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Netzersatzanlage in Containerbauweise für die Justizvollzugsanstalt Torgau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 17:20 (Europe/Berlin)

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Zentrale

STAATSBETRIEB SÄCHSISCHES IMMOBILIEN- UND BAUMANAGEMENT Ihr Ansprechpartner Zentrale Riesaer Straße 7 h | 01129 Dresden Sandro Schulze An alle Bewerber und Teilnehmer E-Mail vergaben@ sib.smf.sachsen.de*

Vergabenummer 26O60199

Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Maßnahme: Justizvollzugsanstalt Torgau SSC_VVM-0451/22990/1- 2026/627428 Leistung: Netzersatzanlage in Containerbauweise Vergabenummer: 26O60199 Dresden, 11. September 2026 hier: 3. Version wg. Änderung Fbl. 216 + Beantwortung Bewerberanfragen

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist erforderlich, Ihnen zu der o.g. Ausschreibung nachfolgende Erläuterungen zu gestellten Bieteranfragen bekannt zu geben.

Frage 1. Zulässigkeit der vorgeschlagenen Containeranordnung Bezug: Besondere Hinweise, Seite 8; Pos. 1.1.120

Die Containerabmessungen sind auf maximal 7.000 × 2.438 × 2.591 mm begrenzt. Maßüberschreitungen werden in den besonderen Hinweisen ausdrücklich ausgeschlossen. Hausanschrift: Darf abweichend hiervon eine Anlage aus einem größeren Staatsbetrieb Aggregatecontainer und einem separaten Tankcontainer gemäß dem Sächsisches Immobilien- und Baumanagement beigefügten Anordnungsprinzip angeboten werden, sofern die geforderten Zentrale Leistungs-, Sicherheits- und Schallschutzeigenschaften nachgewiesen Riesaer Straße 7 h 01129 Dresden werden? Bitte teilen Sie uns die maximal verfügbare Aufstellfläche und zulässige www.sachsen.de  Bauhöhe mit und stellen Sie einen bemaßten Lageplan einschließlich Bankverbindung: 8 erforderlicher Abstände, freizuhaltender Verkehrs- und Wartungsflächen Deutsche Bundesbank 2 IBAN DE06860000000086001519 4 sowie vorhandener beziehungsweise geplanter Fundamente zur Verfügung. BIC MARKDEF1860 7 Gelten die ausgeschriebene Höhenbegrenzung und die maximale Masse Steuernummer: 2 von 16 t für den Container einschließlich sämtlicher Dachaufbauten und des 202/149/02622 6 gefüllten Tanks? Verkehrsverbindung: / Zu erreichen mit 6 Antwort zu Frage 1: Straßenbahn 3 Buslinien 64, 70, 73 u. 76 2 0 Ja, die vorgeschlagene Aufteilung wird als gleichwertige Alternative Für Besucher mit Behinderungen befindet sich ein gekennzeichneter 2 zugelassen. In Ergänzung zu der bereits für alle Bieter freigegebenen Parkplatz im Hof vor dem  Eingangsbereich des Gebäudes H. Änderung (Zulassung eines Einzelcontainers bis maximal 10,00 × 3,00 × *Informationen zum Zugang für verschlüsselte / signierte E-Mails / Seite 1 von 6 elektronische Dokumente unter https://www.sib.sachsen.de/standorte- 3985.html

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3,00 m) wird zur Sicherung des wirtschaftlichen Wettbewerbs auch die Aufteilung der Gesamtanlage in einen Aggregatecontainer und einen separaten Tank im robusten Rahmen/Containergestell als zulässiges Hauptangebot genehmigt.

Den Bietern wird freigestellt, ihr Hauptangebot auf Basis eines der folgenden zwei Konzepte zu kalkulieren: • Variante 1 (Ein-Container-Lösung): Unterbringung von Aggregat und Tank in einem gemeinsamen, vergrößerten Einzelcontainer bis maximal 10,00 × 3,00 × 3,00 m (L×B×H) – gemäß der Klarstellung aus Bieteranfrage 1. • Variante 2 (Zwei-Baukörper-Lösung): Aufteilung in einen kompakten Aggregatecontainer und einen separaten, doppelwandigen Tank im robusten Containergestell direkt dahinter.

Für beide Varianten entfallen die ursprüngliche Massenbegrenzung von 16 t sowie die starre Höhenbegrenzung des einzelnen Containerkörpers. Die Ausgliederung des Lastwiderstands (Pos. 1.1.95) als externes, wetterfestes Einzelgerät im Edelstahlgehäuse außerhalb des Containers wird in beiden Varianten zugelassen.

