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Information zur Datenerhebung

Hinweise zum Datenschutz der Vergabestelle des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement - Information zu Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Vergabeverfahren

Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO)

  1. Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung?

Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement

  • Zentrale - Riesaer Straße 7h 01129 Dresden

poststelled3@sib.smf.sachsen.de

  1. Wie sind die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten?

Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement

  • Behördlicher Datenschutzbeauftragter - Riesaer Straße 7h 01129 Dresden

datenschutz@sib.smf.sachsen.de

  1. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), VOB/A, die Landeshaushaltsordnung (LHO) bzw. Bundeshaushaltsordnung (BHO), sowie weitere ggf. einzuhaltende vergaberechtliche Vorschriften. In dem Vergabeverfahren werden personenbezogene Daten verarbeitet. Das sind insbesondere:

  • Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
  • Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und
  • Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.

Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.

Die Verarbeitung dient der Durchführung des Vergabeverfahrens bzw. der Abwicklung eines Vertrages. Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der

bzw. bei Erteilung des Zuschlages in der Vertragsakte verarbeitet. Die
Erhebung erfolgt auf der Grundlage nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO. Die Erhebung weiter
Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens und der anschließenden Abwicklung des
Vergabeverfahrens sind möglich. Auf die dortigen Hinweise wird ergänzend verwiesen. Steht
die Vergabe im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, welches im Rahmen eines

die Vergabe im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, welches im Rahmen eines

Information zur Datenerhebung, Stand September 2025 Seite 1 von 2

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europäischen Förderprogrammes abgewickelt wird, werden weitergehende Daten gem. Formblatt 700 erhoben. Auf die dortigen ergänzenden Datenschutzhinweise zur Erhebung dieser Daten wird verwiesen.

  1. Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben?

Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben. Die Weitergabe der Daten erfolgt ggf. an im Auftrag des SIB tätigen Beauftrage im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung des Vertrages (z.B. Architekt, Fachplaner, u.ä.). Die Verarbeitung der Daten beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO. Als öffentlicher Auftraggeber unterliegt die Vergabe besonderen Rechtsvorschriften. Im Rahmen von Verwaltungsverfahren und/ oder Gerichtsverfahren werden ggf. personenbezogene Daten an Behörden, Gerichte oder weitere Verfahrensbeteiligte weitergegeben. Die Verarbeitung der Daten beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO. Der SIB unterliegt als öffentlicher Auftraggeber weiterhin besonderen Vorschriften zur Veröffentlichung bzw. Auskunftserteilung.

  1. Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet?

Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen. Für die Abwicklung des Auftrages verarbeitet Daten sind entsprechend den Vorschriften zur Aufbewahrung von Akten, Rechnungs- und Steuervorschriften sowie europarechtlichen Fördervorschriften aufzubewahren.

  1. Welche Rechte haben betroffene Personen?

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DS- GVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DS-GVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DS-GVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DS-GVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DS-GVO)

Entsprechende Anträge sind an den Verantwortlichen zu richten.

Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist die

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Maternistraße 17 01067 Dresden

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