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Erweiterter Rettungsdienst
Konzept zur Bewältigung von rettungsdienstlichen
Großschadensereignissen
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Erweiterter Rettungsdienst MANV-Konzept Ostholstein
Vorwort
Die Bewältigung von Schadenslagen mit einer Vielzahl von Patienten/Betroffenen stellt besondere Anforderungen an die Strukturen und Abläufe des Rettungsdienstes. Um in solchen Situationen eine geordnete, effektive und rechtssichere Versorgung sicherzustellen, ist eine klare organisatorische und konzeptionelle Grundlage unerlässlich.
Die Rettungsdienst Holstein AöR (rdh.) kommt mit diesem Konzept zur Bewältigung von rettungsdienstlichen Großschadenereignissen (MANV-Konzept) ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 20 SHRDG in Verbindung mit § 9 SHRDG-DVO nach. Ziel ist die Planung, Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Erweiterung der dienstplanmäßig verfügbaren rettungsdienstlichen Ressourcen (erweiterter Rettungsdienst), um eine lageangepasste und koordinierte Einsatzführung sicherzustellen.
Das vorliegende Konzept definiert verbindliche Strukturen, Verantwortlichkeiten und Abläufe für alle am Rettungsdienst beteiligten Organisationen. Es gilt, soweit keine gesonderten Regelungen getroffen sind, für sämtliche Kräfte des Rettungsdienstes – einschließlich der nach § 22 SHRDG beauftragten Leistungserbringer sowie der Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern sie rettungsdienstliche Aufgaben wahrnehmen.
Die rdh. nimmt dabei die Rolle der übergeordneten Koordinierungs- und Führungsverantwortung wahr. Die Umsetzung der hier beschriebenen Regelungen erfolgt in enger Abstimmung mit den beteiligten Organisationen, jedoch verbindlich nach den durch die rdh. vorgegebenen Standards und Verfahren. Nur durch ein einheitliches Vorgehen können im Ereignisfall Effizienz, Sicherheit und Qualität der Patientenversorgung gewährleistet werden.
Das MANV-Konzept wurde unter Mitwirkung der Arbeitsgemeinschaft „AG Erw. RD“ der rdh. erstellt und wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Der Beitrag der beteiligten Organisationen verdient besondere Anerkennung. Die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten trägt wesentlich dazu bei, die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes im Kreis Ostholstein auch unter außergewöhnlichen Einsatzbedingungen sicherzustellen.
Die jeweils aktuelle Fassung dieses Konzeptes ist im Managementportal der rdh. hinterlegt. Die in diesem Dokument enthaltenen Regelungen sind verbindlich umzusetzen und bilden eine maßgebliche Grundlage für das koordinierte Handeln aller rettungsdienstlichen Akteure im Kreis Ostholstein. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Konzept überwiegend die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter und beinhalten ausdrücklich alle Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität.
Vielen Dank für die fortwährende Mitarbeit an die beteiligten Hilfsorganisationen
Regionalverband Ostholstein Ostholstein-Plön e.V. Regionalverband Schleswig-Holstein Süd/Ost Tollbrettkoppel 15 Waldstraße 6 Ortsverband Eutin 23774 Heiligenhafen 23701 Eutin Max-Planck-Str. 7 23701 Eutin
Bad Schwartau, im Mai 2026
Rettungsdienst Holstein AöR Der Vorstand
gez. Chris Mohrhagen Teamleitung Erweiterter Rettungsdienst
Ersteller: C. Mohrhagen Freigegeben durch Stand: 06.05.2026 1 von 41 TL Erw. RD M. Mallé
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Änderungshistorie MANV-Konzept Ostholstein
Datum Änderung / Ergänzung Verantwortlich
06.05.2026 Erstausgabe C. Mohrhagen
Ersteller: C. Mohrhagen Freigegeben durch Stand: 06.05.2026 2 von 41 TL Erw. RD M. Mallé
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort .................................................................................................................................................... 1
Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................................. 6
Tabellenverzeichnis ................................................................................................................................. 6
Einheiten des Erweiterten Rettungsdienstes ........................................................................................... 7
- Alarmierung des Erweiterten Rettungsdienstes .................................................................................. 7
1.1 Alarmierungsstufen Rettungsdienst .............................................................................................. 7
1.2 Alarmierungsstufen Feuerwehr ..................................................................................................... 8
-
Sofort einsetzbare Einheiten aus dem regulären Rettungsdienst ....................................................... 8
-
Einsatzleitung / Einsatzführung ........................................................................................................... 8
3.1 Einsatzleitung Rettungsdienst (ELRD) .......................................................................................... 8
3.1.1 Organisatorische/r Leiter/in Rettungsdienst (OrgL) ............................................................... 9
3.1.2 Leitende/r Notärztin / Leitender Notarzt (LNA) ...................................................................... 9
3.1.3 Aufgabenvergleich OrgL und LNA ....................................................................................... 11
3.1.4 Abgrenzung der Aufgabengebiete und gemeinsame Entscheidungsbereiche ................... 12
3.1.5 Grundsätze der Zusammenarbeit ........................................................................................ 15
3.1.6 Kennzeichnung der Führungsfunktionen im Einsatz ........................................................... 15
3.2 Führungsgruppen der Hilfsorganisationen .................................................................................. 16
3.2.1 Führungsdienste der Hilfsorganisationen ............................................................................ 16
3.2.2 Fachberater PSNV ............................................................................................................... 16
3.3 B-Dienst ....................................................................................................................................... 17
3.4 A-Dienst ....................................................................................................................................... 17
3.5 Führungsstab des Katastrophenschutzes Ostholstein ............................................................... 17
- Einheiten im Erweiterten Rettungsdienst .......................................................................................... 17
4.1 Modul Patientenablage (MANV-PA) ........................................................................................... 17
4.1.1 Überregionale Patientenablagen ......................................................................................... 18
4.1.2 Erstversorgung Teams (EVT) .............................................................................................. 18
4.2 Transportkomponenten (MANV-T) .............................................................................................. 18
4.2.1 Erste MANV-T OH ............................................................................................................... 18
4.2.2 Zweite MANV-T OH ............................................................................................................. 18
4.2.3 Überregionale Transportkomponenten ................................................................................ 19
4.3 Psychosoziale Notfallversorgung von Einsatzkräften (PSNV-E) ................................................ 19
4.4 Einheit zur Dekontamination Verletzter (SEG Dekon-V) ............................................................ 19
-
Wachenalarm !Aktuell nicht vorhanden! ........................................................................................... 19
-
Dokumentation .................................................................................................................................. 20
6.1 Checklisten .................................................................................................................................. 20
6.1.1 Checklisten NEF / RTH ........................................................................................................ 20
6.1.2 Checklisten RTW / KTW ...................................................................................................... 21
6.2 Verletztenanhängekarten ............................................................................................................ 22
Ersteller: C. Mohrhagen Freigegeben durch Stand: 06.05.2026 3 von 41 TL Erw. RD M. Mallé
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6.2.1 Patientendaten ..................................................................................................................... 22
6.2.2 Vor-/Sichtung ....................................................................................................................... 23
6.2.3 Sichtungsfeld ....................................................................................................................... 23
6.2.4 Sichtungsfarben ................................................................................................................... 23
6.2.5 Kurz-Diagnose ..................................................................................................................... 24
6.2.6 Zustand/Uhrzeit.................................................................................................................... 24
6.2.7 Erst-Therapie ....................................................................................................................... 24
6.2.8 Suchdienstkarte für Verletzte/Erkrankte .............................................................................. 25
6.3 Taktische Dokumentation ............................................................................................................ 25
6.3.1 Vorsichtung .......................................................................................................................... 25
6.3.2 Formular zur Abgabe im RMHP / BR................................................................................... 27
6.3.3 Patientendokumentation ...................................................................................................... 28
6.3.4 Rettungsmittel – Übersicht ................................................................................................... 29
6.3.5 Krankenhausplätze .............................................................................................................. 30
6.3.6 Lagetabelle .......................................................................................................................... 30
6.3.7 Einsatztagebuch .................................................................................................................. 31
6.4 Weitere Dokumente .................................................................................................................... 31
6.4.1 Einsatzbericht ELRD ............................................................................................................ 31
6.4.2 Merkblatt für Unfallbeteiligte ................................................................................................ 31
6.4.3 Betroffenen Dokumentation ................................................................................................. 31
6.4.4 Todesfeststellung ................................................................................................................. 31
6.4.5 Rettungsdienstprotokoll ....................................................................................................... 32
6.5 Digitale Einsatzdokumentation .................................................................................................... 32
- Übungsplanung ................................................................................................................................. 33
7.1 Zuständigkeit und Übungsleitung ................................................................................................ 33
7.2 Übungsarten ................................................................................................................................ 33
7.3 Beteiligung anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ................. 34
7.4 Alarmierungs- und Ausrückeordnung (AAO) bei Übungen ......................................................... 34
7.5 Jahresübungsplan und Dokumentation ...................................................................................... 34
7.6 Nachbereitung und Manöverkritik ............................................................................................... 35
8.0 Aufstellungs- und Stärkenachweis .................................................................................................. 37
9.0 Finanzierung des Erweiterten Rettungsdienstes ............................................................................. 39
9.1 Grundsätzliche Finanzierung ...................................................................................................... 39
9.2 Finanzierung von S-RTW, S-KTW und S-NEF ........................................................................... 39
9.3 Einsatzleitung beim MANV .......................................................................................................... 39
9.3.1 Kosten für Leitende Notärztinnen und Notärzte .................................................................. 39
9.3.2 Kosten für Organisatorische Leiterinnen und Leiter Rettungsdienst ................................... 39
9.4 Hauptamtliches Personal ............................................................................................................ 39
9.5 Ehrenamtliches Personal ............................................................................................................ 39
Ersteller: C. Mohrhagen Freigegeben durch Stand: 06.05.2026 4 von 41 TL Erw. RD M. Mallé
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9.5.1 Kosten für Einsatzleitwagen der Führungsgruppen............................................................. 40
9.6 Modul Patientenablagen (MANV-PA) ......................................................................................... 40
9.6.1 Verbrauchsmaterial .............................................................................................................. 40
9.7 Modul Transportkomponenten (MANV-T) ................................................................................... 40
9.8 Wachenalarm .............................................................................................................................. 40
9.9 Arbeitsentgelt .............................................................................................................................. 40
9.9.1 Hauptamtliche Rettungsdienstkräfte im Ehrenamt .............................................................. 40
9.9.2 Nicht-Rettungsdienstkräfte im Ehrenamt ............................................................................. 41
9.10 Aus- und Fortbildung / Ausrüstungspauschale ......................................................................... 41
9.11 Ersatz von Kraftstoffkosten ....................................................................................................... 41
- Anlagen............................................................................................................................................ 41
Ersteller: C. Mohrhagen Freigegeben durch Stand: 06.05.2026 5 von 41 TL Erw. RD M. Mallé
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Checkliste GF RD _________________________________________________________________ 20 Abbildung 2: Checkliste Notarzt _______________________________________________________________ 20 Abbildung 3: Checkliste 1. RM _________________________________________________________________ 21 Abbildung 4: Checkliste Nachfolgende RM _______________________________________________________ 21 Abbildung 5: DRK Anhängekarte _______________________________________________________________ 22 Abbildung 6: Personalienfeld Anhängekarte _____________________________________________________ 22 Abbildung 7: Dokumentation der Sichtung (Anhängekarte) _________________________________________ 23 Abbildung 8: Farbkarte Anhängekarte __________________________________________________________ 23 Abbildung 9: Kurz-Diagnose (Anhängekarte) _____________________________________________________ 24 Abbildung 10: Zustand/Uhrzeit (Anhängekarte) __________________________________________________ 24 Abbildung 11: Erst-Therapie (Anhängekarte) _____________________________________________________ 24 Abbildung 12: Suchdienstkarte ________________________________________________________________ 25 Abbildung 13: Vordruck – Vorsichtung __________________________________________________________ 26 Abbildung 14: Vordruck - Formular RMHP / BR ___________________________________________________ 27 Abbildung 15: Kopfzeile Patientendokumentation _________________________________________________ 28 Abbildung 16: Vordruck - Patientendokumentation ________________________________________________ 28 Abbildung 17: Kopfzeile - RM Übersicht _________________________________________________________ 29 Abbildung 18: Vordruck - RM Übersicht _________________________________________________________ 29 Abbildung 19: Vordruck – Krankenhausplätze ____________________________________________________ 30 Abbildung 20: Vordruck - Lagetabelle ___________________________________________________________ 30 Abbildung 21: Vordruck - Einsatztagebuch _______________________________________________________ 31 Abbildung 22: Bemerkungsfeld - RD Protokoll (analog) _____________________________________________ 32
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Alarmierungsstufen OH ______________________________________________________________ 7 Tabelle 2: Aufgaben der ELRD im MANV Einsatz __________________________________________________ 12 Tabelle 3: Gemeinsame Entscheidungsbereiche der ELRD ___________________________________________ 14 Tabelle 4: Kennzeichnung von Führungskräften ___________________________________________________ 15 Tabelle 5: Sichtungsfarben/-kategorien _________________________________________________________ 23 Tabelle 6: Übungsarten ______________________________________________________________________ 33 Tabelle 7: Empfohlener Übungszyklus __________________________________________________________ 35
Ersteller: C. Mohrhagen Freigegeben durch Stand: 06.05.2026 6 von 41 TL Erw. RD M. Mallé
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Einheiten des Erweiterten Rettungsdienstes
- Alarmierung des Erweiterten Rettungsdienstes
Der erweiterte Rettungsdienst wird alarmiert, wenn ein erhöhtes Patientenaufkommen vorliegt (Großschadensereignis), bzw. dieses zu erwarten ist. Das erhöhte Patientenaufkommen ist über die Alarmierungsstufen R5 – R150 definiert (siehe Kapitel 1.1). Die Feststellung eines erhöhten Patientenaufkommens kann grundsätzlich auf zwei Wegen erfolgen:
- Der Disponent/Schichtführer in der IRLS entscheidet selbstständig aufgrund des eingegangenen Notrufes oder der Rückmeldung eines Einsatzmittels vor Ort.
- Feststellung durch Einsatzkräfte des Rettungsdienstes vor Ort nach Lageeinschätzung, die Integrierte Regionalleitstelle alarmiert entsprechend.
