20260319 rdh NA OH Angebotsaufforderung.pdf

Notärztliche Versorgung an drei Standorten im Kreis Ostholstein

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:27 (Europe/Berlin)

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Rettungsdienst Holstein AöR

Aufforderung zur Angebotsabgabe

für die Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst des Kreises Ostholstein

[Hinweis: Soweit für Bezeichnungen männliche und weibliche Wortformen existieren, sind beide Formen gemeint, auch wenn aus Gründen der Vereinfachung lediglich die männliche Form Anwendung findet.]

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Rettungsdienst Holstein AöR – Vergabe der Durchführung der notärztlichen Versorgung Aufforderung zur Angebotsabgabe

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Inhaltsverzeichnis

  1. Verfahrensart ....................................................................................................... 3

  2. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistung und Leistungszeit ....... 3

  3. Auftragsgegenstand ............................................................................................ 4

  4. Losaufteilung ....................................................................................................... 5

  5. Elektronische Abwicklung des Auswahlverfahrens .......................................... 6

  6. Form der Angebote und Ende der Angebotsfrist .............................................. 6

  7. Öffnung der Angebote ......................................................................................... 7

  8. Zuschlags- und Bindefrist ................................................................................... 8

  9. Aufklärungs- und Auskunftsverlangen .............................................................. 8

  10. Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ........................................................................... 8

  11. Nachunternehmer ................................................................................................ 9

  12. Eignungsleihe ...................................................................................................... 9

  13. Eignungskriterien .............................................................................................. 10

13.1 Zu beachtende Besonderheiten ........................................................................... 10

13.2 Folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zum Beleg der Eignung einzureichen: ....................................................................................................... 11

13.3 Beleg der Eignung ............................................................................................... 12

  1. Zuschlagskriterien ............................................................................................. 15

14.1 Preis .................................................................................................................... 15

14.2 Konzept für die Durchführung der notärztlichen Versorgung ................................ 17

  1. Bedingungen für den Auftrag ........................................................................... 21

15.1 Geforderte Sicherheit: .......................................................................................... 21

15.2 Genehmigung nach dem AÜG ............................................................................. 22

15.3 Einsatzhäufigkeit ................................................................................................. 22

15.4 Erklärung zu Russlandsanktionen ........................................................................ 22

  1. Nebenangebote .................................................................................................. 23

  2. Abschließende Liste aller einzureichenden Angebotsunterlagen („Checkliste“) ..................................................................................................... 23

  3. Vertraulichkeit .................................................................................................... 24

  4. Nachprüfstelle .................................................................................................... 25

  5. Anlagen .............................................................................................................. 25

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Die Rettungsdienst Holstein AöR (nachfolgend: rdh.) ist gemäß § 3 Abs. 3 Schleswig- Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG) Rettungsdienstträgerin für den Rettungsdienstbereich des Kreises Ostholstein. In diesem Zusammenhang ist sie gemäß § 4 SHRDG verantwortlich für die Sicherstellung des Rettungsdienstes in diesem Rettungsdienstbereich.

Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren beabsichtigt die rdh. als Trägerin des Rettungsdienstes Dienstleistungsaufträge für die notärztliche Versorgung als Teil der Notfallrettung i. S. v. § 13 SHRDG im Wege einer Beauftragung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 SHRDG zu erteilen.

Die Durchführung der operativen Aufgaben des Rettungsdienstes durch den Beauftragten erfolgt im Namen der rdh.

Die genaue Beschreibung des Auftrages entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1).

Für das Vergabeverfahren sind folgende Punkte besonders zu beachten:

  1. Verfahrensart

Bei der Übertragung der operativen Aufgaben des Rettungsdienstes gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 SHRDG handelt es sich um soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU.

Gegenständlich soll ein Dienstleistungsauftrag gemäß § 5 Abs. 2 SHRDG vergeben werden.

Für das Vergabeverfahren maßgebliche Vorschriften sind somit § 130 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die §§ 64 ff. des 3. Abschnitts der Vergabeverordnung (VgV).

Es wird ein offenes Verfahren gemäß § 130 Abs. 1 GWB i. V. m. §§ 65 Abs. 1, 15 VgV durchgeführt.

  1. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistung und Leistungszeit

Vergeben wird die Beauftragung mit der Durchführung der notärztlichen Versorgung in Eutin/Süsel (Los 1), Neustadt i. H. (Los 2) sowie in Bad Schwartau (Los 3) im Rahmen der Notfallrettung (inkl. Sekundärtransporten) als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes.

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Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Notarztdienst im Wege einer Personalgestellung, die nach Ansicht der rdh. die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllt (siehe hierzu insbesondere Ziff. 15.2).

Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2031 (5 Jahre), mit einer einmaligen einseitigen Verlängerungsoption für die Auftraggeberin um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2032. Das Optionsrecht ist von der Auftraggeberin schriftlich mit einer Frist von mindestens sechs Monaten zum Vertragsende auszuüben.

Die Beauftragung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag (§ 121 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)).

Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung regeln die Vergabeunterlagen (siehe insbesondere Anlage 1 Leistungsbeschreibung und Anlage 2 Beauftragungsvertrag).

  1. Auftragsgegenstand

Der Auftrag umfasst den Notarztdienst (inkl. Sekundärtransport) an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche an den Standorten Eutin/Süsel, Neustadt i. H. sowie in Bad Schwartau.

Das Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte (nachfolgend: „NA“), die persönliche Schutzausrüstung und Schutzkleidung sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes werden durch die rdh. bzw. durch von dieser nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG Beauftragte bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Beauftragten geschuldeten Leistung.

Hinweis: Der NA muss sich nicht während des gesamten Dienstes an der Rettungswache aufhalten. Es ist bspw. zulässig, dass er während des Notarztdienstes anderen Tätigkeiten nachgeht, wenn und soweit sichergestellt ist, dass er den unter Ziff. 4.1.8 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) dargestellten Mitwirkungspflichten nachkommt und bei Alarmierung binnen maximal 90 Sekunden einsatzbereit das NEF besetzt. Das gilt nicht für den Zeitraum von 19.00 h bis 7.00 h im Los 2, sofern und solange sich der NA an einem mit der rdh. abgestimmten und von ihr genehmigten anderen Ort aufhält (siehe unten Hinweis 1) zu Los 2).

Zur näheren Beschreibung der Leistung, siehe Anlage 1 Leistungsbeschreibung.

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  1. Losaufteilung

Der Auftrag wird in drei (3) Lose aufgeteilt. Es besteht keine Angebotslimitierung. Der Bieter kann auf eines, zwei oder auf alle drei Lose ein Angebot abgeben. Der Zuschlag erfolgt losweise:

Los 1: Notarztstandorte Eutin/Süsel

• Notärztliche Besetzung des Notarztstandorts Eutin/Süsel, derzeit in Hospitalstraße 5 in 23701 Eutin, an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche

Hinweis: Es kann während des Beauftragungszeitraums dazu kommen, dass der aktuell in Eutin stationierte Notarzt auf einen Standort nach Süsel verlegt wird. Die rdh. wird den Beauftragten mit einem Vorlauf von mindestens vier Wochen über die Verlegung nach Süsel informieren. Der Beauftragte hat dann den Notarzt ab dem von der rdh. festgelegten Zeitpunkt von dem von der rdh. zur Verfügung gestellten Standort in Süsel vorzuhalten.

Los 2: Notarztstandort Neustadt i. H.

• Notärztliche Besetzung des Notarztstandorts Neustadt i. H., Am Kiebitzberg 8 in 23730 Neustadt i. H. an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche

Hinweis 1: Der Notarzt hat die Möglichkeit, sich während der Nachtstunden im Zeitraum ab 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr am nächsten Morgen an einem anderen, mit der rdh. abgestimmten und von ihr genehmigten Ort aufzuhalten. Grundvoraussetzung ist, dass sich der Aufenthaltsort in einer der nachfolgenden Städte oder Gemeinden im Kreis Ostholstein befindet: Altenkrempe, Eutin, Neustadt i. H., Schashagen, Sierksdorf, Süsel.

Hinweis 2: Der Notarzt des Standortes Neustadt i. H. ist u. a. für Einsätze vorgesehen, in denen der Notarzt als Leitender Notarzt gemäß § 20 SHRDG in der Fassung vom 06.11.2020 in der Einsatzleitung Rettungsdienst (ELRD) eingesetzt wird. Neben der Verwendung in der ELRD kann das NEF auch jederzeit zu weiteren Einsätzen in der Notfallrettung herangezogen werden.

Los 3: Notarztstandort Bad Schwartau

• Notärztliche Besetzung des Notarztstandorts Bad Schwartau, Fünfhausen 1-5 in 23611 Bad Schwartau, an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche

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  1. Elektronische Abwicklung des Auswahlverfahrens

Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de abgewickelt. Folgende Verfahrenspunkte sind in die elektronische Abwicklung einbezogen.

