HOAI) | 3,00 | - |
wur
Leistungen bei Freianlagen mit weniger als 7 500 Euro anrechenbaren Kosten gemäß Anteilig in o.g.
Anlage 11 zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5 HOAI, LPH 2 bis 4 Grundleistungen
enthalten
t
n
| Nr. | t Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 1 | v.H.-Satz / pauschal / zum Nachweis |
|---|---|---|
| 1. | n Zu LPH 1: Raumweise Bestandsaufnahme, inklusive Abgleich des bestehenden Raumbestandsplanes mit dem aktuellen Sanierungsbedarf, inkl. Schadensanalyse, sowie Abgleich der vorhandenen Bestandspläne mit den baulichen Gegebenheiten und Erstellung eines vollumfänglichen Prüfberichtes | pauschal |
| 2. | Zu LPH 2: Aufstellen von Raumbüchern | pauschal |
| 3. | Zu LPH 3: Fortschreiben von Raumbüchern | pauschal |
| 4. | E Zu LPH 2 und 3: Modellbasierte Planung (3-D) | v.H.-Satz |
| 5. | ||
| 6. |
E
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#10 VM2/2 3/12 SBN Version 10.12.2024
[Seite 31]
Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/2
| Leistungsstufe 2 Ausführungsplanung | |||
|---|---|---|---|
| Grundleistungen der Ausführungsplanung (LPH 5) | Gebäude v.H.-Satz | Innenräume v.H.-Satz | |
| a) | Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen | 10,00 | f - |
| b) | Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen gemäß Abschnitt F 3 RBBau | 9,50 | r - |
| c) | Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, Koordination und Integration von deren Leistungen | u 3,00 | - |
| d) | Fortschreiben des Terminplans | 0,85 | - |
| e) | Fortschreiben der Ausführungsplanung aufgrund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung | 0,40 | - |
| f) | w Überprüfen der erforderlichen Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung | 1,25 | - |
| t Summe (maximal 25,00 v.H. RBBau / HOAI für Gebäude - maximal 30,00 v.H. RBBau / HOAI für Innenräume) | 25,00 | - |
ntw
E
Leistungen bei Freianlagen mit weniger als 7 500 EUR anrechenbaren Kosten gemäß Anteilig in o.g.
Anlage 11 zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5 HOAI, LPH 5 Grundleistunge
n enthalten
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#10 VM2/2 4/12 SBN Version 10.12.2024
[Seite 32]
Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/2
| Nr. | Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 2 | v.H.-Satz / pauschal / zum Nachweis |
|---|---|---|
| 1. | Zu LPH 5: Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form | pauschal |
| 2. | Zu LPH 5: Modellbasierte Planung (3-D) | v.H.-Satz |
| 3. | ||
| 4. | ||
| 5. | ||
| 6. | f |
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w
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n
E
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#10 VM2/2 5/12 SBN Version 10.12.2024
[Seite 33]
Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/2
| Leistungsstufe 3 Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe | |||
|---|---|---|---|
| Grundleistungen für die Vorbereitung der Vergabe (LPH 6) | Gebäude v.H.-Satz | Innenräume v.H.-Satz | |
| a) | Aufstellen eines Vergabeterminplans | 0,20 | - |
| b) | Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, insbesondere unter Beachtung der Allgemeinen Richtlinien Vergabeverfahren des Vergabe- und Vertragshandbuches für die Baumaßnahmen des Bundes und unter Verwendung der Standardleistungsbücher für das Bauwesen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | 7,60 | f r - |
| c) | Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungs- beschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten einschließlich Erarbeiten von Beiträgen zur Erstellung der Zusätzlichen Vertrags-bedingungen (ZVB) und der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) | u 0,35 | - |
| d) | w Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse | 1,50 | - |
| e) | Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung | 0,25 | - |
| f) 4 | t Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche | - | |
| Summe (maximal 9,90 v.H. RBBau, 10,00 v.H. HOAI für Gebäude - maximal 6,85 v.H. RBBau, 7,00 v.H. HOAI für Innenräume) | 9,90 | - |
E ntw
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#10 VM2/2 6/12 SBN Version 10.12.2024
[Seite 34]
Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/2
| Grundleistungen für die Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) | Gebäude v.H.-Satz | Innenräume v.H.-Satz | |
|---|---|---|---|
| a) | Koordinieren der Vergaben der Fachplaner | 0,25 | - |
| b)5 | Einholen von Angeboten | - | |
| c)6 | Prüfen und Werten der Angebote (technische und wirtschaftliche Prüfung), Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise | 1,00 | - |
| d)7 | Teilnehmen an und Auswerten von Aufklärungsgesprächen mit Bietern | 0,20 | f - |
| e) | Erstellen der Vergabevorschläge unter Verwendung der VHB-Muster, Dokumentation des Vergabeverfahrens | 0,80 | r - |
| f)5 | Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche | - | |
| g) | Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung unter Beachtung der Anforderungen nach Muster 16-17 RBBau; bei mehreren Objekten jeweils getrennt und dann im Ergebnis zusammengefasst | u 0,25 | - |
| h) | w Mitwirken bei der Auftragserteilung | 0,25 | - |
| Summe (maximal 2,75 v.H. RBBau, 4,00 v.H. HOAI für Gebäude - maximal 1,75 v.H. RBBau, 3,00 v.H. HOAI für Innenräume) | 2,75 | - |
ntw
Leistungen bei Freianlagen mit weniger als 7 500 Euro anrechenbaren Kosten gemäß Anteilig in o.g.
