[Seite 1]
Formulare zum Nachweis der Eignung
Stadtwerke Essen AG
Niedertemperaturwärmenetz
Los 1: Netzkonzept und Wärmenetzoptimierung
Hinweise:
-
Auf die in der EU-weiten Bekanntmachung aufgenommenen Mindestanforderungen an die Eignung ist zu achten! Werden diese nicht erreicht, muss ein Ausschluss des Teilnahmeantrags erfolgen.
-
Bitte reichen Sie die nachfolgenden Formulare ausgefüllt an den dafür vorgesehenen Stellen zurück.
-
Die eingereichten und ausgefüllten Formulare sind ohne Unterschrift gültig; es sei denn, eine Unterschrift ist ausdrücklich gefordert.
[Seite 2]
Formular I
Erklärung der Bewerbergemeinschaft
Das Formular ist von der Bietergemeinschaft auszufüllen. Sofern die Bietergemeinschaft mehr als vier Mitglieder haben soll, ist das Formular zu vervielfältigen.
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Bietergemeinschaft zu bilden.
Bevollmächtigter Vertreter:
Wir erklären, dass
• der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
• alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort und Datum Firmenstempel und Unterschrift
Ort und Datum Firmenstempel und Unterschrift
Ort und Datum Firmenstempel und Unterschrift
Ort und Datum Firmenstempel und Unterschrift
[Seite 3]
Formular II
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Das Formular ist von jedem Unternehmen mit einer Rolle im Vergabeverfahren auszufüllen. Das Formular ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.
(Firma eintragen)
Rolle des Unternehmens im Vergabeverfahren:
□
Bewerber
□
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
□
Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe
□
Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe
□
Nur Eignungsverleiher
- Ich/Wir erkläre(n), dass − keine Person, deren Verhalten1 meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach2:
a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
1 Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. 2 Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
[Seite 4]
f) Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
g) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit, Bestechung und Bestechung im Gesundheitswesen),
h) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
i) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
j) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
k) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung),
− mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
- Ich/wir erkläre(n), dass
− mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen – insbesondere auch nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Aufenthaltsgesetz, dem Mindestlohngesetz, dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – verstoßen hat,
− mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und seine Tätigkeit auch nicht eingestellt hat,
− mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens3 infrage gestellt wird,
3 siehe Fußnote 1 auf Seite 1
[Seite 5]
− mein/unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
− kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
− mein/unser Unternehmen nicht bereits in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war oder dass dadurch keine Wettbewerbsverzerrung resultiert,
− mein/unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
− mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und keine Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
− mein/unser Unternehmen nicht versucht hat oder versuchen wird, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die das Unternehmen unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
− mein/unser Unternehmen keine irreführenden oder unzutreffenden Erklärungen im Vergabeverfahren abgegeben hat oder abgeben wird.
- Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Wettbewerbsregister führen können, eingeholt wurden.
Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten4 oder zu einem Eintrag in das
4 Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind – unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten – insbesondere: − Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung – auch im geschäftlichen Verkehr – oder Vorteilsgewährung, − das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahestehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden. − Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u.a. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führen dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme auf das Vergabeverfahren hindeuten.
[Seite 6]
Wettbewerbsregister5 führen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen kann.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die vorstehenden Erklärungen zu 1. bis 3. auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.
Hinweis: Sofern Sie sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, können Sie auch Nachweise dafür erbringen, dass Sie ausreichende Maßnahmen getroffen haben, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weisen Sie nach, dass Sie einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung beizufügen.
5 Ein Eintrag in das Wettbewerbsregister kann unabhängig von einem Vergabeausschluss auch erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 2 des Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz – WRegG) vorliegen: (1) In das Wettbewerbsregister sind einzutragen:
- rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen und Strafbefehle, die wegen einer der folgenden Straftaten ergangen sind: a) in § 123 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufgeführte Straftaten, b) Betrug nach § 263 des Strafgesetzbuchs und Subventionsbetrug nach § 264 des Strafgesetzbuchs, soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet, c) Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a des Strafgesetzbuchs, d) Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung oder e) wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen nach § 298 des Strafgesetzbuchs;
- rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen und Strafbefehle sowie rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die wegen einer der folgenden Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ergangen sind, sofern auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erkannt oder eine Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro festgesetzt worden ist: a) nach § 8 Absatz 1 Nummer 2, den §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. März 2017 (BGBl. I S. 399) geändert worden ist, b) nach § 404 Absatz 1 und 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 8 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228) geändert worden ist, c) nach den §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Februar 2017 (BGBl. I S.