 Bereitstellung der Verfahrens- und Vertragsunterlagen und aller Anlagen für den Bieter zum Download im Angebotsassistenten auf der o. g. Internetadresse,

 Beantwortung der Bieterfragen über die Bieterkommunikation (Nachrichten) im Angebotsassistenten in Form von Bieterinformationen,

 Bereitstellung von wichtigen Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum Ablauf des Vergabeverfahrens und

 Einreichung der Angebote, Anlagen und Nachweise.

Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf dem Vergabeportal heruntergeladen wurden, erhält das Unternehmen keine E-Mail- Benachrichtigung. Das Unternehmen ist dann in der Pflicht, sich selbstständig über Änderungen und Antworten auf Bieterfragen auf dem Vergabeportal zu informieren (Holschuld). Vor diesem Hintergrund wird eine vorherige Registrierung (Anmeldung) auf dem Vergabeportal empfohlen.

  1. Form der Angebote und Ende der Angebotsfrist

Es sind – sofern vorhanden – die von der rdh. bereitgestellten Vordrucke (Formblätter) zu verwenden.

Soweit erforderlich sind die Formblätter zu duplizieren und mehrfach zu verwenden.

Die Angebote und die geforderten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich in elektronischer Form und in deutscher Sprache über das https://www.deutsche- evergabe.de bis zum

04.05.2026, 10:30 Uhr

einzureichen.

Das elektronische Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist vollständig eingegangen sein. Es muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen verlangten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

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Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Angebotsfrist ist der Eingang der Unterlagen, nicht der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Angebots gestartet wurde.

Über das vorgenannte Vergabeportal können die Angebote elektronisch übermittelt werden.

Für die Form der Angebote gilt Folgendes:

Ausreichend ist Textform im Sinne von § 126 b BGB.

Für die Wahrung der Textform in diesem Sinne sind bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften der Firmenname und die Rechtsform zu benennen. Darüber hinaus ist ergänzend die Benennung des Namens des konkreten Mitarbeiters bzw. Vertreters erforderlich, der das Angebot abgegeben hat.

HINWEIS:

Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind.

Eine digitale Signatur ist für die Abgabe des Angebotes nicht erforderlich. Bitte beachten Sie bei der Abgabe des Angebotes die Anweisungen und Hinweise im Angebotsassistenten.

Anlagen zum Angebot (z. B. die geforderten Nachweise und Erklärungen) können als „Eigene Anlage“ zum elektronischen Angebot im Angebotsassistenten hochgeladen werden.

Angebote in Papierform, per Fax oder per E-Mail sind nicht zugelassen.

Angebote, die über das Vergabeportal eingereicht wurden, können bis zum Abgabetermin zurückgezogen werden. Bis zum Abgabetermin kann ein berichtigtes oder geändertes Angebot abgegeben werden, indem der Bieter ein neues Angebot über das Vergabeportal einreicht. Hierdurch verliert das zuvor eingereichte Angebot seine Gültigkeit. Es gilt ausschließlich das zeitlich neuere Angebot.

  1. Öffnung der Angebote

Die Öffnung der Angebote erfolgt durch elektronische Entschlüsselung nach Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes.

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  1. Zuschlags- und Bindefrist

Die Bieter sind bis zum 31.07.2026 an ihr Angebot gebunden.

  1. Aufklärungs- und Auskunftsverlangen

Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Verfahrens- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen.

Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über das genutzte Vergabeportal einzureichen.

Alle Fragen werden über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert.

Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 27.04.2026, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.

Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.

  1. Bieter-/Arbeitsgemeinschaften

Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig, sie werden gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Bieter behandelt.

Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben,

• dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;

• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist;

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• dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;

• dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften;

• in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile / Leistungselemente ausführt.

Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das beiliegende Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 3) zu verwenden.

Mehrfachbeteiligungen von Bietern jedweder Art – beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter – sind im gleichen Los unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote.

Sofern im Folgenden auf „den Bieter“ Bezug genommen wird, gelten die Ausführungen für Bietergemeinschaften entsprechend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wird.

  1. Nachunternehmer

Der Einsatz von Nachunternehmern (z. B. sog. Honorarnotärzte) ist nicht zulässig.

Nach Ansicht der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend um eine Personalgestellung, welche dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterfällt. Der Einsatz von Nachunternehmern wäre dann ein unzulässiger Kettenverleih gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 AÜG und ist demzufolge ausgeschlossen. Es besteht somit ein Selbstausführungsgebot. Die Eignungsleihe ist folglich nur in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. 13.3.2) zulässig. Eine Eignungsleihe für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. 13.3.3) ist ausgeschlossen.

