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Neubau der Staustufe Obernau – Schlauchwehrtechnik

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Wasserstraßen – Neubauamt Aschaffenburg

Verfahrensleitfaden

für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

zum

Neubau der Staustufe Obernau:

Schlauchwehrtechnik (SWT)

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Inhalt

  1. Einleitung ......................................................................................................................................... 3

  2. Projektbeschreibung ....................................................................................................................... 4

  3. Allgemeine Hinweise zum Verfahren .............................................................................................. 5

3.1 Allgemeine Angaben zum Verfahrensablauf ............................................................................... 5

3.2 Vorläufiger Termin- und Ablaufplan ............................................................................................ 5

3.3 Gliederung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen ......................................................................... 6

3.4 Hinweise zum Ausfüllen der Formblätter/Vordrucke ................................................................. 7

3.5 Kommunikation im Verfahren ..................................................................................................... 8

3.6 Zusätzliche Hinweise zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen, Bewerber-/Bieterfragen ........... 9

3.7 Nachfordern von Unterlagen .................................................................................................... 10

3.8 Vertraulichkeit/Geheimhaltung/Datenschutz/Schutzrecht ...................................................... 10

3.9 Kennzeichnung von Geheimnissen ............................................................................................ 11

  1. Teilnahmewettbewerb .................................................................................................................. 11

4.1 Allgemeines ............................................................................................................................... 11

4.2 Eignungskriterien/-nachweise ................................................................................................... 11

4.3 Bewerber- / Bietergemeinschaften ........................................................................................... 11

4.4 Nachunternehmer/Unterauftragnehmer (ohne Eignungsleihe), Eignungsleihe (Kapazitäten anderer Unternehmen) ......................................................................................................................... 12

4.5 Abgabe der Teilnahmeanträge .................................................................................................. 13

4.6 Bestätigungen der Eigenerklärungen ........................................................................................ 13

4.7 Nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge .................................................................................. 13

  1. Verhandlungs-/Angebotsphase ..................................................................................................... 14

5.1 Ablauf ........................................................................................................................................ 14

5.1.1 Erstangebote ............................................................................................................................ 14

5.1.2 Erste Verhandlungsrunde ......................................................................................................... 14

5.1.3 Indikatives Folgeangebot ......................................................................................................... 15

5.1.4 Zweite Verhandlungsrunde ...................................................................................................... 15

5.1.5 Endgültiges Angebot................................................................................................................. 16

5.2 Allgemeines ............................................................................................................................... 16

5.3 Ortsbesichtigungen ................................................................................................................... 17

5.4 Angebotswertung ...................................................................................................................... 17

5.5 Nebenangebote, mehrere Hauptangebote ............................................................................... 17

5.6 Aufwandsentschädigung ........................................................................................................... 17

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1. Einleitung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die ganzheitliche Vergabe der Planungs-

und Bauleistungen für die Schlauchwehrtechnik (SWT) für die neue Wehranlage in Obernau

an einen geeigneten Wirtschaftsteilnehmer (Systemhersteller Schlauchwehr, AN-SWT) für die

Integration in das übergeordnete Projekt „Neubau der Staustufe Obernau“, das ein noch

ausstehendes, eigenständiges Vergabeverfahren darstellt. Dieses Vergabeverfahren

„Schlauchwehrtechnik (SWT)“ findet nach den Bestimmungen des Abschnitts 2 der VOB/A als

Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb statt.

Das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (i. F. WNA) hat eine eigene Planung für die

Gesamtmaßnahme „Neubau der Staustufe Obernau“ erstellt. Für die Planung des

Schlauchwehres „Schlauchwehrtechnik (SWT)“ verfügt das WNA über die

Ausführungsplanung des WSV-eigenen Membran-Klemmschienen-Systems der BAW (WSV-

1-System) sowie der dazugehörigen Planung der Anlagentechnik auf Entwurfsniveau. Diese

Planungen werden den Bewerbern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Der AN-

SWT hat als Schlauchwehrsystem für Membran und Klemmschiene das WSV-1-System

einzuplanen oder alternativ sein eigenes, präqualifiziertes Schlauchwehrsystem

(präqualifiziert nach BAW-MSW-Merkblatt Teil A, B, C). Es wird explizit darauf hingewiesen,

dass eine Beauftragung ausschließlich an ein präqualifiziertes System erfolgen kann.

Der Bieter hat zum Erstangebot seine Planungen gesamtheitlich auf Vorentwurfsniveau, zum

Folgeangebot gesamtheitlich auf Entwurfsniveau abzugeben.

Für die Entwurfsplanungen, Konzepte, Berechnungen und weitere technische Bearbeitungen

auf Vor- und Entwurfsniveau, die der Bieter innerhalb des Verhandlungsverfahrens erstellen

muss, erhält er eine Aufwandsentschädigung (s.a. Kapitel 5.6.).

