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ENERGIEAUSWEIS
für Nichtwohngebäude
gemäß den §§ 79 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 1 16. Oktober 2023
Gültig bis: 09.07.2036 Vorschau 1
(Ausweis rechtlich nicht gültig)
| Gebäude | ||||
|---|---|---|---|---|
| Hauptnutzung / Gebäudekategorie | Nichtwohngebäude | |||
| Adresse | Am Tonnenberg 50129 Bergheim | |||
| Gebäudeteil 2 | ||||
| Baujahr Gebäude 3 | 2026 | |||
| Baujahr Wärmeerzeuger 3, 4 | 2026 | |||
| Nettogrundfläche 5 | 917,1 m² | |||
| Wesentliche Energieträger für Heizung 3 | Strom-Mix | |||
| Wesentliche Energieträger für Warmwasser 3 | Strom-Mix | |||
| Erneuerbare Energien 3 | Art: Umwelt und PV | Verwendung: Heizung | ||
| Art der Lüftung 3 | Fensterlüftung Schachtlüftung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung | ||
| Art der Kühlung 3 | Passive Kühlung Kühlung aus Strom Gelieferte Kälte Kühlung aus Wärme | |||
| Inspektionspflichtige Klimaanlagen 6 | Anzahl: 0 | Nächstes Fälligkeitsdatum der Inspektion: | ||
| Anlass der Ausstellung des | ||||
| Energieausweises |
Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfsunter Annahme von standardisierten Randbedingun- gen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Teil des Energieaus- weises sind die Modernisierungsempfehlungen (Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt (Energiebedarfsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und be- stimmten Modernisierungennach §80 Absatz2 GEG.Die angegebenenVergleichswertesind dieAnforderungendesGEG zum Zeitpunktder Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen – siehe Seite 5). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchserstellt.(Energieverbrauchsausweis). Die Ergebnis- se sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe).
Hinweise zur Verwendung des Energieausweises
EnergieausweisedienenausschließlichderInformation. DieAngabenimEnergieausweisbeziehensichaufdas gesamteGebäudeoderden oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.
Aussteller (mit Anschrift und Berufsbezeichnung) Unterschrift des Ausstellers
Posse - Götze & Partner mbB B. Eng. Malte Höft Freiburger Straße 8 21682 Stade Ausstellungsdatum 10.07.2026
1 Datum des angewendeten GEG, gegebenenfalls des angewendeten Änderungsgesetzes zum GEG 2 nur im Falle des § 79 Absatz 2 Satz 2 GEG 3 Mehrfachangaben möglich 4 bei Wärmenetzen Baujahr der Übergabestation 5 Nettogrundfläche ist im Sinne des GEG ausschließlich der beheizte / gekühlte Teil der Nettogrundfläche 6 Klimaanlagen oder kombinierte Lüftungs- und Klimaanlagen im Sinne des § 74 GEG
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für Nichtwohngebäude
gemäß den §§ 79 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 1 16. Oktober 2023
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Vorschau 2
(Ausweis rechtlich nicht gültig)
Primärenergiebedarf "Gesamtenergieeffizienz"
Treibhausgasemissionen 11,9 kg CO-Äquivalent /(m²·a) 2
Primärenergiebedarf dieses Gebäudes
38,2 kWh/(m²·a)
0 100 200 300 400 500 600 >700
Anforderungswert GEG Anforderungswert GEG Neubau (Vergleichswert) modernisierter Altbau (Vergleichswert)
