2.2.1 Anlage Akustisches Gutachten.pdf

Naturstein-Bodenbelagarbeiten nach DIN 18332

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Inhaltsverzeichnis Seite

  1. Einleitung und Aufgabenstellung 4

  2. Örtliche Gegebenheiten, Immissionspunkte 5

  3. Regelwerke, Unterlagen 8

  4. Anforderungen nach AVV Baulärm 9

  5. Emissionen der Baumaschinen 12

  6. Immissionsberechnung und Beurteilung 15

6.1 Phase 1: Verbau 16

6.2 Phase 2: Aushub 18

6.3 Phase 3-5: Rohbau 19

6.4 Phase 6: Fenster/Fassaden 22

  1. Baustellenlärm, Minderungsmaßnahmen 23

  2. Überprüfungsmessungen 31

  3. Zusammenfassung 32

  4. Anlagen 34

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  1. Einleitung und Aufgabenstellung

Geplant ist der Neubau eines mehrgeschossigen Hochschulgebäudes auf dem Gelände

des Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Genutzt wird ein zur Zeit

unbebautes Grundstück südlich zur Miquel-Allee und westlich der Hansaallee. Der Neubau

wird direkt an das bestehende und genutzte Gebäude des Deutschen Instituts für

Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) angrenzen.

Schalleinwirkungen durch verschiedene Phasen des Neubaus treten auf gegenüber

benachbarten Instituts- / Hörsaalgebäuden, Büros der Goethe-Universität, aber auch

gegenüber Wohn- Nachbarschaften, gelegen nördlich zur Miquel-Allee und südwestlich

Einfamilienhäuser an der Wismarer Straße.

Das vorliegende Gutachten betrachtet in der ersten Bauphase einen geplanten Verbau,

nördliche Baugrubenseite zur Miquelallee, in der darauffolgenden Phase 2 den Aushub und

in den anschließenden Bauphasen den Rohbau, beginnend mit der Bodenplatte und

nachfolgenden Etagen EG bis 5. OG. Schalltechnisch relevant ist noch die abschließende

Phase 6 mit Einbau von Fenstern und Montage des Wärmedämm-Verbundsystems.

Für jede Bauphase sind Beurteilungspegel berechnet gegenüber umliegenden

Wohnhäusern und Gebäuden der Goethe-Universität. Ergebnisse finden

Gegenüberstellung mit Immissionsrichtwerten nach AVV Baulärm, einschließlich

Beurteilung. Bestehen Überschreitungen des Immissionsrichtwertes bzw. liegen

berechnete Immissionen um mehr als 5 dB darüber (Kriterium IRW + 5 dB nach AVV

Baulärm) sind ergänzende, weiterreichende Schallschutzmaßnahmen vorzusehen bzw.

nach ausschöpfen dieser Möglichkeiten einschließlich Einschränkung der

Maschinenbetriebszeiten, ist von unvermeidbarem Baulärm zumindest für Teilzeiten der

Gesamtmaßnahme auszugehen.

Grundlage des Baustellen-Lärmschutzkonzeptes bildet neben der AVV Baulärm auch der

Bauvorlagenerlass (BVErl.) des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr

und Landesentwicklung vom 13. Juni 2018, letzte Änderung vom 20. Januar 2022. Gemäß

Kapitel 11 muss das Konzept zum Schall-Immissionsschutz berücksichtigen:

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a) Darstellung des Gebietstyps sowie des zu beachtenden Immissionsrichtwertes

nach der AVV Baulärm

b) Beschreibung der baulärmverursachenden Maßnahmen sowie Zeitraum und

Dauer

c) Angaben zu den verwendeten Geräten und Einsatzdauer

d) Darstellung der Lärmminderungsmaßnahmen

e) Darlegung, warum Maßnahmen nach AVV Baulärm nicht zur ausreichenden

Reduktion der Immissionen führen und welche sonstigen Maßnahmen getroffen

werden, um Anlieger vor Lärmbeeinträchtigungen zu schützen, wie

Beschränkungen der Lärmimmissionen auf bestimmte Zeiten

f) Messkonzept für die Überwachung der von der Baustelle ausgehenden

Lärmimmissionen mit Angaben zur beauftragten sachkundigen Person, zu den

Messintervallen und den Messorten

g) Nachbarinformationen, die über Lärmbelastung aufklären sowie Ansprech-

partner und Informationsquellen

Vorliegendes Gutachten berücksichtigt alle oben aufgeführten Punkte des Bauvorlagen-

erlasses. Darüber hinaus müssen, abhängig vom Baufortschritt, Überprüfungsmessungen

an nächst gelegenen Wohnhäusern, aber auch Institutsgebäuden, vorgenommen werden.

Sie dienen als Nachweis des Einhaltens vorgegebener bzw. berechneter Immissionswerte.

Im Falle einer Unterschreitung geben Messergebnisse Hinweise auf eine gegebenenfalls

zulässige zeitliche Ausdehnung der Maschinenbetriebszeiten während des Tages.

  1. Örtliche Gegebenheiten, Immissionspunkte

Im Umfeld des Neubauvorhabens befinden sich:

  • nördlich:

Miquelallee als stark befahrene innerstädtische Verbindungsstraße,

daran nördlich angrenzend Mehrfamilien-Wohnhäuser an der

Kallestraße und Carl-von-Weinberg-Straße

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  • östlich:

Hansaallee, daran angrenzend Seminarpavillon der Universität

  • südöstlich:

Einfamilien-Wohnhäuser an der Stralsunder Straße

  • südlich:

Universität, Neubau Sprach- und Kulturwissenschaft

  • südwestlich:

Einfamilien-Wohnhäuser an der Wismarer Straße und Siolistraße

  • westlich:

Universität: Deutsches Institut für Internationale Pädagogische

Forschung, westlich von diesem Gebäude geplant Studierendenhaus

der Goethe Universität

Anlage 1 A 81956 Lageplan mit Eintragung der

Immissionspunkte

Im Einwirkungsbereich der Baulärm-Immissionen wurden an nächst gelegenen

Wohnhäusern und Einrichtungen der Universität folgende Immissionspunkte festgelegt,

IP1 ..IP3 und IP6 übernommen vom früheren Akustischen Gutachten A70413a/4669,

Berechnung zu Schallschutzmaßnahmen für Neubau Studierendenhaus vom 15.11.2016.

  • IP1: Wismarer Straße 8, Nordseite, 1. OG, h = 5 m

  • IP2: Wismarer Straße 7, Nordseite, 1. OG, h = 5 m

  • IP3: Siolistraße 14, Nordseite, 1. OG, h = 5 m

  • IP6: Mehrfamilien-Wohnhaus Weinbergstraße 2,

Südfassade, 2. OG, h = 9 m

  • IP7: Universität, Sprach- und Kulturwissenschaft, Nordfassade,
  1. OG, h = 8 m
  • IP8: Seminarpavillon der Universität, Stralsunder Straße 32-38,

Westfassade, 1. OG, h = 6 m

  • IP9: Universität: Deutsches Institut für Internationale

Pädagogische Forschung, Ostfassade, 1.-2. OG, h = 6 m

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  • IP10: Mehrfamilien-Wohnhaus, Kallestraße 2, Südfassade,
  1. OG, h = 9 m
  • IP11: Mehrfamilien-Wohnhaus, Hansaallee 109, Südfassade,
  1. OG, h = 9 m

Anlage 2 A 81958 Ansichten einiger Immissionspunkte

Immissionspunkte befinden sich nach Vorgaben in Kapitel 6.1 der AVV Baulärm 0,5 m vor

dem (geöffneten) Fenster eines Wohn- oder Aufenthaltsraumes. Ersatzweise können

Messpunkte nach AVV Baulärm in mindestens 1,2 m Höhe über dem Erdboden und

mindestens 3 m Abstand zu reflektierenden Wänden gewählt werden.

Im Freiflächenplan findet sich die Position des Neubaus, in einem Teilabschnitt an der

Nordseite angrenzend zum bestehenden Institutsgebäude für Pädagogische Forschung.

