Anlage 3.3.1 200331 Denkmalpflegeplan.pdf

Objektplanung für die denkmalgerechte Sanierung der Alten Münze in Berlin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 16:50 (Europe/Berlin)

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Alte Münze Berlin

Denkmalpflegeplan

Alte Münze Am Krögel 2 10179 Berlin

Gartenfelder Str. 29-37, Gebäude 35 10587 Berlin Tel. 030/78951845 buero@opus-denkmalpflege.de

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Inhaltsverzeichnis

Alte Münze Berlin - Denkmalpflegeplan

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  1. Objektdaten 4
  2. Einleitung 5
  3. Ausweisung des Denkmals 6
  4. Denkmalwert der Alten Münze 7
  5. Baubeschreibung 9 5.1. Hofbereich 10 5.2. Haus 1 / Bauteil I 11 5.3. Haus 2 / Bauteil VI 13 5.4. Haus 3 / Bauteil V 16 5.5. Haus 4 / Bauteil VIII 20 5.6. Hofkeller / Bauteil VII 23
  6. Grundlagen / Quellen 27
  7. Bauchronologie 28 7.1. Bauphasen 28 7.1.1. Bauphase 1: 1936 - 1945 28 7.1.2. Bauphase 2: 1946 - 1972 32 7.1.3. Bauphase 3: 1973 - 1990 35 7.1.4. Bauphase 4: 1991 - 2006 36 7.1.5. Bauphase 5: ab 1991 38 7.2. Bauphasenpläne 38
  8. Bestandserfassung und Raumbuch 41 8.1. Raumbücher 41 8.2. Fenster-, Tür- und Ausstattungskataloge 41 8.3. Fassadenkataloge 41
  9. Erhaltungskonzept und denkmalpflegerische Leitlinien 42 9.1. Grundsätze des Erhaltungskonzeptes der Alten Münze 42 9.2. Denkmalpflegerische Leitlinien 46
  10. Denkmalpflegerischer Bindungsplan 50 10.1. Denkmalpflegerische Bindungen 50 10.1.1. Bindung A 50 10.1.2. Bindung B 50 10.1.3. Bindung C 51 10.1.4. Bindung D / keine denkmalpflegerische Bindung 51 10.2. Denkmalpflegerische Bindungspläne 51
  11. Maßnahmenempfehlungen 52 11.1. Außenbereich 52 11.2. Innenräume 56 11.2.1. Innenräume – Wände und Decken 56

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Inhaltsverzeichnis

11.2.2. Innenraum – Fußboden 58 11.2.3. Innenraum – Ausstattung 59 12. Literatur- und Quellenverzeichnis 61 12.1. Sekundärliteratur 61 12.2. Quellen / Archive 61

Anlagen:

Planunterlagen A1. Bauphasenpläne A2. Denkmalpflegerische Bindungspläne Raumbücher A3. Fassadenbuch A4. Raumbuch Haus 1 / BT I A5. Raumbuch Haus 2 / BT VI A6. Raumbuch Haus 3 / BT V A7. Raumbuch Haus 4 / BT VIII A8. Raumbuch Hofkeller / BT VII Ausstattungskataloge A9. Fensterkatalog A10. Türkatalog A11. Fußbodenkatalog A12. Ausstattungskatalog Quellen A13. Fotorecherche A14. digitalisierte Archivalien

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  1. Objektdaten

Objekt/ Baugattung Alte Münze Berlin

Baudenkmal Nr.: 09020051

Bauteil: Hof und Hofkeller, Haus 1, 2, 3 und 4

Adresse: Am Krögel 2 10179 Berlin

Bauzeit/Architekt: 1936-42 Fritz Keibel, Arthur Reck

Maßnahme/Aufgabenstellung: Denkmalpflegeplan

Zeitraum: April 2019 - März 2020

Auftraggeber: Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 10178 Berlin Ansprechpartnerin: Herr Raphael Abrell Teamleiter Baumanagement

Auftragnehmer: Opus Denkmalpflege GmbH Gartenfelder Str. 29-37, Gebäude 35 13599 Berlin

Denkmalschutz: Landesdenkmalamt Berlin Klosterstraße 47 10179 Berlin Ansprechpartnerin: Frau Dipl.-Ing. Sybille Haseley Gebietskonservatorin Bau- und Kunstdenkmalpflege

Bezirksamt Mitte Fachbereich Denkmalschutz Müllerstraße 146 13353 Berlin Ansprechpartnerin: Frau Petra Bergström

Verfasser der Dokumentation: Dreisow, Bianca Lidón, Marina Maestre, Rocio Rische, Nicole

Datum: 27.02.2020

  1. Objektdaten

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  1. Einleitung

  2. Einleitung

Für den ehemaligen Sitz der staatlichen Münze Berlin zwischen dem Molkenmarkt und dem Rolandufer in Berlin-Mitte ist geplant, ein neues Nutzungskonzept für die Umnutzung der Räumlichkeiten als Kreativstandort unter Berücksichtigung des denkmalgeschützten Bestandes zu erstellen. Vor der Planung der Umgestaltung und der konkreten Maßnahmen ist der Bestand zu dokumentieren, historisch einzuordnen und hinsichtlich des Denkmalwertes zu beurteilen sowie die erforderlichen Maßnahmen und Vorgaben für den Umgang mit der Bausubstanz und der Ausstattung festzulegen. Zu diesem Zweck wird der Bestand in Raum-, Fassaden-, Ausstattungsbüchern und -plänen schriftlich, fotografisch und zeichnerisch dokumentiert. Anhand einer umfangreichen Archivrecherche wird eine Bauchronologie erstellt und es werden historische Bauzustände erfasst, mit deren Hilfe die gegenwärtige Bausubstanz historisch eingeordnet und dessen historischer Wert beurteilt werden kann. Dieses Vorgehen stellt die Grundlage für die Festlegung der denkmalpflegerischen Bindung der architektonischen Elemente und der Ausstattungen dar. Diese Bindungen geben vor, welche Bauteile und Ausstattungen bei einer Sanierung in welchem Umfang bewahrt werden müssen bzw. verändert werden dürfen.

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  1. Ausweisung des Denkmals

  2. Ausweisung des Denkmals

Die hier betrachteten Häuser 1-4 (BT I, V, VI, VIII) und der Hofkeller (BT VII) der Alten Münze Berlin werden zusammen mit den anderen zum Areal der ursprünglichen Reichsmünze gehörenden Gebäuden am Molkenmarkt als Baudenkmal unter der Denkmalnummer 09020051 in der Denkmalliste Berlin geführt. Bei dem Gebäude am Molkenmarkt handelt es sich um das Palais Schwerin, das wie die beiden südwestlich daran angrenzenden Gebäude nicht Teil des erstellten Denkmalpflegeplans sind.

Die benannten Gebäude, der Hofbereich der Alten Münze sowie die außerhalb des Geländes anliegenden Bereiche Rolandufer und Mühlendamm sind Teil des Denkmalbereich Ensembles „Stralauer Straße 48- 58“, das unter der Denkmalnummer 09020052 geführt wird. Die Abgrenzung der denkmalgeschützten Bereiche ist dem Auszug aus der Denkmalkarte Berlin in Abbildung 1 zu entnehmen.

Abb. 1 - Auszug aus der Denkmalkarte Berlin

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  1. Denkmalwert der Alten Münze

  2. Denkmalwert der Alten Münze

Nach dem Erlass des Münzgesetzes vom 2. Juli 1934 entstand der Plan, die sechs Ländermünzen (Berlin, Dresden (Standort Muldenhütten), Hamburg, München, Stuttgart und Karlsruhe) in einer Münzprägeanstalt in Berlin zusammenzuführen. Dazu wurde der Neubau der Reichsmünze in Berlin im Jahr 1936 begonnen. Dieser konnte aufgrund des Beginns des Zweiten Weltkriegs nicht fertiggestellt werden. Die Produktionshalle blieb 1942 unvollendet. Das Vorhaben der Reichsmünze spiegelt insgesamt die Pläne der städtebaulichen sowie der organisatorischen Umstrukturierung während des Nationalsozialismus wider. Das Vorhaben der Zusammenführung der Ländermünzen in der Reichsmünze in Berlin konnte nie umgesetzt werden. Bis in die Gegenwart bestehen die Ländermünzen bis auf die Dresdener Münze als einzelne Münzprägeanstalten weiter. In diesem Umstand liegt die geschichtliche Bedeutung begründet. Die Münze Berlin zeugt von den großen Umstrukturierungsplänen der Nationalsozialisten und deren Scheitern.

Es handelt sich um den einzigen Bau einer Münzprägeanstalt aus der Zeit des Nationalsozialismus, der speziell zu diesem Zweck errichtet wurde. Die Münze München war von 1809 bis 1986 in dem ehemaligen Marstall und der Kunst- und Wunderkammer in München untergebracht, in dem gegenwärtig das Bayerische Landesdenkmalamt seinen Sitz hat. Die Staatliche Münze München zogen im Jahr 1986 in einen neu errichteten Bau um. Für die Münzprägung in Stuttgart wurde 1842 ein Gebäude errichtet, das im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt und 1967 als Münzprägestätte aufgegeben wurde. Die Münzprägeanstalt in Karlsruhe wird seit 1827 bis in die Gegenwart genutzt. Für die Münzprägung in Hamburg wurde 1875 ein Gebäude in der Nähe des Hauptbahnhofs errichtet. Der Umzug der Münze Hamburg in ein modernes Gebäude fand 1982 statt. Die alte Münze am Hauptbahnhof befindet sich gegenwärtig in privatem Besitzt. In dem Bau befinden sich Wohnungen sowie eine Galerie und ein Café. Der Betrieb in der Münzprägestätte Muldenhütten wurde 1887 anstelle der Münzprägung in Dresden aufgenommen und bestand dort bis 1953. Das dafür genutzte Gebäude ist gegenwärtig in Privatbesitz und wird vom Eigentümer saniert und teilweise privat genutzt.

Alle diese Münzprägeanstalten unterscheiden sich deutlich von der Architektur der Berliner Münze. Diese Zusammenstellung zeigt die Einzigartigkeit des Baus im Hinblick auf den Zweck in Kombination mit der Architektur. Daher ist das Areal der Alten Münze Berlin mit seinen Gebäuden in seinem Charakter unbedingt zu erhalten. Der Charakter bildet sich aus der Zusammenführung der Industriearchitektur mit nationalsozialistisch geprägter Ästhetik, welche durch den Neoklassizismus ihren Ausdruck findet, und den für die Fertigstellung und Sanierung der Kriegsschäden nötigen Maßnahmen der DDR. Daher darf in den Sanierungsmaßnahmen nicht allgemein die Wiederherstellung des Erbauungszustandes (1936-1945) im Fokus stehen. Wesentlich ist, den Zustand der schlussendlichen Nutzung zu berücksichtigen.

Der Denkmalwert der Alten Münze liegt in mehreren Bedeutungsebenen der Denkmalfähigkeit begründet. Am stärksten ist die Bedeutung auf kulturell-künstlerischer Ebene. Die Münze wurde in der Zeit des Nationalsozialismus erbaut und im Sinn der zeitgenössischen Bauästhetik des Neoklassizismus errichtet. Diese Ästhetik lässt sich sowohl an den Fassaden mit ihren strengen Symmetrien und antiken Bezügen in Form der Reliefs und Friesen als auch in den teils repräsentativ gestalteten Innenräumen (Bsp: zentrales Treppenhaus von Haus 3 / BT V) ablesen.

Das äußere Erscheinungsbild der Gebäude wurde entworfen und die Innenräume und Raumbelegungen teilweise entsprechend angepasst. Es lässt sich an dem ehemals vorhandenen vierten Schornstein von Haus 3 / BT V erkennen, der in Bauphase 2 demontierte wurde, weil er keinen Zweck erfüllte. Er war lediglich zu Gunsten der Symmetrie der Erscheinung vorhanden. Es lässt sich weiterhin ablesen an den Kellerfenstern desselben Hauses, die nicht im Keller, sondern im Erdgeschoss münden und überwiegend mit Mauerwerk verschlossen sind. Dieser Umstand zeigt, dass die Gestaltung und Repräsentation nach Außen eine wichtige Rolle spielte.

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  1. Denkmalwert der Alten Münze

Trotzdem wird in der Alten Münze die Funktionalität und Effektivität der Industrie in der ersten Hälfte des 20. Jahrhundert belegt und hierin die wirtschaftlich-technische Bedeutung begründet. Diese baulichen Details stehen eben nicht für die im Nationalsozialismus propagierte Ästhetik, sondern für die Industriekultur des frühen 20. Jahrhunderts. Oberlichter, Kohleluken, das Lüftungssystem, die Heizungsanlage, die Anordnung und Größe der Fenster und der Räume belegen, wie durchdacht die Anlage gestaltet wurde, eben nicht für die Repräsentation, sondern für die effektive Produktion. Ein Aspekt der effektiven Produktion ist die Bindung und das Wohlergehen der Arbeiter. Zu diesem Zweck wurden Wohnungen auf dem Gelände eingeplant, die Personalräume (Umkleide- und Waschräume, Speisesaal) ansprechend und großzügig gestaltet und alle Räume, in denen sich die Arbeiter dauerhaft aufhielten, mit Fensteröffnungen für eine Beleutung über das Tageslicht versehen. Darüber hinaus repräsentiert der Hofkeller die Tendenz der Architektut des frühen 20 Jahrhunderts, Funktionsräume (in diesem Fall für die Wärme und Energieversorgung) unterirdisch zu bauen, um oberirdisch Platz für Arbeitsprozesse zu schaffen aber auch um Raum für eine natürliche Belichtung der Gebäude und Freiflächen zu wahren. Ebenjene Nutzung im unterirdischen Raum wurde insbesondere durch die neue Stahlbetonbauweise ermöglicht.

An den Punkt der Repräsentation knüpft die städtebauliche Bedeutung an. Die Errichtung der Alten Münze veränderte das Stadtbild am Molkenmarkt. Die mittelalterliche Bebauung des Krögels und der Stadtvogtei wurden abgerissen. Das Areal war zuvor eng bebaut und galt als unschöne Wohngegend. Die neu errichteten Gebäude nehmen die Form der Straßenzüge und des Kanalverlaufs auf. Darüber hinaus prägt die Südfassade zusammen mit der zeitgleich entstandenen Befestigung des Rolandufers und der Mühlendammschleuse noch heute das Uferbild. Durch den Neubau wurde der Bebauungsschwerpunkt verschoben. Gegenwärtig ist das unmittelbar umliegende Gebiet vor allem durch Verwaltungs- und Geschäftshäuser geprägt. Die Alte Münze dokumentiert die Veränderung des Schwerpunktes der Bebauung zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Die Mitte Berlins, der Ursprung der Stadt, ist als Wohngegend im letzten Jahrhundert überkommen. Sie ist von einer Wohngegend zu einer Verwaltungs- und Geschäftsgegend geworden, in der sich die Münzprägestätte thematisch, trotz des Industriewesens, optimal integriert. Hier entsteht das Geld und hier wird es im Wertekreislauf gehalten. Die Straßenfassaden der Gebäude der Alten Münze passen sich an das Erscheinungsbild der eindrucksvollen Verwaltungs- und Geschäftsbauten an. Die Straßenfassaden sind der schöne Mantel, der den Schein der eindrucksvollen Innenstadt wahrt. Selbst die auf dem Hof wirkungsvoll präsentierten Schornsteine der Produktionshalle überragen die Firsthöhen der straßenseitigen Gebäude nicht. Die Hülle des Geländes erzählt nur anhand des Münzfrieses, was auf dem Areal geschieht.

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  1. Baubeschreibung

  2. Baubeschreibung

Die Alte Münze Berlin ist auf dem Areal zwischen dem Rolandufer, dem Mühlendamm, dem Molkenmarkt, Am Krögel und eines Teils der Neuen Jüdenstraße lokalisiert. Das Areal ist im Norden über eine Durchfahrt in Haus 1 / BT I sowie im Osten über eine Hofeinfahrt zugänglich. Es handelt sich dabei um einen Komplex aus mehreren Gebäuden, die sich voneinander abgrenzen, jedoch in der Gestaltung der Straßenfassaden und der Hoffassaden jeweils aufeinander abgestimmt sind. Allgemein sind die Straßenfassaden aufwändiger gestaltet als die Hoffassaden. In den Neubau der Reichsmünze wurde das Palais Schwerin am Molkenmarkt integriert. Es handelt sich dabei um ein barockes Wohnhaus aus dem Jahr 1690, das 1704 von Jean de Bodt für den Staatsminister Otto von Schwerin umgebaut wurde. Für den Neubau der Reichsmünze wurde es demontiert und um einige Meter versetzt wieder aufgebaut. Die neu errichteten Gebäude sind im Stil des Neoklassizismus entstanden und stilgemäß in der DDR erhalten worden. Die Gestaltung der Straßenfassaden orientiert sich an der Fassade des Palais Schwerin, ist jedoch schlichter gehalten und vereinfacht in der Gestaltung. Im Fokus des vorliegenden Denkmalpflegeplans stehen das Verwaltungsgebäude (Bauteil I / Haus 1), das Werksgebäude (Bauteil V / Haus 3), das Direktorenhaus (Bauteil VI / Haus 2), der Hofkeller (Bauteil VII) und das Produktionsgebäude (Bauteil VIII / Haus 4) sowie das dazugehörige Areal des Hofes (Abb. 2).

Bei der Gründung der Gebäude handelt es sich um eine Pfahlgründung. Die vier Gebäude ähneln sich hinsichtlich der Fassadenausbildung. Bei allen Fassaden handelt es sich um Putzfassaden, in denen die Fenster- und Türeinfassungen sowie die Sockel und Gesimse aus Sandstein gefertigt sind. Der Putz ist als Reibeputz ausgeführt. Die Fenster sind einzeln in Achsen angeordnet. Die Kellerfenster an den jeweiligen Fassaden sind zum großen Teil mit Ziegelmauerwerk oder Pressspanplatten verschlossen.

Abb. 2 - Grundriss des Geländes von 1986 mit den Bauteilbezeichnungen

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  1. Baubeschreibung

Die Gebäudes des Areals sind über einen Hofkeller miteinander verbunden.

Die Areal ist sowohl durch technische Anlagen als auch durch die architektonische Planung gesichert. Das Werk- (Haus 3 / BT V) und das Produktionsgebäude (Haus 4 / BT VIII) waren nicht öffentlich zugänglich und sind entsprechend nur über den Hof zu begehen. Die Wohnhäuser (Haus 1 / BT I und Haus 2 / BT VI) waren sowohl vom Hof als auch von den Straßenseiten aus zugänglich. Der südliche, öffentliche Eingang von Haus 2 / BT VI ist jedoch gegenwärtig verschlossen. Die Bauteile II und IV haben Zugänge auf der Straßenseite, jedoch keine Zugänge auf dem Hof. An Bauteil III wiederum ist kein Straßenzugang, jedoch ein Hofzugang vorhanden. Alle Erdgeschoss- und Kellerfenster von Haus 3 / BT V und Haus 4 / BT VIII sind durch Fenstergitter gesichert. An den Häusern 1 / BT I und 2 / BT VI wurde bauzeitlich von der Verwendung von Fenstergittern abgesehen. Diese wurden zu einem späteren Zeitpunkt partiell nachgerüstet. An Haus 4 / BT VIII finden sich weiterhin Sicherheitsanlagen an ebenjenen Bereichen, an denen ein Zugang zu den oberen Etagen über einen vorgesetzten Flachbau (Ost- und Westseite) möglich wäre. Insgesamt tritt das Areal als geschlossenes und gesicherte Anlage auf.

5.1. Hofbereich

Der Hof ist im wesentlichen durch die zum Areal gehörenden Gebäude begrenzt. Zur Gasse Am Krögel bzw. zur neuen Jüdenstraße hin wird der Hof durch einen Zaun mit Toranlage sowie eine Mauer abgegrenzt. Das Hofgelände ist mit Schlackesteinen von ca. 9 cm Kantenlänge im Reihenverband gepflastert. Es handelt sich dabei um ein Kleinsteinpflaster. Die Anschlüsse zwischen dem Hofpflaster und den Eingangsbereichen der Häuser sind mit Betonsteinschwellen versehen. Die gepflasterten Bereiche sind mit länglichen Betonsteinen eingefasst. Diese binden etwa fünf Zentimeter hoch in die Sockelbekleidung der Häuser ein und sind mit einer Kehle versehen. In dem Bereich zwischen den nordwestlichen Gebäuden, die nicht zur Betrachtung stehen, dem Produktionshaus und dem Werksgebäude sind Quadrate in regelmäßigen Abständen im Boden angeordnet. Diese sind mit Asphalt verschlossen. Dabei handelt es sich um die ehemaligen Kohleluken, durch welche die angelieferten und auf dem Hof abgeladenen Kohlen direkt in den Kohlenbunker im Hofkeller befördert werden konnten. In diesem Bereich sind weitere nahezu quadratische Ergänzung des Pflasters vorhanden. Diese ist mit neuen, rechteckigen Pflastersteinen aus Beton ausgeführt. Der Fugenschnitt wurde nicht angepasst. Es handelt sich dabei um verschlossene Öffnungen, die vermutlich als eine Art Oberlicht fungierten. Die Anschlussbereiche entlang der Gebäude sind mit Asphalt bedeckt. Darunter befinden sich Stahl-Glas-Oberlichter, die vormals den Keller belichteten. Etwa 1,5 m vor den Gebäuden sind Abwasserrinnen vorhanden. Diese sind in einer Tiefe von etwa fünf Zentimetern unter der Oberkante mit Lochgittern versehen und mit Grobkies als grobes Filterelement bedeckt. Zwischen dem Produktions- und dem Werksgebäude ist eine Kranbahn vorhanden. Diese besteht aus einer verkleideten Stahlträgerkonstruktion, die mit Dachpappe abgedeckt ist. Die Laufkatze ist noch vorhanden und ist in einen Doppel-T-Träger eingehängt. An ebenjenem Stahlträger sind gegenwärtig Lampen für die Beleuchtung des Außenbereichs befestigt. Eine weitere Krananlage ist an der nördlichen Westfassade vorhanden. Der Kran wurde als Ascheaufzug verwendet. Über eine Öffnung in der Hofebene konnte die Asche aus dem Heizkeller direkt auf den Hof transportiert werden. Der Hof wird mit Außenleuchten belichtet, die an den Fassaden angebracht sind. Östlich der Kranbahn ist ein Treppenaufgang vorhanden, der direkt in den östlichen Teil des Hofkellers führt. Der Aufgang ist mit Holzplatten verschlossen und wird als Terrasse genutzt. Nördlich vom östlichen Teil von Haus 3 ist eine Stahleinfassung im Boden vorhanden, die auf die ursprüngliche Position der Hofwaage hinweist. Die Öffnung der ehemaligen Hofwaage ist gegenwärtig mit einem, auf den Bestand abgestimmten, Kleinsteinpflaster verschlossen.

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  1. Baubeschreibung

5.2. Haus 1 / Bauteil I

Das Verwaltungsgebäude ist das nördlichste Gebäude des Areals. Es besitzt einen keilförmigen Grundriss. Das Gebäude verjüngt sich von der Straßenfassade (Abb. 3) mit fünf Fensterachsen zur Hoffassade (Abb. 4) mit drei Fensterachsen. Es gliedert sich in insgesamt fünf Geschosse, von denen eines auf das Untergeschoss und eines auf das Dachgeschoss entfällt. Die Außenwände bestehen aus Ziegelmauerwerk. Beide Fassaden sind Putzfassaden mit Tür- und Fenstereinfassungen aus scharriertem Sandstein. An der Straßenfassade ist der Putz farblich überfasst. An der Hoffassade ist ein rezenter, ungefasster Reibeputz vorhanden.

Der Sockel und das profilierte Traufgesims sind aus Sandstein gefertigt. An der Straßenfassaden finden sich an den bodentiefen Fenstern der Obergeschosse Balustraden aus farblich gefasstem Eisen, sodass ein französischer Balkon gebildet wird. Im Erdgeschoss sind Fenstergitter vorhanden, die in der Formgebung den Balustraden entsprechen. An der Hoffassade sind nur im 2. Obergeschoss bodentiefe Fenster vorhanden, die mit einer Balustrade gesichert sind. Im 1. Obergeschoss ist am Fenster der mittleren Achse ein Balkon vorhanden, unter dem sich drei Zierkonsolen befinden.