  1. Eignungsleihe

Wenn sich ein Bieter ganz oder teilweise auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und finanziellen Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 47 Abs. 1 bis 3 VgV), hat er in seinem Angebot bereits die folgenden Angaben durch Abgabe des Formblatts „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage 4) kumulativ zu machen:

• Name und Adresse des Wirtschaftsteilnehmers, auf den im Wege der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zurückgegriffen wird;

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• Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des Wirtschaftsteilnehmers bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für den Fall der Eignungsleihe bei Wirtschaftsteilnehmern, die mit dem Bieter im Konzern verbunden sind. Zudem ist eine Erklärung des Bieters und des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften. Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage 4) auszufüllen und vom Bieter und dem Wirtschaftsteilnehmer zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt ist dem Angebot beizufügen.

Der Bieter muss einen Wirtschaftsteilnehmer ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB dem Auftraggeber nicht nachgewiesen wurde oder das entsprechende Eignungskriterium vom Wirtschaftsteilnehmer nicht erfüllt wird (vgl. § 47 Abs. 2 VgV).

Es ist das Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage 4) zu verwenden.

  1. Eignungskriterien

Gemäß § 42 Abs. 1 VgV ist die Eignung der Bieter durch die Auftraggeberin zu prüfen. Hierzu sind die nachfolgend geforderten Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) mit dem Angebot vorzulegen. Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ist nicht zugelassen.

13.1 Zu beachtende Besonderheiten

13.1.1 Besonderheiten bei Bietergemeinschaften

Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Befähigung und zur Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 13.3.1) und die Belege über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziff. 13.2.1) bzw. der Auszug aus dem Bundeszentralregister (Ziff. 13.2.2) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziff. 13.3.2) gilt Folgendes: Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die Umsatzangaben gemäß Ziff. 13.3.2.1 vorlegen. Der Nachweis gemäß Ziff. 13.3.2.2 ist durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Nachweise vorlegen.

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Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 13.3.1) und die Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (Ziff. 13.2.1) bzw. der Auszug aus dem Bundeszentralregister (Ziff. 13.2.2) müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziff. 13.3.2) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziff. 13.3.3) der Bietergemeinschaft werden anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.

13.1.2 Besonderheiten bei Eignungsleihe

Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will, wird die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziff. 13.3.2) des Bieters anhand der insgesamt von ihm und dem anderen Wirtschaftsteilnehmer vorgelegten Unterlagen bewertet.

13.1.3 Besonderheiten bei Bietern aus anderen Staaten

Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche, durch einen beeidigten Dolmetscher/Übersetzer bescheinigte Übersetzung ist zwingend beizulegen.

13.2 Folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zum Beleg der Eignung einzureichen:

13.2.1 Eigenerklärung Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (Anlage 5)).

Hinweis: Die Auftraggeberin wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Beleg für die Eignung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister veranlassen.

13.2.2 Auszug aus dem Bundeszentralregister

Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die mit der Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung

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oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR. Alternativ kann auch ein Auszug zur Vorlage bei einer Behörde – Belegart „O“ gemäß § 30 Abs. 5 BZRG beantragt werden. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an die Rettungsdienst Holstein AöR, Gutenbergstraße 1, 23611 Bad Schwartau zu übersenden ist.

Können derartige Auszüge nicht veranlasst werden, weil der Bieter bzw. die betreffenden Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU stammen oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU niedergelassen sind, erkennt die Auftraggeberin eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters bzw. der betreffenden Personen an. In diesem Fall ist der für den Zuschlag vorgesehene Bieter zur Vorlage der gleichwertigen Bescheinigungen verpflichtet.

Werden die benannten Urkunden/Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bieters bzw. der betreffenden Personen nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters bzw. der betreffenden Person abgibt.

13.3 Beleg der Eignung

13.3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG) vorgelegt werden. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.

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13.3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

13.3.2.1 Umsatznachweis

Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 6)).

13.3.2.2 Haftpflichtversicherung

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2027 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.12.2032).

Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung der Auftraggeberin bei Schäden, für welche diese im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder

• durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen

oder

• durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.

13.3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

13.3.3.1 Qualitätsmanagementsystem

Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des

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Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.

13.3.3.2 Referenzliste: Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung

Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen durch einen Rettungsdienstträger, die mit der hier zu vergebenden Durchführung der notärztlichen Versorgung der Art und dem Umfang nach vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt „Referenz Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung“ (Anlage 7) auszufüllen.

13.3.3.3 Verfügbarkeitsnachweis Notärzte

Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte, die die Anforderungen gemäß Ziff. 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen, und ab wann diese ihm zur Verfügung stehen.

