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Stadt Papenburg
Neubau Binnenhaupt
Seeschleuse Papenburg
Baubeschreibung /
Vorbemerkungen
zum Leistungsverzeichnis
Baubeschreibung / Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Stand 19.08.2026
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- Allgemeine Beschreibung der Bauleistung ....................................................... 9 1.1 Allgemeines .......................................................................................................... 9 1.1.1 Veranlassung ........................................................................................................................ 9
1.1.2 Ausgeführte Vorarbeiten ..................................................................................................... 9
1.1.3 Parallellaufende Projekte ..................................................................................................... 9
1.1.4 Stand des Genehmigungsverfahrens .............................................................................. 10
1.1.5 32. BImschV ........................................................................................................................ 10 1.2 Derzeitige Situation ........................................................................................... 10 1.2.1 Hafen der Stadt Papenburg ............................................................................................... 10
1.2.2 Seeschleuse ........................................................................................................................ 11
1.2.3 Entstehungsgeschichte der Seeschleuse ....................................................................... 11
1.2.4 Schadensentwicklung ........................................................................................................ 12 1.3 Gegenstand der Ausschreibung ....................................................................... 12 1.4 Auszuführende Leistungen nach Art und Umfang .......................................... 14 1.5 Leistungen des Auftraggebers ......................................................................... 20 1.6 Abgabe des Angebotsleistungsverzeichnisses ............................................... 21 1.7 Urkalkulation ...................................................................................................... 21 1.8 Abstimmung mit anderen AN / Dritten ............................................................. 21
- Beschreibung der örtlichen Verhältnisse......................................................... 23 2.1 Lage der Baustelle ............................................................................................. 23 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege / Liegeplatz / Zufahrt ......................... 23 2.3 Verkehrssicherung ............................................................................................ 24 2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ........................ 24 2.5 Baustelleneinrichtungsflächen ......................................................................... 25 2.6 Zu schützende Bereiche und Objekte .............................................................. 25 2.7 Witterungsverhältnisse ..................................................................................... 26 2.8 Schifffahrtsbelange im Bereich der Baustelle ................................................. 26 2.9 Abfälle ................................................................................................................. 27 2.9.1 Allgemeines ........................................................................................................................ 27
2.9.2 Abbruchgut ......................................................................................................................... 28
2.9.3 Schadstoffbelastetes Material ........................................................................................... 29
2.9.4 Verwertungskonzept .......................................................................................................... 29 2.10 Wasserstände .................................................................................................... 29
- Angaben zur Ausführung der Bauleistung ...................................................... 31 3.1 Allgemeines / Besonderheiten .......................................................................... 31 3.2 Baugrund ............................................................................................................ 33 3.2.1 Allgemeiner Aufbau ........................................................................................................... 33
3.2.2 Grundwasser....................................................................................................................... 34
3.2.3 Wasserhaltung .................................................................................................................... 34
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3.2.4 Beton- und Stahlaggressivität .......................................................................................... 34
3.2.5 Kampfmittel ......................................................................................................................... 34
3.2.6 Bauliche Anlagen im Baugrund ........................................................................................ 34
3.2.7 Düker / Leitungsumverlegung ........................................................................................... 35 3.3 Erd- und Bodenarbeiten .................................................................................... 35 3.3.1 Homogenbereiche .............................................................................................................. 35
3.3.2 bautechnische Eignung ..................................................................................................... 35
3.3.3 Verwertungskonzept .......................................................................................................... 36
3.3.4 Angaben zu Erdarbeiten .................................................................................................... 36
3.3.5 Bodenaushub...................................................................................................................... 37
3.3.6 Verfüllen Bereich zwischen Torkammern (Pumpengang) ............................................. 37
3.3.7 Verfüllen alte Torkammer .................................................................................................. 38
3.3.8 Verfüllen Fangedamm ........................................................................................................ 38
3.3.9 Bodenaustausch................................................................................................................. 39
3.3.10 Nassbaggerungen .............................................................................................................. 39
3.3.10.1 Allgemeines .......................................................................................................................... 39 3.3.10.2 Fluid-Mud Eintrag, Veränderung der Sohlenlage, Untiefen ................................................. 40 3.3.10.3 Untersuchungsergebnisse .................................................................................................... 41 3.3.10.4 Peilungen, Aufmaß und Abrechnung ................................................................................... 41 3.3.10.5 Vorschriften/ Normen/ etc. .................................................................................................... 42 3.3.10.6 Sonstiges .............................................................................................................................. 42 3.4 Ramm- und Tiefgründungsarbeiten .................................................................. 43 3.4.1 Allgemeines ........................................................................................................................ 43
3.4.2 Angaben zu Spundwänden, Pfählen, Verankerungen .................................................... 44
3.4.2.1 Einbringen der Spundwände ................................................................................................ 45 3.4.2.2 Spundwanddichtung ............................................................................................................. 46 3.4.2.3 Verholmung .......................................................................................................................... 47 3.4.2.4 Rundstahlanker .................................................................................................................... 47 3.4.2.5 Mikropfähle ........................................................................................................................... 47 3.4.2.6 Verpressanker ...................................................................................................................... 48 3.4.3 Dalben / Rohre .................................................................................................................... 48
3.4.4 Probebelastungen, Abnahmeprüfungen .......................................................................... 49 3.5 Beton- und Stahlbetonarbeiten ......................................................................... 50 3.5.1 Allgemeines ........................................................................................................................ 50
3.5.2 Stoffe und Bauteile ............................................................................................................. 50
3.5.2.1 Allgemeines .......................................................................................................................... 50 3.5.2.2 Transportbeton ..................................................................................................................... 51 3.5.2.3 Unterwasserbetonsohle ........................................................................................................ 51 3.5.2.4 Ausgangsstoffe ..................................................................................................................... 52 3.5.2.5 Anforderungen an den Beton ............................................................................................... 52 3.5.2.6 Betonstahl ............................................................................................................................. 53 3.5.3 Ausführung ......................................................................................................................... 53
3.5.3.1 Allgemeines .......................................................................................................................... 53 3.5.3.2 Bewehrung ........................................................................................................................... 54 3.5.3.3 Betondeckung....................................................................................................................... 54 3.5.3.4 Arbeitsfugen ......................................................................................................................... 54 3.5.3.5 Schalung und Rüstung ......................................................................................................... 55 3.5.3.6 Einbau des Betons ............................................................................................................... 55
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3.5.3.7 Betonieren bei kühler Witterung und Frost ........................................................................... 56 3.5.3.8 Nachbehandlung .................................................................................................................. 57 3.5.3.9 Risse 57 3.5.3.10 Aufmaß / Abrechnung .......................................................................................................... 57 3.5.3.11 Personal ............................................................................................................................... 57 3.6 Stahlwasserbau / Verschlusssystem ................................................................ 58 3.6.1 Torkörper mit Schütze, Ober- und Unterwagen .............................................................. 58
3.6.2 Anpassung der Dammtafeln .............................................................................................. 59
3.6.3 Feste Teile ........................................................................................................................... 60
3.6.4 Stoffe und Bauteile ............................................................................................................. 60 3.7 Antriebe / Maschinenbau ................................................................................... 61 3.7.1 Torantrieb ............................................................................................................................ 61
3.7.2 Schützantrieb ...................................................................................................................... 62
3.7.3 Schlickspülanlage .............................................................................................................. 63
3.7.4 Luft- Wasser-Sprudelanlage Außenhaupt ....................................................................... 64
3.7.5 Deckenkran ......................................................................................................................... 66 3.8 Beschichtungsarbeiten ..................................................................................... 66 3.8.1 Passiver Korrosionsschutz ............................................................................................... 66
3.8.2 Kathodischer Korrosionsschutz ....................................................................................... 67 3.9 Stoffe und Bauteile ............................................................................................ 67 3.10 Qualitätsanforderungen .................................................................................... 67 3.11 Montagearbeiten ................................................................................................ 68 3.11.1 Einbau Mikropfähle ............................................................................................................ 68
3.11.2 Einbau Stahlbetonfertigteil ................................................................................................ 68
3.11.3 Einbau Torkörper ............................................................................................................... 69 3.12 Ausrüstung ......................................................................................................... 70 3.12.1 Bauteile Seeschleuse ......................................................................................................... 70
3.12.2 Gitterrostabdeckung alter Gegenanschlag ..................................................................... 70 3.13 Außenanlagen .................................................................................................... 70 3.13.1 Oberflächenbefestigung .................................................................................................... 70
3.13.2 Pumpengang ....................................................................................................................... 71
3.13.3 Überdachung südlich der Torkammer ............................................................................. 72
3.13.4 Entwässerungsanlagen ..................................................................................................... 73
3.13.4.1 Oberflächenentwässerung ................................................................................................... 73 3.13.4.2 Schmutzwasserableitung ..................................................................................................... 73 3.13.5 Beleuchtung ........................................................................................................................ 74
3.13.6 Schrankenanlage ................................................................................................................ 74
3.13.7 Wasserversorgung ............................................................................................................. 74
3.13.8 Geländer, Zaun, Treppen, Stützwand ............................................................................... 74
3.13.9 Leerohrsystem .................................................................................................................... 77
3.13.10 Sohlsicherung..................................................................................................................... 78
3.13.11 Sohlsicherung zwischen den Drempeln .......................................................................... 78
3.13.12 Abdichtung zwischen Spundwandschürze und Betonfertigteil .................................... 78
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3.14 Erneuerung Straße „Seeschleuse“ ................................................................... 79 3.14.1 Straßenbau .......................................................................................................................... 79
3.14.2 Entwässerungsanlagen ..................................................................................................... 79
3.14.3 Umwallung / Bepflanzung .................................................................................................. 79 3.15 Abbruch- und Rückbauarbeiten ........................................................................ 79 3.15.1 Rückbau / Ziehen von Dalben ........................................................................................... 79
3.15.2 Sohlsicherung..................................................................................................................... 80
3.15.3 Pflaster und Rinnen ........................................................................................................... 80
3.15.4 Bedienstand ........................................................................................................................ 80
3.15.5 Verschließen der vorhandenen Torkammer .................................................................... 80
3.15.6 Aussteifungen Torkammer ................................................................................................ 81
3.15.7 Vorhandener Torkörper ..................................................................................................... 81
3.15.8 Vorhandener Antrieb .......................................................................................................... 83
3.15.9 Schienenplatte .................................................................................................................... 83
3.15.10 Stahlspundwand ................................................................................................................. 83
3.15.11 Toranlage ............................................................................................................................ 83
3.15.12 Zäune, Geländer ................................................................................................................. 83
3.15.13 Derrikkran ............................................................................................................................ 83 3.16 Baubehelfe / Hilfskonstruktionen / Gerüste ..................................................... 84 3.17 Deichsicherheit .................................................................................................. 84 3.18 Bauablauf, Bauzeit, Baubesprechungen Stand 07.05.26 ................................ 84 3.18.1 Allgemeines ........................................................................................................................ 84
3.18.2 Zeiträume mit eingeschränkten Tätigkeiten .................................................................... 86
3.18.3 Arbeitszeiten ....................................................................................................................... 87
3.18.4 Vertrags- und Vertragszwischentermine) ........................................................................ 87
3.18.5 Detailterminplan ................................................................................................................. 88 3.19 Beweissicherung ............................................................................................... 89 3.19.1 Zustandserfassung Gebäude / Straßen ........................................................................... 89
3.19.2 Bewegungsmessungen Binnenhaupt .............................................................................. 90
3.19.3 Temporäre Bauwerke ......................................................................................................... 92 3.20 Baustelleneinrichtungskosten .......................................................................... 92 3.20.1 Räumung der Baustelle ..................................................................................................... 92 3.21 Winterbaumaßnahmen ...................................................................................... 93 3.22 Projektteam ........................................................................................................ 93 3.22.1 Ansprechpartner des AG ................................................................................................... 93
3.22.2 Benennung durch AN ........................................................................................................ 93
3.22.3 Vertretung des Auftraggebers .......................................................................................... 93
3.22.4 sachverständige technische Aufsicht .............................................................................. 94 3.23 Abrechnung / Aufmaßverfahren / Stundenlohnarbeiten ................................. 95 3.24 Prüfungen ........................................................................................................... 96
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3.25 Funktionsprobe und Probebetrieb.................................................................... 98 3.26 Inbetriebnahme .................................................................................................. 99 3.27 Abnahmen .......................................................................................................... 99 3.27.1 Zustandsfeststellung ......................................................................................................... 99
3.27.2 Technische Zwischenabnahme ........................................................................................ 99
3.27.3 Abnahme ........................................................................................................................... 100 3.28 Schulung und Einweisung .............................................................................. 100 3.29 Sicherheits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit .............................. 101 3.30 Risikobeurteilung und CE-Kennzeichen ........................................................ 102 3.31 Erschwernis für Wartungs- und Reparaturarbeiten ...................................... 102
- Elektro- und MSR-Technik (Mess-, Steuer- und Regeltechnik) ..................... 103 4.1 Elektrotechnik / Steuerungstechnik ............................................................... 103 4.2 Vorschriften und technische Regelwerke ...................................................... 104 4.3 Konstruktion .................................................................................................... 105 4.3.1 Begriffsbestimmung ........................................................................................................ 105
4.3.2 CAD-Projektierung ........................................................................................................... 106
4.3.3 Gehäuse / Schaltschrankaufbau ..................................................................................... 106
4.3.4 Schaltfelder ....................................................................................................................... 108
4.3.5 EMV-Verträglichkeit ......................................................................................................... 109
4.3.6 Farbgestaltung / Farbkonzept ......................................................................................... 109
4.3.7 Geräte ................................................................................................................................ 109
4.3.8 Meldeleuchten / Befehlsgeräte ........................................................................................ 110
4.3.9 Elektronische Steuerungen / Frequenzumformer ......................................................... 111
4.3.10 Schaltschrankheizung/ -kühlung und Schaltschrankbeleuchtung ............................. 111
4.3.11 Dichtungsheizung ............................................................................................................ 112
4.3.12 Abgänge ............................................................................................................................ 112
4.3.13 Kabelanschlussraum ....................................................................................................... 112
4.3.14 Leistungs-, Leitungsschutzschalter, Leistungstrenner, Erdungsschalter ................. 112
4.3.15 Fehlerstromschutzeinrichtungen ................................................................................... 113
4.3.16 Befestigung ....................................................................................................................... 113
4.3.17 Gerätekennzeichnung ...................................................................................................... 113
4.3.18 Verdrahtung ...................................................................................................................... 114
4.3.19 Klemmen ........................................................................................................................... 115
4.3.20 Störungsanzeige / Anzeige .............................................................................................. 115
4.3.21 Messeinrichtung ............................................................................................................... 116
4.3.22 Antrieb ............................................................................................................................... 116
4.3.23 Automatisierungssystem (SPS) ...................................................................................... 116
4.3.24 Kabel und Leitungen ........................................................................................................ 118
4.3.25 Kabelverlegung................................................................................................................. 119
4.3.26 Kabelkennzeichnung ....................................................................................................... 120
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4.3.27 Verlegesysteme ................................................................................................................ 120
4.3.28 Installationsmaterial ......................................................................................................... 121
4.3.29 Korrosionsschutz ............................................................................................................. 121
4.3.30 Besonderheit bei der Installation.................................................................................... 122 4.4 Energetische Erschließung / Leistungsbedarf .............................................. 122 4.4.1 Einspeisung ...................................................................................................................... 122
4.4.2 Verbraucher ...................................................................................................................... 123
4.4.3 Messtechnik / Sensorik .................................................................................................... 123
4.4.4 Beleuchtung ...................................................................................................................... 124
4.4.5 Steckdosen ....................................................................................................................... 125
4.4.6 Schrankenanlage .............................................................................................................. 125
4.4.7 Schifffahrtssignalanlage .................................................................................................. 125
4.4.8 Provisorien ........................................................................................................................ 125 4.5 Spezifikation Schaltanlagen ............................................................................ 127 4.5.1 Aufstellung, Bedienung ................................................................................................... 127
4.5.2 Not-Halt .............................................................................................................................. 127
4.5.3 Ansteuerung Torantrieb .................................................................................................. 128
4.5.4 Automatik .......................................................................................................................... 128
4.5.5 Touchpanel ....................................................................................................................... 128
4.5.6 MobilePanel ....................................................................................................................... 128 4.6 Bedienen und Beobachten .............................................................................. 129 4.6.1 Betätigunqsebenen .......................................................................................................... 129 4.7 Automatisierungstechnik ................................................................................ 130 4.7.1 SPS-Stationen ................................................................................................................... 130
4.7.2 Ablaufverriegelungen ...................................................................................................... 132
4.7.3 Störmeldekonzept ............................................................................................................ 132 4.8 Prozessleittechnik ........................................................................................... 133 4.8.1 Merkmale: .......................................................................................................................... 133
4.8.2 IT- und Ausfallsicherheit ................................................................................................. 133
4.8.3 Netzwerksicherheit ........................................................................................................... 134
4.8.4 Datenbank ......................................................................................................................... 134
4.8.5 Sicherheitsserver ............................................................................................................. 134
4.8.6 Funktionsumfang Leittechnik ......................................................................................... 135
4.8.7 Fernwirktechnik ................................................................................................................ 135
4.8.8 Konfiguration .................................................................................................................... 137
4.8.9 Fernwartung ...................................................................................................................... 138 4.9 E-Technische Prüfungen ................................................................................. 138 4.10 Schulung und Einweisung .............................................................................. 139 4.11 Blitzschutz, Überspannungsschutz und Potentialausgleich ........................ 140
- Ausführungsunterlagen .................................................................................. 141
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5.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen .......... 141 5.1.1 Lastannahmen .................................................................................................................. 141
5.1.2 Ausführungsplanung ....................................................................................................... 141
5.1.3 Bestandspläne .................................................................................................................. 141
5.1.4 Baugrundgutachten / Untersuchungen ......................................................................... 141
5.1.5 Risikobeurteilung ............................................................................................................. 141 5.2 Vom Auftragnehmer aufzustellende Ausführungsunterlagen ...................... 142 5.2.1 Leistungen nach HOAI ..................................................................................................... 142
5.2.2 Werkstatt- und Montageplanung .................................................................................... 142
5.2.3 Planprüflauf, Planübersichtsliste ................................................................................... 142
5.2.4 Dokumentationsschriften ................................................................................................ 143
5.2.5 Bautagebücher ................................................................................................................. 143
5.2.6 Digitale Planung und Kommunikation im Projekt ......................................................... 144
5.2.7 Bauüberwachende Dienststelle ...................................................................................... 144
-
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen ................................................... 145 6.1 Allgemein ......................................................................................................... 145 6.2 Referenzliste für vergleichbare Projekte: ....................................................... 145 6.3 Bauspezifische Unterlagen ............................................................................. 146
-
Versicherungen ................................................................................................ 146 7.1 Kombinierte Bauleistungs- und Montage-Versicherung ............................... 146 7.2 Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung .............................. 146 7.3 Versicherungsnachweis .................................................................................. 147
-
Geltende technische Vertragsbedingungen .................................................. 147
-
Zuständige Behörden, Firmen, Institutionen ................................................. 147
-
Abkürzungen .................................................................................................... 147
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- Allgemeine Beschreibung der Bauleistung
1.1 Allgemeines 1.1.1 Veranlassung Die Stadt Papenburg als Betreiberin der Seeschleuse sieht sich in der Verantwortung, einen sicheren Schleusenbetrieb für die Hafenanlieger als Voraussetzung für die Ent- wicklung und Sicherung der im Hafen Papenburg ansässigen Betriebe und der damit verbundenen Arbeitsplätze anzubieten. Die Seeschleuse ist Teil der Deichlinie des Landesschutzdeiches. Das Bauwerk muss daher aufgrund des technischen Zustandes und im Schleusenbetrieb die Deichsicher- heit jederzeit gewährleisten. In den vergangenen Jahren sind vermehrt Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten am Außen- und Binnenhaupt angefallen. Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie von 2013 wurde der bedarfsorientierte Neubau der Seeschleuse Papenburg entwickelt. Dabei wird die Schleusenanlage nicht komplett neu hergestellt. Vielmehr wird die vor- handene Anlage schrittweise bedarfsgerecht erneuert. Der erste Schritt dieser bedarfsgerechten Erneuerung war der Neubau des Außen- hauptes von 2020 bis 2023. Der zweite Schritt, ist der Neubau des Binnenhauptes, der in dieser Ausschreibung erfasst ist. Übersichtspläne sind unter Anlage 5 Planungsunterlagen, 5.4 Außenanlagen aufge- führt. 1.1.2 Ausgeführte Vorarbeiten Im Zuge der Vorbereitung der Baumaßnahme wurden folgende Voruntersuchungen durchgeführt:
- Baugrundgutachten; Schmitz + Beilke Ingenieure GmbH (SBI)
- Untersuchung Oberflächenbeschichtung, Ing.-Büro de Vries (IDV)
- Kampfmitteluntersuchung
- Sedimentuntersuchungen Ing.-Büro de Vries (IDV)
- Prüfbericht Nr. 150126815 (Hafen 2 Dockschleuse)
- Prüfbericht 100626813e (Hafen 1 BHPT
- Verwertungskonzept Bodenaushub IDV
Diese Unterlagen befinden sich in Anlage 6 Gutachten, Untersuchungen und Anlage 8 Verwertungskonzept der Ausschreibung. 1.1.3 Parallellaufende Projekte Während der Bauarbeiten zur Herstellung des neuen Binnenhauptes sind im Baustel- lenbereich außer den in diesem Projekt beschriebenen Arbeiten keine sonstigen ge- planten Bauarbeiten bekannt. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass im Bereich Ems / Vorhafen / Schleuse Unterhaltungsarbeiten in der Fahrrinne bis zur Ems durchgeführt werden können, um die Befahrbarkeit sicherzustellen. Weiterhin beabsichtigt die Meyer Werft bis zu 3 mal im Jahr eine Überführung von Kreuzfahrtschiffen, die eine Sperrung des Emssperrwerkes in Gandersum bedingen. Während dieser Zeit wird der Wasserspiegel auf der Ems für eine Dauer von bis zu 72 h bis + 2,70mNHN aufgestaut.
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Der AN hat andere gleichzeitig laufende Arbeiten des AG sowie der anderen Unter- nehmen im Umfeld des Baufeldes zu dulden (sh. auch Pkt. 1.8 Abstimmung mit an- deren AN / Dritten). Der Schleusenbetrieb darf bis auf die festgelegten Sperrzeiten keinesfalls beeinträch- tigt werden. 1.1.4 Stand des Genehmigungsverfahrens Der Landkreis Emsland erteilte mit Schreiben vom 14.05.2025 die wasserrechtliche Erlaubnis und Genehmigung gem. §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 36 WHG i.V. m. § 57 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) und § 15 Niedersäch- sisches Deichgesetz (NDG) zum Neubau des Binnenhauptes an der Seeschleuse Papenburg. Weiterhin erteilte der Landkreis Emsland mit Schreiben vom 14.05.2025 die wasser- rechtliche Erlaubnis und Genehmigung gem. §§ 8, 9 und 10 (WHG) die jederzeit wi- derrufliche Erlaubnis zur Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in den Bermegraben an der Straße „Seeschleuse“. Außerdem erteilte der Landkreis Emsland mit Schreiben vom 27.01.2026 gem. §15 Abs. 1 NWG die Genehmigung zur Aufstellung von Beleuchtungsanlagen im Deich- körper. Gemäß Aussage der Stadt Papenburg ist ein bauaufsichtliches Genehmigungsver- fahren aufgrund der Nichtanwendung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) laut Verfügung vom 06.10.2015 nicht durchzuführen. Die Genehmigung und die Verfügung sind unter Anlage 3.5 Genehmigungen ange- führt. 1.1.5 32. BImschV Alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften sowie weitere technische Richtli- nien in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten. Dazu gehören z.B.
- AVV Baulärm vom 19.08.1970
- Bundesimmissionsschutzgesetz und Bundesimmissionsschutzverordnungen, z.B. 32. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Geräte- und Maschi- nenverordnung) zum Einsatz lärmarmer Baugeräte
- Richtlinie 2000/14/EG
- EAU Lärmschutz, Schallarmes Rammen (EAU 2000, Abs. 8.1.9)
- DIN ISO 9613-2, Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2. Verfahren der Genauigkeitsklasse 2
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
1.2 Derzeitige Situation 1.2.1 Hafen der Stadt Papenburg Der Hafen Papenburg ist über die Seeschleuse und die Dockschleuse mit deren Vor- häfen an das Fahrwasser der Ems bei Ems-km 0 bzw. des Dortmund-Ems-Kanals bei DEK-km 225,82 angeschlossen. Über die Seeschleuse können Seeschiffe mit einem Tiefgang bis 5,50 m, zzgl. 0,50 m Keel Clearance, den Hafen anlaufen. Die Dock- schleuse ermöglicht die Passage großer Schiffseinheiten mit einem Tiefgang > 5,50 m und dient überwiegend der Überführung großer Schiffeinheiten der Meyer-Werft. Die Dockschleusungen sind i. d. R. mit einem Tidemanagement auf der Ems in Ver- bindung mit dem Emssperrwerk bei Gandersum / Oldersum verbunden.
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Die Sohle der Seeschleuse, des Sielkanals sowie des weiterführenden Hafens der Stadt Papenburg befindet sich bei ca. -5,20 mNHN. Der Hafenwasserstand Haw liegt i. d. R. bei ca. +0,80 , womit sich eine maximale Wassertiefe von 6 m ergibt. Die Kaianlagen im Hafen sind für Seeschiffe bis 5,50 m Tiefgang ausgelegt. Eine Ausnahme bilden die Kaianlagen in den Industriehafen I und II. Die Hafensohle befindet sich hier teilweise bei ca. -7,00 mNHN. Im Industriehafen II kann für das Ausdocken der Kreuzfahrtschiffe der Meyer-Werft der Wasserspiegel bis auf +2,70 mNHN aufgespiegelt werden (sh. unter Anlage 5.4, A-OP4-ÜK-001 Übersichtskarte). 1.2.2 Seeschleuse Die Seeschleuse gewährleistet die See-, Binnen- sowie Sportschifffahrt im Hafen der Stadt Papenburg und ging in ihrer jetzigen Form 1975 in Betrieb. Bei Außenwasser- ständen von +2,50 mNHN bis -1,50 mNHN erfolgen durchschnittlich 2.000 Schiffs- schleusungen pro Jahr. Die lichte Breite der Seeschleusendurchfahrt beträgt ca. 26 m, zzgl. 2 x 0,25 m für die Reibehölzer. Zwischen den Torachsen ist die Seeschleuse ca. 162 m lang. Die Schleusenkammer besteht aus mit Schrägpfählen verankerten Stahlspundwänden, deren Oberkante bei ca. +3,00 mNHN liegt. Die Oberkante des Außen- und Binnenhauptes liegt bei ca. +6,50 mNHN und die der Schiebetore bei ca. +5,90 mNHN ((sh. unter Anlage 5.4, A-OP4-ÜP-001 Übersichtslageplan). Das Außenhaupt mit dem Schiebetor und die angrenzenden Bauwerksteile, die in den Landesschutzdeich einbinden, bilden die erste Deichlinie für den Hochwasserschutz der Stadt Papenburg. Mit dem Bau des Emssperrwerkes bei Gandersum / Oldersum wurde festgelegt, dass die vorhandenen Bestickhöhen für die Hochwasserschutzan- lagen an der Ems oberhalb des Sperrwerkes für zukünftige Bau- und Unterhaltungs- maßnahmen ausreichend bemessen sind. Vom Außenhaupt bis zum Binnenhaupt der Seeschleuse verläuft ein Ringdeich als zweite Deichlinie. Südlich der Seeschleuse queren gedükerte Hauptversorgungsleitungen den Hafen Papenburg. Das anfallende Niederschlagswasser aus den Kanälen und Wieken der Stadt Papenburg wird über den Sielkanal und die Seeschleuse der Ems zugeführt. (sh. unter Anlage 5.4, A-OP5-ÜK-001 Übersichtskarte). 1.2.3 Entstehungsgeschichte der Seeschleuse Historisch bedingt wurden die Vorgänger der Schleusen und Siele im Bereich der Einmündungen der Entwässerungskanäle in die Ems errichtet. Ursprünglich befand sich am jetzigen Standort der Schleuse ein monolithisches Stahlbetonbauwerk mit einem Binnen- und Außenhaupt (Baujahr 1902) mit jeweils zwei Paar Stemmtoren ausgerüstet. Im Rahmen einer ersten Erweiterung (1962) wurde die Schleuse in westlicher Rich- tung um rd. 6,0 m verbreitert. An der östlichen Seite wurde eine Stahlspundwand vor die alte Holzspundwand zwischen Binnen- und Außenhaupt gesetzt. Die westliche Kammerwand wurden ebenfalls als Stahlspundwand hergestellt. Für den Verschluss wurden jeweils Schiebetore mit einer lichten Einfahrtsbreite von rd. 17 m eingebaut. Die Länge der Schleusenkammer zwischen den Achsen der Torkammern betrug 148 m, die Breite rd. 20,6 m. 1974 wurde die Schleuse in östliche Richtung um rd. 9,0 m verbreitert mit der jetzigen Einfahrtsbreite von 26,5 m. Die östliche Kammerwand wurde mit neuen Spundwand- profilen (DB Hoesch 215) und rückwärtigen Verankerungen neu hergestellt. Die alte Stahlspundwand wurde nur bis auf die erforderliche Tiefe von NN -5,20 m abgebrannt. Am Binnenhaupt wurde die Torkammer um rd. 17 m in östliche Richtung mit Stahl- spundwänden und rückwärtiger Verankerung verlängert. Im neuen Drempelbereich wurde die alte Spundwand bis auf erforderliche Tiefe von NN -5,20 m abgebrannt; die Laufschienen wurden verlängert. Der Gegenanschlag wurde durch Verankerungen verstärkt und weitergenutzt.
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Am Außenhaupt wurde von 2020 – 2023 eine komplett neue Toranlage vor dem alten Schleusentor erstellt. Die emsseitige und die hafenseitige Torkammerwand wurden als freistehende kombinierte Stahlspundwände hergestellt; der Zwischenraum wurde mit Beton aufgefüllt. Die übrigen Torkammerwände wurden mit Spundwandprofilen und rückwärtigen Verankerungen hergestellt. 1.2.4 Schadensentwicklung Seit Umbau der Seeschleuse 1974 wurden wiederholt Schäden an der Schienenan- lage und den Laufrollen bzw. dem Unterwagen selbst festgestellt. In immer kürzeren Zeitabständen wurden Sanierungen und Reparaturen durchgeführt, um den Schleu- senbetrieb aufrecht zu erhalten. Die Häufung der Schäden hat verschiedene Ursachen. Die höhere und schneller auf- laufende Tide bewirkte insbesondere am Außentor wesentlich höhere dynamische Lasten, als 1974 bei der statischen Berechnung zugrunde gelegt wurden. Hinzu kommt, dass durch Undichtigkeiten in den Torkörpern die Luftzellen, die Auftrieb er- zeugen sollten, teilweise mit Wasser und Schlick angefüllt sind. Dieses Gemisch sorgt für eine wesentlich höhere Belastung der Unterwagen/Schienenkonstruktion. Auch der feine Schlickanteil im Wasser sorgt für Schäden an den Radlagerungen der Un- terwagen.
1.3 Gegenstand der Ausschreibung Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung eines kompletten neuen Binnen- hauptes vor dem bereits heute bestehenden Binnenhaupt der Seeschleuse Papen- burg und die Erneuerung der Zufahrtsstraße „Seeschleuse“ mit angrenzenden Park- plätzen. Für das neue Binnenhaupt wurde in der Planung das gleiche Prinzip gewählt wie beim neuen Außenhaupt. Als Verschlusssystem ist ebenso ein Schiebetor mit Seilantrieb vorgesehen. Die dafür notwendige Torkammer ist mit einem Abstand von rund 2,60 m hafenseitig vor die vorhandene Torkammer herzustellen, teilweise wasserseitig im Bereich des Hafenbeckens und teilweise landseitig im Bereich der Hafenfläche. Der Raum zwischen den Torkammerwänden („Pumpengang“) ist bis zu einer Höhe von 3,40 mNHN, die vorhandene Torkammer komplett zu verfüllen sowie dauerhaft zu verschließen. Die südliche Kammerwand ist eine fußeingespannte kombinierte Wand mit Rückver- ankerung an den herzustellenden südlichen Fangedamm bzw. an die herzustellende Ankertafel. Die Rückverankerung erfolgt über Rundstahlanker. Die nördliche Kammerwand ist als fußeingespannte kombinierte Wand mit Rückver- ankerung (Horizontalanker) an die vorhandene Südkammerwand vorgesehen. Die östliche Torkammerwand (Kombinierte Wand, fußeingespannt) ist mit schrägen Mikropfählen zu sichern. Die Torkammersohle ist setzungsarm tiefzugründen und gegen Auftrieb zu sichern. Der Drempel im Durchfahrtsbereich ist auf Stahlrohrrammpfählen tiefzugründen. Der Drempel ist als Stahlbetonteilfertigteil mit dem Gegenanschlag bis auf ca. +5,00 mNHN und den Toranschlägen bis auf ca. +3,60 mNHN vorgesehen. Oberhalb von +3,60 mNHN bzw. +5,00 mNHN sind die Anschläge in Ortbeton fertigzustellen. Das Fertigteil wird mittels Führungsrohren auf tiefgegründeten Rohrpfählen abgesetzt. Die Lagerung erfolgt auf an den Pfählen angeschlossene Konsolen. Mit der Herstellung und dem Einbau als Fertigteil können die Sperrzeiten der Schleuse maßgeblich mini- miert werden. Zur Verringerung des Schalaufwands werden an den Anschlagpfeilern
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und am Gegenanschlag wasserseitig bis ca. 25 cm unter Planie jeweils eine Wand- schale geführt. Die Sicherung gegen Unterläufigkeit im Drempelbereich erfolgt durch eine hafensei- tige Spundwand. Die Anbindung des Fertigteils an die Torkammersohle ist kraft- schlüssig und abgedichtet zu erstellen. Der Drempel wird im Bereich des nördlichen Anschlagpfeilers an dem Bestand über Spundwände (Dichtplomben) angebunden. Der Gegenanschlag ist über schräge Mikropfähle zu verankern und abdichtend an den vorhandenen Gegenanschlag anzuschließen (Dichtplombe). Für Fußgänger ist auf dem Tor ein Gehweg mit rutschhemmendem Belag und Gelän- der vorzusehen. Die Hafenfläche südlich der neuen Torkammer wird teilweise erweitert bis ca. Vorder- kante Torkammer. Hierfür sind Spundwände einzubringen. Diese Spundwände sind rückzuverankern an die neue südliche Torkammerwand bzw. stirnseitig (Westseite des Fangedamms) an eine herzustellende Ankertafel. Im Bereich der vorhandenen Hafenfläche ist die südliche Torkammerwand durch eine neue Ankertafel rückzuver- ankern. Zur Minimierung der Verformungen ist die Ankertafel aufgrund der Baugrund- verhältnisse durch zusätzliche Schräganker rückwärtig zu sichern. Der vorhandene Kran (Derrik-Kran) wird zurückgebaut. Südlich des jetzigen Stand- orts ist ein neuer Hafenkran herzustellen. Das neue Fundament wird auf Stahlrohr- rammpfählen tiefgegründet. Durch den AN sind alle nachfolgend beschriebenen Leistungen, die nicht explizit als durch einen Dritten oder dem AG auszuführen angegeben sind, zu erbringen und durch diesen in sein Angebot mit einzukalkulieren. Sofern hierfür keine gesonderten Leistungspositionen bestehen, ist der Aufwand zur Erbringung dieser Leistungen in die Baustelleneinrichtung (Baustellengemeinkosten BGK) mit einzurechnen. Die Durchführung dieser Maßnahme beinhaltet insbesondere nachfolgende wesent- liche Hauptaufgaben bzw. Leistungen des AN (sh. LV):
- Erd-, Ramm- und Gründungsarbeiten Baggerarbeiten unter Wasser im Bereich Drempel und Hafen, Bodenaushub innerhalb der neuen Torkammer und Pumpengang; Spundwände; Kombi- nierte Spundwände; vertikale Verpressanker im Bereich der neuen Torkam- mer, der UW- und Konstruktionsbetonsohle sowie der Kragplatte am Gegen- anschlag; Horizontalanker für Rückverankerung der Torkammerwände; ge- neigte Mikropfähle Bereich Torkammerwand Ost und Bereich Gegenanschlag; geneigte Verpressanker im Bereich Fangedamm (Ankertafel); Pfahlgründun- gen im Bereich des Fertigteildrempels, der Torkammersohle, der Kragplatte Gegenanschlag, des Antriebshauses und des Hafenkrans; Dalben; etc.
- Massivbauarbeiten (Ort- und Fertigbeton) Unterwasserbeton- und Konstruktionsbetonsohle Torkammer; Torkammer- holme; Antriebshaus; Fertigteildrempel; Ortbetonergänzung auf Fertigteild- rempel; Anschlüsse an den Bestand; Abdichtungen / Unterwasserbeton im Bereich unterhalb und neben dem Drempelbauwerk, Verfüllen Stahlrohrramm- pfähle; Hafenkranfundament
- Stahlwasserbauarbeiten Torkörper (Schiebetor) mit Schütze, Ober- und Unterwagen, Anpassung de- vorh. Dammtafeln, Feste Teile wie Dichtungsanschläge, Schienen etc.
- Maschinenbauarbeiten / Antriebstechnik
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Torantrieb, Schützantriebe, Schlickspülanlage am Binnenhaupt und Ergän- zung am Außenhaupt, Krananlage und Schmiereinrichtungen im Antriebs- haus, etc.
- Montage / Einbau
- Elektro- und MSR-Arbeiten
- Ausrüstung
- Überdachung an der südlichen Torkammerwand
- Überdachung Pumpengang
- Außenanlagen
- Straßenbau- und Entwässerungskanalarbeiten
- Rückbau- und Abbrucharbeiten
- Fangedamm
1.4 Auszuführende Leistungen nach Art und Umfang Die zu erbringenden Leistungen umfassen im Einzelnen insbesondere folgende:
- Allgemeine Arbeiten
- Arbeitsvorbereitungen
- Technische Bearbeitung inkl. Terminplanung
- Aufmaße und Vermessungsarbeiten
- Dokumentation
- Beweissicherung, Erschütterungsmessungen im Zuge von Rammarbeiten
- Reinigungs- und Schlickräumarbeiten
- Nassbaggerarbeiten
- Schwimmkraneinsätze, inkl. Versatz, Verholen, Zu-/Rückführung
- Einsatz Hochbaukräne, Versatz
- Autokraneinsatz
- Herstellen, Liefern und Einbau einer Krananlage im Maschinengebäude
- bildliche lückenlose Dokumentation des Baufortschrittes durch eine vom AN zu installierende Baukamera, die die wesentlichen Baubereiche und -ab- schnitte unter Berücksichtigung des Datenschutzes regelmäßig (mehrmals in der Stunde) erfasst und lückenlos speichert.
- Rückbau / Ziehen von Dalben im Schleuseneinfahrtsbereich
- Einrichten, Betreiben und Räumen der Baustelle
- Erdarbeiten
- Herstellen von Arbeitsebenen,
- Herstellen einer Rammebene südlich der vorhandenen Torkammer über rd. die halbe Kammerlänge
- Herstellen der Baugrube für das Hafenkranfundament einschl. zugehöriger Wasserhaltung und Anfüllen des Hafenkranfundaments
- Freilegen der Rückseite der zurückzubauenden Abschnitte des Fange- damms im Bereich der Gurtung und der Rückverankerung
- Freilegen der Vorder- und Rückseite der Ankertafeln im Bereich der Gurtung und der Rückverankerung, teilweise mit Wasserhaltung
- Aushub und Anfüllen von Gräben für die Verlegung von Horizontalanker
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- Suchschachtungen im Bereich Gegenanschlag und Hafenfläche zur Erkun- dung von Ankern
- Aushub für Fundamente des Antriebshauses und Anfüllen der Fundamente
- Aushub der Baugrube (spätere neue Torkammer) bis -9,10 mNHN
- Aushub im Drempel-/Durchfahrtsbereich bis -7,70 mNHN unter Wasser
- Aushub und Freihalten der Fahrrinne von Schleuse zur Ems für Anlieferung und Einbau von Baumaterial und Bauteilen
- Verfüllen des Bereiches zwischen neuer und vorhandener Torkammer („Pumpengang“) bis +3,40 mNHN
- Verfüllen der vorhandenen Torkammer zum Abschluss der Maßnahme
- Anpassungsarbeiten an neue Torkammer
- Sohlsicherung zwischen neuem Drempel und alten Drempel bzw. Sicker- schürze mit UW-Beton
- Sohlsicherung südl. neuer Drempel mit verklammerten Wasserbausteine
- Verfüllen zwischen dem vorhandenen und neuen Gegenanschlag sowie zwi- schen dem nördlichen Anschlagpfeiler und der vorhandenen Torkammer mit Beton (Dichtplombe)
- Spundwandarbeiten
- Herstellen der südlichen, nördlichen und der östlichen Torkammerwand als kombinierte Wand aus Tragprofilen und Füllbohlen, sowie Herstellen der temporären westlichen Torkammerwand als Spundwand Hinweis: Die Spundwände der Torkammer dienen während der Bauphase als trockene Baugrube und sind vor dem Erdaushub mit Aussteifungen zu versehen.
- Herstellen der Sickerschürze (Spundwandschürze) im Drempel-/Durch- fahrtsbereich unter Wasser
- Herstellen der abdichtenden Abschlussspundwände zwischen neuer und vorhandener Torkammer sowie neuem und vorhandenem Gegenanschlag
- Abbrennen der temporären westlichen Torkammerwand (Torkammerein- fahrt) auf Sohlniveau zum Abschluss der Arbeiten in trockener Baugrube
- Herstellung Fangedamm (Uferspundwand) südlich der neuen Torkammer zur Erweiterung der Hafenfläche, mit Kanten- und Nischenpollern
- Herstellung Ankertafeln zur Verankerung der westl. Wand des Fangedamms (Uferspundwand) und zur Verankerung der südl. Torkammerwand
- Pfahlarbeiten
- Einbringen von 4 Führungspfählen an den Enden des Drempel-/Durchfahrts- bereiches, je 2 im Bereich des Gegenanschlages und im Bereich Anschlag- pfeiler Torkammereinfahrt
- Einbringen von 18 Rohrpfählen im Drempelbereich unter Wasser
- Einbringen von 3 Rohrpfählen im Bereich Gegenanschlag unter Wasser
- Einbringen von 3 Rohrpfählen im Bereich unterhalb der Kragplatte
- Einbringen von 2 Rohrpfählen im Bereich der Torkammersohle nahe der Tor- kammereinfahrt
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- Herstellung und Einbau von Rohrmanschetten auf sämtlichen Gründungs- pfählen zur Lagerung des Betonfertigteils
- Einbringen von 2 Rohrpfählen unter dem neuen Antriebsgebäude
- Ziehen von 2 Dalben
- Kürzen von 2 Dalben, Trennschnitt unter Wasser
- Einbringen von 4 Leit-/Schutzdalben vor der Schleuseneinfahrt und ein Fest- macherdalben südlich der Zufahrt Yachthafen, ausgestattet mit Plattform- und Nischenpoller
- Einbringen von 4 Rohrpfählen für die Tiefgründung des neuen Hafenkran- fundaments
- Gründungsankerarbeiten (Rückverankerungen)
- Einbringen von 3 geneigten Mikropfählen für den Gegenanschlag mit Ver- pess- und Anschlussarbeiten.
- Einbringen von 2 geneigten Verpressankern für die vorh. Uferspundwand mit Verpess- und Anschlussarbeiten
- Einbringen von 3 geneigten bauzeitlichen Verpressankern für die vorhan- dene Uferspundwand mit Verpess- und Anschlussarbeiten; Teilrückbau vor- handener Verpressanker
- Einbringen von 2 geneigten Mikropfählen für die Torkammerwand Ost mit Verpess- und Anschlussarbeiten.
- Einbringen von 5 geneigten Mikropfählen für die Ankertafel Süd mit Verpess- und Anschlussarbeiten
- Einbringen von 44 Mikropfählen für die Torkammersohle unter Wasser mit Verpress- und Anschlussarbeiten
- Einbau von horizontalen Rundstahlankern zur Verankerung von
- Neue Torkammerwand Nord / vorh. Torkammerwand Süd
- Neue Torkammerwand Süd / Neuer Fangedamm Süd
- Neue Torkammerwand Süd / Ankertafel Süd
- Einbau von geneigten Rundstahlankern zur Verankerung von
- Neuer Fangedamm West / Ankertafel Ost
- Einbau von horizontalen Rundstahlankern der Verbindungsspundwände (Dichtplomben) zwischen Gegenanschlag neu/vorh. und zwischen neuem Torpfeiler und vorh. Torkammer
- Einbau von 5 geneigten Verpressankern zur Rückverankerung der Ankerta- fel Torkammerwand Süd
- Massivbauarbeiten
- Einbau UW-Beton in der Torkammer
- Verfüllen der Pfahlgründung mit Beton (Drempel, Torkammer)
- Verfüllen der Pfahlgründung mit Sand (Kragplatte Gegenanschlag, Antriebs- haus)
- Verfüllen der Torkammerwandprofile mit Sand
- Doppeltragprofile
- Zwischen Füllbohlen
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- Verfüllen der Verbindungsspundwände (Dichtplomben) mit Beton
- Gegenanschlag neu / vorh.
- Anschlagpfeiler / vorh. Torkammer
- Torkammerwände / Anschlagpfeiler (neuer Drempel)
- Herstellen der Torkammersohle (Konstruktionsbeton)
- Verschließen der vorhandenen Torkammereinfahrt zum Abschluss der Ar- beiten
- Herstellen und Einheben des Drempelfertigteils im Durchfahrtsbereich inklu- sive des Verpressens der Zwischenräume im Bereich der Lagerung auf den Gründungspfählen.
- Verfüllen der Hohlräume um die Führungspfähle
- Einbau des Ortbetons oberhalb +3,60 mNHN bzw. +5,00mNHN (Anschlag- pfeiler und Gegenanschlag)
- Herstellen der Betonplatte am Gegenanschlag inkl. Anschluss der Schräg- pfähle und zugehöriger Anpassungsarbeiten an den Bestand
- Herstellen der Betonholme auf den Torkammerwänden (Nord und Süd) mit Anbindung an den Bestand im Bereich Torpfeiler und Gegenanschlag)
- Herstellen Maschinengebäude mit Fundamentsockel für Antriebseinheiten
- Herstellung des Dichtkeils zwischen UW-Betonsohle der Torkammer und dem Fertigteildrempel
- Herstellen des Fundaments für den neuen Hafenkran mit Betrieb einer Was- serhaltungsanlage
- Herstellen der Dichtplomben aus Unterwasserbeton an den Spundwandan- schlüssen Sickerschürze / neuer Fangedamm und neuer Fangedamm / vorh. Fangedamm
- Anschlussarbeiten neues Bauwerk an vorhandenes Bauwerk (Verschließen der Bereiche zwischen den neuen und vorhandenen Toranschlägen)
- Stahlwasserbauarbeiten
- Herstellen, Liefern und Einbau eines Schiebetores mit Unter- und Oberwa- gen sowie 4 Segmentschützen
- Anpassen und Einbau (mehrmals) der vorhandenen Dammtafeln
- Herstellen, Liefern und Einbau der festen Teile wie Schienen, Nischenaus- kleidungen, Dichtungsanschlägen, Führungs- und Umlenkrollen, Kanten- schutz und dergleichen
- Herstellen, Liefern und Einbau von Stahltreppen; 2 Treppen von Holm auf Antriebsgebäude und 1 Treppe östlich des Antriebsgebäudes
- Maschinenbauarbeiten / Antriebstechnik
- Herstellen, Liefern und Einbauen des Torantriebes (Elektromechanischer Seilantrieb bestehend aus Drehstromasynchronmo- tor, Stirnradgetriebe, 2 Seiltrommeln, Notbetrieb-Dieselmotor, Handantrieb einschließlich Seile, Kupplungen, Wellen, Ritzel und allem Zubehör)
- Herstellen, Liefern und Einbauen von 4 Schützantrieben (Elektrohubzylinder mit Federtopf und Koppelstange)
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- Herstellen, Liefern und Einbauen einer Schlickspülanlage bestehend aus Rohrmotorpumpe, Saug- und Druckrohrleitungen, Schieber und Absperr- klappen (elektrisch und mechanisch), Spülwasserverteiler, Spüldüsen und allen Halterungen und sonstigem Zubehör
- Herstellen, Liefern und Einbauen einer erweiterten Schlickspüleinrichtung („Schlickbremse“) am Außenhaupt, bestehend Druckluft- und Druckwasser- leitungen, Schieber und Absperrklappen (elektrisch und mechanisch), Kom- presser, allen Halterungen und sonstigem Zubehör. Der Anschluss der Druckwasserleitung erfolgt an die vorhandene Unterwasserpumpe vor dem neuen Außenhaupt.
- Herstellen, Liefern und Einbau einer Krananlage im Maschinengebäude
- Neubau Hafenkran mit Verankerung auf dem Stahlbetonfundament
- Elektro- und MSR-Arbeiten
- Herstellen von Verkabelungen, Kabeltrassen, Kabelgräben, Gebäude- und sonstige Installationen und dergleichen
- Herstellen, Liefern und Aufstellen von Leistungs- und Steuerschaltschränken
- Herstellen, Liefern und Montieren einer zentralen Prozessleittechnik in der bestehenden Warte zur Steuerung, Bedienung, Überwachung der komplet- ten Schleuse (Außen- und Binnenhaupt). Datenerfassung und -Aufzeich- nung aller Messwerte, Alarme und wichtiger Signale in einer zentralen SQL- Datenbank, automatische Störmeldeausgabe über Bereitschaftsplan via SMS.
- Anbinden dezentraler Einrichtungen für Messwerterfassung (Saugbagger, Einleitstellen, Pumpwerke etc.) via Fernwirktechnik und GPRS, Aufzeich- nung und Protokollierung aller Messdaten, Berichtsausgabe für übergeord- nete Behörden.
- Beleuchtung für Außenanlagen, Binnenhaupt, Torkörper und Torkammer so- wie im Maschinengebäude
- Beleuchtung entlang Gehweg auf westlichem Deich
- Demontage und Entsorgung alter NS-Schaltanlagen und -Komponenten ein- schl. Elektrik, Verkabelung und Trassen am vorh. Tor und am Bedienstand
- Rückbau Bedienstand und nicht mehr benötigter Komponenten der Leittech- nik
- Demontage und Entsorgung Elektrik und Kabel am vorh. Tor und Steuerhaus
- Umbau und Anpassung der vorhandenen Schifffahrtssignalanlage sowie Einbindung in die neue Steuerung
- Einbindung von 2 Schrankenanlagen in neue Steuerung
- Verkabeln und Einbinden einer kompakten Kompressoranlage für die „Schlickbremse“ am Außenhaupt, Erweitern der Bedienung, Steuerung und Überwachung, Erweitern der steuerungstechnischen Verriegelung mit der Schlickspülanlage. Erweitern der Bedienung und Funktionen Schlickslülung und Schlickbremse in SPS und Visualisierung
- Liefern und Herstellen von Provisorien zum Funktionserhalt der bestehenden Steuerung, z.B. Lichtsignalanlage, Pegelmessungen und weiterer Messan- lagen für das Wasser- und Schlickmanagement im Papenburger Hafen
- Aufmessen örtlicher Gegebenheiten, Mitwirken bei der Raumplanung und Trassierung
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- Lieferung und Montage von Pegelrohren zur Pegelmessung
- Liefern und Installieren messtechnischer Komponenten für z.B. Energie, Stromaufnahme, Temperatur-, Pegel-, Wegmessung und dergleichen
- Anpassung bzw. Einrichten einer vorhandenen Videoüberwachung
- Rückbau bestehender Anlagenkomponenten unter Berücksichtigung funkti- onaler Erfordernisse für eine lückenlose und störungsfreie Einbindung neuer Komponenten / Systeme
- Einrichten, Programmieren und Erweitern der vollautomatischen Steuerung, integrieren aller neuen SPS-Baugruppen und sonstiger Betriebsmittel gem. LV
- Erweitern bzw. Erneuern der bestehenden SPS-Programme für die Steue- rung der Schleuse (Außen- und Binnenhaupt) und aller Nebenaggregate
- Erneuern und Austauschen der Leittechnik-Systemhardware, Upgrade der Betriebssysteme und Softwaremodule auf aktuelle Versionsstände (Windows, TIA, Safety)
- Erweitern bzw. Erneuern der Anwendersoftware für Prozessvisualisierung und -Bedienung
- Erweitern einer Bedien- und Steuerungsebene für den Einsatz eines mobilen Bedienpanels (MobilePanel) an verschiedenen Anschlusspunkten am Bin- nenhaupt
- Liefern und Montieren elektronischer Drehwinkelgebern zur Erfassung der Torpositionen an Außen- und Binnenhaupt in Visualisierung und Anlagen- steuerung
- Inbetriebnahme und Funktionstest aller Einzelfunktionen und Abläufe für die gesamte Schleuse
- Analyse der Sicherheitsfunktionen für Hard-/Software, Validierung der Si- cherheitsfunktionen nach DIN EN ISO 13849 einschl. Dokumentation
- Arbeiten zum Blitzschutz und Potentialausgleich
- Ausrüstung
- Trinkwasser mit Anschluß von Sozialcontainer und Aussenzapfstelle
- SW-PW mit Schaltschrank und Druckleitung, Anschluß von Sozialcontainer und Aussenzapfstelle
- Befenderung Einfahrt Binnenhaupt, Anordnung von Halteösen
- Abdeckung Einfahrtsöffnung alter Gegenanschlag mit Gitterrosten
- Außenanlagen
- Herstellung bzw. Erneuerung von Pflasterflächen mit Entwässerungsrinnen und -leitungen und Einleitung in das Hafenbecken (Auslauf A02)
- Herstellung Leerrohrsystem mit Leerrohren und Kabelaufbauschächten zur Aufnahme der neuen Kabelanlagen (Erdverlegung)
- Verlegung von Leerrohren mit Schächten und Schachtachtabdeckungen an Kreuzungspunkten im Ortbeton und Fertigteil
- Herstellung von Geländer (Stahlgeländer mit Drahtgitterfüllung und Knieleis- tengeländer) mit Zugangstoren
Baubeschreibung / Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Stand 19.08.2026
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- Herstellung bzw. Ergänzung des ISPS-Zaunes (Doppelstabmattenzaun) mit Durchgangstoren zum Schutz der Schleusenanlage
- Herstellen der Überdachung an der südlichen Torkammerwand: Sandwich- paneele auf Stahlkonstruktion, angeschlossen an Torkammerwand
- Herstellung Überdachung: Pumpengang als Bogendach und Schleppdach im Bereich Antriebsgebäude; Trapezblech auf Stahl-/Holzkonstruktion, An- schluß an Antriebsgebäude bzw. Stahlbetonholm Torkammerwände alt/neu
- Straßen- und Kanalbauarbeiten
- Herstellung bzw. Erneuerung von Pflasterflächen mit Entwässerungsrinnen
- Herstellung von Regenwasserkanälen mit Einleitbauwerk in den Bermegra- ben (Auslauf A01)
- Rückbau- und Abbrucharbeiten
- Demontage und Entsorgung des vorhandenen Schiebetores mit allen An- bau- und Zubehörteilen wie Schütze, Ober- und Unterwagen etc.
- Demontage und Entsorgung des vorhandenen Derrik-Krans
- Demontage und Entsorgung der vorhandenen Antriebskomponenten
- Rückbau und Entsorgung von vorhandenen Kabelschächten und -kanälen, Regen- und Schmutzwasseranlagen
- Rückbau der Bedienwarte
- Kürzen von 8 Ankern des vorh. Fangedamms (Uferspundwand)
- Rückbau von 7 Ankern des vorh. Fangedamms (Uferspundwand)
- Ziehen des vorhandenen Fangedamms (Uferspundwand) im Bereich der herzustellenden Torkammer.
- Rückbau der Uferspundwand im Bereich der zu erweiternden Hafenfläche südlich der neuen Torkammer bis ca. +0,50mNHN
- Teilrückbau des Gründungspfahls des Yachtkrans einschl. beider Anker bis ca. +0,50 mNHN
- Rückbau von 3 Horizontalankern im Bereich vorh. Torkammer Bereich Aus- tritt im oberen Abschluss
1.5 Leistungen des Auftraggebers Der Auftraggeber stellt die zur Bauausführung freigegebene Ausführungsplanung mit geprüfter statischer Berechnung zur Verfügung. Für die Überdachung Pumpengang wird eine Entwurfsplanung mit statischer Vorbemessung übergeben. Ebenso wird die planungsbegleitende Risikobeurteilung, die im Rahmen der Ausfüh- rung durch den AN fortzuführen ist, vom AG beigestellt. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen hat der AN in die hierfür vorgesehene Posi- tion 1.2.100 des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren. Das genehmigte Verwertungskonzept zum Bodenaushub, das vom AN zu berück- sichtigen und fortzuführen ist, ist ebenfalls beigefügt. Die Bereitstellung der o. g. Unterlagen erfolgt mit Beauftragung in einem ersten Start- gespräch. Das Öffnen und Schließen von Seeschleuse, Dockschleuse und Trenntor erfolgt nur durch den AG. Die geplanten Termine sind in dem vom AN zu liefernden detaillierten Bauablaufplan darzustellen, damit der AG rechtzeitig die Verfügbarkeit und den Ein- satz Personal und Equipment organisieren kann.
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1.6 Abgabe des Angebotsleistungsverzeichnisses Anstelle des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnisses können selbst- gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet werden, wenn der Bieter den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Urschrift als allein verbindlich anerkennt. Kurzfassungen müssen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeich- nis hinsichtlich der Ordnungszahlen (Positionen) vollständig übereinstimmen; sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext so- wie die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungs- abschnitte, die Angebotsendsummen und alle vom Auftraggeber geforderten Texter- gänzungen enthalten. Die Kurzfassung mit dem vom Auftraggeber übersandten Leis- tungsverzeichnis ist Bestandteil des Angebots. Der Bieter ist verpflichtet, auf Aufforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.
