03 2 Verfahrensbeschreibung Bewerbungsbedingungen.pdf

Notärztliche Personalgestellung für Rettungsdienststandorte in Altena und Werdohl

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 16:48 (Europe/Berlin)

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Märkischer Kreis

Ausschreibungsverfahren

zur Vergabe von

Notarztleistungen im Märkischen Kreis

ab 2027

Anlage „Verfahrensbeschreibung & Bewerbungsbedingungen“

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ..............................................................................................................................................2 1 Einleitung ...................................................................................................................................................3 2 Gegenstand des Vergabeverfahrens .........................................................................................................3 2.1 Rangfolge bei Widersprüchen in den Vergabeunterlagen ..........................................................................4 2.2 Ansprechpartner für Auskünfte ..................................................................................................................4 2.3 Mitwirkungsobliegenheit bzgl. Verfahrensunterlagen .................................................................................5 2.4 Fragen zum Ausschreibungsverfahren / Hinweise / weitere Informationen ...............................................5 2.5 Verwendung der Verfahrensunterlagen und Datenschutz ..........................................................................5 2.6 Angebote ...................................................................................................................................................6 2.6.1 Angebotsfrist und Bindefrist ..............................................................................................................6 2.6.2 Änderung und Rücknahme von Angeboten ......................................................................................6 2.6.3 Bestandteile des Angebots und Nachforderung von Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen ......6 2.6.4 Weitere formale Anforderungen / Hinweis zur Textform ....................................................................7 3 Neben-/Alternativangebote und mehrere Hauptangebote ..........................................................................7 4 Eignungskriterien .......................................................................................................................................7 4.1 Referenzen über vorhandene Notarztgestellung ......................................................................................7 4.2 Nachweis über geeignetes Notarztpersonal .............................................................................................7 5 Bietergemeinschaften ................................................................................................................................8 5.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Erfüllung der Eignungskriterien ............................................8 5.2 Besondere Hinweise zur Beteiligung als Bietergemeinschaft: ...................................................................9 6 Nachunternehmer/Unterauftragnehmer .....................................................................................................9 6.1 Allgemein ...................................................................................................................................................9 6.2 Einsatz von Nachunternehmern zum Nachweis der Bietereignung (Eignungsleihe) .............................. 10 7 Einsatz von Dritten zum Nachweis der Bietereignung (Eignungsleihe) .................................................. 11 8 Besondere Ausfüllhinweise zur Anlage „Preisblatt“ ................................................................................ 11 9 Preisprüfung............................................................................................................................................ 11 10 Zuschlagskriterium .................................................................................................................................. 12 11 Beauftragung .......................................................................................................................................... 12 12 Kosten ..................................................................................................................................................... 12 13 Anerkennung der Vertragsbedingungen ................................................................................................. 12 14 Sonstige Hinweise .................................................................................................................................. 13

[Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im folgenden Text auf eine geschlechterspezifische Dif- ferenzierung der Begrifflichkeiten verzichtet. Es sind stets Personen weiblichen, männlichen und diversen Ge- schlechts gleichermaßen gemeint].

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1 Einleitung

Der Märkische Kreis (Auftraggeber) schreibt als Träger des Rettungsdienstes Leistungen der rettungs- dienstlichen Notarztversorgung für die auf seinem Hoheitsgebiet zu versorgenden Bereiche der Kommu- nen Altena/Nachrodt-Wiblingwerde und Werdohl/Neuenrade in einem offenen Verfahren gem. den Best- immungen der VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) und dem GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) aus.

Die Ausschreibungsunterlagen für das Verfahren stehen für alle Interessierten auf der elektronischen Vergabeplattform kostenfrei zum Download bereit. Es wird darauf hingewiesen, dass für das Herunterla- den der Unterlagen eine Registrierung bei der o. g. Vergabeplattform nicht notwendig, aber vorteilhaft ist und empfohlen wird, da dann Bewerber/Bieter automatisch über die laufende Kommunikation per E-Mail unterrichtet werden und keine Informationen verpassen.

Des Weiteren wird darüber informiert, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) derzeit das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) novelliert. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 31.10.2024 veröffentlicht (RettG-E NRW1). Eine Abstimmung im Landtag NRW über das neue Gesetz wird für Ende 2026 erwartet. Es ist daher nicht auszuschließen, dass während des laufenden Vergabeverfahrens das neue RettG NRW in Kraft tritt und erst danach die Beauftragung der zukünftigen Auftragnehmer und der Abschluss der Dienstleistungsverträge erfolgt. Im Hinblick auf die im RettG-E NRW vorgesehenen Über- gangsregelungen2 strebt der Auftraggeber ohnehin einen Vertragsschluss erst nach Inkrafttreten des neuen RettG NRW an, sofern das neue Gesetz tatsächlich Ende 2026 und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft tritt.

