02_Anlage_Teilnahmebedingungen.pdf

Neuentwicklung der webbasierten EUginius-Datenbankanwendung mit Datenmigration und Pflegeleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:06 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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BA152-25

Teilnahmebedingungen

1 Einschlägige Rechtsvorschriften

Auf das Vergabeverfahren finden im Wesentlichen folgende Rechtsvorschriften in ihrer jeweils gel- tenden Fassung Anwendung:

 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),

 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV).

Die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen findet in ihrer jeweils gülti- gen Fassung Anwendung.

2 Angebotsbedingungen

2.1 Form

Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de („Meine e-Vergabe“) über die Funktion „Angebot abgeben“ zu übermitteln. Dem Angebot sind alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß Punkt 3 vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt beizufügen.

Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Es wird darum gebeten, für hochgeladene Dokumente mög- lichst kurze und prägnante Dateinamen zu wählen. Das Leistungsverzeichnis ist ausschließlich als „aidf-Datei“ (Administration Intelligence Data Format) dem Angebot beizufügen, vgl. Punkt 3.2.

Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion „Vergabestelle kontaktieren“ der e-Vergabe-Plattform des Bundes („Meine e-Vergabe“) als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.

Nachträgliche Änderungen, Berichtigungen und/oder Ergänzungen sind nur durch Abgabe eines komplett neuen Angebotes (= Ersatzangebotes) möglich, vgl. Punkt 2.3.1.

Ein Ersatzangebot muss auch dann übermittelt werden, wenn das ursprüngliche Angebot unvollstän- dig ist. Das Hochladen nur einzelner Dateien/Dokumente ist über die e-Vergabe-Plattform des Bun- des nicht möglich.

2.2 Sprache

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit der ZV-BMLEH ist in deut- scher Sprache zu führen.

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2.3 Fristen

2.3.1 Schlusstermin für den Angebotseingang: 01.09.2026, 12:00 Uhr

Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist vollständig an die e-Vergabe-Plattform des Bundes übermittelt werden. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Änderungen, Berichtigungen und/oder Er- gänzungen des Angebotes (= Ersatzangebot). Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist die Zeit- angabe der e-Vergabe-Plattform des Bundes.

Nachdem ein Angebot erfolgreich an die e-Vergabe-Plattform des Bundes übermittelt wurde, sendet diese dem Bieter automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen werden.

2.3.2 Wartungsfenster (technischer Hinweis)

Es ist zu beachten, dass an der e-Vergabe-Plattform des Bundes regelmäßig Wartungsarbeiten erfol- gen. Während der entsprechenden Zeiträume kann die Kommunikation (z. B. Angebotsabgabe, Bie- terfragen etc.) ggf. eingeschränkt sein.

Die Übersicht zu den planbaren Wartungsfenstern kann über den folgenden Link jederzeit aufgerufen werden:

https://www.evergabe-online.de/status.html

2.3.3 Bindefrist: 70 Tage nach dem Schlusstermin für den Angebotseingang

Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter – soweit nicht zuvor durch Zuschlag ein Vertrag geschlossen wurde – an sein Angebot gebunden.

Das Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt wurde.

2.4 Inhalt

Das Angebot muss vollständig sein. Es muss sämtliche in den Vergabeunterlagen geforderten Preis- angaben, Informationen, Nachweise und Erklärungen enthalten. Änderungen an Eintragungen müs- sen zweifelsfrei sein.

Das Angebot ist in Textform gemäß § 126b BGB über die e-Vergabe-Plattform des Bundes zu über- mitteln. Im Angebot ist an den vorgegebenen Stellen die Person des Erklärenden (idealerweise Vor- und Nachname) zu nennen (z. B. Angebotsbestätigung, Eigenerklärungen). Dies kann z. B. durch digi- tale Bearbeitung der betreffenden Passagen oder den Ausdruck, die handschriftliche Ergänzung und anschließendes Scannen der Dokumente erfolgen. In letzterem Fall ist auf eine ausreichende Lesbar- keit zu achten. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist darüber hinaus nicht erforderlich.

Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig (§ 53 Abs. 7 VgV). Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, können sie dem An- gebot auf gesonderter Anlage beigefügt werden.

Die Leistung wird nicht in Lose aufgeteilt.

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2.5 Verwendung der Vergabeunterlagen und Verschwiegenheitspflicht

Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung des eventuell er- folgenden Auftrages benutzt werden. Jede Benutzung für andere Zwecke oder Weitergabe an Dritte ist untersagt. Sich hieraus ergebende Patente oder ein Gebrauchsmusterschutz bleiben/bleibt Eigen- tum der BLE bzw. der Bundesrepublik Deutschland.

Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die ihm bei seiner Tätigkeit be- kannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter/innen zu verpflichten.

2.6 Fragen zum Vergabeverfahren

Fragen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes, per E-Mail oder per Fax (0228 / 6845-4518 an folgende Kontaktperson zu richten:

Herr Thomas Ludwig, Referat 214 E-Mail: Thomas.Ludwig@ble.de

Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten!

