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IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 2 von 34
Anschriften
Objekt:
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IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 3 von 34
Inhaltsverzeichnis Seite
-
Einleitung und Aufgabenstellung 4
-
Örtliche Gegebenheiten, Immissionspunkte 5
-
Regelwerke, Unterlagen 8
-
Anforderungen nach AVV Baulärm 9
-
Emissionen der Baumaschinen 12
-
Immissionsberechnung und Beurteilung 15
6.1 Phase 1: Verbau 16
6.2 Phase 2: Aushub 18
6.3 Phase 3-5: Rohbau 19
6.4 Phase 6: Fenster/Fassaden 22
-
Baustellenlärm, Minderungsmaßnahmen 23
-
Überprüfungsmessungen 31
-
Zusammenfassung 32
-
Anlagen 34
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IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 4 von 34
- Einleitung und Aufgabenstellung
Geplant ist der Neubau eines mehrgeschossigen Hochschulgebäudes auf dem Gelände
des Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Genutzt wird ein zur Zeit
unbebautes Grundstück südlich zur Miquel-Allee und westlich der Hansaallee. Der Neubau
wird direkt an das bestehende und genutzte Gebäude des Deutschen Instituts für
Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) angrenzen.
Schalleinwirkungen durch verschiedene Phasen des Neubaus treten auf gegenüber
benachbarten Instituts- / Hörsaalgebäuden, Büros der Goethe-Universität, aber auch
gegenüber Wohn- Nachbarschaften, gelegen nördlich zur Miquel-Allee und südwestlich
Einfamilienhäuser an der Wismarer Straße.
Das vorliegende Gutachten betrachtet in der ersten Bauphase einen geplanten Verbau,
nördliche Baugrubenseite zur Miquelallee, in der darauffolgenden Phase 2 den Aushub und
in den anschließenden Bauphasen den Rohbau, beginnend mit der Bodenplatte und
nachfolgenden Etagen EG bis 5. OG. Schalltechnisch relevant ist noch die abschließende
Phase 6 mit Einbau von Fenstern und Montage des Wärmedämm-Verbundsystems.
Für jede Bauphase sind Beurteilungspegel berechnet gegenüber umliegenden
Wohnhäusern und Gebäuden der Goethe-Universität. Ergebnisse finden
Gegenüberstellung mit Immissionsrichtwerten nach AVV Baulärm, einschließlich
Beurteilung. Bestehen Überschreitungen des Immissionsrichtwertes bzw. liegen
berechnete Immissionen um mehr als 5 dB darüber (Kriterium IRW + 5 dB nach AVV
Baulärm) sind ergänzende, weiterreichende Schallschutzmaßnahmen vorzusehen bzw.
nach ausschöpfen dieser Möglichkeiten einschließlich Einschränkung der
Maschinenbetriebszeiten, ist von unvermeidbarem Baulärm zumindest für Teilzeiten der
Gesamtmaßnahme auszugehen.
Grundlage des Baustellen-Lärmschutzkonzeptes bildet neben der AVV Baulärm auch der
Bauvorlagenerlass (BVErl.) des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr
und Landesentwicklung vom 13. Juni 2018, letzte Änderung vom 20. Januar 2022. Gemäß
Kapitel 11 muss das Konzept zum Schall-Immissionsschutz berücksichtigen:
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a) Darstellung des Gebietstyps sowie des zu beachtenden Immissionsrichtwertes
nach der AVV Baulärm
b) Beschreibung der baulärmverursachenden Maßnahmen sowie Zeitraum und
Dauer
c) Angaben zu den verwendeten Geräten und Einsatzdauer
d) Darstellung der Lärmminderungsmaßnahmen
e) Darlegung, warum Maßnahmen nach AVV Baulärm nicht zur ausreichenden
Reduktion der Immissionen führen und welche sonstigen Maßnahmen getroffen
werden, um Anlieger vor Lärmbeeinträchtigungen zu schützen, wie
Beschränkungen der Lärmimmissionen auf bestimmte Zeiten
f) Messkonzept für die Überwachung der von der Baustelle ausgehenden
Lärmimmissionen mit Angaben zur beauftragten sachkundigen Person, zu den
Messintervallen und den Messorten
g) Nachbarinformationen, die über Lärmbelastung aufklären sowie Ansprech-
partner und Informationsquellen
Vorliegendes Gutachten berücksichtigt alle oben aufgeführten Punkte des Bauvorlagen-
erlasses. Darüber hinaus müssen, abhängig vom Baufortschritt, Überprüfungsmessungen
an nächst gelegenen Wohnhäusern, aber auch Institutsgebäuden, vorgenommen werden.
Sie dienen als Nachweis des Einhaltens vorgegebener bzw. berechneter Immissionswerte.
Im Falle einer Unterschreitung geben Messergebnisse Hinweise auf eine gegebenenfalls
zulässige zeitliche Ausdehnung der Maschinenbetriebszeiten während des Tages.
- Örtliche Gegebenheiten, Immissionspunkte
Im Umfeld des Neubauvorhabens befinden sich:
- nördlich:
Miquelallee als stark befahrene innerstädtische Verbindungsstraße,
daran nördlich angrenzend Mehrfamilien-Wohnhäuser an der
Kallestraße und Carl-von-Weinberg-Straße
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- östlich:
Hansaallee, daran angrenzend Seminarpavillon der Universität
- südöstlich:
Einfamilien-Wohnhäuser an der Stralsunder Straße
- südlich:
Universität, Neubau Sprach- und Kulturwissenschaft
- südwestlich:
Einfamilien-Wohnhäuser an der Wismarer Straße und Siolistraße
- westlich:
Universität: Deutsches Institut für Internationale Pädagogische
Forschung, westlich von diesem Gebäude geplant Studierendenhaus
der Goethe Universität
Anlage 1 A 81956 Lageplan mit Eintragung der
Immissionspunkte
Im Einwirkungsbereich der Baulärm-Immissionen wurden an nächst gelegenen
Wohnhäusern und Einrichtungen der Universität folgende Immissionspunkte festgelegt,
IP1 ..IP3 und IP6 übernommen vom früheren Akustischen Gutachten A70413a/4669,
Berechnung zu Schallschutzmaßnahmen für Neubau Studierendenhaus vom 15.11.2016.
-
IP1: Wismarer Straße 8, Nordseite, 1. OG, h = 5 m
-
IP2: Wismarer Straße 7, Nordseite, 1. OG, h = 5 m
-
IP3: Siolistraße 14, Nordseite, 1. OG, h = 5 m
-
IP6: Mehrfamilien-Wohnhaus Weinbergstraße 2,
Südfassade, 2. OG, h = 9 m
- IP7: Universität, Sprach- und Kulturwissenschaft, Nordfassade,
- OG, h = 8 m
- IP8: Seminarpavillon der Universität, Stralsunder Straße 32-38,
Westfassade, 1. OG, h = 6 m
- IP9: Universität: Deutsches Institut für Internationale
Pädagogische Forschung, Ostfassade, 1.-2. OG, h = 6 m
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- IP10: Mehrfamilien-Wohnhaus, Kallestraße 2, Südfassade,
- OG, h = 9 m
- IP11: Mehrfamilien-Wohnhaus, Hansaallee 109, Südfassade,
- OG, h = 9 m
Anlage 2 A 81958 Ansichten einiger Immissionspunkte
Immissionspunkte befinden sich nach Vorgaben in Kapitel 6.1 der AVV Baulärm 0,5 m vor
dem (geöffneten) Fenster eines Wohn- oder Aufenthaltsraumes. Ersatzweise können
Messpunkte nach AVV Baulärm in mindestens 1,2 m Höhe über dem Erdboden und
mindestens 3 m Abstand zu reflektierenden Wänden gewählt werden.
Im Freiflächenplan findet sich die Position des Neubaus, in einem Teilabschnitt an der
Nordseite angrenzend zum bestehenden Institutsgebäude für Pädagogische Forschung.
Anlage 3 A 81957 Freiflächenplan, Baustelleneinrichtung
Eingetragen sind ferner geplante Fahrstrecken mit Erschließung der Baustellen-
Einrichtungsfläche zwischen Neubau und Hansaallee mit separater Zufahrt von der
Hansaallee. Von dort erfolgt die Baustellenbeschickung, zumal der Geländestreifen zwischen
dem Neubau und dem westlich angrenzenden Institutsgebäude als Fluchtweg weiterhin frei
bleiben muss.
