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Anhang C des EVB-IT Erstellungsvertrags:
Service und Pflege EUginius 2.0
Version 1.1 vom 25.09.2025
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Anhang C: Service und Pflege: EUginius 2.0
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ....................................................................................................................... 3
2 Überblick über die Systemarchitektur ............................................................................. 3
2.1 Allgemeiner Aufbau und Funktionsweise der Anwendung ...................................... 4
2.2 Komponenten der Laufzeitumgebung .................................................................... 4
3 Aktuelle technische Infrastruktur ..................................................................................... 5
4 Rahmenbedingungen ..................................................................................................... 6
4.1 Service- und Pflegezeitraum .................................................................................. 6
4.2 Abruf der Service- und Pflegeleistungen ................................................................ 6
4.2.1 Vorgehensweise für Beauftragung und Durchführung von Service- und
Pflegeleistungen ............................................................................................................. 6
4.2.2 Durchführung von Service- und Pflegeleistungen ............................................... 7
4.3 Vergütung der Service- und Pflegeleistungen ........................................................ 8
4.4 Betrieb einer eigenen Testumgebung durch den Auftragnehmer ........................... 8
5 Kurzbeschreibung der Service- und Pflegeleistungen ....................................................11
5.1 Im Rahmen der Pauschale der Service- und Pflegeleistungen ..............................11
5.1.1 Störungsbeseitigung, Fehlerbehebung und Wiederherstellung bzw.
Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft ....................................................................11
5.1.2 Beantwortung technischer und fachlicher Anfragen ...........................................12
5.1.3 Software-Aktualisierung der verwendeten Bibliotheken und Software-Frameworks
12
5.1.4 Identifizierung und Beseitigung von kritischen Softwareschwachstellen und
Sicherheitslücken ..........................................................................................................13
5.2 Außerhalb der Pauschale der Pflege- und Serviceleistungen ................................14
5.2.1 Beseitigung von nicht-kritischen Softwareschwachstellen und Sicherheitslücken
14
5.2.2 Änderungen an der technischen Infrastruktur ....................................................14
5.2.3 Anpassungsmaßnahmen der Anwendung .........................................................16
6 Abnahme von Service- und Pflegeleistungen ................................................................16
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Anhang C: Service und Pflege: EUginius 2.0
1 Einleitung
Bei der zu erstellenden Fachanwendung „EUginius 2.0“ handelt es sich um eine datenbank-
basierte Webanwendung zur Verwaltung und Verfolgung von gentechnisch veränderten Orga-
nismen (GVO). Zu den genauen Funktionalitäten der Anwendung siehe Anhang B des EVB-
IT Erstellungsvertrags (Anforderungen_Lastenheft) sowie dessen Annexen (DatenbankMo-
dell_EUginius und Hauptentitäten).
Das vorliegende Dokument „Service und Pflege“ beinhaltet zusätzlich geltende und konkreti-
sierende Angaben zu den im EVB-IT-Erstellungsvertrag (siehe Anlage) vereinbarten Service-
und Pflegeleistungen für die Anwendung EUginius 2.0, die vom Auftragnehmer zu erbringen
sind. Die Ergänzungen beziehen sich auf folgende Punkte:
Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung)
Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen)
Analyse und Behebung von Sicherheitslücken
Durchführung von Maßnahmen zur Softwarequalitätssicherung
Unterstützung bei der Durchführung von Migrationsmaßnahmen an der techni-
schen Infrastruktur
Technische und fachliche Beratung zur Nutzung
Fachliche bzw. funktionale Anpassungen
Zielsetzung des Auftraggebers
Der Lebenszyklus der Anwendung EUginius 2.0 ist auf den langfristigen und kostengünstigen
Betrieb bei hoher Verfügbarkeit ausgerichtet. Von der Anwendung wird eine hohe Verfügbar-
keit und ein performantes und stabiles Laufzeitverhalten erwartet. Um dies dauerhaft und un-
eingeschränkt zusichern zu können, müssen das IT-System und die Laufzeitumgebung ent-
sprechend gepflegt werden. Auftretende Störungen müssen zeitnah (siehe Nr. 10.1 des EVB-
IT Erstellungsvertrages; Anlage) behoben werden. Für den Auftraggeber ist von vertragswe-
sentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer im Rahmen der vereinbarten Leistungen alle
dafür erforderlichen Schritte unternimmt bzw. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftrag-
gebers dabei unterstützt.
2 Überblick über die Systemarchitektur
Die Systemarchitektur der Anwendung EUginius 2.0 wird im Kapitel 3.1 des Anhangs B des
EVB-IT Erstellungsvertrages ausführlich beschrieben.
