01_Anlage_EVB-IT_Erstellungsvertrag.pdf

Neuentwicklung der webbasierten EUginius-Datenbankanwendung mit Datenmigration und Pflegeleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:06 (Europe/Berlin)

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Anlage – ENTWURF EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 1 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 1 von 27

Vertrag über die Erstellung bzw. Anpassung von Software

Inhaltsangabe

1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 3 1.1 Vertragsgegenstand 3 1.2 Vergütung 4 1.3 Vertragsbestandteile 4 1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 27 und den folgenden Anhängen: 4 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 5 2.1 Leistungen bis zur Abnahme 5 2.2 Leistungen nach der Abnahme 5 3 Systemumgebung* beim Auftraggeber und Beistellungen des Auftraggebers 5 4 Leistungen des Auftragnehmers 6 4.1 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) 6 4.1.1 Abweichende Lizenzbedingungen 6 4.1.2 Bereitstellung und Installation* der Standardsoftware* 7 4.2 Anpassung von Software* auf Quellcodeebene 7 4.3 Customizing* von Software* 7 4.3.1 Leistungsumfang 7 4.3.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen 7 4.3.3 Vergütung 7 4.4 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer 8 4.4.1 Leistungsumfang 8 4.4.2 Vergütung 8 4.4.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware* 9 4.4.4 Bereitstellung und Installation* der Individualsoftware* 9 4.5 Schulung 9 4.5.1 Art und Umfang der Schulungen 9 4.5.2 Schulungsunterlagen 10 4.5.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen 10 4.6 Dokumentation 10 4.7 Sonstige Leistungen (z.B. Datenmigration) 10 4.7.1 Leistungsumfang 10 4.7.2 Vergütung 10 5 Pflege 11 5.1 Arten von Pflegeleistungen 11 5.1.1 Störungsbeseitigung 11 5.1.2 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) 11 5.2 Beginn / Dauer der Pflege 12 5.3 Kündigung der Pflegeleistungen 12 5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Pflegeleistungen 12 5.4.1 Vergütung 12 5.4.2 Zahlungsfristen für Pflegeleistungen 13 5.5 Sonstige Regelungen zu Pflegeleistungen 13 5.5.1 Abnahme der Pflegeleistungen 13 5.5.2 Dokumentation der Pflegeleistungen 13 6 Weitere Leistungen nach der Abnahme der Werkleistungen 13 6.1 Weiterentwicklung und Anpassung per Change Request 13 6.2 Sonstige Leistungen 13 6.2.1 Leistungsumfang 13 6.2.2 Vergütung 14 7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 14 7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand 14 7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand 14 7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 15

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Seite 2 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 2 von 27

7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 15 7.2.3 Während sonstiger Zeiten 15 7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen 15 7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten 15 7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten 15 7.4.2 Reisezeiten 16 7.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand 16 7.6 Preisanpassung für Pflegeleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind 16 8 Termin-, Leistungs- und Zahlungsplan 16 9 Kommunikation 18 9.1 Ansprechperson 18 9.2 Störungs- bzw. Mängelmeldung 18 9.2.1 Form der Störungs- bzw. Mängelmeldung 18 9.2.2 Adresse für Störungs- bzw. Mängelmeldung 19 10 Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* 19 10.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* 19 10.2 Servicezeiten 20 10.3 Hotline 20 10.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) 20 11 Weitere Pflichten des Auftragnehmers 20 11.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 21 11.2 Kopier- oder Nutzungssperre* 21 11.3 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* 21 12 Mitwirkung des Auftraggebers 21 13 Abnahme 22 13.1 Gegenstand der Abnahme 22 13.2 Testdaten 22 13.3 Funktionsprüfung 22 14 Mängelhaftung (Gewährleistung) 22 14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel 22 14.2 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung 23 15 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn 23 16 Vertragsstrafen bei Verzug 23 17 Weitere Vereinbarungen 23 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 23 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 23 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes* 23 17.2 Haftpflichtversicherung 24 17.3 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 24 17.4 Kündigungsrecht des Auftraggebers 24 17.5 Sonstige Vereinbarungen 24

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Seite 3 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 3 von 27

Vertrag über die Erstellung bzw. Anpassung von Software

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vertreten durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Bundesallee 35 38116 Braunschweig

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: Z23.06252.0.522362

— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt —

und der <Straße>

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzuge- ben)

— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt —

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages

1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des EVB-IT Erstellungsvertrages ist die Erstellung bzw. Anpassung von Software* auf der Grund- lage eines Werkvertrages und - soweit nachfolgend vereinbart - Pflege nach Abnahme und/oder die Weiter- entwicklung und Anpassung.

Vertragsgegenstand ist die Neuentwicklung und Neuerstellung der webbasierten Datenbankanwendung („EU- ginius-2.0“) unter Migration von Altdaten aus der Altanwendung „EUginius-1.0“, darüber hinaus anschließende Service- und Pflegeleistungen nach Übergabe der Anwendung in den Betrieb. Die Vertragsdauer für Entwick- lung und anschließende Service- und Pflegeleistungen beträgt 36 Monate mit einer einmaligen Verlänge- rungsoption der Service- und Pflegeleistungen um 12 Monate.

Dazu ist eine technische Anforderungsaufnahme durchzuführen; d. h., das Lastenheft (Anhang B) zu der „EU- ginius-2.0“ wird iterativ in einem agilen Sprintprozess durch Backlog von Use Cases umgesetzt.

Dieser Backlog wird im Zuge der Softwareentwicklung implementiert und als datenbankbasierte Webanwen- dung umgesetzt.

Nach der Abnahme erfolgt die Übergabe in den Betrieb, wobei eine ausführliche Dokumentation der Anwen- dung verfasst (inklusive Testprotokolle) und dem Auftraggeber übergeben wird.

Die gesamte Entwicklung erfolgt unter Einhaltung der im Lastenheft (siehe Anhang B „Anforderungen_Lasten- heft“) genannten auftraggeberspezifischen IT-Guides und IT-Konzepte (Online-Styleguide etc.). Die nachfol- gende Service- und Pflegeleistungen erfolgen gemäß Nummer 2.2 (siehe auch Anhang C „Service und Pflege“ und ergänzend Punkt 5.4 des Anhangs B „Anforderungen_Lastenheft“).