Hierzu hat er das Formblatt „Verfügbarkeitsnachweis Notärzte“ (Anlage 8) auszufüllen. Verfügt der Bieter im Moment der Angebotsabgabe noch nicht über die erforderlichen Notärzte, hat er als Alternative zum Formblatt in der Anlage 8 durch ein Konzept darzustellen, wie er sicherstellt, dass er zu Leistungsbeginn über die erforderliche Anzahl an qualifizierten Notärzten verfügen wird.

Hinweis: MINDESTANFORDERUNG

Für die notärztliche Besetzung sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht der Auftraggeberin in allen Losen mindestens jeweils acht (8) Personen erforderlich.

Erbringt der Bieter den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 8 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese acht (8) Personen je Los wird das Angebot ausgeschlossen.

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  1. Zuschlagskriterien

Die Auftraggeberin ermittelt das wirtschaftlichste Angebot anhand folgender Wertungskriterien:

Lfd. Nr.WertungskriterienGewichtung
14.1Preis60 %
14.2Konzept für die Durchführung der notärztlichen Versorgung40 %

Nennt der Bieter keinen Leistungspreis, wird das Konzept für die Durchführung der notärztlichen Versorgung nicht beigefügt oder erhält der Bieter in einem Unterkriterium des Konzepts für die Durchführung der notärztlichen Versorgung 0 Punkte, so kann sein Angebot nicht gewertet werden und wird zwingend ausgeschlossen (Ausschlusskriterium).

Die Wertung innerhalb der Kriteriengruppen erfolgt nach den folgenden Unterkriterien:

14.1 Preis

Beim Preis sind die Kosten für den Leistungszeitraum inkl. Verlängerungsoption als Netto-Preise anzugeben. Der Preis ist in Euro und Cent (gerundet auf zwei Kommastellen) anzugeben.

Sofern für die Leistung Umsatzsteuer anfällt, kann diese zusätzlich zum Angebotspreis gemäß § 15 des Beauftragungsvertrages (Anlage 2) in der jeweils anfallenden Höhe geltend gemacht werden.

Die Kosten für die Leistung der notärztlichen Versorgung sind anhand des beigefügten Preisblattes (Anlage 9) aufzuschlüsseln.

Das Preisblatt (Anlage 9) liegt als Excel-Datei bei. Es ist vollständig in der Excel- Datei auszufüllen, und dem Angebot beizufügen.

Die Wertung des Kriteriums „Preis“ erfolgt anhand des im Preisblatt (Anlage 9) ausgewiesenen Gesamtpreises.

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Bewertet wird der Gesamtpreis aus der Addition der Gesamtsummen der Jahre ab dem 01.01.2027 bis zum 31.12.2032 und somit inklusive der Verlängerungsoption (siehe Preisblatt, Anlage 9).

Zur Bewertung wird der Gesamtpreis in Bewertungspunkte umgerechnet. Die Punktzahl des Bieters beim Wertungskriterium „Preis“ wird dabei mittels folgender Formel berechnet:

( (WA – GA) ) P = 100 x 1– GA

Erläuterung: P: Punktzahl Preis GA: Gesamtpreis des günstigsten Angebotes WA: Gesamtpreis des zu wertenden Angebotes

Eine Punktzahl von 100 entspricht dabei dem Bestwert des Wertungskriteriums „Preis“. Es werden keine Negativpunkte vergeben, so dass ein Bieter mindestens 0 Punkte erhält.

HINWEIS: Die Auftraggeberin geht davon aus, dass es sich bei der hier zu vergebenden Leistung um eine erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung handelt, sodass bei der Kalkulation die sich aus dem ÄUG ergebenden Vorgaben zu beachten sind (siehe hierzu auf Ziff. 15.2).

HINWEIS: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Preisblatt des Zuschlagsbieters gegenüber den Kostenträgern im Rahmen der Entgeltverhandlungen gemäß §§ 6 und 7 SHRDG offengelegt werden muss.

Zur Kalkulation teilt die Auftraggeberin die Anzahl der Einsätze der Jahre 2024 und 2025 je Los wie folgt mit:

Los 1:

  • Eutin/Süsel:

• 2024: 1.611 Alarmierungen

• 2025: 1.580 Alarmierungen

Los 2:

  • Neustadt i.H.:

• 2024: 1.700 Alarmierungen

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• 2025: 1.636 Alarmierungen

Los 3:

  • Bad Schwartau:

• 2024: 3.152 Alarmierungen

• 2025: 2.681 Alarmierungen

Weiterhin teilt die Auftraggeberin die derzeitige durchschnittliche Einsatzdauer wie folgt mit:

• 2024: 1,13 Stunden

• 2025: 1,19 Stunden

14.2 Konzept für die Durchführung der notärztlichen Versorgung

Der Bieter soll ein Konzept für die wirtschaftliche Durchführung der notärztlichen Versorgung vorlegen.

