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Objektplanung für die Grundinstandsetzung des Landesamts für Denkmalpflege in Hannover

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:19 (Europe/Berlin)

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Hochbaumaßnahme des Landes Niedersachsen Staatliches Baumanagement Hannover

Projekt: Nds. Landesamt für Denkmalpflege – Grundinstandsetzung VgV-Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Vergabe Planungsleistungen gem. §34 HOAI

  1. Allgemeines zur Aufgabenstellung

Hochbaumaßnahme des Landes Niedersachsen Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege (NLD) Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover Grundinstandsetzung

VgV – Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Vergabe von Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI Objektplanung Gebäude (Teil 3, Abschn.1, HOAI 2021), Leistungsphasen (Lph) 2 bis 9 Stufenbeauftragung: Zunächst Leistungsstufe 1 (Lph 2-4), zu einem späteren Zeitpunkt optionale Beauftragung der weiteren Leistungsstufen 2 bis 5 (Lph 5, Lph 6-7, Lph 8 und Lph 9).

Das Staatliche Baumanagement Hannover (SBH) beabsichtigt die Planungsleistungen zur Objektplanung Gebäude (Teil 3, Abschnitt 1, HOAI 2021 – Leistungsphase 2-9) für die Grundinstandsetzung beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege (NLD) zu vergeben.

Das Land Niedersachsen ist Eigentümerin des Grundstückes Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover, auf dem das NLD untergebracht ist.

Das NLD ist die zentrale staatliche Denkmalfachbehörde für übergeordnete Aufgaben der Denkmalpflege im Bundesland Niedersachsen. Es ist dem Schutz und Erhalt des baukulturellen Erbes im Bereich der Bau- und Bodendenkmalpflege verpflichtet. Der Dienstsitz des NLD mit seiner

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Nutzungskombination aus Werkstatt-, Sammlungs- und Büroflächen soll langfristig am Standort Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover bestehen bleiben.

Die Liegenschaft setzt sich aus einem Ensemble mehrerer Gebäude zusammen, die unter Denkmalschutz stehen. Seit der Umnutzung und Inbetriebnahme zum Dienstgebäude in den Jahren 1979/80 wurden kaum Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Der bauliche Zustand ist unzureichend und lässt eine ordnungsgemäße Nutzung nicht zu. Daher bedarf es einer dringend notwendigen Grundinstandsetzung, dessen Schwerpunkt auf dem Hauptgebäude liegt.

Die Grundinstandsetzung des Hauptgebäudes umfasst im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen:

Bauwerk – Baukonstruktion (Vergabegegenstand):

  • Umsetzung des Brandschutzkonzepts (Brandschutzkonzept, Stand 14.02.2020)
  • Umsetzung der Schadstoffsanierung (Schadstoffgutachten, Stand 15.07.2019)
  • Wiederherstellung der Baukonstruktionen nach der Schadstoffsanierung
  • Ertüchtigung der Baustatik (Standsicherheit, Mauerrisse, aufsteigende Feuchte, usw.)
  • Teilweise Anpassung der räumlichen Struktur (Berücksichtigung ASR, Optimierung Technik-/Sanitärflächen, barrierefreie Ausstattung)
  • Teilweise Umsetzung der barrierefreien Ausstattung des Gebäudes
  • Teilweise Sanierung der Innenräume in allen Geschossen, inkl. Flure
  • Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange bezüglich der Restaurierungsarbeiten in den Innenräumen (Bau und Nutzungsgeschichte des Dienstgebäudes des NLD, Teil 1-3, Stand 28.10.2019)

Bauwerk – Technische Anlagen (nachrichtlich, separat zu vergebende Leistungen):

  • Optimierung/Sanierung der Versorgungstechnik (HKLS- Anlagen, Gebäudeautomation, usw.)
  • Optimierung/Sanierung der Elektrotechnischen Anlagen (NSHV, UV, Trafostation, usw.)
  • Optimierung/Sanierung der Sicherheitstechnischen Anlagen (BMA, EMA, Blitzsch., usw.) Teilweise energetische Ertüchtigung und Modernisierung der technischen Anlagen (Steckbrief Bestandsaufnahme und energetische Optimierungspotenziale, Stand 01.04.2025)

Erwartet wird die Planungskoordination der genannten Fachplanungsgewerke durch den Auftragnehmer dieser Objektplanung.