Anlage 11 zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5 HOAI, LPH 6 bis 7 Grundleistunge
E
n enthalten
| Nr. | E Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 3 | v.H.-Satz / pauschal / zum Nachweis |
|---|---|---|
| 1. | ||
| 2. | ||
| 3. | ||
| 4. | ||
| 5. | ||
| 6. |
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#10 VM2/2 7/12 SBN Version 10.12.2024
[Seite 35]
Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/2
| Leistungsstufe 4 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation | |||
|---|---|---|---|
| Grundleistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (LPH 8) | Gebäude v.H.-Satz | Innenräume v.H.-Satz | |
| a) | Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik | 18,00 | f - |
| b) | Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis | 0,10 | r - |
| c) | Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten | 1,50 | - |
| d) | Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) | u 1,60 | - |
| e) | Dokumentation des Bauablaufs, Führen des Bautagebuchs gemäß Richtlinie zum Führen des Bautagebuches (VHB) und unter Verwendung des darin enthaltenen Formblattes | 0,75 | - |
| f) | w Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen jeweils nach Baufortschritt unabhängig von Rechnungszugängen | 1,00 | - |
| g) | t Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen, sowie Prüfen von Nachträgen von bauausführenden Firmen gemäß dem Leitfaden für die Vergütung von Nachträgen (VHB) | 3,75 | - |
| h) | n Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen | 0,25 | - |
| i) | Kontinuierliche Kostenkontrolle ab der ersten Zuschlagserteilung durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen | 0,85 | - |
| j) | E Kostenfeststellung mindestens gegliedert in die dritte Ebene der Kostengliederung unter Verwendung des Musters 6 RBBau/RLBau | 1,00 | - |
E
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#10 VM2/2 8/12 SBN Version 10.12.2024
[Seite 36]
Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/2
| k)8 | Organisation der Abnahme der Bauleistungen und Feststellung gemäß VOB/B nach Baufortschritt, zeitnah nach Fertigstellung der jeweiligen Leistung, sowie Teilnahme daran Fachtechnisches Feststellen der Abnahmereife der Leistungen und des Leistungszustandes unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Einholen der erforderlichen Unterlagen, wie z. B. Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, Übereinstimmungsnachweise (vgl. Muster 14 RBBau) Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber, Erstellen der Abnahmeprotokolle gemäß VHB sowie der sonstigen Feststellungsniederschriften | 1,00 | f - |
|---|---|---|---|
| l)9 | Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran | 0,05 | r - |
| m) | Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen (letzter Stand der Ausführungs- und Detailpläne) in zweifacher Ausfertigung und digital und rechnerischen Ergebnisse (Kosten, Flächen, Rauminhalte) des Objekts unter Verwendung des Musters 6 RBBau/RLBau | u 0,25 | - |
| n)10 | w Mitwirken bei der Übergabe des Objekts gemäß Abschnitt H RBBau einschließlich Zusammenstellen und Übergeben der dafür erforderlichen Unterlagen (vgl. Muster 14 RBBau) | 0,15 | - |
| o) | Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche | 0,10 | - |
| p) | t Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel | 1,00 | - |
| Summe (maximal 31,35 v.H. RBBau, 32,00 v.H. HOAI)11 | 31,35 | - |
E ntw
Anteilig in o.g. Leistungen bei Freianlagen mit weniger als 7 500 Euro anrechenbaren Kosten gemäß Grundleistungen Anlage 11 zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5 HOAI, LPH 8 enthalten
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#10 VM2/2 9/12 SBN Version 10.12.2024
[Seite 37]
Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/2
| Nr. | Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 4 | v.H.-Satz / pauschal / zum Nachweis |
|---|---|---|
