Vorgabe zur Dokumentation von Bauleistungen.pdf

Neubau eines Zyklotrongebäudes für die Nuklearmedizin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 16:21 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Vorgaben zur Dokumentation

von Bauleistungen und

sonstigen mit Bauleistungen verbundenen Leistungen

in der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem

(nachfolgend „MUL-CT“ benannt)

Diese Vorgaben zur Dokumentation sind verbindlich ab 01.07.2024

Änderungen/Ergänzungen

letztebetrifftKurzerläuterungBemerkung
ÄnderungAbschnitt
01.07.2024alleNamensänderung MUL-CTÜbergang vom CTK Cottbus in die Medizi- nische Universität Lausitz – Carl Thiem
01.07.2024Pkt. 2 (S. 4)Dokumentationsvorgabe im Internet abruf- bar„Dokumentationsvorgabe“ über angege- benen Link zu finden (z.Z. ist die Eingabe eines Suchwortes nicht möglich)
01.07.20244.1Erstellung MUL-CT-OrdnerrückenErstellung aktueller MUL-CT-Ordnerrücken
01.07.2024Anlage 3Erstellung MUL-CT-ZeichnungskopfErstellung aktueller MUL-CT-Zeichnungs- kopf (Vorstand)
01.07.2024Anlage 8Erstellung MUL-CT-ObjektplanErstellung aktueller MUL-CT-Objektplan
19.09.2024Anlage 5Ergänzung Gewerke-CodeErgänzung der Gewerke / Gewerke-Code u.a. für Blitzschutz- und Erdungsanlagen, Niederspannungs-Schaltanlagen, Gefah- renmelde- und Alarmierungsanlagen, Such- und Signalanlagen, Beleuchtungs- anlagen, Übertragungsnetzanlagen
>>

1 Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx MUL-CT

Änderungen/Ergänzungen

letztebetrifftKurzerläuterungBemerkung
ÄnderungAbschnitt

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 2 MUL-CT

Inhaltsverzeichnis

  1. Aufgabe dieser Vorgaben zur Dokumentation --------------------------------------- 04

  2. Gültigkeit und Ansprechpartner ------------------------------------------------------- 04

  3. Inhalt, Anzahl, Übergabezeitpunkt für Dokumentationen --------------------------- 04

  4. Anforderungen an die Papierdokumentation ---------------------------------------- 05 4.1 Äußere Form ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- 05 4.2 Inhalt, Struktur und Bezeichnung ---------------------------------------------------------------------------- 05 4.3 Qualität der Dokumente ------------------------------------------------------------------------------------------ 05

  5. Anforderungen an die elektronische Dokumentation ------------------------------- 06 5.1 Äußere Form ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- 06 5.2 Inhalte und Dateiformate ---------------------------------------------------------------------------------------- 06 5.3 Inhaltsverzeichnis und Dateibezeichnung -------------------------------------------------------------- 06

  6. Anforderungen an Pläne --------------------------------------------------------------- 07 6.1 Anforderungen an sämtliche Pläne ------------------------------------------------------------------------ 07 6.1.1 Version -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 07 6.1.2 Bezeichnung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- 07 6.1.3 MUL-CT-Zeichnungskopf ---------------------------------------------------------------------------------------- 07 6.1.4 MUL-CT-Plankennzeichnungsschlüssel ----------------------------------------------------------------- 07 6.1.5 Gemeinsamer Nullpunkt und Zeichnungsgrenzen -------------------------------------------------- 07 6.1.6 Verwendung von Sonderzeichen ---------------------------------------------------------------------------- 08 6.1.7 Maßstab und Einheiten ------------------------------------------------------------------------------------------- 08

6.2 Anforderungen an elektronische Pläne ------------------------------------------------------------------- 08 6.2.1 Allgemein ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 08 6.2.2 Dateinamen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 08 6.2.3 Bezeichnung und ID’s für Zeichnungsobjekte --------------------------------------------------------- 08 6.1.4 CAD-Pläne: Referenzierungen (Externe Referenz - XREF) --------------------------------------- 08 6.2.5 CAD-Pläne: Modellbereich / Papierbereich ------------------------------------------------------------- 08 6.2.6 CAD-Pläne: Layerverwendung --------------------------------------------------------------------------------- 09 6.2.7 CAD-Pläne: Layerbelegung ------------------------------------------------------------------------------------- 09 6.2.8 CAD-Pläne: Layerbezeichnung -------------------------------------------------------------------------------- 09 6.2.9 CAD-Pläne: Polygone zur Kennzeichnung von Flächen und Räumen --------------------- 10 6.2.10 CAD-Pläne: Verwendung von CAD-Blöcken für Daten --------------------------------------------- 10 6.2.11 CAD-Pläne: Raumstempel (CAD-Block für Räume) ------------------------------------------------- 10

  1. Excel-Datenblöcke (inkl. Export aus CAD-Blöcken) --------------------------------- 11

Anlage 1 Welche Dokumente gehören in eine Bestands-/Revisionsdokumentation? 12

Anlage 2 Inhaltsverzeichnis für Bestands-/Revisionsdokumentationen --------------- 20

Anlage 3 MUL-CT-Zeichnungskopf -------------------------------------------------------- 27

Anlage 4 Plankennzeichnungsschlüssel --------------------------------------------------- 28

Anlage 5 Gewerke-CODE -------------------------------------------------------------------- 30

Anlage 6 ID-Katalog ------------------------------------------------------------------------- 33

Anlage 7 Liste der Excel-Datenblöcke ----------------------------------------------------- 36

Anlage 8 MUL-CT-Objektplan --------------------------------------------------------------- 38

Anlage 9 Checkliste (zur Prüfung vor Abgabe der Dokumentation) --------------------- 39

Anlage 10 Checkliste (Pflichten bei der Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen

gem. Gewerbeabfallverordnung) ------------------------------------------------- 40

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 3 MUL-CT

  1. Aufgabe dieser Vorgaben zur Dokumentation

Die MUL-CT optimiert laufend die Effizienz der Bewirtschaftungsprozesse und –kosten seiner Immobilien und technischen Betriebsausstattung. Dazu gehört auch die Unterstützung durch ein elektronisches Facility Management System sowie eine effiziente Archivierung. Voraussetzung dafür ist jeweils, dass Systematik und Aufbau aller Daten identisch sind. Diese Vorgaben zur Dokumentation dienen der Harmonisierung aller für die Planung, Bauausführung und Instandhaltung relevanten physischen und elektronischen Daten.

  1. Gültigkeit und Ansprechpartner

Diese Vorgaben zur Dokumentation legen einheitlich Form und Qualität von Bestandsdokumentationen für Neu-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen aller Gewerke in der MUL-CT fest. Zusätzlich zur HOAI, VOB und VOL stellen diese Vorgaben zur Dokumentation eine Vertragsgrundlage dar.

Es gilt jeweils die bei Auftragserteilung gültige Version der Vorgaben zur Dokumentation, die übergeben wird sowie im Internet unter www.mul-ct.de einseh- und abrufbar ist (z.Z. kein Suchwort möglich) -> der Link lautet: https://mul-ct.de/medizinische-universitaet/einrichtungen-von-a-z/zentrale-einrichtungen.php?ob- ject=contact&id_object=630&tab=baudokumente oder https://Technik - Zentrale Einrichtungen - Einrichtungen von A-Z - Medizinische Universität - Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem (mul-ct.de) -> unter Punkt/Überschrift: 1. VORGABE FÜR DIE DOKUMENTATION VON BAULEISTUNGEN.

Verantwortlicher Ansprechpartner von Seite der MUL-CT ist der/die FM-Beauftragte für „Baudokumentation und Archivierung“: Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem Abt. Technik, Baudokumentation und Archivierung Thiemstraße 111 03048 Cottbus Tel.: 0355 46 4132 / Fax.: 0355 46 3071 Email: Facilitymanagement@mul-ct.de oder technik@mul-ct.de

Verantwortlicher Ansprechpartner von Seite des Auftragnehmers: Spätestens bei Auftragsbeginn ist ein für die Datenzusammenstellung bzw. den Datenaustausch Verantwortlicher zu benennen.

  1. Inhalt, Anzahl, Übergabezeitpunkt für Dokumentationen

Der Auftragnehmer hat nach Abschluss der Arbeiten eine anhand der tatsächlichen Ausführung revidierte Dokumentation der MUL-CT unentgeltlich einzureichen. Die Dokumentation muss grundsätzlich die ver- traglich vereinbarten Unterlagen enthalten bzw. die Unterlagen, die sich aus den dem Vertrag/Auftrag zu- grundeliegenden Rechtsbestimmungen ergeben. Neben weiteren Anforderungen, die sich möglicherweise aus dem konkreten Vertrag ableiten, sind die Anlagen 1 und 2 für den Inhalt der Dokumentation maßgeblich. Die Dokumentation ist in deutscher Sprache zu erstellen.

Folgende Abgabeexemplare sind durch den Auftragnehmer an die MUL-CT zu übergeben:

  • Papierdokumentation in 3-facher Ausfertigung bei geförderten Projekten, sonst 2-fach,
  • Elektronische Dokumentation stets in 1-facher Ausfertigung,

Zeitpunkt der Übergabe:

  • Fachplaner/Architekten: in der LP 8 der HOAI,
  • Ausführende Firmen haben die Dokumentation einschl. aller Unterlagen für Wartung und Pflege vor dem Gewerke-Abnahmetermin an den Fachplaner zur Überprüfung zu übergeben. Spätestens 8 Wochen nach Abnahme sind die Dokumentationen der MUL-CT vorzulegen.
  • Externe Dienstleister: nach Abschluss der Datenaufnahme.

Für alle Dokumente, die den Bestand abbilden, muss der jeweilige Datenlieferant bei Übergabe in einer „Konformitätsbestätigung des AN zu den gelieferten Bestandsdaten“ schriftlich bestätigen, dass die Un- terlagen zu 100% mit dem Bestand übereinstimmen. Dokumentationen, die nicht vollständig sind, die keine Konformitätsbestätigung enthalten oder die Vorga- ben der Abschnitte 4.1, 4.2, 5.1 und 5.3 nicht einhalten, werden nicht zur Prüfung angenommen. Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 4 MUL-CT

Die Leistung gilt erst als erbracht, wenn alle Abgabeexemplare von der MUL-CT geprüft und als fehlerfrei befunden wurden. Es wird empfohlen die Checkliste lt. Anlage 9 zu nutzen.

  1. Anforderungen an die Papierdokumentation 4.1 Äußere Form

Es sind einheitliche Ringordner zu verwenden. Die Rückenbeschriftung ist wie folgt vorzunehmen (im Kopf stets „Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem“):

  1. Feld Baumaßnahme / Bauabschnitt, Los-Nr., Auftrags-/ Objekt-Nr.
  2. Feld Entwurfsplaner / Architekt, Anschrift
  3. Feld Fachplaner, Anschrift
  4. Feld Gewerk, Leistungsumfang, Art der Dokumentation (Entwurfs- oder Ausführungs- oder Revisionsunterlagen o.ä.)
  5. Feld Auftragnehmer der Leistung, ggf. Firmenlogo, Anschrift

Sollten Angaben nicht relevant sein, ist das jeweilige Feld frei zu lassen.

Umfasst die Gesamtdokumentation mehrere Ordner, so ist in der Fußzeile anzu- geben, um welchen Ordner der Gesamtdokumentation es sich handelt („Ordner 00 von 00“). Umfasst die Gesamtdokumentation mehrere Gewerke, so ist zusätz- lich der jeweilige Gewerke-Code lt. Anlage 5 voran zu stellen („ELT Ordner 00 von 00“).

(Hinweis: Für breite und schmale Ordnerrücken bereits vorbereitete Word-Dateien erhalten Sie auf Anforderung bei Facilitymanagement@mul-ct.de)

Pläne müssen im Bereich der Lochung mit einer selbstklebenden Verstärkung, versehen sein. Ordner müssen ohne Druckausübung vollständig schließen; d.h. sie dürfen nicht überfüllt werden.

Aktendullis dürfen nicht verwendet werden.

4.2 Inhalt, Struktur und Bezeichnung

Für den Inhalt sind die Vorgaben in Abschnitt 3 maßgeblich.

Die Gesamtdokumentation muss über eine einheitliche Struktur, d.h. über ein übersichtliches Ordnungs- system, verfügen. Jedes Gewerk ist als Einzelpaket der Gesamtdokumentation in sich geschlossen zu glie- dern und zu nummerieren.

Das Inhaltsverzeichnis ist auf der Basis der in Anlage 2 vorgegebenen Grundstruktur je Gewerk zu erstellen und ist jedem Ordner voranzustellen. Jedes Dokument ist im Inhaltsverzeichnis unter dem entsprechenden Gliederungspunkt aufzuführen:

Beispiel: 8. Wartungs- und Pflegeanleitungen (WA) 8.1 Wartungsanleitungen

  • Wartungsanleitung WA01 Anlage X
  • Wartungsanleitung WA02 Anlage Y 8.2 Pflegeanleitungen
  • Pflegeanleitung PA01 Belag A
  • Pflegeanleitung PA02 Belag B

Alle Dokumente sind eindeutig zu bezeichnen. Sind mehrere Dokumente der gleichen Art vorhanden, so sind diese zusätzlich fortlaufend zu nummerieren (z.B. Wartungsanleitung WA01, WA02 usw). Mehrseitige Dokumente müssen eindeutig durchnummeriert sein. Es muss eine eindeutige Zuordnung möglich sein, welches Dokument zu welchem Objekt, welchem Objektteil, welcher Anlage, welchem Anlagenteil gehört (eindeutige Kennungen/ID bzw. Abkürzungen für Ort und Anlage).

4.3 Qualität der Dokumente

Alle Dokumente müssen in sehr gut lesbarer und scanbarer Qualität übergeben werden. Die Anforderungen an Papierpläne sind Abschnitt 6 zu entnehmen.

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 5 MUL-CT

  1. Anforderungen an die elektronische Dokumentation 5.1 Äußere Form BBaauummaaßßnnaahhmmee BBaauuaabbsscchhnniitttt Die Übergabe der elektronischen Dokumentation hat auf CD-ROM oder DVD LLooss--NNrr zu erfolgen. GGeewweerrkk Die Beschriftung hat per Etikett oder nicht abwischbarem Stift in schwarz DDaattuumm:: CCDD//DDVVDD NNrr.. wie rechts dargestellt zu erfolgen. 0000..0000..22000099 0000 vvoonn 0000

Die Übergabe von „kleinen Datenmengen * kann ausnahmsweise FFiirrmmaa per E-Mail an folgende Adresse erfolgen. SSttrraassssee NNrr.. PPLLZZ OOrrtt E-Mail-Adresse: Facilitymanagement@mul-ct.de

  • „kleine Datenmengen“ sind solche, die in der Summe eine Gesamtgröße von 1,44 MB nicht überschreiten (z.B. einzelne Detailblätter, Deckblätter, Übersichtsblätter, Indexblätter etc.).

Die Übergabe der elektronischen Dokumentation bzw. aller Daten die größer als 1,44 MB sind, hat weiterhin auf CD-ROM oder DVD durch den Architekten oder dem jeweiligen Fachplaner zu erfolgen. Es ist nicht zulässig, Datenmengen, die in der Summe die „kleine Datenmenge“ überschreiten (z.B. Doku- mentationen) in kleine Datenpakete aufzuteilen, um von der o.g. Ausnahme Gebrauch machen zu können.

Ist die Übergabe von einzelnen Zeichnungen in Papierform notwendig, ist in einem beigefügten Anschrei- ben zu erläutern, zu welchem Auftrag / welchem Los / welchem Objekt (Haus, Ebene, Raum, Anlage) die Papiere gehören und ob bzw. wann bereits vorab Versionen per E-Mail versandt wurden.