1.7 Urkalkulation Mit Angebotsabgabe sind vom Bieter beim AG insbesondere nachfolgend benannte Unterlagen einzureichen:
- Eine detaillierte Urkalkulation unter Ausweisung der Kostenarten je LV-Position:
- Lohn
- Stoff
- Gerät,
- Nachunternehmerleistungen,
- Sonstiges,
- der Einzelaufgliederung von:
- Geräten,
- Stoffen,
- Personal mit Schlussblatt, auf dem sämtliche Positionen zeilenweise mit den Einzelkosten der Teilleistungen nach Kostenarten (Lohn, Stoff, Gerät, Nachunternehmerleis- tung, Sonstiges) und den jeweiligen Zuschlägen erfasst sind,
- Eine detaillierte Aufgliederung der Baustellengemeinkostenumlage, sofern diese Kosten detailliert auf die Baustelle bezogen sind,
- Die o. g. Unterlagen sind in gleicher Weise auch für Nachunternehmerleistungen vorzulegen
1.8 Abstimmung mit anderen AN / Dritten Zur Vermeidung gegenseitiger Behinderungen ist die Abstimmung mit Nachunterneh- mern sowie Dritten (Spartenträgern, Anlageneigentümern, Anrainern, Genehmi- gungsbehörden, Abnahmeprüfer, SiGeKo, Sperrwerk Gandersum, Friesenbrücke, Hafenanliegern …) unbedingt erforderlich. Dies gilt insbesondere für die Bedienung von Seeschleuse, Dockschleuse und Trenn- tor, die ausschließlich durch den AG erfolgen und für Unterhaltungsarbeiten in der Ems, bei Überführung von Kreuzfahrtschiffen und u.a. bei Lieferung von Blockbautei- len der Werft durch die Seeschleuse. Die Nutzung der Verkehrswege (Land/Wasser) der jeweilig gleichzeitig laufenden vor- genannten Arbeiten sind zu dulden. Es ist hinzunehmen, dass Gerüste an bereits fertiggestellten Teilen des herzustellen- den Bauwerkes von Beschäftigten des AG u.U. anderer Unternehmen betreten und kostenlos mitbenutzt werden dürfen. Dies ist für Arbeiten erforderlich, die vom AG
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oder durch andere vom AG beauftragte Unternehmen für den Betrieb und Unterhal- tung der bestehenden Schleusenanlage notwendig sind. Es handelt sich ggf. dabei aber auch um Arbeiten anderer Unternehmen, die der Fer- tigstellung und Inbetriebnahme des Bauwerks dienen. Die Arbeiten, die von anderen AN innerhalb der jeweiligen Bauphase gleichzeitig ausgeführt werden, hat der AN zu dulden und untereinander so abzustimmen, dass gegenseitige Behinderungen ver- mieden werden. Die Maßnahmen werden zwischen dem AG und den AN abgestimmt. Zur Vermeidung gegenseitiger Behinderungen erfolgen in einem festgelegten Turnus von 14 Tagen Besprechungen zwischen dem AG und AN. In der Anfangsphase (rd. 2 Monaten) sollen die Besprechungen wöchentlich stattfinden. Der AN hat an den Besprechungen teilzunehmen. Die damit verbundenen Aufwendungen sowie Abstimmungen mit den jeweiligen AN der gleichzeitig laufenden Bauarbeiten werden nicht gesondert vergütet, sie sind in die Baustelleneinrichtung (Baustellengemeinkosten BGK) einzukalkulieren. Entschädigungsforderungen, die auf mangelnde Absprachen zurückzuführen sind, werden vom AG nicht anerkannt.
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- Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
2.1 Lage der Baustelle Die Baustelle befindet sich an der Seeschleuse der Stadt Papenburg. Die Baustelle ist zu erreichen über die BAB A31 bis Abfahrt Papenburg und von dort über die K27, K158, „Bahnhofstraße“, „Zur Seeschleuse“, K 105 und „Seeschleuse“ oder über die Bundestraße B 70 “, „Zur Seeschleuse“, K 105 und „Seeschleuse“ bis zur Baustelle. Auf dem Wasserweg erreicht man die Seeschleuse Papenburg über die Seeschiff- fahrtsstraße Ems bzw. der Binnenschifffahrtstraße Dortmund-Ems-Kanal (sh. unter Anlage 5.4, A-OP5-ÜK-001 Übersichtskarte). Über die Schütze der Tore der Seeschleuse wird das anfallende Niederschlagswas- ser aus dem Stadtgebiet bei Niedrigwasser in die Ems eingeleitet. Ein dauerhaftes Schließen der Schütze ist nur in Ausnahmefällen bei entsprechender Witterung mög- lich. Die Baustelle selbst ist nicht tidebeeinflusst, da die Bauarbeiten binnenseitig des Bin- nenhauptes der Schleusenkammer stattfinden. Hier unterliegt der Hafenwasserspie- gel Schwankungen im Bereich von ca. +0,80 mNHN bis ca. + 1,20 mNHN Nördlich der Seeschleuse reichen die tidebeeinflussten Wasserspiegellagen von rd. - 2,62 mNHN (NNTnw) bis rd. + 3,74 mNHN (HThw). Laut einer Pegelaufzeichnung der Ems vom Juli 2017 bis Juni 2018 liegen die Tiefstwerte überwiegend bei rd. -2,00 mNHN und die Höchstwerte bei rd. + 2,50 mNHN mit Spitzen bis zu +3,80 mNHN. Mit der Tide werden großen Mengen Schlick in den Vorhafen bzw. die Seeschleuse eingetragen. Die Sohle des Vorhafens befand sich beispielsweise laut einer Peilung aus September 2018 i.M. bei rd. – 4,45 mNHN. Die Sollhöhe bei -5,20 mNHN und die planfestgestellte Tiefe der Ems und des Vorhafens bei – 6,30 mNHN werden nur durch zusätzliche Baggerungen erreicht. Der Schleusenbetrieb muss weitgehend gewährleistet sein, da die Schleuse die Hauptschlagader des Hafens ist. Infolge der Bautätigkeit sind Schleusensperrungen zwar unerlässlich, aber auf das Nötigste zu begrenzen.
2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege / Liegeplatz / Zufahrt Die Baustelle ist über Zufahrtsstraßen und über den Deichverteidigungsweg zu errei- chen (sh. unter Anlage 5.4, A-OP5-ÜK-001 Übersichtskarte). Die Zufahrten sind bi- tuminös bzw. mit Betonsteinpflaster befestigt. Für Schäden, die durch Geräte und Materialtransporte verursacht werden, hat der AN aufzukommen. Bei der Benutzung von Privatwegen oder anderen nicht öffentlichen Wegen oder Straßen anderer Trä- ger, hat der AN den AG bzw. den Unterhaltungspflichtigen vorher zu unterrichten. Die Verkehrsflächen sind während der Bauzeit jederzeit für den öffentlichen Verkehr in befahrbarem Zustand zu halten und nach Beendigung der Arbeiten wiederherzustel- len. Für schwimmendes Gerät wird seitens des AG im Hafen der Stadt Papenburg ein Liegeplatz kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sollten weitere Liegeplätze im Hafen er- forderlich sein, hat der AN diese in Abstimmung mit dem AG auf eigene Kosten zu besorgen. Für den An- und Abtransport des schwimmenden Geräts hat der AN ein entsprechen- des Konzept vorzulegen. Die Schiffbarkeit ist durch den AN zu gewährleisten. Bei der Heranführung der Schwimmkräne emsaufwärts sind verschiedene Bauwerke zu queren (z.B. Jann-Berghaus-Brücke, Friesenbrücke, 380- KV-Freileitung bei Mit- ling-Mark,…). Die maximal zulässigen Geräteabmessungen (Länge, Breite, Höhe, Tiefgang) sind bei der Vorabstimmung / Erwirkung der Transportgenehmigung, ins- besondere unter Berücksichtigung von Sicherheitsabständen, zu verifizieren. Dies gilt sinngemäß ebenfalls für Sondertransporte auf den öffentlichen Straßen.
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2.3 Verkehrssicherung Der AN übernimmt für den gesamten Baustellenbereich incl. der Baustelleneinrich- tungs- und Lagerflächen für die Dauer der Maßnahme die Verkehrssicherungspflicht. Die Baustelle ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und in Abstimmung mit dem AG abzusichern bzw. abzusperren, so dass kein Unbefugter die Baustelle betreten kann. Der Anliegerverkehr ist während der Bauzeit im bisherigen Umfang zu erhalten. Zu- wegungen und Zufahrten zu den an der Baustelle liegenden Gebäuden und Flächen sind freizuhalten. Die Anordnung erforderlicher Verkehrsregeln und verkehrsregelnder Maßnahmen im gesamten Baustellenbereich (land- und wasserseitig) und auf deren Zufahrten sind mit den zuständigen Behörden und der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Alle Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung und Sicherung des gesamten Straßen-, An- lieger- und Schiffverkehrs im Bereich der Baustelle und ihrer Nebenanlagen, die aus- reichende Beleuchtung der Baustelle während der Dunkelheit, ausreichende Beschil- derung und Absperrungen, sowie die Vorkehrungen zur Verhütung von Straßen- und Baustellenlärm sind vom AN unter seiner Verantwortung durchzuführen. Der AN hat sämtliche verkehrspolizeilichen sowie strom- und schifffahrtspolizeilichen Sicherungen mit einem ausreichenden Vorlauf von mind. 10 Wochen vor erforderli- cher Einreichung vorzubereiten, aufzustellen und bei der Genehmigungsbehörde ein- zureichen. Für eine erforderliche Genehmigung durch die zuständigen Behörden hat der AN von einem Genehmigungszeitraum von mindestens 8 Wochen auszugehen. Die Leistungen sind in die entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses zur Verkehrssicherung einzurechnen. Bei Transporten auf Straßen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, sind diese jeweils ohne gesonderte Vergütung so zu säubern, dass der öffentliche Verkehr weder be- hindert noch gefährdet wird. Alle übrigen Straßen und Wege sind in der Form zu un- terhalten, dass ein ordnungsgemäßer Baustellenverkehr gewährleistet ist. Vor der Benutzung von Privatwegen oder anderen nicht öffentlichen Wegen, wie z.B. Wege anderer Träger, hat der AN den AG vorher zu unterrichten. Der AN hat die benutzten Wege und Anlagen während der Bauzeit jederzeit in be- fahrbarem Zustand zu halten und sie nach Beendigung der Arbeiten in ihren ursprüng- lichen, bzw. gleichwertigen Zustand, zurückzuversetzen. Der AN hat zudem mit den Eigentümern vor und nach Benutzung eine Abnahme durchzuführen. Die Dokumen- tation der erfolgreichen Abnahme des AN mit dem Eigentümer hat der AN zur Ab- nahme mit dem AG vorzulegen. Alle angrenzenden Anlagen und betroffenen Straßen und Wege sind durch den AN vor Beginn der Bauausführung Beweis zu sichern. Hierfür ist durch den AN ein unab- hängiger, öffentlich bestellter Sachverständiger zu beauftragen (sh. Pkt. 3.19 Beweis- sicherung).
2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Alle vorhandenen Anschlussmöglichkeiten, die zum Erbringen der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind, können, soweit vorhanden, unentgeltlich, jedoch in Ab- stimmung mit dem AG genutzt werden. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die ausreichende Deckung der für seine Bauausführung erforderlichen Strom- und Wasserbedarf zu vergewissern bzw. seine Bauausführung auf das vorhandene Stromangebot (am Aussenhaupt: 1 * 230/400 V mit 16/32 A mit FI und 1 * 63 A ohne FI) und Wasserangebot (rd. 20 m³/h) auszurich- ten. Werden größere Mengen (Strom, Wasser,) benötigt, sind diese vom AN selbst zu besorgen.
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In der Straße „Seeschleuse“ befindet sich zwischen Aussenhaupt und Binnenhaupt ein SW-Kanal, in den das häusliche Abwasser der Container aus der Baustellenein- richtungsfläche eingeleitet werden kann. Ein Anschluss an den SW-Kanal, der in der Grünfläche neben der Fahrbahn liegt, ist fachgerecht mit Anschlussleitung und Über- gabeschacht in Abstimmung mit dem AG herzustellen. Ebenso ist der Trinkwasseranschluss im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche an die vorhandene Wasserleitung herzustellen. Sonstiges belastetes Abwasser aus der Baustelle hat der AN auf eigene Kosten von der Baustelle schadlos zu entsorgen. Das Einleiten von ungeklärtem Abwasser in die Ems bzw. in den Hafen ist ausdrück- lich nicht gestattet.
2.5 Baustelleneinrichtungsflächen Die für die Baustelleneinrichtung (BE) erforderlichen Lager-, Arbeits- und Parkplätze können im Bereich der Baustelle nur in geringem Umfang bereitgestellt werden (sh. unter Anlage 5.4, A-OP4-ÜP-001 Übersichtslageplan Seeschleuse bzw. A-OP5-LP- 004.1 Gesamtlageplan. Die verfügbaren Flächen sind in dem beigefügten Lageplan als BE-Fläche gekenn- zeichnet und werden dem AN unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Vorhandene Bäume bzw. Ausstattungselemente sind während der Nutzung zu schützen bzw. zu sichern. Die mit Betonsteinpflaster befestigte Fläche direkt am Binnenhaupt kann ebenfalls unentgeltlich genutzt werden. Der Zugang zum Maschinengebäude und Hafenamt muss jederzeit gewährleistet sein. Sollten weitere Flächen benötigt werden, sind diese durch den AN auf eigene Kosten zu beschaffen. Diese und die BE-Flächen sind nach deren Benutzung gemäß Vorga- ben aus Pkt. 3.19 Beweissicherung auf Kosten des AN in den Ursprungszustand zu versetzen. Der AN hat für wassergefährdende Stoffe (Öle, Fette etc.) einen gesonderten Lager- platz nach Absprache mit der örtlichen Bauüberwachung vorzuhalten. Evtl. erforder- liche Sicherungsmaßnahmen, dass diese Stoffe nicht in den Boden oder das Grund- wasser gelangen, sind zu gewährleisten. Diese Kosten sind unter den entsprechenden Positionen (Baustelleneinrichtung) zu erfassen. Flächen, die der Deichsicherheit dienen, und die Deiche selbst dürfen nicht als BE- Fläche genutzt werden!
2.6 Zu schützende Bereiche und Objekte Ufer, Dämme, Gräben, Hecken, Buschwerk und sonstige Anlagen dürfen weder be- schmutzt noch beschädigt oder gar zerstört werden. Sind dennoch Schäden, Zerstö- rungen oder Verluste eingetreten, so ist der frühere Zustand sofort wieder auf Kosten des AN herzustellen. Das Einbringen von Bauschutt, Abfällen oder sonstige Verunreinigungen im Bereich der Schleusenanlage ist nicht gestattet. Wasser kann in Abstimmung mit dem AG bzw. den zuständigen Behörden aus der Ems ohne Gewähr für dessen Eignung ent- nommen werden und darf nur ohne schädliche Verunreinigungen wieder zugeleitet werden. Die Geräte müssen mit vorschriftsmäßigen Ölfiltern versehen sein, damit Ölrück- stände nicht in das Wasser gelangen. Aus gleichem Grund sind bei Lagerungen von Öl und Treibstoffen Sicherheitsvorkehrungen gemäß „Verordnung über Anlagen zum
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS – Anla- genverordnung) zu treffen, die bei undichten Behältern ein Abfließen in den Unter- grund oder ins Wasser verhindern. Der AN haftet für alle Gewässerverunreinigungen, die durch die Bautätigkeit an sich, als auch speziell durch den Einsatz seiner Maschinen und Baustoffe entstehen kön- nen. Die Baustelle ist abzusichern, um die Gefahr durch Dritte zu reduzieren. Alle vom AN eingesetzten Maschinen und Geräte müssen den zur Zeit der Ausfüh- rung gültigen Emissionsschutz- und Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Die Sicherung der vorh. Ver- und Entsorgungsleitungen obliegt dem AN. Die Siche- rung hat in Abstimmung mit den zuständigen Versorgungsträgern und dem AG (sh. Anlage 3.6 Ansprechpartner) zu erfolgen. Vor Beginn der Bauarbeiten sind vom AN Erkundigungen bei den Versorgungsunternehmen und dem AG über die genaue Lage der Versorgungsleitungen einzuholen und die entsprechenden Maßnahmen zur Si- cherung dieser Anlagen zu treffen. Den entsprechenden Anweisungen der Versor- gungsunternehmen und des AG ist Folge zu leisten. Falls es zu Beschädigungen bzw. zu Beeinträchtigungen der Leitungen bzw. Kabel kommt, ist der AG bzw. die örtl. Bauleitung umgehend zu informieren. Laut wasserrechtlicher Genehmigung sind aus der Deichsicherheit heraus Arbeiten am Deich in der Zeit vom 01.10. bis zum 15.04. nicht erlaubt. Diese Zeiten sind zu berücksichtigen. Bei temporären Eingriffen in den Bestick des Deiches ist mit mobilen Hochwasserschutzsystemen (z.B. mit Sand gefüllte Big-Bags) das durch die Untere Deichbehörde festgelegte Schutzniveau von +3,50 mNHN in der Sommerzeit vom 15.04. bis 30.09. jederzeit zu gewährleisten. ISPS-Code Seit Juli 2004 gelten für Schiffe und Hafenanlagen weltweit umfangreiche Sicherheits- maßnahmen, die von der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) erarbeitet wurden, um die maritime Gefahrenabwehr zu verbessern. Die Seeschleuse unterliegt dem Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS-Code). Dafür wurde ein ISPS-Zaun errichtet, der der Öffentlichkeit den Zugang zur Seeschleuse verwehrt. Mit den Baumaßnahmen ist eine Erweiterung dieser Zaunanlage an der Seeschleuse erforderlich Diese Leistungen sind in den entsprechenden Positionen unter dem Titel Ausstattung zu kalkulieren. Während der Bauzeit ist ein Übergang für Fußgänger und Radfahrer über das Au- ßenhaupt möglich.
2.7 Witterungsverhältnisse Es wird verlangt, dass der AN laufend alle Informationen über Wettervorhersagen ausschöpft, damit rechtzeitig Vorkehrungen zum Schutz von Mensch und Maschine auf der Baustelle und für die Baustelle selbst getroffen werden können. Insbesondere bei der Erstellung von Baubehelfen, Gerüsten, Einhausungen etc. ist zu berücksichtigen, dass im Bereich der Seeschleuse auch starke Winde (zum Bei- spiel Bft 12 oder auch stärker) herrschen können. Entsprechende Sicherungen dieser o. g. Einrichtungen sind durch den AN vorzusehen und in die jeweiligen Positionen der Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren.
2.8 Schifffahrtsbelange im Bereich der Baustelle Da die Sperrung der Seeschleuse immensen Einfluß auf die Hafenwirtschaft hat, wird besonderes Augenmerk auf eine für den Bauablauf benötigte Anzahl und Dauer der erforderlichen Sperrungen gelegt.
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Die erforderlichen Sperrzeiten müssen in Abstimmung mit dem AG, den Hafenanrai- nern und dem AN in regelmäßigen Terminen mit einem Vorlauf von 8 Wochen abge- stimmt (sh. auch Pkt. 3.18 Bauablauf) werden. Hinweis: Die Geschwindigkeiten der die Baustelle passierenden Schiffe außerhalb der Sperr- zeiten sollte auf ein Minimum beschränkt werden, da es durch die Schraubwirkung zu Umlagerung von Schlick und Sand im Drempelbereich kommen kann. Entsprechende Beschilderungen sind durch den AN mit allen hierzu erforderlich Ein- zelleistungen (insbesondere Planung, Materialisierung, Herstellung, Lieferung, Ein- bau, etc.) zu erbringen und in die entsprechenden Positionen der Verkehrssicherung unter dem Titel Baustelleneinrichtung mit einzurechnen.
2.9 Abfälle 2.9.1 Allgemeines Bezüglich der Trennung, Lagerung und Beseitigung bzw. Verwertung sind die Rege- lungen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 01.06.2012 insbesondere §6 und §7 zu beachten. Des Weiteren ist bei der Entsorgung und Verwertung des Abbruchmaterials das Nie- dersächsische Abfallgesetz (NAbfG) zu beachten. Alle erforderl. Genehmigungen und Anträge sind – soweit zulässig - durch den AN bei den zuständigen Behörden einzuholen bzw. zu stellen und dem AG unaufgefordert vorzulegen. Der AG wird hier ggf. erforderliche Mitwirkungshandlungen erbringen. Die Nachweisverfahren für die Entsorgung des anfallenden Abfalls sind entsprechend den Vorgaben des Landkreises Emsland und des Bundeslandes Niedersachsen durchzuführen. Für die Entsorgung der Sonderabfälle i.S. von §13 Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) ist das elektron. Nachweisverfahren gem. NachwV zwingend anzuwenden. Mit dem Angebot ist der Nachweis vorzulegen, dass die beabsichtigten Entsorgungs- wege einschließlich der abschließenden Beseitigung oder Verwertung seitens der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) zu- weisungsfähig sind gem. §16 a NAbfG (Vorlage einer Bescheinigung der NGS für die für die Entsorgung vorgesehene Deponie). Werden im Zuge der Bauarbeiten, neben der bekannten PAK-Belastung des Tores, umweltschädigende Stoffe aufgefunden, so ist der AG unverzüglich zu informieren. Gemeinsam mit dem AG ist entsprechend den Vorschriften des Abfallbeseitigungs- gesetzes unter Einschaltung der zuständigen Stellen ein Entsorgungskonzept zu er- arbeiten. Der AN ist Eigentümer der von seinen Arbeiten herrührenden Abfälle. Er ist für die Entsorgung nach den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Die erforderlichen Leistungen zur Erstellung und Fortschreibung der diesbezüglichen prüffähigen Rück- bau-, Entsorgungs- und Verwertungskonzepte (die Konzepte sind jeweils bis spätes- tens 30 Kalendertage vor Ausführung der Rückbau-, Entsorgungs- und Verwertungs- arbeiten dem AG zur Prüfung vorzulegen), deren Abstimmung mit dem AG und den Fachbehörden, Aushub, Ausbau, Zwischentransport, Zwischenlagerungen, Bepro- bungen, Analysen, Transport und Entsorgung, sowie die hierfür erforderlichen Koor- dinierungsleistungen mit dem AG und Dritten/Fachbehörden erbringt der AN. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der diesbezüglichen Positionen mit einzu- rechnen. Die Abrechnung erfolgt nach den ordnungsgemäßen durch den AN nach- gewiesenen Mengen. Die Pflicht zur Entsorgung endet nicht mit der Abnahme der Bauleistungen. Wird der AG aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften hinsichtlich der von den Arbeiten des AN herrührenden Abfälle entsorgungspflichtig oder zur Entsorgung herangezogen, so
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trägt der AN die dem AG hieraus entstehenden Kosten und gesetzlichen Verpflich- tungen. Der AN haftet gegenüber dem AG für die Einhaltung der bei der Entsorgung zu beachtenden Verkehrssicherungspflichten sowie öffentlich-rechtlichen Vorschrif- ten, soweit Dritte aus deren Verletzung den AG in Anspruch nehmen. Für die Abfall- beförderung und -entsorgung vorgesehene Dritte sind dem AG zu benennen. Der AG behält sich ein Einspruchsrecht vor. Sämtliche ausgebauten bzw. abgebrochenen Materialien sowie nicht wieder ver- wendbares Material und Bauabfälle sind vom AN ordnungsgemäß zu entsorgen. Be- treffend der Abfallentsorgung und Reststoffverwertung sind u.a. die Grundsätze des Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz (KrW-/AbfG) in der jeweiligen gültigen Fassung so- wie die technischen Regeln für die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststof- fen/Abfällen der Länder Arbeitsgemeinschaft (LAGAzu beachten. Die Entsorgung ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen dem AG nachzuwei- sen. Alle Kosten für die Entsorgungsbeantragung, Entsorgungsnachweise, Entsor- gungsgebühren, Entladung etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Deponiegebühren für die Entsorgung werden zusammen mit dem Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ohne Zuschläge direkt an den AG weitergereicht. Abfälle sind entsprechend ihrer Beschaffenheit getrennt zu lagern. Stellplätze für div. Abfälle sind festzulegen, die Behälter sind zu kennzeichnen und vor Fremdbenutzung zu schützen. Anfallendes Abbruchgut ist von der Baustelle abzufahren und nachweis- lich zu entsorgen bzw. zu verwerten. Rückstände aus Entschichtungsarbeiten von mit PAK und/oder Asbest behafteten Bauteilen sind gesondert zu sammeln und nach Er- stellung des Prüfungsbefundes mit den Schadstoffanalysen ordnungsgemäß einer Aufarbeitungsanlage zuzuführen bzw. zu entsorgen. Der AN hat dafür geeignete Ab- fallbehälter (Container, Bigpacks, IBCs etc.) zu liefern und in ausreichendem Maße vorzuhalten. Die sichere Aufstellung, Einleitung und Befüllung der Abfallbehälter sind ebenfalls Sache des AN. Für die Zwischenlagerung von Abfällen für die Beprobung und bis zum Abtransport zur Entsorgungsstelle nach Vorlage der Analyseergebnisse kann die vorhandene Pflasterfläche am Binnenhaupt genutzt werden. Diese Flächen sind vor Benutzung durch Planen vor Verunreinigungen zu schützen und nach Nutzung wieder in den Ursprungszustand zu versetzen. Diese Kosten sind in den entsprechenden Positio- nen durch den AN mit einzurechnen. 2.9.2 Abbruchgut Das anfallende Abbruchgut ist, soweit es nicht für den Wiedereinbau geeignet ist, von der Baustelle abzufahren und nachweislich zu entsorgen bzw. zu verwerten. Die Abbrucharbeiten sind so durchzuführen, dass dabei die Sicherheit und Ordnung auf dem Gelände nicht gefährdet werden. Beim Abbruch sind insbesondere erforder- liche Vorkehrungen gegen Unglücksfälle, Schäden an fremdem Eigentum sowie die zur Abwehr von Gefahren für die am Abbruch Beteiligten und für außenstehende Per- sonen zu treffen. Die Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft und die gültigen Unfallverhütungsvorschriften (BGR 500, VBG 113, usw.) sind zu beachten. Auf die Verantwortung des Unternehmers in Bezug auf die Einhaltung von arbeits-, immissions- und abfallrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen. Erlöse aus dem Wiederverkauf von Abbruchgut sind in die entsprechenden Positio- nen für den Rückbau bzw. Abbruch einzurechnen. Die Deponiegebühren für die Entsorgung werden zusammen mit dem Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ohne Zuschläge direkt an den AG weitergereicht.
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2.9.3 Schadstoffbelastetes Material Werden im Zuge der Bauarbeiten umweltschädigende Stoffe aufgefunden, so ist der AG unverzüglich zu informieren. Gemeinsam mit dem AG ist entsprechend den Vor- schriften des Abfallbeseitigungsgesetzes unter Einschaltung der zuständigen Stellen ein Entsorgungskonzept zu erarbeiten. Für das Befördern von schadstoffbelasteten Abfällen ist nach § 12 Abfallbeseitigungs- gesetz (AbfG) eine Genehmigung erforderlich. Die Stoffe dürfen erst nach Vorliegen der Entsorgungsgenehmigungen von der Baustelle zur Deponierung oder Aufarbei- tung abtransportiert werden. Der Nachweis über die durchgeführte Entsorgung ist mit Hilfe der elektronischen Begleitscheine (Online-Begleitscheine) zu führen. Der Abfall- beförderer hat zu gewährleisten, dass die Angaben aus dem Begleitschein, ein- schließlich der Angabe des Firmennamens und der Anschrift des Abfallentsorgers, während des Beförderungsvorganges mitgeführt und jederzeit den zur Überwachung und Kontrolle Befugten vorgelegt werden können. Es gelten die Regelungen der Nachweisverordnung (NachwV) in der jeweils aktuellen Fassung. Über die Vergütung der Entsorgung von Materialien, die nicht durch die Leistungspositionen abgedeckt sind, ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. 2.9.4 Verwertungskonzept Der AG strebt eine Verwertung des in der Baustelle anfallenden Bodenaushubs, das als eingeschränkt einbaufähiges Material anzusehen ist, an. Es ist vorgesehen, den belasteten Boden nach einer Behandlung in die Torkammer und, soweit geeignet, als Füllsand in die übrigen Flächen einzubauen. Für diese mögliche Wiederverwendung von Aushubmaterial wurde ein Verwertungs- konzept erarbeitet, dessen Rahmenbedingungen in Abstimmung mit dem Landkreis Emsland (Fachbereich Umwelt), dem Baugrundgutachter SBI und dem Sachverstän- digen für abfall- und bodenschutzrechtliche Fragen Ing.-Büro de Vries (IDV) festge- legt und das vom Landkreis Emsland bestätigt wurde. Der Bodenaushub und Wiedereinbau hat gemäß den Vorgaben dieses Verwertungs- konzeptes sh. Anlage 08 Verwertungskonzept) zu erfolgen. Der AG beauftragt eine Baubegleitung zur Umsetzung und Kontrolle des Verwer- tungskonzepts.
2.10 Wasserstände Außenwasserstände: bei geschlossenem Emssperrwerk +3,50 mNHN höchstes gemessenes Hochwasser HHThw (Ausfall Emsperrwerk) +4,80 mNHN höchstes Tidehochwasser HThw +3,74 mNHN mittleres Tidehochwasser MThw +1,81 mNHN mittleres Tideniedrigwasser MTnw -1,20 mNHN niedrigstes jemals gem. Tideniedrigwasser NNTnw -2,97 mNHN Wasserstände in der Schleuse: HSW (höchster schleusbarer Wasserstand) +2,50 mNHN NSW (niedrigster schleusbarer Wasserstand) -1,50 mNHN
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Wasserstände im Binnenhafen: Höchster Hafenwasserstand HHaW +1,30 mNHN Hafenwasserstand HaW +0,80 mNHN Niedrigster Hafenwasserstand NHaW +0,50 mNHN
Hinweis: Die Meyer-Werft plant bis zu 3 mal im Jahr eine Überführung von Kreuzfahrtschiffen über die Ems zur Nordsee. Für diese Überführungen wird die Ems durch Schließen des Emssperrwerkes in Gandersum für einen Zeitraum von 12 h bzw. 52 h bis auf maximal + 2,70 mNHN aufgestaut. Der Zeitraum wird für jede Überführung u.a. in Abhängigkeit von der Tide neu festgelegt. Die Einschränkungen und Behinderungen aus dem Aufstau und der Schließung des Emssperrwerkes sind bei der Bauablauf- planung und der Kalkulation zu berücksichtigen.
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- Angaben zur Ausführung der Bauleistung
3.1 Allgemeines / Besonderheiten Die gesamte Baumaßnahme muss unter laufendem Betrieb der Seeschleuse durch- geführt werden. Alle Arbeiten für das neue Binnenhaupt müssen so vorbereitet und ausgeführt werden, dass der Schleusenbetrieb so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Der als Anlage beigefügte Bauphasenplan ist nicht verbindlich. Er dient lediglich als Orientierung. Für den endgültigen Bauablauf bleibt der Auftragnehmer verantwort- lich. Angaben zum Bestand Die Angaben zum Bestand beruhen auf den vorliegenden Bestandsplänen und sind vom AN vor Bauausführung zu überprüfen. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Pos. des Leistungsverzeichnis mit einzurechnen. Bedienung Seeschleuse, Dockschleuse, Trenntor Das Öffnen und Schließen von Seeschleuse, Dockschleuse und Trenntor erfolgt nur durch den AG. Die Termine sind in Zusammenhang mit dem Schimmkraneinsatz in dem AN-seitigen Bauablaufplan darzustellen, damit der AG rechtzeitig die Verfügbarkeit des Industrie- hafens 2 prüfen und entsprechendes Personal und Equipment organisieren kann. Einsatz Schwimmkran Für den Einbau des Drempelfertigteils (rd. 1.700 t) ist der der Einsatz eines größeren Schwimmkrans (ca. L/B/T: 83 m / 35 m / 3,0 - 6,0m) erforderlich. Da ein solcher Schwimmkran die Seeschleuse (Einfahrtsbreite: 26,00 m + 2 * 0,25 m Reibehölzer, Drempel bei -5,20) nicht passieren kann, muss der Schwimmkran durch die Dockschleuse (42,15 m Einfahrtsbreite, Drempel bei – 7,00), den Industriehafen 2 und das Trenntor (45,45 m Einfahrtsbreite, Drempel bei – 7,00) in den Industrieha- fen 1 gebracht werden. Für die Öffnung des Trenntors muss Wasserspiegelgleichheit zwischen den beiden Industriehäfen herrschen. In Abstimmung mit der Meyer-Werft wurde ein Zeitfenster vom 01.10.2027 bis 31.10.2027 festgelegt, in dem eine Passage durch den Industriehafen 2 möglich ist. Anlieferung Drempelfertigteil Das Drempelfertigteil kann mit seinen Abmessungen (ca. L / B / H: 30 m / 8 m / 14m) mithilfe eines Pontons bzw. schwimmend, abhängig von der Eintauchtiefe, die See- schleuse passieren. Arbeiten innerhalb von Sperrzeiten Notwendige Sperrzeiten der Seeschleuse müssen auf ein Minimum reduziert werden. In Gesprächen mit der Interessengemeinschaft Hafen wurden verschiedene Sperr- zeiten für die Seeschleuse festgelegt. Der AN kann bei seinen Arbeiten maximal von diesen in Kap. 3.18.2 benannten und ihm zur Verfügung stehenden Sperrzeiten aus- gehen. Arbeiten außerhalb von Sperrzeiten Zudem ist von wiederholenden kurzzeitigen Unterbrechungen der Bautätigkeit durch Schleusungen außerhalb der vorgenannten durchgängigen Schleusensperrungen durch den AN auszugehen. Diese sind im Rahmen der Bauausführung rechtzeitig mit den Hafenanrainern bzw. der Seeschleuse in den regelmäßig stattfindenden Baustel- lenbesprechungen zu kommunizieren und abzustimmen.
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Mit Erschwernissen im Bauablauf und der Bauabwicklung aus vorgenannten Abläufen und Randbedingungen, innerhalb und außerhalb von Sperrzeiten, ist durch den AN zu rechnen. Diese sind durch den AN in seinem Angebot zu berücksichtigen und so- fern keine einschlägigen Positionen im Leistungsverzeichnis hierfür vorgesehen sind, sind die diesbezüglichen Kosten in die Baustellengemeinkosten mit einzukalkulieren. Arbeiten innerhalb der Hochwasserperiode (01.10. bis 15.04.) Die Hochwasserperiode in Bezug auf die Örtlichkeit dieser Baustelle befindet sich im Zeitraum vom 01.10. bis 15.04. eines jeden Jahres. In dieser Hochwasserperiode muss die Deichsicherheit gemäß Niedersächsischem Deichgesetz (NDG) jederzeit durch den AN gewährleistet werden. In dieser Zeit sind keine Arbeiten am Deich bzw. an der Deichlinie erlaubt. In dieser Zeit ist auch die doppelte Deichsicherheit sicher- zustellen. Alle baulichen Maßnahmen des AN müssen hierauf abgestellt und in den Gesamtablauf eingetaktet sein. Weitere Zeiträume eingeschränkter Bautätigkeiten Unter Pkt. 3.18.2 sind Detaillierungen und ergänzende Zeiträume mit eingeschränk- ten Bautätigkeiten aufgeführt. Auch diese sind im Rahmen des Bauzeitenplanes des AN zu berücksichtigen und in die Kosten des AN mit einzukalkulieren. Zusätzlich muss im Falle von dringend erforderlichen Wartungs- / Reparaturarbeiten an der bestehenden Seeschleuse durch den AG bzw. durch beauftragte Dritte, der AN dem AG die Möglichkeit geben, diese Arbeiten durchführen zu können. Daraus resultierende Erschwernisse, Bauablaufänderungen oder Bauzeitliche Optimierun- gen zur Einhaltung der Vertragstermine hat der AN zu dulden. Daraus entstehende begründete Mehrkosten werden dem AN gegen Nachweis erstattet. Erhöhtes Schlickaufkommen In der Ems, im Bereich der Seeschleuse, der Dockschleuse, des Trenntors und im Hafen allgemein ist mit erhöhtem Schlickaufkommen zu rechnen. Die Beseiti- gung/Räumung des erhöhten Schlickaufkommens im Bereich der Baustelle und in vereinzelten Bauabschnitten, sowie die daraus resultierenden bauablaufbedingten Unterbrechungen der weiteren Bauarbeiten, sind sowohl zeitlich im Rahmen des Bau- zeitenplanes als auch kalkulatorisch durch den AN mit einzuplanen. Die diesbezüglich sich ergebenden Erschwernisse und Kosten sind durch den AN in Bezug auf die Schlickbeseitigung in die hierfür vorgesehenen LV-Positionen für Reinigungsarbeiten einzukalkulieren. Für die Beseitigung bzw. Reinigung des anfallenden Schlicks sind im LV für verschie- dene Hauptleistungen (z.B. Anlieferung Schwimmkran, Herstellen des Drempels, …) Positionen ausgewiesen. Bauablaufbedingt können Reinigungsarbeiten, die durch geplante Unterbrechungen notwendig werden, mehrfach erforderlich werden. Da der sich wiederholende Auf- wand in erster Linie abhängig ist von dem vom AN gewählten Bauablauf, sind die Reinigungsleistungen für die einzelnen Bauphasen (z.B. Sickerschürze, Aushub, Rammen Gründungspfähle, Führungspfähle, Einbau Fertigteil, Einbau UW-Beton ne- ben dem Fertigteil, ....) in die jeweils vorlaufende Reinigungsposition zu kalkulieren. Diese Leistungen werden nur einmal vergütet. Eine Verschlickungsrate kann nicht eindeutig definiert werden. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre kann man davon ausgehen, dass in den Bereichen, in denen Schlick beseitigt wurde, sich dieser innerhalb von 7 – 10 Tagen wieder abgelagert hat. Nach rd. 4 – 6 Wochen kann man von einer verfestigten Schlickschicht ausgehen. Ein re- gelmäßiges Injizieren des Schlicks kann eine Verfestigung verhindern. Für den späteren Betrieb der Seeschleuse ist bei der Errichtung des neuen Binnen- hauptes eine Schlickspülanlage vorgesehen.
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3.2 Baugrund 3.2.1 Allgemeiner Aufbau Die Erkundung der Untergrundverhältnisse wurden vom Bohrunternehmen Celler Brunnenbau GmbH im Auftrage der Stadt Papenburg durchgeführt. Das Grundbaulabor Bremen nahm auf Grundlage der vorliegenden Baugrundauf- schlüsse bodenmechanische Laborversuche vor. Die Schmitz + Beilke Ingenieure GmbH (SBI) erstellte auf Grundlage der Ergebnisse der Baugrunderkundungen und der Laborversuche ein Baugrundgutachten für den geplanten Neubau. Das von SBI erstellte Baugrundgutachten „Neubau Binnenhaupt Seeschleuse Papenburg (Proj.-Nr. 24.1071) vom 17.06.2026 liegt den Ausschrei- bungsunterlagen unter Anlage 6 Gutachten, Untersuchungen bei. Im Untersuchungsgebiet sind den direkten Baugrundaufschlüssen zufolge weitge- hend einheitliche Untergrundverhältnisse gegeben. Genaue Angaben hierzu können dem anliegenden Baugrundgutachten Schmitz + Beilke Ingenieure entnommen wer- den. Innerhalb der durchgeführten Baugrunderkundung wurde folgende stark vereinfachte Schichtenfolge ermittelt: Deckschichten (bindig/humose Deckschichten, sandige Deckschichten) Obere Sande Schluffablagerungen (vereinzelt auch Ton) Torf, kohleartig Untere Sande Bei den Deckschichten handelt es sich um Wechsellagerungen aus aufgefüllten bzw. umgelagerten Sand- und Schluffschichten sowie gewachsenen Klei und Torf. Innerhalb der Deckschichten weisen die sandigen Schichtungen wiederholt nennens- werte organische und schluffige Bestandteile auf. Innerhalb der aufgefüllten Deck- schichten wurden auch Steine angetroffen. Bei den oberen Sanden handelt es sich um Fein- und Mittelsande mit überwiegend untergeordneten Anteilen aus Schluff und Grobsand. Lediglich in Teilbereichen wur- den ausgeprägte Schluffanteile innerhalb der Sande erkundet. Die Schluffablagerungen setzen sich aus Schluff mit Anteilen aus Humus/Organik, Ton und Feinsand zusammen. Die Schluffablagerungen wurden hierbei an der Ost- seite des Erkundungsgebietes nur vereinzelt mit sehr geringen Mächtigkeiten ange- troffen. Die Schluffablagerungen gehen in feste Torfschichtungen (‚kohleartiger Torf‘) über, welche überwiegend ausgepresst („hart“) sind. Lediglich in Teilbereichen wurden auf- geweichte Bereiche festgestellt. Die kohleartigen Torfschichten weisen auch Schluff- und Sandanteile auf und sind stark zersetzt. Die unteren Sande bestehen aus Fein- und Mittelsanden und beinhalten untergeord- nete schluffige Anteile. Im Übergang zum kohleartigen Torf weisen diese zudem zum Teil humose bzw. organische Bestandteile auf. Als Ergebnis der Drucksondierungen bzw. Bohrlochsondierungen bleibt festzuhalten, dass die oberen Sande eine dichte bis mitteldichte, teilweise sehr dichte, Lagerung aufweisen Die unteren Sande weisen überwiegend eine dichte bis sehr dichte Lagerung auf. Bereichsweise wurden jedoch auch lockere und mitteldichte Lagerungen (Trocken- bohrung B5) ermittelt.
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3.2.2 Grundwasser Die Trockenbohrungen LB / GWM 1 und LB / GWM 4 wurden zu Grundwassermess- stellen ausgebaut. Dabei wurden bisher Grundwasserspiegel von -0,17 mNHN bis +0,40 mNHN festgestellt. Der Grundwasserspiegel wird fortlaufend beobachtet und dokumentiert. Für die Einschätzung von Bauzuständen oder sonstigen Berechnungen (Setzungen, Gebrauchstauglichkeit, ...) sind im Baugrundgutachten unterschiedliche Bemes- sungswasserstände von +0,00 mNHN bis 2,00 mNHN mit entsprechenden Rahmen- bedingungen benannt. 3.2.3 Wasserhaltung Für die Trockenlegung der Baugrube für die Herstellung des Kranfundaments mit zu- gehöriger Tiefgründung im Bereich des Fangedamms ist eine geschlossene Wasser- haltung erforderlich. Dies ist durch eine offene Wasserhaltung in der Baugrube zu unterstützen. Für die Herstellung der Gurtung und Ankerköpfe der Ankertafel für die Rückveranke- rung des Fangedamms ist ebenfalls eine Wasserhaltung erforderlich. Im Bereich des Fangedamms wurden an der Grundwassermessstelle GWM 4 bislang folgende Wasserstände eingemessen: OK Gelände: ca. +1,90 mNHN Unterkante Fundament: ca. 2m unter Oberkante Gelände GWM 4 -0,07 mNHN (04.06.2025 und 27.06.2025) -0,20 mNHN bis +0,40 mNHN (04.09.2025 bis31.01.2026) In und nach niederschlagsreichen Perioden muss mit einem Anstieg der Wasser- stände gerechnet werden. 3.2.4 Beton- und Stahlaggressivität Der Betonangriffsgrad des Grundwassers wurde nach dem sogenannten Referenz- verfahren der DIN 4030 an zwei Wasserproben überprüft. Nach den Ergebnissen der Laborauswertungen sind die Proben als nicht betonangreifend (LB / GWM 1) und schwach betonangreifend (LB / GWM 4) zu bewerten. Auf Grundlage dieser Untersuchungen wird seitens des Gutachters ein einheitlicher Ansatz der Expositionsklasse XA1 empfohlen. Die Untersuchungen bezüglich der Stahlkorrosivität des Wassers (LB / GWM 1 und LB / GWM 4) ergaben, dass eine geringe und eine mittlere Wahrscheinlichkeit für Mulden- und Lochkorrosion und eine sehr geringe und eine geringe Wahrscheinlich- keit für Flächenkorrosion zu erwarten ist. 3.2.5 Kampfmittel Laut Kampfmittelvorerkundung im Auftrag des AG konnte nach Auswertung der ver- wendeten Luftbildserien und Unterlagen keine potentiellen Kampfmittelbelastungen ermittelt werden. Gemäß Arbeitshilfen Kampfmittelräumung besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Die Kampfmittelvorerkundung liegt der Ausschreibung unter An- lage 6.3 bei. 3.2.6 Bauliche Anlagen im Baugrund Südlich des vorhandenen Drempels ist eine Sohlsicherung und eine Unterwasserbö- schung vor der Spundwand (aus teils verklammerten Schüttsteinen) beim Aushub zu berücksichtigen und unter den entsprechenden Positionen des Bodenaushubes zu
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kalkulieren. Es ist nicht auszuschließen, dass in diesem Bereich weitere Gründungs- elemente (z.B. Fundamente aus Klinkermauerwerk der ursprünglichen Schleusenan- lage) nach den Erweiterungsbaumaßnahmen aus den 60-iger bzw. 70-iger Jahren im Boden verblieben sind. Im Bereich der geplanten Ankertafeln südlich der neuen Torkammer befinden sich ne- ben den üblichen Ver- und Entsorgungsleitungen auch noch Schienen einer früheren Slipanlage. Auch hier ist nicht auszuschließen, dass sich neben den bekannten An- kerelementen für den Derrik-Kran weitere Elemente im Baugrund befinden können. Am Gegenanschlag befinden sich im Bereich der geplanten Rückverankerung Spund- wände und Anker der jetzigen Anlage. Diese werden durch die neuen Verankerungen des Gegenanschlages gekreuzt bzw. durchbohrt. Diese Aufwendungen sind in den jeweiligen Positionen der Herstellung der Gründungselemente zu kalkulieren. 3.2.7 Düker / Leitungsumverlegung Südlich des BHPT befinden sich verschiedene Düker für Kabeltrassen (Strom, Tele- kommunikation, ..) Diese Leitungen wurden bereits außer Betrieb genommen und in einen neuen Düker südlich des Schleusenturms verlegt. Verschiedene weitere Leitungen des AG werden zu Baubeginn in Abstimmung mit dem AG als Provisorium für die Bauzeit verlegt. Diese Umlegungen erfolgen in Ab- stimmung mit dem AG und sind Bestandteil des LV. Die vorhandenen Leitungen, die für den Betrieb der Schleuse mit dem derzeitigen Binnenhaupt erforderlich sind, blei- ben bis zur endgültigen Einstellung des Betriebes des alten Binnenhauptes in Betrieb. Anschließend werden die Leitungen, die nicht mehr benötigt werden, außer Betrieb genommen. Ein Rückbau dieser Leitungen erfolgt in Abstimmung und auf Anweisung des AG. Die aufrechtzuerhaltenden, zu sichernden und neu verlegten Leitungen sind in dem vom AN zu erstellenden Bestandsplan darzustellen.
3.3 Erd- und Bodenarbeiten 3.3.1 Homogenbereiche Im Baugrundgutachten erfolgte eine Zuordnung der Baugrundschichten zu Homogen- bereichen auf Basis einer orientierenden Altlastenuntersuchung im Sinne einer Erst- einschätzung (vgl. Tabelle 13 des Baugrundgutachtens). Im Rahmen der Erstellung des Verwertungskonzeptes erfolgte eine detailliertere Ein- teilung des Baugrundes in Homogenbereiche, aufgeteilt auf verschiedene Aushubbe- reiche der Baustelle und in verschiedene Aushubtiefen. (vgl. Anlage 8 Verwertungs- konzept). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kennwerten für die Homogenbereiche (Baugrundgutachten, Anlage 10) nicht um charakteristische Bo- denkennwerte handelt. Für erdstatische Berechnungen sind die in Kapitel 8 (des Bau- grundgutachtens) genannten Kennwerte anzusetzen. 3.3.2 bautechnische Eignung Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in den Auffüllungen größere Fremdanteile (zum Beispiel Fundamentreste, Wasserbausteine, Metallgebilde, Holz, etc.) befinden (insbesondere aufgrund der Vielzahl von Bestandsbauwerken im Be- reich des Baufeldes). Auch im Bereich der Hafensohle können ähnliche Hindernisse vorhanden sein. Im Zuge der wasserseitigen Trockenbohrungen mussten die Ansatz- punkte WB 1 und WB 2 bereits wegen Hindernissen versetzt werden. Während der Ausführung der Trockenbohrung LB / GWM 1 wurde zudem ein erhebliches Steinhin- dernis in einer Tiefe von rd. 14 m unter Ansatzpunkt erkundet.
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Aufgrund der eiszeitlichen Entstehungsgeschichte der anstehenden Böden können grundsätzlich Findlinge und auch sogenannte Dropstones nicht ausgeschlossen wer- den. Die Räumung und der Abtransport bodenfremder Anteile werden daher vorsorg- lich im Leistungsverzeichnis berücksichtigt. Die anfallenden Aushubböden können im Zuge der Baumaßnahme aus bodenme- chanischer Sicht teilweise als Baustoff wiederverwendet werden. Die grundsätzliche Materialeignung der einzelnen Schichten ist in der Tabelle 14 (Baugrundgutachten) dargestellt. Für die konkrete Anwendung des Aushubmaterials im Einzelfall wurde ein Verwer- tungskonzept erarbeitet. 3.3.3 Verwertungskonzept Der AG strebt eine Verwertung des anfallenden Bodenaushubs, das als einge- schränkt einbaufähiges Material anzusehen ist, an. Für den Einbau belasteten Bo- dens in die Torkammer und möglicher Wiederverwendung von Aushubmaterial wurde ein Verwertungskonzept erarbeitet. Voraussetzung für den Einbau ist ein nach allen Seiten geschlossener, abgedichteter Raum. Dies wird mit der Torkammer erreicht, indem die Torkammereinfahrt dauerhaft verschlossen wird. Nach oben erfolgt eine dauerhaft dichte Abdichtung durch eine Dichtungsschicht unterhalb der Unterkante Betonholm, mit darauf liegender Draina- geleitung, die das anfallende Niederschlagswasser auffängt und in die Schleusen- kammer leitet. Somit wird eine Vernässung des Einbaumaterials in der Torkammer bis zum Überlauf in die Seitenbereiche verhindert. Die Abdichtung wird mit Füllsand überdeckt. Als Abschluss wird Oberboden mit Raseneinsaat eingebaut. Grundlage des Verwertungskonzeptes sind die orientierenden bodenschutz- und ab- fallrechtlichen Untersuchungen durch das Büro Böker und Partner (Oldenburg) und die Ergebnisse der Laboruntersuchungen vom Labor Luers GmbH (Bremen). Aushub, Aufbereitung, Untersuchung und Verwertung des anfallenden Bodens wer- den baubegleitend durch eine sachkundige Person dokumentiert. Die Rahmenbedingungen wurden in Abstimmung mit dem Landkreis Emsland (Fach- bereich Umwelt), dem Baugrundgutachter SBI und dem Sachverständigen für abfall- und bodenschutzrechtliche Fragen Ing.-Büro de Vries (IDV) festgelegt. Das Verwertungskonzept wurde durch den LK EL bestätigt und liegt als Anlage bei. Die Erdarbeiten basieren zum großen Teil auf den Vorgaben des Verwertungskon- zeptes. Das Konzept ist bei den Erd- und Bodenarbeiten zu berücksichtigen. Die er- forderlichen Nachweise / Dokumentation für Aushub, Lagerung, Behandlung und Ein- bau sind in Abstimmung mit der Baubegleitung und der örtlichen Bauüberwachung zu erstellen und abschließend dem AG zu übergeben. Weitere Einzelheiten sind der Anlage 8 Verwertungskonzept zu entnehmen. 3.3.4 Angaben zu Erdarbeiten Die Eignung des Bodens sowie die Umweltverträglichkeit der für den Einbau vorge- sehenen Stoffe sind im Rahmen der Eignungsprüfung durch ein Zeugnis einer aner- kannten Prüfstelle nachzuweisen. Bei sämtlichen Positionen zum Aushub und Einbau von Erdstoffen sind die Anforde- rungen der ZTV-W LB 205, Erdarbeiten, zum lagenweisen Abtrag und Einbau zu be- achten. Es sind alle erforderlichen Maßnahmen zum Erreichen der erforderlichen Ver- dichtung und Herstellung des Verbundes zwischen den Schichten fachgerecht zu er- greifen.
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Erschwernisse bei Aushub und Einbau durch abschnittsweises bzw. bauablaufbe- dingtes Vorgehen und beengte Verhältnisse in der alten Torkammer und im Pumpen- gang (z.B. Herstellen von Rammebenen, temporären Aussteifungen, vorh. Ausstei- fungen der vorhandenen Torkammer, etc.) liegen in der Verantwortung des vom AN gewählten Bauablaufes und werden nicht gesondert vergütet. Der Aufwand hierfür ist in die Einheitspreise einzurechnen. 3.3.5 Bodenaushub Unter Bodenaushub wird der im Bereich der Baustelle anfallende Bodenaushub ein- schließlich der überdeckenden Weichschichten erfasst. Dieser Aushub ist entspre- chend Verwertungskonzept auszubauen, auf die Bereitstellungsfläche zu verbringen, und vor Wiedereinbau zu behandeln. Im Einzelnen ist in den verschiedenen Arbeitsbereichen gemäß Verwertungskonzept folgender Aushub laut erkundeten Bodenprofilen erforderlich: Im Bereich des Drempels (Bereich 1) ist für den Einbau des Fertigteils der Aushub der Weichschichten bis – 7,70 mNHN erforderlich. Für den Einbau der Sohlsicherung (Bereich 2) ist hier der Aushub bis -6,30 mNHN vorgesehen. Im Pumpengang (Bereich 3) sind die Weichschichten (Schlick) im Wasserbereich bis -4,80 mNHN und an Land bis -1,74 mNHN auszuheben, um ein tragfähiges Planum für den weiteren Bodenaufbau zu erreichen. Im Bereich der neuen Torkammer (Bereich 4) sind die Weichschichten bis – 7,50 mNHN und der nachfolgend anstehende Sandboden bis -9,10 mNHN (Unterkante UW-Betonsohle) auszubauen. Der gewonnene Sandboden von -7,50 bis 9,10 kann als Füllsand wieder unterhalb des Pumpengangs bzw. Fangedamms eingebaut werden. Im Bereich des geplanten Fangedamms (Bereich 5) wird der Aushub von Weich- schichten im Wasserbereich bis -4,82 mNHN notwendig. Für den Bereich Antriebsgebäude (Bereich 6) ist der vorhandene Boden bis zu +0,50 mNHN auszuheben. Südlich der neuen Torkammer ist in der Vorfläche (Bereich 7) der Boden bis auf + 1,00 mNHN auszuheben und gegen tragfähigen Boden auszutauschen. 3.3.6 Verfüllen Bereich zwischen Torkammern (Pumpengang) Laut Empfehlung des Baugrundgutachters kann für die Verfüllung des Bereichs zwschen den beiden Torkammern unterhalb des Pumpengangs trag- und verdich- tungsfähiger Füllboden verwendet werden. Dabei kann auch der aus der Baumaß- nahme gewonnene Boden, soweit geeignet, genutzt werden. Nach Verschließen des Pumpengangs mit einer Spundwandkonstruktion wird zu- nächst die anstehende Weichschicht bis zum anstehenden Sandhorizont ausgebaut. Anschließend kann die sukzessive Verfüllung bis zu einer Höhe von rd. + 2,80 mNHN beginnen. Der Einbau hat lagenweise mit entsprechender Verdichtung zu erfolgen, so dass spä- tere Setzungen auf ein Minimum reduziert werden. Die Oberkante der Verfüllung muss einen EV2-Wert von min 45 MN/m² erreichen, auf dem der Aufbau mit Beton- steinpflaster hergestellt werden kann. Der Mehraufwand für das Anarbeiten und Verdichten von Füllboden und Dichtungs- schicht an die Spundwand und die Beeinträchtigung durch die eingebauten Anker
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zwischen Torkammer alt und Torkammer neu ist in der Einbauposition zu einkalkulie- ren. 3.3.7 Verfüllen alte Torkammer Nach dem Rückbau des vorhandenen Torkörpers mit den Anbauteilen und dem Ver- schließen der Torkammer mittels einer Stahlspundwand, ist die Torkammer zu verfül- len. Laut Empfehlung des Baugrundgutachters kann für die Verfüllung trag- und verdich- tungsfähiger Füllboden verwendet werden. Gemäß Verwertungskonzept ist vorgesehen, den belasteten Aushub aus Pumpen- gang, neuer Torkammer, Drempel und Fangedamm in die alte Torkammer einzu- bauen. Dieser Aushub ist vorab so aufzubereiten, dass er verdichtungsfähig in die Torkam- mer eingebaut werden kann. Dazu gehören das Lagern in einer Miete innerhalb der Baustelle, Abplanen und Absieben von Vegetationseinschlüssen, Totholz, Steine etc. Nach Verschließen der Torkammer mit einer Spundwandkonstruktion, die in der Tor- kammereinfahrt herzustellen ist, wird zunächst die Torkammer gereinigt. Anschließend kann die sukzessive Verfüllung bis zu einer Höhe von rd. + 5,50 mNHN beginnen. Damit kein Niederschlagswasser in den belasteten Boden gelangen kann, wird ober- halb des eingebauten belasteten Materials eine Dichtungsschicht (Folie) eingebaut, die seitlich bis zur Spundwand unter den Betonholm geführt werden soll. Auf dieser Schicht wird eine Drainleitung verlegt, die mögliches Sickerwasser auffängt und über eine Rohrdurchführung durch den Torkammverschluss in die Schleusen- kammer ableitet. Der Einbau hat lagenweise mit entsprechender Verdichtung zu erfolgen, so dass spä- tere Setzungen auf ein Minimum reduziert werden. Die Oberkante der Verfüllung sollte einen EV2-Wert von min 45 MN/m² erreichen, auch wenn als oberer Abschluss nur eine Mutterbodenabdeckung mit Raseneinsaat vorgesehen ist. Der Mehraufwand für das Anarbeiten und Verdichten von Füllboden und Dichtungs- schicht an die Spundwand und die Beeinträchtigungen beim Einbau unterhalb der Betonholme und der vorhandenen Aussteifungsrohre ist in der Einbauposition einzu- kalkulieren. 3.3.8 Verfüllen Fangedamm Nach Aushub der Weichschichten im Fangedamm wasserseitig (Bereich 5) bis -4,82 mNHN erfolgt die Sandauffüllung bis auf +1,70mNHN, der Unterkante des geplanten Pflasteraufbaus. Die Verfüllung des Bereichs südlich der neuen Torkammer ist durchzuführen in Ab- stimmung mit der Herstellung der
- Gurtung des Fangedamms
- Spundwandholme
- Rundstahlanker Hierzu gehören u.a. die abschnittsweise Verfüllung, Verfüllung rund um die Rund- stahlanker, Verfüllung unter der Gurtung, Verfüllung in den Spundwandtälern, etc.. Der Mehraufwand hieraus ist in die Einheitspreise der entsprechenden LV-Pos. mit einzukalkulieren.
