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Übersicht der Anpassungen in Bezug zur vorherigen Version
Strukturelle Änderungen: • Umstellung der Gliederung des PHB in Leistungsphasen • Abkürzungsverzeichnis entfällt; im Text keine spezifischen Abkürzungen enthalten
Nachhaltiges Bauen: • Nachhaltigkeitsthemen wurden überarbeitet und neu hinzugefügt • Die Wiederverwendung von Bauprodukten sowie das Vorgehen über die BIM-Bauteilbörse sind im angehängten Handbuch BTB erläutert • Auf die Wiederverwendung wird in einzelnen Kostengruppen hingewiesen • Ersatzbaustoffverordnung
Photovoltaik-Anlagen (PV-A): • Versicherungskonforme PV-A auf Dächern mit brennbaren Baustoffen • Umsatzsteuerbefreiung • Vorlage zur Anmeldung im Marktstammdatenregister
Dachsanierung / Dachbegrünung / PV-A: • Unterscheidung Paketlösungen vs. Einzelgewerk • Infos zur Beauftragung und Leistungsabgrenzung
Baufachliche Standards (bfS) • Wärmeversorgung (KG 420ff.): Ergänzungen u.a. zu Zählerausstattung, Wärmepumpen, Mes- seinrichtungen • Förderanlagen / Aufzugsanlagen (KG 460/461): Anpassung technischer Standards, Hinweis auf GEG 2024 inkl. §71a (Gebäudeinformation) • Gebäudeinformation (KG 480): Diverse Präzisierungen und neue Anforderungen, Integration technischer Standards, u.a. BIM-Aufzugsnotrufanlagen • Polizeistandards • PV-A • Alternative Baustoffe in den Kostengruppen (Anlage entfallen) • Handbuch Bauteilbörse, Bauprodukte-Prio Liste (Anlage zu bfS)
Verschiedene Vorgabedokumente in neuer Version: • Kostenstandsbericht (vereinfachte Eingabe durch zusätzliche Register) • Kostenkennzahlen (Reduzierung auf eine Datei, inhaltlich auf das Notwendigste reduziert) • Abnahmeniederschrift (Ergänzung Eingabefelder für Mängelerfassung, notwendige Anlage zur Abnahme als Checkliste) • Projektterminplan (Vorlagen in Abhängigkeit zum Maßnahmentyp mit orientierenden Zeitfens- tern für jeweilige Meilensteine)
Urkalkulation • Vorgehensweise (analog zu BVB/ZVB)
Schlussdokumentation: • In bestehender Inhaltsvorgabe sind Dokumente/Themen farbig markiert, welche zu unter- schiedlichen Zeitpunkten an die BIM zu übermitteln sind
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Inhaltsverzeichnis
1.1. BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH 4 1.2. Projekthandbuch (aktualisiert) 4 1.3. Sprachlicher Gleichstellungshinweis (neu) 4
2.1. Informationen und Hinweise (neu) 5 2.2. Leistungsphasenübergreifende Leistungen (aktualisiert) 9 2.3. Grundlagenermittlung, LP1 (aktualisiert) 13 2.4. Vorplanung, LP2 (aktualisiert) 13 2.5. Entwurfsplanung, LP3 (aktualisiert) 14 2.6. Baukostenkennzahlen (BKZ) LP3 15 2.7. Genehmigungsplanung LP4 15 2.8. Ausführungsplanung, LP5 16 2.9. Vorbereitung Vergabe, LP6+7 (neu) 16 2.10. Objektüberwachung, LP8 19 2.11. Objektbetreuung, LP9 29
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Einleitung
1.1. BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) wurde im Jahr 2003 mit dem Ziel gegründet, die Liegenschaften des Landes Berlin zu bewirtschaften und zu betreiben. Neben der Bewirt- schaftung der Gebäude hat die Gesellschaft die Betreiberverantwortung und auch die Zustän- digkeit für den Bauunterhalt. Alleiniger Gesellschafter der BIM GmbH ist das Land Berlin. Die BIM ist somit öffentlicher Auf- traggeber und der Landeshaushaltsordnung (LHO) verpflichtet. Weitere Informationen zur BIM GmbH findet man im Internet unter www.bim-berlin.de.
1.2. Projekthandbuch (aktualisiert)
Dieses Projekthandbuch ist Grundlage für unsere Planungs- und Baubeteiligten. Ziel des Pro- jekthandbuches ist, die Planungsleistungen nach Planervertrag (Grundleistungen und beson- dere Leistungen nach HOAI, weitere Leistungen nach Vertrag im Sinne der Aufgabenerfüllung mit BIM-Standards zu spezifizieren. Dazu stellt das Projekthandbuch Arbeitshilfen zur Verfü- gung.
Die Struktur des Projekthandbuches orientiert sich an den Leistungsphasen nach HOAI. Für leistungsphasenübergreifende Leistungen gibt es ein übergeordnetes Kapitel.
1.3. Sprachlicher Gleichstellungshinweis (neu)
Aus Gründen der Lesbarkeit wird im vorliegenden Dokument überwiegend die männliche Sprachform verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Ge- schlechter.
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Leistungen nach Leistungsphasen gemäß HOAI (neu)
2.1. Informationen und Hinweise (neu)
A Nachhaltiges Bauen (Zirkulär, ökologisch, ressourcenschonend) (neu)
Das nachhaltige Bauen in der BIM ist eng mit einer Transformation zum zirkulären Bauen und der Verwendung von nachhaltigen Bauprodukten verknüpft. Neben den im Folgenden aufge- führten Aspekten, ist hierbei auch auf eine zweckgerechte, ökonomisch sinnvolle sowie effizi- ente Verwendung von Baustoffen, Bauteilen und Konstruktionen zu achten.
Im Zuge der Grundlagenplanung muss von der BIM und dem Planungsbüro geprüft werden, ob ein Nachhaltigkeitskonzept vorgeschrieben ist oder proaktiv erstellt werden kann (BNB, DGNB).
Nachhaltigkeitskonzept (neu):
Für die Erstellung eines Nachhaltigkeitskonzeptes, sind die im u. g. RV Los 4 angegebenen Kenntnisse und Inhalte sicher zu stellen. Die Einbindung externer Expertise ist alternativ mög- lich (unter Hinzunahme des baufachlichen EUM und der Spezialisten aus den u. g. Rahmen- verträgen der BIM). Das Nachhaltigkeitskonzept wird durch die BIM beauftragt.
Ohne Nachhaltigkeitskonzept (neu):
Wird kein Nachhaltigkeitskonzept erstellt, sind folgende Nachhaltigkeitsthemen im Zuge der Vorbereitung, Planung, Umsetzung von der Objektplanung zu beachten und deren Anwendung zu prüfen: o Art der Konstruktionen (lösbar, sortenrein, flexibel, modular, reduziert auf das We- sentliche, mehrfachfunktional) o Art der Materialien (sortenrein, wiederverwendbar, recyclingfähig, mehrfachfunktio- nal) o Gebäudebegrünung (extensive und intensive Dachbegrünung; Boden- und Wandge- bundene, selbstklimmende oder Gerüst Fassadenbegrünung) o Naturschutz (Entsiegelung, Flächenversickerung, Regenwassermanagement, Renatu- rierung) o Artenschutz o Grauwassernutzung o Barrierefreiheit o Sekundärbaustoffe aus der BIM- Bauteilbörse (als weitere, besondere Leistung)
Ökobilanz und Lebenszykluskostenbetrachtung (neu):
Bei komplexen Sanierungen und Neubauten ist in Leistungsphase 2 die Erstellung einer Öko- bilanz und einer Lebenszykluskostenbetrachtung durch einen separat durch die BIM beauf- tragten Experten zu erstellen. Ergebnisse daraus werden in die Planung übernommen. (Zur Bestimmung der Emissionswerte von Baustoffen auf ÖKOBAUDAT zugreifen.)
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Umwelt- und Energieberatung (neu):
Bei der Planung von Neubauten und Komplettmodernisierungen ist eine qualifizierte Umwelt- und Energieberatung notwendig, welche durch die BIM beauftragt wird. Der verantwortliche Planer ist in koordinierender Funktion tätig.
C2C (neu): Bei größeren Baumaßnahmen ab 2 Mio. € und Gesamtsanierungen ist sich an dem C2C-Prinzip (C2C im Bau: Orientierung für Kommunen (c2c-bau.org)) zu orientieren. Hierbei bitte den C2C Leitfaden mit seiner darin enthaltenen Materialauswahl beachten.
Die BIM hat für „Beratungsleistungen für energieeffizientes und ökologisches Sanieren und Bauen“ Fachplaner gebunden, die von der BIM beauftragt werden. Lose gliedern sich wie folgt:
• Los 1: Leistungen zur Erstellung von energetischen Sanierungskonzepten
• Los 2: Leistungen als Energieberater sowie als Energie-Effizienz-Experte bei Förder- maßnahmen
• Los 3: Leistungen als Prüfsachverständiger für energetische Gebäudeplanung
• Los 4: Leistungen zur ökologischen Beratung bei Sanierungsvorhaben und Neubauten
Der verantwortliche Planer ist in koordinierender Funktion tätig.
B EWG Berlin:
Seit 11.09.2021 gilt das novellierte Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln). Darin wurde festgehalten: Berlin will bereits bis 2045 klimaneutral werden. Bis dahin sollen die CO2-Emissionen um mindestens 95% gegenüber dem Basisjahr 1990 sinken. Für öffentliche Gebäude wurden anspruchsvolle Effizienzstandards vorgegeben die deutlich über die Anforde- rungen des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) hinausgehen. Bei Sanierung ist der KfW 55-Stan- dard einzuhalten, bei Neubau der KfW 40-Standard. Die Energieerzeugung und –nutzung aus erneuerbaren Energien soll auch verstärkt auf Ge- bäude- bzw. Grundstücksflächen erfolgen, die sich im Eigentum des Landes Berlin befinden. Bei Neubau ist die Errichtung von Solaranlagen auf der gesamten technisch nutzbaren Dach- fläche vorzusehen. Dem nachfolgenden Link ist der Volltext des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes zu entnehmen: (https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/klimaschutzpolitik-in-berlin/energiewendege- setz/) Zur korrekten und vollständigen Prüfung der Vorgaben aus dem EWG Bln sowie der Dokumen- tation der wesentlichen Prüfergebnisse, ist der als Anlage 2.1.1 im Projekthandbuch beschrie- bene Handlungsleitfaden EWG Bln, in den jeweiligen zur Maßnahme entsprechenden Tabel- lenblättern, durch den Planer (Architekt, Fachplaner, Energieplaner) in LPH 2 auszufüllen. So- fern das notwendig bzw. sinnvoll ist, sind der Dokumentation weitere, ausführlichere Unterla- gen beizufügen.
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Sofern in einem Ausnahmefall aus Kostengründen von den festgelegten gesetzlichen Stan- dards des EWG Bln abgewichen werden soll, sind die vermiedenen Klimaschadenskosten ent- sprechend der Verordnung zur Ermittlung von Klimaschadenskosten (KlimakostenV) zu ermit- teln und im Rahmen einer erweiterten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu berücksichtigen. In einem Ausnahmefall ist dazu eine alternative Sanierungsvariante durch den Planer (Archi- tekt, Fachplaner, Energieplaner) in Abstimmung mit dem Baumanager zu entwickeln und die o. g. erweiterte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unter Berücksichtigung der o. g. vermiedenen Klimaschadenskosten je Variante durchzuführen. Werden die im EWG Bln festgelegten gesetzlichen Standards eingehalten, bedarf es hingegen
- über die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach § 7 LHO hinaus - keiner Ermittlung der vermie- denen Klimaschadenskosten. Auf Forderung des EWG Berlins wurde darüber hinaus ein energetischer Sanierungsfahrplan erstellt. Aus dem Sanierungsfahrplan ergibt sich eine sinnvolle Sanierungsreihenfolge, auf de- ren Basis dann in weiteren Schritten gebäude- bzw. liegenschaftsbezogene Sanierungskon- zepte für die einzelnen Portfolios erarbeitet und im Anschluss konkrete Planungen vorgenom- men werden.
C Maßnahmen mit energetischen Sanierungsanteilen (aktualisiert)
Im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen im Verantwortungsbereich der BIM wird auch eine Vielzahl größerer und kleinerer energetisch relevanter, d. h. die Energieeffizienz verbes- sernde, Maßnahmen umgesetzt. Das können sowohl Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Fassadendämmung, Dachdämmung, Erneuerung Fenster) als auch an der technischen Gebäu- deausrüstung (z. B. Heizung, Lüftung, Kälte, Beleuchtung) sein. Im Ergebnis werden Energie- einsparungen erreicht und die CO -Emissionen gesenkt. 2 Zur Dokumentation dieser Maßnahmen und insbesondere der Einspareffekte sowie im Hinblick auf das Monitoring und die Erfolgskontrolle zur Erreichung der klimapolitischen Ziele, ist die als Anlage 2.1.2 im Projekthandbuch beschriebene Checkliste sowohl in LP3 als auch in LP8 (fortgeschrieben) auszufüllen. Diese ist, auf die jeweilige Maßnahme bezogen, mit den we- sentlichen Informationen und Ergebnissen zu befüllen (Tabellenblatt 01). Die Grundlagen bzw. die Berechnungen hinsichtlich der zu erwartenden Energieeinsparungen sind in nachvollzieh- barer Art und Weise gesondert darzustellen und in einer Anlage zur Checkliste zu übermitteln. Im Tabellenblatt 02 ist der IST-Zustand vor Sanierung, der SOLL-Zustand nach Sanierung so- wie die daraus resultierende Einsparung zusammengefasst darzustellen (Endenergiebilanz/ Pri- märenergiebilanz/CO2-Bilanz).
D Hinweise zur Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) (aktualisiert)
Bei der Umsetzung von Maßnahmen sind die Regelungen der VwVBU ab einem Auftragswert von 10.000 Euro netto einzuhalten. Hierfür liegt bei der BIM ein VwVBU-Tool vor, was beim AG angefordert werden kann. Diese Regelungen beinhaltet u. a.:
• Bei Beauftragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sind die Leistungsblätter der
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VwVBU anzuwenden, falls keine vorhanden sind, sind diese selbstständig zu erstellen.
• Erstellung eines Rückbaukonzeptes (Anlage 2.1.3)
• Abweichung von der VwVBU sind zu dokumentieren und formal bei SenMVKU einzu- reichen.
• Von den Anforderungen der VwVBU darf nur dann abgewichen werden, wenn dies zur Umsetzung anderer, gleichrangiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder technischer Regelwerke erforderlich ist. In diesen Fällen muss das Planungsbüro prüfen, ob um- weltverträgliche Alternativen zu den Vorgaben dieser öffentlich-rechtlichen Vorschriften und technischen Regelwerke zur Anwendung kommen können. Die Gründe für die Ab- weichung und die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren. • kritische Prüfung des Bestands und ggf. Neustrukturierung bzw. Umnutzung
• Nutzungs- und Qualitätsansprüche mit möglichst geringem Aufwand umsetzen
• langfristige Wirtschaftlichkeit durch ein sinnvolles Verhältnis von Investitions- und Fol- gekosten, Ziel: Senkung der Bau- und Bauunterhaltskosten, Durchführung eines Vari- antenvergleichs im Sinne der VwVBU
E Rückbaukonzepte
Rückbaukonzepte im Bestand
Grundsätzlich muss bei Durchführung von sämtlichen Rückbauarbeiten (Anlage 2.1.3) nach VwVBU eine Voruntersuchung auf Schadstoffbelastung durch einen Schadstoffgutachter vor- genommen werden. Dieser wird durch die BIM beauftragt und hat im Zuge der Erstellung von Rückbaukonzepten eine beratende Rolle einzunehmen, welche über den maßnahmenbeteiligte Hochbauplaner koordiniert wird. Darauf aufbauend wird im Auftrag der BIM ein Rückbaukon- zept durch maßnahmenbeteiligte Planer erstellt und federführend durch das Hochbaubüro ko- ordiniert, aus dem mögliche Wiederverwendungs- und Wiederverwertungspotentiale (Recyc- ling) hervorgehen. Besonders bei Wiederverwertungsabsichten in einer Maßnahme ist auf das Einhalten der Ersatzbaustoffverordnung Berlin zu achten, sobald mineralische Baustoffe be- troffen sind. Eine konkrete Handlungsempfehlung in diesem Fall bildet die Anlage 2.1.4, in den Verantwortlichkeiten im Handeln sowie das Zeitmanagement einzelner Beteiligter, sowie Leis- tungsphasenmanagement beschrieben ist. Für das Erreichen relevanter Ziele ist eine kollabo- rative Zusammenarbeit der am Bau beteiligten Planungsbüros ab Leistungsphase 1 erforder- lich, die durch den Objektplaner zu koordinieren ist.
Bauteile, Baustoffe und Einrichtungsgegenstände müssen in der Menge erfasst und entspre- chend, explizit auf das Bauprodukte ausgerichtete Wiederaufbereitungs- oder Entsorgungsan- lagen zugeführt werden. Das Abfallmanagement der BIM muss an dieser Stelle hinzugezogen werden.
Schadstofffreie Bauteile, Baustoffe und Einrichtungsgegenstände sind ebenfalls in der Menge zu erfassen (Anlage 2.1.3) aus dem PHB, vorrangig einer Wiederverwendung (s. Handbuch BIM Bauteilbörse, Link zur Webseite) und im Zweifelsfall einer Wiederverwertung (Recycling) zuzuführen.
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Wiederverwendungskonzepte für Neubau und Komplettmodernisierung (neu)
Im Gegensatz zu Rückbaukonzepten im Bestand gilt es im Neubau bzw. in einer Komplettmo- dernisierung zu beschreiben, wie mit dem zu errichteten Gebäude im Fall seines Rückbaus sortenreine Trennungsprozesse ermöglicht werden können, welche Wiederverwendungs- und Wiederverwertungspotenziale in der zu errichteten Bausubstanz vorhanden sind und welche ggf. bereits recycelten Bauprodukt in die Maßnahme eingeflossen sind. Im Neubau oder Kom- plettmodernisierung gibt ebenfalls Anlage 2.1.3 in den entsprechenden Abschnitten zu befül- len.
Im Zuge der Planung einer Baumaßnahme (Bestand, Neubau, Komplettmodernisierung) sind zusätzlich die Auswirkungen auf folgende Aspekte besonders zu beachten:
• Kosten/Budget; Betrachtung der Lebenszykluskosten; Vermeidung von Entsorgungs- kosten; Aufwand für wiederverwendungsorientierten Rückbau, Materialaufarbeitung
• Terminplanung
• Logistik
• Inhalt/Umfang von Beratungs- und Planungsleistungen
• Prüfpflichten des von der BIM beauftragten Prüfsachverständigen (bspw. bei Verwen- dung recycelter Produkte, §45 KrWG)
Die aktuelle Verwaltungsvorschrift sowie die entsprechenden Anhänge sind auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nachzulesen.
Die sich aus der Dokumentationspflicht ergebenden Unterlagen sind der BIM zur Verfügung zu stellen.
2.2. Leistungsphasenübergreifende Leistungen (aktualisiert)
Kosten (aktualisiert)
Die Kostenverfolgung erfolgt projektbegleitend durch alle Leistungsphasen und alle Kosten- gruppen durch das verantwortliche Planungsbüro, welches die Zuarbeit aller fachlich Beteilig- ten koordiniert. Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung werden grundsätzlich nach DIN 276 in gewerkeorientierten Vergabeeinheiten (z. B. VOB Teil C) gegliedert. Die Kostenermittlung in den einzelnen Leistungsphasen ist am Ende einer jeden Leistungs- phase zur Freigabe an die BIM einzureichen.
Besonders beim Bauen im Bestand ist eine kontinuierliche Mengenerfassung zur Kontrolle der Kostenentwicklung erforderlich, bei absehbaren Mengen-/und/oder Kostenüberschreitungen ist die BIM durch die zuständige Fachbauleitung unmittelbar zu informieren.
Die Kostenkontrolle (im Rahmen der Objektüberwachung) ist kontinuierlich entsprechend des Baufortschrittes fortzuschreiben und der BIM monatlich, aktuell zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt durch die Kostenstandsberichte (Anlage 2.2.1. Kostenstandberichte werden, beginnend
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in LP 2, einmal monatlich unaufgefordert vom Planungsbüro abhängig von Projektart und - umfang erstellt und der BIM übermittelt. Dazu wird der Kostenstandsbericht vom zuständigen Baumanager im Datenaustauschportal (Sharepoint) der BIM zu Beginn der Baumaßnahme un- ter dem Ordner Kostenverfolgung abgelegt. Der Kostenstandbericht wird ausschließlich im Sharepoint gepflegt und geführt.
In den Kostenstandsberichten werden die Ergebnisse der einzelnen Kostenverfolgungen sowie zwingend die Kostenprognose für das gesamte Projekt ausgewiesen. Alle Aussagen zu Kosten sind in den jeweiligen Leistungsphasen mit der größtmöglichen und der Kostenermittlungsart angemessenen Genauigkeit und Verlässlichkeit zu tätigen. Der koordinierende Planer fügt die Kosten aller Fachplaner u. Gutachter zu einem Kostenstandsbericht zusammen. Dafür werden folgende Daten zusammengefasst und ausgewertet:
• Auftragswerte • Rechnungsbeträge • geleistete Zahlungen • ungeprüfte Nachtragsangebote der ausführenden Firmen • Nachträge • erkennbare, nicht beauftragte Leistungen in Form von Leistungs- und Mengenänderun- gen (Kostenprognose)
Termine
Zum geplanten Projektablauf werden vom Planungsbüro, beginnend ab LP2, monatlich Ter- minpläne erstellt bzw. fortgeschrieben:
-
Rahmenterminplan mit Abschnitten und Meilensteinen • Planung der Planung • Ausschreibung / Vergabe • Bauausführung
-
Detailterminplan • Planung • Detailablauf Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung wesentliche Pro- zesse/ Meilensteine, z. B. Abstimmungstermine, Planfreigaben, Genehmigungsfristen etc.
Ausschreibung und Vergabe
• wesentliche Prozesse / Meilensteine, z. B. Erstellung LVs, Versand, Bewerbungs- bzw. Angebotsfristen, Submissionen, Auswertung, Vergabe
Bauausführung
• Detailablauf gewerkeweise nach Vergabeeinheiten.
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• Das Planungsbüro hat einen Bauzeitenplan (Terminplan) aufzustellen und mindestens 1x monatlich dem zuständigen Baumanager zur Kenntnisnahme vorzulegen und ent- sprechend dem jeweiligen Baufortschritt ständig zu aktualisieren. Die in dem Termin- plan enthaltenen Anfangs-, Zwischen- und Endtermine sind mit der BIM und den an- deren am Bauvorhaben Beteiligten abzustimmen und sind für das Planungsbüro ver- bindlich. Der Terminplan ist datumsmäßig so aufzustellen, dass ein Soll-/Ist- Vergleich möglich ist und der „kritische Weg“ des Bauvorhabens eindeutig ablesbar ist. Das Er- gebnis, einschließlich Begründung, Bewertung und ggf. Maßnahmenempfehlung zur Kompensation bei relevanten Terminabweichungen, wird als Kontrollbericht zusam- mengefasst und als Deckblatt zum Terminplan der BIM überreicht (Anlage 2.2.2).
Die Terminplanung erfolgt projektbegleitend durch das koordinierende Planungsbüro und fragt alle notwendigen Informationen aller Fachplaner in den Terminplänen zusammen. Alle Terminpläne werden in Balkenform im Datenformat MS-Project erstellt. Dabei sind neben Vorgangsnamen, Dauer, Anfang und Ende mindestens Leistungsstände, Verknüpfung mit Vor- gänger und Ressourcenname aufzuführen. Abhängig von der Dauer und dem Status eines Projektes werden die Zeitskalen definiert.
Die BIM erstellt einen Projektterminplan (PTP), der durch das Projektbüro mit einem Rahmen- terminplan (RTP) und einem Detailterminplan (DTP) fortzuschreiben ist.
Risiken
Die Risikoüberwachung erfolgt während der gesamten Bearbeitung von Baumaßnahmen. Es dient dazu, jene Merkmale zu erfassen, die relevante Auswirkungen auf die Einhaltung der Projektziele haben und wird ab einer Maßnahmensumme größer als 2 Mio. € brutto (alle Kosten inkl. Unvorhergesehenes) bindend. Die Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei dem für die Maßnahme zuständigen Baumanager und somit beim Auftraggeber. Eine regelmä- ßige Zuarbeit vom Auftragnehmer inklusive des Aufzeigens von möglichen Vorabmaßnahmen ist erforderlich. Auch bei der monetären Bewertung von Risiken innerhalb der Risikomatrix wirkt der Auftragnehmer mit. Die Methodik sowie die Matrix sind vom Auftraggeber vorgege- ben.
Das Risikomanagement wird frühestmöglich in die Bearbeitung der Baumaßnahme aufgenom- men und in einem projektabhängigen Turnus fortgeschrieben. Konkrete Meilensteine für die Dokumentation mittels Risikomatrix sind zwischen der BIM und dem Planungsbüro zu definie- ren.
Änderungen
Leistungs- oder Mengenänderungen während Planung und Bauausführung mit Auswirkungen auf Kosten, Termine und Qualitäten sind durch das verantwortliche Planungsbüro unverzüglich der BIM anzuzeigen. Gleiches gilt für Änderungen bereits abgestimmter bzw. freigegebener Unterlagen.
Dazu ist der nachstehende Projektänderungsantrag (Anlage 2.2.3) zu nutzen.
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Umsetzbarkeit von Änderungswünschen mit Auswirkungen auf andere Gewerke sind mit den entsprechenden Fachplanungsbüros / Firmen vor Stellung des Antrags abzustimmen; die Fach- planungsbüros quittieren diese Abstimmung mit ihrer Unterschrift und Empfehlung.
Bei Kostenüberschreitungen und Terminverzögerungen sind, ggf. auch fachübergreifend, Vor- schläge zur Kompensation zu erarbeiten und diese mit Stellung des Projektänderungsantrages vorzulegen.
Die BIM wird nach Prüfung möglichst kurzfristig über den Projektänderungsantrag entscheiden und das Ergebnis den betreffenden Planungsbüros mitteilen. Bei Zurückstellung oder bei der gewünschten Prüfung von Alternativen werden Fristen zur Wiedervorlage bzw. zur neuerlichen Entscheidung gesetzt.
Dokumentation (aktualisiert)
Der Bereitstellung und Verteilung von Dokumenten kommt bei der Abwicklung von Baumaß- nahmen ein hoher Stellenwert zu. Dokumentenbezeichnungen müssen eindeutig und aussa- gekräftig sein.
Die nachstehende Dokumentenbezeichnung gilt für alle Dokumente, welche der Planer er- stellt und an die BIM übergibt.
Die Dokumentenbezeichnung enthält konkret:
-
Datum der Erstellung [JJJJMMTT]
-
Maßnahmennummer
-
Dokumentenart (vorgegebene Textbausteine)
-
Inhalt/Thema
-
Version (optional)
Beispiel der Dokumentenkennzeichnung:
20220201 B22xxx ANG Werner-Müller-GmbH 1.ENT
Eine Dokumentenablagestruktur wird bei Projekten, bei denen mit einem Projektraum gear- beitet wird, am Anfang des Projektes von der BIM vorgegeben. Diese befindet sich im digitalen Projektraum unter Punkt – Organisation dort unter - Vorlagen.
Sämtliche Anforderungen hinsichtlich Darstellung und Aufbereitung von Plänen, Struktur der CAD-Daten sowie Form der Datenlieferung befinden sich in der Anlage 2.2.4 im „Pflichtenheft für die Dokumentation von Bauvorhaben“.
Sämtlicher Schriftverkehr zwischen Projektbeteiligten geht in Kopie an die BIM. Vertragsrele- vante Themen, wie z. B. Kosten, Termine und Qualitäten sind dem zuständigen Baumanager zur Freigabe vorzulegen. Protokolle von Besprechungen sind innerhalb von 3 Werktagen an alle Besprechungsteilneh- mer, ggf. zusätzlich Betroffene und die BIM zu versenden. Es ist grundsätzlich eine Planliste zu führen (Anlage 2.2.5).
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Pläne von fachbeteiligten Ingenieurbüros und Unternehmen sind gegenseitig hinsichtlich Schnittstellen abzustimmen und freizuzeichnen. Wesentliche Planungsstände sowie zum Abschluss einer jeden Planungsphase sind dem zu- ständigen Baumanager die Ergebnisse zur Freigabe vorzulegen. Dies beinhaltet neben den Planunterlagen (als Papierkopie, nach DIN gefaltet, sowie in -dwg und -PDF gemäß Anl. 4.2) auch eine Darstellung der aktuellen Kosten- und Terminsituation.
Es ist zu prüfen, ob Vorher-Nachher-Fotos zur Dokumentation der Baumaßnahme angefertigt werden sollen. Die Aufnahmen sollten möglichst von einem professionellen Fotografen jeweils zur selben Tageszeit aufgenommen werden (am besten vormittags und bei gutem Wetter we- gen der Lichtverhältnisse).
Als Kriterien dieser Dokumentation werden herangezogen:
• Fassadensanierungen
• sichtbare, attraktive Baumaßnahmen auch im Innenbereich (wenn ein deutlicher Vor- her-Nachher-Effekt zu sehen ist)
• im Einzelfall repräsentative energetische Maßnahmen, die visuell gut zu vermitteln sind (z. B. Solaranlagen).
Die Beauftragung des Fotografen erfolgt durch die BIM. Der verantwortliche Planer ist in ko- ordinierender Funktion tätig.
Die Freigabe von Planungs- und Ausschreibungsunterlagen durch die BIM stellt keine rechts- geschäftliche (Teil-)Abnahme dar.“ Die Gesamtverantwortung, Haftung und Gewährleistung für die übertragenen Leistungen, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung bzw. Anerkennung von Prüfanmerkungen der BIM, obliegt dem Planungsbüro. Prüfanmerkungen der BIM, die nicht in die Planung, Ausschreibung oder Bauausführung übernommen werden, sind vom Pla- nungsbüro zu kommentieren.
2.3. Grundlagenermittlung, LP1 (aktualisiert)
Bei Beginn der Planung wird eine Projektbeteiligtenliste (siehe Anlage 2.10.1) erstellt. Diese ist kontinuierlich fortzuschreiben und dem zuständigen Baumanager regelmäßig zu übergeben.
Bei Bedarf stellt die BIM eine Behördenvollmacht aus.
2.4. Vorplanung, LP2 (aktualisiert) Maßnahmen mit einem Bauvolumen von mehr als 2 Mio. € brutto (d. h. alle Kosten inkl. Un- vorhergesehenes bzw. in Abstimmung mit dem Baumanager sind in Form einer Präsentation nach dem Muster in Anlage 2.4.1 zum Ende der Leistungsphase 2 vorzustellen. Etwaige Ver- weise und Aufgaben aus der Vorstellung sind im weiteren Planungsablauf zu beachten.
Im Rahmen der Erstellung der Vorentwurfs-/Entwurfsplanung (Leistungsphase 2 bzw. 3) ist unter Berücksichtigung folgender Punkte eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gemäß Anlage 2.4.2 vorzulegen:
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• bei Abweichung der baufachlichen Standards (Anlage 2.4.3) oder
• bei Vorstellung von Varianten. Innerhalb des Bausolls gem. Vertrag.
(Variantenvergleich unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltig- keitskriterien Lebenszykluskostenbetrachtung unter Beachtung der VwVBU ab einem Auftragswert von 10.000 Euro netto).
Sofern in einem Ausnahmefall aus Kostengründen von den festgelegten gesetzlichen Stan- dards des EWG Bln abgewichen werden soll, sind die vermiedenen Klimaschadenskosten ent- sprechend der Verordnung zur Ermittlung von Klimaschadenskosten (KlimakostenV) zu ermit- teln und im Rahmen einer erweiterten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu berücksichtigen. Siehe 2.5. sowie Handlungsleitfaden EWG Bln (Anlage 2.1.1).
Das Erstellen eines Rückbaukonzeptes für Maßnahmen im Bestand sowie Neubau basiert auf dem Schadstoffgutachten und lehnt sich an deren Inhalte an. Die Art des Rückbaukonzeptes und deren Inhalte sind in dem Deckblatt zum Rückbaukonzept (Anlage 2.1.3) festzuhalten. Im Rückbaukonzept sind Rückbauprodukte mit Potential zur Wiederverwendung aufzuführen. Diese werden, wenn nicht in der eigenen Liegenschaft wiederverwendet, ggf. in die BIM Bau- teilbörse zur Vermittlung aufgenommen. (s. Anlage 11 Handbuch Bauteilbörse zur Anlage 2.4.3 Baufachlichen Standards)
2.5. Entwurfsplanung, LP3 (aktualisiert)
Zum Abschluss der Leistungsphase 3 sind vom Planungsbüro die vollständigen Ergebnisse der Entwurfsplanung dem zuständigen Baumanager zu übergeben (inkl. Schadstoffgutachten, Brandschutzkonzept/-gutachten, bauphysikalische Gutachten, etc. - sofern diese nicht vorlie- gen und erforderlich sind). Die Unterlagen sind vom Planungsbüro digital gemäß Anlage 2.5.1 (inkl. der Anlagen 2.5.2) zu übergeben. Die Entwurfszeichnungen müssen weiterhin in Papier- form (einfach) eingereicht werden.
Die vollständigen Unterlagen gemäß Anlage 2.5.1 (inkl. der Anlagen 2.5.2) werden dann in- haltlich durch das Baumanagement und das Baucontrolling geprüft. Der mit dieser Prüfung verbundene Prüfbericht des Baucontrollings bescheinigt die Freigabe der Entwurfsplanung und ist inhaltlich für die weitere Planung zu berücksichtigen. Hinweis: Es ist darauf zu achten, dass die Nutzung von gewerblich nicht freigegebenen Internetinhalten zur Veranschaulichung in Präsentationen, bei Ausschreibungsunterlagen u. ä. nicht gestattet ist (z. B. Luftaufnahmen von Gebäuden über Google-Maps).
Die vorzulegenden Unterlagen sollen einer Prüfung in folgenden Bereichen dienen:
• Prüfung auf Notwendigkeit und Dringlichkeit (Abgleich mit dem Gebäudescan) • Prüfung der Zweckmäßigkeit in funktionaler, konstruktiver, technischer, gestalteri- scher, ökologischer, städtebaulicher, planungsrechtlicher, ggf. denkmalrechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht (Prüfung der Entwurfsplanung) • Sicherstellung der Qualitäten hinsichtlich der baufachlichen Standards • Einhaltung der Umweltverträglichkeit (z. B. GEG, EWG Bln, VwVBU)
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• Plausibilisierung der Kosten (Kostenberechnung) • Prüfung der Terminplanung.
Im Planungsverlauf oder zur LP3-Akte wird in Abstimmung mit der BIM festgelegt, welche Materialien und Ausstattungsobjekte (wie z. B. Sanitärobjekte, Leuchten, etc.) bemustert wer- den sollen. Nach Art und Umfang des Projektes wird die Form der Bemusterung festgelegt. Abweichungen von den baufachlichen Standards (Anlage 2.4.3) sind wirtschaftlich zu bewer- ten, zu dokumentieren und zur Freigabe vorzulegen.
Überprüfung der vorzuhaltenden Wärmeleistung (Fernwärme-Anschlusswert) von Fernwärme- anlagen bei Sanierungsmaßnahmen oder bei Nutzungsänderungen, die sich im Zusammen- hang mit Sanierungsmaßnahmen ergeben.
Das Planungsbüro hat bei der Erbringung seiner Leistungen zu berücksichtigen, dass die BIM verpflichtet ist, die Auswirkungen von energetischen Sanierungsmaßnahmen und sanierungs- bedingten Nutzungsänderungen im Hinblick auf den Fernwärme-Anschlusswert (vorzuhaltende Wärmeleistung) von fernwärmeversorgten Gebäuden zu überprüfen. Bei energetischen Sanie- rungen muss der Fernwärme-Anschlusswert angepasst werden. Ein Anpassungsbedarf an die geänderten Bedingungen ist von der BIM beim Wärmeversorger anzumelden und die vertrag- liche Umsetzung nachzuhalten. Dies gilt sowohl für mögliche Leistungsreduzierungen als auch für erforderliche Leistungserhöhungen.
Soweit das Planungsbüro durch einen Vertrag über die Erbringung von Architektenleistungen bzw. durch einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen bei der technischen Ausrüstung mit Planungsleistungen (Ausführungsplanung) sowie die Objektüberwachung für energetisch relevante Sanierungsmaßnahmen beauftragt wird, hat das Planungsbüro die Überprüfung durchzuführen, das Ergebnis auf einem Laufzettel (Anlage 2.5.4) zu dokumentieren bzw. zu begründen und der BIM vorzulegen. Der Laufzettel dient der BIM zur internen Dokumentation des Vorgangs sowie zur Vorbereitung der Anmeldung der Leistungsanpassung beim Wärme- versorger. Auch für den Fall, dass keine Anpassung des Anschlusswertes möglich oder erfor- derlich ist, muss dennoch der Nachweis der Überprüfung erbracht und das Ergebnis durch das Planungsbüro begründet werden.
2.6. Baukostenkennzahlen (BKZ) LP3
Für alle Leistungsphasen, d. h. bereits ab der Kostenschätzung, sind die Mengen und Kosten- ansätze bzw. EP's (Einheitspreise) mit anzugeben, um eine Plausibilisierung und Nachvollzieh- barkeit zu ermöglichen. Zum Abschluss der Leistungsphase 3 (LP 3) sind durch das Planungs- büro Baukostenkennzahlen gemäß Anlage 2.6.1 (2.in Abstimmung mit dem Baumanager zu bilden.
2.7. Genehmigungsplanung LP4
Keine Besonderheiten.
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2.8. Ausführungsplanung, LP5
Mit der Ausführungsplanung, spätestens vor LV-Erstellung, ist ein Bemusterungskatalog nach Vorlage (Anlage 2.8.1) zu erstellen, der BIM rechtzeitig vorzustellen und zur Freigabe einzu- reichen. Wird eine Freigabe nicht erteilt, sind Alternativlösungen inkl. Kostenvergleich vorzu- schlagen und diese erneut vorzulegen.
2.9. Vorbereitung Vergabe, LP6+7 (neu)
Ausschreibung und Vergabe von Baumaßnahmen (VOB/A und UVgO/A) Die Vergabe von Bauaufträgen erfolgt grundsätzlich nach den einschlägigen Vergabevorschrif- ten der VOB/A. Die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen erfolgt grundsätzlich nach den einschlägigen Vergabevorschriften der UVgO/A.
Ausschreibungs- und Vergabeverfahren sind eindeutig und rechtssicher zu dokumentieren. Nähere Informationen zu den aktuellen Vergabebestimmungen findet man online unter; https://www.bim-berlin.de/geschaeftsbeziehungen/vertragsbedingungen/
Der gesamte Beschaffungsprozess des Lieferantenmanagements des Einkaufes wird elektro- nisch über die internetbasierte Plattform "Einkaufsportal" und "Vergabeplattform des Landes Berlin" durchgeführt und dokumentiert.
Jedes Planungsbüro hat durch das Lieferantenmanagement der BIM einen Zugang zum Portal erhalten (https://fmportal.bim-berlin.de). Die Vorbereitung der Vergabe, die Erstellung der Fir- menvorschlagsliste und die Bereitstellung der Vergabeunterlagen erfolgt über das Einkaufs- portal. Nach der Auswertung der Angebote auf der Vergabeplattform des Landes Berlin wird im Einkaufsportal der Vergabevorschlag (VVA) erstellt. Die Einreichung von Nachträgen erfolgt ebenfalls über das Einkaufsportal. Ein Leitfaden für Planungsbüros zur Benutzung des Einkauf- sportals ist unter o. g. Link hinterlegt und nach dem Einloggen unter der Navigation vorzufin- den.
Erstellung von Vergabeunterlagen
Die Vorbereitung der Vergabe erfolgt in zeitlicher Übereinstimmung mit dem Detailterminplan Vergabe. Vor der Ausschreibung einer Bauleistung ist durch das Planungsbüro zu prüfen, mit welchen Bauabfällen und Altlasten bei der geplanten Bauausführung zu rechnen ist. Ins- besondere ist zu prüfen, ob Abfälle oder Altlasten anfallen können, die aufgrund ihres gesund- heits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Überwachung und Ent- sorgung bedürfen. Deren Entsorgung ist vom Planungsbüro zu koordinieren. Das Planungsbüro hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Angebotsabgabe vom Bieter folgender Nachweis geführt wird:
a) dass der Bieter selbst, bzw. b) sein Nachunternehmer, bzw. c) ein mit ihm gem. den Bieterunterlagen bietendes Unternehmen zertifiziert ist (z. B. gem. TRGS) die Arbeiten zur fach- und sachgerechten Entsorgung schadstoffhaltiger Baustoffe / Bauabfälle / Altlasten durchführen zu dürfen.
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Neben den einschlägigen Vergabevorschriften sind vom Planungsbüro/Ausschreibenden fol- gende Punkte zu beachten:
• Bei der Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen ist die Checkliste LV (Anlage 2.9.1) zu verwenden. • Es ist ein Vergabekalender/Vergabeplan Bauleistungen vom Planungsbüro zu erstellen (gemäß Muster unter Anlage 2.9.2.). • Die Vorbemerkungen zum LV sollten folgende Mindestangaben enthalten: • Zweck, Art und Nutzung des Bauwerks bzw. der technischen Anlage • ausgeführte Vorarbeiten und Leistungen • gleichzeitig laufende Arbeiten • Bauen im laufenden Dienstbetrieb, ggf. Kernarbeitszeiten, Lage und örtliche Gegeben- heiten, Verkehrsverhältnisse • Konstruktion des Bauwerks bzw. Konzept der technischen Anlage. • Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte in den Vorbemerkungen darauf hingewiesen werden, dass es sich bei allen Positionen (sofern diese überwiegen) um Lieferung und Montage handelt und Ausnahmen in den Positionen kenntlich gemacht werden. • Widersprüche zur VOB bzw. UVgO sind auszuschließen. Wiederholende Angaben zur VOB/UVgO sind grundsätzlich zu vermeiden. • Ausschreibungen erfolgen prinzipiell produktneutral. Für einzelne Positionen werden ge- wünschte Qualitäten über vergleichbare Produkte definiert, diese sind mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ und einem Feld für die Bieterangabe zu versehen. Ausnahmen von der Produktneutralität (aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen) sind schrift- lich zu begründen. • LV-Positionen sind nach Ausbau/Rückbau sowie Entsorgung zu trennen (Schadstoffgut- achten berücksichtigen). • Einhaltung der VwVBU Bln umweltverträgliche Produkte und Materialien sowie umwelt- schonende Verfahren bevorzugen. • Sämtliche Anlagen (Leitdetails, Planunterlagen, Terminpläne etc.) sind zusammen mit den übrigen Vergabeunterlagen abzugeben. Auf die Anlagen ist in der LV-Bezug zu neh- men. • Die LV´s sind in Hinblick auf Vollständigkeit, Dopplungen, Planungsabstimmungen etc. mit den weiteren am Projekt beteiligten Planungsbüros abzustimmen. Bei Bedarf sind die Belange des SiGeKo zu prüfen. SiGe-Planungen sind gewerkebezogen als Anlage beizu- fügen. • Es ist ein verpreistes LV abzugeben. • Die Leistungsverzeichnisse sind als .pdf abzugeben und im Datenformat GAEB 90 auf dem Einkaufsportal und ggf. der Vergabeplattform einzustellen. • In den Leistungsverzeichnissen wird im Grundsatz keine Wartungsleistung ausgeschrie- ben. Details sind im laufenden Projektablauf im Projektteam zu besprechen.
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Vergabearten, Wertgrenzen, Schwellenwerte
Aufträge sind grundsätzlich öffentlich auszuschreiben bzw. im Offenen Verfahren zu vergeben. Ob hiervon abgewichen werden kann, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen und mit der BIM abzustimmen. Die Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung beziehen sich ausschließlich auf die bundesweite Vergabe. Werden die in der Vergabeverordnung aufgeführten Schwellenwerte erreicht bzw. überschritten, ist EU-weit auszuschreiben.
Bekanntmachung
Das Planungsbüro übergibt die Bekanntmachungstexte für die einzelnen Leistungsbereiche an die BIM.
Versand und Submission
Die BIM versendet die Ausschreibungsunterlagen und führt die Submissionen durch. Angebote mit Submissionsprotokoll liegen nach der Submission bei der BIM. Das Planungsbüro erhält nach erfolgter Submission eine E-Mail mit der Aufforderung, die Auswertung auf der Vergabeplattform durchzuführen und bei Vorhandensein von Angeboten in Papierform, diese zeitnah zur Prüfung bei der BIM abzuholen.
Formale Eignungs-, technische und wirtschaftliche Prüfung
Das Planungsbüro führt die formale Eignungs- sowie technische und wirtschaftliche Prüfung der abgegebenen Angebote durch. Das Planungsbüro erstellt zu jeder Angebotsprüfung einen Preisspiegel und kontrolliert in allen Angeboten die Angaben der Bieter. Für den Fall, dass papiergebundene Bieterangebote vorliegen, prüft das Planungsbüro zusätzlich die Angebots- endsummen und unterzeichnet die geprüften Angebote im Original mit „technisch und wirt- schaftlich geprüft“.
Im Zuge dieser Prüfung hat das Planungsbüro, soweit erforderlich, unter Beteiligung der BIM, Aufklärungsgespräche nach VOB/A § 15 mit Bietern bis zur Zuschlagserteilung zu führen. Die Ergebnisse sind vom Planungsbüro (soweit erforderlich und in vorheriger Abstimmung mit der BIM) schriftlich festzuhalten.
Wertung der Angebote, Vergabevorschlag
Die Wertung der Angebote erfolgt grundsätzlich auf der Vergabeplattform des Landes Berlin. Dort sind für alle Wertungsstufen entsprechende Formulare hinterlegt, die zwingend vollstän- dig auszufüllen sind. Weiterhin ist auf der Vergabeplattform der Preisspiegel sowie ggf. weitere Dokumente (z. B. Nachforderung, Aufklärung) abzulegen. Sofern Papierangebote vorliegen, ist das für die Zuschlagserteilung präferierte Angebot komplett eingescannt auf die Vergabeplatt- form hochzuladen.
Nach anschließender Übertragung aller Dokumente in das Einkaufsportal ist der dortige Verga- bevorschlag (VVA) vollständig auszufüllen. Das Planungsbüro bestätigt mit der Übermittlung des VVA an den Einkauf verbindlich, die Prüfung und Wertung aller Bieterangebote sorgfältig
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und ordnungsgemäß durchgeführt zu haben. Ggf. vorhandene Angebote in Papierform sind sofort nach der Auswertung an den Fachbereich der BIM zurückzugeben.
Die Verfahrensweise bei Nachträgen ist gleich, jedoch nur unter Verwendung des Einkaufs- portals.
Auftragserteilung, Absage
Die BIM prüft den Vergabevorschlag auf Plausibilität und vergaberechtliche Korrektheit und beauftragt. Das Planungsbüro erhält eine Kopie des Auftragsschreibens von der BIM. Die Ab- sageschreiben an die nichtberücksichtigten Bieter werden durch die BIM versandt.
Urkalkulation (neu)
Als Information für den Planer, nachstehender Passus ist Teil der ZVB als Anlage zu den Bau- verträgen. Der Auftragnehmer (Bauverträge) hat (soweit die Auftragssumme mindestens 200.000 € (ohne Umsatzsteuer) beträgt und nicht bereits im Vergabeverfahren erfolgt) inner- halb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung seine Urkalkulation beim Auftraggeber zu hin- terlegen. Die Hinterlegung erfolgt durch den Auftragnehmer unter Verwendung allgemein ver- fügbarer elektronischer Mittel. Dazu übermittelt der Auftragnehmer per E-Mail (E-Mail-Adresse: urkalkulation@bim-berlin.de) die Urkalkulation als Dateianhang (Datei ist vom AN passwort- geschützt) nebst Passwort zum Öffnen der Datei mit folgender Dateibezeichnung "Da- tum_Maßnahmennummer_Urkalkulation Firmenname", z. B. "20230201_B21xxx-xxxx-xx-xxx- xx_Urkalkulation Tischlerei Mueller". Die Urkalkulation muss nach Form und Inhalt den allge- mein anerkannten Regeln der Baubetriebslehre entsprechen und, ausgehend von den vom Auftragnehmer im Vergabeverfahren gemachten Angaben zur Preisermittlung, die Einzelkos- ten der Teilleistungen (Lohn, Stoffe, Geräte, sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen) sowie die kalkulierten Zuschläge für Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten so- wie Wagnis und Gewinn im Einzelnen aufschlüsseln. Der Auftraggeber darf nach vorheriger Ankündigung Einsicht in die Urkalkulation nehmen, insbesondere bei Mengenänderungen so- wie geänderten oder zusätzlichen Leistungen; der Auftraggeber wird die Urkalkulation vertrau- lich behandeln und ausschließlich für auftragsbezogene Zwecke verwenden.
Das Planungsbüro hat vor der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen den Bedarf der jeweiligen Leistung zu ermitteln und sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Alternativen mit welchen Umweltauswirkungen zur Erfüllung des gewünschten Zwecks zur Ver- fügung stehen. Die Bedarfsermittlung ist zu dokumentieren.
2.10. Objektüberwachung, LP8
Allgemeines
Vor Beginn der Baumaßnahme ist zu prüfen, ob das Aufstellen eines Baustellenschildes gemäß BauO Berlin erforderlich ist und/oder ob ein Bauschild (z. B. als besondere Auflage aus Bau- genehmigung oder Fördermaßnahmen) gefordert wird. Der Entwurf eines ggf. geforderten Bauschilds und die Abstimmung bis zur Freigabe durch die BIM obliegt dem Planungsbüro.
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Verantwortlichkeiten Bauleitung
Von dem beauftragten Planungsbüro ist ein verantwortlicher Bauleiter zu benennen, siehe Vertrag.
Bauleitung
Zu Beginn der Baumaßnahme ist die Projektbeteiligtenliste (Anlage 2.10.1) um die ausführen- den Firmen zu ergänzen und auf aktuellem Stand zu halten.
Die Bauleitung führt den Soll-/Ist-Vergleich für Kosten und Termine.
Es sind kontinuierliche Bau-, Planungs- und Nutzerbesprechungen in Abstimmung mit der BIM durchzuführen. Diese Besprechungen sind von der Bauleitung zu protokollieren (Anlage 2.10.2) Die Baubesprechungsprotokolle beinhalten Verantwortlichkeiten und Termine. Sie sind spätestens 3 Werktage nach Besprechungstermin zu verteilen.
Musterschreiben
Festgestellte Mängel und Leistungsstörungen sind den Verursachern schriftlich mit Fristsetzung mitzuteilen. Die nachfolgende Matrix gibt die vorhandenen Musterschreiben und die Zustän- digkeiten des Versands bei Leistungsstörungen bekannt. Alle Schreiben wurden juristisch ge- prüft und dürfen aus diesem Grund nur in den dafür vorgehaltenen Formularfeldern geändert bzw. ergänzt werden.
| Titel Formular | Bezug VOB-B | Anlagen-Nr. | Zuständigkeit Versand |
|---|---|---|---|
| Nachfristsetzung zum Ausführungsbe- ginn | VOB-B, § 5, Nr. 4 | ohne | BIM |
| Beantwortung einer Bedenkenanzeige | VOB-B, § 4, Nr. 3 | Anlage 2.10.3 | Planungsbüro |
| Zurückweisung einer Behinderungsan- zeige | VOB-B, § 6, Nr. 2 | Anlage 2.10.4 | Planungsbüro |
| Verlängerung der Ausführungsfrist | VOB-B, § 6, Nr. 1, 3, 4 | ohne | BIM |
| Verweigerung der Verlängerung der Ausführungsfrist | VOB, § 6, Nr. 1, 3, 4 | ohne | BIM |
| Schadensersatzan- spruch | VOB-B, § 6, Nr. 6 | ohne | BIM |
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| Mängelrüge nach Abnahme | VOB-B, § 13 | Anlage 2.10.5 | Planungsbüro |
|---|---|---|---|
| Nachfrist für Mängel- beseitigung | VOB-B, § 13, Nr. 5 | ohne | BIM |
| Ablehnung der Män- gelbeseitigung | VOB-B, § 13, Nr. 6 | ohne | BIM |
| Schadensersatz we- gen wesentlicher Mängel | VOB-B, § 6, Nr. 7 | ohne | BIM |
| Einbehalt von Ab- schlagsrechnung | VOB-B, § 16, Nr. 1 | Anlage 2.10.6 | Planungsbüro |
| Rüge der fehlenden Prüfbarkeit von Rechnungen | VOB-B, § 4, Nr. 7 | Anlage 2.10.7 | Planungsbüro |
| Kürzung der Schluss- rechnung | VOB-B, § 16, Nr. 3 | Anlage 2.10.8 | Planungsbüro |
| Fristsetzung zur Er- stellung der Schluss- rechnung | VOB-B, § 14, Nr. 4 | Anlage 2.10.9 | Planungsbüro |
| Abweisung Vergü- tungsanspruch zu- sätzliche Leistungen | VOB-B, § 2, Nr. 6 | Anlage 2.10.10 | Planungsbüro |
| Antwort auf Rückga- beverlangen von Si- cherheiten für die Vertragserfüllung | VOB-B, § 17, Nr. 8 | ohne | BIM |
| Antwort auf Rückga- beverlangen von Si- cherheiten für Män- gelansprüche | VOB-B, § 17, Nr. 8 | ohne | BIM |
Nachträge
Von ausführenden Firmen gestellte Nachtragsangebote sind vom Planungsbüro formell, fach- lich und wirtschaftlich zu prüfen und der BIM mit entsprechender Nachtragsbegründung zur Freigabe vorzulegen. Bei der Nachtragsprüfung ist insbesondere der Kalkulationsansatz mit der Ursprungskalkulation zu vergleichen.
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BKZ
Zum Abschluss einer Baumaßnahme (LP 8) sind für die in der LP 3 ermittelten Baukostenkenn- werte die IST-Werte auf Grundlage der Schlussrechnungen und anhand der Anlage 2.6.1 zu ermitteln und vergleichend darzustellen.
SiGeKo
Die Belange der Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind in Zusammenarbeit mit dem SiGeKo zu überwachen.
Bautagebuch
Durch die Bauleitung ist, unbeschadet der Bautagesberichte der ausführenden Unternehmen, der Baufortschritt in Form eines Bautagebuches festzuhalten. Form und Inhalt sind mit der BIM abzustimmen (Verwendung der Anlage 2.10.11 oder einer von der BIM freizugebenden Formularvorlage der Bauleitung).
VOB-Maßnahmen Die Bauleitung bereitet sämtliche Abnahmen mit ausführenden Firmen, Behörden, TÜV etc. vor. Die BIM behält sich eine Teilnahme an den Abnahmen vor. Alle Abnahmen werden proto- kolliert, siehe Anlage 2.10.12. Die rechtsgeschäftliche Abnahme obliegt dem Auftraggeber.
Rechnungen
Elektronische Rechnungslegung per PDF- oder XML-Rechnung (aktualisiert) Durch das „Europäische Komitee für Normung“ (CEN) wurde festgelegt, dass öffentliche Auf- traggeber innerhalb Europas ab April 2020 eine Rechnungsverarbeitung in digitaler Form an- bieten müssen.
Um an dem Verfahren der Elektronischen Rechnungslegung teilnehmen zu können, regis- triert sich das Planungsbüro mit folgenden Angaben an info.erv@bim-berlin.de: • In den Betreff der E-Mail „PDF Registrierung ERV - Ihren Firmennamen“. • Die eigene Hauptanschrift und Ihre USt-ID-Nummer bzw. Ihre Steuernummer. • Ihre E-Mailadresse/n, von welcher/n Sie künftig elektronische Rechnungen im PDF Format an uns schicken möchten:
| Ihre Emailadresse/n | ||
|---|---|---|
| Beispiel1@firmenname.de | ||
| Beispiel2@firmenname.de |
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Ohne die zuvor genannten Punkte kann die Registrierung nicht durchgeführt werden und eine PDF- oder XML-Rechnungsverarbeitung des Planungsbüros wäre nicht möglich. Die Rechnung wird per E-Mail mit einer PDF-Rechnung oder einer XML-Rechnung versandt. E-Mails mit gemischten Anhängen können vom System nicht verarbeitet werden.
Wenn das Planungsbüro sich für die Rechnungszustellung per PDF oder XML-Format entschei- det, muss die Rechnung per E-Mail an die passend zur Beauftragung korrekte Rechnungsan- schrift geschickt werden, welche Sie dem Auftragsschreiben entnehmen können.
Die aktuellen Vermögen und entsprechende E-Mail-Adresse nach Firmierung finden Sie in die- ser Tabelle:
| Vermögen | Firmierung | E-Mailadressen für Rechnungseingang | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anmietvermögen | Land Berlin – BIM Berliner Immobilien GmbH | rechnungseingang.anmietvermoegen@sap.bim-berlin.de | |||||
| BIM GmbH | BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH | rechnungseingang.bim@sap.bim-berlin.de | |||||
| LFB GmbH & Co | Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.LFB-gmbh-kg@sap.bim-berlin.de | |||||
| KG | |||||||
| LFB Projekt GmbH & Co KG | Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.lfb-projekt@sap.bim-berlin.de | |||||
| LFB GmbH | Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH | rechnungseingang.lfb-gmbh@sap.bim-berlin.de | |||||
| LFB THV1 | Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.thv1@sap.bim-berlin.de | |||||
| LFB THV2 | Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.thv2@sap.bim-berlin.de | |||||
| SILB | Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.silb@sap.bim-berlin.de | |||||
| SODA | Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht | rechnungseingang.soda@sap.bim-berlin.de | |||||
| betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin | |||||||
| c/o BIM |
Rechnungslegung per Post (in Ausnahmefällen, d. h. ohne Registrierung)
Für den Fall, dass das Planungsbüro noch nicht an an info.erv@bim-berlin.de registriert ist, kann eine Rechnung per Post zur BIM geschickt werden. Das Planungsbüro sowie die ausfüh- renden Firmen schicken dann die Rechnung per Post an den Rechnungsempfänger laut Beauf- tragung über die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Keibelstraße 36, 10178 Berlin. Die Rechnung wird durch einen externen Dienstleister gescannt und ausgelesen, um in der Folge unter Verwendung des eingesetzten Buchhaltungssystems vollelektronisch und medien- bruchfrei erfasst, geprüft und gebucht zu werden. Sollte das Planungsbüro Rechnungen an seine Firmenadresse im Original erhalten, sendet das Planungsbüro diese umgehend im Original ohne Prüfspur per Post an die BIM.