HINWEIS:

Es wird darauf hingewiesen, dass der Konzeptinhalt – wie auch die weiteren Teile des Angebotes – selbstverständlich Bestandteil des Beauftragungsvertrages werden.

Das Konzept unterteilt sich in folgende Unterkriterien:

14.2.1 Unterkriterien (Bewertungskriterien)

Die in den nachfolgenden Unterkriterien aufgeführten und im Angebot abzugebenden Konzepte werden wie folgt bewertet:

Konzept für die Durchführung der notärztlichen Versorgung
BewertungskriterienAnteil an derAnteil an der Gesamtwertung
Bewertung des
Konzepts
Ausfallsicherheit Personal60 %25 %
Fortbildung40 %15 %

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Der Bieter hat seine Ausführungen zu jedem Unterkriterium (Konzepte unter Ziff. 14.2.1.1 und 14.2.1.2) auf maximal vier DIN A 4-Seiten zu beschränken.

Die Beschränkung auf maximal vier Seiten gilt pro Unterkonzept. Dementsprechend dürfen die geforderten Unterkonzepte zur Ausfallsicherheit des Personals und zur Fortbildung je maximal vier Seiten umfassen. Hieraus ergibt sich eine zulässige Gesamtseitenzahl für das Gesamtkonzept für die Durchführung des Rettungsdienstes – bei Ausschöpfung des jeweiligen Maximalumfangs pro Unterkonzept – von acht (8) Seiten.

Eine Verweisung auf Anlagen ist unzulässig. Darüber hinausgehende Ausführungen auf weiteren Seiten und/oder Anlagen werden bei der Konzeptwertung nicht berücksichtigt. Darüber hinaus gelten folgende Formvorgaben:

• Mindestschriftgröße 11 Pt,

• mindestens 1,0-facher Zeilenabstand und

• umlaufender Seitenabstand von mindestens 2,5 cm.

Werden diese Formvorgaben unterschritten, wird das Angebot ausgeschlossen!

Erläuterungen zu den Wertungskriterien:

14.2.1.1 Ausfallsicherheit Personal

Die Leistungserbringung im Rettungsdienst erfordert als Aufgabe der Gefahrenabwehr und Gesundheitsvorsorge die Sicherstellung der bedarfsnotwendigen Vorhaltung. Hierzu gehört unabdingbar, dass (fachlich und gesundheitlich) geeignetes Personal in ausreichendem Umfang für die Besetzung der Rettungsmittel zur Verfügung steht.

Der Bieter soll in diesem Konzept konkret darlegen, wie im Rahmen der Leistungserbringung auf Ausfälle von Personal reagiert wird und welche Maßnahmen getroffen werden, um die Ausfallsicherheit zu optimieren.

Hierbei soll insbesondere beschrieben werden,

• wie auf planbare Ausfälle (z. B. Urlaub) und nicht planbare Ausfälle (z. B. aufgrund von Krankheit) reagiert wird;

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• welche Rückfallebenen der Bieter bei Personalausfällen in welcher Art und Anzahl vorsieht;

• wie hoch der zeitliche Vorlauf bis zum Einsatz des „Ersatzpersonals“ ist (je Rückfallebene);

• wie die Alarmierungswege aufgebaut und sichergestellt sind.

Darüber hinaus hat der Bieter die präventiven Maßnahmen zu erläutern, die er ergreifen wird, um eine möglichst geringe Ausfallquote der im Dienstplan eingesetzten Ärzte zu erreichen (z. B. Maßnahmen zur Zufriedenheit, Gesundheitsprävention etc.).

14.2.1.2 Fortbildung

Die regelmäßige Fortbildung der zum Einsatz kommenden Notärzte ist Grundvoraussetzung einer qualitätsvollen Leistungserbringung. Daher hat der Bieter in seinem Fortbildungskonzept darzulegen,

• welche Maßnahmen zur Weiterbildung des eingesetzten Personals im Bereich der Notfallmedizin ergriffen werden, um der Vielfalt der möglichen rettungsdienstlichen Einsatzbilder bestmöglich gerecht zu werden,

• welche Evaluationsmaßnahmen zur Erfassung des Leistungsniveaus und etwaiger Verbesserungspotentiale der Bieter durchgeführt wird und

• wie die Auftraggeberin von den Fortbildungsmaßnahmen bzw. den Evaluationsmaßnahmen des Bieters profitieren kann und welche Vorteile sich durch die Fortbildungsmaßnahmen für die Zusammenarbeit mit dem rettungsdienstlichem Fachpersonal in der rettungsdienstlichen Versorgung ergeben.