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Seite 4 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 4 von 27

1.2 Vergütung Der Pauschalfestpreis* richtet sich nach dem Angebot vom xx.xx.2026. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet wer- den.1 Es wird kein Pauschalfestpreis* vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausge- wiesen. Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in Anlage Nr. .

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

1.3 Vertragsbestandteile Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 27 und den folgenden Anhängen:

Anhänge zum EVB-IT Erstellungsvertrag
AnhangBezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
1234
AVerpflichtungserklärung1
BAnforderungen_Lastenheft inkl. Annex 1_DatenBankModell Annex 2_HauptentitätenVersion 1.0 / Juli 202566 1 7
CService- und Pflege EUginius 2.0Version 1.116
DStandards zur Softwareentwicklung im BVLVersion 4.035
ESystemumfeld für die Softwareentwicklung im BVLVersion 4.019
FInstallations- und Betriebsbedingungen für IT-Systeme im BVLApril 20265
GOnline StyleguideJanuar 201850

Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge.

Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummer 4.1.1, d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und insbesondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelistet werden.

1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung bzw. Anpassung von Software* (EVB-IT Erstellungs-AGB) in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung,

1 Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.B. für die Pflege aus Nummer 5.4.1

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Seite 5 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 5 von 27

1.3.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung, 1.3.4 Angebot vom xx.xx.2026.

Die EVB-IT Erstellungs-AGB stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabe-uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html zur Einsichtnahme bereit. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Rege- lungen in den EVB-IT Erstellungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderwei- tige Vereinbarung in den EVB-IT Erstellungs-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen

2.1 Leistungen bis zur Abnahme Anpassung von Software* auf Quellcodeebene; die anzupassende Software* wird durch den Auftragnehmer überlassen anzupassende Software* wird vom Auftraggeber beigestellt Customizing* von Software*; die zu customizende Software wird durch den Auftragnehmer überlassen zu customizende Software* wird vom Auftraggeber beigestellt Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer Schulung Sonstige Leistungen: u. a. Migration der bestehenden GVO-bezogenen Daten auf die neue Weban- wendung, siehe Kapitel 6.2 des Anhangs B „Anforderungen (Lastenheft)“.

2.2 Leistungen nach der Abnahme Pflege (Störungsbeseitigung und/oder Lieferung neuer Programmstände*) Weiterentwicklung und Anpassung Change Request Sonstige Leistungen: Alle Leistungen aus den Ziffern 5.1 des Anhang C, welche nicht unter 2.2 Pflege zu fassen sind. Diese Leitungen sind durch die Pauschale abgedeckt.

3 Systemumgebung* beim Auftraggeber und Beistellungen des Auftraggebers Die Systemumgebung* beim Auftraggeber ergibt sich aus den in Nr. 1.3.1 benannten Anhängen. Die Beistellungen ergeben sich aus Anlage Nr. . Der Auftraggeber stellt folgende Software* bei

Lfd. Nr.Bezeichnung der Software*Übergabe im Quell- code* (ja/nein)Übergabe der Software* er- folgt gemäß Anlage Nr.
1234

Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer an der Software* gemäß lfd. Nr. die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Bearbeitungsrechte gemäß Anlage Nr.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Seite 6 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 6 von 27

ein. Der Auftragnehmer erklärt, an der Software* gemäß lfd. Nr. über die für die vertragsge- mäße Leistungserbringung erforderlichen Bearbeitungsrechte selbst zu verfügen.

4 Leistungen des Auftragnehmers

4.1 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware*, die Gegenstand der Anpassungsleistungen des Auftragnehmers ist, gegen Einmalvergütung auf Dauer überlassen:

Lfd. Nr.Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr.MengeEXP1Anzahl erlaub- ter Siche- rungs- kopienZu liefernde Version2Abwei- chende Nut- zungsrechte gemäß Nut- zungsrechts- matrix An- lage Nr. (Muster 4)3Bei vereinbartem Pauschalfestpreis* le- diglich im Feld „Summe“ den Anteil daran angeben4
Einzel- preisGesamt- preis
123456789
Summe

1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen 3 In der hier bezeichneten Anlage erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftragge- bers die Möglichkeit, von Ziffer 2.1.1 EVB-IT Erstellungs-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standard- software* einzuräumen. Die Nutzungsrechtsregelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoft- ware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.1.1). 4 Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer den Anteil der Standardsoftware* an dem Pauschalfestpreis* anzugeben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.

4.1.1 Abweichende Lizenzbedingungen Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folge: Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.1, Spalte 7), Ziffer 2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB, die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege – aus den gemäß Nummer 5.1.2 bekannt- gegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese be- schränken.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Seite 7 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 7 von 27

4.1.2 Bereitstellung und Installation* der Standardsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: Abweichend von Ziffer 2.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Standardsoftware* gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. zu installieren.

4.2 Anpassung von Software* auf Quellcodeebene Die Anpassung der Software* auf Quellcodeebene erfolgt gemäß folgender Tabelle:

Lfd. Nr.Lfd. Nr. aus Nummer 3 bzw. Nummer 4.1Anpassungsleistungen ggf. Verweis auf AnlageNur bei Standardsoftware*Vergütung (nur eintragen, wenn nicht im Pauschalfestpreis* enthalten)
Übernahme der Anpassungen in den Standard (Ja/Nein)Zeitpunkt der Übernahme in den Standard. Nur eintragen, wenn abweichend von Ziffer 2.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB
123456

4.3 Customizing* von Software*

4.3.1 Leistungsumfang Das Customizing* der Software* gemäß Nummer lfd. Nr. erfolgt gemäß Anlage Nr. .

4.3.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen Abweichend von Ziffer 2.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB werden gem. Anlage Nr. für die dort ge- nannten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart. Abweichend von Ziffer 2.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbe- stehenden Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt.

4.3.3 Vergütung Das Customizing* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für das Customizing* beträgt Euro. Die gesonderte Vergütung für das Customizing* beträgt pauschal Euro. Die Vergütung für das Customizing* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Seite 8 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 8 von 27

4.4 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer

4.4.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer erstellt folgende Individualsoftware*:

Lfd. Nr.Bezeichnung der Individualsoftware*Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Erstellung von Individual- software*
123
1EUginius 2.0-Datenbank-basierte WebanwendungGemäß dem Angebot vom xx.xx.2026
Gesamtsumme

Die Individualsoftware* enthält folgende vorbestehende Teile*: Hinweis: Ist vom Bieter mit Angebotsabgabe innerhalb des einzureichenden Konzeptes anzugeben!

