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rdh. Rettungsdienst Holstein AöR
Vergabe der Durchführung der notärztlichen Versorgung
- Bieterinformation -
| Frage 1 | Im Rahmen des Vergabeverfahrens sind folgende Fragen zu LOT-002: Los 2: Notarztstandort Neustadt i. H. aufgekommen: 1. Wie wird die Zubringung der Ärztin/des Arztes in der Funktion als Notärztin/Notarzt realisiert (von der Klinik/von zu Hause)? 2. Wie wird die Zubringung der Ärztin/des Arztes in der Funktion als leitende Notärztin/leitender Notarzt realisiert (von der Klinik/von zu Hause)? 3. Gelten am Wochenende die gleichen Bedingungen für den Aufenthaltsort der Notärztin/des Notarztes wie an Wochentagen oder kann der Dienst von zu Hause aus versehen werden? |
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| Antwort 1 | Zu 1: Der Arzt hält sich von 7.00 bis 19.00 Uhr an der Wache auf. Dort steht ebenfalls ein NEF der Auftraggeberin, welches den Arzt in seiner Funktion als NA und als LNA zur Einsatzstelle bringt. In der Zeit von 19.00 bis 7.00 h darf sich der Arzt (nur in Los 2) an einem anderen mit der Auftraggeberin abgestimmten und von ihr genehmigten Ort aufzuhalten, sofern sich dieser in einer der nachfolgenden Städte oder Gemeinden im Kreis Ostholstein befindet: Altenkrempe, Eutin, Neustadt i. H., Schashagen, Sierksdorf, Süsel. In diesem Fall wird das NEF der Auftraggeberin den Arzt in seiner Funktion als NA und auch als LNA an diesem Ort abholen und zur Einsatzstelle bringen. Zu 2: siehe Ausführungen zu Nr. 1. Zu 3: Grundsätzlich gelten auch an Wochenenden die gleichen Bedingungen. |