Das Dach ist als Satteldach ausgebildet und mit roten Biberschwanzziegeln aus Keramik eingedeckt. Die Dachkonstruktion ist ein Kehlbalkendach mit Aufschieblingen. Das Gebäude besitzt einen Durchfahrtsbereich im Erdgeschoss, durch den man auf das Gelände der Alte Münze gelangen kann.

Die Durchfahrt ist zur Straßen- und zur Hofseite mit zwei dreiflügeligen, kassettierten Holztoren schließbar. Über beiden Toren befinden sich Oberlichter. Die Durchfahrt ist entsprechend der Hoffläche mit Schlackesteinen im Reihenverband gepflastert. Die Decke der Durchfahrt ist in drei Felder kassettiert und mit umlaufenden Stuckprofilen versehen.

Abb. 3 - Haus 1 / BT I - Nordfassade Abb. 4 - Haus 1 / BT I - Südfassade

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  1. Baubeschreibung

Innenräume

Vom Erdgeschoss bis zum 2. Obergeschoss sind in Haus 1 / BT I Büroräume inklusive Toiletten und Küchenbereiche zu finden. Die gegenwärtige Raumstruktur je Etage ist ähnlich der bauzeitlichen Struktur, wurde jedoch durch die Änderung des Flurbereichs geändert. Ursprünglich waren alle Zimmer pro Etage von einem Hauptflur erreichbar. Die Flure wurden in den 1990er Jahren verkürzt und die Zimmer untereinander teilweise durch zusätzlich Türen verbunden (Abb. 5). Die Büroräume und Flure sind mit Teppichböden und Sockelleisten auf dem Fußboden und Strukturtapete an den Wänden versehen. Die Decken im Flurbereich sind abgehängt. Im 1. und 2. Obergeschoss sind die Räume in der nordöstlichen Ecke mit Hohlkehlen im Übergang von der Wand zur Decke versehen. In diesen Räumen sind ebenso Kastenfenster vorhanden. In den anderen Räumen sind Verbundfenster aus Holz mit Drehflügeln verbaut. Alle Fenster bis auf die Fenster im Treppenhaus sind mit Rollädenkästen versehen. In den Toilettenbereichen sind Bodenfliesen und Fliesenspiegel jüngeren Alters zu finden. In dem Raum im östlichen Erdgeschoss ist eine Parkettboden mit Podest vorhanden. Im 3. Obergeschoss, dem Dachgeschoss, ist der Dachraum durch eine Trockenbauwand von dem Treppenhaus abgeteilt. Darüber hinaus ist der Dachraum offen, ohne weitere Zwischenwände. Die Kellerräume weisen Estrichfußböden auf. Die Wände aus Ziegelmauerwerk und die Decken aus Beton sind weiß gefasst.

Die einzelnen Etagen sind über eine zweiläufige Treppe mit Halbpodest sowie einen, an das Treppenhaus angrenzenden, Aufzug erreichbar. Die Wände und Decken im Treppenhaus sind verputzt und farblich gefasst. Es sind dunkel gefasste Sockelleisten aus Putz vorhanden. Das Treppengeländer sowie der Handlauf und die Brüstungen zu den Fenstern sind aus Eisen und ebenfalls farblich gefasst. Die Böden der Halbpodeste sind mit gelben Fliesen bekleidet. Die Positionierung der Fenster orientiert sich nicht an den Podesten der Treppe, sondern an der Symmetrie der Fassade, sodass die Fenster podestübergreifend positioniert sind.

Bei den Türen, welche die Räume in den oberen Geschossen verbinden, handelt es sich überwiegend um kassettierte Holztüren mit Holzzargen. In den Fluren sind moderne Leichtmetalltüren mit großflächigen TRÄGER Verglasungen vorhanden. 1 - Ziegelstein 2 - Putz

3 - Beton

4 - Gipskarton

5 - Holz /8 /8A /8 2/8 6 - Metall /8 7 - Naturstein H1.1OG_003 8 - Fliesen 5.26m² 3,42m 9 - Estrich 10 - Glasbaustein H1. 2 1 3 . O , 8 4 9 G 2 m m _ ² 004 /8A / / / 8 8 8 2/8 H 1 1 2 .T .5 H 7 _ m 00 ² 1 1 1 1 2 - - K Bl u o n c s k t s s t t e e i i n n 2,50m 13 - Terrazzo

14 - Tapete H1.TH_001 1 2 2 , . 5 5 0 7 m m² H1 1 .1 2 O .9 G 8m _0 ² 02 H1.1OG_005 /8 Wb 3,4 A 6 2 m 3 3 . , 3 4 4 2 m m ² /8A / / 8 8 2/8 A2 H1 2 .1 3 2 O , . 4 8 A G 4 2 4 m m _0 ² 01 A2 A G A 2 9 2A2 H1 1 .A .9 U 8 _ m 0 ² 01 /3 / / / / 3 3 3 3/3 A2 A A A /8 2 2 2 A2 Wa D B A2GG A 9 2 A A 2 2 Wd A2A6 H1.1OG_007 A2 2.49m² A6G A 9 2A2 3,45m A2 H1. 6 1 3 . O , 9 4 4 G 3 m m _ ² 009 A2A2 H1. 5 1 3 . O , 2 4 5 G 4 m m _ ² 006 A6 A2 G A A 9 2 2 A2 A6 F T - - T F ü e r n / s T t o e r r A2G A 9 2A2 TR - Treppe H1 3 .1 4 O .3 G 6m _0 ² 08 A2 H1.1OG_011/1/3/1 MA - Maschinen 3,72m 2.63m² / / 1 3 WN - Wandnische A2 A A GG A 2 2 9 2A2 H1 1 .1 3 5 O , . 7 9 G 0 4 m m _0 ² 10 A2 A GG A A 2 9 2 2A2 W H AH S S - - - A S W u ch f a h o n ä r d n n s s g c t u h e n r in a g nk

H1.TH_001 A2 1 2 1 , . 5 5 0 2 m m² A2A A /8 2 2 A2 BAUPHASEN

Bauphase 1 (1936-1945) Abb. 5 - Haus 1 / BT I, Grundriss 1. Obergeschoss Wände und Pfeiler

Bodenkonstruktion

Deckenkonstruktion

Ausstattung

Bauphase 2 (1945-1972) Alte Münze Berlin Seite 12 Wände und Pfeiler

Bodenkonstruktion

Deckenkonstruktion

Ausstattung

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  1. Baubeschreibung

Abb. 6 - Haus 2 / BT VI - Nordfassade Abb. 7 - Haus 2 / BT VI - Südfassade

5.3. Haus 2 / Bauteil VI

Das Direktorenhaus bildet den Kopfbau von Haus 3 in Ostrichtung zur Neuen Jüdenstraße. Das Gebäude hat einen rechteckigen Grundriss und gliedert sich in fünf Geschosse, inklusive des Unter- und Dachgeschosses. Die Außenwände bestehen aus Ziegelmauerwerk. Die Fassaden sind als Putzfassaden mit Fenster- und Türeinfassungen aus leicht profiliertem Sandstein an den Straßenfassaden und unprofiliertem Sandstein mit Randschlag an der Hoffassade ausgebildet. An der Nordfassade (Abb. 6) sind die Fenster in neun Achsen angeordnet, an der Ostfassade in drei Achsen und an der Südfassade (Abb. 7) in acht Achsen. Im Erdgeschoss sind den Fenstern Eisengitter vorgesetzt. Einige der Fenster der Ost- und der Südfassade besitzen eine Verdachung in Form eines Gesimses aus Sandstein sowie ein Arkanthusblatt, das zwischen dem Fenstersturz und der Verdachung vermittelt. Die Sohlbänke bestehen ebenfalls aus Sandstein. Unterhalb der Sohlbänke sind bei den bekrönten Fenstereinfassungen je zwei Konsolen positioniert, die ein Sandsteinrelief mit floralem Motiv einrahmen. An allen drei Fassaden sind an ausgewählten Stellen Balkone mit Balustraden aus Eisen vorhanden. Unterhalb der Balkonplattformen befinden sich Zierkonsolen aus Sandstein.

Das Gebäude war ursprünglich von Norden und Süden zugänglich. Der Eingangsbereich der Südfassade weist ein Oberlicht über der Tür auf sowie eine Türbekrönung in Form eines Gesimses. Dieses Gesims wird unterhalb von zwei Konsolen geziert. Ein Arkanthusblatt vermittelt zwischen dem Türsturz und dem Gesims. An der Nordfassade befinden sich zwei hölzerne, kassettierte Eingangstüren. Die Kassettenfüllungen sind mit floralen Motiven gestaltet. Eine der beiden Türen befindet sich im nordwestlichen Bereich des Gebäudes, die zweite ist mittig an der Nordfassade positioniert und in einen kleinen Vorbau integriert. Die Türzarge der zweiten Tür ist breiter und mit Glasfüllungen in den oberen Hälften der Seitenbereiche

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  1. Baubeschreibung

gestaltet. Der Sockel ist mit Sandsteinplatten bekleidet und unterscheidet sich in der Höhe zwischen der Hoffassade mit einfachem, niedrigen Sockel und den Straßenfassaden mit hohem, mehrlagigen Sockel.

Das Traufgesims in Form eines Konsolgesimses ist ebenso aus Sandstein gefertigt. Es ist ein Walmdach vorhanden, das mit keramischen Biberschwarzziegeln eingedeckt ist. Die Dachkonstruktion ist eine zweiläufige Kehlbalkenkonstruktion, die in den offenen Dachräumen mit Pfetten und Pfosten unterstützt wird. Es sind Streben vorhanden, die parallel zu den Sparren verlaufen. An der Nord- und Südseite des Daches sind jeweils drei Fledermausgauben vorhanden sowie darüber dieselbe Anzahl Dachluken. An der Ostseite ist ein Fledermausgaube vorhanden. An den beiden Enden des Dachfirsts sind zwei Schornsteine zu finden, die mit Sandsteinplatten bekleidet sind.

Innenräume

Das Direktorenhaus wurde als Wohnhaus errichtet und entspricht dem ursprünglichen Nutzen hinsichtlich der Raumstruktur und der Einrichtung. Die Raumstruktur hat sich bis in die Gegenwart nur geringfügig verändert. In den Räumlichkeiten befinden sind momentan Ausstellungsräume und Büros sowie kleine individuell genutzte Arbeitsräume. Das Gebäude war sowohl vom Rolandufer als auch von der Gasse Am Krögel zu betreten. Der südliche Eingang am Rolanufer ist geschlossen. Der Haupteingang befindet sich auf der Hofseite des Gebäudes in der Mitte der Nordfassade. Dieser führt in ein repräsentatives Treppenhaus mit einer Wendeltreppe mit ovalem Grundriss und Podesten je 180° Windung. Über jedes zweite Podest erfolgt der Zugang zu den Etagen (Abb. 8). Es handelt sich dabei um eine Holztreppe mit Parkettierung auf den Podesten und einem Holzgeländer, das aus gedrechselten Stäben besteht. Das Geländer ist mit einem wenig rotbraun pigmentierten Lack lackiert. Die Sockelleisten bestehen ebenfalls aus Holz und entsprechen dem Bodenbelag. Die Wände des Treppenhauses sind verputzt und farblich gefasst.

In der nordwestlichen Gebäudeecke befindet sich ein zweites, weniger repräsentatives Treppenhaus. Bei dieser Treppe handelt es sich um eine zweiläufige u-förmige Treppe mit Halbpodesten. Das Treppengeländer und der Handlauf sind aus farblich gefasstem Eisen. Über ebenjenes Treppenhaus ist das 3. Obergeschoss, das Dachgeschoss, zugänglich.

Im Haupttreppenhaus führt eine einläufige, gerade Treppe in den Flur des Erdgeschosses. Der Fußboden ist im Flur mit Teppich belegt und mit einer Sockelleiste versehen. Der Flur ist durch Zwischenwände mehrfach gegliedert. Die Wände sind tapeziert und farblich gefasst. In den Sanitärräumen sind Fliesenböden mit Sockelleisten sowie Fliesenspiegel vorhanden. In einigen Räumen sind Dielenböden und hölzerne Sockelleisten zu finden. Andere besitzen einen gespachtelten Boden oder Linoleum. Bei den Fenstern handelt es sich wie in den oberen Etagen um hölzerne Verbundfenster mit Drehflügeln, die mit Rollläden versehen sind. Von dem Flur führen teils kassettierte, teils einfache Holztüren mit Holzzarge in die angrenzenden Räume.

Von dem Haupttreppenhaus gelangt man im 1. und 2. Obergeschoss zunächst in kleine Vorräume, die ursprünglich als Garderoben geplant waren, und anschließend in die Flure. Die in der mittleren Querachse des Gebäudes liegenden, langgezogenen Flure sind gegenwärtig mehrfach unterteilt. Sie sind ebenso über das kleine Treppenhaus zu erreichen. Die Etagenflure werden jeweils über ein Fenster im Osten belichtet. Im Westen der Flure befanden sich ehemals Übergänge zu Haus 3 / BT V. Die an den Flur angrenzenden Räume sind über kassettierte Holztüren mit Holzzargen einzeln zugänglich. Es erfolgten nur wenige Umstrukturierungen durch das Hinzufügen bzw. Wegnehmen von Zwischenwänden. Im 1. Obergeschoss war der Raum gegenüber dem Haupttreppenhaus ursprünglich als Diele geplant. Dieser Raum ist gegenwärtig durch eine dünnere Zwischenwand vom Flur abgetrennt. In allen Räumen im 1. und 2. Obergeschoss, bis auf die Sanitärräume, sind transparent lackierte Dielenböden bzw. Parkettböden

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Abb. 8 - Haus 2 / BT VI, Grundriss 1. Obergeschoss

sowie Sockelleisten aus Holz vorhanden. Die meisten Räume sind mit einem Dielenboden im Parallelverand ausgestattet. Die Sanitärräume sind mit Fliesenfußboden und Fliesenspiegeln versehen. Die Wände sind tapeziert und gestrichen. In den repräsentativen Räumen im Südteil des 2. Obergeschosses, die zu der Wohnung des technischen Oberbeamten gehören sollten, sind Wandvertäfelungen vorhanden. Diese sind ca. 85 cm hoch und mit einem transparenten, leicht rotbraun pigmentiertem Lack lackiert. Entsprechend sind die Fensteröffnungen mit Holz eingefasst und mit Holzgesimsen verdacht. Unterhalb der Fenster sind Heizkörperverkleidungen aus Holz angebracht. Die Fenster sind Verbundfenster aus Holz mit Drehflügeln, die je nach Geschoss in der Größe variieren. In den Fensterstürzen sind Rollädenkästen eingebaut, die mit einer Klappe und Riegeln aus Metall verschlossen sind. Die Kammer im 2. Obergeschoss im Südwesten des Gebäudes war ursprünglich als Gästebadezimmer geplant und mit einem kleinen Fenster versehen. Dieses befindet sich oberhalb des Gesimses von Haus 3 / BT V und stößt direkt an die Fassade oberhalb des Gesimses. Gegenwärtig ist es auf der Innenseite mit einer Platte verschlossen.

Angrenzend an das ovale Treppenhaus befinden sich Nischen in den umliegenden Räumen. Diese werden durch kleine Fenster in der Nordfassade belichtet. Der Vergleich der historischen Grundrisse mit dem aktuellen zeigt, dass die Nischen früher intensiver genutzt wurden. Teilweise sind die Nischen aktuell geschlossen.

Das Dachgeschoss gliedert sich in Bereiche mit offenem Dachraum im Osten und Westen sowie Räume mit Zwischendecke in der Mitte des Gebäudes. In diesem Bereich ist, wie in den anderen Etagen, ein mittlerer, länglicher Flur vorhanden, von dem aus die angrenzenden Räume zugänglich sind. Auf dem Boden ist Kunststoffboden verlegt. Die Wände sind verputzt und geweißt. Die Decken sind mit Platten abgehängt und geweißt. Im Dachgeschoss sind ausschließlich Metalltüren mit Metallzargen vorhanden, an denen sowohl Messingschilder mit Raumnummern zu finden sind als auch überlackierte Aufschriften an den Türen.

Die Raumstruktur im Kellergeschoss entspricht der Struktur in den anderen Etagen. Von einem zentralen Flur sind die einzelnen, umliegenden Räume erreichbar. Die Böden bestehen aus Estrichund sind teilweise mit Kunststoffbelag ausgelegt. Die Decken bestehen aus Stahlbeton. Die Wände sind Mauerwerk sichtig und überwiegend mit einer Kalkschlämme getüncht, ebenso wie die Decke. Der große Raum in der südwestlichen Gebäudeecke hat vollständig verputzte und geweißte Wände, Decken und Pfeiler. Auf dem Boden ist eine Schicht aus Kunstharzestrich vorhanden. Die Südwand ist darüber hinaus mit Rigipsplatten verkleidet. In dem kleinen Raum, der westlich daran angrenzt, sind zwei Toiletten vorhanden. Der Raum, der auf der östlichen Seite an den verputzten Raum angrenzt, ist mit Kappendecken versehen. Darüber

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  1. Baubeschreibung

befand sich bauzeitlich die Treppe, die von dem südlichen Eingang in den Flur des Erdgeschosses führte. Diese wurde demontiert und die Kellerdecke in dieser Form ausgebildet.

Die Fenster in den Kellerräumen sind Einfachfenster mit jeweils einem Kippflügel. Sie lassen sich über einen Hebel aus Eisen öffnen. Die Türen sind sehr divers. Es sind Metalltüren mit Metallzargen vorhanden, ebenso wie Türblätter aus Holzfaserplatten in Holz- oder in Metallzargen. In allen Kellerräumen ist eine Vielzahl von Leitungen für Kalt- und Warmwasser und das Heizungssystem zu finden. Darüber hinaus sind im Flur des Kellers Ofenöffnungen vorhanden. Diese sind direkt an den Schornsteinen platziert. Beide Schornsteine beginnen mit jeweils zwei Zweigen in den Flurwänden im Keller und setzen sich in den oberen Etagen in derselben Art fort, bis sie im Dachgeschoss in den beiden Schornsteinen zusammenführen und als ebensolche am Dach ablesbar sind.

5.4. Haus 3 / Bauteil V

Das Werksgebäude ist ein langgezogenes Gebäude und hat die Grundform eines Bogenausschnittes. Die Form ist dem Verlauf des Rolandufers angepasst. Das Gebäude ist nur von Norden, über den Hof, zugänglich. An der Nord- (Abb. 9) und der Südfassade (Abb. 10) sind die Fenster in 33 Achsen angeordnet. Beide Fassaden sind Putzfassaden mit Fenstereinfassungen aus Sandstein. An den großflächigen Putzfehlstellen der Südfassade ist zu erkennen, dass es sich bei der Fassade um ein Ziegelmauerwerk aus Reichsformatziegeln handelt, das im Blockverband gemauert wurde. Der Unterschied hinsichtlich der Fassadengestaltung der Hoffassade und der Straßenfassade ist an diesem Gebäude am deutlichsten zu erkennen. An beiden Fassaden sind drei Geschosse ablesbar, mit dem Unterschied, dass es sich auf der Nordseite um das Erdgeschoss, das 1. und 2. Obergeschoss und auf der Südseite um das 1. Untergeschoss, das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss handelt.

Die Südfassade ist mit einer hohen Sockelbekleidung aus scharrierten Sandsteinplatten versehen sowie mit einem Gurtgesims und einem Mäanderfries aus Sandstein zwischen den Fenstern des 1. Obergeschosses und dem Gurtgesims. Das Mäanderfries wird in regelmäßigen Abständen über jedem zweiten Fenster durch ein breiteres Mäanderelement gegliedert. Die Fenster- und Türeinfassungen sind profiliert. In den Fenstereinfassungen sind Sohlbänke aus Sandstein vorhanden. Den Fenstern des 1. Untergeschosses und des Erdgeschosses sind Eisengitter vorgesetzt. An der Nordfassade sind die Fenster- und Türeinfassungen nicht profiliert, aber mit einem Randschlag versehen. Die Fenster sind an dieser Fassade doppelt so breit und im Erdgeschoss doppelt so hoch wie an der Südfassade. Die Fenster im Erdgeschoss sind mit Eisengittern versehen. Die Fenster des 2. Obergeschosses sind wesentlich kleiner und befinden sich über einem Gurtgesims, das die Trennung ebenjener Etage von dem 1. Obergeschoss unterstützt. Die Fensterreihe im 2. Obergeschoss ist vollständig mit Sandstein bekleidet. Auf die Verwendung von Putz wurde in diesem Bereich verzichtet. Die Fensterreihe wird dadurch optisch in das Gesims integriert. Im Erdgeschoss sind Tore vorhanden, von denen eines in den Eingangsbereich führt. Durch die anderen lassen sich direkt die anliegenden Räume bzw. Hallen erreichen. Bei den Toren im westlichen Bereich der Nordfassade handelt es sich um mechanisch betriebene Falttore aus Holz mit rechteckigen Glasfüllungen.

Das Dach ist als Satteldach gearbeitet und mit roten, keramischen Biberschwänzen eingedeckt. Bei der Dachkonstruktion handelt es sich um ein Kehlbalkendach. Die Kehlbalken befinden fast unmittelbar oberhalb des Gewölbes des 2. Obergeschosses. An die Sparren sind Aufschieblinge angebracht, wodurch die Dachlinie im unteren Bereich des Daches abgeknickt wird. In der Gebäudemitte ist kein Gewölbe vorhanden, sondern ein verfügbarer Dachraum. In diesem Bereich ist die Dachkonstruktion durch Pfetten und Pfosten zur Abstützung der Kehlbalken zum zweiläufigen Kehlbalkendachstuhl erweitert. Entlang des Dachfirsts sind drei Schornsteine vorhanden, die mit Sandsteinplatten bekleidet sind. Diese zeigen die Lage der Schornsteine an, die durch den Gebäudeschnitt verlaufen und in den Innenräumen zu erkennen

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  1. Baubeschreibung

Abb. 9 - Haus 3 / BT V - Nordfassade

Abb. 10 - Haus 3 / BT V - Südfassade

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  1. Baubeschreibung

sind. Im Dach sind auf der Nord- und der Südseite in regelmäßigen Abständen Dachluken angeordnet.

Östlich neben dem Haupteingang von Haus 3 befand sich ursprünglich eine Treppe als Zugang zum östlichen Hofkeller. Der Abgang ist mit einer Sandsteineinfassung sowie mit einem Geländer aus EA2AA A/522 2 iA2sen versehen. Gege H n 312 .2E ,.71G 53_ mm w 00²1 ärtig ist der Abgang mit Holzplatten verschlossen. H31.0A.0U6_m00²1/2/ ///2 2 33/2 H315 .1E ,.13G 56_ mm01²4 I H R n ä a n u u e m s Hn13 28. T ,.81H 92 3 _ e mmr0 A 0² 2 1 A/ A A ä 1 22 23A / f 2 u ü B m r T W e V H13 29.T ,.52H 78 e _ m m00² w 1 r A2 k A AF A u 2 29 2 A2 A2 A AF A s 2 29 2 r A2 t d ä e t t a e l n s W un e d r A6 A6 k H13 A 45 . f 1 E5, s 2.G AF A 3 / 6 1 39 1 6_ m ü m0 A 0 g 1 ²2 r e d b a ä s u d P A e 3 e r g A s 4 e o A3 p n l a a l n v A A t 3 3 o u r n g d e A A 3 3 s e e r h r H2 AA 36 22 4 . A E9, 2 i AAF 9.G2 922 A e 94_ 2 m A c AA m0A 3 22 33 ²3 n h . t e D t A A 3 a 3 . s E n la t A n A 3 s 3 pH gA 31 5 2 .3E ,. A AAF 32G 5 529 5 r 5_ e mm A 0 5 0² e4 G c A A 3 3 hH e 3 A 12 5 .2E ,.3 A AF 2 A Ge 5 5 29 7 5 b _ mm0 A ² 5 05n ä A A d 3 u 3 H3 A 12 . 2 4E A A, d .4 AF2 2 5G w 0 29A A 6_ m 2 2 m AA 0 22 0²6 e u w rd a e r n u f r ü H s A 31 2 5 .2E ,. A/ AA 11 1 G r 2 2 32 51 p _ mm A 0 2 0² 8 d rü ie H n A 365 2 .4E ,. s 1 /AA A 3G 1 4 22 32 4_ mm g A 0 2 1² e 0 l s ic H H h 3 A 35 . 2 5E ,.1 A 6 AA G / 5 282 6 2 a _ mm0 A 0² 2 ü 9 u b s e H g 13 A 7.T. r 4 /A H AA 1 8 1 23 1 _m0 A r 0² 1 3 d oß re e i H H 3 A 1 A 5 3 . 2 6 0E 8 5 , .2 .1 E A A 6 A G / ,. AA A A2 5 28 4 2 4 2 G _ 83 8 82 m 7 m _ 0 A mm A 0 1² 2 8 1² 5 7 T H r a e u p p p t e tr n e h p ä p u e s n e h r a z u u s e i r s s t c z h e li n e t ß ra e l n i m (A b G b e . b 1 ä 1 u ) d . e A l g le e l E e i g n e g n ä n u g n e d b e e r fi m n ö d g e li n c h si t c d h e a n u Z f u d g He A 322

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Aufgrund der Erschließung der großen Räume über drei Treppenhäuser wurde bauzeitlich die Einrichtung von Fluren auf den Westteil des 1. Obergeschosses beschränkt. Erst durch die verstärkte Abteilung mehrerer kleiner, eigenständiger Räume wurden teilweise Flure notwendig. Im 2. Obergeschoss wurde von der Halle des zentralen Haupttreppenhauses ein Flur bis zur Mitte des Westteils eingerichtet, von dem die anliegenden kleinen Räume abgehen.