Anlage 3 A 81957 Freiflächenplan, Baustelleneinrichtung

Eingetragen sind ferner geplante Fahrstrecken mit Erschließung der Baustellen-

Einrichtungsfläche zwischen Neubau und Hansaallee mit separater Zufahrt von der

Hansaallee. Von dort erfolgt die Baustellenbeschickung, zumal der Geländestreifen zwischen

dem Neubau und dem westlich angrenzenden Institutsgebäude als Fluchtweg weiterhin frei

bleiben muss.

Zur Übersicht und Veranschaulichung der Kubatur sind folgende Pläne nach Unterlagen der

Goethe Universität, Abteilung Planen und Bauen, wiedergegeben in

Anlage 4 A 81959 Grundriss EG

Anlage 5 A 81960 Längsschnitt UG bis 5. OG

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  1. Regelwerke, Unterlagen

Diesem Gutachten liegen zugrunde:

  • BImSchG: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und

ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG),

Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der

Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I

S. 123), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2021

(BGBl. I S. 3146) geändert worden ist

  • AVV Baulärm: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen

Baulärm Geräuschimmissionen vom 19.08.1970 (Beil. zum BAnz.

Nr. 160)

  • Konsolidierte Fassung Bauvorlagenerlass (BVErl) vom 13. Juni 2018,

letzte Änderung vom 20. Januar 2022, Hessisches Ministerium für

Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.

  • Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV vom

29.08.2002 Merkblatt Baulärm: Leitfaden für Bauherren/

Auftraggeber, Planer und Bauunternehmen, August 2016, Verein zur

Förderung fairer Bedingungen am Bau e.V. in Zusammenarbeit mit

dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

(Bundesfachabteilung Spezialtiefbau) und dem CBTR Centrum für

Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht e.V.

  • Merkblatt Baulärm der Stadt Frankfurt am Main

  • Studie 192 der HLUG, Technischer Bericht zur Untersuchung von

Lkw- und Ladegeräuschen aus 1995

  • Studie der Hessischen Landesanstalt für Naturschutz, Umwelt und

Geologie (HLNUG), Heft 2 aus 2004

  • ISO 9613-2:1999, Akustik Dämpfung des Schalls bei der

Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren

  • DIN 4150-1:2001

Erschütterungen im Bauwesen

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  • Liegenschaftskarten und Geo-Daten nach Internetportal

  • Regiomap Hessen mit Eintragung der Bebauungspläne

  • Liegenschaftskarten und Geodaten nach Internet-Portal der

Hessischen Verwaltung, www.geoportal.hessen.de, Stand April 2022

  • Internetportal zu Bebauungsplänen der Stadt Frankfurt am Main,

www.planas-frankfurt.de, Stand April 2022

  1. Anforderungen nach AVV Baulärm

Maßgebliche Beurteilungsgrundlage für den Betrieb von Baustellen hinsichtlich der

Schalleinwirkungen auf die Nachbarschaft ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz

(BImSchG). Gemäß § 66 Abs. 2 BImSchG ist bis auf weiteres die fortgeltende AVV Baulärm

im Zusammenhang mit Lärm am Bau anzuwenden. Hierbei handelt es sich um eine

Allgemeine Verwaltungsvorschrift.

Die AVV Baulärm (Kapitel 3.1) unterscheidet hier einen jeweiligen Gebietscharakter (Tag

07:00 - 20:00 Uhr; Nacht 20:00 - 07:00 Uhr).

Für die Zuordnung der Gebiete gilt nach Kapitel 3.2 der AVV Baulärm zunächst der

Bebauungsplan und dort getroffene Festsetzungen. Weicht die tatsächliche bauliche

Nutzung im Einwirkungsbereich erheblich ab, ist von der tatsächlichen Nutzung des

Gebietes auszugehen. Ist ein Bebauungsplan nicht aufgestellt, so ist die tatsächliche

bauliche Nutzung zugrunde zu legen.

Eine Übersicht/Ausschnitt der Baubauungspläne zeigt:

Anlage 6 A 81961 Übersicht B-Pläne nach Internetportal

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  • ße)

B-Plan B802 vom 20.03.2007

Eintragung als Allgemeines Wohngebiet (WA)

  • IP6; IP10, IP11:

Mehrfamilien-Wohnhäuser nördlich Miquelallee

B-Plan NW 41c NR.2 vom 17.10.1967,

Eintragung als Allgemeines Wohngebiet (WA)

  • IP7, IP 9:

Universität

B-Plan B802 vom 20.03.2007

Eintragung Sondergebiet (SO), Hochschule,

in Beurteilung vergleichend betrachtet wie Mischgebiet (MI)

  • IP8:

Universität, Seminarpavillon

Plan F1477 vom 02.01.1939,

keine Angaben zur Gebietswidmung,

angenommen zu Mischgebiet (MI)

In Kapitel 3.1 der AVV Baulärm gelten die Immissionsrichtwerte:

  • 3.1.1.c

Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder

vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen

untergebracht sind (IP7-IP9)

tagsüber 07:00 20:00 Uhr 60 dB(A)

nachts 20:00 07:00 Uhr 45 dB(A)

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  • 3.1.1.d Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind IP10-11)

tagsüber 07:00 20:00 Uhr 55 dB(A)

nachts 20:00 07:00 Uhr 40 dB(A)

Hinweis:

Nördlich zur Miquelallee (IP6, IP10-IP11) und östlich zur Hansaallee (IP8) besteht eine

wesentliche Geräuschvorbelastung durch den Straßenverkehr. Dort ist zu erwarten, dass

Schallimmissionen durch Kraftfahrzeuge oben genannte Immissionsrichtwerte am Tag um

10 dB oder mehr überschreiten. Auch Baustellen LKW tragen zu keiner signifikanten

Schallpegelerhöhung (< 1 dB) bei.

Neben oben genannten Immissionsrichtwerten müssen ergänzend nach AVV Baulärm

Berücksichtigung finden:

  • Grenzwerte gelten als überschritten, wenn Messwerte oder

Geräuschspitzen nachts um mehr als 20 dB über oben genanntem

Immissionsrichtwert liegen

  • Im Falle von Überschreitungen um mehr als 5 dB(A) sollen

Maßnahmen zur Minderung der Geräusche angeordnet werden,

diese können betreffen:

** Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle

** Maßnahmen an den Baumaschinen

** Die Verwendung geräuscharmer Baumaschinen

** Die Anwendung geräuscharmer Bauverfahren

** Die Beschränkung der Betriebszeit lautstarker Baumaschinen

AVV Baulärm fordert Maßnahmenanordnung durch die Behörde erst ab einer

Überschreitung des Immissionsrichtwertes um mehr als 5 dB(A). Dieses Kriterium

IRW + 5 dB findet auch im vorliegenden Akustischen Gutachten Anwendung.

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Weiter müssen nach Bauvorlagenerlass aus 2018 Betrachtungen zur Geräuschminderung

im Vorfeld der Bau- oder Abbruchmaßnahme in Form eines Konzeptes zum Baustellenlärm

vorgelegt werden. Dieses Gutachten berücksichtigt die Kriterien des Bauvorlagenerlasses,

insbesondere finden sich Hinweise hierzu im Kapitel 7.

Nach Kapitel 6.7 AVV Baulärm ist der Beurteilungspegel anhand der

Maschinenbetriebsdauer zu ermitteln. Für die Tageszeit 07:00 - 20:00 Uhr gelten folgende

Zeitkorrekturen

  • bis 2,5 Stunden Maschinenbetrieb 10 dB

  • über 2,5 Stunden bis 8 Stunden 5 dB

  • über 8 Stunden 0 dB

Die Baustellen-Betriebszeit wird nur betrachtet für den Tag, maximal 07:00 20:00 Uhr; ein

Baustellenbetrieb während der Nacht, 20:00 - 07:00 Uhr, oder an Sonn- und Feiertagen ist

nicht vorgesehen und wäre aufgrund der vorhandenen Wohnnutzungen äußerst

problematisch.