5.2 Inhalte und Dateiformate

Auf CD/DVD sind mindestens (soweit zutreffend) zu übergeben:

  • alle Inhaltsverzeichnisse der Dokumentation in .xlsx oder .docx,
  • Planverzeichnis der Dokumentation in .xlsx oder .docx,
  • Liste aller beteiligten Firmen als Excel-Datenblock,
  • Liste aller bearbeiteten Layer (tabell. den Zeichnungen zugeordnet) in .xlsx oder .docx,
  • Liste aller neu vergebenen ID’s inkl. Zuordnung der Anlagen in .xlsx oder .docx,
  • Liste aller bearbeiteten CAD-Blöcke in .xlsx oder .docx
  • Liste aller übergebenen Excel-Datenblöcke in .xlsx oder .docx,
  • alle Pläne, die der AN selbst erstellt hat sowie Pläne, nach denen ausgeführt wurde (CAD-Pläne als dwg- oder dxf-Datei; andere Pläne als pdf-Datei),
  • alle bearbeiteten CAD-Blöcke mit sämtlichen Attributen als .xlsx,
  • Excel-Datenblöcke zu allen ausgeführten Leistungen.

Es sind ausschließlich folgende Dateiversionen zu übergeben:

  • MS-Office-Dateien: max. bis Version 2016
  • AutoCAD-lesbare Dateien: max. bis Version AutoCAD 2021
  • Fotos und sonstige Grafiken/Dokumente: jpg-, tiff-, png- oder pdf-Datei

5.3 Inhaltsverzeichnis und Dateibezeichnung

Für alle CD’s/DVD’s ist ein gemeinsames Inhaltsver-

Für alle CD’s/DVD’s ist ein gemeinsames Inhaltsver- zeichnis in Papierform zu übergeben. Darin sind alle Dateien mit vollständiger Dateibezeichnung (besteht aus Dateiname + Dateiendung), ihrem Bezug zum In- haltsverzeichnis der Gesamtdokumentation sowie Kurzerläuterung aufzulisten.

Für die Dateinamen aller Pläne/Zeichnungen gelten die Vorgaben unter Abschnitt 6.2.2.

Inhaltsverzeichnis der CD's/DVD's Firma: Datum: Anzahl Datenträger:
Pos.Nr. IV*DateibezeichnungKurzerläuterungSpeicher- medium
1 1.1 Inhaltsverznis-Doku.doc Inhaltsverz. Gesamtdoku CD1 2 1.2 Inhaltsverznis-CD.doc Inhaltsverz. der CD's CD1 3 1.3 DB-Adressliste.xls Liste der Firmen CD1 4 1.4 Planverzeichnis.xls Liste aller Pläne CD1 5 1.5 Liste-Layer.xls Liste aller Layer je Plan CD1 6 1.6 Liste-Ids.xls Liste neu vergebener ID's CD1 7 1.7 Verz-Excel-Datenbloecke.xls Liste aller Excel-Datenblöcke CD1 8 1.7 DB-BAU-Tueren.xls Excel-Datenblock Türen CD2 9 8.1 Pumpe_Super-Wartngsanltng.pdfWartungsanleit. Pumpe "Super" CD2 10 9.5 PG-Super-TÜV-Zert.pdf TÜV-Zertifikat Pumper "Super" CD2 11 18.10 06-02-G-7-TGA-001-01-#A1.dwgCAD-Plan TW-Leitungsschema CD2 * Gliederungspunkt im Inhaltsverzeichnis der Gesamtdokumentation

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 6 MUL-CT

Für die Dateinamen aller anderen Dateien sind „sprechende Bezeichnungen“ mit bis zu max. 30 Zeichen (nur Buchstaben, Ziffern, Bindestrich, Unterstrich!) zu verwenden. Aber: Sobald diese Dateien Objekte/An- lagen betreffen, die im ID-Katalog Anlage 6 aufgeführt sind, so ist in die vorderen Stellen des Dateinamens die zutreffende ID einzutragen sowie am Ende der ID eine „#“ (Raute).

Beispiel: Pflegeanltg. f. Einzelraum: „140.30.22a#PFLEGEANLTG-1.pdf“; bzw. f. mehrere Räume e. Ebene: „140.30#PFLEGEANLTG-1.pdf“ bzw. f. mehrere Räume e. Hauses: „140#PFLEGEANLTG-1.pdf.

Die genaue sachliche Zuordnung aller Dateien muss mittels Dateinamen eindeutig möglich (analog zu Ab- schnitt 4.2).

I D-Kennzeichnung: komplette ID einsetzen Dateiname: maximal 30 Stellen „sprechende Bezeichnung“ Datei- ( max. 15 Zeichen); die Stelle nach der ID im- (ausschließlich Buchstaben, Ziffern, Bindestrich, Unterstrich); endung m er mit „#“ (Raute) kennzeichnen  au- Bei Eintrag einer ID verkürzen sich die für die „sprechende Be- ßer, wenn nach der ID nichts mehr kommt (in zeichnung“ zur Verfügung stehenden Stellen entsprechend! diesem Fall kann # weggelassen werden)! Unbenutzte Stellen bleiben leer! (= kürzerer Dateiname)

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191718192021222324252627282930
234567810111213141516
140.30#SPRECHENDE-_BEZEICHNUNG
  1. Anforderungen an Pläne 6.1 Anforderungen an sämtliche Pläne 6.1.1 Version

Architektenpläne sowie sämtliche Pläne, die Flächen bzw. Grundrisse als Planbasis nutzen (z.B. Grundrisse der TGA) müssen immer den letzten Revisionsstand der Architektur haben. Pläne, die Architektenpläne als Planbasis nutzen, müssen immer auch als CAD-Datei übergeben werden.

6.1.2 Bezeichnung

CAD-Pläne (also mind. alle Pläne mit Bezug auf Flächen o. Grundrisse) müssen stets einen korrekt ausge- füllten MUL-CT-Zeichnungskopf enthalten. Dies gilt ausdrücklich auch für alle Nachunternehmer.

Alle anderen Pläne für die Ausführung (z.B. Montagezeichnungen, Werkstattpläne, Regeldetails ...) sind mindestens am unteren Rand mit folgenden Feldern zu versehen: ein korrekt ausgefüllter MUL-CT-Plan- kennzeichnungsschlüssel (Anlage 4), ein Schriftfeld mit eindeutiger Benennung der Zeichnung („Hauptbe- zeichnungsfeld“), den Daten des Erstellers und dem Zeichnungsdatum.

6.1.3 MUL-CT-Zeichnungskopf

Als Zeichnungskopf ist der MUL-CT-Zeichnungskopf gem. Anlage 3 zu verwenden. Der Zeichnungskopf wird dem Auftragnehmer, soweit noch nicht vorhanden, in elektronischer Form zur Verfügung gestellt (kurze Anforderung bei Facilitymanagement@mul-ct.de).

6.1.4 MUL-CT-Plankennzeichnungsschlüssel

Es ist ausschließlich der Plankennzeichnungsschlüssel lt. Anlage 4 für die Kennzeichnung von Plänen zu nutzen. Bei unbenutzten Stellen wird stets das Zeichen „_“ (Unterstrich) als Platzhalter eingesetzt.

Beispiel:

1 0 6 - 0 2 - G - 7 - A R C - 0 0 1 - _ _ - X A 1

6.1.5 Gemeinsamer Nullpunkt und Zeichnungsgrenzen

Als gemeinsamer Nullpunkt für alle Zeichnungen und Bauteile ist der durch den Architekten festgelegte Koordinatenursprung der MUL-CT-Liegenschaft einzuhalten. Die Planungsgrenzen müssen in dem Über- sichtsplan im Zeichnungskopf eindeutig gekennzeichnet werden. Die einzelnen Blätter einer Zeichnung sind in der Übersicht deutlich darzustellen.

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 7 MUL-CT

6.1.6 Verwendung von Sonderzeichen

Die Verwendung von Sonderzeichen ist nicht erlaubt. Sonderzeichen sind durch die jeweils allgemein aner- kannten Standardzeichen zu ersetzen. Ebenso sind Umlaute zu umschreiben.

Beispiele: ß = „ss“; ä = „ae“; ü = „ue“, ö = „oe“; Ø = „D“

6.1.7 Maßstab und Einheiten

Zeichnungen in CAD-Dateien sind immer im Maßstab 1:1, d. h. in wahren Längen, zu erzeugen. Die Skalie- rung auf andere Maßstäbe erfolgt erst beim Plotten.

Alle anderen Pläne sowie Papierpläne sind im Maßstab 1:50 oder 1:100 abzugeben - Detailpläne in einem jeweils für die exakte Erkennung geeigneten Maßstab.

6.2 Anforderungen an elektronische Pläne 6.2.1 Allgemein

Grundsätzlich sind alle elektronischen Pläne so zu übergeben, dass jedem Plannutzer die Generierung von normgerechten Papierplots ohne zusätzlichen Aufwand möglich ist. Alle dazu notwendigen Informationen, Einstellungen (z.B. CAD-Einstellungen) und Referenzen sind ausführlich zu dokumentieren und ebenfalls mit zu übergeben. Sämtliche Pläne, die Architektenpläne als Planbasis nutzen bzw. mit Bezug zu Flächen oder Gebäuden, müssen als CAD-Datei übergeben werden.

6.2.2 Dateinamen

Als Dateiname für elektronische Pläne ist immer der vollständige Plankennzeichnungsschlüssel laut Anlage 4 zu benutzen.

Beispiel: 106-02-G-7-ARC-001-__-XA1.dwg

6.2.3 Bezeichnung und ID’s für Zeichnungsobjekte

Bezeichnung und ID-Nummern für Räume und Flächen sind den Architekturzeichnungen zu entnehmen.

(Abweichend vom vorigen Absatz kann die MUL-CT je nach Projekt festlegen, dass anstelle der Bezeich- nungen und ID-Nummern aus vorhandenen Plänen Bezeichnungen und ID-Nummern aus MUL-CT-internen Listen zu nutzen sind. Vom Auftragnehmer ist vor Erstellung der Dokumentation abzustimmen, welche Bezeichnungen und ID-Nummern zu verwenden sind.)

Eine ID darf in sämtlichen Plänen nur ein und demselben Objekt zugeordnet werden. Ein und dasselbe Objekt muss in sämtlichen Plänen stets dieselbe ID haben.

Alle ID-Nummern und Ortskennungen in den Zeichnungen bzw. CAD-Blöcken müssen mit den ID-Nummern und Ortskennungen in den zugehörigen Excel-Datenblöcken (Abschnitt 7) übereinstimmen. D.h., es muss stets möglich sein, zu einem Objekt in der Zeichnung anhand dessen ID-Nummer den richtigen Datensatz in dem zugehörigen Excel-Datenblock zuordnen zu können – und umgekehrt.

6.2.4 CAD-Pläne: Referenzierungen (Externe Referenz - XREF)

Alle CAD-Pläne müssen auf referenzierten Basisplänen aufbauen, soweit nicht mit dem FM-Beauftragten andere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Es ist bei der Übergabe darauf zu achten, dass Basis- plan und die zugehörigen Referenzpläne gemeinsam übergeben werden.

6.2.5 CAD-Pläne: Modellbereich / Papierbereich

Alle CAD-Pläne sind sowohl im Modell- als auch im Papierbereich zu übergeben. Der MUL-CT-Zeichnungskopf muss ebenfalls im Modellbereich stehen.

6.2.6 CAD-Pläne: Layerverwendung

Alle Bauteile und sonstige Planinhalte müssen grundsätzlich auf den dafür vorgesehenen Layern abgelegt werden. Auf dem Layer 0 (Null) dürfen keine CAD-Elemente und sonstige Planinhalte abgelegt werden. Aus- genommen von dieser Festlegung sind nur Planköpfe und Legenden.

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 8 MUL-CT

Alle CAD-Elemente müssen der Farb-Eigenschaft „VonLayer“ zugeordnet werden. D.h. die Elemente, die sich auf einem Layer befinden dürfen nur die Farbe des zugeordneten Layers annehmen. Ausnahmen von dieser Regel sind mit dem FM-Beauftragten abzustimmen. Layer, auf denen sich keine Zeichnungselemente befinden, sind auszublenden (nicht löschen!) Außerdem sind die Zeichnungen grundsätzlich bereinigt zu übergeben („bereinigen“ ist eine Funktion in der CAD-Software).

6.2.7 CAD-Pläne: Layerbelegung

Jeder Planverfasser bekommt einen Layer-Nummernkreis vom FM-Beauftragten zur Verfügung gestellt. Innerhalb dieses Nummernkreises hat der Planverfasser seine Erst-Layerbelegung in einer Liste zuzuord- nen, die spätestens mit der Dokumentation zu übergeben ist (besser: so früh wie möglich).

  • Architekt/ Bautechnik 001 - 150
  • Fachplaner ELT 200 - 250
  • Fachplaner MSR 251 - 299
  • Fachplaner Heizung 300 - 350
  • Fachplaner Sanitär 400 - 450
  • Fachplaner Kältetechnik 500 - 550
  • Fachplaner RLT Teil 1 600 - 700
  • Fachplaner RLT Teil 2 651 - 699
  • Fachplaner Medizintechnik 700 - 750
  • Fachplaner Stahlbau 800 - 850
  • Fachplaner Rohrpost 851 - 860
  • Fachplaner Innenausstattung 900 - 950
  • Fachplaner Schwachstrom 951 - 999

Die o.g. Layerstruktur ist vom Architekten/Fachplaner komplett auf jeden neuen Plan zu übertragen; unab- hängig davon, ob zum Zeitpunkt der Planerstellung die Layer benötigt werden oder nicht.

Die vom Erst-Ersteller eines Planes festgelegten Belegungen von Layern sind für spätere Änderungen und Erweiterungen von nachfolgenden Architekten/Fachplanern identisch zu übernehmen. Deshalb ist es wich- tig, dass diese erstmalige Belegung möglichst „allgemeinverständlich“ ist und dem Planungsablauf ent- spricht.

Die aktuelle Layerliste wird vom FM-Beauftragten bereitgestellt. Sind neue Layer erforderlich, so sind diese neu (an freien Stellen) in die Liste aufzunehmen. Wiederholungen oder gleiche Benennung sind auszu- schließen.

6.2.8 CAD-Pläne: Layerbezeichnung

Für die Layerbezeichnung ist ausschließlich folgende Struktur in Großbuchstaben zu verwenden: 0000_X_AAA_XXX_YYY_ZZZ. Leerzeichen sind nicht zulässig.

Für die Buchstaben-Kürzel ist der Gewerke-Code (Anlage 5) zu verwenden. Die einzelnen Buchstabenkürzel sind stets mit Unterstrich („_“) zu trennen. Die Layerbezeichnung ist immer mit dem FM-Beauftragten ab- zustimmen. Bereits bezeichnete Layer dürfen nicht umbenannt werden.

„0“ = Nummer des Layers: je Gewerk ausschließlich Nummernkreis lt. Abschnitt 6.2.7 „X“ = CAD-Hauptgruppe: Klassifizierung des CAD-Bereiches A = Architektur P = Bauphysik (Fassade) C = Statik T = Technische Gebäudeausrüstung F = Freifläche B = Belegung 0 = Elemente für das FM „AAA“ = Gewerkegruppe „XXX“ = Gewerk bzw. Anlagenart bzw. Bauteile: Spezifizierung von „AAA“ „YYY“ = Untergewerk bzw. Untergruppe: Spezifizierung von „XXX“ (nur, wenn erforderlich) „ZZZ“ = Einzelobjekte bzw. Bauelemente: Spezifizierung von „YYY“ (nur, wenn erforderlich)

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 9 MUL-CT

6.2.9 CAD-Pläne: Polygone zur Kennzeichnung von Flächen und Räumen

Jede Fläche und jeder Raum muss durch einen geschlossenen Polygonzug (Polylinie) gekennzeichnet sein. Somit muss sich in jeder Fläche und jedem Raum an der äußersten Kante eine solche Linie befinden. Die durch Polygonzüge definierten Flächen dürfen sich nicht überlagern. Die Polygonzüge dürfen jedoch auf den Grenzkanten aufeinanderliegen. Mithilfe der korrekten Zuordnung eines CAD-Blockes zu dem entsprechenden Polygon wird es möglich, den Flächeninhalt und den Umfang von Räumen und Flächen automatisch im Facility-Management-System zu errechnen.

