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| Leistungsbeschreibung | Anlage Nr. 3 (zu § 3 Abs. 1 des Vertrags) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung der freiberuflichen Leistung: Objekt- und Bauüberwachung für den Neubau der Leit- und Revierzentrale Minden (LRZ) einschließlich Außenanlagen und Leistungen gem. BNB | |||||
| Jahr | Identnummer der Vergabestelle | Nr. | Aktenzeichen | ||
| Ordnungsnummer | 2026 | 813 | 010 | Az.:3813W-214.02/2026-10 |
| OZ | Teilleistung |
|---|---|
| 0 | Vorbemerkung Die bauaufsichtliche Verantwortung obliegt dem Leiter des WSA MLK/ESK. Die Rechte der Verwaltung aus dem Bauvertrag gegenüber dem Unternehmer nimmt der Baubevollmächtigte des WSA MLK/ESK wahr (fiskalische Verantwortung). Der Baubevollmächtigte wird bei seinen Aufgaben von Dritten (Ingenieurbüros, externen BNB-Koordinator, weiteren Vertragspartner etc.) unterstützt. Die Federführung für alle hier ausgeschriebenen Überwachungsleistungen für den Neubau der Leit- und Revierzentrale Minden (LRZ) einschließlich Außenanlagen, Technische Ausrüstung und Leistungen gemäß BNB liegt beim Objektplaner Gebäude und Innenräume. Eine Teilnahme an den Baubesprechungen wird von ihm erwartet. Die BNB Zertifizierung erfolgt nach den Kriterien des Steinbeiß Institutes. Dazu hat das WSA MLK/ESK einen externen BNB-Koordinator vertraglich gebunden. Dieser wird im Vorfeld der Baumaßnahme in Workshops auf Besonderheiten und Randbedingungen des Zertifizierungsverfahrens eingehen. Der Objektplaner Gebäude und Innenräume hat daran teilzunehmen, die dort vermittelten Inhalte zu beachten und die zur Zertifizierung notwendigen Nachweise und Dokumentationen zu veranlassen, zu überwachen, durchzuführen und zusammen zu tragen. Darüber hinaus muss die Einhaltung bestimmter Grenzwerte bezüglich der Teilkriterien abfallarme Baustelle, lärmarme Baustelle, staubarme Baustelle und Bodenschutz von der Bauüberwachung kontrolliert und dokumentiert werden. Diese sind nachfolgend in den Besonderen Leistungen beschrieben und können auch der Anlage 13 des Vertrags entnommen werden. Eine enge Kooperation mit dem externen BNB-Koordinator wird vorausgesetzt. Dem Objektplaner Gebäude und Innenräume obliegt die Koordinierung der anderen an der Planung des Projektes fachlich Beteiligten. Die Objektüberwachung (Bauüberwachung) erfolgt gemäß VV-WSV 2110. Die den Baubevollmächtigten Unterstützenden haben keine Anordnungs- bzw. Weisungsbefugnis gegenüber den Auftragnehmern aus dem Bauvertrag. Sie haben sicherzustellen, dass bei unklaren Sachlage der Baubevollmächtigte rechtzeitig eingeschaltet wird. |
| Ziel und Umfang dieser freiberuflichen Leistungen Eine vom Auftraggeber (AG) aufgestellte Haushaltsunterlage (Entwurf-HU) sowie eine Ausführungsunterlage (Entwurf-AU) nach den Verwaltungsvorschriften der Wasserstraßen- |
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| OZ | Teilleistung |
|---|---|
| und Schifffahrtsverwaltung (VV-WSV 2107) für den Neubau des Betriebsgebäudes der Leit- und Revierzentrale Minden zur Begründung, Erläuterung und Darstellung von Maßnahmen für eine Veranschlagung im Haushaltsplan wurden bereits geprüft und genehmigt. Die Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlagen werden derzeit final erstellt. Gliederung der Leistungsbilder: 1. Objektplanung Gebäude und Innenräume Mitwirken bei der Vergabe und Objektüberwachung (Leistungsphase 7 und 8) Besondere Leistung: Mitwirkung bei der Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen gem. BNB bei der Vergabe und während der Objektüberwachung (Lph.7-8 HOAI) incl. Vorbereitung der abschließenden Zertifizierung Besondere Leistung: örtliche Bauaufsicht 2. Objektplanung Freianlagen Mitwirken bei der Vergabe und Objektüberwachung (Leistungsphase 7 und 8) 3. Fachplanung Technische Ausrüstung Mitwirken bei der Vergabe und Objektüberwachung (Leistungsphase 7 und 8) - Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlage - Anlagengruppe 2 Wärmeversorgung - Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlage - Anlagengruppe 4 Starkstromanlage - Anlagengruppe 5 Fernmelde- und Informationstechnische Anlage - Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation Besondere Leistung: Mitwirkung bei der Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen gem. BNB bei der Vergabe und während der Objektüberwachung (Lph.7-8 HOAI) incl. Vorbereitung der abschließenden Zertifizierung 4. Besondere Leistung: Beratungsleistungen BSI Grundschutz |