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3.3.9 Bodenaustausch Im Bereich Pumpengang wasserseitig (Bereich 3), und Antriebsgebäude (Bereich 6) ist zur Erhöhung der Tragfähigkeit der vorhandene Boden (teilweise Weichschichten) gegen tragfähigen Füllboden auszutauschen. Laut Empfehlung des Baugrundgutachters kann für die Verfüllung dieses Bereichs trag- und verdichtungsfähiger Füllboden verwendet werden. Dabei kann auch der aus der Baumaßnahme gewonnene Boden, soweit geeignet, genutzt werden. Zunächst werden die anstehende Weichschichten bis zum anstehenden Sandhori- zont ausgebaut. Im Pumpengang (Bereich 3) ist Füllboden von -4,82 mNHN bzw -1,74mNHN bis auf
- 2,90 mNHN einzubauen. Für den Bereich Antriebsgebäude (Bereich 6) ist der Füllboden von +0,50 mNHN bis + 1,45 mNHN einzubauen. In der Vorfläche (Bereich 7) ist tragfähiger Boden von +1,00 mNHN bis zum geplan- ten Oberbau der Pflasterbefestigung einzubauen. Der Einbau hat in Abstimmung mit der Herstellung der
- Gurtungen der Ankertafeln
- Verpressanker der Ankertafel Süd lagenweise mit entsprechender Verdichtung zu erfolgen, so dass spätere Setzungen auf ein Minimum reduziert werden. Die Oberkante der Verfüllung muss einen EV2- Wert von min 45 MN/m² erreichen, auf dem der Aufbau mit Betonsteinpflaster herge- stellt werden kann. Der Mehraufwand für das Anarbeiten und Verdichten von Füllboden und Dichtungs- schicht an die Spundwand und die Beeinträchtigung durch vorhandene bzw. neu ein- gebauten Anker ist in der Einbauposition zu einkalkulieren. 3.3.10 Nassbaggerungen 3.3.10.1 Allgemeines Unter Nassbaggerungen sind die Leistungen für die Schaffung einer ausreichend tie- fen befahrbaren Fahrrinne für den Antransport des Schwimmkranes und deren Ar- beits-, Liege- und Manövrierfläche erfasst, da die in diesen Bereichen anfallenden Schlickmengen nicht zur Wiederverwertung innerhalb der Baustelle geeignet sind und abtransportiert werden müssen. Der Wiedereinbau von unbelastetem Boden bzw. Baggergut innerhalb der Baustelle, des Vorhafens oder der Ems ist nicht zulässig, da für die Sicherstellung des Schiffsverkehrs im Vorhafen und auf der Ems bereits jetzt erhebliche Kosten für Baggerungen anfallen. Der AG kann keine eigenen Spülfelder oder sonstigen Ablagerungsflächen zur Ver- fügung stellen. Der anfallende Bodenaushub ist daher abzutransportieren, zur eige- nen Verwendung zu übernehmen oder anderweitig einer fachgerechten Weiterver- wendung bzw. Entsorgung zuzuführen. Die Wahl der jeweiligen Geräte bzw. des Verfahrens bleibt dem AN überlassen. Der AN hat für die Verwertung bzw. Entsorgung des Aushubes auf Grundlage der vorliegenden Sedimentuntersuchungen ein in sich schlüssiges, funktionierendes und den gesetzlichen Vorschriften, sowie den einschlägigen Regelwerken und Richtlinien entsprechendes Verwertungskonzept mit den erforderlichen Genehmigungen und Er- laubnissen zur Angebotsabgabe vorzulegen. Sämtliche Kosten für Aufnehmen, Abtransport und Übernahme/Entsorgung ein- schließlich Beprobung und Untersuchung, Entsorgungs- und Deponiegebühren und
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Einholen sämtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse sind in die entsprechenden Po- sitionen für Aushub bzw. Sedimentuntersuchungen einzukalkulieren. Erschwernisse bei Aushub durch abschnittsweises bzw. bauablaufbedingtes Vorge- hen liegen in der Verantwortung des vom AN gewählten Bauablaufes und werden nicht gesondert vergütet. Die Baggerungen und die Übernahme des Baggergutes werden entsprechend über- wacht. Das erforderliche Fahrwasser ist entsprechend den Randbedingungen im jeweiligen Hafenbereich in unterschiedlichen Tiefen, bezogen auf den Hafenwasserstand, her- zustellen (sh. Anlage 7 Naßbaggerarbeiten) Für den Baggerbereich 1 und 2 zum Öffnen der Dockschleuse ist die vorhandene Soll-Sohltiefe bei – 9,30 mNHN zu erreichen, da die Tore sich in diese Wannen able- gen. Baggerbereich 3 ist bis zur Soll-Sohltiefe bei -7,00mNHN freizubaggern, da das Trenntor in Richtung Industriehafen 2 aufschwenkt Baggerbereich 4 sollte ebenfalls eine Soll-Sohltiefe von -7,00 mNHN erreichen, um einem Eindringen des Schlicks in den Schwenkbereich des Trenntores zumindest entgegenzuwirken. Im Industriehafen 2 geht man von einer Ist-Sohltiefe von rd. -5,00 mNHN, im Bagger- bereich 1 und 4 von rd. -2,50 mNHN aus. Baggerbereich 5 stellt den Bereich der regelmäßig genutzten Fahrrinne dar, bei der eine ausreichende Sohltiefe (entsprechend Hafensollsohle bei – 5,20 mNHN) ange- nommen wird und Nassbaggerungen nicht erforderlich werden. Innerhalb dieser Flä- che ist der geplante Bodenaushub für die Bereiche Drempel und Sohlsicherung ge- mäß Verwertungskonzept vorgesehen. Die Arbeiten sind entsprechend Peilplan und nach Rücksprache, mit der von der Stadt Papenburg beauftragten örtlichen Bauüberwachung (ÖBÜ) in einem engen zeitlichen Rahmen durchzuführen. Die Nassbaggerungen sind als vorauslaufende Maßnahme abhängig vom gewählten Zeitpunkt des Schwimmkraneinsatzes in dem gewährten Zeitraum vom 01. bis 31.10.2027 durchzuführen. Die Nassbaggerarbeiten sind so durchzuführen, dass Schäden an baulichen und be- weglichen Anlagen (Schleusen, Trenntor, Deiche, Spundwände, Schiffe, Bauteile, Boote, Pontons, etc.) nicht auftreten können. Für auftretende Schäden durch den Ein- satz von Baggergeräten haftet in jedem Fall der AN. Die beengten Platzverhältnisse im Hafen Papenburg sind hierbei zu berücksichtigen. Zur Prüfung der Angebote sind entsprechende Nachweise zur Erfüllung bzgl. der er- forderlichen Fachkunde, der Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit beizubringen. An den AN werden Mindestforderungen an Personal, Betriebseinrichtungen und Ge- räte gestellt. 3.3.10.2 Fluid-Mud Eintrag, Veränderung der Sohlenlage, Untiefen Das Fluid-Mud gelangt über die Seeschleuse im Zuge des Schiffsverkehrs von und zur Ems in den Industriehafen I. Von da aus dringt es aufgrund des hydraulischen Gefälles, je nach Entfernung mehr oder weniger in die Verästelungen des Papenbur- ger Hafens vor und führen zur Entstehung von Untiefen. Die Schlickablagerungen im Industriehafen II entstehen durch Eindringen von Fluid- Mud beim Öffnen der Dockschleuse bzw. des Trenntors (Trennung zwischen den In- dustriehäfen I und II). Der Hafenwasserstand im Sielkanal liegt i.d.R. bei +0,80
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mNHN. Im Industriehafen II wird der Wasserstand auch höher eingestaut. Bedingt durch die Regulierung des Hafenwasserstandes kommt es zu zusätzlichem Eintrag von Fluid Mud in den Papenburger Hafen. Das räumliche Trennungssystem (Trenn- tor) verhindert einen permanenten Schlickeintrag vom Industriehafen I in den Indust- riehafen II. 3.3.10.3 Untersuchungsergebnisse Ausreichende Beprobungen des Baggergutes sind die Voraussetzung, dass die Über- nahme und Verbringung in jeweils geeignete Spül- und Ablagerungsflächen erfolgen kann. Evtl. Gebühren für die Wasserentnahme aus dem Hafen bzw. Vorhafen sowie für die Wassereinleitung in den Hafen oder in die Ems sind einzukalkulieren. Ein Austrag des Hafenschlicks in die Ems ist nicht zulässig. Laut der vorliegenden Sedimentuntersuchung des AG aus dem Bereich der Dock- schleuse im Industriehafen II (Anlage 6.4 Sediment Hafen 2, Prüfbericht Nr. 150126815, IDV) liegen die Werte unterhalb der Z 0-Werte der LAGA, der BG 0-Werte der EBV sowie der Vorsorgewerte der BBodSchV bzw. weisen für die untersuchten Parameter eine Sedimentbelastung innerhalb der regionalen Hintergrundbelastung auf. Vergleichbare Ergebnisse ergaben die Untersuchungen für den Bereich des Binnen- hauptes im Industriehafen 1 (Anlage 6.4 Sediment Hafen 1, Prüfbericht Nr. 100626813e, IDV) Beide Prüfberichte finden sich unter Anlage 6.4 Gutachten, Untersuchungen / Sedi- mente. Die Richtwerte gemäß GÜBAK (Gemeinsame Übergangsbestimmungen zum Um- gang mit Baggergut in Küstengewässern), die für die wasserseitige Unterbringung zu beachten sind, werden unter Beachtung des Korngrößeneffektes unterschritten. Sollte seitens des AN eine wasserseitige Verwertung geplant sein, wäre dieser Wert vor Beginn der Baggerarbeiten zu überprüfen und in Abstimmung mit den Genehmi- gungsbehörden das weitere Vorgehen für den geplanten Ablagerungsraum festzule- gen. Die Probe weist keine Werte auf, die einer landseitigen Unterbringung (z.B. Spülfeld) entgegenstehen würden. Dabei sind die spezifischen Anforderungen des Unterbrin- gungsortes zur Ablagerung in Abstimmung mit dem Betreiber bzw. den Genehmi- gungsbehörden zu beachten. Der AN hat zu Baubeginn Sedimentuntersuchungen zur Deklaration durchzuführen, die aus Sicht der Schadstoffbelastung dann Hinweise auf den Umgang der vorliegen- den mit dem Baggergut liefern. Der Parameterumfang sollte sich am Prüfbericht Nr. 150126815 orientieren. 3.3.10.4 Peilungen, Aufmaß und Abrechnung Die Abrechnung erfolgt durch Massenermittlung in der Einheit m³ aus digitalen Ge- ländemodellen, gemessen über mNHN mit Echolot mit 180-230 kHz Vor- und Nach- peilung nach ZTV W für Nassbaggerarbeiten sowie ZVB W, jeweils in der neuesten Ausgabe. Informativ wird bei jeder Vor- und Nachpeilung zusätzlich mit 12-15 kHz gemessen. Das genaue Profil (Abtragungstiefen und Abtragungsbreiten) wird vor dem Maßnah- menbeginn mit dem AG abgestimmt. Die schiffbaren Tiefen, bezogen auf die jeweili- gen Hafensohlenlagen, sind zur Gewährleistung der geplanten Schiffsbewegungen
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herzustellen und durch Peilungen im Bereich 180-230 kHz nach ZTV W zu kontrollie- ren. In den Einschnitten ohne Spundwand ist eine Böschungsneigung von ca. 1:3 bis 1:5 herzustellen. Zur Überprüfung der Plausibilität der digitalen Peilergebnisse sind parallel zu den Vor- und Nachpeilungen Tellerlot-Handpeilungen durchzuführen. Bei Baggerflächen bis 10.000 m² ist pro 250 m² eine Handpeilung bzw. bei Baggerflächen größer 10.000 m² ist pro 1.000 m² eine Handpeilung notwendig. Die Durchführung der Tellerlot-Hand- peilungen erfolgt in Abstimmung mit der von der Stadt Papenburg beauftragten ÖBÜ. Bei der Vorpeilung erfolgen die Frequenzpeilungen 15 bzw. 200 kHz sowie die Tel- lerlot-Handpeilungen parallel. Bei der Nachpeilung erfolgt die Tellerlot-Handpeilung direkt im Anschluss an die Baggermaßnahme des jeweiligen Baggerbereiches. Die Frequenzpeilungen mit 15 bzw. 200 kHz sowie erneute Tellerlot-Handpeilungen wer- den jedoch erst einige Tage, maximal 5 Tage, nach der Baggermaßnahme durchge- führt. Ggf. kann mit einem „Schauglas“ festgestellt werden, ab wann die Schwebteil- chen im Hafenwasser die Ergebnisse der Kontrollpeilung mit 200 kHz nicht mehr stö- ren. Die Linienabstände zum Aufmessen der Sohllagen sind mit dem Peilboot ausreichend eng, mind. im Abstand von 5 m, zu fahren. Böschungen sind senkrecht anzufahren. Es ist zu berücksichtigen, dass die Nassbaggerarbeiten nicht zwingend in der Sperr- zeit zum Einhub des Drempelfertigteils durchgeführt werden können, sondern diese mit einem gewissen Vorlauf starten müssen, sodass diese Arbeiten auch unter lau- fendem Betrieb erforderlich werden können. Der zusätzliche Aufwand hierfür und für nachträgliches Nachbaggern ist in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen. Der AN hat vor und nach den Baggerungen Bestandsaufmaße des Vorhafens mittels Peilung zu erstellen und abzugleichen. Mögliche nach den Baggerungen entstandene Untiefen im Vorhafen bis zur Ems durch Umlagerung des Aushubes sind mindestens bis zu den aufgemessenen Bestandshöhen vor den Baggerungen zu beseitigen und in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Aufmaße und Kontrollmessungen, auch unter Tauchereinsatz, sind in die entspre- chenden Positionen einzukalkulieren. Sämtliche Planunterlagen sind dem AG digital (DWG / DXF-Format) und in 1-facher Papierausfertigung zu übergeben. 3.3.10.5 Vorschriften/ Normen/ etc. Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen vertraglichen und gesetzlichen Regelun- gen. Die Regelungen, die die Qualität und Mängelfreiheit der Leistung betreffen, wie die anerkannten Regeln der Technik, sowie alle sonstigen für die Leistung zutreffen- den Normen, Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter, Empfehlungen, GVU-Regeln und DASt-Richtlinien in der bei Abnahme gültigen Fassung. Der AN gewährleistet, dass die vom Gesetz, von den Aufsichtsbehörden, von den Berufsgenossenschaften, dem Verband Deutscher Ingenieure und sonstigen Fachverbänden vorgeschriebenen Si- cherheits- und Schutzvorrichtungen im Lieferumfang vorhanden sind. 3.3.10.6 Sonstiges Die Menge der Flud-Mud-Ablagerungen kann nicht absolut vorausgeschätzt werden. Die ausgeschriebenen Mengen entsprechen den Erfahrungen der letzten Jahre und stellen keine Soll-Vorgaben dar. Die jeweilige Vorpeilung ist die Grundlage und Absi- cherung für die Planung des Geräteeinsatzes. Der AN hat sich für die aus dem Bauvorhaben möglichen Risiken ausreichend zu versichern. Weiterhin hat er dafür Sorge zu tragen, dass keine Beanstandungen bzw. Ansprüche Dritter (z.B. seitens der Behörden, Grundbesitzer, Anlieger, etc.) erfolgen.
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Der AG bzw. die ÖBÜ ist von Schadensersatzansprüchen, gleichgültig ob als Ge- samt- oder Einzelschuldner, aufgrund der Durchführung des Bauvorhabens freizu- stellen. Der AN hat für wassergefährdende Stoffe (Öle, Fette etc.) einen gesonderten Lagerplatz vorzuhalten. Evtl. erforderliche Sicherungsmaßnahmen, dass diese Stoffe nicht in den Boden oder das Wasser gelangen, sind zu gewährleisten.
3.4 Ramm- und Tiefgründungsarbeiten 3.4.1 Allgemeines Die in den Statischen Unterlagen (Anlage 5.8) angegebenen Bemessungsbodenpro- file sind linearisierte, vereinfachte Festlegungen ausschließlich für die statischen Be- rechnungen. Sie können von den tatsächlichen Baugrundverhältnissen abweichen und sind daher nicht für die Bauausführung maßgebend. Grundlage sämtlicher Grün- dungsarbeiten sind daher die in den vorliegenden Baugrunduntersuchungen (Boh- rungen, Sondierungen etc.) dargestellten tatsächlichen Baugrundverhältnisse (sh. Anlage 6.1 Baugrundgutachten). Die Gründungsgeräte und –verfahren sind jeweils auf die Bodenverhältnisse abzu- stellen. Ungeeignetes Gerät ist zu Lasten des AN auszutauschen. Hinweise zur Herstellung der Torkammerwände Die Trasse der herzustellenden Torkammerwände kreuzt die vorh. rückverankerte Uferspundwand. Um landseitig die Profile der Torkammerwände einbringen zu können, müssen vorher Anker der Uferspundwand ausgebaut werden. Wenn die Spundwandanker ohne un- terstützende Maßnahmen durchtrennt bzw. ausgebaut werden, wird die Uferspund- wand in Richtung Hafenbecken nachgeben. Um dies zu verhindern, kann die Uferspundwand durch eine wasserseitige Anfüllung temporär gestützt werden. Es müssen auch zwei Spundwandanker südlich der Torkammer ausgebaut werden. Da in diesem Bereich keine Anfüllung zur Spundwandstützung erfolgt, ist die Uferspundwand hier nicht mehr ausreichend gehalten. Zur temporären Stützung der vorh. Uferspundwand sind vor Rückbau der vorh. Anker der Uferspundwand Kurzzeit- anker zur bauzeitlichen Rückverankerung der Uferspundwand einzubauen, und zwar zwei Kurzzeitanker südlich der Torkammer und ein Kurzzeitanker nördlich. Diese bau- zeitlichen Ersatzanker sind nur solange erforderlich, bis die Hafenfläche hier erweitert ist. Ein gleich gelagertes Problem besteht bei der Herstellung der Ankertafel Süd, die über Horizontalanker die Torkammerwand Süd halten wird. Um diese Ankertafel ein- bringen zu können, muss vorher ein Anker der Uferspundwand ausgebaut werden. Wenn dieser Anker ausgebaut ist, ist die Uferspundwand jedoch nicht mehr ausrei- chend gehalten. Daher sind hier vor dem Rückbau des Spundwandankers zuerst zwei neue Daueranker einzubauen. Hieraus ergibt sich folgender möglicher Teil-Bauablauf zur Herstellung der Torkam- merwände und Rückbau der vorh. Uferspundwand:
- Einbau der bauzeitlichen Ersatzanker für die Uferspundwand. Ggf. sind im gleichen Zuge auch die neuen Daueranker der Uferspundwand im Bereich der Ankertafel Süd einzubauen.
- Herstellung der Torkammerwände im Bereich des Hafenbeckens bis zur letztmöglichen Tragbohle vor der Uferspundwand
- Temporäres Schließen der Lücke zwischen der Torkammerwand Süd und der Uferspundwand und der Lücke zwischen der Torkammerwand Nord und der vorh. Torkammer nach Wahl des AN.
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- Wasserseitige Anfüllung der Uferspundwand innerhalb der wasserseitig her- gestellten Torkammerwände und zwischen der wasserseitig hergestellten Torkammerwand Nord und der vorh. Torkammer. Die Lückenschlüsse sind derart herzustellen, dass das Anfüllmaterial nicht in das Hafenbecken ent- weicht.
- Rückbau der Uferspundwand mit Gurtung und Rückverankerung in dem Um- fang, so dass die Torkammerwände hergestellt werden können.
- Herstellung der restlichen Torkammerwände
- Rückbau des Lückenschlusses zwischen der wasserseitig hergestellten Tor- kammerwand Süd und der vorh. Uferspundwand
- Es ist möglich, die Anfüllung im Bereich zwischen den Torkammern zu be- lassen. Es ist dabei sicherzustellen, dass die Anfüllung nicht in das Hafenbe- cken entweicht. Hierfür wäre der Lückenschluss in diesem Bereich erst dann zurückzubauen, wenn der Bereich hier nach Einbau des Drempels und der Verbindungsspundwände geschlossen ist.
- Ausbau der wasserseitigen Anfüllung der Uferspundwand innerhalb der be- reits hergestellten Torkammerwände, ggf. Im Zuge der Ausbaggerung der gesamten Torkammer.
- Zwei Spundwandanker liegen zwischen den Torkammerwänden. Diese An- ker können ggf. im Zuge der Ausbaggerung der Torkammer mit ausgebaut werden. Weiterer Hinweis Der AN hat seinen Bauablauf bzgl. des Einhebens des Fertigteil-Drempels mit der Herstellung des Fangedamms abzustimmen. Schweißarbeiten Für die Schweißarbeiten der Ramm- und Tiefgründungselemente gilt die Ausfüh- rungsklasse EXC 3 nach DIN EN 1090-2 (Bewertungsgruppe B nach DIN EN ISO 5817). Vom AN sind die hierfür erf. Leistungen und Nachweise zu erbringen. Für folgende Leistungen gilt jedoch Ausführungsklasse EXC2:
- Dalbenköpfe
- Steigeleiter
- Nischenpoller
- C9-Profile an Drempel Die sich hieraus ergebenden Forderungen wie nach DIN EN 1090-2, DIN EN ISO 3834 (insbes. Teil 1 Anhang A), etc. sind zu erfüllen. Kosten hierfür sind in die entsprechenden Einheitspreise des Leistungsverzeichnis- ses mit einzukalkulieren. 3.4.2 Angaben zu Spundwänden, Pfählen, Verankerungen Es gelten im Besonderen:
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Wasserbau (ZTV-W) Leis- tungsbereich 214 für Spundwände, Pfähle, Verankerungen,
- Technische Lieferbedingungen, insbesondere für Stahlspundbohlen, DIN EN 10248-1 und DIN EN 10248-2 einschl. "Ergänzende Hinweise zur Anwen- dung von DIN EN 10248-1 und DIN EN 10248-2",
- Empfehlungen des Arbeitsausschusses Ufereinfassungen EAU 2020,
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- Empfehlungen des Arbeitskreises Baugruben EAB 2021,
- Empfehlungen des Arbeitskreises Pfähle EA-Pfähle 2012,
- Materialgütenachweis der Spundwände, Vergurtungen und sonstigen tragen- den Stahlbauteilen durch Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204,
- DIN EN 1537 Verpressanker,
- DIN EN 12063 Spundwandkonstruktionen,
- DIN EN 12699 Verdrängungspfähle,
- DIN EN 14199 Mikropfähle,
- ZTV-W, alle Leistungsbereiche Die Stahlqualitäten sind mindestens durch ein Werkszeugnis 2.2 nach DIN EN 10204 nachzuweisen. Ab der Stahlgüte S355 ist zusätzlich ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 über die maßgeblichen mechanischen und technologischen Ei- genschaften, wie Zugfestigkeit, Streckgrenze, Bruchdehnung, Faltversuch und Kerb- schlagarbeit, sowie über die chemische Zusammensetzung (Schmelzanalyse) einzu- reichen. Für die Lieferung von Stahlspundbohlen aus unlegierten Stählen sind die Gütevor- schriften für Stähle und Maßtoleranzen von Spundwandbohlen (EAU 8.1.2) anzuwen- den. Für alle Gründungsbauteile (Tragbohlen, Spundwände, Rammpfähle etc.) dürfen nur neue Spundwand- und Pfahlprofile eingesetzt werden. Die Flansch- und Stegdicken der dauerhaften Gründungsbauteile müssen mindes- tens 10 mm betragen. Die Stahlspundbohlen sind ungelocht zu liefern und einzubringen. Benötigt der AN beim Einbringen der Spundbohlen arbeitstechnische Lochungen, so sind diese nach Einbringen wasserdicht zu verschließen. Die dafür erforderlichen Leistungen wie auch das Auf- und Abladen, sowie erforderliche Zwischentransporte sind in die jewei- ligen LV-Positionen mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die ausgeschriebenen Liefergewichte und Stückzahlen für Spundbohlen basieren auf den Herstellerangaben der im Rahmen der Planung gewählten Profile (Profiltabellen). Die Abrechnung der Lieferung der Spundbohlen und Dalben erfolgt nach Soll-Längen und dem theoretischen Gewicht gemäß Profiltabellen der Hersteller ohne Berücksich- tigung der Liefer- / Gewichtstoleranzen und Kapplängen. Maßgeblich für die Abrech- nung sind die im Zuge der Ausführungsplanung ermittelten statisch erforderlichen Profile und Soll-Längen. Die Kapplängen sind nach den gerätetechnischen und kon- struktiven Erfordernissen eigenständig vom AN zu wählen und bei der Spundwand- bestellung zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung der Mehrlängen (Kapplän- gen) erfolgt nicht. Kappenden gehen in den Besitz des AN, diese sind zu sammeln und von der Baustelle zu entfernen. Kappenden dürfen nicht ins Wasser fallen. Abnahmeprüfzeugnisse sowie sämtliche Wiegescheine und dergleichen sind dem AG vor Einbau unaufgefordert und geordnet zu übergeben. 3.4.2.1 Einbringen der Spundwände Die im Folgenden aufgeführten Anforderungen für Spundwände gelten sinngemäß auch für die kombinierte Wand (Tragbohle/Füllbohle) der Torkammer. Beim Einbringen der Spundwände ist baubegleitend ein Einbringprotokoll zu erstellen und spätestens innerhalb von 3 Tagen im Original an die durch den AG beauftragte Bauüberwachung und den AG zu übergeben.
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Für das Einbringen der Spundwände ist eine doppelte Rammführung gemäß EAU gefordert. Werden die Spundwände einvibriert, müssen die letzten 5m schlagend ein- gebracht werden. Bei Verwendung eines Vibrators muss dieser mit einem resonanz- freien An- und Auslauf ausgestattet sein. Der AN hat die in der DIN 4150 Erschütterungen im Bauwesen, Teil 3 (Einwirkungen auf bauliche Anlagen) genannten Anhaltswerte einzuhalten. Das Gerät zum Einbrin- gen der Spundbohlen ist so zu dimensionieren, dass diese Vorgaben bis zur Endtiefe eingehalten werden. Angaben zur Rammbarkeit sind dem geotechnischen Bericht zu entnehmen. Bei Einbringarbeiten im Wasser mit schwimmenden Geräten sind durch den AN die erforderlichen Stabilitätsnachweise und/oder Festigkeitsnachweise zu erbringen. Gleiches gilt auch für den Einsatz von Arbeitsplattformen und/oder –ebenen an Land. Sollten sich beim Einbringen der Spundwände oder Mikropfähle Unzuträglichkeiten ergeben (z.B. zu starke Zerstörung der Bohlenköpfe, Abweichungen aus der Flucht, Erschütterungen und Schäden an benachbarten Bauwerken oder ähnliches), so müs- sen die betreffenden Geräte zum Einbringen der Spundbohlen auf Verlangen des AG ausgewechselt werden. Die Spundbohlen sind fluchtgerecht und soweit vom AG in jedem Einzelfalle nicht anders entschieden, bis auf die erforderliche Endtiefe einzubringen. Sollte trotzdem ein Vor- oder Nacheilen der Bohlen eintreten, so müssen die Bohlen entweder wieder gezogen werden oder es muss durch Keilbohlen die richtige Stellung herbeigeführt werden. Die Anfertigung von Pass- und/oder Keilbohlen bedarf der Zustimmung des AG. Beim Einbringen beschädigte, nicht genau in der Flucht stehende oder aus der Spundwandachse tretende Spundbohlen hat der AN auf Verlangen des AG wieder zu ziehen und neu einzubringen. Das Abschneiden von beschädigten Bohlen darf nur mit Genehmigung des AG vorgenommen werden. Ohne diese Genehmigung sind ab- geschnittene Bohlen vom AN zu beseitigen und auf seine Kosten durch neue Bohlen zu ersetzen. Für das Einbringen der Spundbohlen sind die Toleranzen nach EAU 2020 Kap. 8.1.7.2 zu berücksichtigen. Abweichend hierzu darf die Abweichung des Spundboh- lenkopfes senkrecht zur Wand auch bei Wasserrammung 75 mm nicht überschreiten. Die angegebenen Toleranzen der horizontalen Positionierung in Längsrichtung und der Vertikalität der Wand dürfen abweichend von der DIN EN 12063 nicht addiert werden. Das Einbauverfahren ist vom AN zu derart zu wählen, dass insbesondere für die Tragbohlen der kombinierten Wand die Anforderungen an Parallelität, Flucht, Ver- drehungen/Verdrillungen und Abstand eingehalten werden. Bei Herstellung der Tor- kammerwand sind die Forderungen der EAU 2020 Kap. 8.1.5.2.3 umzusetzen. Die sich daraus ggf. ergebenden Mehrkosten sind in die EP einzurechnen. Es ist nicht auszuschließen, dass beim Einbringen von Bohlen Rammhindernisse in Form von Steinen und Blöcken auftreten können. In diesem Fall sind betroffene Spundbohlen wieder zu ziehen und Rammhindernisse durch Vorbohren zu beseiti- gen. Im LV sind hierfür entsprechende Positionen vorgesehen, die mit einem Ein- heitspreis zu bepreisen sind. Für den Nachweis der Tragfähigkeit sind die Doppeltragbohlen der Torkammerwände durch Probebelastungen zu prüfen:
- 1 statische Probebelastung an einem Bauwerkspfahl 3.4.2.2 Spundwanddichtung Auf Spundwände, die mit Schlossdichtungen herzustellen sind, wird im Leistungsver- zeichnis hingewiesen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um
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- den Fangedamm,
- die Torkammerwände (kombinierte Spundwände). Bei Dichtspundwänden sind sowohl für das Baustellen-Fädelschloss als auch für die werksseitig eingezogenen Schlösser nur werkseitig hergestellte Schlossdichtungen zugelassen. Ein Baustellen-Fädelschloss ist im Werk mit einer dauerhaften, umweltverträglichen und ausreichend plastischen Masse zu verfüllen, die für die vorgesehenen Einbring- verfahren geeignet ist. Die Dichtung für die Fädelschlösser ist in der Form auszubil- den, dass ein ggf. nachträglich erforderliches Verschweißen von der Wasserseite aus gewährleistet ist. Abgesehen von der Dichtheit der Schlösser ist in den oben genannten Bereichen auf ein ausreichendes Abdichten der Durchdringungsstellen von Ankern, Gurtbolzen und dergleichen besonders zu achten, z.B. durch Anordnen von Blei- oder Gummischei- ben zwischen Spundwand, Unterlegplatten und Muttern. Diese Maßnahmen werden nicht gesondert vergütet, sie sind in die jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulie- ren. 3.4.2.3 Verholmung Die Spundwandholme sind als Stahlbetonholme nach EAU 2020, Kap. 7.2.12 auszu- bilden. Die Oberkante der Spundwand muss vor Montage der Betonholme auf Soll- höhe liegen. Schneid- und Schweißarbeiten (Aufständern), die infolge von ungenauer Rammung erforderlich werden, werden nicht gesondert vergütet und sind in die Ein- heitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen. 3.4.2.4 Rundstahlanker Bei der Baumaßnahme kommen Rundstahlanker als Daueranker zum Einsatz:
- Verbindung der neuen nördlichen Torkammerwand mit der vorhandenen südlichen Torkammerwand
- Verbindung der neuen südlichen Torkammerwand mit dem Fangedamm Süd bzw. einer Ankertafel
- Verbindung des Fangedamms West mit der Ankertafel Das Ausrichten der Spundwände und Anspannen der Rundstahlanker darf grundsätz- lich nicht im prallen Sonnenschein oder bei starkem Frost vorgenommen werden. Bei den Rundstahlankern handelt es sich um Stahlbauteile nach DIN EN 1993-5. Hier- nach sind keine Eignungs-, Untersuchungs- und Abnahmeprüfungen erforderlich. 3.4.2.5 Mikropfähle Beim neuen Binnenhaupt der Seeschleuse Papenburg kommen zur Rückveranke- rung der östlichen Torkammerwand, des vorh. Gegenanschlags sowie für den Kon- struktionsbeton der Torkammersohle und der Unterwassersohle Mikropfähle gemäß DIN EN 14199 zum Einsatz.
Der östliche Abschnitt der südlichen Torkammerwand wird durch eine Ankertafel rück- verankert. Aufgrund der Baugrundverhältnisse muss zur Beschränkung der Verfor- mungen diese Ankertafel durch Mikropfähle rückwärtig gesichert werden.
Für den Nachweis der Pfahltragfähigkeit sind die Mikropfähle durch Probebelastun- gen gemäß EA-Pfähle 2012, 9.4, bzw. Abnahmeprüfungen zu prüfen. Folgende Prü- fungen sind durchzuführen:
- Probelastungen an 2 Probepfählen (landseitig)
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- 5 Abnahmeprüfungen (Zugpfähle der Torkammersohle)
- Abnahmeprüfungen an den 2 Schrägpfählen der Torkammerwand Ost
- Abnahmeprüfungen an den 3 Schrägpfählen des Gegenanschlags
- Abnahmeprüfungen an den 5 Schrägpfählen der Ankertafel Süd Für das Einbringen der Mikropfähle sind baubegleitend Herstellungsprotokolle zu er- stellen und innerhalb von 3 Tagen im Original an die örtliche Bauüberwachung des AG zu übergeben.
3.4.2.6 Verpressanker Zur bauzeitlichen Stützung der Uferspundwand sind hier drei Kurzzeitanker einzu- bauen und zur Stützung im Endzustand zwei zusätzliche Daueranker (s. Kap. 3.4.1). An den Dauerankern sind Abnahmeprüfungen durchzuführen.
3.4.3 Dalben / Rohre Für die Lieferung der Rohre gelten die DIN EN 10219-1 und die DIN EN 10219-2. Rohre nach DIN 1615 bis 1629 werden nicht zugelassen. Sämtliche Bleche sind im Bereich der Längs- und Rundnähte auf einer Breite von mindestens 50 mm beidseitig der Naht durch Ultraschall zu prüfen. Maßgeblich hierfür ist DIN EN 10160, Klasse E3 (Ultraschallrandzonenprüfung). Die Blechtafeln sind vor der Kaltumformung auf Dopplungen zu prüfen. Dabei sind die Bedingungen für ultraschall-flächengeprüftes Grobblech nach DIN EN 10160 Klasse S1 zu erfüllen. Material, das bei der Abnahme wegen Überschreitung der zugelassenen Toleranzen oder wegen sonstiger Mängel ausgeschieden wird, ist, falls die Mängel sich nicht an Ort und Stelle beseitigen lassen, durch einwandfreies Material zu ersetzen. Folgende Arbeitsrichtlinien sind außerdem zu beachten:
- Für den Vorbereitungsgrad der Stahloberfläche wird "P2" nach DIN EN ISO 8501-3 festgelegt.
- Für die Fertigung der Rohrelemente ist dem AG eine Werkstattzeichnung nach Prüfung durch den Schweißfachingenieur des AN zur Genehmigung vorzulegen.
- Die Mindeststärke der Rohre beträgt 16 mm.
- Bei unterschiedlichen Wanddicken am Schweißstoß ist der Übergang des dickeren Bleches zum dünneren mindestens im Verhältnis 4:1 spanend zu bearbeiten.
- Die Längsnähte benachbarter Pfahlschüsse sind mindestens um jeweils 20 cm zu versetzen.
- Decklagen sind kerbfrei auszubilden.
- Bei nicht begehbaren Rohren ist die Wurzel einwandfrei durchzuschweißen. Wird mit Einlegeringen gearbeitet, dürfen nur solche aus Keramik verwendet werden.
- Bei begehbaren Rohren sind die Stöße von beiden Seiten zu schweißen. Wurzellagen sind auszufugen und Gegenlage zu schweißen.
- Die Richtlinien des Stahl-Eisen-Werkstoffblattes 088 (SEW 088) sind zu be- achten.
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- Nach dem Schweißen ist ein örtlich begrenztes Spannungsarmglühen mit entsprechender Temperaturkontrolle zulässig. Für den Einbau der Gründungsrohre unterhalb des Fertigteildrempels sind erhöhte Einbautoleranzen zu berücksichtigen. Die maximale zulässige Abweichung der Lage- genauigkeit wird mit 10cm vorgegeben. Die maximale zulässige Schiefstellung der Führungspfähle am Pfahlkopf wird mit 15 cm vorgegeben. Für den Nachweis der Tragfähigkeit sind die Stahlrohrrammfähle durch Probebelas- tungen zu prüfen. 3.4.4 Probebelastungen, Abnahmeprüfungen Für den Nachweis der Tragfähigkeit sind Probelastungen und Abnahmeprüfungen durchzuführen. Es sind folgende Pfahlarten durch Probebelastungen zu überprüfen:
- Mikropfähle
- Stahlrohrrammpfähle
- Doppeltragbohlen (Torkammerwände) An folgenden Elementen sind Abnahmeprüfungen durchzuführen:
- Mikropfähle der Torkammersohle
- Geneigte Mikropfähle der Torkammerwand Ost, des vorh. Gegenanschlags und der Ankertafel Süd
- Verpressanker Fangedamm Grundlage hierfür ist die EA-Pfähle in aktueller Fassung. Mikropfähle Es sind 2 Mikropfähle statisch auf Zug zu beproben. Dafür sind im Bereich Torkam- mer/Fangedamm Probepfähle vorzusehen. Die Ausführung der Probebelastungen er- folgt an lotrechten Probepfählen. Zusätzlich sind an 5 Bauwerkspfählen Abnahmeprüfungen durchzuführen. Stahlrohrrammpfähle (ø813/25mm) unter Drempel Die meisten Rohrpfähle befinden sich im Durchfahrtsbereich. Hier entstehen auch die größten Lasten auf die Rohrpfähle. Es sind 2 dynamische Probebelastungen ramm- begleitend an Bauwerkspfählen durchzuführen (1x östl., 1x westl.). Stahlrohrrammpfähle (ø610/20mm) Es ist eine statische Probebelastung auf Druck an einem Bauwerkspfahl unter dem Antriebshaus durchzuführen. Hierfür sind verpresste Mikropfähle als Reaktionspfähle herzustellen. Darüber hinaus ist 1 dynamische Probebelastung rammbegleitend am Bauwerkspfahl der Kragplatte GGA durchzuführen. Doppeltragbohlen (HZ 1080M A-26) Für die Doppeltragbohlen in den Torkammerwänden ist eine statische Pfahlprobebe- lastung auf Druck an einem Bauwerkspfahl durchzuführen. Darüber hinaus sind 3 dynamische Probebelastungen rammbegleitend an Bauwerks- pfählen durchzuführen. Mikropfähle Torkammerwand Ost, vorh. Gegenanschlag und Ankertafel Süd An den 2 Mikropfählen der Torkammerwand Ost, den 3 Mikropfählen am vorh. Ge- genanschlag und den 5 Mikropfählen der Ankertafel Süd sind Abnahmeprüfungen durchzuführen.
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Verpressanker Fangedamm An den Verpressankern des Fangedamms sind Abnahmeprüfungen durchzuführen. Die Festlegung der genauen Standorte erfolgt in Abstimmung mit dem AG und sei- nem beauftragten Sachverständigen für Geotechnik.
3.5 Beton- und Stahlbetonarbeiten 3.5.1 Allgemeines Es gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen – Wasserbau (ZTV-W) für Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton (LB 215) in Verbindung mit DIN EN 1992-1-1, DIN EN 206-1, DIN EN 13670 und DIN 19702. BAW-Merkblatt „Rissbreitenbegrenzung für frühen Zwang in massiven Wasserbau- werken (MFZ)“, Ausgabe 2011 BAW-Merkblatt „Zweitbeton“ BAW-Merkblatt „Entmischungssensibilität“ BAW-Merkblatt „Bestimmung der adiabatischen Temperaturerhöhung von Beton“ BAW-Merkblatt „Frostprüfung von Beton (MFB)“, Ausgabe 2025 BAW-Merkblatt „Chlorideindringwiderstand von Beton (MCL)“, Ausgabe 2012 DAfStb-Richtlinie „Massige Bauteile aus Beton“ DAfStb-Richtlinie „Vorbeugende Maßnahmen gegen Schädigende Alkalireaktionen im Beton“ Herstelltoleranz Drempel Für die Herstellung des Drempels gelten gesonderte Toleranzen gem. gesondertem Plan. Betonbauqualitätssicherung Im Zuge der Betonbauqualitätssicherung nach DIN 1045-1000 werden Betonfachge- spräche durchgeführt, u.z. ein Startgespräch und nach Bedarf Bauverlaufsgespräche. In diesem Zuge hat der AN auf Basis des vorläufigen Betonbaukonzepts des AG (An- lage 9 und den Ergebnissen der Betonfachgespräche ein Betonbaukonzept mit zuge- hörigem Qualitätsscherungs-Plan zu erstellen und ggf. fortzuschreiben. Im QS-Plan ist der Prüfumfang der Frisch- und Festbetoneigenschaften festzulegen. Des Weiteren ist für jede Betonage eine Betonieranweisung zu erstellen und dem AG mindestens 5 Tage vor Betonage vorzulegen. Aufwendungen für die Betonieranwei- sungen sind in die entsprechende OZ des Betonbaus einzukalkulieren. 3.5.2 Stoffe und Bauteile 3.5.2.1 Allgemeines Frühzeitig sind geeignete Betonsorten auszuwählen. Für alle gewählten Betonrezep- turen sind gesonderte Mischungsberechnungen und Erstprüfungen inkl. Nachweis der Eigenschaften durchzuführen. Vor der Bauausführung sind Eignungsprüfungen gem. ZTV-W LB 215 vollumfänglich durchzuführen (u.a. Entschichtungssensibilität, Adiabatische Temperaturerhöhung). Die Kosten werden nicht gesondert vergütet und sind in die Betonpositionen einzu- rechnen.
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Die Bestimmung der adiabatischen Temperaturerhöhung von Beton hat zu erfolgen nach dem BAW-Merkblatt MATB und die Prüfung der Entschichtungssensibilität von Beton nach dem BAW-Merkblatt MESB. Hierfür sind entsprechende Betonblöcke herzustellen. Die großformatigen Betonblöcke sind auf der Baustelle mit Beton aus Transportbe- tonfahrzeugen herzustellen. Die Betonförderung hat mittels Betonpumpe zu erfolgen. Aus den großformatigen Betonblöcken sind Bohrkerne zur Prüfung der gleichmäßi- gen Verteilung des Zuschlags zu entnehmen. Für die Vorsorge- und Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Einhaltung der Min- destfrischbetontemperaturen für das Betonieren und Nachbehandeln bei niedrigen Temperaturen werden im Leistungsverzeichnis Positionen vorgesehen. Es werden des Weiteren Positionen vorgesehen, die bei Lufttemperaturen unter +5°C bis -3°C gemessen an der Betoneinbaustelle zu Betonierbeginn herangezogen werden. Das Betonieren bei Lufttemperaturen unter -3°C ist nicht zugelassen. Für die Einhaltung der zulässigen Frischbetontemperaturen (bei sommerlichen Temperaturen) ist die ZTV-W LB 15 „Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton“ zu beachten. Es werden Positionen vorgesehen, die bei Mittelwerten der Tagesmitteltemperaturen vom Beto- niertag und den beiden Vortagen (MW3T)“ von 20°C bis 23°C und > 23°C herange- zogen werden. Für den Nachweis der Festbetoneigenschaften ist DIN EN 206-1, Ab- schn. 5.5 in Zusammenhang mit DIN 1045-2 anzuwenden. Der AG behält sich vor, einen Vertreter an diesen Eignungsprüfungen teilnehmen zu lassen und ist deshalb mindestens 14 Tage vorher durch den AN über den Zeitpunkt der Prüfung zu informieren. Sämtliche Betonrezepturen müssen mindestens 14 Tage vor Betonierbeginn durch den AG genehmigt werden, so dass bei eventuellen Beanstandungen der Bauablauf nicht beeinträchtigt wird. Der AN hat eigenverantwortlich die Eignungsprüfungen vor Baubeginn so durchzu- führen und voranzutreiben, dass zur planmäßigen Betonage alle erforderlichen Prü- fungen / Nachweise dem AG vorliegen und freigegeben sind. Es wird empfohlen, ei- genverantwortlich mehreren Betonrezepturen parallel zu prüfen, so dass bei einem Nichtbestehen einer Rezeptur keine bauzeitlichen Verzögerungen entstehen. Es ist sicherzustellen, dass während der Dauer der Lieferung einer bestimmten Be- tonart die Bezugsquellen der Sorten des Zementes und der Zuschlagstoffe nicht wechseln. 3.5.2.2 Transportbeton Es wird darauf hingewiesen, dass alle Lieferwerke anzuzeigen sind. In den Lieferverträgen für Transportbeton ist das Recht vorzubehalten, durch Beauf- tragte des AG die Zuschlagstoffe im Lieferwerk abzunehmen, die Zusammensetzung des Betons zu überwachen und in die Ergebnisse der Prüfungen Einsicht zu nehmen. Ein entsprechender Betonliefervertrag ist dem AG unaufgefordert vorzulegen. Eine Ausfertigung der Liefer- und Wiegescheine des Transportbetons ist der Bau- überwachung des AG sofort nach Anlieferung auf der Baustelle zu übergeben. 3.5.2.3 Unterwasserbetonsohle Die Herstellung der Unterwasserbetonsohle erfolgt gemäß DBV-Merkblatt "Unterwas- serbeton" von 2014. Der Einbau des Betons hat im Contractorverfahren zu erfolgen. Eine Entmischung des Betons beim Einbringen ist zu verhindern.
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Die Kammerwände / Spundwandtäler sind vor dem Betonieren von anhaftenden Ver- unreinigungen bzw. Bodenresten zu befreien. Die Anschlussbereiche sind durch Tau- cher zu kontrollieren. Es sind geeignete Maßnahmen zur Verringerung von anfallenden Restwassermen- gen einzukalkulieren, um eine ausreichende Dichtigkeit für die späteren Arbeiten zu erzielen. Dies können Maßnahmen vor dem Betonieren sein (z.B. Injektionsschläuche zum späteren Verpressen bei Bedarf) oder Maßnahmen nach Herstellung des Unter- wasserbetons (Injektionsbohrungen o.ä. an betroffenen Stellen). Arbeitsfugen sind nicht zugelassen. Vor dem Betonieren sind Schlamm und Sedimente und während des Betonierens die entstehende Schlammwalze abzusaugen. Insbesondere an den aufgehenden Bau- teilen, z.B. an den Spundwandtälern, ist auf eine besonders sorgfältige Entfernung der Schlammwalze zu achten, um einen dichten Anschluss zu gewährleisten. Die Sollkote der Unterkante der Unterwasserbetonsohle ist durch Peilung ö.ä. nach- zuweisen. Alle Erschwernisse durch Taucher, Steifen, Stützen, Kabel etc. sind zu berücksichti- gen. Nach dem Lenzen ist die Oberkante der Unterwasserbetonsohle zu nivellieren, Überhöhen sind zu entfernen, Unterhöhen sind auszugleichen. Bei über die Toleranz- maße hinausgehenden Unterhöhen ist eine gesonderte statische Überprüfung der Standsicherheit durch den AN erforderlich. Das Lenzen der Baugrube ist mit Sorgfalt durchzuführen. Die Ausführungen des Kap. 8.3 des DBV-Merkblatts "Unterwasserbeton" von 2014 sind zu beachten. 3.5.2.4 Ausgangsstoffe Es dürfen nur Gesteinskörnungen verwendet werden, die gemäß Alkalirichtlinie als "EI" "unbedenklich" eingestuft sind. Der Nachweis ist für sämtliche vorgesehenen Ge- steinskörnungen zu erbringen. Es dürfen nur Zusatzmittel mit gültigen Prüfzeichen und unter den im Prüfbescheid angegebenen Bedingungen verwendet werden. Werden dem Beton mehr als 2,5 l/m³ Fließmittel zugegeben, so ist deren Menge auf den Wasserzementwert anzurechnen. Betonverzögerer (VZ) dürfen nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des AG (für den Einzelfall) verwendet werden. 3.5.2.5 Anforderungen an den Beton Die Expositionsklassen und die maßgebenden Betonfestigkeitsklassen für die we- sentlichen Bauteile ergeben sich aus den Umgebungsbedingungen und statischen Anforderungen. Sie sind auf den Ausschreibungsplänen angegeben. Alle Bauteile werden in die Feuchtigkeitsklasse "feucht + Alkalizufuhr von außen " (WA) gemäß Alkalirichtlinie eingestuft. Im Einzelnen:
Für den Fertigteildrempel mit Ortbetonergänzung: Eigenschaften des Betons für Planie
- Expositionsklassen: XC4, XD3, XF4, XA1, XM1, WA
- Mindestdruckfestigkeitsklasse: C30/37 LP Eigenschaften des Betons oberhalb der Wasserwechselzone
- Expositionsklassen: XC4, XF3, XA1, XM1, WA
- Mindestdruckfestigkeitsklasse: C30/37
- Langsam oder sehr langsam erhärtend r<=0,3
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Eigenschaften des Betons in der Wasserwechselzone
- Expositionsklassen: XC4, XF3, XA2, XM1, WA
- Mindestdruckfestigkeitsklasse: C30/37
- Langsam oder sehr langsam erhärtend r<=0,3 Eigenschaften des Betons unterhalb Wasserwechselzone
- Expositionsklassen: XC2, XA1, WA
- Mindestdruckfestigkeitsklasse: C30/37 Eigenschaften des Betons im erdberührten Bereich
- Expositionsklassen: XC2, XA1, WA
- Mindestdruckfestigkeitsklasse: C30/37 Eigenschaften der Unterwasserbetonsohle
- Mindestdruckfestigkeitsklasse: C30/37 Eigenschaften für Konstruktionsbetonsohle
- Expositionsklassen: XC2, XA1, WA
- Mindestdruckfestigkeitsklasse: C30/37 Eigenschaften für Kranfundament (bis 30cm unter OK)
- Expositionsklassen: XC2, XF1, XA1, WA
- Mindestdruckfestigkeitsklasse: C30/37 Eigenschaften für Kranfundament (obere 30cm)
- Expositionsklassen: XC4, XD3, XF4, XM1 WA
- Mindestdruckfestigkeitsklasse: C30/37 LP Eigenschaften für Torantriebshaus
- Expositionsklassen: XC4, XF1, WA
- Mindestdruckfestigkeitsklasse: C25/30 Ggf. ist eine Sommer- und Winterrezeptur vorzusehen. 3.5.2.6 Betonstahl Eigenschaften des Betonstahls: Stahlgüte: gem. ZTV-W LB 215 – B500B nach DIN 488-1 Streckgrenze: 500 N/mm² Schweißungen an Betonstählen müssen vom AG im Vorfeld genehmigt werden. Sie sind in den Ausführungs- und Bestandsplänen darzustellen und nur von qualifiziertem Personal durchzuführen. Die Anforderungen der DIN EN ISO 17660 sind einzuhalten. Darüber hinaus sind Schweißungen an Betonstählen der örtlichen Bauüberwachung vor der Ausführung anzuzeigen. Es darf nur verzinkter Bindedraht verwendet werden. 3.5.3 Ausführung 3.5.3.1 Allgemeines Das vorläufige Betonbaukonzept gem. DIN 1045:1000 ist der Ausschreibung als An- lage 9 beigefügt. Im Zuge des BBQ-Startgesprächs hat der AN hieraus das endgültige Betonbaukonzept zu entwickeln und im Zuge der BBQ-Bauverlaufsgespräche fortzu- führen. Das Betonbaukonzept ist 3 Monate vor der Betonage zur Freigabe beim AG einzu- reichen. Jedes Betonieren ist der örtlichen Bauüberwachung des AG mindestens 3 Arbeitstage vor Beginn anzuzeigen (Betonieranweisung). Mit dem Einbau des Betons darf erst nach entsprechender Freigabe durch den AG begonnen werden.
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3.5.3.2 Bewehrung Alle Bauteile müssen allseits netzartig mit Stahleinlagen bewehrt sein. Aussparungen und freie Ränder sind zu säumen und durch Steckbügel zu sichern. Eckeisen sind zugfest einzubinden. Die Bewehrung muss, bevor der Beton eingebracht wird, so sauber sein, dass eine gute Haftung mit dem Beton erzielt wird. Alle Bewehrungsstähle (dies gilt auch für einzubetonierende Stahleinbauteile) sind vor dem Verarbeiten gründlich von etwaiger Verschmutzung, losem Rost und Fett zu reinigen. Kalkmilch, Säuren, Öl und andere den Beton, den Stahl und/oder den Verbund schädigende Medien dürfen zum Reini- gen nicht benutzt werden. Beim Betonieren auf die Stähle getropfte, angetrocknete Beton- oder Zement- schlämme sind unverzüglich zu entfernen. Bewehrung und Stahleinbauteile sind so anzuordnen, dass noch einwandfrei gerüttelt werden kann und sind so in ihrer Soll-Lage zu sichern, dass während des Betonierens und Rüttelns keine Verschiebungen eintreten können. Betonieröffnungen sind vorzu- sehen und werden nicht gesondert vergütet, sie sind in die jeweiligen Leistungsposi- tionen einzukalkulieren. Mit dem Betonieren darf erst begonnen werden, wenn die Stahleinlagen entspre- chend den geprüften und genehmigten Bewehrungsplänen verlegt und die Betonage durch den AG oder seiner Bevollmächtigten schriftlich freigegeben ist. Die Verantwor- tung des AN für die fachgerechte Ausführung bleibt durch die Freigabe zur Betonage unberührt. Zusatzmaßnahmen (wie z.B. Montageeisen, Abstandshalter, Unterlagsklötze, die nicht in den Bewehrungsplänen / Stahllisten eingetragen sind) zur Sicherung der Be- wehrungslagen sind in die Einheitspreise mit einzurechnen und werden nicht geson- dert vergütet. 3.5.3.3 Betondeckung Bei allen Bauteilen ist die Betondeckung durch den Einbau einer ausreichenden Stückzahl von Abstandshaltern aus Beton zu gewährleisten. Die Mindestanzahl ge- mäß DBV-Merkblatt „Abstandhalter“ in der neuesten Fassung darf nicht unterschritten werden. 3.5.3.4 Arbeitsfugen Die Ausbildung von Arbeitsfugen hat gemäß ZTV-W LB 215 zu erfolgen. Die Lage der Arbeitsfugen ist in Abstimmung mit dem AG festzulegen. Vor der Betonage sind alle betroffenen Arbeitsfugen vom AG schriftlich freizugeben. Arbeitsfugen sind nicht allein nach Konstruktions- und Arbeitsleistungsgrundsätzen anzuordnen, sondern sind außerdem so zu legen, dass die auftretenden Schwindbe- anspruchungen möglichst klein gehalten werden. Die Wasserundurchlässigkeit der Arbeitsfugen ist zu gewährleisten. Arbeitsfugenbleche sind mindestens 300 mm breit und 2 mm dick aus S 235 JR aus- zuführen. Sie sind so einzubauen, dass die Bildung von Wassersäcken etc. wirksam verhindert wird. Stöße von Arbeitsfugenblechen sind so auszuführen, dass keine un- gewollten Wasserdurchtritte auftreten können. Bei allen Arbeitsfugen ist das Grobkorngerüst gem. ZTV-W LB 215 Teil 3 (9.3) freizu- legen. In allen Arbeitsfugen sind als zusätzliche Sicherungsmaßnahme gemäß ZTV-W LB 215 Injektionsschläuche einzulegen und an den Bauteiloberflächen mittels Packer oder Verwahrdosen zu verwahren. Die Injektionsschläuche sind zu einem möglichst
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späten Zeitpunkt planmäßig mit Zementsuspension gemäß ZTV-W LB 219 zu ver- pressen. Die Packer oder Verwahrdosen und die Schlauchenden sind nach dem Ver- pressen bis mind. 5 cm unter die Betonoberfläche auszubauen und die hierbei ent- stehenden Fehlstellen gemäß ZTV-W LB 219 instand zu setzen. Die Kosten für die Ausführung der Arbeitsfugen sind in die jeweiligen Betonpositionen einzukalkulieren. Sie werden nicht gesondert vergütet. 3.5.3.5 Schalung und Rüstung Die Schalungen müssen alle auftretenden Beanspruchungen, wie das Gewicht und den Seitendruck des frischen Betons, das Gewicht der Transportmittel, der Betonar- beiter und des Aufsichtspersonals aufnehmen, ohne dass unzulässige und sichtbare Verformungen entstehen. Wellenschlag und Hochwasser sind, soweit sie sich direkt oder indirekt auswirken, zu berücksichtigen. Die Schalungen müssen so beschaffen sein, dass überall eine geschlossene und auf den im Endzustand verbleibenden Sichtflächen eine besonders glatte Oberfläche ent- steht. Die Ausführung soll - gemäß Merkblatt "Sichtbeton" - in Sichtbetonklasse 2 (SB2) erfolgen. Alle rechtwinkligen Betonkanten und –ecken, die nicht durch Kanten- oder Eckwinkel oder dergleichen geschützt sind, sind durch Einlegen von Dreikantleisten von 3 bzw. 2 cm Schenkellänge gemäß Ausführungsplanung zu brechen. Werden für die Verspannung der Schalung Stahlanker benutzt, sind an deren Enden Konusse derart anzuordnen, dass die außerhalb der Bauwerke verbleibenden Enden der Stahlanker wenigstens bis 5 cm Tiefe unter der Betonoberfläche kalt entfernt wer- den können. Die Konuslöcher sind nach dem Entfernen der Ankerenden sorgfältig mit einer Haftbrücke vorzubehandeln und dann mit Betonkonen oder –stopfen zu schlie- ßen. Alle einzubetonierenden Teile müssen fest und sicher nach den auf den Zeichnungen angegebenen Stellen an der Schalung befestigt oder sonst sicher montiert sein. Alle Einbauteile müssen sauber und frei von Öl sein. Für die Befestigung der Teile, die für den späteren Einbau vorgesehen sind, muss der AN die notwendigen Aussparungen und Löcher ohne gesonderte Vergütung vorsehen bzw. in die entsprechenden LV- Positionen miteinkalkulieren. Der AN ist für die Ausführung und Sicherheit seiner Schalung allein verantwortlich. Die Schalungen für den Verguss der Stahlwasserbauteile durch Zweitbeton sind dem Schalungsbild der Erstbetonbauteile anzupassen. Die Zweitbetonaussparungen sind vor dem Betonieren von Verunreinigungen zu reinigen. Alle Einbauteile sind sorgfältig vor Verunreinigungen und Beschädigungen zu schützen. Mit dem Betonieren darf erst begonnen werden, wenn die Schalungen, Bewehrungen und Einbauteile plangemäß eingebaut, gesichert und vom AG zur Betonage schriftlich freigegeben ist. Die Verantwortung des AN bleibt durch die Freigabe unberührt. 3.5.3.6 Einbau des Betons Die Regelungen des DBV-Merkblattes "Betonierbarkeit von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton" des Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e.V. sind zu beachten. Der Betoneinbau hat nach dem abgestimmten Betonbaukonzept zu erfolgen, dass durch den AN baubegleitend fortgeschrieben wird. Der AN übernimmt die Gewähr für die erforderliche homogene Beschaffenheit des eingebrachten Betons und die Erreichung der geforderten Eigenschaften. Bei allen Betonen muss die Nassmischzeit des Betons im Transportbetonwerk nach Zugabe aller Ausgangsstoffe mindestens 60 Sekunden betragen. Die Nassmischzeit
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jeder Charge ist automatisch auf dem Lieferschein zu dokumentieren. Die Mindest- mischzeit ist eine absolute Untergrenze, die keinesfalls unterschritten werden darf. Je nach Situation (Art des Mischwerks etc.) können längere Mischzeiten erforderlich sein. Der Transport des Betons mittels Fahrmischer inklusive der Wartezeit bis zur Entla- dung muss mit langsam drehender Trommel erfolgen. Unmittelbar vor dem Entladen ist der Beton nochmals mindestens 2 Minuten aufzumischen. Bei Zweifel an der hergestellten Betonqualität des Bauwerkes behält sich der AG vor, Einzelprüfungen in Form von Probebohrungen am Bauwerk durchzuführen. Die Größe der Betonmischanlage und Fördergeräte bzw. die je Zeiteinheit zu lie- fernde Transportbetonmenge sind auf die Größe der Betonierabschnitte abzustim- men. Unterbrechungen innerhalb eines festgelegten Betonierabschnittes sind nicht statthaft. Für etwaige Maschinenausfälle sind ausreichende Reserven vorzusehen. Die verwendeten Geräte müssen so gewählt sein, dass der Beton nicht entmischt wird. Die Frischbetontemperatur an der Einbaustelle darf für alle Betonsorten +10°C nicht unterschreiten. Die Einbringtemperatur Te des Betons soll sich in Abhängigkeit der Witterungsbedingungen in den Grenzen 10°C ≤ Te ≤ 25°C bewegen. Für die Unterwasserbetonsohle gilt:
- Die Spund-/Kammerwände sind vor dem Betonieren von Bodenanhaftungen zu reinigen.
