P23047_Bauablaufplan_HMneu_R01_FRFE_240205.pdf

Neubau Mastfunkanlage Hasselburger Mühle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 22:55 (Europe/Berlin)

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Bauablaufplan

Deutsche Bahn AG

P23047 DB Funkmast Autobahn A1

Erstellt von:

Rücker + Schindele Beratende Ingenieure GmbH Kapellenweg 6 / 81371 München T +49 89 7677693-0 Info@RundS.de / www.RundS.de

Abbildung 1: Titelseite, INV000537, © kalafoto - Fotolia.com

Änderungsvermerk Grundlage des Dokuments Rev. Vorlage Q-Nr. Datum Sprache Verantw.

R00 Protokoll/LOP Q00392 16.10.2020 de QMB

Änderungsdokumentation des Dokuments Rev. Bemerkung Datum Bearb. Gepr.

R01 Initialstand 05.02.2025 SG FRFE

P23047_Bauablaufplan_FRFE_R01_250205 Deckblatt / Q00392-R00 / Druck vom 05.02.2025 1 / 5

Bauzeitenplan

Abnahme 3 AG (RAalt) Abnahme 6 AG (RAalt)

Bereitst. Baufläche 1 Abnahme 5 AG (RAneu) Start SFKA (RAalt)

aufläche 2

05.09.26 04.11.26 03.01.27 04.03.27 03.05.27 02.07.27 Ref. Abriss (RAalt)

Umfahru Rückb. SFKA + E-Kabel (RAalt)

Abnahme 2 AG(RAalt)
Abnahme 1 AG(RAneu)
Baufeldübergabe durchAG
1.26 003.2608.05.26 07.07.2
Ref. Bauzeit (RAneu)
Abnahme 4 AG (RAneu)
Abnahme Funkmast Fundament

Umfahrung SFKA (RAneu) Bereitst. Baufläche 2 Rückb. SFKA + E-Kabel (RAalt) -Kabelschutzrohrbau (RAneu) Funkmastanlage (RAneu) Abnahme 6 AG (RAalt) -Kabelbau (RAneu) -Fundamentbau KH + FM Abnahme 1 AG (RAneu) --Fundamenttrocknung --Reserve für Witterung

--Reserve für Witterung -Funkmast -KH

Neubau SFKA (RAalt)
-Kabelschutzrohrbau (RAalt)

-Kabelbau (RAalt) -Kabelbau Abnahme 2 AG (RAalt) -Betriebsflächen

Abnahme 2 AG (RAalt)

Bereitst. Baufläche 1

Grundstückseinfriedung
Stellen NEA

Erricht. -ZAS / HAV Abnahme 4 AG (RAneu) -Kabelbau ZP/VP -ZAS / HAV setzen Umschwecken/ Inbetriebnahme Abnahme 3 AG (RAneu) Abnahme 5 AG (RAneu)

P23047_Bauablaufplan_FRFE_R01_250205 Bauablaufplan / Q00392-R00 / Druck vom 05.02.2025 2 / 5

