2.3 Anlage Hinweis Kamerüberwachung.pdf

Naturstein-Bodenbelagarbeiten nach DIN 18332

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 14:49 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.hessen.de

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Immobilienmanagement Abteilung Planen und Bauen

Center for Humanities

Errichtung eines Institutsgebäudes mit Büro- und Seminarflächen sowie Probebühne und Ausstellungsraum am Campus Westend

Videoüberwachung

Der Bauherr betreibt auf der Baustelle zum Schutz vor Vandalismus und Diebstahl sowie zu Dokumentationszwecken eine datenschutzkonforme Videoüberwachung per WebCam. Deren Standort, im südlich an das Baugelände des CfH angrenzenden Nachbargebäude der Goethe- Universität, erlaubt Aufnahmen vom Baugelände in nordwestlicher Blickrichtung.

Es werden keine Live-Aufnahmen („Filme“), sondern lediglich Übersichtsaufnahmen in Form von Zeitrafferfotos als halbstündliches Standbild erhoben. Öffentliche Bereiche sowie Nachbargrundstücke werden nicht erfasst. Die Einhaltung der Transparenzpflichten gem. Art. 13 DSGVO wird durch Hinweisschilder sowie mit diesem Vertragshinweis als Vorabinformationen an die Bieter bzw. Auftragnehmer gewahrt. Die Firmenleitung hat ihr eingesetztes Personal entsprechend zu informieren, auf die Videoüberwachung hinzuweisen und ihr schriftliches Einverständnis einzuholen.

Durch die Auflösung der Aufnahmen ist sichergestellt, dass die Aufnahmen so unscharf sind, dass Personen sowie weitere personenbezogene Daten, wie z.B. Kfz-Kennzeichen, nicht klar zu identifizieren sind.

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