| ☐ 1. | Übertragung der Planungs- und Kostendaten in die digitalen Erhebungsformulare gemäß Abschnitt K 6 RBBau/RLBau ➔ Systematische Erfassung der Kostendaten, ➔ Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes gemäß der Leistungsstufe 4 für die Erfassung und Auswertung von Planungs- und Kostendaten in der Programm- Datenbank PLAKODA der Informationsstelle Wirtschaftliches Bauen (IWB) des u Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg. ➔ Aufbereiten der Objektdaten zur Erstellung der Gebäudedatenblätter. Eintragen der Gebäude- und Liegenschaftsdaten in die im Portal www.plakoda.de zur Verfügung stehenden digitalen Gebäudedaten-blätter/Erhebungsformulare der IWB. w Die dem Auftraggeber zu übergebenden digitalen Datenträger für die Erfassung und Auswertung der Planungs- und Kostendaten, sind unter Einhaltung der Vorgaben der IWB Freiburg zu erstellen. Die Datenformate sind gemäß den Angaben in der Infodatei zu den Gebäudedatenblättern einzuhalten. Es sind folgende Detailierungsgrade zu erbringen: Datenerhebung mit dem Detailierungsgrad: A B Datenerhebung von Zusatzpaketen: C D E | f r |
| ☐ 2. | t Erfassung von alphanumerischen Sachdaten nach Vorgabe des Facility Management Handbuches des SBN (Umfang nach Anlage „FM-Daten Erfassungs-Checkliste: Raum- Daten“, CAD Pflichtenheft des SBN) | |
| ☐ 3. | n Bestandsdatenerstellung als 3D-Modell (AEC-Objekte) mit dem CAD-System und Dateiformatversion des SBN (Erläuterungen siehe auch Kapitel 4.3 | 5.4.9, CAD Pflichtenhefts des SBN) | |
| ☐ 4. | E Bestandszeichnungen für eine Baumaßnahme werden mit 3D AEC-Objekten seitens des AG zur Verfügung gestellt und müssen anschließend vom AN wieder als 3D AEC- Objekte im CAD-System und der Dateiformatversion des SBN abgeben werden (Erläuterungen siehe auch Kapitel 4.3 | 5.4.9, CAD Pflichtenheft des SBN) | |
| ☐ 5. | ||
| 6. |
E
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#10 VM2/2 10/12 SBN Version 10.12.2024
[Seite 38]
Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/2
| Leistungsstufe 5 Objektbetreuung | ||
|---|---|---|
| Grundleistungen der Objektbetreuung (LPH 9) | Gebäude und Innenräume v.H.-Satz | |
| a) | Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen | 1,00 |
| b) | Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen | f 0,80 |
| c) | Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen | r 0,20 |
| Summe (maximal 2,00 v.H. RBBau / HOAI) | 2,00 |
wurf
Leistungen bei Freianlagen mit weniger als 7 500 Euro anrechenbaren Kosten gemäß Anteilig in o.g.
Anlage 11 zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5 HOAI, LPH 9 Grundleistunge
n enthalten
t
| Nr. | Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 5 | v.H.-Satz / pauschal / zum Nachweis |
|---|---|---|
| ☒ 1. | t Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen | pauschal |
| ☐ 2. | n Erstellung von Bestandsplänen unter Beachtung der BFR GBestand, sowie insbesondere die Anforderungen gemäß Anlage zu Kapitel 4 für Maßnahmenträger _ BMVg / _ BImA im Standarddatenumfang. ☐ Ergänzend zusätzlicher Datenumfang nach Anlage | |
| ☐ 3. | E Erfassung und Zusammenstellung von alphanumerischen Bestandsdaten unter Beachtung der BFR GBestand, sowie insbesondere die Anforderungen gemäß Anlage zu Kapitel 3 für Maßnahmenträger _ BMVg / _ BImA im Standarddatenumfang. ☐ Ergänzend zusätzlicher Datenumfang nach Anlage | |
| 4. | ||
| 5. | ||
| 6. |
E
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#10 VM2/2 11/12 SBN Version 10.12.2024
[Seite 39]
Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Gebäude und Innenräume Vertragsmuster, VM2/2
1 Nur bei Baumaßnahmen der Gaststreitkräfte
2 Bei Beauftragung der Vorplanung als Einzelleistung kann der v.H.-Satz gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 1 HOAI erhöht werden.
3 Bei Beauftragung der Entwurfsplanung als Einzelleistung kann der v.H.-Satz gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 2 HOAI erhöht werden. 4 Die Teilleistung wird durch den AG erbracht (0,10 v.H. für Gebäude / 0,15 v.H. für Innenräume). f 5 Die Teilleistung wird durch den AG erbracht (0,10 v.H.). 6 Abzug von 1,00 v.H., da der AG die Durchsicht, das Nachrechnen der Angebote und dras Aufstellen des Preisspiegels erbringt (2,00 v.H.).
