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Neubau Hochwasserrückhaltebecken Gonna
VG 3 Baubeschreibung Anlage 2 – Havariedokument Stand: Juli 2026
Projekt: Neubau Hochwasserrückhaltebecken Gonna
Bauherr: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) Otto-von-Guerike-Straße 5 39104 Magdeburg Tel. 0391 581-0, Fax. 0391 581-1230
Planungsbüro: KUBENS Ingenieurgesellschaft mbH Beethovenstraße 14 04107 Leipzig Tel. 0341 / 98497-70, Fax 0341 / 98497-66
benannter Bauleiter AN:
ausführende Baufirma:
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Oktober 2026 – Oktober 2028
tägliche Arbeitszeit von: 07:00 Uhr
bis: 20:00 Uhr
angrenzende Fließgewässer: Gonna, 1. Ordnung; Graben an der Kohlestraße, 2. Ordnung
Unter Berücksichtigung von § 26 WHG sind folgende Schutzmaßnahmen von der bauausführenden Firma einzuhalten:
-
Zu Beginn der Arbeiten und jeweils monatlich sind die Arbeitnehmer über die Besonderheiten des Gewässerschutzes am Gewässer aktenkundig zu belehren.
-
Bei den Arbeiten ist abzusichern, dass nur ein unbedingt notwendiger Technikbestand am bzw. im Gewässer tätig ist. Die Geräteführer müssen Kenntnis über die Bezeichnung der in den Geräten vorhandenen Ölsorten besitzen.
-
Das Betanken der Technik hat uneingeschränkt außerhalb des Gewässers zu erfolgen und ist mit größter Sorgfalt durchzuführen. Bei Austritt von Öl und Schmierstoffen sind diese sofort mit bereitstehenden Ölbindemitteln zu binden und schadlos zu deponieren. Der Einsatz von biologisch abbaubaren Ölen und Fetten ist vorgeschrieben.
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Nach der Tagesarbeit ist die Technik außerhalb des Gewässers so abzustellen, dass eine Gefährdung des Gewässers auszuschließen ist.
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Neubau Hochwasserrückhaltebecken Gonna
VG 3 Baubeschreibung Anlage 2 – Havariedokument Stand: Juli 2026
Bei besonderen Vorkommnissen oder Havarien ist zu verständigen:
| Nr. | Name | Firma | Telefon / Fax dienstlich | Straße PLZ, Ort | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Untere Wasserbehörde | Landkreis Mansfeld Südharz, Umweltamt, untere Wasserbehörde | 03464 535-4500 | Lindenallee 56 06295 Lutherstadt Eisleben | |
| 3 | Bauherr | Herr Tenner | Landesbetreib für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, FB Sangerhausen | 0391 581-0 03464 5435-20 | Oberröblinger Bahnhofstr. 1 06526 Sangerhausen |
| 4 | Bauoberleitung | Herr Pinar | KUBENS Ingenieurgesellschaft mbH | 0911 96593-0 0911 96593-71 0176 22238782 | |
| 5 | Örtliche Bauüberwachung | ||||
| 6 | Planungsbüro | Frau Zeh | KUBENS Ingenieurgesellschaft mbH | 0341 98497-70 0171 3656269 | Beethovenstr. 14 04107 Leipzig |
| 7 | Bauleitung AN | ||||
| 8 | Feuerwehr/- Rettungsdienst | Tel: 112 | |||
| 9 | Polizei | Tel: 110 |
Der verantwortliche Bauleiter der ausführenden Baufirma erhält ein Exemplar des Havariedokumentes und ist für die aktenkundige Belehrung seiner Mitarbeiter über den Inhalt des Dokumentes und dessen Auflagen verantwortlich.
Ergänzungen:
Dieses Havariedokument wurde von der KUBENS Ingenieurgesellschaft mbH erarbeitet bzw. ergänzt.
............................................................... ............................................................... Ort, Datum Unterschrift
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Neubau Hochwasserrückhaltebecken Gonna
VG 3 Baubeschreibung Anlage 2 – Havariedokument Stand: Juli 2026
Bestätigungsvermerk:
Vorliegendem überarbeiteten Havariedokument wird seitens der LHW zugestimmt.
............................................................... ............................................................... Ort, Datum Unterschrift
zur Kenntnis genommen:
Ort, Datum
............................................................... ................................................................. Untere Wasserbehörde Ausführende Baufirma
............................................................... Bauleiter
Anlage: Hinweise zu Maßnahmen bei Eintrag von wassergefährdenden Stoffen
Verteiler:
Ausführende Baufirma Benannter Bauleiter Untere Wasserbehörde KUBENS Ingenieurgesellschaft mbH Örtliche Feuerwehr
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Neubau Hochwasserrückhaltebecken Gonna
VG 3 Baubeschreibung Anlage 2 – Havariedokument Stand: Juli 2026
Hinweise zu Maßnahmen bei Eintrag von wassergefährdenden Stoffen
In Anlehnung an die Anweisung für das Verhalten im Gefahrenfall (Havarie- und Warnordnung vom Oktober 1992) sind folgende Maßnahmen bei Eintrag von wassergefährdenden Stoffen in das Gewässer auszuführen:
- Meldung des Gefahrenstoffeintrages
Ort des Gefahrenstoffeintrages
Art des Gefahrenstoffes gem. Gefahrenstoffverordnung Gefahrenstoff wasserlöslich oder nicht wasserlöslich ? (Ist dessen Dichte bei nicht wasserlöslichen Gefahrenstoffen > / < der Dichte des Wassers?)
Menge des Gefahrenstoffes bereits eingetragen? kann noch eintragen werden?
Zeitpunkt des Eintrages Zeitpunkt des Ereignisses Zeitpunkt der Meldung
Hersteller des Gefahrstoffes, Angaben im Sicherheitsdatenblatt Hinweise zu Maßnahmen und zur Entsorgung (Sicherheitsdatenblatt)
Unter Beachtung obiger Hinweise und gemäß der Gefahrenstoffverordnung sind die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten!
- Abwendung von weiteren Verunreinigungen
2.1 Befestigte Flächen Einsatz von Ölbindeschleiern, -granulat, und –schläuchen, gegebenenfalls Einsatz chemischer Bindemittel bei exakter Definition des Gefahrenstoffes.
2.2 Unbefestigte Flächen Weiteres Eindringen des Gefahrenstoffes verhindern (siehe 2.1) versickerte Gefahrenstoffe durch Bodenaushub bergen, Zwischenlagerung zweckmäßig wählen (Kipper, Wannen, Folien, Schlauchboote).
2.3 Gefahrenstoff bereits im Wasser Einsatz physikalischer und chemischer Bindemittel entsprechend des eingetragenen Gefahrenstoffes bzw. gemäß Hinweisen des Herstellers zusätzlicher Einbau von Gefahrenstoffsperren bei wasserunlöslichem Gefahrenstoffen mit einer geringern Dichte als Wasser gegebenenfalls Sperren in die Fließstrecke des Mutzschener Wassers einbauen.
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