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Die Ertüchtigung der Gebäudehülle (Dach, Sockel, Fassade mit Restaurierungsarbeiten, Fenster/Türen, usw.) und der damit verbundenen energetischen Belange stellt einen weiteren Sanierungsbedarf dar. Dieser ist jedoch aus Gründen der verfügbaren Haushaltsmittel nicht Gegenstand der vorliegenden Maßnahme.

Perspektivisch ist jedoch davon auszugehen, dass zur Erreichung der langfristigen Sanierungsziele separate Maßnahmen zur Ertüchtigung der Gebäudehülle umgesetzt werden. Hieraus können sich Schnittstellen zu der vorliegenden Maßnahme ergeben, die im weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess zu berücksichtigen sind.

Eine weitere Schnittstelle besteht ggf. zu der derzeit in Umsetzung befindlichen Maßnahme „Energetische Gebäudesanierung (GESA) – Sanierung der Beleuchtung mit LED – Technik. Auch hier sind mögliche Abhängigkeiten und Abstimmungsbedarfe im Projektverlauf zu beachten.

Die Sanierung soll unter Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekte (GEG, NKlimaG, Leitfaden Klimaschutz des Landes, usw.) erfolgen.

Planungsaufgabe ist es, zunächst die vorhandenen Planungskonzepte zu detaillieren und Detailabstimmungen zu baufachlichen Prioritäten, Bauabschnitten und Gesamtumfang der Sanierung mit dem Staatlichen Baumanagement als Auftraggeber unter Berücksichtigung des vorgegebenen Kostenobergrenze von 12.900.000,00 Euro, inkl. 19 % MwSt. abzustimmen, bevor die Planung der Baumaßnahme finalisiert wird. Die Kostenobergrenze wird voraussichtlich wenige Spielräume für funktionale Verbesserungen und hochbauliche Detailarbeit zulassen, so dass die Wiederherstellung der bauordnungsrechtlichen und technischen Funktionsfähigkeit des Gebäudes im Rahmen der zu vergebenden Leistungen im Vordergrund steht.

Bei Zielkonflikten, die sich aus der Kostenobergrenze ergeben könnten, sind in jedem Fall Lösungen zu entwickeln, die eine in sich schlüssige und baurechtlich / technische Teilrealisierung erlauben.

Die zu vergebende Objektplanung umfasst die Bauabschnitte 1-3 des Hauptgebäudes:

BA 01 - Sockelgeschoss BA 02 - Scharnhorstflügel BA 03 - Ehemalige Villa Rümpler und Kirchwender Flügel

Die Grundinstandsetzung soll während des laufenden Dienstbetriebs erfolgen. Unter anderem besteht die Möglichkeit das Nebengebäude (Ärztehaus) als Interimslösung für die Mitarbeiter des NLD während der Bauzeit der jeweiligen Bauabschnitte zu nutzen. Interimsmaßnahmen sind jedoch im Rahmen der zu vergebenden Leistung nicht zu beplanen und werden nicht aus den verfügbaren Mitteln finanziert.

Eine Umstrukturierung des Hauptgebäudes ist nicht geplant. Lediglich im Sockelgeschoss sind notwendige Änderungen der räumlichen Strukturen notwendig. Diese betreffen hauptsächlich die Berücksichtigung der ASR-Richtlinien, die Optimierung der Technik- und Sanitärflächen sowie die barrierefreie Ausstattung des Gebäudes.

Die Flächen der vorhandenen Sammlungsbestände werden um etwa ein Drittel der Gesamtfläche reduziert und künftig für die Umsetzung der genannten Anpassungen genutzt.

