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Inhaltsverzeichnis
NKM Naturkundemuseum Leipzig (22-028)
3 26 LV Oberlicht Osthalle Nr. Bezeichnung Seite
Deckblatt des Leistungsverzeichnisses
Allgemeine Vorbemerkungen 2
Technische Vorbemerkungen Oberlicht 17
Hinweis örtliche Gegebenheiten 27
01 Titel Allgemeine Leistungen 28
02 Titel Rückbauarbeiten 30
03 Titel Oberlicht 31
04 Titel Sonstige Leistungen 43
05 Titel Stundenlohnarbeiten 48
Zusammenfassung der Gliederungspunkte 50
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Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen
Für den Auftraggeber wird im Folgenden die Bezeichnung AG verwendet. Für den Bieter / Auftragnehmer wird die Bezeichnung AN und für die Objektüberwachung des AG wird die Bezeichnung OÜ verwendet.
0.1 Allgemeine Vorbemerkungen- Angaben zur Baustelle entsprechend VOB C DIN 18299 ATV Grundlage der Leistungsbeschreibung ist die VOB, Teil B und Teil C, die jeweils betreffenden allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), neuester Fassung. Es gelten für diese Leistung sämtliche betreffende DIN-(EN-)Normen, Richtlinien neuester Fassung, ggf. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und die anerkannten Regeln der Technik, auch DIN 18299 allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art. Die zu erbringenden Leistungen sind möglichst eindeutig und erschöpfend beschrieben. Das entbindet den AN jedoch nicht, sämtliche planerischen Unterlagen sowie die erforderlichen Vorleistungen anderer AN auf Eignung für die Durchführung der eigenen Arbeiten zu prüfen. Bedenken gegen die Ausführung sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzumelden. Es ist grundsätzlich die komplette Leistung einschließlich Lieferung und Einbau aller Materialien, sämtlicher Kleinteile und Befestigungsmittel anzubieten. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebotes ausdrücklich, dass er über die entsprechenden Kapazitäten verfügt, um die Leistungen in den vorgesehenen Abschnitten und Zeiträumen im üblichen Taktverfahren mit Vor- und Nachgewerken gem. Rahmenterminplan auszuführen und dass er auf Änderungen und Anpassungen vor und während der Bauzeit flexibel reagieren kann. Der AN trägt die Verantwortung für eine mangelfreie und gebrauchstaugliche Ausführung.
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung: In Leipzig ist im Stadtteil Mitte der Umbau und Erweiterung des ehemaligen Bowlingtreffs vorgesehen. Bauherr ist die Stadt Leipzig. Es handelt sich insgesamt um 3 leerstehende Gebäudeteile, welche unter Denkmalschutz stehen und zum Großteil unterirdisch verortet sind. Lediglich der achteckige Verwaltungsbau ist oberirdisch angeordnet. Bei dem Bauwerk handelt es sich um ein aus den 1920er Jahren errichtetes unterirdisches Umspannwerk, welches in den 1980er Jahren zu einem Bowlingtreff umgenutzt wurde. 1997 wurde das Gebäudeensemble geschlossen und steht seitdem leer. Die Stadt Leipzig beabsichtigt den Umbau des ehemaligen Bowlingtreffs zum „Naturkundemuseum Leipzig, Museum für Naturkunde und Biodiversität“. Im Vorfeld zur Hauptbaumaßnahme fanden im Gebäudeensemble bereits nichtstatische und kontaminierte Rückbaumaßnahmen statt. Weiterhin fanden außerhalb im Freianlagenbereich Medienumverlegung zur Baufeldfreimachung statt. Ebenso wurden im Zuge der Baumaßnahme erweiterte Rohbauarbeiten (Abbruch-, Mauer-, Beton-, Betonsanierungs- und Abdichtungsarbeiten ausgeführt. Das Bauvorhaben befindet sich südlich der Leipziger Innenstadt und des Innenstadtrings an der nördlichen Grenze des Wilhelm-Leuschner-Platzes. Das Geländeniveau ist weitgehend eben und bewegt sich bei ca. 116,5 m ü. NHN. Das Grundstück bestehend aus den Flurstücken Nr. 3754, 1207 und 4016/3 und hat in seiner Gesamtheit einen polygonalen Zuschnitt. Die Außenanlagen sind und werden frei zugänglich und dienen als öffentliche Freifläche. Die Zu- und Abfahrt zum/vom Grundstück und der Baustelle erfolgt von Süden aus über die Markthallenstraße. Diese stellt die Verbindung zum Wilhelm-Leuschner-Platz dar,
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Allgemeine Vorbemerkungen
wodurch eine direkte Anbindung an den Innenstadtring gegeben ist. Auf der Markthallenstraße ist öffentlicher Personenverkehr mit Fußgängern und Radfahrern zu rechnen. Hier ist besondere Rücksicht zu nehmen. Jeder AN hat nach Abschluss seiner Arbeiten die Baustraße in dem Zustand zu übergeben, indem er sie vorgefunden hat. Beabsichtigt der AN andere öffentliche oder private Wege für den Material- oder Baumaschinentransport zu benutzen, so hat er die OÜ zu informieren und sich über deren Zustand und die Eignung sowie eventuelle Beschränkungen auf diesen selbst zu unterrichten und notwendige Genehmigungen bei den Baulastträgern einzuholen bzw. vorherige Regelungen mit den Grundstückseigentümern zu treffen. Die Unterhaltung und Wiederherstellung sämtlicher vom AN benutzter Wegeanlagen gehen im vollen Umfang zu Lasten des AN.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen: Sind nicht bekannt.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlage: Das Gebäudeensemble teilt sich in 3 bestehende Bauteile auf. Im Osten ein eingeschossiges, unterirdisches und im Westen ein 4-geschossiges unterirdisches Bauteil. Das Bauteil Mitte ist 2-geschossig unterkellert und besitzt 3 oberirdische Geschosse in Form eines oktogonalen Solitärbau mit Flachdach und einer Höhe von ca. 11 m. Die Oberkanten der Sohlen liegen bei der Osthalle bei ca. -5,15 m, im Mittelbau bei -6,65 m und in der Westhalle bis zu -14,1 m unter Baunull. Weitere Dimensionen sind gem. Planung ersichtlich. Die Bauteile Ost und West werden durch neue unterirdische Technikbauteile ergänzt. Das Dach der Westhalle erfährt eine markante Umgestaltung und erhebt sich als „Welle“ aus dem Boden. Lediglich punktuelle Ausstiegs-, Belichtungs- und Belüftungsbauwerke ergänzen den oberirdischen Bestand um die solitäre Wirkung des bestehenden „Oktagons“ zu wahren. Die sich aus dem Boden erhebende "Welle" sowie der "Hiatus", welcher sich über 3 unterirdische Geschosse ersteckt, erhalten eine verglaste Vorhangfassade. Die bestehenden Gebäude wurden flach gegründet und in Massivbauweise errichtet. Das oberirdische „Oktagon“ besitzt eine Naturstein-Vorhangfassade, welche denkmalpflegerisch wieder aufgearbeitet wird. Die neu herzustellenden Bauteile werden flach gegründet. Die Baugruben werden über Ramm-/ Bohrpfähle und Böschungen geschaffen. Die neuen Gebäude werden ebenfalls in Massivbauweise errichtet.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle: Es wird darauf hingewiesen, dass die zu leistenden Arbeiten in den bestehenden unter- und oberirdischen Bereichen der Gebäudeteile stattfinden. Alle Lieferungen, auch kleinsten Umfangs, sind vom AN auf der Baustelle in Empfang zu nehmen. An den AG gesandte Lieferungen werden auf Kosten des AN an den Absender zurückgeschickt. Der Fahrweg auf der Baustelle ist äußerst begrenzt. Das Parken von privaten Fahrzeugen auf dem Gelände ist untersagt. Es gelten im Weiteren die Regelungen der Baustellenordnung.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Die öffentlichen Straßen und die Baustraßen sind jederzeit in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und für den fließenden Verkehr sowie Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem Baustellenbereich zu Behinderungen kommt. Gleichzeitig darf die Baustellenzufahrt durch
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Allgemeine Vorbemerkungen
den Materiallieferverkehr nicht blockiert werden. Die Materialtransporte sind rechtzeitig in den Bauberatungen zur Protokollierung durch die Bauleitung AN anzumelden. Bei Überschneidungen mit Terminen anderer AN koordinieren sich die Firmen untereinander. Durch den Baustellenbetrieb entstehende Verschmutzungen der Straßen, sowie Beschädigungen der Verkehrs- und Freiflächen durch Baufahrzeuge sind grundsätzlich zu vermeiden. Verursachte Schäden sind durch den AN zu tragen. Bei Verschmutzung der Straßen durch eigenes Verschulden sind diese auf eigene Kosten werktägig zu reinigen.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen: Gemäß Baustelleneinrichtungsplan.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser: Durch das Los VE 301 Baulogistik wurden die Anschlüsse für Baustrom (Kran,- Gruppen- und Endverteilerschränke) und Bauwasser / Abwasser erstellt sowie Bauzaun und Sanitärcontainer aufgestellt. Art, Ort und Lage der jeweiligen Übergabepunkte sind den beigefügten Planunterlagen (BE-Plan, Logistikhandbuch inkl. Anlagen) zu entnehmen. Die vom AG gestellten Anschlüsse sind von allen auf der Baustelle tätigen Unternehmen gemeinsam zu nutzen. Die Verbrauchskosten werden durch den Bauherrn übernommen. Der AN ist verpflichtet, sorgfältig und sparsam mit den Ressourcen umzugehen. Darüber hinaus ist der Verbrauch, wie zum Beispiel für das Laden von Elektrofahrzeugen, nicht gestattet. Im Zuge des Baufortschritts werden die Elektroleitungen / Verteiler innerhalb der Bauteile je Geschoss auf der Geschossebene vom AN Baulogistik entsprechend der Phasenpläne des Logistikhandbuches weiter verlegt. Jeder AN schließt an diese Baustromverteilung mit eigenen Verteilern mit ausreichendem Anschlusskabel für seine Leistungen an. Die Orientierungsbeleuchtung wird durch den AN Baulogistik im Zuge der Baumaßnahme ebenfalls sukzessive erstellt und betrieben. Die Arbeitsplatzbeleuchtung ist durch den AN selbst zu erbringen. Herstellen und Anschluss der eigenen Baustelleneinrichtungen an die Wasserver-/ entsorgungspunkte in geeigneter Dimension und ggfs. nötigen Unterhaltungen und Beheizungen sind Sache des jeweiligen AN. Weiterhin wurden durch den AN Baulogistik Schutzbeläge an denkmalgeschützten Treppen, Belägen und Oberflächen angebracht.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem AN für die Ausführung seiner Leistung zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassene Flächen und Räume: Lagerflächen auf dem Baugelände können nur in beschränktem Umfang (siehe Plan Baustelleneinrichtung) zur Verfügung gestellt werden. Tagesunterkünfte und verschlossene Lagerräume können dem AN nicht zur Verfügung gestellt werden und sind von ihm selbst zu errichten. Unbefestigte Lagerflächen sind durch den AN nach eigenem Ermessen zu befestigen. Das Konzept der von der VE-Baulogistik für alle AN zur Verfügung zu stehenden Toilettenanlagen, Erste-Hilfe-Räume etc. ist dem Logistikhandbuch und seinen Phasenplänen zu entnehmen. Die Lage und der Umfang der eigenen Sozialräume, Tagesunterkünfte und Lagerräume des AN sowie die Nutzung und Einteilung der BE-Flächen sind, aufgrund der sehr beengten Platzverhältnisse, mit der örtlichen OÜ und mit dem Sicherheitskoordinator abzustimmen und freigeben zu lassen. Ggfs. sind die Containeranlagen 3-geschossig herzustellen. Auf dem gesamten Baugelände sind Wohn- und Schlafunterkünfte verboten. Die OÜ ist
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Allgemeine Vorbemerkungen
berechtigt, aufgrund bauablauftechnischer Belange Lager- und BE-Flächen des AN usw. durch den AN kurzfristig beräumen zu lassen. Die daraus resultierende Umsetzung von Material und Gerät hat für den AG kostenfrei zu erfolgen. Telefon-/Internetanschlüsse stehen bauseits nicht zur Verfügung. Die Einrichtung von Lagerflächen innerhalb der Gebäudeteile sowie der Einbau von Bautüren und das Verschließen von Räumen ist nur in Ausnahmefällen möglich und grundsätzlich vorab mit der OÜ abzustimmen. Im Erlaubnisfall sind der OÜ entsprechend Schlüssel zu übergeben. Der widerrechtliche Verschluss von Räumen wird zu Lasten des AN entfernt. Es sind Einbringöffnungen für das Bauvorhaben geplant. Die innere Materiallieferung und -verteilung erfolgt nur über die Treppenhäuser. Die Erschwernisse beim Materialtransport sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit, Ergebnisse von Bodenuntersuchungen: entfällt
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern: entfällt
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften: Bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen werden u.a. Baustoffe verwendet, die umweltrelevant sind. Dafür dürfen nur Baustoffe mit dem RAL-Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder glw. Umweltzeichen von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle verwendet werden. Alternativ können auch Baustoffe verwendet werden, welche glw. Kriterien erfüllen und für die glw. Nachweise wie bspw. technische Unterlagen, Prüfberichte, technische Dossiers etc. existieren. Die entsprechenden Umweltzertifikate oder glw. Nachweise sind in Abstimmung mit dem AG oder dessen Vertretern während der Baudurchführung in Kopie vorzulegen. Bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen werden ggf. Holzprodukte verwendet, welche umweltrelevant sind. Es dürfen nur Holzprodukte verwendet werden, welche FSC und / oder PEFC zertifiziert sind oder mit glw. Umweltzeichen von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle zertifiziert worden oder welche glw. Kriterien erfüllen und für die glw. Nachweise wie bspw. techn. Unterlagen, Prüfberichte, techn. Dossiers etc. existieren. Die entsprechenden Zertifikate oder glw. Nachweise sind in Abstimmung mit dem AG oder dessen Vertretern rechtzeitig vor der Baudurchführung in Kopie vorzulegen.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung: Abfälle sind generell vom AN sortenrein in Containern zu sammeln und regelmäßig fachgerecht zu entsorgen. Die entsprechenden Bescheinigungen sind der OÜ vorzulegen. Sollte der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so können die Abfälle zu seinen Lasten durch ein anderes Unternehmen entsorgt werden. Für Schuttcontainer ist grundsätzlich eine Abdeckung bzw. eine geschlossene Ausführung vorzusehen, um die Staubentwicklung bei Befüllung möglichst zu reduzieren. Das Verbrennen von Abfällen ist verboten! Wassergefährdende Flüssigkeiten sind anzuzeigen, sofern diese zwingend für den Baufortschritt erforderlich sind, andernfalls dürfen diese nicht auf die Baustelle verbracht werden. Das Essen in den Gebäuden ist grundsätzlich untersagt. Essensreste dürfen nicht auf der Baustelle entsorgt werden. Eine Entsorgung von Batterien, Säuren und Laugen, sowie entsorgungspflichtiger Flüssigkeiten und Farben, ist auf der Baustelle bzw. im Entsorgungskonzept nicht
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Allgemeine Vorbemerkungen
vorgesehen. Sollten diese Abfälle anfallen, müssen diese durch jedes Gewerk eigenständig entsorgt werden. Weitere Informationen Siehe Baulogistikhandbuch. Besondere Entsorgungsvorgaben der Hersteller sind der Fachbauleitung und dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator entsprechend vorzulegen.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle: Das Bauvorhaben befindet sich aufgrund seiner Innenstadtlage (Kern- und Mischgebiet) im Bereich von schutzwürdiger Bebauung.
Folgende Lärmimmisionswerte sind maßgeblich: tags (7:00 bis 20:00 Uhr) 60 dB (A) nachts (20:00 bis 7:00 Uhr) 45 dB (A)
Lärmerzeugende Bauarbeiten dürfen nachts nicht durchgeführt werden. Nachtarbeit ist nur in Abstimmung mit der OÜ des AG bzw. dem AG und unter Einhaltung der Lärmkennzahlen möglich.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle: Entfällt.