6.2.10 CAD-Pläne: Verwendung von CAD-Blöcken für Daten

Die nachfolgenden Vorgaben regeln die Datenstruktur innerhalb von CAD-Zeichnungen. Sie sind notwendig für die Kompatibilität bei der Weiterverarbeitung von Gebäudedaten im Facility Management System der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem.

Alle baukonstruktiven und technischen Flächen, Bauteile, Geräte und Anlagenkomponenten (z.B. Fenster, Türen, Möblierungen) sind generell als „attributierte“ CAD-Blöcke (Attribute sind z.B. Maße, Hersteller, Bau- jahr, Bezugsquelle, Raum-Nr. etc.) anzulegen. Bei allen Flächen (Boden, Decke, Wand, Fassade, Fenster, Tür usw.) ist der CAD-Block am entsprechenden Polygon des Objektes anzulegen.

Alle CAD-Blöcke müssen grundsätzlich auf dem Layer 0 (Null) erzeugt werden, bevor sie auf dem dafür vorgesehenen Layer eingesetzt werden. Es dürfen keine verschachtelten CAD-Blöcke verwendet werden (keine Block-in-Block Struktur).

Bei den Attributen der CAD-Blöcke wird Wert auf alle wartungs- und sicherheitsrelevanten Angaben gelegt. Mindestens muss jedoch jeder CAD-Block folgende Attribute enthalten:

  • das Feld „BEZEICHNUNG“ mit der Blockbezeichnung,
  • das 15-stellige Feld „ID“, in das eine MUL-CT-weit eindeutige ID einzutragen ist (lt. Anlage 6),
  • das 10-stellige Feld „KENNUNG“ in das die Ortskennung des jeweiligen Objektes einzutragen ist (Liegenschaftskennung + vollständige Raumnummer mit Trennpunkten: z.B. 160.03.21a)

Davon abweichend sind für Räume mindestens die Vorgaben in Abschnitt 6.2.11 einzuhalten. Revisions- öffnungen, die in Wänden verschiedenster Bauart eingebaut sind, sind als Tür anzulegen.

6.2.11 CAD-Pläne: Raumstempel (CAD-Block für Räume)

Entsteht einer neuer Raum oder ändern sich Basisdaten eines 133.01.25a Raumes, so ist der Raumstempel entsprechend anzupassen. Ein Chefarzt Raumstempel ist die Zusammenfassung verschiedener Textattri- 23.50 qm 18,67 mU bute zu einem Block. Jeder Raum erhält einen Raumstempel. 2,56 mlH Durch "Auslesen" der Pläne können aktuelle Raumlisten generiert 3,2 qmFF und den Planungsbeteiligten zur Verfügung gestellt werden. Der 1,8 qm TF Gruppe 1 Raumstempel hat folgende Struktur: HNF 61.006 Fliesen Der Raumstempel muss mindestens ausfolgenden Attributen be- 23,50 qmRB 2,7 qmRF stehen: 0,6 qmRGT

  • Liegenschaft: (unsichtbar, wird aus dem Zeichnungskopf ent- nommen)
  • Haus: (unsichtbar, wird aus dem Zeichnungskopf entnommen)
  • Ebene: (unsichtbar, wird aus dem Zeichnungskopf entnommen)
  • Raumnummer (nicht immer gleich „ID“ und „Ortskennung“ des Raumes): 133.01.25a
  • Raumbezeichnung (Nutzung): Chefarzt
  • Netto Fläche (Konstruktionsgrundfläche in m²) 23,50 qm
  • Nettoumfang (m) 18,67 mU
  • Lichte Raumhöhe (m) 2,56 mlH
  • Fensterfläche 3,2 qmFF
  • Türfläche 1,8 qmTF
  • Einstufung med. genutzter Räume nach DIN VDE 0100-710 Gruppe 1
  • Nutzung der HNF 6 gem. aktueller DIN 277 (9 Kategorien mit 96 Nutzungsarten) z.B. med. Raum allgemein - Chefarzt HNF 61.006

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  • Bodenbelag Fliesen
  • Reinigungsfläche Boden 23,50 qmRB
  • Glasfläche Fenster 2,7 qmRF
  • Glasfläche Türen 0,6 qmRGT

Kategorien der HNF 6 gem. DIN 277:

  • HNF 61 Raum mit allg. med. Ausstattung
  • HNF 62 Raum mit besonderer medizinischer Ausstattung
  • HNF 63 Raum für Diagnostik
  • HNF 64 Raum für operative Eingriffe Endo. u. Entb.
  • HNF 65 Raum für Strahlendiagnostik
  • HNF 66 Raum für Strahlentherapie
  • HNF 67 Raum für Physiotherapie und Rehabilitation
  • HNF 68 Bettenraum m. allgem. Ausstattung
  • HNF 69 Bettenraum mit besonderer Ausstattung
  1. Excel-Datenblöcke (inkl. Export aus CAD-Blöcken)

Jeder Auftragnehmer hat die physischen Komponenten seiner Leistung (Neu-/Umbauten, Neuinstallatio- nen, Änderungen und Erweiterungen an/in Gebäuden, Räumen, technischen Anlagen und Geräten) in ge- werkespezifischen Excel-Tabellen (sog. „Excel-Datenblöcke“) zu dokumentieren.

Dazu ist der tatsächliche nach Fertigstellung der Arbeiten vorliegende Revisionsstand in die Excel-Daten- blöcke einzupflegen. Ebenfalls sind die tatsächlich eingebauten Produkte einzupflegen, auch wenn die Vorgaben des Architekten/Fachplaners produktneutral ausgeschrieben wurden.

Dazu erhält jeder Auftragnehmer vom FM-Beauftragten die für sein Gewerk relevanten Excel-Datenblöcke ausgehändigt (Gesamtliste siehe Anlage 7):

  • für Neuanlagen leere Datenblöcke,
  • für bestehende Anlagen Datenblöcke mit dem Stand vor Auftragsausführung.

Die Blöcke werden vom FM-Beauftragten vorgegeben. Die Datei-Bezeichnung der elektronischen Datenblö- cke ist beizubehalten. Die Zellen des Excel-Datenblockes dürfen ausschließlich mit folgenden Zeichen ge- füllt werden: Buchstaben, Ziffern, Bindestrich, Unterstrich, Punkt.

ID-Nummern und Ortskennungen in Excel-Datenblöcken müssen mit den ID-Nummern und Ortskennungen der zugehörigen Objekte in den Zeichnungen übereinstimmen. D.h., es muss stets möglich sein, zu einer ID-Nummer im Excel-Datenblock das entsprechende Objekt in der Zeichnung zu finden – und umgekehrt.

Sofern vom AN ohnehin CAD-Blöcke verwendet werden, deren Inhalt und Feldreihenfolge (= Spaltenreihen- folge in der Excel-Datei) dem jeweils von der MUL-CT vorgegebenen Excel-Datenblock vollständig entspre- chen, brauchen nur die CAD-Blöcke in eine Excel-Datei exportiert werden und können – mit der korrekten Dateibezeichnung für Excel-Datenblöcke - als Excel-Datenblock abgegeben werden. Werden CAD-Blöcke für den Export in Excel genutzt werden, deren Inhalte oder Feldreihenfolge nicht den von der MUL-CT vorgegebene Excel-Datenblöcken entsprechen, so sind fehlende Angaben, abweichende Spaltenreihenfolgen oder „überschüssige“ Angaben nach dem Export zu ergänzen/zu bereinigen – so dass ein vollständiger Excel-Datenblock lt. MUL-CT-Vorgabe abgegeben wird.

(Hinweis: Alle Excel-Datenblöcke erhalten Sie ausfüllfertig als Excel-Datei per E-Mail oder per CD auf Anfor- derung bei Facilitymanagement@mul-ct.de.)

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Anlage 1 (Erläuterung zur Anlage 2 „Inhaltsverzeichnis“)

Welche Dokumente gehören in eine Bestands- und Revisionsdokumenta-

tion?

a Allgemeine Hinweise b Unterlagen zur Abnahme b 1. Behördliche Abnahmen, VdS-Abnahmen und SV-Prüfungen b 2. Gesamtplanung b 3. Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Bauteilen, Baustoffen und Anlagen b 4. Schall-, Wärme- und Brandschutznachweise b 5. Sonstiges c Bestands- und Revisionsunterlagen nach der Abnahme c 1. „Mitzuliefernde Unterlagen“ c 2. Gesamtplanung c 3. Baustellendokumentation c 4. Tragwerkplanung c 5. Technische Gebäudeausrüstung c 5.1 Heizung c 5.2 Lüftung (RLT-Anlagen) c 5.3 Sanitär c 5.4 Elektrotechnik mit Aufzugs- und Brandmeldeanlagen c 5.5 Aufzüge c 5.6 Kältetechnik c 5.7 Feuerlöscher c 5.8 Gebäudetechnik c 5.9 Technische Anlagen im Gastronomiebereich c 6.0 Allgemeines c 6.1 Entsorgungsnachweise/-Dokumentationen gem. Abfallrecht

(a) Allgemeine Hinweise

Grundsätzlich sind alle Ausführungs- und Montagepläne einzureichen sowie alle Dokumente, die für den Nachweis der Leistungen, Gewährleistung, Genehmigungen, Sicherheit, Unterhaltung sowie spätere Umän- derungs-, Ergänzungs- und Instandhaltungsarbeiten wichtig werden können.

Sämtliche Dokumente sind in ein Inhaltsverzeichnis gemäß Anlage 2 einzugliedern.

Es wird besonders darauf Wert gelegt, dass

  • Bedienungsanleitungen und Handbücher mit allgemeiner Anlagenbeschreibung zur Wartung aller Anlagen, Aggregate, Motoren, Maschinen, usw. (gewerkeweise) zur Schlussabnahme übergeben werden,
  • Handbücher so detailliert sind, dass der AG ohne weiteres Zutun in die Lage versetzt wird, vollstän- dige Wartungsverträge für alle Anlagen, Aggregate, Motoren, Maschinen, Fördereinrichtungen, Pumpen, usw. abschließen zu können. Hierbei sind Anzahl, Hersteller, Typ, Lage im Gebäude, War- tungsintervall, Wartungsanweisung, Ersatzteilliste, …. der zu wartenden Bauteile anzugeben,
  • Pflegeanleitungen aller Oberflächen (Böden, Natursteinflächen, usw.) übergeben werden,
  • Die Unterlagen, welche zum Nachweis der Ordnungsgemäßheit der Bauleistungen dienen, wie z.B. behördliche Abnahmen, Prüfung von Sachverständigen, Bauleitererklärung, Abschlussbericht des Prüfstatikers, Schall- und Wärmeschutznachweis zur Abnahme/Teilabnahme dem AG zur Prüfung zu übergeben werden,
  • Unterlagen zur stichprobenartigen Prüfung von Mess-, Prüf-, Druck- und Abgleichprotokollen aller TGA-Gewerke vor Abnahme übergeben werden,
  • Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Bauteilen, Baustoffen und Anlagen gesamt nach der Abnahme, im Zuge der Dokumentation übergeben werden,
  • Schall-, Wärme- und Brandschutznachweise gesamt nach der Abnahme, im Zuge der Dokumenta- tion übergeben werden

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(b) Unterlagen zur Abnahme

Zur Abnahme sind neben den vorher genannten Unterlagen noch folgenden Unterlagen zu übergeben:

b 1. Behördliche Abnahmen, VdS-Abnahmen und SV-Prüfungen

  • Behördliche Schlussabnahme und sonstige behördliche Abnahmen soweit behördlicherseits erfor- derlich
  • SV-Abnahme der Personen- und Lastaufzüge
  • RWA-Sachverständigenabnahme
  • SV-Abnahme der BMA
  • BMA-Abnahme durch örtliche Branddirektion
  • VdS-Abnahme der Sprinkleranlage (wenn vorhanden)
  • SV-Abnahme der Sicherheitsbeleuchtung
  • Abnahmeprüfung der Brandschutzklappen/Kabelschotts E-30 bis E-90, soweit erforderlich
  • Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger (Gastronomiebereiche)
  • SV-Abnahme der Elektroinstallation sowie der Blitzschutzanlage
  • SV-Abnahme der Lüftungs- und Entrauchungsanlagen
  • Abnahme Gewerbeaufsichtsamt (Gewerbeflächen)
  • Außenanlage Feuerwehr und Grünflächenamt
  • Anleiterversuch durch die Feuerwehr (falls gefordert)

b 2. Gesamtplanung

  • Originale aller für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlichen öffentlichrechtlichen Geneh- migungen, insbesondere die Baugenehmigung und evtl. Tekturgenehmigungen mit Anlagen
  • Übergabe der Mängelprotokolle aus der behördlichen Schlussabnahme mit Erledigungsvermerken
  • Schriftverkehr mit Behörden, soweit nicht bereits früher übergeben
  • Boden- und Trinkwasseranalyse (falls gefordert)
  • Bescheinigung über die Altlastenfreiheit des Grundstücks
  • Beweissicherungsunterlagen (nach der Abnahme, im Zuge der Dokumentation)
  • Allgemeine Einweisung der Hausverwaltung in die Benutzung des Gebäudes und der Außenanla- gen

b 3. Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Bauteilen, Baustoffen und Anlagen (gesamt nach der Abnahme, im Zuge der Dokumentation)

  • B II Zwischen- und Abschlussbericht
  • Würfeldruckprüfungen von Beton
  • Eignungsnachweise für das Schweißen von Betonstahl
  • Datenblätter gemäß Bauproduktenrichtlinie für alle zur Verwendung kommenden Produkte
  • Mess-, Prüf-, Druck-, Abgleichsprotokolle für alle TGA-Gewerke
  • Großer Schweißnachweis

b 4. Schall-, Wärme- und Brandschutznachweise (gesamt nach der Abnahme, im Zuge der Dokumentation)

  • Schallschutznachweise für alle im Vertrag vorgegebenen
  • Eigenschaften/Werte, stichprobenartige Messprotokolle der Regeldetails (z.B. Fassade, Trenn- wandanschluss Fassade, …) werden nach Möglichkeit vor Abnahme überreicht.
  • Wärmeschutznachweis und Brandschutznachweis jeweils nach den ausgeführten Qualitäten

b 5. Sonstiges

  • Schließplan mit Sicherungskarte
  • Fluchtwegepläne und Brandschutzordnungen

(c) Bestands- und Revisionsunterlagen nach der Abnahme

Folgende Bestands und Revisionsunterlagen sind innerhalb von 8 Wochen nach Abnahme zu übergeben:

c 1. „Mitzuliefernde Unterlagen“

Gemäß VOB Teil C, wie z.B. Montagepläne, Werkstattzeichnungen, Stromlaufpläne, Stücklisten, ….