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| 1. | Objektplanung Gebäude und Innenräume |
|---|---|
| 1.1 | LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe |
| 1.1.1 | Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise - Kontrolle auf Vollständigkeit und richtiges Ausfüllen der Angebote - Wertung der Einzelpreise - Prüfung und Wertung zusätzlicher und geänderter Leistungen - Mitteilen von Auffälligkeiten und Übergabe der Ergebnisse - Koordinieren und Zusammenstellen der Nachträge von weiteren der Objektüberwachung fachlich Beteiligten Der AN hat die Nachtragsangebote innerhalb von 10 Werktagen nach Maßgabe der Regelungen des §2 VOB/B zu prüfen. Er arbeitet dem AG bei der Bearbeitung von Vertragsänderungen und -ergänzungen durch z.B. Sachverhaltsdarstellung, Prüfung der Nachtragsangebote auf Vollständigkeit u.a. zu. Die Angemessenheit der Preise einschließlich Mehr-/Minderkosten sind auf Grundlage des Ursprungsvertrages zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung sowie eine Empfehlung zur sachlichen Begründung ist in einer Stellungnahme zusammenzufassen. Es ist zu bestätigen, dass die Leistungen weder im Vertrag noch als Nebenleistung erfasst sind. Die Beauftragung von Nachtragsangeboten erfolgt durch den AG. Über die Nachträge sowie die Mengenabweichungen sind als Nachtragsmanagement übersichtliche Tabellen zu führen, aus denen die Reihenfolge der Angebote und Beauftragungen, Leistungen, Einheiten, Mengen, Preise, Summen und Differenzen zum Vertrag ersichtlich sind. Alle Tabellen sind aktuell zu halten und dem AG wöchentlich zu übergeben. Die Ausführung der Nachtragsleistungen ist vom AN im Rahmen seiner Leistungen gemäß OZ 1.3 zu überwachen. |
| 1.1.2 | Mitwirken bei Bietergesprächen |
| 1.1.3 | Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung Mitteilen von Auffälligkeiten und Übergabe der Ergebnisse |
| 1.2 | Besondere Leistungen in der Lph 7 |
| BL 1.2.1 | Prüfen und Werten der Angebote im Hinblick auf Auswirkungen auf die abgestimmte BNB Planung |
| BL 1.2.2 | Prüfen und Werten von Nebenangeboten incl. Prüfung von Auswirkungen auf die abgestimmte BNB Planung |
| BL 1.2.3 | Prüfen von Nachtragsangeboten während der Ausführungsphase im Hinblick auf Auswirkungen auf die abgestimmte BNB Planung |
| 1.3 | LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation |
| 1.3.1 | - Überwachen der Ausführung des Objektes auf der Baustelle während Bautätigkeit - Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich- rechtlichen Genehmigung bzw. Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, denen zur Ausführung freigegebenen Ausführungsunterlagen, dem Bauvertrag, den einschlägigen Vorschriften, mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie des BNB für alle Leistungsbilder und -bereiche - Überwachung der sach-, fach- und fristgerechten Ausführung - Überwachung des Nachunternehmereinsatzes auf Übereinstimmung mit den im Bauvertrag genannten Nachunternehmern - Verlangen bzw. Veranlassung, Auswertung und Dokumentation der Eignungs-, Eigenüberwachungs-, ggf. Fremdüberwachungs- und Kontrollprüfungen - Mitwirken beim Einweisen der Baufirma in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung) Es ist während maßgeblicher Bautätigkeiten eine durchgängige örtliche Bauüberwachung durch den Objektüberwacher bzw. die in OZ BL 1.4.5 vorgesehene Person sicherzustellen. |
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| Hinweis: Die nachfolgenden Aufwendungen der Ausstattung Baubüro/Baustelle sind in die Nebenkosten (NK) einzukalkulieren Die im Baubüro und auf der Baustelle notwendigen Geräte und Materialien wie internetfähiger Computer, Software, Drucker, Festnetztelefon, Mobiltelefon, Papier, Schreibbedarf, Persönliche Schutzausrüstung, Messgeräte, Fotoapparat etc. sind vom AN vorzuhalten | |