Zur Übersicht und Veranschaulichung der Kubatur sind folgende Pläne nach Unterlagen der
Goethe Universität, Abteilung Planen und Bauen, wiedergegeben in
Anlage 4 A 81959 Grundriss EG
Anlage 5 A 81960 Längsschnitt UG bis 5. OG
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- Regelwerke, Unterlagen
Diesem Gutachten liegen zugrunde:
- BImSchG: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und
ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG),
Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I
S. 123), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2021
(BGBl. I S. 3146) geändert worden ist
- AVV Baulärm: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen
Baulärm Geräuschimmissionen vom 19.08.1970 (Beil. zum BAnz.
Nr. 160)
- Konsolidierte Fassung Bauvorlagenerlass (BVErl) vom 13. Juni 2018,
letzte Änderung vom 20. Januar 2022, Hessisches Ministerium für
Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.
- Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV vom
29.08.2002 Merkblatt Baulärm: Leitfaden für Bauherren/
Auftraggeber, Planer und Bauunternehmen, August 2016, Verein zur
Förderung fairer Bedingungen am Bau e.V. in Zusammenarbeit mit
dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
(Bundesfachabteilung Spezialtiefbau) und dem CBTR Centrum für
Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht e.V.
-
Merkblatt Baulärm der Stadt Frankfurt am Main
-
Studie 192 der HLUG, Technischer Bericht zur Untersuchung von
Lkw- und Ladegeräuschen aus 1995
- Studie der Hessischen Landesanstalt für Naturschutz, Umwelt und
Geologie (HLNUG), Heft 2 aus 2004
- ISO 9613-2:1999, Akustik Dämpfung des Schalls bei der
Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren
- DIN 4150-1:2001
Erschütterungen im Bauwesen
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-
Liegenschaftskarten und Geo-Daten nach Internetportal
-
Regiomap Hessen mit Eintragung der Bebauungspläne
-
Liegenschaftskarten und Geodaten nach Internet-Portal der
Hessischen Verwaltung, www.geoportal.hessen.de, Stand April 2022
- Internetportal zu Bebauungsplänen der Stadt Frankfurt am Main,
www.planas-frankfurt.de, Stand April 2022
- Anforderungen nach AVV Baulärm
Maßgebliche Beurteilungsgrundlage für den Betrieb von Baustellen hinsichtlich der
Schalleinwirkungen auf die Nachbarschaft ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG). Gemäß § 66 Abs. 2 BImSchG ist bis auf weiteres die fortgeltende AVV Baulärm
im Zusammenhang mit Lärm am Bau anzuwenden. Hierbei handelt es sich um eine
Allgemeine Verwaltungsvorschrift.
Die AVV Baulärm (Kapitel 3.1) unterscheidet hier einen jeweiligen Gebietscharakter (Tag
07:00 - 20:00 Uhr; Nacht 20:00 - 07:00 Uhr).
Für die Zuordnung der Gebiete gilt nach Kapitel 3.2 der AVV Baulärm zunächst der
Bebauungsplan und dort getroffene Festsetzungen. Weicht die tatsächliche bauliche
Nutzung im Einwirkungsbereich erheblich ab, ist von der tatsächlichen Nutzung des
Gebietes auszugehen. Ist ein Bebauungsplan nicht aufgestellt, so ist die tatsächliche
bauliche Nutzung zugrunde zu legen.
Eine Übersicht/Ausschnitt der Baubauungspläne zeigt:
Anlage 6 A 81961 Übersicht B-Pläne nach Internetportal
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- ße)
B-Plan B802 vom 20.03.2007
Eintragung als Allgemeines Wohngebiet (WA)
- IP6; IP10, IP11:
Mehrfamilien-Wohnhäuser nördlich Miquelallee
B-Plan NW 41c NR.2 vom 17.10.1967,
Eintragung als Allgemeines Wohngebiet (WA)
- IP7, IP 9:
Universität
B-Plan B802 vom 20.03.2007
Eintragung Sondergebiet (SO), Hochschule,
in Beurteilung vergleichend betrachtet wie Mischgebiet (MI)
- IP8:
Universität, Seminarpavillon
Plan F1477 vom 02.01.1939,
keine Angaben zur Gebietswidmung,
angenommen zu Mischgebiet (MI)
In Kapitel 3.1 der AVV Baulärm gelten die Immissionsrichtwerte:
- 3.1.1.c
Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder
vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen
untergebracht sind (IP7-IP9)
tagsüber 07:00 20:00 Uhr 60 dB(A)
nachts 20:00 07:00 Uhr 45 dB(A)
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- 3.1.1.d Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind IP10-11)
tagsüber 07:00 20:00 Uhr 55 dB(A)
nachts 20:00 07:00 Uhr 40 dB(A)
Hinweis:
Nördlich zur Miquelallee (IP6, IP10-IP11) und östlich zur Hansaallee (IP8) besteht eine
wesentliche Geräuschvorbelastung durch den Straßenverkehr. Dort ist zu erwarten, dass
Schallimmissionen durch Kraftfahrzeuge oben genannte Immissionsrichtwerte am Tag um
10 dB oder mehr überschreiten. Auch Baustellen LKW tragen zu keiner signifikanten
Schallpegelerhöhung (< 1 dB) bei.
Neben oben genannten Immissionsrichtwerten müssen ergänzend nach AVV Baulärm
Berücksichtigung finden:
- Grenzwerte gelten als überschritten, wenn Messwerte oder
Geräuschspitzen nachts um mehr als 20 dB über oben genanntem
Immissionsrichtwert liegen
- Im Falle von Überschreitungen um mehr als 5 dB(A) sollen
Maßnahmen zur Minderung der Geräusche angeordnet werden,
diese können betreffen:
** Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle
** Maßnahmen an den Baumaschinen
** Die Verwendung geräuscharmer Baumaschinen
** Die Anwendung geräuscharmer Bauverfahren
** Die Beschränkung der Betriebszeit lautstarker Baumaschinen
AVV Baulärm fordert Maßnahmenanordnung durch die Behörde erst ab einer
Überschreitung des Immissionsrichtwertes um mehr als 5 dB(A). Dieses Kriterium
IRW + 5 dB findet auch im vorliegenden Akustischen Gutachten Anwendung.
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Weiter müssen nach Bauvorlagenerlass aus 2018 Betrachtungen zur Geräuschminderung
im Vorfeld der Bau- oder Abbruchmaßnahme in Form eines Konzeptes zum Baustellenlärm
vorgelegt werden. Dieses Gutachten berücksichtigt die Kriterien des Bauvorlagenerlasses,
insbesondere finden sich Hinweise hierzu im Kapitel 7.
Nach Kapitel 6.7 AVV Baulärm ist der Beurteilungspegel anhand der
Maschinenbetriebsdauer zu ermitteln. Für die Tageszeit 07:00 - 20:00 Uhr gelten folgende
Zeitkorrekturen
-
bis 2,5 Stunden Maschinenbetrieb 10 dB
-
über 2,5 Stunden bis 8 Stunden 5 dB
-
über 8 Stunden 0 dB
Die Baustellen-Betriebszeit wird nur betrachtet für den Tag, maximal 07:00 20:00 Uhr; ein
Baustellenbetrieb während der Nacht, 20:00 - 07:00 Uhr, oder an Sonn- und Feiertagen ist
nicht vorgesehen und wäre aufgrund der vorhandenen Wohnnutzungen äußerst
problematisch.
- Emissionen der Baumaschinen
Baustellen-Lärmschutzkonzepte werden, wie das vorliegende Gutachten, in der
Planungsphase erstellt, d.h. vor Vergabe an ein Bauunternehmen. Anforderungen und
Angaben zu Baumaschinen basieren auf Festlegungen für übliche Baumaschinen,
Grundlage bildet der Technische Bericht der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und
Geologie (HLUG), Heft 2 aus 2004 sowie Studie 192 aus 1998. Hinzu kommen
Erfahrungswerte aus Messungen an vergleichbaren Bauvorhaben bzw. Angaben der
Maschinenhersteller. Basierend auf den zu Grunde gelegten Schallleistungspegeln können
auch andere Maschinen zur Anwendung kommen, Voraussetzung ist das Einhalten der
schalltechnischen Randbedingungen, angegeben als maximaler Schallleistungspegel.