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs. Bei Tätigkeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, muss der AN bei der zuständigen Behörde eine verkehrsrechtliche Anordnung einholen. Hierfür ist die OÜ vorher zu informieren. Die Anordnung ist in Kopie dem AG vorzulegen.
0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen: entfällt
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle: Gemäß Grundleitungs- und Außenanlagenplan. Im Baufeld befinden sich 2 Grundwassermessstellen der Deutschen Bahn (T_09 und T_10), die nicht beschädigt werden dürfen. Die Messstelle T_09 befindet sich innerhalb der Baugrube Technikanbau West.
0.1.18 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle: entfällt
0.1.19 Gemäß der Baustellenordnung getroffene Maßnahmen. Siehe Baustellenordnung
0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer oder der anderen Weisungsberechtigten von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle: Maßnahmen / Anschlüsse an die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen sind in Absprache mit der örtlichen OÜ / dem Bauherrn durchzuführen. Das Grundstück befindet sich an der westlichen Grundstücksgrenze in der Schutzzone der Deutschen Bahn (Citytunnel).
0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der
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Allgemeine Vorbemerkungen
Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile, vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. Durch eine Vorabmaßnahme wurden die Gebäude im Zuge der Entkernung von schadstoffbelasteten Stoffen befreit. Weiterhin wurden die Gebäude durch die VE 303a nichtstatischer Abbruch entkernt. Hierbei werden nichttragende Wände, Wand- und Bodenbeläge, Einbauteile sowie Haustechnikelemente zurückgebaut.
0.1.22 Art und Zeit der vom AG veranlassten Vorarbeiten. Arbeiten an der Medienfreimachung und -Umverlegung durch eine Drittfirma wurden bereits ausgeführt und sind abgeschlossen. Sonst siehe 0.1.21
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Die Arbeiten des AN verlaufen im Anschluss, im Vorfeld oder parallel mit Arbeiten anderer Gewerke und parallel verlaufender Bauvorhaben im Gelände. Eine entsprechende gegenseitige Rücksichtnahme und Koordination sind zu gewährleisten. Großtransporte mit Beeinträchtigung und /oder Sperrungsnotwendigkeit der Zufahrten sind dem AG und der OÜ im Rahmen der Baubesprechung zur Protokollierung rechtzeitig, das heißt mind. 14 Tage vor dem Ereignis, anzuzeigen. Bei Überschneidungen mit anderen AN haben sich diese zu koordinieren.
0.2 Allgemeine Vorbemerkungen - Angaben zur Ausführung entsprechend VOB C DIN 18299 ATV 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer: Ein Anspruch auf durchgängige Leistungserbringung besteht nicht. Technologisch notwendige Arbeitsunterbrechungen sind durch den AN zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung: Die Baustelleneinrichtung ist so zu organisieren, dass es zu keinen Einschränkungen des öffentlichen Verkehrs kommt.
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben. Siehe noch vorzulegendem SiGe-Plan.
0.2.4 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen: Im Vorfeld fanden im Gebäudeensemble bereits kontaminierte Rückbaumaßnahmen statt. Siehe Punkt 0.1.21.
0.2.5 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen: Siehe Punkte 0.1.8, 0.1.12 und 0.1.21. Anfallender Abfall aller Art (einschl. Verpackungsmaterial etc.) ist durch den AN sofort zu entsorgen. Trennung der Reststoffe/Bauabfälle nach Maßgabe der Trennungsvorschriften sind Grundleistungen des AN und werden nicht gesondert vergütet. Die Einholung des Entsorgungs- und Verwertungsnachweises sind jeweils in die Einheitspreise einzurechnen. Dies gilt ebenso für die Kosten der Andienung an und der Entsorgung/Verwertung in der jeweiligen Entsorgungs-/ Verwertungsanlage. Der AN ist gegenüber dem AG über die geordnete Entsorgung von Abbruchmaterialien auf einer zugelassenen Deponie / Wertstoffhöfe sowie über die Zuführung zur Verwertung
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Allgemeine Vorbemerkungen
nachweispflichtig. Den Abrechnungsunterlagen sind im Original einschl. die Nachweise der ordnungsgemäßen Deponierung bzw. Verwertung mit Bestätigung des Deponiebetreibers bzw. der Verwertungsanlage umgehend beizulegen. Diese Leistungen sind in den entsprechenden EP enthalten.
0.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten. siehe LV für eigene Leistungen.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den AN Aufenthalts- und Lagerräume, die leicht verschließbar sind, stellt der AG nicht zur Verfügung. Der AN hat alle für die eigenen Arbeiten erforderlichen Hebezeuge selbst zu stellen und kalkulatorisch zu berücksichtigen. Firmenwerbung an Gebäuden, Bauzäunen und/oder Gerüsten ist nicht gestattet. Eine Abstimmung mit der OÜ ist zwingend erforderlich. Die Lagerung von großen Mengen Materials ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf der Baustelle nur bedingt möglich. siehe Baulogistikhandbuch Sanitärcontainer werden durch das Los VE 301 Baulogistik gestellt. Siehe Punkte 0.1.8
0.2.8 Arbeiten und Beanspruchung der AN Gerüste, Hebezeugen, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen Die Vorhaltung der genannten Anlagen, Einrichtungen und Geräte entspricht der vertraglichen Dauer gemäß BVB sowie den Positionen im Leistungsverzeichnis.
0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen. Grundsätzlich sind alle durch den AN zu liefernde und/oder einzubauenden Stoffe, Materialien und Bauteile, die im Verlauf der Bauausführung oder nach Abnahme in den Besitz des AGs übergehen, in neuwertigen, ungebrauchten Zustand zu verwenden. Geplante Abweichungen von diesem Grundsatz sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung anzuzeigen und bedürfen dessen Zustimmung.
0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile Wenn nicht geregelte bzw. genormte Stoffe, Bauteile oder Bauprodukte verwendet werden sollen, sind eigenverantwortlich durch den AN die Verwendbarkeitsnachweise (z. B. Zustimmung im Einzelfall) zu erbringen und rechtzeitig vor der geplanten Ausführung dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen. Entfällt
0.2.12 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs- und Gütenachweise. Entfällt.
0.2.13 Bedingungen zur Verwendung auf der Baustelle gewonnener Stoffe Alle im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen ausgebauten Stoffe und Materialien gehen in das Eigentum des AN über, insofern nicht anders beschrieben. Außergewöhnliche Funde (z. B. Funde von mutmaßlich ideellem oder monetärem Wert) sind dem AG unverzüglich zu melden.
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Allgemeine Vorbemerkungen
0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des AGs zu entsorgenden Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transport, Entsorgung und die vom AG zu tragenden Entsorgungskosten. Siehe jeweilige Positionsbeschreibung.
0.2.15 Art, Anzahl, Menge oder Maße der Stoffe und Bauteile, die vom AG beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe. Vom AG werden keine Stoffe, Bauteile oder Bauelemente zur Leistungserbringung zur Verfügung gestellt.
0.2.16 Umfang an Übernahme durch den AG über das Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen oder zur Verfügungstellen von Geräten oder Arbeitskräfte durch den AG. Der AG übernimmt keine der Leistungen und stellt keine Arbeitskräfte zur Verfügung.
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer. Es sind keine Leistungen für andere Unternehmer zu erbringen.
0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem AN für Gebäudeautomation. Es bestehen keine derartigen Forderungen.
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme. Der AN hat dem AG den Zugang zur Baustelle jederzeit zu ermöglichen. Andere auf der Baustelle tätige Firmen müssen in Teilen an durch den AN zu erbringende, ggf. noch nicht abgenommene Leistungen anschließen. Der AN hat dafür zu sorgen, dass seine eigene Leistung dadurch keinen Schaden nimmt und abnahmefähig bleibt. Wenn aus Sicht des AN dazu Leistungsfeststellungen erforderlich sind, ist das Verlangen rechtzeitig und begründet an den AG heranzutragen. Davon unberührt bleibt das Abnahmeverlangen nach VOB nach Beendigung der Fertigstellung eigenen Leistungen des Gesamtvorhabens.
0.2.20 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat, durch einen besonderen Wartungsvertrag. Entfällt
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Planunterlagen. Sofern die abzurechnenden Leistungen den Plänen nicht eindeutig entnommen werden können, ist ein gemeinsames Aufmaß mit der OÜ des AG vor Ort durchzuführen und von allen Beteiligten zu bestätigen. Das Aufmaß ist in Papier und digital (GAEB DA11) zu übergeben. Aufmaße sind in Positionsreihenfolge und positionsweise kumulativ zu fassen. Zu jedem Einzelaufmaß ist ein Aufmaßdeckblatt zu erstellen, auf dem · Positionsmenge gesamt Soll, · Positionsmenge Gesamt Ist · Positionsmengenzuwachs zum jeweiligen Aufmaß ablesbar gelistet ist.
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Allgemeine Vorbemerkungen
0.3 Sonstiges 0.3.1 Sicherungsmaßnahmen: Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der AN vor Beginn der Arbeiten, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: · Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen · Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gemäß Arbeitsschutzgesetz · Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG oder andere Vorschriften gefordert werden. · Sachkundenachweis für Eingriffe in den Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der Baustelleneinrichtung notwendig sind · Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit erforderlich · sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten Unterlagen. Der verantwortliche Fachbauleiter und der Sicherheitsbeauftragte des AN sind für die Sicherheit bei der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle zuständig und verantwortlich. Der Sicherheitsbeauftragte des AN ist auch zuständig für die frist- und sachgerechte Aufstellung der Arbeitsanweisungen für die sicherheitsrelevanten Bauabläufe. Der AN hat für die Dauer der Bauausführung alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung baulicher Anlagen und Einrichtungen aller Art, sowie Bäumen, gärtnerischen Anlagen und dritten Personen, auf der Baustelle erforderlich sind. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es dürfen keine schädlichen Stoffe, wie Mineralöle, Säuren, Laugen, sonstige Chemikalien oder bodenverfestigende Stoffe ausgegossen werden. Für alle Baumaßnahmen auf der Baustelle sind die außerhalb des Baugrundstücks auftretenden Erschütterungseinwirkungen auf benachbarte Gebäude, Menschen in Gebäuden und empfindliche Einrichtungen so gering, wie nach den anerkannten Regeln der Technik möglich, zu halten. Achtung: Es besteht ein hohes Risiko, dass durch Erschütterungen Schäden an der (starrer) Bestandsabdichtung entstehen können Hier ist die Einbindung der OÜ / Tragwerksplaner und Architekt v.a. bei den großen Abbrüchen in der Westhalle (Decken / Dach / Unterzüge) zwingend notwendig. Angrenzender Besitz ist gegen Beschädigungen zu sichern. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass während der Baumaßnahme die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere StVO, die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie die Richtlinien für die Sicherung der Arbeitsstellen von Straßen (RSA) eingehalten werden. Der AN ist verpflichtet, die für den AG geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten. Folgende Kernarbeitszeiten sind zu beachten: Montag bis Freitag: von ca. 07:00 bis ca. 20:00 Uhr Samstag: von ca. 07:00 bis ca. 18:00 Uhr Ausnahmen sind mindestens 7 Tage vorher bei der örtlichen OÜ anzumelden.
0.3.2 Ausführung: Grundlage für alle Arbeiten und die Abrechnung ist die VOB/C in aktueller Fassung. Es gelten die einschlägigen Normen und Richtlinien in aktueller Fassung.
0.3.3 Abnahmen: Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahmeersuchen hat der AN selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter gleichzeitiger
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Allgemeine Vorbemerkungen
Benachrichtigung der OÜ und Zusammenstellung der Unterlagen für die Abnahmedokumentation. Der AN hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Muss die Abnahme aus Gründen wiederholt werden, die der AN zu vertreten hat, so ist er zur Kostenerstattung der Mehrkosten verpflichtet.
0.3.4 Bemusterung: Es sind Handmuster für Profile und Oberflächen durch den AN vor Ausführung vorzulegen und durch den Architekten / AG freigeben zu lassen. Eine Wiedervorlage bei Nichtfreigabe bis zur Freigabe ist einzukalkulieren. Bemusterung und auch dessen Abhängigkeiten sind im Bauablaufplan darzustellen.
0.3.5 Dokumente und Dokumentenaustausch: Der AG erhält alle Pläne, die der AN erstellt hat, digital als PDF- und DWG/DXF-Datei vom AN. Die Werk- und Montageplanungen sind gemäß der Vorgabe Bauzeitenplan vom AN zur Prüfung auf dem bereitgestellten internetbasierten Datenserver (Planradar) einzustellen und gleichzeitig ist der Architekt / Bauherr per Mail über das Hochladen zu informieren. Die Verwendung von Planradar ist verpflichtend. Der Objekt- und Fachplanung stehen 10 Arbeitstage Prüfzeit für die Prüfung der Werk- und Montageplanung der AN zur Verfügung. Auch die geprüften Pläne werden auf dem internetbasierten Projektmanagementsystem durch den Architekten hochgeladen und vom AN heruntergeladen mit dem Ziel die Eintragungen in seine Werk- und Montagepläne zu übernehmen. Anschließend werden die Pläne nochmals zur endgültigen Freigabe hochgeladen. Erst nach Freigabe durch den AG / Architekt kann mit der Produktion begonnen werden.
0.3.6 Leistungsumfang: Alle in den Positionen beschriebenen Leistungen verstehen sich grundsätzlich, wenn nicht anders beschrieben, jeweils inklusive: · Lieferung, Montage/ Einbau einschließlich aller erforderlichen Befestigungs- und Hilfsmittel oder · Demontage / Rückbau einschl. Entsorgung (wenn in der jeweiligen Position nicht anders gefordert). Dem Bieter wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. In nachfolgender Leistungsbeschreibung wird der Umfang der zu erbringenden Leistungen beschrieben. Die angebotene Bauart muss alle beschriebenen Randbedingungen und Besonderheiten berücksichtigen. Anfallende Planungsleistungen durch eine andere als die vorgeschlagene Ausführungsart sind Sache des AN und gehen zu dessen Lasten, einschließlich aller dadurch ggf. anfallenden weiteren Kosten wie zusätzliche Prüfgebühren. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist durch den AN zu erbringen und freigeben zu lassen.
0.3.7 Planungen des AG Leistungsbestandteil des AG´s ist die Bereitstellung der Planunterlagen digital im PDF und DWG/DXF-Format zum Zwecke der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung. Dies betrifft auch die Planindizes. Die Ausfertigungen als Plots oder Papierpausen sind durch den AN direkt bei einem Kopierservice zu beauftragen oder eigenständig zu erstellen. Subunternehmer des AN´s erhalten die Plandateien oder Papierpläne durch den AN. Die Übergabe der Pläne erfolgt, beginnend zum Bauanlaufgespräch, gestaffelt nach
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Allgemeine Vorbemerkungen
Erfordernis gem. Bauablauf. Zu beachten ist, dass der AN zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen Anspruch auf Übergabe eines vollständigen Plansatzes hat, sondern die Übergabe sukzessive erfolgt. Die Planliefertermine sind gemäß der Planlieferfristen im, vom AN zu liefernden, Detailterminplan darzustellen und mit dem AG in Folge abzustimmen. Grundlage der zu erbringenden Leistungen und der Planungen des AN bilden: · die Ausführungszeichnungen des Objektplaners, · die Werk- und Montageplanungen · und ggf. ergänzende Pläne beteiligter Fachplaner
Die Koordination der übergebenen Ausführungsgrundlagen und die weitere Verwendung z. B. für die Arbeitsvorbereitung der eigenen Leistung, ist allein Sache des AN und in den Einheitspreisen enthalten. Das gleiche gilt für Alternativausführungen des AN´s zu geplanten Lösungen des AG´s. Vom AN sind alle Planungsleistungen / Nachweise zu erbringen, die über die vom AG zur Verfügung gestellten hinausgehen, insbesondere: · Planungen und Berechnungen für alle vom AN angebotenen alternativen Lösungen gemäß Leistungsbild der HOAI inklusive der Übernahme der Kosten aller daraus resultierenden Prüfungen und Genehmigungen.