Aufgrund der Novellierung des RettG NRW hält es der Auftraggeber für erforderlich, neben der Bezug- nahme zum derzeit geltenden RettG NRW auch auf die möglicherweise bevorstehenden Gesetzesände- rungen hinzuweisen, die mit dem RettG-E NRW bekannt wurden. Deshalb behält sich der Auftraggeber während des Vergabeverfahrens vor, die Dienstleistungsverträge an das neue Rettungsgesetz anzupassen, soweit die Vereinbarungen eine Bezugnahme zum RettG NRW erfordern und mit der Anpassung keine wesentliche Veränderung des Auftragsgegenstandes verbunden ist. Im Falle des Inkrafttretens des neuen RettG NRW zu einem späteren Zeitpunkt (als Ende 2026) werden die Dienstleistungsverträge auf Grund- lage des aktuell gültigen RettG NRW geschlossen.

2 Gegenstand des Vergabeverfahrens

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von zwei losbezogenen Dienstleistungsverträgen zur notärztlichen Versorgung der Bevölkerung in den Stadt-/Gemeindegebieten Altena/Nachrodt-Wibling- werde sowie Werdohl/Neuenrade ab dem 01.01.2027 für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren im Bereich Altena/Nachrodt-Wiblingwerde und drei Jahren im Bereich Werdohl/Neuenrade. Die Dienstleis- tungsverträge beinhalten ein Optionsrecht auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr (ins- gesamt max. vier- bzw. fünfjährige Vertragslaufzeit). Das einseitige Optionsrecht muss durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der je- weiligen Vertragslaufzeit ausgeübt werden.

Gem. § 97 Abs. 4 S 2 GWB erfolgt die Vergabe aufgeteilt nach zwei Losen:

1 RettG-E NRW = Rettungsgesetz-Entwurf Nordrhein-Westfalen 2 Für Rechtsverhältnisse, die bis zum Inkrafttreten des neuen RettG NRW entstanden sind, ist u.a. der § 13 des aktuell gültigen RettG NRW bis zur nächsten Fortschreibung der Rettungsdienstbedarfsplanung, längstens jedoch für fünf Jahre, weiter anzuwenden. 3 von 13 13

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• Los 1 – Notarztgestellung für den Versorgungsbereich Altena/Nachrodt-Wiblingwerde an sechs von sieben Wochentagen gemäß Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung für jeweils 24 Stunden pro Tag am Standort Altena.

• Los 2 – Notarztgestellung für den Versorgungsbereich Werdohl/Neuenrade an sechs von sieben Wochentagen gemäß Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung für jeweils 24 Stunden pro Tag am Stand- ort Werdohl.

Unter Berücksichtigung dieser Anlage sowie der Anlage „Leistungsbeschreibung“ und den standortbezo- genen „Dienstleistungsverträgen“ können die Bieter Angebote zur Übernahme der Notarztgestellung für die beiden genannten Versorgungsbereiche in zwei möglichen Losen abgeben. Es ist auch möglich, nur für eines der zwei Lose ein Gebot abzugeben.

Mit der Angebotsabgabe werden vom Bieter die Inhalte der jeweiligen Dienstleistungsverträge voll in- haltlich anerkannt. Bestandteil der standortbezogenen Dienstleistungsverträge ist auch die Anlage „Leis- tungsbeschreibung“ nebst weiterer Anlagen (u.a. Preisblatt, Personalliste). Die darin jeweils spezifizierten Rahmenbedingungen vermitteln den Bietern ausreichende Kenntnisse über die zu erfüllenden Anforde- rungen im Falle der Beauftragung.

Die Auswertung der Angebote zur Vergabe erfolgt gemäß der in dieser Anlage und der Anlage „Übersicht Vergabeunterlagen & Nachweispflichten“ beschriebenen Eignungs- und Zuschlagskriterien. Angebote von Bietern, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden von der weiteren Teilnahme am Verfahren aus- geschlossen.