Lfd. Nr.Lfd. Nr. aus Num- mer 4.4.1, Tabelle 1Bezeichnung der vorbestehenden Teile*Übergabe nur im Ob- jektcode* Ja/Nein
1234

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen im Zusammenhang mit den verwendeten vorbe- stehenden Teilen* im Laufe der Erstellung rechtzeitig vorher schriftlich informieren. Sollte der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zusätzliche oder andere vorbestehende Teile* in die Individualsoftware* einsetzen, so bestehen für diese vorbestehenden Teile* die Rechte gemäß Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB, jedoch werden keinesfalls ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt. Die ggf. für eine Verbreitung und Unterlizen- zierung sämtlicher vorbestehenden Teile* zu zahlende Vergütung erhöht sich hierdurch nicht. Setzt der Auf- tragnehmer hingegen keine vorbestehenden Teile* ein, entfällt die Vergütung.

4.4.2 Vergütung Die gesonderte Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* beträgt pauschal Euro. Die Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Num- mer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. Die Erstellung der Individualsoftware* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

Bei Verwendung vorbestehender Teile* durch den Auftragnehmer gem. Nummer 4.4.1 gilt Folgendes:

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Seite 9 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 9 von 27

Die Vergütung für das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* insge- samt an beliebige Dritte beträgt insgesamt Euro. Die Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist mit der Vergütung für die Indivi- dualsoftware* abgegolten.

4.4.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware* Für folgende Individualsoftware* werden von Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB abweichende Nutzungsrechte ver- einbart: Für die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs- AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird. Für die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs- AGB mit der Maßgabe, dass die gewerbliche Verwertung, also insbesondere auch eine Unterlizen- zierung, Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken zulässig ist. Bezüglich der Nutzungsrechte an der Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. gelten vorrangig vor den Regelungen in Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB die Regelungen zu den Nut- zungsrechten aus Anlage Nr. . Das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist ausgeschlossen. Abweichend von Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftraggeber auch zur gewerblichen Verbreitung und Unterlizenzierung vorbestehender Teile* der Individualsoftware* in Verbindung mit der Individualsoftware* selbst berechtigt. Die Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware* ist in An- lage Nr. geregelt. Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 2.1.2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. .

4.4.4 Bereitstellung und Installation* der Individualsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung: Zum geforderten Lieferumfang gehört die Bereitstellung des kompletten Quellcodes inklusive der Build-Scripte zur Erzeugung einer Deployment-fähigen war-Datei, ggf. nötige Bibliotheken sowie separate SQL-Scripte zum Erstellen des Schemas und der Indizes. Die Bereitstellung der Lieferung erfolgt digital über den Dienst vom ITZBund zur Quellcodeverwaltung. Die Zugangsdaten zum Dienst vom ITZBund zur Quellcodeverwaltung er- hält der Auftragnehmer vom Auftraggeber nach Zuschlagserteilung. Der Quellcode wird beim Auftragnehmer kompiliert. Der Auftragnehmer begleitet die Installation der Software in die vereinbarte Systemumgebung beim Auftraggeber. Für den Datenaustausch zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber kommt der Dienst vom ITZBund (BSCW-Social) zum Einsatz.

Abweichend von Ziffer 2.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Indi- vidualsoftware* zu installieren.

4.5 Schulung

4.5.1 Art und Umfang der Schulungen Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart:

Lfd. Nr.Anzahl der Schulun- genArt der Schu- lung (NZ/AD/MP/ S)1Inhalt der SchulungSchulungs- tage pro SchulungOrt2Maximale Anzahl Teil- nehmer pro SchulungSofern im Pauschalfest- preis* enthalten, keine Angabe notwendig
Betrag pro SchulungGesamt- preis
123456789

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Summe

1 NZ = Nutzerschulung, AD = Administratorenschulung, MP = Multiplikatorenschulung, S = sonstige Schulung 2 Von Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB abweichender Ort der Schulung

Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr. .

4.5.2 Schulungsunterlagen Art und Umfang der Schulungsunterlagen ergeben sich ergänzend zu Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs- AGB aus Anlage Nr. .

4.5.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen Die in Nummer 4.5.1 vereinbarte Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. Die Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

4.6 Dokumentation Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ist die Dokumentation in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: . Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Erstellungs-AGB sind folgende Teile der Dokumenta- tion: bis zum zu liefern. Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT Erstellungs-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen im Rahmen der Pflege oder der Mängelbeseitigung an den Dokumentatio- nen erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT Erstellungs-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Doku- mentationen statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht ge- währt. Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive “Online-Hilfe” in der Software* abzule- gen. Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Kapiteln 2.2, 3.2.3 und 6.2 des Anhangs B.

4.7 Sonstige Leistungen (z.B. Datenmigration)

4.7.1 Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen ergibt sich aus Kapiteln 3.2.3 und 6.2 des Anhangs B.

4.7.2 Vergütung Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die sonstigen Leistungen beträgt Euro. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Anlage – ENTWURF EVB-IT Erstellungsvertrag

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mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.

5 Pflege Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Pflege zur Störungsbeseitigung und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:

5.1 Arten von Pflegeleistungen

5.1.1 Störungsbeseitigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen gemäß Kapitel 5.1.1 des Anhangs C und ergänzend gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen. in der Software* gemäß Nummer lfd. Nr. gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen. gemäß Anlage Nr. zu beseitigen.

Regelungen zur Störungsmeldung ergeben sich aus Nummer 9.2. Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Stö- rungsbeseitigung ergeben sich aus Nummer 10.

5.1.1.1 Ort der Störungsbeseitigung Die Störungsbeseitigung erfolgt durch Personal des Auftragnehmers vor Ort beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer erbringt, soweit möglich, die in Anlage Nr. vereinbarten Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. . Der Ort der Störungsbeseitigung ist in Kapitel 4.2.2 des Anhangs C geregelt.

5.1.2 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte Standardsoft- ware* zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind:

Lfd. Nr. aus Nummer 4.1Überlassung aller verfügbaren Programmstände*Zeitpunkt der Leistung
Patches*, Updates*Upgrades*Releases/ Versio- nen*Auf Anforderung des Auf- traggebersUnverzüglich, so- bald verfügbar
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Der Auftragnehmer nimmt die Installation*, soweit möglich, mittels Teleservice* entsprechend der Te- leservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. vor. Abweichend von Ziffer 4.2 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Pro- grammstand* gemäß Nummer 5.1.2 lfd. Nr. zu installieren*. Besondere Vereinbarung zu Installation* und Customizing* der Programmstände* gemäß Anlage Nr. .