Vor Ausführung werden durch den AG je Gebäudeteil und Etage 2 Achsen in Abstimmung mit dem AN gekennzeichnet. Weitere ggf. erforderliche Achsen sind durch den AN selbst für seine Leistungen anzulegen. Zudem werden pro Gebäudeteil und Etage ein Meterriss durch den AG für die Bauausführung zur Verfügung gestellt. Der Verzug von diesen an die entsprechenden Stellen ist durch den AN selbstständig durchzuführen. Der AN ist verpflichtet, alle ihm übergebenen Unterlagen auf Ihre Übereinstimmung und Richtigkeit zu überprüfen (vgl. § 3 VOB/B) und den AG auf etwaige Unstimmigkeiten oder Mängel hinzuweisen. Die Überprüfung der Unterlagen durch den AN muss so zeitnah erfolgen, dass kein Verzug in der Ausführung eintritt.
Die dem AN zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen, Zeichnungen, Berechnungen, Modelle sowie sonstigen projektspezifischen Informationen sind vom AN sorgfältig zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Vorbereitung und Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu verwenden. Eine Weitergabe der Unterlagen oder darin enthaltener Informationen an Dritte ist nur zulässig, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen erforderlich ist (z. B. an Nachunternehmer, Fachplaner oder Lieferanten) und diese entsprechend zur vertraulichen Behandlung verpflichtet werden. Eine anderweitige Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe, insbesondere für andere Projekte oder Zwecke außerhalb des gegenständlichen Bauvorhabens, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AG unzulässig. Nach Abschluss der Arbeiten sind die überlassenen Unterlagen auf Verlangen des AG zurückzugeben oder datenschutzkonform zu löschen.
0.3.8 Planungen des AN · Ausführungspläne/ Änderungen / Freigaben: Alle zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne (im pdf und dwg Format), Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG rechtzeitig zu übergeben. Ausführung nach diesen Unterlagen erst nach Freigabe durch den Planer/ Architekten. Vom AN ist eine fortlaufende (alle Pläne und sonstige Unterlagen beinhaltende) Planliste zu führen. Diese ist bei Übergaben von Plänen und sonstigen Unterlagen jeweils beizulegen. Die übergebenen Unterlagen sind in der Planliste zu kennzeichnen. Der Aufbau der Planliste ist vor Erstellung abzustimmen. Zusätzlich werden alle
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Allgemeine Vorbemerkungen
Planunterlagen auf eine vom AG vorgegebene Plattform geladen und an die AG-Objektüberwachung, Planer, Projektsteuerung und AG versendet. Der AN hat spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung eine tabellarische Übersicht über die von ihm zu erstellenden Unterlagen aufzustellen, mit Angabe der Terminvorschläge für die Vorlage der Unterlagen, die sich am jeweiligen Ausführungsbeginn der Leistungen und den erforderlichen Vorlaufzeiten orientieren, und diese Übersicht dem AG zur Freigabe vorzulegen. In gleicher Weise hat der AN die durch den AG im Zuge der Bauausführung beizustellenden Unterlagen gemäß den vereinbarten Vorlauffristen terminlich zu planen und aufzulisten (Planabrufliste).
· Ausführungspläne/ Änderungen / Freigaben: Der AN ist voll verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und die Übereinstimmung der Werkstatt- und Montagepläne untereinander und mit den Vertragsunterlagen. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen bezieht sich auf die allgemeine Übereinstimmung mit den Vertragsunterlagen und ist nicht notwendigerweise vollständig, beinhaltet z. B. keine Mengenprüfung oder vollständige Prüfung von Massen, sowie keine bauphysikalischen Prüfungen. Vor Einreichung der Werkstattpläne ist dem AG ein Terminplan mit Vorlageterminen, Prüfumlauffristen, Freigabeterminen und Montageterminen vorzulegen, der alle Vertragstermine berücksichtigt. Dieser Plan ist 7 Tage nach Leistungsabruf Werkplanung vorzulegen. Vom Prüfstatiker zu prüfende Unterlagen sind nach Erfordernis dem Prüfstatiker selbstständig in vollem Umfang rechtzeitig zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Parallel sind die OÜ, Architekt und der Tragwerksplaner zu informieren. Die Prüfdauer des Prüfstatikers und des AG ist mit ca. 3 Wochen zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Planung, die im Auftrag des AG von Dritten zu prüfen ist. Im Rahmen der Schlussdokumentation ist die gesamte Werkplanung dem AG in PDF und DWG/DXF-Format zu übergeben. Alle mit der Werkstatt- und Revisionsplanung entstehenden Kosten sind in die EP einzukalkulieren, sofern keine Leistungspositionen hierfür vorgesehen sind. Anfallende Prüfgebühren für technische Änderungen, Sondervorschläge oder temporäre Baubehelfe des AN, die vom AG nicht verschuldet werden, gehen zu Lasten des AN.
· Anforderungen an Montage- und Werkstattzeichnungen. Die CAD-Vorgaben des AG sind zu beachten und einzuhalten. Die Montage- und Werkstattplanung ist auf Basis der Ausführungsplanung der einzelnen Planungsbeteiligten zu erstellen. Die vom AG übergebenen Pläne können auf keinen Fall zu Montage- und Werkstattplänen erhoben werden. Der AN hat seine Montage- und Werkstattplanung mit den übrigen am Bau beteiligten Gewerken zu koordinieren. Die Werkstatt- und Montageplanung ist vom AN als koordinierte und abgestimmte Gesamtunterlage seines Gewerkes an den AG zu übergeben. Das Zusammenführen der Planunterlagen von möglichen Subunternehmern ist Sache des AN. In den Zeichnungen ist grundsätzlich die tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistung anzugeben. Die Montage- und Werkstattpläne sind grundsätzlich nach den DIN-Normen im Maßstab 1:50 / 1:20 (Grundrisse, Ansichten) anzufertigen. Details und Schnitte sind, wo erforderlich, im Maßstab 1:5 / 1:2 zu erstellen. Des Weiteren sind Detailpläne für Sonderkonstruktionen anzufertigen. Alle Planunterlagen sind in pdf und dwg Format zu übergeben. Der AN hat eine Planlieferliste zu führen und zu aktualisieren und bei Planübergaben beizufügen. Alle Zeichnungen, Pläne und Berechnungen entsprechen zum Zeitpunkt der Übergabe an den AG dem letztgültigen Stand der örtlichen Verhältnisse. Änderungen durch den AN, die vom Ergebnis der Ausführungsplanung abweichen, sind
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Allgemeine Vorbemerkungen
durch den AN auf seine Kosten mit den Planungsbeteiligten abzuklären. Vorab sind diese Änderungen an die OÜ und Architekten anzuzeigen. Dies gilt ebenfalls für Sondervorschläge. In den zeichnerischen Unterlagen hat der AN Anschrift, Name des Bearbeiters, Datum der Bearbeitung sowie den Namen des internen Prüfers anzugeben und die entsprechenden Unterschriftsvermerke für die eigenständige Bearbeitung und Prüfung zu dokumentieren.
· Planprüfung / Wiedervorlage: Für die Klärung offener Punkte finden nach Erfordernis Koordinierungsgespräche beim zuständigen Planer, ggf. auch in dessen Baustellenbüro, statt. Prüfkommentare und Korrekturen sind vollständig einzuarbeiten. Sollte eine Korrektur nicht übernommen werden, ist dies auf dem Plan zu vermerken und im Anschreiben zu begründen. Sämtliche Planänderungen sind in der Indexliste zu dokumentieren und im Plan durch Wolken zu kennzeichnen. Sollten durch den AG im Rahmen der Prüfung Vertragsabweichungen des AN nicht erkannt werden, so hat dies keinen Einfluss auf die vertraglich geschuldete Leistung und entbinden den AN nicht von seinen Leistungspflichten. Insofern gehen hieraus etwaig resultierende Folgekosten wie bspw. Rückbau zu Lasten des AN. Werden Änderungen oder Ergänzungen an den vorgelegten Unterlagen verlangt, so wird der AN diese unverzüglich durchführen und die Unterlagen ausschließlich bei geforderter Wiedervorlage erneut innerhalb einer Woche nach Rückgabe zur Einsichtnahme vorlegen. Die Überarbeitung der Planung anhand von Prüfanmerkungen wird nicht gesondert vergütet. Hat der AN die Änderungswünsche in die Pläne eingearbeitet und legt sie erneut zur Freigabe vor, so erfolgt die Freigabe innerhalb von 10 Arbeitstagen, wenn das Planpaket überschaubar ist und keine umfangreiche Fachplanerkoordination erforderlich ist. Sollten hier noch weitere Änderungen erforderlich sein, sind diese durch den AN ebenfalls kostenfrei umzusetzen. Terminlicher Verzug aufgrund von Planungsüberarbeitungen gehen zu Lasten des AN Nicht genehmigte Unterlagen haben für die Ausführung keine Gültigkeit. Die Eintragungen in die Prüfexemplare sind in der Ausführung zu berücksichtigen. Jedes Gewerk hat von den betreffenden Zeichnungen/Unterlagen Baustellenoriginale zu führen. Dabei sind Änderungen, die sich ergeben, farbig festzuhalten. Diese müssen später für die Dokumentation in die Originale übernommen werden. Die Änderungen sind mit Änderungsindex zu kennzeichnen. Bei Wiederholungsprüfungen sind die Unterlagen hinsichtlich Form und Anzahl wie beschrieben rechtzeitig überarbeitet vorzulegen. Der Prüfzeitraum des Prüfingenieurs ist gesondert vom Prüfzeitraum des AG zu beachten und vom AN direkt mit dem Prüfingenieur abzustimmen.
0.3.9 Rechnungslegung (zu § 14 VOB/B): Die Rechnungsstellung ist gem. VOB/B durchzuführen. Das Merkblatt des AG zur Rechnungslegung als Bestandteil der Verdingungsunterlagen ist zu beachten.
0.3.10 Baureinigung: Die Sauberhaltung des umliegenden, öffentlichen Straßenraumes ist nach Erfordernis und nach Vorgabe der OÜ vorzusehen und bis zum Ende der eigenen Arbeiten sicherzustellen. Die entsprechenden Reinigungsarbeiten sind in den notwendigen Intervallen in die Einheitspreise einzukalkulieren. Verschmutzungen der angrenzenden, öffentlichen Verkehrswege sind seitens des AN unverzüglich zu beseitigen. Bei Verletzung dieser Verpflichtung behält sich der AG ausdrücklich Ersatzmaßnahmen vor. Die Arbeitsplätze auf der Baustelle sind arbeitstäglich zu reinigen, Abfälle sind arbeitstäglich zu entsorgen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht erfolgt die 13.08.2026 - Seite 14 von 50
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Allgemeine Vorbemerkungen
Reinigung ohne weitere Ankündigung oder Fristsetzung bauseits zu Lasten des AN.
0.3.11 Baubesprechungen: Nach Auftragserteilung - in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten - hat der AN der OÜ schriftlich den vorgesehenen Baustellenleiter (Vorarbeiter/ Fachbauleiter im Sinne der LBO) zu benennen. Dieser muss für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und schreiben können. Der benannte Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen der OÜ entgegen- zunehmen und im Namen des AN zu handeln. Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen hat der AN zwei Wochen vor und während der Durchführung seiner Bauleistungen den Fachbauleiter oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden. Der Bauleiter muss Deutsch mindestens in der Kompetenzstufe B2 beherrschen. Freistellungen von dieser Verpflichtung können nur im Einzelfall durch die OÜ ausgesprochen werden.
Jedes am Bau beteiligte Gewerk hat seinen eigenen Bauleiter zu stellen. Dieser muss, während der Ausführungszeit der eigenen Leistungen, immer vor Ort präsent sein.
0.3.12 Bautagesberichte, Stundenlohnarbeiten: Der AN-Bauleiter hat täglich einen Bautagesbericht zu erstellen, der alle Angaben enthält, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können.
Hierzu gehören auch: · Angaben über das Wetter und die Temperaturen · Beginn und jeweiliger Stand der Leistungen · Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter · Angaben über eingesetzte Nachunternehmer mit Personalstärke und ihrer Qualifikation · Angaben über Stoffprüfungen · Angaben über Unterbrechungen und Verzögerungen der Arbeit · Angaben über Abnahmen von Behörden, Leistungsprüfung u. a. · Besondere Vorkommnisse Die Eintragungen im Bautagesbericht haben urkundliche Bedeutung. Die Bautagesberichte sind wöchentlich, spätestens bis zum 2. Arbeitstag nach der Berichtswoche 1-fach mit Durchschrift dem AG/ Objektüberwacher zu übergeben. (Ausfertigung 1 = AG, Ausfertigung 2 = OÜ). Die Kosten sind in die Einheitspreise enthalten. Stundenlohnarbeiten muss der AN der OÜ des AGs vor Ausführung anmelden und sich vor Ausführung freigeben lassen. Stundenlohnzettel, die Nebenarbeiten auf besonderen Nachweis beinhalten, sind am gleichen Tag spätestens am nächsten Werktag nach dem Ausführungstag mit genauen Angaben über die durchgeführten Arbeiten (Namen der Arbeitnehmer, Beginn und Ende der Arbeiten, Ausführungsart, -ort etc.) der OÜ des AG zur Unterschrift in doppelter Ausführung vorzulegen. Zusätzliche Arbeiten jeder Art finden bei der Endabrechnung nur dann Anerkennung, wenn diese vor Ausführung schriftlich angemeldet, schriftlich vereinbart und von der Bauherrschaft bestätigt sind. Schlussrechnungslegung ist erst dann möglich, wenn eine Abnahme erfolgt ist. Eine Schlussrechnungsprüfung ist ohne Vorlage der vollständigen Bautagesberichte, Lieferscheine, Wiegekarten, Aufmaße und aller weiteren Dokumentationen, die in diesem LV erwähnt bzw. gefordert sind, ausgeschlossen.
Der AN hat für seine Leistungsbereiche (LB) jeweils eine entsprechende Dokumentation 13.08.2026 - Seite 15 von 50
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Allgemeine Vorbemerkungen
der ausgeführten Arbeiten nach Vorgabe des AG zu erstellen. Diese ist sechs Wochen vor Abnahme der Leistungen zur Prüfung an den Planer / die Bauüberwachung zu übergeben.
Die einzelnen Schritte der Leistungen AN sind gemeinsam mit der OÜ des AG von der Bauleitung AN technisch abzunehmen; Ergebnis und weitere Maßnahmen sind zu protokollieren.
0.3.13 Baustelleneinrichtung des AN: Der Baustelleneinrichtungsplan wird bauseits geliefert. Die Aufstellung von Containern des AN ist nur mit Zustimmung des AG und in Abstimmung mit der OÜ möglich. Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser zu den vorhandenen Anschlüssen sind eigenverantwortlich zu verlegen, zu sichern und nach Beendigung zurückzubauen.
0.3.14 Termine: Vertragsgesamt- und Einzel- bzw. Zwischenfristen regeln sich nach dem Formblatt 214- BVB Der der Verdingungsunterlage beigefügte Rahmenterminplan dient nur zur Veranschaulichung der erforderlichen Bauabfolge für die Kalkulation. Dieser Terminplan ist kein Vertragsbestandteil
0.3.15 Bestandsunterlagen: Vom AN ist eine Baudokumentation in 3-facher Ausfertigung sowie in digitaler Form zu erstellen. Die Standards für die Aufstellung der Bestandsunterlagen werden noch bekannt gegeben. Sollten Bestandsunterlagen übermittelt werden müssen, so finden sich hierzu nähere Information in den technischen Vertragsbedingungen.