- geändert worden ist, d) nach § 21 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 39 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, oder e) nach § 23 Absatz 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 40 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist;
- rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, auch in Verbindung mit § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, wegen Straftaten nach Nummer 1 oder Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach Nummer 2 ergangen sind; oder
- rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) ergangen sind, wenn ein Bußgeld von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro festgesetzt worden ist. (2) In das Wettbewerbsregister werden ferner Bußgeldentscheidungen eingetragen, die wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 81 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ergangen sind, wenn eine Geldbuße von wenigstens fünfzigtausend Euro festgesetzt worden ist. Nicht eingetragen werden Bußgeldentscheidungen, die nach § 81a Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ergangen sind.
[Seite 7]
Formular III
Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
Das Formular ist von jedem Unternehmen mit einer Rolle im Vergabeverfahren auszufüllen. Das Formular ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.
(Firma eintragen)
Rolle des Unternehmens im Vergabeverfahren:
□
Bewerber
□
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
□
Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe
□
Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe
□
Nur Eignungsverleiher
Gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG müssen Öffentliche Auftraggeber für den Bieter/die Bieterin beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder 2 MiLoG anfordern oder von diesen eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen, verlangen.
Ich/Wir erkläre(n), dass
• die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nachweislich nicht vorliegen.
• ich/wir zur Kenntnis genommen habe(n), dass auch im Falle einer Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte aus Wettbewerbsregister anfordern können.
[Seite 8]
Formular IV
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 8. April 2022 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023
Das Formular ist von jedem Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied auszufüllen. Das Formular ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.
(Firma eintragen)
Rolle des Unternehmens im Vergabeverfahren:
☐
Bewerber
☐
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab:
- Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählen:
a) Russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln.
- Ich/wir erkläre(n), dass am Auftrag keine Unternehmen im Sinne der Nr. 1 – wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt – als Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber oder Lieferanten beteiligt sind und beteiligt werden.
[Seite 9]
- Mir / uns ist bekannt, dass die vorstehende Vorschrift sowohl die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen als auch die weitere Erfüllung bereits abgeschlossener Verträge grundsätzlich verbietet. Ausgenommen von dem Verbot der weiteren Vertragserfüllung sind gem. Artikel 5 k) Absatz 4 der vorgenannten Verordnung (EU) Nr. 833/2014 bis zum 10. Oktober 2022 solche Verträge, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
Ort, Datum Firmenname, Unterschrift des Erklärenden
Name des Erklärenden in Druckschrift
Artikel 5k lautet wie folgt:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 Buchstaben a bis d und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG sowie unter Titel VII der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
einschließlich — wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt — ,Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
[Seite 10]
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, oder
e) soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union.
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
[Seite 11]
Formular V
Eigenerklärung zu der Berufshaftpflichtversicherung
Das Formular ist von jedem Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied auszufüllen. Das Formular ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.
(Firma eintragen)
Rolle des Unternehmens im Vergabeverfahren:
□
Bewerber
□
Bewerbergemeinschaft als solche
□
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir
□
über eine Berufshaftpflichtversicherung bei der
(Bitte eintragen)
mit folgenden Mindest-Deckungssummen pro Versicherungsfall
für Sach- und Personenschäden 5 Mio. EUR
für Vermögensschäden 5 Mio. EUR
verfüge(n). Die genannten Mindest-Deckungssummen stehen jeweils pro Vertragsjahr 2-fach zur Verfügung.
□
im Fall der Auftragserteilung bei der
(Bitte eintragen)
eine Berufshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindest-Deckungssummen pro Versicherungsfall
für Sach- und Personenschäden 5 Mio. EUR
für Vermögensschäden 5 Mio. EUR
unverzüglich abschließen werde(n). Die genannten Mindest-Deckungssummen werden jeweils pro Vertragsjahr 2-fach zur Verfügung stehen.
Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen
[Seite 12]
Formular VI
Eigenerklärung zu den Umsätzen
Das Formular ist von jedem Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied auszufüllen. Das Formular ist zudem auch von eignungsverleihenden Unternehmen auszufüllen, auf deren wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit (Gesamtumsatz und/oder Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung) sich der Bewerber beruft. Das Formular ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.
(Firma eintragen)
Rolle des Unternehmens im Vergabeverfahren:
□
Bewerber
□
Bewerbergemeinschaft als solche
□
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
□
Eignungsverleiher wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Umsatz/Umsätze)
Hinweis:
• Es muss ein jährlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens EUR 250.000,00 netto im Mittel erreicht oder überschritten worden sein (Mindestanforderung). Andernfalls erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrags.
• Zusätzlich ist der Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich Netzkonzeptionierung eines Energiewärmenetzes in EUR (netto) anzugeben (Keine Mindestanforderung. Die Angaben sind Im Rahmen der Abschichtung der Bewerber im Teilnahmewettbewerb relevant.)
| Abgeschlossenes Geschäftsjahr (selbst eintragen) | Gesamtumsatz in EUR (netto) | Umsatz im Tätigkeitsbereich Netzkonzeptionierung eines Energiewärmenetzes in EUR (netto) |
|---|---|---|
| im Mittel |
[Seite 13]
Formular VII
Eigenerklärung zum Unternehmen
Das Formular ist von jedem Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied auszufüllen. Das Formular ist zudem auch von Unterauftragnehmern auszufüllen, auf deren technische/berufliche Leistungsfähigkeit (Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeitenden (in FTE)) sich der Bieter beruft. Das Formular ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.
(Firma eintragen)
Rolle des Unternehmens im Vergabeverfahren:
□
Bewerber
□
Bewerbergemeinschaft als solche
□
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
□
Unterauftragnehmer mit technischer und beruflicher Eignungsleihe (Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeitenden (in FTE))
| Hauptsitz des Unternehmens | |
|---|---|
| Gründungsjahr | |
| Gesellschafter und Konzernzugehörigkeit | |
| Standorte, von denen aus der Auftrag umgesetzt werden würde | |
| Eintragungsnummer Berufs- oder Handelsregister einschließlich eintragende Stelle | |
| Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeitenden (in FTE) insgesamt |
[Seite 14]
Formular VIII
Unternehmens-Referenzen
Das Formular ist von jedem Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied auszufüllen. Das Formular ist zudem auch von Unterauftragnehmern auszufüllen, auf deren technische/berufliche Leistungsfähigkeit (Unternehmens-Referenz(en)) sich der Bieter beruft. Bei Einreichung von mehr Referenzen als die geforderte Anzahl ist das Formular VIII zu vervielfältigen.
(Firma eintragen)
Rolle des Unternehmens im Vergabeverfahren:
□
Bewerber
□
Bewerbergemeinschaft als solche
□
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
□
Unterauftragnehmer mit technischer und beruflicher Eignungsleihe (Unternehmens- Referenz(en))
HINWEIS:
Es ist mindestens eine Unternehmens-Referenz nachzuweisen, die kumulativ die folgenden Mindestanforderungen a) – d) erfüllt:
a) Die Erbringung von Planungs-, Konzeptions-, oder Optimierungsleistungen,
b) bezogen auf die Errichtung eines Fernwärmenetzes unter Berücksichtigung der dazugehörigen Wärme-Erzeugungsanlage.
c) Die Leistungen umfassten die hydraulische Planung des Netzes.
d) Die Leistungen wurden innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veröffentlichung der EU- Bekanntmachung erbracht und abgeschlossen
Andernfalls erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrags.
[Seite 15]
Zusätzlich ist anzugeben, ob die Referenz die weiteren Anforderungen e) bis g) erfüllt:
e) Beinhaltet die Referenz die Ausarbeitung eines Netzkonzepts mit einer Großwärmepumpe mit mind. 5 MW thermischer Wärmepumpen-Gesamtleistung?
f) Beinhaltet die Referenz die Ausarbeitung eines Netzkonzepts für ein Niedertemperaturwärmenetz mit Temperaturen zwischen 50°C und 90°C (Wärmenetze 4.0) inklusive der Hausanschlussstation?
g) Wurde die Referenz mit Fördermitteln aus dem BAFA-Förderprogramm „Wärmenetze 4.0“ oder dem BEW-Modul 1 & 2 der BAFA gefördert?
