02-Teilnahmebedingung TnLF-T.pdf

Objekt- und Bauüberwachung für den Neubau einer Leit- und Revierzentrale mit Außenanlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 07:05 (Europe/Berlin)

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Teilnahmebedingungen-Teilnahmewettbewerb für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberuflichen Leistungen der Bundesverwaltung für Verkehr und digitale Infrastruktur (TnLF/T)

Ausgabe 11/2017

Zum Verbleib beim Bewerber bestimmt, nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen!

Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Lie- fer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe- ordnung - UVgO) bzw. nach der „Vergabeverordnung“ (VgV) bei Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte.

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens / Bewerbers Un- klarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es / er die Vergabestelle unverzüg- lich vor dem Einreichungstermin für den Teilnahmeantrag über die e-Vergabe-Plattform bzw. in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt auch für Bewerbergemeinschaften.

Bei einer mehrfachen Beteiligung eines Bewerbers an demselben Vergabeverfahren (z.B. als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und als Alleinbewerber) ist mit der Be- werbung der Nachweis zu erbringen, dass keine wettbewerbsverfälschende Bewerber- konstellation vorliegt. Andernfalls schließt die Vergabestelle alle dem Bewerber zuzu- rechnenden Bewerbungen gemäß § 31 UVgO bzw. § 42 VgV von der Wertung aus.

3 Teilnahmeantrag/Interessensbestätigung 3.1 Der Teilnahmeantrag / die Interessensbestätigung ist in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 3.2 Für den Teilnahmeantrag / die Interessensbestätigung sind die von der Vergabestelle hierfür vorgegebenen Unterlagen zu verwenden. 3.3 Der Teilnahmeantrag / die Interessensbestätigung ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Einreichungstermin einzureichen. Ein(e) nicht form- und fristgerecht ein- gereichter Teilnahmeantrag / Interessensbestätigung wird ausgeschlossen. 3.4 Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach dem Einreichungstermin ver- langt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag / die Interessensbestätigung ausgeschlossen.

4 Bewerbergemeinschaft 4.1 Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag / ihrer Interessensbestäti- gung eine Erklärung abzugeben,  in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist,  in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,  dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt,  dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

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Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemein- schaft unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzuge- ben. 4.2 Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieters oder der Bietergemeinschaft im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ist nicht zuge- lassen.

5 Unteraufträge Beabsichtigt der Bewerber, wesentliche Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Teilnahmeantrag die durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen angeben und bereits mit dem Teilnahmeantrag deren Eig- nung nachweisen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist die Verpflichtung der Unterauftragnehmer zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzule- gen.

6 Eignung Zum vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung hat der Bieter mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. die ausgefüllte Einheit- liche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auf- tragsspezifische Einzelnachweise gemäß bzw. § 33 UVgO bzw. § 46 (3) VgV.

Die Eigenerklärungen sind (auch die der benannten Unterauftragnehmer) auf gesonder- tes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Die Verpflichtung zur Vorlage von (Eigenerklärungen und) Bescheinigungen mit dem Angebot entfällt, soweit diese (für Bieter und benannte Unterauftragnehmer) bereits im Teilnahmewettbewerb vorgelegt worden sind.

7 Eignungsleihe Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die er- forderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit an- derer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag / seiner Interessensbestätigung benennen und die Eignung der Unterauftragnehmer nachweisen. Der Bewerber muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Ver- fügung stehen (Verpflichtung des Unterauftragnehmers). Er hat die Namen, die gesetzli- chen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entspre- chende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unterneh- men in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haf- tungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.

Der Bewerber hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabe- stelle gesetzten Frist zu ersetzen.

8 Urheberrechte/Nutzungsrechte Eine Weitergabe der Vergabeunterlagen und eigenmächtige Veröffentlichung der nicht durch die Vergabestelle veröffentlichten Vergabeunterlagen ist nicht zulässig. Eine Wei- tergabe an Dritte ist nur in dem Umfang zulässig, soweit dies zur Bildung von Bewerber-

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gemeinschaften oder zur Bindung von Nachunternehmern erforderlich ist. Diese sind vom Bewerber vertraglich in gleicher Weise zu verpflichten.

Sämtliche Vergütungsansprüche des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber für die Nutzungsrechtseinräumung sind in das Angebot einzukalkulieren und werden mit der Zahlung der Vergütung an den Auftragnehmer abgegolten. Das gilt auch bei Verlänge- rungen der gesetzlichen Schutzfrist durch den Gesetzgeber. Einzelheiten siehe auch ZVL bzw. AVF und ggf. Leistungsbeschreibung.

9 Vertraulichkeit / Geheimhaltung / Datenschutz Der Bewerber hat während des gesamten Vergabeverfahrens Vertraulichkeit in Bezug auf alle erhaltenen Unterlagen und Informationen zu wahren und in diesem Zusammen- hang sensible Unterlagen bzw. Informationen geheim zu halten und die Prinzipien des Datenschutzes zu beachten.

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