Im Folgenden wird der grundsätzliche Aufbau der einzelnen Komponenten und die Laufzeit-
umgebung kurz zusammengefasst. Für technische Details siehe Kapitel 3.1 des Anhangs B
des EVB-IT Erstellungsvertrages.
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Anhang C: Service und Pflege: EUginius 2.0
2.1 Allgemeiner Aufbau und Funktionsweise der Anwendung
Bei der Anwendung EUginius 2.0 handelt es sich um eine webbasierte Fachanwendung. Die
Anwendung läuft auf einem Jakarta EE Applikationsserver „Red Hat JBoss Web Server“ (RH
JWS) Version 6 oder „Red Hat Java Beans Open Source Server Enterprise Application Plat-
form“ (RH JBoss EAP) Version 8.
Grundsätzlich ist eine Bedienung der Anwendung über das GUI (Graphical User Interface,
grafische Benutzeroberfläche) in einem beliebigen Webbrowser möglich. Daten können über
dieses GUI nach Authentifizierung manuell bearbeitet werden. Für den automatisierten Zugriff
auf die Anwendung ohne GUI-Zugriff wird eine stark limitierte Anzahl von Webservices für
externe Anwender zur Verfügung gestellt.
Die Authentifizierung der Nutzenden geschieht über das Protokoll Open ID-Connect und wird
technisch mit einem Keycloak-Server realisiert. Innerhalb der Anwendung ist eine Benutzer-
verwaltung implementiert, welche in der Regel per Keycloak-API auf Nutzerinformationen zu-
greift. Zugangsdaten der Nutzenden werden in einem separaten LDAP-Server (OpenLDAP)
gespeichert, auf den der Keycloak Zugriff erhält. Rolleninformationen der Nutzenden werden
nicht im LDAP gehalten, sondern ausschließlich im Keycloak. Aufgrund einer in der Anwen-
dung EUginius 2.0 realisierten internen Loggingfunktionalität für angelegte Benutzende zu Au-
ditingzwecken muss eine Benutzerverwaltung ausschließlich über die Anwendung erfolgen.
Benutzende dürfen nicht durch direkten Zugriff auf den Keycloak oder LDAP hinzugefügt, be-
arbeitet oder gelöscht werden, da es ansonsten zu Inkonsistenzen zum in der Anwendung
geführten Benutzerlog kommt.
2.2 Komponenten der Laufzeitumgebung
Installation und Betrieb der Laufzeitumgebung der Anwendung erfolgt durch den Auftraggeber
auf der eigenen Infrastruktur.
Zur Laufzeitumgebung der Anwendung gehören folgende Komponenten:
Linux-Betriebssystem
Jakarta-Laufzeitumgebung
Jakarta EE Applikationsserver
Datenbankmanagementsystem
Authentifizierungssystem
Die Anwendung benötigt zusätzlich zur Laufzeitumgebung bestimmte Jakarta-Bibliotheken (in-
klusive Software-Frameworks), die vom Softwarehersteller zusammen mit der Anwendung
ausgeliefert werden und allgemeine, anwendungsunabhängige Software-Funktionen bereit-
stellen.
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Anhang C: Service und Pflege: EUginius 2.0
Instanzen der Anwendung
Der Auftraggeber betreibt auf der eigenen Infrastruktur folgende Instanzen der Anwendung:
-
Produktionssystem
-
Testsystem
Dokumentation der Laufzeitumgebung
Der Auftraggeber wird bei der beschriebenen Vorgehensweise vertreten durch Referat (Hin-
weis: Referatsbezeichnungen werden nach Zuschlagserteilung benannt). Vom Auftraggeber
durchgeführte Änderungen und Aktualisierungen an der Laufzeitumgebung der Anwendung
werden vom Auftraggeber dokumentiert und bei Bedarf dem Auftragnehmer zur Verfügung
gestellt. Die Art der Bereitstellung (z. B. Ticketsystem, angepasste Systemdokumentation) wird
zwischen den Vertragsparteien nach Vereinbarung bzw. im Einzelfall abgestimmt.
3 Aktuelle technische Infrastruktur
Grundlage für den Betrieb der Anwendung ist die folgende technische Infrastruktur:
| Komponente | Produktbezeichnung und Version | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Betriebssystem | Red Hat Enterprise Linux 9.x | ||||
| Java-Laufzeitumgebung | OpenJDK 17 | ||||
| Jakarta EE Applikationsserver | „Red Hat JBoss Web Server” (RH JWS) Version 6 | ||||
| oder | |||||
| „Red Hat Java Beans Open Source Server Enterprise | |||||
| Application Platform” (RH JBoss EAP) Version 8 | |||||
| Datenbankmanagementsystem | PostgreSQL 15 | ||||
| Authentifzierungssystem | Red Hat build of Keycloak (RHBK) Version 26 OpenLDAP 2.x | ||||
| (Keycloak in Verbindung mit LDAP) |
Tabelle 1
Die volle Funktionsfähigkeit der Anwendung EUginius 2.0 muss auf dieser Infrastruktur ge-
währleistet sein.