Die Bereitstellung entsprechender Informationen erfolgt ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Für einen Zugang zu diesen Informationen ist eine dortige Re- gistrierung als am Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe zwingend erforderlich! Am Vergabeverfahren teilnehmende Nutzer der e-Vergabe erhalten dann per E-Mail automatisierte Nachrichten über neue Informationen zum Vergabeverfahren.

Um etwaige Fragen zum Vergabeverfahren oder der zu erbringenden Leistung umfänglich beantwor- ten zu können, wird darum gebeten, alle Auskünfte rechtzeitig, also mindestens sieben Tage vor Ab- lauf der Angebotsfrist, anzufordern.

Für die Kommunikation über die e-Vergabe-Plattform des Bundes zwischen der ZV-BMLEH und dem Bieter – einschließlich der eventuellen Zuschlagserteilung – werden automatisch die Daten zu Grunde gelegt, mit welchen der Bieter auf der Plattform registriert ist. Die im Formular „Angebotsbe- stätigung“ gemachten Angaben zur Ansprechperson werden nur in Ausnahmefällen herangezogen. Die Bieter achten selbstständig auf die Gültigkeit ihres bei der e-Vergabe-Plattform des Bundes an- gelegten Accounts und die Einrichtung einer Vertretungsregelung in „Meine e-Vergabe“.

2.7 Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV)

Alle notwendigen Informationen über die im Vergabeverfahren verwendeten elektronischen Mittel, die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbe- stätigungen mithilfe elektronischer Mittel und verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsver- fahren können über den folgenden Link jederzeit aufgerufen werden:

https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Nutzungsvoraussetzun- gen/artikel_vgv11.html

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2.8 Fragen zur e-Vergabe-Plattform des Bundes

Bei Fragen zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform des Bundes und von „Meine e-Vergabe“ sowie bei technischen Problemen steht den Bietern die Hotline des Beschaffungsamtes des Bundesministeri- ums des Innern zur Verfügung.

Telefon+49 (228) 99 610-1234
E-Mailticket@bescha.bund.de
Homepagewww.evergabe-online.de

Die aktuellen Nutzungsbedingungen und -voraussetzung der e-Vergabe-Plattform des Bundes befin- den sich ebenfalls auf der o. g. Homepage.

3 Geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise

3.1 Eignung

 Eigenerklärung Ausschlussgründe

Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Eigenerklärung Ausschlussgründe in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.

 Eigenerklärung Haftpflichtversicherung

Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Eigenerklärung Haftpflichtversi- cherung in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.

 Angaben zum Gesamtumsatz

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 VgV sind Anga- ben zum

 Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und  Mindestjahresumsatz mit Leistungen, die im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags lie- gen von 200.000 Euro, ebenfalls für die letzten drei Geschäftsjahre

zu machen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Angaben sollen sicherstellen, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, d.h. die angegebenen Umsatzzahlen rechtfertigen die Prognose, dass der Bieter über die für die erfolgreiche Ausführung des Auftrags ausreichende finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt.

 Referenzen zur fachlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit

Der Bieter reicht geeignete Referenzen, mindestens eine, über früher ausgeführte Aufträge sowie zwei weitere, über mindestens begonnene Aufträge, in den Themenbereichen Jakarta/Java EE We- banwendungen, webbasierte Schnittstellen und Datenbanken in Form einer Liste der in den letzten

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höchstens drei Jahren erbrachten Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts so- wie des öffentlichen oder privaten Empfängers, ein. Diese Referenz/en soll/en mit Blick auf die zu vergebende Leistung Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben und müssen mindestens belegen, dass der Bieter dazu geeignet ist, die im EVB-IT Erstellungs- vertrag, inkl. seiner Anhänge, aufgeführten Leistungen nach Art und Umfang durchzuführen.

 Abfrage des Wettbewerbsregisters

Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro (ohne USt.) wird die ZV-BMLEH gemäß § 6 Wettbewerbsre- gistergesetz (WRegG) von Amts wegen einer Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen, soweit Ihr Unternehmen für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.

3.2 Sonstige Anforderungen, Nachweise und/oder Erklärungen

 Leistungsverzeichnis

Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.

Das Leistungsverzeichnis ist im „aidf-Format“ (Administration Intelligence Data Format) zu verwen- den. Dieses kann mit der kostenlosen Software „AI LV-Cockpit“ der Firma Administration Intelli- gence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter http://www.lv- cockpit.de/ heruntergeladen werden. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis als Datei im „aidf-For- mat“ mit dem Angebot über „Meine e-Vergabe“ auf die e-Vergabe-Plattform des Bundes hochzula- den.

Das Angebot darf die Datei „Leistungsverzeichnis.aidf“ jeweils nur einmal enthalten. Die Datei „Leis- tungsverzeichnis.aidf“ darf in keinem zip-Ordner enthalten sein.

