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Objektplanung für die Erweiterung des Max-Planck-Gymnasiums und eine Zweifachsporthalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 16:57 (Europe/Berlin)

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III.16.1

Zuschlagskriterien

Vergabenummer:
BauR H-40169-2026
Maßnahme
Erweiterung Max-Planck-Gymnasium, Weinbergerstr. 29
Leistung
Objektplanung gem. §34 HOAI, LPH 6-9

Gewichtung der Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

A Die Wertung erfolgt für mehrere Zuschlagskriterien gemäß nachfolgender Gewichtung:

Wichtung in %

Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals 30

Qualität 40

Preis 30

Summe: 100

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III.16.1

Zuschlagskriterien

Kriterium Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

Im Kriterium Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals werden folgende Unterkriterien mit jeweils angegebenen absoluten Wichtung berücksichtigt.

Wertungs- und Entscheidungsgrundlage ist der Inhalt der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen.

Wichtung in %

Organisation des Bieterbüros (Einzelbieter oder Bietergemeinschaft) Nennung und Vorstellung der Projektleitung und des übrigen Projektteams mit jeweiliger Funktion, Berufserfahrung (in Jahren) und Qualifikation mit Personal-Kapazitäten-Planung (in Prozent, inkl. der Darstellung aller aktuellen und geplanten Projektbindungen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit und der Teamkonsistenz), Aufgabenverteilung, Entscheidungsbefugnissen, Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen. Der Auftraggeber erwartet hier eine nachvollziehbare Darstellung der Personaleinsatzplanung des für den ausgeschriebenen Auftrag eingesetzten Personals für alle (auch stufenweise) ausgeschriebenen Leistungsphasen, um eine optimale Betreuung des Projekts für den Auftraggeber sicherzustellen. In diesem Zusammenhang wird auch eine nachvollziehbare Erläuterung der internen Organisation des Projektteams, aus der sich die Aufgabenverteilung, die Entscheidungsbefugnisse und Verantwortlichkeiten der Projektmitglieder ergeben, einschließlich klarer Vertretungsregelungen (Urlaub/Krankheit), erwartet. Die vorgenannten Anforderungen werden nicht einzeln, sondern gesamthaft gewertet.15
Berufserfahrung der Projektleitung und des Projektteams Für jedes Mitglied der Projektleitung und des übrigen Projektteams sind jeweils bis zu zwei Bauvorhaben als Referenzprojekt zu benennen, bei denen sie jeweils in vergleichbarer Position tätig waren und die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind. Die Referenzprojekte sollen erkennen lassen, wie die Person jeweils nach Art, Umfang und Inhalt vergleichbare Aufgaben in dieser Funktion in der Vergangenheit erfüllt hat, um prognostisch sicherzustellen, dass die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen bestmöglich erbracht werden. Es ist daher darzustellen, inwieweit das jeweilige Referenzprojekt vergleichbar ist (Projektart und -größe, betraute Leistungsphasen, Leistungszeitraum, Aufgabenstellung) und wie die Aufgaben und persönlichen Verantwortlichkeiten im Referenzprojekt ausgestaltet waren. Bzgl. der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte sind alle (auch stufenweise) ausgeschriebenen Leistungsphasen zu berücksichtigen. Die vorgenannten Anforderungen werden nicht einzeln, sondern gesamthaft gewertet.15

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Zuschlagskriterien

Kriterium Qualität

Im Kriterium Qualität werden folgende Unterkriterien mit jeweils angegebenen absoluten Wichtung berücksichtigt.

Wertungs- und Entscheidungsgrundlage ist der Inhalt der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen.

Wichtung in % Analyse und Herangehensweise

Auftragsbezogene Analyse der Leistungsanforderungen und Beschreibung der Herangehensweise des Bieters mit prinzipiellen Lösungsansätzen zur Erfüllung der Leistungsanforderungen und der zu erwartenden projektspezifischen Besonderheiten, vor allem im Hinblick auf einen engen Terminrahmen (Inbetriebnahme Q2 2030), Anbindung in Teilen an denkmalgeschützten Bestand bei laufendem Betrieb, Wegeführung auf dem Gelände während der Bauzeit.

Der Auftraggeber erwartet hier eine nachvollziehbare Darstellung wie der Auftragnehmer die ausschreibungsgegenständlichen Aufgaben im Zusammenhang mit den (auch stufenweise) ausgeschriebenen Leistungen gemäß Leistungsheft ausführen wird, um die Projektziele, wie sie sich aus den Vertragsbestandteilen ergeben, im Hinblick auf Termine, Kosten, und 40 Qualitäten zu erreichen. Es wird erwartet, dass die Ausführungen dabei insbesondere auch auf die projektspezifischen Besonderheiten eingehen.

Die Darstellungen können anhand von Beispielen aus der Planungspraxis des Büros erfolgen.

Darstellungen und Inhalte werden unter dem Gesichtspunkt bewertet, inwieweit eine klare und detaillierte Auseinandersetzung mit der im vorliegenden Verfahren konkret ausgeschriebenen Aufgabenstellung erfolgt ist.

Die vorgenannten Anforderungen werden nicht einzeln, sondern gesamthaft gewertet.

  1. Kriterium Preis Der Preis (in €, netto) wird aus der Wertungssumme (nachgerechnete Summe) des Angebotes ermittelt.

Die Bewertung des Preises erfolgt gemäß nachstehender Regelung:

  • günstigstes Honorar = 5 Punkte
  • 2,0 x günstigstes Honorar und mehr = 0 Punkte
  • dazwischen wird auf eine Kommastelle genau linear interpoliert

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Zuschlagskriterien

B Die Bewertung zu den o.g. Punkten (Ausnahme Preis) erfolgt gemäß nachstehender Regelung:

Die Nachweise und Angaben werden bei jedem einzelnen Unterkriterium mit 0-5 Punkten, je nach Erfüllungsgrad folgendermaßen gewertet:

  • ohne Einschränkung erfüllt / sehr gut = 5 Punkte

  • mit wenigen unerheblichen Einschränkungen erfüllt / gut = 4 Punkte

  • mit mehreren unerheblichen oder wenigen erheblichen

Einschränkungen erfüllt / befriedigend = 3 Punkte

  • mit mehreren erheblichen Einschränkungen erfüllt / ausreichend = 2 Punkte

  • weitgehend nicht erfüllt / mangelhaft = 1 Punkt

  • nicht erfüllt / ungenügend = 0 Punkte.

C Zuschlagserteilung

Die endgültige Punktzahl errechnet sich durch die Multiplikation der erreichten Punkte beim einzelnen (Unter-)Kriterium mit der ihm jeweils zugemessenen Gewichtung.

Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.

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