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Rechnungsprüfung und –freigabe (aktualisiert) Planungsbüros und Serviceleitstellen erhalten die Rechnung digital zur Prüfung und Freigabe. Für die digitale Rechnungsprüfung und -freigabe ist eine Registrierung notwendig. Folgende Angaben werden dafür an info.erv@bim-berlin.de gesendet:
• In den Betreff der E-Mail „Registrierung ERV Extern - Ihren Firmennamen“. • Die Kontaktdaten Ihrer zu registrierende Mitarbeiter:in für den Prüf-& Freigabeprozess von Rechnungen zwischen Ihnen und der BIM. • Den Firmennamen und Ihre USt-ID-Nummer bzw. Ihre Steuernummer. • Die E-Mailadressen Ihrer Mitarbeiter, an welche Sie künftig die Zugangsdaten für Ihren Firmenaccount für den Login in unserem ERV-System und damit verbunden Ihre Belege zur Prüfung erhalten. • Das Planungsbüro erhält eine Registrierungsbestätigung, sodass anschließend die Rech- nungsprüfung und -freigabe im digitalen VIM-System stattfindet.
Das Planungsbüro kann die Prüfspur elektronisch über Kommentarfunktionen im PDF eintragen oder im ausgedruckten Papierdokument per Hand wie bisher. Das Rechnungsdeckblatt (Anlage 2.10.13) muss weiterhin ausgefüllt und der Rechnung beigelegt werden. Auch hier kann das Planungsbüro seine Signatur elektronisch oder per Hand hinterlegen. Die geprüfte Rechnung inkl. Rechnungsdeckblatt sendet das Planungsbüro anschließend elektronisch als PDF (1 zusammenhängende Datei) an die dem Vermögen entsprechende E- Mail-Adresse. Hierbei sind die Prüffristen für das Planungsbüro zwingend einzuhalten, d. h. bei AR gilt eine Prüffrist von 5 Werktagen und bei SR eine Prüffrist von 10 Werktagen.
Jede Rechnung muss in einer separaten E-Mail versendet werden. Diese E-Mail-Adresse ist nur für die Rücksendung der geprüften Rechnungen. Mit dem Rechnungsoriginal dürfen nur Be- standteile der Rechnung verschickt werden. Andere wichtige Mitteilungen und Dokumente, die nicht mit der zu prüfenden Rechnung Bestandteil der Rechnung sind, (Sachverständigenprü- fungen, Fachbauleitererklärung, Bauprotokoll etc.) müssen der BIM mit separater Post zuge- stellt werden.
Bei Rechnungsprüfung ist zu beachten:
• Die Firmierung ist durch das Planungsbüro zu prüfen. Im Fall einer fehlerhaften Firmie- rung ist die Rechnung an den Rechnungsteller mit entsprechendem Hinweis und Ände- rungsaufforderung zurückzuweisen. • Die Auftragsnummer mit dem Datum des Hauptauftrages ist auf der Rechnung zu vermerken. • Der ersten Teilrechnung muss eine Kopie der gültigen Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt beiliegen. Sollte die Freistellungsbescheinigung nicht bis zur Schlussrechnung ihre Gültigkeit haben, muss selbstverständlich eine aktuelle durch das Planungsbüro ab- gefordert werden. • Rechnungen sind grundsätzlich nicht nach oben zu korrigieren. • Die Rechnungen sind entsprechend dem Leistungsstand kumuliert aufzustellen und zu prüfen.
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Die Rechnungen sind nach Prüfung mit folgender Bescheinigung zu versehen:
Sachlich richtig und rechnerisch richtig
(Datum) (Unterschrift Planer)
Ist der Endbetrag der Rechnung geändert worden, so lautet die Bescheinigung:
Sachlich richtig und rechnerisch richtig mit ___________________ EUR
(Datum) (Unterschrift Planer)
Mit der Bescheinigung übernimmt das Planungsbüro auch in Fällen, in denen diese Bescheini- gung durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt wird, die Verantwortung dafür, dass die Leis- tungen in Art, Güte und Umfang wie berechnet erbracht sind, dass sie vertragsgemäß und fachgerecht ausgeführt sind, dass die beschafften Stoffe – sofern bereits verbaut – bestim- mungsgemäß verwendet sind, die Vertragspreise eingehalten sowie alle Maße, Mengen, Ein- zelansätze und Ausrechnungen richtig und dass Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen, Rabattvereinbarungen sowie Skontobeträge vollständig und richtig berücksichtigt worden sind.
Rechnungsunterlagen
Bestandteile der geprüften Rechnungsunterlagen für Teilrechnungen sind: • das Rechnungsdeckblatt (Anlage 10.1 oder Anlage 10.2 bei Lieferleistungen) • die geprüfte Rechnung • das geprüfte Aufmaß in Kopie • eine Kopie der Freistellungsbescheinigung.
Bestandteile der geprüften Rechnungsunterlagen für Schlussrechnungen sind: • das Rechnungsdeckblatt (Anlage 10.1 oder Anlage 10.2 bei Lieferleistungen) • die geprüfte Rechnung • das geprüfte Aufmaß im Original • Formblatt 2 der Ausschreibungsunterlage in Kopie • Abnahmeniederschrift (sowie Teilabnahmeniederschrift) im Original (Papier oder digital).
Die Firmierung aller Rechnungen muss dem beauftragten Vermögen zuzuordnen sein. Das korrekte Vermögen können Sie dem Auftrag sowie der entsprechenden Auftragsnummer ent- nehmen. Sie entspricht der Anfangszahl des 2. Zahlenblockes.
Zum Beispiel: B12345-30171000-001-399-01:
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| Buchungskreis | Firmierung | |||
|---|---|---|---|---|
| 1000 | Land Berlin c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH | |||
| 2000 | BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH | |||
| 3000 | Land Berlin Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) | |||
| c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH | ||||
| 8000 | Land Berlin Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnot- | |||
| wendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) | ||||
| 8000 | c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH |
Ordnungsgemäße Angaben einer Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG Vollrechnungen mit 10 Angaben:
• der vollständige Name sowie die Anschrift des leistenden Unternehmens • die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) des leisten- den Unternehmens • der vollständige Name sowie die Anschrift des Leistungsempfängers • das Ausstellungsdatum/Rechnungsdatum • fortlaufende Rechnungsnummer • Zeitpunkt der Lieferung/Leistung • die Menge und die Art der Lieferung bzw. der Umfang und die • Art der Leistung • das Entgelt für die Lieferung/Leistung in Netto • Steuersatz • Steuerbetrag.
Abkürzungen, Schlüsselzahlen, Buchstaben oder Symbole sind erlaubt, wenn ihre Bedeutung sich aus der Rechnung oder anderen Unterlagen (Lieferlisten, Geschäftsbedingungen) erge- ben und beim Aussteller als auch beim Empfänger der Rechnung vorhanden sind (§31 Abs. 3 UStDV).
Erleichterung für Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) bis 250 € brutto mit 5 Angaben:
• der vollständige Name sowie die Anschrift des leistenden Unternehmens • das Ausstellungsdatum/Rechnungsdatum • die Menge und die Art der Lieferung bzw. der Umfang und die Art der Leistung • Gesamtbetrag • Steuersatz.
Sind zusätzliche Angaben (z. B. Leistungsempfänger) auf der Kleinbetragsrechnung enthal- ten, müssen diese auch richtig sein.
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Vorbereitung der Datenaufnahme und Anlagenbewirtschaftung
Nach abgeschlossener Ausführung des ersten anlagentechnischen Gewerkes ist der objektver- antwortliche Property Manager durch den zuständigen Baumanager in das Bauprojekt zur pa- rallelen Datenerfassung im CAFM-System einzubinden. In der Regel wird darüber hinaus ein Planungs-/Beratungsunternehmen oder FM-Dienstleister durch den Property Manager hinzu- gezogen. Das projektkoordinierende Architektur-/Planungsbüro organisiert und protokolliert, in Abspra- che mit dem verantwortlichen Baumanager, einen gemeinsamen Initialisierungs- und Abstim- mungstermin, bei dem das Planungsteam, der Bau- und Property Manager sowie der dazuge- hörige FM-Dienstleister teilnehmen. Im Rahmen dieser gemeinsamen Abstimmung werden konkrete Vorgaben für die Datenaufnahme sowie deren Dokumentation und das weitere Vor- gehen zur Erfassung der Daten parallel zum weiteren Baufortschritt definiert. Die Inhalte für die Datenaufnahme werden im Zuge der Maßnahme festgelegt, werden jedoch zumindest das Fabrikat, den Typ, die Artikelnummer sowie lieferrelevante technische Daten beinhalten. Für die Bearbeitung und Dokumentation dieser Daten wird von der BIM ein Auszug aus dem CAFM- System an das Planungsbüro zu Projektbeginn übermittelt, im Zuge der Maßnahmen durch den Planer aktualisiert und mit der Schlussdokumentation in aktueller Version an die BIM zu- rück übermittelt. Bei Bedarf und nach Abstimmung zwischen zuvor genannten Beteiligten (bspw.: aufgrund von komplexen Anlagenverbunden) wird auch der FM-Dienstleister bei der Inbetriebnahme oder fachtechnischen bzw. Sachverständigenprüfungen eingebunden, sodass die Datenerfassung fachlich korrekt und konsistent erfolgen kann.
Bauübergabe
Die Übergabe der Baumaßnahme findet statt, sobald das Bauwerk entsprechend dem vorge- sehenen Zweck genutzt werden kann. Das Ende der Gewährleistungsverfolgung ist mittels (Anlage 2.10.14) zu dokumentieren.
Schlussdokumentation (aktualisiert) Die Planunterlagen (und ggf. Raumbücher) für das FM-System (conjectFM – buisy) sind nach Abschluss der Baumaßnahme vom Planungsbüro entsprechend zu aktualisieren Der Schlussakte sind alle abnahmerelevanten und zur weiteren Bewirtschaftung des Gebäudes notwendigen Unterlagen beizuheften. Das Anschreiben der Schlussdokumentation (Anlage 2.10.15) ist durch alle Planungsbüros auszufüllen und dem koordinierenden Planungs- büro zusammen mit der Schlussdokumentation zu übergeben. Das koordinierende Planungs- büro reicht sein Anschreiben ebenfalls zusammen mit der vollständigen Schlussdokumentation an die BIM ein. Damit erklären alle Planungsbüros die vertragsgemäße Erfüllung und Vollen- dung ihrer Leistung. Nachfolgende Aufstellung der Unterlagen unter dem Abschnitt „Struktur- vorgabe Schlussdokumentation“ ist zu beachten und dem Maßnahmenumfang anzupassen.
Für die Zusammenstellung einer gesamtheitlichen Schlussdokumentation aller Gewerke und Leistungen besorgt sich der Planer bereits vier Wochen vor der VOB-Abnahme die jeweils firmenspezifische Schlussakte, sichtet und prüft die Inhalte. Vereinzelte Unterlagen sind vom
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koordinierenden Planungsbüro bereits zwei bzw. vier Wochen vor einem VOB-Abnahmetermin an die BIM zu übermitteln – Vorgaben siehe „Strukturvorgabe Schlussdokumentation“ inner- halb dieses Projekthandbuches. Die Übermittlung erfolgt über das Datenaustauschportal in die dort bestehende Ordnerstruktur der Schlussdokumentation (Datenbezeichnung beachten).
Die verbleibenden Unterlagen der Schlussdokumentation werden dann spätestens 10 Wochen nach der letzten VOB-Abnahme an die BIM übergeben. Diese Unterlagen sind ebenfalls in digitaler Form über das Datenaustauschportal der BIM gemäß vorgegebener Struk- tur zu übergeben. Die hierfür benötigten Zugangsdaten erhalten Sie von der BIM.
Im Falle der fehlenden firmenspezifischen Schlussakte wird dieses als Mangel auf der Abnah- meniederschrift (Anlage 2.10.12) mit Frist zur Mängelbeseitigung vermerkt, sowie (bis zur Nachreichung) ein Einbehalt i. H. v. 5% der Bruttoschlussrechnungssumme gezogen. Die Schlussdokumentation ist zusammen mit der Checkliste Schlussdokumentation (Anlage 2.10.16) einzureichen und wie nachfolgend dargestellt zu gliedern: siehe unten
Vorgehensweise zur Übermittlung der Schlussdokumentation via Sharepoint Übergeordnete Hinweise: LP8
• Die Struktur/Inhalts-Vorgaben für die Schlussdokumentation sind weiterhin unter Kapitel 11.3 aufgeführt. Es gibt eine neue, separate Unterlage mit dem Titel „Schlussdokumen- tation – Struktur nach Projekthandbuch“, welche mit den Inhalten aus Kapitels 11.3 über- einstimmt und nur innerhalb der Sharepoint-Zwischenablage als Hilfestellung dient. • Gemäß dieser separaten Unterlage gibt es max. 5 Ordner (Ausnahme einen zusätzlichen Ordner für Fotos) • Alle Dokumente sind so zu benennen, wie es das PHB gemäß Dokumentenbezeichnung vorgibt
Dadurch wir der BIM die Prüfung, das Wiederfinden und das Weiterverarbeiten der Unterlagen erleichtert.
Konkrete Vorgehensweise: • BIM (Sachbearbeitung im Team) erstellt einen Sharepoint (Bsp.: B20000 Fassadensan. Doku) • BIM (Sachbearbeitung im Team) lädt das Dokument „Schlussdokumentation – Struktur nach Projekthandbuch“ zur Hilfestellung in den Sharepoint hoch • BIM (Sachbearbeitung im Team) lädt den Planer mit folgendem Anschreiben zur Zusam- menarbeit ein: • „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zum Sharepoint Schlussdoku- mentation Titel Maßnahme zu der Straße ein. Bitte laden Sie hier die Dokumente hoch. Um Ihnen ihre Arbeit zu erleichtern, haben wir ein Dokument hochgeladen, um sich mit der geforderten Struktur besser vertraut zu machen. Alle weiteren Informationen finden Sie auch im Projekthandbuch ab Seite 31. • Mit freundlichen Grüßen i. A. Vorname Name • Sachbearbeiter:in Baumanagement“
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• nach dem Hochladen aller Dokumente durch das Planungsbüro, lädt die BIM (Sachbear- beitung im Team) die Dokumentation nach W: Transfer und prüft anhand der Checkliste zur Dokumentation (Anlage im PHB) die Dokumentation auf Vollständigkeit • BIM (Sachbearbeitung im Team) schickt den Link aus W: Transfer an den/die zustän- dige:n Baumanager:in mit der Bitte um inhaltliche Prüfung • nach Freigabe durch den/die Baumanager:in lädt die BIM (Sachbearbeitung im Team) die Dokumentation in IDA hoch und schickt die Links (Allg.Teil, firmenspez. Teil Hochbau und firmenspez. Teil TGA) an den/die zuständige:n PPM-Kolleg:in
2.11. Objektbetreuung, LP9
Begehung vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Ein Vierteljahr vor Ablauf der Gewährleistungsfrist führen die beauftragten Planungsbüros un- aufgefordert eine Begehung durch. Über die Begehung ist ein Protokoll zu verfassen (Anlage 2.10.14). Darin sind die festgestellten Mängel zu vermerken. Die jeweils bauausfüh- renden Firmen sind schriftlich zur Mängelbeseitigung aufzufordern. Die Beseitigung der Mängel ist von den Planungsbüros zu kontrollieren und gegenüber der BIM freizumelden.
Strukturvorgabe Schlussdokumentation
- Inhaltsverzeichnis (aktualisiert)
Grün: Unterlage(n) innerhalb dieses Punktes sind zwei Wochen vor der VOB-Abnahmetermin an die BIM zu übergeben (Siehe oben Kapitel 2.9, Abschnitt Schlussdokumentation).
Blau: Unterlage(n) innerhalb dieses Punktes sind am Tag des VOB-Abnahmetermins an die BIM zu übergeben (Siehe oben Kapitel 2.9, Abschnitt Schlussdokumentation).
Schwarz: Unterlage(n) innerhalb dieses Punktes sind spätestens 8 Wochen nach dem letzten VOB-Abnahmetermin an die BIM zu übergeben (Siehe oben Kapitel 2.9, Abschnitt Schlussdo- kumentation).
- Allgemeiner Teil:
Bitte nur einen Ordner für den allgemeinen Teil erstellen und die Dateien / Dokumente entsprechend der Nummerierung einfügen (z. B.: 1.3.1, 1.3.2….).
1.1 Anschreiben der Schlussdokumentation für alle an der Baumaßnahme beteiligten Planungsbüros (Anlage 2.10.15) 1.2 Projektbeteiligtenliste (Anlage 2.10.1) 1.3 Behördliche Genehmigungen: Baugenehmigung, Denkmalschutz, Ge- nehmigungsverzicht, Abstimmungsprotokolle, Bescheinigungen
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1.4 Statik: statische Berechnungen, Prüfstatik, Berichte und Schlussbe- scheinigung Prüfingenieur 1.5 Brandschutz: geprüftes Brandschutz- Gutachten / Konzept, Feuerwehr- pläne, Flucht- und Rettungspläne, Berichte und Schlussbescheinigung Prüfingenieur 1.6 Bauphysik: aktualisierter Energiebedarfsausweis, Wärmeschutznach- weis, Berechnungen zum sommerlichen Wärmeschutz, Schallschutz- nachweis 1.7 Abnahmebescheinigungen: öffentlich-rechtliche Abnahmebescheini- gungen (bei baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen), Nutzerüberga- beprotokolle (Vorlage BIM), Teilnehmerliste, Anzeige 1.8 Verjährungsfristen: Auflistung der Verjährungsfristen für Mängelan- sprüche (Anlage 2.11.1 Gewährleistungsverzeichnis), Gewährleistungs- verzeichnis 1.9 Prüfung / Wartung: Auflistung von Bauteilen und technischen Anlagen, die einer Überwachungspflicht aufgrund öffentlich-rechtlicher Vor- schriften unterliegen oder die der Wartung bedürfen, inkl. vorgeschrie- bener Prüftermine und Fristenpläne für Wartungsarbeiten, ggf. Ver- weis auf Wartungsangebote 1.10 Vorschriften: Zusammenstellung von Vorschriften für Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften (z. B. Unterlage für spätere Arbeiten)
1.11 Reinigungskonzept 1.12 Schadstoffe: Gutachten, Zusammenstellung der ausgebauten und im Gebäude verbleibenden Schadstoffe, Freimeldungsprotokoll, Nachweis über Schadstoffe in Baustoffen 1.13 Ausführungsplanung Hochbau: Planliste, Schließpläne (inkl. Siche- rungskarte), fortgeschriebene Ausführungsplanung (als PDF und bear- beitbare Dateien, z. B. Word, Excel, dwg) 1.14 Ausführungsplanung Tragwerk: Planliste, fortgeschriebene Ausfüh- rungsplanung (als PDF und bearbeitbare Dateien, z. B. Word, Excel, dwg unter Beachtung Anlage 2.2.4) 1.15 Ausführungsplanung TGA: Planliste, fortgeschriebene Ausführungspla- nung (als PDF und bearbeitbare Dateien, z. B. Word, Excel, dwg) 1.16 Ausführungsplanung Außenanlagen: Planliste, fortgeschriebene Aus- führungsplanung (als PDF und bearbeitbare Dateien, z. B. Word, Excel, dwg) 1.17 Baudokumentation: Bautagebuch, Fotodokumentation (siehe hierzu auch Anlage 2.2.4), SiGeKo-Protokolle, relevanter Schriftverkehr (z. Bsp. VOB-Schreiben, Abstimmungsprotokolle), Protokoll Zählerstände aller relevanten Medien, Beprobungsergebnisse TrinkwV
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1.18 Kosten: Kostenfeststellung nach DIN 276, letzter aktueller Kosten- standsbericht (Anlage 2.2.1), Baukostenkennzahlen aus LP3 sind mit den finalen Kostenkennwerten abzugleichen (Anlage 2.6.1) 1.19 Checkliste energetische Maßnahme (Anlage 2.1.2) 1.20 Sonstiges
- Firmenspezifischer Teil Hochbau
Für die am Hochbau beteiligten Firmen ist jeweils eine Übergabedokumentation gemäß den Vorgaben der VOB-Teil C nach Gewerken geordnet zu erstellen und der Schlussakte wie nachfolgend gegliedert beizufügen. Bitte für jedes Gewerk nur einen Ordner erstellen und die Dateien / Dokumente ent- sprechend der Nummerierung einfügen (z. B.: 2.1.4.1, 2.1.4.2….).
2.1 Gewerk / Firmenname
2.1.1 Gewährsbescheinigung: Bestätigung der ordnungsgemäßen mängelfreien Ausführung
2.1.2 Fachunternehmererklärung: Ausführung der Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik, geltenden Vorschrif- ten, geprüfte Produkte
2.1.3 VOB Abnahme: Fertigstellungsanzeige nach § 12 Abs. 5 VOB/B, VOB Abnahmeprotokoll (Anlage 2.10.12), Teilneh- merliste
2.1.4 Prüfung / Wartung: Auflistung von Bauteilen und techni- schen Anlagen, die einer Überwachungspflicht aufgrund öf- fentlich-rechtlicher Vorschriften unterliegen oder die der Wartung bedürfen, inkl. vorgeschriebener Prüftermine und Fristenpläne für Wartungsarbeiten, ggf. Verweis auf War- tungsangebote
2.1.5 Zulassungen: Aktuelle Prüfzeugnisse / Nachweise / Zulassun- gen / Übereinstimmungserklärungen
2.1.6 Prüfungen: Prüfbücher einschl. der Inbetriebnahme- und Ab- nahmeprüfung, Bescheinigungen Prüfsachverständiger
2.1.7 Datenblätter: Ausrüstungs-, Inventar- oder Geräteverzeich- nisse, Produktdatenblätter, Bedienungsanleitungen, War- tungs- und Reinigungsanleitungen
2.1.8 Schadstoffe: Zusammenstellung der ausgebauten Schad- stoffe, Freimeldungsprotokoll, Nachweis über Schadstoffe in Baustoffen
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2.1.9 Entsorgung: Zusammenstellung der Entsorgungsnachweise und Formblatt 2
2.1.10 Revisionsplanung: Planliste, Revisionsplanung (auf Datenträ- ger als PDF und bearbeitbare Dateien z. B. Word, Excel, dwg)
2.1.11 Baudokumentation: Bautagesberichte; Mängelliste, Mange- labmeldungen (entsprechend Seite 2 Abnahmeprotokoll)
2.1.12 Sonstiges
- Firmenspezifischer Teil TGA
Für die an der Technischen Ausrüstung beteiligten Firmen (inkl. der Nachunternehmer) ist jeweils eine Übergabedokumentation gemäß den Vorgaben der VOB-Teil C nach Ge- werken geordnet zu erstellen und der Schlussakte wie nachfolgend gegliedert beizufü- gen. Bitte für jedes Gewerk nur einen Ordner erstellen und die Dateien / Dokumente ent- sprechend der Nummerierung einfügen (z. Bsp.: 3.1.4.1, 3.1.4.2….).
3.1 Gewerk / Firmenname
3.1.1 Gewährsbescheinigung: Bestätigung der ordnungsgemäßen mängelfreien Ausführung
3.1.2 Fachunternehmererklärung: Ausführung der Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik, geltenden Vorschriften, ge- prüfte Produkte
3.1.3 VOB Abnahme: Fertigstellungsanzeige nach §12 Abs. 5 VOB/B, VOB Abnahmeprotokoll inkl. Mängelfreimeldung (Seite 2) (Anlage 2.10.12)
3.1.4 Prüfung / Wartung: Detaillierte Betriebs- und Wartungsanlei- tungen der technischen Anlagen inkl. Schaltpläne und techni- sche Dokumentationen, Schulungsunterlagen für betriebsnot- wendige Einweisungen, Regel- & Zählkonzept
3.1.5 Zulassungen: Aktuelle Prüfzeugnisse; Nachweise / Zulassun- gen / Übereinstimmungserklärungen
3.1.6 Prüfungen: Prüfbücher einschl. der Inbetriebnahme- und Ab- nahmeprüfung, Prüfprotokolle (Druck-/Spülprotokoll, Einmess- / Einregulierungsprotokolle), Bescheinigungen Prüfsachver- ständiger
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3.1.7 Datenblätter: Ausrüstungs-, Inventar- oder Geräteverzeich- nisse, Produktdatenblätter, Bedienungsanleitungen (inkl. Pass- wörter und Codes der technischen Anlagen), Wartungs- und Reinigungsanleitungen
3.1.8 Schadstoffe: Zusammenstellung der ausgebauten Schadstoffe, Freimeldungsprotokoll, Nachweis über Schadstoffe in Baustof- fen
3.1.9 Entsorgung: Zusammenstellung der Entsorgungsnachweise und Formblatt 2
3.1.10 Werk- und Montageplanung: Planliste
3.1.11 Revisionsplanung: Planliste, Revisionsplanung (auf Datenträger als PDF und bearbeitbare Dateien z. B. Word, Excel, dwg unter Beachtung der Anlage 2.2.4) Baudokumentation: Bautagesberichte; Mängelliste, Mangelab- 3.1.12 meldungen (entsprechend Seite 2 Abnahmeprotokoll) 3.1.13 Sonstiges
- Firmenspezifischer Teil Außenanlagen
Für die an den Außenanlagen beteiligten Firmen ist jeweils eine Übergabedokumentation gemäß den Vorgaben der VOB-Teil C nach Gewerken geordnet zu erstellen und der Schlussakte wie nachfolgend gegliedert beizufügen. Bitte für jedes Gewerk nur einen Ordner erstellen und die Dateien / Dokumente ent- sprechend der Nummerierung einfügen (z. Bsp.: 4.1.4.1, 4.1.4.2….).
4.1 Gewerk / Firmenname
4.1.1 Gewährsbescheinigung: Bestätigung der ordnungsgemäßen mängelfreien Ausführung auch von NUs
4.1.2 Fachunternehmererklärung: Ausführung der Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik, geltenden Vorschriften, ge- prüfte Produkte auch von NUs
4.1.3 VOB Abnahme: Fertigstellungsanzeige nach § 12 Abs. 5 VOB/B,VOB Abnahmeprotokoll (Anlage 2.10.12)
4.1.4 Prüfung / Wartung: Auflistung von Bauteilen und technischen Anlagen, die einer Überwachungspflicht aufgrund öffentlich- rechtlicher Vorschriften unterliegen oder die der Wartung be- dürfen, inkl. vorgeschriebener Prüftermine und Fristenpläne für Wartungsarbeiten
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4.1.5 Zulassungen: Aktuelle Prüfzeugnisse / Nachweise / Zulassun- gen/ Übereinstimmungserklärungen
4.1.6 Prüfungen: Prüfbücher einschl. der Inbetriebnahme- und Ab- nahmeprüfung, Bescheinigungen Prüfsachverständiger
4.1.7 Datenblätter: Ausrüstungs-oder Geräteverzeichnisse, Produkt- datenblätter, Bedienungsanleitungen, Wartungs- und Reini- gungsanleitungen
4.1.8 Schadstoffe: Zusammenstellung der ausgebauten Schadstoffe, Freimeldungsprotokoll, Nachweis über Schadstoffe in Baustof- fen
4.1.9 Entsorgung: Zusammenstellung der Entsorgungsnachweise und Formblatt 2
4.1.10 Revisionsplanung: Planliste, Revisionsplanung (auf Datenträger als PDF und bearbeitbare Dateien z. B. Word, Excel, dwg unter Beachtung Anlage 2.2.4)
4.1.11 Baudokumentation: Bautagesberichte; Mängelliste, Mangelab- meldungen (entsprechend Seite 2 Abnahmeprotokoll)
4.1.12 Sonstiges
- Firmenspezifischer Teil: Sonstige
Für die an weiteren Ausführungen beteiligten Firmen ist jeweils eine Übergabedokumen- tation gemäß den Vorgaben der VOB-Teil C nach Gewerken geordnet zu erstellen und der Schlussakte wie nachfolgend gegliedert beizufügen. Bitte für jedes Gewerk nur einen Ordner erstellen und die Dateien / Dokumente ent- sprechend der Nummerierung einfügen (z. Bsp.: 5.1.4.1, 5.1.4.2….).
5.1 Gewerk / Firmenname
5.1.1 Gewährsbescheinigung: Bestätigung der ordnungsgemäßen mängelfreien Ausführung auch von NUs
5.1.2 Fachunternehmererklärung: Ausführung der Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik, geltenden Vorschriften, ge- prüfte Produkte auch von NUs
5.1.3 VOB Abnahme: Fertigstellungsanzeige nach § 12 Abs. 5 VOB/B,VOB Abnahmeprotokoll (Anlage 2.10.12)
5.1.4 Prüfung / Wartung: Auflistung von Bauteilen und technischen Anlagen, die einer Überwachungspflicht aufgrund öffentlich-
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rechtlicher Vorschriften unterliegen oder die der Wartung be- dürfen, inkl. vorgeschriebener Prüftermine und Fristenpläne für Wartungsarbeiten
5.1.5 Zulassungen: Aktuelle Prüfzeugnisse / Nachweise / Zulassun- gen/ Übereinstimmungserklärungen
5.1.6 Prüfungen: Prüfbücher einschl. der Inbetriebnahme- und Ab- nahmeprüfung, Bescheinigungen Prüfsachverständiger
5.1.7 Datenblätter: Ausrüstungs-, Inventar- oder Geräteverzeich- nisse, Produktdatenblätter, Bedienungsanleitungen, Wartungs- und Reinigungsanleitungen
5.1.8 Schadstoffe: Zusammenstellung der ausgebauten Schadstoffe, Freimeldungsprotokoll, Nachweis über Schadstoffe in Baustof- fen
5.1.9 Entsorgung: Zusammenstellung der Entsorgungsnachweise und Formblatt 2
5.1.10 Revisionsplanung: Planliste, Revisionsplanung (auf Datenträger als PDF und bearbeitbare Dateien z. B. Word, Excel, dwg unter Beachtung Anlage 2.2.4)
5.1.11 Baudokumentation: Bautagesberichte; Mängelliste, Mangelab- meldungen (entsprechend Seite 2 Abnahmeprotokoll)
5.1.12 Sonstiges
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Anlagen zum Projekthandbuch
Anlage 2.1.1 Handlungsleitfaden EWG (ehemals Anlage 2.5) - aktualisiert Anlage 2.1.2 Checkliste energetische Maßnahmen (ehemals Anlage 2.4) - aktualisiert Anlage 2.1.3 Vorlage Rückbaukonzept (ehemals Anlage 2.2) - aktualisiert Anlage 2.1.4 Ablaufschema Ersatzbaustoffverordnung (ehemals Anlage 2.2.2) - aktualisiert
Anlage 2.2.1 Kostenstandsbericht (ehemals Anlage 3.1.1) - aktualisiert Anlage 2.2.2 Terminkontrollliste (ehemals Anlage 2.2.2) Anlage 2.2.3 Projektänderungsantrag (ehemals Anlage 7) - aktualisiert Anlage 2.2.4 Pflichtenheft (ehemals Anlage 4.2) Anlage 2.2.5 Planliste (ehemals Anlage 4.3)
Anlage 2.4.1 LP2 (ehemals Anlage 5.1) - aktualisiert Anlage 2.4.2 Wirtschaftlichkeitsberechnung (ehemals Anlage 5.5) - aktualisiert Anlage 2.4.3 Baufachliche Standards (ehemals Anlage 5.3) - aktualisiert
Anlage 2.5.1 Inhaltsverzeichnis Entwurfsakte (ehemals Anlage 5.2) Anlage 2.5.2 Gebäudescan (ehemals Anlage 5.2.2) Anlage 2.5.3 Energiemanagement (ehemals Anlage 5.2.3) – aktualisiert Anlage 2.5.4 Mustervorlage Laufzettel – (ehemals Anlage 2.3.1)
Anlage 2.6.1 Berechnungstabelle BKZ (ehemals Anlage 3.1.5.1) - aktualisiert
Anlage 2.8.1 Bemusterungskatalog (ehemals Anlage 5.3.1)
Anlage 2.9.1 Checkliste LV (ehemals Anlage 8.2.1) Anlage 2.9.2 Vergabekatalog/Vergabeplan (ehemals Anlage 8.2.2) - aktualisiert
Anlage 2.10.1 Projektbeteiligtenliste (ehemals Anlage 11.2.2) - aktualisiert Anlage 2.10.2 Protokollvorlage (ehemals Anlage 9.3.1) Anlage 2.10.3 Beantwortung einer Bedenkenanzeige (ehemals Anlage 9.3.2) - aktualisiert Anlage 2.10.4 Zurückweisung einer Behinderungsanzeige (ehemals Anlage 9.3.3) - aktualisiert Anlage 2.10.5 Mängelrüge nach Abnahme (ehemals Anlage 9.3.4) - aktualisiert Anlage 2.10.6 Einbehalt von Abschlagsrechnung (ehemals Anlage 9.3.5) - aktualisiert Anlage 2.10.7 Rüge der fehlenden Prüfbarkeit von Rechnungen (ehemals Anlage 9.3.6) - aktualisiert Anlage 2.10.8 Kürzung der Schlussrechnung (ehemals Anlage 9.3.7) - aktualisiert Anlage 2.10.9 Fristsetzung zur Erstellung der Schlussrechnung (ehemals Anlage 9.3.8) - aktualisiert Anlage 2.10.10 Abweisung Vergütungsanspruch zusätzliche Leistungen (ehemals Anlage 9.3.9) - aktu- alisiert Anlage 2.10.11 Bautagebuch (ehemals Anlage 9.3.10) Anlage 2.10.12 Abnahmeniederschrift (ehemals Anlage 11.1) - aktualisiert Anlage 2.10.13 Rechnungsdeckblatt (ehemals Anlage 10.1) - aktualisiert Anlage 2.10.14 Gewährleistungsbegehungsprotokoll (ehemals Anlage 11.3) Anlage 2.10.15 Anschreiben Schussdokumentation (ehemals Anlage 11.1.2) - aktualisiert Anlage 2.10.16 Checkliste Schlussdokumentation (ehemals Anlage 11.1.1)
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01: Erläuterungen zum EWG Bln / zum Handlungsleitfaden
Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz Das novellierte Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) ist am 11.09.2021 in Kraft getreten. Darin wurde festgelegt: Berlin will bereits bis 2045 klimaneutral werden. Bis dahin sollen die CO2-Emissionen um mindestens 95% gegenüber dem Basisjahr 1990 sinken. Für öffentliche Gebäude wurden Effizienzstandards vorgegeben, die deutlich über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetztes hinausgehen. Bei Sanierung ist der KfW-Effizienzhaus 55-Standard einzuhalten, bei Neubau der KfW-Effizienzhaus 40-Standard. Die Energieerzeugung und –nutzung aus erneuerbaren Energien soll auch verstärkt auf Gebäude- bzw. Grundstücksflächen erfolgen, die sich im Eigentum des Landes Berlin befinden.
Standards / Vorgaben des EWG Bln Grundsätzlich sind die verbindlichen Vorgaben des EWG Bln zu Energiestandards, Solaranlagen und CO2-freien Fahrzeugen auch dann einzuhalten, wenn sie höhere Investitionen erfordern und sich diese Investitionen nur langfristig oder gar nicht betriebswirtschaftlich amortisieren. Der nach § 7 LHO bestehende Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist zu beachten, er betrifft jedoch nur die Frage, wie die gesetzlichen Vorgaben am wirtschaftlichsten und sparsamsten umgesetzt werden können, nicht ob sie umzusetzen sind.
Handlungsleitfaden der BIM zum EWG Bln Dieser Handlungsleitfaden soll die korrekte und vollstandige Prüfung der Vorgaben aus dem EWG Bln unterstützen sowie die Dokumentation der wesentlichen Prüfergebnisse ermöglichen. Sofern das notwendig bzw. sinnvoll ist sind der Dokumentation weitere, ausführlichere Unterlagen beizufügen. Die Vorgaben gemäß EWG Bln beziehen sich auf:
- KfW 40 Standard (bei Neubau)
- KfW-Effizienzhaus 55-Standard (bei Sanierung)
- Errichtung von Solaranlagen (bei Neubau)
- Errichtung von Solaranlagen (Gebäude im Bestand)
KfW-Effizienzhaus 40-Standard (§ 10 Berliner Energiestandards für öffentliche Gebäude) Der Standard ist beim Neubau öffentlicher Gebäude einzuhalten. Dieser ist bei Gebäuden eingehalten, wenn ihr Jahres-Primärenergiebedarf 40 Prozent des Jahres- Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nicht überschreitet und die mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche 55 Prozent der zulässigen Höchstwerte nicht überschreiten; die erforderlichen Berechnungen sind nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) vorzunehmen, wobei der Faktor „das 0,75fache“ in § 15 Absatz 1 und § 18 Absatz 1 Satz 1 des Gebäudeenergiegesetzes keine Anwendung findet. Beim Neubau öffentlicher Gebäude ist eine noch energiesparendere Bauweise anzustreben.
KfW-Effizienzhaus 55-Standard (§ 10 Berliner Energiestandards für öffentliche Gebäude) Der Standard ist bei größerer Renovierung öffentlicher Gebäude einzuhalten. Dieser ist bei Gebäuden eingehalten, wenn ihr Jahres-Primärenergiebedarf 55 Prozent des Jahres- Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nicht überschreitet und die mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche 70 Prozent der zulässigen Höchstwerte nicht überschreiten; die erforderlichen Berechnungen sind nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) vorzunehmen, wobei der Faktor „das 0,75fache“ in § 15 Absatz 1 und § 18 Absatz 1 Satz 1 des Gebäudeenergiegesetzes keine Anwendung findet.
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Größere Renovierung Eine größere Renovierung ist die Renovierung eines Gebäudes, bei der a) die Gesamtkosten der Renovierung der Gebäudehülle oder der gebäudetechnischen Systeme 25 Prozent des Gebäudewerts -den Wert des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde, nicht mitgerechnet - übersteigen oder b) mehr als 25 Prozent der wärmeübertragenden Umfassungsfläche einer Renovierung unterzogen werden,
Solaranlagen (EWG Bln § 19 Nutzung von erneuerbaren Energien) Solaranlagen sind Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie. Diese sind auf der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche zu errichten. Neubau öffentlicher Gebäude: Errichtung im Zuge der Bauausführung, spätestens 1 Jahr nach Bauabnahme. Auf Dächern öffentlicher Gebäude sind spätestens bis zum 31. Dezember 2024 Solaranlagen auf der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche zu errichten. Anforderung BIM: Vorzugsweise sind Photovoltaikanlagen (PV-A) zu berücksichtigen. Diese sind grundsätzlich durch Dritte (vorzugsweise durch Berliner Stadtwerke) zu errichten. Sofern sinnvoll sind PV-A und Solarthermieanlagen zu errichten.
Vermiedene Klimaschadenskosten (VK) Bei Sanierung: VK sind zu ermitteln und im Rahmen einer erweiterten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu berücksichtigen, sofern im Ausnahmefall aus Kostengründen von den festgesetzten gesetzlichen Standards des EWB Bln abgewichen werden soll. Werden die im EWG Bln festgesetzten gesetzlichen Standards eingehalten, bedarf es hingegen - über die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach § 7 LHO hinaus - keiner Ermittlung der VK. In einem Ausnahmefall ist eine alternative Sanierungssvariante zu entwickeln und die Wirtschaftlich- keitbetrachtung gemäß den Vorgaben aus der Verordnung zur Ermittlung von Klimaschadenskosten (KlimakostenV) durchzuführen.
Bei Neubau: Die Dokumentation der mit der Herstellung der Baustoffe verbundenen Klimaschadenskosten hat grundsätzlich auf Basis der zuvor ermittelten CO2-Emissionen zu erfolgen.
Übergangsvorschriften (EWG Bln § 30 Übergangsvorschriften) § 10 Absätze 1, 2 und 5 sowie § 19 Absatz 3 finden auf Bauvorhaben, deren Bedarfsprogramm oder deren Vorplanungsunterlagen vor dem 1. Januar 2022 oder im Fall von Schulbauten vor dem 1. Januar 2025 genehmigt wurden, keine Anwendung. Diese Übergangsvorschriften gelten nicht für die Errichtung und Inbetriebnahme von Solaranlagen auf Dächern. § 23 Absätze 1 und 2 sind erst ab dem 1. Januar 2023 und § 25 Absatz 1 erst ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden.
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02: Hilfe: WAS ist in welchen Leistungsphasen zu prüfen bzw. zu beachten ?
| Lph | Phase | betrifft | Prüfung / Beachtung | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 0 | Vorbereitung / Entwicklung | Steckbrief Phase 0 | Angedachte Sanierung: EWG Berlin relevant ? | Kosten der San. > 25% des Gebäudewertes ? Renovierungsfläche > 25% der Hüllfläche ? Sofern jeweils nein: Maßn./ Budgetumfang möglichst erweitern; Ziel: Energiestandards (§ 10 EWG Bln) bzw. Solaranlagen (§ 19 EWG Bln) berücksichtigen |
| 0 | Vorbereitung / Entwicklung | Steckbrief Phase 0 | Angedachter Neubau: Beachte Standard; KfW 40 oder besser | |
| 0 | Vorbereitung / Entwicklung | Steckbrief Phase 0 | Genehmigung Budget | … dann nachfolgende weitere Klärungen |
| 1 | Grundlagen- ermittlung | Energiestandards (§10 EWG Bln); Nutz. EE insbes. Solar (§19 EWG Bln) | Bei Sanierung: Besteht Denkmalschutz ? | Sofern ja: Konzeptionierung zum Umgang mit DMS-Behörde im Hinblick auf die Vorgaben gemäß EWG Bln vornehmen. |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Grundlagen- ermittlung | Energiestandards (§10 EWG Bln); Nutz. EE insbes. Solar (§19 EWG Bln) | Stehen weitere öffentl. Rechtl. Vorschriften der Einhaltung der Vorgaben aus dem EWG Bln entgegen ? | Sofern ja: Konzeptionierung zum Umgang mit zuständigen Behörden im Hinblick auf die Vorgaben gemäß EWG Bln vornehmen. |
| 1 | Grundlagen- ermittlung | Energiestandards (§10 EWG Bln); Nutz. EE insbes. Solar (§19 EWG Bln) | Bei Sanierung: Planung gemäß KfW 55 Bei Neubau: Planung gemäß KfW 40 oder besser Bei Sanierung und Neubau: gesamte technisch nutzbare Dachfläche | Bei Sanierung: Sofern wg. DMS oder wg. weiteren öffentl./rechtl. Vorschriften ggf. nicht machbar: Möglichst hohen Standard berücksichtigen (quasi den max. machbaren Standard); Möglichkeiten der Innendämmung prüfen; Solar: Sofern nicht gesamte techn. nutzbare Fläche machbar, möglichst große Teilflächen-nutzung |
| 1 | Grundlagen- ermittlung | Nutz. EE insbes. Solar (§19 EWG Bln) | Bei Sanierung: Prüfung grundsätzliche Eignung der Dachfläche | Sofern noch keine Voruntersuchung / Eignungsprüfung erfolgte: Konzeptionierung vornehmen: Gesamte technisch nurtzbare Dachfläche berücksichtigen Sofern bereits erfolgt: Weiter in Lph2 |
| 1 | Grundlagen- ermittlung | Nutz. EE insbes. Solar (§19 EWG Bln) | Bei Neubau: Nutzung Solar als Anforderung für die weitere Planung | Die Planung des Neubauvorhabens soll auf die bestmögliche Nutzung der Dachflächen für Solar ausgerichtet werden (gesamte technisch nutzbare Dachfläche), z.B durch Vermeidung oder Minimierung von Dachaufbauten |
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02: Hilfe: WAS ist in welchen Leistungsphasen zu prüfen bzw. zu beachten ?
| Lph | Phase | betrifft | Prüfung / Beachtung | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 2 | Vorplanung | Energiestandards (§10 EWG Bln); Nutz. EE insbes. Solar (§19 EWG Bln) | Bei Sanierung: Besteht Denkmalschutz ? | Sofern ja: Klärung mit DMS-Behörde, ob bzw. welche Einschränkungen ggf. bestehen |
| 2 | Vorplanung | Energiestandards (§10 EWG Bln); Nutz. EE insbes. Solar (§19 EWG Bln) | Stehen weitere öffentl. rechtl. Vorschriften der Einhaltung der Vorgaben aus dem EWG Bln entgegen ? | Welche sind das? Brandschutz; Umwelt- /Natur- /Artenschutz; … ? Sofern ja: Kontaktaufnahme / Klärung mit den zuständigen Behörden |
| 2 | Vorplanung | Energiestandards (§10 EWG Bln) | Bei Sanierung: Planung gemäß KfW 55 | Sofern wg. DMS oder wg. weiteren öffentl./rechtl. Vorschriften nicht machbar: Möglichst hohen Standard berücksichtigen (quasi den max. machbaren Standard); Möglichkeiten der Innendämmung prüfen; Einhaltung Standard / hohen Standard: Ggf. in mehreren SanVar planen (LHO §7: Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit) |
| 2 | Vorplanung | Nutz. EE insbes. Solar (§19 EWG Bln) | Bei Sanierung: Planung Nutzung Dachfläche für Solar | Nutzung der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche; Anforderung BIM: Vorzugsweise PV vor Solarthermie, ggf. auch beides Sofern Einschränkungen wg. DMS od. weiteren öffentl./rechtl. Vorschriften: Möglichst Teilflächen für Solar berücksichtigen |
| 2 | Vorplanung | Nutz. EE insbes. Solar (§19 EWG Bln) | Bei Sanierung: Prüfung Statik Dachfläche bzw. Machbarkeit der statischen Ertüchtigung der Dachfläche | Sofern noch keine Prüfung der Statik erfolgte: Prüfung vornehmen Sofern statisch ungeeignet: Statische Ertüchtigung prüfen und planen |
| 2 | Vorplanung | Energiestandards (§10 EWG Bln) | Bei Neubau: Planung gemäß KfW 40 oder besser | |
| 2 | Vorplanung | Nutz. EE insbes. Solar (§19 EWG Bln) | Bei Neubau: Planung Nutzung Dachfläche für Solar | Nutzung der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche; Anforderung BIM: Vorzugsweise PV vor Solarthermie, ggf. auch beides |
| 2 | Vorplanung | Vermiedene Klimaschadenskosten (§ 29 EWG Bln) | Bei Neubau: Ermittlung der Klimaschadenskosten im Zusammenhang mit der Herstellung der Baustoffe * | Ermittlung und Dokumentation auf Basis Abschätzung der Baustoffmengen; Berücksichtigung der Klimaschadenskosten bei der Bewertung und Auswahl von Baustoffen i.S. der Umwelt; Ermittlung im Rahmen der Variantenuntersuchung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung |
| 2 | Vorplanung | Energiestandards (§10 EWG Bln); Nutz. EE insbes. Solar (§19 EWG Bln) | Nur erforderlich: Sofern im Ausnahmefall aus Kostengründen von den Vorgaben des EWG Bln abgewichen werden soll | Erweiterte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (betr. Energiestandards mit altern. SanVar) unter Berücksichtigung vermiedener Klimaschadenskosten durchführen; Ergebnis = Entscheidung über Zulässigkeit im Ausnahmefall |
| 2 | Vorplanung | Energiestandards (§10 EWG Bln); Nutz. EE insbes. Solar (§19 EWG Bln) | Präsentation Vorplanung | Das Vorhaben soll auf Basis der Vorplanung umgesetzt werden |
| 3 | Entwurfs- planung | Vermiedene Klimaschadenskosten (§29 EWG Bln) | Bei Neubau: Ermittlung der Klimaschadenskosten im Zusammenhang mit der Herstellung der Baustoffe * | Ermittlung und Dokumentation mit Abschluss Lph 3 |
| 8 | Objekt- überwachung | Vermiedene Klimaschadenskosten (§29 EWG Bln) | Bei Neubau: Ermittlung der Klimaschadenskosten im Zusammenhang mit der Herstellung der Baustoffe * | Ermittlung und Dokumentation mit Abschluss Lph 8 |
wiederholt zu ermitteln und zu dokumentieren *
[Seite 41]
03: Allgemeine Angaben zum Sanierungs/ -Bauvorhaben
WE-Nr:
WE-Bezeichnung:
GE-Nr:
GE-Bezeichnung:
Segment:
Denkmalschutz: ja oder nein
BGF m²:
NRF m²:
BIM-Projekt-Nr:
Projektbezeichnung:
BIM-Maßnahmen-Nr:
Maßnahmenbezeichnung:
Baumanager*in: Name, Vorname
Architektur- / Planungsbüro: Name bzw. Firmierung
Büro (KGR HOAI/Leistung/Spezifikation) Bezeichnung
Büro Ansprechpartner*in: Name, Vorname
…
[Seite 42]
04b: Sanierung gemäß KfW 55; Dokumentation der Prüfschritte
Sanierung: KfW 55-Standard 1 gelbe Felder: Eingabefelder/ Auswahlfelder
zu 1. Klärung/Doku.: Größere Renovierung?
San.kosten:
25%?
| Gebäudewert / € | 1.000.000 | |
|---|---|---|
| SanKosten / € | 300.000 | |
| Antwort-Auswahl: | ||
| Ergebnis/ % | 30% |
Fläche:
25%?
| Hüllfläche² / m² | 9.000 | |
|---|---|---|
| Renovierungsfläche / m | ² 2.500 | |
| Antwort-Auswahl: | ||
| Ergebnis/ % | 28% |
Ergebnis:
| Höchstwerte bei Zonen T ≥ 19 °C | Höchstwerte bei Zonen 12°C < T < 19 °C | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Antwort-Auswahl: | Antwort-Auswahl: | Grund (warum nein) | Dach-Dämmung | U Wert: 0,14 | U Wert: 0,25 | |
| wenn nein, Bauteil- Standards: | ||||||
| OGD-Dämmung | U Wert: 0,14 | U Wert: 0,25 | ||||
| Fassade-Dämmung außen | U Wert: 0,20 | U Wert: 0,25 | ||||
| Fassade-Dämmung innen | U Wert: 0,20 | U Wert: 0,25 | ||||
| Fensteraustausch | U Wert: 0,91 | U Wert: 1,33 | ||||
| Bodenplatte-Dämmung | U Wert: 0,25 | U Wert: 0,25 |
Bzw. höchstmögl. Standard umsetzen, sofern o.g. Vorgaben nicht machbar.
zu 2. Klärung/Doku. : Besteht Denkmalschutz ?
Höchstwerte bei Höchstwerte bei
Denkmalschutz:
| Zonen T ≥ 19 °C | Zonen 12°C < T < 19 °C | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Antwort-Auswahl: | Datum | Ansprechpartner | Kurzbeschreibung | Antwort-Auswahl: | Dach-Dämmung | U Wert: 0,14 | U Wert: 0,25 | |
| Sofern nicht möglich: Höchstmöglichen Standard umsetzen | ||||||||
| OGD-Dämmung | U Wert: 0,14 | U Wert: 0,25 | ||||||
| Fassade-Dämmung auße | nU Wert: 0,20 | U Wert: 0,25 | ||||||
| Fassade-Dämmung inne | nU Wert: 0,20 | U Wert: 0,25 | ||||||
| Fensteraustausch | U Wert: 0,91 | U Wert: 1,33 | ||||||
| Bodenplatte-Dämmung | U Wert: 0,25 | U Wert: 0,25 |
Bzw. höchstmögl. Standard umsetzen, sofern o.g. Vorgaben nicht machbar. zu 3. Klärung/Doku: Beachtung (weit.) öffentl. rechtl. Vorschriften ?
öffentlich.rechtl. Vorschrift:
| Höchstwerte bei Zonen T ≥ 19 °C | Höchstwerte bei Zonen 12°C < T < 19 °C | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Antwort-Auswahl: | Antwort-Auswahl: | Datum | Ansprechpartner | Kurzbeschreibung | Antwort-Auswahl: | Dach-Dämmung | U Wert: 0,14 | U Wert: 0,25 | |
| Sofern nicht möglich: Höchstmöglichen Standard umsetzen | |||||||||
| OGD-Dämmung | U Wert: 0,14 | U Wert: 0,25 | |||||||
| Fassade-Dämmung au | ßUe Wert: 0,20 | U Wert: 0,25 | |||||||
| Fassade-Dämmung inn | eUn Wert: 0,20 | U Wert: 0,25 | |||||||
| Fensteraustausch | U Wert: 0,91 | U Wert: 1,33 | |||||||
| Bodenplatte-Dämmung | U Wert: 0,25 | U Wert: 0,25 |
Bzw. höchstmögl. Standard umsetzen, sofern o.g. Vorgaben nicht machbar. zu 4. Klärung/Doku.: Abweichungen bezügl. Vorgaben EWG Bln (KfW 55) notwendig ?
Ausnahmefall aus Kostengründen:
| Höchstwerte bei Zonen T ≥ 19 °C | Höchstwerte bei Zonen 12°C < T < 19 °C | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Antwort-Auswahl: | Dach-Dämmung | U Wert: 0,14 | U Wert: 0,25 | Antwort-Auswahl: | |||
| wenn ja, möglichst hohen Standard umsetzen: | erweit. WirtschB. durchführen (siehe Tabellenblatt Berechnung VK) | Ergebnis: | |||||
| OGD-Dämmung | U Wert: 0,14 | U Wert: 0,25 | |||||
| Fassade-Dämmung au | ßU Wert: 0,20 | U Wert: 0,25 | |||||
| Fassade-Dämmung in | nUe Wert: 0,20 | U Wert: 0,25 | |||||
| Fensteraustausch | U Wert: 0,91 | U Wert: 1,33 | |||||
| Bodenplatte-Dämmun | gU Wert: 0,25 | U Wert: 0,25 |
Bzw. höchstmögl. Standard umsetzen, sofern o.g. Vorgaben nicht machbar.
1 KfW 55 ist nicht einzuhalten bei Betriebsgebäuden … … die großflächig und langanhaltend offengehalten werden müssen, … weniger als 4 Monate im Jahr beheizt, oder … auf eine RaumSoll-Temp. <12°C beheizt werden.
2 wärmeübertragende Umfassungsfläche
[Seite 43]
04a: Sanierung gemäß KfW 55; Ablaufschema
[Seite 44]
05a: Neubau gemäß KfW 40; Dokumentation der Klimaschadenskosten (Baustoffe)
Neubau: KfW 40-Standard * gelbe Felder: Eingabefelder
zu 1. Doku.: Klimaschadenskosten auf Basis CO2-Emissionen, die mit der Herstellung der Baustoffe verbunden sind.
gemäß KlimakostenV Methodenkonvention (aktuell 3.1) des Umweltbundesamtes Methodik des BNB-Silber-Standards Klimaschadenskosten der Baustoffe BIM-Tabellenblatt zur Berechnung (siehe Blatt 08b)
| Datum | Leistungshase | Klimaschadenskosten (EUR) V1 | Klimaschadenskosten (EUR) V2 |
|---|---|---|---|
| Lph2 (mit Vorlage Vorplanung) | |||
| Lph3 (mit Vorlage Entwurfsplanung) | |||
| Lph8 (mit Abschluss) |
-
KfW 40 ist nicht einzuhalten bei Betriebsgebäuden … … die großflächig und langanhaltend offengehalten werden müssen, … weniger als 4 Monate im Jahr beheizt, oder … auf eine RaumSoll-Temp. <12°C beheizt werden.
-
eine noch energiesparendere Bauweise ist anzustreben
[Seite 45]
06a: Solarpflicht bei Bestandsgebäuden; Ablaufschema
[Seite 46]
06b: Solarpflicht bei Bestandsgebäuden; Dokumentation der Prüfschritte
Solaranlagen (Photovoltaik / Solarthermie) bei Bestandsgebäuden gelbe Felder: Eingabefelder / Auswahlfelder
zu 1. Klärung/Doku.: Liegenschaft: Eigentum Land Berlin ?
Antwort-Auswahl: Eigentum:
zu 2. Klärung/Doku.: Nutzung der Dachfläche möglich ? Unter Beachtung …
| Dachfläche / m² | 500 | |||
|---|---|---|---|---|
| Solar Fläche / m² | 500 | |||
| Antwort-Auswahl: | Grund: | |||
| Anteil: | 100% | Freitext | ||
| Freitext |
zu 3. Klärung/Doku. : Besteht Denkmalschutz ?
Antwort-Auswahl: Datum Ansprechpartner KurzbeschreibungAntwort-Auswahl:
Denkmalschutz:
zu 4. Klärung/Doku: Beachtung (weit.) öffentl. rechtl. Vorschriften ?
Antwort-Auswahl: Antwort-Auswahl: Datum Ansprechpartner Kurzbeschreibung Antwort-Auswahl:
öffentlich. rechtl. Vorschrift:
zu 5. Klärung/Doku.: Stat. Ertüchtigung der Dachfläche erforderlich ?
stat. Ertüchtigung:
| Antwort-Auswahl: | Datum | Ansprechpartner | Kurzbeschreibung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Prüfung Dachfläche i.S. größ. Renovierung (>25%): | Dachfläche / m² | 500 | |||||
| Renovierungsfläche / m² | 200 | Antwort-Auswahl: | |||||
| Ergebnis / in % | 40% |
zu 6. Klärung/Doku.: Machbarkeit der stat. Ertüchtigung ?