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c 2. Gesamtplanung

  • Werk- und Detailplanung des Architekten M 1:50 bis 1:1 sowie Bestandsgrundrisse je Geschoss, M 1:100
  • Werk- und Detailplanung der TGA-Planer M 1:50 bis 1:1 (siehe auch die folgende Einzelaufstellung TGA)
  • Montage- und Werkstattzeichnungen der ausführenden Unternehmen
  • Überarbeitete Baubeschreibung mit Eintragungen von Abweichungen zu der vertragsgegenständli- chen Leistung
  • Planung der endgültigen Raumaufteilung und der haustechnischen Ausstattung der Mietbereiche sowie die Mieterbaubeschreibungen (Belegungsplanung).
  • Aufmaßplanung der Mietflächen

c 3. Baustellendokumentation

  • Bautagebücher, Absteckskizzen und Vermessungsprotokolle sowie eine Auflistung aller ausfüh- renden Firmen mit Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner.

c 4. Tragwerkplanung

  • Statische Berechnungen mit Positionsplänen und Anlagen (Grünexemplare)
  • Ausführungsplanung: o Bewehrungspläne (Grünexemplare) o Stahlbaupläne (Grünexemplare) o Schal- und Positionspläne
  • Protokolle der Bewehrungsabnahmen des Prüfingenieurs bzw. der Bauleitung des GU
  • Fassadenstatik
  • Baugrundgutachten

c 5. Technische Gebäudeausrüstung c 5.1 Heizung

  • Bestandszeichnung (farbig)
  • Anlagenschema
  • Strangschema
  • Ersatzteilliste für Druckhaltung, Pumpen, Mess-, Steuerungs- und Regelgeräte
  • Funktions-, Bedienungs- und Betriebsanleitungen für Umformer, Druckhaltung und Regelgeräte
  • Funktions- und Stromlaufplan der Steuerungsanlage (Heizungssteuerungsschrank)
  • Wartungsanleitungen für alle Aggregate und Geräte
  • Auflistung und Übergabe der Wartungsverträge
  • Protokolle über die Einweisung des Bedienungspersonals (Hausmeister)
  • Unternehmererklärung zur Heizungsanlagenverordnung
  • Auflistung der Wärmezähler, KW-Zähler, Einbauorte, Ablauf Eichfrist
  • Wärmebedarfsrechnung nach DIN 4701
  • Rohrnetzberechnungen mit Auslegung von Pumpen, Regelventilen, Ausdehnungsgefäßen, etc.

c 5.2 Lüftung (RLT-Anlagen)

  • Bestandszeichnungen (farbig) für Lüftungs- und Entrauchungsanlagen
  • Anlagenschema
  • Protokolle über die Einweisung des Wartungs-/ Bedienungspersonals (Hausmeister, Betreiber)
  • Übersichts- und Anschlusspläne für MSR-Anlagen
  • Funktions- und Stromlaufpläne der Steuerungsanlagen
  • Ersatzteillisten für Lüftungs- und kältetechnische Geräte
  • Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau und die Funktion der Brandschutzklappen
  • Wartungsanleitung mit Angabe der Intervalle
  • Kopien von vorgeschriebenen Prüfbescheinigungen und Werksattesten
  • Kanalberechnung

c 5.3 Sanitär

  • Bestandszeichnungen (farbig)
  • Anlagen- und Strangschemen

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  • Ersatzteilliste
  • Protokolle über die Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals (Hausmeister, Betreiber)
  • Funktions- und Betriebsanleitung für alle Geräte
  • Funktions- und Stromlaufpläne der Druckerhöhungsanlage
  • Auflistung und Übergabe der Wartungsverträge
  • Zusammenstellung der wichtigsten technischen Daten
  • Wartungsanleitungen mit Angabe der Intervalle
  • Kopien vorgeschriebener Prüfbescheinigungen und Werksatteste
  • Spülprotokolle der Grundleitungen
  • Rohrnetzberechnung Bewässerung nach DIN 1988
  • Rohrnetzberechnung Entwässerung nach DIN 1986

c 5.4 Elektrotechnik mit Aufzugs- und Brandmeldeanlagen

  • Bestandszeichnungen (farbig), z.B. für: o 1. Antennenanlage o 2. Blitzschutzanlage o 3. Tür- und Gegensprechanlage o 4. Sonnenschutzanlage o 5. Telefonanlage o 6. Brandmeldeanlage o 7. Aufzugsanlagen
  • Übersichtsschaltpläne gemäß DIN 40719
  • Schaltungsunterlagen für alle Verteilungen (NSHV, Unterverteilungen, …) o 1. Deckblatt o 2. Inhaltsverzeichnis o 3. Außenansichts- und Innenansichtsplan o 4. Stromlaufpläne o 5. Klemmenpläne
  • Bedienungs- und Wartungsanweisungen für sicheren und wirtschaftlichen Betrieb aller Anlagen, wie z.B.: o 1. BMW o 2. GLT o 3. Notstrom/-batterie
  • Einweisung des Bedienungspersonals mit Protokoll
  • Protokoll bzw. Bescheinigung über Mängelfreiheit der Anlage, lt. VOB/B § 12
  • Auflistung und Übergabe der Wartungsverträge
  • Stromlaufpläne
  • Detaillierte Unterlagen über Brandmelde- und Rauchabzugsanlagen
  • Nachweis der ausreichenden Trafomessung
  • Auflistung der Strom- und Zwischenzähler mit Angabe der Zuordnung und Einbauorte
  • Prüfbericht über den sicherheitstechnischen Zustand der elektrischen Anlagen und Einrichtungen
  • Übergabeberichte und Prüfprotokolle gemäß VDE 010 Teil 600, insbesondere Prüf- und Messpro- tokolle für Blitzschutz und Potentialausgleich

c 5.5 Aufzüge

  • Statischer Nachweis der tragenden Gebäudeteile
  • Lage der Triebwerksräumlichkeiten
  • Ausführungspläne
  • Funktionsbeschreibung
  • Ausstattungsbeschreibung
  • Verkehrsberechnung
  • v-t-Diagramm

c 5.6 Kältetechnik

  • Bestandszeichnungen, M 1:50 (farbig)
  • Abnahmeprüfung (-protokolle)
  • Funktions- und Betriebsanleitung für alle Geräte
  • Stromlaufpläne
  • Ersatzteillisten

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  • Zusammenstellung der wichtigsten technischen Daten
  • Anlagen- und Strangschemen
  • Stückliste für alle Mess-, Steuer- und Regelgeräte
  • Wartungsanleitungen
  • Rohrnetzberechnung Kälte
  • Kühllastberechnung
  • Fachunternehmerbescheinigung für Kälteinstallation

c 5.7 Feuerlöscher

  • Aufstellung über Anzahl, Größe und Löschmittel der Löscher
  • Übersichtsplan Standorte der Löscher
  • Übergabe Wartungs- und Prüfvertrag

c 5.8 Gebäudetechnik

  • Anlagen- und Funktionsbeschreibung
  • Datenpunktlisten
  • Grafikbilder
  • Regelschema
  • Stromlaufpläne nach DIN EN 61082-1 und -2
  • Automationsstations-Belegungspläne einschließlich Adressierung
  • Anschlussplan mit Eintragung der Standorte der Bedieneinrichtungen und Informationsschwer- punkte
  • Ersatzteillisten
  • Bedienungsanleitungen und Wartungshinweise
  • Projektspezifische Programme und Daten auf Datenträgern
  • Protokoll über die Einweisung von Bedienpersonal
  • Vorgeschriebene Werke- und Prüfbescheinigungen

c 5.9 Technische Anlagen im Gastronomiebereich

  • Bestandszeichnungen, M 1:50 (farbig)
  • Abnahmeprüfung (-protokolle)
  • Funktions- und Betriebsanleitung für alle Geräte
  • Stromlaufpläne
  • Ersatzteillisten
  • Zusammenstellung der wichtigsten technischen Daten
  • Wartungsanleitungen

c 6.0 Allgemeines

  • Auflistung von Reservematerialien

c 6.1. Entsorgungsnachweise/-Dokumentationen gem. Abfallrecht (u.a. Nachweisverordnung und Gewerbeabfallverordnung)

  • Begleitscheine (im Original bzw. in Kopie)
  • Einzelentsorgungsnachweise (in Kopie zu o. g. Begleitscheinen)
  • Nachweis der Abfallmassen (in Kopie zu o. g. Begleitscheinen)
  • Übernahmescheine (im Original bzw. in Kopie) für die Entsorgung gefährlicher Abfälle
  • Sammelentsorgungsnachweise (in Kopie zu o. g. Übernahmescheinen)
  • Nachweis der Abfallmassen (in Kopie zu o. g. Übernahmescheinen)
  • GewAbfV-Dokumentation für Bau- und Abbruchabfälle gem. Abschnitt 3 der Gewerbeabfallver- ordnung (Nachweis der Einhaltung der GewAbfV zur Abfallgetrennthaltung, Entsorgung/-Recyc- ling sowie Zuführung bestimmter Abfälle zu Vorbehandlungs- und/oder Aufbereitungsanlagen)

§ 8 Getrennte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (1) 1- Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen haben die folgenden Abfallfraktionen jeweils getrennt zu sammeln, zu befördern und nach Maßgabe des § 8 Absatz 1 und § 9 Absatz 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 16 MUL-CT

oder dem Recycling zuzuführen:

  1. Glas (Abfallschlüssel 17 02 02),
  2. Kunststoff (Abfallschlüssel 17 02 03),
  3. Metalle, einschließlich Legierungen (Abfallschlüssel 17 04 01 bis 17 04 07 + 17 04 11),
  4. Holz (Abfallschlüssel 17 02 01),
  5. Dämmmaterial (Abfallschlüssel 17 06 04),
  6. Bitumengemische (Abfallschlüssel 17 03 02),
  7. Baustoffe auf Gipsbasis (Abfallschlüssel 17 08 02),
  8. Beton (Abfallschlüssel 17 01 01),
  9. Ziegel (Abfallschlüssel 17 01 02) und
  10. Fliesen und Keramik (Abfallschlüssel 17 01 03).

2- Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen können eine getrennte Sammlung weite- rer Abfallfraktionen und eine weitergehende getrennte Sammlung innerhalb der in Satz 1 genann- ten Abfallfraktionen vornehmen. 3- Das Vermischungsverbot für gefährliche Abfälle des § 9a des Kreislaufwirtschaftsgeset- zes auch in Verbindung mit § 15 Absatz 3 Satz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bleibt unberührt.

(2) 1- Die Pflichten nach Absatz 1 Satz 1 entfallen, soweit die getrennte Sammlung der jeweiligen Abfallfraktion technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. 2- Technisch nicht möglich ist die getrennte Sammlung insbesondere dann, wenn für eine Aufstel- lung der Abfallbehälter für die getrennte Sammlung nicht genug Platz zur Verfügung steht. 3- Die getrennte Sammlung der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 8, 9 und 10 genannten mineralischen Abfälle ist insbesondere auch dann technisch nicht möglich, wenn sie aus rückbaustatischen o- der rückbautechnischen Gründen ausscheidet. 4- Die getrennte Sammlung ist dann wirtschaftlich nicht zumutbar, wenn die Kosten für die ge- trennte Sammlung, insbesondere auf Grund einer hohen Verschmutzung oder einer sehr geringen Menge der jeweiligen Abfallfraktion, außer Verhältnis zu den Kosten für eine gemischte Samm- lung und eine anschließende Vorbehandlung oder Aufbereitung stehen. 5- Kosten, die durch nicht durchgeführte aber technisch mögliche und wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen des selektiven Abbruchs und Rückbaus hätten vermieden werden können, sind bei der Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit von den Kosten für die getrennte Sammlung abzu- ziehen.

(3) 1- Erzeuger und Besitzer haben die Erfüllung der Pflichten nach Absatz 1 Satz 1 oder, im Fall der Abweichung von diesen Pflichten, das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 2 zu doku- mentieren. 2- Die Dokumentation ist wie folgt vorzunehmen:

  1. für die getrennte Sammlung durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege, wie Liefer- oder Wiegescheine oder ähnliche Dokumente,
  2. für die Zuführung der getrennt gesammelten Abfälle zur Verwertung durch eine Erklä- rung desjenigen, der die Abfälle übernimmt, wobei die Erklärung dessen Namen und An- schrift sowie die Masse, die Verwertungsart und den beabsichtigten Verbleib des Abfalls zu enthalten hat, und
  3. für das Abweichen von der Pflicht zur getrennten Sammlung durch eine Darlegung der technischen Unmöglichkeit oder der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit. -> Die Pflichten nach den Sätzen 1 bis 3 gelten nicht für Bau- und Abbruchmaßnahmen, bei denen das Volumen der insgesamt anfallenden Abfälle 10 Kubikmeter nicht überschreitet.

[Hinweise: Hierbei beziehen sich die 10 Kubikmeter auf das gesamte Bauprojekt – z. B. gesamtes Abfallvolumen beim Umbau der Zentralen Notaufnahme). Die Getrennthaltungspflicht gem. § 8 GewAbfV bleibt von dieser 10 Ku- bikmeter-Ausnahmeregelung unberührt (Pflicht zur Getrennthaltung bleibt weiterhin bestehen!).]

§ 9 Vorbehandlung und Aufbereitung von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (1) 1- Entfallen die Pflichten nach § 8 Absatz 1 unter den Voraussetzungen des § 8 Absatz 2 sind Erzeuger und Besitzer der nicht getrennt gehaltenen Abfälle verpflichtet,

  1. Gemische, die überwiegend Kunststoffe, Metalle, einschließlich Legierungen, oder Holz enthalten, unverzüglich einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen und
  2. Gemische, die überwiegend Beton, Ziegel, Fliesen oder Keramik enthalten, unverzüglich einer Aufbereitungsanlage zuzuführen.

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2- In den Gemischen nach Satz 1 dürfen Glas, Dämmmaterial, Bitumengemische und Baustoffe auf Gipsbasis nur enthalten sein, soweit sie die Vorbehandlung oder Aufbereitung nicht beeinträchtigen oder verhindern. 3In den Gemischen nach Satz 1 Nummer 1 dürfen zudem Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik nur enthalten sein, soweit sie die Vorbehandlung nicht beeinträchti- gen oder verhindern.

(2) 1- Erzeuger und Besitzer von Gemischen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 haben sich bei der erstmaligen Übergabe von dem Betreiber der Aufbereitungsanlage in Textform bestätigen zu las- sen, dass in der Aufbereitungsanlage definierte Gesteinskörnungen hergestellt werden. 2- Beauftragt ein Erzeuger oder Besitzer einen Beförderer mit der Anlieferung dieser Gemische, so ist dieser verpflichtet, die Bestätigung einzuholen. 3- Der Beförderer teilt dem Erzeuger oder Besitzer unverzüglich nach dem Erhalt der Bestätigung mit, ob in der Anlage definierte Gesteinskörnungen hergestellt werden. 4- Für Erzeuger und Besitzer von Gemischen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 gilt § 4 Absatz 2 entsprechend.

(3) 1- Erzeuger und Besitzer von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (Abfallschlüssel 17 09 04) haben diese unverzüglich entweder einer Vorbehandlungs- oder einer Aufbereitungsanlage zuzu- führen. 2- Im Fall der Zuführung zu einer Vorbehandlungsanlage gilt § 4 Absatz 2 und im Fall der Zufüh- rung zu einer Aufbereitungsanlage gilt Absatz 2 entsprechend.

(4) 1- Die Pflicht zur Zuführung nach Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 entfällt, soweit die Be- handlung der Gemische in einer Vorbehandlungs- oder Aufbereitungsanlage technisch nicht mög- lich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. 2- Die Behandlung ist dann wirtschaftlich nicht zumutbar, wenn die Kosten für die Behandlung der Gemische und die anschließende Verwertung außer Verhältnis zu den Kosten für eine Verwertung stehen, die keine Vorbehandlung oder Aufbereitung erfordert.

(5) Entfällt die Pflicht nach Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 unter den Voraussetzungen des Absatzes 4, so haben Erzeuger und Besitzer die Gemische von anderen Abfällen getrennt zu hal- ten und unverzüglich vorrangig einer ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen sonstigen Verwertung zuzuführen.

(6) 1- Erzeuger und Besitzer haben die Erfüllung der Pflicht nach Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 oder, im Fall der Abweichung von dieser Pflicht, das Vorliegen der Voraussetzun- gen nach Absatz 4 und die Einhaltung der Pflicht nach Absatz 5 zu dokumentieren. 2- Die Dokumentation kann insbesondere durch Lagepläne oder Lichtbilder, Praxisbelege, wie Lie- fer- oder Wiegescheine, Entsorgungsverträge oder Nachweise desjenigen, der die zuzuführenden Abfälle übernimmt, erfolgen.

-> Die Pflichten nach den Sätzen 1 bis 3 gelten nicht für Bau- und Abbruchmaßnahmen, bei denen das Volumen der insgesamt anfallenden Abfälle 10 Kubikmeter nicht überschreitet.

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Anlage 2

Inhaltsverzeichnis für Dokumentationen

Alle Dokumente sind in das untenstehende Inhaltsverzeichnis in den jeweils sachlich passenden Unterglie- derungspunkt einzuordnen. Sind für Dokumente keine passenden Gliederungspunkte vorhanden, so sind diese unter dem passenden Hauptgliederungspunkt an das Ende der dort vorhandenen Untergliederungs- punkte anzufügen, mit fortlaufender Nummer zu beziffern und eine geeignete Überschrift zu wählen. Be- zeichnung und Zuordnung aller in Anlage 2 aufgeführten Gliederungspunkte darf nicht verändert werden.