Die Planung des AG (s.a. Anlage 1 zur funktionalen Leistungsbeschreibung FLB) sowie

weitere Teile der Vergabeunterlagen gem. Verzeichnis der Vergabeunterlagen sind vertraulich

und werden daher nur gegen Übersendung der vom Bewerber unterzeichneten

Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt. Der Vordruck der

Verschwiegenheitserklärung ist auszudrucken und vom Bewerber auf der letzten Seite gemäß

den Vorgaben auszufüllen und zu unterschreiben. Die unterschriebene Fassung ist als

eingescannte PDF-Datei über die e-Vergabe Plattform einzureichen. Die Planungsunterlagen

werden dem Bewerber dann zeitnah über die e-Vergabe Plattform zur Verfügung gestellt.

Mit dem Angebot sind Konzepte gm. Verzeichnis vorzulegender Unterlagen (Formblatt FB

137-B und Unterlage „Vorzulegende Unterlagen Erst-, Folge- und endgültiges Angebot“

vorzulegen, mit denen der Bieter die geplante Leistungserbringung nachvollziehbar darstellen

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und erläutern soll. Die technischen Anforderungen finden sich in den Vergabeunterlagen,

insbesondere in der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB), wieder.

In der Prüfung und Bewertung der Angebote wird neben dem Preis auch der Technische Wert

mit folgenden Unterkriterien berücksichtigt:

  • Konzept zur einfachen handnahen Inspizierbarkeit der Füll- und Entleerpumpen

  • Nachsorgekonzept: Turnus Vorspannkraft überprüfen der Bolzen/Anker

Klemmschiene

  • Bauablauf/Einbaukonzept

  • Schlauchhöhe

Im vorliegenden Pauschalpreisvertrag sind die Preise pauschal im Preisblatt der Anlage 5 zur

FLB einzutragen.

In diesem Verfahrensleitfaden werden gemeinsam mit den anderen Teilnahme- und

Vergabeunterlagen die für das Vergabeverfahren geltenden Bedingungen und Anforderungen

an die von den Bewerbern/Bietern abzugebenden Teilnahmeanträge und Angebote festgelegt.

Bei den in diesem Verfahrensleitfaden verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt

die gewählte Form für jegliche Art von natürlichen Personen sowie für juristische Personen.

2. Projektbeschreibung

Gegenstand dieses Auftrags ist die Planung und der Neubau der Schlauchwehrtechnik

innerhalb des Projektes „Neubau Staustufe Obernau“. Die Schlauchwehrtechnik ist nach den

Vorgaben der FLB einschließlich ihrer Anlagen fortzuplanen und zu errichten.

Das Wehr Obernau am Wasserstraßenkilometer 93 des Mains muss erneuert werden. Das

neue Wehr ist Teil der Gesamtmaßnahme Neubau der Staustufe Obernau. Neben dem Wehr

werden an der Staustufe die Schifffahrtsschleuse, die Bootsschleuse, der Wehrsteg, die

Fischaufstiegsanlage und das gemeinsame Technikgebäude neu gebaut. Die Schiffbarkeit der

Bundeswasserstraße und der kontinuierliche Wasserabfluss des Mains müssen während der

Baumaßnahme aufrechterhalten werden.

Für den Neubau der Staustufe Obernau erfolgte zur Genehmigung ein

Planfeststellungsverfahren inklusive einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der

Planfeststellungsbeschluss wurde Anfang 2022 erlassen.

Der Teil „Schlauchwehrtechnik SWT“ ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das restliche

Bauvorhaben soll durch einen Generalunternehmer (GU) umgesetzt werden und wird in einem

weiteren Vergabeverfahren vergeben.

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3. Allgemeine Hinweise zum Verfahren

3.1 Allgemeine Angaben zum Verfahrensablauf

Der beabsichtigte Gesamtzeitplan ist u. a. Tabelle zu entnehmen.

In der ersten Verfahrensstufe wird der Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die frist- und

formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden gemäß den Eignungskriterien für den

Teilnahmewettbewerb (siehe Kapitel 4) im Hinblick auf die Befähigung und Erlaubnis der

Bewerber zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die

technische und berufliche Leistungsfähigkeit hin geprüft und bewertet. Der Auftraggeber wird

die 3 geeignetsten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots und Teilnahme am

Verhandlungsverfahren auffordern, sofern geeignete Bewerber in ausreichender Zahl zur

Verfügung stehen.

In der zweiten Verfahrensstufe erfolgt die Abgabe von Erst- und Folgeangeboten und das

Durchführen von Verhandlungen.

In der Abschlussphase erfolgt die Aufforderung zur Abgabe endgültiger Angebote. Hier sind

keine Verhandlungen mehr vorgesehen.