Machbarkeit: Antwort-Auswahl Datum Ansprechpartner Kurzbeschreibung
zu 7. Klärung/Doku.: Abweichungen bezügl. Vorgaben EWG Bln (Solar) notwendig ?
Ausnahmefall aus Kostengründen:
| Antwort-Auswahl: | Antwort-Auswahl: | |
|---|---|---|
| erweit. WirtschB. durchführen (siehe Tabellenblatt Berechnung VK) |
[Seite 47]
06b: Solarpflicht bei Bestandsgebäuden; Dokumentation der Prüfschritte
Solaranlagen (Photovoltaik / Solarthermie) bei Bestandsgebäuden gelbe Felder: Eingabefelder / Auswahlfelder
zu 1. Klärung/Doku.: Liegenschaft: Eigentum Land Berlin ?
Antwort-Auswahl: Eigentum:
zu 2. Klärung/Doku.: Nutzung der Dachfläche möglich ? Unter Beachtung …
| Dachfläche / m² | 500 | |||
|---|---|---|---|---|
| Solar Fläche / m² | 500 | |||
| Antwort-Auswahl: | Grund: | |||
| Anteil: | 100% | Freitext | ||
| Freitext |
zu 3. Klärung/Doku. : Besteht Denkmalschutz ?
Antwort-Auswahl: Datum Ansprechpartner KurzbeschreibungAntwort-Auswahl:
Denkmalschutz:
zu 4. Klärung/Doku: Beachtung (weit.) öffentl. rechtl. Vorschriften ?
Antwort-Auswahl: Antwort-Auswahl: Datum Ansprechpartner Kurzbeschreibung Antwort-Auswahl:
öffentlich. rechtl. Vorschrift:
zu 5. Klärung/Doku.: Stat. Ertüchtigung der Dachfläche erforderlich ?
stat. Ertüchtigung:
| Antwort-Auswahl: | Datum | Ansprechpartner | Kurzbeschreibung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Prüfung Dachfläche i.S. größ. Renovierung (>25%): | Dachfläche / m² | 500 | |||||
| Renovierungsfläche / m² | 200 | Antwort-Auswahl: | |||||
| Ergebnis / in % | 40% |
zu 6. Klärung/Doku.: Machbarkeit der stat. Ertüchtigung ?
Machbarkeit: Antwort-Auswahl Datum Ansprechpartner Kurzbeschreibung
zu 7. Klärung/Doku.: Abweichungen bezügl. Vorgaben EWG Bln (Solar) notwendig ?
Ausnahmefall aus Kostengründen:
| Antwort-Auswahl: | Antwort-Auswahl: | |
|---|---|---|
| erweit. WirtschB. durchführen (siehe Tabellenblatt Berechnung VK) |
[Seite 48]
07b: Solarpflicht bei Neubau von Gebäuden; Dokumentation der Prüfschritte
Solaranlagen (Photovoltaik / Solarthermie) bei Neubau gelbe Felder: Eingabefelder / Auswahlfelder
zu 1. Klärung/Doku.: Liegenschaft: Eigentum Land Berlin ?
Antwort-Auswahl:
Eigentum:
zu 2. Klärung/Doku.: Nutzung der Dachfläche möglich ? Unter Beachtung …
| Dachfläche / m² | 500 | |||
|---|---|---|---|---|
| Solar Fläche / m² | 500 | |||
| Antwort-Auswahl: | Grund: | |||
| Anteil: | 100% | Freitext | ||
| Freitext |
zu 3. Klärung/Doku: Beachtung öffentl. rechtl. Vorschriften ?
Antwort-Auswahl: Antwort-Auswahl: Datum Ansprechpartner Kurzbeschreibung Antwort-Auswahl:
öffentlich. rechtl. Vorschrift:
zu 4. Klärung/Doku.: Abweichungen bezügl. Vorgaben EWG Bln (Solar) notwendig ?
Ausnahmefall aus Kostengründen:
| Antwort-Auswahl: | Antwort-Auswahl: | |
|---|---|---|
| erweit. WirtschB. durchführen (siehe Tabellenblatt Berechnung VK) |
Ausnahmefall aus Kostengründen: Berechnung VK)
[Seite 49]
08a: Berechnung der vermiedenen Klimaschadenkosten
Berechnung und Dokumentation der vermiedenen Klimaschadenskosten gemäß § 29 EWG Bln auf Grundlage der KlimakostenV
gelbe Felder: Eingabefelder
| Nr | Klimaschutzmaßnahme | Jährlicher Nutzen (N) | Nutzungsdauer (D) | Spezifische vermiedene Klimaschadenskosten (K) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Berliner Energiestandards für öffentliche Gebäude (§ 10 Absatz 3 EWG Bln) | Reduzierter Verbrauch an Wärmeendenergie in kWh /Jahr | 40 Jahre | 6,69 Cent je kWh |
| zu 1 | vermiedene Klimaschadenskosten | reduzierter Verbrauch kWh/a (N) | Nutzungsdauer Jahre (D) | spez. VK Cent/kWh (K) |
| (VK) | 200.000 | 40 | 6,69 | |
| reduzierter Verbrauch kWh gesamt | VK EUR/a | VK EUR/gesamt | ||
| 8.000.000 | 13.380,00 | 535.200,00 |
| 2 | Umstellung auf im Betrieb CO2-freie Fahrzeugflotten (§ 11 Absatz 3 EWG Bln) | Fahrzeugkilometer/ Jahr | 40 Jahre; beim Leasing: vorgesehene Vertragsdauer in Jahren | 3,82 Cent/Fahrzeugkilometer bei Pkw mit elektrischem Antrieb; |
|---|---|---|---|---|
| 4,00 Cent/Fahrzeugkilometer bei leichten Nutzfahrzeugen mit elektrischem Antrieb; | ||||
| zu 2 | vermiedene Klimaschadenskosten (VK) | für Leistungen der BIM nicht relevant |
| 3 | Errichtung von Photovoltaik-Anlagen (§ 19 Absatz 6 Nummer 2 EWG Bln) | Erzeugte Menge an Solarstrom in kWh/Jahr | 20 Jahre; beim Contracting oder Leasing vorgesehene Nutzungsdauer | 10,22 Cent je kWh |
|---|---|---|---|---|
| zu 3 | vermiedene Klimaschadenskosten | reduzierter Verbrauch kWh/a (N) | Nutzungsdauer Jahre (D) | spez. VK Cent/kWh (K) |
| (VK) | 100.000 | 20 | 10,22 | |
| reduzierter Verbrauch kWh gesamt | VK EUR/a | VK EUR/gesamt | ||
| 2.000.000 | 10.220,00 | 204.400,00 |
| 4 | Einsatz von Solarthermie-Anlagen (§ 19 Absatz 6 Nummer 2 EWG Bln) | Erzeugte Menge an solarer Wärmeenergie in kWh/Jahr | 20 | Jahre; beim Contracting oder Leasing vorgesehene Nutzungsdauer | 6,24 Cent je kWh |
|---|---|---|---|---|---|
| zu 4 | vermiedene Klimaschadenskosten | reduzierter Verbrauch kWh/a (N) | Nutzungsdauer Jahre (D) | spez. VK Cent/kWh (K) | |
| (VK) | 20.000 | 20 | 6,24 | ||
| reduzierter Verbrauch kWh gesamt | VK EUR/a | VK EUR/gesamt | |||
| 400.000 | 1.248,00 | 24.960,00 |
| 5 | sonstige Klimaschutzmaßnahmen (§ 2 KlimakostenV) | eingesparte Menge an CO2-Emissionen t/a | vorgesehene Nutzungsdauer der Klimaschutzmaßnahme | 195,00EUR/t CO2 |
|---|---|---|---|---|
| zu 5 | vermiedene Klimaschadenskosten | reduzierte CO2-Emissionen t/a (N) | Nutzungsdauer Jahre (D) | spez. VK EUR/kWh (K) |
| (VK) | 20 | 15 | 195,00 | |
| reduzierter Verbrauch t/a gesamt | VK EUR/a | VK EUR/gesamt | ||
| 300 | 3.900,00 | 58.500,00 |
VK EUR gesamt 823.060,00
Prüfung / Bestimmung Ausnahmefall (nach §§ 10 Absatz 3, 11 Absatz 3 oder 19 Absatz 6 Nummer 2 EWG Bln)
Formel W = VK - IKEWG + IKAlt - BKEWG + BKAlt
W = Wirtschaftlichkeit
VK = vermiedene Klimaschadenskosten IKEWG = Investitionskosten bei Einhaltung des jeweils in Frage stehenden Standards des EWG Bln
| VK | = | 823.060,00 |
|---|---|---|
| IKEWG | - | 10.000.000,00 |
| IKALT | + | 8.000.000,00 |
| BKEWG | - | 1.500.000,00 |
| BKALT | + | 3.000.000,00 |
| W | = | 323.060,00 |
BKEWG = Betriebskosten bei Einhaltung des jeweils in Frage stehenden Standards des EWG Bln IKAlt = Investitionskosten bei Abweichung von diesem Standard (alternativ) W > 0 : Es liegt kein Ausnahmefall vor, Standard(s) EWG Bln umsetzen BKAlt = Betriebskosten bei Abweichung von diesem Standard (alternativ) W < 0 : Eine Abweichung ist ausnahmsweise zulässig.
Die IK und BK sind in einem seperaten Dokument zu ermitteln. Lediglich die Ergebnisse werden hier eingetragen.
zu 5: Eine Verpflichtung, vermiedene Klimaschadenskosten zu beachten, besteht nur in den im EWG Bln ausdrücklich geregelten Fällen (vgl. oben Punkte 1-4). Sie können aber auch in anderen Fällen eine Orientierungshilfe sein, wenn es darum geht, bei Investitionsentscheidungen oder Beschaffungsvorgängen Klimaschutzeffekte und wirtschaftliche Vertretbarkeit auszutarieren. Insbesondere bei Einzelmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden (z.B. Fenstertausch), bei der Substitution von fossilen Energieträgern (z.B. bei reinen Heizungsumstellungen) oder bei Errichtung und Ersatz technischer Anlagen kann es sich anbieten, auch die vermiedenen Klimaschadenskosten in die Betrachtung einzubeziehen. Obligatorisch ist dies aber nicht.
[Seite 50]
08b: Berechnung der Klimaschadenkosten der Baustoffe in der Herstellung Gemäß § 29 EWG Bln auf Basis der KlimakostenV
KfW 40-Standard bei Neubau: Die mit der Herstellung der Baustoffe verbundenen Klimaschadenskosten.
Vorgehen: Zur Berechnung der Klimaschadenskosten sind zunächst die mit der Herstellung der Baustoffe verbundenen CO2 Emissionen zu ermitteln: 1.Schritt: Filtern des Baustoffs in folgender Datenbank: Suche | Datenbank | ÖKOBAUDAT (oekobaudat.de) 2.Schritt: Bezugseinheit des Baustoffes aufnehmen (ÖkoBauDat: Reiter: "Prozess-Information"--> "Quantitative Referenz") 3.Schritt: CO2-Menge für Herstellung des Baustoffs aufnehmen (ÖkoBauDat: Reiter: "Umweltindikatoren"--> "Indikatoren für die Umnweltwirkung" --> "Clobales Erwärmungspotential (GWP); Herstellung A1-A3)"
4.Schritt: Berechnung der CO2-Emissionen und automatische Berechnung der Klimaschadenskosten auf Basis der zuvor ermittelten Emissionen
Folgende Baustoffe dienen als Beispiel für die Ermittlung der damit verbundenen Klimaschadenskosten:
Lph2 gelbe Felder: Eingabefelder
| Nr. | Baustoff | Bezugseinheit | Menge | CO2-Menge für Herstellung kg/Einheit | CO2-Menge in kg | CO2-Menge in t |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Putzmörtel-Normalputz (DE) | 1 kg | 30000 | 0,208 | 6.240 | 6,24 |
| 2 | OSB-Platte | 1 m³ | 17 | -753 | -12.801 | -12,80 |
| 3 | Bewehrungsstahl | 1 kg | 80000 | 0,6834 | 54.672 | 54,67 |
| 4 | Beton der Druckfestigkeitsklasse C 25/30 | 1 m³ | 200 | 211,1 | 42.220 | 42,22 |
| 5 | Laubschnittholz | 1 m³ | 24 | -1233 | -29.592 | -29,592 |
| 6 | ||||||
| … | ||||||
| … |
… Menge gesamt 60,74
Klimaschadenskosten gemäß § 2 Klimakosten V (EUR/t) 195,00 Erzeugte CO2-Menge durch Herstellung von Baustoffen (t) 60,74 Entstandene Klimaschadenskosten (EUR) 11.844,11
Für Lph3 und Lph 8 dann jeweils in gleicher Weise anlegen
[Seite 51]
Anlage 2.1.1 - Handlungsleitfaden EWG
00: Angaben zum Inhalt des Handlungsleitfadens (HLF EWG Bln)
01 Erläuterungen zum EWG Bln / zum Handlungsleitfaden
02 Hilfe: WAS ist in welchen Leistungsphasen zu prüfen bzw. zu beachten ?
03 Allgemeine Angaben zum Sanierungs-/ Bauvorhaben
| 04a | Sanierung gemäß KfW 55; Ablaufschema |
|---|---|
| 04b | Sanierung gemäß KfW 55; Dokumentation der Prüfschritte |
05a Neubau gemäß KfW 40; Dokumentation der Klimaschadenskosten (Baustoffe)
| 06a | Solarpflicht bei Bestandsgebäuden; Ablaufschema |
|---|---|
| 06b | Solarpflicht bei Bestandsgebäuden; Dokumentation der Prüfschritte |
| 07a | Solarpflicht bei Neubau; Ablaufschema |
|---|---|
| 07b | Solarpflicht bei Neubau; Dokumentation der Prüfschritte |
| 08a | Berechnung der vermiedenen Klimaschadenskosten |
|---|---|
| 08b | Berechnung der Klimaschadenskosten der Baustoffe in der Herstellung |
Vers. Nr. 25.06.2025
[Seite 52]
Anlage 2.1.2 Checkliste energetische Maßnahmen
| Wirtschaftseinheit | WE-Nummer | Gebäude | Gebäude-Nr. | PLZ | NGF [m²] | Energieträger Wärme | Auftrags-Nr. gemäß CAFM-Sytem des AG | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Beispiel: Bernhard-Weiß-Straße 6 | 30142 | Haus 01 | 3014201 | 10178 | 57.655 | Fernwärme | B15… | |||||||||||||
| Zeitpunkt der Erstellung der Checkliste : | Planung (LPh 3) | Planung (LPh 5) | Bau (LPh 8) | nach Abschluss | erstellt, Büro : | Name des Büro eintragen | ||||||||||||||
| Bitte Datum eintragen : | erstellt, Name : | Name des Bearbeiters eintragen | ||||||||||||||||||
| Hüllfläche | Umsetzung der Maßnahmne | Einsparung Energiebedarf [kWh/a] | CO2- Faktor [g/kWh] | CO2-Einsparung [t/a] bezogen auf Endenergie- einsparung | ||||||||||||||||
| Nr. | Maßnahme | Fläche/ Anzahl | Orien- tierung | Kosten brutto ohne Planung | alter U-Wert | neuer U-Wert | Anmerkungen (z.B. Details zur Ausführung, Hinweise, Auftragsnummer zur Maßnahme, etc.) | Beginn | Fertigstellung | Status der Maßnahme, bezogen auf den Sanierungsgrad am/im Gebäude | Endenergie | Primär- energie- faktor | Primärenergie | |||||||
| vollständig = zu 100% saniert (Angabe: ja oder nein) | teilweise, bitte noch unsanierten Anteil angebenen (Angabe: %) | |||||||||||||||||||
| 1 | Dämmung Flachdach: | m² | - | € | W/(m² K) | W/(m² K) | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||
| 2 | Dämmung Dachschrägen: | m² | N | W/(m² K) | W/(m² K) | - | - | |||||||||||||
| Dämmung Dachschrägen: | m² | O | W/(m² K) | W/(m² K) | - | - | ||||||||||||||
| Dämmung Dachschrägen: | m² | S | W/(m² K) | W/(m² K) | - | - | ||||||||||||||
| Dämmung Dachschrägen: | m² | W | € | W/(m² K) | W/(m² K) | - | - | |||||||||||||
| Dachschrägen Gesamt: | 0,00 m² | - | 0,00 € | W/(m² K) | W/(m² K) | 0,0 | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||
| 3 | Dämmung oberste Geschoßdecke: | m² | - | € | W/(m² K) | W/(m² K) | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||
| 4 | Dämmung Außenwand: | m² | N | W/(m² K) | W/(m² K) | - | - | |||||||||||||
| Dämmung Außenwand: | m² | O | W/(m² K) | W/(m² K) | - | - | ||||||||||||||
| Dämmung Außenwand: | m² | S | W/(m² K) | W/(m² K) | - | - | ||||||||||||||
| Dämmung Außenwand: | m² | W | € | W/(m² K) | W/(m² K) | - | - | |||||||||||||
| Außenwand Gesamt: | 0,00 m² | - | 0,00 € | W/(m² K) | W/(m² K) | 0,0 | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||
| 5 | Dämmung Heizkörpernischen: | m² | - | € | - | - | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||
| 6 | Austausch Fenster: | m² | N | W/(m² K) | W/(m² K) | - | - | |||||||||||||
| Austausch Fenster: | m² | O | W/(m² K) | W/(m² K) | - | - | ||||||||||||||
| Austausch Fenster: | m² | S | W/(m² K) | W/(m² K) | - | - | ||||||||||||||
| Austausch Fenster: | m² | W | € | W/(m² K) | W/(m² K) | - | - | |||||||||||||
| Fensterfläche Gesamt: | 0,00 m² | - | 0,00 € | W/(m² K) | W/(m² K) | 0,0 | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||
| Sommerlicher Wärmeschutz | m² | N | z = | z = | Abminderungsfaktor z | - | - | |||||||||||||
| Sommerlicher Wärmeschutz | m² | O | z = | z = | - | - | ||||||||||||||
| Sommerlicher Wärmeschutz | m² | S | z = | z = | - | - | ||||||||||||||
| Sommerlicher Wärmeschutz | m² | W | € | z = | z = | - | - | |||||||||||||
| Wärmeschutz Gesamt: | 0,00 m² | - | 0,00 € | z = | z = | 0,0 | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||
| 7 | Dämmung unterer Gebäudeabschluss: | m² | - | € | W/(m² K) | W/(m² K) | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||
| 8 | Sonstiges | € | W/(m² K) | W/(m² K) | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||
| Summe Einsparung Energiebedarf Hüllfläche: | 0,00 | - | - | - | 0,00 |
Vers.-Nr.: 26.06.2025 Seite 1 von 3 Druckdatum: 10.07.2025
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Anlage 2.1.2 Checkliste energetische Maßnahmen
| Wirtschaftseinheit | WE-Nummer | Gebäude | Gebäude-Nr. | PLZ | NGF [m²] | Energieträger Wärme | Auftrags-Nr. gemäß CAFM-Sytem des AG | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Beispiel: Bernhard-Weiß-Straße 6 | 30142 | Haus 01 | 3014201 | 10178 | 57.655 | Fernwärme | B15… | ||||||||||||
| Zeitpunkt der Erstellung der Checkliste : | Planung (LPh 3) | Planung (LPh 5) | Bau (LPh 8) | nach Abschluss | erstellt, Büro : | Name des Büro eintragen | |||||||||||||
| Bitte Datum eintragen : | erstellt, Name : | Name des Bearbeiters eintragen | |||||||||||||||||
| Anlagentechnik - TGA | |||||||||||||||||||
| Heizung - TWW | Umsetzung der Maßnahmne | Einsparung Energiebedarf [kWh/ a] | CO2- Faktor [g/kWh] | CO2-Einsparung [t/a] bezogen auf Endenergie- einsparung | |||||||||||||||
| Maßnahme | Ja/ Nein | Fläche/ Stück | Invest | alte Leistung | neue Leistung | Anmerkungen | Beginn | Fertigstellung | Status der Maßnahme, bezogen auf den Sanierungsgrad am/im Gebäude | Endenergie | Primär- energie- faktor | Primärenergie | |||||||
| vollständig = zu 100% saniert (Angabe: ja oder nein) | teilweise, bitte noch unsanierten Anteil angebenen (Angabe: %) | ||||||||||||||||||
| Heizkessel: | € | kW | kW | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||
| Brenner: | € | kW | kW | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||
| Übergabestation: | € | kW | kW | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||
| reguezreem r | Energieträgerumstellung: | € | - | - | 0,0 | 0,00 | |||||||||||||
| Regelung: | € | - | - | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||
| Abgassystem: | € | - | - | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||
| äW - g | Sonstiges: | € | - | - | 0,0 | 0,00 | |||||||||||||
| nuzieH | Hydraulischer Abgleich: | € | - | - | 0,0 | 0,00 | |||||||||||||
| Heizungspumpen: | € | W | W | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||
| Rohrleitungsdämmung: | € | - | Anforderung EnEV | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||
| Heizkörperventileventile: | € | - | - | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||
| Sonstiges: | € | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||||
| ebagrebüem räW | Heizkörper: | € | - | - | 0,0 | 0,00 | |||||||||||||
| Fußbodenheizung: | € | - | - | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||
| Deckenstrahlplatten: | € | - | - | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||
| - gnu | Heizlüfter: | € | kW | kW | 0,0 | 0,00 | |||||||||||||
| zieH | Sonstiges: | € | 0,0 | 0,00 | |||||||||||||||
| W | Solarthermie: | € | - | kW | 0,0 | 0,00 | |||||||||||||
| W T - gnuzie | Erneuerung WWB: | € | l | l | 0,0 | 0,00 | |||||||||||||
| Umwälzpumpen: | € | W | W | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||
| H | Sonstiges: | € | 0,0 | 0,00 | |||||||||||||||
| Summe Einsparung Energiebedarf Heizung - TWW | 0,0 | - | - | - | 0,00 |
Vers.-Nr.: 26.06.2025 Seite 2 von 3 Druckdatum: 10.07.2025
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Anlage 2.1.2 Checkliste energetische Maßnahmen
| Wirtschaftseinheit | WE-Nummer | Gebäude | Gebäude-Nr. | PLZ | NGF [m²] | Energieträger Wärme | Auftrags-Nr. gemäß CAFM-Sytem des AG | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Beispiel: Bernhard-Weiß-Straße 6 | 30142 | Haus 01 | 3014201 | 10178 | 57.655 | Fernwärme | B15… | ||||||||||||
| Zeitpunkt der Erstellung der Checkliste : | Planung (LPh 3) | Planung (LPh 5) | Bau (LPh 8) | nach Abschluss | erstellt, Büro : | Name des Büro eintragen | |||||||||||||
| Bitte Datum eintragen : | erstellt, Name : | Name des Bearbeiters eintragen | |||||||||||||||||
| RLT | Umsetzung der Maßnahmne | Einsparung Energiebedarf [kWh/ a] | CO2- Faktor [g/kWh] | CO2-Einsparung [t/a] bezogen auf Endenergie- einsparung | |||||||||||||||
| Maßnahme | Ja/ Nein | Fläche/ Stück | Invest | alte Leistung | neue Leistung | Anmerkungen | Beginn | Fertigstellung | Status der Maßnahme, bezogen auf den Sanierungsgrad am/im Gebäude | Endenergie | Primär- energie- faktor | Primärenergie | |||||||
| vollständig = zu 100% saniert (Angabe: ja oder nein) | teilweise, bitte noch unsanierten Anteil angebenen (Angabe: %) | ||||||||||||||||||
| TLR | Erneuerung Lüftungsanlage: | € | kW | kW | mit/ ohne Umluftbetrieb | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||
| Erneuerung / Austausch Motoren: | € | kW | kW | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||
| Einsatz Frequenzumformer: | € | kW | kW | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||
| Wärmerückgewinnung: | € | kW | kW | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||
| Kältemaschinen: | € | kW | kW | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||
| Sonstiges: | € | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||||
| Summe Einsparung Energiebedarf RLT | 0,0 | - | - | - | 0,00 | ||||||||||||||
| Beleuchtung | Umsetzung der Maßnahmne | Einsparung Energiebedarf [kWh/ a] | CO2- Faktor [g/kWh] | CO2-Einsparung [t/a] bezogen auf Endenergie- einsparung | |||||||||||||||
| Maßnahme | Ja/ Nein | Fläche/ Stück | Invest | alte Leistung | neue Leistung | Anmerkungen | Beginn | Fertigstellung | Status der Maßnahme, bezogen auf den Sanierungsgrad am/im Gebäude | Endenergie | Primär- energie- faktor | Primärenergie | |||||||
| vollständig = zu 100% saniert (Angabe: ja oder nein) | teilweise, bitte noch unsanierten Anteil angebenen (Angabe: %) | ||||||||||||||||||
| gnu | Neue Beleuchtung: | € | mit EVG/ VVG?; T8/T5?; LED ? | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||
| thcue | Einsatz Bewegungsmelder: | € | 0,0 | 0,00 | |||||||||||||||
| leB | Sonstiges: | € | 0,0 | 0,00 | |||||||||||||||
| Summe Einsparung Energiebedarf Beleuchtung | 0,0 | - | - | - | 0,00 | ||||||||||||||
| Sonstiges - MSR - Fördertechnik | Umsetzung der Maßnahmne | Einsparung Energiebedarf [kWh/ a] | CO2- Faktor [g/kWh] | CO2-Einsparung [t/a] bezogen auf Endenergie- einsparung | |||||||||||||||
| Maßnahme | Ja/ Nein | Fläche/ Stück | Invest | Anmerkungen | Beginn | Fertigstellung | Status der Maßnahme, bezogen auf den Sanierungsgrad am/im Gebäude | Endenergie | Primär- energie- faktor | Primärenergie | |||||||||
| vollständig = zu 100% saniert (Angabe: ja oder nein) | teilweise, bitte noch unsanierten Anteil angebenen (Angabe: %) | ||||||||||||||||||
| - RSM kinhcetredröF - segitsnoS | Einzelraumregelung Heizung: | € | 0,0 | 0,00 | |||||||||||||||
| Gebäudeleittechnik: | € | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||||
| BHKW: | € | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||||
| Fördertechnik: | € | Baujahr/ Umbau | 0,0 | 0,00 | |||||||||||||||
| Sonstiges: | € | 0,0 | 0,00 | ||||||||||||||||
| Summe Einsparung Energiebedarf Sonstiges - MSR - Fördertechnik | 0,0 | - | - | - | 0,00 | ||||||||||||||
| Summe Einsparung Gesamt: | 0,0 | - | - | - | 0,00 |
Vers.-Nr.: 26.06.2025 Seite 3 von 3 Druckdatum: 10.07.2025
[Seite 55]
Anlage 2.1.3 Vorlage Rückbaukonzept
BIM-Rückbaukonzepts nach Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU)
Gelb markierte felder = müssen, wenn zutreffend ausgefüllt werden
Nach Inhalten Anlage 26 der VwVBU – Arbeitsblatt 26/35
- Allgemeines
1.1 Baumaßnahme
| Titel der Maußnahme: | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Maßnahmennummer: | |||||
| Errichtung | Änderung | Nutzungsänderung |
1.2 Bauherr
| Vermögen: | |||
|---|---|---|---|
| Projektleitung (Ansprechpartner:inn BIM) | |||
| Name: | E-Mail: | ||
| Vorname: | Telefon: |
1.3 Planungsbüro
| Firma: | |||
|---|---|---|---|
| Ansprechpartner | |||
| Name: | E-Mail: | ||
| Vorname: | Telefon: |
1.4 Art Rückbaukonzept
1.5 Anlagen zum Rückbaukonzepz (Auszüge Schadstoffgutachten, technische Pläne, Baugutfotos etc.)
Dokumentart Inhalt
| Rückbaukonzept für Bestand nach Arbeitsblatt 35 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Teilrückbau- konept A* | Teilrückbau- konzept B** | Rückbakonzept A+B |
| Hinweise | |
|---|---|
| * | Teilrückbaukonzept A „Schadstoffsanierung“ = ist dann anzukreuzen, wenn sämtliche |
| Baugüter, die im Zuge einer Maßnahme aus der bestehenden Bausubstanz herausgetrennt/rückgebaut werden schadstoffbelastet sind. Teilrückbaukonzept A beinhaltet das befüllen der Liste mit Anmerkungen zu vorhandenen Schadstoffen in den | |
| jeweiligen Bauteilen - Spalte B und F in der Bauteilliste | |
| ** | Teilrückbaukonzept B „ Rückbau und Entsorgung von Abfällen“: Erfassen sämtlicher |
| Baugüter mit Vorschlägen zur Wiederverwendung/-verwertung. Teilrückbaukonzept B kann dann angekreuzt werden, wenn sämtliche Baugüter, die im Zuge einer Maßnahme | |
| aus der bestehenden Bausubstanz herausgetrennt/rückgebaut werden ausnahmslos schadstofffrei sind. Befüllen der Bauteilliste in den Spalten B-E |
1.6 Besonderheiten (vorhandener Denkmalschutz, Begründung zum eventuellen Ausschluss der Wiederverwendung o. -verwertung etc.)
Vers.-Nr. 25.06.2025
[Seite 56]
Anlage 2.1.3 Vorlage Rückbaukonzept
- Aufgaben - & Zielstellung Rückbaukonzept
2.1 Allgemeine Projektbeschreibung: Maßnahmenbeschreibung mit Informationen von anderen ggf. beteiligten Fachplanern. Schwerpunkt der Maßnahme, Besonderheiten, kritische Punkte im Rückbau
2.2 Standortangaben: Zufahrten und Sicherheiten (Portfolio Polizei, Justiz und andere Sicherheitsrelevanten Objekte) , Anfahrt mit öffentlichen Transportmitteln, Ansprechpartner vor Ort/Bauleitung etc.
2.3 Zeitliche Parameter Maßnahme + Rückbauphasen
Beispiel:
Phase I Entrümpeln/vorlaufende Demontage
Phase II Dekontamination
Phase III sortenreiner, sensibler Rücknau
Phase IV grober Abbruch + Entsorgung
Vers.-Nr. 25.06.2025
[Seite 57]
Anlage 2.1.3 Vorlage Rückbaukonzept
2.4 Baustellen- und Logistikkonzept (Flächeneinstellung, Medienversorgung, Logistik, Gerüste, mögliche Zwischenlagerung, Sicher-heitsmaßnahmen im laufenden Betrieb)
Vers.-Nr. 25.06.2025
[Seite 58]
2.2.1 Bauteilliste Rückbau
| Aufgabenfeld I Für BM: das Befüllen der der Spalten C, D und E im Zuge der LP2 grob durch Planer vorzunehmen (soweit Angaben bekannt sind) Für F+O: das Befüllen der Spalten C, D und E erfolgt zwischen LP3 und LP5 Für F+O & BM: nach dem C, D und E ausgefüllt sind erfolgt das Einreichen der Unterlage unter Bauteilbörse@bim-berlin.de al Excelvorlage, Exportieren in PDF bitte vermeiden | Aufgabenfeld II Für F+O & BM: Entstecht bei der Prüfung der Rückbaukonzepte eine klare Wiederverwendungs- oder verwertungsabsicht, müssen Spralten G-O befüllt werden. Ob dies notwendig ist, entscheidet sich nach der Erstprüfung der Rückbaukonzepte über das Team Bauteilbörse. Das Team Bauteilbörse meldet sich dafür bei dem Absender via E-Mail mit der Bitte um Fortschreibung für explizit markierte Positionen aus der Liste, auf Empfehlungen zu Entsorgung ist in dem Zuge ebenfalls zu achten. Das Letztere bedeutet, dass die ggf. vorgeschlagene Wiederverwendung nicht operativ umgesetzt werden kann. Das Fortschreiben der Liste ermöglicht dem Team Bauteilbörse das Erstellen von Materialpässen und die damit zusammenhängende Vermittlung über Sharepoint und die BIM-Auktion. Das Ergebnis der vermittlung wird dem Absender ebenfalls via e-Mail mitgeteilt. Die Bauteilbörse übernimmt nur dann die Haftung für Bauteile einer Maßnahme, wenn diese in die Lagerflächen der Bauteilbörse aufgenommen werden. * Spalte O: Beim Zusenden der Fotos bitte darauf achten, dass abgebildete Bauprodukte aus mehreren Perspektiven abgelichtet werden und die Dateien gemäß der Position in der nachstehenden Liste Benannt sind. ** Spalte N ist ggf. von einem Schadstoffgutachter zu befüllen mit Berücksichtigung der Ersatzbaustoffverordnung wenn klare Werwertungsziele (Recycling) verfolgt werden | Aufgabenfeld III Für F+O & BM: Beim Einbau neue baumaterialien in bestehende Bausubstanz soll diese Dokumentiert werden. Werden explizit die Positionen aus Spalte A "ersetzt" können diese exakt der Reihenfolge nach in der Tabelle Spalte P eingetragen werden (zur Schlussdokumentation) | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausfüllhilfe | Bauteil/ Baustoff/Baumaterial benennen | Zeitraum der geplanten Abbrucharbeiten benennen (im Zuge LP 2 reicht eine grobe Orientieren Bsp.: 1.Q 2029 | Stückzahl, Angaben zu z.B. Dicke, Volument etc. | Wiederverwendungart 1) Wiederverwednug in der eigenen Liegenschaft/Maßnahme 2)interne Wiederverwendung BIM 3) Auktion BIM (diese Aussage tätigt i.d.R die AG Bauteilbörse im Zuge der Prüfung der RBK-Unterlage) E. Beseitigung mit farben (rot nein, grün ja) durch BIM AG BTB entsprechend markiern | bei vorhandener Schadstoffbelastung Art der Schadstoffe angeben, wenn Baugut denkmalschutzcharakter aufweist, darüberhinaus: Materialbeschreibung - Zustand, besonderheiten, Hersteller | Zur welcher Zeit und in welcher Bauphase wird das Material aus der Bausubstanz herausgetrennt Beispiel: •P hase I Entrümpeln/vorlaufende Demontage •P hase II Dekontamination •P hase III sortenreiner, sensibler Rücknau •P hase IV grober Abbruch + Entsor-gung | ggf. mit Fundstellenplan Falls die liegenschaft mehrere Häuse einschlißt Haus bennenen, ggf. Angabe zum Geschoss, Raumnummer etc. | Welche Funktion hat das Baumaterial? Ggf. tragende Funktion bei Bsp. Pfeilern oder Trägern. Besondere Anmerkungen der Funktionalität o.Ä. | Um eine mögliche Lagerung optimal vorbereiten zu können muss die, für das Baumaterial notwendige Lagerfläche im Vorfeld deffiniert werden | obligatorisch, wenn keine Weiterverwendung möglich | bei gef. Abfällen ausfüllen und mit Prüfbericht einreichen | Aussage von Schadstoffguachtern: Wiederverwertung / Recycling B. stoffliche Verwertung C. energetische Verwertung D. Verwertung im Deponiebau E. Beseitigung mit farben (rot nein, grün ja) durch BIM AH BTB entsprechend markiern, im Hinblick auf DIN Spe | der zustand des Baumaterials wird durch Fotos und zusätzliche Beschreibung so dargestellt, dass ein Materialpass angefertigt werden kann | statt Rückgebauter Bauteile, Baustoffe und Einrichtungsgegenstände wurde durch die BIM verbaut | |
| Nr. | Bauteil/Material | Abbruchzeiraum | geschätzte Menge / Einheit | Prüfung Wiederverwendung | Anmerkungen zur Herstellung/Besonderheiten | Abbruchlogistik | Verortung | Funktion des Bauprodukts in der baulichen Anlage | Maßenerfassung für evtl. Lagerung ( Höhe, Breite, Tiefe/Länge in m ) | Begründung | AVV -Nr. | Prüfbericht Nr. | Prüfung Wiederverwertung (Recycling) durch Schadstoffgutachter (bitte ErsatzbaustoffV. Beachten) | Fotodokumentation/ Anmerkungen zum Gebrauchszustand - Visuell* | Neubau |
Vers.-Nr. 23.08.23
[Seite 59]
WVK - Wiederverwendungskonzept für Neubaumaßnahmen & Kompletmodernisierung. Wenn wir Gebäude neuerrichten, oder komplett modernisieren, betrachten wir die, in der Maßnahme verbauten Baugüter auf ihre Wiederverwendungs- und Wiederverwertungsqualitäten. Nachstehende Tabelle dient einer Übersicht aller verbauten Bauteile, Baustoffe und Einrichtunggegenstäde mit Dokumentation ihrer jeweiligen Qualitäten/ Potenziale, damit sie bei einem Rückbau des Bauwerks entweder erneut verwendet oder recyclet werden können.
| Nr. | Bauteil/Material | Anmerkungen zur Herstellung/Besonderheiten | Verortung | Einbaulogistiklogistik | Nachhaltiggkeitsaspekte | Recycling | Wiederverwendung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| hier das baumaterial beschreiben A. Bauteil B. Bauelement C. Baustoff D. Einrichtungsgegenstand | WNoa mw H u eer r d sde tee se ll u sHn eh g erssr jtg aeh ellr setresllt | ggf. mit Fundstellenplan | Zeitraum des Einbaus | welche Besodnadse rVheeritbeanu itne PBuanukptroo Nduckath vhoarltigkeit weißt | A. Das Bauproduktist gbeeei Rigüncektbau für das recycling B. Das BRaeucpyrocdlinugkwt/Baharuee lpermodeunzt iewrutrde aus C. Wiederverwertung/Recycling bei Ausbau nicht möglich | A. DBaasu sBuabusptarondzu hket rkaaunsng es oterrer te dnnn etr euinnd a wusie ddeerr vbeerswteenhdeendt en w n B. Wiedervseerwnseinbdleunn gR üncukr bmaiut Amuöfagrlibcehitung nach C. Wiederverwendung nicht möglich | |
| 1. | |||||||
| 2. | |||||||
| 3. | |||||||
| 4. | |||||||
| 5. | |||||||
| 6. | |||||||
| 7. | |||||||
| 8. | |||||||
| 9. | |||||||
| 10 |
[Seite 60]
a
e ng en
ende *
| b e n b e s c h r e | Aufgabenfeld I Für BM: das Befüllen der der Spalten C, D und E im Zuge der LP2 grob durch Planer vorzunehmen (soweit Angaben bekannt sind) Für F+O: das Befüllen der Spalten C, D und E erfolgt zwischen LP3 und LP5 Für F+O & BM: nach dem C, D und E ausgefüllt sind erfolgt das Einreichen der Unterlage unter Bauteilbörse@bim-berlin.de al Excelvorlage, Exportieren in PDF bitte vermeiden | Für F+O & BM: Entstecht bei der Prüfung der Rückbaukonzepte ei dafür bei dem Absender via E-Mail mit der Bitte um Fortschreibu Fortschreiben der Liste ermöglicht dem Team Bauteilbörse das Erstell * Spalte O: Beim Zu | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| i Nr. | Bauteil/Material | Abbruchzeiraum | geschätzte Menge / Einheit | Prüfung wiederverwendung durch Planer | Anmerkungen zur Herstellung/Besonderheiten | Abbruchlogistik | Verortung |
| A u f g a bi eb nu bn eg s c h r e | hier das Baumaterial beschreiben | Zeitraum der geplanten Abbrucharbeiten benennen | Angabe z.B. Dicke, Volumen, etc. [t], [m²], [m³], | Wiederverwendung 1) Wiederverwednug in der eigenen Liegenschaft/Maßnahme 2 )interne Wiederverwendung BIM 3) Auktion BIM (diese Aussage tätigt i.d.R die AG Bauteilbörse im Zuge der Prüfung der RBK- Unterlage) E. Beseitigung mit farben (rot nein, grün ja) durch BIM AG BTB entsprechend markiern | hier z.B. Schadstoff angeben, wenn Baugut denkmalschutzcharakter aufweist, darüberhinaus: Materialbeschreibung - Zustand, besonderheiten, Hersteller | Zur welcher Zeit und in welcher Bauphase wird das Material aus der Bausubstanz herausgetrennt Beispiel: • Phase I Entrümpeln/vorlaufende Demontage • Phase II Dekontamination • Phase III sortenreiner, sensibler Rücknau • Phase IV grober Abbruch + Entsor-gung | ggf. mit Fundstellenplan Falls die liegenschaft mehrere Häuse einschlißt Haus bennenen, ggf. Angabe zum Geschoss, Raumnummer etc. |
| 1. | Deckenplatten KMF alt | 1 Q 2025 | 40 m² | E | WHO-Fasern, siehe Schadstoffkataster, Fundstelle Nr. 2.1 | Phase III | Haus 2, 1. OG Raum 3, Decke (Plan falls vorhanden) |
| 2. | Deckenplatten KMF neu | zwischen März und Juni 2025 | 85 m² | A.2 | Herstellungsjahr 2010 | Phase III | Haus 2, 1.OG, Raum 4, Decke |
| 3. | Ytong-Porenbeton | 1 Q 2025 | 100 m³ | A.2 | - | Phase III | Haus 3, EG, Außenwände |
| 4. | Gipskartonplatten | 1 Q 2025 | 50 m³ | - | Phase III | Haus 2, 1. OG, Innenwände | |
| 5. | Dämmung KMF Wand | zwischen März und Juni 2025 | 30 m² | WHO-Fasern, Herstellungsjahr nicht bekannt | Phase III | Haus 2, 1.OG Raum 1.02 & 1.03 | |
| 6. | Dachpappe | zwischen März und Juni 2025 | 500 m² | Teerhaltig, siehe Schadstoffkataster, Fundstelle 3.1 | Phase III | Haus 2, Haus 3 | |
| 7. | Rohrdämmung KMF | 1 Q 2025 | 20lm | WHO-Fasern, siehe Schadstoffkataster, Fundstelle Nr. 2.2 | Phase III | Haus 2, EG, Raum 1 (Küche) | |
| 8. | Türen Altholz | 1 Q 2025 | 11 Stk. | AltholzV AIV, siehe Schadstoffkataster, Fundstelle 4.1 | Phase III | Haus 2, div. Räume | |
| 9. | Styropordämmplatten | 1 Q 2025 | 170 m² | HBCDD-haltig, siehe Schadstoffkataster, Fundstelle 5.1 | Phase III | Haus 3, Dach | |
| 10 | Kunststofffenster | 1 Q 2025 | 250 Stck | keine Schadstoffe, Herstellungsjahr 1995 | Phase III | Haus 3 |
[Seite 61]
nzepte eine klare Wiederverwendungs- oder ve hreibung für explizit markierte Positionen aus rstellen von Materialpässen und die damit
Zusenden der Fotos bitte darauf achten, ** Spalte N ist ggf. von einem Schadsto
Funktion des Bauprodukts in der baulichen Anlage
Welche Funktion hat das Baumaterial? Ggf. tragende Funktion bei Bsp. Pfeilern oder Trägern. Besondere Anmerkungen der Funktionalität o.Ä.
keine tragende o. besondere Funktion
keine tragende o. besondere Funktion
aussteifende Wände (außen)
Innenwandverkleidung
Dämmung Außenwand
Dachpappe verlegt in Bahnen, dukelgrau
keine Besonderheite
Innentüren im regelgeschoss, Holzlack-beschichtet
keine Besondere Funktion
Kellerfenster Dreh-Kippverschluss, Regelgeschossfenster Dreh-Kippverschluss
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der ne da
acht Sc
| Aufgabenfeld II verwertungsabsicht, müssen Spralten G-O befüllt werden. Ob dies notwendig ist, entscheidet sich nach der Erstprüfung der Rückbaukonzepte über das Team Bauteilbörse. Das Team Bauteilbörse meldet sich aus der Liste, auf Empfehlungen zu Entsorgung ist in dem Zuge ebenfalls zu achten. Das Letztere bedeutet, dass die ggf. vorgeschlagene Wiederverwendung nicht operativ umgesetzt werden kann. Das it zusammenhängende Vermittlung über Sharepoint und die BIM-Auktion. Das Ergebnis der vermittlung wird dem Absender ebenfalls via e-Mail mitgeteilt. Die Bauteilbörse übernimmt nur dann die Haftung für Bauteile einer Maßnahme, wenn diese in die Lagerflächen der Bauteilbörse aufgenommen werden. n, dass abgebildete Bauprodukte aus mehreren Perspektiven abgelichtet werden und die Dateien gemäß der Position in der nachstehenden Liste Benannt sind. adstoffgutachter zu befüllen mit Berücksichtigung der Ersatzbaustoffverordnung wenn klare Werwertungsziele (Recycling) verfolgt werden | Aufgabenfeld III Für F+O & BM: Beim Einbau neue baumaterialien in bestehende Bausubstanz soll diese Dokumentiert werden. Werden explizit die Positionen aus Spalte A "ersetzt" können diese exakt der Reihenfolge nach in der Tabelle Spalte P eingetragen werden (zur Schlussdokumentation) | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Maßenerfassung für evtl. Lagerung ( Höhe, Breite, Tiefe/Länge in m ) | Begründung | AVV -Nr. | Prüfbericht Nr. | Prüfung Wiederverwertung (Recycling) durch Schadstoffgutachter (bitte ErsatzbaustoffV. Beachten) | Fotodokumentation/ Anmerkungen zum Gebrauchszustand - Visuell* | Neubau |
| Um eine mögliche Lagerung optimal vorbereiten zu können muss die, für das Baumaterial notwendige Lagerfläche im Vorfeld deffiniert werden | obligatorisch, wenn keine Weiterverwendung möglich | bei gef. Abfällen ausfüllen und mit Prüfbericht einreichen | Wiederverwertung / Recycling B. stoffliche Verwertung C. energetische Verwertung D. Verwertung im Deponiebau E. Beseitigung mit farben (rot nein, grün ja) durch BIM AH BTB entsprechend markiern, im Hinblick auf DIN Spe | der zustand des Baumaterials wird durch Fotos und zusätzliche Beschreibung so dargestellt, dass ein Materialpass angefertigt werden kann | statt Rückgebauter Bauteile, Baustoffe und Einrichtungsgegenstände wurde durch die BIM verbaut | |
| Palette mit Platten BreitexLängexTiefe | WHO-Fasern, krebserzeugend Kategorie Carc. 1B nach CLP-VO | 17 06 03* | AB202345 | E | Bild 1 | |
| Palette mit Platten BreitexLängexTiefe | - | - | - | Bild 2 | ||
| Wandfläche von BreitexLängexTiefe | - | - | - | Bild 3 | ||
| Einzelne Plattenelemende xStck. BreitexTiefexLänge | Aufbereitung vor Weiterverwendung notwendig | 17 08 02 | AB202348 | B | Bild 4 | |
| Container mit zu entsorgenden Dämmstoff | Keine Lieferscheine/Rechnungen und Sicherheitsdatenblatt vorhanden, Einstufung erfolgt beprobungslos | 17 06 03* | - | E | Bild 5 | |
| Container mit zu entsorgenden Pappe | PAK Gehalt > 100 mg/kg OS, Aufbereitung mit nachfolgender thermischer Behandlung | 17 03 03* | AB202350 | C | Bild 6 | |
| ca. 6 Müllsackeinheiten mit ca. 30 l fassung | WHO-Fasern, krebserzeugend Kategorie Carc. 1B nach CLP-VO | 17 06 03* | AB202345 | E | Bild 7 | |
| je Element 0,90mBreite/2.15Höhe/0,035mTiefe | Grenzwertüberschreitung PCP nach AltholzV und PCP-Richtlinie | 17 02 04* | AB202351 | C | Bild 8 | |
| 100 x 15 x 50 cm je Platte, 34 Stück insgesamt | HBCDD-Gehalt >500 mg/kg <30.000 mg/kg, POP- Abfall | 17 06 04 | AB202352 | C | Bild 9 | |
| Kellerfenster 50 Stück 0,90mBreite/0,75mHöhe/12,75mm Tiefe Regelgeschossfenster 200 Stck. 1,50Breite/1,75mHöhe/13,46mm Tiefe | kein Markt vorhanden, keine Lagerflächen vorhanden | 17 02 03 | B | Bild 10 |
1,50Breite/1,75mHöhe/13,46mm Tiefe
[Seite 63]
Anlage 2.1.4 Ablaufschema Ersatzbaustoffverordnung
| Gilt für Ein- und Ausbau von mineralischen Baustoffen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Gilt bei Einbau von mineralischen Baustoffen | Gilt bei Ausbau von mineralischen Baustoffne | ||||
| Ablaufschema nach EBV Ersatzbaustoffverordnung | |||||
| LP | BM | Planer/Bauüberw. | Schadstoff-SV | Gewerke | Abfallmanagement |
| LP 0 | Auftrag Planer/Schadstoffgutachter - Aufgabenstellung gem. der Vorlage aus Hilfethemen (LINK) downloaden und entsprechend der Maßnahme befüllen A)Prüfung Einbau recycelter mineralischer Baustoffe* in der Maßnahme B)Prüfung Rückbau von mineralischen Baustoffen* in der Maßnahme *gem. EBV vorhandene Werkzeuge/Unterlagen: Steckbrief Phase 0, PHB | ||||
| LP 2 | Rückbaukonzept - Auftrag Planer +Schadstoffgutachter in Aufgabenstellung verschriftlichen Vergütung ü. Besondere Leistung RV auf Stundenbasis | Berücksichtigung der Anforderungen der EBV bei Planung mit mineralischen Stoffen Erstellen Rückbaukonzept - Vorgabedokument der BIM befüllen erstmalig zu LP2 vorlegen vorhandene Werkzeuge/Unterlagen: Vorlage Rückbaukonzept - Anlage PHB | Schadstoffgutachten Mitwirken am Erstellen des Rückbaukonzeptes (Spalte N ergänzen) fachliche Empfehlung bei Wiederverwertung/Recycling, Mengen + Wegeoptionen der Verwertung beschreiben | ||
| LP 3 | Ergebnisse der Prüfung von RBKs berücksichtigen ggf. mit AG BTB kommunitieren | ||||
| LP 5 | Steuerung & Controlling aller maßnahmenbeteiligten Fachplaner & Gewerke unter berücksichtigung EBV | Koordination und Kommunikation maßnahmenbeteiligter Fachplaner & Gewerke | Deklarationsanalyse insitu (vor Ort), Verwendung + Wege klären, mitbegleiten (besondere Leistung?), Kommunikation mit Architekt:innen | Andienung vorbereiten | |
| LP 6 | Steuerung & Controlling aller maßnahmenbeteiligten Fachplaner & Gewerke unter berücksichtigung EBV | Leistungsbild Gewerke in Zusammenarbeit mit Schadstoffgutachtern, basierend auf Rückbaukonzept gewichtete Rückbauphasenplanung unter Berücksichtigung EBV | Zusammenarbeit mit Architekt:innen bei Erarbeitung Leistungsbilder von Gewerke, basierend auf Rückbaukonzept gewichtete Rückbauphasenplanung unter Berücksichtigung EBV | ||
| LP 8 | Steuerung, ggf. direkte Wiederverwendung/Verwertung +Dokumentation (Schlussdoku + RBK ergänzung) | Koord.+ Schlussdoku in Rückbaukonzept | Deklarationsanalyse Haufw. Andierung + Nachweise | ggf. gem. Rückbaukonzept umsetzung sortenreiner Rückbau/Einbau, Lieferscheinde + Nachweise unter Berücksichtigung RBV | Freigabe Nachweise + Dokumentation ü. Zedaltool |
| Gemäß der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) sollten bei BIM Maßnahmen nachstehende Baufstoffe betrachtet werden | |
|---|---|
| Diese Stoffe entstehen entweder als Nebenprodukte oder Abfälle bei Bau- und Abbruchmaßnahmen und können nach entsprechender Aufbereitung in technischen Bauwerken wiederverwendet werden. Die Verordnung fördert so die Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung. | |
| Baggergut, Gleisschotter, Ziegelmaterial, Bodenmaterial, | |
| Zement, Kalk, Gips, Naturstein, Mauerstein | |
| Recycling-Baustoffe sind Materialien, die aus Bau- und Abbruchabfällen gewonnen werden und nach entsprechender Aufbereitung wiederverwendet werden können. Dazu gehören zum Beispiel: | Betonbruch: Überreste von alten Betonbauwerken, die |
| zerkleinert und als Zuschlagstoff in neuem Beton verwendet | |
| werden können. | |
| Ziegelbruch: Aufbereitete Ziegel, die beispielsweise im | |
| Straßenbau eingesetzt werden. | |
| Asphaltgranulat: Ausgebauter Asphalt, der in der | |
| Herstellung von neuem Asphalt recycelt wird. | |
| Mischabbruch: Gemischte Bauabfälle aus Beton, Ziegeln, | |
| Fliesen und Keramik, die getrennt und wiederverwertet | |
| werden können | |
| Diese Recycling-Baustoffe bieten eine umweltfreundliche Alternative zu Primärrohstoffen, da sie Ressourcen schonen, Abfall reduzieren und Energieeinsparungen ermöglichen. Ihr Einsatz ist ein wichtiger Bestandteil der Kreislaufwirtschaft im Bauwesen. |
Beispiel Aufgabenstellung zur EBV
Für Planer Bezugnehmend auf die ausgeschriebene Maßnahme soll gemäß dem BIM-Ablaufchema nach der Ersatzbaustoffverordnung Berlin (EBV) überprüft werden, ob im Zuge der Rückbauarbeiten mineralische Baustoffe aus der bestehenden Bausubstanz entnommen werden. Ist dies der Fall, muss darüber hinaus dessen Recyclingsfähigkeit ermittelt werden. Für das Recycling geeignete mineralische Baufoffe sind dann in eine qualifizierte Recyclinganlage für die entsprechenden Wiederverwertungsvorgänge zu überführen. Der Vorgang samt der Qualifikation der Recyclinganlage und der Lieferscheine ist zu dokumentieren. Darüber hinaus ist im gleichen Zuge zu Prüfen ob eine Wiederverwendung bzw. Einsatz von bereits recycelten mineralischen Baustoffen gem. EBV in der Maßnahme stattfinden kann. Hier sollte Beratung seitens eines Schadstoffgutachters hinzugezogen werden und in der Abstimmung eine Lösung angeboten werden. Kommt es zum Einsatz von mineralischen Baustoffen sind hier folgende Nachweise zu dokumentieren: wo und welcher Menge kommt recycletes Baugut zum Einsatz? Ist die Recyclingsanlage aus der die miniralischen, recycleten Baugüter stammen qoalifiziert? Entsprechende Lieferscheine sind ebenfalls zu dokumtationszwecken sorgfältig abzulegen. Diese Leistung wird als besondere Leistung ausgeschrieben und nach Stundensatz vergütet. Für Schadstoffgutachter Im Zuge der Maßnahme soll gemäß dem BIM-Ablaufchema der Ersatzbaustoffverordnung Belrin (EBV) das Vorhandensein der mineralischen Abfälle in der zurückzubauenden Bausubstanz überpfüt werden. Bei entsprechendem Potenziall sollen maßnahmengebundene Objekt- und Fachplaner beraten werden ob und wie diese Baustoffe recyclet werden können. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich qualifizierte Recyclingsanlagen mit den, aus der Maßnahme stammenden mineralischen Rückbau beliefert werden. Weitere notwendige Prozesse wie Zuarbeit zum Rückbaukonzept und Dokumentation der Lieferscheine sind zu betreuen. Auch das Einbringen von bereits recycleten Baustoffen gem. EBV in der vorliegenden Maßnahme ist zu prüfen und ein Vorschlag zu einem möglichen Einsatz dieser ist zu unterbreiten. Die Zusammenarbeit und Beratung der Objekt- und Fachplanerns ist über die notwendigen Leistungphasen der Maßnahme hinweg zu begleiten. Diese Leistung wird als besondere Leistung ausgeschrieben und nach Stundensatz vergütet.
Planeraufgaben a. Planung und Vorbereitung: o Berücksichtigung der EBV-Anforderungen in der Grundlagenermittlung und Vorplanung o Abstimmung mit zuständigen Umwelt- und Genehmigungsbehörden und AG und Schadstoffgutachter o Erstellung von Gutachten oder Beauftragung entsprechender Fachgutachten (z. B. Boden- und Umweltgutachten) o Prüfung der Einsetzbarkeit von Ersatzbaustoffen gemäß Materialklassen (MK 0 bis MK III) o Erarbeitung von technischen Lösungen zur umweltgerechten Verwendung von Ersatzbaustoffen o Erstellung eines Rückbaukonzepts unter Berücksichtigung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) o Erfassung und Bewertung der vorhandenen Baumaterialien hinsichtlich Wiederverwendung, Recycling oder Entsorgung o Entwicklung eines Entsorgungs- und Verwertungskonzepts mit Nachweisführung gemäß EBV b. Ausschreibung und Vergabe o Erstellung von Leistungsverzeichnissen unter Einbindung der EBV-Vorgaben o Erstellung eines Leistungsverzeichnisses mit Vorgaben für die selektive Rückbauweise o Definition von Nachweispflichten für Bauunternehmen (Prüfzeugnisse, Qualitätskontrollen) o Unterstützung des Auftraggebers bei der Bewertung und Auswahl von Auftragnehmern mit geeigneten Qualifikationen c. Bauüberwachung und Qualitätssicherung o Begleitung der Bauausführung zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Einbaus der Ersatzbaustoffe o Kontrolle der Materiallieferungen auf Einhaltung der Umweltgrenzwerte und Einbauvorgaben o Überprüfung der Einhaltung der Trennschichten und Dokumentation der Abfall- und Ersatzbaustoffströme o Sicherstellung, dass wiederverwendbare und recycelbare Materialien den Anforderungen entsprechend verarbeitet werden o Koordination mit den Entsorgungsunternehmen und Behörden zur gesetzeskonformen Entsorgung d. Abnahme und Dokumentation o Unterstützung des Auftraggebers bei der Abnahme der Bauleistungen gemäß den Anforderungen der EBV o Überprüfung der ordnungsgemäßen Entsorgung und Wiederverwertung anhand von Nachweisen o Erstellung der Abschlussdokumentation mit Entsorgungsnachweisen, Stoffstrombilanzen und Prüfberichten
Vers.-Nr. 25.05.2025
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Anlage 2.1.1 Kostenstandsbericht
Anleitung zum Befüllen des Kostenstandberichtes
Generell gilt, der Kostenstandbericht wird ausschließlich Online (im Browser) bearbeitet und kann von Objektplaner und TGA-Planer parallel gepflegt.
