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Ergänzungsbaustein Reaktionszeit
Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung
einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von max. 24 Stunden/ Kalendertagen(1) abzuschließen. Sollten aus anlagenspezifischen Gründen
nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine
Störungsanalyse inkl. Kostenschätzung zu erstellen und dem Auftraggeber zu
übermitteln.
Soweit die Herstellung der Funktionsfähigkeit der Anlage in Kalendertagen vereinbart
ist, gelten Zugänge der Störungsmeldung an Arbeitstagen nach 12.00 Uhr, als am
nächsten Arbeitstag zugegangen. Zugänge am Freitag nach 12.00 Uhr, gelten als
am ersten Arbeitstag nach dem Wochenende zugegangen (Arbeitstage sind Tage
von Montag bis Freitag). Bei Ablauf der Fristen tritt Verzug ein, ohne dass es einer
Mahnung bedarf.
Erreichbarkeit des Auftragnehmers:
Telefonnummer:
Faxnummer:
Mailadresse:
(1) Nichtzutreffendes streichen, Frist ergänzen
Leitfaden Wartung, Stand: 2016