3.2 Vorläufiger Termin- und Ablaufplan

Derzeit ist seitens des WNA folgender Termin- und Ablaufplan vorgesehen:

Zeitplan
Termin
1. Teilnahmewettbewerb2026
1.1TeilnahmefristKW 40
1.2Auswerten der TeilnahmeanträgeKW 40 – 47
2. Verhandlungsphase2026/2027
2.1Aufforderung zur Verhandlung und Abgabe eines ErstangebotsKW 48
2.2Fristende zur Abgabe der ErstangeboteKW 08
2.3Auswerten der ErstangeboteKW 08 – 13

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2.41. VerhandlungsrundeKW 14 – 16
2.5Überarbeiten / Konkretisieren der VergabeunterlagenKW 17 - 18
2.6Aufforderung zur Verhandlung und Abgabe eines FolgeangebotsKW 19
2.7Fristende zur Abgabe der FolgeangeboteKW 33
2.8Auswerten der FolgeangeboteKW 33 – 42
2.92. VerhandlungsrundeKW 43 – 45
2.10Analog 2.5-2.9 mit weiteren Folgeangeboten/Verhandlungsrunden, soweit erforderlicho. A.
2.11Finales Überarbeiten / Konkretisieren der VergabeunterlagenKW 46 – 50
3. Abschlussphase / Endgültige Angebote2027/2028
3.1Aufforderung zur Abgabe eines endgültigen AngebotsKW 51
3.2Fristende zur Abgabe der endgültigen AngeboteKW 4
3.3Auswerten der endgültigen AngeboteKW 04 – 11
3.4Versenden der Informationsschreiben nach § 134 GWB / Ankündigung Zuschlagserteilung an BestbieterKW 12
3.5Zuschlagserteilung / VertragsschlussKW 14

Das WNA behält sich i. Ü. vor, den Ablauf des Vergabeverfahrens sowie die Termine im

Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen im Laufe des Verfahrens zu ändern.

3.3 Gliederung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen

 Teilnahmeunterlagen als Anlagen zum Formblatt 130-B Aufforderung

Teilnahmewettbewerb:

A) die beim Bewerber verbleiben und im Teilnahmewettbewerb zu beachten sind

B) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind

 Vergabeunterlagen als Anlagen zur Aufforderung zur Teilnahme am

Verhandlungsverfahren (wird nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten

Bewerber versendet) und zum Formblatt 312-B Angebotsaufforderung. Während der

Phase Teilnahmewettbewerb sind die Vergabeunterlagen als Entwurf mit vorangestelltem

„E-…“ gekennzeichnet, hier im Verfahrensleitfaden nicht gesondert ausgewiesen:

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A) die beim Bewerber/Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind

B) die beim Bewerber/Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind

D) die, soweit erforderlich, ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle bzw.

des Auftraggebers einzureichen sind

Im Verzeichnis der Vergabeunterlagen sind sämtliche Unterlagen aufgelistet. Pläne inkl.

Planliste, Genehmigungen, Berichte u.a. Unterlagen liegen den Ausschreibungsunterlagen

als Anlage zur FLB bei.

Die in den Teilnahme-/Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen und Vorgaben sind

von den Bewerbern/Bietern bei der Erstellung der Teilnahmeanträge bzw. der Angebote

einzuhalten.

Bei der Einreichung des Teilnahmeantrags/Angebots ist die Gliederung bzw. Dateibenennung

der zur Verfügung gestellten und zur Einreichung bestimmten Unterlagen und Formblätter

einzuhalten. Vorzulegende Unterlagen sind gem. dem jeweiligen Verzeichnis der im

Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

 Teilnahmewettbewerb: „Vorzulegende Unterlagen Teilnahmewettbewerb“

 Erstangebot: „Vorzulegende Unterlagen Erstangebot“

 Folgeangebot: „Vorzulegende Unterlagen Folgeangebot“

 Endgültiges Angebot: „Vorzulegende Unterlagen endgültiges Angebot“

zu gliedern bzw. zu benennen.

3.4 Hinweise zum Ausfüllen der Formblätter/Vordrucke

 PDF-Formblätter

Das Öffnen bzw. Bearbeiten der PDF-Formblätter ist nur mit "Adobe Acrobat" oder dem

"Adobe Reader" (jeweils in der aktuellen Version) fehlerfrei möglich. Die Nutzung alternativer

PDF-Viewer, wie z. B. dem "PDF-Xchange Viewer" oder "PDF-Xchange Editor" führt zu

fehlerhaften Ergebnissen.

In den PDF-Formblättern sind die Felder mit einem grünen Unterstrich oder mit einer grünen

Umrandung von der Vergabestelle ausgefüllt. Hier sind vom Bewerber/Bieter keine

Ergänzungen/Änderungen vorzunehmen.