- Schritt: Anlegen der Kosten Grobkostenermittlung und befüllen der Projektdaten
Es wird die Projektdatentabelle befüllt mit den geforderten Daten. Beim eintragen der Grobkostenermittlung kann die Gesamtsumme händisch eingetippt werden. In der Titelspalte wird die Gesamt Kostengruppe angegeben. Unter der KG 300 Bauwerk können nur Kostengruppenziffern eingetragen die der KG300 entsprechen (KG300- 399) siehe Beispeil!
Beispiel:
- Schritt: Anlegen Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kosten-LV und Auftragsvol.
Die Kosten werden gemäß HOAI differenzierter dargestellt in den Kostengruppen in der Spalte Titel und in den Spalten Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kosten-LV und mit Auftrag dann das Auftragsvolumen in der dazugehörigen Spalte. Damit ist das Befüllen im Blatt "Kostenstand" beendet!
- Schritt: Befüllen der Kostengruppen 100 - 600
In den Kostengruppenblättern sind jeweils die Tabellen "Rechnung, Nachträge, Erkennbare Nicht beauftragte Leistungen" enthalten. Diese werden ab nun befüllt. In der Spalte Auftrag kann per Pull Down Menü die richtige Auftragsnummer aus dem Kostenstand entnommen werden. Alle anderen Einträge müssen händisch erfolgen!
Vers.-Nr. 25.06.2025
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Anlage 2.1.1 Kostenstandsbericht
Beispiel Tabellen:
Ansicht Kostenstandbericht nach Eintrag in den dazugehörigen Tabellen:
Die Daten werden automatisch in die Tabelle übernommen. Die Nummerierung der Rechnungen und Nachträge hat immer gleich zu erfolgen! (Nachtrag: 1.NA / Rechnung: 1.TR). Es wird immer die aktuellste Stand angezeigt welcher in den Tabellen erfasst wurde gemäß Datum.
- Schritt: Befüllen der Tabelle "erkennbare noch nicht beauftragte Leistungen"
In der Spalte Art hat die Klassifizierung der Kosten zu erfolgen! erkennbar = Ausstehende LV´s Prognose = hier werden Kosten eingetragen welche angenommen werden, jedoch nicht ausreichend verifiziert sind
zu Nachtrag = Kosten aus Prognose welche nun als Nachtrag gelistet sind obsolet = Kosten aus Prognose welche nicht mehr berücksichtigt werden müssen Anpassung SR = Wenn der Leistungsumfang mit SR kleiner als beauftragt war kann hier ein Negativbetrag eingegeben werden
Vers.-Nr. 25.06.2025
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3.1.1 Kostenstandsbericht [sämtliche Beträge in € brutto]
Stand vom:
| Objekt: | Haus 10 |
|---|---|
| Maßnahme: | Gesamtsanierung Haus 10 - Musterstraße 12, 10101 Stadt |
| Maßnahmen-Nr: | BXXXXX-XXXXXXXXX-XXX |
| zuständiger BM: | Frau Beispiel |
| Planungsbüro: | Max und Moritz Planlos GmbH |
| Titel | Auftragnehmer / Bezeichnung | Grobkosten- ermittlung Übergabe LPH 1 am | Kostenschätzung Übergabe LPH 2 am | Kostenberechnung Übergabe LPH 3 am | Kosten gemäß verpreister LVs Übergabe LPH 6 am | Auftragsvolumen | bereits beauftragte Nachträge | Stand NA | Auftragsvolumen inkl. bereits beauftrageter Nachträge GRAU = Anteil Nutzerwünsche BLAU= Anteil Fördermittel | erkennbare, nicht beauftragte Leistungen GRAU = Anteil Nutzerwünsche BLAU= Anteil Fördermittel | Prognose Auftragsvolumen gesamt GRAU = Anteil Nutzerwünsche BLAU= Anteil Fördermittel (Auftragsvolumen inkl. beauftragter Nachträge + | Stand TR | geleistete Zahlungen | Differenz Prognose Auftragsvolumen ./. geleistete Zahlungen | Schlussrechnung | Differenz Kostenberechnung ./. Prognose Auftragsvolumen | Baufortschritt | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kostengruppe/Auftrag (z.B. 340-01) | Name der Firma | GRAU = Anteil Nutzerwünsche BLAU= Anteil Fördermittel | GRAU = Anteil Nutzerwünsche BLAU= Anteil Fördermittel | GRAU = Anteil Nutzerwünsche BLAU= Anteil Fördermittel | GRAU = Anteil Nutzerwünsche BLAU= Anteil Fördermittel | GRAU = Anteil Nutzerwünsche BLAU= Anteil Fördermittel | GRAU = Anteil Nutzerwünsche BLAU= Anteil Fördermittel | GRAU = Anteil Nutzerwünsche BLAU= Anteil Fördermittel | GRAU = Anteil Nutzerwünsche BLAU= Anteil Fördermittel | GRAU = Anteil Nutzerwünsche BLAU= Anteil Fördermittel | GRAU = Anteil Nutzerwünsche BLAU= Anteil Fördermittel | |||||||
| Gewerk/Leistung | (Rechnungsbetrag - Einbehalte) | Stand des jeweiligen Auftrages in % | ||||||||||||||||
| 100 Grundstück | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,0% | ||||
| 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
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| 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
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| 200 Herrichten und Erschließen | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,0% | ||||
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| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
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| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
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| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 300 Bauwerk | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,0% | ||||
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| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
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| 400 Technische Anlagen | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,0% | ||||
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| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 500 Außenanlagen | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,0% | ||||
| 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
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| 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 600 Ausstattung und Kunstwerke | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,0% | ||||
| 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | |||||||||||
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||
| Zwischensumme KGR 100-600 | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0% |
0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
[Seite 67]
Kostengruppe 100
Rechnungen EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Rechnungsdatum Rechnung Zahlbetrag Nutzeranteil Förderanteil
[Seite 68]
Nachträge EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Erstellungsdatum lfd. Nummer Betrag Nutzeranteil Förderanteil
[Seite 69]
erkennbar noch nicht beauftragte Leistungen EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Datum Bemerkung Betrag Nutzeranteil Förderanteil Art
[Seite 70]
Kostengruppe 200
Rechnungen EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Rechnungsdatum Rechnung Zahlbetrag Nutzeranteil Förderanteil
[Seite 71]
Nachträge EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Erstellungsdatum lfd. Nummer Betrag Nutzeranteil Förderanteil
[Seite 72]
erkennbar noch nicht beauftragte Leistungen EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Datum Bemerkung Betrag Nutzeranteil Förderanteil Art
[Seite 73]
Kostengruppe 300
Rechnungen EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Rechnungsdatum Rechnung Zahlbetrag Nutzeranteil Förderanteil
[Seite 74]
Nachträge EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Erstellungsdatum lfd. Nummer Betrag Nutzeranteil Förderanteil
[Seite 75]
erkennbare noch nicht beauftragte Leistungen EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Datum Bemerkung Betrag Nutzeranteil Förderanteil Art
[Seite 77]
Kostengruppe 400
Rechnungen EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Rechnungsdatum Rechnung Zahlbetrag Nutzeranteil Förderanteil
[Seite 78]
Nachträge EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Erstellungsdatum lfd. Nummer Betrag Nutzeranteil Förderanteil
[Seite 79]
erkennbar noch nicht beauftragte Leistungen EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Datum Bemerkung Betrag Nutzeranteil Förderanteil Art
[Seite 80]
Kostengruppe 500
Rechnungen EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Rechnungsdatum Rechnung Zahlbetrag Nutzeranteil Förderanteil
[Seite 81]
Nachträge EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Erstellungsdatum lfd. Nummer Betrag Nutzeranteil Förderanteil
[Seite 82]
erkennbar noch nicht beauftragte Leistungen EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Datum Bemerkung Betrag Nutzeranteil Förderanteil Art
[Seite 83]
Kostengruppe 600
Rechnungen EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Rechnungsdatum Rechnung Zahlbetrag Nutzeranteil Förderanteil
[Seite 84]
Nachträge EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Erstellungsdatum lfd. Nummer Betrag Nutzeranteil Förderanteil
[Seite 85]
erkennbar noch nicht beauftragte Leistungen EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Datum Bemerkung Betrag Nutzeranteil Förderanteil Art
[Seite 86]
Kostengruppe 700
Rechnungen EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Rechnungsdatum Rechnung Zahlbetrag Nutzeranteil Förderanteil
[Seite 87]
Nachträge EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Erstellungsdatum lfd. Nummer Betrag Nutzeranteil Förderanteil
0
[Seite 88]
erkennbar noch nicht beauftragte Leistungen EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Datum Bemerkung Betrag Nutzeranteil Förderanteil Art
[Seite 89]
Kostengruppe 800
Rechnungen EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Rechnungsdatum Rechnung Zahlbetrag Nutzeranteil Förderanteil
[Seite 90]
Nachträge EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Erstellungsdatum lfd. Nummer Betrag Nutzeranteil Förderanteil
[Seite 91]
erkennbar noch nicht beauftragte Leistungen EUR brutto EUR brutto EUR brutto Auftrag Firma Datum Bemerkung Betrag Nutzeranteil Förderanteil Art
[Seite 92]
BM ÜBERSICHT 3.1.1 Kostenstandsbericht [sämtliche Beträge in € brutto]
Stand vom: 10.07.2025 Letzter Eintrag durch Planer am: M zu a P s ß l t a n ä M n n a u a h d ß n m ig g n O e e s a b b r n h j ü - e B m N r k M o e r t : : : : :F M H G B r X a e a a X u s x u a s X u m B X 1 n X e t 0 d s i - s a X M p n X i i o e X e r l X r i u t X z n X P g X l X a H X n a - l u o X s s X X G 10 m - b H Musterstraße 12, 10101 Stadt NUR M d M a u ß a r n c ß a h M n h a a d m M ß h e e n an m n a ß b h nB e u m a n a d h b u e g m n u m e b e d t a u n g F n d b e ö a g u t r g e d d g t ge e e er N r s m t u a a B i t u m t z I t s e e M t z r l : : : : ufüllen!!! 0 0 0 0 , , , , 0 0 0 0 0 0 0 0 € € € €
| Titel | AuBfterzaegicnhenhumnegr / | Ge rro m b kit ot l su t n e ng - Üb e r g aa bm e L P H 1 | Kostenschätzung Überg aabme L P H 2 | Kostenberechnung Übergaabme L P H 3 | vKeorsptreenis gteerm LäVßs Übergaabm e L P H 6 | Auftragsvolumen | bNeaab cue hfrtt err iaä tsgg tee | StNaAnd | Au b fieN nt a rk a a ul c g.f ht sbrt vear or äg le g u ei ettm es e r n NGuRtzAeUr w=ü Annstcehile BFLöArdUe=r mAnittteeill | erkbe Len ean isub tfu atn rreag ,ge ntneic ht NGuRtzAeUr w=ü Annstcehile BFLöArdUe=r mAnittteeill | AuftPrgaro egg ssavnom olsut e m en NGuRtzAeUr w=ü Annstcehile BFLöArdUe=r mAnittteeill | Bufdrgeeigte Cgoenbjeencet sF M | StTaRnd | Zgaehleluisntgeeten | Auf Z t g PD r ae ari h of l g e f l gs u e .i/vn s r n .t o eo ge l nsu et ez en m en | Schlussrechnung | K A o u st f e tP D r n ar ibf og fe g. s e /r nv r .e o e o c l n su h e z m n u e n n g | Baufortschritt | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| K(zo.Bst.e 3n4g0ru-0p1p)e/Auftrag | Name der Firma | NGuRtzAeUr w=ü Annstcehile BFLöArdUe=r mAnittteeill | NGuRtzAeUr w=ü Annstcehile BFLöArdUe=r mAnittteeill | NGuRtzAeUr w=ü Annstcehile BFLöArdUe=r mAnittteeill | NGuRtzAeUr w=ü Annstcehile BFLöArdUe=r mAnittteeill | NGuRtzAeUr w=ü Annstcehile BFLöArdUe=r mAnittteeill | NGuRtzAeUr w=ü Annstcehile BFLöArdUe=r mAnittteeill | HtaietB rse äk tca rhä n glnice hd eee inn r t BCra Mogn s ejeen icnte | NGuRtzAeUr w=ü Annstcehile BFLöArdUe=r mAnittteeill | NGuRtzAeUr w=ü Annstcehile BFLöArdUe=r mAnittteeill | NGuRtzAeUr w=ü Annstcehile BFLöArdUe=r mAnittteeill | NGuRtzAeUr w=ü Annstcehile BFLöArdUe=r mAnittteeill | |||||||
| 100 Grundstück | 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € | 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € | 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € | 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € | 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € | 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € | 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € | 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € | 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € | 0,00 € | 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € | 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € | 0 00, ,,0 000 00 € €€ | 0 00 , ,, 0 00 0 0 0 € €€ 0 , 0 0 € 0 , 0 0 € 0 , 0 0 € 00 ,, 00 00 €€ 0 , 0 0 € | 0,0% 0% 0% | ||||
| 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 00,,0000 €€ | 0 , 0 0 € 0 , 0 0 € 0 , 0 0 € 00 ,, 00 00 €€ 0 , 0 0 € 00 ,, 00 00 €€ | 0% 0% 0% | |||||||
| 200 Herrichten und Erschließen | 0,00 € 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0 00, ,,0 000 00 € €€ 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0 00, ,,0 000 00 € €€ | 0 , 0 0 € 0 00 , ,, 0 00 0 0 0 € €€ 0 , 0 0 € 00 ,, 00 00 €€ 0 , 0 0 € 0 , 0 0 € 0 , 0 0 € | 0,0% 0% 0% | ||||
| 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ | 0 , 0 0 € 00 ,, 00 00 €€ 0 , 0 0 € 0 , 0 0 € 0 , 0 0 € 00 ,, 00 00 €€ | 0% 0% 0% | |||||||
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| 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | ||||||||||||
| 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | ||||||||||||
| 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | ||||||||||||
| 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ | ||||||||||||
| 800 Finanzierung | 00,,0000 €€ 0,00 € | 00,,0000 €€ 0,00 € | 00,,0000 €€ 0,00 € | 00,,0000 €€ 0,00 € | 00,,0000 €€ 0,00 € | 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € | 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,,0000 €€ | |||||
| 0,00 € 000 ,,, 000 000 €€€ 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 000 ,,, 000 000 €€€ 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 000 ,,, 000 000 €€€ 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 000 ,,, 000 000 €€€ 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 000 ,,, 000 000 €€€ 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 000 ,,, 000 000 €€€ 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 000 ,,, 000 000 €€€ 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 000 ,,, 000 000 €€€ 0,00 € 0,00 € | ||||||||||||
| 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | ||||||||||||
| 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ | 0,00 € 00,,0000 €€ | ||||||||||||
| 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | ||||||||||||
| 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 0,00 € 0,00 € 0,00 € | ||||||||||||
| Zwischensumme KGR 100-800 Unvorhergesehenes | 0 00, ,3 ,0 00 0 0 00 % € €€ 0,00 € | 0 00 , ,,0 00 0 00 € €€ 2 0 % 0,00 € | 0 00, ,1 ,0 00 5 0 00 % € €€ 0,00 € | 0 00, ,,0 000 00 € €€ | 0 00, ,,0 000 00 € €€ | 0,00 € 0 00, ,,0 000 00 € €€ | 0,00 € 0 00, ,,0 000 00 € €€ | 0,00 € 0 00, ,,0 000 00 € €€ | 0,00 € 0 00, ,,0 000 00 € €€ | 0,00 € | 0,00 € 0 00, ,,0 000 00 € €€ | 0,00 € 0 00, ,,0 000 00 € €€ | 0,00 € 0 00, ,,0 000 00 € €€ | 0,00 € 0 00, ,,0 000 00 € €€ | 0% | ||||
| Banitptea sdsieen P.rozente in Zeile 577 Gesamtsumme: | 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € | 00,,0000 €€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € | ||||||||||||||||
| Prüfung Differenz Maßnahmenbudget ./. Kosten gemäß verpreister LVs | 0 00, ,,0 000 00 € €€ | Prüfung Differenz Maßnahmenbudget ./. Prognose | 0 00, ,,0 000 00 € €€ |
0,00 € 0,00 €
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2.2.2 Terminkontrollliste
| Objekt: An | s | c | hrift der Liegenschaft | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Maßnahme: Be | s | ch | reibung der Maßnahme | ||
| Maßnahmen – Nr.: Bu | iS | y | -Nummer (z.B. B1000-3000000-001) | ||
| zuständiger BM: | |||||
| Planungsbüro: | |||||
| Stand: 1. | J | a | nuar 2015 |
Stand: 1. Januar 2015
Status Gesamtprojekt: (zutreffendes markieren)
Bewertung der aktuellen Terminabweichungen:
Maßnahmenempfehlungen:
Datum + Unterschrift: 0_1. J_a_n. 2_0_1_5_____________
VVeerrss.i-oNnr:.: 1 215.2.0061.52025
[Seite 96]
Anlage 2.2.3 Projektänderungsantrag
Projektänderungsantrag Nr.:
| Objekt: An | s | c | hrift der Liegenschaft | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Maßnahme: Be | s | c | hreibung der Maßnahme | ||
| Maßnahmen – Nr.: B1 | 2 | 3 | 45-12345678-001 | ||
| zuständiger BM: | |||||
| Planungsbüro: | |||||
| Stand: 2. | J | a | nuar 2017 | ||
| Veranlasser der Änderung: Bauherr Antragsteller: | |||||
| Grund der Änderung: Planungsänderung zusätzliche Leistung Bauzeitveränderung veränderte Leistung Mengenänderung betrifft Bereich: Geschoss: | |||||
| Gewerk: Firma: Auftrag Nr.: B12345-12345678-001-123-01 Nachtrag liegt vor | |||||
| Beschreibung / Begründung: (ggf. separate Fortsetzung als Anlage) siehe auch Unterlagen Anlage bzw. Plan Nr. | |||||
| bzw. Plan Nr | . | ||||
| Auswirkungen: Planung Ausführung Kosten (+/-) € € unverändert unverändert Termine (+/-) AT AT unverändert unverändert Qualität andere Gewerke Machbarkeit geprüft , Abstimmung gewerkeübergreifend erfolgt | |||||
| Handlungsempfehlungen zur Kompensation: (ggf. separate Fortsetzung als Anlage) siehe auch Unterlagen Anlage bzw. Plan Nr. | |||||
| bzw. Plan Nr | . | ||||
| Empfehlung Entscheidung Antragsteller Fachplaner BIM GmbH Freigabe Ablehnung Varianten prüfen bis bis bis zurückstellen bis bis bis siehe Stellungnahme vom vom vom Datum + Unterschrift ………………………… ………………………… ………………………… |
Verteiler:
Versions-Nr.: 15.12.16 Vers.-Nr.: 25.06.2025
[Seite 97]
Anlage 2.2.4
Stand: 20.09.2018
Pflichtenheft
für die Dokumentation von Bauvorhaben
- CAD – Datenaustausch -
Vereinbarung über den Datenaustausch von digitalen
Zeichnungen für Gebäude- und Tragwerksplanungen,
deren technischer Gebäudeausrüstung
sowie für Außenanlagenplanungen
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Pflichtenheft für die Dokumentation von Bauvorhaben
- CAD – Datenaustausch – (Stand: 20.09.2018)
Inhaltsverzeichnis
Grafische Dokumentation 3
-
Struktur der CAD-Daten 3 1.1. Projekt-Ordner 3 1.2. Bezeichnung der CAD-Daten 3 1.2.1. Plancodierung 4
-
Zeichnungsanforderungen 6 2.1. Daten-/Zeichnungsstruktur 6 2.2. Zeichnungsgenauigkeit 6 2.2.1. Zeichnungseinheit 6 2.2.2. Einfügepunkt / Nullpunkt 6 2.2.3. Koordinatensystem 6 2.3. Linientypen und -stärken 6 2.4. Text- und Schriftstile 7 2.5. Bemaßung und Bemaßungsstile 7 2.6. Externe Referenzen 8 2.7. Blöcke 8 2.8. Layerstruktur 8
-
Darstellung 8 3.1. Bauteilkonstruktion 9 3.2. Raumstempel 9 3.3. Flächen und Räume 9 3.3.1. Definition 9 3.4. Flächenpolygone 10 3.5. Raum- / Flächen-ID 11 3.6. Änderungsmodus 11 3.7. Planzusammenstellung und -ausgabe 12 3.8. Plankopf 12 3.9. Plotvorbereitung 12 3.10. Plangröße/-faltung 12
-
Datenlieferung 12 4.1. EDV-Ansprechpartner 12 4.2. Einzusetzende Software 13 4.3. Festlegung der zu liefernden Datenformate 13 4.4. Datenaustausch 13 4.4.1. Der Projektraum 13 4.4.2. Datenaustausch per FTP-Server 14 4.4.3. Papierkopien 14 4.5. Dokumentation der Datenlieferung 14 4.6. Fehlerbehandlung 14
-
Anlagen zur Grafischen Gebäudedokumentation 15 5.1. Anlage 1 (Strichstärken nach DIN 1356) 15 5.2. Anlage 2 (CAD-Ergebnis für Gebäude; Muster) 16 5.3. Anlage 3 (CAD-Ergebnis für Außenanlagen; Muster) 17 5.4. Anlage 4 (Plankopf) 19 5.5. Anlage 5 (Datenaustauschblatt) 20 5.6. Anlage 6 (Plangrößen und -faltung) 22
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Pflichtenheft für die Dokumentation von Bauvorhaben
- CAD – Datenaustausch – (Stand: 20.09.2018)
Grafische Dokumentation
Planungen sind grundsätzlich in digitaler Form als CAD-Pläne zu erstellen!
Als Grundlage für alle Planungen und Umbauten dienen die vorhandenen CAD-Pläne der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH), welche nach Beauftragung dem Auf- tragnehmer zur Verfügung gestellt werden.
Die beauftragte Planung, sei es Umbau oder Neubau, ist in diese Grundrisse einzuarbeiten und durch eine Wolke zu kennzeichnen.
Um die spätere Einbindung in das CAFM-System der BIM GmbH zu gewährleisten, sind Teilgrundrisse oder eine Zerstückelung der übergebenen Grundrisse im Modellbereich der CAD nicht zulässig, auch wenn nur Teilbereiche neu geplant werden. Unterschiedliche Darstellungen von Grundrissausschnitten u. ä. sind nur im Layoutbereich zulässig.
Ausnahmen für von Hand gezeichnete Pläne, wie zum Beispiel Detailskizzen, Vorentwürfe, Entwurfsskizzen, sind im Einzelfall zu vereinbaren und bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die BIM GmbH.
Grundlagen der Planerstellung sind:
DIN-Normen für Planerstellungen,
aktuell gültige deutsche Normen,
Vorgaben des Allgemeinen Handbuches zur Erstellung von Planungsunterlagen der BIM.
Für die grafische Darstellung von Bauvorhaben verwendet die BIM GmbH dwg-Dateien des CAD-Programms AutoCAD® der Firma Autodesk® mit den nachfolgend beschriebenen Anforderungen und Strukturen.
Für Leistungen, wie Bestandsaufnahmen, Baumaßnahmen u. Ä. sind seitens der Auftrag- nehmer AutoCAD-Zeichnungen (Version 2007 oder tiefer) auf der Grundlage der oben beschriebenen CAD-Unterlagen der BIM GmbH zu erstellen und an den Auftraggeber zu liefern.
Der festgelegte Standard zur Datenübertragung ist bei sämtlichen Planungen vom jeweiligen Auftragnehmer einzuhalten! Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben gelten die Planauslieferun- gen als nicht ausgeliefert bzw. nicht fristgerecht übergeben!
1. Struktur der CAD-Daten
Das folgende Kapitel beschreibt die Anforderungen der BIM GmbH an die grafische Dokumentation in AutoCAD.
1.1. Projekt-Ordner
Für jedes Bauvorhaben der zu betrachtenden Wirtschaftseinheiten (WE) des BIM-Portfolios ist ein AutoCAD-Projekt-Ordner anzulegen, in dem alle CAD-Pläne abgelegt werden (siehe Abschnitt 4. „Datenlieferung“).
1.2. Bezeichnung der CAD-Daten
Zur Sicherstellung einer schnellen und eindeutigen Planidentifikation, sowie einer fachge- rechten Archivierung, ist das von der BIM GmbH vorgegebene einheitliche Codierungssystem von allen externen, von der BIM GmbH beauftragten Planern, anzuwenden!
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- CAD – Datenaustausch – (Stand: 20.09.2018)
Zur Kennzeichnung aller Dokumente, wie z. B. Tabellen, Dokumentationen, CAD-Pläne sowie deren zugehörigen EDV-Dateien, wird eine einheitliche Kennzeichnungssystematik, die Co- dierung, eingesetzt.
Das heißt: Plannummer = Dateiname
Diese Planungscodes sind bei jeglichem Schriftverkehr und allen Kennzeichnungen der Daten zu verwenden! In EDV- oder Papierform übergebene Unterlagen mit falscher Codierung sind ungültig und gelten als nicht ausgeliefert bzw. nicht fristgerecht übergeben!
Projektspezifische Erweiterungen / Änderungen an den folgenden (nicht vollständigen) Codierungsvorgaben sind mit der Projektleitung abzustimmen.
1.2.1. Plancodierung
| 3 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 4 | G | A | R | _ | G | R | 0 | 1 | _ | T | 1 | a |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 |
Stelle 1 – 8 Wirtschaftseinheit (WE)– (St. 1-5) und
Gebäude (GE)- bzw. Außenanlagen (AA)-Nr. (St. 6-7)
9 – 11 Maßnahme
12 Planungsphase G – Grundlagenermittlung (M 1:200 / 1:500)
V – Vorentwurf (M 1:200)
E – Entwurfsplanung (M 1:100)
G – Genehmigungsplanung/ Bauantragsunterlagen (M 1:100)
A – Ausführungsplanung (M 1:50, etc.)
R – Revisions-/FM-Plan (M 1:50 / 1:100)
13 – 15 Planer AR_ – Architekt
TP_ – Tragwerksplaner
EL_ – Elektro / Beleuchtung
HE_ – Heizung
SA_ – Sanitär
KL_ – Klima
LÜ_ – Lüftung
HLS – Heizung+Lüftung+Sanitär
AA_ – Außenanlagen
BS_ – Brandschutz
SO_ – Sonstige (Aufzugsanlagen,….)
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- CAD – Datenaustausch – (Stand: 20.09.2018)
16 – 20 Planinhalt AA___ – Außenanlagenplan
LP___ – Lageplan
GR-1_ – Grundriss 1. Untergeschoss
GR00_ – Grundriss Erdgeschoss
GR01_ – Grundriss 1. Obergeschoss
ZG01_ – Zwischengeschoss über 1. Obergeschoss
DA___ – Dachaufsicht
SA-A_ – Schnitt A–A, B–B usw.
WP___ – Werksplanung
DT___ – Details
DS00_ – Deckenspiegel Erdgeschoss, Obergeschoss (OG)
ANNO_ – Ansicht Norden
ANOS_ – Ansicht Osten
ANSÜ_ – Ansicht Süden
ANWE_ – Ansicht Westen
TWS01 – Trinkwasserschema 1.OG
RWS__ – Regenwasserschema
21 – 22 Planteil T1 – Teil 1
T2 – Teil 2 usw.
-- – Ohne Teilung
23 Index V – Vorabzug
- – Erste Planlieferung
a – Index a-z (beginnend bei jeder Projektphase mit „a“)
Beispiel:
| 3 | 0 | 1 | 4 | 2 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | A | H | L | S | G | R | - | 1 | _ | - | - | - |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 |
| 6 r. t S - ß ei r e W m - m d r u a N h - n E r W B e | 1 0 s u a H | e m h a n ß a M | g n u n a pl s g n u r h ü sf u A | g - ä r nt uni ei z S a H- g r n eu nt a üf Pl L | s s o h c s s s g e ri r n d n t e u U G r 1. | g n u eil t n a Pl e n h o | g n u r e ef nli a Pl e t s r E |
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- CAD – Datenaustausch – (Stand: 20.09.2018)
2. Zeichnungsanforderungen
2.1. Daten-/Zeichnungsstruktur
Jede Grundriss-, Schnitt- oder Ansichtszeichnung stellt eine eigene CAD-Zeichnung dar, wel- che aus Modell- und Layoutbereich besteht und durch eine eindeutige Codierung gem. Ab- schnitt 1.2.1 „Plancodierung“ zu identifizieren ist.
Layoutspezifische Angaben, wie Schriftkopf, Legende und Änderungskennzeichnungen (Index) sind ausschließlich im Layout-/Papierbereich abzulegen! Es dürfen keine objektbezogenen Farben definiert werden. Der Plotmaßstab ist ausschließlich im Layoutbereich festzulegen (siehe Abschnitt 3.7 „Planzusammenstellung und -ausgabe“).
Alle CAD-Zeichnungen dürfen nur 2D-Objekte enthalten und sind vor Übersendung der Daten von allen überflüssigen Objekten, wie leere und doppelte Layer, Blöcke etc., zu bereinigen. Pläne für Gebäude sind nur geschossweise als eine Zeichnungsdatei zu erstellen!
Alle auszuliefernden Pläne müssen auf Vollständigkeit, wie Einhaltung der vorgegebenen Layerstruktur, vollständig ausgefülltes Layout (Planrahmen, Plankopfinformationen, Ände- rungsindex) geprüft werden. Abweichende Darstellungen sind mit der BIM GmbH vorab zu vereinbaren!
2.2. Zeichnungsgenauigkeit
Alle geometrischen und alphanumerischen Informationen einer Zeichnung sind ausschließlich im Modellbereich im Originalmaßstab zu erstellen.
2.2.1. Zeichnungseinheit
Unabhängig von der im jeweiligen CAD-System eingestellten Zeichnungseinheit ist die ein- heitliche Konstruktionseinheit 1:1 einzuhalten! (Längenmaßstab: 1 Zeichnungseinheit=1 Meter; Winkelangaben in Grad)!
Bemaßungen und alle weiteren plotrelevanten Daten sind maßstäblich einzugeben.
2.2.2. Einfügepunkt / Nullpunkt
Alle Zeichnungen haben den einheitlichen Zeichnungsursprung. Dieser ist zu Beginn jedes Projektes festzulegen.
2.2.3. Koordinatensystem
Alle Planungsbeteiligten benutzen ein einheitliches Koordinatensystem, welches vor Projektbeginn festgelegt wird. Wird vom Auftragnehmer ein anderes Koordinatensystem verwendet, ist vor der Datenübertragung eine Transformation in das festgelegte System vorzunehmen!
2.3. Linientypen und -stärken
Bei der Zuordnung von Linientypen und Stiftbreiten ist die DIN 1356 für Bauzeichnungen einschließlich ergänzender Normen anzuwenden!
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Die Eigenschaft der Linientypen ist als Linientyp „von Layer“ zu verwenden.
2.4. Text- und Schriftstile
Für die Beschriftungsparameter gelten die Standards der BIM-Musterdatei. Als Text- und auch Bemaßungsschriftart ist die Standardschriftart Romans (Breitenfaktor: 0,75) zu wählen. Andere TrueType-, Symbol- oder spezielle Schriftarten sind mit der BIM GmbH im Vorfeld abzustimmen.
Texte müssen mit dem Anfangsbezugspunkt „unten links“ eingegeben werden. Die Schriftgrößen sind nach DIN 1356 zu verwenden!
2.5. Bemaßung und Bemaßungsstile
Alle Maße müssen das Ergebnis der konstruierten Zeichnung sein. Abweichungen zwischen Konstruktion und Bemaßung sind nicht zulässig.
Die Größe von Gebäuden, der einzelnen Geschosse sowie der jeweiligen Räume muss anhand der Maßketten vollständig prüfbar sein. Bei CAD-Darstellungen für das Flächenmanagement sind die Maßlinien auf das FM-relevante Minimum zu reduzieren. Abstimmungen sind zuvor mit der BIM GmbH zu treffen. Bei der Überarbeitung von FM- Außenanlagenplänen sind keine Bemaßungen erforderlich!
Alle Maßlinien sind den entsprechenden Layern gemäß der Struktur der BIM-Musterdatei zuzuordnen. In dieser Musterdatei ist als Beispiel für die von uns geforderten Maßlinienpa- rameter der Bemaßungsstil BIM_Style_m_cm definiert.
Die Assoziativität der Maßlinien muss gewährleistet sein, sodass diese automatisch angepasst werden, wenn die zu Grunde liegende Geometrie sich verändert. Die Bemaßungen müssen die Originaltexte anzeigen und dürfen nicht manuell durch eigene Einträge ersetzt werden.
Die Längenmaße stehen im Allgemeinen auf der Maßlinie. Öffnungen haben auf der Maßlinie die Breiten- und unterhalb der Maßlinie die Öffnungshöhen-Angabe. Brüstungshöhen sind direkt an der Öffnung anzutragen (BRH). Maßhilfslinien sind vorzusehen (maximaler Überstand ca. 10 mm). Gleiche Maßpunkte sind untereinander zu verbinden.
Der Bemaßungsstil hat nach der üblichen Schreibweise für die Maßeinheit [m, cm] zu erfol- gen, d. h. bei Maßen unter 1 m werden die Werte in cm dargestellt (0,85 m = 85), die mm- Werte werden hochgestellt (0,735 m = 735 cm). Bei Maßen über 1 m wird 1 m als 1,00 dar- gestellt. Die Werte im Millimeterbereich sind auf 5 mm auf- bzw. abzurunden.
Ein Beispiel für die Bemaßung wird im Abschnitt 5.2 „Anlage 2 (CAD-Ergebnis für Gebäude; Muster)“ dargestellt.
Die Bemaßung und Beschriftung muss von unten und von rechts zu lesen sein. Die Maßketten sind üblicherweise parallel zu den Bemaßungskanten zu führen. Sie sind in der Regel unterhalb und rechts vom Konstruktionselement anzuordnen.
Die Maßketten sind vom Bauteil weg in folgender Reihenfolge anzulegen:
lichte Raummaße für innen liegende Räume/Flure (Wenn diese aus Platzgründen nicht direkt im Raum dargestellt werden können). Vorzugsweise sind lichte Raummaße bei in- nen liegenden Räumen im Raum selber anzutragen bzw. in die Innenhöfen herauszuzie- hen,
Öffnungen und Pfeiler (an der Außenfläche),
Wandstärken und außen liegende Räume,
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Vor- und Rücksprünge,
Gesamtmaß.
2.6. Externe Referenzen
Externe Referenzen müssen vor der Versendung der Dateien an diese gebunden werden, um Informations- und Datenverluste zu vermeiden! Dabei ist zu gewährleisten, dass die Refe- renzdatei ebenfalls einen aktuellen Bearbeitungsstand besitzt. Referenzen, wie Logos (z.B. als jpg- oder gif-Datei) sind im Dateiordner abzulegen und mitzuliefern.
2.7. Blöcke
Blöcke und deren Inhalte sind gemeinsam auf dem entsprechenden zugehörigen Layer ein- zufügen. Das heißt, die Zeichnungselemente des Blocks und die Blockreferenz müssen sich auf dem gleichen Layer befinden! Dies gilt auch für andere Systeme.
2.8. Layerstruktur
Innerhalb der Zeichnungen erfolgt die Darstellung der Bauteile und Konstruktionselemente auf Layern.
Zur effektiven Nutzung, Zusammenführung und Pflege von CAD-Daten ist die Einhaltung ein- heitlicher und gewerkeübergreifender Layerstrukturen durch alle Planungsbeteiligten einzu- halten!
Die seitens der BIM GmbH zur Verfügung gestellten Musterdateien für Gebäude und Außenanlagen definieren die Standard-Layerstrukturen. Diese sind inkl. der Festlegung von Strichstärke, Stift und Farbe („von Layer“) zu verwenden. D. h., es dürfen keine individuellen Farb- und Linienzuordnungen für einzelne Objekte vorgenommen werden! Ausnahmen von dieser Festlegung stellen verdeckte Kanten dar, welche gestrichelt auf den entsprechenden Layern dargestellt werden! Die festgelegte Layerstruktur ist konsequent einzuhalten. In dieser Layerstruktur werden sämtliche Layernamen dokumentiert und regelmäßig fortgeschrieben.
Sind im Rahmen der zu erbringenden Leistungen Ergänzungen bzw. Änderungen am vorge- gebenen Standard erforderlich, ist dies mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch diesen freizugeben.
3. Darstellung
Alle CAD-Daten müssen klar definierte Zeichnungsobjekte enthalten! Zeichnungselemente, die einen ununterbrochenen Linienzug bilden, sind als ein durchgehendes Zeichnungsele- ment darzustellen. Bilden zwei Zeichnungselemente eine Ecke, so müssen die sich treffenden Eckpunkte die gleichen Koordinaten besitzen! Diese geschlossenen Eckpunkte sind unbe- dingte Voraussetzung zur Erstellung von Fillings, Schraffuren sowie Flächenpolygonen!
Projektspezifisch sind ein einheitlicher Zeichnungsursprung sowie ein Einfügepunkt für Referenzen, Blöcke etc. vor Projektbeginn vom AN festzulegen.
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3.1. Bauteilkonstruktion
Zeichnungselemente, die einen ununterbrochenen Wandzug bilden, sind als ein durchge- hendes Zeichnungselement darzustellen. Bilden zwei Zeichnungselemente eine Ecke, so müssen die sich treffenden Eckpunkte die gleichen Koordinaten besitzen.
Die Höhenknoten der einzelnen Geschosse sind zu beachten. Alle Bauteile sind danach auszurichten (Oberkante Fertigfußboden (OKFF) EG = +/- 0,00 m, z.B. beim Hauptzugang von Gebäude). Aus den Angaben muss auf die Etagenhöhe geschlossen werden können.
Für Zwischengeschosse, deren Fläche einen erheblichen Anteil an der Regelgeschossflä- che einnimmt, ist eine neue Zeichnung anzulegen.
Abweichungen hiervon sind mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch diesen freizugeben.
3.2. Raumstempel
Raum- und Flächenbezeichnungen sind umfassend innerhalb der Räume bzw. Flächen einzutragen. Hierfür ist der in der Musterdatei der BIM GmbH definierte CAD-Raum-/- Flächenstempel mit seinen Funktionalitäten zu verwenden. Jeder neue Raum bzw. jede Fläche ist mit einem Stempel zu versehen, der sich bei Ersterstellung wie folgt aufbaut:
„Text der Raum-Nr.“
„Text der Raumbezeichnung“ [nach DIN 277 Kurzform]
Fläche: „[m²]“
Li. Höhe: „[m]“
Ein neuer CAD-Raumstempel ist als Block auf dem Layer „Raumstempel“ bzw. „0_Flaechenstempel“ abzulegen. Findet der gesamte Stempel keinen Platz im Raum bzw. in der Fläche, so ist dieser außerhalb des Grundrisses bzw. des Raumes oder der Fläche mittels einer „Fahne“ zu positionieren.
3.3. Flächen und Räume
3.3.1. Definition
Die Definitionen von Flächen und Räumen werden zur Verknüpfung der CAD-Daten mit dem CAFM-System benötigt. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Für alle Flächen nach DIN 277, sowie für die Außenanlagenflächen sind FM-Raum- bzw. Flächenpolygone anzulegen. Ausgenommen hiervon sind bei Gebäuden Konstruktionsgrundflächen (KGF). Zur Konstruktionsgrundfläche zählen neben Wänden u. a. Türöffnungen, Nischen und Schlitze. Diese sind somit nicht in der Netto-Grundfläche (NGF) enthalten.
Die FM-Raumpolygone sind auf einem separaten Layer „Raumgrenzen“ bzw. „AA_Flaechengrenzen“ als geschlossene Polylinie abzulegen.
Das BGF-Polygon der Brutto-Grund-Fläche ist auf dem Layer „0_BGF“ zu zeichnen, ebenso die Angabe der Fläche des BGF-Polygons.
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Zur NGF gehören Grundflächen von freiliegenden Installationen und von fest eingebauten Gegenständen (z. B. Öfen, Heizkörper, Tischplatten, Einbauschränke etc.).
Für die Ermittlung der NGF bzw. der NF (Nutzfläche), FF (Funktionsfläche) oder VF (Verkehrsfläche) sind die lichten Maße der Räume in Fußboden- bzw. Deckenhöhe ohne Berücksichtigung von Fuß-, Sockelleisten bzw. Schrammborden anzusetzen (s. DIN277- 1;2005.02 Pkt. 4.2.2).
Grundflächen von Treppen und Rampen werden, soweit es zu keiner Überdeckung mit anderen Grundrissflächen kommt, als Projektion auf die darüber liegende Grundrissebene berechnet.
Grundflächen von Aufzugsschächten und begehbaren Installationsschächten werden in jeder Grundrissebene berechnet, durch die sie führen.
Der begrenzende Polygonzug muss in sich geschlossen sein und darf keine Kreisbögen, Kreise, Ellipsen oder Splines enthalten! Kreise und Bögen sind durch eine Vielzahl von kürzeren Linien (Sehnenpolygon) zu ersetzen und in den Polygonzug zu integrieren.
Andere flächengrenzende Zeichnungselemente (z.B. Wände) dürfen keine Ellipsen oder Splines enthalten!
3.4. Flächenpolygone
Für den Import von Flächenpolygonen mit innen liegenden Abzugsflächen (Flächen mit anderer Nutzung), wie z.B. KFZ-Stellplätze, Stützen in Räumen und Flächen, welche aus zwei Polygonen bestehen, ist ein gemeinsamer Polygonzug für diese Flächen anzulegen.
Hierzu gilt jedoch Folgendes zu beachten:
Für ein importfähiges Polygon dürfen die Verbindungsstege zwischen den Polylinien nicht senkrecht zu den Polygonen stehen (s. Abbildung 3.4.1: Verbindung zwischen den Polylinien).
Abbildung 3.4.1: Verbindung zwischen den Polylinien
Beim Aufbau der Polylinien ist darauf zu achten, Abzugsflächen erst ab dem zweiten Definitionspunkt der Polylinie für den Raumpolygon zu umfahren (s. Abbildung 3.4.1: Verbindung zwischen den Polylinien).
Mehrere Abzugsflächen dürfen nicht von einem Punkt aus mit dem Polygon verbunden werden (s. Abbildung 3.4.2: Verbindung mehrerer Abzugsflächen mit einer Polylinie).
Soll eine innen liegende Fläche ebenfalls als Fläche ausgewiesen, von der Gesamtfläche aber abgezogen werden, so muss zusätzlich zur Abbildung 3.4.1: Verbindung zwischen
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den Polylinien“ ein weiteres Polygon für die Innenfläche erstellt werden. Beide Flächen erhalten dann jeweils eine ID-Nummer!
Abbildung 3.4.2: Verbindung mehrerer Abzugsflächen mit einer Polylinie
Die Bezeichnung der Flächen ist gemäß DIN 277 Teil 1 und Teil 2, Punkt 4.4, Abs. 2 „Flächen mit besonders ausgewiesener anderer Nutzung“, vorzunehmen. Dies ist Bestandteil der alphanumerischen Gebäudedokumentation. Bei Teilflächen in Räumen, die ständig für andere Nutzungen ausgewiesen sind, gilt es zu beachten, dass für diese Flächen FM-Raumpolygone anzulegen sind, um die entsprechende Nutzungsart zuordnen zu können.
3.5. Raum- / Flächen-ID
Zum Import von Flächen in das CAFM-System conjectFM benötigt man ein mittels Layer separiertes geschlossenes Raumpolygon und eine zugehörige Raumidentifikation innerhalb des Polygons als Singlelinetext, damit die Datenbank erkennen kann, zu welchem Raum / zu welcher Fläche diese Kontur gehört.
Für alle Räume ist eine eindeutige 5-stellige Identifizierungsnummer (CAD-ID) zu vergeben und auf dem Layer „0_Raum_Ident“ bzw. für Außenflächen auf dem Layer „0_AA_Flaechen_Ident“ abzulegen. Diese muss eindeutig sein, d. h. sie darf nur einmal im Gebäude bzw. in der Außenanlagenzeichnung vergeben werden. Die CAD-ID muss vollständig innerhalb des Polygons abgelegt sein, da sonst keine eindeutige Identifizierung des Raumes bzw. der Fläche bei der Anlage des Raum- bzw. Flächenbuches im FM-System erfolgen kann.
3.6. Änderungsmodus
Alle Änderungen in der Zeichnung sind im Modellbereich durch eine Wolke zu kennzeichnen. Diese ist gemäß Musterdatei einheitlich auf dem Layer „A_Änderung“ abzulegen!
Werden durch Neuplanungen Raumgrößen verändert, sind auch die vorhandenen Raumpolygone anzupassen. Dabei muss die vorhandene ID im Raum durch eine neue, in der CAD noch nicht existente ID ersetzt werden. Wird ein Raum durch eine Wand in 2 Räume geteilt, so wird auch hier die alte ID ersetzt und das Raumpolygon angepasst. Im zweiten Raum wird ein neues Polygon erstellt und eine noch nicht existierende, fortlaufende ID vergeben.
Gleichzeitig ist der Änderungsindex in der Legende im Layoutbereich der Zeichnung zu set- zen bzw. fortzuschreiben.
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3.7. Planzusammenstellung und -ausgabe
Neben dem Modellbereich sind die Pläne im Layoutbereich im entsprechenden Maßstab ge- mäß Abschnitt 5.1 „Anlage 1 (Strichstärken nach DIN 1356)“ zusammenzustellen. Den Standard für die Planzusammenstellung legt die BIM-Musterdatei fest.
3.8. Plankopf
Der Plankopf hat neben den Informationen zum Inhalt (Wirtschaftseinheiten-Bezeichnung, Gebäude, Etage, Außenanlage), den Plan-Erstellungsdaten und dem aktuellen Verfasser (Firma, Name) auch die Bezeichnung des Auftraggebers und dessen Firmen-Logo auszuweisen. Die Attribute dazu sind der BIM-Musterdatei zu entnehmen.
3.9. Plotvorbereitung
Die Pläne sind im Layoutbereich für den Ausdruck bis maximal DIN A0 vorzusehen. Darüber hinausgehende Übergrößen sind unzulässig. Die Aufteilung von Planausschnitten hat ohne großflächige Dopplungen zu erfolgen (geringe Überdeckungsbereiche). Breiten und Längen der Pläne sollten platzoptimiert eingerichtet werden. Die Formate der Einzelpläne eines Ge- bäudes sollten möglichst gleichartig sein.
3.10. Plangröße/-faltung
Es können zusätzlich auf Anforderung und gesonderter Vereinbarung zu den EDV-Plänen auch Ausdrucke der Pläne in allen Maßstäben erstellt werden. Jeder Plan ist dann nach DIN 824 B mit einem Rahmen mit Faltmarken zu versehen und auf Papier in max. DIN A0-Größe auszuplotten, zu schneiden und zu falten siehe Pkt. 5.6 „Anlage 6 (Plangrößen und - faltung)“.
4. Datenlieferung
Für die Lieferung der Daten ist ein Datei-Ordner, entsprechend der Plancodierung (siehe Abschnitt 1.2.1) anzulegen, in welchem, wenn erforderlich, die Daten nach Gebäuden und Außenanlagen getrennt abzulegen sind.
Folgende Unterordnerstruktur ist anzulegen:
Grafik (z.B. Geschosspläne als DWG), Bezeichnung der Dateien (siehe Abschnitt 1.2.1 „Plancodierung“)
Alphanumerische Daten (z. B. Flächenverzeichnis Raumbuch.txt, Ausstattungen.txt, etc.).
4.1. EDV-Ansprechpartner
Zur Sicherstellung eines funktionierenden Datenaustausches ist vor Projektbeginn oder bei Neubeauftragung von jedem Projektbeteiligten ein EDV-Ansprechpartner zu benennen. Die- ser ist für die Organisation und das Controlling des Datenaustausches verantwortlich.
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4.2. Einzusetzende Software
Sämtliche Planungs- und Revisionsunterlagen sind ausnahmslos mit den nachfolgend be- nannten Softwareprodukten zu erstellen. Durch diese Vorgehensweise wird gewährleistet, dass alle Dokumente einheitlich genutzt und gepflegt werden können. Eventuell erforderliche Konvertierungsmaßnahmen sind durch den Dokumentenersteller durchzuführen! Dokumente, welche nicht dem geforderten Standard entsprechen, gelten als nicht ausgeliefert und wer- den an den Ersteller zurückgegeben.
| EDV-Anwendung | Programm / Version |
|---|---|
| CAD | AutoCAD® ab Version 14 (DWG – Format) |
| Textverarbeitung | Microsoft Word® (ab Version 2000) |
| Tabellenkalkulation | Microsoft Excel® (ab Version 2000) |
| Datenbank | Microsoft Access® (ab Version 2000) |
| Terminplanung | Microsoft Projekt (ab Version 2000) |
| Facility - Management | conjectFM |
| Datenkomprimierung | WINZIP® |
| Präsentationen | Microsoft Powerpoint® (ab Version 2000) |
4.3. Festlegung der zu liefernden Datenformate
Der Datenaustausch zwischen EDV-Programmen stellt immer wieder eine erhebliche Fehler- quelle dar und muss daher konsequent geregelt werden. Folgende Grundsätze sind einzu- halten:
Die CAD-Daten der Gebäude sind geschossweise im dwg-Format für AutoCAD 2007 zu liefern. Dieses Format ist ebenfalls für die Außenanlagendaten zu verwenden. Die Struktur der AutoCAD-Zeichnungen entspricht dem Standard der BIM-Musterdatei.
Die Vertragspartner verpflichten sich, einen Datenaustausch zu Testzwecken spätestens 2 Wochen nach Beauftragung durchzuführen. Der inhaltliche Umfang dieses AutoCAD Test- projektes besteht aus mindestens zwei Geschossen bzw. 2 Außenanlagendatensätzen gemäß den Strukturen der BIM-Musterdatei.
4.4. Datenaustausch
4.4.1. Der Projektraum
Zur Sicherung eines effektiven Datenaustausches zwischen allen Projektbeteiligten wendet die BIM GmbH ein internetbasiertes Projektmanagement an.
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Dieser digitale Projektraum ermöglicht jederzeit den Zugriff auf alle aktuellen Daten des Projektes sowie eine direkte Kommunikation zwischen Bauherren, Projektsteuerer, Planern und ausführenden Unternehmen.
Durch seine logische Ablagestruktur sind Änderungen bzw. Nachträge im Projektraum ein- deutig nachvollziehbar. Dokumente können sofort an Ort und Stelle eingesehen und aktuali- siert werden, sodass der Informationsfluss nicht unterbrochen wird.
Durch die Vergabe von Zugangsrechten ist gewährleistet, dass nur autorisierte Personen ausgewählte Informationen erhalten.
Die Einweisung aller Projektpartner erfolgt über die Ansprechpartner gemäß Punkt EDV- Ansprechpartner der jeweiligen Unternehmen. Zur Prüfung und Sicherstellung des Daten- austauschverfahrens ist zu Projektbeginn von allen Projektbeteiligten ein Datentestlauf durchzuführen.
Die Koordination erfolgt, sofern beauftragt, durch einen externen EDV-Koordinator, ansons- ten durch den Projektsteuerer.
4.4.2. Datenaustausch per FTP-Server
Bei Nichtanwendung des Projektraumes sind alle Daten über einen FTP-Server vom Auftrag- nehmer zur Verfügung zu stellen.
4.4.3. Papierkopien
Als Grundlage für Planungsbesprechungen, Prüfungen und dergleichen sind Planzwischen- stände und abgeschlossene Planungsphasen als Papierkopie in zweifacher Form, nach DIN gefaltet, dem Bauherrn über den Projektsteuerer zu übergeben. Weitere Kopien sind in Ab- sprache zu erstellen.
Nach jeder abgeschlossenen Planungsphase sind außerdem DIN-A3-Übersichtspläne, nach DIN gefaltet, in 1-facher Form zu übergeben.
4.5. Dokumentation der Datenlieferung
Zu jeder Übergabe von CAD-Projekten ist ein ausgefülltes Datenaustauschblatt mitzuliefern siehe Pkt. 5.5 „Anlage 5 (Datenaustauschblatt)“. In das Datenaustauschblatt ist unbedingt der aktuelle Änderungsindex einzutragen.
4.6. Fehlerbehandlung
Die BIM GmbH behält sich nach Übergabe und Import der CAD-Daten an Hand der geliefer- ten Daten der CAD-Projekte des Auftragnehmers eine stichprobenartige Prüfung im Quer- schnitt der Gebäudeteile und Geschosse eines Objektes vor bzw. lässt diese durch ihren Be- vollmächtigten nachprüfen.