0.3.16 Dokumente: Die als Anlagen beigefügten Dokumente sind Bestandteil der Angebotsunterlagen und als Vertragsgrundlagen vom Bieter bei der Erstellung seines Angebotes unbedingt zu beachten. Mit der Unterzeichnung seines Angebotes bestätigt der Bieter auch die Kenntnisnahme dieser Unterlagen.
0.3.17 Anzeigepflicht Der AN ist verpflichtet, seiner Anzeigepflicht bei den zuständigen Behörden nachzukommen. Genehmigungen sind dem Bauherrn/ Vertreter des Bauherrn rechtzeitig, jedoch mindestens 8 Tage vor Beginn der Arbeiten im Original zu übergeben. Der Berufsgenossenschaft ist 4 Wochen vor Beginn der Baumaßnahme die Anzeige gemäß DGUV 101-004 vorzulegen. Jeder vertrags-, kosten- und terminrelevante Schriftverkehr hat auf dem Postweg im Original mit dem AG zu erfolgen und in Kopie an das durch den AG beauftragte Planungsbüro/ die OÜ. Zusätzlich ist der Schriftverkehr immer per E-Mail an das Planungsbüro, der OÜ, dem AG sowie der Projektsteuerung zu versenden.
0.3.18 Schlechtwettertage Witterungsbedingte Unterbrechungen der Bauausführung (z. B. durch Frost, starke Niederschläge, Schnee, Sturm oder andere ungünstige Witterungsverhältnisse) berechtigen grundsätzlich nicht zu gesonderten Vergütungsansprüchen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen unter Berücksichtigung der üblichen und zu erwartenden Witterungsverhältnisse (Durchschnitt der letzten 10 Jahre, Wetterstation Leipzig/Halle, DWD) sowie der jahreszeitlichen Bedingungen zu kalkulieren.
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Allgemeine Vorbemerkungen
Erforderliche Schutzmaßnahmen, Stillstandzeiten sowie Mehraufwendungen infolge üblicher Witterungseinflüsse sind, sofern nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben, mit den Einheitspreisen abgegolten. Nur außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Witterungsereignisse können – nach gesonderter Prüfung durch den Auftraggeber – eine Anpassung der Ausführungsfristen begründen. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung entsteht hieraus nicht.
Technische Vorbemerkungen Oberlicht
Allgemeines / Leistungsumfang Die Leistungen umfassen sämtliche Arbeiten zur Herstellung einer dauerhaft dichten, funktionsfähigen und nachweispflichtig geprüften Pfosten-Riegel-Fassade, einschließlich Lieferung, Einbau und Schutz der Fassade. Alle Leistungen verstehen sich als fertig hergestellte, funktionsfähige und geprüfte Leistung, auch wenn einzelne Arbeitsschritte nicht gesondert beschrieben sind.
Nebenleistungen gemäß DIN 18299, DIN 18331 und DIN 18300 sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, sofern sie nicht als eigene Position ausgeschrieben sind
Grundsätzlich sind die aufgeführten Richtlinien, Regelwerke, DIN- und EN – Normen in der aktuellsten Fassung maßgebend.
Normen & Vertragsgrundlagen Es gelten die einschlägigen Normen und Richtlinien der aktuellsten Fassung, insbesondere: VOB/B und VOB/C (aktuelle Fassung) DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ DIN 18335 „Stahlbauarbeiten“ (VOB/C) DIN 18357 „Beschlagarbeiten“ (VOB/C) DIN 18360 „Metallbauarbeiten“ (VOB/C) DIN 18361 „Verglasungsarbeiten“ (VOB/C) DIN 18363 „Beschichtungsarbeiten“ (VOB/C) DIN 18364 „Korrosionsschutzarbeiten“ (VOB/C)
Vorgaben der Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen des AG Aufmaß- und Prüfpflichten gemäß § 3 und § 4 VOB/B Der AN hat alle Unterlagen vor Ausführung zu prüfen. Unklarheiten oder Kollisionen sind vor Beginn schriftlich anzuzeigen.
Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1 und nach DIN 18055 Glas im Bauwesen nach DIN 18008, VFF Merkblatt, Verband der Fenster- und Fassaden- Hersteller "Beschichten von Stahlteilen im Metallbau". EN 13830 für Vorhangfassaden ( CE Kennzeichnung ) EN 13241 1 Tore ohne Feuer- Rauchschutzeigenschaften ( CE Kennzeichnung ) Unfallverhütungs-Vorschriften. Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den Richtlinien des System-Herstellers geplant und gefertigt werden.
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Technische Vorbemerkungen Oberlicht
Allgemeine Angaben zur Ausschreibung Nachfolgend wird auf Technische Spezifikationen Bezug genommen. Die Angebote müssen den der mit der Ausschreibung geforderten Technischen Spezifikationen entsprechen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung, Lieferung und Montage Pfosten-Riegel-Oberlicht, gem. gültiger Richtlinien EN in der aktuellsten Fassung einschließlich Oberflächenendbehandlung, Verglasung. Art und Umfang der anzubietenden Leistungen werden nachfolgend beschrieben.
Stoffe und Bauteile, die der AN zu liefern hat und die damit in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein.
Angebotszeichnungen Die der Leistungsbeschreibung beigefügte Fensterübersicht mit Fensteraufteilung und Öffnungsarten sowie Planungsunterlagen zur Baukörperausbildung und den dafür verwendeten Materialien enthalten u.a. die Darstellung der Baukörperanschlüsse, der Laibungsausbildungen, ggf. mit Anschlagbreiten. Soweit die Leistungsbeschreibung keine Angaben zu Profilquerschnitten enthält, können die für die Ermittlung der erforderlichen Querschnitte nötigen Angaben diesen Planungsunterlagen entnommen werden. Soweit der Leistungsbeschreibung Detailskizzen beigefügt sind, dienen sie als Anhalt für die Angebotsbearbeitung und stellen eine mögliche Lösung dar.
Vom Bieter mit dem Angebot vorzulegende Nachweise
- Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der zuständigen Landesbauordnung (LBO). Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit kann durch Vorlage des gültigen Eignungsnachweises für das angebotene System vom Institut für Fenstertechnik (ift), Rosenheim und der Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V., Frankfurt oder durch Vorlage des RAL-Gütezeichen Metallfenster erfolgen. Bieter, die nicht über diesen Nachweis verfügen, müssen einen vergleichbaren Nachweis vorlegen. Darin muss ein dafür geeignetes Institut bestätigen, dass das System und die zugehörige Systembeschreibung der angebotenen Konstruktion positiv geprüft ist und über eine Systemprüfung eine Klassifizierung der angebotenen Konstruktion Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Windwiderstand, Bedienkräfte, mech. Festigkeit und Dauerfunktion gemäß den gültigen Richtlinien EN in der aktuellsten Fassung vorgenommen wurde. Dieser Nachweis ist nach Auftragserteilung im Rahmen der W&M Planung zu erbringen.
- Eine werkseigene Produktionskontrolle, wie sie im Zusammenhang mit Leistungserklärung und CE-Zeichen gem. gültiger Richtlinien EN in der aktuellsten Fassung gefordert wird, ist ebenfalls nachzuweisen. Dieser Nachweis ist mit der Vorlage des RAL-Gütezeichens erbracht. Die vom Bieter für eventuell erforderliche Zusatz- oder Sonderprüfungen vorgesehenen Prüfinstitute sind bei der Angebotsabgabe zu benennen.
- Den Nachweis, dass die in dieser Ausschreibung geforderten energetischen Werte erfüllt werden. Bei diesem Nachweis sind die Ausführungen des gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Vorgaben der gültigen Richtlinien EN in der aktuellsten Fassung und die Forderungen dieser Ausschreibung zu berücksichtigen.
- Den Nachweis der von den anzubietenden Bauteilen geforderten Schalldämmwerte. Ausschließliche Grundlage für die jeweiligen Mindestanforderungen gemäß gültiger Richtlinien EN in der aktuellsten Fassung. Die Schalldämmung eines Fensters wird mit der Kenngröße Rw(C;Ctr) in dB deklariert. Dabei können laut Planung Anforderungen an die Kenngrößen Rw und/oder Rw(C) und/oder Rw(C;Ctr) gestellt werden. Rw ist das bewertete Schalldämm-Maß, C und Ctr sind die Spektrumanpassungswerte gem. Spektrum 1 und 2 nach den gültigen Richtlinien EN in der aktuellsten Fassung. DIN 4109 legt einen Rechenwert Rw,R fest, der sich wie folgt errechnet: 13.08.2026 - Seite 18 von 50
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Technische Vorbemerkungen Oberlicht
Rw,R = Rw - 2 dB (Vorhaltemaß). Gefordert wird also der Nachweis des Rw -Wertes der angebotenen Konstruktion, worin das Vorhaltemaß für den eingebauten Zustand nicht enthalten ist.
Nachweis der feuchtetechnischen Anforderungen im Baukörperanschlussbereich Der Baukörperanschluss hat den Vorgaben der gültiger Richtlinien EN in der aktuellsten Fassung und/ oder den Planungsvorgaben der anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Die Erfüllung der mit diesen ZTV aufgestellten wärme- und feuchte- technischen Forderungen für den Baukörperanschluss ist durch eine Temperaturfeld- berechnung mit graphischem Isothermenverlauf durch die Anschlussausbildung nachzuweisen. Diesem Nachweis muss der Verlauf der 13 °C-Isotherme als schimmelpilzkritische innere Oberflächentemperatur ( gem. gültiger Richtlinien EN in der aktuellsten Fassung) zu entnehmen sein. Zusätzlich ist über eine Isothermenverlaufsberechnung auch der fRsi-Wert zu ermitteln.
Statischer Nachweis/ Standsicherheit Der AN hat alle von ihm angebotenen Konstruktionen statisch zu überprüfen und dem AG einen statischen Nachweis über die Einhaltung sämtlicher statischer Forderungen für das Oberlicht einschl. aller Einbauteile in prüfbarer Ausführung vorzulegen. Der AN hat die statischen Berechnungen / Vordimensionierung der zum Einbau kommenden Teile alleinverantwortlich durchzuführen. Der AN bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er bei der Bemessung und Kalkulation der ausgeschriebenen Leistungen / Konstruktionen die Gebäudeform, die zu berücksichtigenden Windlasten (Druck und Sog) sowie alle weiterhin wirkenden Belastungen in seinem Angebot berücksichtigt hat. Statische Bedenken gegen die geplante Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen sind spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich durch den AN dem AG mitzuteilen. Gem. § 3 Abs. 5 VOB/B handelt es sich bei dem rechnerischen Nachweis um eine Vertragsleistung, die in einer gesonderten Position ausgewiesen wird.
Die Konstruktion einschließlich der Verbindungselemente muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Hierbei dürfen keine Kräfte aus dem Rohbau auf Fassaden einwirken.
Alle Verbindungen, Befestigungen müssen so konstruiert sein, dass ein Toleranzausgleich nach DIN 18202 / von ca. ± 2 cm in der Vertikalen und Horizontalen gegenüber dem Rohbau möglich ist.
Die Befestigungsmittel dürfen temperaturbedingte Dehnungen nicht behindern. Sie müssen die geräuschfreie Aufnahme der Dehnung an Bauanschlüssen und Stößen ermöglichen. Bauwerksbewegungen, Setzungen des Rohbaus und absehbare Formänderungen sind durch geeignete Bauanschlüsse zu berücksichtigen. Die Fensterkonstruktion einschließlich der Verbindungselemente muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können.
Allgemeine Technische Anforderungen Die TV, die Leistungsbeschreibung und die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Zeichnungen erläutern das geforderte Konstruktionsprinzip. Die technischen Forderungen der ZTV und die mit dieser Ausschreibung vorgegebene formale Gestaltung sind verbindlich. Die in den TV genannten "Grundanforderungen" basieren auf der Bau- produktenverordnung (BauPVO). Die konstruktive Ausbildung ist dem Bieter aufgrund der
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Leistungsverzeichnis
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Technische Vorbemerkungen Oberlicht
betriebseigenen Verfahrensweise und der vorgesehenen Konstruktion freigestellt, jedoch sind die vorgegebenen Abmessungen, insbesondere Ansichtsbreiten einzuhalten.
Werkstatt- und Montageplanung (Werkplanung) Nach Auftragserteilung ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung (z.B. Fertigungszeichnungen) von allen Positionen anzufertigen. Zulässige Maßtoleranzen im Hochbau sind zu berücksichtigen und in die Werk- und Montageplanung einzuarbeiten. Den Planunterlagen (z.B. Positionsplänen) sind die dazugehörenden Schnittzeichnungen übersichtlich zuzuordnen. Gemäß VOB/C müssen aus den Zeichnungen Konstruktion, Maße, Bauanschlüsse, Befestigung, Einbau und Einbaufolge erkennbar sein. Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die Zeichnungen vom AG oder dessen Beauftragten auf Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen geprüft und für die Fertigung freigegeben sind.
Gerüste Für den Einbau des Oberlichtes (ab einer Arbeitshöhe ab 3,00 m von OKFFB) hat der AN ein Arbeitsgerüst / Absturzsicherung von innen zu stellen, diese Leistungen sind einzukalkulieren.
Art und Umfang der Leistungen Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbau- und Verglasungsarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von:
· Stahl Oberlicht
Konstruktionssystem Der Ausschreibung liegen die Konstruktionsmerkmale Stahl-Konstruktionen zugrunde. Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlägeauswahl muss nach den gültigen Unterlagen des angebotenen System-Herstellers erfolgen.
Angaben zur Leistungsbeschreibung Grundlage des Angebotes sind die Leistungsbeschreibung, Detailvorgaben, Pläne des Architekten in Form von Fassadenübersichten, Gebäudeansichten und Grundrissen. Bei Widersprüchen ist vor Abgabe eines Angebots die Klärung mit der ausschreibenden Stelle herbeizuführen.
Die der Ausschreibung beigelegten Detailzeichnungen sind verbindlich für das Angebot. Fassadenübersichten dienen zur Darstellung der Aufteilung, der Öffnungsarten sowie der Ermittlung der erforderlichen Querschnitte, sofern aus formalen Gründen keine anderen Profilformen vorgeschrieben sind.
Unterlagen für Behörden, öffentl. Stellen sowie Versorgungsunternehmen Die für die Baugenehmigungsbehörde, für andere öffentliche Stellen und Versorgungsunternehmen erforderlichen Unterlagen stellt der AN für seinen Leistungsbereich rechtzeitig auf und holt etwa erforderliche Genehmigungen im Einvernehmen mit dem AG ein. Dafür anfallende Kosten sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Entstehen dem AG Kosten durch Verzögerungen, fehlerhafte oder mangelhafte Unterlagen, die zusätzliche Untersuchungen oder Prüfungen erfordern, so trägt der AN die entstehenden Kosten.
Werkstoff Stahl
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Technische Vorbemerkungen Oberlicht
Stahlteile haben DIN EN ISO 1461 zu entsprechen. Wandstärken ab 3 mm sind feuerverzinkt, mit Mindestschichtauflage von 100 Mikrometer, zu liefern. Vor Ort geschweißte Konstruktionen sind vor der Witterung zu schützen.
Der Korrosionsschutz ist entsprechend DIN EN ISO 12944 auszuführen.
Grundsätzlich sollten Konstruktionen zur Anwendung kommen, die ein Verschweißen auf der Baustelle nicht notwendig machen. Müssen jedoch Stahlteile verschweißt werden, so sind diese unmittelbar nach dem Schweißen mit der Drahtbürste zu reinigen und fachgerecht zweifach mit Kaltzinkfarbe zu streichen.
Es sind kaltgewalzte oder kaltgezogene Präzisions-Stahl-Profile der Qualität S 235JR nach DIN EN 10027-1 oder höher zu verwenden. In der Ausführung Stahl bandverzinkt (Z) nach DIN EN 10147. Stahl-Bleche sind generell aus feuerverzinktem Blech nach DIN EN ISO 1461 oder in gleichwertiger Qualität auszuführen. Stahlteile für Verankerungen und Aussteifungen sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Die Nachbesserung von Fehlstellen und Beschädigungen muss entsprechend DIN 55634 erfolgen.