Generell sind die Räume funktional ausgestattet. Die Böden sind mit widerstandsfähigen Belegen versehen. In den repräsentativen Treppenhäusern und Hallen sind Böden aus Terrazzo-Fliesen und Stufen vorhanden. In den ehemaligen Personalräumen sind vor allem Bodenbeläge aus Keramikfliesen festzustellen. Die Werkstätten waren mit robustem Estrich bzw. Kunstharzestrich ausgestattet. In

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  1. Baubeschreibung

den durch Lasten beanspruchten Garagen im westlichen Erdgeschoss befand sich ursprünglich ein Holzpflaster, das nur in einem Bereich erhalten ist. Die Wände sind überwiegend verputzt und gestrichen. Vereinzelt sind Fliesenspiegel an den Wänden vorhanden. Diese finden sich in ehemaligen Nassbereichen oder nasschemischen Bereichen (Galvanik). In den Treppenhäusern und Hallen von Haus 3 / BT V sind Referenzen zu den Fassaden zu erkennen. Diese treten in Form der symmetrischen Gestaltung auf sowie in Form von scharrierten Faschen, welche die bauzeitlichen Türöffnungen einrahmen.

Die Decken sind überwiegend verputzt. Teilweise sind die Deckenunterzüge hervorgehoben. Diese sind mit Schienen versehen, in die Lampen sowie Kabelaufhängungen eingehängt und optimal positioniert werden können. Die Decke im 2. Obergeschoss, wo die Personalräume eingerichtet waren, sind als Gewölbe ausgebildet. In der Westhälfte ist ein Spitztonnengewölbe mit Gurtbögen vorhanden. In der Osthälfte ist die Form des Spitztonnengewölbes abgewandelt. Die Wangen sind geradlinig mit jeweils einem Knick im Verlauf. Der Querschnitt entspricht dem Querschnitt einer Knickpyramide. Die Gewölbedecken sind teilweise abgehängt, sodass nur in den westlichen Räumen das Gewölbe sichtbar ist. Die Osthälfte des 2.Obergeschosses wurde in Bauphase 4 umfangreich saniert. Der heutige Charakter dieser Räume wird von den Veränderungen der Sanierung geprägt. In dem mittleren Teil des 2. Obergeschosses, dem Treppenhaus mit der anliegenden Halle der Etage, ist eine flache Decke vorhanden. Darüber befinden sich im Dachgeschoss ausgebaute Funktionsräume für den Antrieb des Lastenaufzuges.

Der Keller des Hauses ist ähnlich strukturiert wie die oberen Etagen. Es ist eine zentrale Halle vorhanden, von der aus die Räume im Osten und Westen zu erreichen sind. Ursprünglich waren keine Flure bzw. Gänge als solche geplant. Im Keller waren Lager für Maschinen und Ausgangsmaterialien eingerichtet sowie ein Luftschutzraum. Für die Belichtung der Kellerräume war im Norden des Kellers eine Achse mit Lichtschächten angelegt, die mit Stahl-Glas-Oberlichtern ausgestattet waren. Teilweise wurden die Lichtschächte in späteren Bauphasen geschlossen, als Durchgänge umgenutzt oder zusammengefasst. Bis zur Öffnung einzelner Lichtschächte und Umnutzung als Durchgänge war der Hofkeller von Haus 3 / BT V nur über das Ost- und Westtreppenhaus von Haus 3 / BT V zugänglich. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die südlichen Kellerräume mit Tresortüren ausgestattet und zu Tresorräumen umfunktioniert.

Die Türen in Haus 3 / BT V sind meist doppelflügelige Türen. Die bauzeitlichen Türenöffnungen sind wie die Türen und Fenster der Fassaden mit Faschen mit scharrierter Oberfläche betont. Es handelt sich dabei um Einfassungen aus Sichtbeton. Sie sind mit einer Nut von dem angrenzenden Putz abgesetzt und greifen somit den Randschlag der Fenstereinfassungen der Fassade auf. Die Türen wurden in mehreren Bauphasen ausgetauscht, sodass keine einheitliche Gestaltung vorliegt. Als charakteristisch für die oberirdischen Etagen können kassettierte, meist doppelflügelige Holztüren, teilweise mit Metallbekleidung und Metall- oder Glasfüllungen bezeichnet werden.

In Haus 3 / BT V ist anzunehmen, dass mitunter Ausstattungselemente in Form von Türen und Bodenbelägen wiederverwendet und an anderen Stelle eingebaut wurden. Beispielsweise sind im 2. Obergeschoss in Raum H3.2OG_012 Terrazzofliesen vorhanden, die an dieser Stelle laut bauzeitlichem Verlegeplan nicht sein sollten. Dort befand sich ursprünglich ein großer Personalraum. Wiederum wurden in nördlichen Räumen, die zu dem kleinen Treppenhäusern gehörten und davon abgetrennt wurden, die Terrazzofliesen entfernt. Die Vermutung liegt nahe, dass das Bestandsmaterial zur Umgestaltung der Räume genutzt wurde. Gleiches ist mitunter bei Türen gleichen Typs zu beobachten. Auffällig sind besonders die Türen des Typs T_63_ML. Diese befinden sich einmal im Keller von Haus 3 / BT V und im Keller von Haus 2 / BT VI. Laut den Archivplänen sind die Türen grundsätzlich in die Erbauungsphase einzuordnen. Die Tür im Keller von Haus 2 / BT VI ist jedoch anhand der Änderung der Öffnungsrichtung in die 90er Jahre einzuordnen und steht dort in keinem gestalterischen Zusammenhang mit den anderen Türen. Daher ist in dem Fall von einer Wiederverwendung der Ausstattung auszugehen.

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  1. Baubeschreibung

5.5. Haus 4 / Bauteil VIII

Das Produktionsgebäude befindet sich innerhalb des Grundstücks und grenzt an die Gasse „Am Krögel“. Es hat einen rechteckigen, nahezu quadratischen Grundriss. Die oberen Geschosse sind auf einem u-förmigen Grundriss angeordnet. Die u-Form öffnet sich nach Osten. Durch einen Innenhof im Erdgeschoss wird die u-Form zu einer rechteckigen Grundform geschlossen. Der Bereich des Innenhofes ist mit einem Blechdach versehen. Das Gebäude besitzt sechs Geschosse. Dabei handelt es sich um zwei Untergeschosse, das Erdgeschoss und drei Obergeschosse. Das 1. Obergeschoss besteht lediglich aus dem Südteil und einem kleinen Teil im Norden des Gebäudes. In dem restlichen Bereich ist das Erdgeschoss bis zum Boden des 2. Obergeschosses geöffnet. Diese Raumstruktur spiegelt sich an den Fassaden wieder. Im Erdgeschoss und dem 1. Obergeschoss sind jeweils drei Fenster direkt übereinander angeordnet und nur über Stürze aus Sandstein voneinander getrennt, sodass eine hohe Fensterachse zur Belichtung beider Etagen entsteht. Die Fenster des 2. und 3. Obergeschosses sind ebenso breit wie die Fenster im Erdgeschoss und

  1. Obergeschoss, jedoch nur im 2. Obergeschoss ebenso hoch. Die Fenster des 3. Obergeschosses sind niedriger. Die Fenster sind insgesamt wie an den anderen Gebäuden in regelmäßigen Abständen in Achsen angeordnet. Die Fenstereinfassungen, mit Ausnahme der Fensteröffnungen im 3. Obergeschoss, bestehen aus Sandstein. Im 3. Obergeschoss, mit Ausnahme der Innenhoffassaden ist ein Gurtgesims Fenstergesims vorhanden. Im Innenhof sind stattdessen separate Sohlbänke aus je zwei Sandsteinblöcken hergestellt worden. Die Fenster unterscheiden sich zwischen dem Nord- und dem Südtrakt.

An dem Gebäude ist ein niedriger Sockel vorhanden, der aus Sandstein besteht, ebenso wie das profilierte Gurtgesims zwischen dem 2. und 3. Obergeschoss. Am östlichen Teil der Nordfassade sind große Lichtöffnungen vorhanden, die mit Glasbausteinen hergestellt wurden. An der Nordfassade ist eine kassettierte Holztür vorhanden, die zu dem nördlichen Treppenhaus führt. An der Südfassade (Abb. 12) gelangt man über zwei- bzw. dreiflügelige Tore in das Gebäude. Das zweiflügelige Tor, das sich in diesem Bereich befindet, ist kleiner als das bauzeitliche Tor. Die Laibung wurde durch eingesetztes Mauerwerk verkleinert.

Der östliche Teil der Südfassade weicht hinsichtlich des Aufbaus von dem anderen Teil der Fassade wenig ab. Fenstereinfassungen aus Sandstein sind nicht vorhanden. Die Sohlbänke sind aus Kunststein gefertigt. Der Putz dieses Fassadenteils ist ein grauer Reibeputz, der Übergang ist deutlich sichtbar. Die Fenster sind schlichter, teilweise ohne sichtbaren Rahmen und ohne Sprossen.

An der Westfassade (Abb. 13) finden sich drei mit Sandsteinplatten bekleidete Schornsteine, welche die Traufe der Gebäude der Alten Münze überragen, jedoch nicht die Firsthöhen. Zwischen den Schornsteinen sind weitere Lagerräumen in der Höhe des Erdgeschosses eingebaut. Am nördlichen und südlichen Abschluss der Schornsteine befindet sich jeweils ein kleiner Anbau in Viertelkreisform. Die Außenwände der Viertelkreise sind mit strukturierten Scheiben verglast. An der Südfassade ist auf knapp zwei Drittel der Länge eine Überdachung aus Wellblech, getragen von einer Stahlträgerkonstruktion, montiert.

Auf dem Dach des Nordtraktes ist ein Aufbau mit quadratischem Grundriss vorhanden. In diesem Aufbau befindet sich die Technik des nördlichen Fahrstuhls des Gebäudes. Der Dachaufbau ist über eine Luke in der Decke des nördlichen Treppenhauses im 3.Obergeschoss erreichbar. Das Dach des Produktionsgebäudes ist als sehr flaches Walm-Kehldach gearbeitet und mit Dachpappe eingedeckt. Im 3. Obergeschoss ist die Dachkonstruktion ablesbar. Zwischen den Sparren sind die Decken als Kappendecken ausgebildet.

Innenräume

Haus 4 /BT VIII wurde als Produktionsgebäude geplant. Nach der Unterbrechung der Bauarbeiten aufgrund des Zweiten Weltkriegs wurden ca. 2/3 des Stahlgerüsts abgetragen und das Gebäude in

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  1. Baubeschreibung

Abb. 12 - Haus 4 / BT VIII - Südfassade

Abb. 13 - Haus 4 / BT VIII - Westfassade

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  1. Baubeschreibung

kleinerer Form fertiggestellt. Trotzdem bestand ein Überschuss von ungenutztem Platz. Daher wurden Gebäudeteile im Norden der Etagen an den Planet-Verlag abgegeben. Die Gliederung in Nord- und Südteil mit unterschiedlicher Nutzung ist insbesondere in den oberen Etagen deutlich erkennbar. Sowohl im Nord- als auch im Südtrakt ist ein Treppenhaus vorhanden (Abb. 14). Beide sind schlicht in der Gestaltung aber unterscheiden sich im Charakter, was mitunter aus der Sanierung des Südtrakts in den frühen 1970er Jahren resultiert. In beiden Gebäudeteilen sind darüber hinaus Aufzüge vorhanden. Die Lastenaufzüge im Südtrakt sind großzügiger gestaltet als das Treppenhaus, das sich auf einer kleinen Grundfläche befindet. Die Aufzüge sind wichtiger für die Erschließung der Etagen, die Funktion des Gebäudes und für den Warentransport als das Treppenhaus in diesem Bereich. Der nördliche Aufzug wurde an der gegenwärtigen Position im Rahmen der Nutzung durch den Planet-Verlag eingebaut. Die ursprünglich geplante Position befand sich weiter östlich im Gebäude. Beide Gebäudeteile waren und sind entsprechend eigenständig nutzbar.

Die Böden der Räume sind hauptsächlich mit Estrich oder Kunstharzestrich versehen. Teilweise finden sich jüngere Bodenbeläge aus Kunststoff oder als Teppichboden. Die Treppenhäuser sind ebenso mit Estrich und Bodenbelägen aus Kunststoff ausgestattet.

Die Innenräume von Haus 4 / BT VIII sind in fünf Gruppen zu unterteilen. Die erste Gruppe bilden Funktionsräume im Keller, in denen teilweise besondere Einbauten wie Unterkonstruktionen für die Produktionsräume im Erdgeschoss vorhanden sind. Der nördliche Teil dieses Bereichs wurde vom dem Planet-Verlag genutzt. Die Wände bestehen aus Ziegelmauerwerk oder Stahlbeton, sind unverputzt und gestrichen.

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WS - Wandschrank

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Planinhalt: Raumpl

Auftraggebe H143.T.9H5_m00²2A2A AF A292 2A2 H45.E.8G2m_0²25/1AAA/1 2 91/1 K B Z H e e I a i M c i u h b n s e B u l n 4 e s g , t r : r l

Überarbeitet

Lidón, M

Datum: Abb. 14 - Haus 4 / BT VIII, Grundriss Erdgeschoss 24.02.20 Plan 29 v

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  1. Baubeschreibung

Die zweite Gruppe bilden die Tresorräume im 1. und 2. Untergeschoss. Die Wände und die Decken bestehen aus gestrichenem Stahlbeton. Die Tresorräume wurden partiell durch einen Bombentreffer während des Zweiten Weltkriegs beschädigt. Die Bausubstanz wurde langfristig geschwächt. In einer Sanierungsmaßnahme wurden die geschädigten Tresorräume überarbeitet. Der verwendete Spritzbeton prägt seitdem das Erscheinungsbild ebenjener Tresorräume. Eine besondere Ausstattung stellen die Tresortüren dar, die teilweise in den 1990er Jahren erneuert wurden.

Die Raumstruktur in den beiden Untergeschossen von Haus 4 / BT VIII wurde kaum verändert. Die einzige gravierende Veränderung wurde im nach dem Zweiten Weltkrieg durchgeführt und wurde durch den Einbau des nördlichen Aufzugs an der heutigen Position verursacht. Beide Raumgruppen sind strikt voneinander getrennt. Die Trennung wurde erst durch eine Tür in in den 1990er Jahren aufgehoben. Die Tresorräume waren zuvor nur über das südliche Treppenhaus zu erreichen. Die Funktionsräume im Norden des 1.Untergeschosses waren über das nördliche Treppenhaus zu erreichen, waren jedoch von der Lage und der Organisation eher an den Hofkeller angegliedert. Die Kellerräume sind durch eine Lüftungskreislauf miteinander verbunden. In den oberen Wandbereichen sind Lüftungsgitter vorhanden über die, ausgehend vom Heißluftraum im Kohlenkeller, die Luft in den Räumen zirkulieren konnte.

Die dritte Raumgruppe bilden die Produktionsräume im Erdgeschoss. Die nördlichen Produktionsräume sind als hohe Hallen gebaut und erstrecken sich über das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss. Diese Räume sind mit Fußböden aus Estrich oder Kunstharzestrich versehen. Die Wände und Decken sind verputzt und gestrichen. An den Decken sind die Unterzüge sichtbar. Bei den Decken der zentralen Produktionshalle (der ehemaligen Schmelze und späteren Präge) und der Hallen im Nordosten handelt es sich nicht ausschließlich um Zwischendecken, sondern auch um das Dach und somit um die Dachkonstruktion, die an den Decken sichtbar ist. Der Raumeindruck wird bei all diesen Räumen von den großzügigen Raumabmessungen und den funktionalen Raumoberflächen geprägt. Die Räume sind überwiegend mit doppelflügeligen Metalltüren untereinander verbunden.

Die vierte Gruppe bilden Arbeitsräume im 1. und 2. Obergeschoss des Südtraktes. Der Raumcharakter und die Ausstattung ähneln denen der zuvor dargestellten Hallen, nur dass die Arbeitsräume kleiner bemessen sind und jeweils auf eine Etage beschränkt sind.

Die Büroräume sowohl der ehemaligen Münze als auch des Planet-Verlages gehören zu der fünften Raumgruppe. Diese sind vor allem im 2. Obergeschoss und im Dachgeschoss zu finden. Die Büroräume weisen häufiger Bodenbeläge aus Kunststoff oder Teppichboden auf und sind sehr viel kleiner bemessen als die Räume der anderen Kategorien. Insbesondere im 2. Obergeschoss sind vermehrt abgehängte Decken zu finden. In den Büroräumen im Dachgeschoss wurde auf abgehängte Decken verzichtet. Die Deckenunterzüge sind sichtbar.

5.6. Hofkeller / Bauteil VII

Die Hofebene (Abb. 15) ist bis zur Einfahrt im Osten vollständig unterkellert. Die Gebäude sind über den Hofkeller miteinander verbunden. Der Zweck des Hofkellers war die zentrale Versorgung aller Gebäude des Areals mit Wärme und Energie und somit die Nutzung des Kellers durch alle Gebäude gleichermaßen.

Der Keller gliedert sich in vier Bereiche, die nach ihrer Funktion unterschieden werden (Abb. 16). Den ersten Bereich des Kellers stellt die nördliche Trafostation dar. Diese befindet sich nördlich des 1. Untergeschosses von Haus 4 / BT VIII. Die Kellersohle liegt in diesem Kellerteil etwa einen Meter tiefer als im Rest des Hofkellers und des Kellers von Haus 4 / BT VIII. Alle Funktionsräume sind dort am Fußboden und an den Wänden gefliest. Es sind wenige Einbauten in Form von Schächten, Sockeln und Schränken vorhanden, welche auf die Funktion der Räume hindeuten. Die Räume haben insbesondere hinsichtlich der

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  1. Baubeschreibung

Ausstattung Überarbeitungen erfahren, weniger in Hinblick auf die Raumstruktur. Deckenöffnungen zur Belichtung sind in den Funktionsräumen nicht vorhanden. In diesen Räumen fand keine dauerhafte Arbeit statt, weshalb natürliches Licht nicht erforderlich war. Der nördliche Trafokeller war über das nördliche Treppenhaus von Haus 4 / BT VIII zugänglich sowie über den Keller von Haus 1 / BT I.

Westlich des Kellers von Haus 4 / BT VIII befindet sich der Heizkeller mit Kesselhaus und Kohlenkeller. Der Kohlenkeller wurde in mehreren Bauphasen mehrfach durch Zwischenwände unterteilt, insbesondere

Abb. 15 - Hofbereich zwischen Haus 3 / BT V und Haus 4 / BT VIII

nach der Umstellung des Heizsystems auf Fernwärme. Alle Räume, die ehemals zum Kohlenkeller gehörten, besitzen gestrichene Wände aus Ziegelmauerwerk sowie tragende Betonpfeiler und einen Estrichfußboden. Im ehemaligen Kohlenkeller befinden sich Kohleluken in der Decke, über welche die Kohlen von der Hofebene direkt in den Kohlenkeller befördert werden konnten. Über Stahl-Glas-Oberlichter, die in der Hofkellerdecke entlang der Fassaden angeordnet sind, wurden die Kellerräume belichtet. Die Stahl-Glas-Oberlichter sind in einer Reihe entlang der Hoffassaden der Gebäude angeordnet und stellen eine besondere Ausstattung nicht nur des Kohlenkellers, sondern aller an den Fassadenlinien anliegenden Kellerräume dar. Entlang dieser Linie verlaufen ebenso Entwässerungsrinnen zur Hofentwässerung. In den Kellerräumen sind in diesem Verlauf Siphons installiert, über die das Regenwasser dem Abwassersystem zugeführt wird.

Das Kesselhaus und die ehemaligen Pumpenräume befinden sich nordöstlich des Kohlenkellers und westlich der Kellerräume von Haus 4 / BT VIII direkt westlich der drei Schornsteine. Die Räume sind wie der Trafokeller an den Wänden und am Fußboden mit Fliesen versehen. Pumpenräume und Kesselhaus sind über eine Stahl-Glas-Wand voneinander getrennt. In der Decke der Pumpenräume befinden sich vier Deckenöffnungen. Ihr Funkion ist nicht genau klar. Es kann sich um Oberlichter gehandelt haben, über die der Pumpenraum und das Kesselhaus indirekt über die Stahl-Glas-Wände belichtet wurde. Das Bodenniveau des Kesselhauses liegt eine halbe Etage unterhalb des restlichen Heizkellers. Auf dem Niveau der umliegenden Kellerräume wird das Kesselhaus von einer Eisenbrücke überspannt. In der unteren Ebene des Kesselhauses befinden sich im Osten zwei Fuchsanlagen zwischen den drei Schornsteinen.

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  1. Baubeschreibung

Direkt über den Fuchsanlagen befinden sich jeweils zwei Öffnungen in der Kellerdecke, bei denen es sich um weitere Kohleluken handelt. Nördlich des Kesselhauses ist ein Raum vorhanden, in dem in Bauphase 2 ein Ascheaufzug installiert wurde. Über einen Kran konnte die Asche aus dem Kesselhaus herausgehoben werden. Sie wurde weiter zum Ascheaufzug transportiert und mit einem Kran über eine Öffnung in der Hofkellerdecke auf die Hofebene gehoben. Der Kohlenkeller konnte über das westliche Treppenhaus von Haus 3 / BT V sowie weniger direkt über das nördliche Treppenhaus von Haus 4 / BT VIII erreicht werden. Das Kesselhaus war und ist von der Hofebene aus direkt über zwei Treppenhäuser nördlich und südlich der drei Schornsteine von Haus 4 / BT VIII zugänglich, die sich in den verglasten Anbauten befinden.

Im Osten des Hofkellers befindet sich ein zweiter Trafokeller, der den dritten Bereich des Hofkellers bildet. Ähnlich wie in dem nördlichen Trafokeller sind einige der Räume an den Wänden und am Boden mit Fliesen ausgestattet. Der Bereich wurde jedoch umgenutzt. Die Ausstattung wurde umfangreich verändert, weshalb der Charakter der Räume ein anderer ist als im nördlichen Trafokeller. Die Wände der Räume sind überwiegend mauerwerksichtig. Der Fußboden besteht aus Estrich. Im Süden des östlichen Trafokellers, angrenzend an den Keller von Haus 3 / BT V, befindet sich ein direkter Zugang von der Hofebene in den Trafokeller. Der Gang, in dem der Aufgang fortläuft, wird über Stahl-Glas-Oberlichter belichtet. Die Räume waren darüber hinaus über das östliche Treppenhaus von Haus 3 / BT V zu erreichen. Der östliche Trafokeller liegt in einem schlechteren Zustand vor als die westlichen Kellerräume. Die Hofkellerdecke ist in diesem Bereich stärker geschädigt. In den Räumen steht teilweise Wasser aufgrund der undichten Kellerdecke und einer defekten Abdichtung der Kellersohle.

