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Anlage 7
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge gem. § 19
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Vergabeverfahren 25-53 Neubau KiTa Scheden
Gemäß § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz
- MiLoG) müssen öffentliche Auftraggeber beim Gewerbezentralregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2 MiLoG anfordern, oder verlangen von Bewerberinnen oder Bewerbern eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen.
Ich / Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung der Auftraggeber jederzeit zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) in der aktuellen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,00 EUR der Auftraggeber für die Bieterin / den Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO einholen muss.
Eine fehlende Auskunft / fehlende Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO führt/führen zum Ausschluss des Bewerbers / des Bieters.
Hiermit erkläre ich/erklären wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
(Ort, Datum) (Unterschrift und ggf. Firmenstempel)