Werkstoff Edelstahl Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht zugänglich sind sowie alle Verbindungsteile sind grundsätzlich aus rostfreiem Edelstahl herzustellen. Als Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente dürfen, ohne besonderen Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1, nur nichtrostende Stähle bzw. Stähle gemäß der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung "Z-30.3-6" der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, verwendet werden. Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung stehende Bauteile, besonders wenn sie legiert sind, in uneingeschränkter Festigkeit zu keiner Spannungskorrosion oder anderweitiger interkristalliner oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im Alterungsprozess neigen. Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v. g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
Zusammenbau Stahl - andere Werkstoffe Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen. Der Zusammenbau mit einwandfrei feuerverzinktem Stahl (DIN EN ISO 1461) sowie rostfreiem Edelstahl, z.B. austenitischer CrNiMo-Stahl (1.4401) oder CrNi-Stahl ( 1.4301) ist unbedenklich. Hinweise enthält auch das Merkblatt über die Ausführung von Metall-Dächern des ZVSHK, St. Augustin. Der Zusammenbau mit Kupfer, Baustahl und Schwermetallen ist unzulässig. In diesem Fall sind Zwischenlagen z.B. aus EPDM, Kunststofffolien oder ein entsprechender Anstrich erforderlich.
Pulverbeschichtete Aluminiumprofile sind generell mit einer Zwischenlage zu Stahlprofilen auszuführen.
Verbindungen Tragende Befestigungsmittel wie Schrauben, Bolzen und dergleichen, müssen aus nichtrostendem Stahl (V4A) bestehen. Für Außenwandbekleidungen gilt DIN 18516. Belastete Schraubverbindungen in dünnen Wandungen von Aluminiumprofilen müssen durch Füllstücke, Muttern, Gewindenieten oder gleichwertig verstärkt werden. 13.08.2026 - Seite 21 von 50
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Technische Vorbemerkungen Oberlicht
Bei geklemmten Verbindungen müssen Sicherungen gegen selbsttätiges Lösen angebracht werden z.B. Schraubensicherungsmittel.
Dichtungen Konstruktionsfugen, Baukörperanschlüsse und sonstige Abdichtungen sind mit ozon-, witterungs-, alterungsbeständigen und temperaturfesten Materialien auszubilden.
Für Dichtprofile sind elastomere Werkstoffe aus APTK/EPDM zu verwenden. Die Qualität muss DIN 7863 entsprechen. Dichtprofile müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen (DIN 18361). Ihre elastischen Eigenschaften müssen (insbesondere Rückstellkräfte) im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen.
Die Dimensionierung der Fugen hat unter Berücksichtigung der Dehn- und Komprimier- fähigkeit des Dichtstoffes sowie der Dehnung und Schrumpfung des Bauelements zu erfolgen. Die Anwendungs- und Verarbeitungshinweise der Hersteller sind zu befolgen.
Bauabdichtungsbahnen und -bänder sind nach dem technischen Regelwerk der gültigen DIN Norm in aktueller Fassung zu liefern und müssen dem Verwendungszweck entsprechen. Sie dürfen nur nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers eingesetzt und verarbeitet werden. Die Abdichtungsarten müssen untereinander verträglich sein.
Bei Einsatz von Doppelfolien ist das Verhältnis der Foliendampfdurchlässigkeiten von innen zu außen im Verhältnis 1:5 zu wählen (Prinzip:innen dichter als außen).
Alle Dichtungsprofile müssen so angebracht sein, dass sie die Forderungen der verlangten Beanspruchungsgruppe für die Fensterkonstruktion dauerhaft erfüllen. Die Dichtungen müssen auswechselbar sein. Für alle Konstruktionen sind die in den Fertigungsunterlagen ausgewiesenen System-Dichtungen zu verwenden.
Dämmstoffe Ihre Verlegung muss fugenüberdeckend, wärmebrückenfrei und formhaltig erfolgen. Mineralfaser-Dämmplatten sind in hydrophober Einstellung zu verwenden.
Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern (Mineralwolle-, Steinwolledämmung, Mineral- faserplatten) müssen das RAL-Gütezeichen tragen sowie gesundheitlich unbedenklich sein. Die Wärmedämmung der Konstruktion ist, falls nicht in der Leistungsbeschreibung anders beschrieben, Steinwolle nach DIN EN 13162, A1 nach DIN EN 13501-1, durchgehend hydrophobiert, schalldämmend und diffusionsoffen, Schmelzpunkt nach DIN 4102-17 über 1000 °C, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(m²K). Eine Hinterlüftung der Dämmung ist grundsätzlich auszuschließen. Eventuell offene Fugen und Fehlstellen sind mit Dämmstoff nachzustopfen. Alle Hohlräume, insbesondere an den Anschlüssen sind satt mit Mineralwolle zu füllen. Mineralwollplatten müssen nach der AGS-Formel dem Kanzerogenitätsindex KI>40 entsprechen. XPS und EPS dürfen kein Hexabromcyclododekan (HBCD) enthalten! Es sind ausschließlich Platten mit alternativen Flammschutzmitteln zulässig. Die HBCD-Freiheit ist nachzuweisen. Die Verwendung von Montageschaum ist nicht statthaft.
Konstruktionsfugen sind mit loser Mineralwolle zu hinterfüllen.
Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten Seite ange- 13.08.2026 - Seite 22 von 50
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Technische Vorbemerkungen Oberlicht
bracht werden. Baukörperanschlüsse sind fachgerecht abzudichten. Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw. abgekanteten Blechprofilen einschl. geeigneter dauerelastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu angrenzenden Bauteilen herzustellen. Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen wärme- und feuchtetechnischen Erfordernissen entsprechen. Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt. Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung auf raumseitigen Bauteil- oberflächen darf die raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6° C bezogen auf 20° C Rauminnentemperatur und -5° C Außentemperatur, bei einer korrespondierenden Raumluftfeuchte von 50% nicht unterschritten werden. Die Mindestforderungen zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind einzuhalten. Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die Mindestanforderungen nachgewiesen werden.
Hinterlüftete Wand- und Brüstungsverkleidungen sind so auszubilden, dass durch Lüftungsspalten oder Dehnfugen eingedrungenes Wasser einen kontrollierten Ablauf nach außen erhält. Ein- und Austrittsöffnungen für die Hinterlüftung müssen gleichmäßig über die Breite verteilt sein und die produktspezifisch vorgegebenen Querschnitte aufweisen. Die Anforderungen nach DIN 18516 sind einzuhalten.
Beschläge Für alle Konstruktionen sind die in den Fertigungsunterlagen ausgewiesenen System-Beschläge zu verwenden. Sind nicht systemgebundene Beschlägeteile vorgesehen, müssen diese unter Beachtung der gültigen DIN-Normen ausgewählt und benannt werden. Die Beschläge müssen abgerundete Kanten aufweisen.
Die Beschläge sind form- und kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden. Bei Schraubverbindungen in Profilwandungen sind Einnietmuttern oder Hinterlegstücke zu verwenden.
Eine ausführliche Anleitung zur Wartung und Instandhaltung der Beschläge ist Bestandteil des Lieferumfangs.
Verglasung, Ausfachung Für die Verglasung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente sind Mehrscheiben- Isoliergläser vorgesehen, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt ist. Die Isoliergläser werden über EPDM-Verglasungsprofile in die Rahmenprofile eingesetzt.
Die Glasscheiben sind grundsätzlich nach der DIN 18008 zu bemessen.
Glasfüllungen sind, wenn nicht anders erwähnt, beidseitig aus Verbundsicherheitsglas auszuführen. Klotzungen und Glasfalzbelüftung erfolgen nach Vorschriften der Isolierglas- bzw. der Systemhersteller.
Die Lieferung und der Einbau von Ausfachungen ist im Leistungsverzeichnis für die jeweiligen Positionen gesondert beschrieben.
Der Glasaufbau richtet sich nach den jeweiligen Wärme-, Schall-, Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen. Besonders hingewiesen wird auf die Befolgung der Verglasungs-Richtlinien der 13.08.2026 - Seite 23 von 50
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Technische Vorbemerkungen Oberlicht
Isolierglas-Hersteller.
Farb-Beschichtung Die Beschichtung aller Teile ist entsprechend der Herstellervorgaben nach einer spezifisch fachgerechten Vorbehandlung vorzunehmen. Die Beschichtung der Stahl-Profile und/ oder -Bleche muss mit gütegesicherten Pulver- oder Nasslacken erfolgen. Die Beschichtung ist gemäß Vorgabe des AGs entsprechend den Anforderungen DIN EN ISO 12944-2 auszuführen. Dabei ist die Korrosivitätskategorie und die zu erwartende Nutzungsdauer zu gewährleisten. Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International sein. ("Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen") Die Richtlinien der GSB sind zu beachten und einzuhalten.
Auf Verlangen hat der Bieter von der vorgesehenen Oberflächenbehandlungsfirma einen Prüfbericht über die Einhaltung der Güterichtlinien sowie bis zu drei Farbmuster in den gewünschten Farbtönen mittels Profil- und Blechstücken nach Auftragserteilung vorzulegen. Eine besondere Vergütung hierfür ist nicht vorgesehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Einhaltung dieser Forderung durch entsprechende Prüfungen (z.B. Schichtdickenprüfung, Gitterschnittprüfung) auf Kosten des Bieters untersuchen zu lassen.
Es sind folgende Anforderung (gem. aktueller Normen und Regelwerke / DIN EN) einzuhalten:
· Alterungsverhalten Stahl · Verhalten beschädigter Oberflächen · Verhalten in künstlicher Bewitterung · UV-Schutz und Transparenz · Verblockung · Verträglichkeit mit Dichtprofilen und Dichtstoffen · Nasshaftung · Elastizität · Verfärbungen · Schadstoffarmut nach RAL - UZ - 12a (blauer Engel) Glanzgrad: seidenmatt nach Bemusterung und Wahl AG. Die Glanzgrade sind vor Fertigungsbeginn in repräsentativer Größe zu bemustern.
Die Oberflächenbehandlung der Stahlteile richtet sich nach dem gewählten Beschichtungssystem und der zu erwartenden Beanspruchung der Oberfläche. Die Schichtdicke der fertigen Beschichtung muss den Vorgaben der Beschichtungsmittelhersteller entsprechen. Sie ist auf Anforderung nachzuweisen.
Oberflächenschutz Alle Fassaden, Fenster- und Türprofile sind generell mit einem Schutzbelag (Folie) anzuliefern, um diese bis zur Benutzung vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Nach Aufforderung durch den AG sind die Schutzbeläge rückstandslos zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.
Schallschutz Unter Berücksichtigung von DIN 4109 -Schallschutz im Hochbau- müssen die anzubietenden Konstruktionen den im Leistungsverzeichnis vorgeschriebenen Schallschutz erbringen. Nachweise nach DIN 4109 oder Baumusterprüfung.
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Technische Vorbemerkungen Oberlicht
Zur bestmöglichen Schalldämmung und zur Verminderung der Flankenschallübertragung sind Fußboden- bzw. Brüstungs-, Decken- und Trennwandanschlüsse sowie die Ausführung der Elementstöße und die Verglasungsart sorgfältig zu planen und auszuführen.
Brandschutz Dem baulichen Brandschutz, entsprechend der Landesbauordnung sowie eventuellen Ergänzungen durch die örtlichen Genehmigungsbehörden, ist Rechnung zu tragen. Zu beachten sind eventuelle Forderungen an die Bauteile, Werkstoffe und Verankerungen im Brüstungsbereich nach Brandverhalten gemäß DIN 4102. Insbesondere ist die Anlage 2.6/11 zur DIN 18516-1 zu beachten und umzusetzen.
Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit Schlagregendichtheit und maximale Fugendurchlässigkeit müssen gewährleistet sein.
Verarbeitung Die Verarbeitung ist nach den Richtlinien des Systemherstellers durchzuführen.
Profilauswahl Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck aus den Unterlagen des System-Herstellers auszuwählen. Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und formschlüssig miteinander verbunden sind. Die Profile müssen die auftretenden Beanspruchungen gemäß DIN EN 1990 nach DIN EN 1991 inkl. der zugeordneten nationalen Anhängen sicher abtragen. Die dabei zwischen Innen- und Außenschalen auftretenden Schubkräfte müssen vom Verbund zuverlässig übertragen werden. Die vom System-Hersteller angegebenen wirksamen Trägheitsmomente (Ix) sind, unter Berücksichtigung der DIBT Richtlinie für thermisch getrennte Profile, für die Auswahl zu berücksichtigen. Das Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte Konstruktion einzuhalten. Die Berechnungen der ausgewiesenen Wärmedurchgangskoeffizienten der Profile (Uf) erfolgen nach DIN EN ISO 10077-2 und sind durch Prüfzeugnisse nachzuweisen. Die Berechnung der Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasungen (Ug) erfolgt nach DIN EN 673, DIN EN 674, DIN EN 675 und sind durch Prüfzeugnisse nachzuweisen. Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein. Der Falzgrund der Profile muss absolut glattflächig ausgebildet sein (auch die Verbundzone), so dass anfallende Feuchtigkeit immer in die tiefste, außenliegende Ebene (Rinne) des Falzes abgeführt wird, ohne dass hierfür zusätzliche Drainagekanäle hergestellt werden müssen. Die Belüftung des Falzgrundes bei Isolierverglasungen muss nach den Richtlinien der Isolierglas-Hersteller erfolgen. Die für das Profilsystem angegebenen minimalen und maximalen Flügelgrößen und -gewichte sind einzuhalten.
Profilverbindungen Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu achten. Auch an den T-Stößen ist das Einsickern von Wasser in die Konstruktion - durch entsprechende Füllstücke mit dauerelastischer Abdichtung - zu verhindern.
Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch im Eck- und T-Verbinder- bereich voll erhalten bleiben.
Entwässerung der Konstruktion
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Technische Vorbemerkungen Oberlicht
Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und Kondenswasser eindringen können, müssen nach außen entwässert werden. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen nach außen abzudecken.
Entwässerung: Gemäß DIN 18055 muss sichergestellt sein, dass in die Rahmenkonstruktion eingedrun- drungenes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeführt wird, um Schäden an der Fassade und am Baukörper zu vermeiden.
Offene Profile an T- und L-Stößen sind vollflächig zu schließen und abzudichten.
Meterrisse, Achsen, Einbauebene Es werden vom Vermesser in jeden Geschoss Meterrisse sowie einige ausgewählte Gebäudeachsen angelegt.
Die Montage des Oberlichtes muss flucht- und lotgerecht nach diesen angelegten Meterrissen und Achsen erfolgen. Die Einbauebenen sind in den Zeichnungen festzulegen.
Befestigungsmittel Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den An- forderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und der aktuelle "Stand der Technik" zu berücksichtigen und zu befolgen. Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur Ausführung. Alle Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen mindestens aus nichtrostendem Stahl (Werkstoff-Nr. 1.4571 bzw. Edelstahl-A4) bestehen.
Anschlüsse und Abdichtungen Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die aktuell gültigen DIN Normen und die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu befolgen. Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen (DIN 18361 und DIN 18540). Sie dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten.
Sämtliche Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bedienungswerkzeuge Erforderliche Bedienungswerkzeuge und die notwendigen Anleitungen für die Bedienung, Reinigung und Wartung sind der OÜ in 3-facher Ausfertigung auszuhändigen.
Reinigung Nach Aufforderung durch die OÜ hat der AN vor der Abnahme alle Schutzfolien restlos zu entfernen und eine Reinigung der von ihm erbrachten Leistungen außen und innen vorzunehmen.
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Technische Vorbemerkungen Oberlicht
Eine Vergütung hierfür ist nicht vorgesehen und ist demnach in die Einheitspreise der Positionen einzurechnen.
Für Art und Umfang gilt DIN 18299, Absatz 4.1.11 bzw. 4.1.12 (VOB) d.h. der AN entsorgt alle Verunreinigungen, die von seinen Arbeiten herrühren.