1.1 Alarmierungsstufen Rettungsdienst
Bei der Einstufung des Einsatzes in eine Großschadenslage sind die Patientenzahlen gemäß dem Verzeichnis landeseinheitlicher Schadenarten für die Alarmierung des Brand-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstes in Schleswig-Holstein (im Folgenden als Stichwortkatalog bezeichnet) unterteilt. Es gelten folgende Einteilungen bei primär rettungsdienstlichen Lagen (NOTF):
| Verletzte | S-RTW | S-KTW | NEF/RTH | OrgL | LNA | ELW | FüDi | B-Di | PA | T | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| R5 | 3-5 | 4 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| R10 | 6-10 | 4 | 2 | 2 | 1 | 1 | 2 | 2 | 1 | 0 | 1 |
| R15 | 11-15 | 9 | 3 | 2 | 1 | 1 | 3 | 2 | 1 | 1 | 1 |
| R20 | 16-20 | 12 | 4 | 3 | 1 | 1 | 3 | 2 | 1 | 1 | 2 |
| R30 | 21-30 | 15 | 5 | 4 | 1 | 1 | 3 | 2 | 1 | 1 | 3 |
| R40 | 31-40 | 18 | 7 | 5 | 1 | 1 | 3 | 2 | 1 | 1 | 3 |
| R50 | 41-50 | 23 | 9 | 6 | 1 | 1 | 3 | 2 | 1 | 2 | 4 |
| R75 | 51-75 | 25 | 11 | 8 | 1 | 1 | 3 | 2 | 1 | 3 | 6 |
| R100 | 76-100 | 30 | 14 | 11 | 1 | 1 | 3 | 2 | 1 | 4 | 8 |
| R125 | 101-125 | 35 | 16 | 14 | 1 | 1 | 3 | 2 | 1 | 5 | 10 |
| R150 | 126-150 | 40 | 16 | 16 | 1 | 1 | 3 | 2 | 1 | 7 | 15 |
Tabelle 1: Alarmierungsstufen OH
Bei einer unbestätigten Anzahl von Patienten (Schätzungen) an der Schwelle zur nächsten Alarmierungsstufe, ist zunächst die höhere Einsatzstufe zu wählen und bei gesicherten Erkenntnissen ggf. zu deeskalieren. Stichworterhöhungen können durch die Leitstelle, das ersteintreffende Rettungsmittel, die kommissarische ELRD sowie, im weiteren Verlauf, durch die ELRD durchgeführt werden.
Bezeichnung: ELW = Führungsgruppe; FüDi = Führungsdienst HiOrg; B-Di = B-Dienst rdh.; PA = MANV PA25; T = MANV-T
Ersteller: C. Mohrhagen Freigegeben durch Stand: 06.05.2026 7 von 41 TL Erw. RD M. Mallé
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1.2 Alarmierungsstufen Feuerwehr
Bei primär feuerwehrtechnischen Lagen (FEU oder TH) gelten die gleichen Einsatzstufen wie unter Punkt 1.1. Dadurch ergibt sich jedoch kein Unterstellungsverhältnis (siehe Abschnitt 3).
- Sofort einsetzbare Einheiten aus dem regulären Rettungsdienst
Diese Einheiten werden in Tabelle 1 dargestellt und bilden sich aus den sofort verfügbaren Rettungsmitteln des öffentlichen Rettungsdienstes. Aufgrund der schnellen Verfügbarkeit und hochwertigen personellen und materiellen Ausstattung spielen Sie bei der Versorgung von Patienten der Sichtungskategorie (SK) I eine Schlüsselrolle. MANV-S Einheiten sind in aller Regel die ersteintreffenden Rettungsmittel am Ort eines Großschadensereignisses und haben in dieser Funktion besonders wichtige Aufgaben:
- Lage auf Sicht
- Ersterkundung und qualifizierte Rückmeldung
- Erste Strukturierung der Einsatzstelle, v.a. Aufbau vorläufiger Patientenablagen mit Bordmitteln
- Vor- bzw. Sichtung
- Schnelle Erstversorgung und früher Transport von Patienten der SK I nach Herstellung der Versorgungssicherheit In der Alarmplanung sind auch S-KTW berücksichtigt. Tageszeitabhängige Variabilität der Vorhaltung und jeweils unvorhersagbare Verfügbarkeit von Regelrettungsmitteln zum Zeitpunkt eines MANV- Alarms lassen keine verbindliche Zusage zu, ob S-KTW in die Alarmierung eingebunden werden oder ob der Bedarf an Fahrzeugen rein aus RTW besteht. Fahrzeuge der sofort Einheiten • RTW • KTW • NEF / RTH Das ersteintreffende, nicht arztbesetzte Rettungsmittel kennzeichnet sich mit einer hellblauen Weste und übernimmt die primäre Führungsfunktion, bis das erste NEF / die ELRD an der Einsatzstelle eintrifft. Das ersteintreffende Arzt-besetzte Rettungsmittel übernimmt die vorläufige Einsatzleitung. Sie kennzeichnet sich mit blauen Kennzeichnungswesten. Außerhalb einer MANV-Lage kennzeichnet sich der Gruppenführer RD auf dem NEF mit der blauen Weste bei Einsatzstellen mit anderen BOS- Einheiten oder ab ≥ 2 eingesetzten RTW, bzw. ab dem 2. NEF an der Einsatzstelle. Das erste NEF wird vorläufige Einsatzleitung Rettungsdienst (VEL RD) genannt.
- Einsatzleitung / Einsatzführung
3.1 Einsatzleitung Rettungsdienst (ELRD)
Der Leitende Notarzt (LNA) und der Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgL) bilden gemeinsam die Einsatzleitung Rettungsdienst (ELRD). Beide Funktionen sind gleichrangig und ergänzen sich gegenseitig: Der OrgL trägt die organisatorisch-taktische Führungsverantwortung, der LNA die medizinische Führungsverantwortung. Die ELRD kann nur dann wirksam arbeiten, wenn beide Funktionen besetzt sind und im ständigen Austausch miteinander stehen. Ohne LNA kann der OrgL als Einsatzleiter Rettungsdienst bei Schadenlagen ohne Verletzte zu tragen kommen.
Rechtsgrundlage ist § 20 SHRDG in Verbindung mit § 9 SHRDG-DVO. Die ELRD ist eine eigenständige Einsatzleitung. Nur bei Katastrophenvoralarm oder im Katastrophenfall kann sie auf Anweisung des Führungsstabs Katastrophenschutz des Kreises Ostholstein einer übergeordneten Einsatzleitung unterstellt werden.
Bis zum Eintreffen von LNA und OrgL übernimmt das erste NEF am Einsatzort die vorläufige Einsatzleitung Rettungsdienst (VEL RD). Die Führungsübertragung an die ELRD erfolgt durch eine strukturierte Lageübergabe (Schadensart, Patientenzahl, Sichtungsstatus, bereits eingeleitete Maßnahmen).
Ersteller: C. Mohrhagen Freigegeben durch Stand: 06.05.2026 8 von 41 TL Erw. RD M. Mallé
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Erweiterter Rettungsdienst MANV-Konzept Ostholstein
3.1.1 Organisatorische/r Leiter/in Rettungsdienst (OrgL)
Rechtliche Grundlage und Qualifikation Der oder die OrgL handelt auf Grundlage von § 20 SHRDG und den dazugehörigen Durchführungsverordnungen. Die Qualifikation richtet sich nach den durch die AG Rettungsdienst und die rdh. festgelegten Anforderungen und umfasst eine abgeschlossene rettungsdienstliche Ausbildung (mindestens RettAss), nachgewiesene Einsatzerfahrung sowie eine abgeschlossene Führungsausbildung (3-stufiger OrgL-Lehrgang SH). Die regelmäßige Fortbildung ist verpflichtend und wird durch die rdh. organisiert. Die Bestellung als OrgL erfolgt durch die rdh.
Aufgaben im MANV-Einsatz Der OrgL ist für die organisatorisch-taktische Führung der ELRD zuständig. Seine Aufgaben umfassen:
• Feststellung und Beurteilung von Art, Ausmaß und Entwicklung der Schadenslage sowie Erkennung von Zusatzgefahren • Erkundung der Örtlichkeit und Beurteilung der Infrastruktur (Zufahrten, Schadensräume, Bereitstellungsflächen) • Veranlassung und Anpassung der Alarmierungsstufe (R5-R150) • Einrichtung und strukturelle Führung von Patientenablagen (PA), Bereitstellungsraum (BR) und Rettungsmittelhalteplatz (RMHP) • Zuteilung von Einsatzkräften und -mitteln zu den einzelnen Einsatzabschnitten • Organisation des Patientenstroms von der Einsatzstelle zur Zielklinik in Abstimmung mit dem LNA • Lageberichte an die IRLS Süd • Nachforderung von Einsatzmitteln und ehrenamtlichem Personal in Absprache mit LNA und B- Dienst • Kommunikation und Abstimmung mit anderen Einsatzleitungen (Feuerwehr, Polizei, KatS) • Führung der taktischen Dokumentation (RM-Übersicht, Lagetabelle, Einsatztagebuch) über die Führungsgruppe • Fertigung des OrgL-Einsatzprotokolls und Übermittlung der Gesamtdokumentation nach Einsatzende • Koordination des B-Dienstes im MANV-Einsatz und Zuweisung von Aufgaben im Einsatz • Ansprechpartner für den Fachberater PSNV
Kennzeichnung und Führungsmittel Der OrgL kennzeichnet sich im Einsatz mit einer gelben Kennzeichnungsweste. Er verfügt über einen Kommandowagen (Rettung OH 01-10-01 bzw. 01-10-02) und hat Zugang zu den Dokumentationsvordrucken gemäß Kapitel 6 dieses Konzepts.
3.1.2 Leitende/r Notärztin / Leitender Notarzt (LNA)
Rechtliche Grundlage und Qualifikation Der oder die LNA handelt auf Grundlage von § 20 SHRDG. Die Qualifikation richtet sich nach den landeseinheitlichen Anforderungen und der ÄLRD der rdh. und umfasst die Zusatzbezeichnung 'Leitende Notärztin / Leitender Notarzt'. Die Kosten für den LNA-Einsatz sind in den Verträgen zwischen rdh. und LNA geregelt. Der LNA wird primär durch First-Responder-Einheiten aus Ostholstein oder über OrgL-KdoW, B-Dienst-KdoW oder weitere Rettungsmittel zur Einsatzstelle gebracht.
Aufgaben im MANV-Einsatz Der oder die LNA ist für die medizinische Führung der ELRD zuständig. Seine Aufgaben umfassen:
• Medizinische Lagebeurteilung: Verletzungsmuster, Sichtungskategorien und Ressourcenbedarf an ärztlichem, sowie nichtärztlichem Personal und Medikamenten
Ersteller: C. Mohrhagen Freigegeben durch Stand: 06.05.2026 9 von 41 TL Erw. RD M. Mallé
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• Fachliche Verantwortung für die ärztliche Sichtung nach den Sichtungskategorien SK I bis SK III (SK IV nur nach Freigabe durch den HVB); Entscheidung über Abweichungen vom PRIOR- Algorithmus in begründeten Ausnahmefällen • Medizinische Führung der Patientenablage(n); Vorgabe von Behandlungsprioritäten (SK I vor SK II) und Therapiemaßnahmen • Zuteilung ärztlicher Kräfte zu den Einsatzabschnitten (Notärzte in den PA) • Festlegung der medizinischen Transportpriorität je Patient und Vorgabe der Zielklinik auf Basis verfügbarer Behandlungskapazitäten • Voranmeldung kritischer Patienten (SK I) in der Zielklinik • Medizinischer Lagebericht an IRLS; Anforderung weiterer ärztlicher Kräfte • Todesfeststellung zusammen mit ärztlichem Personal und Dokumentation auf dem Formular vorläufige Todesfeststellung; Sammlung der Suchdienstkarten • Medizinische Einordnung des PSNV-Bedarfs; Entscheidung über Überweisung von Betroffenen in weitere medizinische Versorgung • Medizinische Weisungsbefugnis gegenüber allen eingesetzten Einsatzkräften des Rettungsdienstes und der Hilfsorganisationen • Fertigung des LNA-Einsatzprotokolls und Zusammenführung der medizinischen Dokumentation Kennzeichnung und Führungsmittel Der oder die LNA kennzeichnet sich im Einsatz mit einer gelben Kennzeichnungsweste. Der LNA verfügt über kein eigenes dauerhaftes Einsatzfahrzeug und wird durch Zubringer zur Einsatzstelle gebracht.
Ersteller: C. Mohrhagen Freigegeben durch Stand: 06.05.2026 10 von 41 TL Erw. RD M. Mallé
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3.1.3 Aufgabenvergleich OrgL und LNA
Die folgende Übersicht stellt die Aufgaben von OrgL und LNA einander gegenüber und zeigt, wer für welchen Bereich die führende Zuständigkeit hat:
| Aufgabenbereich | OrgL RD | LNA | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einsatzleitung (Formal) | Organisatorische Weisungsbefugnis gegenüber allen Einsatzkräften des RD und der beauftragten Leistungserbringer (§ 20 SHRDG) | Medizinische Weisungsbefugnis gegenüber allen Einsatzkräften des RD, der Leistungserbringer sowie mitwirkenden Ärztinnen und Ärzten (§ 20 SHRDG) | ||||||
| Lagebeurteilung | Feststellung von Art, Ausmaß und Entwicklung der Schadenlage; Erkundung der Örtlichkeit; Erkennung von Zusatzgefahren und Eigenschutz | Medizinische Lagebeurteilung: Verletzungsmuster, Patientenzahlen je Sichtungskategorie, Ressourcenbedarf an Ärztinnen/Ärzten und Medikamenten | ||||||
| Sichtung | Sicherstellung der Vorsichtungsstruktur; Bereitstellung von Personal, Material und Raum für die Sichtung; Koordination des Sichtungsablaufs | Durchführung und fachliche Verantwortung der ärztlichen Sichtung (SK I-V); Entscheidung über Abweichungen vom PRIOR- Algorithmus in begründeten Ausnahmefällen | ||||||
| Patientenablage / BHP | Einrichtung, Lageplanung und strukturelle Führung der Patientenablagen; Zuteilung von Einheiten (GW San, RTW, NEF) zu den PA- Abschnitten | Medizinische Führung der Patientenablage; Vorgabe von Behandlungsprioritäten (SK I vor SK II); Entscheidung über Therapiemaßnahmen und Medikamentengabe | ||||||
| Transportorganisation | Organisation des Patientenstroms von der PA zur Ladezone; Koordination von RMHP/BR; Festhaltung der Transportreihenfolge in der Patientendokumentation | Festlegung der medizinischen Transportpriorität je Patient (Transportreihenfolge); Vorgabe von Zielkliniken auf Basis der verfügbaren Behandlungskapazitäten | ||||||
| Krankenhauskoordination | Verwaltung der Behandlungskapazitäten; Weitergabe der Zielklinik- Vorgaben an die Besatzungen der Rettungsmittel; Koordination mit IRLS zur Abfrage der Behandlungskapazitäten | Entscheidung über Zielklinik und Versorgungsstufe (Traumazentrum, Allgemeinkrankenhaus) nach medizinischer Notwendigkeit | ||||||
| Kommunikation / Lageberichte | Lageberichte an IRLS in regelmäßigen Abständen; Nachforderung von Einsatzmitteln; Kommunikation mit anderen | Medizinischer Lagebericht an IRLS; Anforderung weiterer ärztlicher Kräfte; Information der aufnehmenden Kliniken |
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| Einsatzleitungen (Feuerwehr, Polizei); Führen des Einsatztagebuches über die Führungsgruppe | (Voranmeldung kritischer Patienten) | |
|---|---|---|
| Kräftemanagement | Anforderung, Zuteilung und Führung der nicht primär medizinischen Einsatzkräfte (Führungsgruppen, ehrenamtl. Einheiten); Regelung von Ablösung und Verpflegung | Anforderung, Zuteilung und Führung der ärztlichen Kräfte; Entscheidung über Notärzte in den PA-Abschnitten |
| Dokumentation | Verantwortung für taktische Dokumentation (RM- Übersicht, Lagetabelle, Einsatztagebuch); Entgegennahme und Weitergabe der Einsatzdokumente nach Einsatzende | Verantwortung für medizinische Dokumentation; Sammlung der Suchdienstkarten; Fertigung des ärztlichen Einsatzprotokolls; Todesfeststellungen |
| PSNV / Betroffenenversorgung | Ansprechpartner des Fachberaters PSNV; Bereitstellung von Ressourcen (Räume, Fahrzeuge, Personal) | Medizinische Einordnung des PSNV-Bedarfs; Entscheidung über Überweisung Betroffener in weitere medizinische Versorgung bei akuter Belastungsreaktion |
| Einsatznachbereitung | Fertigung des OrgL- Einsatzprotokolls; Sammlung aller taktischen Dokumente; Übermittelung als PDF an Teamleitung Erw. RD | Fertigung des LNA- Einsatzprotokolls; Zusammenführung der medizinischen Dokumente und Übermittelung an Teamleitung Erw. RD |
Tabelle 2: Aufgaben der ELRD im MANV-Einsatz
3.1.4 Abgrenzung der Aufgabengebiete und gemeinsame Entscheidungsbereiche
Die Trennung in eine organisatorische und eine medizinische Führungslinie ist bewusst gewollt: Sie entlastet beide Funktionsträger und sichert, dass organisatorisch-logistische und medizinisch-fachliche Entscheidungen in ihrer jeweiligen Expertise verbleiben. In der Einsatzrealität gibt es jedoch Bereiche, in denen beide Funktionen zwingend zusammenwirken müssen.