In einem sehr viel schlechteren Zustand liegt der als Fahrradkeller geplante, ganz östliche Teil des Hofkellers vor. Dieser stellt den vierten Bereich des Hofkellers dar. Die Kellerdecke wurde im Zweiten Weltkrieg beschädigt. Sie liegt teilweise stark gerissen vor und ist in Teilen abgesenkt. Die Gelenkstützen in den Stahlbetonpfeilern, die in dem Fahrradkeller ähnlich wie im Kohlenkeller vorhanden sind, sind aus dem Lot gerückt. In mehreren Sanierungskampagnen wurden Maßnahmen zur Sicherung des Kellerabteils /3 H1 / .2 1 1.U H 6 A//19 0 3G 1 m A.2 _ 31 I 1 . 1 ²0 ,U37 AA 1 A/ 8G7 9113 0 mm_A ²0108 HA 113 2 1. H ,T0. A 1 AA 8 A H/ 6 9 A 222 3 . 7 4 7 3 _ 1 H 3 m . m , 0 U4 A K 7 AAA 0 / 2 ² 5 / 1 / G4 9 .2 11 2 1 3 1 16 mm / _ ,U. 2 6 / A // 7 ²0 239 1 G7 / 0 0 2 mm 7 _ //220²1 H 1 H 1/ 1 3. 1 H A A.8 .1 6 /// 3 U 1 K 3 3 93 ., / U A 0 . A 5 _ A m 7 / 231 911 13 . 0 G / 5 ,U8 ² 3 1 m 0 / m /// _ 4 A 2 G8392 1 ²01 mm_ 0 / ²0 2 9 12 H1A 1.1 310,U. H 7 AAA 9 /9G11 0 3 1 0 A 1 mm .1 _ 31 A 5 A 01 ,U 1 ² AA. H / 6 0 5 913A G 14 8 6 7 1 3. mm AA_ T. 110 3H ²0 7_ 4 m00²1 H4 H 2 A .41 1 2 1 A ,U . . 1 3 1 A 6 H A A 1 A . G0 U 1 2 139 3 5 AAA m / m 9 _ G9 A 11 AA 3 A / m 0 2229 ² 1 _ 0 A ²0 // 3 A 1 88 0 2 5 ////8288 H /8 K4.410 H ,U.0 K 7 4 G44 .316 mm_ ,U.21 0² G33 0 H mm 6 _ 4 0² 1 A . 0 31 14 3 A,U.601/A/ G3391 4Am1m_ A 0² 1 H 0 1 1 A 2. A 1316 2 ,U.7A / A / 0A/ 1A1 9 G 1 51 / 3 4 39// mm_ 11 A 0 // 1 ² 11 0 A 2 3 A H 3 K2 / 3.814,1U. A 7/// 9 88 G29 55m_m /08 ²04 A H H 3 1 1 1 1 . .31 31 8 9 ,U ,U . . 6 3 4 6 H G G0 3 6 8 m m K m_ m_ 1 0 . 0 3 ² ² 11 0 0 ,U.9 1 3 0G66mm_ A A A 0² 1 1 1 0 A H 1 1A AA AA/ / 4 91 9 3 113 A 9. A 1 311 1 A / A ,U. 1 1 6 1 7 AAA / / G49 1 1139 /// m 1 m 39 _ / A 1 0² A H 3 // 0 2 11 K 2 2.314,U.97G69mm_0²07/2 /8 A A A/// 3 3 8838/8 A2HK1 / .0 A A 831 3 3 4,U5A . ///4 8 G 20 888m_m / 0 8 ²05A2 HK5. / H 11 8 U. K / 2 8A 3 // / . G2 8 31 38 10 / m , 8 _ U.91 // 0² G 8 6 8 2 0 mm_ 2 0²0 AA 8 11AA11//39AA A 11 2 AA11 HK.441.,U005G2mm_²009/2////2229/2 BB B B Aa a a u u u U AWHWMTFT p p p P R HS h h h A -- SN H a a a TF- -- WBDA WBDA WBDA - 89111 1 1234567 1 s s s A - - üeT SA 34 M 01 2 u u u e e e o o oe e e W S W -- r --- ---- n ä ä ä r c u s s s d d d / c c c ea -- - s -- 1 2 3 T FE PB E Z GMNH n n n h W s s sk f k k e e e a a T tps h TT GBK d d d o l i s ue N t t t e ao o e e e i ( ( n n n ei n e n a a a R c p p e ( ä e e e 1 1 r ea tl tt u r tl r n n n l k k k t d g 1 d or h oz z t t t a s u e a s nn a 9 9 Ä rp i n t t tk o o o k k s e u u u 9 n cc i r kn u u u es r sg l 3 7 n es o o o G a n n n l c s l hk n n n 4 i a b n n n n t s u s 6 3 e tt n n n z h t e s s s s d d d 6 e r s E a g g g t e c n - - n z t s t t t s s r e t i t - 1 1 o u n r r r h i e a R g e P P P o 1 t t t n i u u u 9 9 r r r n n s e i n i 9 n u f f f u u k k k nt 4 9 e e e k e 7 k t t t k k 5 0 i i i i i i i 2 t o o o l l l t t W W n e e e ) ) i i i o o o ) n n n DB r r r n n n b d LE L G E E G N E W D N FGLVO MSK E D Ü G OTL TL R c E W - ----- -- K M LVO A FG SM üoe e N A b o i a ft hn nte c t D T u eult s k r ei E Fe rnll t e ial e B B c ur R g E lt rh k a a o S I g A t e u u r i T LDBWWWW t p p L t e E e h h I / FG H CABDE I -abcd - E g r a a - - A B D e WBDA WBDA N - - --- - - - s s - -- - K T U n o e W e e o u o u K WWW e e A L S R TS Tae ä ä Fe d dc S d s d s c c au n a np e p 4 5 oe n n i e e A a k aaa s s k k e e n c S n a p sr p r tr d d en n t t nnn e e S i ( n n e e ik s S s t a a l et T p t ( e e 1 y r d z ddd n n z k k c 2 t S t t t i i i A F Ss 9 s bc g t t b c e o o k k h u u0 c u u U abd i t 9 ah T h e c n o o e e n n i o n n0n n c 1 s h N t T a n n t r s s f d d7 o h g g o e s f - i t t t s s U G c - 2 n t u r r n u n P P2 t t u u h N 0 r r r n ) 0 f f u u m k k t 0e e PK ESRAO S g G 1 t t k k ( 6 i i i i i n C P FU K I 9 o o L l l t t t F e e ) i i o - o o ) n n A r r -- - - - - - c n n S n RA K E h O S Pi s p uo l lc u t f z a e h r eflh m u i lz p k o c an au t pp h n drcg e o e ehkntasten

Abb. 1 A3

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Plan 1 von 44

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  1. Baubeschreibung

durchgeführt. Der Fahrradkeller war als großer Raum mit zahlreichen Stahlbetonpfeilern geplant. Zur Stabilisierung der geschwächten Decke wurden in Bauphase 2 drei Trennwände in Ost-West-Richtung eingefügt. In späteren Maßnahmen wurden zusätzliche Pfeiler errichtet und die südlichen aus dem Lot gerückten Pfeiler zur Südmauer hin untermauert und mit Spritzbeton saniert. Die Räume des Fahrradkellers wurden nie intensiv genutzt. Der nördliche Raum wurde in den 1970er Jahren verschlossen. In den Räumen sind keine Ausstattungen oder besonderen Oberflächenbelege vorhanden. Der Fahrradkeller ist über das östliche Treppenhaus von Haus 3 / BT V zu erreichen.

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  1. Grundlagen / Quellen

  2. Grundlagen / Quellen

Die Hauptgrundlage der Quellenforschung bildete das Archivmaterial, das von der BIM zur Verfügung gestellt wurde. Es umfasst insgesamt 23 Aktenordner, 18 Planrollen und zwei Kartons mit losen Archivalien. In den Aktenordnern fanden sich diverse Pläne der Gebäudegrundrisse, Schnitte, Ansichten, Maschinen, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen von der Erbauung bis zur Aufgabe des Standortes als Münzprägestätte meist auf Papier. Weiterhin sind in den Ordnern u.a. Ausschreibungen, Aufträge, Bestell- und Lieferscheine, Prüfberichte, Gutachten, Sanierungskonzepte und Ausführungsberichte, thematisch vorsortiert, enthalten. In den Planrollen sind pro Rolle jeweils mehrere Pläne enthalten. Dort findet sich eine Vielzahl von Plänen auf Papier sowie auf Pergament. Insbesondere die Pergamentpläne befinden sich in einem schlechten Zustand. Die Unterlagen umfassen alle Gebäude und Räumlichkeiten, die zu der Reichsmünze und später dem VEB Münze gehörten. Dazu zählen auch das Palais Schwerin und das Gebäude am Mühlendamm 3 sowie nicht mehr vorhandene Gebäude wie die Garagen des Ministerrates nordöstlich des Produktionsgebäudes und das Pförtnerhaus an der östlichen Auffahrt zum Gelände, das sich nördlich gegenüber dem Direktorenhaus befand. Weiterhin gehörten Pläne dazu, die in dieser Weise nie ausgeführt wurden oder nicht datiert waren sowie Pläne, die als Arbeitsversionen genutzt wurden und in denen händisch Änderungen eingetragen wurden. Diese waren in ihrem Informationsgehalt zu bewerten. Alle Unterlagen wurden gesichtet und ausgewertet, um eine Chronologie der Bautätigkeit für die zu bearbeitenden Gebäude zu erstellen. Relevante Pläne wurden digitalisiert. Darüber hinaus wurden bereits digitalisierte Pläne von der BIM zur Verfügung gestellt, welche das in Papierform vorliegende Material ergänzen.

Das Archivmaterial wurde dazu genutzt, die Bauteile und Ausstattungen bauchronologisch einzuordnen sowie Entwicklungen der Raumfunktionen und Raumstrukturen, die von den Funktionen bedingt wurden, nachzuvollziehen. Neben der Beschreibung der Räume wird die Entwicklung der jeweiligen Raumstruktur und -funktion in den Raumbüchern dargelegt und Zusammenhänge erklärt.

In der Anlage - Archivpläne werden die für den Denkmalpflegeplan wichtigsten Grundrisse, Ansichten, Schnitte und Detailpläne zusammengefasst. Je Haus / BT werden jeweils die bauzeitlichen Grundrisse der Etagen angefügt sowie weitere Etagenpläne der jüngeren Bauphasen, sofern vorhanden. Von fast allen Bauteilen sind Fassadenansichten vorhanden, die ebenfalls der Anlage beigefügt werden. Neben den Grundrissen sind Detailpläne und Typologien besonders interessant. Dazu zählen Aufmaße bauzeitlicher Fenster und Türen inklusive Profilschnitte sowie Übersichten über die Fenster- und Türtypen der Häuser 3 / BT V und 4 / BT VIII, Verlegepläne für den Boden aus Terrazzofliesen in den Treppenhäusern, Hallen und Gänge in Haus 3 / BT V, Verlege- und Versetzpläne der Natursteinelemente der Fassaden. Die Planunterlagen werden in der Anlage nach den Bauteilen, der Art des Plans (Grundriss, Schnitt, Ansicht, Detail) und der Etage in ebenjener Reihenfolge sortiert.

Die gesammelten Informationen werden graphisch in den Bauphasenplänen sowie schriftlich in der Beschreibung der Bauphasen zusammengefasst.

Im Fokus stand weiterhin die Recherche nach historischen Abbildungen. Die Suche umfasste die Bestände des Landesarchivs Berlin, die Bildbestände des Bundesarchivs und deren SAPMO-Sammlung (Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv), das DDR-Bildarchiv sowie weitere online Archive wie das Marburger Bildarchiv. Die Zusammenfassung und Auswertung der historischen Abbildungen erfolgt in der Anlage - Fotorecherche.

Des Weiteren wurde der Informationsgehalt diverser Sekundärliteratur überprüft, in denen die Alte Münze thematisiert bzw. angeschnitten wird. Da dieser jedoch weit hinter dem Informationsgehalt der Archivalien zurückbleibt, wird darauf verzichtet, im Detail auf die Sekundärliteratur einzugehen.

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  1. Bauchronologie

  2. Bauchronologie

Die Baugeschichte der Alten Münze kann in fünf Bauphasen unterteilt werden. Dabei handelt es sich um die Erbauungszeit 1936 bis 1945, welche Bauphase 1 darstellt. Da insbesondere die Produktionshalle nicht fertiggestellt wurde, während des Zweiten Weltkrieges Teile davon beschädigt wurden und da die ursprünglich in der NS-Zeit geplante Münzprägeanstalt nach 1945 der Münzproduktion der DDR diente, kann eine zweite Bauphase von 1946 bis 1972 festgelegt werden. In diese Bauphase fallen vor allem Arbeiten, die für die Fertigstellung der Produktionshalle und die Reparatur der Kriegsschäden sowie die neue Nutzung nötig waren. Die dritte Bauphase folgt von 1973 bis 1990. In diesem Zeitraum erfolgten vor allem Sanierungs- und Umbaumaßnahmen bis zum Ende der DDR. Dies leitet die Bauphase 4 ein, welche die Phase von 1990 bis zum Standortwechsel der Staatlichen Münze Berlin nach Reinickendorf im Jahr 2006 umfasst. In die Bauphase 5 fallen alle Umbaumaßnahmen, die nach dem Standortwechsel und für die gegenwärtige Nutzung durchgeführt wurden.

7.1. Bauphasen

Die Archivunterlagen in Form von historischen Grundrissen, Ansichten und Schnitten sowie in Form von Aufträgen, Gutachten und Prüfzeugnissen wurden gesichtet, ausgewertet und die Ergebnisse in Bauphasenplänen zusammengefasst. Für jede Etage der Häuser 1 / BT I bis 4 / BT VIII wurden Bauphasenpläne für die Architekturteile (Wand, Decken- und Bodenkonstruktion, Pfeiler etc.) und für die Ausstattungselemente separat erstellt. Es wurden folgende fünf Bauphasen unterschieden:

7.1.1. Bauphase 1: 1936 - 1945

Die 1. Bauphase umfasst die Zeit der Erbauung von 1936 bis 1945. In der Reichsmünze Berlin sollten laut dem Münzgesetz vom 2. Juli 1934 die sechs deutschen Ländermünzen (Berlin, Dresden, München,

Abb. 17 - Haus 4 / BT VIII, Grundriss 1.OG von 1937 mit 3 geplanten Innenhöfen

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  1. Bauchronologie

Abb. 18 - Haus 1 / BT I, Grundriss 1.OG von 1938

Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) zusammengelegt werden. Daher sahen die Pläne für den Neubau der Reichsmünze einen großzügigen Gebäudekomplex, bestehend aus acht Bauteilen (sieben Gebäude und ein Hofkeller) vor. In den Neubau wurde das barocke Palais Schwerin (BT II) auf der Seite am Mühlendamm integriert. An der Fassade von Bauteil IV wurde eine Kopie des Münzfrieses von Gottfried Schadow montiert. Dieses wurde ursprünglich um 1800 für einen Vorgängerbau der Münze angefertigt und vermittelt ein Bild der Münzproduktion ausgehend von dem Metall bis zur fertigen Münze. Für den Neubau der Reichsmünze wurden der mittelalterliche Krögel, der Mühlenhof und die Stadtvogtei abgerissen. In Bauphase 1 wurden die Bauteile I bis VII mit den gegenwärtigen Grundrissen, Gebäude- und Geschosshöhen und Fassadengestaltungen geschaffen. Die Bauteile waren mit Durchgängen bzw. Übergängen miteinander verbunden. In Haus 4 / Bauteil VIII wurden die Kellerräume sowie die drei Schornsteine bis ins Jahr 1942 fertiggestellt. Von den oberirdischen Etagen wurden die Stahlkonstruktionen erstellt. Die Bauarbeiten wurde im Jahr 1942 unterbrochen. Laut den ursprünglichen Bauplänen des Gebäudes sollte es sich von der gegenwärtigen Westfassade, an der sich die Schornsteine befinden, bis zur neuen Jüdenstraße erstrecken und drei Innenhöfe umschließen (Abb. 17). Geplant war darüber hinaus ein Torgebäude an der Ostseite des Geländes, das nicht umgesetzt wurde.

Die bauzeitliche Bausubstanz wird aus Stahlbeton sowie Ziegelmauerwerk im Blockverband, bestehend aus Reichsformatziegeln, gebildet. Die Fassaden der Gebäude entsprechen in der Gestaltung der bauzeitlichen Intention. Alle Fassaden charakterisieren sich durch eine Rauputzoberfläche mit Sandsteinelementen in Form von Fenster- und Türeinfassungen, Gesimse sowie Sockelbekleidungen. Sie sind klar und regelmäßig strukturiert. Die Fenster und Türen sind in Achsen angeordnet und zeigen von außen eine klare Geschossgliederung auf, die im Innern der Gebäude nicht in jedem Fall eingehalten wird.

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  1. Bauchronologie

Abb. 19 - Haus 2 / BT VI, Grundriss 1.OG von 1936

Den einzelnen Bauteilen wurden verschiedene Funktionen zugeordnet, die sich in der Gestaltung der Innenräume und Fassaden widerspiegeln. Haus 1 / BT I war als Wohnhaus mit kleinen einfachen Wohnungen geplant. Die Fassaden sind mit Reliefs und verzierten Eisengittern geschmückt. Die Räume sind von durchschnittlicher Größe. Es sind keine überdurchschnittlich repräsentativen Räume vorhanden (Abb. 18).

Haus 2 / BT VI wurde ebenfalls als Wohnhaus für höhere Beamte geplant. Die Wohnräume sind wesentlich großzügiger bemessen und berücksichtigen Räume für Personal und Gäste (Abb. 19). Die Ausstattung ist hochwertiger und repräsentativer als in Haus 1 / BT I. Es sind Dielen- sowie Parkettböden und Vertäfelungen vorhanden. Die Fassade von Haus 2 / BT VI ist an die Gestaltung der Fassade von Haus 1 / BT I angelehnt, jedoch aufwändiger. Hier finden sich Gesimsbekrönungen an einigen Fenstern der Straßenfassaden, ein als Portal ausgebildeter Eingangsbereich im Süden sowie mehrere Balkone.

Abb. 20 - Haus 3 / BT V, Grundriss 1.OG von 1936

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  1. Bauchronologie

Haus 3 / BT V wurde als Werksgebäude geplant. Hier sollten im 2. Obergeschoss Räumlichkeiten für die Arbeiter untergebracht werden wie Wasch-, Umkleide- und Pausenräume sowie Werkstätten in den unteren Etagen. Alle Räume waren ursprünglich großzügig bemessen und meist von Norden und Süden belichtet (Abb. 20). Die Aussattung der Räume mit Fenstern im Norden und Süden ermöglicht ebenfalls eine gute Durchlüftung der Räume. Die Fenster der Nordseite sind groß gestaltet, um viel indirektes Licht für die Arbeitsprozesse in die Räume zu lassen, ohne einen starken Schattenwurd in den Arbeitsräumen zu erzeugen. Die Fenster der Südseite sind schmaler und mit Rolläden ausgestattet, um einen zu hohen Eintrag von Wärme zu verhindern. Die Fenster der Südseite sind mit Rolläden ausgestattet, um direkten Lichteinfall und somit einen starken Schattenwurf zu verhindern. An den Decken sind die Unterzüge des Erdgeschosses und des 1. Obergeschosses, (den Werkräumen) mit Schienen ausgestattet, an denen beispielsweise die Beleuchtung verschoben werden konnte, um eine optimale Beleuchtung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Die Ausstattung ist eher funktional. Es finden sich besagte Deckenunterzüge sowie Bodenbeläge aus Fliesen und Estrich in den Personal- und Werkräumen, Terrazzo in den Treppenhäusern und Gebäudeübergängen sowie robustes Holzpflaster in den ehemaligen Garagenräumen.

Der Hofkeller / BT VII (Abb. 21) gliedert sich in vier große Teilbereiche, die sich auch noch gegenwärtig in der Gestaltung widerspiegeln. Der Kellerbereich nördlich des Kellers von Haus 4 / BT VIII bildete den ersten Trafokeller. Die Räume zeichnen sich durch eine Gestaltung mit Fliesenoberflächen aus. Westlich des Kellers von Haus 4 / BT VIII befindet sich der ehemalige Heizungskeller mit dem Kesselhaus, das direkt westlich an die drei Schornsteine von Haus 4 / BT VIII anschließt, sowie der Kohlenkeller. Besonders charakteristisch für diesen Bereich sind die Öffnungen zur Hofebene hin in Form von Kohleluken und Oberlichtern sowie dem direkten Zugang zum Heizhaus über zwei kleine Treppenhäuser nördlich und südlich der Schornsteine. Nördlich von der östlichen Hälfte von Haus 3 / BT V befindet sich der ehemals zweite Trafokeller, von dem in geringem Maße einzelne Schächte sowie die noch erkennbaren Abteile der Trafos zeugen. Der vierte Kellerbereich wird von dem ehemaligen Fahrradkeller nördlich von Haus 2 / BT VI gebildet. Von der intendierten Funktion als Fahrradkeller zeugt nichts der noch vorhandenen bauzeitlichen

Abb. 21 - Hofkeller / BT VII, Grundriss von 1937

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  1. Bauchronologie

Bausubstanz. Der Bereich wurde während des Zweiten Weltkriegs beschädigt und liegt seitdem in einem sehr schlechten Zustand vor. Dieser Bereich des Kellers erfuhr nie eine intensive Nutzung.

In Haus 4 / BT VIII wurden die beiden Kellergeschosse fertiggestellt. Die Räume beider Kellergeschosse dienten hauptsächlich als Tresorräume. Weitere Räumen dienten als Unterbau der darüber geplanten Fabrikräume. Die Wände der Tresore wurden aus sehr stark armierten Stahlbetonwänden und Decken gebildet. Der Keller von Haus 4 / BT VIII wurde im Zweiten Weltkrieg zur Einlagerung von Kunstwerken und Kulturgütern genutzt. Der Bau wurde im nördlichen Teil von einer Bombe getroffen, wodurch die Kellerräume stark beschädigt wurden.

7.1.2. Bauphase 2: 1946 - 1972

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Bauarbeiten an der nicht fertiggestellten Münzprägeanstalt wieder aufgenommen. Für den Bau von Haus 4 / BT VIII wurden neue Baupläne erstellt, die ein Gebäude vorsahen, das ca. ein Drittel der ursprünglich geplanten Gebäudegröße besaß. Die Stahlkonstruktion wurde zu ca. zwei Drittel demontiert. Die neuen Pläne sahen ein Gebäude auf nahezu quadratischem Grundriss vor, das einen Innenhof umschließt. Anders als zuvor, waren nach den neuen Plänen keine vier Geschosse auf dem gesamten Grundriss geplant, sondern vier Geschosse in der Westhälfte, zwei Geschosse in der zentralen Produktionshalle und ein Geschoss in der östlichen Hälfte. Die Gestaltung des Gebäudes wurde an die bereits fertiggestellten Gebäude und die ursprünglichen Pläne angelehnt (Abb. 22 und Abb. 23). Es wurde eine Putzfassade geplant, die durch Fenster- und Türeinfassungen, Gesimse und eine Sockelbekleidung aus Sandstein geschmückt wird. Die Fenster- und Türöffnungen wurden in Achsen mit klarer Geschossgliederung angeordnet. Die Fenster sollten Verbundfenster aus Holz sein, ausgestattet mit Drehflügeln. Die Flügel selbst wurden durch Sprossen unterteilt. Es wurde eine Fenstergestaltung aufgegriffen, wie sie auch bei den anderen Gebäuden des Komplexes vorhanden ist. Die Gestaltung der Türen fand in Anlehnung an die Gestaltung der Türen von Haus 3/ BT V statt (Abb. 24). Die Außentüren waren durch eine hölzerne Gitterkonstruktion mit zahlreichen kleinen Kassetten ausgestattet und vermutlich mit Glasfüllungen versehen, ähnlich wie bei dem Türtyp T_18_HL. Die Innentüren waren mit drei untereinander angeordneten Kassetten mit Füllungen je Türblatt gestaltet, ähnlich wie die Türtypen T_29_HL, T_32_HL, T_33_HL und T_47_HL.

Die grobe Raumgliederung der oberirdischen Etagen des Hauses ist in die frühe Bauphase 2 einzuordnen. Nur für die oberirdischen Etagen von Haus 4 / BT VIII wurde Bauphase 2 aufgegliedert in Bauphase 2.1 und Bauphase 2.2. Haus 4 / BT VIII wurde bis zu der Einstellung der Bauarbeiten 1942 aufgrund des Zweiten Weltkrieges nicht fertiggestellt, wodurch die Bauphase 1 entfällt und die Bauphase 2.1 als Erbauungsphase anzusehen ist. Zum Ende der Bauphase 2 wurden an ebenjenem Gebäude gravierende Änderungen vorgenommen, die teilweise maßgebend für die gegenwärtige Gebäudestruktur sind. Daher war es für das Haus 4 / BT VIII nötig, in Bauphase 2 zwischen der Erbauung und den ersten baulichen Änderungen zu unterscheiden.

