10_Anhang_3_Ergänzungsbaustein_Reaktionszeit.pdf

Netzersatzanlage in Containerbauweise für die Justizvollzugsanstalt Torgau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 17:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.sachsen-vergabe.de

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Ergänzungsbaustein Reaktionszeit

Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung

einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von max. 24 Stunden/ Kalendertagen(1) abzuschließen. Sollten aus anlagenspezifischen Gründen

nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine

Störungsanalyse inkl. Kostenschätzung zu erstellen und dem Auftraggeber zu

übermitteln.

Soweit die Herstellung der Funktionsfähigkeit der Anlage in Kalendertagen vereinbart

ist, gelten Zugänge der Störungsmeldung an Arbeitstagen nach 12.00 Uhr, als am

nächsten Arbeitstag zugegangen. Zugänge am Freitag nach 12.00 Uhr, gelten als

am ersten Arbeitstag nach dem Wochenende zugegangen (Arbeitstage sind Tage

von Montag bis Freitag). Bei Ablauf der Fristen tritt Verzug ein, ohne dass es einer

Mahnung bedarf.

Erreichbarkeit des Auftragnehmers:

Telefonnummer:

Faxnummer:

Mailadresse:

(1) Nichtzutreffendes streichen, Frist ergänzen

Leitfaden Wartung, Stand: 2016

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