Hierbei darf der immissionswirksame Schallleistungspegel (Maschinengeräusch und
Arbeitsgeräusch zusammen) Vorgaben dieses Gutachtens nicht überschreiten. Moderne
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Baumaschinen, insbesondere mit besonderer Kapselung des Motors, leisem Antrieb
und/oder Zertifizierung/Gütesiegel, , entsprechen diesen
Randbedingungen.
Aktionsflächen der Baumaschinen auf dem Außengelände, wie Radlader oder
Aushubbagger, werden als horizontale Flächenquellen angesetzt.
Baustellenzufahrten erfolgen ausschließlich von und zur Hansaallee; hierfür ist eine eigene
aus früheren anderen Bauvorhaben bestehende Zufahrt vorhanden; diese wird auch
weiterhin genutzt. Lkw biegen unmittelbar nach der Straßeneinfahrt zur BE-Fläche ab. Hier
sollte eine Umfahrt möglich sein, Ziel ist es Lkw-Wendemanöver zu vermeiden.
Zur Lkw-Entladung sollte der Baustellenkran Verwendung finden, nur in Ausnahmefällen
ein zum Lkw gehöriger Aufsetzkran mit erfahrungsgemäß höherer Schallemission.
Berechnungen gehen in den einzelnen Bauphasen von folgenden maximalen
Schallemissionen der Maschinen und damit verbundener Tätigkeiten aus:
Phase 1: Verbau an Ostseite zur Miquel-Allee
| Baumaschine | Quelle | L WAeq [dB(A)] | K I [dB] |
|---|---|---|---|
| Drehbohrgerät | Vorgabe Vergleich Liebherr LB 20.1 bzw. LB 30 | 103,0 | - |
| Betonmischer | UZ 53 | 98 | - |
-
Lkw-Fahrtstrecken auf dem Baustellengelände
-
Nach Technischem Bericht der HLUG aus
1995: Lkw > 105 kW
1 An- und Abfahrt pro Std. = 65 dB(A) WA,1h
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Phase 2: Aushub der Baugrube
| Baumaschine | Quelle | L WAeq [dB(A)] | K I [dB] |
|---|---|---|---|
| Mobilbagger, Aushub und Verladen auf Lkw | HLUG E5 | 101,0 | 4,5 |
| Schaufelradlader | HLUG E 35 | 100,1 | 5,1 |
| Kleinbagger | HLUG E13 | 95,4 | 2,7 |
- Lkw-Fahrten
3 An- und Abfahrten pro Std. = 69,8 dB(A) WA,1h
Phase 3: Bodenplatte UG
| Baumaschine | Quelle | L WAeq [dB(A)] | K I [dB] |
|---|---|---|---|
| Turmdrehkran | UZ 53 (20 kW) | 95,3 | - |
| Betonpumpe | UZ 53 | 101,0 | - |
| Betonmischer | UZ 53 | 98,0 | - |
| Flügelglätter | HLUG E122 | 97,0 | 3,1 |
| Flaschenrüttler | HLUG E20 | 106,5 | 2,5 |
- Lkw-Fahrten
3 An- und Abfahrten pro Std. = 69,8 dB(A) WA,1h
Phase 4, 5: Rohbau
| Baumaschine | Quelle | L WAeq [dB(A)] | K I [dB] |
|---|---|---|---|
| Turmdrehkran | UZ 53 (20 kW) | 95,3 | - |
| Betonpumpe | UZ 53 | 101,0 | - |
| Betonmischer | UZ 53 | 98,0 | - |
| Baukreissäge | UZ 53 | 104,0 | 3,0 |
| Flaschenrüttler | HLUG E20 | 106,5 | 2,5 |
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- Lkw-Fahrten
3 An- und Abfahrten pro Std. = 69,8 dB(A) WA,1h
Phase 6: Fenster/Fassaden
| Baumaschine | Quelle | L WAeq [dB(A)] | K I [dB] |
|---|---|---|---|
| Turmdrehkran | UZ 53 (20 kW) | 95,3 | - |
| Bohrhammer | HLUG E 74 | 100,5 | 3,7 |
| Kleinbagger | HLUG E 13 | 95,4 | 2,7 |
- Lkw-Fahrten
2 An- und Abfahrten pro Std. = 68 dB(A) WA,1h
Hinweis:
Neben oben genannten Baumaschinen werden je nach Erfordernis auch andere, kleinere
Geräte oder manuelle Arbeiten zur Ausführung kommen. Von diesen wird im Allgemeinen
eine geringere oder gleiche Schallemission ausgehen, sodass unter Voraussetzung von
Geräten nach dem Stand der Technik keine höheren Geräuschabstrahlungen zu erwarten
sind, verglichen mit exemplarisch aufgeführten Baumaschinen.
- Immissionsberechnung und Beurteilung
Ein CAD-Geländemodell unter Verwendung des lizenzierten Programmpakets CADNA A,
Version 2022, der Firma Datakustik, München, bildet Grundlage zur Berechnung der
Schallausbreitung und Bestimmung der Beurteilungspegel an Immissionsorten.
Anlage 7 A 81962 CAD-Geländemodell
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IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 16 von 34
Randbedingungen der Schallpegelberechnungen sind:
-
Geländeniveau als eben betrachtet
-
6
-
Berechnungen gegenüber Immissionspunkten mit 4 Schall-
reflektionen und in Isophonendarstellungen mit 3 Schallreflektionen
-
Prognosegenauigkeit ± 1 dB
-
Gebäude schallreflektierend, Reflektionsverlust 1 dB
Zur Isophonendarstellung gehören auch Reflektionsanteile von der jeweiligen
Gebäudefassade; somit zeigen diese im Gegensatz zu Berechnungen an
Immissionspunkten (IP) vor einem geöffneten Fenster (und damit keine
Fassadenreflektionen) tendenziell höhere Pegelwerte. Relevant zum Vergleich mit
Anforderungskriterien nach AVV Baulärm sind Berechnungen an Immissionspunkten.
Das Gutachten zeigt Resultate für den Baustellenbetrieb am Tage im Zeitraum maximal
07:00 bis 20:00 Uhr an Werktagen. Der Samstag stellt nach AVV Baulärm einen üblichen
Werktag bzw. Arbeitstag dar.
Macht es der Bauablauf unumgänglich (siehe auch Kapitel 7), dass Arbeiten nachts oder
an Sonn-/Feiertagen durchgeführt werden, muss hierzu eine Sondergenehmigung
beantragt und eingeholt werden. Hierbei sind besondere Schallschutzanforderungen zu
berücksichtigen, einschließlich Information der Nachbarschaft.
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6.1 Phase 1: Verbau
Eine Bohrpfahlwand ist notwendig an der Nordseite zur zukünftigen Baugrube parallel zur
Miquelallee. An den sonstigen Baugrubenseiten werden Abböschungen vorgesehen. Die
Immissionsprognose enthält folgende Maschenbetriebszeiten in Stunden pro Tag:
- ein Drehbohrgerät mit Vorgaben zur
geräuschemissionsarmen Bauart
- Betonmischer, Standort in Nähe des
Verbaus, ausbetonieren der Bohrlöcher
- eine Lkw- An- und Abfahrt von/zur
Hansaallee
Berechnungen gegenüber Immissionspunkten:
IP Geschoss IRW IRW Über- IRW IRW
| IP | Geschoss | in | IRW in | IRW Über- schreitung in | IRW erfüllt | IRW erfüllt | IRW erfüllt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| IP 1 | 1 | 39 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 2 | 1 | 41 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 3 | 1 | 39 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 6 | 2 | 48 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 7 | 2 | 55 | 60 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 8 | 1 | 52 | 60 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 9 | 1 | 60 | 60 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 10 | 2 | 54 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 11 | 2 | 54 | 55 | 0 | ja | ja |
Schallpegelwerte in dB(A); IRW Immissionsrichtwert für den Tag in dB(A)
Anlage 8 A 81963 Isophone, h = 6 m
Beurteilung:
Kriterien nach AVV Baulärm, einschließlich der akzeptablen Überschreitung des
Immissionsrichtwertes 5 dB (IRW + 5 dB) sind an allen Immissionspunkten erfüllt.