Die Größe des Produktionsgebäudes konnte nicht vollständig von der Münze Berlin genutzt werden. Aus diesem Grund wurde der Nordtrakt im 2. und 3. Obergeschoss sowie dazugehörige Kellerräume im Norden von Haus 4 / BT VIII an den Planet-Verlag abgegeben. Der Verlag hatte andere Anforderungen an die Räumlichkeiten, weshalb zahlreiche Umbaumaßnahmen durchgeführt wurden. Dazu gehörte auch die Installation des dritten Aufzugs an anderer Position als in Bauphase 2.1 vorgesehen sowie der teilweise Austausch von Fenstern. Davon abzugrenzen ist die Sanierung des Südtraktes für die Zwecke der Münze Berlin. Der komplette Südtrakt von Haus 4 / BT VIII wurde saniert und zu dieser Zeit in der aktuellem Raumstruktur geprägt. Das Südtreppenhaus war Teil der Sanierung. Der Treppenlauf wurde überarbeitet, das Treppenhaus von den Fluren des Südtraktes abgetrennt und die Oberflächen der Räume in der heutigen

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  1. Bauchronologie

Abb. 22 - Haus 4 / BT VIII, Ansicht der Westfassade, Pläne aus Bauphase 1 mit Stahl-Glas-Anbauten zwischen den Schornsteinen

Abb. 23 - Haus 4 / BT VIII, Ansicht der Westfassade von 1949 mit Stahl-Glas-Anbauten zwischen den Schornsteinen

Form gestaltet. Die Fenster des Südtraktes wurden in dieser Maßnahme vollständig erneuert. Aus diesem Grund finden sich im Norden des Gebäudes andere Fenster als im Süden. Beide Sanierungsmaßnahmen fallen in die Bauphase 2, sind jedoch deutlich von der Erbauung abzugrenzen. Daher wird diese Phase als Bauphase 2.2 das Haus 4 / BT VIII betreffend festgelegt. Der Innenhof von Haus 4 / BT VIII wurde spät in dieser Bauphase mit einem Metalldach auf u-förmigen, nach Norden offenen Grundriss ausgestattet. In der Halle der großen Schmelze in Haus 4 / BT VIII wurde ein Leitstand bzw. eine Galerie im 1.Obergeschoss eingebaut. Die Räume unterhalb dieses Leitstandes wurden von der Schmelze abgetrennt und seprat genutzt.

In der zweiten Bauphase von 1946 bis 1972 wurden in den Häusern 1 bis 3 / BT I, V, VI) sowie im Hofkeller (BT VII) Änderungen vorgenommen, die teilweise nötig waren, weil das Produktionsgebäude Haus 4 / BT VIII bis 1942 nicht fertiggestellt wurde und die Raumfunktionen umgeplant werden mussten. Darüber

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  1. Bauchronologie

Abb. 24 - Plan der Tischlerarbeiten von Haus 4 / BT VIII von 1950

hinaus fallen in die Bauphase 2 weiter Änderungen zur Anpassung der Produktionsbedürfnisse als Hauptprägestätte in der DDR.

In Bauphase 2 wurde Haus 2 / BT VI als Büro- und Verwaltungsgebäude umgenutzt. Größere als Wohnräume geplante Räume wurden durch Zwischenwände verkleinert und der Zugang zu dem Gebäude wurde ausschließlich auf die Nordseite verlegt. Der Zugang über die Südseite wurde verschlossen.

In Haus 3 / BT V wurden die großen Räume im östlichen Erdgeschoss sowie im 2. Obergeschoss unterteilt, um Pausen- und Personalräume (2.Obergeschoss) sowie Räume für die Präge, die Härterei, Beize und Stanzerei (EG) zu schaffen.

Im Hofkeller wurde der nördliche Trafokeller saniert und erhielt sein gegenwärtiges Erscheinungsbild. Der Kohlenkeller wurde erstmals im nördlichen Teil durch halbhohe Wände unterteilt.

Der ursprüngliche Plan für die Münze vor dem Zweiten Krieg war die Zusammenfassung aller deutschen Münzprägeanstalten in der Reichsmünze Berlin. Die Räumlichkeiten waren insgesamt zu groß bemessen für die Münzproduktion der DDR. Daher wurden Räumlichkeiten (Teile von Haus 4 / BT VIII) bis hin zu ganzen Bauteilen (Bauteile II bis IV) abgegeben. Die Bauteile II, III und IV wurden in den 1950er Jahren an das Ministerium für Kultur abgegeben und wurden bis in die Gegenwart nicht wieder mit den Gebäuden der Münze Berlin zusammengelegt. Die Zugänge zum Hof sowie die Übergänge zu den Kellerräumen und den Gebäuden der Münze wurden in dieser Zeit verschlossen.

In Bauphase 2 wurden die Kriegsschäden, die insbesondere In den Kellerräumen von Haus 4 / BT VIII und im östlichen Hofkellerbereich zur Schwächung der Bausubstanz geführt haben, erstmals untersucht. In den Tresorräumen von Haus 4 / BT VIII wurden zwei Stützpfeiler stark geschwächt und die Wände teilweise

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  1. Bauchronologie

destabilisiert. Der Südwand von Raum H4.2UG_001 wurde eine Wand aus Ziegelmauerwerk vorgesetzt. Die beiden Pfeiler wurden ebenfalls mit Ziegeln aufgemauert.

In dem als Fahrradkeller geplanten Raum im Osten des Kellers war die Decke, die gleichzeitig die Hofauffahrt im Osten darstellt, durch Kriegsschäden instabil geworden. Es wurden von Ost nach West verlaufende Zwischenwände aus Ziegelmauerwerk eingezogen, um den Bereich zu stabilisieren.

7.1.3. Bauphase 3: 1973 - 1990

Bauphase 3 umfasst die Zeit zwischen 1973 und 1990. In dieser Zeit fand weiterhin die Prägung für die DDR statt. Die baulichen Maßnahmen der Zeit stellen vor allem Sanierungsmaßnahmen oder Umstrukturierungen dar. Diese betreffen insbesondere die Strom-, Wärme- und Wasserversorgung der Münze sowie der weiteren Institutionen auf dem Gelände wie den Planet-Verlag und den Garagenhof des Ministerrats. Es erfolgte die Umstellung der Heizungsanlage auf Fernwärme. Die neue Heizungsanlage wurde in den Räumen des ehemaligen Kohlenkellers installiert. Teile der Anlage sind gegenwärtig noch vorhanden. Der Kohlenkeller wurde durch weitere Zwischenwände unterteilt. Die nördliche Trafostation wurde saniert. Die Ausstattungen, die sich gegenwärtig dort befinden (Schächte, Sockel, Einbauschränke und Maschinen), sind in ebenjene Bauphase 3 einzuordnen. Die östliche Trafostation wurde in derselben Bauphase umgebaut. Lüftungsanlagen wie Ventilatoren, Lüftungsschächte, Kabelschächte sowie Sockel und Pumpen stammen aus dieser Zeit.

In dem Kesselhaus wurde die Brücke parallel zu den Schornsteinen erneuert. Die aktuell vorhandene Brücke stammt aus dieser Zeit, an gleicher Stelle war bauzeitlich eine ähnliche Metallbrücke montiert. Die ehemaligen Pumpenräume parallel zu der Brücke wurden durch Zwischenwände unterteilt und zu Personalräumen umfunktioniert.

Es wurden zahlreiche Gutachten angefertigt, die sich mit den Schäden der Hofkellerdecke, den Tresordecken und der Erhöhung der Standsicherheit der Bauteile befassen. In einem Gutachten aus dem Jahr 1977 wurde bereits aufgrund der stark geschädigten Bausubstanz neben anderen Sanierungsvorschlägen die Empfehlung gegeben, die Räume des ehemaligen Fahrradkellers zu verfüllen. Es wurde Verfüllung der nördlichen Räume des Fahrradkellers und eine Sanierungsmaßnahme zur Erhöhung der Standsicherheit der Kellerdecke in den anderen Abteilen des Fahrradkellers durchgeführt in Form der Errichtung von zusätzlichen Pfeilern aus Ziegelmauerwerk.

In den Häusern 1 / BT I und 2 / BT VI waren die Baumaßnahmen in Bauphase 3 wenig umfangreich. Die bedeutendste Maßnahme ist die Schließung des Übergangs von Haus 2 / BT VI zu Haus 3 / BT V über eine Treppenanlage im Westen des Erdgeschosses. Die Treppenanlage wurde überdeckt und der Raum als Abstellraum weiter genutzt.

In Haus 3 / BT V fand ein fast vollständiger Austausch der Fenster in den oberirdischen Geschossen statt. Ab 1980 wurde der Gebäudekomplex der Münze am Molkenmarkt unter Denkmalschutz gestellt. Daher fand die Erneuerung der Fenster unter Auflagen der zuständigen Denkmalbehörden statt. In einer denkmalrechtlichen Anordnung wurde festgesetzt, dass die Fenster der öffentlichen Südseite dem Bestand entsprechend anzufertigen sind. Die Fenster der hofseitigen Nordfassade konnten freier gestaltet werden. Ausgenommen von der Erneuerung waren die vier Fenster im 2. Obergeschoss der Südfassade sowie drei Oberlichter über Eingangstüren im Erdgeschoss der Nordfassade. Diese sind noch heute erhalten.

Im Innern des Hauses wurden kleinere Umstrukturierungen vorgenommen. Türen und Funktionen von Einzelräumen wurden verändert. Im 2.Obergeschoss wurde im Westteil in den Umkleide- und Waschräumen der Frauen ein zentraler Flur angelegt, der von der Halle im 2. Obergeschoss abgeht. Nördlich und südlich

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  1. Bauchronologie

des Flures wurden kleine Räume eingerichtet (H3.2OG_006 - 017). Im 1.Obergeschoss hingegen wurden Räume zusammengelegt. Im Westteil des Geschosses befanden sich Werkstätten, die von einem zentralen Flur abgingen. Die Werkstätten ganz im Westen wurden geöffnet und mit einem Teil des Flures zu einem großen Raum zusammengefasst.

In den Produktionsräumen im Erdgeschoss von Haus 4 / BT VIII wurden die Raumfunktionen bzw. -belegungen geändert. Der große Raum H4.EG_015 wurde zur Präge umfunktioniert. Dazu wurden im darunter liegenden 1. Untergeschoss Fundamente für die Prägemaschinen hinzugefügt bzw. vorhandene Konstruktionen, die zuvor für die Schmelze genutzt wurden, verstärkt. Zwischen den drei Schornsteinen von Haus 4 / BT VIII sollten sich entsprechend der Bauunterlagen aus Bauphase 2.1 verglaste Anbauten befinden, die in der Gestaltung den verglasten kleinen Treppenhäusern nördlich und südlich der Schornsteine entsprechen. In Bauphase 3 wurden an diesen beiden Stellen zwischen den drei Schornsteinen gemauerte, verputzte Anbauten errichtet, die als Abstellraum genutzt werden. Die Anbauten sind in dieser Form gegenwärtig vorhanden. In den oberen Etagen wurden kleinere Umstrukturierungen vorgenommen. Türen und Funktionen von Einzelräumen wurden verändert. Der Maschinenraum über den zwei südlichen Aufzügen, der sich im Dachgeschoss befindet wurde nach Westen erweitert. Dadurch erhielt der Flur der Etage seine heutige, im Westen abknickende Form.

7.1.4. Bauphase 4: 1991 - 2006

Nach dem Ende der DDR wurde die Münze weiterhin als Münzprägeanstalt der BRD, erst für die D-Mark, dann für den Euro, genutzt. Haus 1 / BT I wurde in dieser Bauphase umfangreich saniert und teilweise umstrukturiert. Die oberirdischen Geschosse wurden zusätzlich zum Treppenhaus mit einem Fahrstuhl erschlossen. Dazu wurde ein neuer Fahrstuhlschacht im Westen des Gebäudes angelegt. Der Raum dafür wurde von den Etagenfluren weggenommen. Die ursprünglichen Etagenflure im 1. und 2. Obergeschoss wurde nach Osten geöffnet und zusätzlich durch Glas-Metall-Türen unterteilt. Die Zugänge der nördlichen Räume wurden verlegt. Die ursprünglichen Zugänge wurden verschlossen und werden gegenwärtig als Wandschränke genutzt. Die meisten der ausgetauschten Türen, die Raumoberflächen und zusätzliche Zwischenwände in wenigen Räumen wurden in der Sanierung in Bauphase 4 hinzugefügt. Der gegenwärtige Charakter der Räume wurde folglich in dieser Bauphase geprägt.

In Haus 2 / BT VI wurden in Bauphase 4 nur wenige kleine Änderungen vorgenommen wie der Austausch einzelner Türen oder das Hinzufügen einzelner Zwischenwände. Die gravierendste Änderung ist der Austausch der Dachfenster. Die Dachgauben der Südseite wurden an die Gauben der Nordseite angepasst. Als Fenster sind seit dem Austausch halbkreisförmige Kunststofffenster in den Gauben vorhanden. Im Keller von Haus 2 / BT VI fand eine Sanierung der südwestlichen Räume statt. In diesem Rahmen wurden im ehemaligen Luftschutzraum des Hauses vier Pfeiler neu errichtet und die drei Kellerfenster des Raumes verschlossen. Der Kellerraum unterhalb des verschlossenen südlichen Hauseingangs wurde in dieser Bauphase in der Form gestaltet, wie er heute vorliegt. Die Raumoberflächen beider Räume wurden neu verputzt und gestrichen.

In Haus 3 / BT V fanden insbesondere im 2. Obergeschoss weitreichende Umbaumaßnahmen statt. Die Osthälfte der Etage wurde in der heute vorhandenen Form in dieser Bauphase gestaltet. In dem großen ehemaligen Kantinenraum wurden durch große Falttüren drei abtrennbare Speiseräume eingerichtet, die sowohl über Speiseraum 1 im Westen des Kantinenbereichs als auch über einen zusätzlich eingerichteten Gang südlich der Speiseräume zu begehen waren. Die Decke in den Speiseräumen und in dem Flur wurde abgehängt. In der Westhälfte des Geschosses bestand seit Bauphase 3 ein Flur im Bereich der Umkleide- und Waschräume der Frauen mit kleineren anliegenden Räumen (H3.2OG_006 - 017). Diese Raumstruktur wurde in Bauphase 4 als Raumkonzept weiter genutzt. Die Wände des Flures wurden wenig verlegt. Die

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  1. Bauchronologie

Decken wurden abgehängt und somit das charakteristische Gewölbe in diesem Bereich verdeckt. Die Raumstruktur und der Charakter der Räume ist daher Produkt der Bauphase 4. Der Lastenaufzug wurde in derselben Bauphase durch die Firma Merkur Aufzüge GmbH erneuert.

Haus 4 / BT VIII wurde in dieser Bauphase (1998) verkleinert. Der Ostflügel wurde in einer Flucht mit dem Innenhof abgebaut und der im Südflügel angrenzende Raum geschlossen. Insgesamt wurden die Sanitärbereiche im Nord- und im Südtrakt von Haus 4 / BT VIII in der Form saniert, wie sie in heutiger Form vorhanden sind. Die drei Aufzüge wurden erneuert. Der Maschinenraum wurde auf ähnlichem Grundriss wie bereits in Bauphase 2 neu eingerichtet.

In den Räumen des Hofkellers / BT VII sowie in den Tresorräumen von Haus 4 / BT VIII wurde in Bauphase 4 erneut verstärkt an der Erhöhung der Stabilität und Tragfähigkeit der Deckenkonstruktion gearbeitet. Die Tresorräume im 2. Untergeschoss von Haus 4 / BT VIII wurden saniert. Die Wände, Decken und Pfeiler lagen in einem sehr schlechten Zustand vor. Der Beton der Bauteile löste sich in Schalen ab und die Armierung lag großflächig frei. Die Armierungseisen waren stark korrodiert. In den vorherigen Bauphasen wurden mehrmals Bausubstanzuntersuchungen durchgeführt, in denen immer der schlechte Zustand sowie die Ursachen dafür (zu geringe Betondeckung, schlechte Beton- und Stahlqualität, hoher Feuchtigkeitsgehalt der Bausubstanz, schlechte Belüftung der Kellerräume) festgestellt werden. Diese Probleme bestanden bereits seit der frühen Bauphase 2 und waren bekannt. In Bauphase 4 wurden schließlich Maßnahmen eingeleitet, um die betreffenden Räume, insbesondere Raum H4.2UG_001 zu sanieren. An den Pfeilern, den Wänden und der Decke wurden desolate Betonpartien sowie Korrosionsprodukte der bauzeitlichen Armierung entfernt. Die übrigen Kernpartien der Pfeiler wurden mit einer Ringarmierung versehen. Die armierten Pfeiler sowie die Wände und Decken wurden mit Spritzbeton überdeckt. Die Sanierung der Tresorkeller wurde von der Firma Ingenieurhochbau Berlin GmbH, Niederlassung Spree Bau Union ausgeführt.

Weiterhin wurde an der Stabilisierung der Hofkellerdecke im Bereich des Fahrradkellers im Osten gearbeitet. Bereits durch Kriegsschäden waren die Gelenkstützen in diesem Kellerbereich aus dem Lot gerückt. Maßnahmen in den Bauphasen 2 und 3 waren nicht ausreichend, um die Bausubstanz langfristig zu stabilisieren. In Bauphase 4 wurden die südlichen Stützen in Raum HK.1UG_048 saniert. Die Zwischenräume zwischen den Pfeilern und der Südwand wurden zunächst mit einem Betonsockel versehen und anschließend bis zur Decke mit Ziegelmauerwerk geschlossen. Die Wände, Pfeiler und die Decke wurden mit Spritzbeton saniert.

Zur Erhöhung der Tragfähigkeit der Kellerdecke wurden im Hofkeller sowie in Teilbereichen des Kellers von Haus 3 / BT V Stahlstützen montiert. Diese Maßnahme wurde weiterhin zur Stabilisierung der Öffnungen in der Kellerdecke durchgeführt. Die verschlossenen Kohleluken sowie die stark korrodierten Stahl-Glas- Oberlichter wurden mit Stahlstützen abgefangen.

Zwischen dem westlichen Kellerbereich von Haus 3 / BT V und dem Kohlenkeller wurden zusätzliche Zugänge eingerichtet. Dazu wurden drei der Lichtschächte von Haus 3 / BT V zum Kohlenkeller hin geöffnet. Weiterhin wurde die Heizungsanlage erneuert. Der neue Fernwärmeanschluss befindet sich wie der vorherige Anschluss im ehemaligen Kohlenkeller.

Die Räume der ehemaligen zweiten Trafostation im Ostteil des Hofkellers wurden in Bauphase 4 umgenutzt. Die Ausstattung der Räume stammt hauptsächlich aus dieser Bauphase. Die Funktion beispielsweise der Betonsockel in Raum HK.1UG_040 sowie der Metallaufhängungen in Raum HK.1UG_039 ist unklar.

Die Hofwaage südlich der zuvor genannten Räume lag nach einem Unfall in einem defekten Zustand vor. Die Wägeplattform wurde zunächst temporär gesichert. Schließlich wurde die Wägeplattform durch eine Stahlbetondecke ersetzt. Der Kellerraum wurde durch die Verstärkung der Wände verkleinert. Die

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  1. Bauchronologie

Stahlbetondecke liegt auf den verstärkten Wänden auf. Die Wägetechnik wurde demontiert. Es befindet sich nichts mehr in diesem Raum.

Der Betrieb der Münze Berlin wurde an diesem Standort bis 2006 fortgeführt. Die Münzprägeanstalt Berlin zog in ein neues, für die aktuelle Münzproduktion errichtetes Gebäude in Berlin Reinickendorf.

7.1.5. Bauphase 5: ab 1991

Nach dem Umzug der Münze Berlin wurde das Areal am Molkenmarkt umgenutzt. Die gegenwärtige Nutzung umfasst vor allem den Bereiche Kunst / Kultur / Kreativwirtschaft. Die vollständig andere Nutzung zog geringfügige Änderungen der Gebäudestrukturen und der Ausstattung nach sich. Diese Maßnahmen werden unter Bauphase 5 von 2007 bis 2019 zusammengefasst.

In den Kellergeschossen wurden kaum Änderungen vorgenommen. Die Änderungen betreffen lediglich den Austausch von wenigen Türen, das Hinzufügen oder Demontieren einzelner Trennwände oder die Verkleinerung von Durchgängen. Gleichermaßen geringfügig sind die Änderungen in den oberirdischen Geschossen der Gebäude. Der überwiegende Teil der Änderungen wurde reversibel vorgenommen. Es handelt sich um farbliche Überfassungen von Raumoberflächen, die Überbauung von Böden durch einen neuen Bodenbelag aus Kunststoff, Teppich oder Holz sowie den Einbau von Zwischenebenen in einzelnen Räumen oder Wandverkleidungen und elektrischen Heizungen.

7.2. Bauphasenpläne

Die Zuordnung der Bauteile zu den festgelegten Bauphasen erfolgt graphisch über die Farbgebung im Plan. Dabei wird zwischen den Wänden und ggf. Wandteilen unterschieden sowie der Decke, dem Boden, den Türen und Fenstern. Die Wände, Fenster, Türen und Einbauten werden mit Volltönen, die Decken und Böden mit Schraffuren dargestellt. Die Zuordnung der Bauphasen bezieht sich auf die Bausubstanz der Bauteile, nicht auf die Oberflächen. Die Ausstattungen werden mit entsprechend farbigen Rahmen gekennzeichnet. Die Türen werden entsprechend ihrer Öffnungsrichtung in den Plänen markiert. Die Zuordnung der Farben zu den Bauphasen sowie die Schraffur der Bauteile ist den Legenden der Pläne zu entnehmen.

Es werden fünf verschiedene Bauphasen unterschieden. Diese sind bereits im Kapitel Baugeschichtliche Dokumentation aufgeführt und wurden wie folgt festgelegt:

• Bauphase 1: 1936-1945 (Erbauungsphase)

• Bauphase 2: 1945-1972 (Vervollständigung der Gebäude und Sanierung zur Nutzung der Räumlichkeiten)

• Bauphase 2.1 (für die oberirdischen Etagen von Haus 4 / BT VIII): 1946-1969 (Erbauungsphase oberirdischer Etagen von Haus 4 / BT VIII)

• Bauphase 2.2 (für die oberirdischen Etagen von Haus 4 / BT VIII): 1970-1973 (Sanierungsphase oberirdischer Etagen von Haus 4 / BT VIII)

• Bauphase 3: 1973-1990 (Sanierungsphase zur Instandhaltung und Anpassung an die Bedürfnisse bis zum Ende der DDR)

• Bauphase 4: 1991-2006 (Sanierungsphase zur Instandhaltung und Anpassung an die Bedürfnisse während der Nutzung in der BRD bis zum Standortwechsel der staatlichen Münze Berlin)

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  1. Bauchronologie

• Bauphase 5: 2007-2019 (Sanierungsphase zur Instandhaltung und Anpassung an die Bedürfnisse während der Umnutzung des Komplexes)

Die Räume werden je Haus und Etage mit einem Kürzel und einer Raumnummer gekennzeichnet. Das Kürzel gibt Auskunft über das Gebäude (Bsp.: H1 – Haus 1, HK – Hofkeller) und die Etage (Bsp.: EG – Erdgeschoss, 1OG – 1.Obergeschoss), in der sich der Raum befindet. Je Haus und Etage werden die Räume fortlaufend nummeriert. Die Raumbezeichnungen sind inklusive der Raumhöhen und Flächeninhalte den Raumstempeln zu entnehmen (Abb. 25).

Ebenjene Raumstempel gliedern sich in zwei Teile. Der erste Teil eines jeden Raumstempels fasst die zuvor genannten Informationen zusammen. Der zweite Teil des Raumstempels gibt Auskunft über die Materialitäten der Bauteile und Raumoberflächen. Dieser Teil ist kreisförmig angelegt. In dem äußeren Ring werden die Wände dargestellt. Jede Raumwand besitzt eine eigene Kennzeichnung. Die im Plan linke Raumwand wird jeweils als Wand a bezeichnet. Die Wandbezeichnung erfolgt im Uhrzeigersinn mit kleinen Buchstaben. Im Innern des Rings wird die Decke in der oberen Hälfte und der Boden in der unteren Hälfte dargestellt.