  1. Emissionen der Baumaschinen

Baustellen-Lärmschutzkonzepte werden, wie das vorliegende Gutachten, in der

Planungsphase erstellt, d.h. vor Vergabe an ein Bauunternehmen. Anforderungen und

Angaben zu Baumaschinen basieren auf Festlegungen für übliche Baumaschinen,

Grundlage bildet der Technische Bericht der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und

Geologie (HLUG), Heft 2 aus 2004 sowie Studie 192 aus 1998. Hinzu kommen

Erfahrungswerte aus Messungen an vergleichbaren Bauvorhaben bzw. Angaben der

Maschinenhersteller. Basierend auf den zu Grunde gelegten Schallleistungspegeln können

auch andere Maschinen zur Anwendung kommen, Voraussetzung ist das Einhalten der

schalltechnischen Randbedingungen, angegeben als maximaler Schallleistungspegel.

Hierbei darf der immissionswirksame Schallleistungspegel (Maschinengeräusch und

Arbeitsgeräusch zusammen) Vorgaben dieses Gutachtens nicht überschreiten. Moderne

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Baumaschinen, insbesondere mit besonderer Kapselung des Motors, leisem Antrieb

und/oder Zertifizierung/Gütesiegel, , entsprechen diesen

Randbedingungen.

Aktionsflächen der Baumaschinen auf dem Außengelände, wie Radlader oder

Aushubbagger, werden als horizontale Flächenquellen angesetzt.

Baustellenzufahrten erfolgen ausschließlich von und zur Hansaallee; hierfür ist eine eigene

aus früheren anderen Bauvorhaben bestehende Zufahrt vorhanden; diese wird auch

weiterhin genutzt. Lkw biegen unmittelbar nach der Straßeneinfahrt zur BE-Fläche ab. Hier

sollte eine Umfahrt möglich sein, Ziel ist es Lkw-Wendemanöver zu vermeiden.

Zur Lkw-Entladung sollte der Baustellenkran Verwendung finden, nur in Ausnahmefällen

ein zum Lkw gehöriger Aufsetzkran mit erfahrungsgemäß höherer Schallemission.

Berechnungen gehen in den einzelnen Bauphasen von folgenden maximalen

Schallemissionen der Maschinen und damit verbundener Tätigkeiten aus:

Phase 1: Verbau an Ostseite zur Miquel-Allee

BaumaschineQuelleL WAeq [dB(A)]K I [dB]
DrehbohrgerätVorgabe Vergleich Liebherr LB 20.1 bzw. LB 30103,0-
BetonmischerUZ 5398-
  • Lkw-Fahrtstrecken auf dem Baustellengelände

  • Nach Technischem Bericht der HLUG aus

1995: Lkw > 105 kW

1 An- und Abfahrt pro Std. = 65 dB(A) WA,1h

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Phase 2: Aushub der Baugrube

BaumaschineQuelleL WAeq [dB(A)]K I [dB]
Mobilbagger, Aushub und Verladen auf LkwHLUG E5101,04,5
SchaufelradladerHLUG E 35100,15,1
KleinbaggerHLUG E1395,42,7
  • Lkw-Fahrten

3 An- und Abfahrten pro Std. = 69,8 dB(A) WA,1h

Phase 3: Bodenplatte UG

BaumaschineQuelleL WAeq [dB(A)]K I [dB]
TurmdrehkranUZ 53 (20 kW)95,3-
BetonpumpeUZ 53101,0-
BetonmischerUZ 5398,0-
FlügelglätterHLUG E12297,03,1
FlaschenrüttlerHLUG E20106,52,5
  • Lkw-Fahrten

3 An- und Abfahrten pro Std. = 69,8 dB(A) WA,1h

Phase 4, 5: Rohbau

BaumaschineQuelleL WAeq [dB(A)]K I [dB]
TurmdrehkranUZ 53 (20 kW)95,3-
BetonpumpeUZ 53101,0-
BetonmischerUZ 5398,0-
BaukreissägeUZ 53104,03,0
FlaschenrüttlerHLUG E20106,52,5

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IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 15 von 34

  • Lkw-Fahrten

3 An- und Abfahrten pro Std. = 69,8 dB(A) WA,1h

Phase 6: Fenster/Fassaden

BaumaschineQuelleL WAeq [dB(A)]K I [dB]
TurmdrehkranUZ 53 (20 kW)95,3-
BohrhammerHLUG E 74100,53,7
KleinbaggerHLUG E 1395,42,7
  • Lkw-Fahrten

2 An- und Abfahrten pro Std. = 68 dB(A) WA,1h

Hinweis:

Neben oben genannten Baumaschinen werden je nach Erfordernis auch andere, kleinere

Geräte oder manuelle Arbeiten zur Ausführung kommen. Von diesen wird im Allgemeinen

eine geringere oder gleiche Schallemission ausgehen, sodass unter Voraussetzung von

Geräten nach dem Stand der Technik keine höheren Geräuschabstrahlungen zu erwarten

sind, verglichen mit exemplarisch aufgeführten Baumaschinen.

  1. Immissionsberechnung und Beurteilung

Ein CAD-Geländemodell unter Verwendung des lizenzierten Programmpakets CADNA A,

Version 2022, der Firma Datakustik, München, bildet Grundlage zur Berechnung der

Schallausbreitung und Bestimmung der Beurteilungspegel an Immissionsorten.

Anlage 7 A 81962 CAD-Geländemodell

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Randbedingungen der Schallpegelberechnungen sind:

  • Geländeniveau als eben betrachtet

  • 6

  • Berechnungen gegenüber Immissionspunkten mit 4 Schall-

reflektionen und in Isophonendarstellungen mit 3 Schallreflektionen

  • Prognosegenauigkeit ± 1 dB

  • Gebäude schallreflektierend, Reflektionsverlust 1 dB

Zur Isophonendarstellung gehören auch Reflektionsanteile von der jeweiligen

Gebäudefassade; somit zeigen diese im Gegensatz zu Berechnungen an

Immissionspunkten (IP) vor einem geöffneten Fenster (und damit keine

Fassadenreflektionen) tendenziell höhere Pegelwerte. Relevant zum Vergleich mit

Anforderungskriterien nach AVV Baulärm sind Berechnungen an Immissionspunkten.

Das Gutachten zeigt Resultate für den Baustellenbetrieb am Tage im Zeitraum maximal

07:00 bis 20:00 Uhr an Werktagen. Der Samstag stellt nach AVV Baulärm einen üblichen

Werktag bzw. Arbeitstag dar.

Macht es der Bauablauf unumgänglich (siehe auch Kapitel 7), dass Arbeiten nachts oder

an Sonn-/Feiertagen durchgeführt werden, muss hierzu eine Sondergenehmigung

beantragt und eingeholt werden. Hierbei sind besondere Schallschutzanforderungen zu

berücksichtigen, einschließlich Information der Nachbarschaft.

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IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 17 von 34

6.1 Phase 1: Verbau

Eine Bohrpfahlwand ist notwendig an der Nordseite zur zukünftigen Baugrube parallel zur

Miquelallee. An den sonstigen Baugrubenseiten werden Abböschungen vorgesehen. Die

Immissionsprognose enthält folgende Maschenbetriebszeiten in Stunden pro Tag:

  • ein Drehbohrgerät mit Vorgaben zur

geräuschemissionsarmen Bauart

  • Betonmischer, Standort in Nähe des

Verbaus, ausbetonieren der Bohrlöcher

  • eine Lkw- An- und Abfahrt von/zur

Hansaallee

Berechnungen gegenüber Immissionspunkten:

IP Geschoss IRW IRW Über- IRW IRW

IPGeschossinIRW inIRW Über- schreitung inIRW erfülltIRW erfülltIRW erfüllt
IP 1139550jaja
IP 2141550jaja
IP 3139550jaja
IP 6248550jaja
IP 7255600jaja
IP 8152600jaja
IP 9160600jaja
IP 10254550jaja
IP 11254550jaja

Schallpegelwerte in dB(A); IRW Immissionsrichtwert für den Tag in dB(A)

Anlage 8 A 81963 Isophone, h = 6 m

Beurteilung:

Kriterien nach AVV Baulärm, einschließlich der akzeptablen Überschreitung des

Immissionsrichtwertes 5 dB (IRW + 5 dB) sind an allen Immissionspunkten erfüllt.

