[Seite 1]
BNB-Anforderungen an die Bauüberwachung
Steckbrief 5.2.1 Baustelle / Bauprozess
Zum Umgang mit der Anlage 12 zum Bauvertrag (Unterlage „Maßgaben zur Schulung der am Bau Beteiligten“) gibt es bereits eine klare Regelung.
Darüber hinaus muss die Durchführung der in der Unterlage festgehaltenen Maßnahmen bzw. die Einhaltung bestimmter Grenzwerte bezüglich der Teilkriterien abfallarme Baustelle, lärmarme Baustelle, staubarme Baustelle und Bodenschutz von der Bauüberwachung wie folgt kontrolliert und dokumentiert werden.
Abfallarme Baustelle
Die dem BNB entsprechende Abfallvermeidung/-entsorgung muss mit einer Fotodokumentation der Mülltrennung auf der Baustelle dokumentiert werden (mind. 10 Fotos aus unterschiedlichen Bauphasen der Müll-Sammelbehälter, aus denen ersichtlich ist, dass Abfälle getrennt werden in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, falls vorhanden Problemabfälle und asbesthaltige Abfälle, der Inhalt der Container ist zu fotografieren); Auszüge aus dem Bautagebuch oder Protokolle in denen regelmäßigt vermerkt ist, dass die Mülltrennung überprüft wurde. Falls besondere Maßnahmen zur Müllvermeidung dokumentiert werden können (z.B. Mehrwegpaletten oder Materialanlieferungen ohne Folienverpackung usw.) ist dies unbedingt jeweils mit einem Foto und einem Eintrag im Bautagebuch zu dokumentieren.
Die Umsetzung von Recyclingstrategien wiederverwendbarer Baustoffe ist sicherzustellen.
Lärmarme Baustelle
Die Einhaltung der Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetze zum Schutz gegen Baulärm muss durch Messungen kontrolliert und mit Auszügen aus dem Messprotokoll dokumentiert werden. Die Messungen werden mit einer entsprechenden App zur Dezibelmessung von der Bauüberwachung selbstständig durchgeführt und mit Screenshots dokumentiert.
Darüber hinaus soll die Prüfung des Einsatzes lärmarmer Baumaschinen, das Einhalten von Schutzzeiten sowie falls vorhanden sonstige Maßnahmen (Schallabschirmung), die zur Verminderung von Baulärm beitragen, dokumentiert werden (anhand von Aktenvermerken, Protokollen, Bautagebuch). Lärmarme Baumaschinen haben als Prüfzeichen den Blauen Engel oder gleichwertig. Der Einsatz derartiger Geräte ist unbedingt zu dokumentieren (technische Datenblätter, Fotos der Plakette und dem zugehörigen Liefer- oder Rechnungsschein).
Staubarme Baustelle
Dokumentation der Maßnahmen, die zur Staubminderung getroffen werden (laut den LV‘s müssen Baumaschinen über 18 kW mit Partikelfilter ausgerüstet sein. Für Transporte sind ausschließlich Fahrzeuge der Emissionsklasse EURO3 und besser einzusetzen. Das muss mit Datenblättern der zum Einsatz kommenden Baumaschinen dokumentiert werden. Maschinen und Geräte müssen mit einer wirksamen Absaugung versehen sein (Dokumentation mit technischen Datenblättern der Baumaschinen). Bei Arbeiten, bei denen größere Staubemissionen anfallen (Betonschneidearbeiten, Trockenbau, Parkettverlegearbeiten), sind diese zu erfassen und zu entsorgen (Dokumentation mit mind.10 Fotos, Auszug aus Verträgen etc.), Staubausbreitung sowie -ablagerung ist zu verhindern, falls Feucht-/Nassverfahren eingesetzt werden, ist dies zu dokumentieren (Fotos, Bautagebuch).
Die verwendeten Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben müssen dem Stand der Technik entsprechen. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft (Dokumentation mit Fotos und Bautagebuch)
Bodenschutz
Darüber hinaus muss der Bodenschutz (Schutz gegen chemische Verunreinigungen, Schutz vor mechanischen Einflüssen) mit entsprechenden Unterlagen dokumentiert werden (z.B. Bautagebuch Schriftverkehr, Fotodokumentation).
Ein Teil der Dokumentation erfolgt bereits über die Ausschreibungstexte und die unterzeichnete Unterlage zur Schulung der am Bau Beteiligten (hier werden die zu vermeidenden R-Sätze genannt). Im Bautagebuch oder in Aktennotizen muss vermerkt werden, dass die Einhaltung von der Bauaufsicht kontrolliert wurde. Ebenso muss mit Fotos dokumentiert werden, dass tatsächlich die ausgeschriebenen Produkte eingebaut werden (Labels der Produkte mit CE-Zeichen oder R-Sätzen oder H-Sätzen, betroffen sind „heikle“ Produkte, wie Dämmung, Kleber, Oberflächenbeschichtungen, Abdichtungen etc.)
Seite 1 von 2
[Seite 2]
Steckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt
Fotodokumentation der verwendeten Materialien (siehe oben, welche Produkte wurden tatsächlich eingebaut? Betroffen sind wieder die Produkte, die Umweltrisiken darstellen, wie Dämmung, Kleber, Oberflächenbeschichtungen, Abdichtungen etc.). Bsp.: Werden Fenster verkeilt oder kommt eine nicht ausgeschriebene Dichtung zum Einsatz? Werden Brandschutzdurchführungen tatsächlich mit Steinwollmanschetten und einer Vermörtelung ausgeführt oder wird doch ausgeschäumt? usw.
Steckbrief 1.1.7 Holz
Fotodokumentation der verwendeten Hölzer (Fotos Lieferungen, Lieferscheine, Chargennummer COC-Scheine)
Steckbrief 3.1.5 Visueller Komfort
Fotodokumentation des installierten Blendschutzsystems, Einbau, Einbauart
Steckbrief 5.1.3 Komplexität und Optimierung der Planung
Auszug aus SiGe-Plan gemäß Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, (Baustellenverordnung)
Seite 2 von 2