- Vor dem Betonieren sind Schlamm und Sedimente abzusaugen. Die Sollkote der Unterkante der Unterwasserbetonsohle ist durch Peilung o.ä. nachzuwei- sen. Während des Betonierens ist die entstehende Schlammwalze kontinu- ierlich abzusaugen. Alle Erschwernisse durch Taucher, Steifen, Stützen, Ka- bel und dergleichen sind zu berücksichtigen. Nach dem Lenzen ist die Ober- kante der Unterwasserbetonsohle zu nivellieren, Überhöhen sind zu entfer- nen, Unterhöhen auszugleichen. Bei über die Toleranzmaße hinausgehen- den Unterhöhen ist eine gesonderte statische Überprüfung der Standsicher- heit durch den AN erforderlich. Horizontale oder flach geneigte Oberflächen von Bauteilen sind mit Rüttelbohlen ab- zuziehen. Diese Betonoberflächen sind im matt-feuchten Oberflächenzustand, d.h. vor Beginn der Nachbehandlungsmaßnahmen, nochmals nachzuverdichten. Berieseln der frischen Betonflächen mit Wasser ist nicht zulässig. Unterbrechungen des Verdichtens durch Arbeitspausen sind nicht zulässig. 3.5.3.7 Betonieren bei kühler Witterung und Frost Bei Temperaturen um +5°C oder kälter darf nicht mehr ohne besondere Maßnahmen betoniert werden. Zur Termineinhaltung können bei Bedarf die Betonierarbeiten auch bei Lufttempera- turen zwischen +5°C und -3°C weitergeführt werden. Der AN hat in diesem Zusam- menhang sicherzustellen, dass die Temperatur des Mischgutes an der Einbaustelle nicht unter +10°C absinkt. Die Frischbetontemperatur muss beim Einbau mindestens +10°C betragen. Sämtliche Aufwendungen hierfür sind in die vorgesehene Zulageposition einzukalku- lieren. Die Ausführung des Betonierens bei kühler Witterung und Frost bedarf einer vorheri- gen Zustimmung des AG. Der AG behält sich vor, zur Wahrung von Terminen das Betonieren bei kühler Witterung und Frost auch anzuordnen.
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3.5.3.8 Nachbehandlung Die Nachbehandlung hat nach den Forderungen der ZTV-W LB 215 zu erfolgen. Für die Ermittlung der Nachbehandlungsdauer gilt die Tabelle 3. Die Nachbehandlungsmaßnahmen sind unmittelbar nach dem Ende der Betonierar- beiten zu beginnen und auch in dem Zeitraum bis zu Begehbarkeit der Oberflächen durch geeignete Sondermaßnahmen vorzusehen. Die Verwendung chemischer Nachbehandlungsmittel ist hierbei nach Zustimmung durch den AG zulässig. Wenn die Oberfläche des Betons hergestellt ist, muss sie sofort gegen Spritzwasser, starke Regenfälle, Wind oder sonstigen schädlichen Einflüssen geschützt werden. Bei direkte Sonneneinwirkung sind Sonnendächer oder ein gleichwertiger Schutz beim Betonieren und während eines Zeitraumes bis zu 14 Tagen nach Beendigung des Betonierens anzuwenden. Nach dem Betonieren darf die Temperaturdifferenz zwischen Kernbeton und Beton- rand keine Schalenrisse erzeugen. Im Bedarfsfall ist eine Wärmedämmung der Scha- lung bzw. der Betonoberfläche vorzusehen. Diese Maßnahme gilt bei Temperaturen über +5°C nicht als Winterbaumaßnahme und wird dann nicht gesondert vergütet, sie sind in die jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren. 3.5.3.9 Risse Risse >0,25 mm, gemessen an der Bauteiloberfläche, sind als Bestandteil der Leis- tung zur Herstellung der Konstruktion planmäßig gem. ZTV-W LB 219 zu verpressen. Es erfolgt in einem zeitlich angemessenen Abstand der Betonierarbeiten eine visuelle Rissaufnahme an den freien Betonoberflächen, um die Einhaltung der geforderten Rissbreiten zu überprüfen. Die Aufwendungen hierfür sind in den Einheitspreisen der jeweiligen LV-Positionen einzukalkulieren. 3.5.3.10 Aufmaß / Abrechnung Die Preise für die einzelnen Beton- und Stahlbetonbauteile verstehen sich einschließ- lich Lieferung sämtlicher Materialien, Liefern, Vorhalten, Abtransport der Schalungen einschließlich aller Schalarbeiten und aller sonstigen notwendigen Rüstungen und Gerätschaften. Die Lieferung und der Einbau der Bewehrungen werden gesondert vergütet. Abgerechnet wird nach den Stahllisten auf den geprüften und zur Ausführung freige- gebenen Bewehrungsplänen (einschließlich Montageeisen, Abstandshalter, Unter- lagsklötzchen), ohne Zuschlag für Bindedraht, Verschnitt und Gewichtstoleranzen. 3.5.3.11 Personal Während der Betonierarbeiten inkl. Vorbereiten der Betonage, Prüfung des Trans- portbetons, Einbringen des Betons bis zur Fertigstellung aller Nachbehandlungsmaß- nahmen muss ein Vertreter des AN mit nachgewiesener, erweiterter betontechnolo- gischer Ausbildung (sog. E-Schein, s.a. ZTV-W LB 215 T3 Abs. 9.5) auf der Baustelle anwesend sein und die vorgenannten Betonierarbeiten komplett begleiten.
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3.6 Stahlwasserbau / Verschlusssystem 3.6.1 Torkörper mit Schütze, Ober- und Unterwagen Der Verschlusskörper ist eine kastenartige Schiebetorkonstruktion nach dem soge- nannten "Schubkarrenprinzip". Das Tor liegt vorne auf den Unterwagen auf und hängt hinten an dem Oberwagen, von dem es auch angetrieben wird. Es hat ems- und hafenseitig eine durchgehende, gegen den Wasserdruck ausge- steifte Stauwand. Die oberste Ebene des Tores auf +6,50 mNHN ist als Gehweg mit beidseitigem Geländer auszubilden. Torkammerseitig ist diese Ebene konsolartig zu erweitern als Übergang auf Schleusenplanie. Daten des neuen Tores: Länge: ca. 27,50 m (ohne Übergänge) Höhe: ca. 12,00 m Breite: 3,00 m
Torgewicht ca. 250 t (ohne Schütze) Schütze je ca. 5 t
Lichte Durchfahrtsbreite: 26,50 m OK Tor: +6,50 mNHN UK Tor: -5,60 mNHN OK Schiene Unterwagen: -5,60 mNHN OK Schiene Oberwagen: +3,72 mNHN Die Lastabtragung erfolgt über den sehr steifen Torkörper als horizontaler "Einfeld- träger" seitlich durch die vertikalen Auflager- und Dichtungsleisten in das Bauwerk. In den Drempel erfolgt abgesehen von lokalen Wasserdrucklasten keine Abtragung von Lasten, Zu diesem Zweck ist das Tor im unteren Bereich beidseitig mit einem Feder- blech versehen, um auftretende horizontale Durchbiegungen des Torkörpers, die im unteren Bereich am größten sind, mitmachen zu können und dennoch die Abdich- tungsfunktion an der Sohle gewährleisten zu können. Im unteren Drittel des Tores unmittelbar über den Schützöffnungen sind Auftrieb- stanks vorgesehen, um während des normalen Betriebes die Auflasten auf Unter- und Oberwagen zu reduzieren. Direkt darunter werden als Füll- und Entleerungsorgane insgesamt 4 Segment- schütze angeordnet, die in den Torwänden drehend verlagert sind und elektrisch hoch und runter bewegt werden können. Sie befinden sich in 1,5 m hohen und 3,5 m breiten Schützöffnungen. Die gewählte Größe der Durchflussöffnungen orientiert sich an den Bestand und hat sich bisher als völlig ausreichend erwiesen. Darüber hinaus gibt es seitens des Betreibers keine weiteren Anforderungen bezüglich Füll- und Entlee- rungszeiten für den Schleusungsbetrieb. Da die Schütze in beiden Richtungen abdichten müssen, sind sowohl die Kopfdich- tung, als auch die seitlichen Dichtungen als Doppelwulstdichtung auszubilden. Die Fußdichtung wird eine Flachgummi-Aufsatzdichtung. Die Abdichtung des Torkörpers erfolgt seitlich über vertikale Dichtungsleisten aus UHMW-PE (Ultra-Hochmolekulares Polyethylen), die gleichzeitig als Lagerleisten die-
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nen und die Wasserdrucklasten in den Gegenanschlag bzw. in den Anschlag Tor- kammereinfahrt abtragen. In den 4 Dichtungsanschlägen im Bauwerk ist eine elektri- sche Beheizung in Form von Heizstäben mit umwickelten, selbstregelnden Heizbän- dern vorzusehen. Auch die Drempeldichtung besteht aus UHMW-PE-Leisten, die in den vorgenannten Federblechen zu verlagern sind. Auf +4,50 mNHN erhält das Tor beidseitig eine horizontale Führungsschiene über die gesamte Länge, um beim Ein- und Ausfahren aus der Torkammer an den in der Tor- kammereinfahrt verlagerten Führungsrollen geführt zu werden. Die vertikalen Lasten (Torgewicht, Verkehr, Schlick etc.) werden auf Unter- und Ober- wagen abgetragen. Die Unterwagenkonstruktion besteht aus zwei Laufwagen mit je- weils 4 Laufrollen. Dadurch wird die Auflast auf insgesamt 8 Laufrollen verteilt und die Beanspruchung der Schienen deutlich verringert. Die beiden Laufwagen werden mit jeweils einer Kehrrolle versehen, auf denen das Schiebetor mit einer dazwischen an- geordneten Schwinge abgesetzt wird. Die Verwendung der Schwingenkonstruktion stellt eine weitestgehend gleichmäßige Verteilung der Last auf alle Laufräder sicher. Die Verlagerung der mit Spurkränzen versehenen Laufrollen erfolgt mit speziell ab- gedichteten Wälzlagern auf einzelnen, separaten Achsen, um die an den Spurkrän- zen auftretenden horizontalen Lasten aus Seitenführung und Bewegungswiderstän- den zu minimieren. Die Oberwagenkonstruktion besteht aus dem Laufwagen mit 4 Laufrädern, die auf an den Torkammerwänden befestigten Schienen laufen, und der Toraufhängekonstruk- tion, die den Torkörper mit dem oberen Laufwagen verbindet. Diese Aufhängekon- struktion ist als aufgelöste Fachwerkkonstruktion auszubilden, die über einfache Bol- zenverbindungen an das Tor angeschlossen wird. Die Antriebskräfte werden über eine Koppelstange vom an den Antriebsstrang angeschlossenen Laufwagen auf das Tor übertragen. Die Aufhängekonstruktion übernimmt nur die vertikalen Torlasten und überträgt keine Antriebskräfte. Sie ist über nachstellbare Gewindestangen an den Laufwagen angehängt. Zur Messung und Kontrolle des Torgewichtes sind die Gewin- destangen mit kalibrierten Messachsen auszustatten. Die Lastverteilung aus dem Torgewicht auf die beiden Gewindestangen soll über den gesamten Fahrweg mög- lichst gleichmäßig erfolgen in den Grenzen 55 % zu 45 %. Dies ist über das Nach- stellen der Gewindestangen möglich. Die Fertigung und Montage der Schienenträger für den Oberwagen kann erst nach Fertigstellung der gerammten Torkammerwände und nach Aufmaß dieser erfolgen, da die Lasten aus den Konsolen der Schienenträger exakt in die Stege der Spund- wand-Tragbohlen eingeleitet werden müssen. 3.6.2 Anpassung der Dammtafeln Die im Rahmen des Neubaus des Außenhauptes erstellten Dammtafeln zum Abdäm- men der Torkammer im Revisionsfall werden für den Einbau in das Binnenhaupt ge- ringfügig angepasst und optimiert. Dazu werden die Gleit- und Auflagerleisten in 3 Teile aufgeteilt und mit seitlichen Durchflussöffnungen versehen, damit das Wasser hinter die Notendichtungen gelan- gen kann und die Note an den Dichtungsanschlag drückt. Zusätzlich wird die seitliche Notendichtung hinter der Notenwulst durch den Einbau von Distanzstücken an jeweils 5 Stellen gestützt, um ein Lösen der Dichtung vom Dichtungsanschlag bei nur geringer Wasserstandsdifferenz (insbesondere im oberen Bereich) zu vermeiden.
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3.6.3 Feste Teile In das neue Schleusenhaupt sind diverse sogenannte "Feste Teile" einzubauen. Diese sind im Einzelnen folgende Stahlbauteile:
- die Schienen für den Oberwagen mit Schienenträgern auf Konsolen an den beiden längsseitigen Spundwänden der Torkammer,
- die Schienen für die Unterwagen mit Schienenträger in den Drempel des Fertigteils über die gesamte Länge eingebaut und ca. 7.50 m in die Torkam- mer hineinragend,
- die Nischenauskleidungen mit Führungskonstruktionen und Dichtungsan- schlägen (Seiten- und Sohldichtungen) am Gegenanschlag und am An- schlag Torkammereinfahrt,
- die Nischenauskleidung mit Gleitschienen und Dichtungsanschlägen für die Dammtafelnischen,
- die Verlagerungskonstruktionen für die Umlenk- und Kehrrollen an den Tor- kammereinfahrtspfeilern,
- Kantenschutz und Drempelanschläge in der Torkammer und in der Durch- fahrt. Diese Bauteile werden weitestgehend in Zweitbeton eingebaut. Ggf. erforderliche Montagebauteile im Erstbeton sind nach Maßgabe des AN zu berücksichtigen und in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren. 3.6.4 Stoffe und Bauteile Alle Bauteile, die im Sinne der DIN 19704 und der ZTV-W 216/1 als tragend gelten, sind mit Materialgütenachweis Abnahmeprüfzeugnis 3.2 nach DIN EN 10204 (2005) zu liefern. Für kurzfristige Materialbeschaffung, Kleinmengen, Profilstähle und Son- derprofile ist mit Zustimmung des AG ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 mit Zusatzprüfung durch ein nach DIN EN ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut möglich. Die Kosten hier- für werden nicht gesondert vergütet und sind in die jeweiligen Stahlpositionen einzu- rechnen. Nachweis und Zeugnisse sind dem AG vor Ausführung vorzulegen. Für die Stahlsorten
- der unlegierten Stähle gilt die DIN EN 10025,
- der vergüteten Stähle gilt die DIN EN 10083,
- der nichtrostenden Stähle gilt die DIN EN 10088. Schweißzusatzwerkstoffe müssen den Anforderungen der DIN EN 13479 genügen und eine CE-Kennzeichnung besitzen. Jede Lieferung hat seitens des AN mit der Abgabe eines Lieferscheins zu erfolgen, der Bestandteil der Abrechnung wird. Er hat den Hersteller und die Typenbezeich- nung zu enthalten. Der AN hat sich von der Beschaffenheit und Eignung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Materialien, bzw. soweit ihm die Wahl freigestellt ist, der von ihm zur Verwendung vorgesehenen Materialien zu überzeugen. Er hat hierfür die volle Ge- währ zu übernehmen. Werden vom AN gelieferte Baustoffe durch den AG bean- standet, so bleibt es letzterem vorbehalten, zusätzliche Probeentnahmen und die Her- stellung von Versuchskörpern nach seinem Ermessen zu verlangen bzw. die Liefe- rung abzulehnen.
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3.7 Antriebe / Maschinenbau 3.7.1 Torantrieb Zum Bewegen des Schiebetores ist ein einfaches und zuverlässiges System einzu- bauen, welches weitestgehend unempfindlich gegenüber kleineren Verformungen und Bautoleranzen ist und im Bedarfsfall schnell mit Standard-Ersatzteilen versorgt werden kann. Deshalb ist, wie auch beim neuen Außenhaupt, ein elektromechanischer Seilantrieb vorgesehen. Alle Elemente des Antriebsstranges sollen sich aus Standard-Industrie- produkten zusammensetzen, die eine langjährige Ersatzteillieferung gewährleisten bzw. im Bedarfsfall auch durch andere Hersteller vergleichbar einsetzbar geliefert werden können. Die Antriebselemente müssen einen Normalbetrieb, einen unkomplizierten Notbe- trieb, z.B. bei Stromausfall oder dergleichen, und einen Handbetrieb ermöglichen. Der Antrieb besteht aus einem Drehstrom-Asynchronmotor, der einem Unterset- zungsgetriebe angeschlossen wird, welches zwei Vorgelege über drehelastische Kupplungen antreibt. Den Vorgelegen sind gerillte Seiltrommeln angekoppelt, die den Torkörper über Seile in Bewegung setzen. Die Seiltrommeln werden zur Deichsicher- heit mit einer Hochwasserschutzwand abgekapselt. Die Antriebswellen für die Seil- trommeln sind mit Schottwandabdichtungen durch diese HWS-Wände zu führen. Auf jeder Trommel sind zwei Seile aufgelegt, ein Seil läuft "Oben", das andere Seil läuft "Unten" ab, oder umgekehrt. Beide Seile laufen direkt nebeneinander. Das Tor wird jeweils vom auflaufenden Seil in Bewegung gebracht, das ziehende Seil bewegt das Tor entweder in Verschluss- oder Offenstellung, je nach Drehrichtung des Antrie- bes (sh. Anlage 5.3 S-TP5-MA-101 Übersicht Seile). Das Auflegen und Verspannen der Seile hat so zu erfolgen, dass ein maximaler Durchhang über die gesamte Länge von 0,5 m erreicht wird bei voller Nachspann- möglichkeit an den Oberwagenanschlüssen. Die erforderliche Umlenkung der Seile erfolgt jeweils durch Umlenkrollen, die nahe der Torkammereinfahrt an der Kammerwand befestigt sind. Zur Messung und Kon- trolle der Zugkräfte werden die Umlenkrollen mit Messachsen ausgestattet. Zwischen dem E-Motor und dem Standardgetriebe sind eine drehelastische Kupplung und eine Trommelbremse vorzusehen. Die drehelastische Kupplung soll einen schlagartigen Bewegungsvorgang absorbieren, die Trommelbremse ein sofortiges Abbremsen des Bewegungsvorganges unter Aufnahme der Bewegungsenergie be- wirken. Um bei Stromausfall weiterhin das Schleusentor bewegen zu können, ist in einer Linie zum Elektroantrieb auf der Gegenseite des Untersetzungsgetriebes auf gleicher Welle ein Notantrieb einzurichten. Dieser besteht aus einem Dieselmotor mit ange- hängtem Umschaltgetriebe und angekuppelter Schaltkupplung. Mit dem Umschaltge- triebe lässt sich der Vor- und Rücklauf des Schleusentores unter gleicher Drehrich- tung des Dieselmotors einstellen. Dieses Umschaltgetriebe muss mittels einer Leer- laufstellung auch die Möglichkeit bieten, ohne Last anzufahren, um z.B. den Diesel- motor warm laufen zu lassen. Um der Gefahr einer ungewollten Zuschaltung des Notantriebs im Normalbetrieb, d.h. Fahren mit dem E-Motor, entgegenzuwirken, ist zwischen Dieselmotor und Unterset- zungsgetriebe eine Schaltkupplung vorzusehen, die nur dann übertragen kann, wenn sie bewusst eingekuppelt wird. Ein zweiter Notbetrieb (Hand-Notbetrieb) ist am zweiten Ende des E-Motors zu mon- tieren. Dieser Notbetrieb ist so herzurichten, dass er nur dann genutzt werden kann,
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wenn die Schaltkupplung zwischen dem Hand-Notbetrieb und dem E-Motor einge- kuppelt, die Schaltkupplung an der Dieselmotorseite ausgekuppelt ist. Das treibende Moment wird im normalen Betriebsfall durch den E-Motor erzeugt. Die Abhängigkeiten der einzelnen Antriebsmöglichkeiten werden elektrisch überwacht bzw. elektrisch ent- oder verriegelt. Zum Schutz eines ungewollten Eingriffs in drehende oder rotierende Antriebsele- mente sind diese Bereiche mit Schutzhauben umfassend abzudecken. Die Gesamtanlage ist zu automatisieren, so dass die Durchführung von Torbewegun- gen im Normalbetrieb durch "Knopfdruck" erfolgen kann. Alle Bauteile erhalten einen Korrosionsschutz, der den Anforderungen der DIN 19704 und der DIN EN 12944 entspricht. 3.7.2 Schützantrieb Zur Bewegung der im Tor drehbar verlagerten Segmentschütze sind Elektrohubzylin- der (EHZ) zu verwenden, die über Koppelstangen an die Schütze anzuschließen sind. Jedes der 4 Schütze erhält seinen eigenen EHZ mit externem Federtopf und Koppel- stange. Der Federtopf ist zwischen Kolbenstange des EHZ und der Koppelstange anzuordnen und dient der Aufnahme von Nachlauferscheinungen. Der Anschluss der EHZ, Federtöpfe und Koppelstangen untereinander und an die Schütze hat mit Ach- sen zu erfolgen, die in wartungsarmen Gleit- und Gelenklagern zu verlagern sind. Die Schützantriebe sind so zu installieren, dass die Schütze gemeinsam, alleine, un- terschiedlich gepaart in fast jeder beliebigen Kombination bewegt werden können. Die Elektrohubzylinder werden im Normalfall elektrisch betrieben. Sie sind gemäß den Anforderungen der Stahlwasserbaunorm DIN 19704 auszulegen. Der elektrome- chanische Antrieb des Zylinders ist in die Funktionen der speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) der Schleuse zu integrieren, so dass der Füll- und Entleerungsvor- gang der Schleusenkammer in den Ablauf des automatisierten Schleusenbetriebes eingebunden werden kann. Ein zusätzlicher, von der Schleusensteuerung gelöster, kontrollierter Ablauf des Schützbetriebes muss durch leicht zugängliche Einstellmög- lichkeiten von Hand am aufgesetzten elektromechanischen Antrieb möglich sein. Im Falle eines Stromausfalles müssen die Schützzylinder über zusätzlich angebrachte Handräder bedienbar sein. Eine leicht zu betätigende Mitlaufsperre ist am EM-Antrieb vorzusehen. Alle Bauteile erhalten einen Korrosionsschutz, der den Anforderungen der DIN 19704 und der DIN EN 12944 entspricht. Der EHZ ist für folgende Daten auszulegen:
- max. Zugkraft: 140 kN zzgl. der Nennlasterhöhungen nach DIN 19704-1
- max. Druckkraft: 50 kN Zum Schließen der Schütze wird planmäßig keine Druckkraft benötigt. Die Schütze schließen selbsttätig infolge Eigenlasten. Die Druckkraft dient dem Anpressen der Schütztafel über den im Schützgestänge eingebauten Federtopf, der für diese Druck- kraft ausgelegt ist.
- Erf. Nutzhub: 900 mm ± 50 mm
- Hubgeschwindigkeit: 15 mm/s
- Betriebshäufigkeit: 3000 Schleusungen im Jahr nach DIN 19704-1
- Nutzungsdauer: 35 Jahre nach DIN 19704-1
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Weitere technische Einzelheiten sind der beigefügten Ausschreibungszeichnung zu entnehmen. Die dort angegebenen Abmessungen für Mantelrohr, Kolbenstange, La- gerzapfen etc. ergeben sich aus den statischen Bemessungen (sh. Anlage 5.5). Diese Angaben sind aus konstruktiver und betrieblicher Sicht verantwortlich durch den AN zu überprüfen. 3.7.3 Schlickspülanlage Die starke Verschlickung der Ems stellt seit Jahren eine beträchtliche Beeinflussung der Funktion aller Schleusenbauwerke im Papenburger Hafen dar. Durch wiederkeh- rende Schlickeinlagerungen wird der Betrieb insbesondere der Seeschleuse Papen- burg beeinträchtigt. Bei jedem Schleusungsvorgang kann es zu einem Austausch von schlickhaltigem Wasser kommen. Der Schlick setzt sich zunehmend in Schleusen- und Torkammer ab und bereitet beim Betrieb der Schleuse erhebliche Probleme. Damit der Schlick sich nicht dauerhaft absetzen und verfestigen kann, muss das schlickhaltige Wasser in Bewegung versetzt werden. Im Durchfahrtsbereich zum Ha- fen und in die Schleusenkammer kann dies teilweise durch fahrende Schiffe und durch Torbewegungen erfolgen, in der Torkammer ist dies allerdings nicht oder nur eingeschränkt möglich. Deshalb ist hierfür eine Schlickspülanlage vorzusehen, die Geschwemmsel und Schlickablagerungen aus der Torkammer entfernen kann. Des Weiteren muss diese Anlage auch die zu Revisionszwecken abgedämmte Tor- kammer entleeren können. Die geplante Anlage besteht aus einer Rohrpumpe, die im Pumpengang zwischen vorhandener und neuer Torkammer an der neuen Torkammerwand nahe der Schleu- senkammer befestigt wird. Die Pumpenachse sowie die Achse der anschließenden Druckrohrleitung befinden sich auf einem Höhenniveau von +4,00 mNHN. Am Saug- stutzen und am Druckstutzen der Pumpe werden jeweils 2 handbetätigte Schieber montiert, die einen wahlweisen Betrieb "Spülen" oder "Entleeren der Torkammer" er- möglichen. Die Druckleitung führt von der Pumpe in den neuen Antriebsraum zu einem dort ver- lagerten Druckwasserverteiler. Von dort werden die 10 eingerichteten Düsenleitungen mit Druckwasser versorgt. Jedes der 10 abgehenden Düsenrohre ist direkt am Druck- wasserverteiler über einen elektrisch steuerbaren Schieber anzuschließen, um einen gezielten Ablauf des Spülwassers in allen möglichen Kombinationen zu ermöglichen. Am Ende der Düsenleitungen befinden sich die Spüldüsen. Die Austrittsdüsen zeigen alle in Richtung Torkammerausfahrt und sind beidseitig in Längsrichtung der Torkam- mer verteilt. Die Düsen sind so tief anzuordnen, dass das Spülgut mit dem Schlick unter dem Tor ausgetragen werden kann. Sie sind am Ende der Rohre anzuflan- schen, um im Bedarfsfall (Verschleiß, Änderung des Düsenstrahls etc.) die Düse problemlos austauschen zu können. Aus dem gleichen Grund müssen auch die Rohr- leitungen in transportablen Einheiten ausgeführt und mit Flanschverbindungen zu- sammengebaut werden. Zur Entleerung der Torkammer im Revisionsfall ist eine zusätzliche Saugleitung ein- zurichten. Durch Umstellen, Schließen oder Öffnen von entsprechend angeordneten Absperrorganen (manuelle Schieber) muss die Wasserführung zur bzw. von der Pumpe so umgeleitet werden, dass die Torkammer entleert und der Wasserstrom direkt in die Schleusenkammer geleitet wird. Eine vollständige Entleerung der Tor- kammer ist aufgrund der Saugrohranordnung nicht möglich. Restwasser ist mit Tauchpumpen zu entfernen. Pumpe, Rohrleitungen, Druckbehälter und Zubehör sind mit Konsolen an die Torkam- merwand verwindungssteif und fest zu befestigen. Die Konstruktionen der Schlickspülanlage sind feuerverzinkt auszuführen.
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3.7.4 Luft- Wasser-Sprudelanlage Außenhaupt Um den Eintrag von Schlick von außen in die Schleuse möglichst gering zu halten, wird im Rahmen der Erneuerung des Binnenhauptes seeseitig am Außenhaupt eine sogenannte "Schlickbremse" nachgerüstet. Diese Einrichtung wird mit Druckluft und mit Druckwasser betrieben. Dazu sind Kom- pressoren zur Erzeugung von Druckluft und Pumpen zur Erzeugung von Druckwasser erforderlich.
Es werden Verbindungsrohre von der Pumpe und dem Kompressor sowie zwei Dü- senrohre seeseitig vor dem Drempel montiert. Das seeseitige Rohr A wird mit Flach- strahldüsen bestückt und von einer Pumpe mit Druckwasser versorgt. Das vor dem Schleusentor liegende Rohr B wird mit vertikal nach oben gerichteten Düsen, die ein Eindringen von Schmutz in das Rohr verhindern, versehen und von einem ölfrei ver- dichtetem Kompressor mit Druckluft versorgt. Sowohl die Druckwasser- als auch die Druckluftleitung können mit Spülleitungen (C- Schlauch-Anschlüsse) versehen werden. Die Steuerung der Schlickspülanlage kann vom zentralen Steuerstand (Einbindung in die SPS) und vor Ort am Kompressor und ggf. an der Pumpe bedient werden. Für die Druckwasserversorgung wird die vorhandene Unterwasserpumpe am Außen- haupt genutzt. Es sind nur geringfügige Anpassungen an den Leitungen vorzuneh- men und 2 von den 4 bisher manuellen Schieber werden elektrifiziert und in die Steu- erung eingebunden. Der neue Kompressor wird in dem altem Antriebsgebäude am Außenhaupt unterge- bracht. Bei Betrieb des Kompressors wird die Unterwasserpumpe verriegelt und umgekehrt, um den Leistungsbedarf nicht zu überschreiten.
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Funktion der Anlage
- Auflaufendes Wasser Bei auflaufendem Wasser wird das Rohr B von dem Kompressor mit Druck- luft versorgt und die im Wasser aufsteigende Luft bildet einen Blasenvorhang ("Schlickbremse"), der den vom Wasser mitgeführten Schlamm auf die Höhe des gesamten Wasserkörpers verteilt und so einer Absetzung bei ruhendem Wasser entgegenwirkt.
- Ablaufendes Wasser Bei ablaufendem Wasser wird das Rohr A mit Druckwasser versorgt. Das durch die Flachstrahldüsen gedrückte Wasser erzeugt auf der Sohle eine seewärts gerichtete Strömung von ca. 4 m/s. Diese Strömung wirbelt den Schlamm auf, so dass dieser vom ablaufenden Wasser mit in Richtung See transportiert wird.
- Equipment 1x Pumpe (vorh.) Motornennleistung 75 kW / 400 V / 50 Hz 1x Kompressor Motornennleistung 45 kW / 400 V / 50 Hz
- Rohrleitungen Rohr A: DA 160 HDPE Druckwasserleitung Rohr B: DA 110 HDPE Druckluftleitung
Konzeptskizze
Tidegesteuert ist speicherprogrammiert (Einbindung in die SPS) regelmäßig bei auf- laufendem Wasser (vor MTHw) die Druckluftleitung mit Druckluft zu beschicken und bei ablaufendem Wasser (nach MTHw) die Druckwasserleitung zu versorgen.
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Unter „regelmäßig“ ist zu Beginn ein Einsatz der Schlickspülanlage bei jeder Tide zu verstehen. Dies kann nachträglich auf Grundlage von gesammelten Erfahrungswer- ten entsprechend reduziert werden. 3.7.5 Deckenkran Der gesamte Torantrieb wird in einem Antriebsgebäude untergebracht. An der Decke sind 2 Kranbahnträger mit je einem 1t-Kettenzug zu installieren, so dass der Ein- gangs- und Antriebsbereich umfänglich abdeckt ist und für die Montage bzw. Demon- tage der kleineren Antriebskomponenten zur Verfügung steht.
3.8 Beschichtungsarbeiten 3.8.1 Passiver Korrosionsschutz Wesentliche Stahlbauteile des neuen Binnenhauptes sind mit einem Anstrich zu ver- sehen. Dies sind u.a. das komplette Schiebetor, die Außenflächen der festen Teile, die in den Zweitbeton eingebaut werden, Antriebe und deren Fundamente und Verla- gerungen sowie die HWS-Wand im Antriebshaus. Die Spundwände der Torkammer sowie des Fangedammes erhalten keine Beschichtung. Die Geländer, Gitterroste, Treppenauf- und -abgänge, die Überdachungskonstruktio- nen des Pumpenganges und der südlichen der Torkammerwand sowie die Rohrlei- tungen und Befestigungen der Schlickspüleinrichtungen sind weitestgehend feuerver- zinkt auszuführen. Für die Ausführung der Korrosionsschutzarbeiten gelten insbesondere die anerkann- ten Regelwerke und Normen/Richtlinien, wie z.B.:
- DIN EN ISO 12944-1 bis -8
- ZTV-W Leistungsbereich 218
- BAW-Liste der geprüften Stoffe
- DIN EN ISO 1461, DASt-Richtlinie 022 (Feuerverzinken) Die vorstehenden Regelwerke sind auch dann in den Einheitspreisen zu berücksich- tigen, wenn im Zuge der Leistungsbeschreibung (LV) nicht detailliert auf sie einge- gangen wird. Es dürfen nur Produkte/Systeme eines Materialherstellers angeboten werden. Der Einsatz von Materialien unterschiedlicher Hersteller ist aus Gewährleistungsgründen und der nicht sichergestellten Verträglichkeit bzw. Haftung nicht erlaubt. Das Strahlen der Konstruktionsteile ist mit einem silikosefreien, von Schadstoffen un- belasteten Strahlmittel durchzuführen. Die gestrahlten Flächen sind anschließend nachzureinigen. Schlacken und Schweißspritzer sind zu entfernen und alle scharfen Kanten zu brechen. Zusätzlicher Korrosionsschutz im Bereich von Kanten, Schweißnähten und Verbin- dungsmittel, Sollschichtdicke 80 μm je Schicht, ist mit Pinsel aufzutragen. Schraub- verbindungen sind vor dem Beschichten zu entölen. Baustellenschweißstöße sind ge- mäß ZTV-W LB 218, Abs. 3.3.5 zu behandeln. Diese Leistungen werden nicht geson- dert vergütet, sie sind in die jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren. Korrosionsschutzsystem nach Anlage ZTV-W LB 218, Abschnitt 2 und der Liste der empfohlenen Beschichtungssysteme für den Stahlwasserbau der Bundesanstalt für Wasserbau, aktuellster Stand, System Nr. 3/4, Abriebwiderstand stark, Sollschichtdi- cken für Grundbeschichtung 50 μm, für Zwischen- und Deckbeschichtung 450 μm, geeignet für KKS-Anlagen.
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Verschiedene Farbtöne für Zwischenbeschichtung nach Wahl des AN. In oberen, zu- gänglichen Bereichen des Tores unterhalb des Deckbleches ist für die Deckbeschich- tung ein heller Ton, für die übrigen Bereiche im Torinneren sowie außen komplett ein schwarzer Deckanstrich zu verwenden. Der Anstrich ist im Farbwechsel aufzutragen. Es ist beim Verarbeiten auf Erzielung einer glatten Oberfläche ohne Stoßfugen zu achten. Auf dem Deckblech des Torkörpers einschließlich Deckel und Luken ist nach dem Grundbeschichten ein rutschfester Dünnbelag nach ZTV-RHD-ST, Sollschichtdicke 10 mm, temperaturbeständig und beständig gegen Abrieb, aufzubringen. Die Wand- und Dacheindeckungen aus Trapezprofil und deren Kantteile erhalten eine Polyesterbeschichtung mit einer Sollschichtdicke von 200 µm. Dies entspricht nach DIN EN ISO 12944 einer Korrosionsschutzklasse RC3 mittel. Beschichtungsbeschädigungen infolge Transport, Montage usw. sind vollwertig aus- zubessern. Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die entspre- chenden Einheitspreise einzurechnen. 3.8.2 Kathodischer Korrosionsschutz Das neue Schiebetor ist mit einem aktiven Korrosionsschutzsystem (Opferanoden) zu versehen. Dieses Schutzsystem soll die unter Wasser befindlichen Stahlteile bis zur Höhenlinie -1,50 mNHN umfassen. Die Anoden sind auf eine Wirksamkeit von 15 Jahren auszulegen. Es sind Magnesium-Opferanoden zu verwenden. Für den Tor- körper sind ca. 150 St galvanische Magnesium-Anoden mit einer Einzelmasse von 3 bis 10 kg, vorzusehen. Auf Bereiche mit nichtrostenden Stählen ist besonders zu ach- ten. Die Spundwände der Torkammer sind mit vergleichbaren Anoden in ähnlicher Menge wie für das Schiebetor auszustatten. Der AN hat eine prüfbare Fachberechnung über die Verteilung und die Lebensdauer der Anoden zu erstellen und dem AG vorzulegen.
3.9 Stoffe und Bauteile Für alle verwendeten Stoffe und Bauteile sind gültige bauaufsichtliche Zulassungen bzw. Eignungsprüfungen oder Konformitätserklärungen der Hersteller vor dem Ein- bau bzw. der Verwendung unaufgefordert vorzulegen. Nach Zustimmung des AG werden diese zum Vertragsbestandteil. Alle Materialien sind neu zu bestellen. Die Verwendung gebrauchter Stoffe ist, soweit nicht gesondert ausgeschrieben bzw. mit dem AG abgestimmt, nicht zulässig. Der AN hat dem AG den Nachweis der Güteüberwachung über die zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden Normen zu erbringen. Diese Forderung wird für nicht genormte Stoffe und Bauteile erfüllt, wenn ein Gütezeichen einer anerkann- ten Überwachungs-Gütegemeinschaft vorliegt. Soweit in den Leistungstexten nicht anders angegeben, beinhalten die Einheitspreise stets auch die Lieferung der Baustoffe und Bauteile sowie das Abladen und Lagern auf der Baustelle.
3.10 Qualitätsanforderungen Der AN hat durch die Wahl geeigneter Toleranzmaße sicherzustellen, dass die Funk- tionsfähigkeit des Gesamtbauwerkes und der Einbau der Bauteile gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere bei der Überlagerung von Toleranzen verschiedener Bauteile und Gewerke. Die zulässigen Einzeltoleranzen sind ggf. herabzusetzen, um eine fachgerechte Ausführung zu gewährleisten. Die Kosten für die hieraus entstehenden Aufwendungen sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen.
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Maßgenauigkeiten und Toleranzen
- Grundlegende und ergänzende Toleranzen nach DIN EN 1090-2, Tabellen Anhang D und DIN 19704-2, Toleranzklasse 2.
- Fertigungstoleranzen für Schweißkonstruktionen nach DIN EN ISO 13920, Klassen B und F.
- Toleranzen für Maschinenbaukonstruktionen nach DIN 2768, Klasse m + K.
- Teile, die in einem funktionalen Zusammenhang stehen, sind aufeinander anzupassen. Hierfür sind die oben genannten Allgemeintoleranzen nicht gül- tig. Schweißnähte
- Ausführung der Schweißnähte müssen den Anforderungen der Bewertungs- gruppe B nach DIN EN 5817 entsprechen (vgl. ZTV-W 216/1, Absatz 5).
- Für die Schweißarbeiten, die Maßhaltigkeit der Konstruktion und die Korrosi- onsschutzarbeiten hat der AN eine angemessene Eigenüberwachung durch- zuführen und zu dokumentieren. Die dafür entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise der LV-Positionen für Stahlbauarbeiten einzukalkulieren.
3.11 Montagearbeiten 3.11.1 Einbau Mikropfähle Der Einbau der schrägen Mikropfähle der Torkammerwand Ost und des vorhandenen Gegenanschlags erfolgt über Baubehelfe nach Wahl des AN.
3.11.2 Einbau Stahlbetonfertigteil Für den Einbau des Stahlbetonfertigteils mit einem Gesamtgewicht von rd. 1.700 t ist der Einsatz eines Schwimmkranes erforderlich. Das Stahlbetonfertigteil kann die Seeschleuse (Einfahrtsbreite: 26,00 + 2 * 0,25 m) schwimmend oder auf einem Ponton, abhängig von der Eintauchtiefe, passieren. Schwimmkräne mit dieser Kapazität wären z.B. Taktlift 4 (rd. 83m * 35 m) oder Hebo- lift 10 (83m * 37m). Beide weisen je eine Traglast von 2.200 t bei Tauchtiefe von rd. 6,00 m auf. Da die Seeschleuse zu schmal für die Schwimmkräne ist, kann die Anfahrt in den Vorhafen zum Binnenhaupt nur über Dockschleuse, Industriehafen 2 und Trenntor erfolgen. Die Einsatzfläche des Schwimmkranes ist gegeben, wenn zu den beiden vorhande- nen Schutzdalben im Drempelbereich, die abgebrannt werden, weitere 2 Dalben ge- zogen werden. Bei einer Wassertiefe im Hafen von rd. 6,00 m (Wasserspiegel +1,00 mNHN, Hafen- sohle nominell – 5,20 mNHN) wäre bei der angestrebten Last von rd. 1.700 t noch ausreichend Wasser unter dem Kiel. Für den Einsatz des Schwimmkranes ist die Sohlhöhe der Fahrrinne von der Ems bis zum Binnenhaupt und der Manövrierbereich auf erforderliche Tiefe zu bringen. Die erforderliche Tiefe ist abhängig von der Eintauchtiefe des Schwimmkrans bei Leerfahrt und bei Betrieb zu ermitteln. Im Bereich Dockschleuse und Trenntor ist erfahrungsgemäß mit größeren Schlickab- lagerungen zu rechnen. Um diese beiden Öffnungen zu betreiben, sind diese Abla- gerungen vorab durch Baggern zu beseitigen.
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In der regelmäßig befahrenen Fahrrinne im Industriehafen 1 Richtung Seeschleuse kann i.A. von einer ausreichend tiefen Fahr-, Liege- und Manövrierfläche ausgegan- gen werden. Die erforderlichen Baggerungen zur Schaffung einer erforderlichen Fahrwassertiefe hat der AN in Abhängigkeit seines Einbaukonzeptes mit der Wahl des entsprechen- den Schwimmkranes zu kalkulieren und durchzuführen. Dabei sind sämtliche Kosten für Aufnehmen, Abtransport und Übernahme/Entsor- gung von Schlick/Fluid-Mud einschließlich möglicher Entsorgungs- und Deponiege- bühren und Einholen der Genehmigungen in die entsprechenden Positionen einzu- kalkulieren (sh. Pkt. 3.3.10 Naßbaggerungen). Für den Einbau des Fertigteiles sind die Kosten für
- Herrichten und Unterhalten der Fahrrinne / Manövrierfläche durch Nassbag- gerungen in Abhängigkeit der Größe des gewählten Schwimmkranes
- 2-maliges Öffnen und Schließen der Dockschleuse
- 2-maliges Öffnen und Schließen des Trenntores
- Ziehen von 2 Schutzdalben, bauablaufbedingt
- An- und Abtransport Schwimmkraneinheit (mit Angabe des Namens und der Abmessungen)
- Positionieren/Verholen des Schwimmkranes, Anschlagen, Einheben und Ab- legen des Fertigteils
- Lieferung und Montage der Anschlagstraversen
- Anlieferung des Fertigteiles zu kalkulieren. Zwischenbauzustände, Montagehilfsmittel, Sicherungen oder sonstige Hilfsmittel sind in Abhängigkeit des gewählten Einbaukonzeptes kalkulatorisch zu berücksichtigen. Der AN hat vor und nach den Baggerungen ein Bestandsaufmaß des Vorhafens mit- tels Peilung zu erstellen und abzugleichen. Mögliche nach den Baggerungen entstan- dene Untiefen im Vorhafen bis zur Ems durch Umlagerung des Aushubes sind min- destens bis zu den aufgemessenen Bestandshöhen vor den Baggerungen zu besei- tigen und einzukalkulieren. Kontrollmessungen, auch unter Tauchereinsatz, für den gesamten Einhebevorgang sind einzukalkulieren. Der AN hat mit Abgabe des Angebotes ein schlüssiges Gesamtkonzept für den Ein- bau des Fertigteils (Erläuterungen, Einzusetzendes Gerät und Personal, Zeitplan, Skizzen, Bauablauf-/phasenplan u.a.) und der Nassbaggerarbeiten vorzulegen. 3.11.3 Einbau Torkörper Für den Einbau des Schleusentores mit rd. 270 t Gesamtgewicht ist der Einsatz eines Schwimmkranes möglich. Zu berücksichtigen ist hierbei die Breite der Schleusenkam- mer von rd. 26,00 m. Für den Einbau des Torkörpers sind die Kosten für
- An- und Abtransport Schwimmkraneinheit (mit Angabe des Namens und der Abmessungen)
- Positionieren/Verholen des Schwimmkranes, Anschlagen, Einheben und Ab- legen des Torkörpers
- Lieferung und Montage der Anschlagstraversen
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- Anlieferung des Torkörpers zu kalkulieren. Zwischenbauzustände, Montagehilfsmittel, Sicherungen oder sonstige Hilfsmittel sind in Abhängigkeit des gewählten Einbaukonzeptes kalkulatorisch zu berücksichtigen. Kontrollmessungen, auch unter Tauchereinsatz, für den gesamten Einhebevorgang sind einzukalkulieren. Der AN hat mit Abgabe des Angebotes ein schlüssiges Konzept für den Einbau des Torkörpers (Erläuterungen, Einzusetzendes Gerät und Personal, Zeitplan, Skizzen, Bauablauf-/phasenplan u.a.) vorzulegen.
3.12 Ausrüstung 3.12.1 Bauteile Seeschleuse Aus der Maßnahme Neubau Aussenhaupt stehen ein mobiler Übergangssteg für den Übergang im Bereich der Torkammereinfahrt mit einseitigem Geländer, ein mobiler Übergang für den Übergang von der nördlichen Torkammerwand auf das Tor mit beidseitigem Geländer und Lasttraversen für das Anheben bzw. Auflagern des Tores vorne oder hinten in Revisionsstellung zur Verfügung. Für die alte Torkammer ist ein dreiteiliger Dammtafelverschluss vorhanden. 3.12.2 Gitterrostabdeckung alter Gegenanschlag Die Tornische des alten Gegenanschlags erhält eine Gitterrostabdeckung. Die Abde- ckung liegt auf einem Stahlprofil und auf einem L-Winkel. Die Auflagerkonsolen des Profils und der Winkel werden am Bauwerk mittels Verbundanker angeschraubt.
3.13 Außenanlagen 3.13.1 Oberflächenbefestigung Am Gegenanschlag, im Bereich der Torkammer und vor der Yachthalle finden sich mit Betonsteinpflaster befestigte Flächen. Im Rahmen des Neubaus werden diese vorhandenen Flächen aufgenommen und mit neuem Pflaster wiederhergestellt bzw. neue Flächen im Bereich des Fangedamms hergestellt. Im Bereich vor der Torkammer, auf den Flächen vor der Yachthalle und dem Fange- damm ist auch nach Inbetriebnahme der neuen Torkammer mit LKW-Verkehr zu rech- nen. Daher ist hier Doppelverbundsteinpflaster (10 cm dicke H-Steine o.ä.) mit 3 - 5 cm Brechsand-Splitt-Gemisch auf 30 cm Schotter auf einer Frostschutzschicht (Ev2 min 120 MN/m²) analog zur BK 1,8 RStO 12 vorgesehen. In Erneuerungsbereichen wird ein erforderlicher Ausgleich in der Schottertragschicht ausgeführt. Im Neubaubereich ist bei nicht ausreichend tragfähigem Boden (Ev2 min. 45 MN/m²) ein Bodenaustausch durchzuführen. Im Geh- und Radwegbereich am Gegenanschlag ist 8 cm dickes Doppelverbund- steinpflaster in 3-5 cm Brechsand-Splitt-Gemisch auf 15 cm Schottertragschicht ge- plant. Oberhalb der alten Torkammereinfahrt, dem Verschluss des Pumpenganges, dem Bereich zwischen alter Torkammereinfahrt und Fertigteil und am Gegenanschlag ist die Oberfläche als Betonfläche mit rutschhemmendem Belag (z.B. Besenstrich) her- zustellen.
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3.13.2 Pumpengang Der Bereich zwischen alter und neuer Torkammer wird nicht bis Oberkante Betonholm verfüllt, sondern als Bedienraum der Schlickspülanlage und als Lager genutzt. Die geplante Schlickspülanlage besteht aus einer Rohrpumpe, Rohrleitungen und Ab- sperrschiebern, die im Pumpengang zwischen vorhandener und neuer Torkammer an der neuen Torkammerwand nahe der Schleusenkammer befestigt wird. Die Druckrohrleitung wird unterhalb der Kabelpritsche angeordnet und führt von der Rohrpumpe Richtung Antriebsgebäude, wo weitere Armaturen zur Steuerung der An- lage eingebaut werden. Im übrigen Raum werden Unterwagen, Dammtafeln, Montagehilfen, mobile Laufstege und weiteres Inventar zum Schutz vor der Witterung eingelagert. Zwischen den Betonholmen sind konstruktive Halterahmen vorgesehen, die die Dammtafeln halten und auf denen Bauteile abgelegt werden können. Weitere Haltekonstruktionen gegen Umfallen sind für Unterwagen und Montagehilfen erforderlich. Die Sohle des Pumpenraumes wird in Pflasterbauweise bei +3,40 mNHN hergestellt, sodass ein Zugang mittig zwischen den beiden Antriebsgebäuden möglich ist. Der Aufbau entspricht dem der Rad-/Gehwegbefestigung mit 8 cm dicken Doppelverbund- steinpflaster in 3-5 cm Brechsand-Splitt-Gemisch auf 15 cm Schottertragschicht. Die Auflagerungsbereiche werden mit Großflächenbetonplatten ausgeführt, um die Lasten gleichmäßiger zu verteilen. Für den Fall, dass bei Revisionsarbeiten Wasser aus der Pumpanlage austritt, wer- den im Pumpengang 4 Entwässerungsmöglichkeiten in Form von kurzen ACO-Drain- Rinnen (NW 100) vorgesehen. Um die Bauteile für ihre Einsatzzwecke aus dem Pumpengang zu heben und bereit- zustellen, muss das Dach demontierbar hergestellt werden. Das als Bogendach konzipierte Dach ist daher in Abschnitte von rd. 6,00 m aufgeteilt, die bei Bedarf seitlich auf die Grünfläche der alten Torkammer zwischengelagert wer- den können. Die Grundkonstruktion besteht jeweils aus einem ca. 3,00 m * 6,00 m verschweißten Rahmen aus Quadratprofilen 100/100, auf denen die Dachprofile (z.B. Bogenprofile 35/207) befestigt werden. Bei den beiden Endabschnitten sind noch die Giebelseiten mit Trapezblech, Ortgang- und Tropfbleche aus Kantteilen zu versehen. Die Stöße der einzelnen Abschnitte sind so auszubilden, dass ein Abdeckblech die Fuge überlappt. Jeder Rahmen erhält 4 Stück Führungsdorne (Quadratprofil 80/80), die in die jeweili- gen Pfosten (100/100) passen. In diesen ist jeweils eine Verschraubung als Sicherung gegen Abheben vorzusehen. Zum Anschlagen sind 4 dauerhafte Transportösen vorzusehen. Jeder Abschnitt erhält auf jeder Seite Regenrinnen mit je einem Ablauf DN 60, der in die fest installierten Fallrohre DN 80 passt. Die Fallrohre werden durch den Betonholm weiter in den Spundwandtälern in die Sammelleitung (DN 150) unterhalb des Gehbereiches geführt. Wegen des Versatzes in dem vorhandenen Betonholm müssen 3 Fallrohre an die Sammelleitung (DN 200) in der alten Torkammer angeschlossen werden.
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Die Seitenwände des Daches sind fest installiert und dienen bei demontiertem Dach als Absturzsicherung. Die Pfosten, in die die Führungsdorne der Dachkonstruktion passen, sind mit einem Handlauf (U 100/50) verbunden, auf dem das Dachelement aufliegt. Die Wandverkleidung besteht aus ungedämmten Trapezblechen (z.B. 35/207) Die südliche Wand erhält mittig pro Abschnitt eine Lichtplatte. Zwischen den Antriebsgebäuden ist ein rd. 8,50 m langes Schleppdach aus gedämm- ten Sandwichprofilen (z.B. 35 / 207) geplant. Die Unterkonstruktion aus Holzpfetten kann an die Wände der Antriebsgebäude befestigt werden. Eine ergänzende Stütze aus Quadratprofil (100/100) wird auf der verbliebenen Spundwand erforderlich. Seitlich schließen Wandanschlussprofile mit Abdichtungsprofile das Dach ab. Die Dachentwässerung erfolgt traufseitig über eine Regenrinne, die das Wasser über ein Regenfallrohr in die Entwässerungsleitung DN 150 ableitet. Verschlossen wird der Pumpengang mit einer 2-flügeligen, rd. 1,90 m breiten ge- schlossenen Tür mit Oberlicht. Die gewählten Trapezbleche (z.B. 35/207) sollten aus Gründen der Haltbarkeit min. 0,75 mm dick sein und eine Polyesterbeschichtung, Sollschichtdicke 200 µm, ent- sprechend Korrosionsschutzklasse nach DIN EN ISO 12944, RC3, lang, vorweisen. Die Wahl der RAL-Farbe grau erfolgt in Abstimmung mit dem AG Bei gedämmten Trapezblechen ist als Tropfschutz eine 40 mm Dämmung zwischen Außenblech, 0,75 mm, trapezprofiliert und Innenblech 0,50 mm, gesickt, vorgesehen.
Anmerkung: Für die Überdachung des Pumpenganges und der Haltekonstruktionen liegen auf Ba- sis der Entwurfsplanung statische Vorbemessungen vor. Auf dieser Grundlage hat der AN die Ausführungs- / Werksplanungen einschließlich geprüfter statischer Nachweise zu erstellen und dem AG zur Freigabe vorzulegen. Alle Abmessungen sind vor Ausführung in der AN-seitigen Ausführungs-/Werkspla- nung nach örtlichem Aufmaß durch den AN zu prüfen und festzulegen!