Anforderungen gemäß GEG 2 Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren
Primärenergiebedarf Verfahren nach § 21 GEG Ist-Wert 38,2 kWh/(m²·a) Anforderungswert 84,5 kWh/(m²·a) Verfahren nach § 32 GEG ("Ein-Zonen-Modell") Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten Vereinfachungen nach § 50 Absatz 4 GEG Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau) eingehalten Vereinfachungen nach § 21 Absatz 2 Satz 2 GEG
| Endenergiebedarf | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Energieträger | Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m²·a) für Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung 3) Kühlung einschl. Gebäude Beleuchtung Befeuchtung insgesamt | |||||
| Strom-Mix | 16,4 | 2,7 | 19,2 | |||
| Strom (Hilfsenergie) | 0,5 | 0,8 | 0,8 | 2,1 |
| Endenergiebedarf Wärme [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] | 19,2 kWh/(m²·a) |
|---|---|
| Endenergiebedarf Strom [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] | 2,1 kWh/(m²·a) |
Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien
Nutzung erneuerbarer Energien 4 für Heizung für Warmwasser Nutzung zur Erfüllung der 65%-EE-Regel gemäß § 71 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 oder 3 GEG Erfüllung der 65%-EE-Regel durch pauschale Erfüllungsoptionen nach § 71 Absatz 1,3,4 und 5 in Verbindung mit § 71b bis h GEG 4 Hausübergabestation (Wärmenetz) (§ 71b) Wärmepumpe (§ 71c) Stromdirektheizung (§ 71d) Solarthermische Anlage (§ 71e) Heizungsanlage für Biomasse oder Wasserstoff/-derivate (§ 71f,g) Wärmepumpen-Hybridheizung (§ 71h) Solarthermie-Hybridheizung (§ 71h) Dezentrale, elektrische Warmwasserbereitung (§ 71 Absatz 5)
| Gebäudezonen | |||
|---|---|---|---|
| Nr. | Zone | Fläche [m²] | Anteil [%] |
| 1 | Klassenzimmer (Schule), Gruppenraum ... | 273,1 | 29,8 |
| 2 | Nebenflächen ohne Aufenthaltsräume | 74,1 | 8,1 |
| 3 | Sonstige Aufenthaltsräume | 313,7 | 34,2 |
| 4 | WC und Sanitärräume in Nichtwohngeb... | 106,3 | 11,6 |
| 5 | Gruppenbüro | 48,9 | 5,3 |
| 6 | Küche - Vorbereitung, Lager 2 | 16,3 | 1,8 |
| 7 | Sonstige Aufenthaltsräume mit Lüftungs... | 84,8 | 9,2 |
Dezentrale, elektrische Warmwasserbereitung (§ 71 Absatz 5) weitere Einträge in Anlage Erfüllung der 65%-EE-Regel auf Grundlage einer Berechnung im Einzelfall nach § 71 Absatz 2 GEG Anteil Wär- Anteil EE 6 Anteil EE 6 mebereit- der Einzel- aller Art der erneuerbaren Energie stellung 5 anlage Anlagen 7
Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
DasGebäudeenergiegesetzlässtfürdieBerechnungdesEnergiebe- Summe 8 % darfsinvielen FällennebendemBerechnungsverfahrenalternative Nutzung bei Anlagen, für die die 65%-EE-Regel nicht gilt 9 Vereinfachungenzu,dieimEinzelfallzuunterschiedlichenErgebnis- Art der erneuerbaren Energie Anteil EE 10 senführenkönnen.InsbesonderewegenstandardisierterRandbedin-
gungenerlaubendieangegebenenWertekeineRückschlüsseaufden
gungenerlaubendieangegebenenWertekeineRückschlüsseaufden tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sindspezifischeWertenachdemGEGproQuadratmeterbeheizte/ gekühlte Nettogrundfläche.