Funktionsprüfung Vor der Bauabnahme sind, ohne Aufforderung durch die OÜ, sämtliche Fenster und Türen auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und einzustellen.
Bemusterungen in eigener Leistungsposition beschrieben. (siehe auch Allgemeine Vorbemerkungen Pkt. 0.3.4)
Blitzschutz Das Oberlicht wird nicht zur Ableitung des Blitzschutzes herangezogen, sondern lediglich an die Erdung angeschlossen.
Hinweis örtliche Gegebenheiten
Die in den nachfolgenden Positionen aufgeführten Arbeiten finden im bzw. auf dem Bestandsgebäude statt, sodass ein erhöhter Aufwand für die Transportleistungen der Materialien sowie Ausführung / Anpassungen in Kleinflächen einzukalkulieren sind. Es sind für alle nachfolgenden Positonen sämtliche persönliche Schutzausrüstungen für zu leistende Arbeiten einzukalkulieren. Es sind zwingend die Ausführungshinweise der Statik zu beachten! Die Gebäudehöhen und Raumhöhen sind zwingend bei Angebotserstellung zu beachten!
Weiterhin sind folgende Bauteilkennwerte bei der Kalkulation zu beachten: Grobe lichte Gebäudekubaturen LxBxH: · BT Osthalle -> 49,65 m x 17,7 m x 19,9 m (bis Neubau Ausstiegsbauwerk) · BT Mittelbau/Oktagon -> 25,25 m x 25,5 m x 20,45 m (bis Glasdach Bestand) · BT Westhalle -> 67,05 m x 8,8 / 22,35 m x 20,45 m (bis OK Neubau Dachwelle)
Grobe Gebäudekubaturen LxBxH: · Technikanbau Osthalle -> 24,25 m x 8,55 m x 5,75 m · Technikanbau Westhalle -> 26,8 m x 12,55 m x 6,7 m
lichte Raumhöhen im Bestand: · BT Osthalle -> bis 4,8 m (UG1.2, EG) · Technikanbau Osthalle -> 5,0 m (UG1.2) · BT Mittelbau/Oktagon -> von 1,88 m (UG2.2) bis 4,16 m (UG2.1) · BT Westhalle -> von 1,53 m (UG4) bis 5,05 m (UG3) · Technikanbau Westhalle -> 4,5 m (UG2.1)
Sohlkanten (OK): · BT Osthalle -> bis -5,15 m = +110,25 m (UG1.2) · Technikanbau Osthalle -> bis -5,2 m = +110,2 m (UG1.2) · BT Mittelbau/Oktagon -> bis -6,65 m = +108,75 m (UG2.2) · BT Westhalle -> bis -14,10 m = +101,3 m (UG4) · Technikanbau Westhalle -> bis -4,85 m = +110,55m (UG2.1)
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Hinweis örtliche Gegebenheiten
Bei horizontalen und vertikalen Materialtransporten ist dies zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Weiterhin ist im Außenbereich bei allen Bauteilen im angrenzenden Straßenbereich der Ringstraße (Roßplatz) mit beengten Straßenverhältnissen zu rechnen. Dies ist zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
01 Titel Allgemeine Leistungen
01.0001 Baustelleneinrichtung Baustelle einrichten, herstellen, vorhalten, betreiben und räumen für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeiten über den gesamten Zeitraum der eigenen Leistungen.
Für die Dauer der Vorhaltung und Unterhaltung der BE sind in Summe 2 Monate zu kalkulieren.
Im Leistungsumfang sind auch enthalten: · die unterschiedlichen, notwendigen Hebezeuge des AN (z. B. Hubsteiger, Hubbühnen, Teleskoplader, Mobilkräne, mobile Gerüstsysteme, Vakuumsauger, innenliegende Gerüste, Rollgerüste, Absturzsicherungen, 3D-Manipulator u.ä.) für alle Leistungen des AN · Umbau gemäß Arbeitsfortschritt der Arbeits-, Hilfs-, Schutz- und Fassadenkonstruktionen des AN · technische Ausrüstung / Spezialgeräte des AN · Unterkünfte, Pausen- und Umkleideräume für die eigene Belegschaft · Gerätecontainer, Magazine und sämtliche Maschinen · Lager- und Arbeitsplätze · Sicherung von freien Deckenrändern über den Zeitraum der eigenen Leistungen mit Umwehrungen, Schutzgeländern unter Berücksichtigung mehrfacher baulich bedingter Auf-, Ab- und Umbaumaßnahmen · Sicherung gegen Schäden durch Niederschlagswasser durch provisorische und witterungsdichte Abdeckungen von Öffnungen in Dächern, Decken und Fassaden sowie Ableiten des Regenwassers vom Gebäude durch geeignete Maßnahmen
Vom AG werden zur Verfügung gestellt: · Sanitärcontainer · außenliegende Fassadengerüste · Bauzaun
Die allgemeine Baustelleneinrichtung wird vom Gewerk Baulogistik zur Verfügung gestellt.
1psch GP ............................ Übertrag: ................................
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326 LV Oberlicht Osthalle 01 Titel Allgemeine Leistungen
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
01.0002 Bemusterung Oberlicht Sämtliche Materialien des Oberlichtes der Osthalle (Profile, Verglasung usw.) sind rechtzeitig vor dem Einbau mit dem Architekten / AG zu bemustern, um Qualitätsanforderungen und Materialeigenschaften (Farben, Oberflächenbeschaffenheit, Beschichtungsqualität usw.) zu überprüfen.
Dem Architekten / AG sind vorzulegen:
· Handmuster von Profilen / Knotenpunkte ca. 1 m lang (DB beschichtet im ausgeschriebenen Farbton) · Verblechungen bis ca. 1 m² (DB beschichtet im ausgeschriebenen Farbton) · Verglasungen in der Größe von mind. 0,25 m² für die ausgeschriebenen Glaskombinationen.
Der Bemusterungstermin ist mit dem AG, der örtlichen OÜ, der PS sowie dem Architekten abzustimmen, schriftlich zu protokollieren und formal freigeben zu lassen. Weiterhin ist eine Bemusterungsliste durch den AN zu führen.
Der AN ist für die rechtzeitige Bemusterung eigenverantwortlich zuständig. Sollte es durch zu späte Bemusterungen eine Verzögerung im Bauablauf geben, so ist der AN hierfür verantwortlich. Die Muster sind über dem Leistungszeitraum des AN auf der Baustelle zu verwahren.
1St EP.......................... GP ............................
01.0003 Aufmaß Durchführung eines vollständigen örtlichen Aufmaßes des vorhandenen Betonrohbaus zur Ermittlung sämtlicher für die Planung, Fertigung und Montage des nachfolgend beschriebenen Oberlichtes.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
-
Aufmaß aller relevanten Rohbaukanten, Wände und Attiken
-
Erfassung der Fassadenachsen sowie ggfs. der Geschoss- und Bezugshöhen
-
Vermessung der Rohbauöffnungen einschließlich Breiten-, Höhen- und Diagonalmaße
-
Aufnahme der tatsächlichen Lage und Geometrie der Rohbaukonstruktion
-
Kontrolle von Lot-, Flucht- und Ebenheitsabweichungen der Betonelemente
-
Ermittlung von Maßabweichungen gegenüber den Planvorgaben
-
Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 13.08.2026 - Seite 29 von 50
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326 LV Oberlicht Osthalle 01 Titel Allgemeine Leistungen
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
- Aufnahme aller für die Fassadenbefestigung relevanten Einbauteile, Konsolenanschlusspunkte und sonstigen Befestigungselemente
- Dokumentation von Hindernissen, Kollisionen und geometrischen Besonderheiten
- Erstellung einer prüffähigen Aufmaßdokumentation einschließlich Maßskizzen und Abweichungsprotokollen
- Übergabe der Aufmaßdaten in digitaler Form (PDF sowie DWG/DXF oder Punktwolke nach Vereinbarung)
Besondere Leistungen:
- Einsatz elektronischer Messsysteme (Totalstation, Laserscanner oder gleichwertig).
- Abstimmung der Bezugspunkte mit der örtlichen Objektüberwachung
Abrechnung als vollständiges Rohbauaufmaß einschließlich An- und Abfahrten, Messarbeiten, Auswertung, Dokumentation und Datenübergabe.
1psch GP ............................
01.0004 Temporäres Behelfsdach / Wetterschutzgehäuse Liefern, fachgerechtes Montieren, Vorhalten, Unterhalten, Umbauen, sowie Rückbau einer temporären Wetterschutz- abdichtung mit z.B. auf Rahmen aufgespannte Planen, Folien o.ä. (Behelfsdach) am oberen Abschluss der Oberlichtöffnung zur Vermeidung von Wassereintritt in das Gebäudeinnere während der Bauphase. Die Auf-, Um- sowie Rückbau hat, gemäß Baufortschritt, in Abstimmung mit der Objektüberwachung, zu erfolgen.
Der angebotene EP gilt auch bei einer Überschreitung der vertraglich geregelten Bauzeit von bis zu 6 Monate.
1psch GP ............................
Summe Titel 01 Allgemeine Leistungen, Netto: ...............................
02 Titel Rückbauarbeiten
02.0001 Rückbau und Entsorgung der temporären Notabdeckung Vollständiger Rückbau sowie Entsorgung der bauseits hergestellten witterungsfesten Abdeckung im Bereich des Oberlichtes aus einer Holzkonstruktion mit Verplankung sowie bituminösen Abdichtungsbahn, nach Abstimmung mit der
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 13.08.2026 - Seite 30 von 50
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326 LV Oberlicht Osthalle 02 Titel Rückbauarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Objektüberwachung. Aufrechterhaltung der Durchsturz- und Zugriffssicherheit bis zum endgültigen Öffnungsverschluss ist zu gewährleiten. Der Rückbau hat, gemäß Baufortschritt, in Abstimmung mit der Objektüberwachung, zu erfolgen. Leistung inkl. aller Entsorgungsneben- und -nachweiskosten etc.. Dies ist einzukalkulieren.
Die Rückbautechnologie obliegt dem AN und ist einzukalkulieren.
Fläche Einhausung: ca. 25 m² Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, EG
1psch GP ............................
Summe Titel 02 Rückbauarbeiten, Netto: ...............................
03 Titel Oberlicht
A0001 Ausführungsbeschreibung Oberlicht Ausführungsbeschr. Diese Ausführungsbeschreibung des Oberlichts als Stahlhohlprofile mit eingesetzten öffenbaren Flügeln im Bereich Osthalle ist gültig für die nachfolgenden Positionen der Oberlichter!
Alle Maße bzw. die zu erwartenden Toleranzen sind vor Fertigung der Türen vor Ort genau zu prüfen und bei Bedarf abzustimmen! Einbau inkl. aller Befestigungsmittel / Schweißungen an Zargenbleche etc.!
Die Angaben der Profilabmessungen (Bautiefen und Ansichtsbreiten) und der Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen.
Gegebenenfalls aus statischen und aus formalen Gründen verstärkte Profile werden an dieser Stelle nicht genannt. Vom AG gewünschte Profilabmessungen entbinden den AN nicht von der Verpflichtung zu einem statischen Nachweis.
Ausführung: Ausführung als flach geneigte (7°) PR-Schrägdachverglasung mit Öffnungsflügel in Form von Rauchableitungsöffnungen als hochwärmegedämmte Rohrahmenkonstruktion. Leistung einschl. aller Einstellarbeiten.
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 13.08.2026 - Seite 31 von 50
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326 LV Oberlicht Osthalle 03 Titel Oberlicht
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Fugenfüllung zwischen Rahmen und angrenzenden Bauteilen sowie Abdichtungsarbeiten ist einzukalkulieren.
Anschlüsse: Anschlüsse dampfdiffusionsdicht und -offen nach RAL, schlagregendicht nach DIN 18055 (sep. Positionen)
Rahmen: Hochwärmegedämmte Rahmen-Konstruktion aus Stahl Ansichtsbreite: 60 mm Rahmentiefe innen: 120 mm Äußere Abdeckung: Deckprofile, Tiefe 18 mm, Deckprofile an der Längssteite abgeschrägt Trennung Rauchableitungsflügel mittels Mittelpfosten.
Das angebotene Fassadensystem muss, je nach Einbaulage über mindestens drei Entwässerungsebenen verfügen. Die Auswahl der verwendeten Dichtungen muss der Einbausituation entsprechend nach den Anwendungsvorschriften des Systemherstellers erfolgen. Im Fußpunkt oder für eine feldweise Entwässerung ist eine Riegeldichtung mit durchlaufender Fahne einzusetzen (Fahnendichtung). Sämtliche Dichtungsprofile müssen vorgeformt sein und sind aus systemgeprüften, witterungsbeständigen, schwarzen EPDM herzustellen (Materialverträglichkeiten sind zu beachten).
Es dürfen keine direkten Verbindungen bzw. Wärmebrücken durch die Verschraubung zwischen Tragkonstruktion und äußeren Anpressleisten entstehen. Alle Schrauben für die Außenanwendung sind in Edelstahl auszuführen.
Pulverbeschichtung: DB 703 Oberfläche: glatt Dichtung: schwarz Anforderungen an Widerstandsfähigkeit bei Windlast, Rahmendurchbiegung, Schlagregendichtheit, Luftdurch- lässigheit, Stoßfestigkeit sowie Fugendurchlässigheit sind zwingend zu berücksichtigen und an die örtlichen Gegebenheiten anzuwenden! Erforderliche Dämmblöcke sind in die EP´s einzukalkulieren!
Fenster / Rauchableitungsöffnungen: Hochwärmegedämmte Rohrahmenkonstruktion als Einsatzelement in die Rahmen-Konstruktion aus Stahl Bautiefe: 120 mm Farbe: Pulverbeschichtung: DB 703 Dichtung: schwarz Anforderungen an Widerstandsfähigkeit bei Windlast,
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 13.08.2026 - Seite 32 von 50
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326 LV Oberlicht Osthalle 03 Titel Oberlicht
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Rahmendurchbiegung, Schlagregendichtheit, Luftdurch- lässigheit sowie Fugendurchlässigheit sind zwingend zu berücksichtigen und an die örtlichen Gegebenheiten anzuwenden!
Rauchableitungsöffnungen inkl. motorischen Spindelhubantrieb (1.000 mm Hub) 24 V, 50 Hz sowie Zuleitung bis Übergabedose Elt. Anschlusslänge ab Austritt aus dem Gehäuse bis zur Übergabedose Elt 3,0 m.
Öffnungsart Flügel: Flach geneigte (7°) 1-flügelige Drehflügel als Rauchableitungs- Öffnungsflügel mit Spindelhubantrieb, siehe Architektenplanung
Verglasung: Isolierverglasung gem. GEG, glatt, Sicherheitsverglasung gem. 18008, durchtrittsicher, absturzsichernde Verglasung von außen nach innen Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung : g ≤ 0,35 Dichtung schwarz
Überkopfverglasung: 3-fach Verglasung · 8 mm ESG, HF Alarmglas · 12 mm Argon (90%) SZR, warme Kante schwarz · 6 mm ESG, HF · 12 mm Argon (90%) SZR, warme Kante schwarz · 8 mm TVG · 1,52 mm PVB-Folie (P4A=RC2) · 8 mm TVG warme Kante schwarz
Paneelfüllung: Gedämmte und beschichtete Fassaden-Aluminiumpaneele im Profilsystem · Stärke: 60 mm · Mineralische Wärmedämmung · Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m*K) · Baustoffklasse: A1 - nicht brennbar · Pulverbeschichtung: DB 703
Am oberen und unteren Abschluss sind die Panelle auf die Elementneigung anzupassen. Dies ist einzukalkulieren.