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Anlage – ENTWURF EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 12 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 12 von 27

Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbedingungen in Nummer 4.1.1 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programmstände* der jeweiligen Standardsoft- ware* durch die für den neuen Programmstand* geltenden Nutzungsrechtsregelungen ersetzt, wobei die in Nummer 4.1.1 getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekannt gegeben werden.

5.2 Beginn / Dauer der Pflege Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Pflege beginnend mit dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist) dem Tag nach der Abnahme folgendem Datum

jeweils für die Dauer von voraussichtlich 18 Monaten, unter Berücksichtigung des unter Nummer 8 beschrie- benen Termin-, Leistungs- und Zahlungsplans. Die Pflege endet 36 Monate nach Zuschlag, unabhän- gig vom Zeitpunkt der Abnahme. Die Dauer der Pflege entspricht somit der Differenz zwischen der Gesamtlaufzeit von 36 Monaten (ab Zuschlag) und der tatsächlichen Entwicklungszeit bis zur Ab- nahme. Es besteht eine einmalige Option der Vertragsverlängerung um 12 Monate. für die Dauer von mindestens Monaten für die in Anlage Nr. vereinbarte Dauer

zu erbringen.

5.3 Kündigung der Pflegeleistungen Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Erstellungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum Ablauf eines (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). Ergänzend zu Ziffer 15.2 EVB-IT Erstellungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkün- digungsrecht des Auftraggebers gem. Anlage Nr. vereinbart.

5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Pflegeleistungen

5.4.1 Vergütung Die Pflege ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil für die Pflege am Pauschalfestpreis* wird mit veranschlagt und beträgt Euro2. Die gesonderte Vergütung für die Pflege insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal Euro Die gesonderte monatliche Vergütung für die Pflege beträgt pauschal Euro (Hinweis: Die Pau- schale für die Pflege ist vom Bieter mit Angebotsabgabe im Leistungsverzeichnis (Anlage) anzuge- ben!). Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal Euro vereinbart. Die Vergütung für die Pflege gemäß Nummer(n) (hier die relevanten Nummer(n) aus Nummer 5.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. .

2 Der Auftragnehmer hat den Anteil der Pflege an dem Pauschalfestpreis* anzugeben, selbst wenn in Nummer 1.2 keine gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein, um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 14.2 EVB-IT Er- stellungs-AGB und - bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung - eine Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Anlage – ENTWURF EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 13 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 13 von 27

5.4.2 Zahlungsfristen für Pflegeleistungen monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats) jährlich (zahlbar bis zum ) einmalig zum gemäß Anlage Nr.

5.5 Sonstige Regelungen zu Pflegeleistungen

5.5.1 Abnahme der Pflegeleistungen Besondere Regelungen zur Abnahme ergeben sich aus der Anlage Nr. .

5.5.2 Dokumentation der Pflegeleistungen Abweichend von Ziffer 4.5 Satz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr. aufgeführten Umfang verpflichtet, die im Rahmen der Pflege durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.

6 Weitere Leistungen nach der Abnahme der Werkleistungen

6.1 Weiterentwicklung und Anpassung per Change Request Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Werkleistung jeweils nach den Vereinbarungen in Anhang C weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers anzu- passen. Soweit in Anhang C nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT Erstellungs-AGB. Dies betrifft Leistun- gen, die in Ziffer 5.2 des Anhang C aufgeführt sind, zum Beispiel:

  • Behebung nicht-kritischer Schwachstellen der Software,
  • ein Anwendungsfall wurde komplett übersehen und muss nachimplementiert oder angepasst wer- den oder
  • über Nr. 5 bzw. Nr. 6.2 hinausgehende, zusätzliche technisch benötigte Updates müssen durchge- führt werden,
  • Anpassungsmaßnahmen wie im Anhang C Kapitel 5.2.3 beschrieben. Die Change-Requests werden vom Auftraggeber, sofern benötigt, im Rahmen des unter Nr. 5.2 be- nannten Pflegezeitraums gesondert angefordert. Der Auftraggeber geht aufgrund seiner erfahrungs- basierten zeitlichen Schätzung des diesbezüglichen Aufwandes von 40 Personentagen (PT) für ein Projekt dieser Art und Komplexität aus, wobei insoweit keine Verpflichtung zur Ausschöpfung der als maximal angegebenen PT besteht. Die Vergütung erbrachter Leistungen erfolgt nach Aufwand ent- sprechend den Stunden- bzw. Tagessätzen gemäß Nr. 7.1. Hinweis: Der Stunden- und Tagessatz für einen Change Request (siehe Nr. 7.1) ist vom Bieter mit Angebots- abgabe im Leistungsverzeichnis (Anlage) anzugeben!

6.2 Sonstige Leistungen

6.2.1 Leistungsumfang Sonstige Leistungen nach der Abnahme der Werkleistungen sind die Erbringung von Leistungen, die in der Ziffer 5.1 des Anhang C aufgeführt sind und nicht unter Nr. 5 (Pflege) zu fassen sind. Diese Leistungen sind durch die Pauschale für Service- und Pflegeleistungen abgedeckt.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Anlage – ENTWURF EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 14 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 14 von 27

6.2.2 Vergütung Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme be- trägt Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für die Pflege gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.

7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand

7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Hinweis: Sowohl die Bezeichnungen der Personalkategorien als auch die jeweiligen Preise innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.1 sind vom Bieter mit Angebotsabgabe im Leistungsverzeichnis anzugeben!

Lfd. Nr.Bezeichnung der PersonalkategoriePreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.1Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.2Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.3
je Stundeje Tag *)je Stundeje Tagje Stundeje Tag
12345678
Kategorie 1Softwareentwickler- / -- / -- / -- / -
Kategorie 2IT-Beratung- / -- / -- / -- / -
Kategorie 3- / -- / -- / -- / -- / -- / -- / -

*) Ein (Personen-)Tag entspricht acht (Arbeits-)Stunden

7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht:

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Anlage – ENTWURF EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 15 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 15 von 27

7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfül- lungsort)

WochentagUhrzeit
MontagbisFreitagvon9:00bis17:00Uhr
- / -bis- / -von- / -bis- / -Uhr
- / -von- / -bis- / -Uhr

7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfül- lungsort)

WochentagUhrzeit
bisvonbisUhr
bisvonbisUhr
vonbisUhr

7.2.3 Während sonstiger Zeiten

WochentagUhrzeit
SamstagvonbisUhr
SonntagvonbisUhr
Feiertag am ErfüllungsortvonbisUhr

Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT Erstellungs-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten

7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Anlage – ENTWURF EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 16 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 16 von 27

Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

7.4.2 Reisezeiten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

7.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart.