|---|---|
| 1.3.2 | Überwachen der Ausführung von einfachen Tragwerken |
| 1.3.3 | Koordinieren aller an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten |
| 1.3.4 | Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (in MS-Project) |
| 1.3.5 | Dokumentation des Bauablaufs in einem Bautagebuch Bei baulichen Maßnahmen der WSV ist grundsätzlich gemäß VV-WSV 2110 ein Bautagebuch / elektronisches Bautagebuch nach „Richtlinien für die Führung des Bautagebuches“ (Anlage 7 VV-WSV 2110) zu führen. Das Bautagebuch hat den zeitlichen Stand und den Fortschritt der Bauarbeiten sowie alle bemerkenswerten Ereignisse des Bauablaufs lückenlos festzuhalten. Es ist arbeitstäglich zu führen. Dem Baubevollmächtigten des WSA MLK/ESK ist das Bautagebuch alle 14 Tage vorzulegen, um die Vollständigkeit und Richtigkeit durch Sichtvermerk zu bestätigen. Die Führung des Bautagebuchs hat im Auftrag des Baubevollmächtigten ausschließlich durch den AN zu erfolgen. Dabei sind die erforderlichen Dokumentationen gemäß Anlage 13 des Vertrags zu den Teilkriterien abfallarme Baustelle, lärmarme Baustelle, staubarme Baustelle und Bodenschutz zusätzlich zu berücksichtigen. Das Bautagebuch ist so zu verwahren, dass nur Beschäftigten der WSV im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Einblick gewährt wird. |
| 1.3.6 | Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen Aufgabe des AN ist, die Aufmaße mit der Baufirma zu erstellen. Dabei sind die maßgebenden Aufmaßregeln, insbesondere der VOB/C zu beachten. Vom AN sind für die einzelnen Gewerke die örtlichen Aufmaße- ggf. mit fotografischer Dokumentation - zu überwachen. Die tatsächlichen Mengen sind in Aufmaßprotokollen festzuhalten, die nach Bedarf durch Skizzen des ausführenden Bauunternehmens zu ergänzen sind. Aufmaßblätter sind mit Datum zu versehen und sowohl vom AN als auch vom ausführenden Unternehmen zu unterschreiben und in einer Ausfertigung unverzüglich dem AG zu übergeben. Beim Durchführen und Prüfen von Aufmaßen sind die Regelungen der VV-WSV 2102 – speziell Teil 3, Nr. 14.3 – zu beachten. Nach Erfordernis sind geeignete Aufmaßblätter oder – soweit vorgeschrieben oder vom AG vorgegeben – die entsprechenden Formblätter zu verwenden. |
| 1.3.7 | Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen aller rechnungsbegründenen Unterlagen wie Aufmaße, Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen u.a. der bauausführenden Unternehmen und Vergleich mit den Ansätzen und Vorgaben des Bauvertrags. Dies beinhaltet die fachtechnische und rechnerische Prüfung aller Rechnungen (Abschlags-, Schluss- und Teilschlussrechnungen) von Bauunternehmern und Lieferanten aus dem Leistungsbereich Gebäude und Innenräume auf ihre Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit. Der AN hat auf die Vorlage prüffähiger Unterlagen zu achten, d.h. die Rechnungen sind entsprechend den Bedingungen des Bauvertrages formal übersichtlich, geordnet und nachvollziehbar aufzustellen. Unzureichende Unterlagen sind zurückzuweisen, der AG ist darüber zu informieren. Die Rechnungen und rechnungsbegründenden Unterlagen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungseingang zu prüfen und dem AG vorzulegen. Das Ergebnis der Prüfung ist mit Korrektur oder Bestätigung der Einzelpositionen dem Auftraggeber weiterzuleiten. Eventuelle Korrekturen sind zu erläutern sofern sie nicht selbsterklärend sind. |
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| Alle Rechnungen werden vom AG angewiesen. | |
|---|---|
| 1.3.8 | Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen |
| 1.3.9 | Kostenkontrolle incl. Kostenfortschreibung durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen incl. Änderungen und Ergänzungen. Diese ist dem Auftraggeber zur Ist- und Soll-Kosten Kontrolle nach jeder Rechnungsprüfung in geeigneter Form zu übermitteln |
| 1.3.10 | Kostenfeststellung nach DIN 276 in der für BNB erforderlichen Tiefe |
