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Objekt- und Bauüberwachung für den Neubau einer Leit- und Revierzentrale mit Außenanlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 07:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Bezeichnung der Leistung:

Ordnungsnummer/Ve

Identnummer der Jahr VergabestelleNummer
fahrensnummer 2026 813010

Aktenzeichen

3813E-214.02/2026-10

Inhalt Teil1: Allgemeiner Teil

Teil 2: Beschreibung der Aufgabenstellung

Anlagen

Nr. Anzahl der Seiten

1 12

2 6

3 10

4 -

4.1 1 a

4.2 3 B

5 10

6 10 (

7 1

BezeichnungStand
08/2025
egenstand des Vertrages17.08.2026
17.08.2026
rundlagen der Honorarermittlung
nrechenbare Kosten17.08.2026
ewertung der Leistungen - Grundleistungen nach HOAI17.08.2026
onorarzone und Honorarermittlung - Grundleistungen (GL)17.08.2026
onorarermittlung Besondere Leistungen (BL),Bedarfsleistungen P) und sonstige Honorare17.08.2026
17.08.2026

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Nr. Anzahl der SeitenBezeichnung Stand
8 2 Bewerber-/Bieter-/A10/2022 rbeitsgemeinschaft
9 2 (Eignungsleihe)/von08/20218 Unterauftragnehmern bedienen wird
10 208/2018
11 317.08.2026
12 117.08.2026
13 217.08.2026
14 36 Richtlinie Datenlieferung (RiDaLi) 04/2025
15 4 AVA-Vorgaben derWSV 04/2020
16in Vorbereitung
17in Vorbereitung
18in Vorbereitung

Teil 1: Allgemeiner Teil

Gegenstand des Vertrages

(1) Bezeichnung der Leistung:

(2)

Bestandteile des Vertrages Bestandteile des Vertrages sind neben dem Vertragstext und dem Text dieser Vertragsanlage in folgender Reihenfolge:

Anlagen bis dieser Vertragsanlage

Honorarberechnungsregelungen der HOAI

Stand:2025-03

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Verwaltungsvorschriften der Wasser-und Schifffahrtsverwaltung des Bundes VV-WSV Stand:04/2026 VV-WSV Stand:06/2014 VV-WSV Stand: VV-WSV 1102 Objektkatalog Stand: VV-WSV 2116 Baubestandswerk Stand:

Weitere/Andere Regelungen

Leitfaden Automatisierung und Fernbedienung von Anlagen der WSV (aktuelle Fassung)

Sicherheitsrichtlinie Anlagentechnik

Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen IT Grundschutz - Kompendium (BSI) Leitfaden Barrierefreies Bauen Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Energieeinsparverordnung (EnEV)

neben allen anderen fachlich zutreffenden Gesetzen, Vorschriften und Regelwerken

Vorgenannte Regelungen werden dem Auftragnehmer, soweit erforderlich, auf Anforderung

Die Regelungen aus dem Vertrag gehen den Regelungen der AVF vor.

Teil 2: Beschreibung der Aufgabenstellung

Leistungen des Auftragnehmers

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(1) die in der Anlage Nr. 3 beschriebenen Leistungen folgende Leistungen:

Folgende Leistungen werden bei Bedarf ggf. gesondert beauftragt:

(2) Ausarbeitungen, Darstellungen, Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind dem Auftraggeber

in digitaler Form in folgendem Dateiformat:

siehe Anlage: 14+15 wie folgt:

(3) Ferner sind dem Auftraggeber Mehrfertigungen der Zeichnungen, Beschreibungen und Berech-

(4) beiten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-

(5) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.

(6) Bei Vereinbarungen mit Leistungsnachweisen (z.B. Stundenzettel, Nebenkosten u.a.) sind diese

monatlich

(7) voraussichtliche Anzahl:25 i. d. R. mal pro Woche i. d. R. mal pro Monat

Die Aufwendungen dazu sind mit der Nebenkostenerstattung abgegolten.

(8)

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als Projektleitung

als stellvertretende Projektleitung

als

als

eine andere Person als oben angegeben zu benennen, wenn dieser eine vergleichbare Qualifikation und Berufs-erfahrung nachweist.

(9) Die Leistungserbringung erfolgt im Wesentlichen: im Inland oder im Ausland.

Leistungen des Auftraggebers und fachlich Beteiligter

Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:

Axel Sohny und Kerstin Murawa

Termine und Fristen

Beginn der Leistung: 3 Wochen nach Auftragserteilung

Besondere weitere Termine bzw. Fristen

Teilleistung Termin bzw. Frist

Lph. 7 (GL+ BL)

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Teilleistung Termin bzw. Frist

BL 1.4.2 - 1.4.5

(1) vgl. Anlagen 5 und 6
als Berechnungshonorar vereinbart mit einem Festbetrag von Anlage: 5.1 bis 5.3.2 Anlage: 6.6
als Pauschalhonorar (ohne Bedarfsleistungen) vereinbart mit einem Festbetrag von Anlage: 6.1; 6.3-6.5 Anlage:
Anlage:
als Zeithonorar vereinbart mit einem Festbetrag von Anlage:
als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf vereinbart mit einem Anlage: 6.2 Std.-Anzahl Summe Zeithonorar (vorl.Betrag) Anl. 6.2
rar (vorl.Betrag) Anl. 6.2
Zwischensumme (1)

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(2)
Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet.
Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit:
Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit v.H. des Honorars aus Zwischensumme (1)
Zwischensumme (2)
(3) Summe aus Zwischensumme (1) bis (2)Netto
Umsatzsteuerv.H.
Brutto
(4)
Anlage:
Std.-Anzahl
Summe (4)
(5)
Bezeichnung
Summe (5)

(6) Abschlagszahlungen

werden nicht gefordert

werden zu folgenden Zeitpunkten wie folgt gefordert:

Kalendermonat

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(7)

etwaig entstehenden Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und -verfolgung gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die vorstehenden Regelungen dieses Abs. (7), S. 3 bis 7 gelten nicht, sofern der Auftragnehmer selbst der Urheber ist.

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird vom Auftraggeber nicht gefordert.

Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung mit folgender Deckungssumme abgeschlossen:

Weitere Vereinbarungen

der Anlage 5.1 zur Vertragsanlage in der Zeile 10.3 bzw. 10.4 angebotenen Zu- bzw. Abschlags.

der Anlage 5.2 zur Vertragsanlage in der Zeile 7.3 bzw. 7.4 angebotenen Zu- bzw. Abschlags.

der Anlage 5.3.1 zur Vertragsanlage in der Zeile 10.3 bzw. 10.4 angebotenen Zu- bzw. Abschlags.

bis 5.3.1 vereinbarten Zu- oder Abschlags.

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Ist

(Formblatt 600-F oder 912-F) nicht erkennbar,

  • ein schriftliches Angebot nicht an der vorgesehenen Stelle im Vertrag (Formblatt 600-F oder 912-F) unterschrieben oder
  • ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben im Vertrag (Formblatt 600-F oder 912-F) signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.

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