Zwingende bauliche Vorgaben für die Aufstellung (ersetzt die Bereitstellung eines Lageplans): Ein bemaßter Lageplan wird nicht zur Verfügung gestellt. Die verfahrenstechnische Planung und Preiskalkulation haben jedoch für beide Varianten unter Berücksichtigung folgender örtlicher Restriktionen zu erfolgen: • Die Anlage wird mit einer langen Längsseite direkt an einer Gebäudewand aufgestellt. Wartungszugänge, Türen und Klappen an dieser Gebäudelängsseite sind planerisch ausgeschlossen. • Unmittelbar an der gegenüberliegenden Längsseite der Containeranlage verläuft eine Betriebsstraße, die auch nach der endgültigen Gestellung sowie während aller zukünftigen Wartungsarbeiten in voller Breite für den Verkehr befahrbar bleiben muss. • Sämtliche Komponenten sowie der externe Lastwiderstand sind vom Bieter so zu dimensionieren, anzuordnen und zu verkabeln, dass das Lichtraumprofil dieser Straße zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt oder verengt wird. • Vorhandene Aufstellfläche (Fundamentierung): Ein neues Fundament ist nicht vom Bieter herzustellen. Es wird eine vorhandene, tragfähige und befestigte Freifläche bauseits zur Verfügung gestellt (analog zur Aufstellung des aktuellen Mietaggregats). Es obliegt dem Bieter, die Fundamentbelastung und Lastverteilung seiner angebotenen Containerkonstruktion (Variante 1 oder Variante 2) für Transport, Aufstellung und Betrieb so zu bemessen, dass eine sichere Aufstellung auf der vorhandenen Fläche gewährleistet ist. Eventuell erforderliche Lastverteilungsplatten oder elastische Lagerungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Frage 2. Tankbauart und schwerkraftbetriebene Kraftstoffversorgung Bezug: Pos. 1.1.60

Ausgeschrieben ist ein doppelwandiger 2.000-Liter-Tank nach DIN EN 12285-2 Klasse B mit permanenter Leckageüberwachung, oberhalb des Aggregates angeordnet und zur schwerkraftbetriebenen Kraftstoffversorgung vorgesehen. Gleichzeitig werden eine Auffangwanne und eine Integration in den Container genannt; im weiteren Positionstext wird der Behälter als Dachtank bezeichnet.

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Bitte konkretisieren Sie die vorgesehene Tankanordnung und das zugrunde gelegte Entnahmekonzept. Wie soll die Schwerkraftversorgung einschließlich des unmittelbar am Tankauslass angeordneten Brandschutz-Schnellschlussventils bei der geforderten Tankbauart ausgeführt werden? Ist eine Unterdrucklecküberwachung verbindlich gefordert? Kann alternativ eine Kraftstoffanlage mit doppelwandigem, unterdrucklecküberwachtem Lagertank nach DIN 6625, separatem Tagestank und automatischer Kraftstoffförderung im Tankcontainer angeboten werden? Der nutzbare Kraftstoffvorrat würde für mindestens acht Stunden Volllastbetrieb ausgelegt. Die geforderte spätere Erweiterbarkeit der Kraftstoffversorgung würde berücksichtigt.

Frage 3. Betankung, Zugänglichkeit und Schutz des Dachtanks Bezug: Pos. 1.1.60 und 1.1.120

Sofern an der Dachaufstellung festgehalten wird, bitten wir um Konkretisierung des Bedienungs-, Betankungs- und Wartungskonzepts. Ist für die Tankwagenbefüllung ein vom Gelände aus zugänglicher Befüllanschluss einschließlich der zugehörigen Überfüllsicherung vorgesehen? Die aufgeführte Elektro- /Handpumpe mit Saugschlauch beschreibt diesen Befüllvorgang aus unserer Sicht nicht ausreichend. Welche dauerhaft sicheren Zugänge und Arbeitsflächen sind für die Kontrolle und Wartung der Tankarmaturen vorgesehen? Bitte bestätigen Sie, ob erforderliche Aufstiege, Wartungspodeste, Geländer und zusätzliche Tragkonstruktionen Bestandteil des Angebots sein sollen. Bitte konkretisieren Sie außerdem die Anforderungen an den Schutz vor Sonneneinstrahlung und unzulässiger Erwärmung sowie an den Frostschutz. Dies betrifft auch die UV- und witterungsbeständige Ausführung außenliegender elektrischer Komponenten und Leitungen. Sind die außerhalb der Auffangbereiche verlaufenden Kraftstoffleitungen bis zum Eintritt in die Auffangwanne des Containers doppelwandig und lecküberwacht auszuführen, oder ist hierfür ein anderes Schutzkonzept vorgesehen?