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IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 18 von 34
6.2 Phase 2: Aushub
Im Einsatz sind die Baumaschinen:
-
8 Std. Mobilbagger
-
8 Std. Schaufelradlader
-
2,5 Std. Kleinbagger
-
8 Std. 3 Lkw An- und Abfahrten/Std.
Berechnungen gegenüber Immissionspunkten:
IP Geschoss IRW IRW Über- IRW IRW
| IP | Geschoss | in | IRW in | IRW Über- schreitung in | IRW erfüllt | IRW erfüllt | IRW erfüllt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| IP 1 | 1 | 50 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 2 | 1 | 46 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 3 | 1 | 44 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 6 | 2 | 46 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 7 | 2 | 61 | 60 | 1 | nein | ja | |||||
| IP 8 | 1 | 56 | 60 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 9 | 1 | 67 | 60 | 7 | nein | nein | |||||
| IP 10 | 2 | 55 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 11 | 2 | 56 | 55 | 1 | nein | ja |
Schallpegelwerte in dB(A); IRW Immissionsrichtwert für den Tag in dB(A)
Anlage 9 A 81964 Isophone, h = 6 m
Beurteilung:
Kriterien nach AVV Baulärm, einschließlich der akzeptablen Überschreitung des
Immissionsrichtwertes 5 dB (IRW + 5 dB) sind an allen Wohngebäuden erfüllt. Innerhalb
des Uni-Campus bestehen Überschreitungen an IP9 (Päd. Forschungsinstitut); hier
besitzen alle zur Baustelle gewandten Aufenthaltsräume Lüftungsanlagen und Fenster
können bzw. müssen während des Baumaschinenbetriebes geschlossen bleiben.
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6.3 Phase 3-5: Rohbau
Phase 3: Bodenplatte UG
Im Einsatz sind die Baumaschinen:
-
13 Std. Turmdrehkran
-
8 Std. Betonmischer
-
8 Std. Betonpumpe
-
2,5 Std. Flügelglätter
-
2,5 Std. Flaschenrüttler
-
8 Std. 3 Lkw An- und Abfahrten/Std.
Berechnungen gegenüber Immissionspunkten:
IP Geschoss IRW IRW Über- IRW IRW
| IP | Geschoss | in | IRW in | IRW Über- schreitung in | IRW erfüllt | IRW erfüllt | IRW erfüllt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| IP 1 | 1 | 50 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 2 | 1 | 47 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 3 | 1 | 43 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 6 | 2 | 46 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 7 | 2 | 61 | 60 | 1 | nein | ja | |||||
| IP 8 | 1 | 54 | 60 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 9 | 1 | 65 | 60 | 5 | nein | ja | |||||
| IP 10 | 2 | 54 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 11 | 2 | 55 | 55 | 0 | ja | ja |
Schallpegelwerte in dB(A); IRW Immissionsrichtwert für den Tag in dB(A)
Anlage 10 A 81965 Isophone, h = 6 m
Beurteilung:
Kriterien nach AVV Baulärm, einschließlich der akzeptablen Überschreitung des
Immissionsrichtwertes 5 dB (IRW + 5 dB) sind an allen Immissionspunkten erfüllt (siehe
Phase 2, Hinweis zu Uni-Gebäude IP9: dort Fenster geschlossen).
Hinweis für alle Bauphasen 3 6: eine bauliche Trennung als Gebäude-Trennfuge ist
gegenüber dem DIPF vorzusehen, über alle Etagen reichend.
[Seite 20]
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Phase 4. Rohbau EG bis 1. OG
Im Einsatz sind die Baumaschinen auf Ebene Bodenplatte 1. OG (h = 4,0 m):
-
13 Std. Turmdrehkran
-
8 Std. Betonmischer
-
8 Std. Betonpumpe
-
2,5 Std. Flaschenrüttler
-
2,5 Std. Baukreissäge
-
8 Std. 3 Lkw An- und Abfahrten/Std.
Berechnungen gegenüber Immissionspunkten:
IP Geschoss IRW IRW Über- IRW IRW
| IP | Geschoss | in | IRW in | IRW Über- schreitung in | IRW erfüllt | IRW erfüllt | IRW erfüllt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| IP 1 | 1 | 48 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 2 | 1 | 43 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 3 | 1 | 42 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 6 | 2 | 45 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 7 | 2 | 62 | 60 | 2 | nein | ja | |||||
| IP 8 | 1 | 57 | 60 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 9 | 1 | 68 | 60 | 8 | nein | nein | |||||
| IP 10 | 2 | 56 | 55 | 1 | nein | ja | |||||
| IP 11 | 2 | 57 | 55 | 2 | nein | ja |
Schallpegelwerte in dB(A); IRW Immissionsrichtwert für den Tag in dB(A)
Anlage 11 A 81966 Isophone, h = 6 m
Beurteilung:
Kriterien nach AVV Baulärm, einschließlich der akzeptablen Überschreitung des
Immissionsrichtwertes 5 dB (IRW + 5 dB) sind an allen Wohngebäuden erfüllt. Innerhalb
des Uni-Campus bestehen Überschreitungen an IP9 (Päd. Forschungsinstitut); hier
besitzen alle zur Baustelle gewandten Aufenthaltsräume Lüftungsanlagen und Fenster
können bzw. müssen während des Baumaschinenbetriebes geschlossen bleiben.
[Seite 21]
IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 21 von 34
Phase 5: Rohbau 2. bis 5. OG
In Berechnungen exemplarisch angesetzt sind Bauarbeiten auf Ebene 4. OG; der
Baumaschineneinsatz ist gegenüber Phase 4 unverändert.
-
13 Std. Turmdrehkran
-
8 Std. Betonmischer
-
8 Std. Betonpumpe
-
2,5 Std. Flaschenrüttler
-
2,5 Std. Baukreissäge
-
8 Std. 3 Lkw An- und Abfahrten/Std.
Berechnungen gegenüber Immissionspunkten:
IP Geschoss IRW IRW Über- IRW IRW
| IP | Geschoss | in | IRW in | IRW Über- schreitung in | IRW erfüllt | IRW erfüllt | IRW erfüllt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| IP 1 | 1 | 46 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 2 | 1 | 43 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 3 | 1 | 42 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 6 | 2 | 44 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 7 | 2 | 59 | 60 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 8 | 1 | 55 | 60 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 9 | 1 | 58 | 60 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 10 | 2 | 51 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 11 | 2 | 55 | 55 | 0 | ja | ja |
Schallpegelwerte in dB(A); IRW Immissionsrichtwert für den Tag in dB(A)
Anlage 12 A 81967 Isophone, h = 6 m
Beurteilung:
Kriterien nach AVV Baulärm, einschließlich der akzeptablen Überschreitung des
Immissionsrichtwertes 5 dB (IRW + 5 dB) sind an allen Immissionspunkten erfüllt. In Etagen
oberhalb IP 9 tritt im Gegensatz zu IP 9 auf Ebene 1. OG keine Abschirmung durch den
Neubau auf; die Baulärmeinwirkung in oberen Etagen ist ähnlich Phase 5 und Fenster des
Uni-Gebäudes müssen geschlossen bleiben.
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IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 22 von 34
6.4 Phase 6: Fenster/Fassaden
Im Einsatz sind die Baumaschinen:
-
13 Std. Turmdrehkran
-
8 Std. 6 Bohrhämmer, verteilt auf Fassaden
(je 2 Std. West + Ost, je 1 Std. Nord + Süd)
-
8 Std. 1 Kleinbagger
-
8 Std. 2 Lkw-Fahrbewegungen/Std.
Berechnungen gegenüber Immissionspunkten:
IP Geschoss IRW IRW Über- IRW IRW
| IP | Geschoss | in | IRW in | IRW Über- schreitung in | IRW erfüllt | IRW erfüllt | IRW erfüllt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| IP 1 | 1 | 55 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 2 | 1 | 51 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 3 | 1 | 49 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 6 | 2 | 50 | 55 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 7 | 2 | 62 | 60 | 2 | nein | ja | |||||
| IP 8 | 1 | 56 | 60 | 0 | ja | ja | |||||
| IP 9 | 1 | 70 | 60 | 10 | nein | nein | |||||
| IP 10 | 2 | 56 | 55 | 1 | nein | ja | |||||
| IP 11 | 2 | 59 | 55 | 4 | nein | ja |
Schallpegelwerte in dB(A); IRW Immissionsrichtwert für den Tag in dB(A)
Anlage 13 A 81968 Isophone, h = 6 m
Beurteilung:
Kriterien nach AVV Baulärm, einschließlich der akzeptablen Überschreitung des
Immissionsrichtwertes 5 dB (IRW + 5 dB) sind an allen Wohngebäuden erfüllt. Innerhalb
des Uni-Campus bestehen Überschreitungen an IP9 (Päd. Forschungsinstitut); hier
besitzen alle zur Baustelle gewandten Aufenthaltsräume Lüftungsanlagen und Fenster
können bzw. müssen während des Baumaschinenbetriebes geschlossen bleiben.
