VOM_AVB_Formular DIN18299-3+4_Nat_260706.pdf

Naturstein- und Mauerarbeiten zur Sanierung einer Mauer

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 13:24 (Europe/Berlin)

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Allg. Regelung DIN 18299 – 0.2 Angaben zur Ausführung LBIH Landesbetrieb Bauen u. Immobilien Hessen NiederlassungSüd Kasinostr. 9, 64293 Darmstadt

Bauvorhaben: Gewerk:

VESTE OTZBERG - MAUERINSTANDSETZUNG P.0427.191314 300_04 1Naturwerkstein-, Betonwerksteinarbeiten

ALLGEMEINE REGELUNG FÜR BAUARBEITEN JEDER ART – DIN 18 299

0.3 Angaben im LV abweichend von der DIN 18299, Bauarbeiten jeder Art Die dargestellten Leistungen behandeln die Naturwerkstein-, Betonwerksteinarbeiten

0.3.1-2 Andere Regelungen für die Ausführung von Bauleistungen, als in ATV DIN 18299 bis ATV

DIN 18459 vorgesehen

0.4 Angaben im LV zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen für Bauarbeiten jeder Art nach DIN 18299 Die dargestellten Leistungen behandeln die Naturwerkstein-, Betonwerksteinarbeiten

0.4.1 Gesonderte Ausschreibung von Nebenleistungen

  • Die Umbauarbeiten für die Baustelleneinrichtung sind in eigener Pos. aufgeführt

0.4.2 Besondere Leistungen

  • Besondere Leistungen werden in der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt

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Allg. Regelung DIN 18299 – 0.2 Angaben zur Ausführung LBIH Landesbetrieb Bauen u. Immobilien Hessen NiederlassungSüd Kasinostr. 9, 64293 Darmstadt

0.2.9 Verwendung/ Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen

0.2.10 Anfoderungen an (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile


0.2.11 Bes. Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile (auch z.B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen)

0.2.12 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs- und Gütenachweise

0.2.13 Dürfen/müssen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden ja nein

Beschreibung:

0.2.14 Anforderungen an Nachweise über Transporte, Entsorgung

0.2.15 Werden vom AG Stoffe/ Bauteile zur Verfügung gestellt? ja nein

Beschreibung:

0.2.16 Übernahme von Transport- und Umschlagleistungen für Baustoffe durch den Auftraggeber


0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer Das Gerüst dient den übrigen Gewerken zur Ausführung ihrer Leistungen

0.2.18 Mitwirkung bei der Inbetriebnahme von Anlagen


0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme


0.2.20 Wartung von Anlagen durch den Auftragnehmer während der Frist für Mängelansprüche


0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Abrechnung erfolgt generell nach den vorhandenen Plänen

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