Die Installationen und der Betrieb der Anwendung erfolgt durch den Auftraggeber auf der be-
schriebenen technischen Infrastruktur (Betriebssystem, Anwendungsserver, Datenbankmana-
gementsystem, Dokumentenmanagementsystem, Indizierungsserver, Authentifizierungssys-
teme, siehe Tabelle 1) und sind gegebenenfalls durch den Auftragnehmer per Fernzugriff (re-
mote, per BDBOS (Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben)-Meeting Plattform) zu unterstützen.
Der Betrieb der Anwendung beinhaltet sowohl den produktiven Betrieb als auch den Betrieb
in den Testumgebungen.
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Die zur Erzeugung der Anwendung erforderlichen Bibliotheken und Software-Frameworks
müssen vom Auftragnehmer bereitgestellt und dokumentiert werden. Die Dokumentation muss
den Namen der verwendeten Bibliothek und die zugehörige Versionsnummer beinhalten. Wird
das Softwarewerkzeug Maven zum Bau der Anwendung genutzt, genügen zur Dokumentation
der Software-Abhängigkeiten die in den entsprechenden Build-Dateien gemachten Angaben
(pom.xml).
4 Rahmenbedingungen
4.1 Service- und Pflegezeitraum
Die Service- und Pflegeleistungen werden zunächst für einen Zeitraum von voraussichtlich 18
Monaten (Dauer abhängig vom Zeitpunkt der Abnahme der neuentwickelten Anwendung) und
der Überführung in den Betrieb vereinbart. Der Auftraggeber hat die Option, den Service- und
Pflegezeitraum einmalig um zwölf Monate zu verlängern. Die Wahrnehmung der Option ist
abhängig von der schriftlichen Mitteilung des Auftraggebers. Diese erfolgt bis spätestens drei
Monate vor Ablauf des vereinbarten Service- und Pflegezeitraumes. Bei der Option handelt es
sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat kein
Recht auf die Wahrnehmung der Option.
4.2 Abruf der Service- und Pflegeleistungen
Die Leistungen umfassen insbesondere die laufende Pflege, die Fehleranalyse und -behebung
sowie die Beseitigung von Störungen der Anwendung EUginius 2.0. Diese werden im Kapitel
5.1 ausführlich beschrieben. Diese Leistungen sind Bestandteil der Nr. 5.4 des EVB-IT Erstel-
lungsvertrages und werden nicht gesondert abgerechnet; sie gelten als in der vereinbarten
Pauschale der Service- und Pflegeleistungen des Angebots vom xx.xx.2026 enthalten und
stehen dem Auftraggeber im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen zur Verfügung.
Die im Kapitel 5.2 aufgeführten Service- und Pflegeleistungen werden durch den Auftraggeber
im Rahmen von Weiterentwicklung und Anpassung nach Abschluss der erforderlichen inter-
nen Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse des Auftraggebers und nach Abstimmung
des Leistungsumfangs, des Liefertermins und der zugehörigen Kosten- und Aufwandsschät-
zung mit dem Auftragnehmer als zu erbringendes Leistungspaket beauftragt und nach Auf-
wand vergütet.
4.2.1 Vorgehensweise für Beauftragung und Durchführung von Service-
und Pflegeleistungen
Für die Beauftragung und Durchführung von Service- und Pflegeleistungen (betrifft Leistungen
unter 5.2) ist folgende Vorgehensweise vorgesehen: Seite 6 von 16
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- Der Auftraggeber erstellt per E-Mail oder Ticketsystem einen Change-Request, der die
vom Auftraggeber gewünschten Service- und Pflegeleistungen beschreibt. Der er-
stellte Change-Request wird hierauf dem Auftragnehmer zur Aufwandsschätzung zu-
gewiesen.
- Der Auftragnehmer erstellt für die Umsetzung des Change-Requests eine verbindliche
Aufwandsschätzung. Bei Beauftragung über CR sind für die Schätzung die im Angebot
vom xx.xx.2026 genannten Stundenverrechnungsätze bzw. Tagessätze verbindlich.