[Seite 23]
IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 23 von 34
- Baustellenlärm, Minderungsmaßnahmen
Kriterien aus dem Bauvorlagenerlass Kapitel 11 bilden die Basis für Festlegungen und
Berechnungen dieses Gutachtens. Im vorliegenden Kapitel wird speziell auf die einzelnen
Anforderungskriterien a bis g eingegangen.
Nach AVV Baulärm dürfen Überschreitungen des Immissionsrichtwertes bis maximal
eintreten, erst wenn höhere Pegel entstehen, ist die Behörde verpflichtet,
weiterreichende Schallschutzmaßnahmen zu fordern. Unabhängig hiervon wird generell
eine Geräuschvermeidung/Geräuschminderung während aller Bauphasen und
Bauprozesse erwartet; dies schließt eine besondere Rücksichtnahme gegenüber
Nachbarschaften ein.
Erhöhte Geräuschimmissionen können darüber hinaus entstehen, beispielsweise im Falle
der Anwendung von Spezialbauverfahren. Hierbei handelt es sich um unvermeidbaren
Baulärm und geeignete Regelungen zur Information der Nachbarschaft und
Ausnahmegenehmigungen sind zu treffen sowie Sondergenehmigungen für Nachtarbeiten
einzuholen. Hinweise zur Kommunikation und Information hierzu nennt das vorliegende
Gutachten.
a) Darstellung des Gebietstyps sowie des zu beachtenden Immissionsrichtwertes
nach AVV Baulärm
Grundlage der Beurteilung bilden Bebauungspläne der Stadt Frankfurt am Main. Das
Umfeld der Baustelle und umliegende Gebäude/Institute der Universität sind im
Bebauungsplan B 802 aus 2007 als Sondergebiet ausgewiesen. Teil dieses B-Plans sind
Einfamilien-Wohnhäuser an der Wismarer Straße und Siolistraße, hier Ausweisung als
Allgemeines Wohngebiet (WA).
Nördlich zur Miquelallee beginnt der Geltungsbereich des Bebauungsplans NW 41c Nr. 2,
dortige Wohnhäuser liegen in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA).
[Seite 24]
IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 24 von 34
Bezogen auf die Immissionspunkte gelten damit Immissionsrichtwerte nach AVV Baulärm:
- IP 1 IP3, IP 6, IP 10 IP 11
Kapitel 3.1.1. d) vergleichbar Allgemeines Wohngebiet (WA)
Gebiete in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind
tagsüber 55 dB(A)
nachts 40 dB(A)
- IP 7 IP 9
Gebäude und Einrichtungen der Universität, angegliederte Institute,
Ausweisung als Sondergebiet, betrachtet vergleichbar einem
Mischgebiet (MI)
Kapitel 3.1.1. c) vergleichbar Mischgebiet MI/Kerngebiet (MK)
Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder
vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen
untergebracht sind
tagsüber 60 dB(A)
nachts 45 dB(A)
b) Beschreibung der baulärmverursachenden Maßnahmen, Zeitraum und Dauer
Berechnungen und Betrachtungen des Gutachtens gliedern sich in insgesamt 6 Bauphasen
mit nachfolgend zusammengestellter voraussichtlicher zeitlicher Gliederung:
- Verbau/Bohrpfahlwand an Baugrubenseite zur Miquelallee:
Oktober 2022
-
Aushub, Baugrube: November 2022 bis Januar 2023
-
Bodenplatte: Februar bis April 2023
-
Rohbau EG bis 6. OG: Mai 2023 bis Februar 2024
-
Fenster/Fassaden: Februar bis April 2024
[Seite 25]
IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 25 von 34
c) Angaben zu Geräten und deren Einsatzdauer
Hierzu wird verweisen auf Kapitel 5 mit Angaben maximal zulässiger Schallemissionen der
einzelnen Baumaschinen unter Einbeziehen von Impulszuschlägen. In Kapitel 6 werden für
die einzelnen Bauphasen die maximalen Maschinen-Betriebszeiten angegeben, welche
sich auch in Teilzeiten des Tages untergliedern können. Generell sind für den Einsatz von
Baumaschinen, insbesondere geräuschintensiven Maschinen, Kernzeiten zu bevorzugen,
beispielsweise werktags 08:00 bis 18:00 Uhr maximal.
Anstelle der vorgeschlagenen Baumaschinen können auch andere Fabrikate zur
Anwendung kommen unter Voraussetzung eines Einhaltens spezifizierter
Schallleistungspegel. Baumaschinen, wie die Kreissäge, stehen stellvertretend für andere,
ähnliche Baugeräte, wie hier Trennschleifer (Flex) oder Kettensäge.
Der Baustellenbetrieb ist nur für werktags geplant und möglich, wobei der Samstag im
Sinne der AVV Baulärm einen üblichen Werktag darstellt. Nicht vorgesehen sind
Nachtarbeiten (20:00 bis 07:00 Uhr) oder Bautätigkeiten an Sonn- und Feiertagen. Werden
Nachtarbeiten aus Gründen des Ablaufes erforderlich (z. B. Betonieren größerer Flächen),
ist die Sondergenehmigung zu beantragen und Nachbarschaft mit genügendem zeitlichem
Vorlauf auf diese erhöhte Geräuschbelastung hinzuweisen.
d) Darstellung der Lärmminderungsmaßnahmen
In Festlegungen zu Baumaschinen und Einsatzzeiten (Kapitel 5.6) wird verwiesen auf
besondere Schallschutzmaßnahmen oder Vereinbarungen, auch ergänzende Hinweise zur
Geräuschminderung oder Schallabschirmung.
- Maximaler Schallleistungspegel einzelner Baumaschinen gemäß Auflistung in
Kapitel 5
- Zeitliche Einschränkungen des Einsatzes der Baumaschinen, Maschinen-
betriebszeiten, siehe Kapitel 6
- Verwendung geräuscharmer Baumaschinen und Lieferfahrzeuge nach dem
[Seite 26]
IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 26 von 34
- Abstimmung mit Betreiber/Nutzer des westlich angrenzenden Deutschen
Instituts für internationale pädagogische Forschung (DIPF) (in Berechnungen
IP 9). An der zur Baustelle gewandten Ostfassade mit Büros, Seminarräumen
usw., wird vom Vorhandensein einer Lüftungsanlage ausgegangen. Es ist daher
möglich und zumutbar, dass während der Zeiten von Bauarbeiten Fenster
geschlossen bleiben und somit im Fassadenbereich um IP 9 generell von der
Zulässigkeit einer höheren Geräuschimmission ausgegangen wird. Betroffene
Personen, Mitarbeiter*innen, Studierende sind seitens des DIPF zu informieren
und auf das Geschlossenhalten der Fenster hinzuweisen.
- Trennfuge, vergleichbar einer zweischaligen Haustrennwand, zum DIPF-
Gebäude; durch diese konstruktive Entkopplung beider Gebäude Vermeiden
einer Schwingungs- und Körperschallübertragung.
- Koordination Nutzer des DIPF mit den Verantwortlichen der Baustelle,
Absprachen zu ggf. erforderlichen Zeiten der Vermeidung des Einsatzes
geräuschintensiver Baumaschinen, beispielsweise während Klausuren oder
Tagungen/Seminare. Gleichzeitig sollte eine Verlagerung in Büros oder
Seminarräumen auf der gegenüberliegenden westlichen Gebäudeseite
(gegenüber der Baustelle abgeschirmt) geprüft werden.
- Bei Bedarf ergänzende Schallabschirmungen durch mobile Stellwände,
beispielsweise seitlich zur Kreissäge. Schirmwände müssen die Schallquelle um
mindestens 2 m in ihrer Höhe übersteigen und die Wandseite zur Schallquelle
absorbierend ausgeführt sein (z. B. aufgenagelte Mineralfaser und als
zusätzlicher Schutz dünne PE-Folie und ggf. Baustahlgewebe). Derartige mobile
Schallabschirmungen lassen sich bei Bedarf aufstellen und verändern,
insbesondere zur Geräuschabschirmung gegenüber dem DIPF (IP 9), aber auch
zur Wohnbebauung nördlich an der Miquelallee.