7 Abzug von 0,05 v.H., da Bietergespräche federführend durch AG geführt werden (0,25 v.H. für Gebäude / 0,10 v.H. für Innenräume).
u
8 Abzug von 0,50 v.H., da Abnahme verantwortlich durch AG erfolgt (1,50 v.H.).
9 Abzug von 0,05 v.H., da Antrag durch AG gestellt wird (0,10 v.H.).
10 Abzug von 0,10 v.H., da Übergabe verantwortlich durch AG erfolgt (0,25 v.H.).
11 Bei Beauftragung der Objektüberwachung als Einzelleistung kann der v.H.-Satz gemäß § 9 Absatz 3 HOAI erhöht werden.
w
t
n
E
Eingeführt mit Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#10 VM2/2 12/12 SBN Version 10.12.2024
[Seite 40]
Merkblatt Feststellungsbescheinigungen – fachtechnisch Richtig – Vertragsmuster, Anl2/2
Merkblatt Feststellungsbescheinigungen – Fachtechnisch Richtig –
Das Merkblatt soll ein Beitrag zur Erläuterung der Feststellungsbescheinigungen sein. Es erhebt nicht den
f
Anspruch auf Vollständigkeit. Es fasst die wichtigsten Regelungen der haushaltsrechtlichen Vorschriften
für den Bundesbau zusammen. Für tiefergehende Studien wird auf die unten angeführten Vorschriften
verwiesen.
r
Grundlage für die Feststellung der fachtechnischen und rechnerischen Richtigkeit auf den zahlungs-
begründenden Unterlagen und deren Bescheinigung sind die beim Bund geltenden haushaltsrechtlichen
u
Vorschriften (§ 34 BHO mit VV Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung mit Anlage zu Nr. 9.2 der
VV i.V.m. VerfRiB-MV/TV-HKR).
Hinweise für Feststellungsvermerke ergeben sich auch aus Abschnitt B der RBBau.
Die Prüf- und Feststellungsvermerke sowie die Unterschrift sind in blauer Farbe vorzunehmen.
w
- Fachtechnische Richtigkeit auf zahlungsbegründenden Unterlagen
1.1 Inhalt der Bescheinigung: Fachtechnisch Richtig
Die Teilbescheinigung wird aufgrund des abgeschlossenen Vertrages vom Auftragnehmer oder dessen
benannten Mitarbeiters in den Rechnungen und den diesen begründenden Unterlagen, abgegeben. Die
t
Feststellung der fachtechnischen und rechnerischen Richtigkeit ist eine Teilbescheinigung im
haushaltsrechtlichen Sinne und entlastet den „sachlich richtig“ zeichnenden Auftraggeber.
n
Nach den o.a. Vorschriften übernehmen die/der Feststellende der fachtechnischen Richtigkeit mit der
Bescheinigung (Unterzeichnung des Feststellungsvermerkes "fachtechnisch richtig" bzw. "fachtechnisch
und rechnerisch richtig") die Verantwortung
1.1.1 für die Richtigkeit von Maßen, Mengen, Einzelansätzen in Aufmaßen, Abrechnungszeichnungen, EMengenberechnungen, Stundenlohnzetteln, Lieferscheinen und dgl. 1.1.2 für die rechnerische Richtigkeit und dass der anzunehmende oder auszuzahlende Betrag sowie alle auf
Berechnungen beruhenden Angaben richtig sind,
1.1.3 dafür, dass nach den geltenden Vorschriften und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit verfahren
worden ist
1.1.4 dafür, dass die Lieferung oder Leistung sowohl dem Grunde nach als auch hinsichtlich der Art ihrer
Ausführung geboten war,
1.1.5 für die Richtigkeit der den Unternehmerforderungen zugrunde liegenden Ansätze nach den Vertrags- und
Berechnungsunterlagen, wie z.B. Bauverträge, Nachträge dazu, Auftragsschreiben, Tarife, gesetzliche
Bestimmungen, bestätigte Aufmaß- und Lieferbescheinigungen, anerkannte Stundenlohnarbeiten,
1.1.6 dafür, dass die Lieferung oder Leistung entsprechend der zugrunde liegenden Vereinbarung oder dem
Auftrag sachgemäß und vollständig ausgeführt worden ist, d.h., dass Lieferungen und Leistungen in Art,
Güte und Umfang wie berechnet, vertragsgemäß und fachgerecht ausgeführt worden sind.
1.1.7 dafür, dass die in den begründenden Unterlagen enthaltenen, für die Zahlung maßgebenden Angaben
richtig sind,
Eingeführt mit Erlass BMUB vom 10.02.2014 - B 10 - 8111.1/0 Anl2/2 1/2
[Seite 41]
Merkblatt Feststellungsbescheinigungen – fachtechnisch Richtig – Vertragsmuster, Anl2/2
1.1.8 dass Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen vollständig und richtig berücksichtigt wurden,
1.1.9 dass die erbrachten Teil-/ Leistungen mit den ermittelten Mengenansätzen des Auftrages
übereinstimmen, keine Mehrmassen oder Mehrforderungen bekannt sind und bei erheblichen Abweichungen vom Auftrag zur Abrechnung frühzeitig eine Begründung vorliegft und 1.1.10 bei Instandsetzung oder Ersatz eine Ersatzpflicht eines Dritten berücksichtigt worden ist oder nicht in Frage kam. r Es müssen somit alle die fachtechnische Beurteilung umfassenden Gesichtspunkte erfüllt sein.
u
- Rechnerische Richtigkeit
2.1 Inhalt der Bescheinigung: Rechnerisch Richtig
Die Feststellerin/der Feststeller der rechnerischen Richtigkeit übernimmt mit der Bescheinigung (Unterzeichnung des Feswtstellungsvermerkes "rechnerisch richtig") die Verantwortung dafür, dass alle auf eine Berechnung beruhenden Angaben in der Kassen- oder Zahlungsanordnung und den sie
begründenden Unterlagen richtig sind. Sie beschränkt sich nicht nur auf die Nachrechnung der
Rechnungsbelege; sie erstreckt sich auch auf die Richtigkeit der den Berechnungen zugrunde liegenden
Ansätze (z.B. Bestimmungen, Verträge, Tarife).