- Der Auftraggeber entscheidet unter Berücksichtigung der Aufwandsschätzung, ob und
in welchem Umfang der Change-Request umgesetzt wird und stimmt mit dem Auftrag-
nehmer den Liefertermin und die Abnahmemodalitäten ab.
- Bei positiver Entscheidung wird der Auftragnehmer explizit vom Auftraggeber per
E-Mail oder Ticketsystem mit der Umsetzung des Change-Requests beauftragt.
Dieser Vorgang ist üblicherweise innerhalb von zwei Wochen nach dem Change-Request ab-
zuschließen. Der Auftraggeber wird bei der beschriebenen Vorgehensweise vertreten durch
das Referat (Hinweis: Referatsbezeichnungen werden nach Zuschlagserteilung benannt). Die
gesamten mit einem Change-Request verbundenen Aktivitäten und Ergebnisse werden vom
Auftraggeber und Auftragnehmer im Ticketsystem des Auftragnehmers dokumentiert:
Beschreibung der durchzuführenden Maßnahmen der Service- und Pflegeleis-
tungen (durch den Auftraggeber).
Kostenschätzung für die Maßnahmen durch den Auftragnehmer.
Beauftragung der zu erbringenden Service- und Pflegeleistungen, inklusive Lie-
fertermin und Abnahmemodalitäten durch den Auftragnehmer.
Abnahme der Service- und Pflegeleistungen und Durchführung ggf. erforderli-
cher Nachbesserungen durch den Auftraggeber mit Unterstützung vom Auf-
tragnehmer.
4.2.2 Durchführung von Service- und Pflegeleistungen
Die notwendigen Anpassungen der Anwendung, die vom Auftragnehmer durchgeführt werden
müssen, erfolgen ausschließlich aus der Ferne (remote, per BDBOS Meeting Plattform). Der
Auftragnehmer stellt sicher, dass alle erforderlichen Änderungen und Anpassungen effizient
und zuverlässig aus der Entfernung vorgenommen werden. Diese Anpassungen werden an-
schließend dem Auftraggeber in digitaler Form bereitgestellt, sodass dieser die aktualisierte
Version der Anwendung nutzen kann.
Es ist ausdrücklich kein Vor-Ort-Support vorgesehen, das heißt, der Auftragnehmer ist nicht
verpflichtet, physisch beim Auftraggeber vor Ort zu erscheinen. Stattdessen wird ein beglei-
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tender Remote- oder Telefonsupport (per BDBOS Meeting Plattform) als ausreichend ange-
sehen, um etwaige Fragen zu klären, Probleme zu beheben oder Unterstützung bei der An-
wendung der Änderungen zu leisten.
Die explizite Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft vor Ort bzw.
der Austausch der Hardware, die Administration der Server (Anwendungsserver, LDAP Ser-
ver, Datenbankserver) sowie der Infrastruktur gehört nicht zu den Aufgaben des Auftragneh-
mers. Die Durchführung der Administration liegt grundsätzlich beim Auftraggeber. Sofern für
die Aufrechterhaltung des Betriebs und/oder die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft
und/oder das Einspielen neuer Programmversionen die Unterstützung des Auftragnehmers
notwendig ist, begleitet der Auftragnehmer diese Arbeiten (mittels Anleitung und remote, per
BDBOS Meeting Plattform).
4.3 Vergütung der Service- und Pflegeleistungen
Die Vergütung für die in diesem Dokument aufgeführten Service- und Pflegeleistungen erfolgt
nach einem Pauschalfestpreis. Die Pauschale deckt sämtliche Service- und Pflegeleistungen
mit Ausnahme der im Kapitel 5.2 genannten Leistungen ab. Sollte sich im Verlauf herausstel-
len, dass weiterführende Leistungen über Change-Request (CR) für Anpassungs- und Opti-
mierungsmaßnahmen an der Software (siehe Kapitel 5.2) erforderlich sind, wird dies dem Auf-
traggeber frühzeitig mitgeteilt, und das weitere Vorgehen wird gemeinsam abgestimmt. Für
etwaigen notwendigen Mehraufwand gelten die vereinbarten Stunden- oder Tagessätze (siehe
Nr. 7.1 des EVB-IT Erstellungsvertrages).
