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Anlage C.2.2
zum Bauleitfaden
Raumluftmessung ENTWURF
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IMPRESSUM
Verfasser: Landeshauptstadt München
Baureferat (Hochbau) Friedenstraße 40 81660 München Abteilung HZ3 Mail: bauoekologie.hz3.bau@muenchen.de
Referat für Klima und Umwelt Bayerstraße 28A 80335 München Abteilung RKU-IV-213 Mail: innenraumschadstoffe.rku@muenchen.de
ohne gesonderte Freigabe ausschließlich zur Verwendung bei Hochbauprojekten des Baureferates der Landeshauptstadt München
München, Juni 2023
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Anlage C.2.2_Raumluftmessung_INFO_HZ3_RKU.pdf Stand 06/2023
Die Überprüfung der städtischen Gebäude auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Formaldehyd durch Raumluftmessungen ist bei allen Neubauten sowie nach Großinstandsetzungen durchzuführen. Sie dient der Qualitätskontrolle der verwendeten Baustoffe und sichert ein gesundheitsverträgliches Raumklima.
Die Maßnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz, RKU- US211, dem die Raumauswahl, die Beauftragung des Messinstituts und die Bewertung der Messergebnisse obliegt.
Entsprechend der jeweiligen Projektart und Zuständigkeit übernimmt die Projektleitung des Baureferats-Hochbau bzw. der Investor die Koordinierung. Die Abwicklung wird je nach Objekt variieren. Generell sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
• Terminplanung Zum Messzeitpunkt müssen sich die Räume im fertiggestellten, nutzbaren Zustand vor der Möblierung befinden. Der Messtermin ist nach erfolgter Baufeinreinigung und einer anschließenden Lüftungsphase von mindestens 14 Kalendertagen vorzusehen, der letzte Baustoffeintrag sollte 4 Wochen zurückliegen. Diese Zeiträume sind für die Ablüftung der VOCs äußerst wichtig und daher im Bauzeitenplan zwingend zu berücksichtigen, festzulegen (LPH 8) und einzuhalten. Empfohlen wird eine möglichst lange Lüftungsphase. Bei der Messterminierung sind die Tage nach Sonn- und Feiertagen zu vermeiden, wenn für diese Tage keine ausreichende Lüftung gewährleistet werden kann. Die Auswertung der Messung dauert ca. 2 Wochen. Das Messergebnis muss vor der VOB- Abnahme vorliegen.
• Raumauswahl Die Messungen erfolgen in mindestens einem Raum pro Raumtyp, die sich in folgenden Aspekten nicht unterscheiden:
• Lüftungsart (mechanische oder Fensterlüftung) • durchschnittlicher Raumbedarf pro Person +/- 5 %
Weitere Unterscheidungsmerkmale ergeben sich bei der Fensterlüftung für:
• einseitige Fensterlüftung oder Querlüftung und • Fensteröffnungsfläche (+/- 5%).
, Bei der Messung sollen, stichprobenartig über das ganze Gebäude verteilt, nutzungs- und bautypische Aufenthaltsräume erfasst werden - ein Raum pro Bodenbelag, pro Stockwerk, verschiedene Himmelsrichtungen, Räume mit besonderen Einbauten wie mobile Trennwände, Prallwände, Einbauschränke etc.. Das Baureferat/ der Investor sucht hierzu Räume aus und schlägt diese dem RKU-US211 vor. Die letztendliche Auswahl der zu messenden Räume trifft das RKU.
• Information und Absprachen mit dem RKU-US211, Beauftragung der Messung Das Baureferat/ der Investor übermittelt an das RKU-US211:
- die Objektadresse,
- den Lageplan mit Nordpfeil und die Grundrisse im pdf-Format, druckfähig auf max.
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DIN A3, mit Angabe der Raumbezeichnungen, Materialien und ggf. Lüftungsanlagen, die im Regelfall während der Nutzung betrieben werden (z.B. Sporthallen), zur Absprache der Raumauswahl und späteren Dokumentation der Messungen,
- die/den Ansprechpartner/in im Baureferat/des Investors mit Tel. Festnetz/mobil und E-Mail, die/der die Vorbereitungen für die Messungen vor Ort übernimmt und dem Messinstitut den Zutritt zu den Räumen ermöglicht sowie
- den Rechnungsempfänger. Das RKU-US211 beauftragt ein geeignetes Messinstitut mit Abdruck an das Baureferat/ den Investor als Rechnungsempfänger.
• Terminvereinbarung Das RKU-US211 ist über die anstehende Messung 4 Wochen vor dem geplanten Messtermin durch das Baureferat/ den Investor zu benachrichtigen.
Ca. eine Woche vor dem geplanten Termin setzt sich das Baureferat/ der Investor mit dem beauftragten Messinstitut in Verbindung und vereinbart den genauen Messtermin.