| 1.3.11 | Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter - Veranlassung, Koordinierung, Überwachung und Dokumentation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter - Feststellung von Mängeln - Abnahmeempfehlung mit Aufklärung zur technischer Bedeutung eines Mangels für den Auftraggeber |
| 1.3.12 | Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran |
| 1.3.13 | Systematisches Zusammenstellen der Dokumentation - zeichnerische Darstellungen (u.a. Bestandspläne) - Prüfung von Bestandsplänen und Bestandsunterlagen auf Übereinstimmung mit der Ausführung - rechnerische Ergebnisse des Objekts - Zusammenstellen von Unterlagen über Aufbau und Verlauf wichtiger Konstruktionen und Anlagen - Zusammenstellen aller zur späteren Nutzung erforderlicher Unterlagen (Nachweise, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle u.ä.) |
| 1.3.14 | Übergabe des Objekts mit Übergabe der Dokumentation nach OZ 1.3.13 an den Auftraggeber |
| 1.3.15 | Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche |
| 1.3.16 | Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel |
| 1.4 | Besondere Leistungen in der Lph 8 |
| BL 1.4.1 | Enge und detaillierte Abstimmung aller am Bau Beteiligten bzgl. BNB-Zertifizierung im Hinblick auf sämtliche Änderungen von Baumaterialien, Bauverfahren und Bauablauf. Der AN hat die o.g. Änderungen innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und mit dem externen BNB Koordinator abzustimmen. |
| BL 1.4.2 | Überwachen und Dokumentieren des BNB Standards u.a. sämtlicher Baumaterialien, Ausrüstungsgegenständen etc. bei Lieferung und Ausführung Im Bautagebuch oder in Aktennotizen muss vermerkt werden, dass die Einhaltung von der Bauaufsicht kontrolliert wurde. Es muss mit Fotos dokumentiert werden, dass tatsächlich die ausgeschriebenen Produkte eingebaut werden (Labels der Produkte mit CE-Zeichen oder R-Sätzen oder H-Sätzen, betroffen sind „heikle“ Produkte, wie Dämmung, Kleber, Oberflächenbeschichtungen, Abdichtungen etc.) und auch WIE die Materialien eingebaut werden (siehe Anlage 13) Fotodokumentation der verwendeten Hölzer gemäß Anlage 13 Fotodokumentation des installierten Blendschutzsystems, Einbau, Einbauart gemäß Anlage 13 |
| BL 1.4.3 | Lärmmessungen auf der Baustelle incl. Dokumentation (je Tagesmessung) Lärmarme Baustelle: Die Einhaltung der Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetze zum Schutz gegen Baulärm muss durch Messungen kontrolliert und mit Auszügen aus dem Messprotokoll dokumentiert werden. Die Messungen werden mit einer entsprechenden App zur Dezibelmessung von der Bauüberwachung selbstständig durchgeführt und mit Screenshots dokumentiert. Die Messungen sollen in Abstimmung mit dem externen BNB-Koordinator erfolgen. Erwartet werden 3-5 Messtage während der Bauausführung. Darüber hinaus soll die Prüfung des Einsatzes lärmarmer Baumaschinen, das Einhalten von Schutzzeiten sowie falls vorhanden sonstige Maßnahmen (Schallabschirmung), die zur |
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| Verminderung von Baulärm beitragen, dokumentiert werden (anhand von Aktenvermerken, Protokollen, Bautagebuch). | |
|---|---|
| BL 1.4.4 | Dokumentation zur Staubarmen Baustelle: Dokumentation der Maßnahmen, die zur Staubminderung getroffen werden (laut den LV‘s müssen Baumaschinen über 18 kW mit Partikelfilter ausgerüstet sein. Für Transporte sind ausschließlich Fahrzeuge der Emissionsklasse EURO3 und besser einzusetzen. Das muss mit Datenblättern der zum Einsatz kommenden Baumaschinen dokumentiert werden. Maschinen und Geräte müssen mit einer wirksamen Absaugung versehen sein (Dokumentation mit technischen Datenblättern der Baumaschinen). Bei Arbeiten, bei denen größere Staubemissionen anfallen (Betonschneidearbeiten, Trockenbau, Parkettverlegearbeiten), sind diese zu erfassen und zu entsorgen (Dokumentation mit mind.10 Fotos, Auszug aus Verträgen etc.), Staubausbreitung sowie -ablagerung ist zu verhindern, falls Feucht-/Nassverfahren eingesetzt werden, ist dies zu dokumentieren (Fotos, Bautagebuch). Die verwendeten Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben müssen dem Stand der Technik entsprechen. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft (Dokumentation mit Fotos und Bautagebuch) |