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IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 18 von 34

6.2 Phase 2: Aushub

Im Einsatz sind die Baumaschinen:

  • 8 Std. Mobilbagger

  • 8 Std. Schaufelradlader

  • 2,5 Std. Kleinbagger

  • 8 Std. 3 Lkw An- und Abfahrten/Std.

Berechnungen gegenüber Immissionspunkten:

IP Geschoss IRW IRW Über- IRW IRW

IPGeschossinIRW inIRW Über- schreitung inIRW erfülltIRW erfülltIRW erfüllt
IP 1150550jaja
IP 2146550jaja
IP 3144550jaja
IP 6246550jaja
IP 7261601neinja
IP 8156600jaja
IP 9167607neinnein
IP 10255550jaja
IP 11256551neinja

Schallpegelwerte in dB(A); IRW Immissionsrichtwert für den Tag in dB(A)

Anlage 9 A 81964 Isophone, h = 6 m

Beurteilung:

Kriterien nach AVV Baulärm, einschließlich der akzeptablen Überschreitung des

Immissionsrichtwertes 5 dB (IRW + 5 dB) sind an allen Wohngebäuden erfüllt. Innerhalb

des Uni-Campus bestehen Überschreitungen an IP9 (Päd. Forschungsinstitut); hier

besitzen alle zur Baustelle gewandten Aufenthaltsräume Lüftungsanlagen und Fenster

können bzw. müssen während des Baumaschinenbetriebes geschlossen bleiben.

[Seite 19]

IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 19 von 34

6.3 Phase 3-5: Rohbau

Phase 3: Bodenplatte UG

Im Einsatz sind die Baumaschinen:

  • 13 Std. Turmdrehkran

  • 8 Std. Betonmischer

  • 8 Std. Betonpumpe

  • 2,5 Std. Flügelglätter

  • 2,5 Std. Flaschenrüttler

  • 8 Std. 3 Lkw An- und Abfahrten/Std.

Berechnungen gegenüber Immissionspunkten:

IP Geschoss IRW IRW Über- IRW IRW

IPGeschossinIRW inIRW Über- schreitung inIRW erfülltIRW erfülltIRW erfüllt
IP 1150550jaja
IP 2147550jaja
IP 3143550jaja
IP 6246550jaja
IP 7261601neinja
IP 8154600jaja
IP 9165605neinja
IP 10254550jaja
IP 11255550jaja

Schallpegelwerte in dB(A); IRW Immissionsrichtwert für den Tag in dB(A)

Anlage 10 A 81965 Isophone, h = 6 m

Beurteilung:

Kriterien nach AVV Baulärm, einschließlich der akzeptablen Überschreitung des

Immissionsrichtwertes 5 dB (IRW + 5 dB) sind an allen Immissionspunkten erfüllt (siehe

Phase 2, Hinweis zu Uni-Gebäude IP9: dort Fenster geschlossen).

Hinweis für alle Bauphasen 3 6: eine bauliche Trennung als Gebäude-Trennfuge ist

gegenüber dem DIPF vorzusehen, über alle Etagen reichend.

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Phase 4. Rohbau EG bis 1. OG

Im Einsatz sind die Baumaschinen auf Ebene Bodenplatte 1. OG (h = 4,0 m):

  • 13 Std. Turmdrehkran

  • 8 Std. Betonmischer

  • 8 Std. Betonpumpe

  • 2,5 Std. Flaschenrüttler

  • 2,5 Std. Baukreissäge

  • 8 Std. 3 Lkw An- und Abfahrten/Std.

Berechnungen gegenüber Immissionspunkten:

IP Geschoss IRW IRW Über- IRW IRW

IPGeschossinIRW inIRW Über- schreitung inIRW erfülltIRW erfülltIRW erfüllt
IP 1148550jaja
IP 2143550jaja
IP 3142550jaja
IP 6245550jaja
IP 7262602neinja
IP 8157600jaja
IP 9168608neinnein
IP 10256551neinja
IP 11257552neinja

Schallpegelwerte in dB(A); IRW Immissionsrichtwert für den Tag in dB(A)

Anlage 11 A 81966 Isophone, h = 6 m

Beurteilung:

Kriterien nach AVV Baulärm, einschließlich der akzeptablen Überschreitung des

Immissionsrichtwertes 5 dB (IRW + 5 dB) sind an allen Wohngebäuden erfüllt. Innerhalb

des Uni-Campus bestehen Überschreitungen an IP9 (Päd. Forschungsinstitut); hier

besitzen alle zur Baustelle gewandten Aufenthaltsräume Lüftungsanlagen und Fenster

können bzw. müssen während des Baumaschinenbetriebes geschlossen bleiben.

[Seite 21]

IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 21 von 34

Phase 5: Rohbau 2. bis 5. OG

In Berechnungen exemplarisch angesetzt sind Bauarbeiten auf Ebene 4. OG; der

Baumaschineneinsatz ist gegenüber Phase 4 unverändert.

  • 13 Std. Turmdrehkran

  • 8 Std. Betonmischer

  • 8 Std. Betonpumpe

  • 2,5 Std. Flaschenrüttler

  • 2,5 Std. Baukreissäge

  • 8 Std. 3 Lkw An- und Abfahrten/Std.

Berechnungen gegenüber Immissionspunkten:

IP Geschoss IRW IRW Über- IRW IRW

IPGeschossinIRW inIRW Über- schreitung inIRW erfülltIRW erfülltIRW erfüllt
IP 1146550jaja
IP 2143550jaja
IP 3142550jaja
IP 6244550jaja
IP 7259600jaja
IP 8155600jaja
IP 9158600jaja
IP 10251550jaja
IP 11255550jaja

Schallpegelwerte in dB(A); IRW Immissionsrichtwert für den Tag in dB(A)

Anlage 12 A 81967 Isophone, h = 6 m

Beurteilung:

Kriterien nach AVV Baulärm, einschließlich der akzeptablen Überschreitung des

Immissionsrichtwertes 5 dB (IRW + 5 dB) sind an allen Immissionspunkten erfüllt. In Etagen

oberhalb IP 9 tritt im Gegensatz zu IP 9 auf Ebene 1. OG keine Abschirmung durch den

Neubau auf; die Baulärmeinwirkung in oberen Etagen ist ähnlich Phase 5 und Fenster des

Uni-Gebäudes müssen geschlossen bleiben.

[Seite 22]

IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 22 von 34

6.4 Phase 6: Fenster/Fassaden

Im Einsatz sind die Baumaschinen:

  • 13 Std. Turmdrehkran

  • 8 Std. 6 Bohrhämmer, verteilt auf Fassaden

(je 2 Std. West + Ost, je 1 Std. Nord + Süd)

  • 8 Std. 1 Kleinbagger

  • 8 Std. 2 Lkw-Fahrbewegungen/Std.

Berechnungen gegenüber Immissionspunkten:

IP Geschoss IRW IRW Über- IRW IRW

IPGeschossinIRW inIRW Über- schreitung inIRW erfülltIRW erfülltIRW erfüllt
IP 1155550jaja
IP 2151550jaja
IP 3149550jaja
IP 6250550jaja
IP 7262602neinja
IP 8156600jaja
IP 91706010neinnein
IP 10256551neinja
IP 11259554neinja

Schallpegelwerte in dB(A); IRW Immissionsrichtwert für den Tag in dB(A)

Anlage 13 A 81968 Isophone, h = 6 m

Beurteilung:

Kriterien nach AVV Baulärm, einschließlich der akzeptablen Überschreitung des

Immissionsrichtwertes 5 dB (IRW + 5 dB) sind an allen Wohngebäuden erfüllt. Innerhalb

des Uni-Campus bestehen Überschreitungen an IP9 (Päd. Forschungsinstitut); hier

besitzen alle zur Baustelle gewandten Aufenthaltsräume Lüftungsanlagen und Fenster

können bzw. müssen während des Baumaschinenbetriebes geschlossen bleiben.

[Seite 23]

IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 23 von 34

  1. Baustellenlärm, Minderungsmaßnahmen

Kriterien aus dem Bauvorlagenerlass Kapitel 11 bilden die Basis für Festlegungen und

Berechnungen dieses Gutachtens. Im vorliegenden Kapitel wird speziell auf die einzelnen

Anforderungskriterien a bis g eingegangen.