Die Abschnitte 0. u. 1. sind (1.5 bis 1.10 soweit zutreffend) stets vollständig zu füllen. Unter 1.5 bis 1.10 ist ggf. eine Erklärung einzufügen, dass keine Bearbeitung erfolgte.

Hauptgliederungspunkte des Inhaltsverzeichnisses (zur besseren Übersicht)

  1. Erklärungen zur Dokumentation
  2. Verzeichnisse (VZ)
  3. Anlagen- und Funktionsbeschreibungen (AB)
  4. Bau- und Ausstattungsbeschreibungen (BB)
  5. Fabrikatslisten (FL)
  6. Ersatz- und Verschleißteillisten (EL)
  7. Datenblätter (DA)
  8. Bedienungsanleitungen (BA)
  9. Wartungs- und Pflegeanleitungen (WA)
  10. Prüf- und Abnahmebescheinigungen - gesetzlich (PG)
  11. Prüf- und Abnahmebescheinigungen - nicht gesetzlich (PN)
  12. Protokolle und Prüfberichte von Inbetriebnahmen (PI)
  13. Einweisungsprotokolle (EP)
  14. Nachweise allgemeiner Art (NA)
  15. Materialnachweise (MA)
  16. Prüfzeugnisse, Bauartzulassungen, Zertifikate (PZ)
  17. Sicherheitsdatenblätter (SD)
  18. Berechnungen (BE)
  19. Bestands- u. Revisionspläne sowie dazugehörige Werkstatt- und Montagezeichnungen (GR; UE; DS; AN; SN; DE; SC; SR; SP; DA)
  20. CAD und Datendokumentation (DA)
  21. Medizinproduktegesetz/ Betreiberverordnung
  22. Entsorgungsnachweise/-Dokumentationen gem. Abfallrecht

Inhaltsverzeichnis komplett (Haupt- und Untergliederungspunkte)

0 Erklärungen zur Dokumentation 0.1 Konformitätsbestätigung des AN zu den gelieferten Bestandsdaten 0.2 Prüfbestätigung des Fachplaners / Bauüberwachers zur Dokumentation 0.3 Übergabenachweise zur Dokumentation 0.4 Prüfprotokolle der MUL-CT

  1. Verzeichnisse (VZ) 1.1 Inhaltsverzeichnis der gesamten Dokumentation 1.2 Inhaltsverzeichnis der abgegebenen Datenträger 1.3 Adressliste aller beteiligten Firmen 1.4 Planverzeichnis der Dokumentation (mit Kennzeichnung der Pläne, die vom AN erstellt/bearbeitet wurden) 1.5 Liste aller bearbeiteten Layer (tabellarisch den Zeichnungen zugeordnet) 1.6 Liste aller neu vergebenen ID’s inkl. Zuordnung der Anlagen 1.7 Liste aller bearbeiteten CAD-Blöcke 1.8 Papierausdruck der Inhalte (Attribute) aller bearbeiteten CAD-Blöcke 1.9 Liste aller bearbeiteten Excel-Datenblöcke 1.10 Papierausdruck der Inhalte aller übergebenen Excel-Datenblöcke

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 19 MUL-CT

  1. Anlagen- und Funktionsbeschreibungen (AB) 2.1 Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung, Garantiewerte, Betriebsdaten, Installationsdaten, Anlagenspezifische Merkmale

  2. Bau- und Ausstattungsbeschreibungen (BB) 3.1 Bau und Ausstattungsbeschreibungen, Leistungsverzeichnisse 3.2 Farbmuster

  3. Fabrikatslisten (FL) 4.1 Liste zum Einsatz gekommener Reinigungsmittel 4.2 Artikelbezeichnung mit Angabe der Nenndaten wie Leistungen, Spannungen, Größe etc.: Anschrift und Tel. Nr. des Herstellers; Bestell - Nr. des Artikels beim jeweiligen Hersteller

  4. Ersatz- und Verschleißteillisten (EL) 5.1 ähnlich Fabrikatsliste zzgl. vorgeschlagene Stückzahlen und voraussichtliche Standzeiten

  5. Datenblätter (DA) 6.1 Technische Datenblätter (z.B. aus Produktkatalogen) 6.2 Stoffblätter der Reinigungsmittel

  6. Bedienungsanleitungen (BA) 7.1 Bedienungsanleitungen

  7. Wartungs- und Pflegeanleitungen (WA) 8.1 Wartungsanleitungen 8.2 Pflegeanleitungen

  8. Prüf- und Abnahmebescheinigungen - gesetzlich (PG) 9.1 Rechtsverbindliche Bauabnahme nach §12 VOB/B, Technische Bauabnahme nach §15 Abs. 2, Rohbauabnahmebescheinigung (Brandschutz VDS) 9.2 Abnahme-Protokoll der Gewerbeaufsicht über Funktion (z.B. Todmann Schaltung) 9.3 Bescheinigung Feuermeldehauptanschluss 9.4 Abnahmebescheinigung des vorbeugenden Brandschutzes (Brandschutzbehörde / Branddirektion) 9.5 TÜV Abnahme Unterlagen 9.6 Herstellernachweis und Abnahmeprüfung (z.B. TÜV) der Blitzschutzanlage (bei VStätt VO durch Sachverständigen) 9.7 Herstellernachweis und TÜV Gutachten für Aufzüge 9.8 TÜV-Abnahme (oder amtlich zugelassener Sachverständiger) von Notstromanlagen 9.9 VDS Abnahme von Notstromversorgungsanlagen 9.10 TÜV-Abnahme der Sicherheitsbeleuchtung 9.11 TÜV-Abnahme der Aufzugsanlagen 9.12 Abnahme Hausanschluss, Fernheizung und Übergabestation durch EVU 9.13 Genehmigte Entwässerungsgesuche mit Zeichnungen. inkl. Nachträgen, Befreiungsanträgen und Dispensen 9.14 Nachweis über die Ergiebigkeit der Hydranten (Sachverständiger) 9.15 Funktionsfähigkeit der Löschwasserentnahmestellen (Sachverständiger 9.16 Sachkundigen oder Sachverständigenprüfung für Handfeuerlöscher 9.17 Prüf- und Abnahmebescheinigung für Rauchmeldeanlagen 9.18 Abnahmebescheinigung des Energieversorgungsunternehmens 9.19 Abnahmebescheinigung der Elektroinstallation (bei VStätt VO und geschlossenen Großgargen durch Sachverständigen) 9.20 Abnahmebescheinigung über die Notbeleuchtung/Notstrom (bei VStätt VO Sachverständiger) 9.21 Abnahmebescheinigung über die Brandmeldeanlage (bei VStätt VO Sachverständiger) 9.22 Blitzschutzprüfbuch für Wiederholungsprüfungen 9.23 Raumübergabeprotokoll mit EVU und 1 oder Stationsbaufirma der Umspann- u. Trafoanlagen 9.24 EVU-Abnahme der Umspann- und Trafoanlagen 9.25 Bauaufsichtlichte Rohbauabnahme bei Umspann- und Trafoanlagen 9.26 Aufzugsbücher 9.27 Gewährleistungsbescheinigung für Lüftungsantagen (bei VStätt VO und mech. Lüftung der Garagen durch Sachverständigen)

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 20 MUL-CT

9.28 Gewährleistungsbescheinigung über die lüftungs- technische Anlage einschließlich Brandschutzabschlüsse (L 30, L 60, L 90) 9.29 Sachverständigenbescheinigung für CO Warnanlagen in Garagen 9.30 Bauartzulassung, Nachweis der Funktionsfähigkeit der RW A/RA/WA (bei VStätt VO Sachverständiger) 9.31 Bestätigung des Verbandes der Sachversicherer für die Installationspläne sowie das gesamte Sprinklerpaket zum Erreichen des max. Löschrabatts

  1. Prüf- und Abnahmebescheinigungen - nicht gesetzlich (PN) 10.1 Abnahmebescheinigung durch Prüfstatiker 10.2 Gutachterlicher Abnahmebericht (während und nach Fertigstellung der Dachabdichtung) 10.3 Abnahmebescheinigungen durch Gutachter Bauphysik (Schlussbericht) 10.4 Prüf -und Abnahmebescheinigung für Empfangsantennenanlagen 10.5 Abnahmebescheinigung über die Warnanlage (Hausanlage)

  2. Protokolle und Prüfberichte von Inbetriebnahmen (PI) 11.1 Messergebnisse für Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz 11.2 Ergebnisprotokolle der Zwischenabnahmen Entwässerungskanalarbeiten 11.3 Protokolle der Verfüllung der Rohrleitungsgräben 11.4 Protokoll über Durchspülen der Leitungen / Prüfung auf Wasserdichtigkeit 11.5 Druck- und Prüfprotokolle 11.6 Protokolle über Unfallschutz-/ Sicherheitseinrichtungen 11.7 Gründungssohlen -Abnahme durch Bodengutachter 11.8 Funktionstests, Probebetrieb inkl. Leistungsmessungen, Grobregulierungen 11.9 Protokolle über Inbetriebnahmen (Funktionstests, Probebetrieb) von technischen Anlagen einschließlich Leistungsmessungen, soweit sie für eine ordnungsgemäße Feststellung der Garantiewerte, Einregulierung und Funktion der Anlage erforderlich sind 11.10 Protokolle Dichtigkeitsproben 11.11 Protokolle der Abnahmeprüfungen, einschließlich der nach VBG 20 vorgeschriebenen Sicherheits- maßnahmen 11.12 Protokolle über alle im Rahmen der Einstellungsarbeiten durchgeführten Messungen mit Ist- und Sollwerten einschließlich der Betriebspunkte in den Pumpenkennlinien 11.13 Protokolle Wasserdichtheitsprüfung für Entwässerungsleitungen 11.14 Protokolle über das Abdrücken und Spülen des Rohrnetzes der Trinkwasserversorgung 11.15 Protokolle Rauchproben 11.16 Protokolle über alle im Rahmen der Einstellungsarbeiten durchgeführten Messungen mit Ist- und Sollwerten 11.17 Protokolle über alle im Rahmen der Inbetriebnahmearbeiten durchgeführten Messungen mit Ist- und Sollwerten 11.18 Protokolle über VDE gerechte Elektro- Verkabelung 11.19 Protokolle über Unfallschutz /Sicherheitseinrichtungen 11.20 Messprotokoll Blitzschutzanlagen 11.21 Funktionsatteste der einzelnen Blitzschutzanlagen 11.22 Überwachungs- und Prüfberichte von Umspann- und Trafoanlagen 11.23 Dokumentation der Messwerte der Abgas- und Schallimmissionen von Notstromversorgungsan- lagen 11.24 Protokoll der Beleuchtungsdichtemessung 11.25 Vorlage eines vollständigen Prüfprotokolls aller GL T Funktionen durch die Errichterfirma als Basis für die Abnahme der Anlage 11.26 Abnahmemessungen und Wirkungsgradnachweise 11.27 Protokolle über Freischaltungen 11.28 Protokolle über die nach VDE 0100 vorgeschriebenen Isolationsmessungen und Überprüfung der Schutzmaßnahmen 11.29 Einstellwerte von Heizkörperventilen und Drosselarmaturen

  3. Einweisungsprotokolle (EP) 12.1 Einweisungsprotokolle

  4. Nachweise allgemeiner Art (NA) 13.1 Fachunternehmererklärung 13.2 Schweißnachweis

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 21 MUL-CT

13.3 Zulassung als Errichterunternehmen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gemäss VDE- Bestimmungen 13.4 Herstellerüberwachungsberichte 13.5 Herstellernachweis für Heizungsanlagen 13.6 Errichterbestätigung, dass alle Baugenehmigungsauflagen, Verarbeitungsrichtlinien und Regeln der Technik eingehalten wurden 13.7 Gewährleistungsbescheinigung der Sanitärinstallation 13.8 Bautagesberichte vom Auftragnehmer (im Original an den Auftraggeber und als Kopie an die je- weilige Bauleitung)

  1. Materialnachweise (MA) 14.1 Materialnachweise / Lieferscheine / Bestellungen; Material (Steine) Nachweis: Rohdichte, Druck- festigkeit, Biegezugfestigkeit, Abriebfestigkeit, Wasseraufnahme, Farbbeständigkeit, Beständig- keit gegen aggressive Stoffe 14.2 Eignungs- und Güteüberwachung / Überwachungs- / Prüfberichte u.a. für Verglasung, Wärme, Sonnen- / Schallschutz, Profile 14.3 Grenzwertmuster Eloxal / Beschichtung 14.4 Prüfzeugnisse für Materialien der Werksteinfassade (Befestigung / Unterkonstruktion, Dämmung, Kleber, Werksteine wie z.B. Natur, Beton) 14.5 Materialnachweis für Rohdichte, Druckfestigkeit, Biegezugfestigkeit, Abriebfestigkeit, Wasserauf- nahme, Farbbeständigkeit, Beständigkeit gegen aggressive Stoffe 14.6 Nachweis der Nichtbrennbarkeit der Dämmung 14.7 Herstellernachweise für Kessel- und Boilerdämmungen

  2. Prüfzeugnisse, Bauartzulassungen, Zertifikate (PZ) 15.1 Türzulassungen 15.2 Zuschlagstoffe, Bindemittel, Mörtel, Fertigmischgüter, Verzögerer, Beschleuniger, Fließmittel und Haftbrücke 15.3 Statistische Nachweise (ggf. geprüft) für Verankerung 15.4 Nachweis der Beanspruchungsgruppe 15.5 Nachweis der Ausbruchfestigkeit der Ankerlöcher 15.6 Dübelauszugsversuche 15.7 Eignungsnachweise von Dämmstoffen bei technischen Anlagen (z.B. keine Faserdämmstoffe ungeschützt im Bereich von Lüftungsströmen 15.8 Nachweise bei Dämmung von technischen Anlagen über Dämmdicke, Material, Qualität, Blechdicke u.a. 15.9 Prüf- und Abnahmebescheinigungen /Bauartzulassungen 15.10 Anerkennungen des Verbandes der Sachversicherer für die verwendeten Anlagenteile 15.11 Prüfprotokolle von anerkannten, neutralen Fachinstituten bezüglich der Beanspruchungsgruppe für Fensterkonstruktionen, Fugendurchlässigkeit, Schlagregendichtigkeit und Verhalten bei Wind- belastungen 15.12 Zertifikate z.B. betreffs Managementsystem (ISO 9001, ISO 14001, ISO 50001, OHSAS 18001)

  3. Sicherheitsdatenblätter (SD) 16.1 Sicherheitsdatenblätter der wesentlichen eingebauten Stoffe zum Nachweis, dass keine giftigen oder gesundheitsschädlichen Stoffe eingebaut wurden (für die baubegleitend bereits übergebenen Sicherheitsdatenblätter der entsprechende Nachweis) 16.2 Umweltverträglichkeitsbescheinigung

  4. Berechnungen (BE) 17.1 Berechnungen 17.2 Berechnung des Wärmebedarfs 17.3 Heizflächenberechnung 17.4 Rohrnetzberechnung 17.5 Rohrdimensionierung 17.6 Auslegung von Wärmetauschern, Behältern und Regelarmaturen 17.7 Berechnung der Rohrleitungsquerschnitte für die Schmutz-, Regen- und Brauchwasserleitungen sowie der Pumpen und Hebeanlagen

