260903_Q&A_Liste.pdf

Neubau einer Kindertagesstätte in Bergheim als Generalunternehmerleistung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 16:39 (Europe/Berlin)

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rainbowtrekkers Kinderhäuser GmbH Vergabeverfahren 01/26: Neubau Kita Bergheim - GU-Leistung

Bieterfragen und Antworten

Stand: 3. September 2026

Nr.BezugFrageAntwort
11VGUVGUIn den Vergabeunterlagen konnten wir keine GAEB- Datei finden und bitten darum, eine GAEB-Datei zur Verfügung zu stellen.In den VergabeunterlagenDie Ausschreibung erfolgt auf
konnten wir keine GAEB-Grundlage der Funktionalen
Datei finden und bittenLeistungsbeschreibung sowie der
darum, eine GAEB-Datei zurweiteren zur Verfügung gestellten
Verfügung zu stellen.Vergabe- und Planungsunterlagen.
Ein positionsweises
Leistungsverzeichnis ist nicht
Bestandteil der Ausschreibung. Die
Bieter haben den für die
vollständige und vertragsgemäße
Erbringung der ausgeschriebenen
Leistungen erforderlichen
Leistungsumfang auf Grundlage der
Vergabeunterlagen
eigenverantwortlich zu ermitteln und
bei ihrer Angebotskalkulation zu
berücksichtigen.
2Deklarationsanalysen; Funktionale Leistungsbeschreibung, Abschnitt 2.7 ErdarbeitenAuf Seite 35 der Leistungsbeschreibung wird beschrieben, dass das ausgebaute Bodenmaterial zwischengelagert und nicht entsorgt werden soll. Weiterhin steht dort, dass Bodenprobungen, Deklarationsanalysen und sonstige Untersuchungen zur Einstufung des Bodenmaterials durch den AN zu erbringen sind. Gehen wir Recht in der Annahme, dass Deklarationsanalysen oder sonstige Bodenuntersuchungen vom späteren Verwender erbracht werden und nicht einkalkuliert werden sollen?Ja. Deklarationsanalysen oder
sonstige Untersuchungen zur
späteren Verwertung bzw.
Entsorgung des ausgebauten
Bodenmaterials sind nicht
Bestandteil der Leistung des AN
und nicht einzukalkulieren.
Das im Zuge der Erdarbeiten
anfallende Bodenmaterial ist auf der
hierfür vorgesehenen Fläche
außerhalb des Baufeldes
zusammenhängend
zwischenzulagern. Eine getrennte
Lagerung nach Bodenarten sowie
ein Abtransport oder eine
Entsorgung durch den AN sind nicht
vorgesehen.
Sollte sich im weiteren
Projektverlauf herausstellen, dass
für die spätere Wiederverwendung
oder Entsorgung des
zwischengelagerten Materials
Untersuchungen, Beprobungen
oder Deklarationsanalysen
erforderlich werden, erfolgen diese
außerhalb des Leistungsumfangs
des AN.
3Tiefbau; UrgeländeBieterfrage zur Massenermittlung im Tiefbau:Eine aktuelle
Bestandsvermessung des
Vermessungsbüros Stollenwerk &
Burghof mit Darstellung der

Burghof mit Darstellung der

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Da das Gelände derzeit nicht zugänglich ist, bitte wir um Mitteilung, ob es ein Urgeländeaufmaß gibt. Ohne ein solches sind die Tiefbauarbeiten nicht kalkulierbar. Falls es kein Urgelände gibt, bitten wir um Mitteilung, wann und wie ein örtliches Aufmaß möglich ist.vorhandenen Geländehöhen und
der bestehenden Geländesituation
einschließlich der vorhandenen
Mulde liegt dieser Nachricht bei und
wird als Teil der Vergabeunterlagen
ergänzend zur Verfügung gestellt
(zwei Dateien: pdf und dxf).
Die Bestandsvermessung ist als
Grundlage für die Kalkulation der
Erd- und Tiefbauarbeiten
heranzuziehen.
Ergänzend wird darauf
hingewiesen, dass eine Zufahrt zum
Grundstück mit einem
Zahlenschloss gesichert ist. Der
Zugangscode kann bei Bedarf bei
der Kreisstadt Bergheim,
Fachbereich 9.3 Liegenschaften,
Frau Saskia Delle, Tel. 02271 / 89-
694, erfragt werden.
4Tiefbau; Mulde im GeländeBei einem Ortstermin haben wir festgestellt, dass im Bereich des neuen Gebäudes im Gelände eine Mulde vorhanden ist. War hier ggf. vorher ein Keller vorhanden, der verfüllt wurde? Wie ist mit den Verfüllmassen eines eventuellen Kellers umzugehen? Sind diese tragfähig und wir können davon ausgehen, dass nur ein Aushub für ein Schotterpolster erforderlich ist? Gibt es Pläne zu eventuellen Verfüllungen?Die vorhandene Geländesituation
einschließlich der Mulde ist der
ergänzend zur Verfügung gestellten
Bestandsvermessung zu
entnehmen.
Sämtliche für die Herstellung einer
fachgerechten und tragfähigen
Gründung erforderlichen Erd- und
Gründungsarbeiten sind durch den
AN auf Grundlage des Baugrund-
und Gründungsgutachtens sowie
der durch ihn zu erstellenden
Tragwerks- und Gründungsplanung
eigenverantwortlich zu ermitteln, zu
bemessen und vollständig
einzukalkulieren.
Hierzu gehören insbesondere
erforderlicher Bodenaustausch, der
Einbau geeigneten Auffüll- und
Tragschichtmaterials,
Gründungspolster, Verfüllungen,
Verdichtungsarbeiten sowie
sonstige sich aus dem
Baugrundgutachten und der
gewählten Gründung ergebende
Maßnahmen.
Die Annahme, dass im Bereich der
Mulde lediglich ein Schotterpolster
erforderlich ist, wird daher nicht
bestätigt.
5SonnenschutzIm Dokument wird nach demVielen Dank für den Hinweis, wir
Punkthaben die Bezeichnung der