Nach AVV Baulärm dürfen Überschreitungen des Immissionsrichtwertes bis maximal

eintreten, erst wenn höhere Pegel entstehen, ist die Behörde verpflichtet,

weiterreichende Schallschutzmaßnahmen zu fordern. Unabhängig hiervon wird generell

eine Geräuschvermeidung/Geräuschminderung während aller Bauphasen und

Bauprozesse erwartet; dies schließt eine besondere Rücksichtnahme gegenüber

Nachbarschaften ein.

Erhöhte Geräuschimmissionen können darüber hinaus entstehen, beispielsweise im Falle

der Anwendung von Spezialbauverfahren. Hierbei handelt es sich um unvermeidbaren

Baulärm und geeignete Regelungen zur Information der Nachbarschaft und

Ausnahmegenehmigungen sind zu treffen sowie Sondergenehmigungen für Nachtarbeiten

einzuholen. Hinweise zur Kommunikation und Information hierzu nennt das vorliegende

Gutachten.

a) Darstellung des Gebietstyps sowie des zu beachtenden Immissionsrichtwertes

nach AVV Baulärm

Grundlage der Beurteilung bilden Bebauungspläne der Stadt Frankfurt am Main. Das

Umfeld der Baustelle und umliegende Gebäude/Institute der Universität sind im

Bebauungsplan B 802 aus 2007 als Sondergebiet ausgewiesen. Teil dieses B-Plans sind

Einfamilien-Wohnhäuser an der Wismarer Straße und Siolistraße, hier Ausweisung als

Allgemeines Wohngebiet (WA).

Nördlich zur Miquelallee beginnt der Geltungsbereich des Bebauungsplans NW 41c Nr. 2,

dortige Wohnhäuser liegen in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA).

[Seite 24]

IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 24 von 34

Bezogen auf die Immissionspunkte gelten damit Immissionsrichtwerte nach AVV Baulärm:

  • IP 1 IP3, IP 6, IP 10 IP 11

Kapitel 3.1.1. d) vergleichbar Allgemeines Wohngebiet (WA)

Gebiete in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind

tagsüber 55 dB(A)

nachts 40 dB(A)

  • IP 7 IP 9

Gebäude und Einrichtungen der Universität, angegliederte Institute,

Ausweisung als Sondergebiet, betrachtet vergleichbar einem

Mischgebiet (MI)

Kapitel 3.1.1. c) vergleichbar Mischgebiet MI/Kerngebiet (MK)

Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder

vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen

untergebracht sind

tagsüber 60 dB(A)

nachts 45 dB(A)

b) Beschreibung der baulärmverursachenden Maßnahmen, Zeitraum und Dauer

Berechnungen und Betrachtungen des Gutachtens gliedern sich in insgesamt 6 Bauphasen

mit nachfolgend zusammengestellter voraussichtlicher zeitlicher Gliederung:

  • Verbau/Bohrpfahlwand an Baugrubenseite zur Miquelallee:

Oktober 2022

  • Aushub, Baugrube: November 2022 bis Januar 2023

  • Bodenplatte: Februar bis April 2023

  • Rohbau EG bis 6. OG: Mai 2023 bis Februar 2024

  • Fenster/Fassaden: Februar bis April 2024

[Seite 25]

IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 25 von 34

c) Angaben zu Geräten und deren Einsatzdauer

Hierzu wird verweisen auf Kapitel 5 mit Angaben maximal zulässiger Schallemissionen der

einzelnen Baumaschinen unter Einbeziehen von Impulszuschlägen. In Kapitel 6 werden für

die einzelnen Bauphasen die maximalen Maschinen-Betriebszeiten angegeben, welche

sich auch in Teilzeiten des Tages untergliedern können. Generell sind für den Einsatz von

Baumaschinen, insbesondere geräuschintensiven Maschinen, Kernzeiten zu bevorzugen,

beispielsweise werktags 08:00 bis 18:00 Uhr maximal.

Anstelle der vorgeschlagenen Baumaschinen können auch andere Fabrikate zur

Anwendung kommen unter Voraussetzung eines Einhaltens spezifizierter

Schallleistungspegel. Baumaschinen, wie die Kreissäge, stehen stellvertretend für andere,

ähnliche Baugeräte, wie hier Trennschleifer (Flex) oder Kettensäge.

Der Baustellenbetrieb ist nur für werktags geplant und möglich, wobei der Samstag im

Sinne der AVV Baulärm einen üblichen Werktag darstellt. Nicht vorgesehen sind

Nachtarbeiten (20:00 bis 07:00 Uhr) oder Bautätigkeiten an Sonn- und Feiertagen. Werden

Nachtarbeiten aus Gründen des Ablaufes erforderlich (z. B. Betonieren größerer Flächen),

ist die Sondergenehmigung zu beantragen und Nachbarschaft mit genügendem zeitlichem

Vorlauf auf diese erhöhte Geräuschbelastung hinzuweisen.

d) Darstellung der Lärmminderungsmaßnahmen

In Festlegungen zu Baumaschinen und Einsatzzeiten (Kapitel 5.6) wird verwiesen auf

besondere Schallschutzmaßnahmen oder Vereinbarungen, auch ergänzende Hinweise zur

Geräuschminderung oder Schallabschirmung.

  • Maximaler Schallleistungspegel einzelner Baumaschinen gemäß Auflistung in

Kapitel 5

  • Zeitliche Einschränkungen des Einsatzes der Baumaschinen, Maschinen-

betriebszeiten, siehe Kapitel 6

  • Verwendung geräuscharmer Baumaschinen und Lieferfahrzeuge nach dem

[Seite 26]

IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 26 von 34

  • Abstimmung mit Betreiber/Nutzer des westlich angrenzenden Deutschen

Instituts für internationale pädagogische Forschung (DIPF) (in Berechnungen

IP 9). An der zur Baustelle gewandten Ostfassade mit Büros, Seminarräumen

usw., wird vom Vorhandensein einer Lüftungsanlage ausgegangen. Es ist daher

möglich und zumutbar, dass während der Zeiten von Bauarbeiten Fenster

geschlossen bleiben und somit im Fassadenbereich um IP 9 generell von der

Zulässigkeit einer höheren Geräuschimmission ausgegangen wird. Betroffene

Personen, Mitarbeiter*innen, Studierende sind seitens des DIPF zu informieren

und auf das Geschlossenhalten der Fenster hinzuweisen.

  • Trennfuge, vergleichbar einer zweischaligen Haustrennwand, zum DIPF-

Gebäude; durch diese konstruktive Entkopplung beider Gebäude Vermeiden

einer Schwingungs- und Körperschallübertragung.

  • Koordination Nutzer des DIPF mit den Verantwortlichen der Baustelle,

Absprachen zu ggf. erforderlichen Zeiten der Vermeidung des Einsatzes

geräuschintensiver Baumaschinen, beispielsweise während Klausuren oder

Tagungen/Seminare. Gleichzeitig sollte eine Verlagerung in Büros oder

Seminarräumen auf der gegenüberliegenden westlichen Gebäudeseite

(gegenüber der Baustelle abgeschirmt) geprüft werden.

  • Bei Bedarf ergänzende Schallabschirmungen durch mobile Stellwände,

beispielsweise seitlich zur Kreissäge. Schirmwände müssen die Schallquelle um

mindestens 2 m in ihrer Höhe übersteigen und die Wandseite zur Schallquelle

absorbierend ausgeführt sein (z. B. aufgenagelte Mineralfaser und als

zusätzlicher Schutz dünne PE-Folie und ggf. Baustahlgewebe). Derartige mobile

Schallabschirmungen lassen sich bei Bedarf aufstellen und verändern,

insbesondere zur Geräuschabschirmung gegenüber dem DIPF (IP 9), aber auch

zur Wohnbebauung nördlich an der Miquelallee.

  • Betrieb eines geräuscharmen Bohrgerätes, dieses muss mit einem Erdabstreifer

ausgerüstet sein. Das Abklopfen oder Abrütteln der Erde von der Bohrspindel ist

aufgrund wesentlicher Geräusche/Schallpegelspitzen nicht zulässig.