U-Wert: Bemessungswert des Wärmedurchgangkoeffizienten gemäß DIN EN ISO 10077-1 bzw. DIN 4108-4 Wärmedurchgang Uw: 1,4 W/(m²K)
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 13.08.2026 - Seite 33 von 50
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326 LV Oberlicht Osthalle 03 Titel Oberlicht
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Schallschutz nach DIN 4109: Im eingebauten Zustand Ostfassade EG: R`w = 35 dB
Brandschutz nach DIN 4102 / Rauchschutz nach DIN 18095: ohne
Mechanische Festigkeit nach EN 1192: Klasse 4
Dauerfunktion nach DIN EN 12400: Klasse 3
Anforderungen an die Windwiderstandsfähigkeit Windwiderstandsfähigkeit bei Windlast nach EN 12210 = Klasse C4
Anforderungen an die Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit (Grundanforderung) Die Schlagregendichtheit muss nach EN 12208 klassifiziert sein. Die Fugendurchlässigkeit muss nach EN 12207 klassifiziert sein. Gefordert werden folgende Klassifizierungen:
Schlagregendichtheit nach EN 12208 = 6A Luftdurchlässigkeit nach EN 12207 = Klasse 4
Einbruchhemmung nach DIN EN 1627: ohne
Schutzmaßnahmen: Schutzabdeckung, beidseitig, gegen Beschädigungen herstellen, für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten und entfernen. Entfernung der Schutzabdeckung als nachträgliche zeitlich vom Hauptauftrag getrennte Leistung.
Kennzeichnung Verglasung: Kennzeichnung der Verglasung beidseitig für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten und entfernen. Entfernung der Kennzeichnung als nachträgliche zeitlich vom Hauptauftrag getrennte Leistung.
Montage: Die Montage der Oberlichtelemente erfolgt in eigener Technologie des AN und ist in die Positionen einzukalkulieren!
Kundendienst: Pflege- und Wartungshinweise sind zu übergeben. Nachweis über werkseitigen Kundendienst ist zu erbringen.
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Leistungsverzeichnis
NKM Naturkundemuseum Leipzig (22-028)
326 LV Oberlicht Osthalle 03 Titel Oberlicht
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Hinweis: Aufgrund der Bestandssituation ist mit Abweichungen zu den Planungsmaßen zu rechnen.
03.0001 Oberlicht, Rahmen, OH, EG Hochwärmegedämmter Rahmen gem. Ausführungs- beschreibung 3 oberflächenfertig liefern und fachgerecht gem. Detail und Herstellerangaben vor Ort montieren.
Verblechungen, Dämmung sowie Folien in sep. Position.
Anzahl RWA Felder: 5 Stück Breite Rahmen: 8.685 mm Tiefe Rahmen: 1.735 mm Lichte Öffnung für RWA-Öffnungsflügel: 2 St. 1.590 x 1.615 mm 3 St. 1.715 x 1.615 mm Neigung Rahmen: 7°
Detail: ARC-DE-360-43 Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, EG
Alle Maße sind vor Ort zu prüfen!
1St EP.......................... GP ............................
03.0002 Oberlicht, NRA, 1-flügelig, 1.625 x 1.650 mm, OH, EG Rauchableitungsöffnung (NRA) gem. Ausführungsbeschreibung 3 oberflächenfertig liefern und fachgerecht gem. Detail und Herstellerangaben vor Ort montieren.
Breite Rauchableitung: 1.625 mm Tiefe Rauchableitung: von 1.650 mm Neigung Rauchableitung: 7°
Detail: ARC-DE-360-43 Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, EG
Alle Maße sind vor Ort zu prüfen!
2St EP.......................... GP ............................
03.0003 Oberlicht, NRA, 1-flügelig, 1.755 x 1.650 mm, OH, EG Wie Position 03.0002 jedoch: Breite Rauchableitung: 1.755 mm
3St EP.......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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326 LV Oberlicht Osthalle 03 Titel Oberlicht
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.0004 Fassadenabschluss-Paneel, b=300 mm, OH, EG Wärmegedämmtes Element als seitliches Fassaden Abschlusspaneel, gem. Ausführungsbeschreibung Oberlicht, oberflächenfertig liefern und fachgerecht gem. Detail und Herstellerangaben vor Ort montieren.
Elementbreite: 300 mm Abwicklungslängen: von 2,3 bis 9,25 m Detail: ARC-DE-360-43 Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, EG
Alle Maße sind vor Ort zu prüfen!
23,5m EP.......................... GP ............................
03.0005 Folie, dampfdiffusionsoffen, außen, 450 mm, Attika, OH, EG Folie, dampfdiffusionsoffen nach RAL, außen, horizontal, inkl. aller Zuschnitte sowie Verbindungsmittel liefern und fachgerecht gem. Detail und Herstellerangaben vor Ort anbringen. Die Folie ist mit einer Schlaufe zu verlegen, dass Längenänderungen der Fassade aufgenommen werden können. Der Untergrund ist vor dem Verlegen von verbindungs- mindernden Verunreinigungen zu reinigen.
Zuschnitt: 450 mm Detail: ARC-DE-360-43 Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, EG
22m EP.......................... GP ............................
03.0006 Alarmschleife, Rauchableitungsöffnung, OH, EG Eingebrannte, verdeckte und elektrisch leitende Alarmschleife inkl. Verkabelung und Steckerverbindung zum Anschluss an die Einbruchmeldeanlage (EMA) gem. Planung und Herstellerangaben in die zuvor genannten Rauchableitungs- öffnungen einbauen. Die Alarmschleife ist VdS zertifiziert einzubauen. Verdeckte Kabelführung bis zum Meldegruppenmodul mit einer Länge bis max. 10 m.
Detail: ARC-DE-360-43 Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, EG
5St EP.......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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326 LV Oberlicht Osthalle 03 Titel Oberlicht
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.0007 Magnetkontakt, Rauchableitungsöffnung, OH, EG Magnetkontakt im Bereich der zuvor genannten Rauchableitungsöffnungen inkl. Verkabelung zum Anschluss an die Einbruchmeldeanlage (EMA) gem. Planung und Herstellerangaben verdeckt einbauen. Der Magnetkontakt besteht aus einem Reedkontakt und einem Dauermagneten und dient zur Zustandsüberwachung (Öffnen/Schließen) von beweglichen Bauteilen.
Verdeckte Kabelführung im Rahmen. Anschlusslänge ab Austritt aus dem Rahmen bis zur Übergabedose Elt max. 3 m.
Variante: verdeckt Detail: ARC-DE-360-43 Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, EG
5St EP.......................... GP ............................
03.0008 Stahlwinkel, fvz, Anschluss Oberlicht, OH, EG Stahlwinkel im Anschlussbereich des zuvor genannten Oberlichtrahmen auf die Betonattika, aus verschweißten Stahlblechelementen nach DIN EN 1993-1-1, S235 nach DIN EN 10027, feuerverzinkt, inkl. aller Bolzen- und Schraublöcher etc. komplett montagefertig sowie inkl. Verbindungsmittel liefern und fachgerecht gem. Detail und Statik vor Ort herstellen. Der Stahlwinkel besteht aus einem nicht gleichschenkeligen Winkel sowie einem dreieckigen Aussteifungsblech. Die Verschweißungen erfolgen gem. Statik. Zwischen Betondecke und Konsole ist ein mindestens 5 mm Thermostop-Streifen (λ ≤ 0,10 W/mK) anzubringen.
Stärke: 6 mm Zuschnitt: Z250, 1-fach gekantet (150 x 100 mm) Breite Winkel: 200 mm Detail: ARC-DE-360-43 Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, EG
16St EP.......................... GP ............................
03.0009 U-Winkel, Aluminium, innen, Kondensatrinne, 40 x 35 x 10 mm, OH, EG U-förmiger, linear durchlaufender Aluminiumwinkel als Kondensatrinne, 2-fach gekantet, pulverbeschichtet, inkl. aller Bolzen- und Schraublöcher, Zuschnitte sowie Verbindungsmittel montagefertig liefern und fachgerecht gem. Detail vor Ort montieren. Der Aluminiumwinkel ist innen zwischen den neu hergestellten
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326 LV Oberlicht Osthalle 03 Titel Oberlicht
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Rahmen des Oberlichts (sep. Position) und Betonattika anzubringen. Leistung inkl. Eckausbildung sowie Anpassungsarbeiten im Bereich der Elementneigung.
Blechstärke: 2 mm Zuschnitt: Z85, 2-fach gekantet (40 x 35 x 10 mm) Abwicklungslängen Bleche: von 1,73 bis 8,68 m Pulverbeschichtung: DB 703 Detail: ARC-DE-360-43 Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, EG
21m EP.......................... GP ............................
03.0010 L-Winkel, Aluminium, innen, vertikal, 25 x 25 mm, OH, EG Wie Position 03.0009 jedoch: L-förmiger, 1-fach gekanteter Aluminiumwinkel
Zuschnitt: Z50, 1-fach gekantet (25 x 25 mm)
21m EP.......................... GP ............................
03.0011 Abdichtung Wand, bituminöser Voranstrich, OH, EG Bituminöser Voranstrich als gebrauchsfertige, hochwertige Emulsion auf Elastomerbitumenbasis mit haftverbessernden Zusatzstoffen liefern und fachgerecht gem. Herstellerangaben vollflächig auftragen.
Detail: ARC-DE-360-43 Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, EG
10m² EP.......................... GP ............................
03.0012 Abdichtung Wand, PYE-PV 200 S5, DU, feinbesandet, OH, EG Abdichtung als feinbesandete Elastomerbitumen- schweißbahn PYE-PV 200 S5 mit Polyestervlieseinlage, im vertikalen Wandbereich, als untere Lage liefern und stoßversetzt mit mind. 10 cm Naht- und Stoßüberdeckung inkl. luftdichten Anschlüssen fachgerecht vollflächig verschweißen. Abdichtung als Anschlussstreifen der bauseits hergestellten Abdichtung an der vertikalten Attikaaufkantung und Oberlicht. Abrechnung als Ansichtsflächen. Überlappungen sind einzukalkulieren.
Untergrund: Beton Bestand und Neubau mit Bitumenvoranstrich Ausführungsart: PYE-PV 200 S5 Oberfläche: feinbesandet
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NKM Naturkundemuseum Leipzig (22-028)
326 LV Oberlicht Osthalle 03 Titel Oberlicht
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Eigenschaftsklasse: E1 Einlage: Polyestervlies 250 g/m² Nenndicke: 5,2 mm Anwendung: DU (Unterbelagsbahn) Streifenbreite: 45 cm Detail: ARC-DE-360-43 Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, EG
10m² EP.......................... GP ............................
03.0013 Abdichtung Wand, PYE-PV 200 S5, DO, beschiefert, OH, EG Abdichtungs- Oberlage als beschieferte Elastomerbitumen Schweißbahn PYE-PV 200 S5 mit Polyestervlieseinlage, im vertikalen Wandbereich, auf die untere Abdichtungslage (siehe Vorposition) liefern und stoßversetzt mit mind. 10 cm Naht- und Stoßüberdeckung inkl. luftdichten Anschlüssen fachgerecht vollflächig verschweißen. Abdichtung als Anschlussstreifen der bauseits hergestellten Abdichtung an der vertikalten Attikaaufkantung und Oberlicht. Abrechnung als Ansichtsflächen. Überlappungen sind einzukalkulieren.
Untergrund: DU Bitumenbahn Ausführungsart: PYE-PV 200 S5 Oberfläche: beschiefert, wurzelfest Eigenschaftsklasse: E1 Einlage: Polyestervlies 250 g/m² Nenndicke: 5,2 mm Anwendung: DO (Oberbelagsbahn) Streifenbreite: 45 cm Detail: ARC-DE-360-43 Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, EG
10m² EP.......................... GP ............................
03.0014 Flüssigabdichtung, 300 x 300 mm, OH, EG Flüssigabdichtung im Übergangsbereichen der zuvor genannten Abdichtung und Stahlwinkel (sep. Position), mit Vliesarmierung, einkomponentig, homogen, inkl. Anschließen im Bereich von An- und Abschlüssen, gem. Herstellerangaben liefern und einbauen. Mind. 5 cm Naht- und Stoßüberdeckung nass in nass einbinden. Die Verarbeitung ist nach den gültigen Verarbeitungsrichtlinien
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326 LV Oberlicht Osthalle 03 Titel Oberlicht
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
bzw. Herstellerrichtlinien und den jeweiligen technischen Informationen auszuführen.
Untergrund : Dachabdichtung, Stahlwinkel Abwicklung: 300 x 300 mm Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, EG
1,5m² EP.......................... GP ............................
03.0015 mineralische Wärmedämmung, horizontal, 160 mm, OH, EG Mineralische Wärmedämmung mit Vlieskaschierung für die Anwendung unter Vorhangfassaden im horizontalen Bereich der Oberlichtverblechung liefern und fachgerecht gem. Detail und Herstellerangaben vor Ort verbauen.
Ausführung der Verlegung nach Herstellerrichtlinien. Notwendige Schnitte sind in den Einheitspreisen mit zu kalkulieren.
Leistung inkl. mechanischer Befestigung, Eckausbildungen sowie Anpassungsarbeiten im Bereich spitz- und stumpf- winkeligen Dämmstoffübergänge sowie Unterkonstruktion Oberlichtverblechung.
Wärmeleitfähigkeit: 0,038 W/(m*K) Anwendungsgebiet: WAB Dämmstärke: 160 mm Dämmbreite: bis 0,25 m Baustoffklasse: A1 - nicht brennbar Detail: ARC-DE-360-43 Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, EG
6m² EP.......................... GP ............................
03.0016 mineralische Wärmedämmung, vertikal, 100 mm, OH, EG Wie Position 03.0015 jedoch: Dämmung aus mineralische Wärmedämmung mit Vlieskaschierung in vertikalen Wandbereichen der Attika EG Oberlicht.
Dämmstärke: 100 mm Höhe: bis 0,65 m Detail: ARC-DE-360-43 Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, EG
13m² EP.......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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326 LV Oberlicht Osthalle 03 Titel Oberlicht
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.0017 Oberlichtverblechung, 3-fach gekantet, Aluminium, Z870, Nordseite, OH, EG Oberlichtverblechungt, 3-fach gekantet, mit beidseitigen Tropfblech inkl. verstärkter Unterkonstruktion aus Tragprofilen und Winkelkonsolen liefern und fachgerecht montieren. Herstellen der übergangsgleichen Bewegungs- und Dehnanschlüsse, sämtliche Rillenstoßverbindungen, Befestigungen, Abkantungen, Niveauausgleich, Blindnieten, Verbindungen, Anbindung an Blitzschutz sowie An- und Abschlüsse und Anbindung an das Oberlicht.
Abdichtung und Verblechung gem. Fachregeln ZVDH
Die Oberlichtverblechung werden an die Erdungsanlage / Potentialausgleich / Blitzschutzanlage bauseits durch Gewerk Elt. eingebunden.
Material: Aluminium Stärke: 3,0 mm Zuschnitt: Z870 mm Blechhöhe: 1.530 mm Elementbreite: 870 mm (sichtbar) Elementhöhe: 1.160 mm außen (sichtbar) Elementtiefe: 325 mm (sichtbar) Abkantung: 3-fach gekantet, mit Wassernase, außen Gefälle: 7° Pulverbeschichtung: DB 703 (auch Blindnieten) Oberkante : ca. 120 cm ü. GOK Detail: ARC-DE-360-43 Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, Nordseite, EG
10St EP.......................... GP ............................
03.0018 Oberlichtverblechung, 3-fach gekantet, Aluminium, Z870, Südseite, OH, EG Wie Position 03.0017 jedoch: Blechhöhe: 1.250 mm Elementhöhe: 880 mm außen (sichtbar) Oberkante : ca. 90 cm ü. GOK Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, Südseite, EG
10St EP.......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 13.08.2026 - Seite 41 von 50
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NKM Naturkundemuseum Leipzig (22-028)
326 LV Oberlicht Osthalle 03 Titel Oberlicht
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.0019 Oberlichtverblechung, 3-fach gekantet, Aluminium, Z850, Ostseite, OH, EG Wie Position 03.0017 jedoch: Oberlichtabdeckung mit trapezförmiger Ansicht.