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5. Anlagen zur Grafischen Gebäudedokumentation
5.1. Anlage 1 (Strichstärken nach DIN 1356)
| Linienarten | Wichtigste Anwendungen | Maßstab der Zeichnung | ||
|---|---|---|---|---|
| 1:1 1:5 1:10 | 1:20 1:25 1:50 | 1:100 1:200 1:500 | ||
| Linienarten in mm | ||||
| Volllinie (breit) | Begrenzung von Flächen geschnittener Bauteile | 1,0 | 0,7 | 0,5 |
| Volllinie (mittel) | Sichtbare Kanten von Bauteilen, Begrenzungen schmaler oder kleiner Flächen geschnittener Bauteile | 0,5 | 0,35 | 0,35 |
| Volllinie (schmal) | Maßlinien, Maßhilfslinien, Rasterlinien Hinweislinien, Lauflinien | 0,25 0,35 | 0,25 0,25 | 0,25 0,25 |
| Strichlinie | Verdeckte Kanten von Bauteilen | 0,5 | 0,35 | 0,35 |
| Strichpunktlinie | Kennzeichnung von Schnittebenen | 1,0 | 0,7 | 0,5 |
| Strichpunktlinie | Achsen | 0,35 | 0,35 | 0,35 |
| Punktlinie | vor bzw. oberhalb der Schnittebene liegende Linien | 0,35 | 0,35 | 0,35 |
Abbildung 5.1.1: Stricharten und -stärken nach DIN 1356
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5.2. Anlage 2 (CAD-Ergebnis für Gebäude; Muster)
Abbildung 5.2.1: Muster CAD-Ergebnis für Gebäude
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5.3. Anlage 3 (CAD-Ergebnis für Außenanlagen; Muster)
Abbildung 5.3.1: Muster CAD-Ergebnis einer Außenanlage
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Abbildung 5.3.2: Darstellung der einzelnen Flächen und Symbole einer Außenanlage
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5.4. Anlage 4 (Plankopf)
Abbildung 5.4.1: Plankopf
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5.5. Anlage 5 (Datenaustauschblatt)
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Abbildung 5.5.1: Datenaustauschblatt-Muster
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5.6. Anlage 6 (Plangrößen und -faltung)
Abbildung 1.6.5.1 - Plangrößen nach DIN 476 und DIN 823
Abbildung 5.6.1: Planfaltung nach DIN 824
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2.2.5 Planliste
| Verteiler | |||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ,6n 3 ilre .rts B le 8 b ie 7 1 0 K1 | |||||||||||||||||||||||||
| u a rF | |||||||||||||||||||||||||
| .r N - | x e d | m u t | - ßb | / n rre H | z y x | c b a | |||||||||||||||||||
| d f l | Plan Ersteller | Plannummer | Planinhalt | n I | a D | aa Mt s | Bemerkungen | Pläne pro Empfänger | |||||||||||||||||
| 1 | |||||||||||||||||||||||||
| 2 | |||||||||||||||||||||||||
| 3 | |||||||||||||||||||||||||
| 4 | |||||||||||||||||||||||||
| 5 | |||||||||||||||||||||||||
| 6 | |||||||||||||||||||||||||
| 7 | |||||||||||||||||||||||||
| 8 | |||||||||||||||||||||||||
| 9 | |||||||||||||||||||||||||
| 10 | |||||||||||||||||||||||||
| 11 | |||||||||||||||||||||||||
| 12 | |||||||||||||||||||||||||
| 13 | |||||||||||||||||||||||||
| 14 | |||||||||||||||||||||||||
| 15 | |||||||||||||||||||||||||
| 16 | |||||||||||||||||||||||||
| 17 | |||||||||||||||||||||||||
| 18 | |||||||||||||||||||||||||
| 19 | |||||||||||||||||||||||||
| 20 | |||||||||||||||||||||||||
| 21 | |||||||||||||||||||||||||
| 22 | |||||||||||||||||||||||||
| 23 | |||||||||||||||||||||||||
| 24 | |||||||||||||||||||||||||
| 25 | |||||||||||||||||||||||||
| 26 | |||||||||||||||||||||||||
| 27 | |||||||||||||||||||||||||
| 28 | |||||||||||||||||||||||||
| 29 | |||||||||||||||||||||||||
| 30 | |||||||||||||||||||||||||
| 31 | |||||||||||||||||||||||||
| 32 |
Versions-Nr.: 01.08.18
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Anlage 2.3.1 Projektbeteiligtenliste
Druckdatum: 10.07.2025
| PROJEKTBETEILIGTENLISTE - MAßNAHMENTITEL | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BAUVORHABEN | ZUSTÄNDIGER BM: | ||||||||
| MAßNAHME: | PLANER: | ||||||||
| MAßNAHMENBUMMER: | STAND: | ||||||||
| POSITION/GEWERK | ORGANISATION7FIRMA | STRAßE; Hs:-Nr. | PLZ | ORT | ANSPRECHPARTNER | TELEFON | MOBIL | ||
| M B | |||||||||
| M P | |||||||||
| N E D R Ö H E B | |||||||||
| R E N A L P | |||||||||
| N E M R IF | |||||||||
| E T G IL IE T E B E R E T IE W Vers.- | |||||||||
| Nr.: 01.08.18 | Seite 1 von 1 |
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Anlage 2.4.2 Wirtschaftlichkeitsberechnung
| Musterallee, 10117 Berlin | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand: Maßnahmen-Nr.: | xx.xx.2014 B1008-301…. | ||||||
| (sämtliche Kosten sind € brutto anzugeben) | |||||||
| Wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes (siehe Leitfaden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung SenStadt) | 75 Jahre | Nur Felder mit dieser Farbe ausfüllen! | |||||
| max. Lebensdauer des Bauteils | 50 Jahre | ||||||
| 1. Allgemeine Daten | |||||||
| Variante 1 | Variante 2 | Variante 3 | |||||
| Produkt / Material | WDVS | Faserzement | Trespa | Erläuterungen | |||
| Nutzungs-/Lebensdauer in Jahren: | 25 | 50 | 50 | Siehe Register: "Nutzungsdauer von Gebäuden" | |||
| Abzinsung Diskontsatz (%) | 5,5% | Mit VwVBU Anhang 6 abzugleichen! | |||||
| BPI | 5,4% | Aktuellen Indexwert bei BIM, Team 1, QSA abzufragen! | |||||
| Hinweis zum Abzinsfaktor: Sofern eine mehrmalige Reinvestition betrachtet werden soll, is | t der Abzinsfaktor bei doppelter Lebensdauer in den Variantenregistern manuell einzutragen. | ||||||
| 2. Einmalige Ausgaben (Investitionskosten) | |||||||
| Investitionssumme in €/m² | 130 | 170 | 180 | ||||
| Abruchkosten / Entsorgungskosten | 15 | 15 | 15 | ||||
| 2.1 Berechnung und Ergebnisse Statischer Investitionskostenvergleich (in €/m² Lebensdauer) | |||||||
| Betrachtungszeitraum (max. Lebensdauer) | 50 Jahre | ||||||
| Investitionskosten / Lebensdauer (€/m²) | 260,00 €/m² | 170,00 €/m² | 180,00 €/m² | ||||
| Faktor bezogen auf Ursprungsinvestition: | 2,0 | 1,0 | 1,0 | ||||
| Vergleich | 153% | 100% | 106% | ||||
| Investitionskosten + Abruchkosten / Lebensdauer (€/m²) | 290,00 €/m² | 185,00 €/m² | 195,00 €/m² | ||||
| Faktor bezogen auf Ursprungsinvestition: | 2,0 | 1,0 | 1,0 | ||||
| Vergleich | 157% | 100% | 105% | ||||
| Vorzugsvariante 3. Laufende Ausgaben ggf. mit Steigerung p.a. | |||||||
| Wartung / Instandhaltung in €/m² (Wartungszyklus jährlich) | Objektbezogen entsprechend | ||||||
| Wartung / Instandhaltung in €/m² (Wartungszyklus mehrjährig) | |||||||
| Wartungsyzyklus in a | |||||||
| Preissteigerung pro Jahr [%] | aktueller Planung manuell einzutragen. Ggf. mit BIM, Bereich PPM abzustimmen. | ||||||
| Besondere bauteilsp. Nutzungskosten in € (Zyklus jährlich) | |||||||
| Besondere bauteilsp. Nutzungskosten in € (Zyklus jährlich) | |||||||
| Wartungsyzyklus in a | |||||||
| 3.1 voraussichtl. Energieeinsparung je Bauteil in €/m² p.a. | |||||||
| Endenergieeinsparung in kWh/m² p.a. | 12,00 kWh/m² | 10,00 kWh/m² | 5,00 kWh/m² | Entsprechend Planung einzutragen. | |||
| Energieart | Fernwärme | Fernwärme | Gas | Hier im Dropdown auszuwählen. | |||
| spezifischer Arbeitspreis in ct/kWh | 11,89 ct/kWh | 11,89 ct/kWh | 11,97 ct/kWh | Energieeinsparung ist mit zuständigem FM-Dienstleister abzustimmen und im Register "Energieeinsparung" zu aktualisieren. | |||
| Energieeinsparung in €/m² p.a. | 1,43 €/m² | 1,19 €/m² | 0,60 €/m² | ||||
| im Vergleich | 240% | 200% | 100% | ||||
| CO2 Einsparung in t/a | 10 | 50 | 100 | Entsprechend Planung manuell | |||
| im Vergleich | 100% | 500% | 1000% | einzutragen. |
Vers.-Nr.: 25.06.2025
[Seite 144]
| 3.2 Einnahmen/Restwert | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anla | ge 2.4.2 Wirtschaftlichkeitsberechnung Betrachtungszeitraum | 50 Jahre | Sofern abweichender Zeitraum betrachtet werden soll, muss hier der Betrachtungszeitraum manuell | |||||||
| Restwert (lineare Abschreibung) | -260,00 €/m² | 0,00 €/m² | 0,00 €/m² | verändert werden. | ||||||
| 3.3 Berechnung und Ergebnisse Statische Nutzungskostenbetrachtung bezogen auf Investitions- und Abbruchkosten (in €/m² p.a.) | ||||||||||
| Kapitalkosten | 3,99 €/m² | 5,09 €/m² | 5,36 €/m² | |||||||
| Zins x Investitionssumme ./. 2 | ||||||||||
| Abschreibung Investitionskosten/ Nutzungsdauer | 5,80 €/m² | 3,70 €/m² | 3,90 €/m² | |||||||
| Wartung / Instandhaltung | 0,00 €/m² | 0,00 €/m² | 0,00 €/m² | |||||||
| abzgl. der voraussichtl. Energieeinsparung | -1,43 €/m² | -1,19 €/m² | -0,60 €/m² | |||||||
| Summe Kosten €/m² p.a. | 8,36 €/m² | 7,60 €/m² | 8,66 €/m² | |||||||
| im Vergleich | 110% | 100% | 114% | |||||||
| Summe Kosten €/m² auf max. Lebensdauer | 418,04 €/m² | 379,93 €/m² | 433,20 €/m² | |||||||
| im Vergleich | 110,03% | 100,00% | 114,02% | |||||||
| Vorzugsvariante | ||||||||||
| Dynamische Nutzungskostenbetrachtung bezogen auf max. Lebensdauer (in €/m²) | ||||||||||
| Summe Kosten €/m² auf max. Lebensdauer | 684,99 €/m² | 185,00 €/m² | 195,00 €/m² | |||||||
| im Vergleich 370,26% 100,00% 105,41% Vorzugsvariante Kostenvergleich Kostenvergleich 400% WDVS Faserzement Trespa | im Vergleich | 370,26% | 100,00% | 105,41% | ||||||
| WDVS | Faserzement | Trespa | ||||||||
| Investitionsko | s 153% | 100% | 106% | |||||||
| statischer Kos | te 110% | 100% | 114% | |||||||
| dynamischer | Kos370% | 100% | 105% |
Investitionskosten 250% statischer Kostenvergleich (Bau+Betrieb) 200% dynamischer Kostenvergleich (Bau+Betrieb) 150%
100%
50%
0% WDVS Faserzement Trespa
Kostenzusammensetzung (statische Betrachtung) Kostenzusammensetzung (in €/m² p.a.)
Kostenzusammensetzung (in €/m² p.a.) 11,00 10,00 9,00 Energieeinsp. 8,00 7,00 Betriebskosten 6,00
| WDVS | Faserzement | Trespa | |
|---|---|---|---|
| Kapitalbindun Abschreibung | g 3,99 5,80 | 5,09 3,70 | 5,36 3,90 |
| Wartung/Inst Betriebskoste | an 0,00 n #BEZUG! | 0,00 #BEZUG! | 0,00 #BEZUG! |
| Energieeinsp. | -1,43 | -1,19 | -0,60 |
Betriebskosten 6,00 Wartung/Instandh. 5,00 4,00 Abschreibung 3,00 Kapitalbindung 2,00 1,00 0,00 -1,00 1 2 3 -2,00
Vers.-Nr.: 25.06.2025
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Inhaltsverzeichnis
000 Allgemeines 6
Zusätzliche Anforderungen der Polizei, Feuerwehr, Schulen und Justizvollzugsanstalten 6 Baufachliches EUM – baufachliches Energie- und Umweltmanagement (aktualisiert) 6 Planung (aktualisiert) 8
Energie + Technische Anlagen 8
Information zum Sanierungsfahrplan der BIM 8
Energieausweise (aktualisiert) 9
Photovoltaik (aktualisiert) 9
Zählerkonzept und Regelungstechnik 13
Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen (neu) 14
Anmeldung der PV-Anlage im Markstammdatenregister (MaStR) 16
Energetisch relevante Aspekte in den Kostengruppen (aktualisiert) 17
Naturschutz (aktualisiert) 18
Dachbegrünung 19
Barrierefreies Bauen 20
Gesetzliche Grundlagen - Behindertenpolitische Gesetzgebung (aktualisiert) 20
Allgemeine Anforderungen zur Barrierefreiheit 20
Kälte (aktualisiert) 22
IT 25
Differenzierte Qualitätsstandards 25
300 Bauwerk - Baukonstruktion 26
310 Baugrube/Erdbau 26
320 Gründung, Unterbau 26
325 Abdichtungen und Bekleidungen 27
330 Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen (aktualisiert) 27
334 Außenwandöffnungen (aktualisiert) 27
335 Außenwandbekleidungen, außen (aktualisiert) 28
336 Außenwandbekleidungen, innen 29
338 Lichtschutz zur KG 330 29
339 Sonstiges zur KG 330 30
340 Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen 30
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH 2
Vers.-Nr.: 30.06.2023
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341 Tragende Innenwände 30
342 Nichttragende Innenwände 30
344 Innenwandöffnungen (aktualisiert) 31
345 Innenwandbekleidungen 32
346 Elementierte Innenwandkonstruktionen 32
350 Decken/Horizontale Baukonstruktionen 33
353 Deckenbeläge 33
354 Deckenbekleidungen 34
360 Dächer 34
361 Dachkonstruktionen 34
362 Dachöffnungen 35
363 Dachbeläge 35
364 Dachbekleidungen 36
370 Infrastrukturanlagen 36
380 Baukonstruktive Einbauten 36
381 Allgemeine Einbauten 37
390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen (neu) 39
400 Bauwerk - Technische Anlagen 39
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 39
420 Wärmeversorgungsanlagen 43
421 Wärmeerzeugungsanlagen 44
422 Wärmeverteilnetze 44
423 Raumheizflächen 45
430 Raumlufttechnische Anlagen 45
440 Elektrische Anlagen 47
441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen 47
442 Eigenstromversorgungsanlagen (aktualisiert) 47
443 Niederspannungsschaltanlagen 48
444 Niederspannungsinstallationsanlagen (aktualisiert) 50
445 Beleuchtungsanlagen 55
446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen 59
450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen (aktualisiert) 60
455 Audiovisuelle Medien- und Antennenanlagen 66
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH 3
Vers.-Nr.: 19.06.2024
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456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen (aktualisiert) 66
457 Datenübertragungsnetze 67
460 Förderanlagen 67
461 Aufzugsanlagen 68
469 Sonstiges zur KG 460 69
470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen 69
471 Küchentechnische Anlagen 69
474 Feuerlöschanlagen 69 475 Prozesswärme-, kälte- und –luftanlagen 70 479 Sonstiges zur KG 470 (aktualisiert) 70
480 Gebäude- und Anlagenautomation 80
481 Automationseinrichtungen 81
482 Schaltschränke, Automationsschwerpunkte 82
483 Automationsmanagement 82
484 Kabel, Leitungen und Verlegesysteme 82
485 Datenübertragungsnetze 82
489 Sonstiges zur KG 480 82
500 Außenanlagen und Freiflächen 82
510 Erdbau 82
511 Herstellung 82
520 Gründung, Unterbau 82
530 Oberbau, Deckschichten 83
531 Wege 83
534 Stellplätze 83
540 Baukonstruktion Außenanlagen 83
550 Technische Anlagen 83
551 Abwasseranlagen 85
552 Wasseranlagen 85
556 Elektrische Anlagen 85
559 Sonstiges zur KG 550 85
560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen 85
561 Allgemeine Einbauten 85
570 Vegetationsflächen 86
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH 4
Vers.-Nr.: 19.06.2024
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572 Sicherungsbauweisen 86
573 Pflanzflächen 86
600 Ausstattung und Kunstwerke 86
610 Allgemeine Ausstattung 87
690 Sonstige Ausstattung 87
ANLAGEN 87
Anlage 1 -- Schnittstelleniste bauliche und technische Anlagen 88 Anlage 2.1 – Grundsätze PV-ready 92 Anlage 2.2 – Leitfaden_PV-ready_BSW 94 Anlage 2.3 - Leitfaden_VDS_3145 99
Anlage 2.4 - Kurzpapier PV-Netzwerk BW 123 Anlage 2.5 – Leistungsbild_Planer_Photovoltaik 131 Anlage 2.6 - Muster-LV_Photovoltaik (neu) 137
Anlage 2.7 - Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen - Arbeitshilfe / Voraussetzungen (neu) 152
Anlagen BFS\PV Anlage 2.8 _Vorlage Anmeldung MaStR.xlsx Anlage 2.9 – Photovoltaik-Anlagen auf Dächern mit brennbaren Baustoffen (neu) 176 Anlage 3 – Ökologische Alternativen zu Baustoffen & Baukonstruktionen 193 Anlage 4 – Wesentliche Merkmale für die IT- Infrastruktur 196 Anlage 5 – Raumtypus WIC vom ITDZ Berlin 201 Anlage 6 – Übersicht der Liegenschaften in Programmreichweite des ITDZ Berlin 202 Anlage 7 – Plapane 204 Anlage 8 – Zusammenfassung der wesentlichen Parameter aus der DIN 18040-1 300 Anlage 9 – Technische Baubeschreibung Dir ZS IKT B Anhang 302 Anlage 10 – Technische Standards der BIM für Aufzugsnotrufanlagen (neu) 311 Anlage 11 – Handbuch Bauteilbörse (neu) 312 Anlage 12 – Bauprodukte PRIO-Liste Re-Use (neu) 325
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH 5
Vers.-Nr.: 19.06.2024
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000 Allgemeines
Diese baufachlichen Standards zeigen die von der BIM GmbH geforderten Qualitäten bei Bau- maßnahmen. Abweichungen von diesen bedürfen einer Begründung und Freigabe durch die zu- ständigen Baumanager:innen. Spezifische Vorgaben für einzelne Gebäudearten, baurechtliche Vorgaben und verbindliche Normen werden hierdurch nicht ersetzt. Die Einhaltung aller auch nicht genannter Gesetze und Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie die Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik obliegt dem jeweiligen Planer und den ausfüh- renden Firmen.
Es werden zunächst übergeordnete Themen beschrieben und anschließend in den einzelnen Kos- tengruppen die jeweiligen Qualitäten und Parameter genauer definiert.
Zusätzliche Anforderungen der Polizei, Feuerwehr, Schulen und Justizvollzugsan- stalten
Die baufachlichen Standards für die Durchführung von Baumaßnahmen sind mit den besonderen Anforderungen für Schulen, Polizei und Feuerwehr ergänzt.
Aufgrund besonderer Sicherheitsbestimmungen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Berlins können im vorliegenden Dokument keine konkreten Aussagen zu den spezifischen Anforderungen bei Baumaßnahmen vorgenommen werden. In jedem Fall ist vor Beginn der Planungen zu den vorhandenen Standards mit den zuständigen Baumanagern der BIM hierzu Rücksprache zu hal- ten. Für die Herrichtung von Polizeidienstgebäuden gilt derzeit die Baubeschreibung von Polizei- dienststellen, 5. Änderung Version 5.0, Stand 30.06.2006. Mit Schreiben von PPr St 1213-056, vom 22. August 2008 wurde mitgeteilt:
„Die Baubeschreibung von Polizeidienststellen wird in den Punkten, in denen Schnittstellen zum Auftrag der AG Sicherungsmaßnahmen in der Berliner Polizei bestehen, bis zur Neufassung auf- gehoben. Bis zur Neufassung unterliegen alle Bauvorhaben die einen Bezug zur o. g. AG haben, der Einzelfallprüfung des Mietermanagements der Polizei.“
Baufachliches EUM – baufachliches Energie- und Umweltmanagement (aktualisiert) Nachhaltiges Bauen (Zirkulär, ökologisch, ressourcenschonend) s. Ausführungen im Projekthandbuch
Verwendung von nachhaltigen Bauprodukten + BIM Bauteilbörse Den rechtlichen Rahmen bilden insbesondere die Vorgaben der VwVBU (s. Hinweise) und die Ziele der Zero Waste Strategie des Landes Berlin. Hierin sind zur Ressourcenschonung umwelt- freundliche und recycelbare Materialien benannt und auf eine nachhaltige Beschaffung ist zu achten.
Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Abfallhierarchie, eine geordnete Priorisierung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -reduktion definiert.
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Der sparsame Einsatz von Ressourcen und die Vermeidung von Schadstoffen in Bauprodukten haben hierbei den höchsten Stellenwert. Als nächstes folgt die Wiederverwendung, um Rohstoff- gewinnungs- und Herstellungsprozesse zu vermeiden. Erst wenn beides nicht möglich ist, sollte Recycling in Betracht gezogen werden.
Ausgeschlossen sind Bauprodukte, die nach ihrer Nutzungsphase ausschließlich einer sonstigen Verwertung (Verfüllung oder Verbrennung) oder Beseitigung zugeführt werden können, weder als kreislaufgerecht noch als ressourcenschonend gelten. Für eine abschließende ökologische Gesamtbewertung eines Bauproduktes, müssen alle Umweltindikatoren über den gesamten Le- benszyklus berücksichtigt werden.
Um unnötigen Materialverbrauch zu vermeiden, sollte zunächst kritisch hinterfragt werden, ob bestimmte Bauteile oder Technik überhaupt notwendig sind. Ist der Einsatz notwendig, sollte die Materialeffizienz bei Bauprodukten maximiert, also weniger Material für die gleiche Funktionalität verwendet werden. Gleichzeitig sollte ihre Lebensdauer so lange wie möglich sein, um den er- neuten Einsatz von Ressourcen bestmöglich hinauszuzögern. Bauprodukte sollten so gestaltet sein, dass sie einfach zu warten, zu reparieren oder z. B durch modulare Konstruktionen einfach auszutauschen sind. Es sind Aspekte wie Umnutzbarkeit, Erweiterbarkeit und Aufwertbarkeit in die Planung einzubeziehen.
Die Wiederverwendung von Bauprodukten ist bereits heute nach selektivem Rückbau, Prü- fung und ggf. Aufbereitung - unter Beibehaltung ihrer Gestalt- für den gleichen Verwendungs- zweck möglich. Dies kann die Lebensdauer verlängern und somit den Bedarf an Ressourcen ver- ringern.
Eine Wiederverwendung von Bauprodukten ist im gesamten Planungsprozess zu berücksichtigen und vor der Verwendung neuer Bauprodukte vorrangig zu prüfen! Dies gilt insbesondere für Bauprodukte, die aus dem Rückbau der eigenen Maßnahme stammen.
Die BIM-Bauteilbörse unterstützt dieses Vorhaben und ist bei allen Baumaßnahmen einzube- ziehen. Dies erfolgt im Rahmen des zu erstellenden Rückbaukonzeptes (s. ges. Kapitel) mit Ab- schluss der LP2. Zur Bewertung und Dokumentation ist die Erfassung in einem digitalen Materi- alpass und per Fotodokumentation erforderlich. Die Daten hierfür sind der BTB zur Verfügung zu stellen. Das konkrete Vorgehen ist im Handbuch Bauteilbörse (Anlage 11) beschrieben und zu beachten. Bei der Auswahl von Materialien ist zunächst zu prüfen, ob in der BIM Bauteilbörse angebotenes Material in der eigenen Planung Verwendung finden kann. Bei Bedarf kann Sie auch für die Suche von geeignetem wiederverwendbarem Baumaterial genutzt werden. Der Zugriff auf das Angebot der Bauteilbörse ist für alle Planer möglich. Hierfür wird ein Link zum SharePoint bereitgestellt. Bitte melden Sie sich direkt bei der bauteilboerse@bim-berlin.de wenn Sie Fragen zum Zugang haben.
Von neu eingebrachten Bauprodukten sind die Ökobilanzen über EPDs nachvollziehbar darzule- gen und zu dokumentieren. Dies ermöglicht eine Bewertung der Umwelteinflüsse auf das Ge- samtgebäude in der Konstruktionsphase.
Die Verwendung von wiedergewonnenen Bauprodukten ist gemäß VOB/C ATV DIN 18299 Nr. 2.1.3, Nr. 2.3 möglich, sofern es in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen ange- geben wird. (DIN 18299 Nr. 0.3.1).
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Das Kriterium “wiedergewonnen/gebraucht” stellt dabei eine Beschreibung der Beschaffenheit dar (vergleichbar mit Anforderungen an die Materialität, z. B. ein Stuhl aus Holz und nicht aus Kunststoff) und ist nicht mit einer Produktbindung gleichzusetzen.
Für dieses Vorgehen ist ein Bewertungskriterium zu erarbeiten, welches die Verwendung von wiedergewonnenen Bauprodukten fördert. Neben dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit kann z. B. der Anteil der wiedergewonnen Bauprodukte oder die CO2-Einsparung durch die Wiederverwen- dung bewertet werden. Dabei ist die Gewichtung des Zuschlagskriteriums individuell pro Projekt festzulegen. Der Erfüllungsgrad kann z. B. nach Masse, Anzahl oder CO2- Einsparungspotentialen der Bauprodukte bewertet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine bestimmte Anzahl von Bauprodukten für die jeweilige Punktzahl vorzugeben (z. B. die Verwendung von 1 Position mit wiedergewonnenen Bauprodukt = XX Punkte, die Verwendung von 2 Positionen mit wiederge- wonnenen Bauprodukten = XY Punkte, usw. oder wie in Tabelle 5.1 dargestellt).
Aus den folgenden Leitfäden sind bei der Wiederverwendung von Bauprodukten die Ausschrei- bungshinweise zu berücksichtigen:
- Zirkuläres Bauen erfolgreich umsetzen
- 2024_Concular_Handlungsempfehlung_oeffentliche_Hand_Wiederverwendung.pdf
Umgang mit unerprobten Bauprodukten und Bauarten
Innovative Produkte und/oder Verfahren ohne Zulassung können in Ausnahmefällen verwendet werden. Hierzu bedarf es der Freigabe des verantwortlichen Baumanagers, in Absprache mit der Tl/Bl. Eignung und Leistungsmerkmale sind im Vorfeld zu prüfen.
Bei Zulassungen im Einzelfall sind Mehrkosten und Vorlaufzeiten zu beachten. • BauO Bln §20, MBO dritter Abschnitt (www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml)
Planung (aktualisiert)
• Präsentation der Planungsstände in regelmäßigen, sinnvollen Abständen bei der BIM in Abstimmung zwischen AG und AN innerhalb der Maßnahme/des Projektes
• Terminierung und Vorabstimmung von Präsentationsterminen und -inhalten mit dem je- weiligen Objektbearbeiter zur Freigabe der Planungsphase, ab 2 Mio. € Gesamtkosten Präsentation der Planung LP 2 vor einem Leitungsgremium der BIM
• Bemusterungen in Anwesenheit der BIM
Beim Bauen im Bestand: Verwendung von Trockenestrich nach Möglichkeit
Energie + Technische Anlagen
Information zum Sanierungsfahrplan der BIM
• Die BIM hat einen Sanierungsfahrplan Klimaneutrale Stadt 2045 erstellt. Hierbei wird zwi- schen Sanierungsfahrplan 1.0 und Sanierungsfahrplan 2.0 unterschieden.
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• Der Sanierungsfahrplan 1.0 liefert überschlägige Aussagen zu den Sanierungskosten, den energetischen Effekten und zeigt eine Sanierungsreihenfolge auf.
• Im Sanierungsfahrplan 2.0 werden auf Basis der Ergebnisse und der Reihenfolge des Sanierungsplanes 1.0 tiefergehende Untersuchungen in den einzelnen Gebäuden vorge- nommen. Dabei werden konkrete Sanierungskonzepte durch Fachplanungsbüros entwi- ckelt.
• Die aus den Sanierungskonzepten entwickelten energetischen Handlungsempfehlungen finden sich in den Handlungsempfehlungen des Gebäudescans der BIM mit entsprechen- der Priorisierung und / oder als separate Übersichten (Anlage zum Sanierungskonzept) wieder. Diese sind im Zuge der Planung unter Einbindung der Fachplanungsbüros aufzu- greifen und umzusetzen.
Energieausweise (aktualisiert)
Energieausweise sind gemäß der jeweils aktuellen Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) als Energiebedarfsausweise oder Energieverbrauchsausweise zu erstellen:
• nach Baufertigstellung eines Neubaus (Bedarfsausweis) • wenn - in Zusammenhang mit einer Sanierung oder einer größeren Modernisierung - eine energetische Bilanzierung des gesamten Gebäudes erfolgt (Bedarfsausweis) • bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden oder Teilen davon, z. B. Wohnungen (ver- brauchsausweis) • zum Aushang in öffentlichen Gebäuden, in dem sich mehr als 250 m² Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr befinden, der auf behördlicher Nutzung beruht
Photovoltaik (aktualisiert)
Masterplan Solarcity Berlin:
Der Masterplan Solarcity: auf dem Weg zur solaren Stadt Berlin - Berlin.de
Berliner Klimaschutz und Energiewendegesetz (EWG Bln)
https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/klimaschutzpolitik-in-berlin/energiewendegesetz/
• Gemäß EWG Bln §19 sind auf Dächern öffentlicher Gebäude spätestens bis zum 31. Dezember 2024 (gesetzliches Ziel) Solaranlagen auf der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche zu errichten.
• Die BIM hat deshalb drei sich ergänzende Photovoltaik-Tracks zur Nutzung der landesei- genen Dachflächen etabliert: o (1) Track 1: Standard-PV-Anlagenpachtprojekte über Inhouse-Verträge mit den Berliner Stadtwerken (BSW) bzw. Verträge mit ggfs. weiteren Partnern. o (2) Track 2: Finanzierung, Ausschreibung und Realisierung von PV-Anlagen im
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Kontext von (Sowieso-) Dachsanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen.
Bei größeren bzw. umfassenden baulichen Modernisierungsmaßnahmen, welche eine Dachflächensanierung einschließen, sowie bei Neubauprojekten soll die Er- richtung einer Photovoltaikanlage auf den zu sanierenden Dachflächen – sofern nach ihrer Ausrichtung und Lage für die Nutzung solarer Strahlungsenergie geeig- net – im Regelfall im Rahmen der Baumaßnahme mitgeplant und mitausgeschrie- ben werden. o (3) Track 3: Finanzierung, Vor- und Systemplanung, Ausschreibung und Realisie- rung von PV-Anlagen für bestimmte Projektstandorte bzw. Technologien.
• Für jeden BIM-Liegenschaftsstandort, für den zusätzliche Photovoltaikpotenziale identifi- ziert wurden, ist grundsätzlich eine Projektierung zur Umsetzung des Ausbaufahrplans der BIM erforderlich und bei Beauftragung durch den AN auszuführen. Die Projektierung muss alle an der jeweiligen Kundenanlage bzw. an der jeweiligen (gemeinsamen) Strom- netz-Marktlokation betriebenen oder in Zukunft zu betreibenden dezentralen Stromerzeu- gungsanlagen (Photovoltaikgeneratoren und Blockheizkraftwerke) umfassen bzw. berück- sichtigen.
• Die folgenden Leitlinien zur Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen gelten für die Planung und Umsetzung aller Photovoltaikprojekte. o Leitfaden VDS 3145 (Anlage 2.3) o Sofern Dachflächen oder Elektroverteilungsanlagen saniert/modernisiert werden, welche nicht im Rahmen eines Track-2-Projektes, also nicht im Rahmen der Bau- maßnahme selbst, mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet werden, sind die „Grundsätze PV-Ready“ (Anlage 2.1) zu beachten. o Für Track-1-Standorte bis 100 kWp ist der BSW-Leitfaden „PV-Ready“ Pho- tovoltaikanlagen, Stand 03/2023 (Anlage 2.2) zu beachten. o Kurzpapier mit Checkliste des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württem- berg „Photovoltaik und Dachbegrünung zusammen realisieren“, Stand April 2023 (Anlage 2.4) o Leistungsbild für Planungsleistungen PV-Anlagen (Anlage 2.5) o Muster-Leistungsverzeichnis zur Errichtung von PV-Anlagen (Anlage 2.6) o Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen - Arbeitshilfe / Voraussetzungen für die Anwendung (Anlage 2.7) o Vorlage zur Anmeldung einer Photovoltaik-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) (Anlage 2.8) o Leitfaden VDS 6023 (Anlage 2.9)
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Einleitung: Gefahren und Schutzkonzept
Wie von jeder komplexen technischen Anlage, können von einer PV-Anlagen Gefahren ausgehen, z. B. durch Planungs- und Ausführungsfehler. Darüber hinaus sind sie auf Grund ihres Aufbaus und ihrer Funktion einer Anzahl von äußeren Gefahren ausgesetzt.
Schutzmaßnahmen müssen in ein Schutzkonzept integriert werden. Mit den Maßnahmen sollen die objektspezifischen Gefahren beherrscht und die jeweils relevanten Schutzziele erreicht wer- den, z. B. zum Personen-, Umwelt- und Sachwertschutz.
Damit erforderliche Schutzmaßnahmen optimal umgesetzt werden, ist es erfahrungsgemäß sinn- voll, das Schutzkonzept in Abstimmung mit allen Beteiligten, insbesondere mit dem Versicherer, zu erstellen.
Die folgenden Leitlinien für Photovoltaikanlagen dienen der Vermeidung von Planungs- und Aus- führungsfehlern, die in der Praxis häufig zu beobachten sind und neben der Anlagensicherheit auch die nachhaltige Anlagenperformance und Anlagenwirtschaftlichkeit gefährden.
• Wahl des geeigneten Montageortes (s. a. Anlage 2.3.; Kapitel 4.1 VdS 3145)
Unabhängig von den Überlegungen zur Ertragssicherheit sind folgende Fragen im Vorfeld zu klä- ren: o Welche Gefährdungen sind aus der Umgebung zu erwarten? Z. B.:
- Blitzeinschlag, Überspannung
- Diebstahl, Vandalismus
- Eis- und Schneedruck
- Hagel
- Sturm
- Punktuelle Verschmutzung, z. B. Vogelkot, Laub
- Aggressive Stoffe, z. B. Dämpfe, Stäube o Welche zusätzliche Beanspruchung entsteht durch die Montage für das Gebäude (z. B. statische Belastungen der Dach- und Fassadenkonstruktion durch Eigengewicht, Wind- und Schneelast)? o Kann die Dichtigkeit des Daches durch die Montage beeinträchtigt werden? o Welche Wechselwirkungen können für die vorhandene technische Gebäudeausrüstung entstehen, z. B. Blitzschutzanlage, Abluftanlage? o Können Verschattungen durch Kamine, Masten, Fangstangen, Bäume, Gauben auftreten? o Sind die Änderungen an der vorhandenen Baukonstruktion, die mit der Installation und
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Befestigung von PV-Modulen einhergehen, zulässig und sind Gewährleistungen gefährdet, z. B. Dichtigkeit von Flachdächern? o Gibt es für den Montageort geeignete PV-Module? o Gibt es geeignete Montagesysteme und sind Herstellerempfehlungen vorhanden? o Sind Maßnahmen erforderlich, um ursprüngliche Funktionen der Baukonstruktion wieder- herzustellen bzw. aufrecht zu erhalten, z. B. Dichtigkeit, Wärmedämmung und Brand- schutz? o Besteht ein erhöhtes Risiko durch die Gebäudenutzung, z. B. erhöhte Brandgefahren? o Muss ein evtl. vorhandenes Brandschutzkonzept aktualisiert werden?
• PV-Module (s.a. Anlage 2.3.; Kapitel 4.2 VdS 3145)
Detaillierte Hinweise zu PV-Modulen sind dem Kapitel 4.2 der VdS 3145 zu entnehmen.
• Montagesysteme (s.a. Anlage 2.3.; Kapitel 4.3 VdS 3145)
Detaillierte Hinweise zu PV-Montagesystemen sind dem Kapitel 4.3 der VdS 3145 zu entnehmen.
• Baulicher Brandschutz
Bei der Aufstellung von PV-Modulen und anderen Anlagenteilen auf dem Dach ist stets darauf zu achten, dass einer Brandentstehung vorgebeugt und im Brandfall eine großflächige Brandaus- breitung verhindert wird. Die hierfür notwendigen Maßnahmen, z. B. o Räumliche Trennung der Module mit einem ausreichenden Abstand zueinander, die bei- derseits einer Brandwand aufgeständert sind. o Unterteilung zusammenhängender Modulfläche, o Anordnung der PV-Module mit einem ausreichenden Abstand um Rauch- und Wärmeab- zugsanlagen (RWA, siehe http://www.fvlr.de/nra_infoeinbau.htm), o Freihaltung der Dachfläche für die Instandhaltung der Dachkonstruktion sowie Dachein- und Dachaufbauten
können dem Merkblatt VdS 2234 entnommen werden.
Um eine Brandfortleitung zu verhindern, dürfen PV-Module und ungeschützte Leitungen (siehe VdS 2025) in Anlehnung an die Landesbauordnungen nicht über eine Brandschutzwand hinweg- geführt werden. Lässt sich die Verlegung von Leitungen über oder durch eine Brandwand im Ausnahmefall nicht vermeiden, sind Leitungen geschützt zu verlegen, z. B. mittels Leitungsschott oder nicht brennbaren Kabelkanälen (s.a. VdS 3145, Kapitel 4.2.1.1 – PV-Module auf dem Dach).
• Elektrische Komponenten (s.a. Anlage 2.3.; Kapitel 4.4 VdS 3145), Freischal- tung oder gleichwertige Maßnahmen zur Erleichterung von Löscheinsätzen
Die Errichtungsbestimmungen der Reihe DIN VDE 0100, insbesondere die Norm für PV-
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Stromversorgungssysteme DIN VDE 0100-712 sind zu beachten.
Detaillierte Hinweise sind den folgenden Abschnitten der VdS 3145 zu entnehmen: o Wechselrichter (siehe 4.4.1) o Kabel- und Leitungsanlagen (siehe 4.4.3) o Generatoranschlusskästen und andere Gehäuse (siehe 4.4.4) o Trenneinrichtungen (siehe 4.4.5)
• Blitz- und Überspannungsschutz (s.a. Anlage 2.3.; Kapitel 4.4.6 VdS 3145)
Detaillierte Hinweise sind den folgenden Abschnitten der VdS 3145 zu entnehmen: o Blitzschutz (siehe 4.4.6.1) o Überspannungsschutz bei PV-Anlagen (siehe 4.4.6.2) o Elektrostatische Aufladung (siehe 4.4.6.3)
• Batteriespeicher (s.a. Anlage 2.3.; Kapitel 4.4.2 VdS 3145)
Batteriesysteme müssen in das Überspannungsschutz-Konzept (siehe VDE 0100-443) des Gebäu- des integriert werden. Fehlt ein Überspannungsschutz-Konzept ist das Batteriesystem gegen Überspannung zu schützen.
Mit der Einhaltung der VDE-AR-E 2510-50 soll u.a. sichergestellt werden, dass ein Brand, der durch einen Fehler in einer Batteriezelle oder im stationären Batteriespeicher entsteht, auf be- nachbarte bzw. umliegende Zellen oder Komponenten durch konstruktive Maßnahmen begrenzt wird (Propagationstest).
Nach der Anwendungsregel „Stationäre elektrische Energiespeichersysteme vorgesehen zum An- schluss an das Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-E 2510-2) müssen Batterien in geschützten Be- reichen, z. B. Batterieraum oder Batterieschrank, untergebracht werden. Die in der VDE-AR-E 2510-2 beschriebenen Anforderungen zur Aufstellung und Betrieb von Batterien sind einzuhalten.
• Inbetriebnahme (s.a. Anlage 2.3.; Kapitel 4.6 VdS 3145)
Detaillierte Hinweise zur Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen sowie die referenzierten Nor- men und Anwendungsregeln sind den Kapiteln 4.6 und 5 der VdS 3145 zu entnehmen.
• Betrieb (s.a. Anlage 2.3.; Kapitel 4.7 VdS 3145)
Detaillierte Hinweise zum Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie die referenzierten Normen und Anwendungsregeln sind den Kapiteln 4.7 und 5 der VdS 3145 zu entnehmen.
Zählerkonzept und Regelungstechnik
Das Erfassen von Verbrauchsdaten in den Liegenschaften und Gebäuden der BIM ist Vorausset- zung für eine effektive energetische Bewertung und Überwachung. In den nachfolgenden Ab- schnitten wird dazu die Mindestausstattung von Zählern in den Immobilien beschrieben, die im
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Rahmen von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen ist. Ziel ist es, alle relevan- ten Energieverbräuche aktuell und laufend zu erfassen. Die neu zu installierenden Zähler müssen dabei für eine Fernauslesung geeignet sein. Des Weiteren muss die Verbrauchserfassung den aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
In der Planungsphase von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen ist für jede Liegenschaft zu- nächst ein Zählerkonzept zu entwickeln, dem das Anlagenkonzept für die technische Gebäude- ausrüstung zugrunde liegt. In Form eines Anlagenschemas sind alle relevanten technischen An- lagen sowie die Verteilung der Energie in der Liegenschaft, sowohl innerhalb als auch zwischen einzelnen Gebäuden, aufzuzeigen und alle Messpunkte darzustellen, die zur Erfassung und ggf. Abrechnung der Energieverbräuche benötigt werden. Dabei sind insbesondere auch Sondernut- zungen zu berücksichtigen, beispielsweise Aufteilung nach Nutzer- bzw. Mietereinheiten oder technische Systeme mit wesentlichem Energieeinsatz (z. B. gewerbliche Küchen, IT-Räume, Käl- teanlagen).
Versicherungskonforme PV-Anlagen auf Dächern mit brennbaren Baustoffen (neu)
Die im vorherigen Abschnitt beschriebenen Schutzmaßnahmen und Leitlinien der Versicherungs- wirtschaft hinsichtlich der Planung, Errichtung und des Betriebs von Photovoltaiksystemen sollen Betriebsunterbrechungen und Sachschäden vermeiden oder minimieren.
Bedingt durch die erhöhte Nachfrage und dem forcierten Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Gewerbe- und Industriedächern hat im März 2023 der Verband der Sachversicherer die VdS Richtlinie 6023 „Photovoltaikanlagen auf Dächern mit brennbaren Baustoffen“ veröffentlicht, um die Versicherungswirtschaft dabei zu unterstützen, die Risiken einer Versicherbarkeit auch in die- sem Bereich besser beurteilen zu können.
Die neue Richtlinie VdS 6023 (s.a. Anlage 2.9) versucht dem gerecht zu werden und be- schreibt nun auch spezifische Sicherheitsmaßnahmen, die im Rahmen einer Risikoeinschätzung berücksichtigt werden müssen, wenn Photovoltaikanlagen auf Dächern mit brennbaren Baustof- fen installiert werden sollen. Da solche Dächer ein erhöhtes Brandrisiko durch Lichtbögen dar- stellen, enthält die Richtlinie u. a. Vorschriften zur Minimierung dieses Risikos für versicherungs- konforme PV-Anlagen.
Die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in Zusammenarbeit mit dem Verband der Sachversicherer (VdS) veröffentlichten Richtlinien müssen bei der Planung, Umsetzung und während des Betriebs von PV-Anlagen eingehalten werden, damit die Vermögen des Landes Berlin als Betreiber (und ggfs. auch der Gebäudenutzer) in der Lage sind, sowohl die Photovoltaikanlagen als auch die Gebäude und die sich in den Gebäuden befindlichen Sachwerte zu versichern.
Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen (neu)
Für Photovoltaik-Anlagen (PV-A), die nach dem 31.12.2022 geliefert und montiert werden, gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Umsatzsteuerbefreiung, d.h. es ist der sog. Nullsteuer- satz anzuwenden. Die Planung, Beauftragung und Errichtung der PV-Anlagen ist so durchzufüh- ren, dass der Auftraggeber die o.g. Steuerbefreiung, soweit möglich, in Anspruch nehmen kann.
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Weitere Informationen: o Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen - Arbeitshilfe / Voraussetzungen für die Anwendung (Anlage 2.7)
Beauftragung von Leistungspaketen
Die Planung, Beauftragung und Errichtung von PV-Anlagen soll, soweit möglich, in Gewerke über- greifenden Leistungspaketen (Paketlösungen) erfolgen.
Damit sollen Schnittstellen reduziert werden, die für den Zeitraum der Gewährleistung von Pla- nungs- und Bauleistungen und für ggf. daraus resultierende Mängelbeseitigungen relevant sind.
Darüber hinaus liegt es im Interesse des Auftraggebers, mit der Beauftragung von Paketlösungen insbesondere auch die Voraussetzungen für die Anwendung des o.g. Nullsteuersatzes (Umsatz- steuerbefreiung für PV-Anlagen) zu erfüllen.
| Leistungspakete (Paketlösungen) | ||||
|---|---|---|---|---|
| Paketlösung mit Dachbegrünung | ||||
| Beauftragung Paketlösung (Sanierung Dach + Dachbegrünung + PV-Anlage) | Dach- sanierung | Dach- begrünung | PV- Anlage | |
| 1 | Herstellung Dachpaket bis Oberkante Abdichtung | x | ||
| 2 | Einbau Schutzlagen + Drainagen | x | ||
| 3 | Einbau PV-Unterkonstruktion bis Oberkante Montageschienen | x | ||
| 4 | Einbau Vegetationssubstrat mit Rohplanum | x | ||
| 5 | Montage von PV-Modulen; Trassen/Verkabelungen; Wechselrichter; weitere PV-Komponenten | x | ||
| 6 | Herstellung Feinplanum der Vegetations- und Kiesflächen; Einbau Kiesfangleisten; Schrittplatten; Kontrollschächte | x | ||
| 7 | Einsaat und Fertigstellungspflege | x | ||
| Paketlösung ohne Dachbegrünung | ||||
| Beauftragung Paketlösung (Sanierung Dach + PV-Anlage) | Dach- sanierung | PV- Anlage | ||
| 1 | Herstellung Dachpaket bis Oberkante Abdichtung | x | ||
| 2 | Einbau PV-Unterkonstruktion bis Oberkante Montageschienen | x | ||
| 3 | Montage von PV-Modulen; Trassen/Verkabelungen; Wechselrichter; weitere PV-Komponenten | x | ||
| Paketlösung ohne Dachsanierung | ||||
| Beauftragung Paketlösung (Dachbegrünung + PV-Anlage) | Dach- begrünung | PV- Anlage | ||
| 1 | Einbau Schutzlagen + Drainagen | x | ||
| 2 | Einbau PV-Unterkonstruktion bis Oberkante Montageschienen | x | ||
| 3 | Einbau Vegetationssubstrat mit Rohplanum | x | ||
| 4 | Montage von PV-Modulen; Trassen/Verkabelungen; Wechselrichter; weitere PV-Komponenten | x | ||
| 5 | Herstellung Feinplanum der Vegetations- und Kiesflächen; Einbau Kiesfangleisten; Schrittplatten; Kontrollschächte | x | ||
| 6 | Einsaat und Fertigstellungspflege | x |
Abbildung: Paketlösungen für Dachsanierung, Dachbegrünung, PV-Anlage
Beauftragung von Einzelgewerken - Abgrenzung der Gewerke
Bei erforderlichen Abweichungen von den o.g. Paketlösungen soll die Abgrenzung der Leistungen der Einzelgewerke grundsätzlich gemäß nachfolgenden Abbildungen vorgenommen werden:
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In diesem Fall sollen weitestgehend CO2-freie / fossilfreie Varianten zur Energieversorgung des Standortes aufgezeigt werden. Diese haben grundsätzlich Vorrang und sind bei Bedarf durch Lösungen zu ergänzen, um eine (bilanzielle) Klimaneutralität am Standort zu erreichen.
Nutzung von Fernwärme: Hinweise zur Kostengruppe 421 beachten.
Energetisch relevante Aspekte in den Kostengruppen (aktualisiert)
• Beachtung der Vorgaben des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln). Siehe Handlungsleitfaden BIM zum EWG Bln (Anlage 2.5 PHB).
• Für den Fall einer größeren Renovierung gemäß EWG Bln gilt eine verpflichtende Einhal- tung des KfW-55 Standards
• Bei erforderlichen Abweichungen vom KfW-55 Standard bzw. bei Sanierung von Einzel- bauteilen sind die nachfolgenden Bauteil-Standards einzuhalten. Die aufgeführten Wär- medurchgangskoeffizienten U bzw. U entsprechen Anlage 7 GEG um 30% verbessert W (GEG -30%).
Nachfolgend nicht aufgeführte Bauteile sind ebenfalls gemäß GEG -30% herzurichten.
Bauteil Raum-Soll-T. im Heizfall Raum-Soll-T. im Heizfall
Höchstwerte bei Zonen Höchstwerte bei Zonen T ≥ 19 °C T von 12°C bis < 19 °C Dach-Dämmung U = 0,14 W/(m2 •K) U = 0,25 W/(m2 •K) OGD-Dämmung U = 0,17 W/(m2 •K) U = 0,25 W/(m2 •K) Fassade-Dämmung außen U = 0,17 W/(m2 •K) U = 0,25 W/(m2 •K) Fassade-Dämmung innen U = 0,17 W/(m2 •K) U = 0,25 W/(m2 •K) Fenstertausch U W = 0,91 W/(m2 •K) U W = 1,33 W/(m2 •K) Bodenplatte-Dämmung U = 0,21 W/(m2 •K) U = 0,25 W/(m2 •K)
• Für Neubauten gilt gemäß EWG Bln eine Verpflichtende Einhaltung des KfW-40 Standards
• Bei Neubauten sind gemäß EWG Bln auf der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche Solaranlagen zu errichten
• Auf Dächern öffentlicher Gebäude sind gemäß EWG Bln bis 31.12.2024 Solaranlagen auf der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche zu errichten.
• KG 334 Außenwandöffnungen: Einhaltung der Bauteil-Standards (siehe oben)
• KG 335 Außenwandbekleidungen außen: Einhaltung der Bauteil-Standards (siehe oben)
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• KG 339 Sonstiges zur KG 330: Einhaltung der Bauteil-Standards (siehe oben) und Ver- wendung von energieeinsparenden Konstruktionen.
• KG 350 Decken/Horizontale Baukonstruktionen: Für oberste Geschossdecken, Kellerde- cken und Deckenkonstruktionen zwischen Räumen unterschiedlichen Raumklimas sind die o.g. Bauteil-Standards einzuhalten
• KG 363 Dachbeläge: Vorrangig gegenüber der Einleitung in das öffentliche Kanalnetz sollte für Regenwasser die Speicherung und Nutzung, die Versickerung oder die Einleitung in ein oberirdisches Gewässer geprüft werden. Dies gilt nicht für die Ableitung von Grau- wasser. Prinzipiell sind die Hinweise aus dem „Leitfaden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Bewertung von Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung“ und „Konzepte der Re- genwasserbewirtschaftung, Gebäudebegrünung, Gebäudekühlung – Leitfaden Planung Bau und Betrieb“ zur Orientierung zu verwenden. Link: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/leitfaeden.shtml
• KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: GLT-Aufschaltfähigkeit von Trinkwasserzählern, Dämmung Warmwasserleitungen nach GEG
• KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: Prinzipiell sind die Hinweise aus dem „Leitfaden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Bewertung von Maßnahmen der Regenwasserbe- wirtschaftung“ und aus „Konzepte der Regenwasserbewirtschaftung, Gebäudebegrünung, Gebäudekühlung – Leitfaden Planung Bau und Betrieb“ zur Orientierung zu verwenden.
• KG 420 Wärmeversorgungsanlagen: Wärmemengenzähler je Gebäude bzw. in Abhängig-
keit von Nutzern, Nutzungs- und Versorgungsbereichen; Wärmemengenzähler und
Stromzähler in Abhängigkeit der Art der Wärmerzeugungsanlagen
• KG 422 Wärmeverteilnetze: Wärmemengenzähler je Nutzungseinheit vorsehen (Abstim- mung mit Bauherrn)
• KG 423 Raumheizflächen: Prüfung Einzelraumtemperaturregelung/Präsenzmelder
• KG 430 Raumlufttechnische Anlagen: Wärmerückgewinnung (WRG) vorsehen
Naturschutz (aktualisiert)
• Die Belange des Naturschutzes sind zu beachten. Diese umfassen insbesondere Boden- und Dachentsiegelung, Nistmöglichkeiten, Blumenwiesen, Insekten, Vogelschlag (Vgl. Rundschreiben der SenStadtUm I E Nr. 1/2014 Naturfreundliches Bauen mit Glas und Licht). Inhalte und Umfang sind je nach Maßnahme mit dem Bauherrn und unter Einbe- ziehung des Nutzers festzulegen.
• Für erforderliche Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen ist das Ökokonto der BIM zu prüfen
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• Bei Abbruch, Instandsetzung, Modernisierung und energetischer Sanierung sollten früh- zeitig Artenschutzgutachten einbezogen werden, um vorhandene Quartiere zu erkennen und ggf. zu sichern oder zu ersetzen. Bei der Modernisierung oder Instandsetzung alter Gebäude sollten Niststätten nach Möglichkeit erhalten werden und darüber hinaus proak- tiv an sinnvollen Stellen weitere künstliche angebracht werden
• Bei größeren Baumaßnahmen die Methode und Broschüre Animla Aided Design anwen- den, um wild lebende Tiere besser in die Stadtplanung mit einzubeziehen. Folgende Punkte bitte besonders berücksichtigen: o Lebensräume schaffen o Verbindung von Lebensräumen o Naturnahe Gestaltung und Materialauswahl
Dachbegrünung
Statisch geeignete Dächer sind mit einer extensiven Begrünung zu planen, sofern ein Baumbe- stand mit Verdriftung von Samen, dem nicht im Wege steht. Als ideale Lösung ist ein Gründach mit Retention und Photovoltaik-Anlage (PV-Anlagen) anzustreben.
Dachbegrünung in Kombination mit PV-Anlagen
Grundsätzlich sind bei PV-Anlagen, die nachträglich auf bereits vorhandenen Gründächern auf- gebracht werden sollen, vertikale Systeme im Rahmen einer mit dem AG abzustimmenden und zur Entscheidungsfindung durchzuführenden Variantenbetrachtung zu berücksichtigen.
Gleiches gilt für neu anzulegende Gründächer in Kombination mit der Errichtung von PV-Anlagen.
Denkmalschutz • in Zusammenarbeit mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde ist bei Umbau-, Moder- nisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach einer kostengünstigen Möglichkeit der Berücksichtigung der zwingenden denkmalpflegerischen Belange zu suchen. Die Abstim- mungen sind mit der jeweils verfahrensführenden Unteren Denkmalschutzbehörde zu führen.
• Die Belange des Denkmalschutzes und des Klimaschutzes, u.a. die Vorgaben aus dem EWG Bln, sind insbesondere bei der energetischen Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden zu berücksichtigen. Abstimmungen mit den Denkmalbehörden sind zu führen und zu dokumentieren (siehe Handlungsleitfaden der BIM zum EWG Bln). §2 GEG hebt die „Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien“ hervor • „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuer-
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baren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüter- abwägungen eingebracht werden.“
• Es ist eine Abwägungsentscheidung zwischen den Belangen des Denkmalschutzes und der erneuerbaren Energien zu treffen und dazu eine Entscheidungsvorlage zu erstellen.
Barrierefreies Bauen
Gesetzliche Grundlagen - Behindertenpolitische Gesetzgebung (aktualisiert)
Die Bundes- und Landesgesetzgebung in Bezug auf barrierefreies Bauen sind in vollem Umfang zu berücksichtigen. Die BIM strebt eine Barrierefreiheit ihrer öffentlichen Gebäude an und hat dafür einen Gebäudescan Barrierefreiheit erstellt. Bei allen Baumaßnahmen sind Maßnahmen für die Barrierefreiheit auf Grundlage der Daten des Gebäudescans und den Vorgaben des Landes Berlin durchzuführen. Dabei sind sämtliche Planungen mit dem Nutzervertretern UND den Schwerbehindertenvertretungen abzustimmen. Bei Bedarf sind sachverständige Planungsbüros zu binden.
Planungen sind mit den folgenden Unterstützern abzustimmen:
Thomas Hutchison, Hauptschwerbehindertenvertretung für die Behörden, Gerichte und nicht- rechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin, Klosterstraße 47, 10179 Berlin Tel. +49 30 9020 7121, thomas.hutchison@hvp.berlin.de oder hvp@hvp.berlin.de
Beratungsstelle Barrierefreies Bauen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Woh- nen, Maike Pischke Tel.: (030) 90139-4227; Sebastian Heinz Tel.: (030) 90139 4622; Geschäfts- stelle Claudia Lipski Tel.: (030) 90139-4226; barrierefrei.bauen@senstadt.berlin.de (Erhebungs- bogen ausfüllen)
Alle notwendigen Informationen und Vorgaben des Landes Berlin sind unter diesem Link zu finden: https://www.berlin.de/sen/bauen/baurecht-und-bauplanung/barrierefreies-bauen/publikationen
Allgemeine Anforderungen zur Barrierefreiheit
Ausgehend von den unterschiedlichen Wahrnehmungs- und Bewegungsfähigkeiten der Men- schen können die an barrierefreie öffentliche Gebäude und bauliche Anlagen zu stellenden An- forderungen folgenden baulichen Funktionsbereichen zugeordnet werden.
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Einsatz von Orientierungs- und Informationssystemen:
• Blindenleitsysteme
• Bodeninformationen
• Beschilderungen
• Licht in Leit- und Warnfunktion
• Akustische Informationen – Beschallungsanlagen
Gas
Hausanschluss (soll nicht mehr neu hergestellt werden)
Grundsätzlich ist je Gebäude und Hausanschluss eine Messeinrichtung vorzusehen. Im Fall der unmittelbaren Versorgung aus dem öffentlichen Gasnetz wird diese vom jeweiligen Messdienst- leister gestellt. Im Fall einer Liegenschaft mit eigenem Verteilnetz ist für jedes Gebäude ein ei- gener Messpunkt zu planen und zu errichten.
Verteilung
Einzelmessungen in Gebäuden sind lediglich für Sonderverbraucher (z. B. Blockheizkraftwerke) oder im Fall von unterschiedliche Nutzergruppen mit separaten Wärmeerzeugungseinheiten zu planen und zu errichten.
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Elektrischer Strom (aktualisiert)
Hausanschluss
Grundsätzlich ist je Gebäude und Hausanschluss eine Messeinrichtung vorzusehen. Im Fall der unmittelbaren Versorgung aus dem öffentlichen Stromnetz wird diese vom jeweiligen Messdienst- leister gestellt. Im Fall einer Liegenschaft mit eigenem Verteilnetz ist für jedes Gebäude ein ei- gener Messpunkt zu planen und zu errichten.
Elektroverteilung
Wie zuvor beschrieben, sind für Verbraucher mit wesentlichem Energieeinsatz und im Fall von unterschiedliche Nutzergruppen im Gebäude Einzelmessungen in der Elektroverteilung vorzuse- hen und umzusetzen.
Stromerzeugungsanlagen (aktualisiert)
Stromerzeugungsanlagen wie Netzersatzanlagen, Blockheizkraftwerke oder Photovoltaikanlagen sind je Aggregat bzw. Anlage mit einem Stromzähler auszustatten, der die erzeugte Arbeit bzw. die selbst verbrauchten und ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Mengen erfasst. Bei Photo- voltaik-Anlagen ist ein Datenlogger zu installieren, welcher FTP-Push-fähig ist. Eine entspre- chende Internetanbindung ist zu klären. Ggf. wird ein eigenständiger LTE-Router notwendig.
Kälte (aktualisiert)
Kälteerzeugung
Je Kälteanlage bzw. Verbundsystem ist ein Kältemengenzähler vorzusehen und zu installieren.
Verteilung
Im Falle einer gebäudeübergreifenden Kälteversorgung ist je Gebäudeanschluss eine Messein- richtung zu planen und umzusetzen. Einzelmessungen in Gebäuden sind darüber hinaus lediglich im Falle von heterogenen Verbrauchsgruppen (z. B. Klimaanlagen und Kühlung von IT-Räumen) oder im Fall von unterschiedliche Nutzergruppen vorzusehen und zu errichten.
Wärme (aktualisiert)
Warmwasserversorgung (KG 410)
Der Warmwasserverbrauch ist bei zentraler Warmwasserbereitung messtechnisch zu erfassen:
Vorzugsweise ein Zähler in der Kaltwasserleitung vor Eintritt in den Wärmeübertrager (Durch- flussprinzip) oder Speicher (Speicherprinzip). Die Möglichkeit der Aufschaltung auf übergeordnete Systeme der Gebäudeautomation muss berücksichtigt werden (ggf. durch Nachrüstung entspre- chender Module/Komponenten).
• Vorzugsweise M-BUS-fähiger Zähler (Möglichkeit Nachrüstung M-BUS-Modul)
• Möglichkeit der Nachrüstung eines Netzteils (bei geringerer Batterielebensdauer durch Fern- übertragung)
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Wärmeversorgungsanlagen (KG 420)
Die Vorlauftemperaturen der Heizkreise sind witterungsgeführt zu fahren.