7.6 Preisanpassung für Pflegeleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT Erstellungs-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Pflegeleistungen gemäß Nummer(n) (hier entsprechende Nummer(n) eintragen: 5.1.1 und/oder 5.1.2). Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT Erstellungs-AGB wird eine Preisanpassung für Pflegeleistungen nach Maßgabe der Anlage Nr. vereinbart.

8 Termin-, Leistungs- und Zahlungsplan Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle: Der nachfolgend aufgeführte Termin- und Leistungsplan basiert auf dem aktuellen Sach- und Informations- stand des Auftraggebers. Die angegebenen Termine müssen ggfs. am Ende der Anforderungserhebung un- ter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Phase sowie des Informationsstandes angepasst werden. Eine ggfs. erforderliche Anpassung der Terminplanung wird vom Auftraggeber mit dem Auftragnehmer abge- stimmt. Alle Abweichungen vom nachfolgend aufgeführten Plan müssen durch den Auftraggeber genehmigt werden.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Anlage – ENTWURF EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 17 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 17 von 27

Lfd. Nr.Bezeichnung der zu erbringenden Leistung (siehe Kapitel 2.1 des Anhangs B)Art des Ter- mins MS1, BzA2, BzTA3, TA4, VE5Leistungszeit (Datum oder Zeitpunkt nach Zuschlagsertei- lung)Leistungsort (einschließlich An- schrift)Zahlungen (nach Vollendung des gesamten MS)
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1Anforderungserhebung der EUginius 2.0-Datenbank-basierten Webanwen- dungMS 1-32 MonateÜberwiegend beim Auftragnehmer15 % (des Festprei- ses für die Erstel- lung der Software)
2Fertigstellung des Minimal Viable Products (MVP) einschließlich Daten- migrationMS 4-910 MonateÜberwiegend beim Auftragnehmer35 % (des Festprei- ses für die Erstel- lung der Software)
3Fertigstellung der EUginius 2.0-Da- tenbank-basierten Webanwendung einschließlich Datenmigration)MS 10-1115 MonateÜberwiegend beim Auftragnehmer20 % (des Festprei- ses für die Erstel- lung der Software).
4Erfolgreiche Tests und Abnahme der Bereitstellung der EUginius 2.0-Da- tenbank-basierten WebanwendungMS 12-15 /VE18 MonateÜberwiegend beim Auftraggeber30 % (des Festprei- ses für die Erstel- lung der Software)

1 MS = Meilenstein 2 BzA = Bereitstellung zur Abnahme 3 BzTA = Bereitstellung zur Teilabnahme 4 TA = Teilabnahmetermin 5 VE = Vertragserfüllungstermin* (Abnahme)

Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. . Die Zahlung erfolgt nach der Abnahme. Der Zahlungsplan ergibt sich aus der obigen Tabelle und den ergänzenden Zahlungsbedingungen unter Nr. 17.5.3.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

[Seite 18]

Anlage – ENTWURF EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 18 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 18 von 27

9 Kommunikation

9.1 Ansprechperson

Projektleitung des Auftragnehmers Hinweis: Die Projektleitung kann bereits mit Angebotsabgabe im Leistungsverzeichnis (Anlage) an- gegeben werden. Spätestens nach Zuschlagserteilung ist diese jedoch zu benennen.Ansprechperson des Auftraggebers Hinweis: Die Ansprechperson wird nach Zuschlagserteilung bekanntgegeben.
Name:
Position:
Organisationseinheit/Abteilung:
Telefon:
Fax:- / -- / -
E-Mail:
Postanschrift:BVL Gerichtstraße 49 13347 Berlin

9.2 Störungs- bzw. Mängelmeldung

9.2.1 Form der Störungs- bzw. Mängelmeldung Die Störungs- bzw. Mängelmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Erstellungs-AGB in der Regel per Ticketsystem gemäß Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (Kapitel 5.1.1 des Anhangs C).

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Anlage – ENTWURF EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 19 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 19 von 27

9.2.2 Adresse für Störungs- bzw. Mängelmeldung Die Störungs- bzw. Mängelmeldung kann darüber hinaus an folgende Adresse erfolgen: Hinweis: Ist vom Bieter mit Angebotsabgabe im Leistungsverzeichnis (Anlage) anzugeben!

Name/Firma:
Organisationseinheit/Abteilung:
Postanschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Web-Adresse:

gemäß Anlage Nr. .

10 Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice*

10.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:

MängelklasseReaktionszeit* in StundenWiederherstellungszeit* in Stunden
Betriebsverhindernder Mangel48
Betriebsbehindernder Mangel824
Leichter Mangel2456

Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. festgelegt. Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agree- ment) gemäß Anlage Nr. .

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungs- bzw. Mängelmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Anlage – ENTWURF EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 20 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 20 von 27

10.2 Servicezeiten Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:

TagUhrzeit
MontagbisFreitagvon9:00bis17:00Uhr
- / -bis- / -von- / -bis- / -Uhr
- / -von- / -bis- / -Uhr
An Sonntagenvon- / -bis- / -Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsortvon- / -bis- / -Uhr

Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten gemäß Anlage Nr. .

10.3 Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:

TagUhrzeit
bisvonbisUhr
bisvonbisUhr
vonbisUhr
An SonntagenvonbisUhr
An Feiertagen am ErfüllungsortvonbisUhr

Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. .

10.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) Ergänzend/abweichend zu/von Ziffer 16 EVB-IT Erstellungs-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht werden, festgelegt in Anlage Nr. .