4.4 Betrieb einer eigenen Testumgebung durch den Auftragnehmer
Entwicklungs- und Testumgebung des Auftragnehmers
Im Rahmen der Pauschale der Service- und Pflegeleistungen wird vom Auftragnehmer zur
Qualitätssicherung erwartet, dass dieser eine eigene Entwicklungs- und Testumgebung für die
Fachanwendung EUginius 2.0 betreibt. Installation und Betrieb der Testumgebung und der
erforderlichen IT-Infrastruktur liegen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
Die Testumgebung des Auftragnehmers muss technisch möglichst eng an die Produktionsum-
gebung des Auftraggebers angeglichen sein. Es müssen dieselben Komponenten der Lauf-
zeitumgebung mit derselben Versionsnummer wie beim Auftraggeber eingesetzt werden
(siehe oben Tabelle 1). Wenn der Auftraggeber kommerzielle Komponenten (z. B. vom Her-
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steller Red Hat) einsetzt, muss der Auftragnehmer zwecks Vermeidung von Versionsunter- schieden ebenfalls diese kommerzielle Komponente einsetzen.1 Wenn der Auftraggeber Com-
munity-Varianten einsetzt, muss der Auftragnehmer ebenfalls diese Community-Varianten ein-
setzen.
Die Installationsart der einzelnen Komponenten der Laufzeitumgebung beim Auftragnehmer
muss nicht identisch sein zur Installationsart des Auftraggebers. Zum Beispiel ist es denkbar,
die Laufzeitumgebung des Auftraggebers in einem Container (z. B. Docker) oder wenigen vir-
tuellen Maschinen nachzubilden.
Technische Abweichungen zu den oben genannten Vorgaben müssen mit dem Auftraggeber
abgestimmt werden.
Wird die Laufzeitumgebung der Anwendung EUginius 2.0 auf der IT-Infrastruktur des Auftrag-
gebers aktualisiert, so sind auch entsprechende Aktualisierungsmaßnahmen auf der Testum-
gebung des Auftragnehmers durchzuführen. Änderungen der Laufzeitumgebung werden vom
Auftraggeber mit dem Auftragnehmer mindestens vier Wochen im Voraus abgestimmt.
Durchführung von QM-Maßnahmen:
Für die vom Auftragnehmer durchgeführten Softwareanpassungen sind, sofern dies aus Grün-
den der Qualitätssicherung erforderlich ist, entsprechende Unit- und Systemtests zu erstellen
und vom Auftragnehmer auf der eigenen Testumgebung durchzuführen. Die durchgeführten
Testfälle und die zugehörigen Testergebnisse sind vom Auftragnehmer als Testprotokolle in
digitaler Form (z. B. Word-, Excel-, PDF- bzw. Konfigurations- und Logging-Dateien) zu doku-
mentieren und auf Nachfrage dem Auftraggeber bereitzustellen.
Der Umfang der im Rahmen einer Auslieferung durchzuführenden Tests (Unittests, System-
tests) wird zwischen den Vertragsparteien jeweils abgestimmt.
Unterstützung durch den Auftraggeber
Falls vom Auftragnehmer zur Durchführung der Qualitätssicherung oder zur Reproduktion von
Softwarefehlern spezifische Testfälle und/oder Testdaten benötigt werden, wird die konkrete
Vorgehensweise gemeinsam zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt. Für die
Anonymisierung von Testdaten, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, ist der Auftrag-
geber selbst verantwortlich.
1 Für die Nutzung kommerzieller Komponenten des Herstellers Red Hat für Entwicklungszwecke fallen
keine separaten Lizenzkosten an. Red Hat bietet Entwicklern für diesen Zweck kostenlose Developer-
Lizenzen an. Siehe: https://developers.redhat.com/about
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Testumgebung des Auftraggebers
Der Auftraggeber betreibt eine eigene Testumgebung, die technisch äußerst eng an die Pro-
duktionsumgebung angeglichen ist. Die Testumgebung des Auftraggebers wird zur Durchfüh-
rung spezifischer fachlicher oder technischer Tests sowie zur Durchführung der Abnahmetests
herangezogen. Die mit einer Softwarelieferung ggf. erforderlichen Abnahmetests werden vom
Auftraggeber durchgeführt. Der Auftragnehmer erhält keinen Zugriff auf die Testumgebung
des Auftraggebers.
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5 Kurzbeschreibung der Service- und Pflegeleistungen
5.1 Im Rahmen der Pauschale der Service- und Pflegeleistungen
Folgende Leistungen sind in der Pauschale der Service- und Pflegeleistungen (siehe Nr. 5.1
und 6.2 des EVB-IT Erstellungsvertrages) enthalten und werden nicht gesondert abgerechnet.
5.1.1 Störungsbeseitigung, Fehlerbehebung und Wiederherstellung bzw.
Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft
Die während des Betriebs der Fachanwendung auftretenden und zu beseitigenden Fehler bzw.
Störungen werden vom Auftraggeber über das Ticketsystem des Auftragnehmers gemeldet.