2.1 Rangfolge bei Widersprüchen in den Vergabeunterlagen

a) die Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss im Amtsblatt der EU (einschließlich eventueller Änderungsbekanntmachungen)

b) die Verfahrensunterlagen (einschließlich dieser Anlage und eventueller Änderungen/Ergänzungen auf Grund von Bieterinformationen)

2.2 Ansprechpartner für Auskünfte

Ansprechpartner beim Auftraggeber für Fragen der Bieter und sonstige Auskünfte über die Vergabeplatt- form ist:

Märkischer Kreis Zentrale Vergabestelle Heedfelder Straße 45 58509 Lüdenscheid

Die Kommunikation zwischen Bietern bzw. Auftragnehmer und Auftraggeber ist bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens ausschließlich über den Kommunikationsraum des Vergabeverfahrens auf der Verga- beplattform www.vergabe-westfalen.de zu führen.

Nur für den Fall, dass die Vergabeplattform nicht erreichbar ist, steht der Ansprechpartner auch unter folgender E-Mail-Adresse vergabe@maerkischer-kreis.de zur Verfügung.

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2.3 Mitwirkungsobliegenheit bzgl. Verfahrensunterlagen

Die Veröffentlichung und die Verfahrensunterlagen müssen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten geprüft werden. Dies gilt auch für sonstige, dem Bieter mitgeteilte, übergebene oder zugänglich gemachte Unterlagen des Auftraggebers im Rahmen dieses Verfahrens. Stellt der Bieter Fehler oder Unvollständigkeiten oder Verstöße gegen geltendes Recht fest, muss er den Auftraggeber ausdrücklich auf den Verstoß hinweisen.

Der Hinweis muss unverzüglich nach Kenntnis des Verstoßes oder der Unklarheit sowie spätestens acht Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots erfolgen. Andernfalls kann der Auftraggeber keine recht- zeitige Beantwortung oder Abhilfe mehr sicherstellen.

2.4 Fragen zum Ausschreibungsverfahren / Hinweise / weitere Informationen

Fragen zum Verfahren sind ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsraum der Vergabeplatt- form zu richten. Für Fragen, die nicht spätestens acht Tage vor dem Ende der Angebotsfrist eingereicht werden, kann eine Beantwortung bzw. rechtzeitige Beantwortung nicht gewährleistet werden.

Die zeitnahe Beantwortung erfolgt über die Veröffentlichung einer Bieterinformation auf der Vergabe- plattform.

Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Verfahrensunterlagen ergibt, ist die jeweils aktuellste Fassung gültig. Über evtl. notwendige Änderungen werden die auf der Vergabeplattform registrierten Bieter mittels Bieterkommunikation unterrichtet. Vor Abgabe der Ange- bote sind die Aktualität der auf der Vergabeplattform hochgeladenen Dokumente zu überprüfen und die neuen Dokumente für die Angebotsabgabe zu verwenden.

Das Verfahren betreffende Angaben in der Bieterinformation werden Bestandteil dieser Anlage, die die Durchführung des Vertrages betreffenden Angaben werden Bestandteil des Vertrages.

2.5 Verwendung der Verfahrensunterlagen und Datenschutz

Die Verfahrensunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln und nur für dieses Verfahren zu verwenden. Die Nutzung für an- dere Zwecke, z.B. die (teilweise) Veröffentlichung oder Vervielfältigung, ist nicht gestattet.

Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, sind verpflichtet, die im Rahmen der Ausschreibung zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu vernichten bzw. löschen.

Die vom Bieter erbetenen Daten werden vom Auftraggeber ausschließlich zum Zwecke des Verfahrens und – im Fall des Vertragsschlusses – der Vertragsdurchführung verarbeitet und gespeichert (siehe hierzu im Einzelnen die Informationen der Anlage „DSGVO Informationen MK“).

Die zukünftigen Auftragnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestim- mungen (u.a. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW), Da- tenschutzgrundverordnung (DSGVO)).

[Hinweis: § 11 RettG-E NRW beinhaltet den Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten mit Bezug zur DSGVO. Vorbehaltlich des Beschlusses des neuen RettG NRW sind daher neben dem BDSG, dem DSG NRW und der DSGVO auch die einschlägigen Datenschutzbestimmungen des neuen RettG NRW zu

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beachten.]

Das von den zukünftigen Auftragnehmern eingesetzte Notarztpersonal ist zur Geheimhaltung zu verpflich- ten. Diese Verpflichtung ist an eventuelle Nachunternehmer weiterzugeben. Im Übrigen wird auf die da- tenschutzbezogenen Ausführungen der Anlage „Leistungsbeschreibung“ (Ziff. 15) verwiesen.