Klare Allein Zuständigkeit OrgL Der OrgL entscheidet allein und weisungsbefugt über:
• Alarmierungsstufe (Erhöhung und Deeskalation) gegenüber der IRLS • Lageplanung und physische Struktur der Einsatzstelle (PA-Standorte, BR, RMHP) • Zuteilung von Fahrzeugen und nicht-ärztlichem Personal zu Einsatzabschnitten • Kommunikation mit Feuerwehr, Polizei und anderen nicht-medizinischen BOS • Anforderung des B-Dienstes und Zuweisung von Aufgaben an diesen
Klare Allein Zuständigkeit LNA Der oder die LNA entscheidet allein und weisungsbefugt über:
• Art und Reihenfolge medizinischer Maßnahmen an Patienten
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Erweiterter Rettungsdienst MANV-Konzept Ostholstein
• Sichtungskategorie und Sichtungsergebnis (ärztliche Sichtung) • Abweichungen vom PRIOR-Algorithmus im Einzelfall • Zielklinik und Versorgungsstufe (nach medizinischer Notwendigkeit) • Zuteilung ärztlicher Kräfte zu Einsatzabschnitten • Todesfeststellung • Medizinische Weisungen gegenüber allen im Einsatz tätigen Ärztinnen und Ärzte
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Erweiterter Rettungsdienst MANV-Konzept Ostholstein
Gemeinsame Entscheidungsbereiche Folgende Entscheidungen werden grundsätzlich gemeinsam zwischen OrgL und LNA getroffen. Im Zweifelsfall hat bei medizinischen Fragen der LNA, bei organisatorisch-taktischen Fragen der OrgL das letzte Wort:
| Thema / Situation | Primär | Aufgabe / Entscheidung | Zusammenwirken | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| zuständig | erforderlich | ||||||
| Patient SK I: sofortige lebensrettende Maßnahme notwendig | LNA | Entscheidung über Art und Reihenfolge der Maßnahmen; Zuteilung eines Abschnittsnotarztes | OrgL stellt sicher, dass RTW und Personal sofort verfügbar sind | ||||
| Nachforderung weiterer Rettungsmittel | OrgL | Formale Nachforderung über IRLS nach Rücksprache mit LNA; Aufnahme im Einsatztagebuch | LNA benennt Bedarf an ärztlichem Personal; OrgL benennt Bedarf an Fahrzeugen und nicht-ärztlichem Personal | ||||
| Festlegung der Zielklinik | LNA | Medizinische Entscheidung über geeignete Versorgungsstufe (z. B. Traumazentrum Überörtlich, regionales TZ) | OrgL koordiniert die logistische Umsetzung und stellt sicher, dass RM rechtzeitig bereitstehen | ||||
| Transportreihenfolge und Transportpriorität | LNA | Medizinische Transportpriorität: SK I vor SK II vor SK III; Vorgabe an OrgL | OrgL organisiert logistisch den Patientenstrom und trägt Vorgaben in Patientendokumentation ein | ||||
| Stufenerhöhung / Deeskalation der Alarmstufe | OrgL | OrgL veranlasst Stufenerhöhung oder Deeskalation gegenüber IRLS; formale Entscheidungsverantwortung | Entscheidung erfolgt in Absprache mit LNA (medizinische Lageeinschätzung als Grundlage) | ||||
| Übergang in den Katastrophenschutz (ab R75 / KatS Voralarm) | OrgL | Information an Führungsstab KatS; ggf. Unterstellung der ELRD; Koordination mit B- Dienst | Enge Abstimmung mit OrgL über Strukturerhalt | ||||
| Todesfeststellung | LNA | Nur ärztliches Personal darf den Tod feststellen; LNA trägt die Gesamtverantwortung; Dokumentation mit Formular Todesfeststellung | OrgL koordiniert würdevollen Umgang mit Verstorbenen und stimmt sich mit Polizei und Feuerwehr, sowie PSNV ab | ||||
| Einsatznachbereitung / Protokoll | OrgL + LNA | Beide fertigen eigene Protokolle; Gesamtdokumentation als PDF an Teamleitung Erw. RD | Leitstellenbericht geht automatisch an OrgL-E-Mail; LNA koordiniert die medizinischen Anlagen |
Tabelle 3: Gemeinsame Entscheidungsbereiche der ELRD
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3.1.5 Grundsätze der Zusammenarbeit
Das Gelingen einer MANV-Lage hängt wesentlich von einem reibungslosen Zusammenwirken von OrgL und LNA ab. Folgende Grundsätze gelten für die Zusammenarbeit:
• Ständige gegenseitige Information: OrgL und LNA informieren sich kontinuierlich über wesentliche Lageveränderungen in ihrem jeweiligen Bereich. • Kurze Absprachen, klare Entscheidungen: Entscheidungen werden knapp und eindeutig kommuniziert und wenn möglich sofort in der Patientendokumentation oder im Einsatztagebuch festgehalten. • Räumliche Nähe: OrgL und LNA halten sich in hörbarer Nähe zueinander auf (gemeinsamer Führungsbereich am ELW), um kurze Kommunikationswege sicherzustellen. • Keine parallelen Weisungsketten: Einsatzkräfte erhalten Weisungen ausschließlich von der zuständigen Führungsperson (nicht-ärztliche Krafte vom OrgL, ärztliche Krafte vom LNA). Widersprüchliche Weisungen sind unverzüglich zwischen OrgL und LNA zu klären. • Gegenseitige Vertretung in Notfällen: Fällt eine Führungsperson kurzfristig aus, informiert die verbleibende Führungsperson die IRLS und den B-Dienst sofort. Das ersteintreffende NEF kann bis zum Ersatz der ELRD die Führungsposition übernehmen.
3.1.6 Kennzeichnung der Führungsfunktionen im Einsatz
Eine eindeutige und für alle Beteiligten erkennbare Kennzeichnung der Führungspersonen ist Voraussetzung für eine geordnete Einsatz Führung. Die folgende Übersicht fasst die Kennzeichnung der Führungsfunktionen im MANV-Einsatz zusammen:
| Funktion | Westenfarbe | Fahrzeug | Hinweis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| OrgL RD | Gelb | KdoW | Gelbe Weste mit Aufschrift „Organisatorischer Leiter Rettungsdienst“ gut sichtbar auf der Einsatzstelle | ||||||||
| LNA | Gelb | Zubringer über First Responder o.ä. | LNA wird zum Einsatzort gebracht; kein eigenes Einsatzfahrzeug | ||||||||
| B-Dienst | Rot | KdoW | |||||||||
| VEL RD (vorläuf. ELRD) | Dunkelblau | NEF (ersteintreffendes arztbesetztes RM) | Bis Eintreffen LNA/OrgL; Übertragung der Führung mit standardisierter Lageübergabe | ||||||||
| Erstes Rettungsmittel | Hellblau | RTW / KTW / FR (ersteintreffendes RM) | Primäre Führungsfunktion bis Eintreffen des ersten NEF | ||||||||
| Führungsassistent ELRD | Rot | HiOrg KdoW | Assistenz der Einsatzleitung Rettungsdienst bzw. der VEL Leitung Transportorganisation | ||||||||
| Abschnittsleitung | Weiß | Beliebig | Führen eines Einsatzabschnittes |
Tabelle 4: Kennzeichnung von Führungskräften
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3.2 Führungsgruppen der Hilfsorganisationen
Der Katastrophenschutz unterhält für den Katastrophenfall zwei Sanitätsführungsgruppen und eine Betreuungsführungsgruppe. Diese Führungsgruppen sind in den Hilfsorganisationen ASB, DRK und JUH angesiedelt. Die rdh. nutzt die Führungsgruppen zur Führungsunterstützung der ELRD im erweiterten Rettungsdienst, sowie zur Abschnittsleitung bei Großschadenslagen. Die Führungsgruppen sind mit Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) ausgestattet. Im erweiterten Rettungsdienst gibt es keine fachspezifischen Unterscheidungen in den Kompetenzen der Führungsgruppen. Jede Führungsgruppe ist gleichwertig.
Die ersteintreffende Führungsgruppe am Einsatzort übernimmt die Assistenz der ELRD und der Zugführer der Führungsgruppe wird zum Führungsassistenten des Organisatorischen Leiter Rettungsdienst.
Die zweite Führungsgruppe übernimmt die Organisation des Bereitstellungsraumes / Rettungsmittelhalteplatzes. Diese Funktion kann bei kleineren Lagen auch von einzelnen Fahrzeugen übernommen werden und muss nicht zwingend durch eine Führungsgruppe wahrgenommen werden.
Die dritte Führungsgruppe übernimmt die Abschnittsleitung der eingesetzten Patientenablagen vor Ort. Die Gruppenführer der GW San führen innerhalb der Patientenablage mit Unterstützung eines Notarztes / Notfallsanitäters. Die Führungsgruppe ist dann die übergeordnete Führungsstelle aller Patientenablagen an einem Einsatzort / in einer Schadenlage. Zur effektiven Gesamtführung einer Patientenablage eignet sich die Besatzung eines NEF.
Die Führungsgruppen haben eine Mindeststärke von 1/0/2/3. Die Stärke kann je nach Einsatzlage und bei Bedarf erweitert werden. Ab R20 muss die Stärke der Führungsgruppe 1/2/2/5 aufweisen, um die Transportorganisation zu gewährleisten. Die Transportorganisation arbeitet dann eng mit dem LNA zusammen. Der Zugführer kann hier durch einen Führungsdienst der Hilfsorganisationen gestellt werden.
3.2.1 Führungsdienste der Hilfsorganisationen
Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Ostholstein und die Johanniter-Unfall-Hilfe, Ortsverband Eutin unterhalten einen Führungsdienst. Dieser ist 24/7 Ansprechpartner der jeweiligen Hilfsorganisation und mit einem min. Zugführer/Rettungssanitäter besetzt. Sie verfügen über Kommandowagen und bringen die Führungskraft der Führungsgruppe dezentral zum Einsatzort. Die Führungsdienste können zur Erkundung von Einsatzstellen / Einsatzlagen oder als autarke Abschnittsleitung genutzt werden. Weitere Verwendungen können zwischen Einsatzleitung und Führungsdienst abgesprochen werden. Außerhalb von MANV-Einsätzen führen die Führungsdienste die Einsätze der jeweiligen Hilfsorganisation und beteiligen sich am First Responder System der rdh. Der ASB verfügt ebenfalls über einen Führungsdienst, jedoch stellt dieser ausschließlich eine telefonische Erreichbarkeit nach DME-Alarmierung dar. Ein Kommandowagen steht nicht zur Verfügung. Die DLRG unterhält ebenfalls einen Führungsdienst, der mit einem Kommandowagen ausgestattet ist. Dieser kann bei Lagen auf der Ostsee als Fachberatung angefordert werden. Im Erweiterten Rettungsdienst ist er in die Stellung von Erstversorgungsteams (EVT) eingebunden.
3.2.2 Fachberater PSNV
Die Psychosoziale Notfallversorgung in Ostholstein hält einen Fachberater PSNV vor. Dieser Fachberater soll die ELRD über den Einsatz der PSNV bei Betroffenen beraten und das Bindeglied zur Überleitung in die Versorgung von Betroffenen außerhalb des Rettungsdienstes darstellen. Damit der Fachberater zeitnah an der Einsatzstelle zur Verfügung steht ist eine frühzeitige Alarmierung notwendig. Der Fachberater PSNV wird zu folgenden Stichworten automatisiert, im Rahmen der Amtshilfe, angefordert und über die IRLS Süd alarmiert: • Einsätze mit einer Betroffenenanzahl ≥10 Betroffene
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• Einsätze an Bahnanlagen • Ab dem Stichwort R10 • CBRN Lagen • LeBe Lagen
3.3 B-Dienst
Der B-Dienst der rdh. ist Vertreter der Rettungsdienstleitung (RDL) und Unternehmensleitung an Einsatzstellen im Kreis Ostholstein. Bei MANV-Einsätzen kann er als Verbinder zu anderen Einsatzleitungen oder als Fachberater eingesetzt werden. Aufgaben können durch den OrgL individuell zugewiesen werden. Der B-Dienst rekrutiert sich aus der Gruppe der OrgL mit mehrjähriger Führungserfahrung, sowie der RDL und definierten Wachleitern der rdh. Der B-Dienst verfügt über einen Kommandowagen. Für weitere Informationen siehe Konzept Leitungsdienst rdh. Sollten Einheiten des Erweiterten Rettungsdienstes Ostholstein in benachbarten Kreisen / kreisfreien Städten zum Einsatz kommen, so begleitet der B-Dienst diese Einheiten als Einheitsführung und nimmt vor Ort Kontakt zur jeweiligen Einsatzleitung auf. Die Gruppe des B-Dienstes stellt Verbinder für verschiedene Behörden und Institutionen, insbesondere aber für den Führungsstab des Katastrophenschutzes.
3.4 A-Dienst
Der A-Dienst wird durch die Rettungsdienstleitung, sowie deren Stellvertretung gestellt. Er ist 24/7 erreichbar und kann durch den B-Dienst oder den Lagedienstführer der IRLS Süd kontaktiert werden. Der A-Dienst verfügt über kein Einsatzfahrzeug und ein Einsatz am Einsatzort ist nicht primär vorgesehen. Die direkte Kontaktaufnahme des A-Dienstes durch Mitarbeitende im Einsatzdienst ist nicht zulässig. Die Rettungsdienstleitung organisiert die Erreichbarkeit des A-Dienstes eigenständig. Sollte der A-Dienst nicht zu erreichen sein, so trägt der B-Dienst die Entscheidungsverantwortung.