  • Das Anstoßen der Flaschenrüttler/Betonverdichter an Armierungseisen oder

Schalungen ist aufgrund der dabei entstehenden erhöhten Geräuschentwicklung

zu vermeiden

  • Kein Laufenlassen von Lkw-Motoren während Wartezeiten

[Seite 27]

IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 27 von 34

  • Abschalten von Maschinen und Geräten bei Einsatzunterbrechungen. Dies gilt

insbesondere für Liefer-Lkw während der Ent-/Beladevorgänge

  • Transport des Lieferbetons auf der Baustelle schalltechnisch günstiger mit am

Kran befestigtem Kübel, anstelle Betonpumpe

  • Lagerflächen für Baumaterialien östlich des Neubaus, Bereich in Richtung

Hansaallee. Keine Lagerflächen oder Zwischenbearbeitung an der Neubau-

Westseite neben dem DIPF-Gebäude dort auch freizuhaltende Flächen für

Fluchtwege.

  • Baumaschinen und Lkw sind mit Rückfahrkameras oder einem Multifrequenz-

Rückfahrwarner auszustatten. Einfache Piepton-Warner sind nicht zulässig.

Achtung: Vorgaben des Arbeitsschutzes sind zu beachten. Gegebenenfalls sind

einweisende Personen notwendig.

  • Materialien nicht aus größerer Höhe (über 2 m) in Container einwerfen bzw.

Abwurf auf Lkw-Ladeflächen.

  • Betrieb von geräuschintensiven Baumaschinen einschließlich Lieferfahrzeugen

möglichst nur während Kernzeiten des Tages, z. B. zwischen 08:00 und

18:00 Uhr

  • Hinweis und Instruktionen der eingesetzten Mitarbeitenden auf Lärm-

vermeidung, Kontrolle durch Bauleitung bzw. Sigeko

  • Alle Geräte und Baumaschinen müssen einen guten Wartungszustand

aufweisen und von geschultem Personal bedient werden

  • Abstimmung mit anderen Baumaßnahmen, darunter Baustellenaktivitäten am

Studierenden Haus, westlich zum DIPF-Gelände gelegen. Der gleichzeitige

Betrieb geräuschintensiver Baugeräte auf beiden Baustellen ist zu vermeiden,

z. B. nicht gleichzeitiges Errichten von Bohrpfahlwänden.

  • Generell gilt:

Alle vermeidbaren Geräuschquellen sind unzulässig

Seitens der ausführenden Firma bzw. dessen Subunternehmen sind zu nennen:

  • Herstellungsfirma der Geräte

  • Maschinentyp

  • Emittierter Schallleistungspegel nach Herstellerangaben (Datenblatt)

  • Herstellungsdatum der Baumaschinen

[Seite 28]

IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 28 von 34

Besondere Bedeutung zum Lärmschutz kommt der Bauleitung zu, welche auf

vermeidbaren Lärm zum Umfeld der Baustelle achten und geeignete Gegenmaßnahmen

veranlassen muss. Je nach Situation können ergänzende Schallabschirmungen oder

andere Lärmminderungsmaßnahmen in Frage kommen, den Gegebenheiten auf der

Baustelle angepasst.

Neben oben genannten Lärmminderungsmaßnahmen können je nach Situation auf der

Baustelle einzelne Schallabschirmungen erforderlich sein. Diese sind nach örtlicher Lage

festzulegen und anzupassen.

e) Darlegung, warum Baumaßnahmen nach AVV Baulärm nicht zur ausreichenden

Reduktion von Immissionen führen und welche sonstigen Maßnahmen

getroffen werden, um Nachbarschaften von Lärmbeeinträchtigungen zu

schützen

Berechnungen zeigen für alle Bauphasen ein Einhalten der Immissionsrichte bzw. des

Kriteriums IRW + 5 dB gemäß AVV Baulärm; Ausnahme bildet der unmittelbar angrenzende

Immissionspunkt IP 9 an der Ostfassade des DIPF. Im Vorfeld der Gutachtenerstellung

wurde zusammen mit der Abteilung Planen und Bauen, Goethe Universität Frankfurt,

geklärt, dass alle Räume des DIPF-Gebäudes über eine Lüftungsanlage verfügen und

somit während der Bauphasen von geschlossenen Fenstern auszugehen ist. Eingesetzte,

moderne Fensterkonstruktionen mit Mehrscheiben-Isolierverglasung lassen ein

Bauschalldämm- w

(< 40 dB(A)) bei geschlossenen Fenstern und mittleren Außenlärmpegeln bis 70 dB(A)) zu

erwarten ist.

Unvermeidbarer Baulärm kann für Arbeitsabläufe/Tätigkeiten auftreten, wenn

Spezialmaschinen oder Spezialverfahren mit Beschränkung auf wenige Tage oder wenige

Stunden zum Einsatz kommen. Hierbei müssen gegebenenfalls zusätzliche

Schallabschirmungen eingeplant und angebracht werden.

[Seite 29]

IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 29 von 34

Im Vorfeld sind Nachbarschaften über derartige besondere Baumaßnahmen zu

informieren, entsprechend Angaben im Punkt g).

Eventuelle Änderungen des Maschineneinsatzes, z. B. Verwendung anderer Baugeräte,

müssen mitgeteilt werden einschließlich Informationen über ersatzweise eingesetzte

Maschinen. Hierzu gehört die Angabe des Schallleistungspegels nach Datenblatt. Sind

Werte nach Vorgaben dieses Gutachtens überschritten, muss ggf. eine verstärkte

Geräuschabschirmung eingeplant oder eine zeitliche Reduzierung des

Maschineneinsatzes in Betracht gezogen werden.

f) Messkonzept für die Überwachung der von der Baustelle ausgehenden

Lärmimmissionen

Turnusmäßige messtechnische Überprüfungen sind notwendig, welche sich auf die

jeweiligen Baustellensituationen und Bauphasen beziehen. Immissionsorte sind an nächst

gelegenen Wohnhäusern, hier IP 1 und IP 11, aber auch Räume der Universität,

insbesondere IP 8 (Sprach- und Kulturwissenschaft) sowie IP 9 (DIPF), hier auch

Überprüfungsmessungen in Büro- oder Seminarräumen bei geschlossenen Fenstern.

Bei Messungen ist der Mittelungspegel zu bestimmen. Treten einzelne, impulsartige

Geräuschspitzen auf, müssen diese gesondert angegeben werden mit Nennung des

Pegels bzw. (Taktmaximalwertpegel und Spitzenpegel). Die Messungen

erfolgen nach Vorgaben der AVV Baulärm einschließlich Auswahl der Messorte, z. B. an

Immissionspunkten vor geöffneten Wohnraumfenstern oder seitlich an Gebäuden,

günstig an der Gebäudekante.

Bestehen Fremdgeräusche, sind diese gesondert zu erfassen (z. B. Überflug) und die

Mittelwertbildung ist zu unterbrechen. Der anlagenbezogene Fahrzeugverkehr (Lkw) auf

dem Baustellengelände und auf öffentlichen Straßen ist im Bereich der Baustelle

eingerechnet. Bei Überprüfungsmessungen sind Fahrzeuggeräusche ebenfalls nach

Vorgaben der TA Lärm (Kapitel 7.4) zu berücksichtigen.

[Seite 30]

IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 30 von 34

Messergebnisse werden in Form eines Protokolls (Brief) den Auftraggebenden mitgeteilt

zur Weitergabe an die Bauaufsichtsbehörde. Feststellungen zu Richtwertüberschreitungen

bzw. Überschreitung berechneter Beurteilungspegel sind zusammen mit Hinweisen auf

Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des Berichtes zu nennen. Seitens der

Baustellenbetreiber werden Berichte weitergeleitet zusammen mit Angaben durchgeführter

Maßnahmen, hierzu zählt z. B. die Aufstellung zusätzlicher Schallabschirmwände.

g) Informationen an die Nachbarschaften, die über Lärmbelastung aufklären sowie

Ansprechpersonen und Informationen

Frühzeitige und umfassende Information der Nachbarschaft im Umfeld der Baustelle ist

notwendig und Bestandteil der baubegleitenden Kommunikation. Hierzu gehören im

Einzelnen:

  • Informationsblatt über Baumaßnahmen und deren Dauer bzw.