3.13.3 Überdachung südlich der Torkammer Auf der Südseite der Torkammer wird für die Unterbringung von Containern eine stüt- zenfreie ca. 24,00 x 3,50 m große Überdachung hergestellt. Das Dach ist als auskra- gende Stahlkonstruktion vorgesehen. Folgender Konstruktionsaufbau ist vorgesehen:
- Sandwichpaneele als 2-Feld-System, z.B. Profilaufbau mit 40 mm Kerndäm- mung, Außenblech 0,75 mm, trapezprofiliert, Innenblech 0,50 mm, gesickt, Kantbleche: 0,75 mm, Polyesterbeschichtung, Sollschichtdicke 200 µm; ent- sprechend Korrosionsschutzklasse nach DIN EN ISO 12944, RC3, lang, RAL-Farbe grau in Abstimmung mit dem AG
- Holzpfetten (Ausbildung als Durchlaufträger, mind. als 2-Feld-System)
- voutenförmige Schweißprofile (S 355 J2), die im Abstand von 2,40 m an je- der Tragbohle der Torkammerwand angeschweißt werden. Die Stahlkon- struktion erhält als Korrosionsschutz eine Beschichtung (zugelassenes Sys- tem nach BAW), RAL-Farbe in Abstimmung mit AG.
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Die Dachentwässerung erfolgt traufseitig über eine Regenrinne, die zu beiden Seiten das Wasser abführt, die Rinnen werden bis zur Torkammerwand geführt, wo jeweils ein Regenfallrohr anschließt. Die Regenfallrohre sind jeweils an eine Entwässerungs- leitung anzuschließen. Der obere Anschluss der Überdachung an den Betonholm der Torkammerwand erfolgt über ein Wandanschlussprofil mit Abdichtungsprofil, Kant- blech und Profilfüller, das Kantblech wird mit einem Klemmprofil gegen den Beton gedrückt. Die Pflasterfläche unterhalb der Überdachung ist waagerecht herzustellen, so dass ein lichtes Maß zwischen Konstruktionsunterkante und Gelände von etwa 3,10 m er- reicht wird.
Anmerkung: Alle Abmessungen sind vor Ausführung in der AN-seitigen Ausführungs-/Werkspla- nung nach örtlichem Aufmaß durch den AN zu prüfen und festzulegen!
3.13.4 Entwässerungsanlagen 3.13.4.1 Oberflächenentwässerung Die Flächen vor dem neuen Antriebsgebäude, vor der Yachthalle und des Fange- damms erhalten eine neue Entwässerung in der Nennweite DN 200/250. Im Zufahrtsbereich ist eine Kastenrinne (NW 150), in der Fläche vor der Yachthalle eine 3-reihige Pflasterrinnen auf Betonbettung geplant. Die Fallrohre der Überdach- ung und der Yachthalle werden über Anschlussleitungen DN 150 an diese Vorflut angeschlossen. Die Einleitung erfolgt über die neue Einleitstelle A02 DN 250 in der vorhandenen Spundwand bei +0,80 mNHN. Teilflächen des Fangedamms leiten direkt über die Spundwandkante in das Hafenbecken. Die Rampe nördlich der alten Torkammer und die Fläche vor dem alten Antriebsge- bäude entwässern wie bisher in Richtung Straße „Seeschleuse“. Die als Rasenfläche herzustellende Fläche der alten Torkammer entwässert über eine Drainleitung DN 80, die oberhalb einer Dichtfolie angeordnet wird. Etwa in Höhe dieser Drainleitung verläuft eine Entwässerungsleitung DN 200, an die die Drainlei- tung, der Ablauf des alten Antriebsgebäudes und 3 Fallrohre der Überdachung des Pumpenganges angeschlossen werden. Die Ablaufleitung DN 200 wird durch den Verschluss der Torkammer (Stahlspundwand) geführt und erhält als Abschluss eine leichtgängige Rückschlagklappe. Am Gegenanschlag erfolgt die Ableitung über geneigt herzustellende Betonflächen. 3.13.4.2 Schmutzwasserableitung Unter der Überdachung südlich der Torkammer ist die Aufstellung eines Sozialcon- tainers und Installation einer Aussenzapfstelle mit Ausgussbecken geplant, die an ei- nen Übergabeschacht DN 600 angeschlossen werden. Für die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers wird ein kleines Schmutzwasser- pumpwerk mit Schaltschrank südlich des neuen Antriebsgebäudes außerhalb des Schwenkbereichs der Toranlage hergestellt. Vom Pumpwerk führt eine Druckleitung DN 50 PEHD zur einer vorhandenen Druckrohrleitung DN 150. Angebunden wird die neue Druckleitung DN 50 im Bereich der bisherigen alten Druckleitung DN 200 an die Druckleitung DN 150.
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Die vorhandene Druckleitung DN 200 wird zusammen mit dem vorhandenen Pump- werk, dem Schaltschrank und der MARPOL-Station zurückgebaut. 3.13.5 Beleuchtung Binnenhaupt 4 Leuchten mit 5 m LPH entlang der alten Torkammer über Beton- / Pflasterfläche 2 Leuchten mit 5 m LPH am Gegenanschlag über Betonfläche 2 Leuchten mit 2 m LPH über Oberkante Gesims des Antriebsgebäudes 1 Leuchte an Überdachung südl. der neuen Torkammer Sämtliche Masten werden mit Fußplatten auf den Betonflächen bzw. mit Mastauf- nahme zur Wandmontage befestigt. Gehweg westlicher Deich Entlang des Gehwegs auf dem westlichen Deich sind 7 Leuchten mit einer LPH von 5,00 m geplant. Nach Verlegung der Erdkabel ist der Rohrgraben mit Kleiboden zu verfüllen, ausreichend zu verdichten und mit Rasen anzusäen. Hafenkran 2 Leuchtkörper sind am neuen Hafenkran vorzusehen. Leuchtenart Vorgesehen sind Leuchten aus korrosionsbeständigem Aluminiumdruckguss mit uni- versellen Maststück für Mastan- und Aufsatzmontage, auswechselbaren LED-Modu- len und Abdeckung aus gehärtetem Glas analog zur Ausrüstung am Außenhaupt. Die Ausleuchtung bzw. Lichtlenkung soll über spezielle Linsentechnologie veränder- bar sein (R1 – R7). Die Farbtemperatur wird Neutralweiß mit 4.000 K und einem Wie- dergabeindex von größer 70 vorgegeben. Wandleuchten Unterhalb der Überdachung und im Pumpengang sind weitere Beleuchtungskörper vorgesehen. 3.13.6 Schrankenanlage An den Übergängen auf das Tor sind 2 Schrankenanlagen bestehend je aus rd. 3,00 m Schrankenbaum mit Behang als Unterkriechschutz und Gegengewicht aufzustel- len. Befestigt werden die Säulen der Schranken auf dem Betonflächen. Für den elektri- schen Anschluss ist in den Ortbetonteilen jeweils ein Kabelleerohr vorzusehen. 3.13.7 Wasserversorgung Im Bereich der Überdachung ist ein Trinkwasseranschluss DN 50 für den Sozialcon- tainer und die Außenzapfstelle herzustellen. Nördlich der Yachthalle verläuft eine Trinkwasserleitung DN 80 PVC, von der aus die Yachthalle versorgt wird und an die über eine Ventilanbohrarmatur ein Strang zum Trinkwasseranschluss für den Container angeschlossen wird. Neben dem Anschluss des Containers ist eine frostsichere Aussenzapfstelle mit Aus- gussbecken vorgehen. Diese Zapfstelle ist frostsicher auszuführen, sodass diese im Winter leicht außer Betrieb genommen und entleert werden kann.
3.13.8 Geländer, Zaun, Treppen, Stützwand
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Stahlrohrgeländer, 1,30 m Ein Stahlrohrgeländer (1,30 m hoch) mit Pfosten, Handlauf und Drahtgitterfüllung ist als Abgrenzung des öffentlichen Rad- und Gehweges geplant. Dieser verläuft auf dem alten Betonkranz beginnend an dessen Versatz am Rande der neuen Betonbe- festigungen bis zum Übergang auf das Tor. Ein 1,20 m breites Durchgangstor (1,30 m hoch, Öffnungswinkel 180 °) ist im Bereich oberhalb der alten Torkammer vorgesehen. Am Gegenanschlag verläuft das Geländer ebenfalls entlang der Betonkante und en- det am Treppenabgang des Weges auf dem Deich. Stahlrohrgeländer, 1,10 m Ein Stahlrohrgeländer (1,10 m hoch) mit Pfosten, Handlauf und Drahtgitterfüllung ist auf dem Betonkranz der Torkammerwände nach außen und auf dem Antriebsge- bäude als Umwehrung geplant. Auf dem Antriebsgebäude wird das Knieleistengeländer teilweise direkt auf die de- montierbaren Stahldeckel befestigt. Das kurze Geländer am Aufgang zum Eingang Antriebsgebäude ist steckbar auszu- führen, damit bei Bedarf auf breitere Elemente in den Pumpenraum gebracht werden können. Knieleistengeländer Ein Knieleistengeländer mit Pfosten, Handlauf, Knieleiste und Fußleiste (Bl 10/90 mm) aus Stahl (1,10 m hoch) ist auf dem Betonkranz der Torkammerwände und auf dem westlichen Gesims des Antriebsgebäudes zum Schutz gegen Absturz in die Tor- kammer vorgesehen. Da für Revisionsarbeiten der Einsatz von Auflagerbalken vor- gesehen ist, werden leicht demontierbare Geländerteile (2 * rd. 800 mm) vorgesehen. Für den Übergang auf das Tor ist ein weiteres, rd. 3.110 mm langes demontierbares Geländerteil mit Zwischenpfosten erforderlich. Um die mobilen Geländerteile leicht zu demontieren, werden rd. 330 mm lange für den Handlauf passende U-Profile bzw. Halbrohre hergestellt und mit den mobilen Tei- len verschweißt, so dass sie auf die verbleibenden Handläufe aufgehängt werden können. Die Fußleisten (Bl 10, 90) erhalten Laschen (Bl 10, 330*70), so dass sie vor die Fußleisten fallen und dort verschraubt werden können. Zur Vermeidung von Klap- pergeräusche können die Aufhängungen mit einer Hartgummieinlage versehen wer- den. Zur Aufnahme des Zwischenpfostens ist im Betonkranz eine passende Hülse mit Ver- schlussdeckel vorzusehen. Zwei weitere Hülsen mit Verschlussdeckel sollen das de- montierte Geländerteil während Revisionsarbeiten mit oder ohne Auflagerbalken auf- nehmen. ISPS-Zaun Der vorhandene ISPS-Zaun ist im Neubaubaubereich des Binnenhauptes zu verlän- gern bzw. in der Linienführung der neuen Planung anzupassen. Vorgesehen ist hierfür ein 1,80 m hoher Doppelstabmattenzaun mit einem Überstei- geschutz „Halbrundsonne“ analog zum Bestand. Die Gesamthöhe mit Übersteige- schutz beträgt 2,50 m mit einem Unterkriechschutz von maximal 10 cm. In Bereich des alten Steuerstandes und am Gegenanschlag sind je ein 1-flügeliges Tor in 1,80 m Höhe und 1,00 m Breite vorzusehen. Montiert wird der Zaun auf den Betonflächen mittels Fußplatten. Im unbefestigten Bereich sind Fundamente einzu- setzen. Die Herstellung des Zaunes und der Fundamente bzw. Fußplatten erfolgt ge- mäß Herstellerangaben.
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Treppen Um bei Revisionsarbeiten vom Betonkranz (+6,50 mNHN) auf das Antriebsgebäude (+7,54 mNHN) zu gelangen, werden 2 Stahltreppen (H/B: ca. 7 * 19,3/30 cm) in 1,00 cm Laufbreite mit beidseitigen Handläufen und Knieholmen angeordnet. Eine weitere Treppe ist als Aufgang nördlich des neuen Antriebsgebäudes ( ca. 5 * 16/30) mit nur einseitigem Handlauf (Spundwandseite) geplant. Die Treppen sind als Wangentreppe mit Wangenprofilen C 200 bzw. L 200/100/10 und mit Gitterroststufen in rutschhemmender Ausführung mit Antrittsprofilen und Tragstäben Fl 40/3 herzustellen. Handläufe, Pfosten und Knieholme bestehen aus Ro 43,8*4,0. Die Pfosten werden mittels Laschen mit den Wangen verschraubt. Die Aus- führung erfolgt gem. ZTV-Ing. bzw. dem Merkblatt 355 „Entwurfshilfen für Stahltrep- pen“ des Stahl-Informations-Zentrum Befestigt wird die Treppe mit Schrauben auf dem Betonkranz bzw. an der Wand des Maschinengebäudes. Tore Als Zugang zum Pumpengang ist zwischen den Maschinengebäuden ein 2-flügeliges Zugangstor in rd. 1,90 m Gesamtbreite (ca. 2,25 m hoch) in geschlossener Ausfüh- rung mit Oberlicht geplant. Befestigt wird das Tor mit verstellbaren Bändern an den Gebäudeaußenwänden der beiden Maschinengebäude. Zur Absicherung des Geländes des Yachtvereins ist ein 2-flügeliges Industrie-Dreh- flügeltor aus feuerverzinktem Stahl mit 2 * rd. 4,00 m breiten Flügeln (bis 180 °) zwi- schen den Gebäudeecken des neuen Antriebsgebäudes und der Halle des Yachtver- eins vorgesehen. Die Flügel haben eine Höhe von 2,50 m über Gelände und erhalten als oberen Ab- schluss eine Zackenleiste als Übersteigschutz. Die Flügelrahmen bestehen aus Quadratrohr mit eingeschweißten Füllstäben, Bodenriegel und Riegelblock mit ver- stellbaren Bändern Die beiden Pfosten werden an den Gebäudeecken in eigenen Fundamenten, Abmes- sungen nach statischer Erfordernis, einbetoniert. Allgemein Sämtliche Tore sind mit verschließbaren Schlössern und verstellbaren Torbändern zu liefern. Die Schließzylinder mit Schlüssel werden AG-seitig beigestellt. Bei 2-flügeli- gen Toren ist ein Flügel mit einem abschließbaren Bodenriegel zu versehen. Sämtliche Geländer bzw. Zaunelemente werden über verschiedenartige Fußplatten (analog zu GEL 14) mit dem Betonkranz, Gegenanschlag und dem Maschinenge- bäude verbunden. Die Ausführung der Treppen-, Geländer- und Zaunelemente hat gemäß ZTV-ING 8- 4 zu erfolgen. Sämtliche Geländerteile und Verbindungsmittel sind feuerverzinkt gem. DIN EN ISO 1461, DIN EN 10143 und 10346 bzw. DIN 267-10 herzustellen Abgerechnet wird über die Gesamtlänge des hergestellten Zaunes bzw. Geländers. Einzelstehende kurze Geländer-/Zaunabschnitte als Passstücke bis rd. 1,30 m Länge werden übermessen. Für den Mehraufwand dieser kurzen Abschnitte ist eine Zulage zu kalkulieren. Die unterschiedlichen Fußplatten werden separat abgerechnet.
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Winkelstützwände Zur Sicherung von Höhensprüngen werden Winkelstützwände eingesetzt. In Verlängerung des jetzigen Antriebsgebäudes findet sich eine rd. 20 m lange Spund- wand mit aufgesetztem Geländer/Zaun zur Sicherung eines Geländesprungs und der Hoffläche des Yachtclubs. Diese Spundwand wird auf einer Länge von rd. 8 m bis auf 1,50 m unter GOK zurückgebaut, um die Zufahrt zur Hoffläche Yachtclub zu ermögli- chen. Eine neue Winkelstützwand mit 1,30 m hohem aufgesetztem Geländer sichert den Geländesprung zwischen alter Fläche vor dem Antriebsgebäude und neuer Zufahrt. Im Bereich Übergang zum neuen Antriebsgebäude ist die Spundwand auf rd. 2,15 m Länge bis auf + 2,60 mNHN zurückzubauen. Zwischen neuem Antriebsgebäude und alter Spundwand wird eine Stützwand von +2,60 mNHN auf rd. + 3,38 mNHN vorgesehen. Am Gegenanschlag ist zur Sicherung des Gehwegaufbaus eine Winkelstützwand di- rekt an der Betonplatte vorgesehen, die auch die Böschung sichern soll.
Anmerkung: Die genauen Einzel- und Passlängen der Geländer, Zäune, Treppen und Tore/Türen etc. sind nach örtlichem Aufmaß im Zuge der AN-seitigen Ausführungs-/Werkspla- nung festzulegen. Gleiches gilt für Kopfplattungen, Bewegungs- und Montagefugen (lt. GEL 9). 3.13.9 Leerohrsystem Für die Verlegung der erforderlichen Strom- und Steuerkabel ist im Außenbereich ein Kabelleerohrsystem mit Kabelschächten vorgesehen. Das Leerrohrsystem vom Bedienstand der Seeschleuse am Außenhaupt kommend wird ab dem Kabelschacht K9 Richtung neues Antriebsgebäude verlängert. Die Stre- cke zum alten Antriebsgebäude (4 * DN 110) bleibt erhalten. Der vorhandene Kabel- schacht direkt am Gebäude und der Kabelschacht K 9 sind jeweils um rd. 25 cm auf erforderliches Niveau abzusenken. Neben der für den Betrieb der Schleuse erforderlichen Anzahl wurden jeweils Leer- rohre für eine spätere Belegung berücksichtigt. Für die Kabeltrasse sind Leerrohre aus einem Verbundwerkstoff innen glatt und au- ßen gewellt mit einem Innendurchmesser von rd. 100 mm vorgesehen. Für gerade Strecken kann Stangenware und für flexible Anschlüsse flexibles Rohr eingesetzt werden. Die Muffen sind wasserdicht auszubilden. Die Verlegung erfolgt in einem Paket maximal von bis zu 2 Lagen mit 4 Rohren mit Abstandshaltern. Die Überdeckung sollte mindestens 90 cm betragen. Zur Anbindung einzelner Verbraucher können auch kleinere Nennweiten eingesetzt werden. Die Kabelschächte haben in der Regel eine lichte Weite von rd. 1,00 m / 1,00 m und sind bis 1,30 m tief. Der Schacht K10 ist mit einer Tiefe von bis rd. 1,75 m und in einer lichten Weite von min. 1,25 m / 1,25 m vorzusehen, da von diesem Schacht auch das neue Antriebs- gebäude mit 8 Leerrohren angebunden wird. In den Schächten sind passende Einführungselemente für je 2 * 4 Leerrohre vorzu- sehen. Die nicht genutzten Einführungen sind mit einem Deckel zu schließen. Die Schachtdeckel sollen mindestens Klasse D 400 aufweisen.
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Im Drempelbereich werden die Kabelleerohre im Fertigteil bzw. im Ortbeton verlegt. Im Pumpengang sind Kabelpritschen unterhalb des Betonkranzes für die Verlegung von Kabeln vorgesehen. 3.13.10 Sohlsicherung Im Vorhafen wird direkt im Anschluss an die Spundwandschürze des Fertigteils eine Sohlsicherung auf eine Länge von 13 m bei einer Tiefe von - 5,70 mNHN eingebaut. Der erste Meter im Anschlussbereich erhält eine Sohlverklammerung aus Vollverguss mit 270 l/m² und die restlichen 12 m einen Teilverguss mit 110 l/m² kolloidalem Ze- mentmörtel. Seitlich wird die Sohlsicherung mit Verguss bis auf - 5,20 mNHN herge- stellt. Die OK der Sohlsicherung liegt auf -5,70 mNHN und somit ca. 0,50 m tiefer als die Solltiefe des Vorhafens. Der Übergang zur unbefestigten Vorhafensohle ist gratlos mit einer Neigung von max. 1: 3 herzustellen. Der Aufbau im Sohlbereich erfolgt entsprechend den Vorgaben der MAR in Geotex- tilfilterbauweise mit 60 cm Wasserbausteinen LMB 5/40 (Rohdichte > 2,3 t/m³) ent- sprechend der TLW auf einem Vlies für Bodentyp 1 - 4 nach TLG. Für den Unterwassereinbau der Wasserbausteine sind Schüttgerüste einzusetzen. Die Schüttgerüste sind entsprechend der sollmäßigen Schichtdicke in eingebauter Lage gleichmäßig zu bepacken. Der Baustoffverbrauch (Steinverbrauch) ist durch Schiffseiche oder Wiegeschein nachzuweisen (Eichabnahme unter Beteiligung des AG). Die Eignung der Lieferbaustoffe wie z. B. der Wasserbausteine ist für die in der DIN EN 13383-1 Wasserbausteine, Teil 1 - Anforderungen, und DIN EN 13383-2 Wasser- bausteine, Teil 2 - Prüfverfahren, genannten Nachweise durch ein Zeugnis der Bun- desanstalt für Wasserbau Karlsruhe (BAW) oder durch eine von der BAW amtlich anerkannten und benannten Prüfstelle nachzuweisen. Die Nachweise sind 4 Wochen vor Beginn der Lieferung zu erbringen und dem AG vorzulegen. Der Einsatz von industriell hergestellten Wasserbausteinen wird aus Gründen der Vorsorge nicht zugelassen. Für die Wasserbauarbeiten wird auf die Einhaltung der ZTV-W, LB 210, der Techni- schen Lieferbedingungen für Wasserbaumaterialien, sowie der Merkblätter der BAW hingewiesen (s. „Vorschriften und Normen“). 3.13.11 Sohlsicherung zwischen den Drempeln Der rd. 4 m breite Bereich zwischen altem und neuem Drempel ist zum Schutz der Sohle mit rd. 1,00 m UW-Beton zu sichern. Der Unterbau aus größerer Tiefe (Aus- hubsohle für Fertigteil) erfolgt durch Einbau von rd. 1,00 m Wasserbausteine auf rd. 50 cm Füllsand. 3.13.12 Abdichtung zwischen Spundwandschürze und Betonfertigteil Nach Einbau und Fixierung des Fertigteils ist der Bereich zwischen Spundwand- schürze und dem Fertigteil wasserdicht gegen Unterläufigkeit zu verschließen. Dabei ist der UW-Beton in diesem Spalt soweit aufzufüllen, bis er die Oberkante Fertigteil bzw. Spundwand bei – 5,20 mNHN erreicht. Ein Fließen des UW-Betones unter das Fertigteil kann dabei nicht ausgeschlossen werden.
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3.14 Erneuerung Straße „Seeschleuse“ 3.14.1 Straßenbau Die Straßenfläche mit den Parkplätzen stellt sich auf der Länge vom Außenhaupt bis zum Binnenhaupt in einem schlechten Zustand dar, der auch auf eine desolate bzw. nicht ausreichende Oberflächenentwässerung zurückzuführen ist. Der Aufbau wird daher erneuert bzw. neu hergestellt. Der Aufbau für Fahrbahn und Parkplätze erfolgt gemäß RStO 2012 wie folgt: Belastungsklasse BK 3,2: 10 cm Doppelverbundsteinpflaster 4 cm Brechsand-Splitt-Gemisch 30 cm Schottertragschicht 21 cm frostunempfindliches Material In den Erneuerungsbereichen wird ein erforderlicher Ausgleich in der Schottertrag- schicht ausgeführt. 3.14.2 Entwässerungsanlagen Für die Entwässerung sind 3-reihige Entwässerungsrinnen (50 cm) vorgesehen, die an neue Regenwasserleitungen DN 250 PVC angeschlossen werden, und in den Ber- megraben der Straße „Seeschleuse“ einleiten. Der Auslaufbereich ist mit einer Böschung- und Sohlsicherung aus auf Beton versetz- ten Bruchsteinlage zu befestigen. 3.14.3 Umwallung / Bepflanzung Die gemäß Verwertungskonzept als Bereitstellungsfläche zu nutzende Fläche wird im Nachgang mit einem Wall umgeben. Der endgültige Querschnitt ergibt sich aus den überschüssigen Bodenaushub. Entlang des Erdwalls und auf weiteren Flächen sind 21 heimische Laubbäume zu pflanzen.
3.15 Abbruch- und Rückbauarbeiten 3.15.1 Rückbau / Ziehen von Dalben Im Bereich des Drempelfertigteils befinden sich zwei Schutzdalben (ø1220/40mm). Ein Ziehen dieser Dalben würde eine Lockerung des anstehenden Bodens bewirken und möglicherweise zu einer Schiefstellung der neuen einzubringenden Rohrpfähle führen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Pfähle als Führungspfähle für das Einbringen des Fertigteiles genutzt werden, ist eine Schiefstellung nicht hinnehm- bar. Hier sollen die Dalben bei ca. – 8,00 mNHN abgebrannt und teilrückgebaut wer- den. Dabei ist auf ausreichenden Abstand bis zur geplanten Unterkante des Fertig- teils (-7,70 mNHN) zu achten. Im Einfahrtsbereich der Schleuse befinden sich zwei weitere Dalben(ø1220/40mm), die komplett zurückzubauen sind. Sollten im Rahmen der Bauarbeiten bauablaufbedingt (z.B. Einbringen des Fertigtei- les, etc.) weitere Dalben gezogen werden müssen, sind diese nach erfolgter Bauleis- tung neu wiederherzustellen. Bauablaufbedingtes Ziehen und Setzen von Schutz- dalben sind in der entsprechenden Position zu kalkulieren. Sowohl das Ziehen als auch das Wiederherstellen setzt eine rechtzeitige Abstimmung zwischen AG und AN voraus!
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3.15.2 Sohlsicherung Im Bereich der herzustellenden Spundwände und Rohrpfähle befindet sich eine Sohl- sicherung aus teil-/vollverklammerten Schüttsteinen. Vor den Rammarbeiten der Pfähle und Spundwände sind die Schüttsteine auszu- bauen. Wiederverwendbares Material ist zu reinigen, zwischenzulagern und entspre- chend Baufortschritt an geeigneter Stelle wieder einzubauen. Nicht verwertbares Material ist aufzunehmen, abzufahren und zu entsorgen. 3.15.3 Pflaster und Rinnen Das im Bereich der Baustelle vorhandene Pflaster ist mit den vorhandenen Entwäs- serungsrinnen aufzunehmen und zu entsorgen. Die Pflasterflächen werden mit neuem Doppelverbundsteinpflaster befestigt. Entwässerungsanlagen In der Straße „Seeschleuse“ ist ein Regenwasserkanal (DN 150?!) mit den Abläufen, Schächten und dem Grabeneinlauf zurückzubauen. Auf der Fläche vor der Yachthalle ist eine MARPOL-Station mit Schmutzwasserpump- werk, Schaltschrank und DRL DN 200 PVC bis zum Anschlusspunkt an die Drucklei- tung DN 150 nördlich der Yachthalle zurückzubauen Anfallendes Material ist vom AN zur eigenen Verwendung zu übernehmen und zu entsorgen. 3.15.4 Bedienstand Im Bereich der alten Torkammereinfahrt befindet sich eine Warte, über die das Bin- nenhaupt gesteuert werden konnte. Dieses rd. 2,50 * 2,50 m große, 2,50 m hohe achteckige Gebäude aus Stahl und Glas ist komplett mit Fundament zurückzubauen. Die Steuerungstechnik wird außer Betrieb genommen und ist teilweise bereits de- montiert. Als Ersatz für diesen Knotenpunkt ist ein Kabelschacht (K14) vorgesehen. In Betrieb befinden sich noch die Kameraanlage für die ISPS-Überwachung, die Funkstrecke für den Türschließer des ISPS-Zauns, die Lautsprecheranlage und die Spannungsversorgung für die Schrankenanlage! 3.15.5 Verschließen der vorhandenen Torkammer Für Arbeiten in der alten Torkammer ist es erforderlich, die Torkammer mit dem dafür vorgesehenen alten bauseitigen dreiteiligen Dammtafelverschluss zu verschließen. Dieser ist unter Kraneinsatz und mit Taucherhilfe einzubauen. Zur Sicherung der Ta- feln sind diese mit dem Blech der Torkammer für die Dauer der Baumaßnahme zu verschweißen. Neben der seitlichen ist auch die untere Abdichtung zwischen Damm- tafel und Torkammer sorgfältig durch zusätzliche Hilfsmittel (Planen, Sandsäcke, o.ä.) herzustellen. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre ist damit zu rechnen, dass unter der Stahlplatte in der Torkammereinfahrt Wasser in die Torkammer fließen kann. Mit Verpressmaterial, Sandsäcken o.ä. ist für die Zeit der Herstellung der Stahlwand da- für Sorge zu tragen, dass das Wasser vor der herzustellenden Stahlwand aufgefan- gen und abgepumpt werden kann. Anschließend ist die Torkammer zu lenzen. Für die Entleerung der Torkammer sind ausreichend dimensionierte Pumpen einzusetzen (Förderhöhe ca. 13 m). Erfahrungsgemäß hat sich eine rd. 2,00 m hohe Schlamm-Schlick-Schicht in der alten Torkammer aufgebaut. Diese Schlickschicht ist vor dem Verfüllen zu entfernen. Diese hat sich erfahrungsgemäß neben dem Torkörper so verdichtet, dass dieses Gemisch durch Spülen unter Einsatz von Personal in der Torkammer pump- und fließfähig zu
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machen ist. Auch hierfür sind ausreichend dimensionierte Pumpen einzusetzen. Die verflüssigte Schlamm-Schlick-Schicht kann in Richtung Schleusenkammer bzw. Vor- hafen gepumpt werden. Zusätzlich muss damit gerechnet werden, dass sich in der Torkammer Geröll, Steine, Bruchsteine u.ä. in verschiedenen Fraktionen abgelagert haben. Nach dem Lenzen der Torkammer ist diese so weit zu reinigen, dass die geplanten Arbeiten ohne Behinderungen durchgeführt werden können Nach den Rückbauarbeiten in der Torkammer und dem Ausbau des vorhandenen Torkörpers ist die Torkammer dauerhaft zu verschließen. Die Verschlusswand be- steht aus einer Spundwand aus Passbohlen mit einer auf verschiedenen Ebenen montierte Gurtung sowie einer Rückverankerung an den bestehenden Torpfeiler. Der Einbau der Rückverankerungskonstruktion kann nur mit einer Zug-um-Zug Verfüllung der Torkammer erfolgen. Die aufwändige Montageart sowie etwaige Stillstandszeiten der Erdbaugeräte ist in die entsprechende Leistungsposition einzukalkulieren. Nach Herstellung der Verschlusswand sind die Dammtafeln unter Kran- und Taucher- einsatz auszubauen und wieder am Binnenhaupt zu lagern. In Abhängigkeit des vom AN gewählten Bauablaufes kann es erforderlich werden, die Torkammer mehrfach mit den vorhandenen Dammtafeln zu verschließen. 3.15.6 Aussteifungen Torkammer Die vorhandenen 6 Aussteifungen (3‘‘-Anker mit Schutzrohr 219,1*16) in der Torkam- mer und die drei Aussteifungen in der Einfahrt bleiben erhalten. Sollte im Zuge des Rückbaues des Torkörpers der Ausbau dieser Aussteifungen er- forderlich sein, ist eine rechtzeitige Abstimmung und Zustimmung des AG im Zusam- menhang mit der Erstellung des Rückbaukonzeptes erforderlich. 3.15.7 Vorhandener Torkörper Das vorhandene Schiebetor ist mit allen Anbau- und Zubehörteilen mit einem Ge- samtgewicht je nach Schlickanfall von rd. 250 t - 350 t zu demontieren, zu überneh- men, abzutransportieren und nachweispflichtig zu entsorgen. Dazu gehören u.a. folgende Hauptkomponenten:
- Torkörper: Abmessungen: ca. 27,012,02,50 m, ca. 3.000 m² beschichtete Stahlflächen, ca. 230 t Gesamtgewicht (ohne Schlick)
- 2 Unterwagen mit Schwinge, 1 Oberwagen mit Aufhängekasten am Tor,
- rd. 130 m gefettete Antriebsseile (rd. 50 mm) mit Umlenk- und Seiltrommeln
- rd. 65 m gefettete Laufschienen A75 des Oberwagens mit IPB-200 auf Kon- solen
- Führung am Gegenanschlag
Bei der Demontage und Abtransport des Schiebetores ist zu berücksichtigen, dass das Tor über eine Schwinge auf zwei Unterwagen nur auflagert und nicht miteinander verbunden ist. Unter Anlage 3.3 „Ausbau Torkörper Konzept“ ist ein mögliches Ausschwimmen des Torkörpers in Anlehnung an das damalige Einbaukonzept dargestellt. Beim Ausschwimmen des Tores hat der AN zu bedenken, dass Anbauteile am Tor- körper (z.B. „Nase“ vorne, horizontale und vertikale Dichtungen, Aufhängekasten Oberwagen, seitliche Schienen für Führungsrolle, Aufnahmekasten untere Führungs-
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rollen etc.) und überstehende Kanten abhängig vom gewählten Bauablauf möglicher- weise zurückgebaut werden müssen. Ebenso können möglicherweise zusätzliche Brennschnitte am Torkörper zur Schaffung einer größeren Baufreiheit für ein leichte- res Ausschwimmen erforderlich werden. Hierfür ist vorab ein lokales Entschichten der Trennschnitte nach Wahl des Bieters emissionsarm nach BAW-Richtlinien unter Be- rücksichtigung der TRGS 519 und entsprechender Schutzmaßnahmen erforderlich. Dies wird nicht gesondert vergütet und ist in die entsprechenden Positionen für Trenn- schnitte einzurechnen. Laut einer Untersuchung der Farbbeschichtung (IDV) vom 03.07.2026 (Anlage 6.2) wurden in der Beschichtung des Tores sehr hohe Konzentrationen an PAK, BTEX und LHKW festgestellt und bedingen eine fachgerechte Entsorgung der Farbschich- ten. Die Konzentrationen der genannten Parameter überschreiten den Z 2-Wert für Böden bis max. um den Faktor 2.143 d.h., ein Eintrag von Farbresten in umgebende Schutzgüter (Boden, Sediment, Oberflächengewässer) ist zu verhindern. Die entnommene Probe des Farbanstriches weist kein Asbest auf. Auf die beigefügte Schadstoff-Analytik der vorhandenen Beschichtung wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Bei dem Tor ist nach Angaben von Bestandsplänen folgender Schichtaufbau gege- ben:
- 1 * 80 µm Zinkstaubfarbe
- 3 * 120 µm Steinkohlenteerpech-Epoxidkombination
Sofern Entschichtungsarbeiten vor Ort durchgeführt werden sollen, sind die erforder- lichen Schutzmaßnahmen bauzeitlich, bautechnisch und kalkulatorisch zu berück- sichtigen. Das bei den Strahlarbeiten anfallende Abfallmaterial (Strahlschutt) ist ab- hängig von seinem Belastungsgrad nach der Deklarationsanalyse den Abfallschlüs- seln 120 116 oder 120 117 der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis- ses zuzuordnen. Für die Entfernung der schadstoffbelasteten Altbeschichtung ist vom AN eine Technik bzw. ein Arbeitsverfahren zu wählen, bei dem möglichst wenig Schadstoffe freigesetzt werden und gleichzeitig möglichst wenig Entsorgungsmaterial anfällt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Entschichtungsarbeiten keine silicogenen Strahlmittel verwendet werden dürfen (siehe auch TrgA 503 "Strahlmittel"). Bei Arbei- ten, die diese gesundheitsgefährdenden Stoffe freisetzen können, sind entspre- chende Schutzmaßnahmen für die Arbeiter nach Vorschriften bzw. Gesetzen (z. B. TRGS 551, TRGS 612) zu treffen. Die Deponiegebühren für die Entsorgung des Strahlschutts werden dann zusammen mit dem Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ohne Zuschläge direkt an den AG weitergereicht. Die Wahl des Verfahrens für den Rückbau, Transport und Entsorgung des Torkörpers bleibt dem Bieter vorbehalten. Er hat jedoch sämtliche Leistungen (ergänzende Un- tersuchungen, Deklarationsanalysen, Demontage, Kran- und Tauchereinsatz, Her- stellung Schutzbereiche (Schwarz-Weiß-Bereiche), Zwischenbauzustände, Hilfskon- struktionen, Transport- und Entsorgungskosten, etc.), die dafür notwendig sind, in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Es wird darauf hingewiesen, dass sich auch in dem Torkörper, wie unter Pkt. „Ver- schließen der vorhandenen Torkammer“ beschrieben, größere Mengen Schlick ab- gelagert und verdichtet haben können. Beabsichtigt der Bieter diese Schlickmengen vor dem Abtransport und der Entsorgung aus dem Torkörper zu entfernen, empfiehlt
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es sich, diese Reinigung innerhalb der geschlossenen alten Torkammer durchzufüh- ren. Die Kosten hierfür wären in der Kalkulation unter dem Titel Montage / Demontage zu berücksichtigen. Der AN hat mit Abgabe des Angebotes ein schlüssiges Konzept für Rückbau, Ab- transport und Entsorgung des Torkörpers (Erläuterungen, einzusetzendes Gerät und Personal, Zeitplan, Skizzen, Bauphasenplan u.a.) vorzulegen. Dabei ist die Breite der Schleusenkammer mit rd. 26,00 m zu berücksichtigen. 3.15.8 Vorhandener Antrieb Der gesamte Antriebsstrang (Motoren, Getriebe etc.) in dem Maschinengebäude ist zu demontieren, zu übernehmen und zu entsorgen. 3.15.9 Schienenplatte Im Drempel des Binnenhauptes wurde zur Sicherung des Drempels in 2008 eine 60 mm dicke und rd. 2,20m breite Stahlplatte S 355 mit aufgeschweißten Führungsknag- gen und Schienenklemmen mit Torlaufschienen A75 S 900 eingebaut. Von dieser Platte sind rd. 7,00 m, die in die Torkammer reichen, auszubauen, um die Stahlwand zum Verschluss der Torkammer wasserdicht auf der Torkammereinfahrt gründen zu können. Die vorbereitenden Arbeiten zur Trockenlegung und –haltung der Torkam- mer sind gem. Pkt. 3.15.5 „Verschließen der Torkammer“ zu berücksichtigen. Die Platte ist im Einfahrtsbereich zu trennen, auszubauen, zu übernehmen und zu entsorgen. 3.15.10 Stahlspundwand Die vorhandene Spundwand in Verlängerung der vorhandenen südlichen Torkam- merwand ist auf rd. 8 m Länge bis – 1,50 m unter Gelände zurückzubauen, um dort die neue Zufahrt zur Yachthalle realisieren zu können. Direkt am Antriebsgebäude ist die Spundwand auf rd. 2,15 m Länge bis auf + 2,40 mNHN abzubrechen. Die fachgerechte Entschichtung und Entsorgung der Altbeschichtung im Bereich der Schnittstellen sind analog zu den Ausführungen unter Punkt 3.15.7 einzukalkulieren. 3.15.11 Toranlage Die vorhandene Toranlage zur Yachthalle, bestehend aus einem rd. 8 m breitem 2- flügeligem Tor mit Nebeneingangstor aus Stahlrahmen ist mit dem Neubau des Bin- nenhauptes nicht mehr nutzbar; sie wird einschließlich aller Gründungselemente zu- rückgebaut. 3.15.12 Zäune, Geländer Sämtliche nicht mehr zu nutzende Zäune und Geländer und deren Tore sind ein- schließlich des Befestigungsmaterials bzw. der Gründung zurückzubauen und zu übernehmen. 3.15.13 Derrikkran Der bisherige Derrikkran ist nach Herstellung des Fangedamms nicht mehr nutzbar. Das Oberrohr mit beiden Kranarmen wird vom Gründungsrohr demontiert. Das vor- handene Gründungsrohr wird bis auf -1,50 m unter GOK zurückgebaut. Die Rückver- ankerungen werden, soweit erforderlich, im Neubaubereich zurückgebaut. Eine Übersichtskizze ist als Anlage 4.4 beigefügt
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3.16 Baubehelfe / Hilfskonstruktionen / Gerüste Sämtliche zur Durchführung der Vertragsleistungen und maßgenauen Herstellung der Bauteile erforderlichen Baubehelfe wie Ponton, Arbeitsebenen und -bühnen, Schutz- , Trag- und Arbeitsgerüste, Hebezeuge, Transport- und Montagemittel und dgl. ein- schließlich statischer Nachweise, Ausführungspläne und statischer Prüfung sind, so- weit keine Positionen im Leistungsverzeichnis vorhanden sind, ausschließlich Sache des AN und werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Positi- onen der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Anfahrschutz im Baustellenbereich (wasser- und landseitig) ist Sache des AN und ist in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Die Abnahme der Baubehelfe hat durch den AN zu erfolgen. Der AN fertigt über die Abnahme einen Prüfbericht an und übergibt diesen 21 Tage vor der Belastung der Baubehelfe der örtlichen Bauüberwachung des AG. Ist der AN fachtechnisch hierzu nicht in der Lage, hat er die entsprechenden Sonderfachleute zu verpflichten. Diese Kosten werden nicht gesondert vergütet, sie sind in die entsprechenden Positionen der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
3.17 Deichsicherheit Über den baulichen und zeitlichen Umfang der temporären Eingriffe in den Bestick des Deiches sind der AG, der Träger der Deicherhaltung und der Fachbereich Umwelt (LK Emsland) zu Baubeginn zu unterrichten. Das gesetzlich festgelegte Schutzniveau ist mit mobilen Hochwasserschutzsystemen jederzeit zu gewährleisten. Dazu sind z.B. mit Sand gefüllte Big-Bags auf der Bau- stelle vorzuhalten und bei Bedarf einzusetzen. Erst nach Wiederherstellung der Deichlinie mit der Deichabschlusswand und Torkammer dürfen die Schutzmaßnah- men entfernt werden.
3.18 Bauablauf, Bauzeit, Baubesprechungen Stand 07.05.26 3.18.1 Allgemeines Einsatz Schwimmkran Da für den Einbau des Drempelfertigteils der Einsatz eines Schwimmkrans, der die Seeschleuse (Einfahrtsbreite: 26,00 m + 2 * 0,25 m Reibehölzer) nicht passieren kann, erforderlich sein wird, muss der Schwimmkran über Dockschleuse, Industrie- hafen 2 und Trenntor in den Vorhafen gebracht werden. Für die Öffnung des Trenn- tors muss Wasserspiegelgleichheit zwischen den beiden Industriehäfen herrschen. In Abstimmung mit der Meyer-Werft wurde ein Zeitfenster vom 01.10.2027 bis 31.10.2027 festgelegt, in dem eine Passage durch den Industriehafen 2 möglich sein kann. Arbeiten innerhalb und außerhalb der Zeiten der Schleusensperrungen Der Neubau des Binnenhauptes erfolgt unter laufendem Betrieb der Schleuse. Da Sperrungen der Seeschleuse immensen Einfluss auf die Hafenwirtschaft haben, wird besonderes Augenmerk auf Anzahl und Dauer der erforderlichen Sperrungen gelegt. Im Vorfeld des Ausschreibungsverfahrens wurden daher in Abstimmung mit dem AG und der Interessengemeinschaft Hafen verbindliche Sperrzeiten für den Schleu- senbetrieb festgelegt. Außerhalb dieser Sperrzeiten hat der AN besondere Rücksicht auf die Schifffahrt zu nehmen und bei Bedarf dem ein- und ausfahrenden Schiffsverkehr Vorrang zu ge- ben.
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Einschränkungen infolge Schiffsüberführungen Des Weiteren sind Einschränkungen durch Schiffsüberführungen der benachbarten Werft über die Ems zu berücksichtigen. Einschränkungen infolge Hochwasser/Gewährleistung der Deichsicherheit Weiterhin hat der AN in seinem Bauablauf zu berücksichtigen, dass Arbeiten des AN am Deich gemäß Niedersächsischem Deichgesetz (NDG) lediglich in der Zeit vom 15.04. bis 01.10. eines jeden Jahres erlaubt sind. Auch in diesem Zeitfenster ist ein Arbeiten nur eingeschränkt möglich. Die vorgenannten Einschränkungen sind Kapitel 3.18.2 „Zeiträume mit eingeschränk- ten Tätigkeiten“ zu entnehmen. Kalkulation der Einschränkungen Die sich aus den im Rahmen dieser Ausschreibung benannten möglichen Störungen, Behinderungen, Einschränkungen und Erschwernisse in Bezug auf die Bautätigkeit des AN ergebenden Kosten sind durch den AN in seine Baustellengemeinkosten mit einzukalkulieren und terminlich in seinem Bauablauf mit zu berücksichtigen. Für Erschwernisse, die erst in der Ausführungsphase zum Tragen kommen und in der Angebotsphase nicht bekannt waren, stehen dem AN ein angemessener Mehrvergü- tungsanspruch und eine angemessene Bauzeitverlängerung über eine Nachtragsver- einbarung zu. Detaillierter Bauzeitenplan mit Angebotsabgabe Der AN hat bereits mit Angebotsabgabe einen detaillierten Bauzeitenplan vorzulegen, der die Randbedingungen dieser Ausschreibung berücksichtigt (weitere Angaben hierzu siehe insbesondere Kapitel 3.18.ff.). Mitteilungen des AN zu Änderungen im Bauablauf Sofern Änderungen im Bauablauf mit Auswirkungen auf die Nutzung der Sperrzeiten durch den AN zu erkennen sind, hat der AN den AG und die Hafenanrainer – nach Absprache mit dem AG – umgehend, mit einem rechtzeitigen Vorlauf von mindestens 8 Wochen, darüber schriftlich zu informieren. Änderungen im Bauablauf hat der AN beim AG schriftlich mit der Bitte um schriftliche Zustimmung durch den AG zu bean- tragen. Dabei ist durch den AN dem AG die Einhaltung der Kosten und der Vertrags- termine zuzusichern. Von einer Möglichkeit zur Veränderung der Sperrzeiten kann der AN hierbei nicht ausgehen! Die Änderungen im bauzeitlichen Ablauf der Bautä- tigkeiten hat der AN im Rahmen der Fortschreibung des Detailterminplanes aufzuzei- gen. Baubesprechungen Der AN hat nach Erfordernis der Bautätigkeit, jedoch mindestens in wöchentlichem Turnus, an Bau- und Planungsbesprechungen mit dem AG, der Bauüberwachung und ggf. Dritten teilzunehmen. Diese finden in dem seitens des AN bereit zu stellenden und vorzuhaltenden Besprechungscontainer/ -raum oder sofern diese noch nicht oder nicht mehr bestehen, vor Ort in den Räumlichkeiten des AG statt. Die Anwesenheit der verantwortlichen Projektleitung / Bauleitung des AN bzw. deren Vertretung ist für den AN verpflichtend. Die Aufwendungen für die Teilnahme an die- sen Besprechungen hat der AN in die Baustellengemeinkostenumlage mit einzukal- kulieren. Das Führen und Protokollieren der Baubesprechung erfolgt durch die Bauüberwa- chung des AG.
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3.18.2 Zeiträume mit eingeschränkten Tätigkeiten Deichsicherheit Gemäß Niedersächsischem Deichgesetz (NDG) sind aus der Deichsicherheit heraus insbesondere das Befahren des Deiches und Arbeiten am Deich (Öffnen der zweifa- chen Deichsicherheit, u.ä.) in der Zeit vom 01.10. bis zum 15.04. nicht erlaubt. Die Deichsicherheit und das Schutzniveau sind durch den AN jederzeit durch das Vorhal- ten mobiler Hochwasserschutzsysteme zu gewährleisten. Die Kosten hierfür sind in die diesbezüglich vorgesehenen LV-Positionen mit einzukalkulieren. Sperrzeiten Seeschleuse Mit den Hafenanrainern wurden anhand eines Rahmenterminplankonzeptes Zeit- räume, in denen die Seeschleuse für den Schiffsverkehr durchgängig voll gesperrt ist, vereinbart: 09.07.27 – 05.08.26 13.08.27 – 02.09.27 10.09.27 – 30.09.27 28.10.27 – 26.11.27 04.12.27 – 24.12.27 07.08.28 – 13.08.28 07.10.28 – 13.10.28 21.10.28 – 17.11.28 25.11.28 – 22.12.28
Für Arbeiten im Seitenbereich des Fahrquerschnitts (z.B. Einsatz alter Dammtafeln, Verschluss der Schleusenkammer, Rammen von Spundwandprofilen, …), die keine durchgängige Vollsperrung der Seeschleuse erfordern, sind zusätzlich Zeiträume mit kurzer zeitweiliger Sperrung bzw. verengtem Einfahrquerschnitt, vereinbart. In diesen Zeiträumen müssen die Arbeiten des AN in Abstimmung mit dem Schleusenpersonal unter Berücksichtigung des Schleusungsbedarfs abgestimmt werden. 16.03.27 – 26.04.27 24.09.27 – 07.10.27 13.11.27 – 31.12.27 04.08.28 – 31.08.28 16.09.28 – 06.10.28 21.10.28 – 17.11.28 Der AN hat die vorgenannten Sperrzeiten der Seeschleuse bei der Erstellung seines Bauablaufes und detaillierten Bauzeitenplanes zu berücksichtigen und die sich hie- raus ergebenden Erschwernisse im Bauablauf in seinen Baustellengemeinkosten mit einzukalkulieren: Sperrwerk Gandersum Beim Sperrwerk Gandersum ist während der Bauzeit mit einer Vollsperrung zu Revi- sionszwecken zu rechnen. Diese Sperrungen dauerten in den vergangenen Jahren i.A. bis zu 1 Woche. Eine genaue Terminierung ist bis dato nicht bekannt. Diese wären bei Erstellung des Terminplanes durch den AN abzufragen.
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Schiffsüberführungen Des Weiteren sind Einschränkungen durch Schiffsüberführungen der benachbarten Werft über die Ems zu berücksichtigen. Dafür kann das Ems-Sperrwerk in Gander- sum zudem 3 Mal im Jahr für bis zu 52 h durchgehend geschlossen werden. Der Wasserspiegel kann dann hierfür auf bis zu + 2,70 mNHN aufgespiegelt werden. Da die von der Werft festgelegten Überführungstermine sehr von den Wetterverhältnis- sen abhängig sind, können sich diese Termine kurzfristig auch um mehrere Tage ver- schieben. Die sich aus den vorgenannten Behinderungen, Störungen für den AN er- gebenden Einschränkungen, Behinderungen und Erschwernisse im Bauablauf sind durch den AN in die Baustellengemeinkosten mit einzukalkulieren und terminlich in seinem Bauablauf zu berücksichtigen. Der exakte Termin wird bis spätestens 24 h vor dem jeweiligen unten aufgeführten Termin dem AN mitgeteilt. Die sich aus den vorgenannten Behinderungen, Störungen für den AN ergebenden Einschränkungen, Behinderungen und Erschwernisse im Bauablauf sind durch den AN in die Baustellengemeinkosten mit einzukalkulieren und terminlich in seinem Bauablauf zu berücksichtigen. Nach derzeitigem Stand werden die Überführungen aller Voraussicht nach in zeitli- cher Nähe zu den nachfolgend angegebenen Terminen stattfinden: 21.03.2027 07.06.2027 18.09.2027 13.02.2028 17.09.2028 3.18.3 Arbeitszeiten Der AN hat sämtliche Bauarbeiten außerhalb der Schleusensperrzeiten mit entspre- chendem Personaleinsatz im 1-Schicht-Betrieb unter Ausnutzung des Tageslichtes von Montag bis Freitag auszuführen. Während der Schleusensperrzeiten hat der AN sämtliche Bauarbeiten mit entspre- chendem Personaleinsatz im 2-Schicht-Betrieb unter Ausnutzung des Tageslichtes von Montag bis Samstag auszuführen. Sollte der AN Arbeiten auch an Sonn-/Feiertagen, nachts oder an Wochenenden aus- führen wollen, dann hat der AN die hierzu erforderlichen Genehmigungen für Feier- tags-, Sonntags-, Wochenend- oder Nachtarbeit eigenverantwortlich, rechtzeitig und auf eigene Kosten bei den hierfür zuständigen Behörden bzw. dem Gewerbeauf- sichtsamt Emden zu beantragen und zu beschaffen. Die diesbezüglichen Mehrkosten für Sonn-/Feiertags-, Nacht- und/oder Wochenendarbeit, sowie die hierzu erforderli- chen Aufwendungen für die Beantragung und Genehmigung sind durch den AN in die Baustellengemeinkostenumlage mit einzukalkulieren. 3.18.4 Vertrags- und Vertragszwischentermine) Nachfolgend benannte Termine sind unter Berücksichtigung der in den vorangegan- genen Kapiteln benannten Einschränkungen der Bautätigkeiten bei der Bauablaufpla- nung und Erstellung des Detailterminplanes durch den AN zu berücksichtigen und abzubilden. Nachfolgende Vertrags- und Vertragszwischentermine sind Vertragsbestandteil:
- Beginn der vertraglichen Leistung des AN: mit Beauftragung
- Übergabe der zum Bau freigegebenen Ausführungsplanung des AG an den AN mit Beauftragung
- Beginn der Planungsleistungen des AN unmittelbar nach Beauftragung
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Baubeginn
- Offizieller Baubeginn 21.12.26
Torkammer
- Fertigstellung Torkammer bis Einbau UW-Beton (Konstruktionssohle) 30.09.27
Arbeiten im Durchfahrtsbereich
- Sickerschürze, Bodenaushub, Gründungsrohre und Führungspfähle 30.09.27
Drempelfertigteil
- Werksplanung, Prüfläufe, Fertigung und Anlieferung 30.09.27
- Einbau Fertigteil, abhängig vom Schwimmkraneinsatz 01. – 31.10. 27
Schleusentor
- Werksplanung, Prüfläufe, Fertigung und Anlieferung bis 06.08.28
- Einbau mit Probeläufen und Anpassungen bis 14.09.28
Offizielle Inbetriebnahme 15.09.28
Bauende;
- Ausführung der Restleistungen (Rückbau alte Torkammer, Straßenbau, Baustel- lenräumung, Gesamtfertigstellung und Vollendung der vertraglichen Leistung) 26.05.29
Einreichung prüffähige SRE bis 23.06.29
3.18.5 Detailterminplan Der Bieter hat bereits mit dem Angebot vor Auftragsvergabe einen detaillierten Bau- zeitenplan als vernetzten Balkenplan (auch Gantt-Diagramm genannt) auf der Grund- lage der Vertragstermine in digitaler Form an den Ausschreibenden zu übergeben (nachfolgend bezeichnet als „Detailterminplan“). Dieser „Detailterminplan“ hat alle für die Aussagekraft und Prüfbarkeit eines detaillier- ten Bauzeitenplanes in Form eines Balkenplanes erforderlichen Angaben zu beinhal- ten: Insbesondere sind dies alle wesentlichen Vertrags-, Vertragszwischentermine, Ein- zelleistungsvorgänge bezogen auf Planungsleistungen des AN, Planungsleistungen des AG, Planungsabläufe des AN und Prüfläufe AN/AG, Materialisierungsleistungen des AN, Bereitstellungserfordernisse seitens des AG/AN, Fertigungsleistungen (Stahlbau-, Beschichtung-, Systemtechnik-, E-Technik-Leistungen, …), Bauleistun- gen (Spezialtiefbau, Erdbau, Wasserbau, Beton-/Stahlbetonbau, Abbruchleistun- gen,…), An-/Abtransport-Leistungen, Verwertungs-/Deponierungs-Leistungen,…, sonstige Hauptleistungsvorgänge oder erforderlichen Vorbereitungs-/Vorlaufzeiten (z.B.: für die Erstellung, Abstimmung und Freigabe von Konzepten, Genehmigun- gen,…), sonstige Fertigstellungstermine (von insbesondere Teilabschnitten, Bauwer- ken, wesentlichen Gewerken), Übergabetermine an Dritte/andere AN´s wie auch Puf- ferzeiten, Unterbrechungen der baulichen Realisierung infolge Benutzung der Schleuse durch sonstige Dritte (z.B.: Anrainer) und den AN des anderen Loses, un- ternehmensbedingte Unterbrechungen wie z.B.: Unternehmensurlaube und Unter- nehmensveranstaltungstage, geplante Schleusensperrungen für die bauliche Reali- sierung, …
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Der „Detailterminplan“ hat den Gesamtvertragsinhalt und hierzu den kritischen Weg des Gesamtablaufes abzubilden. Hierzu sind Verknüpfungen zwischen allen angege- benen Leistungsterminen und Einzelleistungsvorgängen zueinander anzulegen und in Nachfolger- und Vorgängerspalten als Vorgangsverknüpfungscodierungen (z.B.: 5EA+3Tage) konkret mit auszuweisen. Der „Detailterminplan“ (Balkenplan/Gantt-Diagramm) muss insbesondere folgende Angaben beinhalten:
- Zeitliche (vernetzter Balkenplan) Darstellung insbesondere aller vorgenannten Leistungstermine- bzw. -vorgänge
- Als Grundlage ist ein Kalender bezogen auf das zutreffende Bundesland mit insbesondere allen entsprechenden Feiertagen, Urlaubs-Brückentagen, Werk- tagen und diesbezüglichen Arbeitszeiten, etc. durch den AN zu hinterlegen.
- Angaben über die Dauer der auszuführenden Leistungstermine- bzw. -vor- gänge in Werktagen (WT)
- Verknüpfungen der auszuführenden Leistungstermine- bzw. -vorgänge im ver- netzten Balkenplan, Ausweisung der Spalten Vorgänger, Nachfolger wie zuvor beschrieben
- Darstellung des durchgängigen „kritischen Weges“ von Vertragsbeginn bis Ver- tragsende wie zuvor beschrieben
- Angaben über Schnittstellen zu Leistungen des AG, Dritter und anderer AN´s (insbesondere zu Leistungen von Genehmigungsbehörden, von Prüfingenieur- leistungen bzw. -freigaben, von ggf. erforderlichen Planfreigaben des AG, von erforderlichen Übergaben der zum Bau freigegebenen Planunterlagen durch den AG, von Leistungen des anderen Loses, …)
- Angabe von parallellaufenden Leistungen
- Angabe von Abhängigkeiten zu anderen Gewerken und Leistungen des AN
- Angabe von Schleusensperrungen oder auch seitens der Anlieger benannter Frachtzeiten und somit Unterbrechungen in den baulichen Realisierungsabläu- fen In den Einzelleistungsvorgängen des Bauzeitenplanes sind insbesondere auch aus- reichende Zeiträume für erforderliche Vorarbeiten (wie z.B. Reinigen, Nachreinigen, erneuter Boden-/Schlickaushub, Vorlage-, Prüf- und Freigabeläufe der Werkplanung, etc.) zu berücksichtigen. Die Kosten für die Vorarbeiten der jeweiligen Hauptleistung sind in die im Leistungsverzeichnis benannten Positionen der Hauptleistung mit ein- zukalkulieren. Dieser mit Angebotsabgabe dem Ausschreibenden zu übersendende Terminplan ist nach Vergabe durch den AN wöchentlich auf Aktualität zu überprüfen und in regel- mäßigen Abständen und zudem bei Änderungen im Bauablauf, jedoch mindestens monatlich zu aktualisieren und dem AG zur Prüfung durch den AN vorzulegen. Diese Übergabe des AN hat sowohl digital (MS-Project, pdf) als auch in Papierform (5-fach im A0 – Format) an den AG zu erfolgen. Die Kosten hierfür sind durch den AN in die hierfür vorgegebene Leistungsverzeich- nisposition 1.2.20 mit einzukalkulieren.