Punkt haben die Bezeichnung der

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Formblatt „Angabe zu angebotenen Produkten“"Fenstergriffe/Beschläge" das Produkt für "Textiler Sonnenschutz" abgefragt. Weiterhin fragen Sie unter "Sonstige Produktangaben/ Fabrikate" das Produkt der "Sonnenschutzanlage" ab. Können Sie bitte präzisieren, welche Produkte jeweils gemeint sind? Wo ist der innenliegende Sonnenschutz, wo der außenliegende Sonnenschutz einzutragen?Produkte präzisiert und das
Formblatt „Angabe Produkte“
entsprechend angepasst: Auf Seite
1 finden Sie nunmehr die Punkte
„Textiler Außensonnenschutz
/Senkrechtmarkise“ sowie „Textiler
innenliegender Sonnenschutz“, die
Erwähnung unter „Sonstiges“ wurde
entfernt. Das korrigierte Formblatt
„Angabe Produkte“ liegt dieser
Nachricht bei und wird auch in den
Vergabeunterlagen neu zur
Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass für die
Angebotsabgabe ausschließlich
dieses geänderte Formblatt
Angabe Produkte mit Stand vom
21.8.26 zu verwenden ist.
6Funktionale Leistungsbeschreibung, Abschnitt 2.10, Stahlbetonarbeiten / GründungGem. AusschreibungstextDie Überwachung der Betonarbeiten richtet sich nach den für die tatsächlich ausgeführten Betonbauteile maßgebenden technischen Regelwerken und der sich daraus ergebenden Überwachungsklasse. Eine Fremdüberwachung ist nur insoweit erforderlich, wie diese aufgrund der tatsächlich ausgeführten Betonbauteile bzw. der hierfür maßgebenden Überwachungsklasse erforderlich ist. Eine darüber hinaus gehende generelle Fremdüberwachung sämtlicher Betonarbeiten wird nicht gefordert. Sofern sich aufgrund der durch den AN gewählten Konstruktion, Betoneigenschaften oder Ausführungsart erhöhte Anforderungen an die Überwachung ergeben, sind die hieraus erforderlichen Überwachungs- und Nachweisleistungen durch den AN zu berücksichtigen und Bestandteil seiner Leistung.Die Überwachung der
auf Seite 38 im AbsatzBetonarbeiten richtet sich nach den
Qualitätssicherung wirdfür die tatsächlich ausgeführten
durch den AN eineBetonbauteile maßgebenden
Fremdüberwachung sowietechnischen Regelwerken und der
Durchführung vonsich daraus ergebenden
Betonprüfungen gefordert.Überwachungsklasse.
Dieser Text entsprichtEine Fremdüberwachung ist nur
Anforderungen an eine ÜK2-
insoweit erforderlich, wie diese
Überwachung der
aufgrund der tatsächlich
Betonarbeiten.
ausgeführten Betonbauteile bzw.
Erfahrungsgemäß wird die
der hierfür maßgebenden
Bodenplatte die Betongüte
Überwachungsklasse erforderlich
C25/30 ohne besondere
ist. Eine darüber hinaus gehende
Expositionsklassen erhalten,
generelle Fremdüberwachung
sodass eine ÜK2-
sämtlicher Betonarbeiten wird nicht
Überwachung gem. DIN
gefordert.
1045-3 nicht erforderlich ist.
Auch aus demSofern sich aufgrund der durch den
Bodengutachten geht keineAN gewählten Konstruktion,
Anforderung an eine WU-Betoneigenschaften oder
Bodenplatte alsAusführungsart erhöhte
Voraussetzung für ÜK2Anforderungen an die Überwachung
hervor.ergeben, sind die hieraus
Gehen wir Recht in dererforderlichen Überwachungs- und
Nachweisleistungen durch den AN
Annahme, dass diese
zu berücksichtigen und Bestandteil
Anforderung an eine ÜK2-
seiner Leistung.
Baustelle hier nicht zutrifft
und diese Leistungen nicht
kalkuliert werden müssen?
7Funktionale Leistungsbeschreibung, Abschnitt 1.9 Hausanschluss / Medieneinführung.Gem. AusschreibungstextDie Herstellung der versorgerseitigen Medienanschlüsse erfolgt durch die jeweils zuständigen Versorgungsträger. Sämtliche innerhalb des Grundstücks erforderlichen Erd- und Trassenarbeiten für die Medienerschließung sind durch den AN herzustellen, soweit
übernimmt der AN die
vollständige Herstellung
sämtlicher
Medienanschlüsse bis zum
Anschluss an die öffentlichen
Ver- und Entsorgungsnetze.
Gehen wir Recht in der
Annahme, dass diese
Leistung vom Bieter nur bis

Leistung vom Bieter nur bis

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zur Grundstücksgrenze kalkuliert werden soll und die Leistung im öffentlichen Bereich bauseits durch örtliche Vertragsunternehmen der Versorger bzw. die Versorger selbst ausgeführt wird?nachfolgend nicht anders
beschrieben:
Strom- und Multimediaversorgung:
Die Versorgungsleitungen werden
durch die jeweiligen
Versorgungsträger bis zu den
Hausanschlusseinrichtungen im
Gebäude verlegt. Der AN stellt
innerhalb des Grundstücks die
hierfür erforderliche Trasse
einschließlich Kabelgraben,
Sandbett, erforderlicher Schutz- und
Leerrohre, Hauseinführungen sowie
sämtlicher Verfüll- und
Wiederherstellungsarbeiten her. Als
Kalkulationsgrundlage ist eine
Trassenlänge von ca. 40 m bei
einer Grabentiefe von ca. 0,70 m
und einer Grabenbreite von ca. 0,40
m einschließlich 10 cm Sandbett
anzusetzen. Ein Übergabeschacht
an der Grundstücksgrenze ist nicht
vorgesehen.
Trinkwasserversorgung: Die
Herstellung und Verlegung der
Trinkwasser-Hausanschlussleitung
bis in das Gebäude erfolgt durch
den zuständigen Zweckverband und
ist nicht Bestandteil der Leistung
des AN. Der AN hat innerhalb des
Grundstücks die für die
Leitungsverlegung erforderliche
Trasse einschließlich Mediengraben
sowie die erforderlichen Erd-,
Verfüll- und
Wiederherstellungsarbeiten
vollständig herzustellen. Die
erforderliche Hauseinführung ist
durch den AN entsprechend den
Vergabeunterlagen herzustellen.
Schmutzwasser: Der
Kanalanschluss wird durch die
Stadtwerke Bergheim GmbH
grundsätzlich bis zur
Grundstücksgrenze einschließlich
Kontrollschacht hergestellt. Ab
diesem Kontrollschacht sind
sämtliche Schmutzwasserleitungen
innerhalb des Grundstücks bis zum
Gebäude einschließlich
erforderlicher Grundleitungen,
Revisions- und
Anschlusseinrichtungen sowie