Die gelben, mit einem blauen Unterstrich bzw. einer blauen Umrandung versehenen Felder

sind - soweit erforderlich - vom Bewerber/Bieter auszufüllen.

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Über den Button „Formblatt prüfen, bitte wählen“ und „Bieter Felder prüfen …“ kann vom

Bewerber/Bieter überprüft werden, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt wurden. Die nicht befüllten

Pflichtfelder werden cyan markiert und zusätzlich noch aufgelistet.

Mit dem Button „Sperren Bieterfelder“ werden alle Bieterfelder gesperrt. Eine Änderung der

Eintragungen ist danach auch für den Bewerber/Bieter nicht mehr möglich.

 Sonstige Vordrucke/Anlagen zu Formblättern (Word, Excel) für Bewerber-/Bieterangaben

und -fragen

Diese Dokumente werden mit ausfüllbaren Formularfeldern (Word-Dateien) bzw. Zellen

(Excel-Dateien) zur Verfügung gestellt. Der Bewerber/Bieter kann die Dokumente dann

entweder im Originalformat wieder einreichen oder im PDF-Format. Bei Umwandlung in PDF

müssen diese vom WNA mit der aktuellen Version des „Adobe Reader“ zu öffnen und zu lesen

sein.

3.5 Kommunikation im Verfahren

Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt gem. § 11 EU VOB/A grundsätzlich in

Textform mithilfe elektronischer Mittel.

Als technisches System zur Durchführung elektronischer Beschaffungen steht dem BMV und

seinen Geschäftsbereichsbehörden die e-Vergabe Plattform des Bundes (e-Vergabe

Plattform) zur Verfügung. Für die Kommunikation ist die e-Vergabe Plattform zu nutzen.

Der Download der Teilnahme-/ und nicht als vertraulich gekennzeichneten Vergabeunterlagen

ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkung und Registrierungszwang über die e-Vergabe

Plattform möglich.

Das Einreichen von Teilnahmeanträgen, Erstangeboten und endgültigen Angeboten ist

ausschließlich über die e-Vergabe Plattform des Bundes zulässig. Um am Verfahren

teilnehmen bzw. einen Teilnahmeantrag und ggf. ein späteres Angebot einreichen zu können,

müssen interessierte Unternehmen rechtzeitig die Teilnahme am Verfahren aktivieren und sich

registrieren.

Für die Abgabe von Folgeangeboten, mit denen die Bieter eigene Planungsausarbeitungen

vorlegen können ist folgende Vorgehensweise vorgesehen, da der Gesamtumfang, den die

Unterlagen bei Angebotsabgabe über die e-Vergabe Plattform haben dürfen, auf 1024 MB

beschränkt ist:

Für jeden Bieter, dessen Angebot voraussichtlich den o. g. Gesamtumfang überschreitet, wird

ein Arbeitsbereich auf der zentralen Kollaborationsplattform BSCW (BSCW-Server) des

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) zur Verfügung gestellt, wo umfangreiche

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Unterlagen zur Angebotsabgabe (Planunterlagen, statische Berechnungen zu den

Optimierungsvorschlägen usw.) eingestellt werden können. Jeder Bieter erhält dafür mit der

Aufforderung zur Abgabe eines Folgeangebots den Zugang zu seinem individuellen

Arbeitsbereich. Die auf dem BSCW-Server abgelegten Unterlagen sind mit einem Passwort

zu schützen, das ein unbefugtes bzw. vor Ablauf der Angebotsfrist mögliches Öffnen

verhindert. Das Passwort ist mit den u. g. Unterlagen über die e-Vergabe Plattform als Teil des

Angebotes zu übermitteln. Zusätzlich hat der Bieter eine Testdatei nach Erhalt des Passworts

auf dem BSCW-Server abzulegen und durch das WNA bestätigen zu lassen. Die Nutzung des

BSCW-Server sollte dabei nur in dem Rahmen erfolgen, wie es aufgrund der begrenzten

Kapazität der e-Vergabe Plattform erforderlich ist.

Folgende Dokumente sind zwingend über die Funktion „Angebot abgeben“ der e-Vergabe

Plattform abzugeben und dürfen nicht auf dem BSCW-Server eingestellt werden:

 Passwort für die auf dem BSCW-Server eingestellten Unterlagen

 Alle Formblätter „C1_...“ – „Cx_...“

 Sämtliche vom Bieter selbst erstellte Dokumente, die Preise, Kalkulationsgrundlagen o. ä.

enthalten (eigenes Konzept usw.).

Mit dem Passwort, das der Bieter mit Angebotsabgabe über die e-Vergabe Plattform zur

Verfügung stellt, werden nach der Angebotsöffnung auf der e-Vergabe Plattform auch die auf

dem BSCW-Server abgelegten Unterlagen geöffnet.