3.19 Beweissicherung 3.19.1 Zustandserfassung Gebäude / Straßen Ziel der Beweissicherung ist es, den Zustand der von der Baumaßnahme betroffenen Bauwerke und Straßen so umfassend zu erfassen und zu dokumentieren, dass später
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im Schadensfall festgestellt werden kann, ob etwaige Schäden während der Bauzeit entstanden sind oder bereits als Vorschaden vorlagen. Das soll den AG und AN vor ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen Dritter schützen und im Falle etwaiger Schäden die Klärung der Verantwortlichkeit ermöglichen. Unter Leitung und Verantwortlichkeit des AN ist ein baubegleitendes kontinuierliches Beweissicherungsverfahren für die angrenzende Bestandsbebauung und für die be- nutzten Straßen durchzuführen. Mit diesem Verfahren werden Verformungen und Veränderungen der wesentlichen Tragelemente sowie Erschütterungen festgestellt. Bei Überschreitung der zulässigen Grenzwerte ist der AG berechtigt, die Bauarbeiten zum Schutz des Bestandes und der Abwehr von Gefahren bis zur Festlegung über das weitere Vorgehen unterbrechen zu lassen. Zur Beweissicherung bei etwaigen Schadenersatzansprüchen bzw. zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben hat der AN einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter für die Beweissicherung einzuschalten. Die Beweissicherung beinhaltet auch die Erfassung von öffentlichen und privaten Straßen und Wegen. Dabei sind die zuständigen Straßenbaulastträger bzw. Eigentü- mer zu beteiligen. Der AG kann zur Wahrung seiner Interessen an dem Beweissiche- rungsverfahren teilnehmen. Um ihm die Teilnahme zu ermöglichen, wird ihm der AN die einzelnen Maßnahmen rechtzeitig (4 Wochen) vorab mitteilen. Die Beweissicherung ist durch den AN schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumenta- tion ist dem AG innerhalb einer Woche nach erfolgter Beweissicherung vor Beginn der Ausführung auf der Baustelle in 2-facher Ausfertigung in Papier und digital in mit dem AG abzustimmendem Format (dwg, pdf, doc) zu übergeben. Die Aufwendungen hierfür sind in die entsprechenden Leistungspositionen unter Titel 1.3 Beweissicherung zu kalkulieren. 3.19.2 Bewegungsmessungen Binnenhaupt Die an dem vorhandenen Binnenhaupt durchzuführenden Messungen dienen der Ge- fahrenabwehr und der Beweissicherung. Insbesondere ist ein uneingeschränkter Be- trieb der vorhandenen Schleuse sicherzustellen. Die erforderlichen Messungen sind durch den AN auszuführen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die Messungen um- fänglich und qualitativ der Zielsetzung gerecht werden. Die Messungen sind mit dem AG abzustimmen und vom AN in getrennten Messprogrammen in Anlehnung an die VV WSV 2602 (Ingenieurvermessung im Bauwesen) zu beschreiben. Mit Hilfe von Simulationsausgleichungsrechnungen für geodätische Messungen ist nachzuweisen, dass die erforderlichen Genauigkeiten eingehalten werden. Die Messprogramme sind vor Beginn der Bauausführung durch den AG zu genehmigen. Zur Genauigkeitsbeurteilung der Messreihen ist die Standardabweichung Sigma (σ) zu verwenden. Die erforderliche Standardabweichung (Normalfall für zweiseitige Ziel- größen) ist aus der festgelegten Trennschärfe (T) der Zielgrößen nachfolgender For- mel abzuleiten: Zielgröße = Veränderungsbetrag = Differenz zweier Einzelmessungen Zulässige Standardabweichung der Zielgröße σ Z [95%] ≈ T ÷ 5 Zulässige Standardabweichung der einzelnen Messung (Messepoche n unter Wie- derholungsbedingungen): σ n [95%] = σ Z[95%] ÷ √2 Bei den zu erbringenden Genauigkeiten ist zwischen absoluter und relativer Mes- sung/Genauigkeit zu unterscheiden. Geodätische Absolutmessungen sind im Bezug zum Vermessungspunktfeld darzustellen, während die Bezugsgrößen der Relativ- messungen für jeden Einzelfall definiert sind.
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Alle Auswertungen für Deformationsmessungen erfordern die Berücksichtigung / Dar- stellung der Wasserstände im Vorhafen. Die Daten werden vom AG bereitgestellt bzw. sind während der Messung aufzuzeichnen. Es ist ein geodätisches Monitoringsystem erforderlich, bei dem mögliche Bewegun- gen des alten Außenhauptes in Längs-/Querrichtung und Höhe per geodätischer Ab- solutmessung während der Baumaßnahme festgestellt werden können. Im Folgenden werden die aus bautechnischer/statischer Sicht festgelegten Zielgrö- ßen, Verformungsgrenzwerte und erforderlichen Trennschärfen der Messergebnisse dargestellt. Es sind Messungen mit mindestens folgenden Eckwerten zu planen:
- Deformationsgrenzwert 15 mm
- Warnwert wird bei Systeminstallation durch AG vorgegeben
- Trennschärfe 10 mm
- Standardabweichung 2 mm (Einzelmessung 1,4 mm) Die Vermessungen sind 4 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu beginnen, damit mögliche Bewegungen auf Grund von Witterungs-, Wasserstands- und Betriebsein- flüssen erkannt werden können. Die Nullmessungen haben unmittelbar nach Einbau der jeweiligen Messpunkte zu erfolgen. Folgemessungen sind mindestens monatlich durchzuführen, jedoch wö- chentlich während folgender Zeiten:
- 4 Wochen vor Baubeginn
- Rammarbeiten
- Aushub neue Torkammer
- Verfüllen alte Torkammer Zusätzliche Messungen sind zu planen beim
- Lenzen, bzw. Wasserstandsänderungen in der Baugrube Torkammer: alle 2 m Wasserstandsänderung, mindestens einmal täglich
- Aushub Baugrube Torkammer: alle 2 m Aushub, mindestens einmal täglich
- nach Bauaktivität (Aushub, Lenzen und Erdbewegung): Messung einmal im Monat über alle Objektpunkte Alle Messungen sind durch den AN jeweils bei normalen Hafenwasserstand auszu- führen. Davon abweichende Wasserstände (z.B. Schleusungen) sind im Protokoll zu erwähnen. Am Binnenhaupt sind in Abstimmung mit dem AG mindestens folgende Messpunkte einzubauen:
- Gegenanschlag 5 Punkte
- Torkammer 10 Punkte Die Messpunkte sind so einzurichten, dass der Schleusenbetrieb weder gefährdet noch behindert wird. Mit Ausnahme der Messungen an temporären Bauwerken sind alle Messungen und Messstellen so einzurichten und zu betreiben, dass sie in der Zeit nach Fertigstellung der Bauwerke vom AG fortgeführt werden können. Alle ein- gerichteten Messstellen sowie alle aufgenommenen und dokumentierten Daten sind dem AG im Zuge der Bauwerksübergabe zu übergeben. Die Rohdaten der Beweissi- cherung sind automatisiert direkt nach ihrer Erfassung unverändert an den AG zu
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übergeben. Die Höhen sind auf mNHN bezogen mit einer Genauigkeit von 0,1 mm anzugeben. Ein von Tide unbeeinflusster Höhenfestpunkt ist herzustellen. Die Ergebnisse der laufenden Vermessungen und die Tiden sind in Tabellenform bzw. grafisch aufzuführen und gegenüberzustellen, um so Veränderungen erkennen zu können. Die Daten sind dem AG in 2-facher Ausfertigung in Papier und digital in mit dem AG abzustimmendem Format (dwg, pdf, doc) zu übergeben. Für diese Vermessungsleistungen sind unter dem Titel 1.3 Beweissicherung Positio- nen ausgewiesen, in denen der gesamte Aufwand von Einbau, Messen, Auswerten und Dokumentieren zu kalkulieren ist. 3.19.3 Temporäre Bauwerke Die Standsicherheit von Bauhilfskonstruktionen ist besonders unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr durch geeignete Messungen zu überprüfen. Hierzu kommen geo- dätische Messungen ebenso wie geotechnische Messungen zum Einsatz. Insbeson- dere sollen auch Erschütterungsmessungen an bis zu 3 Bauwerken durchgeführt wer- den, um das Gefahrenpotenzial für benachbarte Bestandsbauwerke frühzeitig erken- nen und ggfs. Abwehrmaßnahmen einleiten zu können. Die im Einzelfall vorzusehenden Maßnahmen hat der AN 4 Wochen vor Ausführung mit dem AG abzustimmen und in einem Messprogramm darzustellen. Das Messpro- gramm ist jeweils vor Beginn eines Arbeitsabschnittes fortzuschreiben. Vor der Auf- nahme der jeweiligen Arbeiten ist das aktualisierte Messprogramm durch den AG zu genehmigen. Der Aufwand für diese Leistungen ist in entsprechende Leistungspositionen der Mon- tage bzw. Baustelleneinrichtung einzurechnen und wird nicht separat vergütet.
3.20 Baustelleneinrichtungskosten Aufgrund der Komplexität der Gesamtbaumaßnahme sind neben der allgemeinen Baustelleneinrichtung für die Gesamtzeit unter verschiedenen Titeln zusätzliche Baustelleneinrichtungskosten verursachungsgerecht im Leistungsverzeichnis be- rücksichtigt. Insbesondere gilt dies für Montageleistungen mit erhöhtem Aufwand wie Einsatz von schwimmenden Geräten für Nassbaggerarbeiten, Einheben Fertigteil, Einbau Torkörper, Rückbau und Entsorgung alter Torkörper u.a. Unter Anlage 3.4 sind neben Übersichtskarte (A-OP4-ÜK-001) und Übersichtslage- plan (A-OP4-ÜP-001) ein Gesamtlageplan (A-OP5-LP-004.1 LP Gesamt) mit mögli- cher BE-Fläche, aufgeführt. 3.20.1 Räumung der Baustelle Der Auftragnehmer ist bis zur endgültigen und vollständigen Räumung der Baustelle für alle für die Baumaßnahme in Anspruch genommenen Flächen verkehrssiche- rungspflichtig. Der Auftragnehmer hat die Baustelle nach endgültiger Fertigstellungen der Leistun- gen zu räumen und in einem gereinigten Zustand an den Auftraggeber zu übergeben. Befolgt der Auftragnehmer eine entsprechende Aufforderung nicht innerhalb einer an- gemessenen Frist, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Auftrag- nehmers räumen lassen. Zur Verfügung gestellte Lager- und Arbeitsplätze sowie Zu- fahrtswege sind bei der Räumung im früheren Zustand zurückzugeben. Sämtliche durch die Wiederherstellung entstehende Kosten trägt der Auftragnehmer. Dies gilt insbesondere für die bepflanzten Flächen, Pflasterwege bzw. Fahrstraßen und die Umzäunung einschl. Torbereich der Ein- und Ausfahrt zum Grundstück sowie die Be- seitigung von Verunreinigungen jeglicher Art und Beschädigungen.“
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3.21 Winterbaumaßnahmen Die Arbeiten sind auch während des Winters fortzuführen. Sie sind grundsätzlich zu- lässig, soweit die technischen Vorschriften und Regelwerke eingehalten werden. Für Winterbaumaßnahmen, die keine Nebenleistungen gem. VOB Teil C darstellen, sind gesonderte Leistungsverzeichnispositionen vorhanden und die diesbezüglichen Kosten sind durch den AN in diese einzukalkulieren. Ist trotz Anwendung von Winterschutzmaßnahmen die Weiterführung der Arbeiten nicht möglich, so kann die Baustelle im Einvernehmen mit dem AG stillgelegt werden. Die Verkehrssicherungspflicht im Baustellenbereich obliegt in diesem Fall weiterhin dem AN.
3.22 Projektteam 3.22.1 Ansprechpartner des AG Stadt Papenburg Vertreten durch: Dipl.-Ing. Holger Stell Hauptkanal rechts 68/69 26871 Papenburg Tel.: 04961 / 82-5261 Fax: 04961 / 82-5345
3.22.2 Benennung durch AN Mit dem Angebot hat der Bieter das von ihm zur Abwicklung des Auftrages vorgese- hene Personal für die Funktionen des Projektleiters, Bauleiters und der Poliere zur Abwicklung dieses Projektes zu benennen (siehe Auftragsbekanntmachung). Dieses Personal ist im Auftragsfall wie folgt für die Baustelle einzusetzen:
- der/die Projektleiter/-indes AN und sein/seine Stellvertreter/-in, sind für die fach- technisch korrekte Durchführung der vertraglichen Leistungen im Werk und auf der Baustelle zuständig, stehen dem AG und seiner Bauüberwachung als An- sprechpartner des AN zur Verfügung, koordinieren die vertraglichen Leistungen AN-intern, mit Dritten, dem AG und seiner Bauüberwachung und nehmen an den vertraglich geschuldeten Besprechungsterminen, sowie darüber hinausge- henden Abstimmungen mit der Bauüberwachung teil bzw. wirken mit. Die dies- bezüglichen Kosten hat der AN in die Baustellengemeinkostenumlage mit ein- zukalkulieren.
- den/die verantwortlichen Bauleiter/-in, Fertigungs-/Montageleiter/-in, Polier/-in und Stellvertreter/-in des AN, die, die Ausführung der vertraglichen Leistungen in einem täglichen Vor-Ort-Einsatz leiten und überwachen. Zudem sind seitens des AN der kaufmännische und der technische Handlungsbevoll- mächtigte des AN zu benennen, die zur rechtsgeschäftlichen Abwicklung des Auftra- ges bevollmächtigt sind, sofern diese nicht bereits mit dem Angebot seitens des AN benannt worden sind. Für den Fall, dass die für o. g. Funktionen im Rahmen des Angebotes benannten Personen ausfallen, hat der AN dem AG unverzüglich fachlich geeignete und kompe- tente Vertreter schriftlich zu benennen. Ein Auswechseln dieser Personen durch den AN kann nur nach vorheriger schriftli- cher Zustimmung des AG erfolgen. 3.22.3 Vertretung des Auftraggebers
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Der Auftraggeber wird von dem im Auftragsschreiben benannten Baubevollmächtig- ten rechtsgeschäftlich vertreten. Zu Vertragsänderungen oder Erteilung von Zusatz- aufträgen ist ausschließlich der im Auftragsschreiben benannte Baubevollmächtigte berechtigt. Gesetzliche Vertretungsbefugnisse bleiben von der vorstehenden Rege- lung unberührt. Vom Auftraggeber beauftragte sonstige Dritte, Architekten, Fachpla- ner, Bauüberwacher etc. sind nicht berechtigt, den Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu vertreten. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber binnen 2 Tagen nach Auf- tragserteilung schriftlich die Personen mitzuteilen, die von ihm bevollmächtigt sind, ihn rechtsgeschäftlich zu vertreten. Änderungen und das Erlöschen der Vollmacht müssen dem Vertragspartner gegenüber schriftlich angezeigt werden. 3.22.4 sachverständige technische Aufsicht Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über den gesamten Vertragszeitraum sowohl auf der Baustelle als auch in den Fertigungsstätten eine der Art und dem Umfang der vertraglichen Leistung entsprechende sachverständige technische Aufsicht (Baulei- ter, Fertigungs-/Montageleiter, Poliere) zu stellen. Der Auftragnehmer hat die zustän- dige sachverständige technische Aufsicht im Sinne der Landesbauordnung zu stellen und dem Auftraggeber spätestens 8 Wochen vor Aufnahme der ersten Ausfüh- rungstätigkeiten auf der Baustelle oder in den Fertigungswerken schriftlich zu benen- nen. Die sachverständige technische Aufsicht (Bauleiter, Fertigungs-/Montageleiter, Po- lier) ist die technische Aufsicht über den bau- bzw. fertigungsbetrieblichen Ablauf auf der Baustelle bzw. in den Fertigungsstätten des AN. Diese muss die jeweils zur Aus- führung der vertraglichen Leistung erforderliche Sachkunde, Erfahrung und Zuverläs- sigkeit besitzen. Die sachverständige technische Aufsicht (Bauleiter, Fertigungs- /Montageleiter, Polier) ist dafür verantwortlich, dass die durch den AN zu erbringen- den vertraglichen Leistungen auf der Baustelle bzw. in den Fertigungsstätten des AN nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen und polizeili- chen Vorschriften sowie den geltenden Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt werden. Diese haben die Anweisungen des AG oder seiner Erfüllungsgehilfen (Bauüberwa- chung, SiGeKo, Baubegleitung) in bauaufsichtlicher Hinsicht zu befolgen. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere auch die Sorge für:
- die ordnungsgemäße Einrichtung und Abgrenzung sowie den sicheren Betrieb der Baustelle,
- die Tauglichkeit und Betriebssicherheit der Gerüste, Geräte, Maschinen und der anderen Baustelleneinrichtungen,
- die Eignung der Baustoffe und Bauteile für die vorgesehene Verwendung,
- die Einhaltung der Vorschriften über die Sicherheit und den Gesundheits- schutz bei der Arbeit,
- die Einhaltung der Vorschriften nach dem Gerätesicherheitsgesetz beim Ein- bau von überwachungsbedürftigen Anlagen,
- die Abstimmung mit dem Auftragnehmer, so dass jede gegenseitige Gefähr- dung vermieden wird,
- … Die verantwortliche sachverständige technische Aufsicht (Bauleiter, Fertigungs-/Mon- tageleiter, Polier) bzw. ihr Vertreter hat während der üblichen Arbeitszeiten an Werk- tagen ständig auf der Baustelle anwesend zu sein. Außerhalb der üblichen Arbeits- zeiten und an Sonn- und Feiertagen müssen die verantwortliche sachverständige technische Aufsicht (Bauleiter, Fertigungs-/Montageleiter, Polier) oder ihr Vertreter fernmündlich erreichbar sein.
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Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Austausch von einzelnen Mitgliedern der vor- genannten technischen Aufsicht zu verlangen, wenn hierfür ein wichtiger Grund (z.B. gestörtes Vertrauensverhältnis, Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Perso- nals, die eine vertragsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben nicht mehr erwarten lässt, u.a.) vorliegt.
3.23 Abrechnung / Aufmaßverfahren / Stundenlohnarbeiten Zur Abrechnung der ausgeführten Leistungen hat der AN für jede einzelne LV-Posi- tion ein separates und vollständiges Aufmaß zu erstellen. Die Aufmaßunterlagen sind analog zu den LV-Positionen durchzunummerieren. Die Durchführung und Erstellung der Aufmaße haben gemeinsam mit der Bauleitung des AG vor Ort zu erfolgen. An- erkannt werden ausschließlich Aufmaße, welche sowohl vom AN als auch vom AG unterschrieben sind. Für die Leistungspositionen, die nach Gewicht und Fläche bzw. nach Aufmaß abge- rechnet werden, hat der AN getrennt nach Position entsprechende Massen- und Flä- chenberechnungen sowie erforderliche Aufmaßprotokolle zu erstellen und zur Ab- rechnung vorzulegen. Aufmaße und Abrechnungen sind von dem zuständigen Bau- leiter zu unterschreiben. Bei der Anstrichflächen- und Gewichtsberechnung muss die Berechnung der Einzel- flächen bzw. Einzelvolumina schrittweise nachvollziehbar sein. Für jede betreffende Position des LV ist ein gesondertes Aufmaßblatt zu erstellen, das im Zuge der Abschlagsrechnungen ergänzt werden kann. Die Mengenermittlung der Bauabrechnung erfolgt auf Grundlage der fortgeschriebe- nen Ausführungspläne. Sollten zu den betreffenden Positionen keine Pläne oder Maßvorgaben aus dem LV vorhanden sein, so gilt als Grundlage für die Aufmaßab- rechnung, soweit in den Vorbemerkungen zum LV nichts Gegenteiliges gesagt, die VOB/C. Rechnungen sind kumulativ aufzustellen. Voraussetzung für die jeweilige Rech- nungslegung (Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen) ist das Vorliegen von prüffahigen und bestätigten Aufmaßen. Leistungen von nicht prüffähigen und un- bestätigten Aufmaßen werden nicht vergütet. Der für die rechtzeitige Aufmaßerstel- lung erforderliche Aufwand wird nicht gesondert vergütet und ist bei der Kalkulation der Einheitspreise im erforderlichen Maß zu berücksichtigen. Für das Stellen der Schlussrechnung ist es erforderlich, dass die Leistungen mangel- und restleistungsfrei abgenommen worden sind. Dazu gehört auch, dass alle zu über- gebenden Unterlagen, z.B. Einmess-, Bestands-, Beweissicherungsunterlagen, Be- triebsvorschriften, Eignungsnachweise, Lieferscheine u.a. dem AG vorliegen und von diesem die Vollständigkeit und Richtigkeit bestätigt wurde. Andernfalls gilt die Schlussrechnung als nicht prüffähig und wird zurückgewiesen. Vor Abruf von Stundenlohnarbeiten ist immer zu prüfen, ob die Leistung einer bereits beauftragten Leistungsposition zugeordnet oder in einer zusätzlichen Leistungsposi- tion festgelegt werden kann. Nur wenn beides unmöglich ist, darf eine Ausführung in Form von Stundenlohnarbeiten erfolgen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist aktenkundig (z.B. in einem Besprechungsprotokoll) zu machen. Die Beauftragung, der Abruf und die Anerkennung von Stundenlohnarbeiten setzen voraus, dass es sich um Bauleistungen geringen Umfangs handelt, die überwiegend Lohnkosten verursachen. Die Vergütung von Stundenlohnarbeiten setzt voraus, dass die Ausführung solcher Arbeiten vor ihrem Beginn dem AG angezeigt und ausdrücklich mit dem AG verein- bart worden ist.
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Die einzelnen Stundensätze sind auf Grundlage der Urkalkulation zu ermitteln und mit der Anzeige von Stundenlohnarbeiten dem AG ebenfalls vor Beginn vorzulegen. Es werden nur Stundenlohnzettel akzeptiert, die den detaillierten Leistungsinhalt nach §15 Abs. 3 Satz 2 VOB/B nachvollziehbar ausweisen. Der AN hat Stundenlohnzettel in vorgenannter Form spätestens nach 7 Kalendertagen dem AG vorzulegen. Die Durchschrift/Kopie des bescheinigten Stundenlohnzettels ist vor Rückgabe zu den Akten des AG zu nehmen. Stundenlohnarbeiten sind alsbald nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten, spätestens jedoch in Abständen von 4 Wochen einzureichen.
3.24 Prüfungen Der AN hat die Eignung der vorgesehenen Baustoffe und Baustoffgemische nachzu- weisen. Der Nachweis ist durch Prüfzeugnisse einer anerkannten Prüf- oder Überwa- chungsstelle zu erbringen. Der AN hat die Ergebnisse der Eignungsprüfung dem AG bis spätestens 3 Wochen vor Verwendung der entsprechenden Baustoffe vorzulegen. Es gelten die einschlägigen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und die Technischen Lieferbedingungen. Die Kosten für alle in den technischen Vorschriften und Normen genannten Prüfungen (Eigen- und Fremdprüfungen) sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurech- nen. Der AG behält sich vor, jederzeit für alle Leistungen unabhängige Kontrollprüfungen durchzuführen. Bei der Durchführung zusätzlicher Kontrollprüfungen trägt derjenige die Kosten, zu dessen Ungunsten das Ergebnis ausfällt. Die vorgenannten allgemeinen Bestimmungen gelten auch für die Tiefgründungs- und Massivbauarbeiten. Prüfung des Betons Es werden aufgrund der erforderlichen Druckfestigkeiten und der besonderen Eigen- schaften Betone der Überwachungsklasse 2 verarbeitet. Deshalb ist neben der Ei- genüberwachung eine weitere Überwachung durch eine anerkannte Überwachungs- stelle (Fremdüberwachung) erforderlich. Umfang der Überwachung sowie Häufigkeit und Probenahme sind in DIN EN 13670 mit den nationalen Anwendungsregeln nach DIN 1045-3 als Identitätsprüfung gere- gelt. Im Anhang A der DIN 1045-3 sind die durchzuführenden Prüfungen für die maß- gebenden Frisch- und Festbetoneigenschaften angegeben. Für die Betonüberwachung sind von jedem Betonierabschnitt/Betoniertag mindestens 3 Probekörper herzustellen und prüfen zu lassen; ansonsten gilt die DIN 1045-6 An- hang A.2. Nach DIN EN 206-1 und den zugehörigen deutschen Anwendungsregeln DIN 1045- 2 wird die charakteristische Festigkeit nach 28 Tagen geprüft. Die Prüfergebnisse sind dem AG innerhalb von 3 Werktagen nach der Prüfung zur Kenntnisnahme zu übergeben. Dem AG bzw. dessen Vertretung ist die Möglichkeit zu geben, an Prüfungen im Fer- tigungswerk und an Baustellenkontrollen (Eigen- und Fremdüberwachung) teilzuneh- men. Der Zeitpunkt der Prüfungen und Baustellenkontrollen ist mit dem AG abzustim- men und festzulegen. Alle Prüfergebnisse und eine vollständige Kopie der Überwachungs- / Dokumentati- onsakte des AN (gemäß DIN 1045-3 Anhang B.2) sind dem AG zu übergeben. Zu diesen Unterlagen gehört auch der Überwachungsbericht (gemäß DIN 1045-3 An- hang C.5).
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Die Kosten für alle in den technischen Vorschriften und Normen genannten Prüfungen und hier beschriebenen Maßnahmen und ggf. entstehende Kosten für die Übergabe der geforderten Unterlagen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheits- preise der LV-Position einzurechnen. Die Aufwendungen für die Beauftragung einer anerkannten Überwachungsstelle zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen (Fremdüberwachung) sind besondere Leistungen und werden gesondert vergütet. Prüfungen von Stahlbauarbeiten Diese Bestimmungen gelten auch für die Stahlbauarbeiten im Zuge der Tiefgrün- dungsarbeiten. Material und Lieferbedingungen Für Stahlkonstruktionen gelten DIN EN 10025, DIN EN 10083 und DIN EN 10088 mit Abnahmeprüfzeugnisse nach DIN EN 10204:2005-01 in Verbindung mit ZTV-W LB 216/1. Bauteile ab einer Dicke von 30 mm, sofern es sich um geschweißte Bauteile handelt und die Nähte auf Zug oder Biegezug beansprucht werden, müssen mittels Auf- schweißbiegeversuch nach SEP 1390 auf Rissauffangvermögen geprüft werden. Schweißarbeiten: Der Betrieb muss nach DIN EN 1090-1 und -2 zertifiziert sein, mindestens Ausfüh- rungsklasse EXC3. Dieser Nachweis ist bei der Angebotsabgabe vorzulegen. Fremdüberwachungsprüfung:
- Herstellerzeugnis 3.1 für Beschichtungsstoffe
- Herstellerzeugnis 3.2 für alle tragenden Baustähle Darüber hinaus sind Prüfungen im Werk und auf der Baustelle vorgesehen. Der AN ist verpflichtet, verbindliche Termine für die Prüfungen im Werk mindestens 7 Werk- tage im Voraus schriftlich (ggf. Fax) oder per E-Mail anzuzeigen. Der AN hat für die Prüfungen den Zugang zu den Bauteilen in allen Produktionsstätten zu gewährleisten. Der AG oder seine Vertreter sind berechtigt, bei Prüfungen im Werk Fotografien an- zufertigen und diese im Projekt zu verwenden. Die Prüfungen der Stahlwasserbauteile erfolgt nach dem Merkblatt „Kontrollprüfun- gen bei Stahlwasserbauten“ (MeKS). Vom AN sind Schweißprüfpläne aufzustellen und dem AG zur Prüfung vorzulegen. Im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle hat der AN zur Überwachung der Schweißarbeiten geeignetes Schweißaufsichtspersonal nach DIN EN ISO 3834-2 einzusetzen und nachzuweisen. Es gilt die Bewertungsgruppe B nach DIN EN 5817. Brennschnittflächen müssen der Güte I nach DIN EN ISO 9013 genügen. Bei den Korrosionsschutzarbeiten ist die Richtlinie für die Prüfung von Beschichtungs- stoffen für den Korrosionsschutz im Stahlwasserbau zu beachten. Die Prüfung der Beschichtungsstoffe erfolgt nach ZTV W 218. Folgende Prüfungen sind durchzuführen:
- Maßprüfungen
- Sichtprüfungen
- Oberflächenrissprüfungen
- Ultraschallprüfungen
- Durchstrahlungsprüfungen
- Druckprüfungen
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Prüfumfang ZfP: gem. DIN EN 1090-2, Tab. 24 Im Einzelnen werden mindestens folgende Prüfungen vorgenommen:
- Werksprüfung: Überprüfung der Maßhaltigkeit und der Schweißarbeiten der Stahlbauteile vor und während des Schweißens (Nahtvorbereitungen, Nahtform etc.)
- Werksprüfung: Überprüfung der Maßhaltigkeit und der Schweißarbeiten der Stahlbauteile nach dem Schweißen (zerstörungsfreie Prüfungen), Endkontrolle der fertigen Werk- stattleistung
- Werksprüfung: Überprüfung der Korrosionsschutzarbeiten (Oberflächenvorbereitungen, Schichtdi- cken etc.)
- Baustellenprüfung: Kontrolle der Schweißarbeiten (Baustellennähte) auf der Baustelle nach dem Ein- setzen der Stahlbauteile.
- Baustellenprüfung: Überprüfung der Korrosionsschutzarbeiten Falls erforderlich, werden zusätzliche Prüfungen durchgeführt.
3.25 Funktionsprobe und Probebetrieb Durch den Probetrieb ist die ordnungsgemäße Funktion aller maschinen- und elekt- rotechnischen Aspekte der Antriebs- und Messtechnik zu prüfen. Dies erfolgt in zeit- licher Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung mit einem Vorlauf von 6 Wochen vor der Inbetriebnahme. Es sind alle Anlagenteile des neuen Binnenhauptes auf eine vollständige Funktions- fähigkeit zu überprüfen, einzeln und zusammenhängend. Alle Betriebszustände sind zu simulieren und durchzufahren. Erst nach erfolgreicher Funktionsprobe und erfolg- reichem Ablauf des Probebetriebs kann die schrittweise Inbetriebnahme erfolgen. Auf Verlangen des AG ist der AN verpflichtet, in ausreichendem Umfang die funkti- onsgeprüfte Anlage dem AG vorzuführen und die Funktionsfähigkeit nachzuweisen. Während des Probebetriebes ist der AN verpflichtet, ständig geeignetes fachkundiges Personal zur Behebung technischer Schwierigkeiten, Konfigurationsmängel oder sich während der Erprobung ergebender notwendiger Änderungen oder Einstellungen vor- zuhalten. Treten Mängel und Funktionseinschränkungen auf, sind diese zu beseitigen und der Probebetrieb beginnt erneut. Alle Änderungen an der Anlage während des Probebetriebes bedürfen einer vorheri- gen Abstimmung und Genehmigung durch den für den Probebetrieb verantwortlichen AG-Vertreter und die örtliche Bauleitung. Für jeden Probevorgang sind sämtliche Parameter der Antriebe und maschinentech- nischen Anlagen (z.B. Geschwindigkeiten, Drehmomente, Kräfte, Stromaufnahme, Hubwege, Durchflussmengen etc.) sowie die exakten Zeiten aufzuzeichnen und zu protokollieren. Erstellen Funktionsnachweis zum Nachweis der Betriebstüchtigkeit gemäß Maschi- nenrichtlinie MRL 2006/42/EG, Dokumentation unterschiedlicher Betriebsweisen und Steuerungsprozesse in Echtzeit mittels grafischer Aufzeichnungen / Datenlogger.
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Alle erstellten Protokolle und Datenaufzeichnungen sind dem AG digital und in Pa- pierform unmittelbar, jedoch spätestens 3 Wochen, nach Beendigung des Probebe- triebes zur Verfügung zu stellen. Durch den AN zu verantwortende, notwendig werdende zusätzliche Trockenlegungen und Lenzvorgänge der Torkammer sowie das dadurch bedingte Setzen des Revisi- onsverschlusses sind durch den AN ohne weitere Vergütung durchzuführen.
3.26 Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme erfolgt erst nach erfolgreicher und mangelfreier Funktionsprobe sowie stets zusammen mit dem AN für verfahrenstechnische, elektrotechnische und maschinelle Einrichtungen. Gleichzeitig wird die Abgleichung, Optimierung, Einjustie- rung, Parametrierung und Kalibrierung aller Messwerte, Regelkreise, Steuerungs- funktionen, Endlagenüberwachung, Grenzwerte, Drehrichtungen usw. durchgeführt. Datenpunkttest sämtlicher SPS Peripheriesignale aus Hard- und Software bis in den Signalspeicher der SPS und zur Bedieneinheit / Prozessleittechnik. Durchführen er- forderlicher Softwareanpassungen im Rahmen der Prozessoptimierung. Die Inbetriebnahme wird grundsätzlich im Beisein des AG durchgeführt.
3.27 Abnahmen 3.27.1 Zustandsfeststellung Zur Sicherung der Ausführungsqualität des vertraglichen Leistungsumfangs sind in den Bereichen Planung, Herstellung, Montage, Erprobung und Inbetriebnahme Zu- standsfeststellungen und Prüfungsverfahren durchzuführen. Für Teilbereiche der baubegleitenden Zustandsfeststellungen und Fertigungsüberwachung sieht der AG vor, einen technischen Sachverstand (TS) oder externe Fachleute als Beauftragte einzuschalten. Der AG wird zur Sicherung der Ausführungsqualität des vertraglichen Leistungsumfangs regelmäßige Inspektionen in den Fertigungsstätten von Kompo- nenten und Baugruppen der Anlage durchführen. Der Bauaufsicht ist das Recht ein- zuräumen, jederzeit während der Fertigung der von ihr zu beaufsichtigenden Kompo- nenten die Fertigungsstätte zu betreten. Zustandsfeststellungen, Testläufe und Er- probungen sind gemäß Prüfplan durchzuführen und mindestens 5 Werktage vor Aus- führung anzumelden. Termine sind mit der Bauaufsicht zu koordinieren. Der Status der Zustandsfeststellungen und Prüfungen ist durch den AN verbindlich anzugeben. Der AN hat alle zu diesen Zwecken erforderlichen Unterlagen sowie erforderliche Prüf- und Messgeräte zu Beginn des Termins bereit zu stellen. Die werkseigenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Fertigungsüberwachung und die Verant- wortung für die Richtigkeit der Planung und Ausführung werden durch die Prüfungen vom AG nicht berührt. Die terminliche Gestaltung aller notwendigen Aktionen sind mit dem AG abzustimmen. Der Prüfungs- und Dokumentationsumfang ist mit dem AG festzulegen. 3.27.2 Technische Zwischenabnahme Sind Bauteile, Baugruppen, Oberflächen, Eigenschaften etc. bei Fortführung der Her- stellung, der Fertigung oder des Zusammenbaus bei der Abnahme nicht mehr zu- gänglich, nicht mehr sichtbar oder Ausführungsqualitäten nicht mehr oder nur durch erhöhten Aufwand zu beurteilen, ist durch den AN eine Zustandsfeststellung in Form einer technischen Zwischenabnahme zu organisieren und durchzuführen. Zustands- feststellungstermine sind Haltepunkte. Eine Weiterfertigung ist nur nach ausdrückli- cher Freigabe bzw. Genehmigung durch den Auftraggeber gestattet. Der AN hat alle zur Abnahme erforderlichen Unterlagen sowie erforderliche Prüf- und Messgeräte beim Abnahmetermin bereitzustellen. Ebenso bleibt die Verantwortung für die ver- tragsgemäße Ausführung beim AN. Die einzelnen Zustandsfeststellungstermine sind rechtzeitig vorab mittels eines Fertigungsfolgeplans vorzuplanen und dem AG zu
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übergeben. Jedes einzelne Ereignis ist 14 Tage vorher dem AG zu melden und min- destens 5 Werktage vor Ausführung zu bestätigen. Die Zustandsfeststellungen und technische Zwischenabnahmen werden durch den AG oder seinen Beauftragten in Anwesenheit eines Verantwortlichen des AN protokolliert. Für abgeschlossene Bau- gruppen oder Komponenten sind nach Abschluss aller Fertigungsschritte vor Auslie- ferung/ Montage bzw. Einbau Zwischenabnahmen durchzuführen, die je nach Erfor- dernis Funktionsproben und/oder Leistungstests beinhalten. Organisation und Durch- führung hat analog den Zustandsfeststellungen zu erfolgen. Vor Auslieferung und Verpackung von Baugruppen, Komponenten, Schaltschränken, usw. ist eine ausführ- liche Zustandsfeststellung durch den AN im Beisein des AG im Herstellerwerk der Werkstatt gefertigten Anlagenteile hinsichtlich der eingesetzten Bauteile, Vorschriften und Vorgaben der Ausschreibung zu ermöglichen. Maßgebliche Montagen sind durch den AN mindestens 5 Werktage vor Ausführung bekannt zu geben. Für die Montage von Bauteilen und Komponenten auf der Baustelle ist die Freigabe des AG erforder- lich. 3.27.3 Abnahme Für die gesamte Leistung wird eine förmliche Abnahme gemäß VOB vereinbart. Fol- gende Maßnahmen müssen vor der förmlichen Abnahme durchgeführt, abgeschlos- sen und bescheinigt werden bzw. Unterlagen vorgelegt werden:
- Komplette Funktionsprüfung und abgeschlossener Probebetrieb
- Inbetriebnahme und erfolgreicher, störungsfreier Probebetrieb
- Einweisung und Schulung des Personals
- komplette Dokumentation Die förmliche Abnahme aller Lieferungen und Leistungen kann unmittelbar nach er- folgreicher Beendigung des Probetriebes mit 14 Tagen Vorlauf schriftlich beantragt werden, wenn der AN der Auffassung ist, dass er seine Bau- und Montageleistungen vollständig erbracht hat. Die Abnahme erfolgt durch den AN grundsätzlich nur bei vollständig vorliegender und geprüfter Dokumentation (Abnahmeprotokolle, Nach- weise, Genehmigungen, Aufmaße usw.).
3.28 Schulung und Einweisung Die Durchführung der Schulung und Einweisung des Personals ist Voraussetzung für die Beantragung der förmlichen Abnahme. Sie setzt sich zusammen aus einer Ein- weisung im Zuge der Inbetriebnahme und einer Einweisung nach Abschluss und Op- timierung der Prozesse. Die Schulung muss die eingesetzten Komponenten der maschinen- und elektrotech- nischen Teile der Anlage berücksichtigen. Anlagenbezogene Funktionen und Anwen- dungen sind eingehend abzuhandeln. Es ist schwerpunktmäßig auf die in der betrieb- lichen Praxis vorkommenden Arbeiten wie
- Wartung
- Kontrollen und Einstellungen
- Sicherheitsfunktionen
- Systematisches Störungs- und Notfallmanagement
- Instandsetzungen und Reparaturen mit anschließender Einstellung und Wie- derinbetriebnahme einzugehen.
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Nach der Schulung ist das Bedien- und Wartungspersonal vor Ort in die stahlwasser- baulichen Ausrüstungen und die maschinentechnischen Anlagen ausführlich einzu- weisen. Die Schulung und Einweisung müssen das Schleusenpersonal in die Lage versetzen, die Anlage in allen Bedienarten und –stellen sicher zu bedienen und alle Inspektions-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den entsprechenden Anla- genteilen fachgerecht durchführen zu können. Die Schulungs- und Einweisungsinhalte und der spezifizierte Ablauf sind frühzeitig vorab mit dem AG abzustimmen. Über die Inhalte ist den Teilnehmern jeweils ein schriftliches Manuskript auszuhändigen. Alle Schulungen und Einweisungen sind mit Datum, Teilnehmer und Thematik nachzuweisen. Eine Wiederholungsschulung ist in Abstimmung mit dem AG rd. 8 Wochen nach der Erstschulung vorgesehen und zu kalkulieren.
3.29 Sicherheits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit Dem AN wird das Baufeld (gesamter Baustellenbereich incl. der Baustelleneinrich- tungs- und Lagerflächen) für die Dauer der Maßnahme vom AG übergeben. Der ein- gezäunte Baustellenbereich geht in seine Zuständigkeit über. Der AN ist vollumfäng- lich verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitssi- cherheit und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Bauherrenseits wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Si- GeKo) eingesetzt. Dieser wird nach Vorlage des detaillierten Bauzeitenplanes (sh. Pkt. 3.18) einen SiGe-Plan gemäß der Baustellenverordnung aufstellen. Der SiGeKo wird zu Beginn der Arbeiten das Führungspersonal des AN unterweisen und die Ab- wicklung der Baumaßnahme begleiten. Über diese Unterweisung wird ein Protokoll angefertigt und ist durch Unterschrift der Beschäftigten zu bestätigen. Dem AG bleibt darüber hinaus vorbehalten, bei gravierenden Verstößen gegen die UVV auf Kosten des AN entsprechende Maßnahmen zu ergreifen einschl. die Einstellung der Arbeiten zu verlangen. Bei der Durchführung dieser Maßnahme fallen gefährliche Arbeiten im Sinne der Bau- stellenverordnung an. Folgende Punkte sind bei diesen Arbeiten deshalb besonders zu berücksichtigen:
- Bauarbeiten am und im Wasser
- Taucherarbeiten
- Rettungsplan
- Notfallversorgung
- Bereithalten von Erste-Hilfe-Materialien und Rettungsgerätschaften
- Fluchtwege
- Zugänge (möglichst leicht, ggf. mehrere) Der AN hat sämtliche Anlagen, Leitungen und zu erhaltende Bestandsbebauungen gegen Beschädigungen zu sichern und zu schützen. Die hierfür erforderlichen Maß- nahmen werden dem AN nicht gesondert vergütet, sondern sind durch den AN in die jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses mit einzurechnen. Das auf der Baustelle eingesetzte Personal muss alle erforderlichen arbeitsmedizini- schen Untersuchungen dem SiGeKo auf Anfrage vorweisen. Die vorgenannten Mitwirkungsleistungen und Leistungen des AN sind durch den AN in die Baustellengemeinkostenumlage mit einzukalkulieren. Es erfolgt darüber hinaus keine gesonderte Vergütung.
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3.30 Risikobeurteilung und CE-Kennzeichen Der AN hat auf Grundlage der vom AG erstellten planungsbegleitenden Risikobeur- teilung selber eine Risikobeurteilung nach DIN EN 12100 für die Teilanlage "beweg- licher Verschlusskörper" zu erstellen und zu dokumentieren. Das Ergebnis seiner Risikobeurteilung hat in die Fertigungsplanung einzufließen. Der AN liefert abschließend eine Einbauerklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für diese Teilanlage.
3.31 Erschwernis für Wartungs- und Reparaturarbeiten Im Falle von dringend erforderlichen Wartungsarbeiten des bestehenden Binnen- hauptes durch den AG bzw. durch beauftragte Dritte, muss der AN dem AG die Mög- lichkeit geben, diese Wartungsarbeiten nach Abstimmung zwischen AG und AN am Binnenhaupt durchführen zu können. Der AN muss den Wartungsfirmen des AG (Per- sonal und Geräte) hierfür Zugang zum Binnenhaupt und Raum zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten verschaffen und ermöglichen.
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- Elektro- und MSR-Technik (Mess-, Steuer- und Regeltechnik)
4.1 Elektrotechnik / Steuerungstechnik Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erneuerung der bestehenden Antriebs- Steuerungs- und Elektrotechnik (EMSR-Technik) des Binnenhauptes (BH) und die Erweiterung der Anlagentechnik im bestehendem Außenhaupt (AH) der Seeschleuse Papenburg einschl. aller Nebenarbeiten.
Der Liefer- und Leistungsumfang ist in dem mitgeltenden Leistungsverzeichnis fest- gelegt und gegliedert. In jedem Fall sind die Baubeschreibung sowie die weiteren Unterlagen aus der Anlage zum LV zur Elektrotechnik/ Steuerungstechnik zur Reali- sierung einer betriebsfertigen Anlage kalkulatorisch vollständig zu erfassen.
Die elektrotechnischen Anlagen umfassen die Energieeinspeisung, die Energiever- sorgung und die steuerungstechnischen Anlagenteile zum sicheren und wirtschaftli- chen Betrieb der Schleuse. Die elektrotechnischen Anlagen mit allen Bestandteilen sind so zu errichten, dass der Endzustand den Auflagen und Anforderungen, die für eine CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung gelten, entspricht.
Besonderer Wert ist auf eine übersichtliche, wartungsfreundliche, energiesparende und leicht zu bedienende Konstruktion zu legen (sh. Anlage 5.6 EMSR Technik).
Bei der Auswahl der Geräte ist großer Wert auf eine lange Verfügbarkeit, Zuverläs- sigkeit und Kompatibilität zu den weiterhin bestehenden Systemen zu legen. Aus Gründen der Ersatzteilhaltung und Anlagenverfügbarkeit werden möglichst typgleiche Komponenten wie im Außenhaupt eingesetzt.
Der Liefer- und Leistungsumfang umfasst:
• Der Aufbau der Energieversorgung wird gemäß Leistungsbeschreibung (LB) und Leistungsverzeichnis (LV) im neuen Maschinenhaus BH vorgesehen.
• Erneuerung der zentralen Prozessleittechnik als „Kompaktsystem“ für Datenerfas- sung, Prozessführung, Prozessvisualisierung und -Bedienung, Datenarchivierung, Fernalarmierung, Gangliniendarstellung, Berichtsausgabe, integrierter Fern- wirktechnik, Wartungsmanagement, Datenexport, etc.
• Die vorhandene Messtechnik räumlich abgesetzter Einrichtungen (z.B. Fluidan- lage, Baggergeräte, Pumpwerk am Ems-Seitenkanal) werden über WAGO-Con- troller erfasst und über Fernwirkstationen auf Basis GPRS in die neue Leittechnik eingebunden. Dort werden die Daten in einer SQL-Datenbank gespeichert, in Ganglinien dargestellt und als Berichten für übergeordnete Behörden ausgegeben.
• Erweiterung und Erneuerung der Steuerungs- und Antriebstechnik der Schleusen- anlage. Die neue Anlage wird im neu errichteten Maschinenhaus auf der Ostseite der Schleusenanlage aufgebaut. Der Aufbau der Neuanlage erfolgt vor Außerbe- triebnahme und Rückbau der vorhandenen Schleusenanlagenteile BH, um die Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten.
• Der Antrieb des Schiebetors AH wird durch ein neues System ersetzt. Dies um- fasst den Antrieb mittels einer elektromechanischen Seilwinde mit allen Nebenan- trieben. Die für den Betrieb erforderlichen Schaltanlagen werden in neuen Be- triebsräumen installiert.
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• Es wird eine Schlickspülanlage installiert. Diese umfasst eine Jetwasserpumpe, Absperrventile und eine Druckmessung. Die für den Betrieb erforderlichen Schalt- anlagen werden in den Betriebsräumen installiert.
• Für die Versorgung der Maschinenteile mit Schmierstoffen ist eine zentrale Schmieranlage vorgesehen, die u.a. auch an die SPS (speicherprogrammierbare Steuerung), anzuschließen ist, so dass die erforderlichen Schmierintervalle auto- matisiert selbständig ausgeführt werden können.
• Erweiterung und Aufbau der neuen Steuerungs- und Leittechnik für die oben ge- nannten Anlagenteile auf Basis ProfiNet / TCP/IP.
• Der Leitstand und die Zentral-SPS befinden sich im Schleusengebäude auf der Ostseite der Schleusenkammer. Die Steuerungstechnik BH wird über LWL an die vorhandene Zentral-SPS angebunden.
• Alle für die Erneuerung vorgesehenen Anlagenteile sind zu liefern, zu montieren, anzuschließen und in Betrieb zu nehmen.
• Alle neuen einzubringenden Kabel sind muffenfrei und durchgehend zu liefern, zu verlegen und betriebsfertig anzuschließen.
• Alle alten demontierten und nicht mehr notwendigen Anlagenteile sind außer Be- trieb zu nehmen, abzuklemmen, zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen (mit Entsorgungsnachweis). Kabel und Leitungen werden transportfähig gesam- melt (z.B. Gitterboxen) zur weiteren Verwendung an den AG übergeben.
4.2 Vorschriften und technische Regelwerke Es gelten für die beauftragten Leistungen die einschlägigen Vorschriften, Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, jeweils neueste Fassung, bis zum Zeitpunkt der Abnahme.
Zusätzlich zu den in Abschnitt 5 aufgeführten Vorschriften sind insbesondere zu be- achten:
• Die einschlägigen DIN und EN-Normen sowie das VDE Vorschriftenwerk, insbe- sondere DIN VDE 0100 und DIN EN 60204-1
• Blitzschutz DIN EN IEC 62305:2025, VDE 0185, Erdungsanlagen VDE 0141, Po- tentialausgleich DIN VDE 0100-410
• DIN 19704 Teil 1 bis 3 Stahlwasserbauten
• Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Wasserbau (ZTV-W), für die elekt- rische Ausrüstung von Stahlwasserbauten (Leistungsbereich 216/2)
• Technische Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Verteilungsnetzbetrei- bers (VNB)
• Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (auch der Seeberufs- genossenschaft) und des Gemeindeunfallversicherungsverbandes, insbesondere BGV A3
• Arbeitsstättenrichtlinien
• VdS – Richtlinien
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4.3 Konstruktion 4.3.1 Begriffsbestimmung Material
Es ist nur neues Material zu verwenden, das sich in gebrauchsfertigem, einwand- freiem Zustand befindet und den einschlägigen Vorschriften und Normen und dem Stand der Technik entspricht. Entsprechende Nachweise sind dem AG vor Ausferti- gung bzw. Fertigung zu übergeben.
Die Ausführung muss, auch wenn nicht ausdrücklich erwähnt, den jeweiligen Raum- verhältnissen angepasst sein. Alle Materialien sind vor Bestellung vom Auftraggeber zu genehmigen. Aus Gründen der Ersatzteilhaltung und Anlagenverfügbarkeit werden möglichst typgleiche Komponenten wie im Außenhaupt eingesetzt.
Anschließen
Unter Anschließen ist das betriebsfertige elektrische Anschließen eines Geräts oder Anlagenteils zu verstehen, einschließlich der erforderlichen Kleinmaterialien wie Ka- belschuhe, Zugentlastungen, Einführungen und (EMV)-Kabelverschraubungen, Schutzschläuche mit geeigneten Anschlüssen und dergleichen.
Montieren
Betriebsfertig montiert heißt, voll funktionsfähig und bereit, störungsfrei in Betrieb ge- nommen zu werden. Sämtliche Geräte und Anlagenteile müssen dazu vollständig überprüft und eingestellt sein.
Zur betriebsfertigen Montage gehört die vorschriftsmäßige Befestigung des geliefer- ten Materials sowie das Anschließen sämtlicher Leitungen, Einsetzen der Zubehör- teile und deren Überprüfung auf einwandfreie Funktion mit allen erforderlichen Befes- tigungsteilen, Abzweig-, Kleinmaterialien wie Schrauben, Schellen, Kabelbahnen usw., die Konservierung vor dem Anbringen sowie die Ausbesserung der Konservie- rung nach dem Anbringen.
Spannungen
Die Netzspannung (Niederspannung) wird grundsätzlich als AC 3 x 400/230V 50Hz ausgeführt, als Netzform wird das TN-S – System eingesetzt.
Steuer- und Meldespannungen werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber zwi- schen den folgenden Spannungsreihen ausgewählt: AC 230/115/48/24V 50Hz bzw. DC 110/48/24V.
Die Steuerspannung für die SPS und deren Signalbaugruppen beträgt 24V DC.
Netzanschlüsse werden 3-phasig für AC 400V ausgeführt. Die Phasenfolge wird grundsätzlich als Rechtsdrehfeld ausgeführt (L1, L2, L3), Anpassungen der Phasen- folge zur Drehrichtungsanpassung werden stets am Antriebs-Klemmbrett vorgenom- men.
Die Primärspannung von Steuertrafos beträgt AC 400V. Es sind primärseitige Anzap- fungen für ± 5v.H. der Nennspannung vorzunehmen.
Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
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Zur Aufrechterhaltung der Steuerungs-, Automatisierungs- und Kommunikationstech- nik bei Unterbrechung der Energieversorgung (AC 400 V) werden USV-Anlagen für die Kleinspannung DC 24 V mit zugehörigen Energiespeichern eingesetzt. Status- meldungen der USV-Anlagen werden auf die SPS aufgeschaltet und auf das Leitsys- tem aufgeschaltet. Die USV-Module werden in den Schaltschränken installiert.
Die Autonomiezeit für die USV-Versorgung der DC 24 V-Kreise muss einen Zeitraum von mindestens 10 Minuten betragen, der Pufferbetrieb wird am Leitsystem ange- zeigt.
4.3.2 CAD-Projektierung Die Anlagendokumentation wird auf einem leitungsfähigen CAD-Programm (z.B. E- PLAN, V2.8.3) erstellt. Pläne werden in revidierter Ausführung als Projektdatei (Ar- chiv) und in Papierform ausgeliefert.
Für Servicezwecke werden einheitliche Standards gefordert. Bezeichnungssystem und Strukturkennzeichen für das neue BHPT werden identisch zur Ausführung AHPT verwendet bzw. erweitert. Die bestehenden Strukturkennzeichen der Bestandsanla- gen (AHPT) werden bei der CAD-Projektierung übernommen und fortgeschrieben.
Die Stromlaufpläne für das AHPT werden im Auftragsfall vom AG in Papierform zur Verfügung gestellt. Alle erforderlichen Änderungen und Erweiterungen der Bestands- pläne werden vom AN im CAD-System projektiert in die Bestandspläne aufgenom- men.
Die Dokumentation aller Einzelanlagen umfasst:
Deckblatt, Spezifikation und Anforderungsdokumente, Inhaltverzeichnis, Schalt- schrankaufbauplan, Schaltkreisdokumente, Artikelstücklisten, Klemmenpläne, Kabel- übersicht, Kabelpläne, Erläuternde Dokumente, Versand-, Lager- und Transportdo- kumente, Genehmigungsdokumente, Datenblätter, Handbücher, Technische Be- richte, Normen und Richtlinien, Fließschemata, Funktionsbeschreibungen, Funktions- schaltpläne, Signalbeschreibungen, Einstellwertdokumentation, Softwarespezifische Dokumente, Materiallisten, Teilelisten, Funktionslisten, Qualitätsmanagement, Si- cherheitstechnische Dokumente, Validierungsdokumente für Sicherheitstechnik, Funktionsnachweise, Konstruktionszeichnungen, Nachweise / Protokolle Schutz- maßnahmen, Thermischer Lastnachweis, Verschleißteillisten.
Die Dokumentationsunterlagen werden in mehrfacher Ausführung, gegliedert in Abschnitten und abgeheftet in DIN A4-Ordnern ausgeliefert. Die Stromlaufpläne, Pflichtenheft, SPS-Pro- gramm, Parameterlisten etc. werden im Original, als Archivdatei, in Papierform im Dateiformat "pdf" au Datenträger ausgeliefert.
4.3.3 Gehäuse / Schaltschrankaufbau Es kommen stahlblechgekapselte Schaltanlagenfelder in anreihbarer, erweiterbarer Ausführung für Innenraumaufstellung zu Ausführung.
Die Schränke bestehen aus verwindungssteifem Profilrahmen mit Befestigungen zum einfachen Anbringen von Seitenwänden, Rückwand, Dach und Türen. Ausführung mit einheitlichem Verschlusssystem und Profilhalbzylinder-Türverschluss, an mindestens zwei Punkten schließend.
Die Schaltschränke werden mit Korrosionsschutz und zweifachem Deckanstrich ausgeführt. Farbton der Schaltschränke: RAL 7035 Struktur, Montageplatte verzinkt.
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Alle Schaltschränke werden in frontbündiger Wandaufstellung für Reihen- oder Eckmontage ausgeführt. Es wird ein einheitliches Schaltschranksystem für alle Schaltfelder vorgesehen.
Schaltschränke in stahlgekapselter Ausführung müssen folgende Blechdicken haben:
- Gerüstteile aus 2,5 mm dicken Stahlblechprofilen mit umlaufenden Lochreihen
- Umhüllungsteile sowie Türen aus 2 mm dickem Stahlblech
Gerüstteile, Dachbleche und Rückwände sind in sendzimirverzinkten Stahlblechen (Bandverzinkung) zu fertigen. Türen, Seitenwände und Blenden sind in lackiertem Stahlblech auszuführen. Alle Gerüstteile sind miteinander zu verschrauben. Verklei- dungsteile sind mit gewindeformenden Schrauben am Gerüst zu befestigen.
Klemmleisten werden so angeordnet, dass ein ungehinderter Zugang für Anschlussarbeiten oder Störungssuche jederzeit möglich ist.
Befestigungs- und Verbindungsmaterialien sind so auszuwählen, dass elektrochemische Reaktionen unbedingt vermieden werden. Bedenken müssen unverzüglich dem AG bzw. dessen Bauleitung angezeigt werden.
Zur Vermeidung von Korrosion werden alle Schnittflächen an Bohrungen und Ausschnitten in der Schaltschranktür für z. B. Bedien-, Melde- und Anzeigegeräte vor der Gerätemontage mit entsprechendem Lack nachbehandelt.