Der Einsatz von Einzelraum-Temperaturregelungssystemen, vorzugsweise unter Berücksichti- gung von Präsenzmeldern, ist (insbesondere bei Neubau- und Komplettsanierungsvorhaben) zu prüfen. Folgende Punkte müssen berücksichtigt werden:
- Die Netzverkabelung im Vorfeld
- Datenschutz (DSV) überprüfen (Präsenzmelder)
- Verknüpfung mit Heizungssteuerung und Zähler
- Ventilstabilität prüfen
- Diebstahlsicherung
- Vorzugsweise Regler ohne Batterien
- Nur personenbelegte Räume betrachten
Die Möglichkeit der Nachtabsenkung ist grundsätzlich steuerungs-/regelungsseitig vorzusehen (i.d.R. Absenkung bis 16 °C für alle relevanten Gebäude prüfen). Der AG ist auf eventuelle, sich dadurch ergebende Probleme (Wiederaufheizleistung) hinzuweisen.
Je Gebäude ist mindestens 1 Wärmemengenzähler (WMZ) zur Erfassung des Heizenergiever- brauchs des Gebäudes vorzusehen. Bei Gebäuden mit unterschiedlichen Nutzern ist je Nutzer ein Zähler vorzusehen.
Messeinrichtungen sind konform zu den nachfolgend aufgeführten Verordnungen auszuführen:
- Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (BetrKV)
- Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung - MessEV)
Die Möglichkeit der Nachrüstung am Zähler zur Aufschaltung auf übergeordnete Systeme der Gebäudeautomation muss berücksichtigt werden:
-
Vorzugsweise M-BUS-fähiger Zähler (Möglichkeit Nachrüstung M-BUS-Modul)
-
Möglichkeit der Nachrüstung eines Netzteils (bei geringerer Batterielebensdauer durch Fern- übertragung)
Ausnahme für den Einbau des vorgenannten WMZ: In dem betreffenden Gebäude befindet sich der Wärmemengenzähler des Energieversorgers und nach Abstimmung mit dem Energieversor- ger kann dieser WMZ für die Aufschaltung auf übergeordnete Systeme der Gebäudeautomation genutzt werden.
Darüber hinaus hat der AN den AG im Hinblick auf einen energieeffizienten Betrieb des Gebäudes über eine sinnvolle mess- bzw. zählertechnische Ausstattung zu informieren (z. B. in Abhängigkeit von Versorgungs- oder Nutzungsbereichen).
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Wärmeerzeugungsanlagen, wie Gaskessel, Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen oder Solarther- mieanlagen, sind je Aggregat bzw. Anlage mit einem Wärmemengenzähler auszustatten, der die erzeugten Wärmemengen erfasst:
Wärmepumpen
Beim Einsatz von Wärmepumpen sind folgende Zähler als Unterzähler im Rahmen der Planung und Ausführung zu berücksichtigen:
- Stromzähler je Aggregat bzw. Anlage zur Erfassung des Stromverbrauchs der Wärmepumpe (Input)
- Wärmemengenzähler je Aggregat bzw. Anlage zur Erfassung der Wärmearbeit (Output)
Alle Wärmepumpen müssen so geplant und ausgeführt werden, dass sie als schaltbare Last fun- gieren können und die entsprechenden technischen Anforderungen des Netzbetreibers erfüllen.
Blockheizkraftwerke
Im Zusammenhang mit dem Einsatz von BHKW sind folgende Zähler im Rahmen der Planung und Ausführung als Unterzähler zu berücksichtigen:
-
Gaszähler zur Ermittlung des Gasverbrauchs des BHKW (Input)
-
Wärmemengenzähler zur Erfassung der Wärmearbeit (Output)
-
Stromzähler zur Erfassung der erzeugten Strommenge (Output)
Elektrischer Heizstab o.Ä. (Power-to-Heat; (PtH))
Es ist ein separater Stromzähler zur Erfassung des Stromverbrauchs vorzusehen, sofern z. B. zur Abdeckung der Spitzenlast ein elektrischer Heizstab o.Ä. (PtH) erforderlich ist.
Die Möglichkeit der Nachrüstung am Zähler zur Aufschaltung auf übergeordnete Systeme der Gebäudeautomation muss berücksichtigt werden:
-
Vorzugsweise M-BUS-fähiger Zähler (Möglichkeit Nachrüstung M-BUS-Modul)
-
Möglichkeit der Nachrüstung eines Netzteils (bei geringerer Batterielebensdauer durch Fern- übertragung)
Wärmeverteilnetze (KG 422):
Des Weiteren sind in den horizontalen Verteilungen je Einheit Wärmemengenzähler in Abstim- mung mit dem Bauherrn zu ergänzen. Diese sollen einem besseren Nachhalten von Verbrauchs- daten dienen.
Raumheizflächen (KG 423):
Der Einsatz von Einzelraum-Temperaturregelungssystemen, vorzugsweise unter Berücksichti- gung von Präsenzmeldern, ist vorzusehen.
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IT
Bei Generalsanierungen oder nutzerinitiierten Maßnahmen mit IT-Leistungen, für Liegenschaften, bei denen das ITDZ Berlin die Betreiberverantwortung für das Land Berlin hat, sind für die Kos- tengruppen 300 und 400 die Anforderungen aus der Anlage 4 anzuwenden als Planungsleitfaden ist die Plapane gemäß Anlage 7 zu verwenden. Bei inhaltlichen Differenzen zwischen der An- lage 4 aus den Baufachlichen Standards und der Plapane gemäß Anlage 7 gelten die Baufach- lichen Standards inkl. der Anlage 4. Die endgültige Ausführung ist schriftlich formlos mit dem Bauherrn abzustimmen. Konzeption Büroflächen und Büroausstattung Für eine bürogenutzte Immobilie ist die Grundlage für die Qualitätsbeschreibungen in den ein- zelnen Kostengruppen die Aufteilung der Büroflächen in Zellenbüros. Im Zuge der Veränderungen der Bürowelten wird eine Umsetzung von Großraumbürokonzepten zunehmen. Hierfür sind teil- weise andere Anforderungen an die qualitative Ausstattung zu berücksichtigen.
Nachstehend sind für solche Anwendungsfälle Qualitätsaspekte formuliert, die innerhalb der Pla- nung zu verifizieren und zwischen BIM und dem Planer zu vereinbaren sind.
• weiche Oberflächen für den Bodenbelag, z. B. Teppich (Rolle oder Fliese?) • Akustikmaßnahmen in den Flächen, z. B. Akustiksegel, absorbierende Trennwandsystem, vertikale Gärten etc. • Flexible Anordnung technischer Anschlüsse und Einbauten wie Beleuchtung, IT- und Stromversorgung, Heizkörper, Lüftungsauslässe etc. • Raumakustik verbessernde Einbauten als Hinweis an den Nutzer, z. B. absorbierende Mö- belstücke etc.
Differenzierte Qualitätsstandards
Grundsätzlich sind die fortfolgend beschriebenen Standards auf alle Baumaßnahmen anzuwen- den und Abweichungen im Einzelfall zu begründen. Für den Fall, dass eine Maßnahme eine sehr einfache Ausführung fordert, sind folgende Aspekte auf Anwendung und Umsetzbarkeit innerhalb der Maßnahme zu prüfen und im Zuge der Planung zwischen BIM und Planer zu vereinbaren. Folgende Ausführungsmerkmale sind zu berücksichtigen und auf Machbarkeit in der Maßnahme zu prüfen (inkl. Bewirtschaftungsfaktoren):
• Anstrich Wände/Decken nur einfach • Auf das Nötigste reduzierte Wandfliesen in Sanitäranlagen • Einfache Qualität des Bodenbelages je nach Raumnutzung (Linoleum, Teppich, Fliesen, beschichteter Estrich etc.) • Keine abgehängten Decken • Elektroverkabelung auf Putz • Einfacheres Schalter-/Tasterprogramm, einfaches Leuchtenprogramm Elektro (Hausmar- ken Großhändler verwenden) • Rohrleitungen jeglicher Gewerke und Lüftungsleitungen in allen Etagen und Räumen sichtbar belassen
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• Schutzisolierung Rohrleitungen, wenn möglich (Brandschutz) aus PVC- Mantel statt Blech- mantel • Einfaches Sanitärprogramm (Hausmarken Großhändler verwenden) • Lüftungsleitungen, sofern Einbauhöhen passen in Rohr statt Kanal ausführen • Einfache Luftauslässe, Einsatz von Drosselklappen statt Volumenstromreglern (Hausmar- ken Großhändler verwenden) • Einfache Heizkörperqualität+ Thermostatventile (Materialstärke, Optik, Standardabmes- sungen) (Hausmarken Großhändler verwenden)
Für den Fall, dass innerhalb einer Maßnahme höherwertige Ausbauanforderungen gefordert wer- den, ist dies in den meisten Fällen auf nutzerspezifische Anforderungen zurückzuführen. Hierfür sind im jeweiligen Einzelfall innerhalb der Planung die individuellen Nutzeranforderungen zu er- fassen und nach Freigabe der BIM (inkl. Finanzierungsklärung durch die BIM) umzusetzen.
300 Bauwerk - Baukonstruktion
310 Baugrube/Erdbau
320 Gründung, Unterbau
Sortenreine und ablösbare Schichten für die Gründung, Einsatz von Perimeterdämmung bzw. geschlossenzelliger Dämmungen im erdberührten Bereich z. B. Schaumglas aus aufgeschäumtem Altglas, Fundamente aus nachhaltigem, klinkerreduziertem Beton der CO2-Klasse mindestens 2 besser 3
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325 Abdichtungen und Bekleidungen
Balkone Abweichend von der im Teil 5 der DIN 18195 vorgenommenen Unterteilung zwischen mäßig und hoch beanspruchten Abdichtungsflächen sind Balkone als hoch beanspruchte Fläche ein- zustufen und entsprechend abzudichten.
Dachflächen: Plattenbeläge
Lose Plattenbeläge sind festen Belägen mit Verfugung vorzuziehen. Diese sind auf Mörtel-säck- chen oder Stelzlagern zu verlegen. Voll verfugte Plattenbeläge sind mit Hilfe von Drain matten von der Abdichtung zu entkoppeln.
330 Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen (aktualisiert)
Einsatz von Beton siehe KG 320
Einsatzmöglichkeiten von nachwachsenden Rohstoffen als zu verwendende Baustoffe sind in der LP 2 als Variantenuntersuchung zu prüfen
334 Außenwandöffnungen (aktualisiert)
Zu berücksichtigen sind Schlösser und Beschläge in Objektqualität (hoher Verschleiß) sowie mit Nutzern abgestimmten bzw. an das Objekt angepasste Schließanlagen (Schließplan).
Natur- und Artenschutz: Problematik Vögel und Glas:
• In Bereichen, wo Transparenz nicht zwingend notwendig ist, transluzente oder opake, nichtspiegelnde Materialien vorsehen
Transparente Gläser mit hochwirksamen Vogelschutzmarkierungen bedrucken oder bekleben
Für die Polizei gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Äußere Gebäudesicherung Durchwurfhemmende Verglasungen
Verglasungen die der Klasse P4 A /nach DIN EN 356 (alt Klasse A 2/DIN 52290) entsprechen.
Durchbruchhemmende Verglasungen
Verglasungen die der Klasse P6 B /nach DIN EN 356 (alt Klasse B 1/DIN 52290) entsprechen.
Durchschusshemmende Verglasungen
Verglasungen die der Klasse BR3 (SF – Splitterfrei) /nach DIN EN 1063 (alt Klasse C 2/DIN 52290) entsprechen.
Außentüren sind von der Konstruktion her durchbruchhemmend herzustellen mit einer Ver- glasung in P6 B und einer Einbruchhemmung des Rahmens sowie Flügelrahmens in der Wider- standsklasse RC 3.
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Alle Fenster außerhalb von Einfriedungen (außer der Wache und dem Betriebs- und Führungs- mittelraum) im Erdgeschoss sollen aus Sicherheitsgründen eine P6 B-Isolierverglasung (Ein- bruchhemmung des Rahmens und Flügelrahmens des Fensters soll der Widerstandsklasse RC 2 entsprechen) bzw. eine Isolierverglasung mit Verbundsicherheitsglas (VSG – innere Scheibe) sowie einer elektrischen Zustandsüberwachung erhalten. Die Fenster im Bereich der Wache sowie im Betriebs- und Führungsmittelraum erhalten eine Isolierverglasung, wobei die innere Scheibe aus Verbundsicherheitsglas bestehen soll (Einbruchhemmung des Rahmens und Flü- gelrahmens des Fensters soll der Widerstandsklasse RC 2 entsprechen).
Fenster HwiC und WiC Die Fenster sind in RC 3-Qualität; die Verglasung nach DIN EN V1627 in P6B-Qualität auszu- führen. Die Fenstergriffe sind mit Druckknopf-Verriegelung oder mit einem verschließbaren Schloss herzustellen; in diesem Fall sind bei Bauabnahme die Schlüssel der Fachabteilung Dir ZS IKT B 3 zu übergeben. Bei Südlage des HwiC und WiC ist der Einsatz von Sonnenschutz- glas vorzusehen, in jedem Fall ist das Fensterglas blickdicht von innen zu beschichten.
335 Außenwandbekleidungen, außen (aktualisiert)
Die Auswahl der Konstruktion der Außenwandbekleidungen hat nach wirtschaftlichen Gesichts- punkten unter Berücksichtigung der Haltbarkeit, der Witterungsbeständigkeit sowie des In- standhaltungsaufwandes zu erfolgen, standardmäßig als Vorhangfassade Verbindung zum Re- Use der Bauteile.
Vorhangfassade B2: vollständig in Holzbaustoffen (FSC-Nachweis) Vorhangfassade A2: Metall-UK, Mineralwolle, Steinbaustoff (z. B. Basaltplatte) Außenfarben Reparaturanstrich: Kalziumsilikat z. B. Fa. Arlite mit C2C-Zertifikat
Des Weiteren sind energieeinsparende Konstruktionen zu verwenden.
Weiterhin ist nach Rücksprache bzw. Abstimmung mit dem AG bei der Auswahl der Außen- wandbekleidung eine Lastenvorhaltung für die eventuelle Umsetzung von erneuerbaren Ener- gien, z. B. von Photovoltaik (PV)-Projekten, zu berücksichtigen.
In Bezug auf die Einhaltung der energetischen Sanierungsstandards gemäß EWG Bln bzw. GEW sind wirtschaftliche und nachhaltige Dämmstoffe zu verwenden.
Natur- und Artenschutz an der Fassade
Untersuchung der Machbarkeit einer Fassadenbegrünung; falls nicht möglich bitte begründen.
Bei Umsetzung von Fassadenbegrünung Konzept zu Bewässerungssystem mittels Regenwas- sers Prüfung der Möglichkeit der Anbringung von Nistkästen für geschützte und streng ge- schützte Arten, sowohl als Ausgleichsmaßnahme i.S. von Ersatzlebensstätten und auch als pro- aktiver Beitrag zur Verbesserung des Artenschutzes. Relevante gläserne Fassadenflächen oder Fassadenteile mit Spiegelungen oder Durchsicht durch geeignete Schutzmaßnahmen für Vögel sichtbar machen
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Für die Polizei gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Gebäudefassaden sollen keine Vorsprünge, Schlitze (Einwurföffnungen für Briefe) oder sons- tige Öffnungen haben, damit Sprengkörper nicht abgelegt oder eingeschoben werden können. Glatte Fassaden erschweren außerdem den Einstieg in obere Stockwerke.
336 Außenwandbekleidungen, innen
BIM Standard (Material, Farbe): Büro:
Gipsbaustoffe sind zu vermeiden, Lehmbaustoffe mit diffusionsoffenem Anstrich oder durch- gefärbte Lehm-Oberputze zu bevorzugen.
Einsatz von Innendämmung beim Denkmal z. B. Fa. Naturbo (vorverputzte Innendämmplatte), Steicointernal, Pavadentro.
Fliesenflächen sind auf die minimal notwendigen Flächen wegen Feuchtebelastung (Spritzbe- reiche) zu begrenzen.
Innenfarben: Nassabriebklasse 1 (stark beanspruchte Räume) z. B. „Graphenstone“ Premium Kalkfarbe in- nen, „Zero“ Silikat Bio-Innenfarbe: „Brillux“ Kalisil 1909 Silikat-Innenfarbe
Nassabriebklasse 2 + 3 z. B. „Keim Biosil o. Innotop“, Silikatfarbe, hochdiffusionsoffen
Dispersionsanstrich auf Putz Sanitär: Fliesen im Spritzbereich, Format und Farbe in Abstim- mung mit dem Auftraggeber, darüber Putz gestrichen hoch frequentierte Bereiche: Ramm- schutz nach Erfordernis repräsentative Bereiche: in Abstimmung mit dem AG untergeordnete Räume: Sichtbeton/Putz/MW Fugenglattstrich gestrichen
Es sind vorrangig Anstriche der Nassabriebklasse 1 zu verwenden.
Für die Feuerwehr gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Sanitär, Duschräume: Fliesen raumhoch, weiß matt 20 x 25 cm
338 Lichtschutz zur KG 330
Sichtverbindung nach außen muss gewährleistet sein. Störende Reflexionen, Spiegelungen und ein übermäßiger Wärmeeintrag sollen verhindert werden. Solare Gewinne zur Entlastung des Heizsystems sollen genutzt werden, es soll keine mechanische Kühlung im Sommer not- wendig werden und die Sonnenschutzeinrichtungen müssen verstellbar sein.
Blendschutz: innenliegend, z. B: Vertikallamellen; gem. BGI 827: Danach müsste der zuläs- sige Transmissionswert der Vertikallamellen für jeden Fall (Himmelsrichtung, Standort Arbeits- platz, Reflexion von außen etc.) berechnet werden. Vorbehaltlich dieser Prüfung wird hilfsweise
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eine Auslegung des Transmissionswertes nach Himmelsrichtung wie folgt empfohlen: Nord 20 %, Ost 10 %, West 15 %, Süd 5 %. Tageslichtversorgung muss gewährleistet sein; idealerweise von unten nach oben oder ge- teilter Behänge. Sonnenschutzeinrichtung: außenliegend, automatisch gesteuert, lichtdurchlässig, auf son- nenbestrahlten Seiten; automatische, strahlungsabhängige Steuerung für dynamischen So- Schu. Zur Verhinderung von Blendeffekten sind keine Vertikallamellen, sondern in Abstimmung mit dem AG andere Blendschutzsysteme vorzusehen. Sonnenschutzsysteme mit Vogelschutz- markierungen vorsehen, den Handlungsleitfaden zum Sonnenschutz im Denkmal auf der Homepage der BIM berücksichtigen.
Für die Schulen gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Zur Verhinderung von Blendeffekten sind keine Vertikallamellen, sondern in Abstimmung mit dem AG andere Blendschutzsysteme vorzusehen.
339 Sonstiges zur KG 330
Bei Technik- Räumen ist der Planungsleitfaden (Plapane) der ITDZ Berlin zu berücksichtigen (siehe Anlage 7).
340 Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen
Einsatzmöglichkeiten von nachwachsenden Rohstoffen als zu verwendende Baustoffe sind in der LP 2 als Variantenuntersuchung zu prüfen.
341 Tragende Innenwände
342 Nichttragende Innenwände
Die Ausführung der nichttragenden Innenwände erfolgt i. d. R. als fest eingebaute, leichte Trennwände, vorzugsweise als Trockenbaukonstruktionen. Flächengewichte und Fertigwand- dicken sind gemäß den spezifischen Einbauanforderungen (z. B. Einbauhöhe und -breite) zu minimieren!
Bei besonderen Anforderungen können in Abstimmung mit dem AG umsetzbare oder bewegli- che Wandsysteme verwendet werden (vgl. auch KG 346).
Es sind Wandsysteme einzusetzen, welche einen geringen, bestenfalls positiven GWP-Gesamt gemäß ISO 14067 aufweisen und aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen. Für Wände mit besonderen Anforderungen ist der Einsatz von Wandkonstruktionen mit o.g. Wert im Vorfeld zu prüfen und anzustreben. Innenfarbe: siehe KG 336
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344 Innenwandöffnungen (aktualisiert)
Innentüren Prinzipiell sind handelsübliche Türen mit Normmaßen zu verwenden. Zu beachten sind: Brand- schutzanforderungen, Schallschutzanforderungen
Türzarge/Türblatt: Material dem Bestand und/oder den Anforderungen entsprechend, Oberflä- chen möglichst endbeschichtet Beschläge in Objektqualität, Material Aluminium bzw. Edelstahl Schlösser/Bänder: Schließanlagen/Sicherheitssysteme nach Abstimmung mit dem AG.
Der Einsatz von Schließkarten-, Transponder- und sonstigen elektronischen Zugangssystemen ist mit dem AG abzustimmen. Hier ist im Zusammenhang von IT-Maßnahmen der Planungs- leitfaden der ITDZ Berlin zu beachten (siehe Anlage 7).
Sofern es die Anforderungen Zulassen, sind Türblätter aus Holzbaustoffen zu verwenden was auch für T30/T90 möglich ist.
Glasausschnitte Die Planung und Ausführung von Glasausschnitten soll möglichst vermieden werden. (Es sei denn, sie sind nachweislich aus Gründen der ASR erforderlich.)
Für die Schulen gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Ausgänge von Unterrichtsräumen müssen mindestens eine nutzbare Breite von 0,90 m haben.
Für die Polizei gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Die WiC sind mit der erforderlichen Anzahl CO2 -Handfeuerlöschern (≥ 5 kg) sowie mit den Verbotsschildern P002 (Rauchen verboten) und P003 (offenes Feuer verboten) nach DIN 4844 und ASR A1.3 auszustatten. Beschläge Innentür-Kurzschildgarnitur der Fa. Hoppe - Sorte Paris mit Türgriff aus Edelstahl oder gleich- wertig.
Türschlösser Zeiss-Ikon bzw. BSK-Einsteck-Vollzylinder mit Ausnahme von WC-, Wasch- sowie besonders bezeichneten Nebenräumen und der Durchgangstüren. Die Schlüssel sind in einer General- schließanlage mit Untergruppen mit Hauptschlüssel zusammenzufassen.
Eingangs-, Treppenhausabschluss-, Flurzwischen-, Duschraum-, Teeküchentüren und Türen der WC-Räume erhalten Türschließer. Die Art des Türschließers ist im Einzelnen mit dem Bau- herrn zu klären. An allen Türen sind Türpuffer anzubringen.
Zugangstür HWiC und WiC Die Zugangstür mit einem Einbaumaß von 1,01 m x 2,01 m ist als T 30-Tür in RC 3-Qualität auszuführen und mit Hersteller-Zertifikat zu bestätigen. Die schwellenlose Tür sollte in Flucht- richtung aufschlagen; Abweichungen sind im Einzelfall zu begründen! Bei der Bestellung / Fer- tigung der Tür ist darauf zu achten, dass ein 3-Punktverriegelndes SelbstVerriegelndesPanik- schloss mit geteilter Nuss einzubringen ist (Fabrikat eines SVP ist zum Beispiel das Modell 819 der Fa. Eff Eff oder gleichwertig). Sollte bei dem eingesetzten SVP-Schloss ein freilaufender
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Zylinder nötig sein, so ist ein Zylinder entsprechend Schließsystems des AG zu verwenden. Die Gruppe der Schließung ist bei Dir ZS IKT A 11 abzufragen. Die Sicherungskarte ist bei Dir ZS IKT A 11 hinterlegt. Im Wiringcenter sind Controller der Zutrittskontrollanlage (ZKT) von Fa. ELASOFT einzusetzen und sind vom AN zu liefern und zu montieren. Die Controller sollen innerhalb eines WiC mon- tiert werden. Wenn der Controller im WiC installiert ist, endet die Elektroleitung in einem Netz- werkschrank, in dem aktive Technik installiert wird. Befindet sich der Installationsort des Con- trollers an einer Tür außerhalb des WiC, so ist die Elektroleitung auf einem Leistungsschutz- schalter in der Elektroverteilung abzuschließen. Magnetkontakte und Transponderleser sind vom AN zu liefern und zu montieren. Es muss jeweils ein Cat7 Kabel vom Controller zum Wiringcenter und jeweils eins vom Transponderleser zum Controller vom AN verlegt werden. Die Signalisierung über den Tür-Kontakt „verschlussüberwacht mit Rückmeldung“ ist vorzuse- hen. Bei der Führung des Anschlusskabels ist der Kabelübergang als verdeckte Montage aus- zuführen. Einbau und Verkabelung sind vom AN vorzunehmen; Verdrahtung, Aufschaltung so- wie Inbetriebnahme inkl. Programmierung erfolgt durch Dir ZS IKT A 1.
345 Innenwandbekleidungen
BIM Standard (Material, Farbe):
Die Vorgaben zu Wandbekleidungen aus KG 336 – Außenwandbekleidungen innen gelten gleichlautend.
Für die Polizei gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Die Räume der Duschen sind mit Fliesenbelag raumhoch auszustatten. Die Umkleideräume vor den Duschen erhalten an der Wand eine Sockelfliese als Wisch- und Stoßschutz und darüber einen feuchtraumbeständigen, fungiziden und scheuerbeständigen Anstrich (Nassabrieb- klasse 1).
Für die Feuerwehr gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Duschräume: Fliesen weiß matt 20 x 25 cm, raumhoch, in sonstigen Sanitärräumen zargenhoch begrenzt auf Spritzbereiche
346 Elementierte Innenwandkonstruktionen
- Trennwände in Sanitärräumen mit Kunststoffoberfläche
- Schamwände auch an Urinalen
- Ausstattung mit Kleiderhaken in Abstimmung mit dem AG
- flexible Trennwände nach Erfordernis in Abstimmung mit dem AG
Bei der Planung von elementierten Innwandkonstruktionen ist vorab das Angebot der Bim Bau- teilbörse auf wiederverwendbares Material zu prüfen.
Sanitärtrennwände: Es sind beschichtete Holzbaustoffe z. B. HPL-Platten einzusetzen.
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Systemtrennwände: Es sind Systeme zu bevorzugen die mehrfach ab- und wiederaufgebaut werden können. (s. ggf. Angebote der BTB) Zudem muss eine sortenreine Trennung der Ma- terialien gegeben sein. Z. B. Lindner Life Pure 620/ Life Nature, /Logic Timber; Strähle Raum- wandsysteme System 2000/ 3400 eco, Pan+armbruster
Für die Schulen gilt abweichend bzw. zusätzlich:
- Trennwände in Sanitärräumen mit Kunststoffoberfläche in stabiler Ausführung
- Keine Schamwände an den Urinalen
- Keine Kleiderhaken in WC-Kabinen
350 Decken/Horizontale Baukonstruktionen
Beton siehe KG 320 Gründung
Einsatzmöglichkeiten von nachwachsenden Rohstoffen als zu verwendende Baustoffe sind in der LP 2 als Variantenuntersuchung zu prüfen
353 Deckenöffnungen (aktualisiert)
BIM Standard (Material, Farbe):
Büro: Linoleum z. B. DLW Marmorette 2,5 mm Sanitär: Feinsteinzeug 30x30 cm oder glw. – möglichst fugenarm hoch frequentierte Bereiche: nach Erfordernis z. B. Betonwerkstein reprä- sentative Bereiche: Teppich untergeordnete Räume: Estrich gestrichen (staubbindender An- strich)
Es ist Linoleum oder C2C-Kautschuk einzusetzen, Teppich nur bei Schallproblemen oder in repräsentativen Bereichen, Trittschall aus Holzfaserplatten
Für die Schulen gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Sanitärräume: Feinsteinzeug – Format und Farbe in Abstimmung mit dem AG, Verlegung fu- genarm und mit Kehlsockelfliese
Für die Feuerwehr gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Bodenbeläge müssen rutschhemmend und leicht zu reinigen sein. Die Bodenbeläge werden je nach Funktion der Räume folgenden Bewertungsgruppen zugeordnet:
| Eingangsbereiche | R 9 (R Rutschhemmung) |
|---|---|
| Fahrzeugstellplätze | R 12 |
| Waschhallen | R 11 |
| Arbeitsgruben | R 12 |
| Instandsetzung- und Wartungsräume | R 11 |
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| Lagerräume Öle und Fette | R 12 |
|---|---|
| Desinfektions- und Sanitärräume | R 10 |
| Schulungsräume | R 9 |
| Räume für Schlauchpflegeeinrichtung | R 12 |
| Steganlagen | R 12 |
Für die Polizei gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Im WiC ist ein ableitfähiger glatter Fußbodenbelag (Linoleum; verklebt und verschweißt) zu verlegen. Der ableitfähige Fußboden ist auf einer Potentialausgleichschiene abzuschließen. Die Ableitfähigkeit ist nach DIN EN 61340 Teil 4-5 mit Messprotokoll nachzuweisen; der Messwert sollte einen Systemwiderstand gemäß DIN EN 61340 Teil 5-1 ≤ 3,5x 107 Ω aufwei- sen (siehe dazu Anlage 1).
Hinweis: Der Messnachweis sollte vor Aufstellen der LAN-Schränke erfolgen!
354 Deckenbeläge (aktualisiert)
Abgehängte Decken sind nur einzubauen, wenn sie sich als wirtschaftlich erweisen oder be- sondere Anforderungen (z. B. Brandschutz) gestellt sind.
Bei der Planung von Rasterdecken, ist der Wiedereinsatz von entsprechendem Baumaterial aus der Bauteilbörse der BIM zu prüfen.
Es sind vorrangig Deckenbekleidungen mit Elementen (reversible elementierte Deckensys- teme) zu verwenden.
Reversible, elementierte Decken aus Holzbaustoffen z. B. Fa. LIGNO oder Fa. Ladenburger (StudioLine), auch in F30 verfügbar. Wenn nichtbrennbare Baustoffe brandschutztechnisch gefordert sind, stellen HWL-Platten (A2) eine sinnvolle Alternative dar, auch zur Schallabsorption.
Für die Schulen gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Abgehängte Decken nach Schallschutzanforderungen in AU-Räumen nach DIN 18041.
360 Dächer
Einsatzmöglichkeiten von nachwachsenden Rohstoffen als zu verwendende Baustoffe sind in der LP 2 als Variantenuntersuchung zu prüfen
361 Dachkonstruktionen
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362 Dachöffnungen
Beim Ausbau von Dachgeschossen ist handelsüblichen Dachflächenfenstern gegenüber Dach- gauben der Vorzug zu geben. Der Einbau von Sonnenschutzanlagen oder -verglasungen ist nach technischem Erfordernis vorzusehen. Der Einbau eines innen liegenden Blendschutzes ist in Abstimmung mit dem AG zu berücksichtigen. Qualitäten wie Außenwand KG 338.
363 Dachbeläge
Betondachsteinen ist der Vorzug zu geben.
Verdeckte äußere Entwässerungen sind zu vermeiden.
Dächer müssen begehbar ausgeführt werden, wenn sie zu Wartungs- und Kontrollzwecken begangen werden müssen. Entsprechende Festpunkte (Sekuranten) sind vorzusehen.
| Im Vorzug sollen hinterlüftete Dachkonstruktionen mit Holzbaustoffen eingesetzt werden. | |
|---|---|
| Als Zwischensparrendämmung ist ein Holzbaustoff einzusetzen z. B. Pavatex oder eine Einblas- | |
| dämmung. Bei neuen Dacheindeckungen sind PV-Dachsteine einzusetzen. | |
| Im Flachdach ist auf erdölbasierte Dichtungen und Dämmungen zu verzichten. Hier ist auf | |
| natürliche Baustoffe wie Schaumglas und EPDM-Dichtung zurückzugreifen. |
licher Gebäude sind gemäß EWG Bln bis 31.12.2024 Solaranlagen auf der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche zu errichten. Bei Dachsanierungen ist deshalb die Statik für Photovoltaik (und für Dachbegrünung) zu ertüchtigen.
Dachabdichtungen Vor der Totalsanierung eines Dachaufbaus ist anhand einer technisch/wirtschaftlichen Unter- suchung die Möglichkeit für das Einbeziehen der bestehenden Konstruktion zu überprüfen. Ins- besondere sind die Kosten für eine evtl. notwendige Trocknung bzw. das Entsorgen nach Abriss zu berücksichtigen. Sind vorhandene Kiesschüttungen zu entfernen, so hat dies nach Möglich- keit im Absaugverfahren zu erfolgen.
Hinsichtlich der zu verwendenden Abdichtungsbahnen/Baustoffe ist grundsätzlich bei nicht ge- nutzten Dächern und extensiv begrünten Dachflächen von der höherwertigeren Ausführung der Kategorie K2 (gem. DIN 18531) mit zus. Vorgabe der Beanspruchungsklassen IA/ IB und/ oder Eigenschaftsklassen E1-E4 auszugehen.
Bei Dachneigungen von 3° oder mehr sind für die Lagesicherung der Wärmedämmung neben den üblichen Befestigungen (Kleber, Dübel) zusätzliche Maßnahmen (z. B. Stützbohlen) anzu- ordnen.
Dachentwässerung Bei der Sanierung von Dachflächen ist das Abflussvermögen der vorhandenen Entwässerungs- anlage entsprechend der aktuellen Bemessungsregenspende zu überprüfen, einschließlich der Auswirkungen auf das Abflussvermögen der Grundleitungen und Einleitung in das öffentliche Netz.
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Natur- und Artenschutz am Dach Untersuchung der Machbarkeit einer Dachbegrünung; falls nicht möglich bitte begründen
Bei Umsetzung von Dachbegrünung Konzept zu Bewässerungssystem mittels Regenwassers.
Prüfung der Möglichkeit der Anbringung von Nistkästen für geschützte und streng geschützte Arten, sowohl als Ausgleichsmaßnahme i.S. von Ersatzlebensstätten und auch als proaktiver Beitrag zur Verbesserung des Artenschutzes
364 Dachbekleidungen
Einsatzmöglichkeiten von nachwachsenden Rohstoffen als zu verwendende Baustoffe sind in der LP 2 als Variantenuntersuchung zu prüfen Gipsbaustoffe sind zu vermeiden oder nur als wiederverwendetes Material einzusetzen (s. Re-unit oder glw.), Materialien mit geringem, bes- tenfalls positivem CO2-Fußabdruck sind einzusetzen.
Der Einsatz von Holzunterkonstruktionen als Alternative zu Metall ist zu prüfen und nachzuwei- sen.
Innenfarbe: siehe KG 336
370 Infrastrukturanlagen (aktualisiert)
Für die Feuerwehr gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Toranlagen Je nach örtlicher Einbausituation werden Sektionaltore, Deckengliedertore oder Falttore (i. d. R. nach außen öffnend) eingebaut.
Um die Ausrückzeit zu gewähren, werden die Tore sowohl zur Straßenseite wie auch hofseitige Tore grundsätzlich mit elektrischen Antrieben ausgerüstet. Es sind grundsätzlich wärmege- dämmte Profile einzubauen.
Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore ZH BGR 232
Für die Polizei gilt abweichend bzw. zusätzlich: Elektromechanische Tore, Türen und ähnliche Zuwegungen sind im Zusammenwirken mit der Fachabteilung Dir ZS TL und Dir ZS IKT B 3 zu planen. Sind Klingel-, Gegensprech-, Zutritts- kontroll- und Kameraüberwachungsanlagen erforderlich, ist die Fachabteilung Dir ZS IKT B 3 mit einzubeziehen. Die dafür eingesetzte Anlagentechnik ist nicht im WiC zu installieren.
380 Baukonstruktive Einbauten (aktualisiert)
Für die Feuerwehr gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Die Erstellung der Flucht- und Rettungswegpläne ist in Abstimmung mit dem AG und der Feu- erwehr in der Maßnahme festzulegen, da ggf. nicht erforderlich.
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381 Allgemeine Einbauten
Für die Feuerwehr gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Die Erstellung der Flucht- und Rettungswegpläne ist in Abstimmung mit dem AG und der Feu- erwehr in der Maßnahme festzulegen, da ggf. nicht erforderlich.
389 Sonstiges zur KG 380 (aktualisiert)
Zu den Infrastrukturanlagen gehören die Ladesäulen für E-Mobilität. Zur Erfüllung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetztes §11a sind auf den Außenflächen sowie in den Garagen Ladesäulen zu errichten.
Bei der Ladeinfrastruktur ist die örtliche Positionierung des Hausanschlusskastens ausschlaggebend für die ausführenden Bauarbeiten. Es wird in den meisten Fällen eine neue Unterverteilung unmittelbar in der Nähe des Hausanschlusskastens errichtet. Sofern der netzseitige Anschluss nicht ausreicht, ist ein Antrag beim Verteilnetzbetreiber der Stromnetz Berlin für eine Erhöhung zu stellen. Ab 12 kVA Ladeleistung besteht eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Im öffentlichen Bereich wird zusätzlich eine Genehmingung bei der Bundesnetzagentur zusätzlich zur Anmelde- und Genehmigungspflicht gestellt. Bei älteren Liegenschaften wird innerhalb der Maßnahme die Erneuerung des Hausanschlusses bzw. Die Errichtung einer zusätzlichen Anschlusses mit berücksichtigt. Bei der Positionierung der Ladesäulen ist auf Flucht- und Branntwege zu achten. Mit der Errichtung der Ladeinfrastruktur wird unmittelbar in der Nähe ein neuer Internanschluss errichtet, um die Kommunikation bei Störfällen der Ladesäule zu gewährleisten. Es wird bei einigen Anlagen ein 3-Tonnenschwerer Betonsockel mitgeliefert. Bei unterkellerten Außenanlagen ist die Tragfähigkeit des Bodens zu überprüfen. Es werden die Anforderungen der DIN VDE-0100-722 eingehalten. Diese regelt die Anforderungen für Stromkreise für die Versorgung von Elektrofahrzeuge als auch die Rückspeisung von elektrischer Energie von Elektrofahrzeugen zum Versorgungsnetz.
Die Struktur der DIN VDE-0100 wird im Folgenden dargestellt:
Gemäß Arbeitsstättenverordnung wird bei Außenanlagen eine Prüfung nach dem Stand der Technik nach VDE Bestimmungen duchgeführt. In dem Sinne werden die nach EnWG §49 anerkannten Regeln der Technik beachtet. Nach DGUV Vorschrift 3 erfolgt die Prüfung nach Unfallverhütungsvorschrift von einer zur Prüfung befähigten Person nach nach TRBS 1203. Nach Errichtung Infrastrukturanlagen wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Der Hersteller muss nach der europäischen Konformitätserklärung bestätigen, dass das Produkt ein CE-Kennzeichen erhält. Nach BetribsSichV ist die Prüfung nach TRBS01 nach Errichtung der Ladeinfrastruktur gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 für öffentliche Einrichtungen durchzuführen. Dabei findet die BertrSichV Anwendung im Bezug auf die Ladestation und das Ladekabel. Bei der Prüfung von
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Ladesäulen nach Baufertigstellung wird eine Sichtprüfung sowie Messprüfung durchgeführt. Es wird der Isolationswiderstand des Ladepunktes gemessen. Die installierten Wallboxen können nach verschiedenen Nutzergruppen eingestellt bzw. Abgerechnet werden. Diese werrden im Folgenden abgebildet:
| Das dienstliche Laden | Das Mitarbeiter-Laden | Das öffentliche (halb-öffentliche) Laden | Das Laden für Lieferanten |
|---|---|---|---|
| Dienstfahrzeuge der Behörden können an den Ladestationen geladen werden. | Privatfahrzeuge der Mitarbeitenden der Behörden können an den Ladestationen geladen werden. | Privatfahrzeuge der Öffentlichkeit kön- nen an den Ladesta- tionen geladen wer- den. | FM-Dienstleister und Lieferanten der Lie- genschaften können an den Ladestatio- nen geladen wer- den. |
Es können hinsichtlich der festegelegten Kategorien unterschiedliche Tarife hinterlegt werden. So ist es möglich im Hinblick auf die Lademöglichkeiten neben dem dienstlichen Laden einen höheren Geldwert festzugelegen, welcher die Stromkosten deckt. Beim Laden von
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Dienstfahrzeugen wird ein Null-Euro-Tarif festgelegt. Der geladene Strom wird über einen separaten Unterzähler vom Gebäudestrom entnommen, somit wird die Stromrechnung über die Betriebs- und Nebenkosten des Nutzers abgerechnet, genauso wie der Betriebsservice. Bei den anderen Kategorien werden Tarife nach Nutzerwunsch festgelegt, welche ggf. die Kosten decken oder einen geldwerten Vorteil für die Mitarbeiter entstehen lassen.
390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen (neu)
Für die Feuerwehr gilt abweichend bzw. zusätzlich
Nutzerspezifika:
Abgasabsauganlage Netzersatzaggregate RC 2N/3 Fenster Änderungen in den Grund- rissen Erhöhte IT-Ausstattung über BfS der BIM Werbeschriften (Feuer- wehrschriftzug an Fas- sade) Klingel- und Briefkasten- stehlen Druckluft stationär/ Kom- pressoren Rutschschächte und Sprungkissen Fahnenmasten EMA Netzwerkschränke
400 Bauwerk - Technische Anlagen
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
Abwasser In Gebäuden ist für Abwasseranlagen (Regen- und Schmutzwasser) das Trennsystem zu wäh- len.
Das Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern.
Verwendung von Regenwasser für Bewässerungssystem von Fassaden- und Dachbegrünung
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Der Anfall von Schmutzwasser unterhalb der Rückstauebene ist auf das zwingend erforderliche Minimum zu begrenzen.
Abwasserentlüftungsleitungen sind oberhalb des letzten durchflossenen Abschnitts in Kunst- stoff auszuführen.
Für im Kellergeschoss befindliche Technik-Räume mit wasserführenden Anlagen sind mit Git- terrosten abgedeckte Pumpengruben mit Tauchpumpen auszurüsten, bei sauren Abwässern z. B. aus Brennwertanlagen mit Edelstahl-Pumpen.
Flachdachabläufe, Terrassen- und Balkonabläufe sind in wärmegedämmter Ausführung einzu- setzen und nur sofern zwingend erforderlich mit einer Begleitheizung auszustatten.
Die Regenwasserableitung von Dächern, Terrassen und Balkonen soll vorzugsweise an der Außenfassade erfolgen. Leitungen für fetthaltige Abwässer sind möglichst kurz zu halten, sollen leicht zu reinigen sein und nur per Ausnahme eine Begleitheizung erhalten.
Abwasseranlagen: Kein PVC, Vorzug PE (wegen Schallschutz), dann PP (Stockwerksleitungen), SML nur mit Begründung.
Wasseranlagen: Kein Kupfer, kein PVC, Vorzug PB oder PE in Stockwerk + Edelstahl in Strän- gen, Verbundrohr (PE/Alu/PE) nur mit Begründung.
Gasanlagen: Vermeidung von Gasinstallation da fossiler Brennstoff. Alternativen planen. Kein Kupfer, Vorzug PE mit Gasstromwächter + Edelstahl in Strängen, Verbundrohr (PE/Alu/PE) nur mit Begründung.
Rohrdämmung: 100% Dämmung aller Wasserleitungen, Kaltwasser mit diffusionsdichter Hülle. Kein EPS, kein PU, Vorzug PE aus Naturstoffen (z. B. Zuckerrohr), Abweichungen nur mit Be- gründung
Dämmung Abwasser Zu dämmen sind: Schmutzwasserleitungen als Entlüftungsleitungen, zwischen Dachaustritt bis 1m unter der Decke des höchstgelegenen beheizten Geschosses, innen liegende Regenwas- serleitungen
Trinkwasserhygiene Bitte Planung und Installation gemäß Trinkwasserverordnung
Trinkwasser - Hauptanschluss/Verteilung In jedem Hauptanschluss sind Absperreinrichtungen, Sicherheitsarmaturen, Probenahmeventil und ein automatischer Rückspülfilter mit Anschluss an die Entwässerung vorzusehen.
Der Kalt- und ggf. Warmwasserverbrauch ist zu zählen. Fremdgenutzte Bereiche sind generell zu zählen:
Die Möglichkeit der Aufschaltung auf übergeordnete Systeme der Gebäudeautomation muss berücksichtigt werden (ggf. durch Nachrüstung entsprechender Module/Komponenten).
- Vorzugsweise M-BUS-fähiger Zähler (Möglichkeit Nachrüstung M-BUS-Modul)
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- Möglichkeit der Nachrüstung eines Netzteils (bei geringerer Batterielebensdauer durch Fernübertragung)
Rohr-/Dämmmaterialien Trinkwasseranalysen sind einzuholen. Dämmung Kaltwasserleitungen und Warmwasserleitun- gen gemäß GEG. Blechmantel nur in Zentralen bis 2,0 m Höhe. Warmwasserversorgung Es sind vorzugsweise dezentrale Systeme (Durchlauferhitzer u. Untertischgeräte) einzusetzen. Hierbei ist im Vorfeld zu überprüfen, ob die zur Verfügung stehende Leistung des Stromkreises für diese Anwendung der Klein-Durchlauferhitzer auskömmlich bzw. diese gegebenenfalls zu ertüchtigen ist. Ebenfalls ist die Hausanschlussleistung zu überprüfen und ggf. zu erhöhen.
WC-Bereiche erhalten nur Kaltwasser.
Die Versorgung mit erwärmtem Trinkwasser ist zu beschränken auf:
- Küchen, Wasch- und Duschräume
- Erste-Hilfe-Räume, medizinische Untersuchungsräume sowie für Wohnungen (Hausmeis- ter) und Wohnheime (Studenten, Senioren u. a.)
- Kantine/Cafeteria
Grauwasseranlagen Prüfung der Eignung der Installation einer Grauwasseranlage bei folgenden Maßnahmen:
- Neubau
- Komplettsanierung
- Strangsanierung mit vollständigem Austausch des Rohrleitungssystems
Frischwasserstationen
Frischwasserstationen sind Trinkwasserspeichern vorzuziehen.
Zirkulationspumpen:
Speicherladepumpen und Zirkulationspumpen sind mit Energieeffizienzindex EEI ≤ 0,23 nach ErP-Richtlinie auszuführen.
Sanitäre Objekte und Armaturen sind zu bemustern.
Es sind ausschließlich Serienerzeugnisse, in Standardausführung der Hersteller, zu verwenden (Geberit). In vandalismusgefährdeten Bereichen ist der Einsatz von Edelstahl vorzusehen.
Sanitärkeramik eignen sich für die Wiederverwendung. Vor der Planung ist das Angebot der Bauteilbörse auf wiederverwendbare Produkte zu prüfen. Evtl. Aufbereitung und technische Prüfung ist hierfür in der Planung zu berücksichtigen.
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WC-Anlagen WC-Becken aus Sanitärkeramik, wandhängend mit Spülkasten (6 l Spülmenge und Spülstopp) für Vorwandinstallation, im Reparaturfall auch bodenstehend mit Druckspüler DN 20, in was- sersparender Ausführung, WC-Sitz aus bruch- und kratzfestem Kunststoff mit durchgehendem Stahlscharnier, WC-Bürste, Wandhaken, Hygienebehälter wandhängend. Urinalanlagen Urinalbecken aus Sanitärkeramik, wandhängend, mit verdeckter Spülautomatik für Vorwand- installation.
Waschbeckenanlagen Waschbeckenanlagen erhalten im Regelfall nur Kaltwasser.
Waschtisch mit eingeformtem Ab- und Überlauf, ohne Ablaufstopfen, Standventil, auch als Selbstschluss-Armatur, DN 15, verchromter Röhrengeruchverschluss, Spiegel, Ablage.
Waschbecken eignen sich besonders gut für die Wiederverwendung. Vor der Planung ist das Angebot der Bauteilbörse auf wiederverwendbare Produkte zu prüfen. Evtl. Aufbereitung und technische Prüfung ist hierfür in der Planung zu berücksichtigen.
Ausstattungsgegenstände WC-Rollenhalter, Ersatzrollenhalter, Händetrockner oder Handtuchspender und Papierkörbe (Hygienebehälter in Damen WCs) sind mit dem zuständigen PPM abzustimmen und werden von diesem beschafft.
Putzräume Ausgussanlage, wandhängend aus Stahlblech oder Gusseisen, innen emailliert, mit Klapprost, Zulaufarmatur: Mischbatterie als Wandarmatur, bei geringer Nutzung als selbstspülende Arma- tur.
Bei dezentraler Warmwasserbereitung mit Durchlauferhitzer oder Untertischspeicher
Erste-Hilfe-Räume (Kalt- und Warmwasser) Waschtisch mit eingeformtem Ablauf ohne Überlauf ohne Stopfen, mit Sieb-Ablauf, Einhebel- Mischbatterie als selbstspülende Wandarmatur, verchromter Röhrengeruchverschluss
Für die Schulen gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Anzahl der WC-Anlagen (nach Vorgabe SenBJW)
1 WC für 30 Mädchen 1 WC und 2 Urinale für 50 Jungen 1 WC für 6 Lehrerinnen 1 WC und 2 Urinale für 15 Lehrer
Waschbeckenanlagen
- Selbstschlussarmatur als Standventil
- Feststehender Auslauf
- Behinderten WC, Waschtisch ohne Armlehne
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- Spiegel in Fliesenspiegel eingelassen
Für die Polizei gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Behinderten-WC-Anlage Porzellan-WC-Tiefspülanlage: WC-Beckenbehindertengerechte Höhe, mit Anschlussbogen, mit WC-Sitz, weiß, ein Wandstützgriff fest verschraubt mit Papierrollenhalter, ein Wandstützgriff klappbar, mit aufgesetztem Spülkasten, Nylon-WC-Bürstengarnitur und Hygienebeutelhalter (nur D-WC)
Waschtischanlage Porzellan-Waschtisch, behindertengerecht, mit unterfahrbarem Geruchsverschluss, ca. 640 x 490 mm, Typ Paracelsus, Fabr. Keramag oder gleichwertig, mit Einhebelmischer mit Langhebel, ca. 170 mm, Kristallspiegel (feuchtraumgeeignet, ca. 500 x 400 mm), Seifenspender, Fabr. Henkel, Typ GSN 1 Dermados, Lodisin-Wandspender einschl. Erstbefüllung oder gleichwertig (Warmwasseranschluss evtl. mittels 5 L-Speicher).
Papierhandtuchspender mit einfacher Bedienung und Abfallbehälter oder Handtuchtrockner Höhe max. 1,20m.
Für die Feuerwehr gilt abweichend bzw. zusätzlich:
- Abwasser
- Abscheider für leichte Flüssigkeiten auf Berufsfeuerwachen, in Sonderfällen auch für Frei- willige Wehren
- Warmwasserversorgung
- Zusätzlich ist erwärmtes Trinkwasser für die Desinfektionsbereiche vorzusehen.
420 Wärmeversorgungsanlagen
Die Vorlauftemperaturen der Heizkreise sind witterungsgeführt zu fahren und individuell auf die jeweiligen Gebäude oder Gebäudeteile anzupassen. Hierfür ist jeder statische Heizkreis individuell regelbar, d. h. als gemischter Heizkreis mit separater Heizkennlinie, als witterungs- führte Regelung, auszuführen.
Generell sind folgende nutzungsspezifische Optimierungen zu prüfen und umzusetzen:
-
Wochenendabsenkung: Gebäudenutzung nur an Wochentagen (Schulen, Verwaltung etc.)
-
Nachtabsenkung: Gebäude mit ausschließlicher Tagesnutzung
Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Beheizung des Gebäudes durch die Erfassung und die rege- lungstechnische Verarbeitung der Raumtemperatur weiter optimiert werden kann. Dazu sind je Heizkreis Raumtemperaturfühler in einem Referenzraum oder mehreren Referenzräumen (ggf. zur Mittelwertbildung) vorzusehen. Vorzugsweise sind Funksensoren zu verwenden.
Für die Feuerwehr gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Grundsätzlich keine Nachtabsenkung und keine Absenkung an den Wochenenden, da in der
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Regel rund um die Uhr (24h / 7d) besetzt. Maßnahmenspezifisch sind die freiwilligen Feuer- wehanlagen zu betrachten, die keinen eigenen Ausrückbereich haben, diese sind i.d.R. nicht 24/7 besetzt. Im Einzelfall entsprechend der tatsächlichen Nutzung prüfen (z. B. nur Teilflä- chennutzung rund um die Uhr).
421 Wärmeerzeugungsanlagen
Zielsetzung: Die Wärmeerzeugung soll ohne fossile Brennstoffe erfolgen. Eine Variantenun- tersuchung ist grundsätzlich durchzuführen, die Vorgaben des GEG (insbesondere Unterab- schnitt 4 – Anforderungen an Heizungsanlagen; Betriebsverbot für Heizkessel; (§§ 71, 71 a bis p, 72 und 73) sind zu berücksichtigen.
Wärmepumpen - Prüfung von Wärmequellen: Folgende potenzielle Wärmequellen für elektrisch betriebene Wärmepumpen sind standortspezifisch zu untersuchen:
- Luft / Geothermie / Abwärme aus Prozessen / Abluft / Serverabwärme / Abwasser / Gewässer
Wärmepumpen - Alternativen: Sollte der Einsatz von Wärmepumpen nicht möglich sein, sind alternative Lösungen zum Einsatz von erneuerbaren Energien, ggf. als hybride Systeme in Kombination mit Solarthermie und Biomasse (z. B. Pelletheizungen), zu prüfen.
Hybridsysteme im unsanierten Bestand (Gebäudehülle): Bei einer Erneuerung der Wär- meerzeuger im unsanierten Bestand können hybride Systeme eingesetzt werden, die möglichst bzw. weitestgehend fossilfreie sind. Der Anteil erneuerbarer Energien soll jedoch mind. 65% betragen.
Fernwärme: Ein Anschluss an ein Fernwärmenetz ist grundsätzlich zu prüfen. Sofern eine Anschlussmöglichkeit besteht, ist ein Kostenangebot vom Netzbetreiber einzuholen. Sollte die Liegenschaft bereits mit Fernwärme versorgt werden, ist dieser beizubehalten.
Fernwärme-Anschlusswert: Die Auswirkung einer Sanierungsmaßnahme auf den Fernwär- meanschlusswert ist zu untersuchen und dem Auftraggeber mitzuteilen.
Nahwärmenetze: Bei Vorhandensein eines Nahwärmenetzes (z. B. in Großliegenschaften) ist vor Beginn einer Variantenuntersuchung mit dem Auftraggeber zu abzuklären, ob ein Trans- formationsplan für die gesamte Liegenschaft vorliegt und das Gebäude dort eingebunden wer- den kann. Die Nutzung des vorhandenen Nahwärmenetzes hat grundsätzlich Vorrang, Varian- tenbetrachtungen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.
422 Wärmeverteilnetze
Die statische Heizung ist als Warmwasserheizungsanlage im 2-Rohr-System auszuführen. Es sind automatische Strangregulierventile einzubauen und mit diesen ein hydraulischer Abgleich durchzuführen. Die Heizflächen sind in Niedertemperatur nach dem Behaglichkeitsprinzip der “neuen Wärme” auszulegen.
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Es sind Stahlrohre einzusetzen, Kupfer ist nicht zulässig. Dämmung für sämtliche Rohrleitungen und Aggregate der Wärmeversorgung (außer allen in beheizten Räumen freiliegenden Strang- und Heizkörper-Anbindungsleitungen) mit 100% nach GEG. Kein EPS, kein PU, Vorzug PE aus Naturstoffen (z. B. Zuckerrohr), Abweichungen nur mit Begründung.
423 Raumheizflächen
Es sind vorzugsweise Stahl-Plattenheizkörper einzusetzen, in begründeten Ausnahmefällen sind Stahl-Röhrenradiatoren oder Guss-Gliederheizkörper möglich.
Heizkörper eignen sich für die Wiederverwendung. Vor der Planung ist das Angebot der Bau- teilbörse auf wiederverwendbare Produkte zu prüfen. Evtl. Aufbereitung und technische Prü- fung ist hierfür in der Planung zu berücksichtigen.
Neue Heizkörper sind mit einer maximalen Systemtemperatur von 55°C auszulegen (z. B. Tem- peratur VL/RL 55°C/45°C). Heizkörperflächen im Bestand sind bei Bedarf zu vergrößern, um diese Systemtemperaturen zu ermöglichen.
Heizkörper vor Glasflächen sind zu vermeiden.
Die Heizkörper sind mit dynamisch regelnden Heizkörperventilen und mit absperrbaren Heiz- körperrücklaufverschraubungen mit Entleerung einzubauen.
Alle Thermostatköpfe sind auf die max. Raumtemperaturen zu begrenzen und gegen Manipu- lation zu sichern. In den öffentlich zugänglichen Bereichen besonders in Fluren, Treppenhäu- sern und Toiletten sind robuste manipulationssichere Behördenmodelle zu verwenden.
Wichtiger Hinweis: Die Temperaturen gemäß ASR sind einzuhalten.
Für die Schulen gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Die Möglichkeit einer zentralen Regelung der Raumtemperatur (Mittelwertbildung mehrerer Räume) einschließlich der Absenkung der Raumtemperatur in den Nichtnutzungszeiten ist zu prüfen.
Für die Feuerwehr gilt abweichend bzw. zusätzlich:
In den Nassbereichen sind Stahl-Röhrenradiatoren einzubauen.
430 Raumlufttechnische Anlagen
Grundsätzlich sollten Räume be- und entlüftet werden. Sind lüftungstechnische Anlagen erfor- derlich, so ist im Regelfall keine Kühlung oder Befeuchtung erforderlich. Die Möglichkeit einer freien Nachtkühlung, ggf. nur einzelner Bereiche, sollte untersucht werden. Es ist das Low- Tech-Prinzip anzuwenden. Klimatisierung ist nicht zulässig.
- Bei hohen inneren Wärmelasten und definierten Anforderungen an das Raumklima sind vorzugsweise Umluft-Kühlgeräte einzusetzen.
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- Wärmebelastete Räume (z. B. Telefonzentralen, Räume für Zentralrechner, Wiringcenter, Küchen, Kopierräume) sind vorzugsweise an den Nordseiten des Gebäudes und nicht unter Dächern anzuordnen, um die Aufwendungen für raumlufttechnische Anlagen zu minimie- ren. Bei der Planung für Liegenschaften entsprechend Anlage 6 sind auch die Anforderun- gen der Plapane des ITDZ Berlin zu beachten (siehe Anlage 7).