2.6 Angebote

2.6.1 Angebotsfrist und Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist:04.09.2026, 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist:10.11.2026
Vertragsbeginn (Beginn der Leistungsausführung):01.01.2027 um 00:00 Uhr

Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist vollständig elektronisch über die Vergabeplattform in Textform einzureichen. Eine Angebotsübermittlung auf sonstigem Wege, insbesondere in postalischer Form, per E-Mail oder per Telefax, ist ausgeschlossen.

Angebote, die nicht fristgerecht eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.

2.6.2 Änderung und Rücknahme von Angeboten

Beabsichtigt ein Bieter, ein Angebot, das bereits abgegeben wurde, zu ändern, so hat der Bieter das geän- derte Angebot innerhalb der Angebotsfrist abzugeben.

Soweit bereits mit dem Angebot eingereichte Unterlagen, Erklärungen und Nachweise Bestandteil des geänderten Angebots sein sollen, ist dies ausdrücklich und zweifelsfrei mittels Bezugnahme(n) darzustel- len.

Für die Abgabeform des geänderten Angebots gelten die zuvor genannten Vorgaben entsprechend.

Beabsichtigt der Bieter die Rücknahme eines bereits abgegebenen Angebotes zu erklären, so muss dies ebenfalls innerhalb der Angebotsfrist in elektronischer Form über die Vergabeplattform erfolgen.

2.6.3 Bestandteile des Angebots und Nachforderung von Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen

Hinsichtlich der Unterlagen, Erklärungen und Nachweise, die mit dem Angebot einzureichen sind, wird auf die Anlage „Übersicht Vergabeunterlagen & Nachweispflichten“ verwiesen.

Der Auftraggeber behält sich vor, unter Berücksichtigung der Grundsätze der Transparenz und der Gleich- behandlung, geforderte Unterlagen, Erklärungen und Nachweise, die nicht, nicht vollständig oder fehler- haft zum geforderten Zeitpunkt vorgelegt werden, nachzufordern bzw. die Bieter zur Ergänzung oder Be- richtigung aufzufordern. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, Unklarheiten oder Zweifel in den Ange- boten aufzuklären. Für die Nachforderung von Unterlagen oder Angaben wird den Bietern eine angemes- sene Frist gesetzt.

Angebote, die nach Ablauf der Frist unvollständig oder fehlerhaft sind, werden ausgeschlossen. Gleiches 6 von 13 13

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gilt für Angebote, bezüglich derer Unklarheiten oder Zweifel nicht ausgeräumt werden konnten.

Korrekturen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei erkennbar sein.

2.6.4 Weitere formale Anforderungen / Hinweis zur Textform

Die Korrespondenz mit dem Auftraggeber und das Angebot sind in allen Bestandteilen in deutscher Spra- che abzufassen und mit den Daten des Bietenden (Firmenname, Adresse und Sachbearbeiter) zu versehen.

Das Angebot ist in Textform (§ 126b BGB) einzureichen.

3 Neben-/Alternativangebote und mehrere Hauptangebote

Neben- oder Alternativangebote sind ebenso wie mehrere Hauptangebote nicht zugelassen.

4 Eignungskriterien

Dem Auftraggeber obliegt vor der Vergabe der Notarztleistung die Überprüfung der Eignung der zukünftigen Leistungserbringer. Ein Bieter ist geeignet, wenn anzunehmen ist, dass er die ausgeschriebene Notarztleis- tung künftig in jeder Hinsicht ordnungsgemäß erbringen wird.

Um dem Auftraggeber diese Prognose zu ermöglichen, haben die Bieter mit Angebotsabgabe verschiedene Nachweise und (Eigen-)Erklärungen in deutscher Sprache zusammenzustellen und über die Vergabeplatt- form einzureichen (siehe Anlage „Übersicht Vergabeunterlagen & Nachweispflichten“). Für den Zuschlag kommen nur Angebote von Bietern in Betracht, die über die erforderliche Eignung verfügen. Angebote kön- nen auch in Form einer Bietergemeinschaft oder durch Benennung von Nachunternehmern/Unterauftrag- nehmern abgegeben werden. Nachstehend wird auf zwei besonders wichtige Eignungskriterien eingegan- gen, für die der Auftraggeber Mindestkriterien aufgestellt hat.

