Leistungsbeschreibung
Titelblatt
Vergabestelle:
| Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg | |
|---|---|
| Hockstraße 10 | |
| 63743 | Aschaffenburg |
Bezeichnung der Leistung:
Neubau Staustufe Obernau: Schlauchwehrtechnik (SWT)
Ordnungsnummer/Verfahrensnummer 2025 835 006
Name und Anschrift des Bieters:
Inhalt
Seite Funktionale Leistungsbeschreibung 1-125 Preisblatt 1-1
Anlagen für Bietereintragungen
| entfällt | |
|---|---|
| 1-1 | |
| 1-1 | |
| - Verzeichnis anderer Unternehmen | 1-2 |
| - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen | 1-2 |
| - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten | 1-2 |
| - Erklärung Eigene Planung | 1-1 |
Anlagen für Lohn- und Stoffpreisgleitung
- Lohngleitklausel für Bauleistungen 1-2
- Aufwendungen für Lohnänderung 1-2
- Berechnung des Änderungssatzes 1-3
- Stoffpreisgleitklausel für Bauverträge - Wasserbau 1-3
Formblatt 341-B V1.1 Titelblatt LB - Bauleistungen (Stand 08/2020) Seite 1 von 2
- Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel 1-2
Verzeichnis beigestellter Stoffe, Bauteile und Gegenstände entfällt
Sonstige Anlagen (Zeichnungen, Gutachten usw.)
| - Anlagen 2 bis 4 zur FLB | |
|---|---|
| - Technische Unterlagen zu Nachrichten-, Elektro- und Maschinentechnik |
Soweit in der Vertragsunterlage Teilleistungen genannt sind, werden sie wie folgt unterschieden:
- Normalpositionen Alle Positionen außer Grund- oder Wahlpositionen. Sie werden nicht besonders gekennzeichnet
- Bedarfspositionen Die Bedarfsposition enthält eine (Teil-)Leistung, die aus Erfahrung erforderlich werden kann, deren Notwendigkeit (= Bedarf) aber bei der Ausschreibung, auch nach Ausschöpfung aller örtlichen und technischen Erkenntnismöglichkeiten, objektiv noch nicht feststellbar ist und bei der eine nachträgliche Beauftragung nach § 1 (4) und § 2 (6) VOB/B aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll wäre.
- Grundpositionen Sie bezeichnen Teilleistungen, die durch Wahlpositionen einer Wahlausführungsart ersetzt werden können. Sie sind mit Mengenansatz versehen und werden mit ihrem Gesamtpreis ausgeworfen. Sie werden im Leistungsverzeichnis über der STLK-Nr. eindeutig mit "Grundposition" bezeichnet.
- Wahlpositionen Sie sind mit Mengenansätzen versehen und werden jedoch nicht mit ihrem Gesamtpreis ausgeworfen. Für die Angebotsauswertung wird nur jeweils eine Grundausführungsart einer Wahlausführungsart gegenübergestellt. Sie werden im Leistungsverzeichnis über der STLK-Nr. eindeutig mit "Wahlposition" bezeichnet.
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