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 22 MUL-CT

  1. Bestands- und Revisionspläne sowie dazugehörige Werkstatt und Montagezeichnungen (GR; UE; DS; AN; SN; DE; SC; SR; SP; DA) 18.1 Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Deckenplänen jeweils 1:50 mit Kennzeichnung der Räume. mit Angaben über Art. Lage und Größe von Einrichtungen, Rohren und Schächten etc. einschließlich der projekt- und gewerkespezifischen Bezeichnungssystematik 18.2 Massen-, Profil-, Aushubplan (NN Ist Höhen) 18.3 Auffüllungen (Lage, Art, Dicke) 18.4 Höhenkontrollergebnis 18.5 Ergebnisse der Kontrolle der Höhenlage/Höhenkote (Setzungskontrollen) 18.6 Einmessplan und Prüfung, Prüfung durch zugelassenen Vermessungsingenieur 18.7 Bestandspläne mit Angabe des Abdichtungsaufbaus 18.8 Schaubild (Funktionsschema) in Technikräumen 18.9 Übersichtsplan Feuerschutzklappen 18.10 Anlagenschemata 18.11 Aufbauplan 18.12 Schemazeichnungen / Stangpläne 18.13 Betriebsprogramme 18.14 Grundrisspläne für Kabeltrassen und Steuerschränke 18.15 Schemaplan Blitzschutz 18.16 Front- und Innenansichten und Belegungspläne von Steuerschränken und Automatisierungsstati- onen, Schnitte mit Gerätelage und konstruktivem Aufbau 18.17 Bauschaltplan / Klemmplan 18.18 Installationsplan 18.19 Kabellisten, Datenpunkte 18.20 Stromlaufplan 18.21 Übersichtsschaltplan 18.22 Stücklisten 18.23 Schlitz- und Durchbruchspläne für sämtliche Einbauteile 18.24 Freianlagen- Außenanlagenpläne M 1:100 oder M 1:200 mit Angabe der Bezugspunkte: Außenan- lagen -Details (wesentliche); Feuerwehrlageplan und Zufahrtslageplan für Lieferanten bzw. exter- nen Firmen 18.25 Raumlisten in Papier 18.26 Fensterachslisten in Papier 18.27 Türlisten in Papier

  2. CAD und Datendokumentation (DA) gem. Abschnitt 5 19.1 Datenträger mit lt. Abschnitt 5.2 geforderten Inhalten in geeigneter Schutzhülle

  3. Medizinproduktegesetz / Betreiberverordnung (ergänzt durch Biomedizin) 20.1 CE -Zeichen mit Nummer der „Benannten Stelle“ 20.2 Konformitätserklärung 20.3 Prüfbescheinigung über EMV und andere relevante Messprotokolle 20.4 Angabe der Risikoklasse nach MPG 20.5 Angabe der Prüflisten für sicherheits- und messtechnische Kontrollen 20.6 QS- Zertifikat 20.7 Grundlegende Anforderungen 20.8 Zweckbestimmung 20.9 Zulässiges Zubehör 20.10 Zulässige Gerätekombination 20.11 Bedienungsanleitung in 2-facher Ausführung

  4. Entsorgungsnachweise/-Dokumentationen gem. Abfallrecht (EN) (u.a. Nachweisverordnung und Gewerbeabfallverordnung) 21.1 Begleitscheine im Original (wenn darin die MUL-CT als Abfallerzeuger mit seiner Abfallerzeuger- nummer aufgeführt ist) für die Entsorgung gefährlicher Abfälle (bei Nutzung von Einzelentsor- gungsnachweisen) – im Feld „Vermerke“ ist das Bauprojekt anzugeben 21.2 Begleitscheine in Kopie (wenn darin die MUL-CT nicht als Abfallerzeuger aufgeführt ist) für die Entsorgung gefährlicher Abfälle (bei Nutzung von Einzelentsorgungsnachweisen) – im Feld „Ver- merke“ ist das Bauprojekt anzugeben 21.3 Einzelentsorgungsnachweise in Kopie zu o. g. Begleitscheinen der Pos. 21.1 und 21.2

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 23 MUL-CT

21.4 Nachweis der Abfallmassen (z. B. über Entsorgungsrechnungen) zu o. g. Begleitscheinen der Pos. 21.1 und 21.2 21.5 Übernahmescheine im Original (wenn darin die MUL-CT als Abfallerzeuger mit seiner Abfaller- zeugernummer aufgeführt ist) für die Entsorgung gefährlicher Abfälle (bei Nutzung von Sammelentsorgungsnachweisen) – im Feld „Vermerke“ ist das Bauprojekt anzugeben 21.6 Übernahmescheine in Kopie (wenn darin die MUL-CT nicht als Abfallerzeuger aufgeführt ist) für die Entsorgung gefährlicher Abfälle (bei Nutzung von Sammelentsorgungsnachweisen) – im Feld „Vermerke“ ist das Bauprojekt anzugeben 21.7 Sammelentsorgungsnachweise in Kopie zu o. g. Übernahmescheinen der Pos. 21.5 und 21.6 21.8 Nachweis der Abfallmassen (z. B. über Entsorgungsrechnungen) zu o. g. Übernahmescheinen der Pos. 21.5 und 21.6

21.9 GewAbfV-Dokumentation für Bau- und Abbruchabfälle gem. Abschnitt 3 Gewerbeabfallverord-
nung (Getrennthaltungsnachweise gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 GewAbfV):
Nachweise für die getrennte Sammlung und Entsorgung der Abfallfraktionen gem. § 8 Abs. 1 Ge-
wAbfV (z. B. durch Lagepläne, Lichtbilder/Fotos, Praxisbelege wie Liefer- oder Wiegescheine,
Nachweise des Abfallübernehmenden oder ähnliche Dokumente)
[Allgemeiner Hinweis zur GewAbfV-Dokumentation:
Die Pflichten nach Abschnitt 3 GewAbfV gelten für Abfallerzeuger und -Besitzer (siehe auch Checkliste „Pflichten
bei der Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen gem. Gewerbeabfallverordnung“ in der Anlage). Die Dokumenta-
tion dient dem Nachweis der Einhaltung der GewAbfV (u. a. zur Getrennthaltung, -Entsorgung/-Recycling von Bau-
und Abbruchabfällen sowie Zuführung bestimmter Abfälle zu Vorbehandlungs- und/oder Aufbereitungsanlagen).
Bitte geben Sie bei der Dokumentation unbedingt den Namen des betreffenden Bauprojekts (z. B. „Umbau Zent-
rale Notaufnahme“) an.]
21.10 GewAbfV-Dokumentation für Bau- und Abbruchabfälle gem. Abschnitt 3 Gewerbeabfallverord-
nung (Abfallverbleibserklärung gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 GewAbfV):
Nachweise für Zuführung der getrennt gesammelten Abfälle zur Vorbereitung zur Wiederverwen-
dung oder zum Recycling durch schriftliche Erklärung des Abfallübernehmenden (Mindestanga-
ben: Namen und Anschrift des Abfallübernehmenden, Abfallmasse, Verwertungsart und beab-
sichtigten Verbleib des Abfalls)
[Hinweis: Die Abfallverbleibserklärung muss für jede der in § 8 Abs. 1 GewAbfV aufgeführten Abfallfraktionen vor-
gelegt werden. Fallen einige Abfallfraktionen nicht an oder werden aufgrund von technischer Unmöglichkeit bzw.
wirtschaftlicher Unzumutbarkeit gem. § 8 Abs. 2 GewAbfV als Abfallgemisch gesammelt, so ist das entsprechend
zu dokumentieren.]
21.11 GewAbfV-Dokumentation für Bau- und Abbruchabfälle gem. Abschnitt 3 Gewerbeabfallverord-
nung (Darlegung technischer Unmöglichkeit/wirtschaftlicher Unzumutbarkeit – Getrennthal-
tung gem. § 8 Abs. 3 Nr. 3 GewAbfV):
Schriftliche und plausible Darlegung der technischen Unmöglichkeit oder wirtschaftlichen Unzu-
mutbarkeit bei Abweichung von der Pflicht zur getrennten Sammlung
[Hinweis: Diese Darlegung ist nur erforderlich, wenn von der Getrennthaltungspflicht gem. § 8 Abs. 1 GewAbfV
abgewichen wird. Davon darf nur abgewichen werden, wenn eine technische Unmöglichkeit oder wirtschaftliche
Unzumutbarkeit gem. § 8 Abs. 2 GewAbfV vorliegt. Die Darlegung muss für jede Abfallfraktion gem. § 8 Abs. 1
GewAbfV erfolgen, wenn diese nicht getrennt gesammelt werden kann. Eine pauschale Abweichung von der Ge-
trennthaltungspflicht und die daraus resultierende pauschale Sammlung als Bauabfallgemisch ist nicht zulässig.
Die Getrennthaltungspflicht muss soweit wie möglich umgesetzt werden.]
21.12 GewAbfV-Dokumentation für Bau- und Abbruchabfälle gem. Abschnitt 3 Gewerbeabfallverord-
nung (Nachweis Zuführung Abfallgemische zu Aufbereitungs- bzw. Vorbehandlungsanlagen
gem. § 9 Abs. 6 GewAbfV):
Nachweis für die Zuführung nicht getrennt gehaltener Abfälle (Abfallgemische) zu Aufberei-
tungs- bzw. Vorbehandlungsanlagen (z. B. durch Praxisbelege wie Liefer- und Wiegescheine)
[Hinweis: Dieser Nachweis ist nur erforderlich, wenn von der Getrennthaltungspflicht gem. § 8 Abs. 1 GewAbfV
abgewichen wird und somit Abfallgemische anfallen. Abfallgemische sind nur zulässig, wenn technische Unmög-
lichkeit oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit gem. § 8 Abs. 2 GewAbfV vorliegt und dies schriftlich und plausibel
dargelegt worden ist – siehe vorhergehenden Punkt.]
21.13 GewAbfV-Dokumentation für Bau- und Abbruchabfälle gem. Abschnitt 3 Gewerbeabfallverord-
nung (Betreiberbestätigung Aufbereitungs-/Vorbehandlungsanlage gem. § 9 Abs. 2 GewAbfV):
Betreiberbestätigung von Aufbereitungs- bzw. Vorbehandlungsanlage

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 24 MUL-CT

(bei erstmaliger Übergabe), dass
Vorbehandlungsanlage Anforderungen nach § 6 Abs. 1 u. 3 GewAbfV erfüllt und/oder
In Aufbereitungsanlage definierte Gesteinskörnungen hergestellt werden
[Hinweis: Diese Betreiberbestätigung ist nur erforderlich, wenn von der Getrennthaltungspflicht gem. § 8 Abs. 1
GewAbfV abgewichen wird und somit Abfallgemische anfallen, die einer Aufbereitungs- oder Vorbehandlungsan-
lage zugeführt werden müssen. Abfallgemische sind nur zulässig, wenn technische Unmöglichkeit oder wirt-
schaftliche Unzumutbarkeit gem. § 8 Abs. 2 GewAbfV vorliegt und dies schriftlich und plausibel dargelegt worden
ist.]
21.14 GewAbfV-Dokumentation für Bau- und Abbruchabfälle gem. Abschnitt 3 Gewerbeabfallverord-
nung (Darlegung technischer Unmöglichkeit/wirtschaftlicher Unzumutbarkeit – Nichtzuführung
von Abfallgemischen zu Aufbereitungs-/Vorbehandlungsanlagen gem. § 9 Abs. 4 u. 6 Ge-
wAbfV):
Schriftliche und plausible Darlegung der technischen Unmöglichkeit oder wirtschaftlichen Unzu-
mutbarkeit bei Abweichung von der Pflicht zur Zuführung der Abfallgemische zu Aufbereitungs-
bzw. Vorbehandlungsanlagen
[Hinweis: Diese Darlegung ist nur erforderlich, wenn davon abgewichen wird Abfallgemische gem. § 9 Abs. 1 Ge-
wAbfV einer Aufbereitungs- oder Vorbehandlungsanlage zuzuführen. Davon darf nur abgewichen werden, wenn
eine technische Unmöglichkeit oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit gem. § 9 Abs. 4 GewAbfV vorliegt.]
21.15 GewAbfV-Dokumentation für Bau- und Abbruchabfälle gem. Abschnitt 3 Gewerbeabfallverord-
nung (Getrennthaltung Abfallgemische gem. § 9 Abs. 5 u. 6 GewAbfV):
Nachweise für die Getrennthaltung der Abfallgemische, die nicht einer Aufbereitungs- bzw. Vor-
behandlungsanlage zugeführt werden, von anderen Abfällen (z. B. durch Lagepläne, Lichtbil-
der/Fotos, Praxisbelege wie Liefer- oder Wiegescheine, Nachweise des Abfallübernehmenden
oder ähnliche Dokumente)
[Hinweis: Dieser Nachweis ist nur erforderlich, wenn davon abgewichen wird Abfallgemische gem. § 9 Abs. 1 Ge-
wAbfV einer Aufbereitungs- oder Vorbehandlungsanlage zuzuführen. Davon darf nur abgewichen werden, wenn
eine technische Unmöglichkeit oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit gem. § 9 Abs. 4 GewAbfV vorliegt und dies
schriftlich und plausibel dargelegt worden ist – siehe vorhergehenden Punkt.]
21.16 GewAbfV-Dokumentation für Bau- und Abbruchabfälle gem. Abschnitt 3 Gewerbeabfallverord-
nung (sonstige Verwertung Abfallgemische gem. § 9 Abs. 5 u. 6 GewAbfV):
Nachweise für die Zuführung der Abfallgemische, die nicht einer Aufbereitungs- bzw. Vorbehand-
lungsanlage zugeführt werden, zu einer ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen sons-
tigen Verwertung (z. B. durch Praxisbelege wie Liefer- oder Wiegescheine)
[Hinweis: Dieser Nachweis ist nur erforderlich, wenn davon abgewichen wird Abfallgemische gem. § 9 Abs. 1 Ge-
wAbfV einer Aufbereitungs- oder Vorbehandlungsanlage zuzuführen. Davon darf nur abgewichen werden, wenn
eine technische Unmöglichkeit oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit gem. § 9 Abs. 4 GewAbfV vorliegt und dies
schriftlich und plausibel dargelegt worden ist.]

Verantwortlicher Ansprechpartner für den Punkt 21. „Entsorgungsnachweise/-Dokumentationen gem. Ab- fallrecht“ von Seiten der MUL-CT ist der Krankenhausökologe:

Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem Abt. Technik, Krankenhausökologe Thiemstraße 111 03048 Cottbus Tel.: 0355 46 2343 Email: E.Engel@mul-ct.de

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 25 MUL-CT

Anlage 3

MUL-CT-Zeichnungskopf

Übersichtsplan der  Bezeichnung des MUL-CT-Liegenschaft  Bauabschnitts

Hauptbezeichnungsfeld 

 interne Zeichnungs-Nr. Plankennzeichnungs- des Planers schlüssel 

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 26 MUL-CT

Anlage 4

MUL-CT-Plankennzeichnungsschlüssel

Bei unbenutzten Stellen ist stets ein „_“ (Unterstrich) als Platzhalter einzusetzen.