- In wärmebelasteten Räumen sind nach Möglichkeit keine ständigen Arbeitsplätze vorzu- sehen, Zentralrechner und Großkopierer nicht im Büroraum.
- Ort der Außenluftansaugung auf der Nord-Seite mit ausreichendem Abstand von Luft- schadstoffquellen.
- Eine Wärmerückgewinnung ist vorzusehen.
- Abführen von Gerätewärme direkt am Entstehungsort (örtliche Absaugung oder Auslagern der Geräte in direkt gelüftete Räume, die keine ständigen Arbeitsräume sind)
- Vermeiden unerwünschter Beeinflussung benachbarter Räume
- Lüftungsanlagen, die einzelne Räume belüften, sollen die Volumenströme an dem tatsäch- lichen Bedarf ausrichten, hierzu können bspw. CO2-, VOC-, Feuchtigkeits-, Bewegungs- sensoren verwendet werden
- Lüftungsanlagen für Sanitär- und Duschräume sind als mechanische Zu- und Abluftanlagen für die folgenden spezifischen Luftvolumenströme auszulegen:
- 60 m³/h je WC-Sitz
- 50 m³/h je Waschplatz
- 100 m³/h je Dusche
Sollten Zu- und Abluftanlagen in anderen Bereichen erforderlich sein, dann sind diese gemäß DIN EN 13779 „Lüftung von Nichtwohngebäuden“ in Verbindung mit DIN EN 16798 zu den energetischen Anforderungen und VDI 6022 zu den hygienischen Anforderungen auszulegen.
Lüftungsanlagen für Küchen sind nach VDI 2052 auszulegen.
Bei der Erneuerung von Lüftungsanlagen ist die Auslegung und Dimensionierung der Anlagen so vorzunehmen, dass die jeweilige Anlage grundsätzlich mit einer maximalen Heizwassertem- peratur (max. Vorlauftemperatur auf der Primärseite des Heizregisters) von 55°C betrieben werden kann.
Abluftanlagen ohne mechanische Zuluft
Fensterlose Sanitär-, Reinigungsgeräte- und Lagerräume sowie Teeküchen mit zur Lüftung er- forderlichen Volumenströmen bis zu 200 m³/h sind mit Abluftanlagen zu entlüften. Die Betäti- gung erfolgt zeitgesteuert über den Lichtschalter mit Nachlauf.
Das Nachströmen von Luft aus angrenzenden Fluren oder Vorräumen ist über Lüftungsgitter oder Unterschnitte in Türen zu sichern.
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Sofern Brandabschnitte vom Abluftkanal durchbrochen werden, ist gemäß Brandschutzkonzept vorzugehen.
Zu- und Abluftanlagen
Für die hier betrachteten Gebäude sind vorzugsweise Niedergeschwindigkeitsanlagen einzu- setzen. Um hohe Druckverluste und Ventilatorleistungen zu vermeiden, sollte die Luftge- schwindigkeit, bezogen auf den äußeren Querschnitt des Zuluftgerätes, nicht mehr als 2,5 m/s betragen. Moderne EC-Ventilatoren sind auf Grund ihrer Drezahlreglung und Energieeffizienz zu bevorzugen. Die Anlagen sind mit einer Wärmerückgewinnung auszurüsten.
Das Zuluftgerät ist so zu gestalten, dass außer der 1. Filterstufe alle Luftbehandlungsstufen druckseitig angeordnet sind, um Falschluft zu vermeiden und das Kanalsystem weitestgehend von Verschmutzungen freizuhalten.
Die Filter sind entsprechend aktuell gültiger Norm zu planen.
Luftkanäle
- Verzinktes Stahlblech, für Abluft aus Küchen fettdicht, für aggressive Abluft aus Edelstahl oder Kunststoff entsprechend Medium und Brandschutzforderungen.
- Die Aufhängungen sind schwingungsdämpfend auszuführen.
- Lüftungsgeräte, Ventilatoren o. ä. sind über Kompensatoren vom Kanalsystem zu trennen.
440 Elektrische Anlagen
441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen
Transformatoren
Aufbau der Stromversorgungsnetze / UVT / Stromkreisverteiler
442 Eigenstromversorgungsanlagen (aktualisiert)
Im Zuge der Vorplanung sind die Notwendigkeiten für die Installation einer Eigenstromver- sorgungsanlage auf Grundlage der aktuell gültigen Normen zu prüfen.
Zu prüfen entsprechend aktuell Gültiger Normen sind:
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind ständig über eine eigene bzw. unabhängige Spannungs- versorgungsanlage (Blockbatterien/Steuerungsanlage) aufgeschaltet, es gilt ASR A2.3, => elektrisch betriebene Sicherheitsleitsysteme müssen mit einer selbsttätig einsetzenden Strom- quelle ausgerüstet sein.
Ferner ist zu überprüfen, ob der Aufbau eines separaten AV/SV-Netzes erforderlich ist.
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ZSV-Anlagen (USV)
Die Notwendigkeit der Installation einer ZSV-Anlage ist im Vorfeld auf der Grundlage gelten- der Normen und der Arbeitsstättenrichtlinien zu prüfen. Darüber hinaus ist die Notwendigkeit unter Berücksichtigung eventueller Sonderbauten, wie bspw. Krankenstationen, Labore etc., festzulegen.
Für die Feuerwehr gilt abweichend bzw. zusätzlich: Montage einer Drehstromsteckdose im Außenbereich für den Anschluss eines mobilen Notstromaggregates. Montage hat im ver- schließbaren Wand- Stahlgehäuse, mit Hauptschalter und Erdungsanschlussklemme zu erfol- gen. (PA mind. 25m³, Anschluss an Fundamenterder, Nachweis des gemessenen Erdungswi- derstandes /DGVU V3, Schaltplan und Betriebsanleitung vor Ort bzw. im Schaltschrank)
Für die Polizei gilt abweichend bzw. zusätzlich: Besteht für den Fall des Netzausfalls seitens eines Elektroversorgungsunternehmens (EVU) keine Gesamtversorgung mit einer Netzersatzanlage (NEA), ist die Leistungsaufnahme nach- folgender Räume beziehungsweise Bereiche über USV oder Dieselaggregate mit Notstrom si- cherzustellen:
- Wachbereich eines Pol.-Abschnittes
- WiC
- GeSa (Wache bzw. Durchsuchungsraum)
- Multifunktions- und Führungsräume
- sämtliche Verkehrs- und Rettungswege
- Außen-, Alarm- und Sicherheitsbeleuchtung
- Dienststellenschild und Hausnummernleuchte
- Videoüberwachungsanlage Ist eine Gesamtversorgung über ein Notstromaggregat aufgrund der Kapazität des Aggregates nicht möglich, ist das Elektro-Netz aufzuteilen. Zusätzlich ist ein Anschluss (Einspeisung) für ein mobiles Notstromaggregat über eine (Außen- ) Steckverbindung mit Potentialausgleichsblock (Potibock 16 mm² Cu gn/ge) vorzusehen.
443 Niederspannungsschaltanlagen
NS-Schaltanlagen/Hauptstromversorgung
Gebäudehauptverteilung (GHVT)
Für die Gebäude werden Gebäudehauptverteilungen vorgesehen.
Die GHVT AV und die GHVT SV, sofern vorhanden bzw. erforderlich, werden als fabrikfertige, Typ geprüfte, metallgekapselte Schaltanlagen als Niederspannungs-Schaltgerätekombination nach DIN EN 60 439-1 und DIN 60 439-3 in Schrankbauform geplant.
Für die GHVT AV und die GHVT SV sind getrennte elektrische Betriebsräume vorzusehen.
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Für die GHVT ist in Abhängigkeit der Größe der Anlage eine Zentralkompensationsanlage (nach TAB NS Nord2019 -Stromnetz Berlin, Pkt. 10.3.3 und DIN VDE 0603) zu planen. Die Kompen- sationsanlage ist so auszulegen, dass ein cos. phi. von 0,90 erreicht wird. Das Hauptstromversorgungssystem wird ab GHVT als TN-S-Netz errichtet.
Hauptleitungen zwischen der NSHV und der HV-SV, den Unterverteilungen der Nutzungsberei- che bzw. den Gewerkeschaltschränken sind für einen max. Spannungsfall von 1 %, bezogen auf die effektive Scheinleistung, auszulegen.
Des Weiteren ist bei der Dimensionierung der GHVT die eventuelle Umsetzung von erneuer- baren Energien (Photovoltaik (PV), BHKW, Ladeinfrastruktur) zu berücksichtigen.
Dabei sind je nach Abschätzung der möglichen PV/BHKW-Anlagenleistung nachfolgende Re- serven für die Vorhaltung von NH-Lasttrennschaltern zwischen Hausanschluss und Erzeugungs- anlage vorzusehen:
NH-Lasttrennschalter Gr. 00 von 10 bis 160A/ 110kW NH-Lasttrennschalter Gr. 1 von 35A bis 250A/ 172,5kW NH-Lasttrennschalter Gr. 2 von 50A bis 400A/ 276kW NH-Lasttrennschalter Gr. 3 von 200A bis 630A/ 434,7kW
Im Elektroraum sind für den Zähleranschlussschrank (ZA) Platzreserven freizuhalten. Als Ar- beits- und Bedienbereich am ZA ist ein Abstand von mind. 1,2 m und Höhe von mind. 1,8 m beachten.
ZA bis 30kWp: (HxBxT) ca. 950x500x250 mm ZA von 30kWp bis 100kWp: ca. 1100x950x250 mm ZA von 100kWp bis 400kWp: ca. 2100x2000x350 mm
Alle Wärmepumpen müssen so geplant und ausgeführt werden, dass sie als schaltbare Last fungieren können und die entsprechenden technischen Anforderungen des Netzbetreibers er- füllen.
Leistungsermittlung
Für die Bemessung der Schaltanlagen ist eine Leistungsermittlung als tabellarische Aufstellung zu erarbeiten.
Die Leistungsermittlung soll Aufschluss über den zu erwartenden Gesamtleistungsbedarfs des Gebäudekomplexes liefern.
Die Leistungsermittlung bildet die Grundlage für die Bemessung der Hauptverteilungen und der Trafoleistungen.
Zähler
Je Gebäude ist mindestens eine Zählung zur Erfassung des Stromverbrauchs des Gebäudes
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vorzusehen. Die Möglichkeit der Nachrüstung an der Zählung zur Aufschaltung auf übergeord- nete Systeme der Gebäudeautomation, vorzugsweise über M-BUS, muss berücksichtigt werden (ggf. durch Nachrüstung entsprechender Module/Komponenten).
Ausnahme für den Einbau der vorgenannten Zählung: In dem betreffenden Gebäude befindet sich die Zählung des Energieversorgers und nach Abstimmung mit dem Energieversorger kann diese Zählung (ggf. durch Nachrüstung entsprechender Module/Komponenten) für die Auf- schaltung auf übergeordnete Systeme der Gebäudeautomation genutzt werden.
Darüber hinaus hat der AN den AG, im Hinblick auf einen energieeffizienten Betrieb des Ge- bäudes, über eine sinnvolle mess- bzw. zählertechnische Ausstattung zu informieren (z. B. in Abhängigkeit von Versorgungs- oder Nutzungsbereichen, Unterzähler für Drittgenutzte Berei- che etc.).
444 Niederspannungsinstallationsanlagen (aktualisiert)
Die Planung der Niederspannungsinstallationsanlagen erfolgt nach den Grundsätzen der aktuell gültigen Normen und Regelwerke, sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Unterverteilungen
Die Gebäude sind entsprechend der Anordnung der Funktionsbereiche in elektr. Versorgungs- bereiche der Elektrotechnik je Ebene aufzuteilen.
Pro WIC ist eine eigene UV entsprechend Plapane vorzusehen. Die Zuleitung zu dieser UV ist an den Klemmstellen und vor Durchbrüchen o.ä. Raumübergängen zu kennzeichnen (entspre- chend Elektroplanung mit dauerhafter Beschriftung (Kabelkennzeichnungsschilder) zu verse- hen). Die Kennzeichnung elektrischer Betriebsmittel ist eine Forderung, die enthalten ist, so- wohl in der Errichtungsbestimmung als auch in der Bestimmung für das Ausrüsten elektrischer Maschinen.
Die Standorte der Unterverteilungen sind nach technischen Erfordernissen für eine wirtschaft- liche Elektroversorgung festzulegen.
Für die Aufstellung der Unterverteilungen sind dementsprechend Verteilerräume den Vertei- lungsbereichen zugeordnet zu planen.
Im Falle einer SV-/ und AV-Versorgung sind die Unterverteilungen in voneinander getrennten Räumen zu planen.
Technik-Schaltschränke der Fremdgewerke werden bei den jeweiligen Gewerken erfasst. Zu- leitungen zu diesen Schaltschränken werden vom Gewerk Elektro nach Angabe der Fremdge- werke geplant.
Die Etagenverteiler/Unterverteilungen sind den Anforderungen entsprechend als Stahlblech- Stand- oder Wandverteilungen auszuführen.
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Es sind fabrikfertige, Typ-geprüfte Schaltschränke einzusetzen.
Die Schutzart der Verteilungen ist den Verteilerstandorten anzupassen.
In allen Unterverteilungen ist ein elektronischer Stromzähler vorzusehen. Der Zähler sollte vor- zugsweise auf übergeordnete Systeme der Gebäudeautomation aufschaltbar sein (ggf. durch Nachrüstung entsprechender Module/Komponenten), vorzugsweise M-BUS-Zähler.
In allen Unterverteilungen sind eine Bestückungsreserve von 10 % und eine Platzreserve von 25% vorzuhalten. Als Eingangsschalter werden Lastschalter eingesetzt.
Steige- und Steuerleitungen/Kabeltrassen
Die Errichtung der Kabel- und Leitungssysteme erfolgt entsprechend der DIN VDE 0100 – 520 und der Muster-Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR) in der aktuellen Fassung.
Kabeltrassen eignen sich besonders gut für die Wiederverwendung. Vor der Planung ist das Angebot der Bauteilbörse auf wiederverwendbare Produkte zu prüfen. Evtl. Aufbereitung und technische Prüfung ist hierfür in der Planung zu berücksichtigen.
Die Unterverteilungen sowie die Schaltschränke der haustechnischen Gewerke werden jeweils über separate Steigleitungen von der GHVT versorgt.
Die Führung der Steigleitungen erfolgt von der GHVT auf Kabelbahnen und über Steige-Punkte auf Steigleitern bzw. KSV-Schienen.
Im Gebäude sind in den Verteilungsbereichen jeweils getrennte Steigpunkte für SV- und AV- Versorgung vorzusehen.
Die Haupttrassen und Steigpunkte sind so auszuführen, dass eine Nachbelegung mit Kabeln und Leitungen möglich ist.
Für die AV-Versorgung ist halogenfreies Kunststoffkabel vom Typ N2XCX vorzusehen. Die Quer- schnittsfestlegung erfolgt nach der zulässigen Strombelastbarkeit entsprechend DIN VDE 0289. Der Spannungsabfall auf den Steigleitungen soll 1% nicht überschreiten.
Steigleitungen für die Sicherheitseinrichtungen werden in Funktionserhalt E90 ausgeführt. Es wird halogenfreies Kabel NHXCHX vorgesehen.
Für die Polizei gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Anordnung von WiC und Trassenführung Mehrere WiC sind senkrecht übereinander einer Gebäudeachse zuzuordnen; diese verbindet ein geschoßübergreifender Steiger, der in den jeweiligen Geschoßebenen so dimensioniert ist, dass vom KG bis zum DG die Sekundär- und Tertiärverkabelung über geeignete Kabeltragkon- struktionen (Steigeleitern und Kabelrinnen) problemlos verlegt werden können. Kabelverlege-Systeme sind grundsätzlich mit einer Oberflächenqualität nach EN 10 346 (send- zimirverzinkt) zu errichten.
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Vertikale und horizontale Trassenführungen sind so festzulegen, dass ein problemloses Nach- installieren ohne Zerstörung der peripheren Bausubstanz möglich ist (siehe dazu auch Hinweis im Teil B / Pkt. 3.4). Im WiC selbst sind die Kabeltrassen unter Verwendung von Gitterrinnen oder Weitspannbahnen auszuführen. Werden Steigerbereiche abgekoffert, sind pro Geschoßebene zwei Revisionsklappen 400 x 400 mm in Höhe 400 mm OFF und unterhalb der Raumdecke einzusetzen. Im Bereich des WiC ist eine Abkofferung mit Revisionsklappen nicht erforderlich.
Endstromkreise der Elektroinstallation
Die Errichtung der allgemeinen Elektroinstallation erfolgt nach den Grundsätzen der aktuell gültigen Normen und Regelwerke, sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Entsprechend der aktuell gültigen DIN- Norm sind für alle Steckdosen mit einem Bemessungs- strom bis 20 A, die für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind, sowie Endstromkreise für im Außenbereich verwendete tragbare Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom bis 32 A Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdif- ferenzstrom ≤ 30 mA vorzusehen.
Als Schutzmaßnahme gegen zu hohe Berührungsspannung ist bevorzugt das TN-S-System, mit getrenntem Schutzleiter und Neutralleiter, einzusetzen.
Geräteanschlüsse werden entsprechend der Anschlussleistung, unter Berücksichtigung des zu- lässigen Spannungsfalls, ausgelegt.
Die Stromkreiszuleitungen und Schalterleitungen werden je nach Erfordernis und räumlicher Gegebenheit auf Kabeltrassen, in Hohlwänden, im Installationsrohr oder auf Putz verlegt. Je nach Raumnutzung wird die Installation als Unterputz-, Feuchtraum-Unterputz- oder Aufputzin- stallation ausgeführt.
Als Leitungsmaterial wird halogenfreie Kunststoff-Mantelleitung Typ NHXMH verwendet. Die Auslegung der Mindestquerschnitte obliegt dem Planer.
Die Haupttrassen und Steigepunkte der Elt. Installationen werden getrennt von den Trassen für die FM- und IT-Verkabelung ausgeführt.
Für Beleuchtung und Steckdosen sind getrennte Stromkreise vorzusehen.
Steckdosen für die Versorgung der Datengeräte erhalten separate Stromkreise.
Steckdosen + Schalter eignen sich gut für die Wiederverwendung. Vor der Planung ist das Angebot der Bauteilbörse auf wiederverwendbare Produkte zu prüfen. Evtl. Aufbereitung und technische Prüfung ist hierfür in der Planung zu berücksichtigen.
Für Drehstromkreise mit Absicherung B16 A müssen Leitungsquerschnitte 2,5 mm² Cu gewählt werden.
Entsprechend der Leitungslänge der Zuleitungen muss der Leitungsquerschnitt wegen des
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Spannungsfalls bzw. des Verlegefaktors im Einzelfall auch höher gewählt werden.
Für alle Nutzungsbereiche, Technikräume, Lager, WCs usw. ist eine örtliche Beleuchtungs- schaltung zu planen.
Die Auswahl der Installationsgeräte richtet sich nach den Anforderungen der Räume. Es sind Flächenprogramme eines Markenherstellers vorzusehen.
Pro möglichen Arbeitsplatz (8m²) sind 4 Steckdosen 230 V vorzusehen. Davon 2 Dosen für EDV - farblich gekennzeichnet und separat abgesichert. Für Liegenschaften entsprechend An- lage 6 ist die Plapane des ITDZ Berlin (Anlage 7) anzuwenden. Für die Ausstattung der Be- sprechungsräume ist der Verteilungsschlüssel pro m² Arbeitsplatz hochzurechnen.
Überspannungsschutz
Der Überspannungsschutz in der elektrischen Anlage ist auf der Grundlage der aktuell gültigen Normen und Regelwerke zu planen und rechnerisch nachzuweisen.
In den Hauptverteilungen sind Blitzstromableiter als Grobschutz für das Elektroverteilernetz einzuplanen.
In den Unterverteilungen werden Überspannungsableiter (Mittelschutz) zum Schutz der Ver- braucheranlage eingesetzt. Die Ausrüstung der Steckdosen für Endgeräte der Datentechnik mit Überspannungsableitern ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit den Nutzern nach erfolgter Freigabe durch den Auftraggeber vorzusehen.
Brandschutz
Der Brandschutz erfolgt unter Beachtung der Muster-Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR) in der aktuellen Fassung.
Innerer Blitzschutz und Potentialausgleich
Die Errichtung des inneren Blitzschutzes und des Potentialausgleiches erfolgt nach den Grunds- ätzen der aktuell gültigen Normen und Regelwerke, sowie den anerkannten Regeln der Tech- nik.
Potentialausgleich
In jedem Gebäudeteil, Hausanschluss oder jeder gleichwertigen Versorgungseinrichtung wird ein Hauptpotentialausgleich nach DIN VDE 0100 Teil 410 Abschnitt 6.1.2 ausgeführt. An die Erdungsfahnen in den Technikbereichen und den Hauptverteilungsräumen (GHVT) werden die Teile der technischen Anlagen angeschlossen, die folgende Kriterien erfüllen:
Alle im Gebäude liegenden, großen Metallteile und Geräte sowie die senkrechten und netzartig verlaufenden Wasserleitungen, Lüftungskanäle, Heizleitungen und Aufzugsschienen.
Bei hohem Ausstattungsgrad des Gebäudes mit informationstechnischen Anlagen ist je UV- Bereich ein zusätzlicher örtlicher Potentialausgleich auszuführen. Mit dieser Maßnahme soll in
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Zusammenhang mit der Errichtung eines TN-S-Netzes ab GHVT ein fremdspannungsarmer Po- tentialausgleich gewährleistet werden, um Störungen an empfindlichen informationstechni- schen Anlagen weitestgehend zu vermeiden.
Es ist in diesen Fällen ein zusätzlicher Potentialausgleich für Anlagen der Informationstechnik zu errichten. Die Anforderungen der Plapane des ITDZ Berlin (Anlage 7) sind zu berücksich- tigen.
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
EMV-Maßnahmen:
Für die Errichtung EMV-gerechter Installationen sind die aktuell gültigen Normen und Regel- werke, sowie die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden.
- Blitzschutzanlage Die Blitzschutzanlage ist gemäß DIN V VDE V 0185 auszuführen (siehe auch KG 446 Blitz- schutz- und Erdungsanlagen). Der Blitzschutzpotentialausgleich aller eingeführten metallischen Leitungen und elektrischen Energie- und Datenleitungen ist zur Vermeidung von Ausgleichs- strömen zentral an einer Stelle vorzunehmen. Sollte dies aus örtlichen Gründen nicht möglich sein, kann eine Ring-Potentialausgleichsschiene eingesetzt werden.
Für die Polizei gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Ebenso ist die Einbindung der Antennenanlagen in das Blitzschutzsystem des Gebäudes zwin- gend erforderlich und entsprechend dem Blitzschutzkonzept des Gebäudes mit der BIM GmbH oder einer beauftragten Blitzschutzfirma abzustimmen. Besonderes Augenmerk ist auf die Ver- legung der Antennenkabel vom Funkmast zum jeweiligen WIC zu legen; dafür sind die ge- schoßübergreifenden Steiger der netztechnischen Versorgung zu nutzen. Sämtliche Datenan- schlüsse, die nach außen oder auf Dächer geführt werden, sind mit einem Blitzstrom- und Überspannungsableiter für CAT-Leitungen zu versehen.
-
Erdungsanlage (nur bei Neubauten)
-
Potentialausgleich Horizontal und vertikal vermaschter Potentialausgleich durch Schaffung eines Potentialaus- gleich-Netzwerkes, durch die horizontale und vertikale Verbindung der Armierungen im Beton und Einbindung aller weiteren metallischen Installationen. Für die Einhaltung des Trennungs- abstandes ist neben der Einbindung der Armierungen in den Potentialausgleich auch die zu- sätzliche Einbringung von Erdungsleitungen in Betondecken der einzelnen Ebenen.
Der äußere Potentialausgleich (Kabel) ist mit dem Blitzschutzpotentialausgleich zu verbinden.
- Starkstromanlage Die Hauptstromversorgung wird als TN-S-Netz aufgebaut. Die Verkabelung von der GHVT zu den Unterverteilern und Gewerkeschaltschränken ist mit Kabeln mit konzentrischem PE (Schirm) auszuführen. Haupttrassen der FM/IT-Verkabelung werden getrennt von den Trassen
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der Starkstromanlagen geführt.
-
Schaltanlagen/Transformatoren Schaltanlagen werden so angeordnet, dass lange Kabelwege vermieden werden. Kabelsysteme sind so zu verlegen, dass sich magnetische Felder weitgehend selbst kompensieren. Unmittel- bar neben oder über den Hauptverteilungen dürfen keine PC-Arbeitsplätze oder medizinischen Geräte mit CRT-Monitoren (Röhren-Monitore) eingerichtet werden.
-
Elektronische Vorschaltgeräte Elektronische Vorschaltgeräte sind nach geringstmöglichen Störspannungen und Störfeldstär- ken auszuwählen.
-
Filter Generell sind Filter mit geringen Ableitströmen und Störfeldstärken auszuwählen.
-
CE- Zertifizierung Für alle elektrischen und elektronischen Anlagen und Geräte (in Fest- oder Daueraufstellung) sind CE-Zertifikationen vorzulegen und bezüglich EMV-Eigenschaften für dieses Bauvorhaben zu prüfen.
-
Datenkabel Für die Verkabelung sind Kabel mit hochwertigen Eigenschaften entsprechend den Anforde- rungen der Plapane (Anlage 7) zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist die Verkabelung als ge- schirmtes, symmetrisches System auszuführen.
-
Bewehrung, Metalleinbauten etc. Vorgenannte Bauelemente sind Ziel gerichtet in das Erdungs- und Potentialausgleichssystem einzubinden und für EMV- Zwecke zu nutzen.
445 Beleuchtungsanlagen
-
Grundlagen Bei der Planung sind die aktuellen Normen und Richtlinien zur Beleuchtung mit künstlichem Licht und die Beleuchtung von Arbeitsstätten zu berücksichtigen.
-
Beleuchtungskonzept Das Beleuchtungskonzept soll sich in das Gesamtkonzept der Architektur einfügen. Hier gilt es insbesondere die Funktionalität der Beleuchtungsanlagen mit den gestalterischen Grund-kon- zepten für das Gebäude zu verbinden.
Bei Entwurf, Auswahl, Ausführung und Betrieb von Beleuchtungsanlagen muss Sorge getragen werden, dass nicht mehr Energie verbraucht wird, als zur bestimmungsgemäßen Nutzung er- forderlich ist.
Leuchten eignen sich besonders gut für die Wiederverwendung. Vor der Planung ist das Ange-
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bot der Bauteilbörse auf wiederverwendbare Produkte zu prüfen. Evtl. Aufbereitung und tech- nische Prüfung ist hierfür in der Planung zu berücksichtigen.
Flure und WC-Anlagen mit Zeitschaltung, evtl. Bewegungsmelder (ggf. Präsenzmelder) wo möglich.
Bis auf wenige repräsentative Räume/Bereiche ist die Beleuchtungsplanung im Wesentlichen auf ihre Funktionalität auszurichten. Es werden die beleuchtungstechnischen Anforderungen der jeweiligen Nutzungsbereiche berücksichtigt. Sofern möglich/zulässig ist eine tageslichtab- hängige Beleuchtung oder ggf. Bewegungs-/Präsenzmelder vorzusehen.
Aufgrund der RoHS-Richtlinie (Richtlinie 2011/65/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) ist das in Verkehr bringen von CFLni-Lampen seit dem 25.02.2023 und von T5- und T8-Leuchtstofflampen seit dem 25.08.2023 verboten.
Als Lichtquellen sind aufgrund des o.g. Verbotes und aus Gründen der Energieeffizienz aus- schließlich LED-Lampen mit hoher Lichtausbeute und langer Lebensdauer, vorzugsweise als austauschbare LED-Lampen, einzusetzen.
Bei Neubau sind grundsätzlich LED-Lampen mit austauschbaren Leuchtmitteln vorzusehen. Bei Sanierungsmaßnahmen ist die konventionelle Beleuchtung als Konversionslösung auf LED- Lampen umzurüsten. Der sinnvolle Einsatz von Präsenzmeldern (bspw. in Fluren, Sanitärräu- men) ist zu prüfen.
Die Wahl der Lichtfarbe muss mit dem eingesetzten Konzept der Innenarchitektur im Hinblick auf Farben und Materialien abgestimmt werden.
Auf Basis der v. g. Vorschriften und Kriterien sind die Beleuchtungsstärken der Beleuchtungs- anlagen wie folgt auszulegen:
- Büroräume (Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung) bezogen auf die Arbeitsfläche 500 lx
- Eingangshallen/Foyerbereich 200 lx
- Treppenräume 150 lx
- Verkehrsflächen/Flurbereiche 100 lx
- Technikflächen 200 lx
- Aufenthaltszonen 200 lx
- WC-Bereiche 200 lx
- Pausenräume 100 lx
- Teeküchen 200 lx
- Lagerräume 100 lx
- Archivflächen 200 lx
- Wiringcentren (WIC) 500 lx
Für die Schulen gilt abweichend bzw. zusätzlich:
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Integrierte Beleuchtung, keine Spots.
Flure und WC-Anlagen mit Zeitschaltung, evtl. Bewegungsmelder.
Für die Polizei gilt abweichend bzw. zusätzlich:
In Zuführungsräumen und Zellen sind Antivandalenleuchten zu installieren. Der Schaltzustand der Zellen ist je nach Bedarf im Zuführungsraum bzw. in der Wache zu signalisieren. Hierzu ist in der Wache oder im Durchsuchungsraum eine gesonderte Unterverteilung mit Sichtfenster zu montieren.
Besonderheiten: In den der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen (Flur, Wache) sind keine Schalter und Taster anzuordnen. Für diese Bereiche sind die Beleuchtungsanlagen in der Un- terverteilung Wache zu schalten.
Weiterhin ist an die Verteilung Wache die Alarmbeleuchtung, die Außenbeleuchtung und das Dienststellenschild anzuschließen.
Waffenkammer: Aus sicherheitstechnischen Gründen ist die gesamte E-Anlage mittels Hauptschalter bei Nicht- benutzung spannungslos zu machen. Hiervon ausgenommen ist die Alarmanlage. Hierfür ist ein gesonderter Stromkreis 230V/16 A sowie eine Potentialausgleichsleitung 6 mm² zu verle- gen.
Besteht für den Fall eines BEWAG-Netzausfalles keine Gesamtversorgung mit Netzersatz, sind nachfolgend aufgeführte Räume mit Notstrom zu versorgen:
- Sämtliche Verkehrswege,
- Funktionsräume der luK-Technik,
- spez. Diensträume (Klärung im Einzelfall),
- EDV-Räume,
- Wachen und deren technische Einrichtungen,
- GESA und deren Funktionsräume,
- Alarmbeleuchtung,
- Außenbeleuchtung,
- Dienststellenkennzeichenschild und Hausnummernleuchte.
Die EDV-Schukosteckdosen in spez. Diensträumen (Klärung im Einzelfall) sind ebenfalls an die Notstromversorgung anzuschließen.
Für die Feuerwehr gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Technisches Ausstattungsprogramm für FW, Sanitärräume, Fahrzeughallen, Alarmlicht, Aus- leuchtung der Alarmwege.
Wasch- und Toilettenräume Über den Spiegeln durchgehendes Lichtband als Leuchte mit kantiger, prismatischer werkzeug-
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los zu entfernender Acrylglasabdeckung, geriffelt oder genarbt, Schutzart IP 20. Deckenbe- leuchtung kann ggf. entfallen.
Duschräume Deckenbeleuchtung FR als Leuchten mit Schutzart IP 45 oder höher, mit werkzeuglos zu ent- fernender Acrylglasabdeckung, geperlt oder geriffelt.
Flure Deckenanbauleuchten mit weißem Metallraster und Leuchtstofflampen, je nach Erfordernis in ein- oder zweireihiger Ausführung.
Büroräume Deckenanbauleuchten gem. Anforderungen ArbStättV.
Fahrzeughallen FR-Leuchten abgependelt, Schutzart IP 45 oder hoher, mit werkzeuglos zu entfernender Acryl- glasabdeckung, geperlt oder geriffelt. Der Reflektor muss breitstrahlend oder tiefbreit-strah- lend sein (z. B. NORKA HAMM mit Reflektor). Die Leuchten werden immer zwischen den Fahr- zeugständen installiert in einer Höhe von 3,50 m. Die Schaltung der Lichtbänder ist so auszu- führen, dass jeweils die vorderen und die hinteren Leuchten einzeln zu schalten sind (jeweils von vorne und von hinten).
Ein- und Ausfahrten Über jedem straßenseitigen Ausfahrtstor oder zwischen den einzelnen Toren sind Außen-leuch- ten in Form von LED-Strahlern zu installieren, die den Vorplatz beleuchten. Diese sind mit Dämmerungsschaltern auszustatten. Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind die Leuchten an- zupassen und ggf. mit der zuständigen Behörde abzustimmen.
Die hofseitigen Ausfahrten sind wie die straßenseitigen auszustatten, wenn keine Hofbeleuch- tung vorhanden ist.
Alarmlicht Das Alarmlicht dient als zweiter Alarmierungsweg.
Hierfür sind in allen Räumen über der Tür rechteckige Wandanbauleuchten aus Vollkunststoff eingesetzt, deren Abdeckung werkzeuglos zu entfernen sein muss, Größe: L 215 mm x B 115 mm x T 110 mm, Unterteil Kunststoff schwarz, Abdeckung Thermoplast weiß. In Dusch- und Toilettenräumen werden keine Alarmlichtleuchten installiert, jedoch in den Vorräumen von Toiletten- und Waschräumen. In allen Fluren sind Alarmleuchten in einem Abstand von ca. 3 – 4 m an der Wand in einer Höhe von 2,5 m anzubringen.
Die Alarmlichtleuchten benötigen eine separate Ansteuerung und eigene Stromkreise. Das Alarmlicht verlischt nach 3 Minuten.
In der Fahrzeughalle ist das Alarmlicht mit der Allgemeinbeleuchtung kombiniert. Sind die Leuchten aus, werden diese durch den Alarmlichtimpuls eingeschaltet. Sind sie an, läuft dieser Impuls ins Leere.
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- Sicherheitsbeleuchtung Geplant wird die Installation einer Sicherheitsbeleuchtung bei Erfordernis bzw. nach Vorgabe des Brandschutzkonzeptes und der ASR.
Die Sicherheitsbeleuchtung kann/sollte in die Flurbeleuchtung integriert werden.
446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
- Erdungsanlagen Für die Planung der Erdungsanlagen, Schutzleiter und Potentialausgleichsleiter sind die aktuell gültigen Normen und Richtlinien, sowie die anerkannten Regeln der Technik zugrunde zu legen.
1.1 Erdungsanlagen Neubau
1.1.1 Keine Bauwerksabdichtung Als Erdungsanlage ist ein Fundamenterder aus verzinktem Bandstahl (FL 30 St), verlegt im Fundament bzw. in der Bodenplatte, im Raster 20x20 m zu planen.
1.1.2 Bauwerksabdichtung (weiße oder schwarze Wanne)
Als Erdungsanlage ist ein Ringerder aus V4A Stahl 62305-3, verlegt unterhalb der Bodenplatte, im Raster 10x10 m zu planen.
Zusätzlich ist ein Potentialausgleichsleiter innerhalb der Bodenplatte/Wanne mit einer Ma- schenweite von max. 20x20 m zu planen.
1.1.3 Blitzschutzzonenkonzept Ring oder Fundamenterder im Raster von max. 5x5 m planen.
-
Erdungsanlagen Altbausanierung Die vorhandenen Erdungsanlagen sind zu überprüfen. Entsprechend der geplanten Nutzung des Gebäudes ist die Erdungsanlage auf der Grundlage der geltenden Vorschriften zu ergänzen.
-
Auffang- und Ableiteinrichtungen
3.1 Neubauanlagen Die Blitzschutzanlage ist auf der Grundlage der aktuell gültigen Normen und Richtlinien, sowie die anerkannten Regeln der Technik zu ergänzen und zu planen. Auf der Grundlage der vor- stehenden Vorschriften sind die erforderliche Schutzklasse des Gebäudes und die Abstände zwischen Ableitungen und Ringleitern festzulegen.
3.2 Altbausanierung Die vorhandenen Blitzschutzanlagen sind zu überprüfen. Entsprechend der geplanten Nutzung des Gebäudes ist die Blitzschutzanlage auf der Grundlage der aktuell gültigen Normen und Richtlinien, sowie die anerkannten Regeln der Technik zu ergänzen.) zu ergänzen.
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450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen (aktua- lisiert)
- Allgemeines IT- Maßnahmen werden grundsätzlich nur im Zusammenhang mit umfangreichen baulichen oder anlagentechnischen Sanierungen realisiert, nicht als Einzelmaßnahme über den Bauun- terhalt als Abbau des Sanierungsstaus. Im Zuge von nutzerspezifischen Maßnahmen (als Nut- zerwunsch) können IT-Maßnahmen auch als Einzelmaßnahmen realisiert werden.
Bei der Planung und Ausführung sind die aktuell gültigen Normen und Regelwerke sowie die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden.
Als Planungsleitfaden wird auf die Plapane (Planungsleitfaden für den Bau und den Betrieb von passiven Netzinfrastrukturen anwendungsneutraler Kommunikationsnetzwerke in der öffentli- chen Verwaltung des Landes Berlin), mit Stand 21.06.2018 verwiesen (siehe Anlage 7). Dieser ist der Planung zu Grunde zu legen und einzelfallbezogen zwischen BIM, Nutzer und ITDZ Berlin in der jeweiligen baulichen Maßnahme abzustimmen und an diese zu adaptieren. Die Anforderungen sowie Leistungen gemäß Plapane sind im Zuge der Planung für Verwaltungs- gebäude von den Planungsbüros anzuwenden (siehe Anlage 4). Weiterhin wurde ein WIC- Raumtypus vom ITDZ Berlin für die Planung bereitgestellt (siehe Anlage 5). Grundsätzliche Merkmale mit den entsprechenden Qualitätsanforderungen sind bereits zwischen BIM und ITDZ Berlin vereinbart und sind als Vorgabe zu verstehen. Hieraus ist auch die Kostenverant- wortung erkennbar – siehe dazu die Übersicht in der Anlage 4. Für zusätzliche Merkmale, welche nicht in dieser Übersicht enthalten sind, und/oder eine andere Ausprägung vom Nutzer oder von der ITDZ Berlin gewünscht werden, übernimmt die BIM die Kosten nicht. Hierfür ist in jeder Maßnahme eine Vereinbarung mit der BIM zu erstellen (Kostenübernahme, Projekt- vereinbarung).
Für Liegenschaften anderer Nutzungsarten (keine Verwaltungsnutzung) und ohne Betrei- berverantwortung durch die ITDZ Berlin sind die Anforderungen des ITDZ Berlin als Orientie- rungsleitpfaden zu verwenden. Die Programmreichweite des ITDZ Berlin sind definiert – hierzu Anlage 6.
Folgende Raum- Eignungskriterien für Etagenverteiler/ Serverräume (WIC) sind, wenn mög- lich und sofern vorhanden, zu beachten:
• keine Gas- oder Wasserrohre im Raum • vorhandene, nicht rückbaubare Abwasserrohre müssen wasserdicht eingehaust wer- den • Leckmelder mit Aufschaltung auf die GMA installieren, diese müssen in Räumen unter Dächern oder in Kellern ebenso angebracht werden- sofern eine GMA im Bestand vor- handen ist • keine Heizkörper bzw. Anlagen der zentralen Wärmeversorgung • geregelte Zwangsbe- Entlüftung bzw. mit Klimaanlage verschaltet
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• möglichst keine Fenster, wenn nicht anders möglich, dann mit Ausstattung zur Durch- bruch-hemmung (Gitter/Glasbruchmelder), Wärmeschutzfolie, BSI-Vorgaben hierzu anwenden • Türen (T30, RC2, Oberschließer) nach außen aufgehend (ASR A2.3), mit Panikschloss innen, Kugelknauf außen, zentralüberwachtes Schließsystem
Für die Feuerwehr gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Leistungsabgrenzung BIM / IT Feuerwehr
| Technik | Leistung BIM | Leistg. IT Feuerwehr |
|---|---|---|
| Zugangskontrolle | ||
| Klingelanlage | Kabel, Leitungen, Sprechstelle nach Vorgaben Feuerwehr | |
| Autarke Videoanlage | Nach Prüfung d. Notwendigkeit | |
| Mechanisches Schließsys- tem | Nach Prüfung d. Notwendigkeit | |
| Kartenleser | Feuerwehr | |
| Transponder | Feuerwehr | |
| Codeschlossanlagen | Feuerwehr | |
| Meldeanlagen | ||
| BMA | ||
| GMA | Feuerwehr | |
| Störmeldeanlage | Feuerwehr | |
| Anwesenheitstableau | Feuerwehr | |
| Uhren | ||
| DCF 77- oder Quarzuhren | Feuerwehr | |
| Haupt- u. Nebenuhren | Kabel, Leitungen, Uhren, nach Vorgaben der Feuerwehr | |
| Fernmeldeanlagen- tisch | Feuerwehr | |
| Notstromversorgung | ||
| Stationäre USV | Feuerwehr | |
| Mobile USV | Feuerwehr | |
| Klimatechnik | ||
| Fernmelderäume | Feuerwehr | |
| TV-Versorgung |
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| BK-Anlagen | Feuerwehr | |||
|---|---|---|---|---|
| SAT-Anlagen | Feuerwehr | |||
| DVBT-Anlagen | Feuerwehr | |||
| Funk-Sende/ Empfangsstationen | ||||
| Wachfunktechnik | Feuerwehr | |||
| Stadtweite-digitale Alarmierung | Feuerwehr | |||
| Ladegeräte f. mobile Funktechnik | Feuerwehr | |||
| IuK-passive Haus- infrastruktur | ||||
| Strukturierte Verkabelung | Feuerwehr | |||
| Lautsprecherverkabelung | Feuerwehr | |||
| Uhrenverkabel-Systeme | Feuerwehr | |||
| Melderkabelsysteme | Feuerwehr | |||
| Gegensprechsysteme | Feuerwehr | |||
| Kabelkanalanlagen | ||||
| Kabelschächte | Feuerwehr | |||
| Verrohrung auf dem Grundstück | Feuerwehr | |||
| IuK-aktive Haus- infrastruktur | ||||
| Aktive Netzwerkkompo- nenten f. Sprache, Daten, Fernsehen, Dectsystem | Feuerwehr | |||
| Einsatzleitstellen | ||||
| Aktive und passive Komponenten | Feuerwehr | |||
| Ansteuerungstechnik | ||||
| Ansteuerung Alarmlicht | Feuerwehr | |||
| Ansteuerung Toröffner- anlagen | Feuerwehr | |||
| Präsentationstechnik | ||||
| Beamer, Player, Audio- Technik, Projektionswände | Feuerwehr | |||
| Anschluss Fernmelde- tische | Feuerwehr | |||
| Installation USV-Anla- gen | Feuerwehr |
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Für die Polizei gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Größe des WiC Die Größe des WiC muss eine Grundfläche angepasst an die spezifischen Gegebenheiten auf- weisen. Um eine unkomplizierte Kabelzuführung durch die Kabeltragkonstruktionen über den LAN- und Serverschränken zu ermöglichen, ist eine Raumhöhe von mindestens 2,60m einzuhalten. Schrankaufstellung Die Mindeststellfläche für einen Verteilerschrank ist mit 3m x 2m einzuplanen. Zusätzlich sind ggfs. der Platzbedarf für Server, TK-Anlagen, Unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) etc. vorzusehen. Platzreserven für künftige Erweiterungen sollten in den Verteilerschränken sowie bei den Stellflächen berücksichtigt werden. Je nach Ausbaustufe wird im HWiC und WiC eine vorgegebene Anzahl LAN- und Server- Schränken mit einem Grundmaß (BxTxH) von 800mm x 1.000mm x 2.100mm aufgestellt. Dabei wird eine Einbaudichte von 42 Höheneinheiten (eine HE entspricht 44,46 mm) pro Schrank erreicht. In der Regel besteht ein Grundaufbau aus drei Schränken, die mittig im Raum aufgestellt werden (siehe dazu Anlage 2 und 3). Im geschlossenen Zustand des Gestellverbandes ist ein Umgang von mind. 1,20 m lt. Techni- sche Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3 zu gewährleisten. Hinweis: Die Einhaltung dieser Verkehrsfläche gilt jedoch nur, wenn Schränke mit vertikal veteilten Front-und Rücktüren zur Aufstellung kommen! Der Ausbau und die Ausstattung der Schränke sind nach den Vorgaben der Fachabteilung Dir ZS IKT B 3 zu errichten. Bei der Aufstellung der Schränke bestimmt die Fluchtrichtung bzw. die Aufschlagrichtung der HWiC und WiC-Eingangstür die Frontseite des Gestellverbandes. Die Schränke sind zu beschriften; die Nummerierung der Schränke zählt frontseitig von links beginnend. Bautechnische Anforderungen für den störungsfreien Betrieb Vorzugsweise sollten durch und über dem HWiC und WiC keine Ver- und Entsorgungsleitungen geführt sein. Ist dies dennoch der Fall, ist deren Umverlegung zu prüfen bzw. durch geeignete Verkleidung eine direkte Schadenseinwirkung im Havariefall zu verhindern. Die Regulierung der Raumtemperatur über stationäre Heizkörper ist nicht erforderlich. Vorhandene Heizungs- körper sind zurückzubauen. Ist die Durchführung von Heizsträngen nicht zu vermeiden, sind diese zu isolieren. Bei oberhalb der Wiringschränke verlaufenden Heizungs- oder wasserfüh- renden Rohren, sind diese mittels einer Stahlwanne abzusichern. Mit dem Einsatz und dem Dauerbetrieb von elektronischer Datentechnik (Server, Router, TK-Anlagen, Funktechnik, Vi- deotechnik, Switches, USV-Anlagen usw.) ist von einer auftretenden Wärmelast von 500W/m² (ca2000 BTU/h) im HWiC und WiC auszugehen. Es sind folgende Betriebsbedingungen zu gewährleisten:
- Raumtemperatur: +20° C bis +30° C Hinweis: direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden!
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- Betriebstemperatur (angestrebte Solltemperatur): 26° C
- relative Luftfeuchte: 40% bis 60% Elektronische Anforderungen und Ausstattung der HWiC und WiC Das HWiC und WiC erhält eine separate Elektro-Unterverteilung (Elt-UV), auf die alle im Raum befindlichen Installationen und elektrischen Betriebsmittel aufgeschaltet sind. Die Elt-UV erhält folgende Ausstattung:
- einen Lasttrennschalter bzw. Sicherungslasttrennschalter
- einen Überspannungsschutz Typ II mit Meldekontakt
- 20% Sicherungsreserve (eingebaut und auf Klemme abgeschlossen) inkl. Drei resistente Neozed-Elementen 63 A
- mit einer Platzreserve von 12 TE (z. B. für Hutschienenkomponenten Fa. Siedle)
- ein Unterspannungs-/Überwachungsrelais (z. B. Fabrikat ABB / Typ E 236-US)
- einen RCM-Differenzstrommesser (Typ 460für Haupt-WiC, Typ 420-D-2 Fabrikat Bender für WiC Typ B+C (Unterwiringcenter)
- FI-Schutzschalter für Steckdosen, jedoch nicht für die Steckdosenleisten in den LAN- und Server-Schränken!
- Multimeter Messgerät (z. B. Fabrikat ABB / DMT ME-I-485)
- sechs Leistungsschutzschalter (eingebaut und auf Klemme abgeschlossen) für Signalisie- rungs-anzeigen
- eine 5-adrige Zuleitung aus dem Notstromnetz des Gebäudes bzw. der Liegenschaft Jeder Server- oder LAN-Schrank erhält vier Stromkreise, die wie folgt zugeordnet sind:
- 2x Steckdosenleiste mit je 8 Anschlüssen auf verschiedenen Stromkreisen, die auch nicht auf dem gleichen vorgeschalteten RCD sein dürfen
- 1x Lüfter (wobei Lüfter aus mehreren Schränken zusammen versorgt werden können)
- 1x Anschlussdose für USV-Geräte Die Stromkreise für die Lüfter und die USV können für mehrere Schränke zusammengefasst werden. Lüftung / Kühlung Die Anlagen sind so auszulegen, dass 27°C nicht überschritten werden (Messung in halber Raumhöhe). Die Anforderungen sind im Einzelfall auf die geplanten Server und Netzkompo- nenten abzustimmen und an den oberen Grenzwerten zu orientieren (Energieeinsparung). Maßnahmen zur Einhaltung spezieller Raumluftfeuchten sollten nur in begründeten Einzelfällen zum Einsatz kommen. In diesen Fällen sind aus wirtschaftlichen Gründen dezentrale Lösungen anzustreben (z. B. Schrankklimatisierung). Gebäudemanagement Steuerungstechnik oder Verteiler der Gebäudeausrüstung (zum Beispiel Anlagen der Lüftung, Rauchabzug, Sanitärtechnik, Blitzschutzanlagen, Aufzugssteuerung, Heiztechnik; Hausalarm- /Brandmeldetechnik usw.) dürfen nicht im HWiC/WiC der Fachabteilung Dir ZS IKT B 3 instal- liert werden! Grundsätze der Verkabelung Für den Aufbau des Primärnetzes sind Cu-Telefonkabel und Lichtwellenleiter einzusetzen. Im Campusbereich werden die einzelnen Gebäude sternförmig vom HWiC mit hochpaarigen Fernmelde-Außenkabeln (z. B. A-2Y(L)2Y 100x2x0,6) und LWL-Kabeln Im SM (U-DQ (ZN) BH OS2 12 Fasern nach EN 60794-1-1(10)) - und MM (UDQ(ZN)BH, 50/125μ (OM5) -Bereich (be- stehend aus mind. Im Sekundärbereich ist das interne Gebäudenetz sternförmig auszuführen.
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Die Anzahl der WiC (Etagenverteiler) richtet sich nach:
- der Menge der zu versorgenden AP und
- der Entfernung zu den AP. Zwischen den WiC untereinander, bzw. vom HWiC zu den WiC, ist eine 1:1 Verbindung von:
- 24 Teillängen Kat. 7-Kabeln, beidseitig abgeschlossen auf einem 24-tlg. Patchpanel (1 HE)
- 50 DA Cu-Fernmeldekabel J-2Y(ST)Y ST III BD, beidseitig auf Cat 3 Patchpanel
- 24 Gf (Multimode OM5, beidseitig abgeschlossen auf Spleißbox (1 HE auf LC).
- 24 Fasern (Singlemode OS 2, beidseitig abgeschlossen auf Spleißbox (1 HE E-2000 8° Schrägschliff) herzustellen. Die beidseitige Beschaltung der Kabel erfolgt mit folgendem Abschluss: Steckergesicht MM-Kabel: LC Spleißbox 1 HE SM-Kabel: E 2.000 APC 8° Schrägschliff grün Spleißbox 1 HE Cu-Außen- und Innenkabel auf: 10 DA LSA+ Trennleiste (HWiC-Bereich), senkrecht Baugruppenträger 3 HE und im WIC auf Cat. 3 Patchpanel. Hier ist die 2-adrige Belegung der Stifte 4/5 vorzunehmen.
Angestrebt werden soll eine ungeschnittene Verlegung, wenn es die Steigtrassen zulassen. Ansonsten sind die LWL-Kabel an geeigneter Stelle in der Stockwerksebene über Spleißboxen mit hochfaserigen LWL-Kabeln für den Steigbereich oder die Vertikalebene zu verbinden. Dieses Netz ist flächendeckend und universell auf Basis einer einheitlichen Verteiler- und Endgeräte-Anschlusstechnik mit einer hohen Flexibilität für unter- schiedlichste Dienste und Anwendungen aufzubauen. Flächendeckend bedeutet, dass sich die zu planenden Anschlusszahlen nach der Anzahl mög- licher AP pro Raum gemäß Arbeitsstättenverordnung (siehe dazu Anlage 1) richten. Die Vor- gabe der Fachabteilung Dir ZS IKT B 3 bezieht sich somit auf eine Grundausstattung von mindestens drei Ports pro 8 m² möglichem Arbeitsplatz. Hinweis: Keinesfalls darf sich die Planung an einem aktuellen Bedarf orientieren! Einsparungen, die sich aus dieser Betrachtung ergeben, stehen in keinem Verhältnis von Auf- wand und Materialkosten, die bei Nachverkabelungen zu erwarten sind. Die Verbindungsstrecke im Permanent-Link (Patchpanel im WiC - Kabel - Datendose) hat eine maximale Länge von 90 m nicht zu überschreiten.
Es ist nach Abschluss der Arbeiten eine komplette Dokumentation über Hersteller, Kabelty- pen, Kabellängen, Qualitäts- und Quantitätsangaben mit den dazu gehörigen Anschlusskom- ponenten vom AN zu erstellen und in Form eines Datenträgers an die Dir ZS IKT B 3 zu über- geben. Ebenso sind entsprechende Zeichnungen und Tabellen zu erstellen und zu übergeben. Messabweichungen einzelner Datenverbindungen sind zu kennzeichnen und der Fachabteilung Dir ZS IKT B 3 anzuzeigen. TK-Anlagen / VoIP
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Aufbau, Ausstattung und Inbetriebnahme der TK-Anlagentechnik fällt in die Zuständigkeit der Fachabteilung Dir ZS IKT A 13. Vorzugsweise sollte die TK-Technik in einem HWiC integriert sein. Entsprechend ihrer Aus- baustufe und dem daraus resultierenden Wärmeaufkommen ist die erforderliche Kältetechnik zu dimensionieren (siehe Teil A / Pkt. 2.8 Betriebsbedingungen). Am Beispiel eines Pol.-Abschnittes ist der Standardausbau der TK-Anlage mit rd. 200 Anschluss- einheiten (AE) für analoge und digitale Endgeräte vorgesehen.
455 Audiovisuelle Medien- und Antennenanlagen
Hier als Nutzerspezifische Anlagen (470)
Multimedia-Anschlüsse für analoge Video- und Audio-Übertragungen werden sternförmig, aus- gehend vom räumlich am nächsten gelegenen Etagen-Netzwerkschrank, versorgt.
Hierfür werden separate Video-Koaxialkabel und symmetrische Audiokabel, ausgehend von ei- nem BNC-Patchfeld (Video) und einem XLR-Patchfeld (Audio), verlegt.
Für die Feuerwehr gilt abweichend bzw. zusätzlich: nutzerspezifisch
456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen (aktualisiert)
Brandmeldeanlagen Die Anforderung und Auflagen aus der Baugenehmigung bzw. Brandschutzkonzept o. vgl. sind einzuhalten.
Überfall- und Einbruchmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen (nutzerspez. Anlagen)
Für die Schulen gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Hausalarmierungsanlage mit Pausensignal, das Alarmsignal muss sich vom Pausensignal un- terscheiden.
Für die Feuerwehr gilt abweichend bzw. zusätzlich: Leistungsabgrenzung BIM / IT Feu- erwehr, wenn in dem Brandschutzgutachten nicht explizit aufgefordert, sind BMA und EMA nutzerspezifisch zu gewährleisten.
Für die Polizei gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Die Errichtung, Änderung, Erweiterung und Installation von Gefahrenmelde-Anlagen ist in der jeweils aktuellen Fassung der “Bundeseinheitliche Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanla- gen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) (ÜEA-Richtlinie)“ geregelt (https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/diebstahl-und-einbruch/arti- kel.125014.php). Besondere Beachtung findet dabei die Anlage 13, die Zusatzbestimmungen für das Land Berlin der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.
Der Aufbau von Einbruchmelde-Anlagen (EMA) ist erforderlich bei der technischen Ausstattung
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von:
- Waffenkammern
- Waffenschließfachräumen und
- Asservatenräumen
Die Alarmierungsübertragung zur Einsatzleitzentrale (ELZ) der Polizei hat im Zusammenwirken mit dem bestellten Konzessionär (z. Zt. Fa. Bosch) zu erfolgen. In Vernehmer Räumen und Gefangenensammelstellen (GeSa) mit Zellentrakt, Durchsuchungs- räumen sowie dem Arzt- bzw. Behandlungszimmern (siehe Pkt. 4.13) ist für den sog. Beamten- Notruf eine Überfallmelde-Anlage (ÜMA) zu errichten. Über diese ÜMA wird die Alarmierung zum jeweiligen Polizeiabschnitt weitergeleitet und mittels eines Anzeigetableaus signalisiert. Für die vorgenannten Überfall- und Einbruchmelde-Anlagen (ÜEA) ist ein separater 230 V~/ 10 A Netzanschluss vorzusehen, sowie ein Potentialausgleich von 6 mm2 Cu gn/ge heranzuführen. Vom Standort der ÜEA wie auch der EMA ist vom Über- tragungsgerät für die Signalübertragung ein Datenkabel zum nächstgelegenen WiC zu verlegen und dort auf einer gesonderten LSA+ Anschlussleiste aufzulegen. Ebenso wird darauf ver- wiesen, dass für den Aufbau und die Installation einer Einbruchmelde-Zentrale (EMZ) ein se- parater Raum bzw. ein geeigneter Umschrank vorzusehen ist. Sind in einem Polizei-Abschnitt Anzeigen- bzw. Vernehmer Räume (überfallgefährdete Arbeitsplätze) einzurichten, sind die Ar- beitstische mit sogenannten Überfalltastern auszustatten. Zur Anzeige von Signalen ist über ein eigenständiges Lokales Sicherheitsnetzwerk (LSN) im Wachbereich ein LED-Tableau zu in- stallieren. Grundsätzlich ist bereits in der Planungsphase bzw. bei der Erarbeitung des Siche- rungskonzeptes die Fachdienststelle LKA Präv. 3 Gefahrenmeldeanlagen hinzuzuziehen. Hinweis: Die Abnahme und Zulassung der jeweiligen ÜEA mit Aufschaltung auf Einsatzleitzentrale obliegt LKA Präv. 3.