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Nach Voruntersuchungen wurden zur Grundinstandsetzung Sanierungsbedarfe grob ermittelt und bewertet. Diese Zusammenstellungen dienen als Grundlage zur Beschreibung dieser Maßnahme und sind als Anlage beigefügt. (Machbarkeitsstudie zur Grundinstandsetzung des NLD, Auszüge aus Reg. 2.1 Substanzerkundung Bedarf, Stand 30.10.2020)

Eine raumweise Bestandserfassung, einschließlich der Nutzungseinschränkungen des Istzustands, wurde seitens des NLD aktualisiert und ist ebenfalls als Anlage beigefügt. (Raumbestandsplan, Stand 05.06.2025).

Der Bieter hat die zuvor ermittelten Grundlagen mit dem aktuellen Sanierungsbedarf raumweise abzugleichen. Das Ergebnis dient anschließend als finale Planungsgrundlage für die Grundinstandsetzung.

Für die Schadstoffsanierung wurde ein Schadstoffgutachten erstellt und ist in den Anlagen zur Verfügung gestellt. (Schadstoffgutachten, Stand 15.07.2019). Sollten weitere bauzeittypische Schadstoffe vorhanden sein, befinden sie sich voraussichtlich in nicht einsehbaren Bereichen wie Schächten, unter bestehenden Fußbodenbelägen oder an vorhandenen Leitungen.

Für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes wurde ein Gutachten erstellt, das ebenfalls in den Anlagen zur Verfügung gestellt ist (Brandschutzkonzept, Stand 14.02.2020).

Hinsichtlich der Energetischen Ertüchtigung der Dienstgebäude und der technischen Anlagen wurde für die gesamte Liegenschaft ein Steckbrief mit Sanierungsempfehlungen erstellt. Dieser Steckbrief ist als Anlage beigefügt (Steckbrief - Energetische Optimierungspotenziale, Stand 01.04.2025).

Die denkmalpflegerischen Belange sind für die gesamte Liegenschaft zu berücksichtigen. Im Zuge der Nutzungsänderungen, beginnend mit der Villa Rümpler vom Wohnhaus zum Krankenhausbetrieb und anschließend zum Dienstgebäude des NLD, wurden bereits einige Umbauten und Erweiterungsbauten vorgenommen. Daher ist es wichtig, Bauzeitliches zu erkennen sowie einen sensiblen Umgang mit dem Bestand und dem vorhandenen Kulturgut bei der Grundinstandsetzung zu berücksichtigen. Zudem besteht in Teilen Restaurierungsbedarf.

Zur Klärung der Bau- bzw. Entwicklungsgeschichte der Gebäude wurde ein bauhistorisches Gutachten erstellt, das auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird. Auf dieser Grundlage konnte die Denkmaleintragung des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege überarbeitet und der denkmalrelevante Schutzumfang der Liegenschaft neu definiert werden. Die bauhistorische Dokumentation der Liegenschaft stellt einen wesentlichen Bestandteil der Machbarkeitsstudie zur Grundinstandsetzung dar. (Bau und Nutzungsgeschichte des Dienstgebäudes des NLD, Teil 1-3, Stand 28.10.2019).

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Ansicht - Scharnhorststraße Ansicht - Kirchwender Straße

Ansicht – Scharnhorstflügel (Gartenseite) Ansicht – Scharnhorstflügel (Kopfbau)

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  1. Objektbeschreibung:

2.1 Standort / Grundstück

Der Dienstsitz des Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege befindet sich in der Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover im Stadtteil Zoo und gehört zur Gemarkung Hannover- Mitte. Die Liegenschaft setzt sich aus mehreren Gebäuden auf dem Grundstück Flurstück 55/12, Flur 14, zusammen und wird von den Straßenzügen Kirchwender Straße, Scharnhorststraße und Gellertstraße umschlossen. Im Norden befindet sich gegenüberliegend die Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) sowie das innerstädtische Waldgebiet Eilenriede. Im Westen grenzt die St. Elisabeth-Kirche und deren Kindertagesstätte an. Die weitere Umgebung zeichnet sich durch eine hohe Dichte an historischen Wohnbebauungen aus.