Informationen zur Registrierung und Nutzung der e-Vergabe Plattform sind erhältlich unter:

https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/node_unternehmen.html

3.6 Zusätzliche Hinweise zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen,

Bewerber-/Bieterfragen

In der Phase des Teilnahmewettbewerbs werden zusätzliche Hinweise zu den Teilnahme-

/Vergabeunterlagen bzw. die Antworten auf Bewerberfragen auf der e-Vergabe Plattform

veröffentlicht und damit allen interessierten Unternehmen auch ohne Registrierung zugänglich

gemacht. Nicht registrierte Unternehmen müssen sich regelmäßig selbst über ggf. erfolgte

Änderungen oder Hinweise informieren (Holschuld). Nur Unternehmen, die die Teilnahme am

Vergabeverfahren über die e-Vergabe Plattform beantragt bzw. aktiviert haben, können über

etwaige Änderungen der Teilnahme-/ Vergabeunterlagen und etwaige Antworten auf

Bewerberfragen aktiv informiert werden. Die erforderlichen Benachrichtigungseinstellungen in

der e-Vergabe Plattform sind zu beachten. Änderungen oder Hinweise, die im

Teilnahmeantrag/Angebot nicht berücksichtigt wurden, können zum Ausschluss führen.

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Ergänzend zu Nr. 1 der jeweiligen Teilnahmebedingungen ist bei Mitteilung von Unklarheiten

oder Fragen bzw. Anmerkungen zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen wie folgt zu verfahren:

Soweit Bewerber/Bieter Unklarheiten feststellen, Fragen oder Anmerkungen zu den

Teilnahme-/Vergabeunterlagen haben, sind diese über die e-Vergabe Plattform in Textform an

die Vergabestelle zu richten. Die Betreffzeile der Anfrage ist nach folgendem Muster

auszufüllen:

„JJJJ_MM_TT_Art der Frage (z. B. Unklarheit/Fehler…) und Thema (zugehörige(s)

Dokument(e) o. dgl. nennen)“

Beispiel:

„2026_09_28_Widerspruch in FLB“

Für die Anfrage ist der jeweilige Vordruck „Bewerberfragen“ (für die Phase

Teilnahmewettbewerb) oder „Bieterfragen“ (für die Verhandlungs- bzw. Angebotsphase) zu

verwenden. Mehrere Anfragen vom selben Tag sind nach Möglichkeit in einer Nachricht über

die e-Vergabe zu schicken. Die Bieter reduzieren damit den Aufwand des Herunterladens für

die Vergabestelle.

Die anonymisierten Fragen und zugehörigen Antworten werden allen Bewerbern/Bietern

innerhalb einer angemessenen Frist im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes über die e-

Vergabe Plattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ende der Teilnahmefrist werden diese über

die e-Vergabe Plattform veröffentlicht, und stehen auch nicht registrierten Unternehmen zur

Verfügung.

Sofern die Fragestellung sich auf einen Optimierungsvorschlag des Bieters bezieht, der

Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhaltet, sind die Bieter entsprechend Nr. 3.9

aufgefordert, dieses in ihrer Fragestellung deutlich zu kennzeichnen.

3.7 Nachfordern von Unterlagen

Eine Nachforderung der mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot vorzulegenden Unterlagen

erfolgt gem. § 16a EU VOB/A.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung

der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

3.8 Vertraulichkeit/Geheimhaltung/Datenschutz/Schutzrecht

Ergänzend zu Nr. 7 der Teilnahmebedingungen-Teilnahmewettbewerb und Nr. 2 der

Teilnahmebedingungen-Angebot (Teil B Ergänzung für Bundeswasserstraßen) gilt folgendes:

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Eine Weitergabe oder Veröffentlichung von Unterlagen, die im Rahmen dieses

Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt werden, ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine

Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Bildung von Bewerbergemeinschaften

oder zur Beauftragung von Unterauftragnehmern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens

erforderlich ist. Diese sind vom Bewerber / Bieter vertraglich in gleicher Weise zu verpflichten.

Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen

Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.

Einer Weitergabe der als vertraulich eingestuften Unterlagen an Dritte wird zugestimmt unter

der Voraussetzung, dass diese sich dem Bewerber/Bieter gegenüber zuvor mindestens in

gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet haben, wie es der Bewerber/Bieter gegenüber

der WSV getan hat (vgl. § 1 der Verschwiegenheitserklärung).

3.9 Kennzeichnung von Geheimnissen

Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, diejenigen Seiten ihres

Teilnahmeantrags/Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder

betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, so können das WNA und

die Vergabekammer im Falle eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens von der Zustimmung

des Bewerbers/Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen (vgl. § 165

Abs. 3 Satz 2 GWB).