Die Materialitäten werden in zwei Ebenen dokumentiert. Die Ebenen umfassen die Substanz der tragenden Oberfläche (Bsp.: Ziegelmauerwerk) und die Oberflächenveredelungen (Bsp.: Anstrich). Die Materialien der tragenden Oberflächen werden mit Ziffernkürzeln in den Raumstempel eingetragen (Bsp.: 1 - Ziegelstein) und die Materialien der Oberflächenveredelungen werden mit Buchstabenkürzeln (Großbuchstaben) eingetragen (Bsp.: A - Anstrich). Die Zuordnung von Materialien und Kürzeln ist den Legenden der Pläne zu entnehmen. Dort ist ebenfalls die Gliederung des Raumstempels dargestellt (Abb. 26). Treppenhäuser bzw. Teile der Treppenhäuser werden etagenübergreifend bezeichnet und je Haus nummeriert (Bsp.: H2.TH_003).

Abb. 25 - Beispiel eines Raumstempels

Die Ausstattungen der Räume sind in separaten Ausstattungsplänen eingezeichnet. Für die unterschiedlichen Ausstattungselemente wurden Kürzel, bestehend aus zwei Großbuchstaben (Abb. 27), sowie fortlaufende Nummern vergeben, um unterschiedliche Typen bzw. Ausführungen zu kennzeichnen (Bsp.: OL_01 - Oberlicht des Typs 01). Auf die Typennummern wird in den Raumbüchern und im Ausstattungskatalog Bezug genommen.

Bei der Bezeichnung der Ausstattungselemente sind drei Sonderfälle zu nennen: Die Fenster werden mit dem Kürzel „F“, einer Typennummer (Bsp.: 02), einem Kürzel für das Grundmaterial und für die Oberfläche (Bsp.: HL – Holz mit Lack) und einem Kürzel für den Fensteraufbau (Bsp.: V – Verbundfenster) bezeichnet. Die einzelnen Angaben werden durch einen Unterstrich getrennt, sodass ein Fenster beispielsweise folgendermaßen bezeichnet wird: F_01_HL_V. Die Beschreibung der einzelnen Fenstertypen erfolgt im Fensterkatalog. In wenigen Fällen kann eine Typnummer für zwei Fenster vergeben sein. Dies bedeutet, dass die Fenster gleich oder ähnlich sind, jedoch aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Die Unterscheidung ist ebenfalls im Fensterkatalog aufgeführt.

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  1. Bauchronologie

Die Türen werden ähnlich bezeichnet. Sie erhalten als Kürzel ein „T“ sowie eine fortlaufende Typnummer und ein Kürzel für das Grundmaterial und die Oberfläche, beispielsweise T_02_HL. Neue, einfache Türen ohne besondere Gestaltung und ohne besonderen Wert werden unter der Bezeichnung T_N (Tür neu) zusammengefasst. Türen, bei denen lediglich der Rahmen und kein Türblatt vorhanden ist, werden mit T_oB (Tür ohne Blatt) beschriftet.

Treppen werden als Ausstattungen aufgeführt. Im Bauphasenplan wird auf den Raum beispielsweise der Treppenhäuser Bezug genommen. In dem Ausstattungsplan wird auf das Material bzw. die Oberfläche der Treppe Bezug genommen. Daher werden die Treppenanlagen als solche im Ausstattungsplan mit dem Kürzel „TR“ gekennzeichnet sowie mit einem Kürzel für das Material (Bsp.: TR_T – Treppe mit Terrazzobelag, TR_M – Treppe aus Metall). Die Treppen werden in den Raumbüchern der Treppenhäuser genauer dokumentiert.

Abb. 26 - Legende Materialien

Abb. 27 - Legende Ausstattung

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  1. Bestandserfassung und Raumbuch

  2. Bestandserfassung und Raumbuch

8.1. Raumbücher

Wichtige, für die Gestaltung und Ausstattung der Gebäude repräsentative Räume werden in den Raumbüchern je Haus dokumentiert. Für jeden dokumentierten Raum wird ein Raumbuchblatt erstellt, in dem die Raumnummer, die Höhe und Grundfläche des Raumes, die Lokalisierung sowie die recherchierten Funktionen bzw. Nutzungen in den verschiedenen Bauphasen, sofern bekannt, aufgeführt werden. Die einzelnen Bauteile des jeweiligen Raumes (Wände, Boden, Decke und Pfeiler) werden mit den Materialitäten, Bauphasen und Bindungen aufgeführt. In Abhängigkeit von der Bindung werden Maßnahmenempfehlungen für den Umgang mit den einzelnen Bauteilen gegeben. Ebenjene Angaben werden darüber hinaus für die Ausstattungselemente zusammengefasst. An das Raumbuchblatt schließt sich die fotografische Dokumentation des jeweiligen Raumes an. In der Fotodokumentation wird die Raumgestaltung zusätzlich beschrieben und auf baugeschichtliche Zusammenhänge, den Gebäudekomplex und die Nutzung betreffend, verwiesen.

8.2. Fenster-, Tür- und Ausstattungskataloge

Die in den Bauphasen- und Bindungsplänen eingezeichneten Ausstattungstypen werden in Fenster-, Tür- und Ausstattungskatalogen fotografisch und deskriptiv dokumentiert. Die Ausstattungselemente sind in den jeweiligen Katalogen in der Reihenfolge der Typennummern aufgeführt. In den Katalogen werden die Materialien des jeweiligen Ausstattungselementes, der Aufbau und das Erscheinungsbild anhand eines Beispiels beschrieben. Zusätzlich werden die Bauphasen und die Bindungen aufgeführt und Maßnahmenempfehlungen gegeben. In dem Ausstattungskatalog werden folgende Ausstattungen dokumentiert: Rolläden, Elektrokästen, Fenstergitter, Kohleluken, Oberlichter und Lüftungen. Folgende Ausstattungen werden im räumlichen Zusammenhang in den Raumbüchern beschrieben: Treppen, Maschinen, Aufhängungen, Mauern, Sockel, Schächte, Aufzüge, Pumpen, Wandschränke, Öfen und Schornsteinzugänge sowie in Abhängigkeit von der Bedeutung für den Raum Wandnischen, Gitter und Klappen.

8.3. Fassadenkataloge

In gleicher Weise wie bei den Raumbüchern wird bei der Darstellung der einzelnen Fassaden der Gebäude in den Fassadenbüchern verfahren. Ein Überblick über die Fassaden wird in den Fassadenübersichten gegeben, in welchen den Ausstattungselementen Positionsnummern zugewiesen und diese lokalisiert werden. Die Ausstattungen mit den Materialien, Bauphasen, Bindungen, Zuständen und Maßnahmenempfehlungen werden in den Tabellen der Fassadenblätter zusammengefasst. In der angeschlossenen Fotodokumentation der Fassadenbücher werden die einzelnen Ausstattungselemente abgebildet, beschrieben und Zusammenhänge erklärt.

Die Dokumentation des Hofes und seiner Ausstattung erfolgt ebenfalls in der Anlage - Fassadenkatalog.

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  1. Erhaltungskonzept und denkmalpflegerische Leitlinien

  2. Erhaltungskonzept und denkmalpflegerische Leitlinien

9.1. Grundsätze des Erhaltungskonzeptes der Alten Münze

Die Alte Münze Berlin ist in seiner Geschichte wie in seiner aktuellen Architektur und Ausstattung geprägt von dem Nationalsozialismus und der DDR. Zeugnisse aus beiden Zeiten werden aufgrund der in diesen Zeiten vertretenen Ideologien gern als „unbequeme Denkmäler“ bezeichnet. Der Umgang mit Zeugnissen aus diesen Zeiten wird kontrovers diskutiert. Letztendlich beinhalten sie ebenso einen Zeugniswert wie ein mittelalterliches Haus oder Ähnliches. Ihr Erhalt dient nicht der Verherrlichung von Ideologien, sondern der Wahrung der Geschichte Deutschlands und in diesem Fall Berlins. Bei der Konzeption der Umnutzung sollte daher ein moderner, offener und toleranter Ansatz im Fokus stehen, um das Zeugnis an sich und seine Geschichte zu bewahren, die Ideologien der Entstehungs- und Nutzungszeit jedoch zu überwinden. Letztlich sollte die Alte Münze nicht ausschließlich als Zeugnis des Nationalsozialismus und der DDR, sondern als Zeugnis der Industriekultur der ersten Hälfte und der Mitte des 20. Jahrhunderts verstanden werden.

Die Alte Münze Berlin am Molkenmarkt entspringt der Idee der Zentralisierung des Münzwesens im Nationalsozialismus. Alle Münzprägestätten des Deutschen Reiches sollten in der neuen Prägestätte in Berlin zusammengefasst werden. Entsprechend dimensioniert war die Anlage geplant und teilweise umgesetzt. Durch den Zweiten Weltkrieg konnte das Areal nicht fertiggestellt werden. Eine vollständige Nutzung entsprechend der bauzeitlichen Pläne konnte nie umgesetzt werden. Die Idee scheiterte.

Die Alte Münze kann als Sinnbild verstanden werden, welches das Scheitern des Nationalsozialismus und dessen Ideologie verdeutlicht. Eine effektive Nutzung insbesondere der Werk- und Produktionshallen fand erst nach der Fertigstellung und Umstrukturierung durch die DDR statt. Aus diesem Grund sind sowohl die Erbauungszeit als auch die ersten Umstrukturierungsmaßnahmen in Bauphase 2 als schützenswerte Bauphasen zu berücksichtigen.

Die Hülle, die Hauptstruktur und der Grundcharakter insbesondere der repräsentativen Räume des Areals und der Gebäude werden zwar von der Erbauungszeit geprägt, doch das Wesen der Räume liegt in der DDR begründet. Anhand dessen kann die grobe Richtlinie für den Umgang mit der historischen Bausubstanz formuliert werden: Die bauzeitlichen Strukturen, Formen, Symmetrien der Fassaden, des Areals, der Raumgestaltung sowie die funktionale bauzeitliche Ausstattung sind primär zu erhalten. Die Bewahrung der bauzeitlichen Substanz steht an erster Stelle, da sie den Komplex als solches ausmacht und das Gesamtkonzept des Areals an den Besucher transportiert. Alle Maßnahmen, die Fassaden und das Areal betreffend, sollen unter Berücksichtigung der Symmetrie und Schlichtheit der Gestaltung erfolgen.

Über allen Einflüssen aus den Gestaltungsprinzipien des Nationalsozialismus und der DDR stehen die Einflüsse der Industriearchitektur, welche das Areal in seiner Struktur und Funktion prägen. Die Grundsubstanz besteht aus den neuen, gern verwendeten Materialien dieser Zeit in Kombination: Beton, Stahl, Glas und Backstein. Die Optik der Fassaden strahlt jedoch nicht ausschließlich Industrienutzung aus. Sie ist zwiegespalten und unterscheidet sich zwischen den Straßen- und den Hoffassaden. Die Straßenfassaden sind vollständig an die Ästhetik von prunkvollen Wohn- und Verwaltungshäusern angelehnt. Sie sind in das damalige Umfeld in der Mitte Berlins angepasst worden. Die hofseitigen Fassaden des Werk- und des Produktionsgebäudes lassen hingegen Merkmale und eine typische Formsprache der Industriearchitektur der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts erkennen. Die Fassaden sind großflächig von großformatigen Fenstern und hohen Fensterachsen durchbrochen. Die Produktions- und Werkräume im Innern dieser beiden Häuser wirkten bauzeitlich durch ihre großzügigen Dimensionen. Durch spezielle Ausstattungen im Innern wurden die Arbeitsplätze und -abläufe optimiert. Diese Ausstattungen finden sich in Form des Beleuchtungskonzeptes, der kurzen Wege und der ansprechenden und großzügigen Gestaltung der Personalräume.

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  1. Erhaltungskonzept und denkmalpflegerische Leitlinien

Zu dem Beleuchtungskonzept zählen die Anordnung und Dimensionen der Fenster von Haus 3 / BT V. Die südlichen Fenster sind kleiner als die nördlichen Fenster und mit Rolläden ausgestattet. Die Räume werden über die Fenster gut beleuchtet. Ein übermäßiger Einfall von zu starkem Sonnenlicht und somit zu großer Wärme und starken Schatten wurde über die kleineren Südfenster und die Rolläden unterbunden. In den Werkräumen sind Deckenunterzüge mit integrierten Führungsschienen vorhanden. Diese dienten der optimalen Positionierung künstlicher Beleuchtung sowie als Aufhängemöglichkeit für Kabel und Leitungen. In Haus 4 / BT VIII sind die Fenster der Hallen und Werkräume im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss in Achsen zusammengefasst. Die Räume werden dadurch in ihrer gesamten Höhe belichtet. In der Hofkellerdecke sind Stahl-Glas-Oberlichter vorhanden. Diese sind entlang der Fassaden in Streifen

Abb. 28 - Anordnung der Kohleluken, Oberlichter und der Hofentwässerung auf der Hofebene, undatiert

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  1. Erhaltungskonzept und denkmalpflegerische Leitlinien

zusammengefasst (Abb. 28 und Abb. 37). Es ist eine Positionierung der Oberlichter in den Räumen festzustellen, in denen dauerhaft Personal beschäftigt war. Es handelt sich dabei insbesondere um die Räume des Heizkellers und um Gänge. Ursprüngliche Lager- und Technikräume waren nicht in dieser Form belichtet. Stahl-Glas-Wände dienten der direkten sowie indirekten Belichtung von Räumen, die selbst nicht mit Oberlichtern ausgestattet sind.

Ebenjene Stahl-Glas-Wände sind an den beiden Treppenhäusern nördlich und südlich der Schornsteine von Haus 4 / BT VIII vorhanden (Abb. 32). Über diese Treppenhäuser ist der direkte Zugang zum Kesselhaus möglich. Alle anderen Räume können bzw. konnten über kurze Wege direkt über die Treppenhäuser von Haus 3 / BT V und Haus 4 / BT VIII erreicht werden. Ausstattungen wie Kohleluken, Aufzüge und Abb. 29 - Ausschnitt aus dem Schnitt A-B durch Haus 4 / BT Kräne vereinfachten die Arbeitsprozesse. VIII von 1949, s-förmiger Lüftungsschächte für die Schmelze, Die Aufzüge sind in räumlicher Nähe zu den die oberhalb der Anbauten zwsichen den Schornsteinen austreten Treppenhäusern eingerichtet. Es handelt sich

um Lastenaufzüge, mit denen die Rohstoffe, Maschinen und die Münzen transportiert werden konnten. Angrenzend an das südliche Treppenhaus von Haus 4 / BT VIII sind zwei nebeneinander liegende Lastenaufzüge vorhanden im Verhältnis zu dem kleinen Treppenhaus. Die Aufzüge sind wichtiger für die Transportwege als das Treppenhaus und somit als funktionale Ausstattung elementarer Bestandteil des ursprünglichen Nutzungskonzeptes und der Arbeitsabläufe.

Die Anordnung der Bauteile war genau durchdacht. Die Schornsteine von Haus 4 / BT VIII können von Osten und Westen genutzt werden. Im Westen war die Heizungsanlage angeschlossen, im Osten die Schmelze der Münzproduktion. Die Anordnung des Kesselhauses und des Kohlenkellers war optimal auf die Gegebenheiten des Grundrisses abgestimmt. Die Wege der Arbeiter waren durchdacht. Die Kellerräume des Hauses sind pro Etage um eine zentrale Halle angeordnet. Die Räume sind untereinander mit einem Lüftungssystem, einem Kreislauf, verbunden (Abb. 30 und Abb. 31), das von der Firma Saupe & Mielke eingebaut wurde. Dieser wird westlich der Kellerräume von Haus 4 / BT VIII von dem Heißluftraum ausgehend, der sich im Hofkeller befindet, angetrieben. Die zwei Untergeschosse werden durch weitere Lüftungsöffnungen im Boden bzw. der Decke verbunden. Weitere Lüftungsinstallationen in Form von Ventilatoren wurden in den jüngeren Bauphasen erneuert. Weitere Lüftungen belüften die Profuktionsräume (Abb. 29). Die Lüftungsanlage ist folglich zentraler Bestandteil des Raumkonzeptes in den Kellerräumen.

Grundsätzlich sind bei der Sanierung des Komplexes ebenjene markanten Merkmale zu berücksichtigen, zu erhalten und wiederherzustellen, um den Charakter des Bauwerks zu wahren. Dies sind insbesondere die unterschiedliche Gestaltung der Hof- und Straßenfassaden, das Zusammenwirken der teils innovativen Materialien Beton, Stahl, Glas und Backstein, die natürliche Belichtung aller Arbeitsräume, die Zuwegung der Räume und die Verbindung der Bauteile untereinander, die Ausstattungen zur Optimierung der Arbeitsprozesse, die Wiederherstellung großer, heller Räume und das Aufzeigen der Sicherheitsmaßnahmen,

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  1. Erhaltungskonzept und denkmalpflegerische Leitlinien

Abb. 30 - Grundriss Lüftungsplan, 1.Untergeschoss von Haus 4 / BT VIII von 1937 mit eingezeichneten Lüftungsgittern

Abb. 31 - Grundriss Stromplan, 2.Untergeschoss von Haus 4 / BT VIII von 1936 mit eingezeichneten Lüftungsgittern

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  1. Erhaltungskonzept und denkmalpflegerische Leitlinien

die für eine Münzprägeanstalt nötig waren, die Gebäude zusammen bringen und als Einheit nach außen schützen.

Ziel ist, das Areal als gut durchdachte Industrieanlage zu erhalten und als ein Ganzes zu präsentieren. Darüber hinaus soll anhand der Auswahl der zu erhaltenden Ausstattungen und Raumstrukturen aufgezeigt werden, wie und warum in dieser Weise mit diesen Grundvoraussetzungen weiter verfahren wurde.

9.2. Denkmalpflegerische Leitlinien

Die Bauteile und Ausstattungen sind hinsichtlich ihres Zeugniswertes auf verschiedenen Ebenen zu bewerten. Das erste Kriterium stellt die Bauphase dar. Bausubstanz und Ausstattungen, die in Bauphase 1 einzuordnen sind, werden generell geschützt und sind zu erhalten. Sie stehen für die Entstehungsphase des Komplexes und belegen das Konzept und die geplante Funktion des Areals sowie die industrietheoretischen Ideen zur Optimierung des Arbeitsumfeldes und der Produktionsabläufe. Bei der Abstufung der Wertigkeiten der einzelnen Bauteile wird in keinem Fall zu Ungunsten des bauzeitlichen Bestandes entschieden. Keine Ausstattung und kein Bauteil einer anderen Bauphase ist mit einem höheren denkmalpflegerischen Wert zu belegen. Sie können und sollten jedoch stellenweise gleichwertig sein. Dieser Grundsatz wird ebenso auf die Bauphase 2.1 angewendet, welche für die oberirdischen Geschosse von Haus 4 / BT VIII die Erbauungsphase darstellt. Zu den unbedingt zu erhaltenden Bauteilen zählen folglich die Grundstruktur der Gebäude mit den Wänden, Boden- und Deckenstrukturen, Pfeilern, Fassaden und Schornsteinen. Weiterhin gehören alle Strukturen und Einbauten dazu, welche zur Optimierung des Arbeitsplatzes und -ablaufs dienen sollten und die Funktionalität des Komplexes ausmachen und dokumentieren. Dabei handelt es sich um das gesamte Beleuchtungskonzept mit den Oberlichtern, der Anordnung der Fenster und den Schienen in den Deckenunterzügen zur Positionierung der Beleuchtung, die Kohleluken, die Lüftungsanlage, insbesondere jene in den Kellerräumen und Tresorräumen, das Heizhaus, die Treppenhäuser, die ins Heizhaus führen, die kurzen Zugangswege zu den verschiedenen

Abb. 32 - Stahl-Glas-Wand eines Treppenhauses an der Westfassade von Haus 4 / BT VIII, das in das Kesselhaus führt

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  1. Erhaltungskonzept und denkmalpflegerische Leitlinien

Abb. 33 - Tresortüren im Keller von Haus 3 / BT V

Kellerabteilen sowie die Erschließung der Räume über die verschiedenen Treppenhäuser und Aufzüge, die den Charakter der Häuser wesentlich prägen.

Bezüglich der Erschließung der Gebäude sind bei Haus 3 / BT V drei Raumachsen zu respektieren. Über das zentrale Treppenhaus sind die westlich und östlich unmittelbar anliegenden Räume zu erschließen. Die Räume, die sich in den äußersten Gebäudebereichen befinden, sind über das westliche und östliche Treppenhaus zu erschließen. In Haus 4 / BT VIII sind ein nördliches und ein südliches Treppenhaus vorhanden, um die jeweiligen Gebäudehälften zugänglich zu machen. Elementar für die Zugänglichkeit der Etagen von Haus 4 / BT VIII sind insbesondere die beiden südlichen Lastenaufzüge, ohne welche die Nutzungsstruktur der Tresor- und Produktionsräume nicht umsetzbar gewesen wäre. Gleiches gilt für den Lastenaufzug in Haus 3 / BT V.

Die Gebäude der Münze waren untereinander durch Übergänge verbunden. Ein Übergang sollte ebenso oberhalb der Kranbahn zwischen Haus 3 / BT V und Haus 4 / BT VIII eingerichtet werden. Die Übergänge zwischen den Gebäuden sind zu erhalten (Bsp.: von BT V zu BT VI und von BT V zu BT IV), um die Zusammengehörigkeit der Gebäude zu verdeutlichen. Weiterhin ist die Gestaltung der Treppenhäuser und Eingangshallen und der repräsentativen Wohnräume in Haus 2 / BT VI und der durch die Gewölbe in besonderer Weise gestalteten Personalräume in Haus 3 / BT V zu wahren.

Bauphase 2 bzw. 2.2, die für Haus 4 / BT VIII greift, ist in Teilen zu erhalten. Die Bauteile und Ausstattungen aus Bauphase 2 sind Zeugnisse der Nutzungsphase. Es sind ebenjene Bauteile zu erhalten, welche die Umstrukturierung der Gebäude und die Umnutzung belegen. Dies lässt sich am deutlichsten an Haus 4 / BT VIII anschaulich und nachvollziehbar belegen. Anhand der Zweiteilung der Fenstergestaltung, die sich im Nord- und Südteil des Gebäudes unterscheidet, sowie der deutlichen räumlichen Abgrenzung beider Gebäudeteile in den Grundrissen der Etagen ist zu erkennen, dass beide Gebäudeteile in Bauphase 2 von unterschiedlichen Nutzern belegt waren. Ebenjene benannten Kennzeichen sind zu erhalten, um diesen Umstand zu dokumentieren. Des Weiteren ist insbesondere das Treppenhaus des Südtraktes in

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  1. Erhaltungskonzept und denkmalpflegerische Leitlinien

Abb. 34 - Spitztonnengewölbe im 2. Obergeschoss von Haus 3 / BT V

der wesentlichen Struktur und Gestaltung zu erhalten. In diesem Bereich wurden Sanierungsmaßnahmen, unabhängig von dem Nordteil durchgeführt, die den gesamten Trakt bis heute in seiner Erscheinung prägen. Dabei handelt es sich um die Abtrennung des Treppenhauses von den Fluren mit ebenjenen Wänden und Metalltüren, die sich im Osten des südlichen Treppenhauses befinden. Das ist weiter die Gestaltung der Wände mit der Kombination aus Leimfarben- und Ölanstrich in der unteren Wandhälfte sowohl im Treppenhaus als auch in den südlichen Fluren. Dazu gehörte in dieser Zeit ebenfalls die Belichtung der Flure über Fenster, die sich an der Nordwand der länglichen Flure befanden, jedoch durch die Abtrennung weiterer Räume in jüngeren Bauphasen an ebenjene Räume angegliedert wurden.

In Haus 3 / BT V sind aus der Bauphase 2 Strukturen und Ausbauelemente zu bewahren, welche die Umnutzung der ursprünglichen Lagerräume im Keller zu Tresorräumen belegen. Dies umfasst insbesondere die Tresortüren und -gitter (Abb. 33). In dem 2. Obergeschoss liegt der Fokus auf der Präsentation der Räume als (in Bauphase 2 vier Räume) großzügig bemessene Personalräume mit den besonderen Gewölbedecken aus Bauphase 1 (Abb. 34).