Sind an der Feststellung der rechnerischen Richtigkeit noch andere Beschäftigte beteiligt, so muss aus
t
der Teilbescheinigung der Umfang der Verantwortung ersichtlich sein.
Sind Endbeträge geändert worden, so lautet der Vermerk "rechnerisch richtig mit ____ Euro ____ Cent."
n
Der Betrag ist nur in Ziffern anzugeben.
Absetzungen von Rabatt und Skontobeträgen gelten nicht als Änderungen. E3. Zusammenfassung der Feststellungsvermerke 3.1 für die fachtechnische Feststellung
"Fachtechnisch richtig"
3.2 für die fachtechnische und rechnerische Feststellung
"Fachtechnisch und rechnerisch richtig"
bei geänderten Endbeträgen
"Fachtechnisch und rechnerisch richtig mit ____ Euro ____ Cent"
3.3 für die rechnerische Feststellung
"Rechnerisch richtig"
bei geänderten Endbeträgen
„Rechnerisch richtig mit ____ Euro ____ Cent"
Eingeführt mit Erlass BMUB vom 10.02.2014 - B 10 - 8111.1/0 Anl2/2 2/2
[Seite 42]
Staatliches Baumanagement Hannover Stand: 08.04.2014
Anlage „Bauleitungs- und Feststellungsbefugnis“ zum Vertrag Objektplanung Gebäude
Vertrags-Nummer: 26 E 10 4027
Maßnahme: Nds. Landesamt für Denkmalpflege, Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover
In Bezug auf den o.g. Vertrag zu § 8, Ziff. 8.1 in Verbindung mit dem § 6, Ziff. 6.4.3 und der
Anlage zu § 6 (Leistungsstufe 4) benennt der Auftragnehmer (AN) folgende Personen für die
f
Bauleitung und Feststellungsbefugnis.
r
Bauleitung und Feststellungsbefugnis für die Aufmaße / Stundenlohnzettel*):
| Nachname | Vorname | Qualifikation | Unterschrift |
|---|---|---|---|
| f | |||
| r |
wur
Fachtechnische und Rechnerische Feststellungsbefugnis der Rechnungen*):
| Nachname | Vorname | Qualifikation | Unterschrift |
|---|---|---|---|
| w | |||
| t |
ntw
E
Änderungen beim AN bezüglich des Personenkreises der Bauleitung / der Feststellungs-befugten
sind dem Auftraggeber (AG) unaufgefordert mitzuteilen.
Die Feststellungs-Vermerke der Befugten sind ausschließlich in blau vorzunehmen (siehe
Merkblatt Feststellungsbescheinigungen zum Vertrag).
Der Stempel in blauer Farbe zur Feststellung der fachtechnischen und rechnerischen Richtigkeit
der Rechnungen hat musterhaft wie folgt auszusehen:
Für die Feststellung von Rechnungen:
Fachtechnisch und rechnerisch richtig
mit: ……………………… Euro ……….…… Cent Name: ………………………………..………
…………….…….………, den …………………… Unterschrift: ………………………………………..
Büro: ……………………………………….
*) Diese Angaben erfolgen handschriftlich vom Auftragnehmer.
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Anlage Projektdatenmanagement tpCDE
1. Kurzbeschreibung tpCDE
Die Thinkproject Common Data Environment der thinkproject Deutschland GmbH
(tpCDE) ist ein internetbasiertes Bau-Projektdatenmanagementsyfstem. Es funktioniert
browsergestützt nach dem Prinzip der datenbankbasierten Ablage und Speicherung
von Dokumenten. Die Dokumentenspeicherung und die rKommunikation (Nachrichten)
sind technisch verknüpft.
2. Registrierung u
Die Nutzung der tpCDE setzt eine einmalige Registrierung bei thinkproject Deutschland
GmbH (www.thinkprojekt.com) voraus, der Auftragnehmer ist hierzu verpflichtet. Als
Nutzungsaccounts sind ausschließlich personenbezogene Accounts (z.B.
vorname.nachname@wmusterfirma.de) zulässig. Gruppen- oder Firmenaccounts sind
nicht zulässig.
3. Kosten
Die Nutzung der tpCDE ist für den Auftragnehmer kostenfrei.
t
4. Aus- und Weiterbildung
Für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter ist der Auftragnehmer verantwortlich.
n
Benutzerhandbücher und weitere Anwendungshilfen von thinkproject stellt der
Auftraggeber im Projektraum kostenfrei zur Verfügung.
