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Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination
| NKM - Naturkundemuseum ehem. Bowlingtreff Leipzig - Tiefbau | Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz | ||||||
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| F - Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz Gehörschutz Augenschutz Schutzhandschuhe Warnkleidung PSA gegen Absturz Schutzhelme Sicherheitsschuhe im Bedarfsfall im Bedarfsfall im Bedarfsfall im Bedarfsfall im Bedarfsfall bei Abbruch, Entwicklung von Staub (Beurteilungspegel > 85 dB) (optische, chemische, thermische Einflüsse (Gefährdung für Hautverletzungen durch (wenn rechtzeitiges Erkennen der Person Haltegurte, um zu verhindern, dass Bereiche mit Partieklschutzmaske tragen Steinbe-/verarbeitung, maschineller Verputz; mechanische, thermische, chemische erforderlich ist; z.B,. öffentlicher Verkehrsraum; Absturzgefahr erreicht werden; Wichtig: betroffene Personen, Betonspritzarbeiten, Schleif- und Schneidarbeiten, Einflüsse) Einweisertätigkeiten etc.) Haltegurte als Arbeitsplatzpositionierungssystem; die sich im Umfeld der Arbeiten mit Säuren und Laugen) Auffanggurte lärmauslösenden Geräte befinden, Nur CE-gekennzeichnete und EG-baumustergeprüfte Ausrüstungen müssen ebenfalls Gehörschutz tragen) (Halte- oder Auffanggurte, Verbindungsmittel [Seile/Bänder], Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte, mitlaufende Auffanggeräte) benutzen. | Ausgewählte Verbotszeichten - ASR A1.3 | ||||||
| Zutritt für Unbefugte verboten. Für Fußgänger verboten Feuer, offenes Licht, Rauchen verboten | |||||||
| Ausgewählte Gebotszeichen - ASR A1.3 | |||||||
| Schutzhelm benutzen Fußschutz benutzen Gehörschutz benutzen Handschutz benutzen Augenschutz benutzen Gesichtsschutz benutzen | |||||||
| A 004 - Organisation der 1. Hilfe | A 026 - Verkehrswege auf Baustellen Treppen: Ab 1,00 m Höhe Seitenschutz anbringen, z. B. wieder verwendbare System-Geländerkonstruktionen Laufstege: Mindestbreite: 0,50 m, bei einer Neigung über 1:5 - Trittleisten aufbringen, bei einer Neigung über 1:1,75 - Trittstufen aufbringen, Seitenschutz (Geländerholm in 1,00 m Höhe, Zwischenholm und Bordbrett) beiderseits ab 2,00 m Höhe über dem Boden, bei jeder Höhe über Verkehrswegen und Wasserläufen. Leitern als Aufstiege nur einsetzen bei einem zu überbrückenden Höhenunterschied£ 5,00 m, für kurzzeitige Bauarbeiten, als Gerüstinnenleiter zum Verbinden von max. zwei Gerüstlagen, als Gerüstaußenleiter bei Belaghöhen£ 5,00 m. siehe auch GM C 22 - Anlegeleitern | ||||||
| A 021 - Brandschutz Feurlöscher vor Ort Prüfpflicht höchstens 2 Jahre, Siegel und Unterschrift Prüfer müssen erkennbar sein | |||||||
| B 206 Schlagbohr- und Stemmgeräte Möglichst nur rückstoßarme und schallgedämpfte Geräte verwenden. Stumpfe Meißel oder abgebrochene Werkzeuge auswechseln. Bewegliche Anschlussleitungen gegen mechanische Beschädigung schützen Schlauchverbindungen (Kupplungen) bei Druckluftgeräten gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern Vor dem Trennen der Verbindungen von Druckluftleitungen diese diese drucklos machen Immer einen sicheren Standplatz wählen. Stemmarbeiten nicht von Leitern oder Hubarbeitsbühen ausführen. Verdeckte Leitungen vor dem Bohren orten. Gerät erst nach völligem Stillstand ablegen. Augenschutz, Gehörschutz! | C 472 - Erdverlegte Leitungen Vor Baubeginn Informationen über Lage und Schutzabstände von Leitungseigen- tümern einholen und beteiligte Mitarbeiter und Firmen informieren! Maschineller Aushub nur bis max. 30 cm Abstand zur Leitung einsetzen! Freilegen der Leitung in Handschachtung! Schutzabstände und Kabelschutzanweisungen der jeweiligen Leitungsbetreiber beachten. Vorsicht mit horizontalen Bohrungen, Pressungen und Rammungen. Bei Hindernissen im Boden besteht Gefahr der Richtungsabweichung. Sicherheitsabstände zu vorh. Leitungen einhalten Vorh. Schachtdeckel, Schieberkappen freihalten! Telefonnummern von Leitungsbetreibern, Behörden, Polizei und Feuerwehr bereithalten! Bei