3.5 Führungsstab des Katastrophenschutzes Ostholstein
Der Rufdienst des Katastrophenschutzes Ostholstein wird ab der R-Stufe 75 durch die IRLS Süd informiert und wägt aufgrund der vorliegenden Informationen ab, ob ein Alarm des Führungsstabes des Katastrophenschutzes erfolgt, um den rettungsdienstlichen Einsatz bei Bedarf in die Strukturen des Katastrophenschutzes zu überführen. Der Rufdienst des Katastrophenschutzes kann dafür in Kontakt mit dem B-Dienst der rdh. treten und weitere Informationen zur Einsatzlage einfordern. Sollte der Landrat den Katastrophenfall feststellen, so sind die Rahmen dieses Konzeptes zu vernachlässigen und es gelten vollumfänglich die Strukturen des Katastrophenschutzes Ostholstein. In Absprache mit der Rufbereitschaft des Bevölkerungsschutzes kann nach dem Konzeptrahmen dieses Konzeptes eine weitere Abarbeitung des Einsatzes erfolgen.
- Einheiten im Erweiterten Rettungsdienst
4.1 Modul Patientenablage (MANV-PA)
Eine Patientenablage soll bis zu 25 Verletzte / Erkrankte pro Stunde versorgen können. In Sichtungskategorien entspricht dies maximal 4-5 Patienten SK I, 5 Patienten SK II, und maximal 15 Patienten SK III. Bis zur Einführung von rdh. spezifischen GW-MANV und der Anschaffung dieser und weiterer Fahrzeuge, werden die entsprechenden Fahrzeuge und Einheiten des Katastrophenschutzes des Kreises Ostholstein genutzt. Die GW San des Katastrophenschutzes werden hier aufgrund limitierter Sitzplätze durch weitere Fahrzeuge der Hilfsorganisationen verstärkt. Es gibt vier MANV-PA Module in Ostholstein, die sich in zwei Patientenablagen einteilen. Die einzelnen Module werden georeferenziert alarmiert und stehen so nicht dauerhaft als feste Einheit zusammen. Bspw. würden nach Lensahn die Module MANV-PA 71 und MANV-PA 42 alarmiert werden. Als Zubringerfahrzeuge können MTW, KdoW, PKW, oder sonstige Fahrzeuge genutzt werden. Beim Einsatz einer PA ist darauf zu achten, dass genügend rettungsdienstliches Fachpersonal für einen Betrieb zur Verfügung steht.
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Um die Ausstattung des Katastrophenschutzes zu verstärken, müssen jeder Patientenablage zwei RTW und ein NEF zugeteilt werden. Somit kann das Material aus einem RTW pro PA-Zelt genutzt werden. Das NEF bietet sich dann als Führungskomponente an, nachdem die medizinisch-technische Ausstattung in der PA aufgegangen ist.
4.1.1 Überregionale Patientenablagen
Weitere Patientenablagen können bei Bedarf aus benachbarten Kreisen über die Leitstelle angefordert werden. Die Fähigkeit ist immer gleich definiert und wird über die Empfehlung des MANV-Konzeptes SH abgebildet.
4.1.2 Erstversorgung Teams (EVT)
Über die First Responder KdoW in Ostholstein können im MANV Fall Teams zur Erstversorgung gebildet werden. Hierfür kann eine variable Anzahl von First Respondern alarmiert werden, die über die identische Ausrüstung für ein EVT verfügen. Ein Fahrzeug der First Responder kann dann mit mindestens zwei Einsatzkräften als EVT genutzt werden. Die EVT können auch dezentral eingesetzt werden. Eine Unterstützung in der Patientenablage ist ebenfalls möglich, um weitere Rettungsmittel für den Transport zurückzuhalten.
4.2 Transportkomponenten (MANV-T)
Die MANV-T dient dem Transport von Patienten und wird aus fünf rettungsdienstlichen Transportfahrzeugen (RTW und KTW, besetzt nach SHRDG) gebildet. Für den Kreis Ostholstein sind gemäß MANV-Konzept des Landes Schleswig-Holstein zwei MANV-T vorzuhalten. Beide MANV-T im Kreis Ostholstein werden ehrenamtlich besetzt. Sie dienen dem Transport von fünf liegenden und ggf. weiteren fünf sitzenden Patienten.
4.2.1 Erste MANV-T OH
Die erste MANV-T Einheit bilden die aus rettungsdienstlichen Mitteln finanzierten Fahrzeuge, die den SEG zur Verfügung gestellt werden. Die Fahrzeuge sind bei den verschiedenen Hilfsorganisationen im Kreis Ostholstein stationiert. Die Fahrzeuge müssen nach SHRDG besetzt werden. Dies gilt für sämtliche Nutzung der Fahrzeuge, insbesondere für Sanitätsdienste. Zusätzlich werden die Fahrzeuge der MANV-T1 genutzt, um den Regel-RD bei lang andauernden Einsatzlagen herauszulösen, damit dieser seinen Sicherstellungsauftrag im jeweiligen Wachgebiet wieder wahrnehmen kann. Da die Fahrzeuge ehrenamtlich besetzt werden, besteht kein Anspruch darauf, dass ein RTW der MANV-T1 den Regel-RD herauslöst. Zur Anforderung sind die IRLS Süd, sowie die Kräfte im Einsatzdienst dazu angehalten, den B-Dienst ab ≥ 1 Stunde Einsatzdauer und absehbar längerer noch verbleibender Einsatzdauer, zu alarmieren bzw. alarmieren zu lassen. Der B- Dienst alarmiert dann das entsprechende ehrenamtliche Rettungsmittel nach Rücksprache mit dem zuständigen Führungsdienst der Hilfsorganisation. Eintreffzeiten sind hier nicht näher definiert. Es gilt die Maxime, so schnell wie möglich das Fahrzeug zu besetzen, um den Regel-RTW herauszulösen.
4.2.2 Zweite MANV-T OH
Bis auf Weiteres wird die zweite MANV-T aus den Rettungsdienstfahrzeugen der Hilfsorganisationen und KTW-B des Katastrophenschutzes gebildet. Deren Ausrüstung besteht mindestens aus den Vorgaben der Unteren Katastrophenschutzbehörde. Die personelle Besetzung soll nach Möglichkeit den Anforderungen §4 SHRDG-DVO entsprechen. Ist dieses nicht auf allen KTW B zu gewährleisten soll als Fahrer mind. ein Sanitäter (vgl. Sanitätshelfer) und als Transportführer ein Rettungssanitäter m.E. (vgl. RS100) eingesetzt werden. Ansonsten gilt 6.1 entsprechend. Diese Fahrzeuge können ebenfalls zur Ablösung eines Regel-RTW bei lang andauernden Einsätzen genutzt werden. Hierzu bedarf es einer Absprache zwischen B-Dienst und Einsatzleitung der Feuerwehr mit einer entsprechenden Bewertung der Gefahren an der Einsatzstelle für das eingesetzte Personal. Anforderung dann, wie in Abs. 5.1 beschrieben.
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4.2.3 Überregionale Transportkomponenten
Weitere Transporteinheiten können bei Bedarf aus benachbarten Kreisen über die Leitstelle angefordert werden. Nach Empfehlung des MANV-Konzeptes SH bestehen diese immer aus min. zwei RTW und drei KTW. Für den Kreis Ostholstein gibt es eine Absprache mit den Hilfsorganisationen, dass über die jeweiligen Führungsdienste der Hilfsorganisationen, MTW und andere Transportfahrzeuge angefordert werden können um spontan eine weitere Transportkomponente, bspw. für sitzende Patienten, zu bilden.
4.3 Psychosoziale Notfallversorgung von Einsatzkräften (PSNV-E)
Die rdh. stellt für alle im Rettungsdienst tätigen Einsatzkräfte eine PSNV-Einheit bereit. Diese Einheit setzt sich aus Kolleginnen und Kollegen des Einsatzdienstes der rdh. zusammen, die eine Zusatzausbildung zum Peer absolviert haben. Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien der Bundesvereinigung zur Stressbewältigung nach belastenden Ereignissen (sbE); die eingesetzten Peers werden regelmäßig fortgebildet.
Im Falle eines MANV werden die Peers der rdh. automatisch der PSNV-Ostholstein unterstellt. Die Alarmierung erfolgt bei Bedarf oder auf Anforderung des Fachberaters PSNV durch die PSNV- Ostholstein. Die Einsatzkräfte der rdh. melden sich anschließend bei der Koordination der PSNV und werden dem jeweiligen Einsatz zugeteilt. Die PSNV arbeitet in einem eigenen Einsatzabschnitt, dem das Team der PSNV-E der rdh. unterstellt wird.
4.4 Einheit zur Dekontamination Verletzter (SEG Dekon-V)
Die SEG Dekon-V wird durch hauptamtliche Mitarbeitende der rdh. besetzt. Der Einheit steht ein MTW zur Verfügung. Pro Einsatz werden acht Einsatzkräfte der rdh. benötigt. Die Einheit ist eine Mischeinheit aus Katastrophenschutz in Form des Löschzuges Gefahrgut und rdh. Einsatzkräften. Der KatS hält Gebläsefilteranzüge für die Einsatzkräfte der rdh. auf Fahrzeugen des LZ-G vor. Vor Ort harmonisieren sich die Einheiten und wirken gemeinsam. Die Einsatzkräfte werden unter Schutz der Gebläsefilteranzüge im Gefahrenbereich eingesetzt und führen hier eine nicht ärztliche Vorsichtung, sowie lebensrettende Sofortmaßnahmen durch. Darüber hinaus unterstützen sie bei der Dekontamination von Patienten und können auch bei der Dekontamination von Betroffenen unterstützen, sofern notwendig. Die Einsatzkräfte der SEG Dekon-V erhalten eine gesonderte Ausbildung gemeinsam mit dem LZ-G OH, sowie regelmäßige Fortbildungen. Der Mitarbeiterpool kann bei Bedarf erweitert werden. Die Finanzierung der erforderlichen Materialien erfolgt über den Kreis Ostholstein.
Zukünftig soll ein NEF die Einheit unterstützen und mit einem Gruppenführer, sowie einem Notarzt mit einer Fortbildung für CBRN Gefahrenlagen und wünschenswert einer LNA-Qualifikation besetzt werden, die die Abschnittsleitung für den Abschnitt „medizinische Dekon“ übernehmen und direkter Ansprechpartner für die ELRD sind.
- Wachenalarm !Aktuell nicht vorhanden!
Wenn im Falle eines Großschadensereignisses die Leitstelle feststellt, dass die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung außerhalb des Großschadensereignisses gefährdet ist („Regelrettungsdienst“), kann der diensthabende Schichtführer der IRLS dienstfreies, hauptamtliches Personal der jeweiligen Rettungswachen alarmieren. Hierzu muss die Schichtleitung sich mit dem B- Dienst der rdh. Absprechen und der B-Dienst muss die Alarmierung freigeben. Das Rettungsdienstpersonal besetzt die auf den jeweiligen Rettungswachen verfügbaren Rettungsmittel (Fahrzeuge, die außer Dienst sind und Reservefahrzeuge). Das Fahrzeug wird auf Status 2 gesetzt sobald das Rettungsmittel einsatzbereit ist um alarmiert werden zu können. Per telefonischem Anruf in der Leitstelle muss der jeweilige Funkrufname dem Kennzeichen des Reservefahrzeuges zugeordnet werden. Nur in diesem Fall darf mit der Kreis Kennung 1 (z.B.1-83-1) im Einsatz gefahren werden. Es stehen folgende Funkrufnamen zur Verfügung
- Rettung OH 01-83-01
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Rettung OH 01-83-02
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Rettung OH 01-83-03
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Rettung OH 01-83-04
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Rettung OH 01-83-05
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Rettung OH 01-83-06
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Rettung OH 01-83-07 Damit ein sofortiger Einsatz der Fahrzeuge möglich ist, müssen die Fahrzeuge stets einsatzbereit gehalten werden. Sollten sich Regel-RTW auf den Wachen befinden, die aktuell nicht im Dienst sind, wird mit der regulären Funkkennung gefahren. Alle Reserve Fahrzeuge verfügen darüber hinaus über einen DME, ein Smartphone, sowie ein Handfunkgerät.
-
Dokumentation
6.1 Checklisten Auf den MANV-Taschen in den Rettungsmitteln, sowie auf dem Nida Pad stehen verschiedene Checklisten zur Verfügung. Die Checklisten dienen dazu die wichtigsten Abläufe im MANV auf der Anfahrt zu reflektieren. Die Checklisten sind in der aktuellen Version im Managementportal der rdh. abgelegt und werden bei Aktualisierung auch auf dem NIDA Pad erneuert. Die hier abgebildeten Checklisten werden nicht aktualisiert bei Veränderung. Es wird lediglich in der Änderungshistorie einen Verweis auf die aktualisierten Checklisten mit der jeweils gültigen Versionsnummer geben.
6.1.1 Checklisten NEF / RTH
Abbildung 1: Checkliste GF RD Abbildung 2: Checkliste Notarzt
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6.1.2 Checklisten RTW / KTW
Abbildung 3: Checkliste 1. RM Abbildung 4: Checkliste Nachfolgende RM
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6.2 Verletztenanhängekarten
Um eine große Anzahl von Verletzten schnell und zielgerichtet versorgen, sowie Vor-/Sichten zu können und unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden, sind im Rahmen des MANV – Konzeptes des Kreises Ostholstein bei Großschadenslagen die Verletztenanhängekarten zu verwenden. Die Verletztenanhängekarten finden ebenfalls im Katastrophenfall Anwendung, weshalb ein Aufwuchs der Lage hier keine veränderte Dokumentation / Registrierung nach sich zieht.
Abbildung 5: DRK Anhängekarte Die Verletztenanhängekarte wird um den Hals des Patienten befestigt und begleitet den Patienten den gesamten Einsatz von der (Vor-)Sichtung bis ins Krankenhaus bzw. zum Ende des Einsatzes.
6.2.1 Patientendaten
Alle Verletztenanhängekarten sind mit einer fortlaufenden, eindeutigen Nummer versehen (Patienten- Nr. Diese Nummern dienen der Nachverfolgung des Patienten/der Patientin. Einmal verwendete Patienten-Nummern (und damit die Verletztenanhängekarten) dürfen nicht erneut verwendet werden. Bei Verbrauch der Karten und Ersatzbeschaffung über das Zentrallager muss die Nummer auf dem dafür vorgesehenen Feld aufgebracht sein. Die Aufkleber mit den Nummern befinden sich in der Anhängekarte. Die Nummern beginnen immer mit dem Kreiskürzel des jeweiligen Landkreises, von dessen Fahrzeug die Karte stammt. Daher wäre es auch möglich, dass bei einer Einsatzlage in Ostholstein Karten mit dem Kürzel PLÖ für Kreis Plön o.ä. eingesetzt werden. Daher wäre eine Dopplung von Nummern denkbar, jedoch nicht mit dem Kreis Präfix. Somit wären auch die Karten OH- 0001 und PLÖ-0001 auseinander zu halten.
