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Oberlicht- und Pfosten-Riegel-Konstruktion für die Osthalle des Naturkundemuseums Leipzig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 08:27 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

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Bauleistungsversicherung (Bauwesenversicherung)

Der Auftraggeber schließt eine Bauleistungsversicherung ab. Versicherungsnehmer ist die Stadt Leipzig.

Mitversichert sind alle an der Herstellung des Bauwerkes beteiligten Unternehmer, soweit ihre Leistungen nach der VOB als Bauleistung vergeben werden.

Versichert sind alle unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen an den versi- cherten Leistungen und Sachen bis zur Abnahme der Inbenutzungnahme.

Versicherungsort ist die Baustelle.

Auch der einfache Diebstahl von eingebauten Sachen und das Glasbruchrisiko gelten als mitversichert.

Nicht versichert im Rahmen der Bauleistungsversicherung sind Schäden durch Brand, Blitz- schlag und Explosion sowie durch Löschen und Niederreißen bei diesen Ereignissen. Diese Ereignisse sind gesondert durch die Feuerversicherung der Stadt Leipzig versichert.

Leistungsmängel und Vermögensschäden sind nicht versichert.

Ersetzt werden die nachgewiesenen Selbstkosten entsprechend den Bedingungen der ABN (Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber) einschließlich der Aufräumkosten.

Der Auftragnehmer hat bei jedem Schaden, für den er die Versicherung in Anspruch nimmt, 1000,00 Euroselbst zu tragen. Euro selbst zu tragen.

entweder: Für Sachschäden an der mitversicherten Altbausubstanz hat der Auftragnehmer an jedem Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 10 Prozent, mind. 500 Euro zu tragen.

oder: Beim Einsturz der mitversicherten Altbausubstanz hat der Auftragnehmer an jedem Versi- cherungsfall einen Selbstbehalt von 20 Prozent, mind. 250 Euro zu tragen.

Der anteilige Versicherungsbetrag in Höhe von 00,,115 PProrozeznetnt wird von der anerkannten Brutto-Schlussrechnungssumme einbehalten.

Vergabenummer: DRESO_L-2026-0045

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