Zuschnitt: Z850 mm Blechhöhe: 1.530 mm Elementbreite: 850 mm (sichtbar) Elementhöhe: 880 bis 1.160 mm außen (sichtbar) Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, Ostseite, EG
2St EP.......................... GP ............................
03.0020 Oberlichtverblechung, 3-fach gekantet, Aluminium, Z850, Westseite, OH, EG Wie Position 03.0017 jedoch: Oberlichtabdeckung mit trapezförmiger Ansicht.
Zuschnitt: Z850 mm Blechhöhe: 1.530 mm Elementbreite: 850 mm (sichtbar) Elementhöhe: 880 bis 1.160 mm außen (sichtbar) Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, Westseite, EG
2St EP.......................... GP ............................
03.0021 Oberlichtverblechung, 3-fach gekantet, Aluminium, Eckformteil, OH, EG Wie Position 03.0017 jedoch: Attikaabdeckung im Bereich der Außenecken als Eckformteil.
Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, EG
4St EP.......................... GP ............................
03.0022 Insekten- / Kleintierschutz, Lochblech, OH, EG Insekten - und Kleintierschutzgitter als Winkelprofil im Bereich des unteren Abschlusses der zuvor genannten Attikaabdeckungen inkl. Befestigungsmittel, Eckausbildungen etc. liefern und fachgerecht montieren.
Erfüllungsort: Osthalle Oberlicht, EG
23,5m EP.......................... GP ............................
Summe Titel 03 Oberlicht, Netto: ...............................
04 Titel Sonstige Leistungen
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326 LV Oberlicht Osthalle 04 Titel Sonstige Leistungen
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
04.0001 Erstellung einer W+M-Planung und Statik Erstellung einer Werk- und Montageplanung sowie Statik auf Grundlage der beigefügten Planung sowie Vordimensionierung, auf Grundlage eines eigenen örtlichen Aufmaßes, für alle Elemente des Oberlichtes der zuvor beschriebenen statisch relevanten Positionen vor Bauausführung.
Die Werk- und Montageplanung sowie Statik (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Rasterpläne, Montagepläne, Details, Knotenpunkte, Konsolen, Verbindungen etc. im geeigneten Maßstab sowie statische Nachweise) sind mit dem Tragwerksplaner und der Objektüberwachung sowie den Architekten abzustimmen und mindestens 10 Werktage vor der Fertigung in 3-facher Ausfertigung zur Prüfung und Freigabe durch den Prüfstatiker vorzulegen. Leistung inkl. bedarfsabhängiger Überarbeitungen bis zur Ausführungsreife. In den Zeichnungen sind Leistungen des AN und bauseitig zu erbringenden Leistungen farblich unterschiedlich darzustellen.
Sollten Abweichungen von den vorgegebenen Profilen und Ausführungen erforderlich sein, so sind diese mit dem Architekten und dem vom Bauherrn beauftragten Fassadenplaner sowie der Objektüberwachung abzustimmen.
1psch GP ............................
04.0002 Funktionsprüfung, Inbetriebnahme und Einweisung Funktionsprüfung, Inbetriebnahme und Einweisung sämtlicher elektrisch betriebener Elemente einschließlich aller Antriebe, Steuerungen, Sensoren, Sicherheitseinrichtungen etc.. Kontrolle der elektrischen Anschlüsse, Endlagen, Fahrwege, Verriegelungen und Sicherheitsfunktionen gemäß Herstellerangaben. Parametrierung und Feinjustierung der Anlagen zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und störungsfreien Betriebs. Durchführung aller erforderlichen Prüf- und Testläufe einschließlich Dokumentation der Ergebnisse. Einweisung des AGs bzw. des vom AG benannten Bedien- und Wartungspersonals in Bedienung, Funktion, Sicherheits- vorschriften sowie regelmäßige Wartungsmaßnahmen. Übergabe der Betriebs-, Wartungs- und Bedienungsanleitungen sowie aller erforderlichen Dokumentationsunterlagen. Die Inbetriebnahme und Einweisung ist zu protokollieren.
1psch GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 13.08.2026 - Seite 43 von 50
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NKM Naturkundemuseum Leipzig (22-028)
326 LV Oberlicht Osthalle 04 Titel Sonstige Leistungen
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
04.0003 Begleitende Dokumentation / Revisionsunterlagen Begleitende Dokumentation / Revisionsunterlagen der Maßnahmenausführung
I. Inhalt der Dokumentation / Revisionsunterlagen Schwerpunkt der Dokumentation / Revisionsunterlagen ist die ausführliche Beschreibung der kompletten, ausgeführten Leistungen. Sie ist in deutscher Sprache auszufertigen. Die Unterlagen sind als solche zu kennzechnen und müssen den Endzustand der ausgeführten Lieferung und Leistung beinhalten. Die Dokumentation / Revisionsunterlagen muss u.a. folgende Punkte beinhalten: · Auftrags-LV inkl. Nachträge · Allgemeine Projektdaten · Prüf- und Messprotokolle · Herstellerunterlagen und Einbauanleitungen · Wartungsunterlagen und Merkblätter zur Wartung · Merkblätter zur Reinigung und Pflegehinweise · Montagekonzepte · Unterlagen aus Bestandsaufnahme · Lieferscheine · Nachweise, Zertifikate eingebauter Materialien · Verwendungsnachweise · Dokumentation der Eigenkontrollmaßnahmen und Kontrollprüfungen und Beprobungen · Entsorgungsnachweise · Zulassungen · Muster/ Proben · Übereinstimmungserklärungen · Abnahmeprüfungen und Bescheinigungen · Fachunternehmerbescheinigung · Fachbauleitererklärung · Statische Berechnungen · Werk- und Montageplanung · sonstige auftragnehmereigene Planungsleistungen
Die durchgeführten Maßnahmen je Werktechnik sind beispielhaft in ihrem Vor-, Zwischen- und Endzustand fotografisch zu dokumentieren. Daraus muss sowohl die Zustandssituation des Bestandes als auch die Handhabung der Werktechnik zur Ausführung der Maßnahme deutlich erkennbar sein. Der fotografisch dokumentierte Bereich ist in den zur Verfügung stehenden Planunterlagen zu kennzeichnen. Die Fotos sind mit kurzen Erläuterungstexten zu versehen, welche folgende Hauptpunkte enthalten müssen: · Bezeichnung der Maßnahme (Maßnahmenkürzel) · Angabe der Verortung
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Leistungsverzeichnis
NKM Naturkundemuseum Leipzig (22-028)
326 LV Oberlicht Osthalle 04 Titel Sonstige Leistungen
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
· Erläuterung des Bildinhaltes · Aufnahmedatum
II. Anlagen Als Anlagen sind der Dokumentation / Revisionsunterlagen beizufügen: · Material- und Herstellerverzeichnis · Produktdatenblätter der verwendeten Stoffe · Pläne und Skizzen für die Lokalisierung der ausgeführten Leistungen.
1psch GP ............................
Hinweis Wartung und Inspektion Hinweis Wartung und Inspektion
Gemäß VOB/B §13 (4) Ziff. 2 beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei maschinellen und elektrotechnischen / elektronischen Anlagen 4 Jahre, wenn der AG dem AN die Wartung/Inspektion überträgt. Dies ist neben dem Erhalt des Soll-Zustandes und des Erhalts der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit, Betriebssicherheit und Betriebstüchtigkeit der Anlage Zweck der Wartungsleistungen.
Der Gesamtpreis der Position Wartung/Inspektion geht in die Angebotsbewertung ein und wird zusammen mit den Bauleistungen in diesem Leistungsverzeichnis beauftragt.
Wartung/Inspektion vorbezeichneter Anlage gemäß AMEV, VDMA, DIN, DIN VDE und für die errichteten Anlagen gültigen Richtlinien und Vorgaben des Herstellers einschließlich aller Nebenkosten innerhalb der Verjährungszeit für Mängelansprüche.
Diese Positionen beinhalten alle Leistungen nach AMEV, VDMA, DIN, DIN VDE, VdS des AN und Vorgaben des Herstellers unter Beachtung allgemein anerkannter Regeln der Technik, die zur Aufrechterhaltung der maximalen Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 4 Jahren und zum Erhalt des Soll-Zustandes und des Erhalts der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit, Betriebssicherheit und Betriebstüchtigkeit der Anlage notwendig sind.
Die Wartungsleistungen sind gemäß dieser Leistungsbeschreibung und des Wartungsvertragsformulars, welches den Vergabeunterlagen beiliegt zu erbringen.
Der Wartungsvertrag/der Zeitraum der Erbringung der
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Leistungsverzeichnis
NKM Naturkundemuseum Leipzig (22-028)
326 LV Oberlicht Osthalle 04 Titel Sonstige Leistungen
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Wartungsleistungen beginnt 1 Kalendertag nach wirksamer VOB-Abnahme der Bauleistung und läuft für 4 Jahre.
Der Einheitspreis stellt den Gesamtwartungspreis pro Jahr dar. Der Gesamtpreis (4 x EP) ist somit immer der Gesamtwartungspreis über den Zeitraum der Verjährung der Mängelansprüche von 4 Jahren.
Falls bei bestimmten Anlagen ein vierteljährlicher oder kürzerer Wartungs- /Inspektionsrhythmus zur Aufrechterhaltung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche notwendig ist, so ist dieser ebenfalls mit dem Einheitspreis abgegolten.
Der Einheitspreis stellt in diesem Falle jeweils den Jahreswartungspreis dar.
Die Kosten einer vierteljährlichen Wartung/Inspektion errechnet sich dann z. B. jeweils als Viertel des Jahreswartungspreises (EP / 4). Der Gesamtpreis gibt auch in diesem Fall den Gesamtwartungspreis über 4 Jahre an.
Bei Lüftungsanlagen ist die Prüfung bzw. Wiederholungsprüfung zur Erstinbetriebnahme von Brandschutzklappen mit diesem Einheitspreis ebenfalls abgegolten.
Als weitere Voraussetzung für eine VOB-Abnahme ist der AGin eine aktuelle Bestandsliste (Anlage1 zum Wartungsvertrag), welche den tatsächlichen Endausbauzustand der errichteten Anlage darstellt, gemäß den Anforderungen für die Dokumentation in diesem Leistungsverzeichnis zu übergeben.
04.0004 Wartungs- / Inspektionskosten innerhalb der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Wartung/Inspektion vorbezeichneter Anlage gemäß AMEV, VDMA, DIN, DIN VDE und gültigen Richtlinien und Vorgaben der Hersteller für die errichteten Anlagen einschließlich aller Nebenkosten, wie in den obenstehenden Hinweisen und im dem beiliegenden Wartungsvertragsformular beschrieben, innerhalb der vierjährigen Verjährungszeit für Mängelansprüche. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Wartung sind gem. Herstellerangaben zu kalkulieren.
4Jahr EP.......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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326 LV Oberlicht Osthalle 04 Titel Sonstige Leistungen
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
04.0005 Stundenlohnleistung Servicemonteur bei Wartungs- / Inspektionsleistungen Stundenlohnleistung Servicemonteur gemäß Vorbemerkungen
10h EP.......................... GP ............................
04.0006 Verlängerung Gewährleistungsfrist inkl. Wartung Aufgrund des zeitlichen Versatzes gegenüber der baulichen Fertigstellung des Oberlichts und der späteren Gesamtabnahme / Inbetriebnahme wird die Gewährleistungsfrist inkl. Wartung gem. Herstellerangaben entsprechend verlängert.
Die Verlängerung der Gewährleistungsfrist inkl. Wartung beginnt mit dem Tag der mangelfreien Leistungsfeststellung nach Anzeige und endet mit der tatsächlichen Gesamtabnahme / Inbetriebnahme der vollständig und vertragsgemäß erbrachten Leistung. Die eigentliche Gewährleistungsfrist beträgt 4 Jahre ab dem Zeitpunkt der Gesamtabnahme / Inbetriebnahme (sep. Position).
Der Wartungsintervall richtet sich nach den Herstellervorgaben.
Soweit einzelne Leistungen oder Teilleistungen bereits vor der Gesamtabnahme abgenommen wurden, bleibt der Beginn der hierfür vereinbarten Gewährleistungsfrist unberührt, sofern im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
Der AN hat sicherzustellen, dass sämtliche vertraglich geschuldeten Leistungen bis zur Gesamtabnahme / Inbetriebnahme vollständig, mangelfrei und funktionsfähig sind. Eine verspätete Gesamtabnahme / Inbetriebnahme führt nicht zu einer Verkürzung der vereinbarten Gewährleistungsdauer.
Der Zeitraum der Verlängerung der Gewährleistungsfrist inkl. Wartung beträgt 35 Monate.
1psch GP ............................
04.0007 Temporäres Schutzgehäuse, Verlängerung Gewährleistungsfrist Liefern, fachgerechtes Montieren, Vorhalten, Unterhalten, Umbauen, sowie Rückbau eines temporären Schutzgehäuses über dem fertiggestellten Oberlicht, aus massiven und ausreichend dimensionierten Holzrahmen mit einer allseitigen Verplankung aus Seekieferplatten zur Vermeidung von Beschädigungen während des Zeitraums der Verlängerung der Gewährleistungsfrist / Wartung (siehe Vorposition). Der Aufbau erfolgt nach der baulichen Fertigstellung des
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A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 13.08.2026 - Seite 47 von 50
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326 LV Oberlicht Osthalle 04 Titel Sonstige Leistungen
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Oberlichts. Umbauten während der Wartungseinsätze sind einzukalkulieren. Der Abbau erfolgt nach Fertigstellung der Freianlagen, in Abstimmung mit der Objektüberwachung.
Der Zeitraum der Vorhaltung beträgt 18 Monate.
Der angebotene EP gilt auch bei einer Überschreitung der vertraglich geregelten Bauzeit von bis zu 6 Monate.
1psch GP ............................
Summe Titel 04 Sonstige Leistungen, Netto: ...............................
05 Titel Stundenlohnarbeiten
Hinweistext Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des AG zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Sämtliche Stunden sind vor Ausführung entsprechend anzumelden. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn sowie den Kleingeräteeinsatz. Für vom AG angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssätze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten bezahlt. Wegezeiten werden nicht gesondert vergütet. Verlangt der AG die Ausführung von Leistungen außerhalb der regelmäßigen werktäglichen Arbeitszeit (Sonntags-, Feiertags und Nachtarbeit ab 22:00 Uhr), so wird neben den vereinbarten Preisen eine Vergütung für die nachgewiesenen zuschlagspflichtigen Stunden gewährt. Als Vergütung wird für jede geleistete Stunde der Betrag gezahlt, der sich aus der entsprechenden tariflichen Vereinbarung für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit zuzüglich der dafür tatsächlichen aufgewendeten Zuschläge errechnet.
05.0001 Vorarbeiter/-in Stundenlohnarbeiten durch Vorarbeiter/-in Auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
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Leistungsverzeichnis
NKM Naturkundemuseum Leipzig (22-028)
326 LV Oberlicht Osthalle 05 Titel Stundenlohnarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Leistung nach besonderer Anordnung Bauherr / Objektüberwachung.
2h EP.......................... GP ............................
05.0002 Facharbeiter/-in Wie Position 05.0001 jedoch: Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in
2h EP.......................... GP ............................
05.0003 Helfer/-in Wie Position 05.0001 jedoch: Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in
2h EP.......................... GP ............................
Summe Titel 05 Stundenlohnarbeiten, Netto: ...............................
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LV-Zusammenfassung
NKM Naturkundemuseum Leipzig (22-028)
326 LV Oberlicht Osthalle
Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR
01 Titel Allgemeine Leistungen 28 ..............................
02 Titel Rückbauarbeiten 30 ..............................
03 Titel Oberlicht 31 ..............................
04 Titel Sonstige Leistungen 43 ..............................
05 Titel Stundenlohnarbeiten 48 ..............................
Summe LV 326 Oberlicht Osthalle
Angebotssumme, Netto: EUR ..................................
zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................
Angebotssumme, Brutto: EUR ..................................
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