 Eigenerklärung Angebotsbestätigung

Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Eigenerklärung Angebotsbestäti- gung in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.

 Eigenerklärung Russland-Sanktionen

Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Eigenerklärung Russland-Sankti- onen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Ver- ordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.

 Eigenerklärung Personalqualifikationen

Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Eigenerklärung Personalquali- fikationen in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.

 Bieterangaben zum Kriterienkatalog

Mit dem Angebot ist das vollständig ausgefüllte Dokument „Bieterangaben zum Kriterienkatalog“ (Anhang A der Teilnahmebedingungen) zu übermitteln.

Dabei muss der Bieter möglichst vollumfänglich, differenziert und im Detail auf die Aspekte einge- hen, die in den Beschreibungen der betreffenden Bewertungskriterien gelistet sind.

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Die vorgegebene Nummerierung und Reihenfolge der Kriterien in Anhang B der Teilnahmebedingun- gen ist in den Bieterangaben zum Kriterienkatalog zu übernehmen. Das Dokument darf unter Ver- wendung der Formatierung Arial, 11 pt, Zeilenabstand 1,5 einen Umfang von insgesamt 36 DIN A4- Seiten nicht übersteigen, Grafiken und/oder Bildmaterial ausgenommen. Weitere Ergänzungen über den genannten Umfang hinaus (z. B. Anhänge) sind im Konzept nicht gestattet.

Hinweis: Sollten zur Herstellung des ausführbaren Codes Werkzeuge genutzt werden, die nicht frei erhältlich sind, so ist dies innerhalb der mit Angebotsabgabe einzureichenden Bieterangaben zum Kriterienka- talog (K-3.2) anzugeben.

Die dort gemachten Angaben fließen in die Angebotswertung ein, siehe Anhang B „Wertungsmatrix“ der Teilnahmebedingungen.

4 Bietergemeinschaften

Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung Bietergemein- schaft“ vollständig und zweifelsfrei auszufüllen und mit dem Angebot in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Zudem sind die Eigenerklärungen Ausschlussgründe und Russland-Sanktionen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig und zweifelsfrei in Textform gemäß § 126b BGB auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Sonstige Eignungsnachweise (vgl. Punkt 3.1) sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll.

Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur ge- samtschuldnerischen Haftung.

Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.

5 Nachunternehmen/Unteraufträge/Eignungsleihe

Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vor- gesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsver- gabe zu beschreiben.

Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unterneh- men erfolgt. Weiterhin ist die Eigenerklärung Russland-Sanktionen von jedem Unterauftragnehmer einzureichen.

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Für den Fall der Eignungsleihe vermittelt durch den Einsatz eines Unterauftragnehmers ist dem An- gebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.

6 Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen (§ 35 VgV).

7 Zuschlag

7.1 Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 VgV).

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leis- tungsverhältnisses, anhand der in der Wertungsmatrix (Anhang B zu den Teilnahmebedingungen) und der Leistungskriterien (Anhang A zu den Teilnahmebedingungen) dargelegten Zuschlagskriterien.

Im Rahmen der Angebotswertung werden nur Skonti berücksichtigt, die eine Skontofrist von 14 Tagen nicht unterschreiten.

Der Zuschlag wird innerhalb der unter Punkt 2.3.3 genannten Frist erteilt.

7.2 Mitteilungen und Bekanntmachungen über die Zuschlags-/Auftragserteilung

7.2.1 Vorinformation über die Zuschlagserteilung (§ 134 GWB)

Die ZV-BMLEH informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die ZV-BMLEH sendet die Information schriftlich spätestens 15 Kalendertage vor dem Vertragsab- schluss (Zuschlagserteilung) ab.

Wird die Mitteilung auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.

Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.

7.2.2 Mitteilung gemäß § 62 VgV

Die ZV-BMLEH unterrichtet jeden Bieter unverzüglich über die Entscheidung über die Zuschlagser- teilung. Gleiches gilt hinsichtlich der Aufhebung oder erneuten Einleitung eines Vergabeverfahrens, einschließlich der Gründe dafür (§ 62 Abs. 1 VgV).

Die ZV-BMLEH teilt darüber hinaus unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden Antrages, den nicht berücksichtigten Bietern die Gründe für die Ablehnung ih- res Angebotes, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolg- reichen Bieters mit (§ 62 Abs. 2 VgV).

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7.2.3 Vergabebekanntmachung gemäß § 39 VgV

Die ZV-BMLEH übermittelt spätestens 30 Tage nach der Vergabe des Auftrags eine Vergabebekannt- machung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Euro- päischen Union. Unter den in § 39 Abs. 6 VgV genannten Voraussetzungen ist die ZV-BMLEH nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen.

8 Kosten

Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gezahlt.

9 Rechtsschutz

9.1 Anmerkungen zu Rügen und Nachprüfungsanträgen

Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote gegenüber der Bundesan- stalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).

Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.

9.2 Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Telefax: + 49 (0) 228 94 99-163

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