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Neubau der Staustufe Obernau – Schlauchwehrtechnik

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 13:29 (Europe/Berlin)

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Informationssicherheitsmanagement der WSV

Verschwiegenheitserklärung bei Projekten

Verschwiegenheitserklärung

des/der

(Name des Unternehmens)

(Adresse)

  • im Folgenden als „Unternehmen“ bezeichnet –

Vorbemerkung

Das Unternehmen plant die Abgabe eines Angebotes für die ausgeschriebene Maßnahme Neu-

bau Staustufe Obernau: Schlauchwehrtechnik. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwal-

tung des Bundes (im Folgenden als „Auftraggeber“ bezeichnet) beabsichtigt, dem Unternehmen

im Rahmen der Ausschreibung für die vorstehend beschriebene Maßnahme vertrauliche Informa-

tionen zur Verfügung zu stellen. Zum Zwecke des Informationsschutzes, erklärt sich das Unter-

nehmen zur Verschwiegenheit gemäß dieser Erklärung.

§ 1

Das Unternehmen hat folgende Vorgaben zur Datensicherheit, zu erfüllen:

Vertrauliche Informationen im Sinne des § 5, die das Unternehmen aufgrund oder im Zusammen-

hang mit der Ausschreibung erlangt, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an unbe-

fugte Dritte ist nicht gestattet. Sie dürfen insbesondere

  • nur an diejenigen seiner Mitarbeiter oder Dritte (z. B. auch Nachunternehmer) weitergegeben

werden, wenn dies für die Teilnahme an der Ausschreibung (insbesondere die Angebotserstel-

lung) bzw. die spätere Erbringung der Leistung erforderlich ist und sich der Dritte zuvor dem

Unternehmen gegenüber mindestens in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet hat,

wie das Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber;

  • ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weder ganz noch teilweise, direkt

oder indirekt, für einen anderen Zweck als der Teilnahme an der Ausschreibung verwendet

werden;

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  • ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weder ganz noch teilweise, direkt

oder indirekt an Dritte (z. B. auch Nachunternehmer) weitergegeben werden;

  • ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weder kopiert noch anderweitig

vervielfältigt werden, es sei denn, es besteht die Notwendigkeit im Rahmen der Ausschrei-

bungsteilnahme bzw. der späteren Leistungserfüllung.

§ 2

Die Beschränkungen aus § 1 gelten nicht für folgende Fälle:

Die Informationen

  • lagen dem Unternehmen nachweislich aus anderem Grund als dieser Ausschreibung vor oder

  • waren zum Zeitpunkt der Offenlegung im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen bereits öf-

fentlich zugänglich oder sind danach ohne Verletzung der Bedingungen dieser Beschränkun-

gen in die Öffentlichkeit gelangt oder

  • wurden rechtmäßig vom Unternehmen von einer unabhängigen Quelle erworben, die ein ech-

tes Recht auf Offenlegung hat oder

  • werden erst nach vorheriger Information des Auftraggebers durch das Unternehmen zur Erfül-

lung gesetzlicher Pflichten offengelegt.

§ 3

Das Unternehmen hat alle technischen Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind um die Si-

cherheit, Integrität und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten. Insbesondere sind die Vorga-

ben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu beachten. Auf Verlangen

des Auftraggebers ist die Erklärung zur IT-Sicherheit (Formblatt 422) abzugeben.

§ 4

Unmittelbar nach Kenntnisnahme einer unbefugten Offenlegung der Informationen im Sinne des

§ 5 ergreift das Unternehmen alle Maßnahmen, um

  • den Auftraggeber über eine solche unbefugte Offenlegung einschließlich des Adressatenkrei-

ses der Offenlegung zu informieren,

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  • jede weitere Offenlegung zu vermeiden und die Rückgabe des offengelegten Materials zusam-

men mit Kopien, persönlichen Notizen oder Korrespondenz über das offengelegte Material zu

gewährleisten.

§ 5

Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert an-

sehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informatio-

nen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.

§ 6

Änderungen und Ergänzungen dieser Erklärung sind nur einvernehmlich möglich und bedürfen

bei gesetzlichem Schriftformerfordernis der Schriftform, ansonsten der Textform.

§ 7

Bei Streitigkeiten aus dieser Erklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist

Bonn.

(Ort, Datum) (Unterschrift Unternehmensvertreter)

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