457 Datenübertragungsnetze
W-LAN Die Ausstattung der Gebäude mit W-LAN gehört grundsätzlich nicht zu den Standards der BIM. Sofern hier nutzerseitige Anforderungen bestehen, sind diese separat, für eine spätere Abrech- nung gegenüber dem Nutzer, zu erfassen. Hinsichtlich des Aufbaus des Netzes gilt, dass das passive, mit dem Baukörper fest verbundene Netz, über die Baumaßnahme zu realisieren ist. Bei der Planung sind die Anforderungen der Plapane des ITDZ Berlin (Anlage 7) zu berück- sichtigen. Die aktiven Komponenten sind vom Nutzer vorzuhalten. Ggf. bereits im Vorfeld er- forderliche Messungen werden in Abstimmung mit den Beteiligten veranlasst.
460 Förderanlagen
Es gilt das Prinzip: Modernisierung (mit Aufarbeitung vorhandener Materialien) vor Erneuerung. Es sind modulare Aufzüge einzusetzen, die zukünftig eine einfache Sanierung ermöglichen.
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Sämtliche neuen Bauteile und Komponenten müssen auf dem Markt frei verfügbar sein, sie dürfen keiner Errichterbindung unterliegen. Es ist der CANOpen Befehlssatz (Kommunikations- protokoll) zu verwenden, damit alle frei verfügbaren Komponenten kommunizieren können. Es sind energieeffiziente Aufzüge mit Rückgewinnung von Energie einzusetzen. Die Kabinenbe- leuchtung ist mit einer Abschaltautomatik im Ruhemodus auszustatten. Die LED-Leuchtmittel müssen durch Dritte (bspw. Haustechniker) leicht auswechselbar sein. Die Vorschriften / An- forderungen aus dem GEG sind zu beachten. Die AMEV-Empfehlung „Aufzug“ ist in der jeweils aktuellen Form bei der Planung von Aufzugsanlagen zu Grunde zu legen. Personenaufzugsan- lagen sind nach Möglichkeit barrierefrei auszuführen. Aufzug 2022 (amev-online.de) Hinweise für die Planung (amev-online.de)
461 Aufzugsanlagen
Personen- und Lastenaufzüge Planungs- und Auslegungsgrundlagen Für alle zu planenden Maßnahmen und vorgesehenen Nutzungen sind für die Aufzugsanlagen detaillierte Verkehrsberechnungen anzustellen. Anhand dieser Berechnungen sind die Aufzüge auszulegen.
In Abstimmung mit der Brandschutzplanung können Evakuierungsfahrten erforderlich sein. Auf jeden Fall ist eine dynamische Brandfallsteuerung für alle Aufzüge im Rahmen einer Moderni- sierung der Steuerungskomponenten vorzusehen.
Die BIM verwendet als Standard-Produkt die Fernnotrufsysteme der Telegärtner Elektronik GmbH in der jeweils aktuellen Bauart. Zu den Hauptkomponenten eines Fernnotrufsystems gehören:
▪ Notrufwählgerät ▪ Sprechstelle (Mikrofon/Lautsprecher) ▪ Notruftaster ▪ Piktogramm-Anzeige ▪ LTE-Modul inkl. SIM-Karte ▪ Antenne inkl. Kabel
Die technischen Standards der BIM für Aufzugnotrufanlagen sind zu beachten (Anlage 10).
Produktvorgaben Notrufeinrichtung:
Notrufgerät vom Fabrikat Telegärtner Typ NRT 1XT mit IPG 141 4G Modul mit VoLTE Funktion (oder neuwertiger) inkl. Anbauteilen. Für die Rufübertragung ist die SGFM-Karte der Firma SiwalTec GmbH zu verwenden. Bei Bestandsanlagen ist die vorhandene Karte weiterzuverwen- den. 2G-Karten sind durch den AG zu deaktivieren und gegen 4G-Karten austauschen zu las- sen.
Konzepte und Ausführungsvarianten, Ausführungshinweise Die Antriebsart (Hydraulik direkt/indirekt, Seilaufzug, Gurt o.ä.) wird nicht vorgegeben und ist
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von Fall zu Fall unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und hinsichtlich Energieeffizienz zu un- tersuchen und festzulegen. Vorhandene Maschinenräume sind im Rahmen von Modernisierun- gen weiter zu nutzen.
Alle gestalterischen Aspekte, wie Innenausstattung und Designelemente, sind unter Berück- sichtigung der Architekturplanung mit dem AG abzustimmen.
469 Sonstiges zur KG 460
Überladebrücken / stationärer Höhenausgleich
470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
Für Kulturbauten gilt abweichend bzw. zusätzlich: Die techn. Ausrüstung von Kulturbauten ist von div. Faktoren abhängig, z. B. Theater Spielbe- trieb / Konzerthaus, und kann daher nur in enger Abstimmung zur Nutzung mit dem AG fest- gelegt werden.
471 Küchentechnische Anlagen
Für die Feuerwehr gilt abweichend bzw. zusätzlich:
nutzerspezifisch
474 Feuerlöschanlagen
Steigleitung „trocken” Frei verlegt, Anschlussarmaturen ohne Einhausung.
Steigleitung „nass“ Eine Neuerrichtung von nassen Feuerlöschleitungen ist aus Gründen der Trinkwasserhygiene zu vermeiden. Bei bestehenden Feuerlöschleitungen nass ist eine Trennung zum Trinkwasser- system gemäß DIN 1988 und EN14463 auszuführen bzw. auf trockene Steigleitung umzurüs- ten. Die Änderungen sind mit der Feuerwehr abzustimmen. Für die Feuerlöschleitung „nass” ist Kupferrohr, Edelstahlrohr oder verzinktes Stahlrohr einzu- setzen; für die Steigleitung „trocken” ist verzinktes Stahlrohr zu wählen.
Handfeuerlöscher Außer in Schulen und Kindertagesstätten, ohne Abdeckhauben, Anordnung nach Möglichkeit in bauseitigen Nischen oder im Wandschrank für die nasse Steigleitung.
Für die Feuerwehr gilt abweichend bzw. zusätzlich:
nutzerspezifisch
Desinfektionsbereiche: Desinfektionsräume sollten komplett abgeschlossene Räume mit min- destens 6 m² sein. Grundsätzlich sollen die Desinfektionsräume direkt von der Fahrzeughalle
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aus zu erreichen sein, ohne das andere Räume/Flure o. ä. durchquert werden müssen und somit eine Verschleppung von Viren/Bakterien ermöglicht wird.
Be- und Entlüftung entweder über Fenster (möglichst auch Kippstellung) oder mechanisch ist erforderlich.
Wandbeläge: Fliesen zargenhoch
Bodenbeläge: pflegeleicht, wasser- und chemikalienbeständig, z. B. Fliesen R 10
Ausstattung: Spüle komplett Edelstahl mit einem Becken und Ablauf mit WW-Anschluss 1,20 m x 0,70 m Höhe 0,85 m. Einhebelmischarmatur möglichst mit langem Hebel für Bedienung ohne Handberührung mit Wandanschluss über dem Spülbecken.
Raumbeleuchtung mind. 500 lux mit Feuchtraumlampen (1 Deckenleuchte und 1 Wandleuchte über dem Spültisch.
Stellfläche für Regale für Medizintechnische Geräte und Ausstattung ist vorzuhalten.
475 Prozesswärme-, kälte- und –luftanlagen Für die Polizei gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Die IuK-Technikräume sind mit Kältetechnik auszurüsten, um die geforderte Raumtemperatur von 20°C ganzjährig nicht übersteigen zu lassen. Dafür sind Split-Geräte zu verwenden. Bei der Auslegung sind die Kälteaggregate als zwei getrennte Anlagen auszuführen mit je 60 % der Gesamtleistung.
479 Sonstiges zur KG 470 (aktualisiert)
Für die Polizei gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Trockenraum (wenn erforderlich) Dieser Raum dient dem Trocknen der Dienstbekleidung.
Fußboden: Linoleum verschweißt
Waffenkammer Siehe hierzu Sicherheitsanforderungen an Waffenkammern und Waffenschließfächern und Grundsätze für die techn. und baul. Sicherung von Polizeidienststellen und -Einrichtungen vom 03.03.2003 (aufgestellt vom Referat ZSE II B).
- Die Eingangstür ist als Stahltür durchbruchhemmend und gegen Aushebeln zu sichern und mit einem Sicherheitsschloss, einem Stangenriegelschloss und mit einem Weitwinkelspion auszurüsten.
- Die Fenster erhalten eine Innenvergitterung, bestehend aus einem umlaufenden L-Stahl- Rahmen 40/40/5 mm, den beiden Flügelrahmen aus Flachstahl 40/5 mm, den waagerech-
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ten Quergurten 40/8 mm und den senkrechten Stäben aus Rundeisen 20 mm, der Auf- lagenleiste 50/5 mm und den drei Konstruktionsbändern (220 mm) je Flügel oder eine Fenstervergitterung von außen. Schlupf- und Maschenabstände zwischen senkrechten und waagerechten Gitterstäben max. 100 x 250 mm.
- Potentialausgleich an den Gittern.
- Die Rundeisen sind durchzustecken und miteinander zu verschweißen.
- Die Gitterflügel (innen liegend) sind mit einem Kastenstangenschloss mit dreifacher Verrie- gelung auszurüsten. Der Rahmen des Gitters ist mit Steinschrauben sowie Schwerlastdü- beln im Mauerwerk zu verankern.
- Alle Schraubverbindungen sowie Konstruktionsbänder sind zu verschweißen.
- Vor Beginn des Innenausbaus der Waffenkammer ist eine Rücksprache mit dem Referat Fernmeldetechnik, zwecks Einbaus einer entsprechenden Alarmanlage, zu halten.
- Die Wände der Waffenkammern sind aus mind. 24 cm dicken Mauerwerk herzustellen.
- An den Fenstern ist ein Sichtschutz anzubringen.
Es ist ein 220 V/16 A Anschluss + Potentialausgleich für ZSE III B (Schwachstrom) vorzuhalten und abzustimmen.
Raum für Gasschutzgeräte und Alarmverpflegung (Lager) Befinden sich diese Räume im Kellergeschoss, müssen diese belüftbar und trocken sein. Sie sind möglichst an der Nordseite sowie in der Nähe des Treppenhauses einzuordnen.
Lehrsaal Der Lehrsaal ist mit einer schallabsorbierenden Decke (Fa. OWA oder gleichwertig) und me- chanischen Verdunklungseinrichtungen für Filmvorführungen auszustatten.
Duschanlagen und Vorräume Aquajet-comfort-Brausekopf, mit Antikalk-System, steckbarem Anschlussstutzen, massives Gussgehäuse Messing poliert verchromt, mit Durchflussmengenregler, Volumenstrom ab 2 bar konstant, Fabr. Aqua o. glw., Unterkante Duschkopf: 1,85 m ü. OKFF (Schulterduschen) bzw. Mitte Duschkopf: 2,10 m ü. OKFF (Kopfduschen) Aquamix-Selbstschluss-Eingriffmischer DN 15 mit automatischer Brauserohrentleerung als Wandbatterie für Duschanlagen, zum Anschluss an Kalt- und Warmwasser, mit Abgangsbogen und Rosette, Rückflussverhinderer und verstell- baren Anschlüssen, mit absperrbarer Wassermengenregulierung. Kolbenlose Selbstschluss- mischkartusche mit einstellbarem Temperaturanschlag, selbsttätig rückschlagfrei schließend. Fließzeit einstellbar. Ganzmetallausführung, Messing verchromt, Fabr. Aqua o. glw., Anordnung eine Fliesenbreite links neben Brausekopf
Seifenschale aus Nylon, Fabr. Hewi oder glw.
Fußbodenentwässerung, gusseisern, asphaltiert mit Glockengeruchsverschluss, Aufsatzstück aus CrNi, verschraubt. Elektr. Haartrockner für Wandmontage, mit elektronischer Druckzeit-
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schaltung, einstellbar 1 bis 4 Min. Stahlblechgehäuse mit der Kopfform angepasster Trocken- mulde aus Makrolon, 4 Warmluftströme, Kolektormotor mit Abschaltvorgang, Thermoschutz für Motor und Heizkörper, VDE-geprüft, spritzwassergeschützt, Höhenverstellung mit integrier- ter Spiegelleiste, stufenloser Verstellbereich 600 mm, innenliegende Kabelzuführung, Typ Beage-Progress, Fabr. Rotter o. glw.
Umkleidebänke: Konsolen aus Stahlrohr 40 mm Durchmesser, kunststoffbeschichtet, schwarz, Füße mit Kunststoffschonern, Bankauflage RAL 9010, mit Stahleinlage, allseitig abgerundet, Breite 410 mm, Höhe 450 mm, Wandgarderobe mit verdeckter Hakenleiste, 120 mm Ausla- dung, Fabr. Vollmann o. glw.
Kristallspiegel, feuchtraumgeeignet, 500mm x 400 mm
Zellentrakt
Alle Einrichtungsgegenstände müssen vandalensicher sein, Ausführung der Objekte in Edel- stahl, rostfrei.
Einzel-Waschtisch mit Selbstschlussbatterie.
Tiefspülklosett, mit Unterputzdruckspüler.
Speibecken mit Unterputzdruckspüler.
Urinalbecken mit Unterputzdruckspüler.
Spiegel 500 x 400 mm, Edelstahl rostfrei, mit diebstahlsicheren Schrauben.
Fußbodenentwässerungen mit verschraubten Abdeckrosten.
Wageneinstellplätze
Bereitstellung der Wageneinstellplätze gem. § 50 der BauO Bln. Zusätzlich sind Einstellplätze für Dienstfahrzeuge einzuplanen. (Absprache mit dem Nutzer)
Munitionslager
Für die Lager der Munition sind 1-4 Stück Munitionsschränke aus Stahlbeton erforderlich. (Ab- sprache mit dem Nutzer)
Uhrenanlage
Jede Polizeidienststelle erhält eine DCF-77 gesteuerte, zentrale Uhrenanlage. Die Hauptuhr wird im IuK-Hauptverteiler montiert bzw. als 19“-Technik im LAN-Schrank-Gestellverband in- tegriert. Vom IuK-Hauptverteiler ist jeweils eine Verbindung (Installationskabel J-Y(St)Y 2x2x0,6) zu den Standorten der Nebenuhren erforderlich.
Für die Hauptuhr ist ein 230 V ~ Netzanschluss zu planen. Bei Verwendung von digitalen Ne- benuhren wird ebenfalls ein Netzanschluss benötigt.
Nebenuhren sind in der Regel in folgenden Räumen zu installieren:
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Abschnittstypische Ausstattung: andere Dienststellen:
Wache (digital) Befehlsstellen Fernmeldebetriebsraum Lage- und Führungszentren Einsatz- / Führungsraum B-Posten / Durchsuchungsraum Anzeigenaufnahme Geschäftszimmer ggf. Schulungsraum
Je nach Bedarf erhält die jeweilige Pol.-Dienststelle über das Netzwerkprotokoll (NTP) gesteu- erte Uhren-Anlage. Als Uhren sind sowohl analoge als auch digitale Uhren vorzusehen. Uhren sind mittels eines RJ-45 Netzwerkports anzuschalten. Diese „Uhrenports“ sind auf einem gesonderten Patchfeld im Wiringcenter aufzuschalten. Im Einzelfall kann auch über den Einsatz von dezentralen Funkuhren entschieden werden. Hinweis: Die 230 V~ Netzversorgung für die Uhren sowie für die digitalen Nebenuhren ist zu beachten und über einen separaten Stromkreis (10 A) abzusichern!
Videoüberwachungsanlagen Zur Gefahrenabwehr und Eigensicherung werden Videoüberwachungsanlagen entsprechend den Vorgaben der Fachabteilung LKA Präv. aufgebaut. Nach Bestätigung und Genehmigung durch die Fachabteilung Just 4 sind die geforderte Video- überwachungsanlage nach deren Vorgabe zu errichten. Grundlage ist zusätzlich die Checkliste Videotechnik der Fachabteilung Dir ZS IKT B3.
Türsprech- und Klingelanlagen
Die unterschiedlichsten Eingangsbereiche der Polizeidienststellen sind einzeln oder kombiniert mit Türsprech- und Klingelanlagen auszustatten. Vorzugsweise ist die Technik der Firma SSS Siedle einzusetzen. Es ist jeweils eine Leerrohrverbindung zum Wachraum zu schaffen. Elekt- rische Türöffner sind nur dann vorzusehen, wenn der Eingangsbereich kontrolliert einzusehen ist. Der elektrische Türöffner soll einen Arbeitskontakt zur optischen Überwachung der Tür besitzen. Die Steuerungstechnik für diese Anlagen ist vorrangig mit im IuK-Hauptverteilerraum zu integrieren. Für sämtliche Stromversorgungsgeräte ist ein 230 V ~ Netzanschluss vorzuse- hen.
Die unterschiedlichsten Eingangsbereiche der Pol.-Dienststellen sind einzeln oder kombiniert mit Türsprech-, Klingel-, Zutrittskontroll- und integrierten Kamera-Systemen auszustatten. Die Ausstattung der Türen ist der Türliste von Dir ZS TL zu entnehmen. Der Grundaufbau besteht aus einem 6-tlg. Tableau (3x2) mit der Modulanordnung:
- Video-Linsen-Kamera
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- Info-Modul
- Türsprechanlage
- Blind-Modul
- Klingeltastatur
- Transponder-Leser-Modul
Standort und Anzahl der Systemtelefone werden im Zusammenwirken mit dem Nutzer durch die Fachabteilung Dir ZS IKT B 3 vorgegeben. Die technische Beschreibung orientiert sich vor- . zugsweise an dem Fabrikat des Herstellers Fa. Siedle Die Inbetriebsetzung von Zutrittskontrollsystemen fällt in die Zuständigkeit der Fachabteilung Dir ZS IKT A 1; die Leitungsanbindung (2x Kat.-Kabel) zum WiC ist Bestandteil der Hausnetz- verkabelung.
Gebäudekommunikation Ist eine konkrete Zuordnung von Türrufen über eine Klingel-Anlage erforderlich, kann die Türstation auch mittels einer DoorCom (zum Beispiel Fabrikat siedle oder Telecom Behnke) in Verbindung mit einer Video-Kamera in der Spezifik aufgebaut werden. Die Steuerungstechnik der vorgenannten Anlagen ist nicht im WiC unterzubringen. Die dazu erforderlichen 230 V~ Netzanschlüsse sind bei der Planung der separaten Elt-UV zu berück- sichtigen. Beim Einbau eines Schalterfensters (Sichtfenster in Wachen, Wachbereichen, Auskunftsassis- tenten) ist eine Schalter-Gegensprechanlage zu installieren. Der Aufbau und die Ausstattung orientieren sich an den Komponenten der neuesten Generation des Fabrikates „public“ der Firma CLARSON oder gleichwertig.
Zugangskontrolleinrichtungen
In Kombination mit Pkt. 2.5 oder separat sind nach Absprache mit dem Nutzer Zugangskon- trolleinrichtungen wie Magnetkartenleser, berührungslose Zutrittstechnik (Transponder) oder elektronische Codiereinrichtungen zu planen und zu errichten. Die Steuerungstechnik für diese Anlagen ist vorrangig mit im IuK-Hauptverteilerraum zu integrieren. Für sämtliche Stromver- sorgungsgeräte ist ein 230 V ~ Netzanschluss vorzusehen.
Zutrittskontrollsystem der HWiC und WiC Der Zugang zu den WiC wird durch ein elektronisches Zutrittssystem gesteuert.
Der Systemaufbau obliegt der Fachabteilung Dir ZS IKT A 1, nach deren Vorgaben die erfor- derliche Netzanbindung über die strukturierte Hausnetzverkabelung herzustellen ist.
Die Leseeinheit befindet sich außen, schließblechseitig der Eingangstür; hier ist eine UP-Dose Ø 55 mm in Schalterhöhe 1,10 m zu setzen. Die Platzierung der Steuerungssysteme erfolgt in Abstimmung mit den Fachabteilungen Dir ZS IKT A 1 und Dir ZS IKT B 3.
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Zellensignalanlage
Eine Gefangenensammelstelle (GeSa) mit Einzel- und Sammelzellen, Durchsuchungsraum so- wie dem Arzt- bzw. Behandlungszimmer ist mit einer Zellenrufanlage auszustatten. Die Zellen erhalten hierzu Sensortaster (Ruf- und Abstelltaster) mit Statusanzeige in schwer demontier- barer Ausführung. Über jeder Zellentür ist auf dem Flur eine Zellenhinweislampe und neben der Zellentür ein Abstelltaster anzubringen. Im Durchsuchungsraum ist ein Überwachungstab- leau mit optischer und akustischer Anzeige zu montieren.
Hinweis:
Ein ausgelöster Ruf darf sich nur vom Abstelltaster an der Zellentür zurücksetzen lassen!
Das Leerrohrsystem für die Zellensignalanlage sowie alle anderen erforderlichen Leerrohre im Zellentrakt sind grundsätzlich in UP-Ausführung zu gestalten.
Es ist daher bei der Errichtung des Zellentraktes in besonderer Weise auf die notwendige fern- meldetechnische Ausrüstung zu achten! Für sämtliche Stromversorgungsgeräte ist ein 230 V ~ Netzanschluss vorzusehen.
Es ist eine nutzerspezifische Brandmeldeanlage aufzubauen; jede Zelle erhält einen Rauchmel- der, der durch einen vandalensicheren Korb geschützt ist. Leitungsführungen sind ausdrücklich in einem Leerrohrsystem (zum Beispiel Fabrikat FFKuS der Fa. Fränkische Rohrwerke) und in UP-Ausführung herzustellen! Für den Bereich der GeSa ist eine separate Elt-UV aufzubauen und ebenso an die Notstromversorgung des Gebäudes beziehungsweise der Liegenschaft auf- zuschalten.
Überfall-Einbruch-Meldeanlage
In den Waffenkammern ist eine ÜEA nach Richtlinien des VDS Klasse C zu errichten. Die Alar- mierung erfolgt im Wachraum auf dem Anzeigetableau der ÜEA.
Für die Überfall- und Einbruchmeldeanlagen ist ein separater 230 V/10 A Netzanschluss vorzu- sehen sowie ein Potentialausgleich über 6 mm² Cu heranzuführen.
Darüber hinaus sind in folgenden Räumen des Abschnitts Taster für die Überfallalarmierung (Beamtenhilferuf) zu installieren:
Zellentrakt mit Durchsuchungsraum und evtl. B-Posten
Waffenkammer
Die Alarmierung erfolgt im Wachraum auf dem Anzeigetableau der ÜEA.
Zu jedem Taster muss ein 6-paariges Fernmeldekabel IY(St)Y geführt werden. Ein entspre- chendes Leerrohrnetz ist vorzusehen und als Abschluss für den Taster ist eine 70er Einbaudose in UP-Ausführung zu setzen (Höhe ca. 1,80 m).
Die Standorte der einzelnen Taster werden bei Baubeginnen bekannt gegeben.
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Türüberwachungsanlage
Verschiedene Türen im Bereich der Dienststellen gelten als Fluchtweg, müssen aber, um ein Eindringen Unbefugter in das Gebäude zu verhindern, von außen ständig verschlossen sein. Eine Türüberwachungsanlage signalisiert den Verschluss (Zustandsanzeige) sowohl optisch als auch akustisch auf dem dazugehörigen Anzeigetableau. Die Platzierung des Anzeigetableaus ist mit der Fachabteilung Dir ZS IKT B 3 abzustimmen. Die Alarmierung erfolgt im Wachraum auf dem Anzeigetableau der ÜEA.
Die Platzierung des Anzeigetableaus ist mit der Fachabteilung Dir ZS IKT B 3 abzustimmen.
Die Ausstattung / der Aufbau einzelner Türen wird in einer sogenannten „Türliste“ durch die Fachabteilung Dir ZS TL beschrieben.
Zu jeder Tür ist ein Leerrohr UP zu verlegen, welches am oberen Türrahmen, Klinkenseite, mit einer E 1 - Dose abschließen soll. Eine weitere Verbindung ist von der E 1 - Dose zum Schließ- blech (Überwachungskontakt) zu schaffen.
Die detaillierte Ausstattung ist je nach Anforderung und örtlicher Gegebenheit zu planen.
Funkversorgung
Als vorbereitende Maßnahmen für den Aufbau des Funkantennenmastes ist eine Blitzschutz- anlage zu installieren bzw. der Anschluss an die Erdungsanlage vorzusehen. Ein Dachausstieg und ein Dachaustritt sind am Antennenstandort einzubauen. Vom Standort des Antennen-mas- tes ist eine Kabelführung für zwei HF-Kabel (Cellflex ½“) zum Betriebs- und Führungs-mittel- raum vorzusehen (AP-Kabelführung über LF-Kanäle).
Diese HF-Kabel werden hier an einer Antennenbrücke abgeschlossen. Die Atennenbrücke ist an den Potentialausgleich anzuschließen.
Für den Betrieb der Funkgeräte sind im Betriebs- und Führungsmittelraum drei Steckdosen 230V / 16 A mit Anschluss an die Notstromversorgung zu installieren.
Ein Fernsprechkabel 4 x 2 AWG 23 ist vom Standort der Funkgeräte zur Wache zu verlegen und beidseitig auf eine VDo 4/4 - Anschlussdose aufzulegen (Anschluss für Mithörlautsprecher).
Elektronische Lautsprecheranlage ELA / (Kommandorufanlage) In Gebäudebereichen in denen Einsatzkräfte bzw. Bereitschaftseinheiten untergebracht sind, ist eine ELA / Kommando-Rufanlage (Kdo.-Rufanlage) aufzubauen. Über ein eigenständiges Leitungsnetz (Netzstruktur siehe Anlage 8) sind Lautsprecher in den von Dir ZS IKT B 3 im Mengengerüst aufgeführten Räumen zu installieren; für Lautsprecher in Nass- und Sanitärräu- men ist der Schutzgrad IP 55 einzuhalten. Standort und Anzahl der Lautsprecher, sowie die Festlegung der Rufgruppen und deren Ein- sprechstellen werden mit dem Mengengerüst dokumentiert. Im WiC ist dafür ein kompletter 19"-Schrank zu reservieren. Bei der Auswahl der zum Einsatz kommenden Anlagentechnik ist die Fachabteilung Dir ZS IKT B 3 mit einzubeziehen; ggf. kann die ELA / Kdo.-Rufanlage auch über den Auftraggeber beigestellt werden.
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Hinweis: Je nach Einsatzlage kann die Zweckentsprechung der ELA / Kdo.-Rufanlage auch anderweitig als Kommunikationseinrichtung (wie Audio, Antipanik, Hausalarm usw.) ausgebaut und ver- wendet werden.
TV-Versorgung
Die Dienststellen werden entsprechend dem Bedarf mit öffentlichen BK-Anschlüssen versorgt.
Die Breitbandkommunikationseinspeisung wird auf Antrag von Kabel Deutschland zur Verfü- gung gestellt und sollte im IuK-Technikraum abgeschlossen werden.
Über einen TV-Verstärker und F-Verteiler werden die HF-Kabel im Hausnetz mitgeführt und an festgelegten Standorten auf TV-Anschlussdosen aufgelegt.
In einem Polizei-Abschnitt z. B.:
- HSB-Einsatz
- Schulungsräume
- Fm.-Betriebs- und Führungsraum
- Aufenthaltsraum Wache
Der TV-Verstärker ist an das Notstromnetz anzuschließen und mit 10 A abzusichern.
Hinweis: z. Zt. wird die Zulassung von digitalem Fernsehempfang (DVB) geprüft.
Multifunktionaler Besprechungsraum in einem Abschnitt
Aufgrund der bisher auf Anforderung der Bedarfsträger eingerichteten Multifunktionalen Be- sprechungsräume in diversen Abschnitten wird der folgende Bedarf abgeleitet. Dies erfolgt insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass dieser Raum / diese Räume auch zur Bewältigung besonderer Einsatzlagen (BAO) genutzt wird.
- Bereitstellung des öffentlich-rechtlichen TV-Empfangs
- pol.-takt.-FS
- Halterung für 70-Zoll-Monitor oder Beamer-Halterung mit HDMI, RJ 45-Anschlussdose (Kat.-Kabel vom Beamer zur DDD im Raum und von dort 2. Kat.-Kabel zum WiC) sowie 230 V~ / 10 A
- bei Beamer Projektionsfläche im Verhältnis 16:9 (d.h. ca. 2,40 x 1,35 m)
- separate Elt-UV mit Anschluss an die Notstromversorgung des Gebäudes beziehungs- weise der Liegenschaft
- eine größere Anzahl von Datendosen (pro möglichen AP mindestens drei Ports)
- Anschlussmöglichkeiten/Verbindungen zum Digital-Funk
- digitale neben Uhr (grüne Ziffern) oder DCF-Uhr Hinweis: Netzversorgung 230 V~ beachten!
Funktechnik Im Fall einer BAO ist die Bereitstellung von zwei 4m FVK und einem 2m FVK erforderlich. Hierzu
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müssen in dem Raum 3 Antennenanschlüsse installiert werden. Der Antennenmast muss so dimensioniert sein, dass drei zusätzliche Antennen aufgenommen werden können.
Für die Entscheidungsfindung bezüglich der Funkanbindung ist die Landesstelle für Digitalfunk (LaStDF) zu kontaktieren und in die Planung mit einzubinden.
Die Funktechnik ist vor Manipulation und Sabotage zu schützen. Zugangstüren, Wände und Fenster sind in RC3 auszuführen. Diese Räume müssen mit einer EMA mit Aufschaltung auf die Einsatzleitzentrale gesichert werden. Beratung erfolgt ggf durch LKA Präv 3.
Ebenso ist die Einbindung der Antennenanlagen in das bestehende Blitzschutzsystem des Ge- bäudes zwingend erforderlich und entsprechend dem Blitzschutzkonzeptes des Gebäudes mit der BIM GmbH oder einer beauftragen Blitzschutzfirma abzustimmen. Besonderes Augenmerk ist auf die Verlegung der Antennenkabel vom Funkmast zum jeweiligen WiC zu legen; dabei sind die geschoßübergreifenden Steiger der netztechnischen Versorgung zu nutzen. Die Unterbringung und Montage der Funk-Sende- und -Empfangsanlagen-Technik erfolgt in einem separaten LAN-Schrank im WiC.
Infrastruktur Da in diesem Raum zeitweise mehr Arbeitsbereiche eingerichtet werden, als die Standardbele- gung eines Büroraums vorsieht, ist bei der strukturierten Verkabelung eine um 100 % erhöhte Grundversorgung vorzusehen. Bei der Positionierung der Anschlussdosen ist die besondere Möblierung zu berücksichtigen (evtl. erforderliche Unterflur-Installations-Systeme). Für die Bereitstellung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und dem polizeieigenen Fernsehen sind das Räumen aus dem Technikbereich mit Koaxialkabel zu versorgen.
Außerdem muss pro Raum der Anschluss von mind. einer Nebenuhr vorgesehen werden.
Befehlsstelle (BefSt) Technik Innerhalb des Raumverbundes der BefSt ist ein unabhängiges Videonetz mit einer Videokreuz- schiene aufzubauen. Die Videosignale sollen über CAT-Kabel übertragen werden. Bei der Einrichtung einer BefSt. ist neben dem vermehrten Einbau von Standard IT-Technik auch die Ausstattung mit besonderer befehlsstellentypischer Technik zu berücksichtigen. Von den Beamern bzw. Monitoren sind in das WiCDeckenhalterungen zum Standort Medien- schrank ist jeweils ein Standard HDMI- und Netzwerk-Kabel zu verlegen. Zudem ist in dem Raum ist der Abschluss Anschluss für zwei Poltakt.-TV-Signale vorzusehen!
Beamer- bzw. Großbild-Installation: Pro Gerät sind drei Netzwerkports und eine Doppelsteckdose (230V) mit USV-Stromversorgung zu installieren. Von den drei Netzwerkkabeln werden zwei in das versorgende WiC gezogen, ein Netzwerkkabel wird auf eine RJ 45-Anschlussdose im Raum direkt verkabelt
Interactives White Board (iWB) Installation:
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Für jeden Standort eines iWB wird eine Doppelsteckdose (230V) mit USV –Netzersatz-Strom- versorgung und drei Netzwerkports benötigt. Von den drei Netzwerkkabeln werden zwei in das versorgende WiC gezogen, ein Netzwerkkabel wird auf eine RJ 45-Anschlussdose in dem Raum direkt abgeschlossen verkabelt.
TV-Installation: An jedem TV-Standort ist sind eine Doppelsteckdose (230V) mit Netzersatz Stromversorgung und zwei Netzwerkports zu installieren. Die Netzwerkanschlüsse sind in dem versorgenden WiC abzuschließen. Neben den Netzwerkanschlüssen ist zu jedem TV ein RG 59 Kabel für den BK- Empfang aus den WiC zu installieren. Die Infrastruktur für die Befehlsstellen ist mit Dir ZS IKT B 223 abzustimmen.
Anschlusstechnik BOS-Netz (Anbindung an Landesnetz)
Die LWL-Patchpanels und Gf-Spleißboxen vom und zum BOS-Netz, sowie die BOS- Übertragungstechnik sind in einem gesonderten LAN-Schrank unterzubringen. Befindet sich diese Technik in einem HWiC mit TK-Anlage, so ist deren Betriebsspannung aus der Stromversorgung der TK-Anlage bereitzustellen. Die Verlegung, Abschluss, Beschaltung und Inbetriebsetzung der LWL-Kabel ist in der Zuständigkeit zwischen der Fachabteilung Dir ZS IKT B 3 und der Berliner Feuerwehr geregelt.
Polizeitaktisches Fernsehen (Pol.-takt. FS)
Dienststellen, die an das BOS-Netz des Landes Berlin angeschlossen sind und bei denen aus polizeitaktischen Gründen eine Anbindung über das Pol.-takt. FS notwendig ist, werden in Zu- ständigkeit der Fachabteilung Dir ZS IKT A 555 mittels LWL-Übertragungstechnik versorgt. Die Übertragungstechnik sowie die Audio- / Video-Verteiler werden im 19“-Schrank eines WiC untergebracht; dafür sind mind. 5 HE zu reservieren. Für die Weiterführung zu den Monitor-Standorten (zum Beispiel Multifunktionsraum) sind vom WiC aus jeweils zwei Cat.6 Leitungen über das Datennetz mit zu verlegen und auf gesonderten RJ-45 Anschlussdosennach Vorgabe der Dir ZS IKT B 3 abzuschließen.
Präsentation Für die Präsentation von Video- und Dateninformationen muss die Montage eines Beamers unter der Decke ermöglicht werden (ELT-Anschluss, Montage einer Deckenhalterung). Für die Kabelzuführung von einem Arbeitsplatz zu dem Beamer ist ein Installationskanal entsprechend den örtlichen Bedingungen vorzusehen. Die Projektionsfläche (200 x 150 cm) muss glatt ver- putzt und weiß gestrichen sein. Die erforderlichen IuK-Geräte sind durch den Bedarfsträger zu finanzieren!
Zeiterfassung (PuZMan) Für den Anschluss des PuZMan-Gerätes ist eine Datenleitung (sowie ein separater Elt-Anschluss 230 V~ / 16 A) zum nächstgelegenen WiC herzustellen. Am Gerätestandort, im Eingangsbe- reich der Dienststelle, sind diese zwei Leitungen in einer Hohlwanddose (UK H= 1,30 m) ab- zulegen.
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Die Beschaffung, Montage und Inbetriebsetzung der PuZMan-Geräte wird durch die Fachabtei- lung der Dir ZS IKT B 3 veranlasst.
480 Gebäude- und Anlagenautomation
Die Vorgaben des GEG (insbesondere GEG 2024 neuer Unterabschnitt 4; § 71a Gebäudeau- tomation) sind zu berücksichtigen.
Die Möglichkeit zur Umsetzung einer zukünftigen Aufschaltung der GLT auf eine Zentrale der BIM ist mit dem zuständigen Baumanager der BIM abzustimmen und muss im Einzelfall ge- prüft und entschieden werden.
Grundsätzlich ist das Energiemanagement (EM) der BIM einzubeziehen, um bereits bestehende Strukturen und Prozesse zu nutzen. Die Kommunikation der Systeme der technischen Gebäu- deausrüstung ist autark zur bestehenden bzw. geplanten Gebäudeinfrastruktur aufzubauen. Alle Einrichtungen der KG 481-483 sind mit kommunikativen Bauteilen auszurüsten.
Werden im Zuge von Sanierungs- oder Neubauprojekten Steuerungs- und Regelungssysteme neu installiert, sind diese nach Möglichkeit auf bereits vorhandene Gebäudeautomationssys- teme in der Liegenschaft aufzuschalten. Von Insel- oder Offline-Lösungen ist abzusehen.
Bei der Planung von z. B. Lüftungs- und Heizungsanlagen (Neubau oder Erneuerung) ist vorzusehen, dass das BACnet/IP-Protokoll nativ unterstützt wird. Zugleich müssen diese Anlagen mit einer konventionellen Schnittstelle für Störungsmeldungen ausgestattet sein, wenn die bestehende Leitstelle beibehalten wird. Die eingesetzten BACnet Geräte müssen über ein AMEV-Testat verfügen.
Bei der Planung der GA ist u. a. die DIN EN ISO 16484 (Systeme der Gebäudeautomation) sowie die VDI-Richtlinie 3814 (Gebäudeautomation) zu beachten. Bis zur Detaillierung von verbindlichen Standards für das BIM-Portfolio sind u. a. folgende Empfehlungen als Leitlinie zu beachten:
Hinweise für Planung, Ausführung und Betrieb der Gebäudeautomation in öffentlichen Gebäuden, Gebäudeautomation 2023; Empfehlung Nr. 169
2023-09-11_AMEV_GA2023.pdf (amev-online.de)
BACnet 2017 BACnet in öffentlichen Gebäuden AMEV Broschüre Nr. 136:
www.amev-online.de/AMEVInhalt/Planen/Gebaeudeautomation/BACnet%202017/2017-08- 01_AMEV-BACnet-2017_de.pdf
bzw. die jeweils aktuellen Ausgaben dieser Empfehlungen bzw. Broschüren.
Bei schrittweisem Austausch der Anlagentechnik sollte bereits im Vorfeld ein BACnet- Migrationskonzept und ein darauf aufbauendes Lastenheft erarbeitet werden, das die Grundlage für alle weiteren Ausschreibungen darstellt. Bei komplexen Aufgaben, wie der Zusammenschaltung mehrerer unterschiedlicher Anlagen, sollte ein Systemintegrator als
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verantwortliche Stelle zur Koordination eingesetzt werden. Für die Ausschreibung ist die DIN 18386 in ihrer jeweils aktuellen Version maßgeblich.
Angesichts der großen Unterschiede in der Komplexität der Systeme sind die Anforderungen projektspezifisch mit dem AG abzustimmen.
481 Automationseinrichtungen
Automationsstationen, Bedien-, Anzeige- und Ausgabeeinrichtungen, Hard- und Software, Li- zenzen, Funktionen, Schnittstellen, Feldgeräte, Programmiereinrichtungen.
Raumautomationsstationen mit Bedien- und Anzeigeeinrichtungen, Schnittstellen zu Feldgerä- ten und andere Automationseinrichtungen.
Erläuterung: Gebäudeautomation (GA) umfasst alle Einrichtungen zu Überwachung, Regelung und automatisierten (=selbstständigen) Regelung dieser Anlagen.
Systeme zur GA werden in drei Ebenen unterteilt:
Feldebene: Sensoren (z. B. zur Messung von Temperatur, Feuchte, Drucke etc.) und Aktoren (wie z. B. Ventile, Motorregler etc.)
Automationsebene: Steuer- und Regelanlagen, die die von den Sensoren gelieferten Daten mit den in der Managementebene als SOLL-Werte vorgegebenen Daten vergleichen und Aktoren so steuern, dass die SOLL-Werte eingehalten werden und ggf. nicht korrigierbare Abweichun- gen oder Fehler und Ausfälle der Anlagen an die Managementebene weiterreichen.
Managementebene: Ein (oder mehrere untereinander vernetzte) Computer, auf denen einer- seits die Geräte der Anlagen schematisch mit dem aktuellen Betriebszustand abgebildet sind und andererseits die SOLL-Wert der Anlagen eingestellt werden können.
Die Geräte der Feldebene sind Bestandteil der jeweiligen Anlagen (Heizung, Klimatechnik usw.). Diese Anlagen stammen von verschiedenen Herstellern und kommunizieren intern meist über propietäre (herstellerspezifische) Protokolle. Um für die Automationsebene verständliche Daten bereitzustellen, müssen diese Daten notfalls mithilfe sog. Gateways in ein einheitliches Protokoll übersetzt werden. Diese einheitlichen Protokolle sollten unbedingt herstellerunab- hängig sein und als open source lizensiert sein. Zudem müssen diese Daten oft über große Entfernungen übertragen werden. Hierfür ist das Internetprotokoll (IP) am besten geeignet.
Als bestes herstellerunabhängiges Protokoll zum Transport der Daten zwischen den verschie- denen Ebenen hat sich das sog. BACnet/IP (Building Automation and Control network) Proto- koll herausgestellt. Der Transport der Daten erfolgt über konventionelle Ethernet-Kabel.
Angesichts der großen Unterschiede in der Komplexität der Systeme bei der jeweiligen Bau- aufgabe werden hier nur die grundsätzlichen Eckpunkte genannt.
Wenn auch die Managementebene erneuert und ein BACnet-Netzwerk hergestellt wird, so ist dieses als eigenständiges Netzwerk, physikalisch getrennt von anderen Netzwerken, in der Liegenschaft auszubilden. Der oder die Computer der Leitstelle dürfen auch keine Verbindung zu anderen Netzwerken (z. B. Internet) haben, es sei denn, ein Remote-Zugriff ist ausdrücklich gewünscht (z. B. für den Anlagenhersteller für Servicezwecke). In diesen Fällen sollten nur VPN-Verbindungen (mit 2-Faktor Authentifizierung, verschlüsselter, besser gehashter, Passwortspeicherung) zugelassen sein und alle nicht ausdrücklich benötigten Ports
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geschlossen sein.
Hierbei sind die IT-Grundschutz-Standards des BSI
www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und- Zertifizierung/IT-Grundschutz/BSI-Standards/bsi-standards_node.html
zu berücksichtigen und eine Risikoanalyse zu erstellen. Darauf basierend ist das Sicherheits- konzept auszuarbeiten und mit der IT der BIM abzustimmen.
482 Schaltschränke, Automationsschwerpunkte
Schaltschränke zur Aufnahme von Automationseinrichtungen, Leistungs-, Steuerungs- und Si- cherungsbaugruppen
483 Automationsmanagement
Übergeordnete Einrichtungen für Automation und Management, Bedien-, Anzeige- und Ausga- beeinrichtungen, Hard- und Software, Lizenzen, Funktionen, Schnittstellen
484 Kabel, Leitungen und Verlegesysteme
Kabel, Leitungen und Verlegesysteme, soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst
485 Datenübertragungsnetze
Netze zur Datenübertragung, soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst
489 Sonstiges zur KG 480
500 Außenanlagen und Freiflächen
510 Erdbau
511 Herstellung
Massenausgleich bei Geländeprofilierungen
Geländeformen steiler 1:3 mit niedrigen Gehölzen bepflanzen
520 Gründung, Unterbau
Die Versiegelung des Bodens ist im Sinne eines nachhaltigen Regenwassermanagements so gering wie möglich zu halten.
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Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen bei Entsiegelung
Zugänge und Zufahrten gem. Bauordnung, Berücksichtigung Barrierefreiheit.
Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen (z. B. Rasengittersteine in Rasenflächen) – ggf. Trag- last beachten bzw. prüfen.
Betonsteinpflaster oder Asphalt
Bei der Auswahl des Belages sollte die Reinigung und Schneebeseitigung uneingeschränkt möglich sein.
Für die Feuerwehr gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Auslegung der Oberflächen entsprechend der Beanspruchung Bauklasse 4 mit Betonpflaster- steinen oder Ortbeton in Sonderfällen) – ggf. Traglast des Untergrundes beachten bzw. prüfen.
Ausstattung mit Waschplätzen mit Gefälle und Abscheider für leichte Flüssigkeiten optisch ein- gefasst.
530 Oberbau, Deckschichten
531 Wege
534 Stellplätze
Berücksichtigung von Stellplätzen für schwer Gehbehinderte und Behinderte im Rollstuhl.
Anordnung in Rücksicht auf anliegende Büro- und Wohnräume (möglichst geringe Störung durch Lärm und Luftverschmutzung).
Abmessungen: Länge min. 5 m; Breite min 2,3 m-2,5 m je nach Anordnung und Lage.
In Abhängigkeit von der Anordnung und Breite der Stellplätze.
Möglichst schmutzunempfindliche (Öl- und Reifenspuren) Oberflächen wählen (Bitumen, As- phalt).
Markierung nach Örtlichkeit bzw. Anforderungen.
550 Technische Anlagen
551 Einfriedung
Zäune in bereits vorhandene Zaunanlagen anpassen.
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Maschendrahtzaun oder Gitterstabzaun verzinkt, evtl. beschichtet, Höhe nach Erfordernis an- passen. Für die Polizei gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Das gesamte Grundstück muss mit einem 2,00 m hohen Sicherheitszaun aus Stabstahl oder aus Spanndraht umzäunt werden.
Spanndrahtzaun Bei der Anwendung von Spanndraht sind sämtliche Pfeiler in Ortbeton herzustellen, Höchst- abstand = 2,00 m (Mittelpfosten T 50/6, Eck- und Endpfosten sowie die Streben T 60/60).
Alle Stahlteile sollten gesandstrahlt und mit Polyester beschichtet sein. Die Bespannung erfolgt mit 5,5 mm Kunststoff- beschichtetem Geflecht (Maschenweite 40 mm, Drahtkern 3,8 mm Ø).
Bei so einer Ausführung sind mindestens 2 Mitteldrähte erforderlich.
Den gleichen Widerstandswert müssen die Tore und Türen besitzen.
Folgende Maßnahmen sind durchzuführen, um ein Unterkriechen und Anheben des Geflechts zu verhindern:
Einschlagen bzw. Einbetonieren eines Bodenankers in Feldmitte, wobei der unterste Spann- draht mit dem oberen Ende des Ankers zu verklammern ist.
Setzen von Betonplatten bzw. Saumsteinen am Bodenübergang. Die Platten erhalten an der Oberseite Ösen, die mit dem untersten Spanndraht verklammert werden.
Der Zaun wird eingegraben. Das einzugrabende Ende erhält einen weiteren Spanndraht, das ausgeworfene Erdreich wird anschließend wieder hinterfüllt und gut verdichtet.
Mit einer durchlaufenden Brücke am unteren Ende. Diese Maßnahme ist jedoch nur sinnvoll, wenn die Brückenbefestigung von außen nicht zugänglich bzw. zu lösen ist und die Verklam- merung mit dem untersten Spanndraht ordnungsgemäß ausgeführt wird.
Stahlstabzaun
- lichter Abstand der Stahlstäbe – z. B. T-Stahlprofile, Quadratrohr oder Rundstähle – 12 cm.
- Stahlstäbe sind an den Endpunkten abgeschrägt herzustellen.
- Höhe der Zaunfelder und Tür-/Toranlage einschließlich Sockel 2,00 m
- Zaunpfosten können aus Gestaltungsgründen höher ausgeführt werden.
Anordnung von Müllplätzen: Erreichbarkeit durch Müllfahrzeuge gewährleisten, kein Zugang durch Fremdnutzung, gegen Vandalismus gesichert. Außenbeläge, wie Pflasterstein, Gehwegplatten und Natursteine eignen sich besonders gut zur Wiederverwendung. Vor der Planung ist das Angebot der BIM BTB auf wiederverwendbares Material zu prüfen.
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Zäune eignen sich gut für die Wiederverwendung. Vor der Planung ist das Angebot der Bau- teilbörse auf wiederverwendbare Produkte zu prüfen. Evtl. Aufbereitung und technische Prü- fung ist hierfür in der Planung zu berücksichtigen.
556 Elektrische Anlagen
Kabeltrassen sind in die Lagepläne einzutragen (evtl. Markierung an Fixpunkten), Kabeltrassen sollten nicht bepflanzt werden, Kreuzung mit anderen Medien entsprechend den behördlichen Vorschriften, Außenbeleuchtungsanlagen: neben der Gestaltung sind Instandhaltungskosten und der Energieverbrauch zu berücksichtigen (z. B. Einbau von mit LED ausgestatteten Leuch- ten).
Natur- und Artenschutz bei Außenbeleuchtung: • Beleuchtungsstärke sowie die Leuchtendichte sollte auf das für die Sicherheit notwen- dige Minimum beschränkt werden. • Anpassung der Leuchtmittelwahl sowie der Farbtemperatur/ des Spektrums: Reduzier- ter Blaulichtanteil für Beleuchtungsanlagen, besonders in und in der Nähe von Natur- und Landschaftsschutz gebieten
559 Sonstiges zur KG 550
Schrankenanlagen: Gegensprechanlage zum Pförtner, Zugang durch Karte bzw. Transponder.
Markierungen, Verkehrszeichen, Hinweisschilder
Für die Feuerwehr gilt abweichend bzw. zusätzlich:
Einbau von freitragenden oder bodengeführten kraftbetätigten Schiebetoranlagen.
560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen
561 Abwasseranlagen
Prüfung der Außenfläche auf die Möglichkeit der Planung von Anlagen zur zeitweiligen Spei- cherung von Niederschlagswasser (wie Versickerungsmulden und Rigolen) zur Verbesserung der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
562 Wasseranlagen
Die Gestaltung der Außenanlagen soll gewährleisten, dass keine rohrleitungsgebundene Hof- und Wegeentwässerung erforderlich ist.
Einbau von frostsicheren Armaturen, Unterflurhydranten.
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570 Vegetationsflächen
571 Sicherungsbauweisen
Ggf. bei steilen Böschungen ingenieurbiologische Maßnahmen durchführen
572 Pflanzflächen
Entwicklungspflege für 1 Jahr nach Fertigstellung mit ausschreiben.
Vorhandenen Baumbestand möglichst erhalten.
In Abhängigkeit von der Wirtschaftlichkeit (Anschaffungsaufwand/Pflegeaufwand) sind Boden- decker, bodendeckende Gehölze und Stauden anzupflanzen (Liguster).
Sollen die Pflanzen gleichzeitig eine Schutzfunktion übernehmen, ist auf Pflanzen mit Dornen zurückzugreifen (z. B. Berberitze o.ä.).
Nähe zu Parkplätzen und Gehwegen beachten (Beschädigungen durch herunterfallende oder überhängende Teile).
Bei Einbau von Rasenflächen ist darauf zu achten, dass mögliche Einbauten (Kanaldecken, Schächte) bodengleich hergestellt oder deutlich gekennzeichnet werden. Auf Findlinge u. ä. sollte verzichtet werden, da sie das Mähen behindern.
Wasseranschluss außen oder leicht zugänglich.
Pflanzzeiten beachten. Prüfung der Möglichkeit der zusätzlichen Bepflanzung als proaktiver Beitrag zur Verbesserung des Natur- und Artenschutzes
582 Allgemeine Einbauten
Alle Einbauten sollten grundsätzlich gegen Vandalismus gesichert aufgestellt werden.
Zugänglichkeit für Reinigung und Wartung.
Material und Form in Anpassung der Örtlichkeiten bzw. den Anforderungen.
Papier- und Abfallbehälter, vorzugsweise mit Berücksichtigung der Abfalltrennung und dem Entsorgungsdienstleister und in Abstimmung mit PPM.
Fahrradständer: Bügelkonstruktion (Kreuzberger Bügel?).
Fahrradständer + sonstige Ausstattungen Außen sind besonders gut für die Wiederverwendung geeignet. Vor der Planung ist das Angebot der BIM BTB auf entsprechende Wiederverwen- dungspotentiale zu prüfen.
Briefkastenanlagen: bei Erfordernis mit Gegensprechanlage, nach Abstimmung.
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600 Ausstattung und Kunstwerke
610 Allgemeine Ausstattung
Mobiliar; Fensterbehänge; Sanitärausstattung; Feuerlöschgerät; Abfallsammelbehälter Gegenstände der allgemeinen Ausstattung sind sehr gut wiederzuverwenden. Vor der Planung ist das Angebot der BIM BTB auf wiederverwendbare Ausstattung zu prüfen
690 Sonstige Ausstattung
Bauwerksbeschriftungen; Leitsysteme; Raumbeschriftungen; Sicherheitskennzeichnungen / Hinweisschilder
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ANLAGEN
Anlage 1 -- Schnittstelleniste bauliche und technische Anlagen
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Anlage 2.1 – Grundsätze PV-ready Grundsätze zur planerischen und baulichen Berücksichtigung von PV-Anlagen
Um künftig eine Nachrüstung von PV-Anlagen insbesondere auf Neubauten nicht unnötig zu erschweren, sollte bei diesen Vorhaben bereits bei der Planung verschiedene Rahmenbedin- gungen berücksichtigt werden. Durch diese „Vorrüstung“ soll – so weit technisch zumutbar – „PV-ready“ gebaut werden. Je nach Nutzungsart, ist insbesondere das Ausbilden einer Kundenanlage zur Versorgung mit Eigen- oder Mieterstrom planerisch zu berücksichtigen.
Zusammenfassung der Vorgaben zur Vorrüstung von Gebäuden, auf denen eine PV-Anlage er- richtet werden soll:
• Lastreserve Dach von mind. 35 kg/m² (Standard-Unterkonstruktion) für Folien-, Papp- und Kiesdächer sowie extensiv begrünte Dächer vorsehen • optional bei intensiv begrünten Dächern: spez. PV-Unterkonstruktionen • (hoher Aufbau = hohe Windlast = hohe Ballastierung) benötigen eine höhere Lastreserve (100 kg/m²) • Dimensionierung Dachausstieg von diagonal mind. 1,0 m zu Wartungszwecken • Vorsehen eines Kabelweges vom Dach bis zum Elektro-Hausanschlussraum für ein ACKa- bel bis zu 5 x 95 mm² (AD = 50mm), einem Potentialausgleichskabel mit 16 mm² Quer- schnitt und zwei CAT7-Kabel für Monitoring und Steuerung • damit Brandschotts nicht geöffnet werden müssen, können die o. a. Kabel bauseits gelegt und mit ca. 10 m an den Auslässen (Keller und Schwanenhals) auf der Rolle hinterlegt werden • in Abhängigkeit der Anlagengröße eine Empfehlung für zu legende Kabelquerschnitte:
PV- WR-Leistung Strom Cu Al Anlagengröße
Bis 50 kWp 30 kVA 50 A 10 mm2 16 mm2
Bis 60 kWp 40 kVA 63 A 16 mm2 25 mm2
Bis 75 kWp 55 kVA 80 A 25 mm2 35 mm2
Bis 90 kWp 66 kVA 100 A 35 mm2 50 mm2
Bis 100 kWp 80 kVA 125 A 50 mm2 70 mm2
Bis 140 kWp 100 kVA 150 A 70 mm2 95 mm2
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• Dachdurchführung sowie Herstellung eines Übergabepunktes als Schwanenhals zwischen Rohdecke und Dachkonstruktion (mind. DN100) • Sofern die Wechselrichter nicht auf dem Dach installiert werden sollen, ist ein Auf- stellplatz (Installationswandfläche) im Elektroanschlussraum oder Nebenraum vorzu- sehen • Bei mehreren Gebäuden: Abstimmung des Anschlusskonzeptes zum öffentlichen Stromnetz mit BSW (Prüfung: ein Hausanschluss versorgt alle Gebäude) • Einbindung der PV-Anlage in den Blitzschutz mit Berücksichtigung beim Vorrüsten von Sekuranten und anderen Störkörpern (Positionierung) • Ein Hausanschlusskasten (HAK) ist bevorzugt zu setzen, möglichst keine HA/HV- Kombinationen oder alternativ ist der Summenwandlerzählerplatz (250 / 5 A) in eine HA/HV-Kombi bauseits zu integrieren • Vorhaltung Platzbedarf für Schaltanlagen für die PV (Erzeugerzählerplatz, N/A-Schutz, Strompager, Datenlogger etc.) in Nähe der Hauptverteilung oder im HA-Raum:
PV-Anlagentyp Platzbedarf bis 50 kWp 1,0 x 1,5 m bis 100 kWp 1,5 x 1,5 m größer 100 kWp 3,0 x 1,5 m Mieterstromanlage ab 20 WE 3,0 x 1,5 m
• Berücksichtigung der PV-Anlage beim Bauantrag, sofern erforderlich • Für Mieterstrom: Zusammenfassung der Mieterstromzähler auf einen 250-A-Hausan- schluss administrativ bis 200 WE auf einen Summenzähler • Für Anlagen größer 100 kVA und Mittelspannungsanschluss (nur bei sehr großen Lie- genschaften): Setzen von DE6-Bedämpfungseinrichtungen in die Ü-Station und Legen einer Steuerleitung 10 x 2,5 mm² von Ü-Station bis PV-Anlagenanschluss in der Elektro-Unterverteilung • Für Anlagen größer 30 bis 100 kVA ohne Mittelspannungsanschluss: Legen einer Steu- erleitung 4 x 2,5 mm² für einen Schlüsselschalter von HA-Raum bis jederzeit frei zu- gängliche Stelle im Außenbereich (z. B. Außen-Fassade oder Grundstückszaun)
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Anlage 2.2 – Leitfaden_PV-ready_BSW
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Anlage 2.3 - Leitfaden_VDS_3145
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Anlage 2.4 - Kurzpapier PV-Netzwerk BW
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Anlage 2.5 – Leistungsbild_Planer_Photovoltaik
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Anlage 2.6 - Muster-LV_Photovoltaik (neu)
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Anlage 2.7 - Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen - Arbeitshilfe / Voraus- setzungen (neu)
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