4.1 Referenzen über vorhandene Notarztgestellung

Es werden nur solche Bieter zugelassen, die bereits eine Notarztgestellung im öffentlichen Rettungsdienst und damit ihre grundsätzliche Eignung für die Übernahme der ausgeschriebenen Leistung nachweisen können. Die Referenz muss nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Referenzen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist länger als drei Jahre zurückliegen, werden nicht berücksichtigt (siehe Anlage „Referenzliste“). Die in den Referenzprojekten erbrachten Leistungen müssen mindestens für ein Jahr erbracht worden sein. Bei Bietergemeinschaften können Referenzen „ad- diert“ werden, z.B. wenn bei einer zweiköpfigen Bietergemeinschaft jedes Mitglied seine Leistungen nur an 3 von 7 Tagen erbracht hat.

4.2 Nachweis über geeignetes Notarztpersonal

Die Bieter haben nachzuweisen, dass sie zum Leistungsbeginn über eine ausreichende Anzahl von Notärz- ten (siehe Anlage Personalliste) verfügen, um die Notarztleistungen im beauftragten Umfang erbringen zu können. Die von den Bietern hierfür vorgesehenen Ärzte müssen die gesundheitliche, körperliche und fachliche Eignung zur Berufsausübung sowie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.

Die Bieter können den Nachweis mit Angebotsabgabe wie folgt führen:

a) Die Bieter können die Anlage „Personalliste“ einreichen und für alle darin genannten Notärzte eine Kopie der Erlaubnis zum Führen der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ einreichen. In die Perso- nalliste dürfen nur Notärzte eingetragen werden, die der Bieter bereits vertraglich gebunden hat.

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Die Summe der Stellenanteile der vorgesehenen, geeigneten Notärzte muss den Zielwert von 4,4 VZÄ (5,1 x 6/7 Tage) erreichen oder überschreiten.

b) Sofern die Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch keine ausreichende Anzahl an gebunde- nen Notärzten benennen können, können sie alternativ auch die Anlage „Personalliste“ mit den Namen der ihnen bislang zur Verfügung stehenden Notärzte nebst den Kopien der Erlaubnis zum Führen der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ einreichen.

Hinsichtlich der noch fehlenden Notärzte gilt:

aa) Die Bieter können eine gesonderte, selbst gefertigte Liste von - noch nicht gebundenen - Notärzten, die sie im Auftragsfalle einsetzen wollen, einreichen. Zudem ist eine Erklärung der Notärzte einzureichen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Fer- ner ist der jeweilige Stellenanteil anzugeben. Auch ist für diese Notärzte eine Kopie der Er- laubnis zum Führen der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ einzureichen.

bb) Wird auch unter Berücksichtigung der unter aa) genannten Notärzte der Zielwert von 4,4 VZÄ (5,1 x 6/7 Tage) nicht erreicht oder überschritten, haben die Bieter in einem Konzept darzulegen, wie sie sicherstellen, dass ihnen die zur Auftragserfüllung noch erforderlichen Notärzte bei Leistungsbeginn tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist im Kon- zept darzustellen, wie der Bieter die Situation auf dem Arbeitsmarkt aktuell bewertet, wel- che Strategie er bei der Personalbeschaffung verfolgt, insbesondere welche Rekrutierungs- wege bestehen, von welchen zeitlichen Ansätzen auszugehen ist und ob der Bieter seine Strategie in der Vergangenheit bereits erfolgreich umsetzen konnte.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zum 01.12.2026 unaufgefordert die voll- ständig ausgefüllte und unterzeichnete „Anlage Personalliste“ sowie die Qualifikationsnachweise des Notarztpersonals in elektronischer Form nachzureichen. Im Falle, dass die Personalliste nicht vollständig und den Anforderungen genügend vorgelegt wird, wird zur Sicherstellung der notärztli- chen Leistungserbringung auf das Recht des Auftraggebers zur fristlosen, außerordentlichen Kün- digung hingewiesen (siehe Ziff. 16 der Dienstleistungsverträge).

5 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind zugelassen.

Bietergemeinschaften haben in ihrem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Verfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Dienstleistungsvertrages zu bezeichnen. Hierfür ist bei Beteiligung als Bietergemein- schaft die Anlage „Bewerber/Bietergemeinschaftserklärung“ (Formular 531 EU) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.

5.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Erfüllung der Eignungskriterien

Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist die Anlage „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen“ vorzulegen.

Bei keinem Mitglied der Bietergemeinschaft dürfen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 f. GWB vorliegen.