5. Mobile Endgeräte
EDie Nutzung mobiler Anwendungen auf mobilen Endgeräten mit entsprechenden
Applikationen der thinkproject Deutschland GmbH ist möglich.
6. Begriffe
(1) Ein Projektdatenraum ist ein abgeschlossener Bereich in der tpCDE, der für eine
Baumaßnahme konfiguriert wird. Ein Projektdatenraum enthält individuell
zusammengestellte Teilnehmer mit verschiedenen Rollen. Ein Projektdatenraum
enthält eine Anzahl von vorkonfigurierten Modulen, in denen bestimmte Dokumente
abgelegt werden können. Teilbaumaßnahmen innerhalb des Raumes sind möglich.
(2) Ein Dokument ist ein Datensatz in der tpCDE. Ein Datensatz besteht aus einer oder
mehreren Nachrichten im E-Mail-Format, einer Anzahl von Attributen sowie aus
einer oder mehreren Dateien in unterschiedlichen Datei-Formaten. Die
Dokumentenverwaltung in den Projektdatenräumen erfolgt nach dem Prinzip der
datenbankbasierten Anlage und Speicherung von Dokumenten.
1 Stand: 19.01.2024-SBN/NLBL
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(3) Ein Attribut ist eine Information, die beim Anlegen eines Datensatzes in der tpCDE
vergeben und mit dem Datensatz verknüpft wird. Es wird zwischen Pflicht-
Attributen, die vergeben werden müssen, sowie weiteren Attributen, die vergeben
werden können, unterschieden.
f
(4) Die Auswahl ‚öffentlich‘ beim Attribut ‚Sichtbarkeit‘ bedeutet, dass das Dokument,
das der Teilnehmer anlegt oder weiterbearbeitet, für alle Teilnehmer sichtbar wird,
r
die dafür die entsprechenden Rechte gemäß Rollenkonzept haben. Die Auswahl
‚Sender/Empfänger‘ beim Attribut ‚Sichtbarkeit‘ bedeutet, dass das Dokument nur
von den Empfängern gesehen werdenu kann, die per E-Mail adressiert werden.
(5) Ablegen ist das Erzeugen eines Dokumentes in einem Projektdatenraum der
tpCDE. Dazu werden über eine Eingabemaske Attribute, Dateien sowie E-Mails zu
einem Datensatz zusammengefasst und in die Anwendung tpCDE hochgeladen.
w
Gleichzeitig werden die mit E-Mail adressierten Empfänger informiert.
(6) Ein Workflow ist die automatisierte Abbildung eines Vorgangs in der tpCDE. Ein
Vorgang besteht aus einzelnen Arbeitsschritten, die in einer bestimmten Folge
ablaufen sowie aus dazugehörenden Dokumenten. Automatisierte Abbildung
bedeutet, tdass die einzelnen Arbeitsschritte eines Vorgangs und deren
Reihenfolge in der tpCDE angelegt werden. Dabei wird für einzelne Arbeitsschritte
ein bestimmter Status festgelegt.
n
(7) Anstoßen eines Workflows bedeutet, dass ein Teilnehmer den ersten Arbeitsschritt
ausführt. Angestoßen werden bedeutet, in einem Workflow mit E-Mail eine
Aufforderung zur Ausführung des nächsten Arbeitsschrittes zu erhalten.
E
(8) Eine Rolle ist nach dem im SBN herrschenden Verständnis eine bestimmte
Funktion in einer Baumaßnahme. Einer Rolle sind in einschlägigen Rechtsquellen
und verwaltungsinternen Regelwerken bestimmte Verantwortlichkeiten und
Aufgaben zugeordnet. Aus diesen Verantwortlichkeiten und Aufgaben werden für
die tpCDE bestimmte Zugriffsrechte abgeleitet. In der tpCDE ist eine Rolle die
Zusammenfassung bestimmter Zugriffsrechte, die der Rolleninhaber in einem
Projektdatenraum innehat.
(9) Ein Zugriffsrecht ist das Recht,
a. Dokumente in einem Projektdatenraum zu lesen. Das Lesen umfasst dabei das
Anzeigen sowie das Öffnen des Dokuments mit allen Inhalten.
b. Dokumente in einem Projektdatenraum zu schreiben. Das Scheiben ist das
Anlegen von Dokumenten.
(10) Ein Teilnehmer im Projektdatenraum ist eine natürliche Person, die über einen
2 Stand: 19.01.2024-SBN/NLBL
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individuellen Account Zugang zu einem Projektdatenraum hat und der eine oder
mehrere Rollen zugewiesen sind.
7. Handlungsrollen
Im Rahmen der Anwendung werden den Projektbeteiligten Rollenf zugewiesen, die mit
bestimmten Einsichtsrechten und Schreibrechten verknüpft sind. Diese betreffen z. B.
das Prüfen und Verwalten von Plänen in den unterschierdlichen Leistungsphasen, das
Einbinden von Reprodiensten.