Bauteile und Ausstattungen aus Bauphase 3 sind wesentlich differenzierter zu betrachten. Der Komplex steht seit den frühen 1980er Jahren unter Denkmalschutz. Es ist zu beachten, dass seit dieser Zeit insbesondere Maßnahmen am nach außen wirksamen Gebäudebestand unter denkmalpflegerischen Auflagen ausgeführt wurden. Dies betrifft unter anderem den Austausch der Fenster in den 1980er Jahren an Haus 3 / BT V. Die Bauteile bzw. Ausstattungen wurden unter Berücksichtigung des bauzeitlichen Bestandes und der bauzeitlichen Gestaltung durchgeführt. Daher sind diese trotz der jüngeren Bauphase mitunter ähnlich hoch zu bewerten wie bauzeitliche Bauteile bzw. Ausstattungen. Bauteile und Ausstattungen sind zu erhalten, wenn sie Teil eines Gebäudeteil prägenden Gesamtkonzeptes und in diesem Konzeptzusammenhang erhalten sind. Dieser Aspekt greift bei der Erhaltung der nördlichen Trafostation im Hofkeller sowie bei der Erhaltung der Fenster von Haus 3 / BT V, welche in dieser Bauphase erneuert wurden. Unter diesen Aspekt fallen auch die Ausstattungen der Fernwärmeheizung aus Bauphase 3, die

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  1. Erhaltungskonzept und denkmalpflegerische Leitlinien

teilweise in Raum HK.1UG_026 erhalten sind. Diese belegen die Umstellung des Heizungssystems von der zentralen Ofenheizung des Areals zum Anschluss an das Fermwärmesystem.

Bauphase 4 stellt die zweit jüngste Bauphase bis zur Aufgabe des Standortes für die Münzproduktion dar. Maßnahmen aus dieser Nutzungsphase sind tendenziell als historisch eher unbedeutsam zu beurteilen. Jedoch können auch Ausstattungen aus dieser Bauphase in einem aussagekräftigen Gesamtkontext wirken. Dazu zählen die Fenster der Nordfassade von Haus 1 / BT I, welche in dieser Bauphase ausgetauscht, jedoch dem Bestand angepasst wurden.

Strukturen aus Bauphase 5, die nur in geringem Umfang vorhanden sind, sind ohne denkmalpflegerischen Wert und sollten überwiegend zugunsten der Erhaltung und Präsentation der historischen Strukturen zurückgebaut werden. Bauphase 5 stellt die Phase der Aufgabe und Umnutzung dar.

Um eine angemessen abgestufte Beurteilung der Bauteile und Ausstattungen der Bauphasen durchzuführen, welche nicht die Erbauungszeit umfassen, sind diese auf folgende Aspekte hin zu prüfen:

Bauteile und Ausstattungen, die zu einer unvollständigen historischen Raumstruktur gehören, diese folglich ohne Zusammenhang sind, sind nur bedingt bis gar nicht schützenswert. Es ist zu prüfen, ob das individuelle Bauteil oder die Ausstattung Teil eines Gesamtkonzeptes ist und ob die einzelnen Elemente diese Konzept veranschaulichen. Es sind Element zu erhalten, die in einem Kontext auftreten und zu seiner Vermittlung beitragen und / oder einen besonderen historischen Wert innehaben.

Wurde ein Raum von einer größeren Raumstruktur abgeteilt und besitzt wenig historische Oberflächen, keine besondere Funktion und damit nur eine geringe historische Aussage und beeinträchtigt die Wahrnehmung der größeren, historisch bedeutenderen Raumstruktur und des Raumkonzeptes, so ist der abgetrennte Raum geringer zu bewerten.

Bei der Beurteilung eines Bauteils oder einer Ausstattung ist zu hinterfragen, welchen Mehrwert die Erhaltung des Bauteils für die Aussagekraft des Areals, des Gebäudes, des Raumes besitzt. Stehen der Aufwand zur Erhaltung und der Nutzen für die Aussage des Areals in einem realistischen Verhältnis zueinander.

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  1. Denkmalpflegerischer Bindungsplan

  2. Denkmalpflegerischer Bindungsplan

In dem denkmalpflegerischen Bindungsplan werden den Wänden/Wandteilen, Decken, Böden, Türen, Fenstern und Ausstattungen graphisch mittels Farbgebung unterschiedliche Wertigkeiten bzw. Bindungen zugeordnet, die maßgebend sind für den Umgang mit dem entsprechenden Bestand. Es werden vier verschiedene Kategorien unterschieden:

A - höchste denkmalpflegerische Bedeutung (substanzieller Erhalt des gesamten Bestandes)

B - besondere denkmalpflegerische Bedeutung (weitestgehender substanzieller Erhalt des Bestandes)

C - denkmalpflegerische Bedeutung (konzeptioneller Erhalt der Raumstruktur)

D - keine denkmalpflegerische Bindung

10.1. Denkmalpflegerische Bindungen

Der Bauphasenplan, die Recherche zur Entwicklung der Raumfunktionen in den Bauphasen, die Dokumentation der vorhandenen, teils historischen Raumgestaltungen und -ausstattungen und deren Bedeutung bildet die Grundlage für eine Beurteilung der denkmalpflegerischen Werte der einzelnen Bauteile und Ausstattungen. Die festgestellten denkmalpflegerischen Werte werden in Form von Bindungen festgelegt. Der Grad der Bindung staffelt sich in Abhängigkeit von dem historischen Wert für das Gebäude, der Besonderheit des Bauteils für eine stilistische oder technische Entwicklung oder Epoche, dem Zustand in Relation zu der Bedeutung und der Zugehörigkeit zu einem Raumkonzept. Je nach Bauteil überwiegt das eine oder andere Merkmal, um eine hohe denkmalpflegerische Bindung zu erhalten. Werden diese Eigenschaften in keinem Punkt in einem besonders hohen Maß, sondern eher durchschnittlich erfüllt, wird die Bindung auf eine denkmalpflegerische Bindung herabgesetzt. Werden diese Eigenschaften nur geringfügig erfüllt, kann dem Bauteil eine geringe denkmalpflegerische Bindung zugeordnet werden. Erfüllt das Bauteil keine dieser Anforderungen, wird keine denkmalpflegerische Bindung vergeben. Die unterschiedlichen Grade der Bindung geben an, in welchem Maß ein Bauteil zu erhalten und zu schützen ist. Damit einher geht wiederum die Wertung, in welchem Maße das Bauteil durch bauliche Eingriffe verändert werden kann. Beide Bedeutungen verhalten sich entgegengesetzt. Mit steigender Bedeutung und denkmalpflegerischer Bindung sinkt die Möglichkeit bauliche Eingriffe vorzunehmen.

10.1.1. Bindung A

Bauteile oder Ausstattungen, die von der Erbauung und dem ursprünglichen Gebäudekonzept, den angewendeten Bau- und Gestaltungstechniken, ursprünglichen Raumfunktionen oder von für die Entwicklung der Technik zentralen Änderungen zeugen, werden ein besonderer dokumentarischer Wert zugeschrieben und werden somit mit der höchsten denkmalpflegerischen Bindung A versehen. Bauteile der Bindung A sind zu erhalten und zu schützen. Nur in dem Fall, dass ein Eingriff in die Substanz unabdingbar ist beispielsweise für die Einhaltung von Sicherheitsvorgaben, wäre ein Eingriff in die zu schützende Bausubstanz möglich.

10.1.2. Bindung B

Bauteile, die von einer weniger bedeutenden Entwicklung oder Nutzung des Gebäudes zeugen, die besonders sind, aber nicht selten, oder die eine historische Ausstattung aufweisen, werden mit der

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  1. Denkmalpflegerischer Bindungsplan

denkmalpflegerischen Bindung B versehen. Bauteile mit dieser Bindung sind zu erhalten. Aufgrund des geringeren Wertes ist jedoch in Abstimmung mit den zuständigen Denkmalbehörden ein baulicher Eingriff in begrenztem Maße möglich.

10.1.3. Bindung C

Mit der denkmalpflegerischen Bindung C werden Bauteile belegt, die zwar von einer Entwicklung des Gebäudes oder der Nutzung zeugen, jedoch durch frühere Überarbeitungen oder Überformungen in der ursprünglichen Form mit der ursprünglichen Bedeutung nicht mehr existieren. Dies gilt beispielsweise für alleinstehende Wände, die aufgrund der Demontage ehemals dazugehöriger Wände nicht mehr in ihrem ursprünglichen Raumkontext vorliegen. Weiterhin wird die Bindung C für Bauteile mit nur geringem Zeugniswert für das Gebäude und die Nutzung belegt wie beispielsweise Gänge ohne besondere Raumfunktion oder Ausstattung. Diese Bauteile können in einem höheren Grad als in der Kategorie Bindung B baulich verändert werden. Eingriffe sind jedoch auch in dieser Kategorie mit den zuständigen Denkmalbehörden abzustimmen.

10.1.4. Bindung D / keine denkmalpflegerische Bindung

Bauteile ohne historischen Wert, einem sehr schlechten Erhaltungszustand einhergehend mit einem nur geringen historischen Wert, bei dem eine Erhaltung unwirtschaftlich und ohne Gewinn an historischer Aussagekraft wäre, sowie Bauteile, bei denen durch eine Demontage der historische Wert eines anderen, wichtigeren Bauteils beispielsweise mit der Bindung C gesteigert und die ursprüngliche Intention oder Raumwirkung wiederhergestellt werden würde, werden mit keiner denkmalpflegerischen Bindung belegt. Diese Bauteile können demontiert werden. Teilweise wird in den Raumbüchern bei Bauteilen dieser Bindung ausdrücklich eine Demontage empfohlen.

10.2. Denkmalpflegerische Bindungspläne

Für die Darstellung der denkmalpflegerischen Bindungen der einzelnen Räume, Bauteile und Ausstattungen werden Grundrisspläne erstellt. Die Darstellung der Bindung der Ausstattungen erfolgt wie auch bei den Bauphasenplänen in separaten Plänen. Die Raumstempel, die bereits bei den Bauphasenplänen erwähnt und erklärt wurden, finden sich auch in den denkmalpflegerischen Bindungsplänen. Für die Darstellung der Bindungen wurden hauptsächlich andere Farben gewählt als bei den Bauphasenplänen. Eine Gleichstellung von Bauphase und Bindung ist in den meisten Fällen zu vermeiden. Die Farbe rot tritt in beiden Plänen auf. Die bauzeitlichen Bauteile und Ausstattungen, rot gekennzeichnet in den Bauphasenplänen, sind insgesamt zu schützen. In diesem Fall entsprechen sich Bauphase und Bindung, jedoch erstreckt sich die Bindung A nicht ausschließlich auf bauzeitlichen Komponenten der Gebäude.

Bei der Darstellung der denkmalpflegerischen Bindung wird differenziert zwischen den Wänden, der Raumoberfläche bzw. dem Rauminhalt und der Ausstattung. Die Bindung der Wände wird vollfarbig, decken dargestellt. Die Bindung der Raumoberflächen wird vollfarbig, halbdeckend gekennzeichnet und die Bindung der Ausstattungen wird durch entsprechend farbige Rahmen im Plan vermerkt. Die Bindungen der Ausstattungen werden in separaten Ausstattungsplänen dargestellt.

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  1. Maßnahmenempfehlungen

  2. Maßnahmenempfehlungen

Generell sind bei Maßnahmenempfehlungen, die in den Raumbüchern gegeben werden, verschiedene Begrifflichkeiten zu unterscheiden. Diese geben das grundsätzliche Vorgehen bei der Bearbeitung der einzelnen Bauteile und Ausstattungen vor. Generell sind folgende Begrifflichkeiten zu unterscheiden:

Der Erhalt bzw. die Erhaltung meint die bloße unveränderte Bewahrung der Substanz des Objektes ohne den aktiven Einsatz von Maßnahmen zur Wahrung des Status quo. Die Konservierung dagegen verfolgt das Ziel, durch schützende Maßnahmen, die nicht ergänzend oder formverändernd in die Substanz des Objektes eingreifen (Bsp.: Reinigung, Beschichtungen, Abdeckungen etc.), den langfristigen Substanzerhalt des Objektes zu gewährleisten. Meist ergänzend zu der Konservierung werden restauratorischen Maßnahmen (Restaurierung) durchgeführt. Diese stellen Eingriffe in die Substanz dar und sind teilweise ergänzender Natur. Sie dienen primär der Wiederherstellung der Formschlüssigkeit und der Herausarbeitung der Aussage des Objektes. Abzugrenzen von den restauratorischen Maßnahmen sind die Maßnahmen zur Instandsetzung (Ausstattung) bzw. Sanierung (Bauteil). Diese verfolgen das Ziel der Wiederherstellung der Funktion. Maßnahmen zur Instandsetzung stellen einen größeren Eingriff in die Objektsubstanz dar. Für die Instandsetzung können mitunter Teile des Objektes ausgetauscht werden, was den gravierenden Unterschied zu der Restaurierung darstellt.

11.1. Außenbereich

Die Fassaden der vier Häuser sind in einem einheitlichen Konzept gestaltet. Obwohl Haus 4 / BT VIII in den 1950er Jahren neu geplant und fertiggestellt wurde, fand die Gestaltung der Fassade in Anlehnung an die zum Gebäudekomplex gehörenden Fassaden statt. Alle Fassaden werden durch die geradlinige horizontale und vertikale Anordnung der Fenster- und Türöffnungen geprägt. Diese Struktur soll erhalten bleiben, weshalb auf eine Erweiterung oder Veränderungen der Tür- und Fensteröffnungen verzichtet werden soll. Die Fassadenoberflächen sind insgesamt sehr ruhig gestaltet. Der Putz und die Sandsteinelemente sind in Beigetönen gehalten. Die Farbigkeit der Gebäude sowie der Wechsel zwischen Putz und Sandsteinoberflächen ist unbedingt beizubehalten.

Die Fassaden sind folglich zu sanieren, ohne das Gesamterscheinungsbild zu ändern. Die Putz- und Natursteinoberflächen sind hydrothermisch zu reinigen. Der Putz soll ergänzt werden. Dazu werden lose Putzschalen entfernt. Putzfehlstellen werden durch neuen, dem Bestandsputz in Farbe, Zusammensetzung, Festigkeit und Oberflächenstruktur angepassten Putz ergänzt und an das Oberflächenniveau des Bestandsputzes angearbeitet. In intakten Putzbereichen sind Kriegsschäden in Form von Einschusslöchern als Zeitzeugnis zu erhalten. Die Unruhe in der Putzoberfläche durch die zahlreichen bereits vorhandenen Ausbesserungen ist beispeilsweise durch eine farbliche Angleichung der Ausbesserungen an den Bestandsputz zu reduzieren. Freiliegende Mauerwerkspartien sollten je nach Zustand zuvor saniert werden. Fehlstellen in den Sandsteinelementen können mit Hilfe von Restauriermörtel ergänzt werden, der in Farbe, Struktur und Festigkeit an das Gestein angepasst ist.

Das Erscheinungsbild der Fassaden prägen, wie beschrieben, insbesondere die Fenster. Diese sind als Bestandteil der Fassade zu erhalten und instand zu setzen. Bei der Instandsetzung ist darauf zu achten, die Funktion der Fenster und deren Einzelteile wiederherzustellen. Das bedeutet, dass der Wasserablauf an den Fenstern durch die Instandsetzung der Wetterschenkel gewährleistet wird und dass die Fenster richtig schließen, um den Eintrag von Regenwasser zu verhindern. Dazu sind unter anderem defekte Verglasungen und defekte Dichtungen zu erneuern. Die Fenster sind vollständig gang- und schließbar zu machen und tischlermäßig zu überarbeiten. Fehlstellen können gekittet werden. Je nach Zustand des Lackes können die Fensterflügel und -rahmen ab- bzw. angeschliffen und dem Bestand entsprechend neu

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  1. Maßnahmenempfehlungen

lackiert werden, um das Holz der Fenster zu schützen. Es wird empfohlen, die Kunststofffenster mindestens in Sichthöhe (F_22_K_V) gegen dem Bestand entsprechend angefertigte Holzfenster auszutauschen. Davon ausgenommen werden können die Kunststofffenster in den Dachgauben von Haus 2 / BT VI. Diese sind mindestens von der Hofebene nicht sichtbar und stören das Erscheinungsbild der Fassade weniger.

Prägnanter Teil der Fassaden sind ebenso die Fenstergitter, die in einem guten Erhaltungszustand vorliegen. Die bauzeitlichen Fenstergitter sind als Fassadenelement zu konservieren und zu restaurieren. Während der Arbeiten sind die Gitter vor Feuchtigkeit zu schützen. Aufliegende Korrosion sowie fragmentarisch erhaltener Lack soll im Mikrotrockenstrahlverfahren von der Eisenoberfläche entfernt werden. Nach der Reinigung der Oberfläche mit Hilfe von Lösemitteln wird die Lackschicht geschlossen erneuert. Dazu ist dünn ein Korrosionsschutzlack aufzutragen sowie ein Decklack, der in der Farbigkeit und dem Glanzgrad an den Bestandslack angepasst ist.

Ausgenommen von der Erhaltung sind die Fenstergitter aus jüngeren Bauphasen, die insbesondere bei Haus 4 / BT VIII die eigentlich ruhige, klare Fassade durch die Vielfalt verschiedener Fenstergittertypen stören. Darüber hinaus sind durch die Montage der Gitter in den Fenstereinfassungen aus Sandstein störende Fehlstellen entstanden, die unsachgemäß geschlossen wurden. Es wird empfohlen, die Fenstergitter von Haus 4 / BT VIII zu demontieren und die Montageöffnungen mit Restauriermörtel, der in Farbe, Festigkeit und Struktur dem Sandstein angepasst ist, oberflächenbündig zu schließen. Für den Fall, dass aus Sicherheitsgründen die Montage von Fenstergittern in den unteren Etagen gefordert ist, sollten an dem Gebäude einheitliche Gitter montiert werden. Denkbar sind Eisengitter, die sich in der Formgebung auf die bauzeitlichen Fenstergitter der anderen Gebäude beziehen, jedoch sehr viel schlichter geformt sind, um eine deutliche Unterscheidung zwischen den historischen Fenstergittern und den Nachbildungen zu erzielen. Gitter, die der Absturzsicherung bei bodentiefen Fenstern sowie bei Fenstern in den Treppenhäusern dienen, sind im Gebäudeinnern zu montieren und in ihrer Formgebung auf den Innenraum abzustimmen.

Bezüglich der Eingangstüren der Häuser sind die bauzeitlichen Türen zu restaurieren und instand zu setzen (Abb. 35 und Abb. 36). Das Vorgehen bei der Bearbeitung entspricht dem Verfahren bei den Fenstern. Die Türen sind in ihrer Funktion wiederherzustellen. Das bedeutet, dass sie gang- und schließbar zu machen sind und defekte Verglasungen ausgetauscht werden. Die Oberflächen können je nach Zustand an- bzw. abgeschliffen und dem Bestand entsprechend mit witterungsbeständigem Lacken neu gefasst

Abb. 35 - bauzeitliches Falttor an der Nordfassade von Haus 3 / BT V

Abb. 36 - bauzeitliche Eingangstür an der Nordfassade von Haus 3 / BT V

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  1. Maßnahmenempfehlungen

werden. Eisenauflagen an den Türen werden konserviert. Gegebenenfalls vorhandene Korrosion ist im Mikrotrockenstrahlverfahren und / oder mechanisch zu entfernen, ohne die hölzernen Bestandteile der Tür zu beschädigen. Die Eisenoberflächen werden mit Lösungsmitteln gereinigt und anschließend dem Bestand entsprechend neu gefasst. Für eine farbige Fassung sind die Eisenoberflächen zunächst mit einem Korrosionsschutzlack zu beschichten. Für den Decklack sind witterungsbeständige Lacke zu verwenden. Eisensichtige Partien können mit einem Kriechöl konserviert werden.

Weitere moderne Eingangstüren in der Nordfassade von Haus 3 / BT V können bei Bedarf und nach Absprache ausgetauscht werden. Dabei ist auf eine einheitliche Gestaltung zu achten. Sollten die Türen des Typs T_19_ML in der Fassade belassen werden, sollte eine einheitliche farbige Fassung umgesetzt werden.

Die Türen von Haus 4 / BT VIII weisen keine erkennbare Linie in der Gestaltung auf. Es handelt sich fast ausschließlich um nicht bauzeitliche Türen. Eine Ausnahme bilden die Eingangstüren zu den beiden Treppenhäusern, die in das Kesselhaus führen (T_38_ML). Diese sind entsprechend dem zuvor skizzierten Vorgehen zu restaurieren und instand zu setzen. Die anderen Türen können bei Bedarf in Absprache mit den zuständigen Denkmalbehörden ausgewechselt werden. Bei einem Austausch der Türen ist darauf zu achten, dass die Dimensionen der Türöffnungen beibehalten werden und eine einheitliche Gestaltung erfolgt, die mit gegebenenfalls erneuerten Türen von Haus 3 / BT V korrespondiert. Dem östlichen Eingang an der Nordfassade von Haus 4 / BT VIII ist ein Dach bzw. ein Eingangsbereich vorgesetzt, der die Wahrnehmung der Nordfassade stark stört. Die Überdachung ist zurückzubauen. Historische technische Anlagen auf dem Gelände sind zu konservieren. Dabei handelt es sich insbesondere um die Kranbahn, die in Nord-Süd-Richtung zwischen dem Haus 3 / BT V und dem Haus 4 / BT VIII verläuft, sowie um den Aschenaufzug an der nordwestlichen Gebäudeecke von Haus 4 / BT VIII.

Die bauzeitlichen Ausstattungen der Hofebene, welche die Funktionalität der Anlage belegen, sind zu erhalten und zu restaurieren bzw. instand zu setzen. Es handelt sich um die Kohleluken, die in den Kohlenkeller führen, die Stahl- Glas-Oberlichter (Abb. 37), welche die Kellerräume belichten sollten, jedoch gegenwärtig mit Asphalt bedeckt sind, sowie um die Entwässerungsanlage der Hofebene. Einer erneuten Nutzung der Kohleluken und der Oberlichter geht eine Sanierung der Kellerdecken voraus sowie gegebenenfalls eine zusätzliche Stabilisierung der Deckenkonstruktion im Bereich der Öffnungen, um die temporäre Stabilisierung dieser Bereiche aus Bauphase 4 in Form von Stahlstützen demontieren zu können. Die Kohleluken sind mit Abb. 37 - Stahl-Glas-Oberlichter im Hofkeller Asphalt verschlossen. Der Verschluss sollte

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  1. Maßnahmenempfehlungen

zurückgebaut werden. Eine Möglichkeit der Erhaltung und Präsentation der Kohleluken ist die Verglasung der Öffnungen. So können die Kohleluken als funktionales Elemente der Kellerräume erhalten bleiben und für eine zusätzliche Belichtung der Räume genutzt werden. Auf ähnliche Weise kann mit den aktuell verschlossenen Deckenöffnungen (OL_02) verfahren werden, welche in den Räumen HK.1UG_022 bis 024 vorhanden sind.

Die Restaurierung / Konservierung und Instandsetzung der Stahl-Glas-Oberlichter wird aufgrund des schlechten Erhaltungszustandes des Eisens sehr aufwändig und umfangreich sein. Zunächst ist der Asphalt auf der Oberseite zu entfernen. Anschließend ist zu prüfen, ob sich das Eisen bereits vollständig umgesetzt hat, also bis zum Kernmaterial korrodiert ist. Darüber hinaus sollte ein Statiker oder ein Materialprüfer ermitteln, ob und unter welchen Bedingungen die Oberlichter als zumindest begehbare Fläche genutzt werden können. Abhängig davon ist zu entscheiden, ob die Oberlichter restauriert und konserviert werden, jedoch für eine Begehung gesperrt oder von einer tragfähigen Konstruktion transparent überdeckt werden, oder ob ein partieller Austausch sowie ergänzende Maßnahmen ausreichend sind, um die Oberlichter begehen zu können.

Die Rinnen der Hofentwässerung sind zu säubern. Die Leitungen als solche werden instand gesetzt bzw. erneuert. Die Siphons der Entwässerung sind auf ihren Zustand und ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen und instand zu setzen sowie gegebenenfalls auszutauschen. Das Entwässerungssystem als Ganzes ist mit der denkmalpflegerischen Bindung A versehen. In diesem Fall geht es bei der Erhaltung viel mehr um die Idee und das System der Entwässerung, sodass in diesem Fall die Wiederherstellung der Funktion als wichtiger beurteilt wird als die vollständige Erhaltung des Materials. Zentral ist die Erhaltung der Rinnen, die das Bild der Hofebene mit prägen. Es sollte weiterhin geprüft werden, ob ein gegebenenfalls bauzeitlich berücksichtigtes Gefälle für die Entwässerung der Hofebene intakt ist. Sollte dies nicht der Fall sein und die Hofkellerdecken umfangreich saniert werden, sollte bei Wiederherstellung der Hofebene ein entsprechendes Gefälle berücksichtigt werden.