14.2.2 Bewertungsmaßstab

Die Wertung der Konzepte für jedes Unterkriterium richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Bieter die im einzelnen Konzept an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und damit, wie sehr die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten lässt.

Mindestvoraussetzung für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen ist die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Ein Konzept, welches erkennen lässt, dass es die in dem jeweiligen Bereich geltenden gesetzlichen Mindeststandards nicht einhält,

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entspricht daher nicht der geforderten Leistung. Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet und das Angebot ausgeschlossen.

Darüber hinaus gilt: Zeigt die beschriebene Herangehensweise ein nur oberflächliches und lückenhaftes Verständnis der Anforderungen oder werden diese nur rein schematisch und rudimentär dargelegt, lässt die dargestellte Herangehensweise also eine nur schlechte und weniger qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten, führt dies zu einer schlechteren Punktwertung. Zeigt der Bieter in der Darlegung seiner jeweiligen Konzepte dagegen ein tiefgehendes und umfassendes Verständnis für die Leistungsanforderungen, indem er sie praxisgerecht, umfassend und logisch sowie strukturiert beschreibt und lässt die Herangehensweise daher eine gute und qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten, führt dies zu einer besseren Bewertung.

Die Punktvergabe wird im Folgenden näher erläutert:

9 bis 10 Punkte:

Sehr schlüssige und überaus fundiert dargestellte und angebotene Herangehensweise; die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist in allen Punkten sehr gut nachvollziehbar und dient in herausragender Weise der Zielerreichung einer qualitativ hochwertigen notärztlichen Versorgung.

7 bis 8 Punkte:

Sehr schlüssige, fundierte, gut dargestellte und angebotene Herangehensweise; die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist gut nachvollziehbar und dient in besonderer Weise der Zielerreichung einer qualitativ hochwertigen notärztlichen Versorgung.

5 bis 6 Punkte:

Schlüssige Herangehensweise; die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist nachvollziehbar und dient daher der Zielerreichung einer qualitativ hochwertigen notärztlichen Versorgung.

3 bis 4 Punkte:

Teils lückenhafte Herangehensweise; die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist nur teilweise nachvollziehbar und dient daher nur teilweise der Zielerreichung einer qualitativ hochwertigen notärztlichen Versorgung.

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1 bis 2 Punkte:

Die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist rudimentär, befasst sich inhaltlich nicht mit der Thematik oder ist lückenhaft und kaum nachvollziehbar. Sie dient daher nicht der Zielerreichung einer qualitativ hochwertigen notärztlichen Versorgung.

  1. Bedingungen für den Auftrag

15.1 Geforderte Sicherheit:

Selbstschuldnerische Bankbürgschaft, die von einem im Europäischen Wirtschaftsraum oder durch ein Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer erklärt werden muss, durch Vorlage der Bürgschaftsurkunde nachgewiesen wird und folgende inhaltliche Anforderungen erfüllen muss:

  1. Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB);

  2. Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BGB);

  3. Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, soweit die Forderung des Hauptschuldners (Bieter/Bietergemeinschaft) gegen den Gläubiger (Auftraggeber) nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist (§ 770 Abs. 2 BGB);

  4. Haftung des Bürgen:

a) für alle bestehenden oder künftigen, auch bedingten oder befristeten Ansprüche, die dem Gläubiger gegen den Hauptschuldner aus dem – im Rahmen dieses vergaberechtlichen Verfahrens – zu vergebenden Dienstleistungsauftrag über die Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung zustehen,

b) während der gesamten Vertragslaufzeit (spätestens ab dem 01.01.2027 bis zum 31.12.2032, somit einschließlich des Zeitraumes der Verlängerungsoption),

c) bis zu einem Höchstbetrag je Los in Höhe von 150.000 EUR.

Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass

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dieses/dieser bereit ist, im Zuschlagsfall und vor Auftragserteilung eine, den genannten Anforderungen entsprechende, selbstschuldnerische Bankbürgschaft einzugehen.

15.2 Genehmigung nach dem AÜG

Die Auftraggeberin geht u. a. aufgrund der Urteile des LSG Schleswig-Holstein sowie des Bundessozialgerichts (LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.09.2020 – L 5 BA 51/18; BSG, Urt. v. 19.10.2021 – B 12 KR 29/19 R), davon aus, dass die hier ausgeschriebene Leistung die Voraussetzungen für eine genehmigungspflichtige Arbeitnehmerüberlassung erfüllt.