8. Dokumentenbezeichnungen / Dateicodieruungen
Dokumente sind stets nachvollziehbar zu bezeichnen. Für Planungsunterlagen gilt die
Dateicodierung des Auftraggebers in jeweils aktueller Fassung, die Codierungen
können mittels Plancodegenerator im Projektdatenraum erstellt werden. Dem
Auftraggeber bleibt vowrbehalten, auch für sonstige Dokumente Bezeichnungen bzw.
Codierungen vorzugeben.
9. Dokumentenablage / Attribute
Daten (einschließlich Nachrichten) werden im Projektdatenraum abgelegt („Prinzip der
Sendemasken“). Jedem Dokument werden dabei Attribute zugewiesen. Für die richtige
t
Attributierung stehen Dropdownmenus zur Verfügung. Die Dokumentenstruktur setzt
sich hierarchisch aus den Elementen Dokumentenblock, Dokumentenart, Haupt- und
nUnterkategorien zusammen. Bei Anlegen von Dokumenten sind diese in der
Anwendung im Navigationsbereich bzw. auf den jeweiligen Sendemasken korrekt
auszuwählen. Folgendes Beispiel veranschaulicht die Dokumentenablage:
Legende zur nachfolgenden Darstellung der Programmoberfläche
E
1 – Navigationsbereich
2 – Dokumentenablagestruktur (7 Hauptblöcke)
3 – Sendemaske mit Attributen (z. B. Haupt- und Unterkategorien)
4 – Dokumentart Planmanagement
5 – Sendemaske Planmanagement, Upload-Felder für PDF (führendes Dateiformat)
und DWG-CAD-Dateien mit der erforderlichen Dateikodierung
3 Stand: 19.01.2024-SBN/NLBL
[Seite 46]
[Seite 46: Text nur als Bild — nicht lesbar]
[Seite 47]
Seite 1: Auftragnehmer Datenübergabeformular, Begleitblatt zur Datenübergabe Staatliches Baumanagement
Niedersachsen
Protokoll zur CAD-Datenübergabe
Leistungsstand:
VS-NfD A1. Angaben zum Projekt und Beteiligte (vom SBN / Auftragnehmer auszufüllen)
| Liegenschaft: | Nr.: Nr.: Nr.: Nr.: |
|---|---|
| Maßnahme: | |
| Gebäude / Bauwerk: | |
| Außenanlagen: |
rf
| Vertrags-Nr.: | Auftragnehmer (AN) | f r Auftraggeber (AG) Staatliches Baumanagement u |
|---|---|---|
| FbT / Firma / Amt: Straße + Nr.: PLZ + Ort: zentrale E-Mail: | ||
| Fachplanung / Dienststelle: | ||
| Projektmitarbeiter: | ||
| CAD-Ansprechpartner: | ||
| Telefon: | ||
| E-Mail: |
wu
A2. Angaben zur Datenübergabe (vom Auftragnehmer auszufüllen)
| Daten per Webserver: | w t nein ja nein ja, als PDF ja, in Papier nein ja (bei begründeter Abweichung von SBN-Layerstruktur) nein ja, als Koordinatensystem ja |
|---|---|
| Daten per E-Mail: mit Verschlüsselung: | |
| Plotdateien beigefügt: | |
| Layerliste beigefügt: | |
| Koordinaten: | |
| Planliste beigefügt: |
ntw
EA3. Angaben zu verwendetem CAD-System und den CAD-Dateiformaten (vom Auftragnehmer auszufüllen) CAD-System + Version: Format-Version: Übergabe-Dateiformat: DWG (original Autodesk) DWG (aus Fremdsystem, optimiert nach Erfahrungen aus Pilottest)
RVT aus Autodesk-Revit, wenn verwendet IFC aus Fremdsystem, wenn Revit nicht verwendet
zusätzlich Abgabe der Originaldatei nein ja AEC-Objekte aus CAD-Applikationen oder höheren Versionen, als im SBN aktuell eingesetzt, aus Applikation / höherer Version: werden hierbei nicht aufgelöst (Pflichtenheft Kapitel 4.3)
A4. Bestätigung des Auftragnehmers
Es wird versichert, dass die vorgelegten digitalen Pläne / Zeichnungen den im Pilottest vereinbarten Regelungen und den Vorgaben des CAD-Pflichtenheftes in der vereinbarten Version entsprechen. Die Inhalte der digitalen Pläne sind mit den übergebenen PDF-/ Papierplänen übereinstimmend.
(Datum) (Name des Unterzeichners) (Signatur Auftragnehmer)
Prüfvermerk des SBN
Die Prüfung der vorgelegten Dateien wurde abgeschlossen. Die Pläne / Zeichnungen entsprechen entsprechen nicht den im Pilottest vereinbarten Regelungen und den Vorgaben des CAD-Pflichtenheftes.
