Kriterium Technischer Wert / Zuschlagskriterium – Neubau Staustufe Obernau: Schlauchwehrtechnik (SWT)
Bezeichnung der Bauleistung: Neubau Staustufe Obernau: Schlauchwehrtechnik (SWT)
Ordnungsnummer 2025/835/006
Erläuterung der Zuschlagskriterien
Gesonderte Unterlage zum Formblatt FB 313-B „Gewichtung der Zuschlagskriterien“
Die Konzepte werden zu 1.2 und 1.3 relativ und die Schlauchhöhe zu 1.4 absolut bewertet. Die beste Bepunktung erhalten Lösungen, die aus Sicht des Auftraggebers eine sehr gute Erfüllung der Grundanforderungen erwarten lassen.
| Unterkriterium | Anforderungen / Erwartungen / Hinweise des Auftraggebers: | Wertungsschema, Erläuterungen zur | ||
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| Punktebewertung | ||||
| 1.2.1 Konzept zur einfachen handnahen Inspizierbarkeit der Füll- und Entleerpumpen sowie Armaturen und Leitungen | Zu erstellen und vorzulegen ist ein auftragsbezogenes Konzept, in dem die durch den Bieter im Auftragsfall vorgesehene Umsetzung der in den Vergabeunterlagen aufgezeigten mindestens erforderlichen sowie gegebenenfalls weiteren vorgesehenen Maßnahmen zur einfachen bzw. leichten Erreichbarkeit der Füll- und Entleerungspumpen sowie aller Armaturen und Rohrleitungen im Wehrfeld, vom Wehrfeld zum Technikgebäude und im Technikgebäude dargestellt sind. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen: Die Austauschbarkeit der Pumpen, Leitungen, Armaturen sowie zugehöriger Bauteile stellt eine allgemeine Anforderung dar. Die Pumpen müssen ohne Trockenlegung von Nassbereichen handnah inspizierbar sein und die Anschlüsse müssen durch eine feste Verrohrung erfolgen. Hierbei sind die allgemeinen Anforderungen nicht mit den Mindestanforderungen an die Eignung gleichzusetzten. Ein Prozessschritt ist dabei jeweils eine Tätigkeit, die das Wartungspersonal zusätzlich durchführen muss, um die Pumpen, Armaturen und Leitungen inspizieren zu können, wie beispielsweise Schaffung der Zugänglichkeit durch Ausklappen einer Wartungsplattform, Abschlagen von Hebezeugen, Demontage von Anbauteilen, Abdichten vom wassergefülltem Schacht, Reinigen von Armaturen oder Pumpen. Der Nachweis der Prozessschritte ist über eine Konzeptbeschreibung zu führen. Im Optimalfall sind die Pumpen zugänglich, trocken und offen im Maschinenraum aufgestellt, dann sind 0 Prozessschritte notwendig. Mit 1 Prozesschritt ist dabei jeweils eine Tätigkeit, wie beispielsweise Schaffung der Zugänglichkeit durch Ausklappen einer Wartungsplattform, Abschlagen von Hebezeugen, Demontage von Anbauteil, Abdichten vom wassergefülltem Schacht, Reinigen von Armaturen oder Pumpen verbunden. 2 Prozessschritte bedeutet z.B. eine eingehängte Tauchpumpe mit Führungsschiene: Seil/Kette der Pumpe an Winde anschlagen und Pumpe herausheben; Pumpe reinigen; nach der Inspektion Pumpe wieder herablassen und an der Führungsschiene montieren. | Der Bewertungsmaßstab für die Bewertung dieses Kriteriums wird ergänzend zu den Erläuterungen in Ziffer 1.5, 1. Absatz, im Formblatt „Gewichtung der Zuschlagskriterien“ wie folgt beschrieben: Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß das vom Bieter eingereichte Konzept eine einfache handnahe Inspizierbarkeit der Füll- und Entleerpumpen sowie deren Armaturen, Rohrleitungen und verbundene Bauteile erwarten lässt. Die Bewertung der vom Bieter eingereichten Unterlagen durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben des Bieters von Bedeutung. Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an: Die Unterlagen und Darstellungen lassen eine einfache handnahe Inspizierbarkeit mit einer Anzahl von Prozessschritten zu: -0 Prozessschritte (= 10 Punkte) - 1 Prozessschritt (= 7,5 Punkte) - 2 Prozessschritte (= 5 Punkte) - 3 Prozessschritte (= 2,5 Punkte) - >= 4 Prozessschritte (den Mindestanforderungen der ausgeschriebenen Leistungen gemäß Vergabeunterlagen) entsprechend (= 0 Punkte) |
Kriterium Technischer Wert / Zuschlagskriterium – Neubau Staustufe Obernau: Schlauchwehrtechnik (SWT)
| Unterkriterium | Anforderungen / Erwartungen / Hinweise des Auftraggebers: | Wertungsschema, Erläuterungen zur | ||
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| Punktebewertung | ||||