OH-4711
Abbildung 6: Personalienfeld Anhängekarte Soweit die Daten bekannt sind, müssen die persönlichen Angaben spätestens bei der ärztlichen Sichtung auf der Karte eingetragen werden, mindestens jedoch das Geschlecht und das Einsatzdatum. Bei jeder weiteren Sichtung (z.B. in der PA oder dem BHP) ist zu prüfen, ob die persönlichen Angaben vorliegen und diese ggf. in den entsprechenden Feldern zu ergänzen.
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6.2.2 Vor-/Sichtung
Es wird nach nicht-ärztlicher Vorsichtung und ärztlicher Sichtung unterschieden. Die Vorsichtung wird durch eine halbe Farbkarte und die Sichtung durch eine volle Farbkarte in der Patientenanhängekarte kenntlich gemacht. Eine Vorsichtung ist immer durch eine Sichtung zu bestätigen. Der Sichtungsvorgang ist nach den jeweiligen Umständen so oft wie möglich bzw. nötig zu wiederholen.
6.2.3 Sichtungsfeld
Je nach Ergebnis der Sichtung ist in der entsprechenden Zeile und Spalte die Uhrzeit der Untersuchung, der Name in Blockschrift und die Qualifikation einzutragen. SK IV (abwartende Behandlung) wird in Schleswig-Holstein nicht verwendet.
14:32 Knacke NA
14:01 14:14 Meier NA Knacke NA
KEINE ANWENDUNG
Abbildung 7: Dokumentation der Sichtung (Anhängekarte)
6.2.4 Sichtungsfarben
Das Ergebnis einer Vor-/Sichtung wird zusätzlich zu Punkt 1.2.1 durch eine Farbkarte im unteren Teil der Verletztenanhängekarte sichtbar gemacht. Dabei gelten folgende Farben:
| Sichtungskategorie | Beschreibung | Konsequenz |
|---|---|---|
| I (Rot) | Vital bedroht | Sofortbehandlung |
| II (Gelb) | Schwer verletzt / erkrankt | Dringliche Behandlung |
| III (Grün) | Leicht verletzt / erkrankt | Nicht-dringliche Behandlung |
| IV (Blau) | Ohne Überlebenschance | Palliative Versorgung |
| EX (Schwarz) | Verstorbene | |
| Betroffen (Weiß) | Unverletzte Betroffene | Betreuung notwendig |
Tabelle 5: Sichtungsfarben/-kategorien Vorsichtungen werden durch eine halbierte Farbkarte gekennzeichnet, Sichtungen durch eine volle Farbkarte.
Vorsichtung Sichtung
Abbildung 8: Farbkarte Anhängekarte Die Einstufung in „Unverletzt/Betroffen“ kann nur durch ärztliches Personal festgestellt werden. Die Farbe Blau für die SK IV wird in Schleswig-Holstein nicht angewendet. Wenn durch eine erneute Sichtung der Patient/die Patientin in eine andere Sichtungskategorie eingestuft wird, muss die Farbkarte entsprechend geändert werden. Die aktuelle Einstufung muss auf den ersten Blick erkennbar sein. Die
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SK IV Kategorie, könnte im Katastrophen- oder Zivilschutzfall vom Landrat bzw. dem Führungsstab des Kreises Ostholstein freigegeben werden. Dies gilt jedoch als unwahrscheinlich und ist daher zu vernachlässigen.
6.2.5 Kurz-Diagnose
Auf der Rückseite der Verletztenanhängekarten ist das Ergebnis der Sichtung als Kurz-Diagnose in Blockschrift einzutragen. Die Art der Verletzung ist anzukreuzen (bei Bedarf mit Ergänzungen in Blockschrift). Bei Verletzungen und/oder Verbrennungen sind die entsprechenden Verletzungen auf den Körperumrissen zu kennzeichnen.
Abbildung 9: Kurz-Diagnose (Anhängekarte)
6.2.6 Zustand/Uhrzeit
Weitere Angaben zum Zustand des oder der Patientin sind bei der 1. Sichtung hier anzukreuzen (das Symbol ↓ steht für reduziert oder eingeschränkt). Eine Uhrzeit ist nur bei einer weiteren Sichtung einzutragen, wenn eine Zustandsänderung festgestellt wurde.
Abbildung 10: Zustand/Uhrzeit (Anhängekarte)
6.2.7 Erst-Therapie
Hier sind entsprechend der durchgeführten Erst-Therapie mindestens die Felder anzukreuzen, nach Möglichkeit in Blockschrift ergänzt um Bezeichnung der Medikamente, Dosis, Applikationsweg, Uhrzeit.
Abbildung 11: Erst-Therapie (Anhängekarte) Das Feld Bemerkungen kann für weitere notwendige Eintragungen genutzt werden.
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6.2.8 Suchdienstkarte für Verletzte/Erkrankte
Abbildung 12: Suchdienstkarte
Die Suchdienstkarte befindet sich in jeder Patientenanhängekarte in der Mitte zwischen Vorder- und Rückseite. Die Suchdienstkarten sind ab dem Stichwort R15 verbindlich zu nutzen und entsprechend auszufüllen. Die Karte verfügt über das Original, sowie 2 Durchschläge. Original und 1. Durchschlag verbleiben an der Einsatzstelle bei der EAL Patientenablage / BHP oder direkt beim LNA. Der 2. Durchschlag verbleibt beim Patienten. Bei größeren Einsätzen kann der DRK-Suchdienst alarmiert werden und dieser kann anhand der Suchdienstkarten Vermisstenlisten und Krankenhauslisten erstellen. So lassen sich auch bei sehr großen, unübersichtlichen Einsatzstellen Patientenbewegungen nachträglich nachverfolgen. Die Sammlung der Karten und die Verantwortung liegen beim LNA. Im Katastrophen- bzw. Zivilschutzfall sind diese der jeweiligen Abschnittsleitung aus dem Einsatzabschnitt zu übergeben.
6.3 Taktische Dokumentation
Für die weiterführende Dokumentation sind die folgenden Vordrucke verpflichtend zu benutzen. Die jeweiligen Muster sind als Anlagen angefügt. Die entsprechend aktuellen Versionen finden sich im Managementportal der rdh. mit dem entsprechenden Hinweis, welche Vordrucke auf der Wache zu drucken sind und welche über das Zentrallager bestellt werden müssen. Die Bestellung über das Zentrallager erfolgt, weil einzelne Vordrucke auf speziellem Papier gedruckt werden welches bei Nässe beschreibbar ist. Screenshots werden in diesem Konzept nicht angepasst. Aktualisierte Versionen finden sich in der Änderungshistorie vor dem Inhaltsverzeichnis.
6.3.1 Vorsichtung
Der Vordruck zur Vorsichtung wird durch das ersteintreffende, nicht-arztbesetzte Rettungsmittel genutzt. Auf dem Formblatt ist der PRIOR-Algorithmus abgebildet. Dieser Algorithmus wird in Ostholstein einheitlich zur Vorsichtung genutzt. In der angrenzenden Tabelle kann eine Strichliste zur schnellen Ermittlung der Patientenzahlen in den jeweiligen Sichtungskategorien angefertigt werden. Die Verletztenanhängekarten ergänzen die Vorsichtung und komplettieren diese. Selbstverständlich kann auch das NEF diesen Vordruck nutzen, die eingesetzten Notärztinnen und Notärzte können jedoch bei begründeten Ausnahmefällen vom PRIOR Algorithmus abweichen.
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Abbildung 13: Vordruck – Vorsichtung
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6.3.2 Formular zur Abgabe im RMHP / BR
Für die Ankunft im Rettungsmittelhalteplatz / Bereitstellungsraum stehen auf den Fahrzeugen Vordrucke zur Verfügung, die am Meldekopf ausgefüllt abgegeben werden. Durch die Vordrucke wird der Check- In im RMHP/BR deutlich vereinfacht und der Meldekopf hat jederzeit eine adäquate Übersicht über die eingegangenen Fahrzeuge um diese auf der Übersichtsliste zusammen zu fassen. So kann auch bei gleichzeitiger Ankunft mehrerer Fahrzeuge eine schnelle Abwicklung gewährleistet werden.
Abbildung 14: Vordruck - Formular RMHP / BR
Die Formulare weisen verschieden farbige Umrandungen auf, die schnell auf den jeweiligen Fahrzeugtyp schließen lassen: • Gelbe Umrandung = RTW • Grüne Umrandung = KTW (Auch N-KTW / KTW-4) • Rote Umrandung = NEF • Blaue Umrandung = Fahrzeuge des Erweiterten Rettungsdienstes ohne Patiententransport (bspw. GW San / MTW etc.) • Lila Umrandung = RTH (Diese werden derzeit nicht vorgehalten, da ein BR RTH vom 1. Eintreffenden Hubschrauber geführt werden würde.
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6.3.3 Patientendokumentation
Der Vordruck ist durch die vorl. ELRD, die ELRD, die PA und ggf. den BHP zu verwenden. In der Kopfzeile sind das Datum, der Einsatzort, die Funktion (ELRD/ELW/PA/BHP) und die Seite(n) in Druckschrift einzutragen. Die Anzahl der Seiten ist immer mit anzugeben (Bsp.: 2/3 – Seite zwei von drei). Die eingeteilte Abschnittsleitung einer PA / BHP führt die entsprechende Dokumentation. Die Kopfzeile bietet Platz für Notizen.
Abbildung 15: Kopfzeile Patientendokumentation In den übrigen Zeilen sind die Angaben der Verletztenanhängekarte jedes Patienten/jeder Patientin festzuhalten. Zur Identifikation ist die Patienten-Nummer zu übertragen. Diese ist immer oben links im Feld „Patienten-Identifikation“ einzutragen.
Abbildung 16: Vordruck - Patientendokumentation In der Spalte Verletzungsmuster ist die Kurzdiagnose in Druckschrift einzutragen sowie die Lokalisation der Verletzung durch eine entsprechende Umrandung anzuzeigen. Das Sichtungsergebnis wird hier eingetragen. Sollte der Vordruck bereits für die nicht ärztliche Vorsichtung genutzt werden, so wird das Feld „1. Sichtg.“ durchgestrichen und händisch darüber „Vorsichtung“ eingetragen. So lässt sich auch die Vorsichtung adäquat dokumentieren und ein Verlauf kann nachvollziehbar dargestellt werden. Die benötigten/versorgenden Einsatzmittel werden zwischen den Sichtungskategorien eingetragen. Hierbei sind im Sinne eines 2-zeiligen Textfeldes benötigte über den versorgenden Rettungsmitteln einzutragen. Mit dem Feld „TP Abfolge“ lassen sich Transportprioritäten planen. Das Feld Transport dokumentiert mit welchem Rettungsmittel, zu welcher Uhrzeit ein Transport erfolgt ist. Anschließend dokumentiert das Feld „Anmeld. durch“ wer den Patienten in der nachfolgend beschriebenen Zielklinik angemeldet hat. Das Feld Zielklinik beinhaltet zusätzlich noch das Ankreuzkästchen „weiß“. Dieses ist auf neuen Vordrucken in „informiert“ geändert, sodass nachvollziehbar ist, dass dieses Feld kennzeichnet, ob die aufnehmende Klinik über die Zuführung in Kenntnis gesetzt wurde. Erfolgt ein Transport von einer PA in einen BHP ist in der Spalte „Zielklinik“ entsprechend BHP einzutragen. Hat die/der Patientin/Patient den zuständigen Abschnitt verlassen, ist am Ende der entsprechenden Zeile ein Haken zu setzen.
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6.3.4 Rettungsmittel – Übersicht
Der Vordruck dient der Erfassung der verfügbaren Einsatzmittel. Die ELRD führt die Liste für die Einsatzstelle, eventuell eingerichtete EAL für ihren jeweiligen Bereich. Die Kopfzeile ist entsprechend auszufüllen und zu kennzeichnen. Hierbei ist zu vermerken, ob es sich um einen Rettungsmittelhalteplatz (RMHP) oder einen Bereitstellungsraum (BR) handelt. Sind beide Abschnitte in einem Einsatz etabliert, ist es besonders notwendig, auf dem Vordruck deutlich aufzuführen zu welchem Abschnitt die Dokumentation gehört.
10.04.19 OrgL 1/2 1
Abbildung 17: Kopfzeile - RM Übersicht Die Übersicht der Fahrzeuge wird fortlaufend geführt. Das bedeutet, dass z.B. ein RTW, der nach einer Fahrt in eine Klinik in den RMHP/BR zurückkehrt, erneut erfasst wird. Fahrzeuge, die den jeweiligen Bereich verlassen haben, werden sauber durchgestrichen. So lässt sich auch nach dem Einsatz rekonstruieren, welche RM zu welcher Zeit im RMHP/BR waren.
Abbildung 18: Vordruck - RM Übersicht In dem Feld „KTW“ werden auch die Notfall-KTW (KTW-B) aufgeführt.
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6.3.5 Krankenhausplätze
Das Formular Krankenhausplätze befindet sich nur auf den NEF/RTH im Kreis Ostholstein bzw. auf den ELW / OrgL Kommandowagen, B-Dienst und bei den Führungsgruppen. Es dient zur Erfassung der verfügbaren Bettenkapazitäten und der durch anfallende Patienten bisher zugewiesenen Betten. Durch die vorl. ELRD / ELRD zugewiesene Betten werden mit einem X gestrichen. So ist jederzeit der aktuelle Stand ersichtlich.
Abbildung 19: Vordruck – Krankenhausplätze Die verfügbaren Kapazitäten müssen durch die IRLS individuell abgefragt werden. Das Ergebnis wird dann auf diesem Vordruck eingetragen.
6.3.6 Lagetabelle
Die Lagetabelle wird durch die ELRD / den ELW geführt. Eine entsprechende Meldung an die IRLS bzw. an die übergeordnete Einsatzleitung (im KatS-Fall) hat alle 15 Minuten zu erfolgen, sofern nicht etwas anderes im Einsatzfall festgelegt wird.
Abbildung 20: Vordruck - Lagetabelle
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6.3.7 Einsatztagebuch
Das Einsatztagebuch steht auf den OrgL KdoW bzw. dem ELW zur Verfügung. Hauptsächlich wird die Führungsgruppe das Einsatztagebuch führen. Jede Führungsgruppe führt ein eigenständiges Einsatztagebuch für ihren Abschnitt. Der ELW, der der ELRD zugeteilt ist, ist dafür verantwortlich zum Einsatzende alle Einsatztagebücher zusammen zu führen und dem OrgL zu übergeben.
Abbildung 21: Vordruck – Einsatztagebuch
6.4 Weitere Dokumente
Neben den oben beschriebenen Dokumenten sind die nachfolgend aufgeführten Dokumente ebenfalls bzw. zusätzlich bei Großschadenslagen zu führen.