| % | |
|---|---|
| % | |
| % |
weitere Einträge und Erläuterungen in der Anlage
1 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises 7 nur bei einem gemeinsamen Nachweis mit mehreren Anlagen 2 nur bei Neubau sowie bei Modernisierung im Fall § 80 Absatz 2 GEG 8 Summe einschließlich gegebenenfalls weiterer Einträge in der Anlage 3 nur Hilfsenergie 9 Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 zum Zweck der Inbetriebnahme in 4 Mehrfachnennung möglich einem Gebäude eingebaut oder aufgestellt worden sind oder einer Über- 5 Anteil der Einzelanlage an der Wärmebereitstellung aller Anlagen gangsregelung unterfallen, gemäß Berechnung im Einzelfall 6 Anteil EE an der Wärmebereitstellung der Einzelanlage/aller Anlagen 10 Anteil EE an der Wärmebereitstellung oder dem Wärme-/Kälteenergiebedarf
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Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Vorschau 3
(Ausweis rechtlich nicht gültig)
Endenergieverbrauch
0 100 200 300 400 500 600 >700
Warmwasser enthalten Kühlung enthalten
0 100 200 300 400 500 600 >700
Der Wert enthält den Stromverbrauch für
Zusatzheizung Warmwasser Lüftung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges
| Verbrauchserfassung | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zeitraum von bis | Energieträger 3 | Primär- energie- faktor- | Energie- verbrauch Wärme [kWh] | Anteil Warmwasser [kWh] | Anteil Kälte [kWh] | Anteil Heizung [kWh] | Klima- faktor | Energie- verbrauch Strom [kWh] |
weitere Einträge in Anlage
| Primärenergieverbrauch dieses Gebäudes | |
|---|---|
| Treibhausgasemissionen dieses Gebäudes (in CO -Äquivalenten) 2 |
| Treibhausgasemissionen dieses Gebäudes | (in CO | -Äquivalenten) | |
|---|---|---|---|
| 2 |
Erläuterungen zum Verfahren
DasVerfahren zurErmittlungvonEnergieverbrauchskennwertenist durchdasGEGvorgegeben.DieWertesindspezifischeWertepro Quadratmeterbeheizte/gekühlteNettogrundfläche. Dertatsächliche EnergieverbraucheinesGebäudesweichtinsbesonderewegendes WitterungseinflussesundsichänderndenNutzerverhaltensvonden angegebenen Kennwerten ab.
| Gebäudenutzung | |||
|---|---|---|---|
| Gebäudekategorie/ Nutzung | Flächen- anteil [%] | Vergleichswerte 2 Wärme Strom |
1 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises 2 Gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat bekanntgemacht im Bundesanzeiger (§ 85 Absatz 3 Nummer 6 GEG); veröffentlicht auch unter www.bbsr-energieeinsparung.de 3 gegebenenfalls auch Leerzuschläge in kWh
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gemäß den §§ 79 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 1 16. Oktober 2023
Empfehlungen des Ausstellers Vorschau 4
(Ausweis rechtlich nicht gültig)
| Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz sind möglich | nicht möglich | |||||
| Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen | ||||||
| Nr. | Bau- oder Anlagenteile | Maßnahmenbeschreibung in einzelnen Schritten | empfohlen in Zu- als sammen- Einzel- hang mit maß- größerer nahme Moderni- sierung | (freiwillige Angaben) geschätzte geschätzte Kosten Amortisa- pro eingesparte tionszeit Kilowattstunde Endenergie | ||
| weitere Einträge im Anhang | ||||||
| Hinweis: Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information. Sie sind kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung. |
Posse - Götze & Partner mbB Genauere Angaben zu den Empfehlungen Freiburger Straße 8, 21682 Stade sind erhältlich bei/unter:
Ergänzende Erläuterungen zu den Angaben im Energieausweis (Angaben freiwillig)
1 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises
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gemäß den §§ 79 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 1 16. Oktober 2023
Erläuterungen 5
Angabe Gebäudeteil – Seite 1 Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erfüllung Bei Nichtwohngebäuden, die zu einem nicht unerheblichen Anteil zu der 65%-EE-Regel – Seite 2 Wohnzweckengenutzt werden, istdie Ausstellung des Energieauswei- sesgemäß§79Absatz2Satz2GEGaufdenGebäudeteilzubeschrän- §71Absatz1GEGsiehtvor,dassHeizungsanlagen,diezumZweckder ken, der getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln ist (siehe im Inbetriebnahmein einem Gebäude eingebaut oder aufgestellt werden, Einzelnen§106GEG).DieswirdimEnergieausweisdurchdieAngabe grundsätzlichzumindestens65ProzentmiterneuerbarernEnergienbetrie- „Gebäudeteil“ deutlich gemacht. benwerden.Die65%-EE-Regelgiltausdrücklichnurfürneueingebaute oderaufgestellteHeizungenundüberdiesnachMaßgabeeinesSystems Erneuerbare Energien – Seite 1 vonÜbergangsregelnnachden§§71ff.GEG.IndemFeld"Angabenzur Hier wird darüber informiert, wofür und in welcher Art erneuerbare NutzungerneuerbarerEnergien"kannfürAnlagen,dieden§§71ff.GEG Energien genutzt werden. Bei Neubauten und ggf. bei grundlegender bereitsunterfallen,dieErfüllungperNachweisimEinzelfalloderperpau- RenovierungeinesöffentlichenGebäudesenthältSeite2(Angabenzur schalerErfüllungsoptionausgewiesenwerden.FürBestandsanlagen,auf Nutzung erneuerbarer Energien) dazu weitere Angaben. die§§71 ff.nichtanzuwendensindoder fürdieÜbergangsregelungen nach§71Absatz8,9oder§71i-§71mGEGodersonstigeAusnahmen Energiebedarf – Seite 2 gelten, könnendie zur Wärmebereitstellungeingesetztenerneuerbaren EnergieträgeraufgeführtundkannjeweilsderprozentualeAnteilander DerEnergiebedarfwirdhierdurchdenJahres-Primärenergiebedarfund Wärmebereitstellung des Gebäudes ausgewiesen werden. denEndenergiebedarffürdieAnteileHeizung,Warmwasser,eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden Endenergieverbrauch – Seite 3 rechnerischermittelt.DieangegebenenWertewerdenaufderGrundlage der Baunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme DieAngabenzumEndenergieverbrauchvonWärmeundStromwerdenfür vonstandardisiertenRandbedingungen(z.B.standardisierteKlimadaten, dasGebäudeaufderBasisderAbrechnungenvonHeizkostenbzw.der definiertesNutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere AbrechnungenvonEnergielieferantenermittelt.DabeiwerdendieEner- Wärmegewinne)berechnet.SolässtsichdieenergetischeQualitätdes gieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der einzelnen Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und von der Wetterlage Nutzeinheitenzugrundegelegt.DiesoermitteltenWertesindspezifische beurteilen. Insbesonderewegenderstandardisierten Randbedingungen WerteproQuadratmeterNettogrundflächenachdemGEG.Dererfasste erlaubendieangegebenenWertekeineRückschlüsseaufdentatsächli- Energieverbrauch für die Heizung wird anhandder konkretenörtlichen chen Energieverbrauch. WetterdatenundmithilfevonKlimafaktorenaufeinendeutschlandweiten Mittelwertumgerechnet. DieAngabenzum Endenergieverbrauchgeben Primärenergiebedarf – Seite 2 HinweiseaufdieenergetischeQualitätdesGebäudes.EinkleinerWert signalisierteinen geringen Verbrauch.EinRückschluss auf den künftig DerPrimärenergiebedarfbildetdieEnergieeffizienzdesGebäudesab.Er zuerwartendenVerbrauchistjedochnichtmöglich.DertatsächlicheVer- berücksichtigtnebenderEndenergiemithilfevonPrimärenergiefaktoren