12345678910111213141516171819202122232425
1OO-EE-A-P-GGG-NNN-BB-IMV

Beispiel:

1 0 6 - 0 2 - G - 7 - A R C - 0 0 1 - _ _ - X A 1

StelleBeschreibungZu verwendende Kennzeichnung
1LiegenschaftsnummerHauptsitz Cottbus Thiemstraße = 1 (bisher „CB1“)
2-3Objekt bzw. Haus in der Liegenschaft (O)Objektnummer laut MUL-CT-Objektplan Anlage 8
4Trennstrich-
5-6Ebene (E)Ebene (E)02 = 2. Untergeschoss LP = Lageplan 01 = 1. Untergeschoss 00 = Erdgeschoss 10 = 1. Obergeschoss 20 ... 50 = 2. bis 5. Obergeschoss
7Trennstrich-
8Planart (A)Planart (A)A = Ansicht B = Blockschaltbild D = Details und Schnitte E = Schaltpläne/Strangpläne/Schema G = Grundriss W = Fundamentpläne I = Isometrie X = Bewehrungspläne L = Liste Y = Konstruktionspläne S = Deckenspiegel Z = Stahlbaupläne V = Schalpläne (ohne „t“!)
9Trennstrich-
10Phase (P)Phase (P)1 = Vorentwurf 2 = Entwurf 3 = Genehmigung 4 = Ausführung 5 = Montage 6 = Bestand 7 = Revision
11Trennstrich-
12-14Gewerke-CODE (G)Gewerke-CODE (G)Es ist ausschließlich der Gewerke-Code gem. Anlage 5 zu nutzen.
15Trennstrich-
16-18 Nummer des Plans (N) Kurzeichen Erläuterung Ansichten/Schemata/Details 001 lfd. Nummer/Schemata/Detail 001 002 lfd. Nummer/Schemata/Detail 002 ... max. „999“ Ansichten mit Himmelsrichtung ND1 ... 9 Ansicht Nord NO1 ... 9 Ansicht Nordost NW1 ... 9 Ansicht Nordwest OS1 ... 9 Ansicht Ost SO1 ... 9 Ansicht Südost SU1 ... 9 Ansicht Süd SW1 ... 9 Ansicht Südwest WE1 ... 9 Ansicht West Schnitte A_A Schnitt A-A B_B Schnitt B-B ... usw. 1_1 Schnitt 1-1 2_2 Schnitt 2-2 ... usw. 10_ Schnitt 10Nummer des Plans (N)Nummer des Plans (N)
Ansichten/Schemata/Details
001lfd. Nummer/Schemata/Detail 001
002lfd. Nummer/Schemata/Detail 002
... max. „999“
Ansichten mit Himmelsrichtung
ND1 ... 9Ansicht Nord
NO1 ... 9Ansicht Nordost
NW1 ... 9Ansicht Nordwest
OS1 ... 9Ansicht Ost
SO1 ... 9Ansicht Südost
SU1 ... 9Ansicht Süd
SW1 ... 9Ansicht Südwest
WE1 ... 9Ansicht West
Schnitte
A_ASchnitt A-A
B_BSchnitt B-B
... usw.
1_1Schnitt 1-1
2_2Schnitt 2-2
... usw.
10_Schnitt 10

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 27 MUL-CT

19Trennstrich-
20-21Blattnummer (B)KurzeichenErläuterung
01Blatt 01
02Blatt 02
... max. „99“
22Trennstrich-
23Index (I)KurzeichenErläuterung
0Vorabzug 0
01Vorabzug 1
... max. „9“
XFreigabe
AIndex A
BIndex B
... max. „W“
24Maßstab (M)KurzeichenErläuterung
_ (Unterstrich)Alle Maßstäbe
A1 : 1
B1 : 2
C1 : 5
D1 : 10
E1 : 20
F1 : 25
G1 : 50
H1 : 100
J1 : 200
K1 : 500
L1 : 1.000
M1 : 5.000
N1 : 10.000
O1 : 8
P1 : 30
25Version (S)KurzeichenErläuterung
0Version 0
1Version 1
... max. „9“

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 28 MUL-CT

Anlage 5

Gewerke-CODE

(Weitere Gewerke-Codes können beim FM-Beauftragten initiiert werden.)

GewerkegruppeGewerkegruppen-Code
GewerkGewerke- Code
BauBAU
ArchitektenleistungenARC
TragwerksplanungTWP
FliesenarbeitenFLI
FassadenarbeitenFAS
TürenTÜR
FensterFEN
Bauelemente als Sammelbegriff für hochbauseitige AusstattungBEL
BaustelleneinrichtungBSE
GerüstarbeitenGER
ErdarbeitenERD
Landschaftsbauarbeiten, Freianlagen, BepflanzungLBA
RohbauarbeitenROH
Schlitz- und DurchbrucharbeitenSUD
Zimmer- und HolzbauarbeitenZHO
AbdichtungsarbeitenABD
Dacharbeiten, KlempnerarbeitenDAC
PutzarbeitenPUT
BodenbelagsarbeitenBOD
EstricharbeitenESR
TischlerarbeitenTIS
Rollladenarbeiten, Sonnenschutz u. VerdunklungsanlagenROL
Metallbau, Schlosserarbeiten, StahlbauarbeitenMET
VerglasungsarbeitenGLA
ReinigungREI
Maler, Lackier- und TapezierarbeitenMAL
TrockenbauarbeitenTRO
Versorgungstechnik / Technische GebäudeausrüstungTGA
HeizungHZG
SanitärSAN
Elektrotechnik (>42V)ELT
AntennenanlagenANT
RohrpostanlagenRPA
Klima/ Lüftung / Raumlufttechnische AnlagenRLT
Kältetechnik / KälteanlagenKÄT
KleinkälteanlagenKKA
SchließanlagenSLA
GaseGAS
MSR (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik)MSR
AufzügeAUF
Feuerlöschanlagen, FeuerlöschgeräteFEU
Technische AußenanlagenTAA
Werkzeuge und HilfsmittelWHM

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 29 MUL-CT

Blitzschutz- und ErdungsanlagenBSA
Äußere BlitzschutzanlagenÄBS
Innere BlitzschutzanlagenIBS
PotentialausgleichPOT
Niederspannungs-SchaltanlagenNSA
Hauptverteilung GHV-AVHAV
Hauptverteilung GHV-SVHSV
KrankenhausinstallationseinheitKIE
JalousiesteuerungsanlagenJSA
Gefahrenmelde- und AlarmierungsanlagenGMA
BrandmeldeanlagenBMA
FernmeldeanlagenFEM
RaumbeobachtungsanlagenRBA
ÜberfallmeldeanlagenÜMA
Such- und SignalanlagenSSA
PatientenrufanlagenPRA (PAT=alt)
TürsprechanlagenTSA
PersonenaufrufanlagenPAA
BeleuchtungsanlagenBLA
SicherheitsbeleuchtungSBL
AußenbeleuchtungsanlagenABA
ÜbertragungsnetzanlagenÜNA
DatentechnikDAT
Medien (zur Unter-Spezifikation anderer Gewerke )MEN
FernwärmeFEW
StromSTR
Erdgas, FlüssiggasGAS
TrinkwasserTRW
AbwasserABW
Trink- und Abwasser gemeinsamTAW
HeizölHÖL
SauerstoffSAU
DruckluftDRL
Prüf- und MessmittelMPM
SonstigesSON
RadiologietechnikRAD
mobiles GerätRMG
FesteinbautenRFB
Prüf- und MessmittelRPM
BiomedizintechnikBMT
mobiles GerätMMG
FesteinbautenMFB
Prüf- und MessmittelMPM

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 30 MUL-CT

LaborLAB
Möbel beweglichLMB
FesteinbautenLFB
techn. AnlagenLTA
AbfallABF
PappePAP
Hausmüll ( Glas und Kunststoff incl.)HMÜ
SperrmüllSMÜ
SonderabfallSAF
SchrottSCH
SonstigesSON
EDVEDV
SicherheitstechnikSIT
VideoüberwachungVID
EinbruchmeldeanlageEMA
ZutrittskontrollanlageZKA
Küche / Speisenversorgung
KüchentechnikKÜT
SpültechnikSPT
KältetechnikKÄT
SpeisenverteilersystemSPV
Raum- und GebäudeausstattungAV
Möbel beweglichMOB
Elektrogerät beweglichEGB
SchilderSIL

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 31 MUL-CT

Anlage 6

ID-Katalog

(wird ständig erweitert – bitte immer nach aktueller Version fragen!)

Die ID-Pflicht gilt mindestens für alle nachfolgend aufgelisteten Anlagenarten. Vom AN ist bei Bedarf (wenn neue Anlagen erstellt werden oder für bestehende Anlagen noch keine ID’s vorhanden sind) eine ID-Liste der bereits vergebenen ID’s beim FM-Beauftragten anzufordern. Neue ID’s sind dann jeweils anschließend an diese ID-Liste mit fortlaufender Nummer zu vergeben und in Zeichnungen, CAD-Blöcke und Excel-Daten- blöcke zu übernehmen. ID’s für hier nicht aufgeführte Objekte/Anlagen können beim FM-Beauftragten initiiert werden.

Haupt- gewerkObjektart/ AnlagenartID-Erstellungs-RegelBeispiele/Erläuterung
BAULiegenschaft1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1 1. = Liegenschaft = 1 = Cottbus Thiemstraße (1-stellig)z.B. 1 = Cottbus Thiemstraße (z.Z. existiert nur diese eine Liegenschaft)
Häuser1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1 0 5 1. = Liegenschaft = 1 = Cottbus Thiemstraße 2.-3. = Haus-Nr. (immer 2-stellig)z.B.: 105 = Liegenschaft 1, Haus 5 Alle Objektnummern sind in Anlage 8 zu finden.
Ebenen1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1 0 5 . 3 0 1. = Liegenschaft = 1 = Cottbus Thiemstraße 2.-3. = Haus-Nr. (immer 2-stellig) 4. = Punkt 5.-6. = Ebene (immer 2-stellig)z.B.: 105.30 = Liegenschaft 1, Haus 5, 3.OG 02 = 2. Ebene unter EG (2. UG) 01 = 1. Ebene unter EG (1. UG) 00 = Erdgeschoss (EG) 10 = 1. OG bzw. Ebene 1 12 = Zwischengeschoss 20 = 2. OG bzw. Ebene 2 23 = Zwischengeschoss 30 = 3. OG bzw. Ebene 3 34 = Zwischengeschoss 40 = 4. OG bzw. Ebene 4 45 = Zwischengeschoss 50 = 5. OG bzw. Ebene 5 DA = Dach
Räume1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1 0 5 . 3 0 . 2 2 a 1. = Liegenschaft = 1 = Cottbus Thiemstraße 2.-3. = Haus-Nr. (immer 2-stellig) 4. = Punkt 5.-6. = Ebene-Nr. (immer 2-stellig) 7. = Punkt 8.-10. = Raum-Nr (immer 2-stellig linksschlüssig aus- füllen, ggf. 3. Stelle als Erweiterungsbuchstabe für Räume, die nur über den Vorraum erreichbar sind)z.B.: 105.30.22a = Liegenschaft 1, Haus 5, 3. OG, Raum 22a z.B.: 105.30.12 = Liegenschaft1, Haus 5, 3. OG, Raum 12 z.B.: 105.01.01 = Liegenschaft 1, Haus 5, 1. UG, Raum 1
Revisionsöffnungen1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1 0 5 . 3 0 . 2 2 a . B R 0 1 1. – 10. = Raum-ID (ungenutzte Stellen werden mit „-„ Bindestrich ausgefüllt) 11. = Punkt 12. = Gewerk „B“ für „Bauelemente“ 13. = Anlagenart = „R“ für Revisionsöffnungen 14.-15. = Nr. der RÖ in diesem Raum (immer 2-stel- lig)z.B. 105.30.22a.BR01 = Liegen- schaft 1, Haus 5, 3. OG, Raum 22a, Revisionsöffnung 1 z.B. 105.30.---.BR03 = Liegenschaft 1, Haus 5, 3. OG, Revisionsöffnung 3 im Flur (Öffnung kann keinem Raum zugeordnet werden)
123456789101112131415
1
123456789101112131415
105
123456789101112131415
105.30
123456789101112131415
105.30.22a
123456789101112131415
105.30.22a.BR01

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 32 MUL-CT

Fenster1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1 0 5 . 3 0 . 2 2 a . B F 0 1 1. – 10. = Raum-ID (ungenutzte Stellen werden mit „-„ Bindestrich ausgefüllt) 11. = Punkt 12. = Gewerk „B“ für „Bauelemente“ 13. = Anlagenart = „F“ für Fenster 14.-15. = Nr. des F in diesem Raum (stets 2-stellig)z.B. 105.30.22a.BF01 = Liegenschaft 1, Haus 5, 3. OG, Raum 22a, Fenster 1 z.B. 105.30.---.BF03 = Liegenschaft 1, Haus 5, 3. OG, Flurfenster 3 (Fens- ter kann keinem Raum zugeordnet werden)
Türen1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1 0 5 . 3 0 . 2 2 a . B T 0 1 1. – 10. = Raum-ID (ungenutzte Stellen werden mit „ -„ Bindestrich ausgefüllt) 11. = Punkt 12. = Gewerk „B“ für „Bauelemente“ 13. = Anlagenart = „T“ für Türen 14.-15. = Nr. der Tür in diesem Raum (stets 2-stellig)z.B. 105.30.22a.BT01 = Liegen- schaft 1, Haus 5, 3. OG, Raum 22a, Tür 1 z.B. 105.30.---.BT03 = Liegenschaft 1, Haus 5, 3. OG, Flurtür 3 (Tür kann keinem Raum zugeordnet werden) z.B. BT105.00.---.BT02 = Liegen- schaft 1, Haus 5, EG, Haustür 2 oder Flurtür 2 (Tür kann keinem Raum zu- geordnet werden)
Fassade1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1 0 5 . F A S S A D E . N 0 1 1. = Liegenschaft = 1= Cottbus Thiemstraße 2.-3. = Haus-Nr. (immer 2-stellig) 4. = Punkt 5.-11. = Gewerk / Element „FASSADE“ 12. = Punkt 13. = Nordfassade = „N“ 13. = Südfassade = „S“ 13. = Ostfassade = „O“ 13. = Westfassade = „W“ 14.-15. = Nr. der Fassade (stets 2-stellig)z.B. 105.FASSADE.N01 = Liegen- schaft 1, Haus 5, Fassade, Nordfas- sade, Nummer 1
Fußboden1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1 0 5 . 3 0 . 2 2 a . B B 0 1 1. – 10. = Raum-ID (ungenutzte Stellen werden mit „-„ Bindestrich ausgefüllt) 11. = Punkt 12. = Gewerk „B“ für „Bauelemente“ 13. = Anlagenart = „B“ für Boden (Fußboden) 14.-15. = Nr. des Bodens in diesem Raum (ist stets „01“ - außer wenn der Boden aus verschiedenen Seg- menten – z.B. mit verschiedenen Belägen - oder aus verschiedenen Ebenen besteht) 01 = unterste Ebene Segment 1 02 = unterste Ebene Segment 2 03 = ... 11 = nächsthöhere Ebene Segment 1 12 = nächsthöhere Ebene Segment 2 13 = ... 21 = übernächsthöhere Ebene Segment 1 22 = übernächsthöhere Ebene Segment 2 23 = ...z.B. 105.30.22a.BB01 = Liegen- schaft 1, Haus 5, 3. OG, Raum 22a, Boden 1 (keinerlei Segmente) z.B. 105.30.---.BB11 = Liegenschaft 1, Haus 5, 3. OG, Podest 1 (Boden kann keinem einzelnen Raum zuge- ordnet werden, Boden hat 1 Podest)
Decke1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1 0 5 . 3 0 . 2 2 a . B D 0 1 1. – 10. = Raum-ID (ungenutzte Stellen werden mit „-„ Bindestrich ausgefüllt) 11. = Punkt 12. = Gewerk „B“ für „Bauelemente“ 13. = Anlagenart = „D“ für Decke 14.-15. Nr. der Decke in diesem Raum (2-stellig)z.B. 105.30.22a.BD01 = Liegen- schaft 1, Haus 5, 3. OG, Raum 22a, Decke 1 z.B. 105.30.---.BD03 = Liegenschaft 1, Haus 5, 3. OG, Decke 3 (Decke kann keinem Raum zugeordnet wer- den)
123456789101112131415
105.30.22a.BF01
123456789101112131415
105.30.22a.BT01
123456789101112131415
105.FASSADE.N01
123456789101112131415
105.30.22a.BB01
123456789101112131415
105.30.22a.BD01