6.4.1 Einsatzbericht ELRD
Der ELRD nutzt ein einheitliches Einsatzprotokoll. OrgL und LNA fertigen eigene Einsatzprotokolle an. Auch für einen abgebrochenen Einsatz muss ein Einsatzprotokoll gefertigt werden. In der Einsatzbeschreibung reicht dann der Vermerk „Abbruch auf Anfahrt“. Die aktuell gültigen Einsatzprotokolle sind im Managementportal der rdh. Im internen Bereich für die ELRD abgelegt. Zum Einsatzprotokoll gehören standardisiert alle Dokumente, die an der Einsatzstelle gefertigt wurden, sowie der Leitstellenbericht, der nach Einsatzende automatisiert auf die Mailadresse vom OrgL gesendet wird. Die gesammelten Unterlagen sind alle in digitaler Form als zusammenhängendes PDF an die Teamleitung Erweiterter Rettungsdienst zu übermitteln. Die Fristen zur Abgabe sind in der Dienstordnung von OrgL und LNA beschrieben.
6.4.2 Merkblatt für Unfallbeteiligte
Für Unfallbeteiligte (Betroffene) steht ein Merkblatt zur Verfügung, welches am Einsatzort an diese ausgegeben werden kann. Hier finden die Betroffenen hilfreiche Tipps um die Eindrücke des erlebten zu verarbeiten und Empfehlungen, wo diese weitere Hilfe beziehen können. Im Wesentlichen sind hier die Symptome nach einer akuten Belastungsreaktion beschrieben.
6.4.3 Betroffenen Dokumentation
Zur Dokumentation Betroffener stehen auf den ELW der Führungsgruppen Evakuierungskarten, sowie eine Betreuungsübersicht zur Verfügung. Diese werden bei lang andauernden Einsätzen mit rettungsdienstlicher Relevanz genutzt.
6.4.4 Todesfeststellung
Nur durch ärztliches Personal kann der Tod eines Patienten/einer Patientin festgestellt werden. Bei entsprechendem Sichtungsergebnis ist der Patient mit einer Verletztenanhängekarte mit schwarzer Farbkarte zu kennzeichnen. Die Patientennummer der Verletztenanhängekarte ist auf dem rettungsdienstlichen Vordruck zur Todesfeststellung einzutragen. Außerdem sind zwingend erforderlich
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die Uhrzeit der Todesfeststellung, der Auffinde Ort und der Name des/des feststellenden Arztes/Ärztin sowie dessen/deren Kontaktdaten. Der Durchschlag wird der ELRD ausgehändigt.
6.4.4.1 Verstorbene Das Vorhandensein von verstorbenen Patienten erfordert eine besondere Sensibilität. Es ist ein unter den Einsatzumständen möglichst würdevoller Umgang mit den Verstorbenen anzustreben. Eine Todesfeststellung muss durch ärztliches Personal erfolgen. Dabei ist das entsprechende Formular zur Todesfeststellung zu nutzen. Die ELRD spricht sich mit der Einsatzleitung der Feuerwehr und der Polizei über den weiteren Umgang mit den Verstorbenen ab (vor Ort belassen, in zentrale Sammelstelle überführen, o.ä.).
6.4.5 Rettungsdienstprotokoll
Sobald ein Transport von der Einsatzstelle in ein Krankenhaus stattfindet, ist die normale RD Einsatzdokumentation zu führen. Spätestens hier sind die Patientendaten zu vervollständigen. Die Verletztenanhängekarte verbleibt weiterhin am Patienten, die Patientennummer wird auf dem Rettungsdienstprotokoll im Bemerkungsfeld eingetragen. Bei der digitalen Patientendokumentation wird analog zu diesem Verfahren dokumentiert.
Pat.-Nr. OH-4711
Abbildung 22: Bemerkungsfeld - RD Protokoll (analog) Die Verteilung des Protokolls erfolgt wie im täglichen Rettungsdienst. SEG- oder KatS-Fahrzeuge verfahren ebenso. Die blauen und gelben Durchschläge sind der nächsten Rettungswache zur Einsatzabrechnung und Archivierung zu übergeben. Abgerechnet werden können nur Fahrzeuge mit den Kennungen „82“, „83“ oder „85“ sowie RTH. Dennoch müssen die Protokolle aller transportierten Patienten, auch wenn diese mit nicht abrechenbaren Fahrzeugen transportiert wurden, der rdh. zugeführt werden. Die elektronische Einsatzdokumentation wird nach den gültigen Richtlinien und Standards abgewickelt.
6.5 Digitale Einsatzdokumentation
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Erweiterten Rettungsdienstes im Kreis Ostholstein wird das System Rescue Tablet zur digitalen Einsatzdokumentation eingeführt. Rescue Tablet ergänzt die analoge Dokumentation gemäß den Kapiteln 6.1 bis 6.4 und ermöglicht eine lageangepasste, medienbruchfreie Erfassung und Weitergabe einsatzrelevanter Daten.
Die konkrete Ausgestaltung der Nutzung des Rescue Tablets, die technischen Voraussetzungen, die Schulungsanforderungen sowie die Schnittstellen zu den bestehenden analogen Dokumentationsverfahren sind in einem gesonderten Konzept geregelt, das als Anhang diesem MANV- Konzept beigefügt ist: (Konzept befindet sich in der Entwicklung)
Bis zur vollständigen Einführung des Rescue Tablets und dem Abschluss der Schulungsmaßnahmen für alle Einsatzkräfte gelten die analogen Dokumentationsverfahren gemäß Kapiteln 6.1 bis 6.4 uneingeschränkt fort. Eine parallele Nutzung von analoger und digitaler Dokumentation ist in der Übergangsphase zulässig und wird durch das Konzept geregelt.
Hinweis: Screenshots und Abbildungen des Rescue Tablets werden nicht in dieses Konzept aufgenommen.
Als weitere Ergänzung wird für den Führungsstab der rdh., sowie für die Einsatzleitwagen die Software EDP beschafft. EDP bietet gegenüber RescueTablet einen höheren Funktionsumfang für die Tätigkeit als Einsatzleitwagen. Beide Systeme verfügen über Schnittstellen zueinander und harmonieren dadurch. Ein Konzept für die Einführung wird erarbeitet.
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- Übungsplanung
Gemäß § 9 Abs. 3 SHRDG-DVO ist der Rettungsdienstträger angehalten, regelmäßig durch Übungen die Einsatzkonzepte zu überprüfen. Diese Übungen dienen der Einübung der im vorliegenden MANV- Konzept beschriebenen Abläufe sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Einsatzbereitschaft aller beteiligten Kräfte.
7.1 Zuständigkeit und Übungsleitung
Die Konzeption, Planung und Durchführung der Übungen obliegt gemeinsam der Abteilung Aus- und Fortbildung und der Abteilung Erweiterter Rettungsdienst der Rettungsdienst Holstein AöR (rdh.). Beide Abteilungen treten als Übungsleitung auf und nehmen gleichzeitig die Funktion der Übungsbeobachter wahr.
Bei Bedarf können weitere Übungsbeobachter aus den beteiligten Organisationen (Hilfsorganisationen, Feuerwehr, Polizei, Katastrophenschutz) hinzugezogen werden. Die Übungsbeobachter wirken nicht aktiv am Übungsgeschehen mit und sind durch geeignete Kennzeichnung (z. B. Weste 'Übungsbeobachter Rettungsdienst Holstein') für alle Beteiligten erkennbar zu machen.
Übungsleitung: Abteilung Aus- und Fortbildung der rdh. sowie Abteilung Erweiterter Rettungsdienst der rdh.
Übungsbeobachter: Mitarbeitende beider Abteilungen; bei Bedarf ergänzt durch externe Beobachter der beteiligten BOS.
7.2 Übungsarten
Folgende Übungstypen können im Rahmen der Jahresplanung eingesetzt werden. Mindestens eine Übung wird als Vollübung unter Beteiligung weiterer BOS-Einheiten durchgeführt.
| Übungstyp | Beschreibung | Beteiligte | Empfohlene Häufigkeit | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stabsrahmenübung | Schriftliche / mündliche Übung der Führungsebene ohne Kräfte; Planung, Kommunikation, Entscheidungsprozesse | rdh. Führungsstab ggf. ELRD | 1× jährlich | ||||||||
| Vollübung | Realistisches Einsatzszenario mit allen Einheiten des RD unter Einhaltung der AAO; gemeinsam mit anderen BOS | Alle RD-Einheiten, BOS-Partner (Feuerwehr, Polizei, KatS) | 1× jährlich | ||||||||
| Teilübung / Modulübung | Übung einzelner Teilbereiche (z. B. Patientenablage, Sichtung, Dokumentation, Dekon- V) | Betroffene Einheit / Modul | Nach Bedarf | ||||||||
| Planbesprechung / Einweisung | Konzepteinweisung für | Betroffene Kräfte | Bei Bedarf / nach Konzeptänderung | ||||||||
| neue Einsatzkräfte, | |||||||||||
| Kräfte nach | |||||||||||
| Konzeptänderungen | |||||||||||
| sowie BOS-Partner |
Tabelle 6: Übungsarten
Ersteller: C. Mohrhagen Freigegeben durch Stand: 06.05.2026 33 von 41 TL Erw. RD M. Mallé
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7.3 Beteiligung anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
Die Übungen werden in der Regel gemeinsam mit anderen BOS-Einheiten des Kreises Ostholstein und ggf. benachbarter Kreise durchgeführt, um ein realistisches und einsatznahes Übungsbild zu generieren. Dies schließt insbesondere die Zusammenarbeit mit folgenden Organisationen ein:
• Feuerwehr • Polizei Schleswig-Holstein • Hilfsorganisationen • Führungsstab des Katastrophenschutzes Ostholstein • Integrierte Regionalleitstelle (IRLS) Süd • Kliniken im Versorgungsbereich (bei entsprechendem Übungsszenario) Die Beteiligung weiterer Stellen (z. B. Bundeswehr, THW, Bundespolizei) ist bei entsprechendem Szenario nach vorheriger Abstimmung möglich.
7.4 Alarmierungs- und Ausrückeordnung (AAO) bei Übungen
Bei der Durchführung von Übungen ist die Alarmierungs- und Ausrückeordnung (AAO) des Erweiterten Rettungsdienstes gemäß Kapitel 1 dieses Konzeptes vollständig einzuhalten. Dies gilt insbesondere für:
• Die Einhaltung der Alarmierungsstufen R5 bis R150 • Die Besetzung und Funktion von ELRD, Führungsgruppen und Patientenablagen • Die Einhaltung der Führungsstruktur (VEL RD → ELRD) • Die Nutzung der vorgeschriebenen Dokumentationsvordrucke • Die Kennzeichnung der Einsatzkräfte nach Funktion (Westen) Abweichungen von der AAO sind ausschließlich durch die Übungsleitung im Rahmen der Übungsplanung festzulegen und im Übungsplan schriftlich zu begründen. Im Einsatzfall (d. h. bei einem realen Ereignis während einer laufenden Übung) ist die Übung unverzüglich abzubrechen und die volle Einsatzbereitschaft herzustellen. Die IRLS Süd ist hierbei umgehend zu informieren.
7.5 Jahresübungsplan und Dokumentation
Die Abteilung Erweiterter Rettungsdienst erstellt in Abstimmung mit der Abteilung Aus- und Fortbildung bis zum 31. Januar eines jeden Jahres einen Jahresübungsplan. Dieser enthält mindestens:
• Art, Datum und Ort der Übungen • Beteiligte Einheiten und BOS-Partner • Übungsziel und geplantes Szenario (in groben Zügen) • Verantwortliche Übungsleitung
| Quartal | Empfohlene Aktivität | Verantwortlich | Hinweis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Q1 | Planung der Jahresübungen; Abstimmung mit BOS- Partnern; ggf. Planbesprechung / Konzepteinweisung | Abt. Aus- und Fortbildung, Abt. Erw. RD | Terminkoordination frühzeitig anstoßen | ||||||||
| Q2 | Übung 1 | Übungsleitung: Abt. Aus- | AAO Erw. RD ist einzuhalten | ||||||||
| und Fortbildung / Abt. | |||||||||||
| ERD |
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| Q3 | Ggf. Teilübungen einzelner Module; Nachbereitung Q2-Übung | Abt. Erw. RD Abt. Aus- und Fortbildung | Mängelbeseitigung aus Manöverkritik Q2 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Q4 | Übung 2 | Übungsleitung: Abt. Aus- | |||
| und Fortbildung / Abt. | |||||
| Erw. RD |
Tabelle 7: Empfohlener Übungszyklus
7.6 Nachbereitung und Manöverkritik
Jede Pflichtübung ist durch die Übungsleitung schriftlich nachzubereiten. Die Nachbereitung umfasst:
• Durchführung einer Manöverkritik unmittelbar im Anschluss an die Übung (Hot Debrief) mit allen Übungsteilnehmern • Erstellung eines Übungsberichts innerhalb von sechs Wochen nach der Übung • Dokumentation von Stärken, Schwächen und Handlungsempfehlungen • Ableitung konkreter Maßnahmen zur Konzept- oder Ausbildungsoptimierung • Übermittlung des Übungsberichts an die Rettungsdienstleitung und – sofern relevant – an die beteiligten BOS-Partner Ergibt sich aus der Nachbereitung Änderungsbedarf am MANV-Konzept, so leitet die Abteilung Erweiterter Rettungsdienst die entsprechende Konzeptfortschreibung ein. Die geänderte Version wird in der Änderungshistorie dokumentiert und im Managementportal der rdh. hinterlegt.
Übungsberichte und Manöverkritiken sind Bestandteil der Konzeptdokumentation und für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufzubewahren.
