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Arbeitsgemeinschaft Grote - SAV
Funktionsablauf
Stand 29.07.2025
Grundsätzliches
Es wird immer nur ein Tor gefahren. Ein Tor ist immer geschlossen. Vor jeder Schleusung sind folgende Prüfungen durchzuführen: Emswasserstand: < NHN +2,50 m Emswasserstand: > NHN -1,50 m
Grundsätzlicher Funktionsablauf Normalbetrieb
Gilt grundsätzlich für emswärtige (vom Hafen zu Ems) und für hafenwärtige (von der Ems zum Hafen) Schleusungen, ist also richtungsunabhängig.
Als Wassergleichstand ist betrieblich noch ein Pegelunterschied bis maximal 15 cm zulässig.
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Herstellen des Wasserausgleichs zwischen Schleusenkammer und Schleuseneinfahrt (Ems bzw. Hafen ) alle Schütze auf (gleichzeitig)
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Nach Meldung "Wassergleichstand" und Kontrolle, dass keine Personen mehr auf dem Tor, Zugang zum Tor sperren alle Schranken nach unten
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Wenn Schranken geschlossen und keine Personen mehr auf dem Tor, Bewegungsvorgang einleiten Öffnen des Tores
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Wenn Tor ganz geöffnet (Erreichen und Melden der Endlage) Schifffahrtssignalanlage auf "Schleuse frei" schalten Einfahrt der Schiffe freigeben.
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Nach Einfahrt und Festmachen der Schiffe Schließen des Tores Schließen der Schütze
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Herstellen des Wasserausgleichs zwischen Schleusenkammer und Schleusenausfahrt (Hafen bzw. Ems) alle Schütze des anderen Tores auf (gleichzeitig oder nacheinander?)
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Nach Meldung "Wassergleichstand" Öffnen des anderen Tores
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Ausfahrt der Schiffe
Bedarfsorientierter Neubau der Seeschleuse im Hafen der Stadt Papenburg - Funktionsablauf 1
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Arbeitsgemeinschaft Grote - SAV
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Nach Ausfahrt der Schiffe Schließen des Tores
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Nach Schließen des Tores
Hafenwasserstand in der Schleusenkammer wieder herstellen, wenn kein weiterer Schleusungsvorgang innerhalb der folgenden Stunde, von der Ems kommend, vorgesehen oder angekündigt ist!
Nur nach erfolgter Schleusung Richtung Ems und bei stark unterschiedlichem Emswasserstand gegenüber dem Hafenwasserstand (Δ ca. 1,0 m) erforderlich!
Bei Schleusungen Richtung Hafen ist nach dem Schleusungsvorgang der Wasserstand in der Schleusenkammer nicht zu regulieren, da bei Ausfahrt in den Hafen ohnehin der Hafenwasserstand in der Schleusenkammer eingestellt ist.
Dies bedeutet insgesamt, dass nach Schleusungen in den Hafen der Schleusen- kammerwasserstand nicht zu regulieren ist. Nur nach erfolgter Schleusung Richtung Ems (Emswasserstand in der Schleusenkammer) ist die Kammer wieder auf Hafenwasserstand zu regulieren, wenn nicht innerhalb der folgenden Stunde ein weiterer Schleusungsvorgang Richtung Hafen vorgesehen ist und der Emswasserstand sich noch nicht stark verändert hat gegenüber der letzten Ausschleusung Richtung Ems (Δ ca. 1,0 m).
Bedarfsorientierter Neubau der Seeschleuse im Hafen der Stadt Papenburg - Funktionsablauf 2