4. Teilnahmewettbewerb

4.1 Allgemeines

Es sind die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen

Teilnahmewettbewerb – Wasserstraßen (TnB/T-W) - Formblatt 131-B (i. F.

Teilnahmebedingungen-Teilnahmewettbewerb genannt) zu beachten.

4.2 Eignungskriterien/-nachweise

Die objektiven Kriterien (Eignungskriterien) sowie zugehörige Nachweise, welche im Rahmen

des Teilnahmewettbewerbs zu erfüllen bzw. einzureichen sind, sind in 5.1.9. der EU-

Auftragsbekanntmachung angegeben.

4.3 Bewerber- / Bietergemeinschaften

Nr. 4 der Teilnahmebedingungen-Teilnahmewettbewerb wird wie folgt ergänzt bzw.

konkretisiert:

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 Mehrfachbewerbungen/Mehrfachteilnahme, d.h. parallele Beteiligung (1) als

Einzelbewerber und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft oder (2)

als Gesellschafter in zwei oder mehr Bewerbergemeinschaften, sind unzulässig. Die

Vergabestelle wertet es jedoch nicht notwendigerweise als unzulässige

Mehrfachteilnahme, wenn gleiche Nachunternehmer von verschiedenen

Bewerbern/Bietern eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass

seitens der Nachunternehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen der relevanten

Bieter(gemeinschaften) besteht. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen

Nachunternehmers gegenüber dem WNA zu versichern. Gleichzeitig darf die

Mehrfachbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter/eine

Bietergemeinschaft zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen

Bieters/Bietergemeinschaft ziehen kann (z.B. infolge weit überwiegender Identität der

Nachunternehmer). Im Falle einer unzulässigen Mehrfachbewerbung müssen zur

Wahrung des Wettbewerbsprinzips alle betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.

 Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen von

Ausschlussgründen ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft individuell

nachzuweisen. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft

insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die entsprechenden Formblätter (Eigenerklärung

zur Eignung und zugehörige Anlage) nur insoweit aus, wie es für ihn zutrifft. Diese sind mit

dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Sofern mit Abgabe des Teilnahmewettbewerbs eine Bewerbergemeinschaft mit „Formblatt 134

Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ gebildet wurde, ist bei der Abgabe des endgültigen

Angebots zu beachten, dass das „Formblatt 401 Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“

entsprechend ausgefüllt einzureichen ist. Nr. 5 der Teilnahmebedingungen-Angebot ist zu

beachten.

4.4 Nachunternehmer/Unterauftragnehmer (ohne Eignungsleihe),

Eignungsleihe (Kapazitäten anderer Unternehmen)

Einfache Nachunternehmerleistungen (d. h. ohne Eignungsleihe) sind nur im Formblatt 392-

B Verzeichnis anderer Unternehmen anzugeben, sofern sie zum Zeitpunkt der Abgabe des

Teilnahmeantrags bereits bekannt sind.

Abweichend zu Nr. 6 der Teilnahmebedingungen-Teilnahmewettbewerb gilt bei

Eignungsleihe, dass die Nachweise zur Eignung und des Nichtvorliegens von

Ausschlussgründen sowie entsprechende Verpflichtungserklärungen für das andere

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Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf gesondertes Verlangen

einzureichen sind.

Ein Austausch von bereits im Teilnahmeantrag benannten anderen Unternehmen

(Eignungsleihe) im Angebot ist nicht per se unzulässig, erfordert aber auf Seiten des WNA

eine erneute Prüfung der Eignung des Bieters. Die dafür erforderlichen Eignungsnachweise

und Verpflichtungserklärungen sind entsprechend vom Bieter direkt nach dem Austausch des

Eignungsleihgebers, jedoch spätestens mit dem endgültigen Angebot einzureichen.

Ergibt die Eignungsprüfung, dass der Bieter infolge des Austauschs nicht mehr den für die

Einladung zur Verhandlung maßgeblichen Eignungsgrad aufweist, kann der Bieter vom

weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

4.5 Abgabe der Teilnahmeanträge

Teilnahmeanträge sind in Textform über die e-Vergabe Plattform einzureichen.

Die mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen und Nachweise sind dem

Verzeichnis „Vorzulegende Unterlagen Teilnahmewettbewerb“ zu entnehmen.

4.6 Bestätigungen der Eigenerklärungen

Haben ausgewählte Bewerber, die zur Verhandlung/Abgabe eines Erstangebots aufgefordert

werden sollen, Eigenerklärungen gemäß der „Eigenerklärung zur Eignung“ oder der

„Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ abgegeben, sind diese Eigenerklärungen vor der

Aufforderung zur Verhandlung/Abgabe eines Erstangebots von den Bewerbern durch

entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen (s. „Vorzulegende

Unterlagen Teilnahmewettbewerb“ Nr. 2).