Die Bietergemeinschaft muss die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien insgesamt und vollumfänglich nachweisen. Die Eignungskriterien im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils nur insoweit erfüllt werden, als dass sie den auf das Mitglied entfallenden Teil der Aufgabenerfüllung betreffen. 8 von 13 13

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Im Übrigen wird auf die Hinweise zur Eignungsleihe Bezug genommen.

5.2 Besondere Hinweise zur Beteiligung als Bietergemeinschaft:

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Bietergemeinschaften grundsätzlich nur bis zur Angebotsabgabe in ihrer Zusammensetzung frei und ohne Einbeziehung des Auftraggebers umgebildet werden können. Nach Angebotsabgabe bis zum Vertragsschluss führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bie- tergemeinschaft zum Ausschluss des Angebots.

Mitglieder einer Bietergemeinschaft dürfen zudem grundsätzlich nicht zugleich als Einzelbieter teilneh- men. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass die Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander erstellt worden sind und folglich die Gefahr der Beeinflussung des (Ge- heim-) Wettbewerbs nicht besteht (vgl. EuGH, Urt. v. 23.12.2009, Rs. C-376/08).

6 Nachunternehmer/Unterauftragnehmer Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur unter Beachtung der Bestimmungen des § 36 VgV erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten.

Die ordnungsgemäße Durchführung der Notarztleistung stellt für den Auftraggeber eine wesentliche Auf- gabenerfüllung insofern dar, als dass der Rettungsdienstträger mit der Notarztversorgung seinen Sicher- stellungsauftrag im Rahmen der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr zu erfüllen hat. Durch die öf- fentlich-rechtliche Übertragung der Notarztgestellung nehmen die Auftragnehmer während der Vertrags- laufzeit den notärztlichen Sicherstellungsauftrag des Auftraggebers für die Bereiche Altena/Nachrodt- Wiblingwerde und Werdohl/Neuenrade wahr. Zu diesem Zweck haben die Auftragnehmer insbesondere die Planung und den Einsatz ihrer und von etwaigen Unterauftragnehmern gestellten Notärzte so zu ko- ordinieren, dass eine kontinuierliche Aufgabenerfüllung unter ständiger Einhaltung der notärztlichen Eig- nungskriterien gewährleistet ist.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Umfang der Unterbeauftragung bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.

6.1 Allgemein

Nachunternehmer sind alle Unternehmen, die der Bieter bei der Erfüllung der ihm aufgrund des Auftrages originär obliegenden (Teil-) Leistungen des Auftraggebers gegenüber einzusetzen beabsichtigt, gleich wel- cher Art die Verbindung zum Bieterunternehmen ist.

Da die Leistung des künftigen Auftragnehmers in der Gestellung der Notärzte besteht, sieht der Auftrag- geber die Notärzte nicht als Nachunternehmer an. Für Notärzte, die nicht beim Auftragnehmer beschäf- tigt, aber bereits anderweitig vertraglich gebunden sind, sind demnach - außer des Nachweises von deren fachlicher Eignung - keine weiteren Unterlagen oder Verpflichtungserklärungen einzureichen.

Auch mit dem Bieter (konzern-) verbundene Unternehmen im Sinne von § 36 Abs. 2 GWB können Nach- unternehmer in diesem Sinne sein.

Beabsichtigt der Bieter, im Falle der Auftragsdurchführung Nachunternehmer einzusetzen, ist die Anlage „Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU)“ entsprechend auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Auf Verlangen hat der Bieter die Nachunternehmer zu benennen und nach- zuweisen, dass er über die Kapazitäten des Nachunternehmers bei Vertragsschluss verfügt, indem er bei-

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spielsweise eine vom Nachunternehmer unterzeichnete Anlage „Verpflichtungserklärung Unterauftrag- nehmer/Eignungsleiher“ (Formular 533 EU) mit seinem Angebot vorlegt.

Beabsichtigt der Bieter den Einsatz von Nachunternehmern, ohne dass er sich zugleich deren Fähigkeiten zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche/finanzielle und / oder technische/berufliche Leistungsfähig- keit) bedient (Ziff. 6.2), d.h. weist der Bieter seine Eignung für sich genommen vollumfänglich selbst nach, so behält sich der Auftraggeber vor, von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern noch vor Zuschlagserteilung die folgenden Unterlagen für die eingesetzten Nachunternehmer nachzufordern:

• die in der Bekanntmachung genannten Nachweise, die das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen, sowie

• diejenigen Nachweise zur wirtschaftlichen/finanziellen und technischen/beruflichen Leistungsfä- higkeit gemäß Bekanntmachung, soweit diese den jeweils auf den Nachunternehmer entfallenden Teil der Auftragsdurchführung betreffen.