| BL 1.4.5 | Dokumentation Abfallsammlung und Entsorgung auf der Baustelle bzgl. abfallarmer Baustelle Die dem BNB entsprechende Abfallvermeidung/-entsorgung muss mit einer Fotodokumentation der Mülltrennung auf der Baustelle dokumentiert werden (mind. 10 Fotos aus unterschiedlichen Bauphasen der Müll-Sammelbehälter, aus denen ersichtlich ist, dass Abfälle getrennt werden in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, falls vorhanden Problemabfälle und asbesthaltige Abfälle, der Inhalt der Container ist zu fotografieren); Auszüge aus dem Bautagebuch oder Protokolle in denen regelmäßigt vermerkt ist, dass die Mülltrennung überprüft wurde. Falls besondere Maßnahmen zur Müllvermeidung dokumentiert werden können (z.B. Mehrwegpaletten oder Materialanlieferungen ohne Folienverpackung usw.) ist dies unbedingt jeweils mit einem Foto und einem Eintrag im Bautagebuch zu dokumentieren. Die Umsetzung von Recyclingstrategien wiederverwendbarer Baustoffe ist sicherzustellen. |
| BL 1.4.6 | Örtliche Bauaufsicht auf der Baustelle während Bautätigkeit durch zusätzlichen Bautechniker als Unterstützung für die Objektüberwachung - Aufsicht über die sach-, fach- und fristgerechten Ausführung des Objektes - Aufsicht über den Nachunternehmereinsatz - Aufsicht und Dokumentation der Arbeiten und der Eignungs-, Eigenüberwachungs-, ggf. Fremdüberwachungs- und Kontrollprüfungen - Information des Bauüberwachers und des Baubevollmächtigten bei Auffälligkeiten - Mitwirken beim Einweisen der Baufirma in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung) Es ist während maßgeblicher Bautätigkeiten eine durchgängige örtliche Bauüberwachung durch den Objektüberwacher (OZ 1.3.1) bzw. die in OZ BL 1.4.6 vorgesehene Person sicherzustellen. |
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[Seite 7]
| 2. | Objektplanung Freianlagen |
|---|---|
| 2.1 | LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe |
| 2.1.1 | Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise - Kontrolle auf Vollständigkeit und richtiges Ausfüllen der Angebote - Wertung der Einzelpreise und Aufstellen eines Preisspiegels - rechnerische Prüfung - Prüfung und Wertung zusätzlicher und geänderter Leistungen - Mitteilen von Auffälligkeiten und Übergabe der Ergebnisse Der AN hat die Nachtragsangebote innerhalb von 10 Werktagen nach Maßgabe der Regelungen des §2 VOB/B zu prüfen. Er arbeitet dem Objektüberwacher Gebäude und Innenräume bei der Bearbeitung von Vertragsänderungen und -ergänzungen durch z.B. Sachverhaltsdarstellung, Prüfung der Nachtragsangebote auf Vollständigkeit u.a. zu. Die Angemessenheit der Preise einschließlich Mehr-/Minderkosten sind auf Grundlage des Ursprungsvertrages zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung sowie eine Empfehlung zur sachlichen Begründung ist in einer Stellungnahme zusammenzufassen. Es ist zu bestätigen, dass die Leistungen weder im Vertrag noch als Nebenleistung erfasst sind. Die Beauftragung von Nachtragsangeboten erfolgt durch den AG. Die Ausführung der Nachtragsleistungen ist vom AN im Rahmen seiner Leistungen gemäß OZ 2.3 zu überwachen. |
| 2.1.2 | Mitwirken bei Bietergesprächen |
| 2.1.3 | Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung Mitteilen von Auffälligkeiten und Übergabe der Ergebnisse |
| 2.2 | Besondere Leistungen in der Lph 7 |
| BL 2.2.1 | Mitwirken beim Prüfen und Werten von Nebenangeboten incl. Prüfung von Auswirkungen auf die abgestimmte Planung |
| 2.3 | LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation |
| 2.3.1 | Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich- rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik - Überwachung der sach-, fach- und fristgerechten Ausführung - Überwachung des Nachunternehmereinsatzes auf Übereinstimmung mit den im Bauvertrag genannten Nachunternehmern - Verlangen bzw. Veranlassung, Auswertung und Dokumentation der Eignungs-, Eigenüberwachungs-, ggf. Fremdüberwachungs- und Kontrollprüfungen - Mitwirken beim Einweisen der Baufirma in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung) |