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Abkürzungsverzeichnis AG ........................................................................................................................................ Arbeitsgruppe BHP ...............................................................................................................................Behandlungsplatz BR .............................................................................................................................. Bereitstellungsraum CBRN ................................................................. Chemisch-Biologische-Radioaktive-Nukleare-Gefahren DLRG ........................................................................................ Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft DME .................................................................................................................. Digitaler Meldeempfänger EAL ..................................................................................................................... Einsatzabschnittsleitung ELRD .......................................................................................................... Einsatzleitung Rettungsdienst ELW ................................................................................................................................ Einsatzleitwagen FEU ........................................................................................................................ Einsatzstichwort Feuer GW San ................................................................................................................... Gerätewagen Sanität GW-MANV ................................................................................................................ Gerätewagen MANV IRLS ............................................................................................................... Integrierte Regionalleitstelle KatS-Fahrzeuge ........................................................................... Fahrzeuge des Katastrophenschutzes KatS-Fall .......................................................................................................................... Katastrophenfall KdoW ............................................................................................................................ Kommandowagen KLN ......................................................................................................... Kosten- und Leistungsnachweis KTW ..................................................................................................................... Krankentransportwagen KTW-B ................................................................. Krankentransportwagen mit zwei Tragen, Notfall-KTW LeBe ...................................................................................................... Lebensbedrohliche Einsatzlagen LNA ................................................................................................................ Leitende/r Notarzt/Notärztin MANV ........................................................................................................... Massenanfall von Verletzten MANV-PA ........................................................................................................................ Patientenablage MANV-S ..................................................................................................... Soforteinheiten des Regel-RD MANV-S-N .......................................................................................................... Soforteinheit mit Notarzt MANV-S-R ...................................................................................................... Sofort-Einheit ohne Notarzt MANV-T ........................................................................................................................... Transporteinheit MANV-TEL ....................................................................................................... Technische Einsatzleitung MTW ............................................................................................................. Mannschaftstransportwagen NA ................................................................................................................................... Notarzt/Notärztin NEF ....................................................................................................................... Notarzteinsatzfahrzeug NIDA Pad ...................................................................... Tablet zur elektronischen Einsatzdokumentation NOTF .................................................................................................................... Einsatzstichwort Notfall OrgL ....................................................................................... Organisatorische/r Leiter/in Rettungsdienst PA .................................................................................................................................... Patientenablage Peer ................................................................................. PSNV-Einsatzkraft ("Gleicher unter Gleichen") PRIOR ................................................................................ Sichtungsalgorithmus für Großschadenlagen PSNV ..................................................................................................... Psychosoziale Notfallversorgung RDL ......................................................................................................................... Rettungsdienstleitung RTH ........................................................................................................ Rettungstransporthubschrauber RTW .................................................................................................................................. Rettungswagen SEG ..................................................................................................................... Schnell-Einsatz-Gruppe SHRDG .......................................................................... Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz SHRDG-DVO ............................................... Durchführungsverordnung des Rettungsdienstgesetzes SH SK ................................................................................................................................Sichtungskategorie S-KTW ............................................................................................................. Sofort-KTW aus Regel-RD TH ........................................................................................................ Einsatzstichwort Technische Hilfe
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8.0 Aufstellungs- und Stärkenachweis Stand zum 01.05.2026
ELRD / B-Dienst
| Rufname | Bemerkung | Stärke |
|---|---|---|
| Rettung OH 01-10-01 | OrgL RD | 1/0/0/1 |
| Rettung OH 01-10-02 | OrgL RD | 1/0/0/1 |
| Rettung OH 01-10-03 | B-Dienst der rdh. | 1/0/0/1 |
| XXXXX | LNA abgeholt durch Zubringer | 1/0/0/1 |
FühGrp OH
| Rufname | Bemerkung | Stärke |
|---|---|---|
| Sama OH 35-11-1 | ASB Heiligenhafen | 1/0/2/3 bis 1/2/2/5 |
| Akkon OH 67-11-1 | Johanniter Eutin | 1/0/2/3 bis 1/2/2/5 |
| Rotkreuz OH 71-11-1 | DRK Süsel | 1/0/2/3 bis 1/2/2/5 |
| Rotkreuz OH 01-11-01 | DRK Ostholstein | 1/0/2/3 bis 1/2/2/5 |
Führungsdienste OH
| Rufname | Bemerkung | Stärke |
|---|---|---|
| Akkon OH 67-89-01 | Johanniter Eutin | 1/0/0/1 |
| Rotkreuz OH 01-89-01 | DRK Kreisverband OH | 1/0/0/1 |
| Rotkreuz OH 01-89-02 | DRK Kreisverband OH (Ersatz) | 1/0/01 |
| ASB Ostholstein (ohne KdoW) | 1/0/0/1 |
Patientenablage 1 (kommt nicht zwingend in der genannten Konstellation zum Einsatz)
| Rufname | Bemerkung | Stärke |
|---|---|---|
| Akkon 67-95-1 | Einzeln alarmiert „MANV PA 67“ | 0/1/5/6 |
| Akkon 67-XX-X | Personalzubringer KFZ | 0/0/4/4 |
| Rotkreuz 71-95-1 | Einzeln alarmiert „MANV PA 71“ | 0/1/5/6 |
| Rotkreuz 71-XX-X | Personalzubringer KFZ | 0/0/4/4 |
Patientenablage 2 (kommt nicht zwingend in der genannten Konstellation zum Einsatz)
| Rufname | Bemerkung | Stärke |
|---|---|---|
| Rotkreuz 42-95-1 | Einzeln alarmiert „MANV PA 42“ | 0/1/5/6 |
| Rotkreuz 42-XX-X | Personalzubringer KFZ | 0/0/4/4 |
| Sama 35-95-1 | Einzeln alarmiert „MANV PA 35“ | 0/1/5/6 |
| Sama 35-XX-X | Personalzubringer KFZ | 0/0/4/4 |
Transportkomponente 1
| Rufname | Bemerkung | Stärke |
|---|---|---|
| Sama OH 42-83-01 | 0/0/2/2 | |
| Rotkreuz OH 61-83-10 | 0/0/2/2 | |
| Akkon OH 67-83-10 | 0/0/2/2 | |
| Akkon OH 67-83-11 | 0/0/2/2 | |
| Rotkreuz OH 71-83-1 | 0/0/2/2 |
Transportkomponente 2
| Rufname | Bemerkung | Stärke |
|---|---|---|
| Sama OH 35-83-10 | 0/0/2/2 | |
| Rotkreuz OH 42-90-01 | 0/0/2/2 | |
| Rotkreuz OH 42-90-02 | 0/0/2/2 | |
| Akkon OH 67-93-01 | Allrad | 0/0/2/2 |
| Rotkreuz OH 92-90-01 | 0/0/2/2 |
Ersteller: C. Mohrhagen Freigegeben durch Stand: 06.05.2026 37 von 41 TL Erw. RD M. Mallé
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Transportkomponente 3
| Rufname | Bemerkung | Stärke |
|---|---|---|
| MTW 1 | 0/0/2/2 | |
| MTW 2 | 0/0/2/2 | |
| MTW 3 | 0/0/2/2 | |
| MTW 4 | 0/0/2/2 | |
| KTW | KatS KTW / rdh. KTW | 0/0/2/2 |
Die Transportkomponente 3 wird spontan bei Bedarf gebildet. Hierfür werden die Führungsdienste der Hilfsorganisationen durch OrgL / B-Dienst angefragt, welche eigenständig Fahrzeuge organisieren und die Verfügbarkeit an den anfordernden zurück melden. Dieser entscheidet nach Sichtung der verfügbaren Fahrzeuge, welche in den Einsatz gehen. Bei MTW sind maximal 2 Personen zulässig, wovon 1 eine sanitätsdienstliche Ausbildung haben sollte. Die andere Person nimmt die Tätigkeit als Fahrer/in wahr. Die T3 soll primär grüne Patienten bzw. Betroffene transportieren oder einen Warmhalteort gewährleisten bei lang andauernden Einsatzlagen ohne Möglichkeit der räumlichen Unterbringung von Betroffenen.
SEG Dekon-V
| Rufname | Bemerkung | Stärke |
|---|---|---|
| Rettung OH 01-18-01 | MTW | 0/1/7/8 |
| Rettung OH 01-82-01 | In Planung | 1/1/0/2 |
Logistik und SEG Verpflegung nach Bedarf
| Rufname | Bemerkung | Stärke |
|---|---|---|
| Rotkreuz 61-14-02 | 0/1/1/2 | |
| Rotkreuz 61-97-01 | Mit FKH | 0/0/2/2 |
| Rotkreuz 61-XX-X | 0/0/2/2 |
Technik & Logistik der rdh.
| Rufname | Bemerkung | Stärke |
|---|---|---|
| Rettung OH 01-18-01 | Transport vom Kraftstoffanhänger | 0/0/2/2 |
| Rettung OH 01-69-01 | Werkstattwagen / Transport vom Kraftstoffanhänger | 0/0/1/1 |
| Rettung OH 01-69-02 | Werkstattwagen | 0/0/1/1 |
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9.0 Finanzierung des Erweiterten Rettungsdienstes
9.1 Grundsätzliche Finanzierung
Die Planungen für und die Einsätze bei Großschadenslagen gemäß §20 SHRDG sind Kosten des Rettungsdienstes. Somit erfolgt grundsätzlich eine Refinanzierung über Kosten- und Leistungsnachweis (KLN). Gleiches gilt für entsprechende Übungen. Kosten stattgefundener Einsätze sind refinanziert.
Im Rahmen dieser Refinanzierung wird eine Aufstockung des Fuhrparks und Erweiterung des verfügbaren Materials für den Erweiterten Rettungsdienst angestrebt.
9.2 Finanzierung von S-RTW, S-KTW und S-NEF
Da das Personal, das Material und die Fahrzeuge der oben genannten Einheiten aus im Dienst befindlichen Fahrzeugen des öffentlichen Rettungsdienstes bestehen, entstehen hier keine weiteren Kosten. Aus einer Tätigkeit im Rahmen des Erweiterten Rettungsdienstes entstehende Überstunden können über die reguläre Lohnabrechnung bei der rdh. eingereicht werden.
9.3 Einsatzleitung beim MANV
Die ELRD setzt sich aus LNA und OrgL sowie weiteren Unterstützungspersonal zusammen (Maschinist, Führungsgehilfe und Melder). Gemäß MANV-Konzept SH soll der ELRD ein ELW 1 zur Verfügung stehen. Dieser wird von den Führungsgruppen im Kreis gestellt. Es gibt hierbei keine feste Zuordnung, welcher ELW dieser Aufgabe nachkommt. Der ersteintreffende ELW wird immer der ELRD unterstellt.
9.3.1 Kosten für Leitende Notärztinnen und Notärzte
Die Kosten für LNA sind in den Verträgen mit den Leitenden Notärztinnen und Notärzten geregelt.
Die LNA werden gemäß 3.1 zum Einsatzort gebracht. Für diese Fahrten kann der Tankbeleg bei der rdh. eingereicht werden. Dieser ist über eine Rechnung an die Buchhaltung der rdh. einzureichen.
9.3.2 Kosten für Organisatorische Leiterinnen und Leiter Rettungsdienst
Es gilt die Kostenregelung der Dienstordnung für die OrgL der rdh. in der jeweils gültigen Fassung. Die Kommandowagen der OrgL werden über die rdh. beschafft und über 8 Jahre abgeschrieben. Ersatzbeschaffungen werden über den KLN eingestellt. Für die OrgL in Ostholstein sind zwei Einsatzfahrzeuge vorgesehen. Somit steht dauerhaft ein Reservefahrzeug zur Verfügung, um die Sicherstellung der OrgL Dienste zu gewährleisten. Die OrgL erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre hoheitliche Tätigkeit.
9.4 Hauptamtliches Personal
Hauptamtliches Personal ist derzeit nur in der SEG Dekon-V berücksichtigt. Hauptamtliche Mitarbeitende halten sich für einen Einsatz ehrenamtlich in ihrer Freizeit bereit. Sie erhalten für ihren Einsatz in der SEG Dekon-V Arbeitszeit mit allen anfallenden Zuschlägen gemäß TvöD. Ebenso wird Aus- und Fortbildung über Arbeitszeit vergütet.
Hauptamtliche Mitarbeitende der Leistungserbringer erhalten von der rdh. keinerlei finanzielle Aufwendungen für den Einsatz im MANV-Fall. Sollte der Leistungserbringer hier eine Vergütung vorsehen, hat dieser die Vergütung selbst zu tragen. Hauptamtliche Transportmodule, sowie Patientenablagen Unterstützungsmodule sind in Planung.
9.5 Ehrenamtliches Personal
Zur Unterstützung und Verstärkung des hauptamtlichen Rettungsdienstes werden ehrenamtliche Einsatzkräfte eingesetzt. Diese werden durch die Hilfsorganisationen in Ostholstein gestellt. Aufgrund der Ehrenamtlichkeit der Einsatzkräfte fallen hier keine Personalkosten an. Die ehrenamtlichen
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Erweiterter Rettungsdienst MANV-Konzept Ostholstein
Helferinnen und Helfer können Verdienstausfall beim jeweiligen Arbeitgeber gegenüber der rdh. geltend machen. Näheres ist unter Punkt 7 ff. beschrieben.
9.5.1 Kosten für Einsatzleitwagen der Führungsgruppen
Die eingesetzten Fahrzeuge sind durch den Kreis Ostholstein, Fachdienst Sicherheit und Ordnung beschafft worden und werden vom Fachgebiet Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen bewirtschaftet. Das Fachgebiet kann daher Kosten für Einsätze und Übungen des Rettungsdienstes gegenüber der rdh. geltend machen. Kraftstoffkosten werden gegen Beleg von der rdh. erstattet.
9.6 Modul Patientenablagen (MANV-PA)
Die rdh. nutzt Fahrzeuge des Katastrophenschutzes zur Darstellung der Patientenablagen. Für dieses Modul stehen vier Gerätewagen Sanität zur Verfügung die bei den Hilfsorganisationen stationiert sind. Der Kreis Ostholstein, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Fachgebiet Katastrophenschutz beschafft, unterhält und bewirtschaftet die Fahrzeuge. Das Fachgebiet kann daher Kosten für Einsätze und Übungen des Rettungsdienstes gegenüber der rdh. geltend machen. Kraftstoffkosten werden gegen Beleg von der rdh. an die Hilfsorganisationen erstattet. Es ist angedacht eigene GW Rett zu beschaffen und so die Katastrophenschutz Gerätewagen abzulösen. Die Konzeptionierung wird durch die AG Taktik & Einsatz mit einem UAK angefertigt.
9.6.1 Verbrauchsmaterial
Verbrauchsmaterial, welches im Einsatz verbraucht wurde, kann über die Rettungswachen gem. VA Wachen Versorgung kostenlos ersetzt werden. Verfall ist durch rechtzeitiges Tauschen in Absprache mit den Rettungswachen zu vermeiden. Es ist darauf zu achten, dass im Lagersystem über den Reiter „SEG“ ausgebucht wird. Im Managementportal ist der monatliche Verfall Check zu dokumentieren.
9.7 Modul Transportkomponenten (MANV-T)
Die erste MANV-T Einheit besteht aus Fahrzeugen, die durch den öffentlichen Rettungsdienst refinanziert sind. Für diese Fahrzeuge fallen keine gesonderten Einsatzkosten an.
Die zweite MANV-T Einheit besteht aus Fahrzeugen des Katastrophenschutzes und ggf. der Hilfsorganisationen. Verbrauchtes Material kann auch hier entsprechend 9.6.1 ersetzt werden.
Das eingesetzte Personal für beide MANV-T wird von den Hilfsorganisationen gestellt. Entsprechend findet Punkt 9.5 ff. Anwendung.
9.8 Wachenalarm
Noch nicht existent Beim Wachen Alarm besetzen hauptamtliche Rettungsdienstkräfte die zur Verfügung stehenden Einsatzfahrzeuge auf den jeweiligen Wachen. Da der Wachenalarm zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Rettungsdienstes dient, können die geleisteten Arbeitsstunden als unvermeidbare Überstunden vom Arbeitgeber als Kosten des Rettungsdienstes bei der rdh. geltend gemacht werden.
9.9 Arbeitsentgelt
Für alle Kräfte, die bei einem Großschadensfall eingesetzt werden, darf durch ihr Engagement kein finanzieller Nachteil entstehen. Allerdings setzt dies eine entsprechende Vereinbarung zwischen den jeweiligen Arbeitgebern und Arbeitnehmern voraus. Grundsätzlich gelten nachfolgende Regelungen:
9.9.1 Hauptamtliche Rettungsdienstkräfte im Ehrenamt
Wenn hauptamtliche Kräfte des Einsatzdienstes, aufgrund einer Großschadenslage den regulären Dienst, aufgrund der Einsatz- und Ruhezeiten nicht antreten können, kann der Arbeitgeber gegenüber
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Erweiterter Rettungsdienst MANV-Konzept Ostholstein
der rdh. die Freistellung der Person als Kosten des Rettungsdienstes geltend machen. Gleiches gilt für die Kosten einer notwendigen Vertretung. Ob der Verdienstausfall der Kräfte durch Gutschriften im Arbeitszeitkonto oder durch anderweitigen finanziellen Ausgleich beglichen wird, ist zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu klären.