Nachunternehmer, die die Notarztgestellung durch entsprechende Beauftragung des Bieters erbringen, müssen alle geforderten Voraussetzungen hierfür erfüllen, d.h. es müssen alle Eignungsnachweise auch für den Nachunternehmer vorgelegt werden.

Für die vom Auftragnehmer eingesetzten Nachunternehmer und der von den Nachunternehmern gestell- ten Notärzte gelten die mit dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag (einschl. Leistungsbeschreibung) ein- hergehenden Pflichten gleichermaßen. Insbesondere wird auf die von den Nachunternehmern einzuhal- tenden Eignungskriterien der gestellten Notärzte hingewiesen.

6.2 Einsatz von Nachunternehmern zum Nachweis der Bietereignung (Eignungsleihe)

Bedient sich der Bieter der Kapazitäten von Nachunternehmern zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit als Bestandteil der Eignung (Eig- nungsleihe), so gilt ergänzend zu den Vorgaben dieser Anlage Folgendes:

• Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage „Erklä- rung Eignungsleihe“ (Formular 534a EU) angeben, d.h. namentlich bezeichnen.

• Ferner ist der Bieter verpflichtet, mit seinem Angebot nachzuweisen, dass er im Falle der Zu- schlagserteilung tatsächlich über die entsprechenden Mittel und Kapazitäten der Unternehmen verfügt. Dies kann beispielsweise durch die Vorlage von Verpflichtungserklärungen sämtlicher der von ihm zum Zwecke der Eignungsleihe benannten Nachunternehmen, unter Verwendung der An- lage „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher“ (Formular 533 EU) gesche- hen.

• Der Bieter muss ferner sämtliche Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung auch für jeden Nachunternehmer mit dem An- gebot vorlegen.

• Darüber hinaus muss der Bieter mit dem Angebot all diejenigen Nachweise des Nachunternehmers gemäß Bekanntmachung im Hinblick auf die wirtschaftliche/finanzielle sowie technische/berufli- che Leistungsfähigkeit vorlegen, derer sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient.

Hinsichtlich der geforderten Referenzen über Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind und mit denen die einschlägige berufliche Erfahrung belegt werden sollen, dürfen die Kapazitäten

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anderer Unternehmen zum Eignungsnachweis nur dann in Anspruch genommen werden, wenn diese die Leistungen auch erbringen, für die die Kapazitäten benötigt werden.

7 Einsatz von Dritten zum Nachweis der Bietereignung (Eignungsleihe)

Der Bieter kann sich, was auch für Bietergemeinschaften gilt, der Kapazitäten anderer Unternehmen be- dienen, die keine Nachunternehmer im Sinne von Ziff. 6 sind (Dritte).

Dritte sind alle Unternehmen oder Personen, deren Mittel/Kapazitäten (z. B. finanzielle Mittel) sich der Bieter im Falle der Auftragsdurchführung bedient, ohne dass er diese zugleich bei der Erfüllung der ihm aufgrund des Auftrages originär obliegenden (Teil-) Leistungen des Auftraggebers gegenüber einzusetzen beabsichtigt.

Nur wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde als Bestandteil der Eig- nung der Fähigkeiten Dritter (die keine Nachunternehmer gemäß Ziff. 6 sind) bedient, gelten die Anforde- rungen gemäß Ziff. 6.2 dieser Anlage entsprechend.

8 Besondere Ausfüllhinweise zur Anlage „Preisblatt“

Zur Bildung des Angebotspreises ist den Vergabeunterlagen die Anlage „Preisblatt“ beigefügt. Das losbe- zogene Preisblatt ist vom Bieter bei Angebotsabgabe vollständig auszufüllen und über das Vergabeportal hochzuladen.

Die Preise sind als Nettoendpreis, d. h. ohne die gesetzliche Umsatzsteuer anzugeben (Preisangaben in Euro, Bruchteile in Eurocent bis zur zweiten Nachkommastelle). Der Auftraggeber geht davon aus, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen gemäß § 4 Nr. 17 lit. b UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. Sollte die zuständige Finanzbehörde während der Vertragslaufzeit zu einer anderen Auffassung hinsicht- lich der Umsatzsteuer kommen, ist der Auftragnehmer ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Umsatzsteu- erpflicht berechtigt, die angefallene Umsatzsteuer von dem nach dem RettG NRW zuständigen Träger für die Kosten der Notarztversorgung (Märkischer Kreis) nachzufordern.