- Betrieb eines geräuscharmen Bohrgerätes, dieses muss mit einem Erdabstreifer
ausgerüstet sein. Das Abklopfen oder Abrütteln der Erde von der Bohrspindel ist
aufgrund wesentlicher Geräusche/Schallpegelspitzen nicht zulässig.
- Das Anstoßen der Flaschenrüttler/Betonverdichter an Armierungseisen oder
Schalungen ist aufgrund der dabei entstehenden erhöhten Geräuschentwicklung
zu vermeiden
- Kein Laufenlassen von Lkw-Motoren während Wartezeiten
[Seite 27]
IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 27 von 34
- Abschalten von Maschinen und Geräten bei Einsatzunterbrechungen. Dies gilt
insbesondere für Liefer-Lkw während der Ent-/Beladevorgänge
- Transport des Lieferbetons auf der Baustelle schalltechnisch günstiger mit am
Kran befestigtem Kübel, anstelle Betonpumpe
- Lagerflächen für Baumaterialien östlich des Neubaus, Bereich in Richtung
Hansaallee. Keine Lagerflächen oder Zwischenbearbeitung an der Neubau-
Westseite neben dem DIPF-Gebäude dort auch freizuhaltende Flächen für
Fluchtwege.
- Baumaschinen und Lkw sind mit Rückfahrkameras oder einem Multifrequenz-
Rückfahrwarner auszustatten. Einfache Piepton-Warner sind nicht zulässig.
Achtung: Vorgaben des Arbeitsschutzes sind zu beachten. Gegebenenfalls sind
einweisende Personen notwendig.
- Materialien nicht aus größerer Höhe (über 2 m) in Container einwerfen bzw.
Abwurf auf Lkw-Ladeflächen.
- Betrieb von geräuschintensiven Baumaschinen einschließlich Lieferfahrzeugen
möglichst nur während Kernzeiten des Tages, z. B. zwischen 08:00 und
18:00 Uhr
- Hinweis und Instruktionen der eingesetzten Mitarbeitenden auf Lärm-
vermeidung, Kontrolle durch Bauleitung bzw. Sigeko
- Alle Geräte und Baumaschinen müssen einen guten Wartungszustand
aufweisen und von geschultem Personal bedient werden
- Abstimmung mit anderen Baumaßnahmen, darunter Baustellenaktivitäten am
Studierenden Haus, westlich zum DIPF-Gelände gelegen. Der gleichzeitige
Betrieb geräuschintensiver Baugeräte auf beiden Baustellen ist zu vermeiden,
z. B. nicht gleichzeitiges Errichten von Bohrpfahlwänden.
- Generell gilt:
Alle vermeidbaren Geräuschquellen sind unzulässig
Seitens der ausführenden Firma bzw. dessen Subunternehmen sind zu nennen:
-
Herstellungsfirma der Geräte
-
Maschinentyp
-
Emittierter Schallleistungspegel nach Herstellerangaben (Datenblatt)
-
Herstellungsdatum der Baumaschinen
[Seite 28]
IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 28 von 34
Besondere Bedeutung zum Lärmschutz kommt der Bauleitung zu, welche auf
vermeidbaren Lärm zum Umfeld der Baustelle achten und geeignete Gegenmaßnahmen
veranlassen muss. Je nach Situation können ergänzende Schallabschirmungen oder
andere Lärmminderungsmaßnahmen in Frage kommen, den Gegebenheiten auf der
Baustelle angepasst.
Neben oben genannten Lärmminderungsmaßnahmen können je nach Situation auf der
Baustelle einzelne Schallabschirmungen erforderlich sein. Diese sind nach örtlicher Lage
festzulegen und anzupassen.
e) Darlegung, warum Baumaßnahmen nach AVV Baulärm nicht zur ausreichenden
Reduktion von Immissionen führen und welche sonstigen Maßnahmen
getroffen werden, um Nachbarschaften von Lärmbeeinträchtigungen zu
schützen
Berechnungen zeigen für alle Bauphasen ein Einhalten der Immissionsrichte bzw. des
Kriteriums IRW + 5 dB gemäß AVV Baulärm; Ausnahme bildet der unmittelbar angrenzende
Immissionspunkt IP 9 an der Ostfassade des DIPF. Im Vorfeld der Gutachtenerstellung
wurde zusammen mit der Abteilung Planen und Bauen, Goethe Universität Frankfurt,
geklärt, dass alle Räume des DIPF-Gebäudes über eine Lüftungsanlage verfügen und
somit während der Bauphasen von geschlossenen Fenstern auszugehen ist. Eingesetzte,
moderne Fensterkonstruktionen mit Mehrscheiben-Isolierverglasung lassen ein
Bauschalldämm- w
(< 40 dB(A)) bei geschlossenen Fenstern und mittleren Außenlärmpegeln bis 70 dB(A)) zu
erwarten ist.
Unvermeidbarer Baulärm kann für Arbeitsabläufe/Tätigkeiten auftreten, wenn
Spezialmaschinen oder Spezialverfahren mit Beschränkung auf wenige Tage oder wenige
Stunden zum Einsatz kommen. Hierbei müssen gegebenenfalls zusätzliche
Schallabschirmungen eingeplant und angebracht werden.
[Seite 29]
IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 29 von 34
Im Vorfeld sind Nachbarschaften über derartige besondere Baumaßnahmen zu
informieren, entsprechend Angaben im Punkt g).
Eventuelle Änderungen des Maschineneinsatzes, z. B. Verwendung anderer Baugeräte,
müssen mitgeteilt werden einschließlich Informationen über ersatzweise eingesetzte
Maschinen. Hierzu gehört die Angabe des Schallleistungspegels nach Datenblatt. Sind
Werte nach Vorgaben dieses Gutachtens überschritten, muss ggf. eine verstärkte
Geräuschabschirmung eingeplant oder eine zeitliche Reduzierung des
Maschineneinsatzes in Betracht gezogen werden.
f) Messkonzept für die Überwachung der von der Baustelle ausgehenden
Lärmimmissionen
Turnusmäßige messtechnische Überprüfungen sind notwendig, welche sich auf die
jeweiligen Baustellensituationen und Bauphasen beziehen. Immissionsorte sind an nächst
gelegenen Wohnhäusern, hier IP 1 und IP 11, aber auch Räume der Universität,
insbesondere IP 8 (Sprach- und Kulturwissenschaft) sowie IP 9 (DIPF), hier auch
Überprüfungsmessungen in Büro- oder Seminarräumen bei geschlossenen Fenstern.
Bei Messungen ist der Mittelungspegel zu bestimmen. Treten einzelne, impulsartige
Geräuschspitzen auf, müssen diese gesondert angegeben werden mit Nennung des
Pegels bzw. (Taktmaximalwertpegel und Spitzenpegel). Die Messungen
erfolgen nach Vorgaben der AVV Baulärm einschließlich Auswahl der Messorte, z. B. an
Immissionspunkten vor geöffneten Wohnraumfenstern oder seitlich an Gebäuden,
günstig an der Gebäudekante.
Bestehen Fremdgeräusche, sind diese gesondert zu erfassen (z. B. Überflug) und die
Mittelwertbildung ist zu unterbrechen. Der anlagenbezogene Fahrzeugverkehr (Lkw) auf
dem Baustellengelände und auf öffentlichen Straßen ist im Bereich der Baustelle
eingerechnet. Bei Überprüfungsmessungen sind Fahrzeuggeräusche ebenfalls nach
Vorgaben der TA Lärm (Kapitel 7.4) zu berücksichtigen.
[Seite 30]
IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 30 von 34
Messergebnisse werden in Form eines Protokolls (Brief) den Auftraggebenden mitgeteilt
zur Weitergabe an die Bauaufsichtsbehörde. Feststellungen zu Richtwertüberschreitungen
bzw. Überschreitung berechneter Beurteilungspegel sind zusammen mit Hinweisen auf
Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des Berichtes zu nennen. Seitens der
Baustellenbetreiber werden Berichte weitergeleitet zusammen mit Angaben durchgeführter
Maßnahmen, hierzu zählt z. B. die Aufstellung zusätzlicher Schallabschirmwände.
g) Informationen an die Nachbarschaften, die über Lärmbelastung aufklären sowie
Ansprechpersonen und Informationen
Frühzeitige und umfassende Information der Nachbarschaft im Umfeld der Baustelle ist
notwendig und Bestandteil der baubegleitenden Kommunikation. Hierzu gehören im
Einzelnen:
- Informationsblatt über Baumaßnahmen und deren Dauer bzw.