11 Weitere Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten:

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Anlage – ENTWURF EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 21 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 21 von 27

11.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer setzt folgendes Personal ein: a) Projektleitung und Stellvertretung: mindestens zwei Mitarbeitende mit vertieften Kenntnissen durch mindestens drei-jährige Erfahrungen im Bereich Projektplanung und Projektmanagement von IT-Projekten und mindestens eine Person mit Erfahrungen mit Scrum und idealerweise V-Modell XT.

b) Mindestens ein erfahrener Mitarbeitender mit Kenntnissen im Bereich Anwenderbetreuung.

c) Mindestens zwei Mitarbeitende mit vertieften Kenntnissen durch mindestens drei-jährige Erfah- rungen im Bereich der Konzeption und Implementierung von webbasierten Jakarta Enterprise- Anwendungen unter Verwendung von JBOSS Applikationsservern, PostgreSQL Datenbanken sowie von OpenLDAP.

d) Mindestens zwei Mitarbeitende mit Kenntnissen durch mindestens zwei-jährige Erfahrungen im Bereich der Darstellung und Bearbeitung von Daten im XML-Format mit Hilfe von Jakarta insbe- sondere der Anwendung von XML-Schemata (XSD), XSLT und JAXB.

e) Mindestens drei Mitarbeitende mit vertieften Kenntnissen durch mindestens vier-jährige Erfah- rungen im Bereich des Entwurfs und der Programmierung von Webservice-Schnittstellen (SOAP, REST) und im Bereich des Designs und der Entwicklung von webbasierten Benutzer- oberflächen unter Java-EE mittels HTML, CSS, JavaSkript und JSF. Mindestens eine Person davon verfügt außerdem über UX-Expertise (UX = User Experience) und Erfahrungen im Bereich des Responsivem Webdesign.

f) mindestens zwei Mitarbeitende mit vertieften Kenntnissen durch mindestens drei-jährige Erfah- rungen im Bereich der Planung und Durchführung von automatisierten System- und Perfor- mance-Tests von Webanwendungen. Idealerweise mit Kenntnissen und Erfahrungen bei der Nutzung von SoapUI, JMeter und Selenium

Hinweis: Der Bieter hat mit dem Angebot in Form einer Eigenerklärung (Anlage) zu bestätigen, dass das von ihm eingesetzte Personal über die o. a. Erfahrungen und Kenntnisse verfügt.

11.2 Kopier- oder Nutzungssperre* Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: . Näheres siehe Anlage Nr. .

11.3 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind, verwenden wird: Entwicklungsumgebung, Build-Management-Tool, Testwerkzeuge. Näheres siehe Anhang D. entwickeln wird: . Näheres siehe Anlage Nr. .

In Ergänzung zu Ziffer 6.2 der EVB-IT Erstellungs-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auf- tragnehmers auch auf die für die Erstellung der Werkleistungen insgesamt eingesetzten Werk- zeuge*.

12 Mitwirkung des Auftraggebers Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Kapitel 2.3 des Anhangs B.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Anlage – ENTWURF EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 22 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 22 von 27

13 Abnahme

13.1 Gegenstand der Abnahme Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Kapitel 6.3 des Anhangs B. Der Auftragnehmer schuldet die zum Zeitpunkt der Bereitstellung zur Abnahme aktuellste Version der vereinbarten Software*.

13.2 Testdaten Die Testdaten erstellt der Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Kapitel 6.3.1 des Anhangs B. Die Testdaten erstellt der Auftragnehmer. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. .

13.3 Funktionsprüfung Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 11.2 EVB-IT Erstel- lungs-AGB): . Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14-tägigen Frist in Ziffer 11.2 Satz 2 EVB-IT Erstellungs-AGB): Für jede ins Produktivsystem zu überführende Version (z.B. MVP und Endprodukt) werden bis zu 30 Arbeitstage (Montag bis Freitag; ausgenom- men hiervon sind Feier- und Brückentage sowie die Zeit zwischen dem 21.12. und 03.01.) festgelegt. Soweit eine Lieferung erhebliche Mängel aufweist, die eine Fortführung der Abnahmetests unmög- lich machen, erfolgt eine erneute Testung nach Bereitstellung der Korrekturlieferung (Patch-Re- lease). Die Dauer der Testung verlängert sich um den bereits erbrachten Testaufwand. Ziel ist die erfolgreiche Abnahme des MVP bzw. Endprodukts zur Produktivsetzung. Abweichend von Ziffer 11.5 EVB-IT Erstellungs-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktions- prüfungen statt 14 Tagen jeweils bis zu 30 Arbeitstage (Montag bis Freitag; ausgenommen hiervon sind Feier- und Brückentage sowie die Zeit zwischen dem 21.12. und 03.01.). Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr. (abweichend von Zif- fern 11.2 und 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB). Die Durchführung der Funktionsprüfung für die Werksleistungen insgesamt erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Sys- temumgebung*: . Die Durchführung der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Sys- temumgebung*: . Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. (abweichend von Ziffer 11 EVB-IT Erstellungs-AGB).

14 Mängelhaftung (Gewährleistung)

14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel Es gilt Ziffer 12.3 EVB-IT Erstellungs-AGB mit der Maßgabe, dass für Sachmängel und Rechtsmängel, die nicht Rechtsmängel der Individualsoftware* sind, die Verjährungsfrist statt 24 Monate Mo- nate beträgt. Anstelle der in Ziffer 12.3 EVB-IT Erstellungs-AGB geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine monatige Frist. Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT Erstellungs-AGB endet die Verjährungsfrist für Mängel an Teilleis- tungen nicht zwei Jahre nach der Teilabnahme und frühestens neun Monate nach der Gesamtab- nahme, sondern gemäß Anlage Nr. .

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Anlage – ENTWURF EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 23 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 23 von 27

14.2 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung Die Mängelmeldung erfolgt gemäß Nummer 9.2. Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) ergeben sich aus Nummer 10.1. Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftrag- geber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 12.6 EVB-IT Erstel- lungs-AGB), gilt nicht. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

15 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn Abweichend von Ziffer 14.5 EVB-IT Erstellungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn. Abweichend von Ziffer 14.1 bis 14.3 EVB-IT Erstellungs-AGB gelten für die Haftung die Regelungen gemäß Anlage Nr. .

16 Vertragsstrafen bei Verzug Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB wird im Rahmen der Erstellung die Vertrags- strafenregelung gemäß Anlage Nr. vereinbart. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 10 geregelten Reaktions-* und Wiederherstel- lungszeiten* vereinbart.

17 Weitere Vereinbarungen

17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* Für die Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcode ist Nr. 4.4.4 zu beachten

17.1.1 Übergabe des Quellcodes* Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* ge- mäß Anlage Nr. übergeben. Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*, die nicht gemäß Ziffer 2.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB in den Standard übernom- men werden, gemäß Anlage Nr. übergeben. Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware* gemäß Ziffer 2.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. .