9.9.2 Nicht-Rettungsdienstkräfte im Ehrenamt
Für ehrenamtliche Kräfte, die außerhalb des Rettungsdienstes hauptamtlich beschäftigt sind (Angestellte und Selbstständige), gilt Punkt 7.1 sinngemäß. Der Arbeitgeber/Selbstständige kann die Lohnkosten gegen einen entsprechenden Nachweis bei der rdh. mit dem entsprechenden Formular geltend machen.
9.10 Aus- und Fortbildung / Ausrüstungspauschale
Für ehrenamtliche Kräfte, die außerhalb des Rettungsdienstes beschäftigt sind (Angestellte und Selbstständige), kann der Durchführer des Erweiterten Rettungsdienstes je Einsatzkraft gem. Aufstellungs- und Stärkenachweis eine jährliche Pauschale von 250,00 € als Zuschuss für die Aus- und Fortbildung, sowie die Beschaffung von PSA abrechnen. Dazu ist eine namentliche Liste der ehrenamtlichen Helfer bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres bei der rdh. unter rechnung@rettungsdienst-holstein.de einzureichen.
Die Kosten für die gesetzlich geforderte rettungsdienstliche Fortbildung werden über die rdh. getragen.
9.11 Ersatz von Kraftstoffkosten
Die einsatzbezogenen Kraftstoffkosten werden ersetzt. Dazu ist der Tankbeleg in Kopie mit Bitte um Erstattung bei der rdh. einzureichen. Dieses gilt nur für Fahrzeuge die auch laut Protokoll der IRLS an dem Einsatz beteiligt waren.
9.12 Unterstellkosten der Fahrzeuge des Rettungsdienstes
Für Fahrzeuge des Rettungsdienstes (Fahrzeug im Besitz der rdh.), welche in Unterkünften der Hilfsorganisationen untergebracht sind, erhält die Organisation Unterstellkosten. Davon ausgenommen sind die Fahrzeuge, die im Rahmen der Ausschreibung vorgehalten werden müssen. Die Rechnung für die Unterstellkosten ist bis zum 31.12 bei der rdh. für das laufende Jahr über rechnung@rettungsdienst-holstein.de einzureichen. Fahrzeuge des Katastrophenschutzes finden keine Berücksichtigung.
Rechnungssatz • KTW 90,00€ / Monat • RTW 100,00€ / Monat • GW Rett 100,00€ / Monat
- Anlagen
• Konzept zur Einführung digitaler Einsatzdokumentation (in Erarbeitung) • Fernmeldekonzept • Konzept zur Einbindung von SEG RTW in den regulären Rettungsdienst
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KONZEPT ZUR INTEGRATION VON
EHRENAMTLICH BESETZTEN
RETTUNGSMITTELN IN DEN
REGEL RETTUNGSDIENST
CHRIS MOHRHAGEN
RETTUNGSDIENST HOLSTEIN Gutenbergstraße 1, 23611 Bad Schwartau
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Inhaltsverzeichnis
1.0 Hintergrund .................................................................................................................................. 2 2.0 Konzept .......................................................................................................................................... 2
2.1 Verfügbare Einheiten .............................................................................................................. 2 2.2 Einsatzmöglichkeiten ............................................................................................................. 3
2.3 Alarmierung ............................................................................................................................... 3 2.4 Personelle Besetzung ............................................................................................................. 4
2.5 Unterstellungsverhältnis ....................................................................................................... 4 2.6 Dokumentation ......................................................................................................................... 4 3.0 Finanzierung ................................................................................................................................. 4
3.1 Aufwandsentschädigung ....................................................................................................... 4 3.2 Kraftstoffkosten ....................................................................................................................... 5
3.2 Kosten für Ausrüstung und Fortbildung ........................................................................... 5 4.0 Aufbau der Alarmierung ........................................................................................................... 6
5.0 Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................ 7
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1.0 Hintergrund
Lang andauernde Einsätze schwächen den Grundschutz des Rettungsdienstes im Kreis Ostholstein. Durch die langfristige Bindung eines Rettungsmittels für lange Einsätze ist der Rettungswachenbereich unterversorgt. Damit der Grundschutz wiederhergestellt werden kann, soll das Rettungsmittel am Einsatzort möglichst zeitnah durch ein ehrenamtlich besetztes Rettungsmittel abgelöst werden. Dieses stellt dann den Sanitätsdienst an der Einsatzstelle sicher.
Zusätzlich zu lang andauernden Einsätzen belasten weitere Situationen den regulären Rettungsdienst und schränken die Leistungsfähigkeit ein. Mit diesem Konzept soll eine Möglichkeit geschaffen werden, diese Zustände zu kompensieren und die Vorhaltung der Rettungsmittel zu erhöhen.
2.0 Konzept
Die Hilfsorganisationen ASB, DRK und JUH haben sich gemeinsam mit der rdh. dazu entschlossen, ehrenamtliche Einsatzkräfte mit RTW und N-KTW öfter in den Einsatz zu bringen, um den Grundschutz in Ostholstein zu verbessern und das System Rettungsdienst zu entlasten. Gleichermaßen soll durch die Einsätze eine Förderung des Ehrenamtes erreicht werden, in dem Maßnahmen routinierter ausgeführt werden können. Zur Erreichung des Ziels ist auch eine organisationsübergreifende Zusammenarbeit möglich und gewünscht.
2.1 Verfügbare Einheiten
Primär sollen Einheiten der Transportkomponente 1 zum Einsatz kommen. Nach Rücksprache mit dem B-Dienst der rdh. können jedoch auch Fahrzeuge der Transportkomponente 2 zum Einsatz kommen, wenn dies durch den A-Dienst oder B-Dienst der rdh. freigegeben wird.
Transportkomponente 1: Transportkomponente 2: • Sa OH 35-83-10 • Sa OH 35-83-11 • Rk OH 61-83-10 • Rk OH 42-83-10 • Ak OH 67-83-10 • Rk OH 42-90-01 • Ak OH 67-83-11 • Ak OH 67-93-01 • Rk OH 71-83-01 • Rk OH 92-90-01
Die Fahrzeuge werden nach SHRDG besetzt. Eine Alarmierung der Fahrzeuge über DME muss nach Besetzung gegeben sein.
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2.2 Einsatzmöglichkeiten
Die Einsatzmöglichkeiten können vielfältig sein und die Auflistung ist nicht abschließend. Der B-Dienst der rdh. kann im Einzelfall jederzeit entscheiden, Kräfte des Ehrenamtes einzusetzen, um ein höheres Einsatz- oder Schutzziel zu erreichen. Hier ist die Indikation für den Einsatz der ehrenamtlichen Einsatzkräfte eng zu stellen, da besonders werktags über Tag weniger ehrenamtliche Kräfte bereitstehen. Bei Unklarheit muss der B-Dienst Rücksprache mit dem A-Dienst der rdh. halten. Dieser kann final die Kosten für den Einsatz freigeben, wenn er nicht in diesem Konzept beschrieben ist.
Der Lagedienst/Schichtführer der IRLS Süd kann ebenfalls jederzeit über den B-Dienst den Einsatz von ehrenamtlich besetzten Rettungsmitteln vorschlagen. Die Entscheidung der Durchführung liegt jedoch bei der rdh.
Definierte Einsatzszenarien:
• Lang andauernde Einsätze – Bereitstellung RTW / N-KTW o Bspw. Feuer, Personensuchen, CBRN-Lagen etc.
• Spitzenauslastung des Rettungsdienstes aufgrund hoher Notrufzahlen o Kurzfristige Kompensation durch EA RTW ▪ Bspw. Flächenlagen (Blitzeis etc.)
• Akuter, nicht selbstverschuldeter Personalausfall, welcher nicht kompensiert werden kann und in dessen Folge ein Rettungswagen ausfällt o Nachbesetzung mit dem SEG RTW – IRLS teilt Fahrzeug zur Bereichssicherung in dem Bereich ein, indem das Rettungsmittel ausgefallen ist.
• Flächenlagen wie Unwetter, Hochwasser zur Absicherung von Einsatzstellen mit vielen Einsatzkräften oder zur Bereitstellung an Feuerwehrgerätehäusern, um von dort Versorgungen der Feuerwehrkräfte im Einsatzgebiet zu bedienen.
Sobald die ehrenamtlichen Fahrzeuge mit den Kennungen 83 oder 85 besetzt sind, sollen diese Einheiten auch den Transport des Patienten durchführen. Die Einsätze werden dann wie bei regulären Rettungsmitteln abgerechnet. Ehrenamtliche Einheiten fahren keine Krankenbeförderung. Diese werden ausschließlich zu Notfalleinsätzen alarmiert.
2.3 Alarmierung
Die Alarmierung erfolgt immer über den B-Dienst. Ist der B-Dienst nicht vor Ort, so kann die IRLS Süd den B-Dienst alarmieren und das weitere Vorgehen besprechen.
Der B-Dienst lässt über die IRLS Süd immer die Leitungskräfte der Hilfsorganisationen alarmieren, um den Einsatz von zusätzlichen EA Einsatzmitteln zu besprechen.
DRK und Johanniter halten einen Führungsdienst vor der alarmiert wird und als fester Ansprechpartner dient. Der ASB verfügt ebenfalls über den RIC „ASB Führungsdienst“. Die Leitungskräfte der Organisationen sprechen mit dem B-Dienst den Bedarf an Rettungsmitteln ab und daraufhin alarmiert die Leitungskraft der Organisation intern die Einsatzkräfte. Nach
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Einsatzübernahme meldet sich die jeweilige Besatzung beim B-Dienst und teilt die Einsatzübernahme mit. Zusätzlich tasten die Einsatzmittel Status 3 über TMO 4202.
2.4 Personelle Besetzung
Die eingesetzten Einsatzkräfte müssen über eine rettungsdienstlich relevante Qualifikation verfügen und die Fahrzeuge nach § 15 SHRDG besetzen. Dies schließt auch die N-KTW mit ein. Sollte eine alarmierte Organisation nicht genügend Personal in den Einsatz bringen können, so kann über eine weitere Hilfsorganisation das fehlende Personal aufgefüllt werden. Dies soll die Zusammenarbeit in den Organisationen fördern und gemischte Rettungsmittel ermöglichen.
2.5 Unterstellungsverhältnis
Die Besatzung ist dem B-Dienst / der ELRD unterstellt. Im regulären Tagesgeschäft sind sie der IRLS Süd unterstellt und werden über diese disponiert. Bei Einsatzstellen mit mehreren BOS ist wie gewohnt zu verfahren.
2.6 Dokumentation
Sobald die IRLS Süd einen Einsatz angelegt hat, muss ein Protokoll angefertigt werden. Bei Patientenkontakt gilt dies entsprechend. Protokolle werden der rdh. zur Abrechnung und Archivierung weitergeleitet. Solange keine digitale Dokumentation zur Verfügung steht, wird auf RD Protokollen dokumentiert.
3.0 Finanzierung
Die Fahrzeuge werden zum Teil über den Rettungsdienst, zum Teil über den Katastrophenschutz in Ostholstein unterhalten. Die Fahrzeuge werden über die grundsätzliche Vorhaltung im Erweiterten Rettungsdienst finanziert und es fallen für die Bereithaltung der oben genannten Einsatzszenarien keine Mehrkosten an.
3.1 Aufwandsentschädigung
Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte werden primär ehrenamtlich tätig. Sie erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (AWE). Für Einsätze bis zu 12 Stunden wird eine AWE in Höhe eines 12-Stunden Dienstes gezahlt. Für Einsätze bis zu 24 Stunden wird eine AWE für einen 24 Stunden Dienst bzw. 2 x 12 Stunden gezahlt.
Für die AWE findet keine Unterscheidung nach Qualifikation der Besatzung statt.
Die Organisationen können für einen 12 Stunden Dienst maximal 150,00 € pro ehrenamtlicher Einsatzkraft abrechnen.
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Ehrenamtliche, die hauptamtlich bei derselben Organisation beschäftigt sind, erhalten für Ihren Einsatz Arbeitszeit. Hier wird der TVöD in der Eingruppierung des Mitarbeitenden zu Grunde gelegt.
Hauptamtliche Mitarbeitende im Rettungsdienst, die bei einer anderen Organisation als ihrem Arbeitgeber ehrenamtlich tätig werden, erhalten ebenfalls die Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche und keine Arbeitszeit.
Die Organisation stellt die entstandenen Kosten für die AWE, sowie für die Arbeitszeit nach TVöD der rdh. in Rechnung.
3.2 Kraftstoffkosten
Die Kraftstoffkosten können nach Einreichung der Quittung über die rdh. abgerechnet werden. Es sind nur Tankbelege einzureichen, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Rettungsmittel stehen. Eine Übernahme für Kraftstoffkosten für Organisationseigene Zwecke kann nicht gewährt werden.
3.2 Kosten für Ausrüstung und Fortbildung
Die teilnehmenden Einsatzkräfte sind bereits Bestandteil des Erweiterten Rettungsdienstes und erhalten darüber eine jährliche Pauschale für Ausrüstung und Fortbildung. Aus diesem Grund fallen keine Mehrkosten an.
Die Kosten für Verbrauchsmaterial werden durch die rdh. getragen, da verbrauchtes Material im Zusammenhang mit Einsatzlagen in diesem Konzept über die nächstgelegene Rettungswache ersetzt werden kann.
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4.0 Aufbau der Alarmierung
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5.0 Abkürzungsverzeichnis
Ak ............................................................................................................... Akkon - Funkrufname JUH ASB ................................................................................................................ Arbeiter-Samariter-Bund AWE ............................................................................................................... Aufwandsentschädigung BOS ......................................................... Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben CBRN................................................................................ Chemisch-Biologisch-Radioaktiv-Nuklear DME ............................................................................................................. Digitaler Meldeempfänger DRK ................................................................................................................ Deutsches Rotes Kreuz EA............................................................................................................................................. Ehrenamt ELRD .................................................................................................... Einsatzleitung Rettungsdienst IRLS ................................................................................................. Integrierte Regionalleitstelle Süd JUH .................................................................................................................... Johanniter-Unfall-Hilfe KBF ....................................................................................................................... Krankenbeförderung MZF ........................................................................................................................ Mehrzweckfahrzeug N-KTW ............................................................................................... Notfall-Krankentransportwagen OH ......................................................................................................................................... Ostholstein rdh. ......................................................................................................... Rettungsdienst Holstein AöR RIC ................................................................................................................ Radio Identification Code Rk .......................................................................................................... Rotkreuz - Funkrufname DRK RTW ............................................................................................................................... Rettungswagen Sa ................................................................................................................ Sama - Funkrufname ASB SEG ................................................................................................................ Schnell-Einsatz-Gruppe SHRDG ................................................................ Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz
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