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Europaweite Vergabe im offenen Verfahren gem. § 15 VgV Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 HOAI Umbau und Sanierung Ärztehaus Weberstraße
Formblatt – Bieterangaben
FORMBLATT – Bieterangaben
Im Zuge neuer Anforderungen der Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU (sog. eForms), sind öffentliche Auftraggeber seit dem 25. Oktober 2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die nachfolgend aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern zu veröffentlichen.
Somit sind durch jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften die nachfolgenden Angaben zu machen und mit dem indikativen Erstangebot einzureichen:
1 Nationale Identifikationsnummer
Für Unternehmen bzw. andere Wirtschaftsteilnehmende ist grundsätzlich ab Herbst 2024 die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) einzutragen. Da diese noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID oder ein Registereintrag. In Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRB 12345).
Bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten „keine Angabe“ eingetragen werden.
Angabe der nationalen Identifikationsnummer:
| ID-Nummer | |
|---|---|
| Art |
2 Größe des Wirtschaftsteilnehmers (KMU)
Eine Einordnung zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erfolgt gem. Statistischem Bundesamt per nachfolgender Definition:
• Kleinstunternehmen: Bis 9 tätige Personen und bis 2 Mio. EUR Jahresumsatz • Kleine Unternehmen: Bis 49 tätige Personen und bis 10 Mio. EUR Jahresumsatz • Mittlere Unternehmen: Bis 249 tätige Personen und bis 50 Mio. EUR Jahresumsatz • Großunternehmen: Über 249 tätige Personen und über 50 Mio. EUR Jahresumsatz
Angabe der Größe des Wirtschaftsteilnehmers:
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Europaweite Vergabe im offenen Verfahren gem. § 15 VgV Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 HOAI Umbau und Sanierung Ärztehaus Weberstraße
Formblatt – Bieterangaben
☐ Kleinstunternehmen
☐ Kleines Unternehmen
☐ Mittleres Unternehmen
☐ Großunternehmen
3 Nationalität des Eigentümers
Wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsenorientiert ist, ist die Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens verpflichtend.
Die Staatsangehörigkeit respektive Staatsangehörigkeiten des/der wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens, das den Zuschlag eines EU-weiten öffentlichen Auftrag erhält, laut Eintrag in dem/den gem. den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register/Registern. Sollte kein entspr. Register vorhanden sein (z.B. Auftragnehmer aus nicht-EU-Ländern), sind die Informationen aus den entspr. anderweitigen Quellen einzutragen.
Angabe zur Nationalität des Eigentümers:
Börsennotiertes Unternehmen: ☐ Ja ☐ Nein
Falls nein angekreuzt wurde, Angabe der Staatsangehörigkeit respektive Staatsangehörigkeiten:
Hiermit bestätige(n) ich/wir die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner/unserer Angaben.
Ort: Datum:
Name des/der Erklärenden
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