Informationsveranstaltung mit Vorstellung des Bauvorhabens, Bauzeiten und

erwarteter Geräuschimmissionen sowie Darlegen geplanter

Schallschutzmaßnahmen

  • In Mehrfamilienhäusern Aushänge, im Vorfeld Rücksprache mit

Hauseigentümer*innen

  • Regelmäßiger Dialog mit Anwohnenden; Abstimmung auch ergänzender

Maßnahmen, wenn erhöhte subjektive Wahrnehmungen und Lästigkeiten

auftreten

  • E-Mail-Rundschreiben an interessierte Nachbarschaften, Informationen über

Besonderheiten an der Baustelle, Nachtarbeiten, Erfordernis spezieller und

lauter Baumaschinen, ungewöhnliche, auffällige Geräusche

  • Mitteilung, wenn verstärkt Vibrationseinwirkungen oder Erschütterungen zu

erwarten sind

  • Rücksprache, regelmäßiger Dialog, mit Verantwortlichen umliegender

universitärer Einrichtungen, darunter auch DIPF. Bereits in der Vorbereitung von

Prüfungen oder Tagungen ist die Möglichkeit der Verlagerung vom DIPF in

andere universitäre Gebäude zu prüfen.

[Seite 31]

IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 31 von 34

Gegenstand von Informationsschriften und Aushängen muss die Nennung einer

Ansprechperson mit Rufnummer und E-Mail-Adresse sein für Beschwerden oder

Anregungen.

Treten Beschwerden auf, ist diesen seitens der Bauleitung sofort nachzugehen. Im Rahmen

von Messungen müssen daher auch Kontrollen an Wohnungen der

Beschwerdeführer*innen stattfinden, auch wenn diese größere Abstände zur Baustelle

aufweisen.

Beschwerden und Hinweise aus der Nachbarschaft sollten in einem speziellen

Tagebuch/Bautagebuch dokumentiert sein. Dort aufzunehmen sind auch getroffene

Gegenmaßnahmen, z. B. Darstellung der Kompensationsmaßnahmen. Im Rahmen der

Informationen zu Baumaßnahmen sollte auch auf Themen wie Verschmutzung der Straße,

Staubeinwirkung usw. eingegangen werden.

  1. Überprüfungsmessungen

Verwiesen wird auf Ausführungen im vorausgegangenen Kapitel 7, Abschnitt f).

Verfahren zur Berechnung des Immissionspegels aus Messungen an Zwischenpositionen

(Ersatzmessorte) bzw. Verfahren zur Bestimmung des Mittelungspegels nach Anlagen zur

AVV Baulärm sind zwischenzeitlich durch den Einsatz von EDV-Programmen oder

Taschenrechnern überholt. Anforderungskriterien an Schallpegelmesser nach Kapitel 6.2

AVV Baulärm sind durch eichfähige Messgeräte erfüllt, entsprechend Empfehlung in

AVV Baulärm sind geeichte Messgeräte zu verwenden. Kapitel 6.4 der AVV Baulärm sieht

Zeitabschnitte der Messungen vor, welche für den Baumaschinenbetrieb und

Arbeitsabläufe üblich sind. Sofern Geräusche tonhaltig hervortreten, soll ein

Lästigkeitszuschlag bis zu eingerechnet werden.

Die Impulshaltigkeit von Geräuschen wird durch das Messverfahren mit Bestimmung des

Taktmaximalwertpegels berücksichtigt.

[Seite 32]

IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 32 von 34

  1. Zusammenfassung

Gegenstand vorliegenden Gutachtens sind Betrachtungen und Berechnungen zu Baulärm-

Geräuschimmissionen durch den Neubau des Center for Humanities, Goethe Universität

Frankfurt am Main, Campus Westend. Neben Vorgaben zu Baumaschinen, maximalen

Betriebszeiten, Schallabschirmungen, enthält das Gutachten im Sinne des

Lärmschutzkonzeptes auch Vorgaben zur turnusmäßigen Überprüfung der

Baulärmimmissionen (Messungen) und Hinweise/Angaben hinsichtlich der

Vorgehensweise zur Information der Nachbarschaft/Kommunikation mit Nachbarn. Hierzu

gehört auch das Vorgehen bei Beschwerden seitens der Nachbarschaft über Baustellen-

Geräuschimmissionen.

Berechnungen im Gutachten zeigen für alle Bauphasen ein Einhalten der

Immissionsrichtwerte bzw. der nach AVV Baulärm zulässigen Überschreitung um 5 dB

(IRW + 5 dB) an allen Wohn-Nachbarschaften, dort ausgehend vom Gebietscharakter eines

Allgemeinen Wohngebiets (WA). Innerhalb des Universitätscampus sind ebenfalls Kriterien

nach AVV Baulärm unter Annahme von Anforderungskriterien vergleichbar einem

Mischgebiet erfüllt, Ausnahme bildet nur das unmittelbar angrenzende Deutsche Institut für

internationale pädagogische Forschung (DIPF) mit erhöhten Baulärmeinwirkungen an der

Ostfassade. Aufgrund des Vorhandenseins von Lüftungs-/Klimaanlagen in diesem

Gebäude ist es möglich und zulässig während der Baustellenaktivitäten Fenster

geschlossen zu halten. Entsprechende Vereinbarungen und Regelungen müssen im

Vorfeld mit Verantwortlichen des DIPF abgesprochen werden. In Berechnungen und

Betrachtungen des Gutachtens sind einbezogen:

  • Angaben zu maximalen Schallleistungspegeln der Baumaschinen

  • Maximale Betriebszeiten einzelner Maschinen, angegeben als

Einsatzdauer in Stunden pro Tag, auch aufgegliedert in Teilzeiten

  • Baustellenbetrieb nur am Tag (Werktag einschließlich Samstag) im

Zeitraum 07:00 20-00 Uhr zu bevorzugen für den Maschinen-

einsatz sind Kernzeiten 08:00 18:00 Uhr

[Seite 33]

IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 33 von 34

  • Verwendung von geräuscharmen Baumaschinen nach dem Stand der

Technik in gutem Wart

  • Verwendung eines Bohrgerätes (Verbau an Nordseite) in

geräuschgeminderter Ausführung, ausgerüstet mit einem

Erdabstreifer; kein Abklopfen oder Abrütteln der Erde von der

Bohrspindel.

  • Bauliche Trennung / Trennfuge zum Baukörper des DIPF.

  • Das Anstoßen des Flaschenrüttlers/Betonverdichters am

Armierungseisen oder Schalung ist zu vermeiden

  • Baustellen-Lagerflächen oder auch Vorbearbeitung an der Ostseite

des Neubaus, Bereich zwischen Neubau und Hansaallee

  • Baustellen-Zufahrt/Ausfahrt ausschließlich von/zur Hansaallee,

Ausnutzen der jetzt bereits bestehenden Zufahrtsbereiche

  • Bedienung der Maschinen durch Fachkräfte, Abschalten von Geräten

bei Arbeitsunterbrechungen

  • Umsichtiges Verhalten aller am Bau Beteiligter, Kontrolle durch

Bauleitung bzw. Sigeko

  • Abstimmung mit anderen Baumaßnahmen, darunter

Baustellenaktivitäten am Studierenden Haus, westlich zum DIPF-

Gelände gelegen. Der gleichzeitige Betrieb geräuschintensiver

Baugeräte an beiden Baustellen ist zu vermeiden, z. B. nicht

gleichzeitiges Errichten von Bohrpfahlwänden.