• Lüftung und Temperierung Zeitraum während der Bauphase:
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Bereits während der Baumaßnahme sind alle Räume regelmäßig zu belüften und –sobald die Heizung funktioniert- zu beheizen. Beides zusammen begünstigt durch die Erwärmung der raumumschließenden Wände das Ablüften der VOCs. Zeitraum während der 14- kalendertägigen Lüftungsphase vor der Messung ist Folgendes zu beachten:
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Die Räume sind auf 20-24°C zu temperieren/ heizen (Erwärmung der raumumschließenden Wände und der Raumluft)
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Es ist dafür zu sorgen, dass mindestens dreimal täglich 5-10 Minuten quer- bzw. stoßgelüftet wird (siehe Abbildungen auf Seite 3). Diese Leistung kann vergeben werden, erfahrungsgemäß wird sie optimal durch die Bauleitung erledigt.
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Ein neuer Eintrag von Lösemitteln durch Kleber, Farben, -entferner, Spritzpistolen- inhalten aller Art, Reinigungsmittel etc. ist im gesamten Gebäude unbedingt zu vermeiden. Hierzu ist eine Information an alle an der Baustelle Beteiligten, speziell an die nachbessernden Firmen, notwendig (z.B. durch einen deutlichen Anschlag an der Eingangstür). Zeitraum während der Messung inkl. der Vorkonditionierung:
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Das vom RKU-US211 beauftragte Messinstitut übernimmt zum vereinbarten Termin die weiteren Arbeiten zur Vorkonditionierung und zur Messung.
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Die zu messenden Räume dürfen ab diesem Zeitpunkt nur noch durch den Mitarbeiter des Messinstitutes betreten werden. Das Betreten durch andere Personen ist zu verhindern und durch einen deutlichen Türanschlag zu kennzeichnen.
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Die allgemeinen Anforderungen für die Messung sowie die vor und während der Messung zu beachtenden Randbedingungen werden vom RKU-US211 gemäß der entsprechenden ISO-Normen festgelegt. Gemessen wird i.d.R. unter Ausgleichszustand (nach. mind. 8 Std. Verschluss) und zusätzlich unter den gebäudetypabhängigen Nutzungsbedingen.
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Sollte das Gebäude über eine Lüftungsanlage verfügen, ist darauf zu achten, dass diese
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zum Zeitpunkt der Messung funktionstüchtig ist und dass sie auf Aufforderung des Messinstitutes bei der Messung unter Nutzungsbedingungen eingeschaltet werden kann.
- Für eventuelle Nachmessungen gilt o.g. sinngemäß.
Zeitraum nach der Messung bis zur Inbetriebnahme des Gebäudes:
- Nach den Messungen ist die weitere regelmäßige Belüftung und Beheizung aller Räume bis zur Inbetriebnahme des Gebäudes sicherzustellen.
- Nach Übergabe des Gebäudes an den Nutzer ist dieser auf die Wichtigkeit der regelmäßigen Belüftung hinzuweisen. • Temperatur bei der Messung Die Vorkonditionierung und der Durchführung der Messung soll nach EN ISO 16000-5 unter den raumklimatischen Bedingungen durchgeführt werden, bei denen der zu untersuchende Raum üblicherweise genutzt wird. Nach DIN 12831-Heizlastberechnung, Arbeitsstättenrichtlinie oder DGUV ist die Mindesttemperatur bei sitzender Tätigkeit bzw. bei Unterrichtsräumen mit 20°C festgelegt. Nach der Bekanntmachung des Umweltbundesamtes „Beurteilung von Innenraumluft- kontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten“ soll die Raumlufttemperatur während der Durchführung der Messung zwischen 19°C und 24°C (in Sporthallen 18°C) betragen.
Bei den Messungen der Gebäude der Landeshauptstadt München ist auf diesen Grundlagen eine Temperaturspanne von 20-24°C festgelegt worden.
Dies erfordert die Koordinierung und Regulierung der Haustechnik, ggf. die Aufhebung der Nachtabsenkung oder den rechtzeitigen Einsatz der Sonnenschutzvorrichtung und bedingt die Überprüfung der Temperatur rechtzeitig vor dem Messtermin durch die Verantwortlichen vor Ort.
• Absage der Messung Sind die Lüftungsmodalitäten oder die Temperaturspanne offensichtlich nicht einzuhalten, sollte die Messung durch die städtische Projektleitung verschoben werden.
• Ergebnis und weiteres Vorgehen Das RKU-US211 erhält den Messbericht des Institutes und benachrichtigt das Baureferat/ den Investor vorab telefonisch oder per E-Mail über das Ergebnis, um Verzögerungen vor Ort zu minimieren. In der folgenden schriftlichen Stellungnahme wird die Raumluftsituation bewertet und evtl. notwendige Schritte vorgeschlagen. Das weitere Vorgehen erfolgt in Absprache.
• Lüftungsarten und Luftwechsel (in Abhängigkeit des Windes) In der Tabelle sind die verschiedenen Arten der in Frage kommenden Fensterlüftung und die dazugehörigen Luftwechsel-Zeiten aufgeführt. Hieraus ist zu ersehen, dass mit ganz geöffnetem Fenster (am besten noch mit „Durchzug“) ein völliger Luftaustausch schon nach ein paar Minuten erreicht werden kann.
Das halboffene Fenster ist während der Lüftungszeit und bei der Messung möglichst zu vermeiden. Öffnungsbegrenzer sind für diese Zeit möglichst außer Kraft zu setzen.
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Quelle: https://www.vaillant.de/21-grad/rat-und-tat/richtig-lueften/
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