Im Freien oder in Räumen, die vom Auftraggeber als nass bezeichnet sind, sind Ge- häuse aus korrosionsbeständigen Werkstoffen wie nichtrostendem Stahl, Aluminium oder Polyester zu verwenden.
Für zusätzliche Bestückungen ist in den Gehäusen 20 v.H. Platzreserve vorzusehen.
Kabel und Leitungen sind bei Schaltschränken, Verteilungen und gekapselten elektri- schen Betriebsmitteln von unten einzuführen.
Schaltschränke sind mit einem Wandabstand von etwa 50 mm auf Stahlprofilrahmen (Grundrahmen) von etwa 200 mm Höhe aufzustellen.
Die Schaltschrankaußenwände dürfen nicht zur Befestigung von Geräten durchbohrt werden.
Der Öffnungswinkel von Türen soll mindesten 95° betragen.
Insbesondere bei Außenaufstellung und bei extremen Temperaturschwankungen sind Kondensatabläufe vorzusehen.
Alle Gehäuse, die nicht klar erkennen lassen, dass sie elektrische Betriebsmittel ent- halten, müssen mit einem Blitzpfeil auf gelbem Grund in schwarzem Dreieck gekenn- zeichnet werden, dargestellt in Übereinstimmung mit dem graphischen Symbol 417- IEC-5036, die Form in Übereinstimmung mit Symbol 13 von ISO 3864, „Sicherheits- farben und Sicherheitszeichen“.
Schwenkrahmen in Schaltschränken sind nicht zulässig.
Alle Einspeisungen werden mit Überspannungsschutz und Hauptschalter ausgerüs- tet.
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4.3.4 Schaltfelder Die Schränke stehen frei im Raum oder an der Wand und werden auf einem Funda- mentrahmen montiert.
Ab einer Schaltschrankbreite von 1000 mm sind die Schaltschränke mit 2 Türen aus- zuführen. Die Höhe der Schaltschränke beträgt max. 2000 mm (ohne Sockel).
Als Schutzart ist, soweit nicht anders gefordert, mind. IP 54 vorzusehen.
Die Schaltfelder sind aus Stahlblech in Gehäusebauform mit oberer Abdeckung, so- wie mit seitlichen und rückseitigen Wänden auszuführen.
Die seitlichen Abschlusswände der Verteilung müssen für Erweiterungen demontier- bar sein.
Die Felder sind frontseitig mit Türen zu versehen. Verschraubte Blenden sind nicht zulässig. Beim Einbau von Geräten in Türen ist für ausreichende Stabilität der Türen zu sorgen.
Türen von Niederspannungs-Schaltanlagen, Steuerschränken usw. erhalten Schwenkhebel-Verschlüsse für Profilhalbzylinder.
In jedem Feld ist für die ankommenden und abgehenden Kabel mindestens ein in der Höhe verstellbares Kabelhalteeisen vorzusehen.
Der Kabelanschlussraum muss hinsichtlich Biegeradien etc. ausreichend bemessen werden.
Der maximale Abstand der Kabelbefestigungspunkte darf 0,5 m betragen. Gegebe- nenfalls ist die Anzahl der Kabelhalteeisen entsprechend zu erhöhen.
Unterschiedliche Sammelschienensysteme in einem Feld sind gegeneinander zu schotten.
Gleiches gilt für unterschiedliche Stromsysteme in einem Feld (z. B. Gleichspannung, Fernmeldetechnik, Zentrale Leittechnik).
Sofern die thermischen Verhältnisse in den Feldern Maßnahmen zur Wärmeableitung erfordern (Abluftventilatoren, Lüftungsschlitze, Klimageräte, etc.) gehören diese zur Leistung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anlagen in geschlossenen Räumen aufgestellt werden.
Die Wärmebelastung der Felder ist gemäß VDE 0660, Teil 500 unter Berücksichtigung der Aufstellungsart zu berücksichtigen. Falls erforderlich, sind geeignete Klimatisierungsmaßnahmen vorgesehen. Für die Auslegung und Berechnung von Klimatisierungseinrichtungen wird eine Umgebungstemperatur von max. 30 °C und eine SK-Innentemperatur von 45 °C zugrunde gelegt. Ein thermischer Lastnachweis wird vom AN auf Anforderung des Auftraggebers kostenlos erbracht.
In den Feldern ist für die Nachrüstung von Kabeln und Leitungen ein auch im Betrieb zugänglicher Kabelhochführungsraum (z. B. Kabelkanal) über die gesamte Feldhöhe vorzusehen.
Leistungsschaltgeräte, wie Leistungsschalter, Erder, NH-Lasttrenner, Steuer- und Messstellen-Umschalter, müssen bei geschlossener Tür bedienbar sein.
Handbetätigte Steuereinrichtungen werden nicht höher als 1.600 mm installiert.
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Wartung, Einbau und Austausch sämtlicher Bauteile ist ohne Behinderungen von vorne möglich. Alle spannungsführenden Teile werden gemäß DGUV V3 berührungssicher abgedeckt.
Bereiche, die nach Abschalten der Versorgung über den Hauptschalter oder Not-Aus- Einrichtungen Spannung führen, sind mit entsprechenden Hinweisschildern zu kennzeichnen. Es gelten die Bestimmungen der DGUV / UVV.
Die PEN-, PE- und N-Schiene sind so auszuführen, dass je Abgang ein PEN, PE- und ein N-Leiter aufgelegt werden können. Die entsprechenden Anschlussmaterialien sind zu montieren.
Die Sammelschienen sind für Erweiterungen vorzubereiten. An den Sammelschie- nen- Enden sind entsprechende Bohrungen anzubringen.
Die Schaltschränke sind durch geeignete Maßnahmen gegen Kippen / Umfallen zu sichern, die Felder werden mit dem Fußboden bzw. dem Aufstellrahmen des Monta- gebodens und – falls erforderlich - auch mit der Wand zu verschrauben.
4.3.5 EMV-Verträglichkeit Alle Schaltschränke, Schaltgeräte, Kabel und Leitungen sind bei der Projektierung hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) zu prüfen und so auszule- gen, dass keine Einflüsse zu Funktionsstörungen der Anlage führen können.
Zur Gewährleistung des EMV-Schutzes werden verzinkte Montageplatten und ggf. Abschirmkäfige aus gelochtem Blech montiert.
Besonders wird hier auf die laufenden Radaranlagen von den in der Schleuse befind- lichen Schiffen hingewiesen.
4.3.6 Farbgestaltung / Farbkonzept Für die Schaltschränke ist ein Farbkonzept zu erstellen und mit dem AG abzustim- men.
4.3.7 Geräte Für alle gelieferten Geräte sind vom Auftragnehmer vor Abnahme entsprechende Konformitätserklärungen bzw. EG-Baumusterbescheinigungen vorzulegen und in die Dokumentationsunterlagen aufzunehmen.
Die Herstellerhinweise bezüglich Gebrauchslage, Mindestabstand, elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV), Brand- und Arbeitsschutz sind bei der Ausführung zwingend zu beachten!
Sämtliche Geräte sind so anzuordnen, dass ein Austausch ohne Ausbau anderer Ge- räte möglich ist.
Not-Aus bzw. Not-Halt-Kreise werden grundsätzlich hardwaremäßig mit dafür zugelassenen Schaltgeräten gemäß VDE 0113 / EN 60 204 ausgeführt. Not-Aus- Schaltungen über Standard-SPS sind grundsätzlich nicht erlaubt!
Einstellmöglichkeiten an Geräten müssen während des Betriebes bedient werden können (z. B. Thermische Überstromauslöser und Kurzschlussschnellauslöser). Für gleichartige Geräte sind einheitliche Fabrikate zu verwenden.
Der Berührungsschutz, als Fingersicherheit, ist für alle Geräte nach DGUV V3 / UVV auszuführen.
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Abdeckplatten müssen ohne Entfernen von Sicherungen oder sonstigen Geräteteilen, sowie ohne Abnehmen äußerer Türen abgenommen werden können.
Abdeckungen dürfen nicht größer als 0,4 m² sein. Sie sind mit unverlierbaren Befes- tigungen zu versehen.
Alle induktiven Verbraucher müssen mit Freilaufdioden oder Varistoren beschaltet sein.
Schütze, Relais und sonstige elektromagnetischen Bauteile müssen aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit direkt an den Magnetspulen mit geeigneten Überspannungsschutzeinrichtungen beschaltet werden!
Es sind ausnahmslos zugelassene Betriebsmittel, d. h. Geräte, Aggregate und sons- tige Materialien von Firmen einzusetzen, bei denen eine problemlose Ersatzteilbe- schaffung gewährleistet ist.
Bei der Projektierung ist besonderer Wert auf Einheitlichkeit zu legen, d.h. es sind möglichst wenig unterschiedliche Fabrikate, Typen und Größen von elektrischen Be- triebsmitteln einzusetzen.
Die in der Bestellung genannten Fabrikate und Typen sind für die Ausführung verbindlich. Abweichende Fabrikate und Typen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Planungsbüro oder den Auftraggeber verwendet werden.
4.3.8 Meldeleuchten / Befehlsgeräte Leuchtmelder werden, soweit nicht anders beschrieben, mit Lampenprüfdioden und entsprechenden farbigen Leuchtdioden (LED) ausgestattet; die Melde- und Lampen- spannung beträgt DC 24 V.
Die Anordnung einzelner Geräte, Einbauteile etc. wird so gewählt, dass die Bedienung der Anlage ungehindert möglich ist und dass evtl. Reparaturen ohne Schwierigkeiten durchgeführt werden können. Komponenten einzelner Funktionsgruppen sind möglichst räumlich zusammenzufassen.
Handbetätigte Steuereinrichtungen werden nicht höher als 1.600 mm installiert.
Meldeleuchten, Taster, Wahlschalter als Knebelschalter, sowie Schlüsselschalter, sind als Rundgeräte Größe 22 mm in IP 65 auszuführen.
Alle Melde- und Befehlsgeräte sind mit Beschriftungsträger inkl. Beschriftung (Ma- schinebeschriftung) auszuführen.
Je Schaltschrankkombination ist min. eine Störungsleuchte (Blinklicht), Hupe/Sum- mer ein Quittierungstaster und ein Lampentest-Taster, vorzusehen.
Bei der Anordnung der Bediengeräte ist auf eine übersichtliche und sinnvolle Anord- nung zu achten, so dass eine einfache und sichere Vor-Ort-Bedienung gewährleistet ist. Komponenten einzelner Funktionsgruppen sind möglichst räumlich zusammenzufassen.
Bei der Kennzeichnung von Tastern und Leuchtmeldern sind die nachfolgend aufge- führten Kennfarben nach IEC 73 einzuhalten.
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Tabelle: Farben für Druckknöpfe
| Farbe | Information | Bedeutung |
|---|---|---|
| Rot | Handeln im Gefahrenfall Stopp (Halt) oder Aus | Not-Halt. Alles ausschalten. Stoppen eines Motors, von Maschinenteilen |
| Grün | Start oder Ein | Alles einschalten. Starten eines Mo- tors, von Maschinenteilen |
Tabelle: Farben für Signalisierung und Alarmierung
| Farbe | Information | Bedeutung |
|---|---|---|
| Rot | Gefahr | Alarm, Notsituation, Notabschaltung |
| Gelb | Störung | Warnung, Abweichung von Normal- werten |
| Grün | sicherer Betriebszu- stand | Betriebsbereitschaft. Normalzustand |
| Blau | spezieller Charakter | spezielle Information, die durch Rot, Gelb, Grün nicht erfasst ist, z.B. Stel- lung von Wahlschaltern, Fern- Hand/Automatik, zentral/ örtlich |
| Blinken | nicht quittiert, in Bewegung | |
| Daueran- zeige | quittiert, stabiler Zustand |
4.3.9 Elektronische Steuerungen / Frequenzumformer Die SPS-Baugruppen sind so anzuordnen, dass ein ungestörter Betrieb gewährleistet ist. Für Einbaulage und EMV-gerechte Montage sind die Herstellervorschriften zwin- gend beachten. Frequenzumformer sind so einzubauen, gegebenenfalls mit EMV gerechter Tren- nung, dass andere Bauteile nicht in Ihren Betrieb gestört werden. Es ist eine EMV gerechte Verkabelung und Verdrahtung zu erstellen. Die Herstellervorgaben sind um- zusetzen. 4.3.10 Schaltschrankheizung/ -kühlung und Schaltschrankbeleuchtung Jeder Schaltschrank ist mit einer Schaltschrankbeleuchtung mit Türkontakt und inte- grierter Steckdose auszurüsten. Die Steckdose muss auch bei geschlossener Tür in Funktion bleiben.
In jedem Schaltschrank ist eine thermostat- / hygrostatgeregelte Schaltschrankhei- zung zur Verhinderung von Kondensation einzubauen. Bei Bedarf sind Kühlgeräte oder Lüfter vorzusehen. Für die Auswahl sind Wärmelastberechnungen für jeden Schaltschrank vorzunehmen.
Für die Auslegung und Berechnung von Klimatisierungseinrichtungen wird eine Umgebungstemperatur von max. 30 °C und eine SK-Innentemperatur von 45 °C
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zugrunde gelegt. Ein thermischer Lastnachweis wird vom AN auf Anforderung des Auftraggebers kostenlos erbracht.
4.3.11 Dichtungsheizung Die Dichtungsschleifflächen werden jeweils über mehrere selbstregulierende Heiz- bänder beheizt. Die Dichtungsheizungen müssen Seewasser-, witterungs- und UV- beständig ausgeführt werden. Hierzu werden an den Betoneinbauteilen, den Ni- schenarmierungen, rückseitig Heizkanäle angeschweißt, in welche dann die Heizka- bel eingelegt werden. Der Anschluss der Heizkabel erfolgt über jeweils einen im obe- ren Bereich der Nischenarmierung angebrachten Anschlusskasten, welcher von oben zugänglich ist. Die Heizung wird von der SPS, abhängig von der Außentemperatur, bei Bedarf zu- oder abgeschaltet. Im Falle eines Notstrombetriebes werden sämtliche Heizungen abgeschaltet.
4.3.12 Abgänge Externe Geräte / Betriebsmittel werden grundsätzlich über Klemmleisten in die Steu- erungstechnik eingebunden, ein direkter Kabelanschluss auf Geräte im Schalt- schrank ist nicht gestattet.
Der Schutzleiter ist über Schutzleiterklemmen, der Neutralleiter über Neutralleiter- Trennklemmen zu führen. Diese Klemmen sind auf der gleichen Schiene wie die Ab- gangsklemmen zu montieren und den einzelnen Stromkreisen direkt zuzuordnen.
Die Verbindungen von den Sammelschienen zu den NH-Lasttrennern und von dort zu den Abgangsklemmen sind kurzschlussfest für den Nennstrom des Lasttrenners auszulegen.
Die Verbindung von den Schaltgeräten zu den Klemmen erfolgt bei Sicherungslastt- rennern Größe NH 00 mit Kabeln, größer NH 00 mit Kabeln oder Cu-Schienen.
Der Spannungsabfall ist zu berücksichtigen und auf einen gemäß VDE zulässigen Wert zu begrenzen, der für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich ist.
Stromsignale 0/4...20 mA werden grundsätzlich über (Speise-) Trennverstärker ent- koppelt.
4.3.13 Kabelanschlussraum Der Kabelanschlussraum der Einspeisefelder ist so zu bemessen, dass die für die Einspeisefelder spezifizierten Kabel problemlos angeschlossen werden können. Die erforderlichen Anschlusslaschen gehören zur Leistung.
Der Kabelanschlussraum muss hinsichtlich Biegeradien etc. ausreichend bemessen werden.
4.3.14 Leistungs-, Leitungsschutzschalter, Leistungstrenner, Erdungsschalter Alle Anlagen sind grundsätzlich schmelzsicherungslos aufzubauen. Es sind, mit Schnell ein und Schnellausschaltung ausgestattete und entsprechend Prüfzyklus P2 nach VDE 0157 geprüfte Schalter einzusetzen. Die Schalter erhalten einstellbare Überstrom- und Kurzschluss- Schnellauslöser.
Soweit keine anderen Angaben gemacht sind, sind die Auslöser entsprechend Nennstrom des Schalters zu dimensionieren.
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Leistungsschalter sind als Kompaktschalter auszuführen und müssen dann folgende Mindestbedingungen erfüllen:
• sämtliche Hilfseinrichtungen, wie Endschalter, Auslösespulen, sind direkt auf Klemmen, am Schalter anschließbar, • keine hinaushängenden Drähte, • sämtliche Hilfseinrichtungen, wie Endschalter, Auslösespulen, einzeln, d. h. ohne Aufschrauben des Schalters, kontrollierbar und austauschbar. Leitungsschutzschalter werden gem. DIN VDE 0100-430 für Industrieanlagen mit ei- nem Abschaltvermögen von mindestens 10 kA ausgeführt.
Alle Leistungsschalter, Motorschutzschalter, Leitungsschutzschalter und Sicherungs- Lasttrennschalter sind mit Hilfsschalter auszurüsten, diese werden auf die SPS auf- geschaltet und in der Leittechnik dargestellt. Ausgelöste Schalter sind über Störmel- dungen anzuzeigen.
Störmeldungen und sicherheitsrelevante Signale werden grundsätzlich fehlersicher nach dem Ruhestromprinzip ausgeführt, d.h. Signal 1 = fehlerfrei / iO.
4.3.15 Fehlerstromschutzeinrichtungen Für Beleuchtungs-, Steckdosen- und Heizungsstromkreise sowie für im Wasser be- triebene elektrische Betriebsmittel mit einer Bemessungsspannung von > 50V AC sind Fehlerstromschutzeinrichtungen vorzusehen.
Für Außensteckdosen sind ebenfalls Fehlerstromschutzeinrichtungen vorzusehen. Fehlerstromschutzeinrichtungen sind mit Hilfskontakten auszurüsten. Die Stellungen der Schalter sind in die Steuerung aufzunehmen und in der Leittechnik darzustellen. Ausgelöste Schalter sind über Störmeldungen anzuzeigen.
4.3.16 Befestigung Im Freien oder in Kabelschächten dürfen alle Geräte und Halterungen nur mit Mes- singschrauben oder Schrauben aus nichtrostendem Stahl (1.4571 / V4A) befestigt werden.
Montagematerial und Aufbauteile aus Stahl, z. B. Grundrahmen Tragschienen werden feuerverzinkt oder aus nichtkorrodierendem Werkstoff ausgeführt.
Die Befestigung der Bezeichnungsschilder darf nicht durch Kleben, sondern muss mechanisch erfolgen.
Befestigungselemente sind grundsätzlich so auszuwählen, dass keine elektrolyti- schen Elementenbildungen entstehen, die Korrosionsschäden verursachen!
4.3.17 Gerätekennzeichnung Elektrische Betriebsmittel sowie deren Einbauplätze in Schaltschränken und Vertei- lungen, sind entsprechend den Schaltungsunterlagen mit dauerhafter Kennzeichnung (Kurzzeichen) zu versehen. Die Kennzeichnung ist UV-beständig auszuführen.
Alle Beschriftungen müssen den Kennzeichnungen im Stromlaufplan entsprechen.
Die Verdrahtungs-, Kabel- und Leitungsadern in Schaltschränken und Gehäusen sind an allen elektrischen Betriebsmitteln dauerhaft mit den Anschlusskennzeichnungen zu versehen (z. B. mit unverlierbaren Bezeichnungshülsen).
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Alle außen liegenden Geräte wie z.B. Endschalter, Motore sind eindeutig und dauer- haft durch Resopalschilder zu kennzeichnen.
Schaltschränke, Verteilungen, Gehäuse sind mit Klartext sowie mit den Anlagen- und Ortskennzeichen zu beschriften. An den Schaltschränken sind Beschriftungsleisten anzubringen.
Die Kennzeichnung der Geräte hat in Übereinstimmung mit der Beschriftung der Ar- maturen des Maschinenbaues zu erfolgen.
4.3.18 Verdrahtung Je Klemmstelle an Reihenklemmen darf auf der Kabelseite nur ein Leiter aufgelegt sein.
Grundsätzlich werden alle mehr- und feindrähtigen Adern über farbig isolierte Ader- endhülsen nach DIN 46288 mit Farbcode nach DIN 46228-4 oder isolierte Kabel- schuhe angeschlossen. Direktanschlüsse (ohne Hülse / Kabelschuh) sind ausdrück- lich nicht gestattet!
Die Verpressung wird mittels Presszange mit Zwangspressung und definiertem Pressdruck ausgeführt (!), die Kosten hierfür sind in die Anschlusspreise einzukalku- lieren.
Alle Einzeladern aus Sammelkabeln werden vollständig auf Klemmleiste aufgelegt, d.h. auch Reserveadern.
Nicht benötigte Adern werden EMV-gerecht geerdet (siehe DIN/VDE).
Die Verdrahtung in Schaltschränken ist in Verdrahtungskanälen zu führen (mind. 30% Platzreserve). Leiter, die nicht in Kanälen verlegt sind, müssen ausreichend befestigt werden.
Sammelschienen sind berührungssicher auszuführen.
Verbindungsleitungen in die Schaltschranktür und zu sonstigen ortsveränderlichen Komponenten werden grundsätzlich flexibel, bei Bedarf hochflexibel ausgeführt.
Leitungsverbindungen in Schaltschranktüren oder Schwenkrahmen o. dgl. werden zum Schutz gegen mechanische Beschädigungen in geschlossene, flexible Kabelschläuche geführt.
Die Anschlüsse aller Geräte sind, einschl. PE- und N-Leiter, für den vollen Geräte- nennstrom, nicht nur für die momentan vorgesehene Belastung, auszulegen.
Die Mindest-Verdrahtungsstärke beträgt in den Schaltschränken 1 mm².
Sämtliche Leistungsabgänge sind mit einem Mindestquerschnitt von 2,5 mm² zu ver- drahten. Abweichend davon kann bei entsprechender Belastung für Steuerungen, Meldungen etc. ein geringerer Querschnitt verwendet werden.
Für Wandlerleitungen mit einem Nennstrom von 5 A beträgt der Mindestquerschnitt 4 mm², für Spannungsmessleitungen für Zähl und Messzwecke 2,5 mm².
Hauptstromkreise sind mit schwarzen Leitungen, Null-, Mittelpunkts- und Schutzleiter in den Vorschriften entsprechenden Farben auszuführen.
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Festlegung der Aderfarben nach DIN 40705:
-
Phase L1, L2, L3: schwarz (bk)
-
Schutzleiter PE: grün-gelb (gnye)
-
Neutralleiter N: hellblau (hbu)
-
Signalspannung AC 230 V (L): rot (rd)
-
Signalspannung AC 230 V (N): rot mit weißem Kennfaden (rd-wh)
-
Wandlerleitung: braun (br)
-
Signalspannung DC 24 V (L+): dunkelblau (dbu)
-
Signalspannung DC 24 V (M): dunkelblau mit weißem Kennfaden
(dbu-wh)
-
Analogsignale U/I/R: weiß (wh), ggf. abgeschirmt
-
Fremdspannung: orange (or), ggf. abgeschirmt
Bei allen Kabeln und Leitungen sind die einzelnen Adern geschlossen nebeneinander aufzulegen. Reserve-Adern sind ebenfalls anzuschließen.
4.3.19 Klemmen Reihenklemmen werden in Push-In-Technik ausgeführt, z.B. Phoenix Contact, Bau- reihe „PT“. Hierdurch wird eine dauerhaft sichere, vibrationssichere und gasdichte Verbindung garantiert. Geeignet für massive Leiter, Litzen, ultraschallverschweißte Leiter und solche mit Aderendhülsen.
Reihenklemmen sind mindestens für den Querschnitt eines mehrdrähtigen Leiters von 2,5 mm² auszulegen. Die Klemmenreihen sind zu kennzeichnen, die Klemmen sind zu nummerieren. Mehrstockklemmen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
Unterschiedliche Spannungsebenen werden in räumlich getrennten Klemmenreihen installiert.
Je Klemmstelle an Reihenklemmen darf auf der Kabelseite nur ein Leiter aufgelegt sein.
Im Schaltschrank ist für die Klemmenreihen eine Platzreserve von rd. 20 v. H. für den weiteren Einbau von Klemmen zu berücksichtigen.
Reihenklemmen für Sonderstromkreise, Fremdspannungen sind besonders zu kenn- zeichnen.
4.3.20 Störungsanzeige / Anzeige Alle Störmeldungen werden in den HMI-Systemen und im Leitsystem im Klartext an- gezeigt, die (eindeutigen) Meldetexte werden mit dem Betriebspersonal und dem AG abgestimmt.
Zwischen den Bezeichnungen in den Dokumentationsunterlagen und den Meldetex- ten an den Anzeigegeräten muss eine klare Zuordnung möglich sein.
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Störmeldungen werden im HMI rot hinterlegt, neu auftretende Störungen werden blin- kend angezeigt. Nach dem Quittieren geht die Meldung, wenn die Störungsursache noch ansteht, in Dauerlicht über.
In den Meldearchiven und Meldeprotokollen werden Status und Zeiten für das Auftre- ten, Quittierung und Gehen der Störung aufgezeichnet und visualisiert.
Bei der Anzeige von Störmeldungen sind Folgemeldungen, die durch eine Störung ausgelöst werden, zu unterdrücken. Mit den Störmeldungen muss eine eindeutige Zuordnung zur Störungsursache vorhanden sein.
Alle Störmeldungen werden zum Bedien-PC übertragen und dort angezeigt, Zu- stands- und Betriebszustände werden in vollgrafischen Anlagenbildern angezeigt.
4.3.21 Messeinrichtung Die elektrischen Daten in Haupteinspeisungen werden über Multifunktionsmessge- räte mit Digitalanzeige in der Schaltschranktür erfasst und via ProfiNet an die SPS übertragen, z.B. Spannungen, Ströme, Leistungen, Frequenzen, cos Phi, u.v.m.
Messeinrichtungen müssen mindestens der Kl. 1,5 entsprechen. Stromwandler für Messwertanzeige sind für ein Übersetzungsverhältnis von x :1A auszulegen.
Wenn durch Phasenausfall in Motorenkreisen Gefahren oder Schäden entstehen kön- nen, sind Phasenüberwachungsgeräte (Asymmetrierelais) vorzusehen.
Sämtliche Messinstrumente sind in der Größe 96 x 96 mm mit Schmalrahmen nach DIN 43718 zu liefern. Spannungsmesser-Umschalter sind sechsstellig, d. h. ohne Nullstellung, vorzusehen. Spannungspfadsicherungen sind mit vorzusehen.
Analoge Stromsignale werden als 4...20 mA verarbeitet und grundsätzlich über (Speise-) Trennverstärker entkoppelt.
Alle externen Messkreise werden zum Schutz gegen Überspannungen mit entspre- chenden ÜS-Ableitern geschützt.
4.3.22 Antrieb Motorstromkreise werden schmelzsicherungslos mit Motorschutzschalter, Strommes- sung und Betriebsstundenzähler ausgeführt.
Signale für Störung und Betriebsrückmeldung werden auf die SPS aufgeschaltet und dort überwacht und verarbeitet.
Bei Gefahr von Kondenswasserbildung sind die Motoren im Stillstand zu beheizen.
Motoren müssen mindestens der Schutzart IP 54 entsprechen. Wo erforderlich, sind zusätzlich Regenschutzdächer vorzusehen.
4.3.23 Automatisierungssystem (SPS) Das Automatisierungssystem muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
• CPU für Anlagen für den mittleren bis hohen Leistungsbereich und dezentralen Aufbau über ProfiNet-Schnittstelle und getrennter Schnittstelle für z.B. Visualisie- rung / Leittechnik • Mikroprozessorgesteuerte Zentraleinheit zur Steuerung sämtlicher Regel-, Steuer- und Überwachungsfunktionen in Verbindung mit den E/A-Einheiten, orts- fester oder mobiler Touchpanel und anderer Systeme wie z. B. Leittechnik
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• Integrierte Selbstdiagnose mit optischer Anzeige im Störungsfall, Bereitstellung wichtiger Signale wie z.B. Baugruppenausfall, Batteriemeldung etc. • Schnittstelle für Anschluss für Industrial Ethernet / ProfiNet • SPS-Hardware, geeignet für die durchgängige, uneingeschränkte Kommunikation zwischen CPU und E/A-Ebene und / oder weiteren SPS-Systemen über ein in- dustrietaugliches Bussystem ProfiNet oder TCP/IP • Robustes, kompaktes Kunststoffgehäuse. Auf der Frontseite befinden sich LEDs zur Status- und Fehleranzeige, Schlüsselschalter für Betriebsarten • Anschluss für mehrpunktfähige Schnittstellen (MPI) • Kommunikationsbaugruppe für die Umsetzung des Bussignals für externe Daten- übertragung • Pufferbatterie, sofern erforderlich, und Memory Flash Card für Programmsiche- rung und automatischen Wiederanlauf der Steuerung nach Spannungsausfall • Das ausgeschriebene SPS-System beinhaltet alle erforderlichen Baugruppenträ- ger, Stromversorgungen, Prozess- und Kommunikationskabel einschließlich sys- tembedingtem Zubehör. • Anzahl Datenbausteine, Programmbausteine (PB) und Funktionsbausteine (FC) je nach Speicherausbau • Parametrierbarer Speicherbereich für Merker, Zeiten, Zähler
Software
• Durchgängige Parametrierung und Diagnose mit Standard-Programmiertools (TIA-Portal, aktuelle Version, mind. V21 / Safety) • Programmiersprache in Anlehnung an IEC 1131-3 und DIN 19239 in KOP, FUP, SCL (Logik vorzugsweise in FUP, Berechnungen in FUP oder SCL) • Alle Parameter werden mit festen oder variablen Plausibilitätsgrenzen überwacht, so dass Fehleingaben durch den Bediener eingeschränkt werden. Die Parameter sind so zu verwalten, dass die SPS auch ohne Touchpanel oder Leitsystem au- tark weiterarbeitet. • Alle Prozessdaten sind in der SPS so abgelegt, dass sie bei Stromausfall in ei- nem nicht flüchtigen RAM-Speicher erhalten bleiben. • Automatischer Wiederanlauf der Anlage nach Stromausfall auf Netzspannungs- oder SPS-Ebene • Globale Prozessdaten werden in Datenbausteinen (nicht Instanz-DB!) organisiert. Die zur Kommunikation mit dem Leitsystem benötigten Datenbausteine für Mel- dungen, Befehle, Messwerte, Sollwerte, Zähler werden in Abstimmung mit dem AG definiert und sind für die konsistente Datenerfassung von/zum Leitsystem un- bedingt zu berücksichtigen. • Erstellen und betriebsfertiges Implementieren einer anlagenspezifischen Soft- ware auf Basis des vom Fachplanungsbüro und Auftraggeber freigegebenen Software-Pflichtenheftes (Lieferanteil Auftragnehmer, siehe LV-Position). • Erstellen von Eigenüberwachungsfunktionen und Diagnoseprogrammen, welche Aufschluss über Art und Menge etwaiger Fehler liefern, z.B. Analyse Busteilneh- mer • Lieferung eines aktuellen SPS-Programmarchivs einschl. aller Quellen und Pass- worte für geschützte Bausteine / Quellen zur Ablage beim Auftraggeber.
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• Programme müssen klar strukturiert sein, Ausführung und Programmorganisation nach DIN IEC 61131 in direkter Abstimmung mit dem AG • Darstellung der Netzwerke (FUP) auf einer Bildschirmseite • Die Steuerung muss nach einem Spannungsausfall selbsttätig den momentanen Betriebszustand der Anlage erkennen wie Positionen, Endschalterstellungen, Schalterstellungen, usw. Für spätere Erweiterungen müssen ausreichend Reserve-Ein-/Ausgänge vorgesehen werden.
4.3.24 Kabel und Leitungen Kabelauswahl / Bemessung
Der Mindestquerschnitt für alle Leitungen und Drähte wird durch den Auftragnehmer im Rahmen der Konstruktion entsprechend Strombilanz ermittelt und unter Berück- sichtigung der Häufungsfaktoren entsprechend DIN VDE-Vorschrift eigenverantwort- lich dimensioniert. Der Reduktionsfaktor für die Dimensionierung wird auf 0,8 festge- legt.
Sämtliche Kabelquerschnitte sind durch den AN entsprechend der Belastung der Ein- bauverhältnisse zu bemessen und auf Verlangen des AG rechnerisch nachzuweisen.
Bei der Auswahl der Kabel ist die ZTV-W 216/2 einzuhalten. Bei der Festlegung des Querschnittes ist der Spannungsfall auf der Leitung zu beachten. Die VDE-Bestim- mungen und die TAB sind einzuhalten.
Kabel müssen mindestens für eine mittlere mechanische Beanspruchung bemessen sowie ölfest und im Außenbereich witterungs- und UV-beständig sein.
Für ständige Verwendung im Wasser müssen spezielle Leitungen verwendet werden. Bei Verlegung in Bereichen mit Nagetiergefahr sind Kabel mit Nagetierschutz einzu- setzen.
Im Bereich von Antrieben und von sich bewegenden Teilen dürfen nur flexible Leitun- gen verlegt werden.
Die Grenztemperatur für die jeweilige Leitungsbauart darf nicht überschritten werden.
Kabel sind prinzipiell in einer Länge, also ohne Verbindungsmuffen zu verlegen. Aus- nahmen bedürfen der Genehmigung des AG.
Alle Kabel- und Leitungsadern sind in Schaltschränken und Verteilungen aufzulegen.
Bei allen Anschlüssen ist darauf zu achten, dass eine einwandfreie Zugentlastung der Kabel gewährleistet ist.
Steuerkabel
Bei MSR-Kabeln und Leitungen sind etwa 25 v. H. Reserveadern vorzusehen.
Für eine EMV-gerechte Führung von Leitungen müssen die erforderlichen Abstände zwischen unterschiedlichen Leitungsgruppen eingehalten werden.
Für Datensignale und Analogsignale sind geschirmte Kabel zu verwenden.
Alle Kabeladern sind vollständig auf Klemmleiste aufzulegen, d.h. auch Reserve- adern.
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Leistungskabel
Leistungskabel müssen als Schutzleiter einen äußeren konzentrischen Leiter haben (z. B. NYCWY).
Buskabel
Für die Funktionssicherheit von Bus-Systemen ist die Auswahl der adäquaten Bus- Leitung von entscheidender Bedeutung. Das einzusetzende Kabel ist entsprechend den Vorgaben für das eingesetzte Bussystem auszuwählen.
Technische Daten, wie z. B. Wellenwiderstand, Betriebskapazität, Betriebsspitzen- spannung, Übertragungsrate, Biegeradius oder Temperaturbereich, sind bei der Aus- wahl der Kabel zu beachten. Im Freien sind UV-beständige Buskabel einzusetzen.
Lichtwellenleiterkabel
Bei der Auswahl der Lichtwellenleiterkabel sind die Herstellervorgaben der zu über- tragenden Signalform einzuhalten. Außerdem sind die Verlegeart und der Einsatzort zu berücksichtigen. Im Außenbereich ist ein metallfreies, längswasserdichtes oder mit Nagetierschutz versehenes Lichtwellenleiterkabel zu verwenden.
Nach Fertigstellung der Lichtwellenleiterstrecke hat eine Dämpfungsmessung zu er- folgen. Die Protokolle sind als Teil der Dokumentation dem Auftraggeber zu überge- ben.
Folgende Messungen sind mindestens durchzuführen:
• LWL- Messung der LWL- Kabelverbindungen
• optische Dämpfungsprüfung
• Funktionstest unter Betriebsbedingungen
• dynamische Dämpfungs-Messung je Faser und Seite durch OTDR- Messung.
• Es muss eine genügend große Reserve pro Übertragungstrecke vorhanden sein um eine sichere Übertragung über lange Zeit zu gewährleisten.
4.3.25 Kabelverlegung Leitungsführung:
Für die EMV-gerechte Verlegung von Leitungen (innerhalb und außerhalb von Schränken) müssen Abstände zwischen unterschiedlichen Leitungsgruppen einge- halten werden.
Zusätzlich gilt:
• Stoßstellen der Kabelträger werden galvanisch miteinander verbunden
• Kabelträger sind zu erden
• Es ist für ausreichenden Potentialausgleich zwischen den angeschlossenen Gerä- ten zu sorgen
• Bei der Verlegung der Leitungen sind die Verlegerichtlinien der Hersteller wie Ver- legetemperatur, Zugkraft, Biegeradius usw. zu beachten.
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4.3.26 Kabelkennzeichnung Die Kabelkennzeichnung und Beschriftung ist vor Auftragsbeginn mit dem Bauherrn abzustimmen.
Jedes Kabel innerhalb der Anlage erhält eine Kabelnummer. Die Kabelnummern sind entsprechend der Anlagenzugehörigkeit zu gruppieren. Die Nummer ist in der zu er- stellenden Kabelliste aufzuführen und in den Klemmenplänen einzutragen.
Die Ausführung des Nummernsystems und die Form der Kabelliste sind mit dem Bau- herrn abzustimmen. In den Kabellisten sind auch die Längen und die Durchmesser der Kabel mit aufzunehmen. Kabel sind an den Enden, an den Ausgängen von Schutzrohren und Schächten bzw. Gebäuden und an den Trassenabzweigen mit Be- schriftungsschildern dauerhaft und witterungsbeständig zu kennzeichnen.
4.3.27 Verlegesysteme Allgemein
Das Kabelverlegematerial muss feuerverzinkt oder aus nichtkorrodierendem Werk- stoff sein. Im Außenbereich und an Stellen, an denen Kontakt mit Wasser auftreten kann, sind die Verlegesysteme zusätzlich dauerhaft zu beschichten.
Kabelverlegesystem
Kabel und Leitungen werden in Mischverlegung auf Kabelpritschen, in Kabelrinnen, Kabelkanälen, Kabelschutzrohren und an Steigtrassen verlegt. Die Kabelträger müs- sen in allen Bereichen mindestens 20 v. H. Platzreserve haben.
Für das Kabelrinnensystem sind Kabelrinnen in schwerer Ausführung zu verwenden. Die Ausführung hat in Edelstahl oder bei feuerverzinkter Ausführung im Tauchverfah- ren nach DIN entsprechend der Vorgabe durch den Auftraggeber zu erfolgen. Bei Ecken, Richtungsänderungen, Abzweigen usw., sind vorgefertigte Formstücke zu verwenden. Schnittstellen sind in geeigneter Weise gegen Korrosion zu schützen, z. B. Zinkstaubfarbe zur Kaltverzinkung.
Hängestiele an exponierten Stellen sind mit Schutzkappen zu versehen. Kabelrinnen sind gratfrei und weisen zur Bodenverstärkung eine Lochprägung auf. Der Regel- stützabstand von max. 1,5 m ist einzuhalten.
Zu den Kabelträgersystemen gehören die erforderlichen Befestigungswinkel, Klemm- winkel, Stahl-Spreizdübel, Schrauben mit Zubehör, Distanzstücke, Trägerklauen, An- kerbolzen, Verbindungsstücke, Klemmstücke, Wandbügel, Trägerlaschen, Schutz- kappen, Eckbleche, Anschlussstücke, Auflagewinkel, Überschubhülsen und -schmie- gen, Gelenkstücke, Auflager, Anschlusslaschen, Abstandslaschen, Halterkupplun- gen, Leiterhalter und sonstige Kleinteile.
Montage und Auswahl des erforderlichen Befestigungsmaterials wird vom AN in di- rekter Abstimmung mit dem Stahlwasserbau oder sonstigen Fremdgewerken abge- stimmt, Material und Aufwendungen sind in die entsprechenden Einheitspreise ein- zukalkulieren.
Die Kabelträgersysteme sind entsprechend DIN / VDE 0100 mit Zahnscheiben zu verschrauben und in den Potentialausgleich einzubeziehen.
Beim Austritt aus dem Erdreich oder Fußboden sind die Kabel und Leitungen bis etwa 1 m Höhe gegen mechanische Beschädigungen zu schützen.
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Öffnungen
Öffnungen für Kabeldurchführungen in Geschossdecken und in raumabschließenden Wänden sind gegen Brandeinwirkung entsprechend Feuerwiderstandsklasse S 90 zu verschließen.
Für nachträgliche Kabelverlegungen müssen diese Schottungen leicht zu öffnen sein.
In Bereichen, an denen mit Wassereintritt zu rechnen ist, sind druckwasserdichte Durchführungen vorzusehen.
Alle Öffnungen in Gehäusen, einschließlich der Öffnungen zum Boden, zum Funda- ment oder zu anderen Teilen der Anlage, müssen vom Auftragnehmer so geschlos- sen werden, dass die für die Ausrüstung notwendige Schutzart sichergestellt ist. Nicht benötigte Öffnungen sind dicht zu verschließen.
Der Zusammenbau von Schaltgeräte-Kombinationen/Schaltschränken muss so be- messen sein, dass sie beim Transport freien Durchgang durch die Öffnungen, Luken und Schächte des Gehäuses / Gebäudes haben.
Befestigungslöcher eines Gehäuses dürfen nach der Montage die erforderliche Schutzart nicht beeinträchtigen.
Einführungen
Alle Kabeleinführungen sind nach Abschluss der Kabelverlegung fachgerecht zu ver- schließen.
Verschlossene Öffnungen für Leitungseinführungen müssen, falls erforderlich, wieder leicht geöffnet werden können. Kabeleinführungen werden grundsätzlich mit einer Zu- gentlastung versehen.
In Schaltschränken sind Kabelabfangschienen vorzusehen. Zur Befestigung sind Ka- belschellen zu verwenden.
Brandschutz
In alle Durchbrüche durch verschiedene Brandabschnitte sind Brandschottungen ein- zusetzen. Für das zur Verwendung kommende Material ist ein Prüfzeugnis nach DIN 4102 vorzulegen.
Für das ausführende Personal ist ein entsprechender Befähigungsnachweis vorzule- gen.
Werden elektrische Leitungen durch feuerbeständige Wände und Decken geführt, so müssen die Durchführungen nach der Montage der Kabel mit Brandschottungen ver- schlossen werden.
4.3.28 Installationsmaterial Das Installationsmaterial ist in seewasser-, witterungs- und UV-beständiger sowie korrosions- und schlagfester Ausführung zu liefern. Die Materialsorten sind zu verein- heitlichen. Es ist ausschließlich neues Material zu verwenden.
4.3.29 Korrosionsschutz Alle Befestigungsteile, Schrauben, Halterungen, Kabelbahnen, Kabelrohre müssen aus nicht rostendem Material oder feuerverzinkt sein. Die Feuerverzinkung muss DIN 50976 entsprechen (feuerverzinkt im Tauchverfahren). Alle Befestigungsteile,
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Schrauben, Muttern etc. müssen der gleichen Güte entsprechen. Bimetallkorrosion ist zu vermeiden.
Im Außenbereich und an Stellen an denen Kontakt mit Wasser auftreten kann sind die Teile zusätzlich dauerhaft zu beschichten.
Alle Schnittkanten der Kabelbahnen, Kabelrohre und Befestigungsteile sowie auch Bohrlöcher für das Einsetzen von Schrauben und anderen Befestigungsmaterialien in Metallkonstruktionen müssen nach Abschluss der Bearbeitung konserviert werden.
Der Einsatz von Caddy–Befestigungstechnik erfordert die Freigabe durch den Auf- traggeber, da es zur Beschädigung der Konservierung kommen kann. Schäden müs- sen unverzüglich ausgebessert werden.
Eine Kontaktkorrosion durch die unterschiedlichen Potentiale ist auszuschließen.
Um einen einwandfreien Korrosionsschutz zu erhalten, müssen Befestigungsteile an Stahlkonstruktionen immer auf Abstand angeschweißt werden. Andernfalls müssen die Teile um Unterrostung zu vermeiden allseitig angeschweißt sein.
Montage und Auswahl des erforderlichen Befestigungsmaterials wird vom AN in di- rekter Abstimmung mit dem Stahlwasserbau oder sonstigen Fremdgewerken abge- stimmt, Material und Aufwendungen sind in die entsprechenden Einheitspreise ein- zukalkulieren.
4.3.30 Besonderheit bei der Installation Der Torkörper ist aus Stahl und ist vor der Installation der elektro- und steuerungs- technischen Ausrüstung bereits konserviert. Diese Konservierung darf nicht durch Bohr-, Säge-, Feil-, Flex-, Schneid-, Schweiß- oder Lötarbeiten beschädigt werden. Befestigungspunkte für die Kabeltragsysteme bzw. die Installation für elektrische Be- triebsmittel sind vor der Herstellung der Konservierung mit dem Stahlbau abzustim- men und anzubringen. Nach der Konservierung darf eine Befestigung nur noch über Klemmverbindungen erfolgen.
4.4 Energetische Erschließung / Leistungsbedarf 4.4.1 Einspeisung Einspeisung und Messung der gesamten Schleusenanlage sind im Messwandler- schrank und der Niederspannungshauptverteilung im Maschinenraum AH installiert.
Für die Energieversorgung sind eine Haupt- und eine Noteinspeisung (über ein mo- biles Notstromaggregat) mit manueller Umschalteinrichtung installiert.
Für den Anschluss eines mobilen Notstromaggregats befindet sich über dem Maschi- nenraum AH ein Anschlussstecker 125 A; der Anschluss ist über eine steckbare schwere Gummischlauchleitung (Adapterkabel) vorgesehen.
Die Umschaltung von Haupt- auf Noteinspeisung erfolgt am Einspeisefeld der NSV im Maschinenraum. Durch mechanisch gegeneinander verriegelte Einspeiseschalter wird sichergestellt, dass immer nur ein Schalter eingeschaltet werden kann.
Die Energieversorgung für das Schleusentor AH, aller Nebenaggregate und der tech- nischen Infrastruktur / Gebäudetechnik erfolgt aus der Niederspannungshauptvertei- lung im Maschinenraum im AH.
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Die Energieversorgung für die NSHV „BH“ erfolgt über ein bestehendes Energiekabel 5 x 1 x 150 mm², abgehend von der NSHV (UC1), Nennstrom NH2/400A im Außen- haupt. Das Kabel dient derzeit für die Versorgung der alten NSHV „BH“ im alten An- triebsgebäude. Dort wird das Kabel auf einem neuen Schaltschrank umgeschwenkt und von dort die Energieversorgung zum neuen Antriebsgebäude hergestellt.
Kabelschleppsysteme dienen zur Energieübertragung vom entsprechenden Maschi- nenraum auf die Schiebetor (AH bzw. BH). Die Schleppkabel sind als PUR-Spezial- kabel für Transport- und Hebeanlagen im Freien im Temperaturbereich von -40…+80 °C vorgesehen.
4.4.2 Verbraucher Für das neue Binnenhaupt werden folgende Verbraucher und Betriebsmittel mit ei- nem gesamten Leistungsbedarf von ca. 150 kW energetisch erschlossen:
• Elektromechanischer Seilwindenantrieb 55 kW
• Schlickspülanlage / Jetwasserpumpe / Kompressor etc. komplett ca. 56 kW
• 4 Stück Schützantriebe (Elektrohubzylinder) mit Schaltraumheizung je ca. 3 kW
• 4 Stück Dichtungs-/Anschlagheizung je ca. 4.5 kW
• Schrankenanlage ca. 2 kW
• Beleuchtung, allgemeine Technik ca. 5 kW
• Energieverteiler / Steckdosenkombinationen Außenbereich ca. 5 kW
• Sonstiges (Schaltschranklüfter, Messtechnik, Steuerspannungsversorgung etc.) ca. 2 kW
• Krananlage, Hafenkran ca. 25 kW
• …weitere gem. Antriebs/Messstellenliste
4.4.3 Messtechnik / Sensorik Die messtechnische Ausrüstung besteht im Wesentlichen aus folgenden Geräten:
• 4 Radarsonden für die Pegelmessung „Hafen“, fehlersichere Messwertauswahl „2oo3“ in der SPS. Aus den Messwerten wir ein Mittelwert gebildet. Bei Ausfall eines Sensors wird dieser als defekt erkannt und gemeldet. Die verbleibenden 2 Sensoren arbeiten weiter und bilden wiederum einen Mittelwert.
• 5 binäre Stellungsrückmeldungen Schiebetor (Endlage auf/zu, Vorendlage auf/zu, Revisionsstellung), Ausführung mit antivalenten Signalausgängen, fehlersichere Auswertung in der SPS
• 4 analoge Lastmessungen an den Umlenkrollen Umlenkrolle, Oberwagen) (Kraft)
• 4 analoge Stellungsrückmeldungen Oberwagen (Position, Kraft)
• 8 binäre Stellungsrückmeldungen Segmentschütze (Endlage auf/zu, Drehmoment auf/zu)
• 4 analoge Stellungsrückmeldungen Segmentschütze (Position)
• 2 binäre Stellungsrückmeldungen Kupplung Notbetrieb (Endlage)
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• 2 binäre Stellungsrückmeldungen Handbetrieb (Endlage)
• 4 binäre Stellungsrückmeldungen Schranken (Endlage)
• 10 binäre Stellungsrückmeldungen Magnetventile
• 40 binäre Stellungsrückmeldungen Schieber Schlickspülanlage (Endlage auf/zu, Drehmoment auf/zu)
• 1 Drucksensor für die Überwachung der Schlickspülanlage
• 2 Absolutwertgeber zur Erfassung der aktuellen Torposition für AH (Nachrüstung) und BH, Anschluss an SPS über ProfiNet. Auswerten der Signale als übergeord- nete Instanz zu den Positionsschaltern mit Fehlerauswertung.
• …weitere gem. Antriebs/Messstellenliste
Neben den Absolutwertmessungen (DWG) am Torantrieb und an den Schützantrie- ben werden zusätzliche elektronische Endlagenschalter zur sicheren und redundan- ten Überwachung der jeweiligen Position vorgesehen Die SPS prüft die Signale auf Plausibilität, um fehlerhafte Aktionen zu vermeiden und erhöht damit die Anlagensi- cherheit. Wird z.B. die Vorendlage des Schleusentores nicht signalisiert (bzw. über- fahren), prüft das System die Position des DWG und leitet die Schleichfahrt bis zum Erreichen der Torendlage ein.
Eine fehlerhafte Meldung „Tor geschlossen“ bei z.B. Seilriss wird wirksam überwacht und damit ausgeschlossen. Mit Erreichen der „Endlage zu“, wird die Bewegung ge- stoppt und mit der Position vom DWG verglichen. Bei einer vorgegebenen Diskrepanz wird eine entsprechende Störmeldung ausgegeben, die Toleranzen werden im Zuge der Inbetriebnahme ermittelt und im System hinterlegt.
Die Spindeln der Segmentschütze werden über Stellungsgeber erfasst und auf Dis- krepanz mit den Meldekontakten überwacht.
4.4.4 Beleuchtung Folgende Beleuchtungseinrichtungen werden im Bereich des neuen Binnenhaupts vorgesehen:
• 4 Leuchten in der Torkammer
• 4 Leuchten am Geländer auf dem Tor (NORKA Zug-LED)
• 6 Leuchten am Laufsteg im Tor
• 4 Leuchten im neuen Maschinenraum
• 4 Leuchten im alten Maschinenraum
• 8 Leuchten im Pumpengang (beidseitig)
• 7 Mastleuchten im Außenbereich am westlichen Deich / Gegenanschlag, LPH 4 m
• 8 Mastleuchten im Außenbereich Binnenhaupt, LPH 5 m
• 2 LED-Strahler am neuen Yachtkran, Leistung je. 1.000 W
V.g. Leuchten im Außenbereich können vom zentralen Steuerstand oder aus den Be- triebsräumen geschaltet werden, die Leuchten im Innenbereich werden über örtliche Schalter geschaltet.
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Die Schutzart der Leuchten im Außenbereich beträgt IP68, im Innenbereich IP65.
4.4.5 Steckdosen Folgende Energieverteiler / Steckdosenverteiler werden im Bereich des BHPT vorge- sehen:
• 1 Steckdosenverteiler 32A nördlich der alten Schleusenkammer
• 1 Steckdosenverteiler 32A im Pumpengang
• 1 Steckdosenverteiler 32A an der Torkammer
• 1 Steckdosenverteiler 32 A am Laufsteg im Tor
• 1 Steckdosenverteiler 32 A südlicher Einfahrtbereich der neuen Torkammer
• 1 Steckdosenverteiler 32 A für Container
• 1 Steckdosenverteiler 32 A stirnseitig der neuen Torkammer (Eingangsbereich)
• 1 Steckdosenverteiler 32 A südlicher Einfahrtbereich / Schutzdalben Nähe Steige- leiter
• 1 Steckdosenverteiler 32 A Hafenkran
• 1 Steckdosenverteiler 32 A Spundwand Fangedamm
• 1 Steckdosenverteiler 32 A Gegenanschlag / Westseite neues BHPT
• 1 Steckdosenverteiler 32 A Gegenanschlag / Westseite altes BHPT
4.4.6 Schrankenanlage An den Übergängen zum Schleusentor werden neue Schrankenanlagen installiert und aus der NSHV versorgt. Die Schranken verfügen über eigene Steuereinheiten für Automatikzulauf, Kraftabschaltung nach DIN EN 12453 und Anschlüsse für weitere Sicherheitskomponenten. Die bauseitige Schnittstelle für externe Ansteuerung und Überwachung wird in die SPS-Technik eingebunden und dort verarbeitet.
Zum Schutz gegen Überspannungen werden entspr. Überspannungsschutzmodule installiert.
4.4.7 Schifffahrtssignalanlage Das Einfahrtsignal bleibt erhalten, das Ausfahrtsignal wird an einem neuen Standort versetzt. Ansteuerung und Verkabelung werden erneuert. Die SPS überwacht über die Stromaufnahmen aller Signalleuchten (Tag- bzw. Nachtschaltung) und gibt bei einer Unterschreitung entsprechende Störmeldungen aus.
Zum Schutz gegen Überspannungen werden entspr. Überspannungsschutzmodule installiert.
Für die Ansteuerung der Ausfahrtsignale wird vom AN vor Baubeginn eine provisori- sche Steuerung via Funkbrücke installiert, sh. Kapitel „Provisorium“.
4.4.8 Provisorien Während der Bauzeit werden temporäre Lösungen in Form von Provisorien aufge- baut. Grundsätzlich ist vom AN der Funktionserhalt für den Betrieb der Schleuse zu gewährleisten.
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Betroffene Komponenten:
• Stromversorgung Container „Trenntor“ • die alte Pegelanlage für den Hafenpegel (prov. Installation im Bereich Trenntor) • Signalanlage Einfahrtsignal Hafen Richtung Schleuse Nach Umschluss auf die neue Schaltanlage wird das Provisorium entspr. Baufort- schritt zurückgebaut und an den AG übergeben.
Maßnahmen:
Am alten Gegenanschlag auf der Westseite wird ein prov. Außenschaltschrank instal- liert. Für die Stromversorgung wird ein Kabel vom vorhandenen Energieverteiler (EV) auf der Westseite, ca. mittig der Schleusenkammer im Kabelgraben und Kabuflex- Schutzrohr verlegt.
Abgehend vom Außenschaltschrank wird der Container „Trenntor“ über einen Siche- rungsabgang mit Drehstrom 16 A eingespeist. Die Zuleitung wird parallel zum Geh- weg im Kabelgraben und Kabuflex-Schutzrohr verlegt. Die alte Zuleitung wird stillge- legt und außer Betrieb genommen (Verlegung durch den alten Düker BH).
Funkbrücke
Im Außenschaltschrank wird eine „Funkbrücke“ zum alten Bedienstand auf der Ost- seite installiert. Sie besteht aus einer Sende- und Empfangseinrichtung zur bidirekti- onalen Datenübertragung auf Basis „Industrial Wireless - IWLAN“. Für beide Einrich- tungen werden Stromversorgung DC 24 V und Überspannungsschutz installiert. Die Rundstrahlantennen in Schutzart IP65 werden für die störungsfreie Signalübertra- gung mit „Sichtverbindung“ installiert.
Für die Signalerfassung und -Ausgabe werden beide Einheiten mit entspr. Signalbau- gruppen erweitert.
Die Signale vom alten Bedienstand zum Antriebshaus werden über FM-Kabel über- tragen und in die örtliche Steuerungstechnik eingebunden (SPS E/A-Baugruppen). SPS-Programmierung und PLS-Anbindung werden an die neuen Gegebenheiten an- gepasst.
Pegelanlage „Industriehafen“
Die vorhandenen Pegelanlage „Industriehafen“ besteht aus zwei redundanten Pegel- messungen, beide Messwerte werden über eine Funkbrücke (WAGO) in die beste- hende Steuerungstechnik für das Außenhaupt eingelesen und verarbeitet.
Die Pegelanlage wird demontiert und im Bereich Trenntor installiert und eingemes- sen. Beide Analogwerte werden an og. Außenschaltschrank angeschlossen, per Funkbrücke zum Pavillon auf der Ostseite übertragen und von dort über Kabelverbin- dung in die bestehende SPS-Station für das alte Binnenhaupt eingelesen und in die Steuerungstechnik integriert. Die bestehenden Funklösung (WAGO) wird zurückge- baut.
Nach Montage der neuen Dükerverrohrung wird die Pegelanlage auf 3 x Radarmes- sung umgebaut und per Kabelverbindung in die Steuerungstechnik im Binnenhaupt eingebunden.
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Ausfahrtsignale
Die Ausfahrtsignale in Richtung Industriehafen werden an vg. prov. Außenschalt- schrank angeschlossen. Für die Steuerung werden entspr. Abgänge im Schrank vor- gesehen. Die Steuer- und Überwachungssignale werden über die Funkbrücke in das alten Antriebsgebäude BH übertragen und dort verarbeitet. SPS-Programmierung und PLS-Anbindung werden an die neuen Gegebenheiten angepasst.
Hafenseitiger Düker
Vor dem alten Binnenhaupt verläuft hafenseitig ein Düker mit mehreren Kabeln. Die- ser Düker wird vom neuen Außenhaupt überbaut und ist daher nicht mehr nutzbar. Ein parallel verlaufendes Mittelspannungskabel wurde im Vorwege durch den Ener- gieversorger (EWE) außer Betrieb genommen und die Mittelspannungstrasse in den nördlichen Schleusenbereich umverlegt.