Antwort zu Fragen 2 und 3:

An der ausgeschriebenen schwerkraftbetriebenen Kraftstoffversorgung (rein gefällebetrieben) wird zwingend festgehalten. Das vom Bieter in Punkt 2 angefragte Alternativkonzept mit einem bodenstehenden Lagertank und automatischer permanenter Kraftstoffförderpumpe wird abgelehnt.

Daraus ergibt sich für die beiden zugelassenen Varianten: • Bei Variante 1 (Ein-Container-Lösung): Der Tank ist als doppelwandiger Dachtank oberhalb des Aggregats anzuordnen. • Bei Variante 2 (Zwei-Baukörper-Lösung): Das separate Tank-Containergestell ist vom Bieter statisch so zu dimensionieren, aufzubocken oder als Hochkonstruktion auszuführen, dass das erforderliche Höhenniveau für eine rein schwerkraftbetriebene Gefällezufuhr des Dieselmotors im Aggregatecontainer prozesssicher erreicht wird.

Für beide Varianten gilt: Der 2.000-Liter-Tank ist zwingend doppelwandig mit Unterdruck- Leckageüberwachung auszuführen. Das Brandschutz-Schnellschlussventil ist direkt am Tankauslass der Fallleitung zu platzieren.

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Sämtliche für den sicheren Betrieb, die Befüllung und die Wartung erforderlichen Konstruktionen (ortsfester Befüllanschluss mit Überfüllsicherung auf Geländeniveau, Aufstiege, Podeste, umlaufende Geländer nach UVV sowie der UV- und Witterungsschutz aller Außenkomponenten) sind vollständig in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Verbindungs- Kraftstoffleitungen außerhalb der Containerauffangbereiche (insb. die Gefälle-Rohrbrücke zwischen den Containern in Variante 2) sind zwingend doppelwandig und leckageüberwacht auszuführen.

Frage 4. Schallschutz, Kühlluftführung und Wartungszugänglichkeit Bezug: Pos. 1.1.20, 1.1.90, 1.1.95 und 1.1.120

Gefordert sind ein 800-kVA-Aggregat mit mechanisch angetriebenem Vorbaukühler, ein im Kühlluftstrom angeordneter Lastwiderstand von 350 bis 400 kW sowie ein Schalldruckpegel von weniger als 65 dB(A) in 7 m Entfernung. Die hierfür erforderlichen freien Luftquerschnitte, Schalldämpferstrecken und Wartungsräume stellen innerhalb der vorgegebenen Containerabmessungen aus unserer Sicht eine erhebliche planerische Einschränkung dar. Dürfen die Abmessungen der Zu- und Abluftöffnungen sowie die Kulissenanordnung abweichend von Pos. 1.1.90 passend zum angebotenen Aggregat ausgelegt werden, sofern der geforderte Schallpegel, die zulässige Luftgeschwindigkeit und die thermische Funktion nachgewiesen werden? Bitte prüfen Sie in diesem Zusammenhang auch die angegebenen Kulissenabmessungen: Bereits die Breite der vier beziehungsweise acht Kulissen beträgt zusammen 800 beziehungsweise 1.600 mm. Mit den jeweils dazwischenliegenden Spalten von 100 mm ergeben sich mindestens 1.100 beziehungsweise 2.300 mm gegenüber den vorgegebenen Gesamtbreiten von 1.000 beziehungsweise 1.800 mm.

Antwort zu Frage 4:

Ja. Unabhängig von der gewählten Variante (1 oder 2) dürfen und müssen die Zu- und Abluftöffnungen sowie die Schalldämpferkulissen vom Bieter fachtechnisch frei dimensioniert werden, um den geforderten Schalldruckpegel von < 65 dB(A) in 7 m und die thermische Funktion des G3-Motors sicherzustellen. Die starren Maßvorgaben aus Pos. 1.1.90 (Breiten 1.000 mm bzw. 1.800 mm) sind aufgehoben. Wichtiger Zusatzhinweis zur Lüftung und Zugänglichkeit: Aufgrund der direkten Aufstellung an der Gebäudewand (siehe Punkt 1) ist eine Luftführung (Zuluft/Abluft) über diese Gebäudelängsseite unzulässig. Die gesamte Zu- und Abluftführung sowie die thermische Ausblasung des externen Lastwiderstands sind so zu konzipieren, dass keine Beeinträchtigung des Gebäudes (Hitzestau, Fassadenschäden) und keine Blockierung der angrenzenden Betriebsstraße entstehen. Wird der Lastwiderstand außerhalb des Containers platziert, ist dieser zwingend in einem wetterfesten Edelstahlgehäuse mit integrierten Hilfslüftern zu kalkulieren.