Neben der detaillierten Beschreibung des Fehlers bzw. der Störung wird vom Auftraggeber die
Schwere des Fehlers und Dringlichkeit der Fehlerbeseitigung festgelegt (siehe Nr. 10.1 des
EVB-IT Erstellungsvertrag, Anlage). Im Rahmen der Fehleranalyse und Fehlerbehebung wer-
den zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in Abhängigkeit von der Fehlerkategorie die
weiteren durchzuführenden Maßnahmen zur Störungsbeseitigung bzw. Fehlerbehebung fest-
gelegt:
Bereitstellung weiterer Informationen zur Fehleranalyse durch den Auftragge-
ber (Bsp.: Protokolldateien, Datenbank-Auszüge, Screenshots)
Anpassung und/oder Konfiguration der Laufzeitumgebung und/oder Anwen-
dung
Bereitstellung von neuen Programmständen (Bugfixes) der Anwendung
Festlegung der zeitlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die
Fehlerbehebung bzw. Störungsbeseitigung.
Falls zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung bzw. Fehlerbehe-
bung inkl. Sicherheitsupdates) oder Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende
Maßnahmen inkl. Sicherheitsupdates) neue Programmstände der Individualsoftware notwen-
dig sind, so sind diese vom Auftragnehmer zu entwickeln und inklusive Datenbankskripten und
Dokumentation dem Auftraggeber zu überlassen. Die erforderlichen QM-Maßnahmen zum
Nachweis der Funktionsfähigkeit der Anwendung müssen durch den Auftraggeber durchge-
führt werden.
Das Einspielen neuer Programmstände wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auf-
traggebers durchgeführt und ist durch den Auftragnehmer remote (per BDBOS Meeting Platt-
form) zu begleiten. Bei Bedarf kann die technische Unterstützung des Auftragnehmers über
dessen Ticketsystem angefordert werden.
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Für die verwendeten Bibliotheken und Software-Frameworks sind, falls zur Wiederherstellung
der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) oder Aufrechterhaltung der Betriebsbereit-
schaft (vorbeugende Maßnahmen) erforderlich, neue Programmstände (ggf. inklusive Nut-
zungsrecht) durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber digital zu übergeben.
Neue Programmstände für Individualsoftware und verwendete Bibliotheken und Soft-
ware-Frameworks müssen das bisherige Lizensierungsmodell fortführen.
5.1.2 Beantwortung technischer und fachlicher Anfragen
Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber im Bedarfsfall in technischen und fachlichen Fra-
gen bezüglich der Nutzung der Anwendung EUginius 2.0 beraten und Anfragen des Aufrag-
gebers zu folgenden Themen beantworten:
-
Installation
-
Konfiguration
-
Administration
-
Betrieb
Die technischen bzw. fachlichen Anfragen können von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Auftraggebers in Anspruch genommen werden.
Die Anfragen und Antworten werden im Ticketsystem des Auftragnehmers dokumentiert.
5.1.3 Software-Aktualisierung der verwendeten Bibliotheken und Soft-
ware-Frameworks
Die Aktualisierung der für die Implementierung der Fachanwendung EUginius 2.0 verwende-
ten Bibliotheken und Software-Frameworks erfolgt automatisch durch den Auftragnehmer im
Rahmen der Service- und Pflegeleistungen. Dies umfasst insbesondere die Anwendung von
Sicherheitspatches für die verwendeten Bibliotheken oder Frameworks sowie die Anpassung
bei Ablauf des technischen Supports, ohne dass eine separate Aufforderung des Auftragge-
bers erforderlich ist. Die Bereitstellung von Sicherheitspatches für die Anwendung EUginius
2.0 erfolgt halbjährlich. Kurzfristig können sich auch dringende Aktualisierungsaufträge erge-
ben, z. B. bei Veröffentlichung bzw. Bekanntwerden einer gravierenden Sicherheitslücke in
einer von der Anwendung genutzten Bibliothek. Zeitpunkt und Umfang der Aktualisierung (be-
troffene Bibliotheken und Frameworks) werden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftrag-
nehmer üblicherweise in einem Zeitraum von zwei Wochen abgestimmt. Im Rahmen der Ak-
tualisierung stellt der Auftragnehmer einen neuen Programmstand bereit, der die aktualisierten
Bibliotheken und Software-Frameworks beinhaltet.
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Anhang C: Service und Pflege: EUginius 2.0
Zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft kann der Auftraggeber den Auftragnehmer
während des Zeitraums der Service- und Pflegeleistungen (max. einmal jährlich) auffordern zu
prüfen, ob
für verwendete Bibliotheken und Software-Frameworks der technische Support
des Herstellers ausläuft oder
für verwendete Bibliotheken und Software-Frameworks Sicherheitspatches
und/oder sonstige Bugfixes verfügbar sind. Im Rahmen der Prüfung sind vom
Auftragnehmer die einschlägigen CVE-Datenbanken zu konsultieren (mindes-
tens https://access.redhat.com/security/security-updates/#/cve und
Im Rahmen der Softwareaktualisierung kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer die folgen-
den Service- und Pflegeleistungen anfordern:
- Technische Beratung (telefonisch) bezüglich der durchzuführenden Softwareaktuali-
sierung.
- Ggf. Anpassung der Laufzeitumgebung, sofern sie von den Bibliotheks- oder Software-
Frameworkupdates betroffen ist.
-
Ggf. Anpassung der Dokumentation der Anwendung (Systemdokumentation).
-
Durchführung der erforderlichen QM-Maßnahmen zum Nachweis der Funktionsfähig-
keit der Anwendung.
- Ggf. remote (per BDBOS Meeting Plattform) Unterstützung des Auftraggebers bei der
Installation der aktualisierten Anwendung.
5.1.4 Identifizierung und Beseitigung von kritischen Softwareschwach-
stellen und Sicherheitslücken
Statische Schwachstellenanalyse
Zur Identifizierung von Softwareschwachstellen sowie zur Sicherung und Verbesserung der
Softwarequalität wird die Fachanwendung EUginius 2.0 durch den Auftragnehmer mindestens
quartalsweise einer statischen Codeanalyse mit Hilfe der Werkzeuge Checkstyle,
(https://checkstyle.sourceforge.io/), PMD (https://pmd.github.io/) und SpotBugs (https://spot-
bugs.github.io) unterzogen. Ebenfalls wird durch den Auftragnehmer mindestens quartals-
weise eine statische Schwachstellenprüfung der Abhängigkeiten (Java-Bibliotheken) auf Basis
des OWASP-Werkzeugs (https://owasp.org/www-project-dependency-check/) durchgeführt.
Die Ergebnisse dieser Analysen ermöglichen die frühzeitige Erkennung potenzieller Schwach-
stellen und die Planung weiterer Maßnahmen. Zur Pauschale der Service- und Pflegeleistun-
gen gehört die unverzügliche Behebung kritischer Schwachstellen und Sicherheitslücken.
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Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer, dass er sich im Rahmen der Einrichtung der
Testumgebung ebenfalls die o. g. Analysewerkzeuge installiert und konfiguriert. Die Konfigu-
rationen der Werkzeuge werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Weitere Schwachstellenana-
lysewerkzeuge, die hier nicht aufgezählt wurden, können vom Auftragnehmer zusätzlich ein-
gesetzt werden (z. B. SonarQube).
5.2 Außerhalb der Pauschale der Pflege- und Serviceleistungen
Die Leistungen werden gesondert berechnet (siehe Nr. 6.1 des EVB-IT Erstellungsvertrages).
Das bedeutet, dass diese zusätzlichen Leistungen nicht im vereinbarten Pauschalpreis ent-
halten sind, sondern als Change-Request (CR) und nach Stundenverrechnungs- bzw. Tagess-
ätzen gem. dem Angebot vom xx.xx.2026 nach entsprechendem Aufwand abgerechnet wer-
den.
5.2.1 Beseitigung von nicht-kritischen Softwareschwachstellen und
Sicherheitslücken
Ergeben sich aus der statischen Schwachstellenanalyse (siehe 5.1.4.) nicht-kritische
Schwachstellen und Sicherheitslücken, kann der Auftraggeber deren Behebung als CR beauf-
tragen.
5.2.2 Änderungen an der technischen Infrastruktur
Der Auftraggeber wird nach Erteilung entsprechender Change-Requests (CR) Release- und
Sicherheitsupdates in der in Kapitel 3 beschriebenen technischen Infrastruktur einspielen, die
in der Regel folgende Komponenten der Laufzeitumgebung betreffen:
-
Betriebssystem Linux
-
Java/Jakarta-Laufzeitumgebung
-
Applikationsserver JBoss EAP oder RH JWS
-
Datenbankmanagementsystem PostgreSQL
-
Authentifizierungssystem Keycloak
Wesentlich für die Motivation, Änderungen an der technischen Infrastruktur des Auftraggebers
vorzunehmen, ist ein abzusehendes Ende des Herstellersupports für eine Komponente. Nach
Möglichkeit wird dem Auftragnehmer sechs Monate vor Ende des Herstellersupports einer
Komponente ein entsprechender Change-Request (CR) zur Gewährleistung der Lauffähigkeit
der Anwendung unter den neuen Rahmenbedingungen erteilt.
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Sofern eine Komponente vom Hersteller nicht weiter gepflegt und als „End of Life“ (EoL) be-
trachtet wird, sollte nach Absprache mit dem Auftragnehmer eine alternative neuere Kompo-
nente gefunden werden, für die weiterhin ein Herstellersupport angeboten wird und mit der die
Funktionalität der Anwendung vollständig aufrecht erhalten bleibt.
Die Release-Updates werden vom Auftraggeber auf dessen Infrastruktur durchgeführt. Im Zeit-
raum der Service- und Pflegeleistungen kann der Auftraggeber nach eigenem Bedarf, aber
erst nach Absprache mit dem Auftragnehmer, Release-Updates durchführen. Der Auftragge-
ber informiert den Auftragnehmer über Zeitpunkt und Gegenstand des Release-Updates. Der
Auftragnehmer informiert wiederum auf Anforderung des Auftraggebers diesen über die mög-
lichen Auswirkungen auf die Betriebsbereitschaft der Anwendung. Die ggf. notwendigen Maß-
nahmen, die seitens des Auftragnehmers und des Auftraggebers zur Aufrechterhaltung der
Betriebsbereitschaft der Fachanwendung zu treffen sind, werden gemeinsam abgestimmt.
Wird vom Auftraggeber ein entsprechendes Release-Update durchgeführt, dann kann der Auf-
traggeber vom Auftragnehmer die folgenden Service- und Pflegeleistungen per Change-Re-
quest anfordern:
- Technische Beratung bezüglich des vom Auftraggeber geplanten Release-Updates
und Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen zwischen Aufraggeber und Auftrag-
nehmer.
- Ggf. Anpassung der Anwendung EUginius 2.0 an die Gegebenheiten der neuen Infra-
struktur.
- Ggf. Anpassung der Konfiguration von Komponenten der Laufzeit (z. B. Keycloak
Server, Keycloak Realm, Solr Server, Solr Cores).
-
Ggf. Anpassung der Dokumentation der Fachanwendung (Systemdokumentation).
-
Durchführung der erforderlichen QM-Maßnahmen zum Nachweis der Funktionsfähig-
keit der Anwendung.
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Installation und Konfiguration der Anwendung
in der geänderten Systemumgebung.
Die zu erbringende Service- und Pflegeleistungen sind vom Auftraggeber im Ticketsystem des
Auftragnehmers zu dokumentieren.
Der Auftragnehmer muss nach einem Release-Update für die Wiederherstellung und Aufrecht-
erhaltung der Betriebsbereitschaft sorgen.
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5.2.3 Anpassungsmaßnahmen der Anwendung
Innerhalb des Zeitraums der Service- und Pflegeleistungen können bei Bedarf des Auftragge-
bers die folgenden Arten von Anpassungsmaßnahmen an der Fachanwendung EUginius 2.0
als Change-Request angefordert werden. Anpassungsmaßnahmen werden jeweils nach Be-
darf und als Change-Request Einzelaufträge erteilt und nach Aufwand vergütet.
Anpassungen der Benutzeroberfläche, z. B. zur geeigneten Unterstützung der
fachlichen Abläufe, zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und der Per-
formanz.
Anpassungen der Webservice-Schnittstelle der Fachanwendung, z. B. zur Ge-
währleistung der Interoperabilität oder zur Verbesserung der Performanz.
Anpassungen auf Datenbankebene und der Ebene der Volltextsuche, z. B. zur
Verbesserung der Performanz und der Reaktionszeit.
Anpassungen auf technischer Ebene, z. B. durch Änderung an der technischen
Infrastruktur.
Beratung zu durch den Auftraggeber beabsichtigten oder für den zuverlässigen
Betrieb notwendigen Anpassungen sowie der Art und Weise der Umsetzung.
6 Abnahme von Service- und Pflegeleistungen
Beinhaltet eine Lieferung vom Auftragnehmer die Bereitstellung einer neuen Version der Fach-
anwendung EUginius 2.0, dann wird die Lieferung vom Auftraggeber auf dessen Testinfra-
struktur einem Abnahmeprozess unterzogen. Im Rahmen des Abnahmeprozesses wird ge-
prüft, ob die Anwendung fehlerfrei und stabil funktioniert und die gelieferten Softwareanpas-
sungen vollständig und korrekt umgesetzt wurden. Die Software wird ebenfalls auf Sicherheits-
lücken überprüft. Abnahmemängel werden dem Auftragnehmer über das Ticketsystem gemel-
det und müssen vom Auftragnehmer durch eine entsprechende Korrekturlieferung behoben
werden.
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