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2493/L2493/VI.17 (Erklärung Masernschutzgesetz)
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| Baumaßnahme | ||
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Erklärung zum Masernschutz
- Erklärung zum Vergabeverfahren 1.1 Der Bewerber/Bieter versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 IfSG erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung gem. § 20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen beim Bewerber/Bieter vorliegen.
1.2 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nr. 1.1 berechtigt den Auftraggeber nach Nr. 1.2 zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist.
- Mir/Uns ist bewusst, dass eine Nichtbeachtung dieser Erklärung meinen/unseren Ausschluss von der Teil- nahme am Wettbewerb zur Folge haben kann.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters) 1
Anmerkung: Sofern Erklärungen und Nachweise in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1 nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen oder elektronischen Ange- botes ist
© VHB | VHL | VHF Bayern - Stand August 2020 1 von 1