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Frage 5. Anordnung des Abgasschalldämpfers Bezug: Pos. 1.1.70, 1.1.80 und 1.1.120

Pos. 1.1.120 fordert die Montage der Abgasschalldämpfer innerhalb des Containers. Unser beigefügtes Konzept sieht den Abgasschalldämpfer auf dem Dach vor, um im Aggregatecontainer ausreichend Raum für Aggregat, Rußpartikelfilter und Wartungszugänge vorzuhalten. Ist diese Anordnung zulässig, sofern Schallschutz, Witterungs- und Berührungsschutz, statische Befestigung sowie der zulässige Abgasgegendruck eingehalten werden? Wir halten die vorgeschlagene Aufteilung für eine technisch zweckmäßige Lösung, um die geforderten Funktionen mit guter Zugänglichkeit und geschützter Unterbringung der Kraftstoffanlage umzusetzen.

Antwort zu Frage 5:

Ja, diese Anordnung wird zugelassen. In Abänderung der Pos. 1.1.120 darf der Abgashochleistungsschalldämpfer auf dem Containerdach auf der Hilfskonstruktion (Pos. 1.1.80) montiert werden, sofern der zulässige Abgasgegendruck, der Schallschutz sowie ein vollständiger Witterungs- und Berührungsschutz nachgewiesen werden. Gemäß der Festlegung aus Anfrage 1 wird der Erhöhung des Querschnitts auf NW350 zugestimmt. Die Abgasmündung muss 10 m über der Container-Aufstellfläche (Oberkante Fundament/Aufstellfläche) enden. Die Wartungsfähigkeit der Dachkomponenten muss unter Beachtung der baulichen Situation (Gebäudewand, Straße) gewährleistet sein.

Frage 6. Verbindliche Ausführungsklasse G2 oder G3 Bezug: Hinweistext zu Abschnitt 1.1, Seite 9; Pos. 1.1.10, 1.1.90, 1.1.95 und 1.1.250

In der allgemeinen Liefer- und Leistungsspezifikation wird für das Aggregat die Ausführungsklasse G2 nach DIN ISO 8528-5 gefordert. Demgegenüber nennt Pos. 1.1.10 die Leistungsklasse G3. Auch die Positionen 1.1.90, 1.1.95 und 1.1.250 beziehen sich auf G3. Welche Ausführungsklasse ist für die Auslegung und den Nachweis des Betriebsverhaltens der gesamten Netzersatzanlage verbindlich zugrunde zu legen? Bitte bestätigen Sie außerdem, ob die im Hinweistext vorgegebene Lastzuschaltfolge von 50 % / 35 % / 15 % und die dort genannten dynamischen Grenzwerte unabhängig von der festgelegten Klasse einzuhalten sind, und vereinheitlichen Sie die entsprechenden Angaben im Leistungsverzeichnis. Bitte bestätigen Sie ausdrücklich, ob diese Ausführung als Hauptangebot zugelassen wird, und passen Sie gegebenenfalls die entgegenstehenden Festlegungen des Leistungsverzeichnisses an.

Antwort zu Frage 6:

Verbindlich für die Auslegung des Dieselmotors und des Betriebsverhaltens der gesamten Netzersatzanlage ist die höhere Leistungsklasse G3 nach DIN ISO 8528-5 (wie in den Positionen 1.1.10, 1.1.90, 1.1.95 und 1.1.250 gefordert). Die widersprüchliche Angabe „Klasse G2“ in den allgemeinen Hinweisen wird hiermit gestrichen. Die im Hinweistext geforderte Lastaufnahmefolge von 50% / 35% / 15% sowie die dort genannten dynamischen Grenzwerte (Spannungs- und Drehzahlabweichung von maximal ±

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7%) sind im Werksprüflauf (Pos. 1.1.40) bei einem Leistungsfaktor von cos phi 0,8 zwingend nachzuweisen und einzuhalten.

Des Weiteren wurden Änderungen/ Anpassungen im Fbl. 216 unter Ziff. 1.3 vorgenommen.

Wir bitten Sie dies bei Ihrer Kalkulation zu berücksichtigen.

Hinweis: Bitte prüfen Sie, ob Sie ihr bereits eingereichtes Angebot zurückziehen und anpassen müssen. Wir weisen nochmals daraufhin, dass bei der Angebotserstellung stets alle Unterlagen inklusive Anschreiben und Nachsendungen zu berücksichtigen sind. Im Angebotsschreiben erklärt jeder Bieter unter Ziff. 8, dass ihm zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand seines Angebotes sind.

Der vorgesehene Einreichungstermin bleibt unberührt.

Mit freundlichen Grüßen

S. Schulze Sachbearbeiter Zentrale Vergabestelle

Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

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