Zuschlagskriterium ist gemäß Ziffer 10 der Wertungspreis. Zu dessen Ermittlung reichen Sie bitte das be- füllte Preisblatt ein.

9 Preisprüfung

Es gelten die Bestimmungen über die Preisprüfung gemäß Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (BAnz. Nr. 244), durch Art. 70 des Gesetzes vom 8. De- zember 2010 (BGBl. I S. 1864), zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 25.11.2021 I 4968.

Ferner behält sich der Auftraggeber im Hinblick auf die Prognose einer ordnungsgemäßen Leistungser- bringung im Verfahren vor, eine Prüfung der Auskömmlichkeit der angebotenen Preise der für den Ver- tragsschluss in Betracht kommenden Angebote vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Prüfung der Preise nicht nur auf besonders niedrige Angebote beschränkt ist, sondern auch für ungewöhnlich hohe Angebotspreise gilt. Der Auftraggeber ist bei der Beauftragung sowohl an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als auch an öffent- liches Preisrecht gebunden.

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Erscheint der Preis eines oder mehrerer Angebote im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung unge- wöhnlich niedrig, verlangt der Auftraggeber vom Bieter bzw. den Bietern Aufklärung gemäß § 60 VgV. Kann ein geringer Preis nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden, kann bzw. muss der Auftraggeber den Zuschlag auf das oder die Angebote gemäß § 60 VgV ablehnen. Geht im Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Angebot ein, u.a. weil alle eingereichten Angebote im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich und unangemessen hoch sind, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren gemäß § 63 (1) Nr. 3 VgV aufzuheben.

Legt der Bieter die im Rahmen der Prüfung geforderten Unterlagen nicht oder nicht fristgerecht vor oder werden begründete Zweifel, z. B. im Hinblick auf die Einhaltung von geltenden sozial- oder arbeitsrechtli- chen Verpflichtungen nicht ausgeräumt, wird das Angebot ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Fall, dass ungewöhnlich niedrige Angebotspreise im Hinblick auf ihre Auskömmlichkeit nicht belegt oder nachvoll- ziehbar erläutert werden.

10 Zuschlagskriterium

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird der Auftraggeber einen prognostizierten Gesamtpreis ermitteln, in den die optionalen Jahre jeweils nur zu 50% eingehen. Zudem wird rein zu Wertungszwecken von einer jährlichen Steigerung von 3% bei Position 1 der Anlage Preisblatt ausgegangen. Die Preise wer- den kaufmännisch auf die zweite Nachkommastelle gerundet.

Beispiel für das Los Altena

Bieter 1Position Preisblatt1. Jahr2. Jahr1. Option2.OptionWertungs- preis
Personal8890,6446,6848,08273,4
Overhead12126636
309,4
Bieter 2Position Preisblatt1. Jahr2. Jahr1. Option2.OptionWertungs- preis
Personal8688,5845,6246,99267,19
Overhead14147742
309,19

11 Beauftragung

Im Falle der Beauftragung hat der Bieter die in der Anlage „Leistungsbeschreibung“ beschriebene Notarzt- gestellung zum 01.01.2027 vollumfänglich zu erbringen.

12 Kosten

Für die Erstellung und Bearbeitung des Angebots steht dem Bieter kein Anspruch auf Entschädigung seines Aufwandes zu.

13 Anerkennung der Vertragsbedingungen

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[Seite 13]

Der Bieter erkennt die in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Vertragsbedingungen einschließlich der in dieser Anlage und der Anlage Leistungsbeschreibung enthaltenden Bedingungen uneingeschränkt an.

Änderungen und Ergänzungen an den Verfahrensunterlagen sind unzulässig. Hierbei ist es unerheblich, ob dies in den Originalunterlagen oder ggf. sonstigen vom Bieter eingereichten Unterlagen erfolgt.

Fügt der Bieter seinem Angebot versehentlich eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen bei, erklärt er mit der Abgabe seines Angebots (einschließlich dieser Bestimmung), dass diese ausdrücklich keine – auch keine nachrangige – Anwendung finden.

14 Sonstige Hinweise

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bietenden Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bietende unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hin- weise sind an die Vergabestelle des Märkischen Kreises zu richten.

Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der/die Bietende den Bestimmungen des § 62 Abs. 2 VgV über die Unterrichtung von Bietenden.

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