Die durch den Düker laufenden Kabel (1 x Außenbeleuchtung Nordseite, 1 x FM- Kabel, 2 x unbekannt) müssen im Zuge der Maßnahme vom AN aufgenommen und freigeschaltet werden.
Beleuchtung Gegenanschlag
Die Beleuchtung auf der Westseite besteht derzeit aus 4 Mastleuchten (Bestand), diese sind sternförmig an einem Klemmkasten angeschlossen, die Ansteuerung er- folgt über ein Kabel durch den vorgelagerten hafenseitigen Düker.
Die Leuchten werden an den og. Außenschaltschrank angeschlossen und über die neue Funkbrücke angesteuert. Nach Montage der neuen Dükerverrohrung wird die Beleuchtung auf der Westseite per Kabelverbindung an die neue Schaltanlage ange- schlossen.
4.5 Spezifikation Schaltanlagen Die Niederspannungshauptverteilung für das neue Binnentor wird mit allen erforder- lichen Überwachungs-, Bedien-, Schalt- und Steuerelementen ausgestattet.
4.5.1 Aufstellung, Bedienung Alle Bedien-, Überwachung-, Schalt- und Steuergeräte für das Binnenhaupt werden in mehreren, voneinander getrennten Schrankeinheiten installiert. Anzeige-, Bedien- und Meldegeräte werden grundsätzlich in den Schaltschranktüren montiert, das Öff- nen der Schränke ist elektrisch unterwiesenen Personen (EUP) vorbehalten. Die Aufstellung der Schaltfelder erfolgt im Antriebsraum, der genaue Aufstellungsplan wird im Zuge der Projektierung mit dem AG festgelegt.
Für zusätzliche Bestückungen wird in den Feldern eine Platzreserve vorgesehen. Ka- bel und Leitungen werden stets von unten eingeführt.
4.5.2 Not-Halt Für die gesamte Anlage ist eine zentrale Not-Halt-Schaltung vorgesehen, die gefor- derte bzw. vorgegebene Sicherheitseinstufung der Gesamtanlage entspricht SIL 1 nach IEC 61508, Stopp-Kategorie 1 nach DIN EN 60204-1.
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Ein Not-Halt-Kreis fasst alle im Sichtbereich befindlichen Betriebsmittel / Aggregate zusammen. Sicherheitsrelais schalten bei Betätigung die Steuerspannung der betref- fenden Antriebe ab. Not-Halt-Taster werden 2-polig ausgewertet und erfüllen erhöhte Sicherheit nach SIL 2. Ein zusätzlicher Meldekontakt zur Ortskennung wird auf die SPS aufgeschaltet. Not-Aus-Taster sind in den NS-Schaltanlagen nach DIN EN ISO 13850 an jedem An- trieb vorgesehen.
4.5.3 Ansteuerung Torantrieb Die Ansteuerung für den Torantrieb wird über 2 redundante Frequenzumrichter (FU) ausgeführt. Im Störfall kann der Bediener den zweiten Umrichter anwählen, der das Tor dann mit fester, reduzierter Geschwindigkeit ansteuert. Beide Umrichter werden per ProfiNet an die SPS angebunden. Der Not-Halt wird über fehlersichere SPS-Bau- gruppen und fehlersichere Umrichtereingänge (STO) realisiert. In der NS-Anlage AHPT wird eine Schlickbremse nachgerüstet. Bei Betrieb der Schlickbremse werden die Torantriebe AHPT und BHPT verriegelt, um den Leis- tungsbedarf nicht zu überschreiten.
4.5.4 Automatik Im Normalfall wird das Binnentor über die in der SPS hinterlegten Programmabläufe vollautomatisch gesteuert. Handeingriffe beschränken sich auf Anwahl und Start kom- plexerer Funktionsabläufe und Sollwertvorgaben. Parallel hierzu ist für wichtige Be- triebsmittel eine SPS-unabhängige Handbedienebene unter Beibehaltung der Sicher- heitsfunktionen vorgesehen. Die neuen SPS-Signalbaugruppen, HMI, MobilePanel und sonstige Busteilnehmer werden via LWL und ProfiNet an die Zentral-SPS angebunden und von dort ange- steuert. Die Steuerung des Binnenhaupts über eine eigene SPS bzw. redundantes SPS-System sind aufgrund der Betriebserfahrung der letzten Jahre nicht weiterver- folgt.
4.5.5 Touchpanel In der NS-Schaltanlage für das Binnenhaupt wird für die örtliche Steuerung und Be- dienung ein Touchpanel (TP) mit Farbgrafik-Bildschirm installiert. Auf mehreren voll- grafischen Anlagenbildern werden alle für Bedienung und Überwachung der (gesam- ten) Schleuse erforderlichen Signale und Werte angezeigt. Aggregate und Messwerte werden dynamisiert und geben dem Bediener eine schnelle Orientierung. Die Bedienung erfolgt über grafische Bedienelemente, Sollwerte werden in eigenen Sollwertbildern eingegeben. Zum Schutz ungewollter Bedienung wird ein individueller Passwortschutz mit Benut- zer und Benutzergruppen eingerichtet.
4.5.6 MobilePanel Für Service- und Wartungszwecke können die Antriebe für das Binnenhaupt über ein mobiles Bedienterminal (MobilePanel) gesteuert werden. Das Panel verfügt über ei- nen Farbgrafik-Monitor und ist mit Anschlusskabel und Stecker ausgeführt. Für den Betrieb des Panels muss der Stecker in eine spezielle Anschlussbox gesteckt wer- den, nach dem Anschluss bootet das Panel, verbindet sich mit der SPS und ist be- triebsbereit.
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Montageort Anschlussboxen: • Antriebsraum im Bereich der Seilwinde • Torkammereinfahrt • Auf dem Torkörper
Die Bedienung erfolgt über vollgrafische, detaillierte Anlagenbilder, die dem Service- personal alle wichtigen Messwerte der gesamten Schleuse und Bedienmöglichkeiten darbieten. Zur Vermeidung ungewollter Bedien- oder Schalthandlungen müssen alle Befehle vom MobilePanel über einen Zustimmtaster (am Panel-Haltegriff) freigege- ben werden (2-Hand-Bedienung).
Mögliche Störmeldungen werden auf dem Panel im Klartext angezeigt.
Nach Hochlauf des MobilePanels leuchtet ein integrierter Not-Halt-Taster, bei Betäti- gung wird der Not-Halt für das Binnenhaupt ausgelöst.
4.6 Bedienen und Beobachten Die Bedienung der Anlage erfolgt, je nach Anwahl über • Steuer- und Bedienelemente am Schaltschrank • Schaltflächen am Touchpanel • Schaltflächen am MobilePanel • Schaltflächen am Prozessleitsystem
Wichtige Signale (z.B. Status- und Störmeldungen) sowie Messwerte (z.B. Pegel, Kräfte, Positionen, etc.) werden - unabhängig von der angewählten Betätigungsebe – stets an allen Bedienorten angezeigt.
4.6.1 Betätigunqsebenen Folgende Betätigungsebenen werden realisiert:
Steuerstand / Leittechnik (Leitsystem)
Das PLS ist als redundantes System auf PC-Basis ausgeführt.
Im Normalfall wird die Bedienebene im Steuerstand über das installierte Prozessleit- system (PLS) verwendet. Im PLS werden alle Zustands-, Betriebs-, Störmeldungen sowie alle Mess- und Zählwerte angezeigt, visualisiert und protokolliert. Des Weiteren werden alle für Steuerung und Überwachung relevanten Signale visualisiert.
Im PLS werden Betriebszeiten aller motorischen Aggregate angezeigt und entspre- chende Instandhaltungsarbeiten und -Rhythmen zugeordnet.
Schaltanlage (Hand)
Die Handbedienung erfolgt festverdrahtet über Bedienelemente in der Schaltschrank- tür und wird „an der SPS vorbei“ realisiert. Wichtige Messwerte, Zustands- und Störmeldungen werden über Anzeigegeräte bzw. LED-Leuchtmelder angezeigt. Die Handbedienung wird über den Betriebsartenschalter in Stellung „Hand“ vorge- wählt und hat stets höchste Priorität. Die Ansteuerung aus der SPS oder Leittechnik ist nicht möglich und zulässig.
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SPS (Automatik) Wird der Betriebsartenschalter in Stellung „Auto“ gestellt, erfolgt die Ansteuerung über die in der SPS hinterlegten Programmabläufe und Funktionen, der Eingriff des Bedieners beschränkt sich auf die Anwahl komplexerer Funktionen bzw. Sollwertvor- gaben. Touchpanel (Panel) Durch die visuelle und dynamisierte Prozessdarstellung auf dem Touchpanel und durch zusätzliche Detailbilder ist es den Bediener möglich, den kompletten Anla- genstatus zu erfassen und im Bedarfsfall die komplette Anlage oder einzelne Kom- ponenten zu bedienen. Für die Bedienung am Touchpanel werden prinzipiell die gleichen Bedienelemente wie am Schaltschrank (Hand) realisiert.
Die Bedienung über Touchpanel ist nur dann möglich, wenn
• die Betriebsart „Automatik“ am Schaltschrank vorgewählt ist UND
• keine Vorort-Bedienung über das MobilePanel vorgewählt ist UND
• der Wahlschalter am Panel auf „EIN“ geschaltet wird.
Die aktuelle Bedienebene wird auf dem Bildschirm angezeigt.
Vorort / Mobile-Panel (Vorort)
Für Wartungs- und Servicezwecke können Einzelfunktionen (z.B. Justierung Endla- genschalter im Tippbetrieb) über das MobilePanel gesteuert und überwacht werden. Durch die visuelle und dynamisierte Prozessdarstellung auf dem Panel und durch zusätzliche Detailbilder ist es den Bediener möglich, den kompletten Anlagenstatus zu erfassen und im Bedarfsfall die komplette Anlage oder einzelne Komponenten zu bedienen.
Die Bedienung über Touchpanel ist nur dann möglich, wenn
• die Betriebsart „Automatik“ am Schaltschrank vorgewählt ist UND
• der Wahlschalter am Panel auf „EIN“ geschaltet wird.
Die aktuelle Bedienebene wird auf dem Bildschirm angezeigt.
4.7 Automatisierungstechnik 4.7.1 SPS-Stationen Die zentrale SPS (CPU) dient zur vollautomatischen Steuerung und Überwachung der kpl. Schleuse und aller Betriebsmittel. Eine von der zentralen Steuerung unab- hängige lokale Automatisierung ist nicht vorgesehen. Die CPU befindet sich in der Schaltanlage „AH“. Die CPU bildet das Bindeglied zwischen Prozess (E/A-Ebene) und Leittechnik (PLS).
Dezentrale Peripherie
Dezentrale E/A-Stationen (ET) auf Basis Siemens ET200SP erfassen die digitalen und analogen Prozesssignale und geben Befehle und Sollwerte an den Prozess aus. Die ET sind über das Bussystem ProfiNet an die CPU angebunden.
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Weitere Baugruppen wie z.B. Umrichter, Messgeräte, HMI-Panels, Positionsgeber, etc. werden ebenfalls in das ProfiNet-Netzwerk eingebunden.
Derzeit wird das Binnenhaupt steuerungstechnisch über eine abgesetzte ET via Licht- wellenleiter (LWL) eingebunden. Die Programmierung umfasst somit alle Signale für den kompletten Schleusenbetrieb.
Dezentrale SPS-Stationen werden für folgende Anlagenteile vorgesehen:
• Torantriebe • Schützantriebe • Schlickspülanlage (AH) • Zentralschmierung • Überwachung der Energieversorgung in den Torhäusern • Signalaustausch mit den Torsteuerungen
Die dezentralen SPS-Stationen für das BHPT sind ringförmig zu einem Netzwerk zu- sammenzuschließen und an die zentrale SPS-Station im Steuerstand anzubinden.
Anbindung über LWL
Im Zuge der Erneuerung BHPT wird der LWL-Endpunkt im alten Antriebsgebäude umgebaut und bleibt örtlich bestehen. Über ein neues LWL werden die neuen Kom- ponenten und ET-Stationen in das Bussystem eingebunden. Zur Erhöhung der Anla- genverfügbarkeit wird im Zuge der Baumaßnahme das ProfiNet-System als LWL- Ring umgerüstet.
Umschluss, Hard-, Software
Hard- und Software werden je nach Baufortschritt sukzessive an den Baufortschritt und daraus resultierende Situationen angepasst, in Betrieb genommen und an das Leitsystem angebunden.
Einbindungen und Umschlüsse sind störungsfrei und ohne Beeinträchtigung des Schleusenbetriebs durch den AN zu gewährleisten!
Grundsätzlich dürfen Komponenten oder Anlagenfunktionen nur mit schriftlicher Ge- nehmigung (Protokoll) durch den AG außer Betrieb genommen werden!
Software
Die Programmierung für die Schleuse wird im Zuge der Erweiterung „BHPT“ erweitert und ergänzt. Zu den Softwareleistungen durch den AN gehören die Aufnahme beste- hender Programmfunktionen und -Abläufe. Als Basis hierfür werden vom AG die Stromlaufpläne als pdf-Dokument, der Online-AG-Abzug aus der CPU und Bild- schirmaufnahmen (Screenshots) der Prozessleittechnik und HMI-Touchpanel zur Verfügung gestellt.
Im Zuge der Programmierung werden alle sicherheitsrelevanten Aspekte gemäß Ge- fährdungsanalyse berücksichtigt.
Struktur und Bezeichnungssystem der vorhandenen SPS werden vom AN übernom- men und fortgeschrieben.
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Neben Programmerweiterung der neuen Komponenten „BHPT“ gehören im Beriech Software auch die Bereinigung aller demontierten und nicht mehr benötigten Kompo- nenten.
Programmierarbeiten und Inbetriebnahmen werden im Zuge der De- und Neumonta- gen sukzessive, in mehreren Schritten begleitend zur Anlagenmontage ausgeführt.
Bei Eingriffen in bestehende Softwaremodule (SPS, F-Programme, Leittechnik, etc.) gehen die Gewährleistungsansprüche für die gesamte Software vollständig auf den AN über, der AN übernimmt damit die Verantwortung für die gesamte Schleusensteu- erung!
4.7.2 Ablaufverriegelungen Die Schleusenanlage besteht aus Teilanlagen, die aufeinander abgestimmt werden müssen und zwingend in der richtigen Reihenfolge anzusteuern sind. Um Fehlfunkti- onen oder Gefahrensituationen zu vermeiden, müssen Vorgänge vollständig abge- schlossen sein bevor neue Vorgänge gestartet werden können.
Um Fehlfunktionen und/oder Schäden an der Anlage zu vermeiden, müssen entspre- chende Ablaufverriegelungen mit Plausibilitätsprüfungen in der Steuerung hinterlegt und ergänzt werden.
Übergeordnete Verriegelungen dienen zum Schutz von Fehlbedienungen. Grund- sätzlich werden alle Funktionsabläufe auf Plausibilität überwacht, z.B. kann ein Tor nur dann geöffnet werden, wenn das andere vollständig geschlossen ist einschl. Be- /Entwässerungsschütze. Gleiche gilt für prozessabhängige Bedingungen wie z.B. Freigabe Pegelanlage (Überwachung Pegelstände). Bedienereingriffe, die zur Aus- nahme evtl. Freigaben ermöglicht werden, müssen stets über „Bedienfenster mit Rückfrage“ bestätigt werden!
4.7.3 Störmeldekonzept Die Antriebe und Anlagenteile sind mit Überwachungseinrichtungen auszurüsten, die in den Steuerungen auszuwerten sind. Bei Fehlfunktionen, Ausfall von Geräten und Über- oder Unterschreitung von Grenzwerten sind in den Steuerungen Störmeldun- gen zu erzeugen und entsprechend der Wichtigkeit die Antriebe und Anlagenteile bei Bedarf abzuschalten. Sicherungen, Leistungsschalter, Fehlerstromschutzschalter, Einspeiseschalter usw. sind mit Hilfskontakten auszurüsten. Der Zustand ist anzuzei- gen und zu melden. Die erforderlichen Störmeldungen und Abschaltkriterien der ein- zelnen Anlagenteile sind mit den Herstellern abzustimmen. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit der kompletten Anlage sind alle Störmeldungen an das zentrale Be- dien- und Beobachtungssystem weiter zu melden und dort weiterzuverarbeiten. Durch Abschaltungen dürfen keine Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Anla- gen, die von der Störung nicht betroffen sind, dürfen nicht blockiert werden. In das Störmeldekonzept sind alle Anlagenteile, auch die Nebenanlagen einzubinden. Auch die, für den direkten Betrieb der Tore nicht erforderlichen Anlagen sind in das Störmeldekonzept und in das Bedien- und Beobachtungssystem einzubinden. So sind zum Beispiel auch Heizungen mit Funktionsüberwachungen auszuführen und die Funktionen und Störungen im Visualisierungssystem darzustellen und auszuwer- ten. Die Verwendung der Meldetexte ist mit dem AG abzustimmen und zur Genehmigung einzureichen. Mit dem Meldetext muss eindeutig erkennbar sein, welcher Anlagenteil
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davon betroffen ist und welches Bauteil die Störung verursacht hat. Folgestörungen dürfen nicht zu Irritationen führen und müssen deshalb unterdrückt werden. Es darf keine gleichlautenden Meldungen für unterschiedliche Störungen geben. Die Begriffe und Bezeichnungen sind zu vereinheitlichen.
4.8 Prozessleittechnik Im Bereich Prozessleittechnik werden Hard- und Software erneuert. Die Leittechnik- wird als multiplattformfähige zentrale Systemsoftware für Datenerfassung und -Spei- cherung, Überwachung, Bedienung, Visualisierung, Prozesssteuerung, Fernalarmie- rung, Protokollierung und Fernwirktechnik erneuert.
4.8.1 Merkmale:
• Systemlösung aus einer Hand mit einheitlicher Datenhaltung, Bedienung und Bedienstruktur • Modularer Systemaufbau • Client-Server-Architektur • Zugriff über Desktop-Client, Webbrowser oder APP (IPS, Android), Absicherung über updatefähige Autorisierungskonzepte (z.B. 2 FA) und Kryptografieverfahren • 100 % HTML-konformer Webzugriff ohne Installation zusätzlicher Plugins • Offene Systemstruktur, vielfältige Schnittstellen zu allen namhaften Herstellern (z.B. IEC 60870-5, IEC 61131.3) • Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit der Anlage auch bei Ausfall des Leit- system-Servers durch Einsatz eines Sicherheits-Servers (Hardwaresystem) • Sicherstellung des Betriebs, der Fernalarmierung, der Datenzwischenspeiche- rung über mindestens 7 Tage und der Netz-/anlagen-übergreifenden Kommuni- kation und Steuerung, selbst bei Nichtverfügbarkeit oder Ausfall des Leitsystem- Rechners ohne Aufbau redundanter Serversysteme • Programmatische und räumliche Trennung des prozesskritischen Echtzeitbe- triebs zum Anwendungs- und Datenbetrieb (SPS, Fernwirkebene) auf den Leit- system-Rechner (Leitsystem-PC) über Security-Gateway und gehärtetem Linux (kein Windows!) • Umfassendes Schulungsangebot durch den Hersteller
4.8.2 IT- und Ausfallsicherheit Das angebotene System muss konsequent den Prinzipien „Security by Design“ und „Security by Default“ folgen. Durch die Umsetzung zentraler Sicherheitsprinzipien, da- runter Rechtemanagement nach dem Least-Privilege-Ansatz, Segmentierung von Netzen, stringente Kryptographie sowie Mechanismen für Betriebssicherheit und Kontinuität, müssen Betreiber von KRITIS-Anlagen und Unternehmen, die unter NIS- 2 fallen, wirksam bei der Erfüllung ihrer Informations- und Cybersicherheitsanforde- rungen unterstützt werden.
Das System muss eine solide technische Basis zur Unterstützung der Anforderungen nach ISO 27001:2022 durch integrierte Sicherheitsfunktionen bieten wie granulare Berechtigungskonzepte, sichere Kommunikationsstandards, verschlüsselte Daten- übertragung, sicherheitsorientierte Systemhärtung und klar definierte Update- und Backup-Prozesse.
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Der Hersteller muss seine Compliance nach IEC 62443-4-2 dokumentieren und ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO 27001:2022 unterhalten.
Die Software- und Sicherheitsarchitektur des Prozessleitsystems ist so konzipiert, dass sie generelle IT-Sicherheitsmaßnahmen nicht einschränkt oder behindert und mit IT-Sicherheitskomponenten wie Firewalls, DMZs, IPCs oder Antiviren-Software vollständig kompatibel ist.
4.8.3 Netzwerksicherheit
Das System muss eine Zero-Trust-Architektur mit Zero-Inbound-Prinzip für das Fernwirken und IoT-Kommunikation via Internet über DSL oder Mobilfunk implementiert haben. An keiner Stelle des Systems sind eingehende Ports erlaubt.
Alle Fernwirkstationen initiieren ausschließlich ausgehende Verbindungen (Call-Home-Prin- zip). Die Internet-Kommunikation erfolgt ausschließlich über redundante IoT-Sicherheits-Ga- teways, die vom Hersteller an unterschiedlichen Standorten innerhalb Deutschlands betrieben werden. Dadurch werden externe Angriffsvektoren strukturell eliminiert. Die Fernwirk-Kommu- nikation ist latenzminimiert und volumenreduziert ausgelegt. Eine Umsetzung und Konfigura- tion eines VPN-Netzes ist für diesen Schutzmechanismus nicht erforderlich.
Die intelligente Netzwerksegmentierung wird durch den Sicherheits-Server mit physisch ge- trennten Ethernet-Schnittstellen gewährleistet. Es erfolgt eine strikte Trennung zwischen Büro- /PLS-Ebene und Automatisierungsebene ohne direkte Verbindung zwischen Fernwirkstationen und Kernnetzwerken.
Fernwirkstationen dürfen explizit nicht Teil des Automatisierungsnetzwerks sein, auch nicht über VPN-Verbindungen. Diese Malware-Barriere stellt sicher, dass Schadsoftware vom Büro- netzwerk sich nicht in das Automatisierungsnetzwerk ausbreiten kann und die Anlagensteue- rung nicht angreifen kann. Ein unbefugtes Eindringen über eine kompromittierte Außenstation in die komplette Anlage wird dadurch verhindert.
4.8.4 Datenbank Im System wird eine leistungsfähige Microsoft-SQL-Datenbank eingesetzt und nach aktuellen Datenbankmanagement-Sicherheitsrichtlinien betrieben.
4.8.5 Sicherheitsserver Für Ausfallsicherheit durch Redundanz- und HMI-Notbedienebene wird ein Sicher- heits-Server auf einem gehärteten Linux-System ohne Windows-Abhängigkeiten ein- gesetzt. Dieser verfügt über keine beweglichen Teile und keine Fremdsoftware. Die Entkopplung des Echtzeitbetriebs von Windows-Updates erfolgt durch robuste Hard- ware für den 24/7-Betrieb.
Über den Sicherheits-Server und dessen Software soll sichergestellt werden, dass alle Überwachungs-, Alarmierungs-, Bedien- und Steuerfunktionen des Leitsystems auch dann zuverlässig genutzt werden können, wenn der Prozessleit-Server/Rech- ner, beispielsweise beim Installieren von Windows Updates oder bei einem Ausfall, nicht zur Verfügung steht. Der Sicherheits-Server ermöglicht eine programmatische und räumliche Trennung des prozesskritischen Echtzeitbetriebs (inklusive Fernalar- mierung und Datenzwischenspeicherung über mehrere Tage) und des Anwendungs- und Datenservers.
Archivtiefe (Berichtsdaten) Messwertarchiv-Einträge: AE/AA: 10 Mio., DE/DA: 2 Mio., ZW: 2 Mio
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4.8.6 Funktionsumfang Leittechnik Die Software ist für die folgenden Aufgaben ausgelegt:
• Prozessvisualisierung, Prozessbedienung, Prozessführung, Prozesssteuerung (Schalten, Steuern, Regeln) über individuell gestaltbare Prozessbilder und Dashboards • Optimierung des Anlagenprozesses über Regelparameter, Sollwertvorgaben, konfigurierte Quersteuerungen, Regelgraphen und Führungslinien, etc. • zeitliche Eingriffe in den Prozessablauf über Zeitsteuertabellen • freie Programmierung von SPS-Funktionen und menübasierte Konfiguration von Quersteuerungsbefehlen • Messwerterfassung, Messwertverarbeitung, Messwertspeicherung • Signalerfassung, Signalverarbeitung, Signalspeicherung • Überwachung von Grenzwerten inkl. Entsprechender Alarmbildung und -verar- beitung -Meldung von Störungen über die Visualisierung, Meldefenster sowie Fernalarmierung • Ausführen von Schalthandlungen mit / ohne Bestätigungsabfrage • Fernalarmierung mit quasi unbegrenzten Bereitschaftsplänen (müssen täglich mehrmals wechselnde Schichten unterstützen) und mehreren Alarmierungsli- nien (Sprache, SMS, E-Mail, App-Nachrichten Cityruf etc.) • Darstellung von aktuellen Zuständen (Trendganglinie) und zeitlichen Verläufen der Messwerte in Ganglinien, inkl. umfassender Analysen wie statistische Aus- wertungen, Vergleichsmuster, usw. • Regelkonforme Protokollierung und Langzeitarchivierung erfasster Daten inkl. Handeingabe • Erstellen von Betriebs- und Wartungsprotokollen • Betriebsorganisation der eingesetzten Maschinen mit Maschinendatenblättern, Wartungsprotokollen und Maschinenlebensläufen • freier Zugriff auf die Prozessdaten über Fremdprogramme (z.B. über OPC, DDE), d.h. parallel zur laufenden Prozessleittechnik • Export aller Daten und Berichte (mit Formatierung) nach Excel, Import und Ex- port aller Konfigurationsdaten via Excel. Automatisch vom System angestoßener Datenexport und Versand über E-Mail-Client oder an FTP und SFTP/FTP (SSH) Server • Kommunikationswege, SPS-Kopplungen • Automatisierungstechnik wird über eine durchgängige TCP/IP Kommunikation von der SPS über den Prozess-Server zum PC -ohne Notwendigkeit einer Zwi- schenebene wie OPC-Server realisiert, mit Kopplungsmöglichkeiten zu allen marktüblichen SPSen. Das System muss die folgenden drei Kopplungstypen er- möglichen, auch im kombinierten Einsatz. Native Treiber (z.B. ProfiNet, Modbus- TCP, etc.), OPC und IEC 60870-5-104
4.8.7 Fernwirktechnik Fernwirkstationen werden als IoT-Komponenten, die hinsichtlich Datenerfassung (di- rekt über I/Os, mit oder ohne SPS-Funktion, oder über eine SPS-Kopplung), Daten- speicherung (hochauflösende Archive über mind. 10 Tage) und Datenübertragung höchste Flexibilität, Sicherheit und Zuverlässigkeit bieten müssen ausgeführt.
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Zu den grundlegenden Funktionen zählt ihre hohe Zuverlässigkeit und Robustheit (inkl. Gehäuse) und eine multitaskingfähige, interrupt-gesteuerte Betriebs- und An- wendungssoftware unter Linux (kein Windows).
Für den Einsatz von Fernwirkstationen als SPS sollen sie gemäß IEC 6113-3 pro- grammierbar sein.
Die Fernwirkunterstation muss sowohl für LTE/GPRS, DSL, LAN/VPN, SHDSL, Funk- übertragung (VHF, UHF) sowie serielle Telefonmodemübertragung und Standlei- tungsübertragung, geeignet sein.
IT-Sicherheit: Um die Sicherheit der Fernwirkkommunikation zu garantieren, ist bei IP-basierten Übertragungswegen an keiner Stelle ein eigehender Port erlaubt. Insbe- sondere in der Zentrale muss die Firewall alle eingehenden Kommunikationen abblo- cken und darf keine Sicherheitslücke besitzen. Dadurch werden externe Angriffe un- terbunden und ein Eindringen von Unbefugten wird weiter verhindert.
Tarife und IP-Adressen: Für eine einfache Konfiguration der Fernwirkkommunikation und reduzierte Betriebskosten, funktioniert alles mit dynamischen IPs.
Aufgaben der örtlichen Fernwirkunterstationen:
• Übermittlung aller aktuellen Zustände der Analogeingänge, Digitaleingänge, Di- gitalausgänge, Zählwerte und Analogausgänge an die Zentrale • Zwischenverarbeitung, Verdichtung und Speicherung der Werte über mind. 10 Tage der Analogeingänge, Digitaleingänge und Zählwerte mit Zeitstempeln (für Protokolldaten) • Es darf hierzu kein Rückgriff auf den stark begrenzten Speicher von reinen SPS- Komponenten erforderlich sein. • Wichtig: Datenerfassung der Analogeingänge muss beliebig wählbar zeitzyklisch (mind. im 10sek.-Takt) oder messwertabhängig erfolgen • Übertragung der archivierten, zeitlich korrekt aufgelösten Werte an die Zentrale • Störmeldungen müssen bei Auftritt sofort an die Zentrale übertragen werden; mit korrektem Zeitstempel zum Störungsereignis (Störungen, Grenzwertverletzun- gen, Wartungsmeldungen) • Die Station muss ihre Echtzeituhr mit der Zentrale selbstständig synchronisieren • Übertragungen an die Zentrale müssen über alle marktüblichen Übertragungs- wege, wie Standleitung, GSM, GPRS, LTE, LAN, VPN, DSL, SHDSL, Datenfunk (VHF, UHF) erfolgen können; zusätzlich müssen auch automatische Umschal- tungen auf Ersatzwege unterstützt werden. • Falls der Übertragungsweg ausfällt, greift die standardmäßige Zwischenspeiche- rung für die Datensicherheit • Die Station muss einen FTP-Clienten beinhalten • Kopplung aller marktüblichen SPSen über nativem Treiber und entsprechender Hardware-Schnittstelle • Kopplung erfordert keinen zwingenden Eingriff in die SPS-Bausteine
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4.8.8 Konfiguration Es werden zwei Netzwerke für Leitsystem und SPS eingerichtet. Beide Netzwerke werden über ein Sicherheitsgateway (Nachrüstung Hardwaremodul) voneinander ge- trennt (Security) und damit ein direkter Zugriff vom Leittechnik-PC auf das SPS-Netz verhindert, s.o.
Der Panel-PC (s.o.) wird an das Sicherheitsgateway angeschlossen und dient als Ba- ckup-Bedien- und Beobachtungsebene bei Ausfall / Stillstand des Leittechnik-Ser- vers.
Im Zuge der Baumaßnahme und Systemerneuerung für die Leittechnik wird das Da- tenmodell von/zu den unterlagerten SPSen neu erstellt und alle bestehenden Pro- zessbilder für das neue System projektiert / erneuert, weitere für das Binnenhaupt erweitert. Die Softwareprojektierung beinhaltet die Bestandsaufnahme aller Daten- punkte aus dem SPS-Umfeld (AG-Online-Abzug). Die Prozessbilder einschl. Bedien- funktionen werden auf Basis von Bildschirmaufnahmen / Screenshots neu erstellt und vollständig dynamisiert.
Alle projektierten Datenpunkte werden zum Sicherheitsgateway übertragen und dort bei Ausfall des Leittechnik-PC zwischengespeichert, Störmeldungen werden über ein integriertes Modem per SMS an das Bereitschaftspersonal ausgegeben, auch bei Ausfall des Leittechnik-PC in der Warte!
Alle Prozessdaten werden im Leitsystem in einer SQL-Datenbank gespeichert / ar- chiviert und stehen im System zentral für Visualisierung, Alarmierung, Gangliniendar- stellung und Berichtswesen zur Verfügung.
Im System werden verschiedene Berichte (Tag, Monat, Jahr) und Ganglinien / Trend- darstellungen für alle relevanten Datenpunkte erstellt (z.B. Pegel, Drücke, Positionen, Zählwerte, Betriebszeiten, Messdaten Fernwirktechnik, etc.).
Zeitabhängige Schalthandlungen werden über integrierte Zeitsteuertabellen vom Be- diener angelegt und vollautomatisch vom System ausgeführt (z. B. Steuerung be- leuchtungskreise).
Der Umschluss von der alten auf die neue Leittechnik darf keine Beeinträchtigung der Anlagenfunktion und -Bedienung hervorrufen. Alle Maßnahmen müssen mit dem AG und Anlagenbetrieb abgestimmt und protokolliert werden.
Die gesamte ingenieurmäßige Projektierung und Abwicklung für eine funktionsfähige Gesamtanlage ist Bestandteil der Ausschreibung
Redundanz
Zur Erhöhung der Betriebssicherheit wird ein Panel-PC mit Touchscreen und 21,5“ LCD-Display installiert. Die HMI-Lösung dient zur Bedienung und Beobachtung von Prozessbildern des Leit- und Fernwirksystems inklusive Benutzerverwaltung und Störmeldearchiv.
Zugriff auf Daten einer oder mehreren SPS (alle TCP/IP-Kopplungen) in der Zentrale unabhängig vom Leitsystem oder Sicherheits-Server für die autarke und sichere SPS- Überwachung und Steuerung per HMI.
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Zusätzlich zur direkten und autarken SPS-Überwachung in der Zentrale kann über den Sicherheits-Server auch auf die Gesamtanlage (alle SPS, alle Fernwirkstationen) zugegriffen werden.
Fernwirktechnik
Das System wird mit Fernwirktechnik erweitert. Hierzu werden bestehende Fernwirk- stationen (WAGO-Controller Fa. Graupe) mit Fernwirkmodulen nachgerüstet und in das Gesamtsystem eingebunden:
-
Einleitstelle Ems: 3 x Sauerstoffmessung, 23 x Temperaturmessung, 2 x Fließ- geschwindigkeit, diverse Status- und Störmeldungen. Anbindung über GPRS
-
Pumpwerk Ems-Seitenkanal: 2 x Pegelmessung, 1 x Sauerstoffmessung, 1 x Temperaturmessung, Steuersignale von der Schleuse, diverse Status- und Störmeldungen. Anbindung über GPRS
-
Spülbagger Seeteufel: 1 x Strömungsgeschwindigkeit, 1 x Dichte, 1 x Durch- fluss, 1 x Feststoffenge diverse Status- und Störmeldungen. Anbindung über GPRS
-
Spülbagger (in Planung): wie vor
Vg. Stationen werden in Zusammenarbeit mit Fa. Graupe mit den ausgeschriebenen Fernwirkmodulen nachgerüstet und über TCP/IP gekoppelt. Die Datenübertragung zur Zentrale erfolgt über GPRS. Eingriffe in die vorh. SPSen werden nicht gewünscht und bei Erfordernis von Fa. Graupe ausgeführt. Stationsverbindungen und Daten- punkte werden in der zentralen Leittechnik projektiert und in die Datenbank aufge- nommen. Alle Daten werden grafisch dargestellt und in Berichten für behördliche Mel- dungen zusammengefasst / ausgegeben.
Die gesamte ingenieurmäßige Projektierung und Abwicklung für eine funktionsfähige Fernwirktechnik ist Bestandteil der Ausschreibung
4.8.9 Fernwartung Zur effektiven und schnellen Störungssuche und Problemanalyse wird vom AN ein Fernwartungsrouter für den Zugriff auf das SPS-Netz installiert. Alle für die IT-Sicher- heit erforderlichen Voraussetzungen (u.a. KRITIS) werden vollumfänglich vom AN mit dem AG bzw. IT-Abteilung geklärt und abgestimmt.
4.9 E-Technische Prüfungen Der AG hat das Recht, an den Prüfungen teilzunehmen bzw. QS-relevante Informati- onen beim Auftragnehmer einzuholen. Für die Fertigungsüberwachung stellt der AN dem Auftraggeber die nötigen Unterlagen (Qualitätssicherungsspezifikation mit den zugehörigen technischen Liefervorschriften und Prüfvorschriften, Fertigungstermin- plänen) zur Verfügung. Gemäß DIN VDE 0100, Teil 600, ist vor der erstmaligen Inbetriebnahme einer Stark- stromanlage bis 1000 V der Nachweis zu führen, dass die Anforderungen nach DIN VDE 0100 bei der Errichtung von Starkstromanlagen eingehalten wurden. Da es sich bei der DIN VDE 100, Teil 600, um Mindestanforderungen handelt, müssen alle An- forderungen vom Errichter erfüllt und nachgewiesen werden. Es ist die zum Zeitpunkt der Abnahme gültige DIN VDE 0100 zu Grunde zu legen.
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Verantwortlich für die Durchführung der Erstprüfung ist der Errichter der Starkstrom- anlagen. Folgende Prüfungen sind durchzuführen: Besichtigen Das Besichtigen muss vor Erproben und Messen üblicherweise bei vollständig abge- schalteter Anlage durchgeführt werden. Das Besichtigen der elektrotechnischen An- lage hat kontinuierlich im gesamten Verlauf der Errichtung zu erfolgen. Das trifft ins- besondere auf Betriebsmittel bzw. Anlagen zu, die später nicht mehr einsehbar sind. Der Nachweis einer kontinuierlichen optischen Kontrolle ist durch Aktennotizen, Pro- tokolle und Fotos zu belegen. diese sind innerhalb von 7 Tagen an den AG zu über- geben. Diese sind u. a. Teil der Bestandunterlagen. In die Besichtigungen ist die Prü- fung des Schutzes bei Kurzschluss (DIN VDE 0100 Teil 600) einzubeziehen. Erproben und Messen Mit dem Erproben ist die Wirksamkeit von Schutz- und Meldeeinrichtungen nachzu- weisen, eingeschlossen sind NOT-AUS – Schaltungen. Die Wirksamkeit der Schutz- maßnahmen ist durch Messung zu beurteilen. Die verwendeten Messgeräte müssen den Anforderungen gemäß DIN VDE 0413 entsprechen. Folgende Messungen bzw. Prüfungen sind mindestens durchzuführen: • Prüfung der Wirksamkeit des Potentialausgleiches, • Messung von Isolationswiderständen, • Messung von Durchgängigkeit des Schutzleiters, Widerstandsmessungen, • Messung von Erdungswiderständen, • Messung von Schleifenimpedanzen, • Prüfungen der Funktionstüchtigkeit von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, • Prüfen des Drehfeldes, • Prüfen der Spannungspolarität, • Feststellen der Spannungsfreiheit von Schutzleitern. Der Errichter der elektro-, steuerungs- und nachrichtentechnischen Gesamtanlage hat ausdrücklich schriftlich zu bestätigen, dass die Anlage nach den anerkannten Re- geln der Technik errichtet wurde und diesen entspricht.
4.10 Schulung und Einweisung Eine Einweisung ist für die gesamte elektro-, steuerungstechnische Anlage durchzu- führen. Die Dauer und der Umfang richten sich nach den eingesetzten Geräten / An- lagen inkl. Hilfsmaterial. Es ist sowohl das Bedienpersonal wie auch das Wartungs- personal einzuweisen. Nach der Einweisung muss das Bedien- und Wartungsperso- nal in der Lage sein, die Anlagen sicher in allen Bedienarten und von allen Bedien- stellen zu bedienen und alle Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. Die Schulung erfolgt wahlweise, im Baubüro des AN oder in den Schulungsräumen vom AG sowie vor Ort an der Schleuse. Für die Einweisung sind in ausreichender Anzahl Unterlagen vorzubereiten.
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4.11 Blitzschutz, Überspannungsschutz und Potentialausgleich Die gesamte Anlage wird mit einer Blitzschutzanlage versehen. Sämtliche Anlagen- teile werden in das Überspannungsschutz- und Potentialausgleichskonzept der be- stehenden Schleusenanlage eingebunden. Von einem äußeren Blitzschutz kann abgesehen werden, da ein einschlagender Blitz über die Stahlkonstruktion großflächig in das Wasser abgeleitet wird. Auf Blitzstrom- ableiter kann daher verzichtet werden. Sämtliche in den Schaltschränken aufgelegten Signalleitungen sowie die Toran- schlussverteilung werden mit Überspannungsschutz ausgerüstet. Für die Ankopplung der ProfiNet-Teilnehmer im Schiebetor an die SPS werden die gebäudeüberschrei- tenden Busleitungen mit Überspannungsschutzmaßnahmen versehen. Einspeisekabel und Datenleitungen werden normgerecht beim Übergang der Blitz- schutzzone mit Überspannungsschutzgeräten ausgestattet. Zur Vermeidung induktiver Einkopplungen dürfen Potenzialausgleichsleitungen nicht gemeinsam mit Mess- und Steuerleitungen verlegt werden. Deshalb werden sämtli- che Eisenteile der Verteiler und Schaltanlagen untereinander elektrisch leitfähig nach DIN 57 141 - VDE 0141 verschraubt bzw. verbunden. In Türen, Schwenkrahmen, Tableau-Platten o.ä. wird ein separater, gut leitender Erdungsanschluss vorgesehen und in die Gesamtschutzmaßnahme eingebunden. Alle leitfähigen Teile, Maschinen und die Schutzleiter der Anlage werden in den Po- tenzialausgleich nach DIN VDE 0100, Teil 410 und Teil 540, eingebunden. Die Po- tentialausgleichsschienen werden untereinander mit der Erdsammelleitung verbun- den. Die Stahlbauteile werden an die Erdungsanlage mit Leitung gem. VDE-Vorschrif- ten angeschlossen.
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- Ausführungsunterlagen Dem AN wird nach Auftragsvergabe eine geprüfte Ausführungsplanung (Statische Berechnung, Zeichnungen) digital unentgeltlich zur Verfügung gestellt, die als Grund- lage für die Fertigungs- und Montageplanung dient. Die Ausführungsunterlagen sind vom AN auf Plausibilität und Maßangaben zu prüfen. Fertigungsbedingte Konstruktionsänderungen sind zulässig. Sie bedürfen der Zustim- mung des AG. Die mitgelieferten Ausschreibungspläne sind Eigentum des AG und dienen nur zum Zwecke der Angebotsbearbeitung. Der Bieter verpflichtet sich, die ihm überlassenen Pläne mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln.
5.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen Die den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Pläne enthalten wichtige, zusätzli- che Beschreibungen der auszuführenden Bauleistungen, die im Leistungsverzeichnis und in der Baubeschreibung nicht noch einmal wiedergegeben werden. Der textliche und zeichnerische Inhalt der Pläne ist jedoch ebenso verbindlich wie Leistungsverzeichnis und Baubeschreibung. Für die Rangordnung der Verdingungs- unterlagen gilt §1 Nr.2 VOB/B. Zu beachten ist hierbei, dass sämtliche diesen Verdin- gungsunterlagen beigefügten Bauzeichnungen Bestandteil der Leistungsbeschrei- bung sind. 5.1.1 Lastannahmen Die Lastannahmen für die Ausführung der Arbeiten bzw. das Lastenheft inklusive der Angaben von Verkehrslasen, Lastfälle, können den Statischen Berechnungen bzw. den Prüfberichten unter Anlage 5.8 Statische Unterlagen entnommen werden. 5.1.2 Ausführungsplanung Die zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen befinden sich in der Anlage 05 Planungsunterlagen. 5.1.3 Bestandspläne Die Bestandspläne finden sich in der Anlage 04 Bestandsunterlagen. Neben der Auf- listung der gesamten Revisionsunterlagen aus dem Jahre 1973/74 (Anlage 4.2) be- finden sich unter Anlage 4.3 ausgewählte Unterlagen zum BHPT und uch Bestands- pläne der folgenden Reparatur- und Erneuerungsmaßnahmen. 5.1.4 Baugrundgutachten / Untersuchungen Unter Anlage 6 Gutachten/Untersuchungen sind die vorliegenden Baugrundgutach- ten, Untersuchung der Beschichtung des Torkörpers, die Sedimentuntersuchung aus dem Vorhafen aufgeführt. Das Verwertungskonzept findet sich unter Anlage 8.
5.1.5 Risikobeurteilung Die in der Planung erstellte planungsbegleitende Risikobeurteilung ist unter Anlage 3.1 aufgeführt. Diese Unterlage ist durch den AN weiter zu bearbeiten.
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5.2 Vom Auftragnehmer aufzustellende Ausführungsunterlagen 5.2.1 Leistungen nach HOAI Sofern vom AN vorgesehen ist, reine Ingenieurleistungen weiter zu vergeben, so ist für diese Leistungen bei den Verträgen mit den Ingenieurbüros die HOAI anzuwenden und zu vereinbaren. Die anrechenbaren Kosten (Herstellkosten) sind vom AN auf- grund seines Angebotes zu ermitteln und bei der Weitervergabe anzugeben. 5.2.2 Werkstatt- und Montageplanung Vom AN sind auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Ausführungsplanung alle zur ordnungsgemäßen Errichtung des neuen Binnenhauptes erforderlichen Unterla- gen zu erstellen und somit zu liefern. Dies sind u.a
- Betonierkonzepte, Nachweise Eignungsprüfungen Beton
- Einbaukonzept inkl. Bauablaufpläne für den Einbau des Fertigteils
- Werkstattplanung, wie Schweißpläne, Schweißprüfpläne, Schweißnahtfolge- pläne, Korrosionsschutzpläne usw. für alle Stahlbauteile
- Montage- und Demontagekonzepte und –pläne
- prüffähiges Entsorgungs- und Verwertungskonzept für Rückbauarbeiten
- Einbring- und Herstellungsprotokolle
- Herstellungsanweisungen
- Datenblätter und Ausführungsunterlagen der maschinentechnischen Anlagen
- Aufmaß- und Abrechnungspläne
- Gewichts- und Anstrichflächenberechnung
- Bestandspläne
- Betriebs- und Wartungsanleitung anhand des vom AG zur Verfügung gestellten Wartungskonzeptes
- Fortführung der Risikobeurteilung und Einbauerklärung
- Installationspläne, Schemata, Schaltpläne etc. zur E- und MSR-Technik Die Unterlagen sind 3-fach in Papierform und 1-fach digital in mit dem AG abzustim- menden Dateiformaten zu übergeben. Alle Ausführungspläne sind mit dem Plankopf und den Plannummern des AG zu ver- sehen. Ein Muster für den Plankopf sowie die Dateinamenskonvention (mit Plannum- mernverzeichnis) können beim AG angefordert werden. Die Bedingungen für den Versand der Planunterlagen ist unter Punkt 5.2.6 Digitale Planung und Kommunikation im Projekt vorgegeben. 5.2.3 Planprüflauf, Planübersichtsliste Der AN hat seine Ausführungsplanung den zuständigen Prüfingenieuren bzw. dem AG vorzulegen und prüfen zu lassen. Der damit verbunden Ablauf von Erstellung, Prüfung, Konsolidierung/Gleichstellung, Freigabe zur Bauausführung erfordert gewisse Zeiten der Bearbeitung. Zur Übersicht ist als Anlage 3.2 eine Übersicht zum Planprüflauf aufgeführt. Zudem hat der AN nach Auftragsvergabe eine Planübersichtsliste zu erstellen, auf der die einzelnen vom AN zur Einreichung geplanten Einzelpläne mit Vorlaufzeiten für Prüfung und Genehmigung angegeben sind. Die im Planprüflauf geregelten /Zei- ten und Fristen sind hierbei zu berücksichtigen.
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Die Kosten hierfür sind durch den AN in die entsprechenden Positionen der Ausfüh- rungsplanung mit einzurechnen. 5.2.4 Dokumentationsschriften Die Dokumentation des gesamten Baugeschehens erfolgt mit schriftlichen und foto- graphischen Aufzeichnungen. Vor Baubeginn ist der Zustand des Baugeländes und deren Zufahrten fotographisch digital festzuhalten. Während der Bauausführung sind von allen wichtigen Baustadien und Maßnahmen aussagekräftige Fotos herzustellen. Die Bilder sind mit Standort, Datum, Baustadium etc. zu kennzeichnen. Dem AG ist je eine Fertigung in Papier (mit Farbfotoabzügen) und digital (pdf) zu übergeben. Die erbrachten Leistungen sind zu dokumentieren, hierzu gehören:
- Prüfzeugnisse und Nachweise über die Eignung der vorgesehenen Baustoffe, Schweißungen und eingebauten Materialien
- Bestandspläne über die Lage und Höhe der eingebauten Konstruktionen bei Übergabe / Abnahme der Leistung
- Nachweise über die Befähigung des eingesetzten Personals
- Dokumentation des Baugeschehens mittels Bautageberichte
- komplette technische Dokumentation
- Entsorgungsnachweise Die Unterlagen sind 3-fach in Papierform und 1-fach digital in mit dem AG abzustim- menden Dateiformaten zu übergeben. 5.2.5 Bautagebücher Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch gemäß den Grundsätzen der Richtlinie 411 (sh. Anlage 3.4) zur Führung der Bautagesbücher des Vergabehandbuches (VHB
- zu führen. Das Führen als digitales Bautagebuch ist nur mit Zustimmung des AG zulässig! Die dort geforderten Angaben, Meldungen und Berichte (Regelmäßige und beson- dere Angaben) zu Tatsachen, die hinsichtlich Vergütung, Ausführungsart und Aus- führungszeit von Bedeutung sind, sind zu erfassen. Darüber hinaus sind im Bautagebuch zu detaillieren: Geräteeinsatz:
- Hersteller, Typ
- Einsatzdauer
- Leistungserbringer (Eigenleistung / Fremdleistung mit Benennung des Nachun- ternehmers)
- Angabe Tagesleistung je Gerät in Stunden Personaleinsatz:
- Leistungserbringer (Eigenleistung / Fremdleistung mit Benennung des Nachun- ternehmers)
- Angabe der einzelnen Personen mit Funktion, Name je Firma
- Angabe der Tagesleistung je Person in Stunden Der AN kann selbstverfasste Bautagebücher in Papierform verwenden, wenn der AG der Benutzung dieser Bautagebücher im Startgespräch zu Baubeginn zustimmt.
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Die Bautagesbücher sind täglich zu führen und 14-tägig in den regelmäßigen Baube- sprechungen an den AG zu übergeben. 5.2.6 Digitale Planung und Kommunikation im Projekt Der AG setzt zur Optimierung des Datenaustausches und der Kommunikation sowie zur Abbildung der Planungsprozesse zwischen internen und externen Beteiligten eine digitale Plattform ein. Die Nutzung ist für den AN kostenfrei. Die Anmelde- bzw. Zugangsdaten werden zu Baubeginn dem AN mitgeteilt. 5.2.7 Bauüberwachende Dienststelle Stadt Papenburg Fachbereich Tiefbau (B3) Rathausstraße 2 26871 Papenburg Tel.: 0 49 61 / 82 -0
oder ein vom AG beauftragtes Ingenieurbüro.
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- Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Vom Bieter sind auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterla- gen folgende Unterlagen mit Angebotsabgabe vorzulegen:
6.1 Allgemein
- Baustelleneinrichtungsplan
- Detaillierter Bauzeitenplan als vernetzter Balkenplan auf Grundlage der vorge- gebenen und mit dem AG abgestimmten Termine und Fristen (Unter Beachtung 3.18 Bauablauf der Baubeschreibung)
- Terminübersicht für die vorgesehene Lieferung der Standsicherheitsnachweise und Ausführungspläne (Werks-/Fertigungspläne,) mit den jeweiligen Vorlaufzei- ten. Hierbei ist für die Prüfung durch den vom AG beauftragten Prüfingenieur jeweils eine Prüfzeit von 30 Werktagen einzurechnen.
- Detaillierter Arbeitsablaufplan mit Darstellung der Hauptleistungsvorgänge und Bauablaufvorgänge mit Verknüpfungen der erforderlichen Leistungen, Schnitt- stellen zu anderen AN, Angabe der Dauern und Abhängigkeiten, der Angabe des kalkulierten Personaleinsatzes, der Anzahl und Dauer der Sperrzeiten der Schleuse;
- Nachweis über die Qualifikation des benannten Verantwortlichen für die Siche- rung von Arbeitsstellen
- Referenzen und bauspezifische Unterlagen (Unter Beachtung der nachfolgen- den Ziffern der Baubeschreibung)
- detaillierte Urkalkulation (Ausweisung der Kostenarten Lohn, Stoff, Gerät, Nachunternehmerleistungen, Sonstiges, Einzelaufgliederung nach Geräten, Einzelstoffen, Einzelpersonal, …) mit Schlussblatt, auf dem sämtliche Positio- nen zeilenweise mit den Einzelkosten der Teilleistungen nach Kostenarten (Lohn, Stoff, Gerät, Nachunternehmerleistung, Sonstiges) und den jeweiligen Zuschlägen aufgelistet sind,
- detaillierte Aufgliederung der Baustellengemeinkostenumlage, sofern diese Kosten detailliert auf die Baustelle bezogen und nicht vorkalkulativ prozentual über das Gesamtunternehmen kalkuliert sind
6.2 Referenzliste für vergleichbare Projekte:
- Mind. 1 Referenz über die Erstellung von Ingenieurwasserbauwerken unter Ein- satz von großformatigen Stahl-/Stahlbetonfertigteilen (>= 750 t) in den letzten 10 Jahren.
- Mind. 1 Referenz über die Erstellung von vergleichbaren Ingenieurwasserbau- werken unter Aufrechterhaltung des Schiffsverkehrs in Wasserstraßen bei ho- hem Schlickaufkommen in den letzten 10 Jahren.
- Mind. 1 Referenzen über die Erstellung von Ingenieurwasserbauwerken als Komplettleistung einschl. stahlwasserbaulicher Verschlüsse mit Antrieben in den letzten 10 Jahren.
- Mind. 3 Referenzen über die Durchführung von Rammarbeiten unter Tidebe- dingungen in den letzten 10 Jahren.
- Mind. 3 Referenzen über die Durchführung von Ingenieurwasserbaumaßnah- men unter Aufrechterhaltung der Belange des Deichschutzes in den letzten 10 Jahren.
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- Namentliche Nennung der eingesetzten Projektleiter, Bauleiter und Polier mit Benennung von vergleichbaren, zu den oben genannten, Referenzen der ver- gangenen 10 Jahre. Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten: Auftraggeber mit Ansprechpartner, Durchführungszeitraum (Jahr und Dauer), Bausumme, mit Benennung von Nachunternehmerleistungen und deren Um- fang/Anteil
6.3 Bauspezifische Unterlagen
- Schlüssiges Konzept für den Bodenaushub mit Erläuterungen und Darstellung der Genehmigungswege für das gewählte Verfahren unter Berücksichtigung des vom AG beigestellten Verwertungskonzepts
- Schlüssiges Einbaukonzept Drempelfertigteil unter Schwimmkraneinsatz mit Skizzen, Erläuterungen und Bauphasenplan
- Schlüssiges Konzept zu den Nassbaggerarbeiten mit Skizzen, Erläuterungen und Darstellung der Genehmigungswege für das gewählte Verfahren unter Be- rücksichtigung der vom AG beigestellten Sedimentuntersuchungen
- Schlüssiges Einbaukonzept Schiebetor mit Skizzen, Erläuterungen und Bau- phasenplan
- Schlüssiges Rückbaukonzept Schiebetor mit Skizzen, Erläuterungen und Bau- phasenplan
- Versicherungen
7.1 Kombinierte Bauleistungs- und Montage-Versicherung Der Auftraggeber wird für die ausgeschriebene Baumaßnahme bzw. für das ge- samte Bauprojekt eine Bauleistungs- und Montage-Versicherung (einschl. Inbetrieb- nahme und Probebetrieb), die die Gefahrtragung aus den Risiken des Auftragge- bers und der Auftragnehmer deckt, abschließen und bis zur Fertigstellung bzw. Ab- nahme der Leistung aufrechterhalten. Mitversichert werden die Interessen der Auftragnehmer sowie sämtlicher beteiligten Firmen und Personen wegen unvorhergesehener Sachschäden an ihren Lieferun- gen und Leistungen, die im Zusammenhang mit der Erstellung der Baumaßnahme entstehen. Die Versicherung bezieht sich nicht auf die Baustelleneinrichtung und Baustellenausrüstung der Unternehmer und deren Subunternehmer. Im Schadenfall ist die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von 20.000,00 € von dem Auftragnehmer zu tragen, dessen Leistungen von dem Scha- den betroffen sind.
7.2 Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung Der Auftragnehmer hat mit Beginn seiner Tätigkeiten und Leistungen für das Projekt das Bestehen einer Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflicht-versicherung mit min- destens den folgenden Deckungssummen nachzuweisen und bis zum Abschluss des Projektes aufrecht zu erhalten: für Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden 10.000.000,00 € für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz 10.000.000,00 €
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7.3 Versicherungsnachweis Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Bestehen der Haftpflicht-Versicherung ge- mäß Ziffer 7.2 und die Prämienzahlung unter Vorlage einer Versicherer-Bestätigung vor Beginn der ersten Ausführungsleistungen nachzuweisen. Die o.g. Bestätigung ist durch den Auftragnehmer vor Beginn eines neuen Versicherungsjahres unaufge- fordert an den Auftraggeber zu senden. Die in diesem Abschnitt formulierte Forderung von Mindeststandards des Versiche- rungsschutzes hat keine einschränkende Wirkung auf die Haftung des Auftragneh- mers gleich aus welchem Grund. 8. Geltende technische Vertragsbedingungen Unter Anlage 3.8 Geltende technische Vorschriften sind technische Vertragsbedin- gungen, Richtlinien, Merkblätter usw. aufgeführt, die im Sinne von § 1, Nr. 2, VOB/B, u.a. Bestandteil des Bauvertrages werden. 9. Zuständige Behörden, Firmen, Institutionen An der Durchführung dieser Maßnahme sind verschiedene Behörden, Firmen, Insti- tutionen beteiligt, die unter Anlage 3.6 Ansprechpartner aufgeführt sind.
- Abkürzungen AG = Auftraggeber m = Meter AN = Auftragnehmer St = Stück LV = Leistungsverzeichnis h = Stunde EP = Einheitspreis(e) kg = Kilogramm BL = Bauleitung m² = Quadratmeter KW = Kalenderwoche m³ = Kubikmeter Wo = Woche t = Tonne(n) s.w.v. = siehe wie vor SPS = Speicherprogrammierbare Steuerung
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