Vor diesem Hintergrund ist der Beauftragte verpflichtet, unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Genehmigung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu beantragen und vor Leistungsbeginn der Auftraggeberin nachzuweisen. Der Auftraggeberin ist zeitgleich eine Kopie des Antrages vorzulegen und sie ist über den Stand des Verfahrens auf dem Laufenden zu halten.

Die hierdurch anfallenden Kosten sind durch den Beauftragten zu kalkulieren.

Weiterhin sind die durch das AÜG vorgegebenen Restriktionen bei der Kalkulation und dem späteren Einsatz der Notärzte durch den Beauftragten zu beachten. Dies gilt insbesondere für die maximal zulässige Überlassungsdauer für einen Leiharbeitnehmer von 18 Monaten am Stück gemäß § 1 Abs. 1b AÜG und das Gleichstellungsgebot aus § 8 AÜG. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Auftraggeberin für ihren Bereich den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) anwendet.

15.3 Einsatzhäufigkeit

Die vom Bieter eingesetzten Notärzte müssen mindestens sechs 24-Stunden- Schichten (oder 144 Stunden) pro Jahr absolvieren bzw. durchschnittlich bei mindestens drei 24-Stunden-Diensten (oder 72 Stunden) pro halbes Jahr im von der rdh. betreuten Rettungsdienstbereich zum Einsatz kommen und entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung fortgebildet sein. Eine Abweichung von diesen Vorgaben ist nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Trägerin nach Rücksprache mit dem ÄLRD zulässig.

15.4 Erklärung zu Russlandsanktionen

Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter

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Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

Der Bieter hat daher die im Formblatt „Erklärung zu Russlandsanktionen“ in Anlage 10 enthaltene Erklärung mit dem Angebot abzugeben.

  1. Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

  1. Abschließende Liste aller einzureichenden Angebotsunterlagen („Checkliste“)

  2. Ggf.: Vollmacht (Ziff. 6)

  3. Ggf.: Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 3 und Ziff. 10)

  4. Ggf.: Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage 4 und Ziff. 12)

  5. Formblatt „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (Anlage 5 und Ziffer 13.2.1)

  6. Auszug aus dem Bundeszentralregister (Ziff. 13.2.2)

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  1. Auszug aus dem Handels-Vereinsregister (Ziff. 13.3.1)

  2. Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 6 und Ziff. 13.3.2.1)

  3. Nachweis Haftpflichtversicherung (Ziff. 13.3.2.2)

  4. Nachweis Qualitätsmanagementsystem (Ziffer 13.3.3.1)

  5. Formblatt „Referenz Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung“ (Anlage 7 und Ziff. 13.3.3.2)

  6. Formblatt „Verfügbarkeitsnachweis Notärzte“ (Anlage 8) oder alternatives Konzept (Ziff. 13.3.3.3)

  7. Preisblatt als Excel-Datei (Anlage 9 und Ziff. 14.1)

  8. Konzept für die Durchführung der notärztlichen Versorgung (Ziff. 14.2) mit den Unterkonzepten Ausfallsicherheit Personal (Ziff. 14.2.1.1) und Fortbildung (Ziff. 14.2.1.2)

  9. Nachweis Selbstschuldnerische Bankbürgschaft (Ziff. 15.1)

  10. Formblatt „Erklärung zu Russlandsanktionen“ (Anlage 10 und Ziff. 15.4)

Unvollständige und/oder verspätet eingereichte Angebote und/oder Änderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren können zum Ausschluss des Angebotes führen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) nachzufordern. Dies gilt nicht für fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

  1. Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen und die sonstigen, den Bietern zugänglich gemachten Unterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung des eventuellen Auftrages genutzt werden. Jede Benutzung oder Weitergabe – auch auszugsweise – für andere Zwecke ist untersagt. Über sämtliche, den Bietern zur Kenntnis gelangten, vertraulichen Informationen ist – auch nach Beendigung der Angebotsphase – Verschwiegenheit zu bewahren. Der Bieter hat die mit der

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Erstellung des Angebotes befassten, eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter hierzu im Voraus zu verpflichten.

  1. Nachprüfstelle

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefax: 0431 988-4702

  1. Anlagen

Anlage 1 Leistungsbeschreibung

Anlage 2 Beauftragungsvertrag

Anlage 3 Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“

Anlage 4 Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“

Anlage 5 Formblatt „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“

Anlage 6 Formblatt „Umsatznachweis“

Anlage 7 Formblatt „Referenz Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung“

Anlage 8 Formblatt „Verfügbarkeitsnachweis Notärzte“

Anlage 9 Preisblatt

Anlage 10 Formblatt „Erklärung zu Russlandsanktionen“

Anlage 11 Hinweise zum Datenschutz

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung