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Anhang A „Verpflichtungserklärung“
Förmliche Verpflichtung von Auftragnehmern und deren
Beschäftigten gemäß § 1 Abs. 1 Verpflichtungsgesetz
Der Auftragnehmer des vorstehenden Vertrages ist zur gewissenhaften Erfüllung seiner
Obliegenheiten verpflichtet worden.
Auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung wurde hingewiesen und über den Inhalt
und die Anwendbarkeit der folgenden Vorschriften des Strafgesetzbuches informiert.
§ 133 Abs. 3 Verwahrungsbruch, §201 Abs. 3 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, §203 Abs. 2, 4, 5 Verletzung von Privatgeheimnissen, §204 Verwertung fremder Geheimnisse, §§ 331, 332 Vorteilsannahme und Bestechlichkeit, §335 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung, §336 Unterlassen der Diensthandlung, §353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht,
§358 Nebenfolgen,
§97b Abs. 2 i. V. m. §§ 94 bis 97 Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses, §120 Abs. 2 Gefangenenbefreiung, §355 Verletzung des Steuergeheimnisses.
Informationen über den „Verhaltenskodex gegen Korruption“ mit Anhängen und die
geltenden Regelungen zur Annahme von Geschenken und Belohnungen befinden sich unter:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-der-verwaltung/
korruptionspraevention/korruptionspraevention-artikel.html