Das Pflaster aus Schlackesteinen auf der Hofebene ist zu erhalten und stellenweise zu sanieren. Desolate Bereiche sind mit Pflastersteinen aus Schlackestein in dem Bestandsformat zu ergänzen bzw. auszutauschen.

Die Hofüberdachung südlich von Haus 4 / BT VIII kann in Absprache mit den zuständigen Denkmalbehörden demontiert werden. Die Konstruktion ist aus dem Jahr 1991 und diente dazu, den südlichen Eingangsbereich für die Be- und Entladung von Fahrzeugen vor Regen zu schützen.

Die Schornsteine aller Gebäude sind an den Außenseiten hydrothermisch zu reinigen. Stärkere Schmutzkrusten können handmechanisch sowie im Mikrofeinstrahl- oder Laserverfahren reduziert werden. Die Sandsteinplatten bzw. -quader sind auf ihren festen Sitz zu prüfen. Bei einer Lockerung sollten die Platten nachbefestigt bzw. neu versetzt werden. Risse und entfestigte Steinpartien sind bei Bedarf zu festigen. Risse können ebenso wie Fehlstellen oberflächenbündig mit auf den Bestand angepassten Restauriermörtel geschlossen werden. Das Fugensystem ist je nach Zustand des Fugenmörtels und Anbindung an den Sandstein partiell oder bei Bedarf vollständig zu erneuern. Der Fugenmörtel ist in Farbe, Festigkeit und Struktur auf den Bestandsmörtel abzustimmen. In gleicher Weise ist mit den Sandsteinsockeln der Gebäude zu verfahren.

Auf den Oberflächen der Hoffassaden verlaufen zahlreiche Leitungen. Sofern diese Leitungen ohne Funktion sind, sollten sie entfernt werden, um die Symmetrie und die harmonische Gestaltung der Fassaden wieder in den Mittelpunkt des Betrachters zu rücken.

An den Fassaden des Innenhofs von Haus 4 / BT VIII sowie an den Schornsteinen sind Halterungen und Drähte einer Sicherungsanlage vorhanden. Teilweise sind die Drähte nicht mehr vorhanden und

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  1. Maßnahmenempfehlungen

die Halterungen sind ohne Funktion. Die Sicherungsanlage kann exemplarisch an den Fassaden des Innenhofs erhalten werden, sofern der Innenhof von dem Haupthof des Areals erfassbar bleibt. So kann der Zusammenhang der Sicherungsanlage mit dem unterbrochenen Verlauf des Gurtgesimses aufgezeigt werden. Insbesondere an den Schornsteinen, an denen lediglich die Halterungen ohne Draht erhalten sind, ist eine Demontage empfohlen.

Der überwiegende Teil der Hofbeleuchtung ist in Bauphase 4 einzuordnen und steht in keinem Zusammenhang mit der historischen Gestaltung des Hofbereichs. Die Beleuchtung kann in Abstimmung mit den zuständigen Denkmalbehörden erneuert werden. Eine Ausnahme stellen die sogenannten Leipziger Tropfen dar. Diese sind zu erhalten.

11.2. Innenräume

Allgemein sind die Innenräume aktuell von einer Vielzahl von genutzten sowie stillgelegten Leitungen und Rohren durchzogen, die teilweise defekt sind. Ungenutzte Leitungen und Rohre sind zu entfernen, um die Architektur und die Oberflächen für den Betrachter optimaler erfassbar zu gestalten. Defekte Leitungen sind zu erneuern. Dies gilt insbesondere für Wasser- und Abwasserleitungen im Keller. Diese stellen neben undichten Partien der Kellerdecke und der Kellersohle eine Hauptursache für Feuchteschäden an der Bausubstanz dar. Speziell bei den Kellerräumen ist es unbedingt nötig, Gutachten anfertigen zu lassen, in denen die Statik geprüft und der Sanierungsumfang festgelegt sowie konkrete Sanierungslösungen vorgeschlagen werden.

11.2.1. Innenräume – Wände und Decken

Die Maßnahmen, die in den Innenräumen durchzuführen sind, sind eng verknüpft mit den denkmalpflegerischen Bindungen. Wände und Decken mit der Bindung A sind generell in der Grundsubstanz zu erhalten und bei Bedarf zu sanieren. In den meisten Fällen beläuft sich dies auf klassische Maßnahmen der Ziegelmauerwerksanierung wie die Instandsetzung des Fugensystems, den Austausch desolater Ziegelsteine sowie die Wiedermontage loser Ziegel, bei Bedarf Antragungen mit Restauriermörtel bei Fehlstellen und die Entfernung von funktionslosen Fremdteilen ohne historischen Wert. Dies sind ebenso Sanierungsstrategien bei Wänden der Bindung B und C. In einigen Fällen sind Mauerwerkspartien aufgrund von eingedrungenem Wasser oder defekter Rohrleitungen stark durchfeuchtet. Betroffene Mauerwerkspartien sind mit Hilfe von aktiver Ventilation und Wärme zu trocknen. Anschließend muss der Zustand des Mauermörtels geprüft werden. In Einzelfällen kann eine schrittweise Erneuerung des Mauermörtels nötig werden, um die Wände zu stabilisieren.

Das Vorgehen bei der Sanierung von Stahlbetonwänden und -decken sieht zunächst die Entfernung loser Betonschalen vor, die sich aufgrund treibender Korrosionsprozesse an den Armierungen vom Kern ablösen. Korrodierte Armierungsstähle sind im Mikrotrockenstrahl von Korrosion zu befreien. Sind die Armierungen vollständig umgesetzt, sind diese auszuarbeiten ebenso wie von Korrosion durchsetzte Betonpartien. Es sind neue Stähle für die Armierung zu verwenden. Bei dem Verschluss der Fehlstellen mit Ortbeton oder Spritzbeton ist auf eine ausreichende Betondeckung zu achten. Der Beton darf jedoch nicht oberhalb des Bestandsniveaus aufgetragen werden. Auch bei den Stahlbetonwänden und -decken kann der Fall eintreten, dass Wandpartien durchfeuchtet sind. Diese Partien sind entsprechend des Mauerwerks durch aktive Ventilation und Wärme zu trocknen. Anschließend ist der Zustand des Materials zu prüfen. Insbesondere die Kellerdecken müssen auf ihr Durchlässigkeit für Feuchtigkeit und Wasser geprüft werden. Bei Regen kann die starke Durchlässigkeit einiger Bereiche der Kellerdecken beobachtet werden. In jedem Fall ist eine Abdichtung der betroffenen Bereiche nötig. Der Umfang der Maßnahmen

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  1. Maßnahmenempfehlungen

zur Abdichtung und Sanierung der Decken sollte durch einen Fachgutachter ermittelt werden. Dieses Gutachten sollte gleichermaßen Auskunft über den Zustand der Kellerdecken zum gegenwärtigen Zeitpunkt insgesamt sowie die Tragfähigkeit, den Sanierungsumfang und die nötigen Maßnahmen zur Nutzung und Befahrung insbesondere der Hofkellerdecke geben. Das Ziel der Sanierung der Kellerdecken sollte es sein, die temporären Sicherungen in Form von Stahlstützen und Drehsteifen durch eine langfristige Stabilisierung der Decken zu ersetzen. Dies kann, wenn nötig, auch durch partielle Erneuerung von statisch zusammenhängenden Deckenpartien erfolgen.

Von den denkmalpflegerischen Bindungen der Wände, welche sich auf das Grundmaterial beziehen, sind die denkmalpflegerischen Bindungen des Raumes, die sich auf die Oberflächen der Wände, der Decke und des Bodens beziehen, abzugrenzen. In Fall der Wände und Decken umfasst dies beispielsweise Putze, Fliesen, Tapeten, Anstriche und Wandbekleidungen. Allgemein sind Tapeten oder Tapeten mit Anstrich von geringer historischer Bedeutung. Im Fall der Alten Münze werden die Tapeten keiner Bauphase zugeordnet. Sie können meist entfernt oder erneuert werden.

Putz oder Putz mit Anstrich ist fast in jedem Fall zu erhalten und zu sanieren. In den überwiegenden Räumen wird die Raumoberfläche durch verputzte Wände und Decken charakterisiert. Die glatten Putzoberflächen sind Teil der Raumkonzepte und als solche in den überwiegenden Fällen zu belassen. Je nach Zustand des Putzes kann dieser partiell durch Entfernen desolater Putzpartien und Ergänzen der Fehlstellen mit neuem Putz, der in der Farbigkeit, Zusammensetzung, Struktur und Oberflächenbeschaffenheit an den Bestand angepasst wird, saniert werden. Sind die Schäden am Putz sehr groß, kann dieser vollständig und dem Bestand entsprechend erneuert werden.

Bei Anstrichen ist die Art und die Funktion des Anstrichs ausschlaggebend. In den Kellerräumen beispielsweise sind teilweise Kalktünchen als Anstrich vorhanden, die eine trocknende Funktion auf feuchtem Mauerwerk übernehmen. Diese Kalktünchen sind in den entsprechenden Räumen auf den sanierten Untergründen zu erneuern. In repräsentativen Räumen wie Treppenhäusern kann die farbliche Gestaltung anhand von Recherchen und / oder restauratorischen Farbuntersuchungen ermittelt werden. Die Ergebnisse können als Orientierung für die farbliche Neufassung der Raumoberflächen dienen.

Für historische Fliesen an Wänden oder als Fußbodenbelag mit einer hohen denkmalpflegerischen Bindung wird eine hydrothermische Reinigung der Oberflächen empfohlen. Desolate Fliesen sind zu entfernen und durch neue Fliesen zu ersetzten. An den Wänden sind Fliesen mit Mikrorissen zu belassen. Im Innenraum stellt eindringende Feuchtigkeit über Mikrorisse in Wandfliesen kein Problem für den Erhalt der Fliesen und der darunter liegenden Bausubstanz dar. Bei Bodenfliesen kann im Fall von Mikrorissen je Raum und Beanspruchung des Bodens über den Umfang des Austauschs entschieden werden. In jedem Fall sind Bodenfliesen so auszutauschen, dass eine Unfallgefahr durch desolate Fliesen vermieden wird. Neue Fliesen müssen in der Materialstärke, dem Format, der Farbe und / oder dem Glanzgrad den Bestandsfliesen entsprechen. Es ist möglich, entweder bei der Farbigkeit oder bei dem Glanzgrad der Glasur eine kleine Abweichung von dem Bestandsmaterial einzuplanen, um auf den zweiten Blick die Unterscheidung von Neu- und Bestandsmaterial zu ermöglichen. Austauschmaterial ist stets den Denkmalbehörden zur Bemusterung vorzulegen und erst nach Freigabe zu verarbeiten. Das Fugensystem gefliester Flächen ist je nach Zustand partiell oder vollständig zu überarbeiten. Desolates Fugenmaterial ist zu entfernen. Die Fugen sind im Schlämmverfahren zu schließen. Der Fugenmörtel muss in Farbe, Festigkeit und Struktur an dem Bestandsmörtel angepasst werden.

Wandpaneele, Heizkörperverkleidungen und Fensterfaschen aus Holz wie im 2. Obergeschoss von Haus 2 / BT VI sind trocken oder wenig feucht zu reinigen. In jedem Fall sollte bei der Reinigung auf den Einsatz von Lösungsmittel verzichtet werden. Die Lackoberflächen der hölzernen Ausstattung liegen zumeist in einem guten Zustand vor, weshalb auf ein Abschleifen und Neulackieren zu verzichten ist. Dies kann an Teilelementen durchgeführt werden, bei denen die Lackschicht gänzlich fehlt. Gegebenenfalls kreppierte

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  1. Maßnahmenempfehlungen

Lackpartien können bei Bedarf mit Hilfe von Lösungsmitteln regeneriert werden.

Abgehängte Decken können je nach Fall demontiert werden. Insbesondere für das 2. Obergeschoss von Haus 3 / BT V wird der Rückbau der abgehängten Decken empfohlen, um die besondere gewölbeförmige Deckenausbildung wieder in Gänze erfahrbar zu machen. Davon ausgenommen ist der mittlere Teil der Etage, in dem sich das Treppenhaus und die Halle befinden. Oberhalb dieses Bereichs befindet sich das zum Teil ausgebaute Dachgeschoss. Weiterhin wird empfohlen, moderne Deckenbekleidungen in Form von Styropor-, Metall- oder Holzplatten zu demontieren.

Die oben beschriebenen Maßnahmen sind ebenso auf die Grundsubstanz und die Oberfläche der Pfeiler in den Innenräumen anzuwenden.

11.2.2. Innenraum – Fußboden

Wie auch bei den Wänden und Decken sind die Bodenkonstruktionen fast in jedem Fall bauzeitlich und somit als solche zu erhalten und instand zu setzen. Ähnlich wie bei den Decken sind die Kellerfußböden auf ihre Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit und Grundwasser sowie auf die Materialfeuchte, verursacht von durch die Decke oder durch undichte Rohrleitungen eingetragenem Wasser, zu prüfen. Für den zweiten Fall, also bei einer von oben eingetragenen Feuchte muss eine Trockenlegung erfolgen. Der erste Fall, der Feuchtigkeitseintrag von unten, erfordert die Erstellung eines Fachgutachtens, um die Ursachen sowie mögliche Lösungsstrategien für den Sachverhalt zu ermitteln.

Von der Bodenkonstruktion sind die Bodenbeläge abzugrenzen, bei denen bezüglich der Erhaltung differenziert werden muss. Rollware wie Teppiche und PVC-Beläge unterliegen keiner denkmalpflegerischen Bindung und können entfernt werden. Bei Holzböden sind die historischen Parkett- und Dielenböden in Haus 2 / BT VI von den modernen Holzböden zur reversiblen Überbauung historischer Bodenbeläge zu unterscheiden. Historische Parkett- und Dielenböden sind zu erhalten und zu restaurieren. Marode und stark gebrochene Dielen oder Parketthölzer können entsprechend dem Bestand ausgetauscht werden. Je nach Zustand der Holzoberflächen sind die vorhandenen Beschichtungen zu belassen oder im Fall von stark defekten Alt-Beschichtungen zum Schutz der Holzsubstanz transparent zu erneuern. Moderne Holzböden, welche die historischen Bodenbeläge überbauen, können entfernt werden. Je nach Art und Wichtigkeit des historischen Bodenbelags stellen ebensolche reversiblen Überbauungen eine gute Möglichkeit dar, die historische Substanz zu erhalten, dem Raum jedoch eine, an die neue Nutzung angepasste Gestaltung zu geben.

Fliesenböden sind bei hoher denkmalpflegerischer Bindung zu erhalten. Eine Sanierung von Fliesenböden kann entsprechend der Sanierung von Wandfliesen erfolgen. Wie in diesem Abschnitt bereits erwähnt ist bei der Sanierung von Fliesenböden in hohem Maße die Beseitigung von Unfallquellen in Form von defekten Fliesen zu beachten. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Erhaltung der Naturstein- und Terrazzo- bzw. Betonwerksteinfliesen und -treppenstufen. Diese sind wie Keramikfliesen hydrothermisch zu reinigen. Der Austausch von Bestandsmaterial ist in diesen Fällen möglichst zu vermeiden. Risse und Fehlstellen im Material sind restauratorisch zu bearbeiten. Auftretende Risse können gefestigt und gegebenenfalls verfüllt werden. Größere Fehlstellen sind zu ergänzen. Als Restauriermörtel für die Ergänzung und Rissschließung der Betonwerksteine (Terrazzo) sollen zementhaltige Spezialprodukte verwendet werden. Bei Ergänzungen sind die Zuschläge in Farbe, Größe und Verteilung auf den Bestand abzustimmen. Aufgrund der hohen Trittbelastung muss ein Ergänzungsmörtel für Natursteinbeläge fester sein als ein Mörtel, der für Wandbereiche Verwendung findet. Daher können zementhaltige oder kunstharzvergütete Mörtel zum Einsatz kommen. Generell gilt jedoch auch hier, dass der Mörtel in Farbe, Festigkeit und Struktur auf das Bestandsmaterial abzustimmen ist.

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  1. Maßnahmenempfehlungen

Ähnliche Ergänzungstechniken können bei der Sanierung von Estrichböden oder Kunstharzestrich zum Einsatz kommen. Dabei ist darauf zu achten, schadhafte Bereiche ausreichend auszuarbeiten, um ein gutes Anbinden des Ergänzungsmaterials zu ermöglichen. Estrichböden sollten entsprechend mit Estrich in gleicher Struktur, Festigkeit und Farbe ergänzt werden. Für die Ergänzung des kunstharzvergüteten roten Bodenbeläge sollte die Mischung anhand der in der Materialanalyse ermittelten Zusammensetzung nachgestellt und als Ergänzungsmaterial verwendet werden. In einigen Fällen ist der Kunstharzestrich teilweise mehrfach mit moderner Fußbodenfarbe überstrichen. In diesem Fall ist das Vorhandensein der Schicht dokumentiert. Sie kann entweder mechanisch freigelegt und instand gesetzt oder überbaut und somit konserviert werden. Zentral bei der Behandlung dieses Bodenbelags ist der substanzielle Erhalt.

11.2.3. Innenraum – Ausstattung

Bei der Ausstattung der Räume ist zumeist eine Zuordnung der Maßnahmen zu der Art der Ausstattung möglich. Alle Öffnungen in der Hofkellerdecke (Oberlichter OL, Kohleluken KL, Öffnung des Aschenaufzuges KP) sind zu erhalten und zu restaurieren bzw. instand zu setzen. Die Elektrokästen (EK) sind alle in Bauphase 3 oder eine jüngere Bauphase einzuordnen. Die Form und Technik der Kästen sind typisch für die Zeit der DDR und allgemein nicht selten anzutreffen. Sie stellen keine Besonderheit des Gebäudes dar und können bzw. müssen gegebenenfalls aufgrund des Brandschutzes außer Betrieb genommen und demontiert werden. Ausgewählte Ensembles der Elektrokästen können exemplarisch erhalten werden.

Die Schornsteinpartien (HS) im Innenraum sind alle als Bestandteil der Gebäudestrukturen zu erhalten.

Sofern Maschinen (MA), Öfen (OF), Rolläden (RL), Aufhängungen (AH), Gitter (GT) als Ausstattungselemente einer denkmalpflegerischen Bindung unterliegen, sind diese zu konservieren / zu erhalten. Die Rolläden können bei Bedarf instand gesetzt werden. Weitere Verdunklungsmöglichkeiten für Fenster, die nicht mit einem Rolladen versehen sind, sind im Innenraum und nicht an der Fassade sichtbar zu installieren. Bei den Rolläden ist die Wiederherstellung der Funktion optional, sie sind jedoch mindestens in ihrem Zustand zu erhalten und zu stabilisieren. Bei Maschinen muss die Funktion nicht wiederhergestellt werden. Sie sind in ihrem aktuellen Zustand zu erhalten. In gleicher Weise ist mit Sockeln (SO) und Schächten (SC) zu verfahren, die eine denkmalpflegerische Bindung aufweisen. Sind sind in ihrem Zustand zu erhalten, gegebenenfalls trockenzulegen und zu stabilisieren. Prämisse bei der Bearbeitung ist die Herstellung der Standsicherheit sowie die Unfallvermeidung. Schächte, deren Zusammenhang nicht eindeutig ist oder die von geringer historischer Bedeutung sind, können verfüllt und verschlossen werden. Ebenso können einzelne Mauern (MR), die als Ausstattung in den Plänen markiert sind und keine denkmalpflegerische Bindung besitzen, demontiert werden. Sollten diese Ausstattungen erhalten werden, können Maßnahmen entsprechend der Sanierung von Ziegelmauerwerk bzw. Betonwänden, die unter Innenraum – Wände und Decken beschrieben sind, durchgeführt werden.

Ausstattungen in Form von Ventilatoren (VT), Lüftungen (LÜ) und Aufzüge (AF) sind mindestens zu erhalten. Es ist von Fachgutachtern zu prüfen, inwiefern eine erneute Inbetriebnahme nötig und möglich ist. Bestehende technische Anlagen, die eine Funktion innerhalb des Gebäudes übernehmen können, können instand gesetzt werden bzw. falls nötig, an gleicher Stelle erneuert werden. Dies gilt insbesondere für die Lüftungsanlagen in den Kellerräumen.

Die Treppen (TR) der Treppenhäuser sind alle inklusive der dazugehörigen Ausstattungen wie Geländer und Bodenbelag zu restaurieren. Weitere kleine Einzeltreppen wie in Raum HK.1UG_011 oder H2.DG_001, die aus Holz, Metall oder Beton ohne Bodenbelag bestehen, sind auf ihren Zustand und ihre Tragfähigkeit zu prüfen. Sie können bei Bedarf ausgetauscht werden, sofern sie nicht mit der denkmalpflegerischen Bindung A versehen sind.

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  1. Maßnahmenempfehlungen

Die empfohlenen Maßnahmen für die Fenstergitter (FG), Oberlichter (OL), Kohleluken (KL), die Hofentwässerung, zu der die Siphons (SI) gehören, die Fenster (F) und Außentüren (T) wurden bereits im Zusammenhang mit den Maßnahmenempfehlungen für die Fassaden und das Hofareal (Außenbereich) erläutert.

Die Maßnahmen, die an den Innentüren durchzuführen sind, werden ergänzend zu den Maßnahmen an den Außentüren im Folgenden aufgeführt. Türen mit der denkmalpflegerischen Bindung A sind wie oben beschrieben (Restaurierung der bauzeitlichen Außentüren mit der denkmalpflegerischen Bindung A) zu restaurieren und bezüglich der Funktion instand zu setzen. Türen der denkmalpflegerischen Bindung B sind einerseits in Teilen erhalten (Türen T_oB in Haus 2 / BT VI). Bei diesen Türen ist bekannt, dass die Türblätter zwar ausgehängt sind, jedoch eingelagert wurden. Die Türblätter sollen entsprechend des auf der Etage vorherrschenden Türtyps zugeordnet werden. Andererseits sind Türen mit der Bindung B versehen, die aus einer jüngeren Bauphase als der Erbauungszeit stammen, in ihrer Gestaltung aber an das gestalterische Gesamtkonzept des Raumes angepasst wurden wie beispielsweise die Türen des Typs T_33_HL im Raum H3.2OG_018. Diese Türen sind zugunsten des Gestaltungskonzeptes des Raumes instand zu setzen. Innentüren mit der denkmalpflegerischen Bindung C können in Absprache mit den zuständigen Denkmalbehörden ausgebaut oder ausgetauscht werden. Ein Austausch sollte entweder in Anlehnung an den Bestand oder deutlich modern erfolgen. In jedem Fall ist ein Typenreichtum, wie er gegenwärtig anzutreffen ist, zu vermeiden. Türen, die ohne denkmalpflegerische Bindung sind, können ausgebaut oder ausgetauscht werden. Eine Erneuerung sollte dem Gesamtkonzept des Raumes entsprechend vorgenommen werden.

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  1. Literatur- und Quellenverzeichnis

  2. Literatur- und Quellenverzeichnis

12.1. Sekundärliteratur

• DONATH 2007:

Donath, Matthias, Architektur in Berlin 1933-1945. Ein Stadtführer. Landesdenkmalamt Berlin, Erstausgabe, 2.durchgesehene Auflage, Berlin, 2007.

• UHL 2014:

Uhl, Karsten, Humane Rationalisierung? Die Raumordnung in der Fabrik im fordistischen Jahrhundert. Bielefeld 2014.

• HEIDECK, LEPPIN 1933:

Heideck, Erich; Leppin, Otto, Der Industriebau. 2. Band, Planung und Ausführung von Fabrikanlagen unter eingehender Berücksichtigung der allgemeinen Betriebseinrichtungen, Heidelberg, 1933.

• CASPAR 2006:

Caspar, Helmut, Vom Taler zum Euro. Die Berliner, ihr Geld und ihre Münze. Berlin, 2006.

• STEGUWEIT 1997:

Steguweit, Wolfgang (Hrsg.), Kunst und Technik der Medaille und Münze. Das Beispiel Berlin. Deutsche Gesellschaft für Medaillenkunst in Verbindung mit den Staatlichen Museen zu Berlin, Münzkabinett, Berlin, 1997.

• FISCHER 2012:

Firscher, Rudolf, Licht und Transparenz. Der Fabrikbau und das Neue Bauen in den Architekturzeitschriften der Moderne. Berlin 2012.

12.2. Quellen / Archive

• Archiv BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (Medien aus dem Aktenbestand Treuhandvermögen)

• Landesarchiv Berlin

• Bildbestände des Bundesarchivs

• SAPMO-Sammlung (Stiftung Archiv der Parteinen und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv)

• Marburger Bildarchiv

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