Beschädigung einer Leitung , Arbeiten sofort einstellen, Gefahrbereich absperren und zuständige Stellen informieren. Unbefugte Personen fernhalten! | A 068 Diesel Tankanlagen auf Baustellen Diesel-Tankanlagen müssen für die komplette Anlage eine gültige baurechtliche Zulassung haben Abstand zum nächsten Gebäude mindestens 10,00 Meter. Bindemittel für ausgelaufenen Kraftstoff in ausreichender Menge bereitstellen. Keine brennbaren Stoffe in unmittelbarer Nähe und im Tankstellenbereich lagern. Auf der Tankfläche (Aufstellfläche und Tankbereich) gilt absolutes Rauchverbot. | B 265 - Baustellenkreissägen, Handkreissägen Keine rissigen oder verformten Sägeblätter benutzen ; Schutzhaube anbringen Gehörschutz benutzen Standplatz beim Arbeiten seitlich vom Gefahrenbereich nur Sägeblätter verwenden mit Name/Zeichen des Herstellers | ||||
| B 161 Lastaufnahmemittel Lastaufnahmemittel müssen mit den für den Betrieb wichtigen Angaben gekennzeichnet sein. Betriebsanleitung beachten. Verbindungsmittel sind gegen unbeabsichtiges Lösen und/ oder Herunterfallen zu sichern. Befördern von Personen verboten! Bei Bedarf aber mindestens 1 x jährlich durch Sachkundigen prüfen! Beim Einsatz von Lastaufnahmemitteln, welche die Last durch Magnet-, Saug- oder Reibungskräfte halten, dürfen sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten. Gefährliche Güter dürfen nicht aufgenommen werden. Beim Einsatz Sicherungseinrichtungen gegen Herausrutschen der Last verwenden Zweistränigige C-Haken nur zum Verladen bzw. Versetzen im bodennahmen Bereich einsetzen | B 181 - Bagger Nicht im Fahr- oder Schwenkbereich (Gefahrbereich) aufhalten . Der Fahrer muss die Betriebsanleitung kennen und diese am Fahrerplatz oder an der Verwendungsstelle leicht zugänglich aufbewahren. Zur Vermeidung von Quetschgefahren Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m zwischen sich bewegenden Teilen des Baggers und festen Teilen der Umgebung einhalten | B 171 / 172 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Baustromverteiler Während der Arbeit dürfen Baustromverteiler nicht abgeschlossen werden, damit bei Elektrounfällen ein Abschalten möglich ist. An geschützter Stelle aufstellen. Monatliche Prüfung ist nachzuweisen! Leitungen Auf Bauzstellen nur Gummischlauchleitungen mit der Bezeichnung H07 RN-F oder mindestens gleichwer- tige verwenden. Leitungen vor Beschädigung schützen durch Hochlegen, Abdecken, Verlegen im Schutzrohr, Beschädigte Leitungen sind auszusondern, nie selbst reparieren. | |||||
| B 182 - Lader, Muldenfahrzeuge, Planiergeräte Bei Geräten mit einer Antriebsleistung von mehr als 15 kW ist ein normgerechter Überrollschutz erforderlich. Bei Gefahr durch herabfallende Gegenstände müssen Geräte ein stabiles, normgerechtes Schutzdach haben. Nicht im Gefahrbereich aufhalten. Die Mitfahrt auf der Maschine ist nur auf den dafür vorgesehenen Fahrer- und Mitfahrersitzen zulässig. Sicherheitsgurte sind anzulegen. Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten die Arbeitseinrichtungen von Erdbaumaschinen abstützen. | C 469 Geböschte Baugruben und Gräben Gräben mit senkrechten Bis t = 1,75 m bei steifen, bindigen Böden, wenn wie Gräben t > 1,75 m Wänden bis t < 1,25 m. gezeigt im Bereich t > 1,25 m abgeböscht, wie in (3) müssen vom Fußpunkt gesichert oder der gesamte Graben geböscht wird. der Sohle abgeböscht werden. | D 470- Verbaute Gräben, Waagerechter und Senkrechter Verbau Waagerechter/senkrechter Verbau mit Holzbohlen oder Kanaldielen Grabenbreite entsprechend der auszuführenden Arbeit festlegen. Zwischen Verbau und Boden entstandene Hohlräume sind zu verfüllen. Der Verbau muss auf der gesamten Fläche dicht am Boden anliegen und mindestens 5 cm über die Geländeoberfläche überstehen. Durch Fugen und Stöße darf kein Boden austreten. Die Stirnseiten von Gräben sind ebenfalls lückenlos zu verbauen oder abzuböschen. Am oberen Rand ist beidseitig ein mindestens 0,60 m breiter Schutzstreifen freizuhalten. Gräben von mehr als 1,25 m Tiefe erst betreten, wenn der Verbau eingebracht ist. |