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 33 MUL-CT

Wand1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1 0 5 . 3 0 . 2 2 a . B W 1 0 1. – 10. = Raum-ID (ungenutzte Stellen werden mit „-„ Bindestrich ausgefüllt) 11. = Punkt 12. = Gewerk „B“ für „Bauelemente“ 13. = Anlagenart = „W“ für Wand 14. = Nr. der Haupt-Himmelsrichtung der Wand: 11 == NN 88== NNWW 22 == NNOO 77== WW 33== OO 66== SSWW 44== SSOO 55== SS 15. = Nr. des Wandsegmentes von links beginnend (falls diese Wandfläche aus mehreren Segmenten besteht, sonst „0“ eintragen) SSeeggmmeenntt 11 22 33 44 55 66z.B. 105.30.22a.BW10 = Liegen- schaft 1, Haus 5, 3. OG, Raum 22a, Nord-Wand (besteht aus einer durch- gehenden Wand) z.B. 105.30.---.BW43 = Liegenschaft 1, Haus 5, 3. OG, Südost-Wand 3. Segment von links (Wand kann kei- nem Raum zugeordnet werden)
Dach1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1 0 5 . D A C H . S A T . 0 1 1. = Liegenschaft = 1= Cottbus Thiemstraße 2.-3. = Haus-Nr. (immer 2-stellig) 4. = Punkt 5.-8. = Gewerk / Element „DACH“ 9. = Punkt 10.-12. = Dachart = „SAT“ für Satteldach 10.-12. = Dachart = „WAL“ für Walmdach 10.-12. = Dachart = „PUL“ für Pultdach 10.-12. = Dachart = „SCH“ für Schmetterlingsdach 10.-12. = Dachart = „SON“ für Sonstige 13. = Punkt 14.-15. = Nr. des Daches (immer 2-stellig)z.B. 105.DACH.SAT.01 = Liegen- schaft 1, Haus 5, Dach, Satteldach, Nummer 1
123456789101112131415
105.30.22a.BW10
123456789101112131415
105.DACH.SAT.01

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 34 MUL-CT

Anlage 7

Liste der Excel-Datenblöcke

(Vor Dokumentationsbeginn erhält der AN die aktuellen Excel-Datenblöcke für sein Gewerk auf Anforde- rung bei Facilitymanagement@mul-ct.de)

Gewerk lt. GewerkelisteDatei-Bezeichnung des Excel-DatenblockesZu verwenden für folgende Leistungen (Auflistung evtl. nicht vollständig)
DB_AN_Kontaktadresse.xlsxDieser Datenblock ist von allen AN auszufüllen !
DB_Gebäude_Sanierung.xlsxSanierungs-/ Umbauarbeiten
DACDB_Gebäude_Dach.xlsxDacharbeiten, Klempnerarbeiten, Lichtkuppeln
MedienDB_Gebäude_Energieausweis.xlsxGebäudeenergieausweis
MedienDB_Gebäude_Energieversorgung.xlsxEnergieversorgung Strom / Heizung / Wasser / Lüftung
FASDB_Gebäude_Fassade.xlsxFassadenarbeiten
MedienDB_Raum_Anschlüsse.xlsxAnschlüsse ELT / Wasser / Erdgas / Med.Gase / Schwachstrom
ARCDB_Raum_Architektenpläne.xlsxRaum-/ Flächenangaben (Architektenleistung)
ESR / BOD / FLIDB_Raum_Boden.xlsxEstrich-/ Bodenbelags- / Fliesenarbeiten
ROH / TRO / PUT / MALDB_Raum_Decke.xlsxRohbau- / Trockenbau- / Putz-/ Malerarbeiten
ROH / TRO / PUT / MAL / FLIDB_Raum_Wand.xlsxRohbau- / Trockenbau- / Putz-/ Maler-/ Fliesenarbeiten
RLT / HZGDB_Raum_Klima_HZG.xlsxAngaben zu Klima / Heizung, Heizkörper
ELTDB_Raum_Licht.xlsxAngaben zu Licht, Leuchten
FAS / FEN / GLA / TISDB_Bauelemente_Fenster.xlsxFassaden-/ Fenster-/ Verglasungs-/ Tischlerarbeiten
FAS / FEN / GLA / TISDB_Bauelemente_Türen.xlsxFassaden-/ Tür-/ Verglasungs-/ Tischlerarbeiten
METDB_Schlosserarbeiten.xlsxSchlosser-/ Metallbauarbeiten (Treppen, Geländer, Abde- ckungen)
SILDB_Beschilderung.xlsxBeschilderung (Türschilder, Folien)
BAUDB_Taubenabwehr.xlsxTaubenabwehr (Spike, Schutznetze)
AVDB_Möbel_Feste Einbauten.xlsxRaumausstattung (Möbel / feste Einbauten)
ELTDB_ELT_RWA Anlage.xlsxRauch- und Wärmeabzugsanlage
ELT / ROLDB_ELT_Sonnenschutz.xlsxSonnenschutz und Verdunkelungsanlagen
AUFDB_ELT_Aufzug.xlsxAufzugsanlage
ELTDB_ELT_Beleuchtungskörper.xlsxBeleuchtung
ELTDB_ELT_Blitzschutz.xlsxBlitzschutz
ELT-BMADB_ELT_Brandmeldetechnik.xlsxBrandmelde- / Fernmeldeanlage
ELTDB_ELT_Brandschutz.xlsxELT-Brandschutz (Kabelkanal, Kabelschott, Gerätedose)
ELTDB_ELT_Sicherheitsbeleuchtung.xlsxSicherheitsbeleuchtung
ELT-ANTDB_SWStrom_Antennenanlage.xlsxAntennenanlage
ELT-FEMDB_SWStrom_Fernmeldeanlage.xlsxFernmeldeanlage
ELT-PATDB_SWStrom_Patientenrufanlage.xlsxPatientenrufanlage
RLTDB_RLT_Anlagen.xlsxRLT - Anlage
RLTDB_RLT_BR Klappen.xlsxRLT - Brandschutz-/ Entrauchungs-Klappen
RLTDB_RLT_Dachlüfter.xlsxRLT - Dachlüfter
RLTDB_RLT_Filter.xlsxRLT - Filter
RLTDB_RLT_Frequenzumrichter.xlsxRLT - Frequenzumrichter
RLTDB_RLT_Kältetechnik.xlsxRLT - Kältetechnik
RLTDB_RLT_Keilriemen.xlsxRLT - Keilriemen
RLTDB_RLT_Kleinkältetechnik.xlsxRLT - Kleinkältetechnik
RLTDB_RLT_Pumpen.xlsxRLT - Pumpen
RLT-MSRDB_RLT_MSR.xlsxRLT - MSR-Anlage
>>

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 35 MUL-CT

Gewerk lt. GewerkelisteDatei-Bezeichnung des Excel-DatenblockesZu verwenden für folgende Leistungen (Auflistung evtl. nicht vollständig)
FEUDB_Sicherheit_Feuerlöscher.xlsxFeuerlöschgeräte
SLADB_Sicherheit_Schließanlage.xlsxSchließanlage
GASDB_TGA_GAS_Installation.xlsxGasinstallation, Brenngas-Leitung
HZGDB_TGA_HZG_Heizkörper.xlsxHeizung - Heizköper
HZGDB_TGA_HZG_Zentral Verteiler Sammler.xlsxHeizung - Zentral Verteiler Sammler
TGADB_TGA_Löschwasseranlage.xlsxLöschwasseranlage
TGADB_TGA_Med Gase.xlsxMedizinische Gase
TGADB_TGA_Rohrpostanlage.xlsxRohrpostanlage
SANDB_TGA_SAN_Desinfektionsanlage.xlsxSanitär - Desinfektionsanlage
SANDB_TGA_SAN_Destillatanlage.xlsxSanitär - Destillatanlage
SANDB_TGA_SAN_Objekte.xlsxSanitäre Objekte (Waschtisch, Ausgussbecken, WC-Be- cken, Urinal, Dusche, Wanne )
TGADB_TGA_SW_Hebeanlage.xlsxSchmutzwasser-Hebeanlage
SANDB_TGA_SAN_Rohre_Bauteile_Baugrup- pen.xlsxSanitär - TW-Leitung, SW-Leitung, Boden-, Deckenab- läufe, Inst.-Block-WC, Inst.-Block-Waschtisch, Inst.- Wände
Betriebs-/ Anla- gentechnikDB_AT_HA-Station.xlsxHausanschlussstation
Betriebs-/ Anla- gentechnikDB_AT_Pumpe.xlsxHA-Station-Pumpe

Der FM-Beauftragte stellt die jeweils aktuellen Versionen zur Verfügung.

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 36 MUL-CT

Anlage 8

MUL-CT-Objektplan

HausBezeichnung/NutzungHausBezeichnung/NutzungHausBezeichnung/Nutzung
0Eingangshalle23Gasdruckregelanlage43Bettenhaus
1Bettenhaus24Lager44Funktionsgebäude u. Bettenhaus
2Bettenhaus25Dieselkraftstoff-Container45Funktionsgebäude u. Bettenhaus
3Funktionsgebäude (Baustelle)26Lager- u. Bürogebäude46Bettenhaus
4Funktionsgebäude27Lager- u. Bürogebäude47Bettenhaus
5Funktionsgebäude28Funktionsgebäude48Funktionsgebäude u. Bettenhaus
6Funktionsgebäude29Regenwasserzisterne49Funktionsgebäude u. Bettenhaus
7Funktionsgebäude30Bettenhaus51Büro- u. Technikgebäude
8Funktionsgebäude / Gang32Lager57Funktionsgebäude / Wohnungen + Lehr-/Bürogebäude
9Verbindungsgang33Büro- u. Technikgebäude58Bürogebäude
10Verbindungsgang34Regenwassereinlaufbecken60Funktionsgebäude u. Bettenhaus
11Funktionsgebäude / Gang35Schmutzwasserpumpstation62-63Funktionsgebäude u. Bettenhaus
12Küchengebäude36Technikgebäude64Parkhaus (Leipziger Straße)
15Funktionsgebäude37Medizinische Schule65Hybrid-OP
16Technikgebäude38Büro- u. Lagergebäude66Betriebskindergarten “Carl & Carla“
18Freianlage Sauerstoffdruckanlage39Garagen – Nutzung Lager67BHKW
19Technik- u. Funktionsgebäude / Fuhrpark40Lager (brennbare Flüssigkeiten)68Gasdruckregelstation
20Teil A (Trafostation-Schaltanlage) / Teil B (Trafostation)41Bettenhaus69Zentralküche (Baustelle)
21Teil A (Trafostation-Netzersatzan- lage) / Teil B (Netzstromersatzan- lage )41-42Verbindungsgang
22Pförtnergebäude42Bettenhaus

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 37 MUL-CT

Anlage 9

Checkliste (zur Prüfung vor Abgabe der Dokumentation)

Doku.-Prüf-Kriteriumzu erfüllende Anforderungo.k.?
Vorgabe
Pkt.
3.Anzahl PapierdokumentationenFörderprojekte: 3-fach
nicht geförderte Projekte: 2-fach
Anzahl elektronische Dokumentation1- fach auf CD oder DVD
4.1Ordnerrücken korrekt beschriftetvollständig u. identisch zur Grafik
selbstklebender Verstärkung für Plänealle Pläne mit Verstärkung beklebt
Aktendullis nicht erlaubtkeine Aktendullis benutzt
4.2Gewerke jeweils als Einzelpaketjedes Gewerk muss als Einzelpaket strukturiert sein
Vollzähligkeit Dokumentenbezeichnung und korrekte Ablage im Inhaltsverzeichnisalle Dokumente müssen nummeriert, eindeutig bezeich- net und im Inhaltsverzeichnis aufgeführt sein
Qualität der Papierdokumentesehr gut lesbar/scannbar
5.1Beschriftung DatenträgerCD/DVD lt. Vorgabe beschriftet
5.3Dateiformate/DateiversionenDateiformate und –versionen lt. Vorgabe
5.4, 6.2.2Dateinamenalle Dateien korrekt lt. Vorgabe benannt
6.1.1Pläne: korrekte VersionLetzter Revisionsstand der Architektur hinterlegt
6.1.2CAD-Pläne: Planbezeichnungalle Pläne mit Architekturbezug besitzen einen vollstän- digen MUL-CT-Zeichnungskopf
sonstige Pläne: Planbezeichnungmit vollständigem Plankennzeichnungsschlüssel, Haupt- bezeichnungsfeld, Ersteller u. Datum
6.1.7CAD-Pläne: Maßstab 1 : 1; andere Pläne/Pa- pierpläne: Maßstab 1:50, 1:100alle CAD-Pläne u. Papierpläne im korrekten Maßstab, De- tailpläne in geeignetem Maßstab (exakte Erkennbarkeit)
6.2.1Pläne mit Flächenbezug: CAD-Plänealle Pläne mit Bezug auf Flächen/Gebäude als CAD-Plan
CAD-Pläne: Dokumentation v. Referenzenalle Referenzen sind ausführlich dokumentiert
6.2.2Datei-Bezeichnung aller Plänealle Dateien mit Plankennzeichnungsschlüssel bezeich- net
6.2.3Bezeichnungen und ID’sVerwendung der korrekten ID’s; identische ID’s für identi- sche Objekte/Anlagen in allen Plänen
6.2.4Pläne vollständig mit ReferenzPläne + zugehörige Referenzpläne vollständig vorhanden
6.2.5CAD-Pläne: Modell- und Papierbereichbeide Bereiche in Datei vorhanden und bearbeitbar
6.2.6CAD-Pläne: Layerverwendungkeine Zeichnungselemente auf Layer „0“ (außer Plankopf und Legenden); alle Elemente eines Layers sind an die Farbeigenschaft des Layers geknüpft; nicht genutzte Layer sind ausgeblendet; Layer sind „bereinigt“
6.2.7CAD-Pläne: LayerbelegungÄnderungen/Erweiterungen/Neuanlagen nur auf genau den dafür vorgesehenen Layern lt. Layerliste
6.2.8CAD-Pläne: LayerbezeichnungLayerbezeichnung laut Vorgabe korrekt
6.2.9CAD-Pläne: PolygonverwendungFlächen und Räume korrekt mit Polygon gekennzeichnet
6.2.10CAD-Pläne: CAD-Blöcke u. MindestattributeCAD-Blöcke korrekt verwendet, Mindestattribute vorhan- den und korrekt ausgefüllt
6.2.11CAD-Pläne: RaumstempelRaumstempel mit Mindestattributen u. korrekt ausgefüllt
7.Excel-Datenblöckevollzählig, vollständig ausgefüllt, korrekte ID’s verwendet
3., Anl. 1Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Dokualle notwendigen Unterlagen und Pläne vorhanden
3., Anl. 2Konformitätsbestätigungist unterzeichnet und unter 0.1 abgelegt
Prüfbestätigung Fachplaner/Bauüberwacherist unterzeichnet und unter 0.2 abgelegt
Formblatt „Übergabennachweis“ausgefüllt und unter 0.3 abgelegt
Inhaltsverzeichnis der Dokumentationkorrekt strukturiert (Gewerke als Einzelpakete) u. in je- dem Ordner unter 1.1 eingelegt
- „ -als .xlsx oder .docx auf CD/DVD vorhanden
5.3, Anl. 2Inhaltsverzeichnis Datenträgerkorrekt ausgefüllt und unter 1.2 abgelegt
- „ -als .xlsx oder .docx auf CD/DVD vorhanden
Adressliste aller beteiligten Firmenkorrekt ausgefüllt und unter 1.3 abgelegt
- „ -als .xlsx oder .docx auf CD/DVD vorhanden
Planverzeichnisalle notwendigen Pläne enthalten, AN-Pläne gekenn- zeichn., unter 1.4 abgelegt
- „ -als .xlsx oder .docx auf CD/DVD vorhanden
Liste aller bearbeiteten Layervollständig, den Plänen zugeordnet., unter 1.5 abgelegt
- „ -als .xlsx oder .docx auf CD/DVD vorhanden
Liste aller neu vergeben ID’svollständig, mit Anlagenzuordnung, unter 1.6 abgelegt
- „ -als .xlsx oder .docx auf CD/DVD vorhanden
Liste d. bearbeiteten CAD-Blöckevollständig, unter 1.7 abgelegt
- „ -als .xlsx oder .docx auf CD/DVD vorhanden
Ausdruck aller CAD-Blöckevollständig, korrekte ID’s verwendet, unter 1.8 abgelegt
Liste d. bearbeiteten Excel-Datenblöckevollständig, unter 1.9 abgelegt
- „ -als .xlsx oder .docx auf CD/DVD vorhanden
Ausdruck aller Excel-Datenblöckevollständ., korrekte ID’s verwendet, unter 1.10 abgelegt

Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx 38 MUL-CT

Anlage 10

Checkliste (Pflichten bei der Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen gem. Gewerbeabfallverordnung)

39 Dokuvorgaben_01.07.24_Änderung_2024-09-19.docx MUL-CT

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung