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| Anhang | 208.1213A30 Feststellung Vertragsniveaufaktor (VNF) „f“ | ||
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Anlage 5.0
| Fortschreibung der Kalkulationsansätze EKdT bei modifizierten Leistungen | |
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| A | Dokumentation der modifizierten Leistung Dokumentation der zusätzlichen, entfallenden oder der geänderten Leistung mit Darstellung der Aus- wirkungen |
| B | Bezugsposition im Vertrag Feststellung einer den modifizierten Leistungen möglichst ähnlichen Vertragsleistung |
| C | Bewertungsansätze gemäß Vertrag Feststellung und Bewertung der in der Bezugsposition enthaltenen Kalkulationsansätze |
| D | Ermittlungssystem für Kosten Feststellung geeigneter und vom AG im Rahmen der Nachtragsverhandlungen anerkannter Ermitt- lungssysteme. Die Bewertung der Vertragsleistung und der modifizierten Leistung muss dabei auf Grundlage desselben Ermittlungssystems möglich sein. |
| E | Bewertungsansätze gem. Ermittlungssystem Feststellung und Bewertung der im Ermittlungssystem enthaltenen Kalkulationsansätze |
| F | Vertragsniveaufaktor (VNF) „f“ für die Kalkulationsansätze der Bezugsposition Als Quotient aus dem Bewertungsansatz gemäß Vertrag und dem Wert des gewählten Ermittlungs- systems |
| G | Anpassung „Bewertungsansätze gem. Ermittlungssystem“ an das Kostenniveau des Vertrages Bildung des Produktes aus Niveaufaktor „f“ und dem jeweiligen Kalkulationsansatz des Ermittlungs- systems für die modifizierte Leistung |
| H | Fortschreibung der Kalkulationsansätze auf der Basis des Ermittlungssystems (EKdT) Bei der endgültigen Festlegung der Kalkulationsansätze der modifizierten Leistung sind zu berück- sichtigen: die direkten Kosten der modifizierten Leistung vom Vertrag abweichende Umstände der modifizierten Leistung Auswirkungen der modifizierten Leistung auf die Kalkulationsansätze von anderen Auftrags- positionen |
| I | Preis der modifizierten Leistung Bei der Preisermittlung für die modifizierte Leistung sind zu berücksichtigen: fortgeschriebene Kalkulationsansätze Kalkulationslohn BGK, AGK, Wagnis und Gewinn vertraglich vereinbarte Nachlässe Bezüglich der Fortschreibung der Kosteneigenschaften wird an dieser Stelle u.a. auf das Prinzip der „Einheitlichen Auftrags- und Nachtragskalkulation“ (ANKE) hingewiesen. |
Fachautor: Dirk Petershofer | FE.EI 76 | Tel.: 9481-4719 Gültig ab: 19.10.2018