Im Wesentlichen befindet sich auf dem Grundstück das Hauptgebäude, bestehend aus dem Ursprungsbau der ehemaligen Villa Rümpler und den Erweiterungsbauten des damaligen Krankenhauses St. Vincenzstift. Weitere Gebäude sind das ehemalige Ärztehaus und die daran angrenzende ursprüngliche Leichenhalle. Im Bereich des Parkplatzes befinden sich Garagenbauten und ein Trafohäuschen. Eine umlaufende Einfriedung begrenzt das Grundstück.

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2.2 Nutzung

Das Hauptgebäude, auf dem der wesentliche Schwerpunkt der Grundinstandsetzung liegt, beherbergt für das NLD die Büro-, Verwaltungs- und Besprechungsräume, die Werkstattflächen, die Sammlungsflächen, die Bibliotheksflächen, die ehemalige katholische St. Vincenzkapelle sowie die Infrastrukturflächen für Technik, Sanitärbereiche und Teeküchen.

Das Ärztehaus beherbergt Büroflächen, die Leichenhalle wird als Lagerfläche genutzt und die Garagenbauten dienen unter anderem als Chemielager.

2.3 Erschließung

Die Erschließung des Hauptgebäudes erfolgt primär über den nördlich gelegenen Haupteingang von der Kreuzung Scharnhorststraße/Kirchwender Straße. Dieser stellt den einzigen barrierefreien Zugang des gesamten Gebäudekomplexes dar.

Auf der Hofseite befinden sich drei weitere Zugänge, die überwiegend als Personaleingänge und für Materialtransporte von der Werkstatt genutzt werden. An der östlich gelegenen Scharnhorststraße befindet sich ein kaum genutzter Nebeneingang, der vermutlich einst als Besucherzugang der ehemaligen katholischen St. Vincenzkapelle diente.

Für die vertikale Erschließung befinden sich im Hauptgebäude drei Treppenhäuser, mehrere Rampen und zwei Aufzugsanlagen.

Die Nebengebäude werden von der Hofseite aus erschlossen.

Die Feuerwehrzufahrt befindet sich an der Ostseite des Grundstücks, angrenzend an die Scharnhorststraße.

2.4 Bauteile und Geschossigkeit

Das Hauptgebäude gliedert sich heute in vier Gebäudeteile:

  • Villa Rümpler (Ursprungsbau)
  • Scharnhorstflügel (Erweiterungsbau für das ehemalige St. Vincenzstift)
  • Kirchwender Flügel (Erweiterungsbau für das ehemalige St. Vincenzstift)
  • Bauteil Schuster (ehemaliges Wohnhaus als Erweiterung für das ehemalige St. Vincenzstift)

Das Gebäude ist nicht unterkellert und verfügt, abgesehen von einigen ein- und zweigeschossigen Anbauten, über ein halbhohes Sockelgeschoss sowie drei Vollgeschosse: Erdgeschoss, 1.Obergeschoss und 2.Obergeschoss.

Das Dachgeschoss ist in zwei Ebenen unterteilt. Die untere Ebene dient als weiteres ausgebautes Geschoss. Die obere Dachgeschossebene ist nicht ausgebaut und bietet unter anderem Stellflächen für die technischen Anlagen.

Das Ärztehaus ist 4-geschossig und die Leichenhalle ist 1-geschossig.

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2.5 Gebäudekennzahlen - Hauptgebäude

Flächenübersicht der Bruttogrundflächen nach DIN 277

2.6 Konstruktion und heutiges Erscheinungsbild

Bei der Gestaltung der Erweiterungsbauten wurde sich stark an der neogotischen Architektursprache des Ursprungsbaus, der ehemaligen Villa Rümpler, orientiert. Insbesondere die gelbe Backsteinfassade, die zahlreichen Zierdetails sowie das in rotem Backstein abgesetzte Sockelgeschoss und die Geschosshöhen wurden fortgeführt.