| 2.3.2 | Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen - Kontrolle durch Prüfung der Qualität bei der Pflanzenlieferung durch z.B. Sichtkontrolle der Wurzelbesätze oder Ballen bei Gehölzen und Prüfung von Erdsubstrat, Natursteinen etc. |
| 2.3.3 | Abstimmen mit den an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten |
| 2.3.4 | Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse |
| 2.3.5 | Dokumentation des Bauablaufs in einem Bautagebuch Bei baulichen Maßnahmen der WSV ist grundsätzlich gemäß VV-WSV 2110 ein Bautagebuch / elektronisches Bautagebuch nach „Richtlinien für die Führung des Bautagebuches“ (Anlage 7 VV-WSV 2110) zu führen. Das Bautagebuch hat den zeitlichen Stand und den Fortschritt der Bauarbeiten sowie alle bemerkenswerten Ereignisse des Bauablaufs lückenlos festzuhalten. Es ist arbeitstäglich zu führen. |
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[Seite 8]
| Dem Baubevollmächtigten des WSA MLK/ESK ist das Bautagebuch alle 14 Tage vorzulegen, um die Vollständigkeit und Richtigkeit durch Sichtvermerk zu bestätigen. Die Führung des Bautagebuchs hat im Auftrag des Baubevollmächtigten ausschließlich durch den AN zu erfolgen. Das Bautagebuch ist so zu verwahren, dass nur Beschäftigten der WSV im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Einblick gewährt wird. Dies beinhaltet eine fortlaufende fotografische Dokumentation des Anwachsprozesses und Feststellen des Anwuchsergebnisses | |
|---|---|
| 2.3.6 | Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen Aufgabe des AN ist, die Aufmaße mit der Baufirma zu erstellen. Dabei sind die maßgebenden Aufmaßregeln, insbesondere der VOB/C zu beachten. Aufmaßblätter sind mit Datum zu versehen und sowohl vom AN als auch vom ausführenden Unternehmen zu unterschreiben und in einer Ausfertigung unverzüglich dem AG zu übergeben. Beim Durchführen und Prüfen von Aufmaßen sind die Regelungen der VV-WSV 2102 – speziell Teil 3, Nr. 14.3 – zu beachten. Nach Erfordernis sind geeignete Aufmaßblätter oder – soweit vorgeschrieben oder vom AG vorgegeben – die entsprechenden Formblätter zu verwenden. Aufmaßblätter sind mit Datum zu versehen und sowohl vom AN als auch vom ausführenden Unternehmen zu unterschreiben und in einer Ausfertigung unverzüglich dem Objektüberwacher zu übergeben. |
| 2.3.7 | Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen Dies beinhaltet die fachtechnische und rechnerische Prüfung aller Rechnungen (Abschlags-, Schluss- und Teilschlussrechnungen) von Bauunternehmern und Lieferanten aus dem Leistungsbereich Freianlagen auf ihre Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit. Das Ergebnis der Prüfung ist mit Korrektur oder Bestätigung der Einzelpositionen dem Auftraggeber weiterzuleiten. Vereinbarte Skonto und Zahlungsfristen der ausführenden Unternehmen sind dabei zu berücksichtigen. Eventuelle Korrekturen sind zu erläutern sofern sie nicht selbsterklärend sind. |
| 2.3.8 | Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen |
| 2.3.9 | - Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter - Feststellung von Mängeln - Abnahmeempfehlung mit Aufklärung zur technischer Bedeutung eines Mangels für den Auftraggeber |
| 2.3.10 | Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran |
| 2.3.11 | Übergabe des Objekts mit Übergabe der Dokumentation nach OZ 2.3.17 an den Auftraggeber |
| 2.3.12 | Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel |
| 2.3.13 | Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche |
| 2.3.14 | Überwachung der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen |
| 2.3.15 | Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen |
| 2.3.16 | Kostenfeststellung nach DIN 276 |
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| 3. | Fachplanung: Technische Ausrüstung | ||
|---|---|---|---|
| 3.1 | LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe | ||