Start Ende Dauer (AT) Dauer (T) Bezeichnung BemerkungVert. Position Vert. Linie
01.03.2026 28.02.2027260 364Ref. Bauzeit (RAneu)-8 -8 -8 -8
01.06.2027 31.07.202744 60Ref. Abriss (RAalt)
09.01.2026 23.02.2026 32 45Umfahrung SFKA (RAneu) Rückbau SFKA alt (Rauen) nicht enthalten -16 -16
09.01.2026 06.02.20262028-Kabelschutzrohrbau (RAneu) inkl.: Schachterrichtung-20 -20 -24 -4 -28 -4
09.02.2026 23.02.20261014-Kabelbau (RAneu) inkl.: Stichleitung
24.02.2026 26.02.202622Abnahme 1 AG (RAneu)
24.02.2026 09.03.2026 10 13Neubau SFKA (RAalt)-36 -36 -40 -4 -44 -4
24.02.2026 03.03.2026 5 7-Kabelschutzrohrbau (RAalt) inkl.: Schachterrichtung
04.03.2026 09.03.2026 3 5-Kabelbau (RAalt)
10.03.2026 12.03.202622Abnahme 2 AG (RAalt)-48 -4 -56 -56
23.03.2026 26.03.202633Bereitst.. Baufläche 1
27.03.2026 10.04.2026 11 14Erricht. -ZAS / HAV für Baustromnutzung-60 -60
27.03.2026 10.04.20261014-Kabelbau ZP/VP-64 -4 -68 -4 -72 -4 -16 -16
03.04.2026 10.04.202657-ZAS / HAV setzen
13.04.2026 15.04.202622Abnahme 3 AG (RAneu)
20.07.2026 23.07.202633Bereitst. Baufläche 2
24.07.202618.12.2026106 147Funkmastanlage (RAneu)-20 -4
24.07.2026 05.08.2026812-Fundamentbau KH + FM-24 -4 -28 -4 -32 -4 -36 -4 -40 -4 -44 -4 -48 -4 -52 -4 -56 -4 -60 -4 -68 -4 -72 -4 -16 -16 -20 -4
06.08.2026 15.09.20262840--Fundamenttrocknung
15.09.2026 22.09.202657--Reserve für Witterung
22.09.2026 06.10.20261014-Funkmast
22.09.2026 27.10.20262535-KH
26.10.2026 29.10.202633-Kabelbau
28.10.2026 11.11.20261014-Betriebsflächen
04.11.2026 11.11.202657-Grundstückseinfriedung
06.11.2026 11.11.202635Stellen NEA
12.11.2026 16.11.202624Abnahme 4 AG (RAneu)
17.11.2026 15.12.20262028Umschwenken/ Inbetriebnahme
16.12.2026 18.12.202622Abnahme 5 AG (RAneu)
01.06.2027 15.06.20271014Rückb. SFKA + E-Kabel (RAalt)
16.06.2027 18.06.202722Abnahme 6 AG (RAalt)

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Datum Bezeichnung BemerkungPosition
08.01.2026Kampfmittelfrei; Beräumt; Baufeldübergabe durch AG Umweltschutzmaßnahmen durchgeführt; Vermessung erfolgt2 11 20 29 38 2 11 20 29 29 38
23.02.2026Abnahme 1 AG (RAneu)
10.03.2026Abnahme 2 AG (RAalt)
26.03.2026Bereitst. Baufläche 1 notwendig: Zählerstellen (Baustrom)
13.04.2026Abnahme 3 AG (RAalt)
23.07.2026Bereitst. Baufläche 2 notwendig: Baubeginn Funkmastanlage
15.09.2026Abnahme Funkmast Fundament
11.11.2026Abnahme 4 AG (RAneu)
16.12.2026Abnahme 5 AG (RAneu)
01.06.2027Start SFKA (RAalt)
18.06.2027Abnahme 6 AG (RAalt)