17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes* Es wird gemäß Ziffer 17.2 EVB-IT Erstellungs-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* der Standard- software* oder Individualsoftware* (abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB) gemäß An- lage Nr. vereinbart.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Anlage – ENTWURF EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 24 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 24 von 27

17.2 Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 18.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird verein- bart.

Der Auftragnehmer garantiert eine Haftpflichtversicherung für die nachstehenden Schadensereignisse für die Laufzeit des Vertrages und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche mindestens bis zur Höhe der nachfolgenden Deckungssummen: für Personenschäden 5.000.000,- Euro für Sach- und Umweltschäden 5.000.000,- Euro für Vermögensschäden 1.000.000,- Euro

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers eine aktuelle Bestätigung des Versicherers über das Bestehen des o. g. Versicherungsschutzes vorzulegen.

Bei der Auftragsausführung eintretende Schäden sind dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail unverzüglich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat seine Haftpflichtversicherung umgehend über den Schadensfall zu informieren.

Hinweis für die Angebotserstellung: Der Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung ist anhand einer Eigenerklärung (Anlage der Vergabeunterlagen), durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung in Kopie oder einer entspre- chenden Absichtserklärung eines Versicherers zu bestätigen; vgl. Punkt 3.1 der Teilnahmebedingun- gen (Anlage der Vergabeunterlagen).

17.3 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet wer- den sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Ver- einbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .

17.4 Kündigungsrecht des Auftraggebers Abweichend von den gesetzlichen Regelungen und Ziffer 15.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung des Auftraggebers gemäß § 649 BGB aus Anlage Nr. .

17.5 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen:

17.5.1 Ansprechperson 17.5.1.1 Der Auftragnehmer benennt spätestens nach Zuschlagserteilung eine kompetente und entschei- dungsbefugte Projektleitung (siehe Nr. 9.1) sowie eine Stellvertretung. Diese müssen mindestens über Kenntnisse gem. Nr. 11.1 a) verfügen: Die Personen sind während der gesamten Laufzeit des Vertrages die Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner des Auftraggebers: Stellvertretung: Name: __________________________________ E-Mail-Adresse: __________________________________ Telefonnummer: __________________________________ Des Weiteren benennt der Auftragnehmer spätestens nach Zuschlagserteilung alle projektbeteilig- ten Teammitglieder und deren Qualifikation.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Anlage – ENTWURF EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 25 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 25 von 27

Hinweis für die Angebotserstellung: Die Kontaktdaten des Auftragnehmers können mit Angebotsabgabe im Leistungsverzeichnis (An- lage zu den Vergabeunterlagen) benannt werden, sofern diese Personen bereits zu diesem Zeit- punkt feststehen. Ansonsten erfolgt die Angabe des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters nach Zuschlagserteilung. Die erforderliche Qualifikation aller Teammitglieder ist in Form einer Eigener- klärung (Anlage) zu belegen. 17.5.1.2 Eine vom Auftragnehmer zur Vertragserfüllung eingesetzte Person kann nur aus wichtigem Grund oder mit der Zustimmung des Auftraggebers durch eine andere Person ersetzt werden. Ein wichti- ger Grund ist es nicht, wenn die Person in einem anderen Projekt eingesetzt werden soll.

17.5.2 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 17.5.2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Maßgabe des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindest- lohns vom 11.08.2014 (MiLoG) und des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenz- überschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitneh- merinnen vom 20.04.2009 (AEntG) in der jeweils gültigen Fassung zu entlohnen und zu beschäfti- gen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben jederzeit zu über- prüfen. Dazu kann er sich z. B. anonymisierte Lohnabrechnungen vorlegen lassen oder Einsicht in die entsprechenden Unterlagen des Auftragnehmers verlangen. 17.5.2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in Nr. 17.5.2.1 S. 1 genannte Verpflichtung zur Einhaltung des MiLoG und des AEntG auch den von ihm eingesetzten oder von einem Nachunternehmer ein- gesetzten Nachunternehmen aufzuerlegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, kein Nachunter- nehmen außerhalb der EU einzusetzen. Vor der Beauftragung von Nachunternehmen/der Erteilung von Unteraufträgen ist jeweils eine Verpflichtungserklärung im Sinne des Nr. 17.5.2.1 S. 1 einzu- holen. Die entsprechenden Erklärungen der gesamten Nachunternehmerkette sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.

17.5.2.3 Der Auftragnehmer ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufs- genossenschaftlichen Regelungen verpflichtet.

17.5.3 Ergänzende Zahlungsbedingungen 17.5.3.1 Das Projekt wird in einem Pauschalfestpreis für die Erstellung der Software (siehe Nr.4.4) und einen Festpreis für Service und Pflege pro Monat (siehe Nrn. 5.4 und 6.2) für den Hauptleistungs- zeitraum (36 Monate), einen Festpreis pro Monat für Service und Pflege für die optionale Verlän- gerung (12 Monate) sowie Stunden- bzw. Tagessätze (siehe Nr. 7.1) für die Weiterentwicklung und Anpassung (siehe Nr. 6.1) gem. dem Angebot vom xx.xx.2026 angegeben. 17.5.3.2 Die Rechnungslegung erfolgt an folgende Stelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Postfach 15 64 38005 Braunschweig

17.5.3.3 Gemäß der E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV) sind Unternehmen zur elektronischen
Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des Bun-
des (OZG-RE) https://xrechnung-bdr.de/ vorgesehen.
Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an den Auftraggeber ist die Angabe des BVL-
Geschäftszeichens Z23.06252.0.522362 sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer
991-13845-35 zwingend erforderlich. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3
ERechV geregelt.

17.5.3.4 Sofern Skonto angeboten wird, beginnt die Skontofrist mit dem Tage des Zugangs der Rechnung beim Auftraggeber, jedoch nicht vor vertragsgemäßer Erbringung der Leistung. Hinweis für die Angebotserstellung: Im Rahmen der Angebotswertung werden nur Skonti berücksichtigt, die eine Skontofrist von 14 Tagen nicht unterschreiten.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Anlage – ENTWURF EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 26 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 26 von 27

17.5.4 Gesamtschuldnerische Haftung (Kursiv und rot Gedrucktes nur im Falle von Bietergemeinschaften!) 17.5.4.1 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für die vollständige und rechtzeitige Erfül- lung des Vertrages; Bietergemeinschaften haften als Gesamtschuldner. 17.5.4.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle Schäden zu ersetzen, die unmittelbar oder mittelbar durch den Rücktritt vom Vertrag entstehen.