| 3.1.1 | Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise - Kontrolle auf Vollständigkeit und richtiges Ausfüllen der Angebote - Wertung der Einzelpreise und Aufstellen eines Preisspiegels - sachliche und rechnerische Prüfung - Prüfung von Vorbehalten und von technischen Angaben zu fabrikationsneutral ausgeschriebenen Positionen - Prüfung und Wertung zusätzlicher und geänderter Leistungen - Mitteilen von Auffälligkeiten und Übergabe der Ergebnisse Der AN hat die Nachtragsangebote innerhalb von 10 Werktagen nach Maßgabe der Regelungen des §2 VOB/B zu prüfen. Er arbeitet dem AG bei der Bearbeitung von Vertragsänderungen- und Ergänzungen durch z.B. Sachverhaltsdarstellung, Prüfung der Nachtragsangebote auf Vollständigkeit u.a. zu. Die Angemessenheit der Preise einschließlich Mehr-/Minderkosten sind auf Grundlage des Ursprungsvertrages zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung sowie eine Empfehlung zur sachlichen Begründung ist in einer Stellungnahme zusammenzufassen. Es ist zu bestätigen, dass die Leistungen weder im Vertrag noch als Nebenleistung erfasst sind. Die Bauauftragung von Nachtragsangeboten erfolgt durch den AG. Über die Nachträge sowie die Mengenabweichungen sind als Nachtragsmanagement übersichtliche Tabellen zu führen, aus denen die Reihenfolge der Angebote und Beauftragungen, Leistungen, Einheiten, Mengen, Preise, Summen und Differenzen zum Vertrag ersichtlich sind. Alle Tabellen sind aktuell zu halten und dem AG wöchentlich zu übergeben. Die Ausführung der Nachtragsleistungen ist vom AN im Rahmen seiner Leistungen gemäß OZ 3.3 zu überwachen. | ||
| 3.1.2 | Mitwirken bei Bietergesprächen Fachliche Beurteilung des Bieters, um eine technische und wirtschaftlich ausgereifte Leistung des ausführenden Unternehmens zu erhalten | ||
| 3.1.3 | Vergleich der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung Mitteilen von Auffälligkeiten und Übergabe der Ergebnisse | ||
| 3.2 | Besondere Leistungen in der Lph 7 | ||
| BL 3.2.1 | Prüfen und Werten der Angebote im Hinblick auf BNB relevante Kriterien und Auswahl geeigneter ausführender Unternehmen nach Zertifizierungsvorgaben | ||
| BL 3.2.2 | Prüfen und Werten von Nebenangeboten incl. Prüfung von Auswirkungen auf die abgestimmte BNB Planung | ||
| BL 3.2.3 | Mitwirken beim Prüfen von Nachtragsangeboten während der Ausführungsphase im Hinblick auf Auswirkungen auf die abgestimmte TGA Planung und auf BNB. Nachtragsprüfung erfolgt durch Objektplaner sh. OZ BL 1.2.3 | ||
| 3.3 | LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation | ||
| 3.3.1 | Überwachen der Ausführung des Objekts auf der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung usw, , Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen und -plänen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften (VDE-Richtlinien) und den allgemein anerkannten Regeln der Technik | ||
| 3.3.2 | Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten | ||
| 3.3.3 | Aufstellen, Fortschrieben und Überwachen des Terminplans für alle Leistungsbereiche der | ||
| Technischen Ausrüstung | |||
| 3.3.4 | Dokumentation des Bauablaufs in einem eigenständigen Bautagebuch Bei baulichen Maßnahmen der WSV ist grundsätzlich gemäß VV-WSV 2110 ein Bautagebuch / elektronisches Bautagebuch nach „Richtlinien für die Führung des Bautagebuches“ (Anlage 7 VV-WSV 2110) zu führen. Das Bautagebuch hat den zeitlichen | Dokumentation des Bauablaufs in einem eigenständigen Bautagebuch |
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[Seite 10]
| Stand und den Fortschritt der Bauarbeiten zur Technischen Ausrüstung sowie alle bemerkenswerten Ereignisse des Bauablaufs lückenlos festzuhalten. Es ist arbeitstäglich zu führen. Dem Baubevollmächtigten des WSA MLK/ESK ist das Bautagebuch alle 14 Tage vorzulegen, um die Vollständigkeit und Richtigkeit durch Sichtvermerk zu bestätigen. Die Führung des Bautagebuchs hat im Auftrag des Baubevollmächtigten ausschließlich durch den AN zu erfolgen. Das Bautagebuch ist so zu verwahren, dass nur Beschäftigten der WSV im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Einblick gewährt wird. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.3.5 | Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der | |||||
| Unternehmer und der Angemessenheit der Preise | ||||||