(Datum) (Name des Unterzeichners) (Signatur CAD-Sachbearbeiter)
Anlage 5 zum CAD-Pflichtenheft: Protokoll zur CAD-Datenübergabe 7.0
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Seite 2: Auftraggeber Laufzettel im SBN (nur für interne Zwecke bestimmt) Staatliches Baumanagement
Niedersachsen
Internes Prüfprotokoll
zur CAD-Datenübergabe
Eingang der Daten im SBN
Digitale Pläne und ggf. zugehörige Papierausfertigungen erhalten. Maßnahmen-Nr.:
Vertrags-Nr.: (Datum) (Funktionszeichen) (Signatur Datenempfang) f Plan-Ausfertigungen an die zuständige Projektleitung / Bauleitung zur Prüfung: Papier PDF P1. Prüfvermerk der Projekt-/ Bauleitung r Pläne der Papierfassung / PDF vollständig? ja nein
Übereinstimmung mit dem Leistungsstand? ja nein
u
(Datum) (Funktionszeichen) (Signatur)
Weitergabe der Protokolle (Seite 1 + 2) zur CAD-Abteilung an:
P2. Prüfung der Vollständigkeit der digitalen Pläne Datum Datum
| Wenn vereinbart > Ergebnis mit ja oder nein | u wIn Ordnung? Nachforderung (wie oft) Eingang ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein |
|---|---|
| Planliste vorhanden? | |
| CAD-Pläne gemäß Planliste vollständig? | |
| dazugehörige PDF vorhanden? | |
| Ggf. vereinbarte RVT-Datei geliefert? | |
| Ggf. vereinbarte IFC-Datei geliefert? | |
| Dateien korrekt kodiert / benannt? | |
| ggf. vereinbarte Layerliste vorhanden? |
twu
P3. Prüfung der Lesnbarkeit der digitalen Pläne Datum Datum
| Lassen sich Dateien problemlos öffnen? Wenn nein, weil: | t ja Nachforderung (wie oft) Eingang nein |
|---|---|
| - höhere Formatversion verwendet wurde? | |
| - nicht vereinbarte Applikation Fehler verursacht? | |
| - Datei fehlerhaft oder beschädigt ist? | |
| - sonstiges? |
Ent
P4. Prüfung der zeichnerischen Inhalte Datum Datum Die zeichnerischen Inhalte der CAD-Datei(en) In Ordnung? Nachforderung (wie oft) Eingang entsprechen den Vorgaben des CAD-Pflichten- ja nein heftes und den Vereinbarungen des Pilottests
Plankopf SBN verwendet und ausgefüllt? ja nein
Layerstruktur SBN eingehalten? ja nein
PDF mit schaltbaren Elementen / Layern? ja nein Räume nach Vorgaben vorhanden? ja nein Bauteile nach Vorgaben vorhanden? ja nein
AEC-Objekte (3D) gezeichnet? ja nein
Anmerkungen: keine siehe Anlage
Abschließende Bearbeitungsvermerke (von der CAD-Abteilung auszufüllen)
Datenprüfung abgeschlossen (Datum) (Funktionszeichen) (Signatur)
Daten in EDV abgelegt: (Datum) (Funktionszeichen) (Signatur)
Kopie der Seite 1 an den Auftragnehmer (FbT / Firma) und Kopie an:
Anlage 5 zum CAD-Pflichtenheft: Protokoll zur CAD-Datenübergabe 7.0
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Anlage zu § 7 Liste der fachlich Beteiligten Vertragsmuster, Anl3
Vertragsnummer:
26 E 10 4027
Aktenzeichen:
Liste der fachlich Beteiligten
f
Für die Erbringung folgender Leistungen sind vorgesehen bzw. bereits beauftragt:
r
Leistung Auftragnehmer Projektsteuerung (siehe § 7 Nr. 7.2 des Vertrages)
Objektplanung – Gebäude und Innenräume
u
Objektplanung – Ingenieurbauwerke
Objektplanung – Verkehrsanlagen
Objektplanung – Freianlagen
Sicherheits- u. Gesundheitsschutzkoordination
Tragwerksplanung Prüfung der Tragwerksplanung w Technische Ausrüstung:
Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Wärmeversorgungsanlagen
Lufttechnische Anlagen
Starkstromanlagen
Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
t
Förderanlagen
Nutzungstechnische Anlagen, einschl. maschinen- und elektrotechnischen Anlagen in Ingenieurbauwerken
n
Gebäudeautomation
Thermische Bauphysik
Bau- und Raumakustik
Vermessung E Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Fachgutachter für Brandschutz
Denkmalpflegegutachten
Schadstoffkataster für das Objekt
Schadstoffkataster für das Grundstück
Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen
Lichtplanung
Fassadenplanung
Eingeführt mit Erlass des BMVBS vom 25.09.2013 - B10 - 8111.1/0 Anl3 1/1