4.7 Nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge

Die nicht berücksichtigen Bewerber erhalten nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs eine

Mitteilung über ihre Nichtberücksichtigung unter Angabe der Gründe in Textform gem. § 19

EU Abs. 1 VOB/A.

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5. Verhandlungs-/Angebotsphase

5.1 Ablauf

5.1.1 Erstangebote Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten Bewerber vom WNA

zur Verhandlung und Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.

Die Terminabstimmung mit den Bietern für die einzelnen Verhandlungsgespräche erfolgt

vorab.

Das Erstangebot dient dazu, dem Bieter nach eingehendem Studium der Planung die

Möglichkeit zu geben, eigene Ideen, Fragen und Optimierungsvorschläge zur

Referenzplanung in den freigestellten Bereichen und zum Vertrag zur Verhandlung mit dem

WNA anzubieten. Das Erstangebot umfasst die im „Verzeichnis der im Vergabeverfahren

vorzulegenden Unterlagen - Erstangebot“ benannten Unterlagen.

Das Erstangebot kann vollständig auf der vorliegenden Planung basieren oder bereits eigene

Optimierungsvorschläge in den freigestellten Bereichen enthalten. Hier sind auch mehrere

Erstangebote (z.B. Hauptangebot 1 auf der Grundlage der Referenzplanung UND

Hauptangebot 2 „Optimierte Planung“) zulässig.

Die Bieter, die nicht das WSV-1-System als Klemmschienen-Membran-System übernehmen,

müssen entweder die Präqualifikation ihres Systems nachweisen, oder aber ein Konzept zum

Erreichen der Präqualifikation des eigenen Schlauch-Klemmschienensystems vor

Beauftragung vorlegen.

Bei Bietern mit Optimierungsvorschlägen müssen diese so beschrieben sein (textliche

Beschreibung, ggf. zeichnerische Darstellungen), dass eine sachgerechte Prüfung durch das

WNA und Verhandlungen über diese Vorschläge möglich sind.

Eine detaillierte Planung ist mit dem Erstangebot nicht zwingend erforderlich. Dem

Erstangebot ist mindestens ein Vorentwurfsniveau der einzureichenden Unterlagen zugrunde

zu legen.

5.1.2 Erste Verhandlungsrunde Nach Sichtung der Erstangebote durch das WNA findet die erste Verhandlungsrunde statt.

Das WNA verhandelt mit den Bietern über die von ihnen vorab eingereichten Erstangebote mit

dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu konkretisieren bzw. zu verbessern. Dabei wird

insbesondere festgelegt, welche Optimierungsvorschläge die Bieter als Entwurfsplanung

ausarbeiten können.

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Nach der ersten Verhandlungsrunde haben die Bieter für ihr Folgeangebot die Möglichkeit,

ihre Optimierungsvorschläge zu einer prüfbaren Entwurfsplanung auszuarbeiten.

5.1.3 Indikatives Folgeangebot Die Bieter werden zur weiteren Verhandlung und Abgabe eines indikativen Folgeangebots

aufgefordert. Das Folgeangebot umfasst die im der Anlage „Verzeichnis der im

Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen - Folgeangebot“ benannten Unterlagen. Die

Abgabe mehrerer indikativer Folgeangebote ist hierbei nicht mehr zulässig.

Bieter, die nicht das WSV-1-System als Membran-Klemmschienensystem verwenden,

müssen für ihr System prüfbare statische Berechnungen sowie Dehnungs- und

Längenberechnungen erarbeiten, die die Anforderungen an den Verwendbarkeitsnachweis

nach BAW-Merkblatt MSW Teil C erfüllen.

Neue Optimierungsvorschläge dürfen zur zweiten Verhandlungsrunde (einzureichen mit dem

indikativen Folgeangebot) letztmalig vorgelegt werden.

Der Phase der Folgeangebote ist ein Entwurfsniveau zugrunde zu legen. Konstruktive Details,

die in der ersten Verhandlungsrunde (Vorentwurfsniveau) noch nicht betrachtet wurden,

müssen nun auf Entwurfsniveau erarbeitet werden (z. Bsp. Dichtung des Schlauchs in den

Wangenbereichen der Pfeiler, Leistung und Abmessungen der Pumpen, Leitungsgrößen).

5.1.4 Zweite Verhandlungsrunde Nach Prüfung der indikativen Folgeangebote durch das WNA findet die zweite

Verhandlungsrunde mit den Bietern statt. Die Terminabstimmung mit den Bietern für die

einzelnen Verhandlungsgespräche erfolgt analog zum Erstangebot. Das WNA verhandelt

dann erneut mit den Bietern über die von ihnen vorab eingereichten Angebote mit dem Ziel,

anschließend zum endgültigen Angebot aufzufordern.