| 1.2.2. Nachsorgekonzept | Zu erstellen und vorzulegen ist ein auftragsbezogenes Konzept, in dem die durch den Bieter im Auftragsfall vorgesehene Umsetzung der Nachsorge für das gewählte Schlauch-Klemmschienen-System dargestellt ist. Die Vorspannkraft der Anker in den Klemmschienen (Amtsplanung WSV-1-System M24 Gewindestab) ist gem. BAW- Merkblatt Schlauchwehre (MSW) regelmäßig zu überprüfen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Vorspannkraft stets ausreichend ist. Die höchste Punktzahl wird erreicht, wenn i,S. der 6jährigen Bauwerksinspektion gm. VV-WSV 2101 die Vorspannkraft innerhalb der turnusmäßigen Trockenlegungen durchgeführt werden kann. Daher erhält eine Prüfzeit frühestens erst nach 6 Jahren die höchste Punktzahl. | Der Bewertungsmaßstab für die Bewertung dieses Kriteriums wird ergänzend zu den Erläuterungen in Ziffer 1.5, 1. Absatz, im Formblatt „Gewichtung der Zuschlagskriterien“ wie folgt beschrieben: Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an: Die Unterlagen und Darstellungen lassen eine einfache Überprüfung der Vorspannkraft der Anker zu nach Jahren: -nach >= 6 Jahren (= 10 Punkte) - nach >= 5 Jahren (= 7,5 Punkte) - nach >= 4 Jahren (= 5 Punkte) - nach >= 3 Jahren (= 2,5 Punkte) - < 3 Jahre = den Mindestanforderungen der ausgeschriebenen Leistungen gemäß Vergabeunterlagen entsprechend (= 0 Punkte) |
| Unterkriterium | Anforderungen / Erwartungen / Hinweise des Auftraggebers: | Wertungsschema, Erläuterungen zur | ||
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| Punktebewertung | ||||
| 1.3.1 Bauablauf/ Einbaukonzept | Zu erstellen und vorzulegen ist ein auftragsbezogenes Konzept, in dem der durch den Bieter im Auftragsfall vorgesehene Gesamtbauablauf zur Fertigung, Lieferung und Einbau der Klemmschiene, der Schlauchwehrmembran und der Antriebstechnik dargestellt wird. Basis ist die vorliegende Amtsplanung und der Rahmenablaufterminplan. Es sind im Detail die folgenden Leistungen darzustellen: 1. Prüfung der Materialqualität (Qualitätskontrolle). Die Anlieferung und Prüfung innerhalb und außerhalb des Werks sowie auf der Baustelle ist zu beschreiben. 2. Lieferzeiten, Anlieferung und mögliche Flexibilität bei Änderungen der Lieferzeiten und Störungen im Fertigungs- und Anlieferungsprozess. Die Art und der Weg der Anlieferung ist zu erläutern. 3. Berücksichtigung der maximalen Lagerzeit der Schlauchmembran von 1 Jahr zwischen Produktion im Werk und Einbau im dritten (und letzten) Wehrfeld. Der Lagerungsort und die –art sind anzugeben und zu beschreiben 4. Einhaltung der im Rahmenablaufterminplan vorgegebenen Einbaudauer im Bauablauf. Maßnahmen zur Einhaltung sind zu beschreiben. 5. Standardisierte Schnittstellen beim Einbau des Schlauchwehrs (Schnittstellenkoordination). Die jeweiligen Schnittstellen sind zu beschreiben. 6. Einbau und Anbindung der Schlauchwehrtechnik an bestehende Systeme. Die Montage des Wehrverschlusses, Verankerungen und Anbindung mit ihrem jeweiligen Medium ist darzustellen. | Der Bewertungsmaßstab für die Bewertung dieses Kriteriums wird ergänzend zu den Erläuterungen in Ziffer 1.5, 1. Absatz im Formblatt 313-B „Gewichtung der Zuschlagskriterien“ wie folgt beschrieben: Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß das vom Bieter eingereichte Konzept eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lässt. Die Bewertung der vom Bieter eingereichten Unterlagen durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit, die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben des Bieters von Bedeutung. Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an: - alle 6 Leistungen erbracht (= 10 Punkte) - 5 Leistungen erbracht (= 7,5 Punkte) - 4 Leistungen erbracht (= 5 Punkte) - 3 Leistungen erbracht (= 2,5 Punkte) - 1-2 Leistungen erbracht (Mindestanforderungen der ausgeschriebenen Leistungen gemäß Vergabeunterlagen) entsprechend (= 0 Punkte) |
| Unterkriterium | Anforderungen / Erwartungen / Hinweise des Auftraggebers: | Wertungsschema, Erläuterungen zur | ||
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| Punktebewertung | ||||
| 1.4.1 Schlauchhöhe | Der Wehrverschluss ist auf der festen Wehrschwelle (Jamborschwelle) angeordnet und soll im voll aufgerichteten Zustand jeweils eine Schlauchhöhe von 4,62m (OK Beton bis OK Schlauch) im Betriebszustand unter Wasserlast aufweisen. Die Schlauchhöhe muss mindestens 4,47m betragen. Im Idealfall beträgt sie 4,62m (Ziel). Eine Schlauchhöhe von 4,62m wird ausdrücklich angestrebt. Im Sinne des technischen Mehrwerts wird linear interpoliert. | Der Bewertungsmaßstab für die Bewertung dieses Kriteriums wird ergänzend zu den Erläuterungen in Ziffer 1.5, 1. Absatz, im Formblatt FB 313-B „Gewichtung der Zuschlagskriterien“ wie folgt beschrieben: - es wird eine Schlauchhöhe von 4,62m erreicht (= 10 Punkte) - zwischen einer Schlauchhöhe von 4,62m und 4,47m wird linear interpoliert. (= 1 bis 9 Punkte) - es wird eine Schlauchhöhe von 4,47m erreicht (Mindestanforderungen der ausgeschriebenen Leistungen gemäß Vergabeunterlagen entsprechend (= 0 Punkte) |