Anschlusseinrichtungen sowie

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sämtlicher Erdarbeiten durch den
AN herzustellen.
Regenwasser: Ein Anschluss an
das öffentliche Regenwassernetz ist
nicht vorgesehen. Sämtliche
Regenwasserleitungen
einschließlich Grundleitungen,
erforderlicher Schächte, Revisions-
und Anschlusseinrichtungen sowie
Erdarbeiten sind durch den AN vom
Gebäude bis zum vorgesehenen
Übergabepunkt der bauseitig im
Zuge der Außenanlagen
herzustellenden Versickerungs-
/Retentionsanlage herzustellen.
Die endgültigen Übergabepunkte
und Leistungsgrenzen sind im Zuge
der Ausführung mit den jeweiligen
Versorgungsträgern abzustimmen.
8Funktionale LeistungsbeschreibungIst eine halogenfreie Verkabelung erforderlich?Eine grundsätzlich halogenfreie Ausführung sämtlicher Kabel und Leitungen ist in der Funktionalen Leistungsbeschreibung nicht gefordert. Soweit sich für einzelne Kabel und Leitungen aufgrund der technischen Regelwerke, des Brandschutzkonzeptes oder der jeweiligen Einbausituation weitergehende Anforderungen ergeben, sind diese einzuhalten.
9Funktionale Leistungsbeschreibung S. 8/9Wer trägt die Kosten für den konstruktiv prüfenden Prüfingenieur?Die Gebühren des Prüfingenieurs für Standsicherheit sowie die behördlichen Prüfgebühren werden durch den AG übernommen. Die erforderliche Abstimmung und Koordination der Tragwerksplanung mit dem Prüfingenieur ist Bestandteil der Leistung des AN.
10Funktionale LeistungsbeschreibungIst eine vBg/ZiE erforderlich? Wenn ja, ist diese Abnahmevoraussetzung?Eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg) bzw. Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) sind nicht vorgesehen. Die vom AN gewählten Konstruktionen, Bauarten und Bauprodukte sind so zu wählen, dass für deren Ausführung keine vBg bzw. ZiE erforderlich wird. Die erforderlichen bauaufsichtlichen Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise müssen für die angebotenen Systeme vorliegen.
11Funktionale LeistungsbeschreibungMuss die Tragwerksplanung durch einen bei einer IngenieurkammerDie Tragwerksplanung ist durch einen hierfür ausreichend qualifizierten und nach den einschlägigen

einschlägigen

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eingetragenen "qualifizierten" Tragwerksplaner erfolgen?bauordnungsrechtlichen Bestimmungen berechtigten Tragwerksplaner zu erstellen. Der AN hat sicherzustellen, dass die mit der Tragwerksplanung beauftragte Person sämtliche hierfür erforderlichen Qualifikationen, Eintragungen bzw. Berechtigungen nach der Landesbauordnung NRW sowie den einschlägigen kammer- und berufsrechtlichen Bestimmungen erfüllt.
12Generalunternehmer- vertrag bzw. VOB/BIst es möglich mit Ihnen eine Vorauszahlung gegen eine Vorauszahlungsbürgschaft zu vereinbaren?Die Vereinbarung einer Vorauszahlung ist nicht beabsichtigt. Im Übrigen wird hinsichtlich des Zahlungsplans auf § 11.1 des GU-Vertrags verwiesen.
13Funktionale Leistungsbeschreibung insb. Abschnitte 1.19, 2.15, 2.19, 2.23Müssen hier VSG verglaste Fenster zur Ausführung kommen? Wenn ja, wo?Sicherheitsverglasungen sind entsprechend den Vorgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung (siehe insb. Abschnitte 1.19, 2.15, 2.19, 2.23) auszuführen. Für die ausgeschriebenen Fenster- und Türelemente ist VSG wie folgt vorzusehen: VSG beidseitig: – Typ A.7 (Haupteingangstür) – Typ A.1 und B.1 (Notausgänge) VSG innenseitig: – Typ A.2 und A.3: Festverglasung im Brüstungsbereich sowie öffenbares Seitenelement – Typ A.4, A.5 und B.2: Festverglasungen im Brüstungsbereich – Typ B.4, B.5 und B.6 Innenfenster/-türen: – Typ C.1 und C.3: jeweils raumseitig zu Raum 1.02, 1.18 bzw. 1.01 – Typ T.1 und T.2: Glasausschnitte der Türen beidseitig – Typ D.1 und D.2: Glasausschnitte der Türen sowie festverglaste Seitenelemente beidseitig Im Übrigen gelten die Anforderungen der Funktionalen Leistungsbeschreibung an Sicherheits- und absturzsichernde Verglasungen.

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14Funktionale LeistungsbeschreibungDürfen die Fundamente über die Modulaußenkante auskragen?Auf ein Auskragen der Fundamente über die Gebäudeaußenkante ist möglichst zu verzichten. Sofern konstruktiv erforderlich, ist für die bis an das Gebäude herangeführte Pflasterung einschließlich Unterbau eine Aufbauhöhe von mindestens ca. 30 cm freizuhalten. Abdichtung und Entwässerung sind entsprechend auszubilden; Wasseransammlungen sind konstruktiv auszuschließen.
15Funktionale LeistungsbeschreibungMit welcher Sohlpressung sollen die Fundamente bemessen werden?Die Bemessung der Fundamente ist auf Grundlage des den Vergabeunterlagen beigefügten Baugrund- und Gründungsgutachtens sowie der durch den AN zu erstellenden Tragwerks- und Gründungsplanung vorzunehmen. Die für die jeweilige Gründung anzusetzenden Bemessungswerte bzw. Bodenpressungen sind hieraus eigenverantwortlich abzuleiten und, soweit erforderlich, mit dem Baugrundgutachter abzustimmen.
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