17.5.5 Kündigung Ergänzend zu Ziffer 15 der EVB-IT Erstellungs-AGB wird folgendes vereinbart: 17.5.5.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berück- sichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen der Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. 17.5.5.2 Ein wichtiger Grund für die Kündigung durch gemäß Ziffer 15.4 der EVB-IT Erstellungs-AGB durch den Auftraggeber ist insbesondere dann gegeben, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, ein entsprechender Eröffnungsantrag gestellt, dieser Antrag man- gels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt. Weitergehende Rechte nach § 8 Nr. 1 und 2 VOL/B bleiben unberührt. 17.5.5.3 Ein wichtiger Grund für die Kündigung gemäß Ziffer 15.4 der EVB-IT Erstellungs-AGB durch den Auftraggeber liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Auftragnehmer die Eigenerklärungen in dem diesem Vertrag zugrundeliegenden Vergabeverfahren wahrheitswidrig abgegeben hat oder wenn nach Vertragsschluss Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die einen Ausschluss des Auftragnehmers nach §§ 123, 124 GWB gerechtfertigt hätten. Gleiches gilt für den Fall, dass der Auftragnehmer bzw. ein von ihm oder von einem Nachunternehmer eingesetzter Nachunternehmer gegen die Lohnzahlungspflichten aus § 20 MiLoG bzw. - bei Einschlägigkeit eines erstreckten Ta- rifvertrages - die Pflichten aus § 8 Abs. 1 S. 1 oder Abs. 3 AEntG verstößt, bei Verstößen durch einen Dritten (Nachunternehmer) jedoch nur dann, wenn der Auftragnehmer dies nach Kenntnis- nahme oder aufgrund fahrlässiger Unkenntnis nicht umgehend abstellt. 17.5.5.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 17.5.5.5 Im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Auftraggeber hinsichtlich noch nicht erbrachter Leistungen. § 8 Nr. 3 VOL/B sowie die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 314 und 648a BGB, bleiben unberührt.

17.5.6 Antikorruptionsklausel 17.5.6.1 Der Auftraggeber ist vor Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zum Rücktritt berechtigt, wenn ein Ausschlussgrund im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegt. Ein Ausschluss- grund liegt insbesondere vor bei Vorteilsgewährung gemäß § 333 StGB, Bestechung gemäß § 334 StGB, bei wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Sinne von § 298 StGB sowie bei der Beteiligung an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen, wie z. B. einer Vereinbarung mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Ge- winnbeteiligung oder sonstige Abgaben) und über die Festlegung von Preisempfehlungen. 17.5.6.2 Der Auftragnehmer wird ausdrücklich auf die strafrechtlichen Folgen eines korruptionsrelevanten Verhaltens, welches gleichzeitig eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung darstellt, hinge- wiesen. Im Übrigen ist Anhang A „Verpflichtungserklärung“ Bestandteil des Vertrages. 17.5.6.3 Nach Beginn der Leistungserbringung tritt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund an die Stelle des Rücktrittsrechts gemäß Nr. 17.5.6.1. Im Falle der Ausübung des Kündigungsrechts gilt Nr. 17.5.5.5 entsprechend.

17.5.7 Verbot von Veröffentlichungen Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger, schriftlicher Zu- stimmung des Auftraggebers vornehmen. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibungen der Ausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen, ferner Lichtbild-, Film-, Hörfunk- und Fernsehaufnahmen.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

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Anlage – ENTWURF EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 27 von 27 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Z23.06252.0.522362 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer (Hinweis: ist in der Angebotsbestätigung anzugeben) Interne Kennung der ZV-BMLEH: BA152-25 Seite 27 von 27

17.5.8 Verschwiegenheitspflichten 17.5.8.1 Der Auftragnehmer hat über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Ange- legenheiten, Vorgänge und Absprachen auch über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus Verschwie- genheit zu bewahren. Dies gilt auch gegenüber eigenen Tochtergesellschaften oder sonstigen Un- ternehmen, an denen der Auftragnehmer beteiligt ist. Der Auftragnehmer hat hierzu auch die mit der Ausführung der Leistung beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Unterauftrag- nehmer schriftlich zu verpflichten. 17.5.8.2 Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche Unterlagen und Dateien herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftrag- geber.

17.5.9 Übertragung von Rechten Aus dem Vertrag herrührende Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers auf einen Dritten übertragen werden.

17.5.10 Schriftform, Nebenabreden 17.5.10.1 Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform und muss als solche aus- drücklich bezeichnet werden. Das gilt auch für einen eventuellen Verzicht auf das Schriftformerfor- dernis. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 17.5.10.2 Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt.

17.5.11 Salvatorische Klausel Die etwaige Nichtigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Nichtigkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die verbleibenden Bestimmungen des Vertrages nach Treu und Glauben so auszulegen, dass der jeweilige Grundinhalt und Zweck der nichtigen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden. Ist eine Auslegung nicht möglich oder ist über eine Auslegung keine Einigkeit erzielt worden, so haben die Vertragsparteien sich um ergänzende Vereinbarungen zu bemühen.

17.5.12 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist der Sitz des Auftragge- bers in 38116 Braunschweig.

17.5.13 Sonstiges Die Streichungen von nicht einschlägigen Passagen im Vertragsentwurf erfolgen ausschließlich zum Zwecke der Übersichtlichkeit für die Vertragsparteien und bedeuten keinesfalls den Verzicht auf eine Regelung eines regelungsbedürftigen Sachverhalts. Die Vertragsparteien sind sich dar- über einig, dass in jedem Fall von Zweifeln über Streichungen die einschlägigen Regelungen der EVB-IT Erstellungs-AGB gelten.

Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. .

Hinweis: Im Zuge einer etwaigen Zuschlagserteilung wird dieser Vertrag im Original in zweifacher Ausfertigung vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übersandt. Eine Einreichung durch den Bieter bereits mit dem Angebot ist nicht erforderlich!

, Berlin , Ort Datum Ort Datum Auftragnehmer Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Im Auftrag Unterschrift Auftragnehmer (Name in Druckschrift) Unterschrift Auftraggeber (Name in Druckschrift)

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013, (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben). Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung