VHB_242_Instandhaltung.pdf

Netzersatzanlage in Containerbauweise für die Justizvollzugsanstalt Torgau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 17:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.sachsen-vergabe.de

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242 (Instandhaltung)

Vergabenummer
26O60199
Baumaßnahme Am Fort Zinna 7, 04860 Torgau Justizvollzugsanstalt Torgau Sozialtherapie
Leistung Netzersatzanlage in Containerbauweise
Technische Anlage Netzersatzanlage

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Hier: Angebotsteil Instandhaltung

1 Sie erhalten

× beiliegende(s) Vertragsformular(e) × beigefügte Arbeitskarten

2 Gegenstand des Angebots sind sowohl die Erstellung der Anlage als auch deren

× Inspektion, × Wartung, Instandsetzung,

3 Im Vertragsformular und

× in Anlage 1-3 zum Vertragsformular × in den Beiblättern des Vertragsformulars sind die geforderte Vergütung und die dazu geforderten Angaben einzutragen. Weiterhin sind in einer gesonderten Aufstellung/Arbeitskarte die von Ihnen vorgesehenen regelmäßigen Leistungen (Inspektions- und Wartungsarbeiten einschließlich Zeitabstände) für die verschiedenen Anlagenteile/ Geräte einzutragen. die beigefügte/n Arbeitskarte/n hinsichtlich der Arbeiten in dem von Ihnen für erforderlich gehaltenen Umfang und/oder Fristen zu ändern. × die in der/den beigefügte/n Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen ohne Änderungen anzubieten

4 Prüfung und Wertung

Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (und damit auch der Angebotsteil Erstellung der Anlage) ausgeschlossen. Der Angebotswertung werden die angebotenen Preise für die vertraglich vorgesehene Laufzeit zugrunde gelegt. Bei einer Laufzeit bis zu 5 Jahren erfolgt dies ohne Anwendung eines Barwertfaktors (statische Berechnung: Instandhaltungskosten/Jahr x Laufzeit). Bei einer vertraglich vorgesehenen Laufzeit von mehr als 5 Jahren werden die angebotenen Preise bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung mit dem Barwertfaktor für die Kapitalisierung [Anlage 1 zu § 20 der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) vom 19.05.2010 (BGBl I S. 639 ff)] multipliziert. Der Zinssatz für die Berechnung des Barwertfaktors beträgt %¹ Preisgleitklauseln bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Die Positionen, die nur auf besondere Aufforderung durch den Auftraggeber zur Ausführung kommen, werden nicht gewertet, es sei denn, in den Vergabeunterlagen wird ein Wertungsmodus genannt.


¹ Der Zinssatz ist bei Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahre von der Vergabestelle einzutragen.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2020 Seite 1 von 1

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