abhängig

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Erläuterung

Mit der Entwurfsplanung wurde ein Vorschlag für den möglichen Bauablauf erarbeitet. Hierfür wurden in Abstimmung mit dem AG verschiedenen Annahmen getroffen. Als Referenz und Grundannahme dient die nach heutigem Stand geplante Bauzeit der neuen Rastanlage zwischen 03/2026 und 02/2027. Der Bauablauf für die Maßnahme „Funk“ ist in 6 Segmente geteilt. 1. Errichtung der Umfahrung Hasselburger Mühle (neu), 2. Neubau der SFKA an der Hasselburger Mühle (alt), 3. Herstellung Hauptenergieversorgung, 4. Bau der Mastfunkanlage Hasselburger Mühle (neu), 5. Umschwenken der Bestands- auf die neue Funkanlage und 6. der Rückbau im Bereich der Rastanlage Hasselbuerger Mühle (alt). Mit dem ersten Maßnahmenteil ist es das Ziel die Umfahrung der neuen Rastanlage im Vorfeld fertigzustellen, um diese auch während der Bauphase „Rastanlage (neu)“ bereits betrieblich nutzen zu können. Der Rückbau der bestehenden SFKA parallel zur Autobahn soll bei den Vorbereitungsmaßnahmen des Rastanlagenbaus erfolgen. Der Vorteil dieses Bauablaufes zeigt sich insbesondere in der Tatsache, dass mit der Umfahrung die SFKA weitestgehend aus dem Gefahren- und Einflussbereich des Baus der neuen Rastanlage verlegt wird und die Funktion der Kabelanlage auch während dieser Bauarbeiten störungsfrei gegeben ist. Zudem entfällt die Notwendigkeit im Nachgang die alte SFKA unter denen zum Zeitpunkt bereits neu gebauten Zufahrten zu entfernen. Insbesondre im Bereich des zukünftigen Regenrückhaltebeckens und den dadurch gegeben räumlichen Einschränkungen besteht die Notwendigkeit die SFKA vorher einzubringen. Der 2. Bauabschnitt mit der Schaffung einer neuen Kabelanlage am ursprünglichen Standort der Rastanlage soll zum effizienten Einsatz der Kapazitäten direkt im Anschluss der Maßnahme 1 erfolgen. In der späteren Ausführung könnten auch beide Bauabschnitte parallel erfolgen. In der 3. Bauphase werden unter der Voraussetzung der Bereitstellung der Baufläche Ende Quartal 1 in 2026 der Hauptanschlusskasten und die beiden Zähleranschlusssäule errichtet. Um diesen reibungslosen parallelen Ablauf der beiden Teilmaßnahmen zu gewährleisten, wurde mit dem AG eine Reduzierung der ursprünglich geplanten Baustellenbereitstellungsfläche um den Bereich des Baufeldes der Mastfunkanlagen vereinbart. Mit der Errichtung der Stromversorgung besteht die Möglichkeit der Nutzung der zugeführten Elektroleitungen für die Baustromversorgung. Dies ist im Vorfeld mit dem VNB abzustimmen und zu vereinbaren. Der 4. Abschnitt stellt die Kernmaßnahme mit dem Bau der Mastfunkanlage dar. Im Bauablauf wurde die für die spätere Standfestigkeit des Mastes unerlässliche Trocknungszeit des Fundamentes von mindestens 28 Tagen berücksichtigt. Um jahreszeitbedingten Einflüssen Rechnung zu tragen, wurde zudem eine Reservezeit von 5 Arbeitstagen vorgesehen. Für eine behinderungsfreien Bauablauf ist eine Abstimmung zwischen den ausführenden Gewerken der Mastfunkanlage und Rastanlage zwingend notwendig, da u.a. ein Kranstellplatz für die Errichtung des KH und Funkmastes notwendig ist. Im folgenden 5. Teil der späteren Bauausführung wird das eigentliche Ziel der Baumaßnahme, die Inbetriebnahme der neuen Mastfunkanlage erreicht. In dem Abschnitt müssen die Einschränkungen seitens des Anlagenbetreibers bzw. -nutzers beachtet und eingehalten werden. Die Ausfallzeiten der SFKA soll mindestens 14 Tage vor der Maßnahme gegenüber der Autobahn GmbH bekannt gegeben werden. Basierend auf dieser Voraussetzung sind Ausfallzeiten unter einem Tag laut Autobahn tolerierbar. Eine Ausnahme stellt der „Winterbetrieb“ zwischen 15.10. und ca. 30.04. dar. In dieser Zeit sind Ausfälle für den Funk nur in Ausnahmefällen und unter zwingender direkter Absprache mit der Autobahn GmbH und unter dem Zusatz „kein Schneefall oder Glätte“, zulässig. Im letzten und 6. Maßnahmenteil soll dann die Kabelanlage der Bestandsrastanlage zurückgebaut werden.

P23047_Bauablaufplan_FRFE_R01_250205 Erläuterung / Q00392-R00 / Druck vom 05.02.2025 5 / 5

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