Informationsveranstaltung mit Vorstellung des Bauvorhabens, Bauzeiten und
erwarteter Geräuschimmissionen sowie Darlegen geplanter
Schallschutzmaßnahmen
- In Mehrfamilienhäusern Aushänge, im Vorfeld Rücksprache mit
Hauseigentümer*innen
- Regelmäßiger Dialog mit Anwohnenden; Abstimmung auch ergänzender
Maßnahmen, wenn erhöhte subjektive Wahrnehmungen und Lästigkeiten
auftreten
- E-Mail-Rundschreiben an interessierte Nachbarschaften, Informationen über
Besonderheiten an der Baustelle, Nachtarbeiten, Erfordernis spezieller und
lauter Baumaschinen, ungewöhnliche, auffällige Geräusche
- Mitteilung, wenn verstärkt Vibrationseinwirkungen oder Erschütterungen zu
erwarten sind
- Rücksprache, regelmäßiger Dialog, mit Verantwortlichen umliegender
universitärer Einrichtungen, darunter auch DIPF. Bereits in der Vorbereitung von
Prüfungen oder Tagungen ist die Möglichkeit der Verlagerung vom DIPF in
andere universitäre Gebäude zu prüfen.
[Seite 31]
IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 31 von 34
Gegenstand von Informationsschriften und Aushängen muss die Nennung einer
Ansprechperson mit Rufnummer und E-Mail-Adresse sein für Beschwerden oder
Anregungen.
Treten Beschwerden auf, ist diesen seitens der Bauleitung sofort nachzugehen. Im Rahmen
von Messungen müssen daher auch Kontrollen an Wohnungen der
Beschwerdeführer*innen stattfinden, auch wenn diese größere Abstände zur Baustelle
aufweisen.
Beschwerden und Hinweise aus der Nachbarschaft sollten in einem speziellen
Tagebuch/Bautagebuch dokumentiert sein. Dort aufzunehmen sind auch getroffene
Gegenmaßnahmen, z. B. Darstellung der Kompensationsmaßnahmen. Im Rahmen der
Informationen zu Baumaßnahmen sollte auch auf Themen wie Verschmutzung der Straße,
Staubeinwirkung usw. eingegangen werden.
- Überprüfungsmessungen
Verwiesen wird auf Ausführungen im vorausgegangenen Kapitel 7, Abschnitt f).
Verfahren zur Berechnung des Immissionspegels aus Messungen an Zwischenpositionen
(Ersatzmessorte) bzw. Verfahren zur Bestimmung des Mittelungspegels nach Anlagen zur
AVV Baulärm sind zwischenzeitlich durch den Einsatz von EDV-Programmen oder
Taschenrechnern überholt. Anforderungskriterien an Schallpegelmesser nach Kapitel 6.2
AVV Baulärm sind durch eichfähige Messgeräte erfüllt, entsprechend Empfehlung in
AVV Baulärm sind geeichte Messgeräte zu verwenden. Kapitel 6.4 der AVV Baulärm sieht
Zeitabschnitte der Messungen vor, welche für den Baumaschinenbetrieb und
Arbeitsabläufe üblich sind. Sofern Geräusche tonhaltig hervortreten, soll ein
Lästigkeitszuschlag bis zu eingerechnet werden.
Die Impulshaltigkeit von Geräuschen wird durch das Messverfahren mit Bestimmung des
Taktmaximalwertpegels berücksichtigt.
[Seite 32]
IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 32 von 34
- Zusammenfassung
Gegenstand vorliegenden Gutachtens sind Betrachtungen und Berechnungen zu Baulärm-
Geräuschimmissionen durch den Neubau des Center for Humanities, Goethe Universität
Frankfurt am Main, Campus Westend. Neben Vorgaben zu Baumaschinen, maximalen
Betriebszeiten, Schallabschirmungen, enthält das Gutachten im Sinne des
Lärmschutzkonzeptes auch Vorgaben zur turnusmäßigen Überprüfung der
Baulärmimmissionen (Messungen) und Hinweise/Angaben hinsichtlich der
Vorgehensweise zur Information der Nachbarschaft/Kommunikation mit Nachbarn. Hierzu
gehört auch das Vorgehen bei Beschwerden seitens der Nachbarschaft über Baustellen-
Geräuschimmissionen.
Berechnungen im Gutachten zeigen für alle Bauphasen ein Einhalten der
Immissionsrichtwerte bzw. der nach AVV Baulärm zulässigen Überschreitung um 5 dB
(IRW + 5 dB) an allen Wohn-Nachbarschaften, dort ausgehend vom Gebietscharakter eines
Allgemeinen Wohngebiets (WA). Innerhalb des Universitätscampus sind ebenfalls Kriterien
nach AVV Baulärm unter Annahme von Anforderungskriterien vergleichbar einem
Mischgebiet erfüllt, Ausnahme bildet nur das unmittelbar angrenzende Deutsche Institut für
internationale pädagogische Forschung (DIPF) mit erhöhten Baulärmeinwirkungen an der
Ostfassade. Aufgrund des Vorhandenseins von Lüftungs-/Klimaanlagen in diesem
Gebäude ist es möglich und zulässig während der Baustellenaktivitäten Fenster
geschlossen zu halten. Entsprechende Vereinbarungen und Regelungen müssen im
Vorfeld mit Verantwortlichen des DIPF abgesprochen werden. In Berechnungen und
Betrachtungen des Gutachtens sind einbezogen:
-
Angaben zu maximalen Schallleistungspegeln der Baumaschinen
-
Maximale Betriebszeiten einzelner Maschinen, angegeben als
Einsatzdauer in Stunden pro Tag, auch aufgegliedert in Teilzeiten
- Baustellenbetrieb nur am Tag (Werktag einschließlich Samstag) im
Zeitraum 07:00 20-00 Uhr zu bevorzugen für den Maschinen-
einsatz sind Kernzeiten 08:00 18:00 Uhr
[Seite 33]
IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 33 von 34
- Verwendung von geräuscharmen Baumaschinen nach dem Stand der
Technik in gutem Wart
- Verwendung eines Bohrgerätes (Verbau an Nordseite) in
geräuschgeminderter Ausführung, ausgerüstet mit einem
Erdabstreifer; kein Abklopfen oder Abrütteln der Erde von der
Bohrspindel.
-
Bauliche Trennung / Trennfuge zum Baukörper des DIPF.
-
Das Anstoßen des Flaschenrüttlers/Betonverdichters am
Armierungseisen oder Schalung ist zu vermeiden
- Baustellen-Lagerflächen oder auch Vorbearbeitung an der Ostseite
des Neubaus, Bereich zwischen Neubau und Hansaallee
- Baustellen-Zufahrt/Ausfahrt ausschließlich von/zur Hansaallee,
Ausnutzen der jetzt bereits bestehenden Zufahrtsbereiche
- Bedienung der Maschinen durch Fachkräfte, Abschalten von Geräten
bei Arbeitsunterbrechungen
- Umsichtiges Verhalten aller am Bau Beteiligter, Kontrolle durch
Bauleitung bzw. Sigeko
- Abstimmung mit anderen Baumaßnahmen, darunter
Baustellenaktivitäten am Studierenden Haus, westlich zum DIPF-
Gelände gelegen. Der gleichzeitige Betrieb geräuschintensiver
Baugeräte an beiden Baustellen ist zu vermeiden, z. B. nicht
gleichzeitiges Errichten von Bohrpfahlwänden.
Generell wird ein umsichtiges, lärmvermeidendes Arbeiten in allen Bereichen der Baustelle
und während aller Bauphasen vorausgesetzt. Weitreichende Kommunikation zwischen der
Bauleitung und den benachbarten Anwohnenden ist zwingend notwendig. Der Bauleitung
kommt hier eine besondere Bedeutung und Verantwortung zu, da auffällige, hörbare und
störende Geräusche auch zu Belästigungen der Nachbarschaft und Überschreiten von
Grenzwerten nach AVV Baulärm führen. Ein rechtzeitiges Einschreiten und Veranlassen
von Gegenmaßnahmen sind unabdingbar. Erforderlich ist auch die schnelle und direkte
Kommunikation mit den Nachbarschaften, so dass verstärkte Schalleinwirkungen, die im
Allgemeinen vermeidbar sind, frühzeitig beseitigt und gemindert werden können.
[Seite 34]
IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 34 von 34
Baubegleitend sind Messungen zur Bestimmung der Geräuschimmissionen einzuplanen,
insbesondere während geräuschintensiver Bauarbeiten (Verbau, Betonieren von Decken).
Messpunkte liegen an der Wohnbebauung Wismarer Straße und zumindest als
Kontrollmessungen nördlich an der Miquelallee bzw. an Nachbargebäuden der Universität,
insbesondere DIPF-Gebäude.
Messungen dienen als Grundlage einer Beurteilung und Vergleich mit Grenzwerten sowie
den berechneten Geräuschimmissionen nach vorliegender Lärmprognose. Sie lassen
darüber hinaus erkennen, wenn zusätzliche Schallschutzmaßnahmen oder Abschirmungen
notwendig sind. Auch können Messungen zeigen, dass Grenzwerte unterschritten sind und
ggf. eine im Vergleich zur Planung längere Maschinenbetriebszeit möglich und zulässig ist.
- Anlagen
Anlage 1 A 81956 Lageplan mit Eintragung der
Immissionspunkte
Anlage 2 A 81958 Ansichten einiger Immissionspunkte
Anlage 3 A 81957 Freiflächenplan, Baustelleneinrichtung
Anlage 4 A 81959 Grundriss EG
Anlage 5 A 81960 Längsschnitt UG bis 5. OG
Anlage 6 A 81961 Übersicht B-Pläne nach Internetportal
Anlage 7 A 81962 CAD-Geländemodell
Anlage 8 A 81963 Isophone Bauphase 1, h = 6 m
Anlage 9 A 81964 Isophone Bauphase 2, h = 6 m
Anlage 10 A 81965 Isophone Bauphase 3, h = 6 m
Anlage 11 A 81966 Isophone Bauphase 4, h = 6 m
Anlage 12 A 81967 Isophone Bauphase 5, h = 6 m
Anlage 13 A 81968 Isophone Bauphase 6, h = 6 m
[Seite 35]
IP6 IP10 IP11 Miquelallee
DIPF
Lagerplatz Baumaterialien
Neubau IP9
IP8 Uni Seminarpavillon
LKW-Zufahrt / Baustraße
IP7 Uni-Gebäude
Wohnhäuser an IP1 IP2 Wismarer Straße IP3
Hansaallee
Immissionspunkte
Lageplan mit Immissionspunkten
A 81956 / 5588 2022 / 04
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IP 1 Wohnhaus Wismarer Str. 8, Nordfassade IP 7 Universität: Sprach- und Kulturwissenschaften Immissionspunkt im 1.OG Immissionspunkt im 2.OG, Nordfassade
IP 8 Universität: Seminarpavillon, gegenüberliegende Seite an Hansaallee IP 9 Universität: DIPF Deutsches Institut für Pädagogische Forschung Immissionspunkt im 1. OG, Westfassade Immissionspunkt im 1. 2..OG, Ostfassade zur Baustelle
Aufnahmen vom Februar 2022
Ansichten Immissionspunkte
A 81958 / 5588 Neubau Center for Humanities, Campus Westend Frankfurt am Main 2022 / 04
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DIPF
Lagerplatz Baumaterialien
Neubau
Zugangsbereich als Fluchtweg DIPD, keine oder nur eingeschränkte Nutzung durch Baustelle
LKW-Zufahrt / Baustraße von und zur Hansaallee
Uni-Gebäude zur Zeit in Fertigstellung
Freiflächenplan, Fahrtstrecken
A 81957 / 5588 2022 / 04
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Bestand
Grundriss EG
A 81959 / 5588 Neubau Center for Humanities, Campus Westend Frankfurt am Main 2022 / 04
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Längsschnitt UG 5. OG
A 81960 / 5588 2022 / 04
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B-Plan NW 41 c Nr. 2 vom 17.10.1967
Miquelallee
Neubau Center for Humanities
Siolistr.
Wohngebiet Wismarer Straße
B-Plan B 802 vom 20.03.2007
Fluchtlinienplan F 1477 vom 02,01,1939
Hansaallee
Ausschnitt Bebauungspläne
A 81961 / 5588 2022 / 04
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IP 6
Miquelallee
Baustelle
Stralsunder Str.
R o s t o c 8 k e IP 2 IP 1 r 6a S IP 1 4 3 7 8 t r . 6 S t r W a 5 is 6 ls u 12 m n a d S r e e r io r S lis t 3 S t r 4 8 t r . r . . 10 3 D Ansicht aus Südost H a n 2 s 1 a 10 a 8 lle e
Immissionspunkt
Geländemodell Cadna
A 81962 / 5588 Neubau Center for Humanities, Campus Westend Frankfurt am Main 2022 / 04 Weinbergstr. 2 IP 10 IP 11
IP 9 IP 8
32
Zufahrt
IP 7 2
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50,0 Pegelbereiche
-99.0 dB 35.0 dB 45,0 40.0 dB IP 6 45.0 dB 55,0 50.0 dB 50,0 50,0 55.0 dB Miquelallee 60.0 dB 60,0 65.0 dB 70.0 dB 75.0 dB 80.0 dB 85.0 dB Baustelle 65,0
55,0
Stralsunder Str.
40,0 50,0
R 50,0 o s t o c 8 k e IP 2 IP 1 r 6a S IP 3 7 8 t 14 r . 6 S t r W a 5 is 6 35,0 ls u m n 12 45,0 d a e S r e r io lis t 3 r S t r 4 40,0 8 S t r .
Immissionspunkt
r . .
10 Isophonen h = 6 m
H a
Isophonen: Phase 1; Verbau an Nordseite zur Miquelallee
A81963 / 5588 Neubau Center for Humanities, Campus Westend Frankfurt am Main 2022 / 04 Weinbergstr. 2 IP 10 IP 11
IP 9 IP 8
32
Zufahrt
IP 7 2
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Pegelbereiche
-99.0 dB 35.0 dB 40.0 dB 45.0 dB 50.0 dB 55.0 dB 60.0 dB 65.0 dB 70.0 dB 75.0 dB 80.0 dB 85.0 dB
Immissionspunkt
Isophonen h = 6 m
Isophonen: Phase 2; Aushub, Baugrube
A81964 / 5588 Neubau Center for Humanities, Campus Westend Frankfurt am Main 2022 / 04
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Pegelbereiche
-99.0 dB 35.0 dB 40.0 dB 45.0 dB 50.0 dB 55.0 dB 60.0 dB 65.0 dB 70.0 dB 75.0 dB 80.0 dB 85.0 dB
Immissionspunkt
Isophonen h = 6 m
Isophonen: Phase 3; Rohbau, Bodenplatte UG
A81965 / 5588 Neubau Center for Humanities, Campus Westend Frankfurt am Main 2022 / 04
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Pegelbereiche
-99.0 dB 35.0 dB 40.0 dB 45.0 dB 50.0 dB 55.0 dB 60.0 dB 65.0 dB 70.0 dB 75.0 dB 80.0 dB 85.0 dB
Immissionspunkt
Isophonen h = 6 m
Isophonen: Phase 4; Rohbau EG 1. OG
A81966 / 5588 Neubau Center for Humanities, Campus Westend Frankfurt am Main 2022 / 04
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Pegelbereiche
-99.0 dB 35.0 dB 40.0 dB 45.0 dB 50.0 dB 55.0 dB 60.0 dB 65.0 dB 70.0 dB 75.0 dB 80.0 dB 85.0 dB
Immissionspunkt
Isophonen h = 6 m
Isophonen: Phase 5; Rohbau 2. OG 5. OG; berechnet für 4. OG
A81967 / 5588 Neubau Center for Humanities, Campus Westend Frankfurt am Main 2022 / 04
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Pegelbereiche
-99.0 dB 35.0 dB 40.0 dB 45.0 dB 50.0 dB 55.0 dB 60.0 dB 65.0 dB 70.0 dB 75.0 dB 80.0 dB 85.0 dB
Immissionspunkt
Isophonen h = 6 m
Isophonen: Phase 6; Fenster / Fassaden
A81968 / 5588 Neubau Center for Humanities, Campus Westend Frankfurt am Main 2022 / 04