Der Gebäudekomplex wurde als Massivbau mit tragenden Innen- und Außenwänden errichtet. In den ehemaligen Krankensälen befinden sich teilweise Stützen zur Überbrückung von größeren Deckenspannweiten. Im Kirchwender Flügel sind unter anderem gusseiserne Stützen aus der Erbauungszeit erhalten geblieben.

Die Dachlandschaft besteht überwiegend aus Satteldächern mit roter Ziegeleindeckung. Neben zahlreichen Dachgauben prägen Erkerbedachungen, Zwerchhäuser sowie Vor- und Rücksprünge die Gestaltung. Der Dachstuhl besteht überwiegend aus Holz. Im Bereich des Scharnhorstflügels wurde nach einer Kriegszerstörung die Dachkonstruktion teilweise in Stahlbauweise wiederhergestellt. Im Kirchwender Flügel sind Teile des Daches als Flachdach ausgebildet.

Der Sohlenaufbau der Flachgründungen besteht überwiegend aus einer Stahlbetonsohlplatte.

Die Geschossdecken bestehen unter anderem aus Holzbalkendecken.

Die Fenster im Erdgeschoss und 1.Obergeschoss sind als zweiflügelige Segmentbogenfenster mit Oberlicht ausgebildet. Im niedrigeren 2.Obergeschoss und im Sockelgeschoss sind keine Oberlichter vorhanden. Im ausgebauten Dachgeschoss befinden sich in den Gauben ebenfalls zweiflügelige Fenster. Die Gaubenfenster im Scharnhorstflügel wurden bereits 2024 erneuert.

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2.7 Baugeschichte

Der Gebäudekomplex geht im Ursprung auf die 1865/66 errichtete Villa des Buchhändlers und Verlegers Carl Rümpler zurück. Nach dessen Tod wurde die Villa an den Verein der Barmherzigen Schwestern St. Vincenz von Paul (in Hildesheim) verkauft. Ab 1882 erfolgte der Umbau zum Krankenhaus St. Vincenzstift, das bis in die 1930er Jahre stetig erweitert und an zeitgemäße Krankenhausstrukturen angepasst wurde. Den baulichen Übergang von der ursprünglichen Villa zum ersten Erweiterungsbau bildet im Sockelgeschoss die 2015 restaurierte katholische St. Vincenzkapelle. Nach den Kriegszerstörungen zwischen 1943-1945 erfolgte der Wiederaufbau bis in die 1950er Jahre. Besonders am Kirchwender Flügel kam es dabei zu größeren Umgestaltungen, darunter eine Aufstockung und eine Vereinfachung der Dachform. Im Jahre 1971 wurde der Krankenhausbetrieb in einen Neubau im Stadtteil Kirchrode verlegt, und das Land Niedersachsen übernahm das gesamte Grundstück. Zur Unterbringung des damaligen Instituts für Denkmalpflege wurde das Hauptgebäude 1979/80 zum Verwaltungsgebäude umgebaut und dient seitdem als Dienstsitz des heutigen Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege.

Villa Rümpler, Ursprungsbau St Vincenzstift mit Erweiterungsbau (Scharnhorstflügel) um 1870 (Quelle: NLD) um 1900 (Quelle: NLD)

Erweiterung der Villa Rümpler (Bösser), Karte der Kriegszerstörungen um 1910 (Quelle: NLD) (Quelle: NLD)

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  1. Bauabschnittsplanung - Hauptgebäude

Die Baumaßnahme wird während des laufenden Betriebs durchgeführt, wobei eine Unterteilung in drei Bauabschnitte vorgesehen ist:

BA 01 – Sockelgeschoss

Der Bauabschnitt 01 bildet das Sockelgeschoss mit den vorbereitenden Maßnahmen für eine folgende Strangsanierung.

BA 02a – Kopfbau Scharnhorstflügel

Den Bauabschnitt 02a bildet der Kopfbau des Scharnhorstflügels mit den Werkstatträumen.

BA 02b – Mitte (links) Scharnhorstflügel

Zum Bauabschnitt 02b gehört ebenfalls die neue Lüftungszentrale im Dachraum.

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BA 02c – Mitte (rechts) Scharnhorstflügel

Der Bauabschnitt 02c beinhaltet den letzten Teil des Scharnhorstflügels.

BA 03a – Ehemalige Villa Rümpler

Der Bauabschnitt 03a beinhaltet den Ursprungsbau, die ehemalige Villa Rümpler mit in Teilen Restaurierungsbedarf.

BA 03b – Kirchwender Flügel

Der Bauabschnitt 03b beinhaltet den Kirchwender Flügel.

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  1. Kostenbudget und wirtschaftliche Zielsetzung

Die Entwicklung und Umsetzung eines wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Sanierungs- konzeptes ist vorrangiges Ziel. Es sind ganzheitliche Grundsätze für nachhaltiges Planen und Bauen, Betreiben und Unterhalten zu berücksichtigen.

Die Grundinstandsetzungsmaßnahme des Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege ist eine Zweckgebundene Bauunterhaltungsmaßnahme (Z-BU). Die Kostenobergrenze für die Kosten der Kostengruppen 300 - 400 nach DIN 276 ist „gedeckelt“ und beträgt 12.900.000,00 Euro, inkl. 19% MwSt. Auf Grundlage der ermittelten Bedarfe und der vorgesehenen Bauabschnitte lässt sich folgende Grobkostenschätzung ableiten:

Die Ermittlung der Grobkostenschätzung erfolgte anhand der BKI Kostenplanung: Baukosten - Gebäude Altbau 2022, 2.Quartal 2022, Bundesdurchschnitt, inkl. 19% MwSt.

Die Baupreissteigerungen werden nach BKI Baupreisindex berücksichtigt: II/2026 = 178,3 - II/2022 = 147,2 === > 31,10 %

Aufgrund der vorgegebenen Kostenobergrenze von 12.900.000,00 Euro, inkl. 19% MwSt ist vom Bieter die Grobkostenschätzung auf Plausibilität zu prüfen.

Kostenrisiken für bislang nicht Absehbares, für z.B. Marktschwankungen, Baukostenindexsteigerungen, Baustillstand, Rückbau von bislang nicht absehbaren Schadstoffen, Einhaltung GEG, NKlimaG, usw., sind ebenfalls einzubeziehen.

Die Grobkostenschätzung ist als Anlage beigelegt.

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  1. Terminplanung

Aufgrund der Ausführung im laufenden Betrieb sind die einzelnen Bauabschnitte ohne Überschneidungen der Bauzeiten zu planen.

Unter Berücksichtigung der vorgegebenen Bauabschnitte wäre folgender Grobterminplan denkbar und ist ebenfalls auf Plausibilität zu überprüfen. Eine Veränderung ist möglich, wenn dadurch die zeitliche Abwicklung der Maßnahme beschleunigt werden kann und die Vereinbarkeit von Baumaßnahme und Dienstbetrieb weiterhin gegeben ist.

Der Grobterminplan ist als Anlage beigelegt.

  1. Öffentlich-rechtliche Anforderungen

Die genehmigten Bestandsgebäude befinden sich innerhalb des Geltungsbereichs eines gültigen Bebauungsplans Nr. 92 vom 30.05.1956, zuletzt geändert am 13.02.1992. Die daraus sich ergebenden Rahmenbedingen sind zu beachten.

Gemäß dem Bebauungsplan ist für das Bestandsgebäude eine Krankenhausnutzung festgelegt. In den Jahren 1978-80 wurde eine Abweichung vom geltenden Bebauungsplan erwirkt, um die Umnutzung des Krankenhauses zu einem Dienstgebäude zu ermöglichen.

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  1. Erwartete Leistungen im Vergabeverfahren

Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden konkrete Aussagen zu den Zuschlagskriterien, deren Bepunktung und Gewichtung getroffen.

Im Angebotsschreiben sind Angaben über Eignung und Qualität des eingesetzten Projektteams zu machen, zur Qualität der eigenen Leistungen im Hinblick auf Kosten- und Terminsteuerung und die Organisation des Büros.

Ein Schwerpunkt der Bewertung wird auch auf die Leistungen im Rahmen der Projektanalyse (Punkt 2 des Angebotsschreibens) gelegt. Diese beinhaltet, die Darstellung der konzeptionellen Herangehensweise an eine Grundinstandsetzung im laufenden Betrieb der Liegenschaft und die Funktionalität der planerischen Umsetzung.

Des Weiteren enthält das Angebotsschreiben Angaben zum Honorar auf Grundlage des beigefügten Vertragsmusters und dessen Anlagen.

7.1 Projektteam

Für die zu vergebenden Leistungen ist das vorgesehene Projektteam gemäß den gestellten Mindestanforderungen aus dem Teilnahmeantrag konkret zu benennen und dessen Eignung nachzuweisen. Hierzu zählt u.a. die Qualifikation, die Berufserfahrung und die Referenz, welche mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist (Gebäudetyp, Schwierigkeitsgrad, Größe und Umfang, Baukosten, Dauer der Bauausführung, usw.). Das vorgesehene Projektteam wird bei Vertragsabschluss namentlich festgelegt.

Bei den Verhandlungsgesprächen ist die Anwesenheit des benannten Projektteams erforderlich. Dazu zählt mind. die persönliche Anwesenheit von der Projektleitung, der stell- vertretenden Projektleitung und der Bauüberwachung/Bauleitung. Von der vorgesehenen Projektleitung wird im Verhandlungsgespräch eine tragende Rolle erwartet.

Es ist darzustellen, wie die Verfügbarkeit des vorgesehenen Projektteams zur Auftragserteilung sichergestellt wird. Unvermeidbare Änderungen im Projektteam während der Planung und Baudurchführung sind dem Auftraggeber mitzuteilen. Die Eignung ist nachzuweisen. Der Auftraggeber muss der Änderung zustimmen.

7.2 Projektanalyse

7.2.1 Darstellung der konzeptionellen Herangehensweise Darstellung der konzeptionellen Herangehensweise an eine Grundinstandsetzung im laufenden Betrieb der Liegenschaft (Einarbeitungsphase, Ausschreibung und Vergabe, Bauleitungsaufgaben, Inbetriebnahme- und Übernahmephase): Es sollen die baulichen Besonderheiten des Projektes erfasst und dargestellt werden. Im Weiteren sollen die für das Projekt relevanten Verfahrensabläufe beispielhaft aufgezeigt werden. Dabei steht das Verständnis für die Aufgabenstellung und die Offenheit und Variabilität der Lösungsansätze, insbesondere am Beginn einer Planung im Vorder- grund. Prinzipielle Lösungsansätze und die Darstellung von Methoden, Techniken und

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Werkzeugen zur Erreichung der Projektziele sollen, vor allem unter Beachtung der denkmalpflegerischen Belange und des laufenden Betriebs, gezeigt werden.

7.2.2 Funktionalität Bewertung des Projektes allgemein aus technisch-funktionaler Sicht. Die Ausgangslage und einzelne Besonderheiten des Projektes sollen in die Einschätzung einfließen.

7.2.3 Kostenermittlung und -steuerung Prinzipielle Einschätzung zum vorgegebenen groben Kostenrahmen. Darstellung wie eine Priorisierung von Leistungen im Falle von Zielkonflikten gegenüber der Kostenobergrenze vorgenommen wird, wie der Umgang mit Kostenpuffern und wie diesbezüglich die Zusammenarbeit mit den Fachplanungsgewerken organisiert wird.

Darstellung der innerbetrieblichen Methoden zur Sicherstellung der Kostenermittlung um eine wirksamen Kostenkontrolle aufzuzeigen.

7.2.4 Terminplanung und -steuerung Es sollen Aussagen zum optimalen Planungs- und Bauablauf sowie dem vom Auftraggeber vorgegebenen Grobterminplan getroffen werden. Folgende Meilen- steine sind zu berücksichtigen:

o Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (LPH 2-4) o Ausführungsplanung (LPH 5) o Vergabe (LPH 6-7) o Baudurchführung (LPH 8) o Objektbetreuung (LPH 9)

Erwartet wird eine erfahrungsbezogene Aussage zur Bauablaufsteuerung hinsichtlich des laufenden Betriebs und den möglichen Störungen durch den Baubetrieb.

7.3 Angaben zur Qualitätssicherung/ Organisation des Büros

Im Rahmen der Angebotsaufforderung sind Angaben zur Qualität im Hinblick auf die Büroorganisation und die Qualitätssicherung zu tätigen. Weitere Angaben sind dem Angebotsschreiben und dessen Wertung zu entnehmen.

7.4 Vergütung (nach HOAI)

Gemäß Grobkostenrahmen werden für die KG 300 / Hochbau 7.455.656,55 Euro, inkl. 19 % MwSt. und für die KG 400 / Technische Anlagen 5.398.923,71 Euro, inkl. 19 % MwSt. als Grundlage angenommen.

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Für das Honorar sind vom Auftraggeber folgende Parameter gemäß Angebotsschreiben bereits vorgegeben:

  1. Honorarzone und Honorarsatz
  2. Zuschlag für Bauen im Bestand (Umbau-/ Modernisierungszuschlag)
  3. Leistungen (gem. Anlage zu §6 des Vertrages)
  4. Für den Fall, dass mitzuverarbeitenden Bausubstanz (mvB) gemäß § 4 Absatz 3 HOAI zu berücksichtigen ist, hat der Bieter dieses nach der Bauteilelementmethode (AHO Heft Nr.1) zu ermitteln.

Verhandelbare Vergütungsfragen Das Angebot hat gemäß Angebotsschreiben Aussagen zu folgenden Parametern zu enthalten:

  1. Zu- oder Abschläge auf das Gesamthonorar der Grundleistungen
  2. Besondere Leistungen seitens des AG mit Vergütungsvorschlag
  3. Besondere Leistungen seitens des AN mit Vergütungsvorschlag
  4. Qualifikations- und aufgabenunabhängiger Stundensatz (Leistungen nach Zeitaufwand)
  5. Erstattung von Nebenkosten (insgesamt pauschal mit v. H. vom Nettohonorar)

7.5 Präsentation / Vorstellung

Die Ergebnisse der Projektanalyse/Qualität sind als Anlage zu dem Angebot einzureichen. Hierbei sind die genannten Unterkriterien aufzuführen und geeignet zu erläutern. Weitere Angaben zur Projektanalyse sind dieser Aufgabenstellung unter 7.2 und dem Angebotsschreiben zu entnehmen.

  1. Anlagen

Auf der Seite https://vergabe.niedersachsen.de sind neben den Vergabeunterlagen nach §29 VgV folgende Anlagen zum Herunterladen bereitgestellt.

01 Lageplan 02 Grundrisse und Schnitte (Auswahl) 03 Gebäudekennzahlen - Flächenübersicht der BGF nach DIN 277 04 Grobkostenschätzung 05 Grobterminplan 06 Machbarkeitsstudie zur Grundinstandsetzung des NLD, Stand 30.10.2020 07 Raumbestandsplan, Stand 05.06.2025 08 Schadstoffgutachten, Stand 15.07.2019 09 Brandschutzkonzept, Stand 14.02.2020 10 Steckbrief - Energetische Optimierungspotenziale, Stand 01.04.2025

Auf Anfrage: 11 Bau und Nutzungsgeschichte des Dienstgebäudes des NLD, Teil 1-3, Stand 28.10.2019

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