Es sind alle nachfolgenden Felder auszufüllen! Auf datenschutzrechtliche Aspekte kann sich nicht berufen werden.
Referenz-Nummer: __
Auftrags-/Projektbezeichnung:
Art der Leistung:
Auftraggeber:
Auftragnehmer:
Ausführungszeitraum (TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ): ________________________________
Name und Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzprojekts (Telefon und/oder Mail):
Kontrollfragen zum Auftragsinhalt der Referenz (bitte ankreuzen):
- Umfasste die Referenz die Erbringung von Planungs-, Konzeptions-, oder Optimierungsleistungen? (Mindestanforderung)
□ □
ja nein
[Seite 16]
- Bezogen sich die Leistungen auf die Errichtung eines Fernwärmenetzes unter Berücksichtigung der dazugehörigen Wärme-Erzeugungsanlage? (Mindestanforderung)
□ □
ja nein
- Umfassten die Leistungen die hydraulische Planung des Netzes? (Mindestanforderung)
□ □
ja nein
- Wurden die Leistungen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Veröffentlichung der EU- Bekanntmachung erbracht und abgeschlossen? (Mindestanforderung)
□ □
ja nein
- Beinhaltete die Referenz die Ausarbeitung eines Netzkonzepts mit einer Großwärmepumpe mit mind. 5 MW thermischer Wärmepumpen-Gesamtleistung? (Keine Mindestanforderung. Die Angaben sind im Rahmen der Abschichtung der Bewerber im Teilnahmewettbewerb relevant.)
□ □
ja nein
- Beinhaltete die Referenz die Ausarbeitung eines Netzkonzepts für ein Niedertemperaturwärmenetz mit Temperaturen zwischen 50°C und 90°C (Wärmenetze 4.0) inklusive der Hausanschlussstation? (Keine Mindestanforderung. Die Angaben sind im Rahmen der Abschichtung der Bewerber im Teilnahmewettbewerb relevant.)
□ □
ja nein
- Wurde die Referenz mit Fördermitteln aus dem BAFA-Förderprogramm „Wärmenetze 4.0“ oder dem BEW-Modul 1 & 2 der BAFA gefördert? (Keine Mindestanforderung. Die Angaben sind im Rahmen der Abschichtung der Bewerber im Teilnahmewettbewerb relevant.)
□ □
ja nein
[Seite 17]
Beschreibung des (jeweiligen) Auftrags/Projekts und Darstellung der erbrachten Leistungen. Der Verweis auf Anlagen (eigene Unterlagen), die dem Angebot beizufügen sind, genügt nicht den Anforderungen.
[Seite 18]
Formular IX
Verzeichnis der Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher
Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen.
Hinweis: Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen:
• die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt 5.1.9 „Eintragung in ein relevantes Berufsregister“ der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV.
Hinweis zu Fall 1: Sie nutzen diesen Fall, wenn Sie sämtliche Eignungsanforderungen bereits selbst als Bewerber nachweisen können und Sie gleichwohl auf Ressourcen anderer Unternehmen für bestimmte Leistungsteile zugreifen wollen/müssen.
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:
• die in Abschnitt „Eintragung in ein relevantes Berufsregister“ der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem benannten Dritten, • die in Abschnitt 5.1.9 „Eignungskriterien“, dort unter „Durchschnittlich jährliche Belegschaft“ bezeichnete Unterlage (Formular VII „Eigenerklärung zum Unternehmen“) für diesen Dritten, soweit sich der Bewerber auf die Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeitenden (in FTE) des Eignungsverleihers beruft, • die in Abschnitt 5.1.9 „Eignungskriterien“, dort unter „Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen“ bezeichnete Unterlage (Formular VIII „Unternehmens-Referenzen“) für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, • eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X.
Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
[Seite 19]
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:
• die in Abschnitt 5.1.9 „Eintragung in ein relevantes Berufsregister“ der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem benannten Dritten, • die in Abschnitt 5.1.9 der EU-weiten Bekanntmachung, dort unter „Durchschnittlicher Jahresumsatz“ und „Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz“ bezeichnete Unterlage (Formular VI „Eigenerklärung zu den Umsätzen“) für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, • eine Verpflichtungserklärung von dem Drittem unter Verwendung von Formular XI.
Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen, das die Eignung in dieser Hinsicht leiht, ist bei Erhalt des Auftrags nicht zwingend als Unterauftragnehmer einzusetzen. Das Unternehmen wird in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt.
Genereller Hinweis zur Eignungsleihe: Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
Wir benennen folgende Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher:
| Firma des eignungsverleihenden Unternehmens und/oder Unterauftragnehmers | Reiner Unterauftragneh mer ohne Eignungsleihe? | Unterauftragneh mer mit technischer/ beruflicher Eignungsleihe? | Beschreibung der Teilleistung(en), wenn (auch) Unterauftragnehmer | Wirtschaftliche/ finanzielle Eignungsleihe? |
|---|---|---|---|---|
| □ ja □ nein | □ ja □ nein | □ ja □ nein | ||
| □ ja □ nein | □ ja □ nein | □ ja □ nein | ||
| □ ja □ nein | □ ja □ nein | □ ja □ nein | ||
| □ ja □ nein | □ ja □ nein | □ ja □ nein | ||
| □ ja □ nein | □ ja □ nein | □ ja □ nein |
Das Formular IX „Verzeichnis der Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher“ ist ggf. zu vervielfältigen!
[Seite 21]
Formular X
Verpflichtungserklärung des Dritten zur Eignungsleihe
der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Firma des Bewerbers: ____________________________________________
Firma des sich verpflichtenden Dritten: ____________________________________________
Die Eignungsleihe besteht für den Bewerbers hinsichtlich folgender Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gemäß EU-weiter Bekanntmachung (vgl. dort Abschnitt 5.1.9 „Durchschnittlich jährliche Belegschaft“ und „Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen“):
□
Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeitenden (in FTE) (Formular VII)
□
Unternehmens-Referenzen (Formular VIII)
Wir verpflichten uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/die o.g. Bewerbergemeinschaft diesem/dieser mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) unseres Unternehmens für die Dauer der Vertragsdurchführung uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen und die benannten Teilleistungen selbst auszuführen.
Die weiteren notwendigen Unterlagen betreffend unser Unternehmen haben wir beigefügt: Dies sind alle Erklärungen und Nachweise gemäß Abschnitt 5.1.9 „Eintragung in ein relevantes Berufsregister“ der EU-weiten Bekanntmachung – mit Ausnahme der Formulare I und IV – sowie das/die vorstehend angekreuzte(n) Formular(e) soweit es die Eignungsleihe an den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft betrifft.
(Ort, Datum) (Unterschrift des Dritten, Firmenstempel)
[Seite 22]
Formular XI
Verpflichtungserklärung des Dritten zur Eignungsleihe
der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Firma des Bewerbers: ____________________________________________
Firma des sich verpflichtenden Dritten: ____________________________________________
Die Eignungsleihe besteht für den Bewerbers hinsichtlich folgender Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gemäß EU-weiter Bekanntmachung (vgl. dort Abschnitt 5.1.9 „Durchschnittlicher Jahresumsatz“ und/oder „Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz“):
□
Eigenerklärung zu Umsätzen (Formular VI)
Wir verpflichten uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/die o.g. Bewerbergemeinschaft zur gesamtschuldnerischen Haftung gemeinsam mit dem Bewerber/Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber.
Die weiteren notwendigen Unterlagen betreffend unser Unternehmen haben wir beigefügt. Dies sind alle Erklärungen und Nachweise gemäß Abschnitt 5.1.9 „Eintragung in ein relevantes Berufsregister“ der EU-weiten Bekanntmachung – mit Ausnahme der Formulare I und IV – sowie das vorstehend angekreuzte Formular soweit es die Eignungsleihe an den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft betrifft.
(Ort, Datum) (Unterschrift des Dritten, Firmenstempel)