Das WNA behält sich vor, vor dem endgültigen Angebot weitere Verhandlungsrunden mit

vorab einzureichenden Folgeangeboten durchzuführen.

Prüfeintragungen des WNA zu den Optimierungsvorschlägen der Entwurfsplanung werden

dem jeweiligen Bieter über die Nachrichtenfunktion der e-Vergabe Plattform vor der

Verhandlungsrunde mitgeteilt. Die Prüfeintragungen können dann im Verhandlungsgespräch

erörtert werden. Prüfeintragungen sind von den Bietern für das endgültige Angebot zu

beachten. Um den zeitlichen Ablauf des Verfahrens nicht zu verlängern, hat der Bieter, falls er

eine Prüfeintragung nicht übernehmen möchte, dies rechtzeitig mit Begründung dem WNA

anzuzeigen. Für den Fall, dass das WNA die Prüfeintragung aufrechterhält, teilt das WNA dies

dem Bieter nach einer in Bezug auf den Sachverhalt angemessenen Frist mit. Die

Prüfeintragung ist in diesem Fall zu übernehmen und die Unterlagen sind anzupassen. Mit

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dem endgültigen Angebot hat der Bieter eine Erklärung abzugeben, welche

Optimierungsvorschläge Teil seines endgültigen Angebots sind, und dass alle

Prüfeintragungen eingehalten wurden.

Falls notwendig werden weitere Verhandlungsrunden angesetzt, wobei das gemeinsame Ziel

ein zügiger Abschluss des Verhandlungsverfahrens von allen Beteiligen beachtet werden soll.

Die statische Prüfung der Entwurfsunterlagen durch den Prüfingenieur wird durch das WNA

veranlasst.

5.1.5 Endgültiges Angebot Sofern die Entwurfsunterlagen vollständig geprüft vorliegen, erfolgt die Aufforderung zur

Abgabe eines endgültigen Angebotes. Dieses wird nicht mehr verhandelt.

Die Bieter haben die im „Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen -

endgültiges Angebot“ dargestellten Unterlagen mit ihrem endgültigen Angebot einzureichen.

Die Abgabe mehrerer endgültiger Angebote ist nicht zulässig.

Der Zuschlag kann nur auf ein präqualifiziertes Schlauchwehrsystem erteilt werden.

5.2 Allgemeines

Es sind die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen – einheitliche

Fassung – Wasserstraßen (TnB/E-W (EU)) - Formblatt 322-B (i. F. Teilnahmebedingungen-

Angebot genannt) zu beachten.

Dabei gelten folgende Abweichungen zu den Teilnahmebedingungen-Angebot:

  • Teil A, Nr. 3.3 ist nicht zu beachten, da die Leistung über ein Leistungsprogramm

(funktionale Leistungsbeschreibung) und nicht über ein Leistungsverzeichnis beschrieben

ist.

  • Teil A, Nr. 4 ist nicht zu beachten, da keine Nebenangebote zugelassen sind.

Die Anforderungen des WNA an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen,

insbesondere der funktionalen Leistungsbeschreibung.

Angebote müssen die geforderten technischen Mindestanforderungen (s. Dokument

Freiheitsgrade-Technische-Mindestanforderungen) erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe

nachzuweisen.

Angebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der

Bauleistung erforderlich sind.

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Die Frist, bis zu deren Ablauf sich der Bieter an sein endgültiges Angebot binden muss, wird

mit der Aufforderung zur Abgabe eines endgültigen Angebots festgelegt.

5.3 Ortsbesichtigungen

Für die Angebotserstellung wird eine Ortsbesichtigung dringend empfohlen. Das Gelände ist

einsehbar. Ein Termin für eine Ortsbesichtigung ist seitens des WNA nicht vorgesehen.

5.4 Angebotswertung

Die Angebotswertung erfolgt gem. Formblatt 313-B „Gewichtung der Zuschlagskriterien“ und

zugehöriger Anlage „Erläuterung Zuschlagskriterien“ für das endgültige Angebot.

5.5 Nebenangebote, mehrere Hauptangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nur beim Erstangebot zugelassen.

5.6 Aufwandsentschädigung

Es wird eine Aufwandsentschädigung gem. § 8b EU Abs. 1 VOB/A gewährt.

Diejenigen Bieter, die ein der Ausschreibung entsprechendes endgültiges Angebot abgeben,

erhalten eine Entschädigung für ihre Aufwendungen im Vergabeverfahren i. H. v. pauschal

jeweils 74.000,-- netto, zzgl. gültiger Umsatzsteuer. Die Auszahlung erfolgt nach Auswertung

der endgültigen Angebote und nach entsprechender Rechnungsstellung durch den Bieter.

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