| 3.3.6 | Gemeinsames Aufmaß und korrekte Aufstellung nach Leistungsverzeichnis der Anlagen | |||||
| der Technischen Ausrüstung mit den ausführenden Unternehmen mit Bestätigung der | ||||||
| Richtigkeit von gemeinsam Maßen oder Stückzahlen | ||||||
| 3.3.7 | Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise Dies beinhaltet die fachtechnische und rechnerische Prüfung aller Rechnungen (Abschlags-, Schluss- und Teilschlussrechnungen) von Bauunternehmern und Lieferanten aus den Leistungsbereichen der Technischen Ausrüstung auf ihre Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit. Das Ergebnis der Prüfung ist mit Korrektur oder Bestätigung der Einzelpositionen dem Auftraggeber weiterzuleiten. Vereinbarte Skonto und Zahlungsfristen der ausführenden Unternehmen sind dabei zu berücksichtigen. Eventuelle Korrekturen sind zu erläutern sofern sie nicht selbsterklärend sind. | Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen | ||||
| des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise | ||||||
| 3.3.8 | Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden | |||||
| Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen | ||||||
| 3.3.9 | Kostenfeststellung für alle Anlagen der Technischen Ausrüstung in der für BNB | |||||
| erforderlichen Tiefe | ||||||
| 3.3.10 | Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen | |||||
| 3.3.11 | Fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, | |||||
| Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln vor der Abnahme und | ||||||
| Erteilen einer Abnahmeempfehlung. | ||||||
| Für alle technischen Anlagen ist u.a. der BNB Standard die Grundlage für die Abnahme. | ||||||
| 3.3.12 | Antrag auf Abnahmen und Teilnahme daran | |||||
| 3.3.13 | Zusammenstellen und Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, | |||||
| Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der | ||||||
| Ausführung | ||||||
| 3.3.14 | Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung | |||||
| 3.3.15 | Veranlassen und Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel | |||||
| 3.3.16 | Systematische Zusammenstellung der Dokumentation - Überprüfung der zeichnerischen Darstellungen - Prüfung von Bestandsplänen und Bestandsunterlagen auf Übereinstimmung mit der Ausführung - Überprüfung der rechnerischen Ergebnisse des Objekts - Zusammenstellen von Unterlagen über Aufbau und Verlauf wichtiger Anlagen - Überprüfung und Zusammenstellen aller zur späteren Nutzung erforderlicher Unterlagen (Nachweise, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle u.ä.) | Systematische Zusammenstellung der Dokumentation | ||||
| 3.4 | Besondere Leistungen in der Lph 8 | |||||
| BL 3.4.1 | Enge und detaillierte Abstimmung mit dem BNB-Koordinator bzgl. BNB-Zertifizierung im Hinblick auf sämtliche Änderungen von Baumaterialien, Bauverfahren und im Bauablauf. Der AN hat die o.g. Änderungen innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und mit dem externen BNB Koordinator abzustimmen. |
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| 4. | Beratungsleistungen BSI Grundschutz |
|---|---|
| 4.0 | Vorbemerkung: Es wird die BSI-Grundschutzkonformität des Baugegenstandes angestrebt. Das auftragnehmende Unternehmen selbst muss nicht nach BSI zertifiziert sein. Die Modellierung der BSI Prüftabellen ist erfolgt, so dass festgelegte Prüflisten vorliegen Das BV unterliegt nicht den Anforderungen an kritische Infrastruktur |
| Besondere Leistungen | |
| BL 4.1 | Überwachung der BSI Grundschutzkonformität anhand der vom Auftraggeber festgelegten Prüflisten in LHP 7 und LHP 8 HOAI |
| BL 4.2 | Prüfen und Werten der Angebote im Hinblick auf BSI Grundschutz-relevante Kriterien |
| 5. | Abstimmungs- und Arbeitsgespräche gemäß § 3 (7) dieses Vertrags |
| 5.1 | Abstimmungs- und Arbeitsgespräch mit dem AG im WSA MLK/ESK Standort Minden; incl. Vor- und Nachbereitung, incl. Anfertigen eines Gesprächsprotokolls |
| 5.2 | Abstimmungs- und Arbeitsgespräch mit dem AG per Videokonferenz incl. Vor- und Nachbereitung, incl. Anfertigen eines Gesprächsprotokolls |
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