braucheinerNutzungseinheitodereinesGebäudesweichtinsbesondere auch die sogenannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens Umwandlung)derjeweilseingesetztenEnergieträger(z.B.Heizöl,Gas, odersichändernderNutzungenvomangegebenenEndenergieverbrauch Strom,erneuerbareEnergienetc.).EinkleinerWertsignalisierteinenge- ab. ringenBedarfunddamiteinehoheEnergieeffizienzsowieeinedieRes- sourcenund dieUmwelt schonendeEnergienutzung.Dieangegebenen ImFall längerer Leerstände wird hierfür einpauschaler Zuschlag rech- Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anforderungen des GEG nerischbestimmtund indieVerbrauchserfassung einbezogen. Obund an,das zumZeitpunktder AusstellungdesEnergieausweises galt. Sie inwieweitderartigePauschalenindieErfassungeingegangensind,istder sind imFall einesNeubausodereiner Modernisierungdes Gebäudes, Tabelle „Verbrauchserfassung“ zu entnehmen. dienachdenVorgabendes§50Absatz1Nummer2GEGdurchgeführt wird, einzuhalten. Bei Bestandsgebäuden dienen sie zur Orientierung DieVergleichswerteergebensichdurchdieBeurteilunggleichartigerGe- hinsichtlich der energetischen Qualität des Gebäudes. bäude.KleinereVerbrauchswertealsderVergleichswertsignalisiereneine guteenergetischeQualitätimVergleichzumGebäudebestanddiesesGe- DerEndwertderSkalazumPrimärenergiebedarfbeträgt,aufdieZehner- bäudetyps. Die Endwerteder beiden Skalen zum Endenergieverbrauch stelle gerundet, das Dreifache des Vergleichswerts „Anforderungswert betragen, auf die Zehnerstelle gerundet, das Doppelte des jeweiligen GEGmodernisierterAltbau“(Anforderunggenäß§50Absatz1Nummer Vergleichswerts. 2 Buchstabe a GEG).
Primärenergieverbrauch – Seite 3 Wärmeschutz – Seite 2 DerPrimärenergieverbrauchgehtausdemfürdasGebäudeinsgesamt Das GEG stellt bei Neubautenund bestimmten baulichen Änderungen ermitteltenEndenergieverbrauchfürWärmeundStromhervor.Wieder auch Anforderungen an die energetische Qualität aller wärmeübertra- PrimärenergiebedarfwirdermithilfevonUmrechnungsfaktorenermittelt, gendenUmfassungsflächen(Außenwände,Decken,Fensteretc.)sowie die die Vorkette der jeweils eingesetzten Energieträger berücksichtigen. beiNeubautenan densommerlichen Wärmeschutz(Schutzvor Über-) hitzung eines Gebäudes. Treibhausgasemissionen – Seite 2 und 3 Endenergiebedarf – Seite 2 DiemitdemPrimärenergiebedarfoderdemPrimärenergieverbrauchver- bundenenTreibhausgasemissionendesGebäudeswerdenalsäquivalen- Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, te Kohlendioxidemissionen ausgewiesen. jährich benötigteEnergiemengefür Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung,LüftungundKühlungan.ErwirdunterStandardklima-und Pflichtangaben für Immobilienanzeigen – Seite 2 und 3 Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Indikator für die Energieeffizienzeines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der End- Nach dem GEGbesteht die Pflicht, in Immobilienanzeigendiein § 87 energiebedarfistdieEnergiemenge,diedemGebäudeunterderAnnahme Absatz1und2GEGgenanntenAngabenzumachen.Diedafürerforderli- vonstandardisiertenBedingungenundunterBerücksichtigungderEner- chenAngabensinddemEnergieausweiszuentnehmen,jenachAusweis- gieverlustezugeführtwerdenmuss,damitdiestandardisierteInnentem- art der Seite 2 oder 3. peratur,derWarmwasserbedarf,dienotwendigeLüftungundeingebaute Beleuchtungsichergestelltwerdenkönnen.EinkleinerWertsignalisiert einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz.
1 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises
Hottgenroth Software AG, Energieberater Wohnen & Gewerbe 13.5.0