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Allg. Regelung DIN 18299 – 0.2 Angaben zur Ausführung LBIH Landesbetrieb Bauen u. Immobilien Hessen NiederlassungSüd Kasinostr. 9, 64293 Darmstadt
Bauvorhaben: Gewerk:
VESTE OTZBERG - MAUERINSTANDSETZUNG P.0427.191314 300_014 Naturwerkstein-, Betonwerksteinarbeiten
ALLGEMEINE REGELUNG FÜR BAUARBEITEN JEDER ART – DIN 18 299
0.2 Angaben zur Ausführung Die dargestellten Leistungen behandeln die Naturwerkstein-, Betonwerksteinarbeiten
0.2.1 Arbeitsabschnitte, -unterbrechungen, -beschränkungen (nach Art, Ort und Dauer/ Abhängigkeiten) Die Arbeiten an der Fassade sollen in Abschnitten durchgeführt werden. Nähere Untergliederungen sind im Bauzeitenplan zu finden.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung (z.B. Betrieb läuft weiter, Verkehr, äußere Einflüsse) Lange Wege innerhalb der Bauabschnitte, begrenzte Lagermöglichkeiten, begrenzte Anliefermöglichkeiten. Dem Naturschutz und dem Denkmalschutz muss besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden
0.2.3 Bes. Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
0.2.4 Bes. Anforderungen an Baustellen- und Entsorgungseinrichtung
0.2.5 Besonderheiten bei Regelung u. Sicherung Verkehr Bei Rückwärtsfahrten (und bei eingeschränkten Sichtverhältnissen des Fahrwegs) ist im Bereich des vor dem Baufeld liegenden öffentlichen Verkehrsraum zwingend ein Sicherungsposten/Einweiser zu stellen.
0.2.6 Bes. Vorgaben an Auf-/Abbauen und Vorhalten Gerüste Im Baufortschritt erforderliche Gerüstumbauten für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen gelten als Nebenleistung. Gerüstum-/ anbauten dürfen nur vom Gerüstbau-Unternehmen vorgenommen werden. Befestigungspunkte/-ankerpunkte sind mit der Bauleitung abzustimmen, da z.T. fertige Sichtoberflächen.
0.2.7 Es kann durch den AN mitbenutzt werden:
Fassadengerüst Hebezeug Aufzug Aufenthaltsräume Sanitärkabinen Lagercontainer/-räume Sonst. Einrichtungen
0.2.8 Dauer der Vorhaltung zu zuvor genannten Punkten, für welche Arbeiten, Beanspruchung usw., die der AN für andere Unternehmer vorzuhalten hat.
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Allg. Regelung DIN 18299 – 0.2 Angaben zur Ausführung LBIH Landesbetrieb Bauen u. Immobilien Hessen NiederlassungSüd Kasinostr. 9, 64293 Darmstadt
0.2.9 Verwendung/ Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen
0.2.10 Anfoderungen an (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile
0.2.11 Bes. Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile (auch z.B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen)
0.2.12 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs- und Gütenachweise
0.2.13 Dürfen/müssen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden ja nein
Beschreibung:
0.2.14 Anforderungen an Nachweise über Transporte, Entsorgung
0.2.15 Werden vom AG Stoffe/ Bauteile zur Verfügung gestellt? ja nein
Beschreibung:
0.2.16 Übernahme von Transport- und Umschlagleistungen für Baustoffe durch den Auftraggeber
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer
0.2.18 Mitwirkung bei der Inbetriebnahme von Anlagen
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
0.2.20 Wartung von Anlagen durch den Auftragnehmer während der Frist für Mängelansprüche
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Abrechnung erfolgt generell nach den vorhandenen Plänen
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