Generell wird ein umsichtiges, lärmvermeidendes Arbeiten in allen Bereichen der Baustelle

und während aller Bauphasen vorausgesetzt. Weitreichende Kommunikation zwischen der

Bauleitung und den benachbarten Anwohnenden ist zwingend notwendig. Der Bauleitung

kommt hier eine besondere Bedeutung und Verantwortung zu, da auffällige, hörbare und

störende Geräusche auch zu Belästigungen der Nachbarschaft und Überschreiten von

Grenzwerten nach AVV Baulärm führen. Ein rechtzeitiges Einschreiten und Veranlassen

von Gegenmaßnahmen sind unabdingbar. Erforderlich ist auch die schnelle und direkte

Kommunikation mit den Nachbarschaften, so dass verstärkte Schalleinwirkungen, die im

Allgemeinen vermeidbar sind, frühzeitig beseitigt und gemindert werden können.

[Seite 34]

IAB - AKUSTISCHES GUTACHTEN A 81970/5588 Seite 34 von 34

Baubegleitend sind Messungen zur Bestimmung der Geräuschimmissionen einzuplanen,

insbesondere während geräuschintensiver Bauarbeiten (Verbau, Betonieren von Decken).

Messpunkte liegen an der Wohnbebauung Wismarer Straße und zumindest als

Kontrollmessungen nördlich an der Miquelallee bzw. an Nachbargebäuden der Universität,

insbesondere DIPF-Gebäude.

Messungen dienen als Grundlage einer Beurteilung und Vergleich mit Grenzwerten sowie

den berechneten Geräuschimmissionen nach vorliegender Lärmprognose. Sie lassen

darüber hinaus erkennen, wenn zusätzliche Schallschutzmaßnahmen oder Abschirmungen

notwendig sind. Auch können Messungen zeigen, dass Grenzwerte unterschritten sind und

ggf. eine im Vergleich zur Planung längere Maschinenbetriebszeit möglich und zulässig ist.

  1. Anlagen

Anlage 1 A 81956 Lageplan mit Eintragung der

Immissionspunkte

Anlage 2 A 81958 Ansichten einiger Immissionspunkte

Anlage 3 A 81957 Freiflächenplan, Baustelleneinrichtung

Anlage 4 A 81959 Grundriss EG

Anlage 5 A 81960 Längsschnitt UG bis 5. OG

Anlage 6 A 81961 Übersicht B-Pläne nach Internetportal

Anlage 7 A 81962 CAD-Geländemodell

Anlage 8 A 81963 Isophone Bauphase 1, h = 6 m

Anlage 9 A 81964 Isophone Bauphase 2, h = 6 m

Anlage 10 A 81965 Isophone Bauphase 3, h = 6 m

Anlage 11 A 81966 Isophone Bauphase 4, h = 6 m

Anlage 12 A 81967 Isophone Bauphase 5, h = 6 m

Anlage 13 A 81968 Isophone Bauphase 6, h = 6 m

[Seite 35]

IP6 IP10 IP11 Miquelallee

DIPF

Lagerplatz Baumaterialien

Neubau IP9

IP8 Uni Seminarpavillon

LKW-Zufahrt / Baustraße

IP7 Uni-Gebäude

Wohnhäuser an IP1 IP2 Wismarer Straße IP3

Hansaallee

Immissionspunkte

Lageplan mit Immissionspunkten

A 81956 / 5588 2022 / 04

[Seite 36]

IP 1 Wohnhaus Wismarer Str. 8, Nordfassade IP 7 Universität: Sprach- und Kulturwissenschaften Immissionspunkt im 1.OG Immissionspunkt im 2.OG, Nordfassade

IP 8 Universität: Seminarpavillon, gegenüberliegende Seite an Hansaallee IP 9 Universität: DIPF Deutsches Institut für Pädagogische Forschung Immissionspunkt im 1. OG, Westfassade Immissionspunkt im 1. 2..OG, Ostfassade zur Baustelle

Aufnahmen vom Februar 2022

Ansichten Immissionspunkte

A 81958 / 5588 Neubau Center for Humanities, Campus Westend Frankfurt am Main 2022 / 04

[Seite 37]

DIPF

Lagerplatz Baumaterialien

Neubau

Zugangsbereich als Fluchtweg DIPD, keine oder nur eingeschränkte Nutzung durch Baustelle

LKW-Zufahrt / Baustraße von und zur Hansaallee

Uni-Gebäude zur Zeit in Fertigstellung

Freiflächenplan, Fahrtstrecken

A 81957 / 5588 2022 / 04

[Seite 38]

Bestand

Grundriss EG

A 81959 / 5588 Neubau Center for Humanities, Campus Westend Frankfurt am Main 2022 / 04

[Seite 39]

Längsschnitt UG 5. OG

A 81960 / 5588 2022 / 04

[Seite 40]

B-Plan NW 41 c Nr. 2 vom 17.10.1967

Miquelallee

Neubau Center for Humanities

Siolistr.

Wohngebiet Wismarer Straße

B-Plan B 802 vom 20.03.2007

Fluchtlinienplan F 1477 vom 02,01,1939

Hansaallee

Ausschnitt Bebauungspläne

A 81961 / 5588 2022 / 04

[Seite 41]

IP 6

Miquelallee

Baustelle

Stralsunder Str.

R o s t o c 8 k e IP 2 IP 1 r 6a S IP 1 4 3 7 8 t r . 6 S t r W a 5 is 6 ls u 12 m n a d S r e e r io r S lis t 3 S t r 4 8 t r . r . . 10 3 D Ansicht aus Südost H a n 2 s 1 a 10 a 8 lle e

Immissionspunkt

Geländemodell Cadna

A 81962 / 5588 Neubau Center for Humanities, Campus Westend Frankfurt am Main 2022 / 04 Weinbergstr. 2 IP 10 IP 11

IP 9 IP 8

32

Zufahrt

IP 7 2

[Seite 42]

50,0 Pegelbereiche

-99.0 dB 35.0 dB 45,0 40.0 dB IP 6 45.0 dB 55,0 50.0 dB 50,0 50,0 55.0 dB Miquelallee 60.0 dB 60,0 65.0 dB 70.0 dB 75.0 dB 80.0 dB 85.0 dB Baustelle 65,0

55,0

Stralsunder Str.

40,0 50,0

R 50,0 o s t o c 8 k e IP 2 IP 1 r 6a S IP 3 7 8 t 14 r . 6 S t r W a 5 is 6 35,0 ls u m n 12 45,0 d a e S r e r io lis t 3 r S t r 4 40,0 8 S t r .

Immissionspunkt

r . .

10 Isophonen h = 6 m

H a

Isophonen: Phase 1; Verbau an Nordseite zur Miquelallee

A81963 / 5588 Neubau Center for Humanities, Campus Westend Frankfurt am Main 2022 / 04 Weinbergstr. 2 IP 10 IP 11

IP 9 IP 8

32

Zufahrt

IP 7 2

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Pegelbereiche

-99.0 dB 35.0 dB 40.0 dB 45.0 dB 50.0 dB 55.0 dB 60.0 dB 65.0 dB 70.0 dB 75.0 dB 80.0 dB 85.0 dB

Immissionspunkt

Isophonen h = 6 m

Isophonen: Phase 2; Aushub, Baugrube

A81964 / 5588 Neubau Center for Humanities, Campus Westend Frankfurt am Main 2022 / 04

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Pegelbereiche

-99.0 dB 35.0 dB 40.0 dB 45.0 dB 50.0 dB 55.0 dB 60.0 dB 65.0 dB 70.0 dB 75.0 dB 80.0 dB 85.0 dB

Immissionspunkt

Isophonen h = 6 m

Isophonen: Phase 3; Rohbau, Bodenplatte UG

A81965 / 5588 Neubau Center for Humanities, Campus Westend Frankfurt am Main 2022 / 04

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Pegelbereiche

-99.0 dB 35.0 dB 40.0 dB 45.0 dB 50.0 dB 55.0 dB 60.0 dB 65.0 dB 70.0 dB 75.0 dB 80.0 dB 85.0 dB

Immissionspunkt

Isophonen h = 6 m

Isophonen: Phase 4; Rohbau EG 1. OG

A81966 / 5588 Neubau Center for Humanities, Campus Westend Frankfurt am Main 2022 / 04

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Pegelbereiche

-99.0 dB 35.0 dB 40.0 dB 45.0 dB 50.0 dB 55.0 dB 60.0 dB 65.0 dB 70.0 dB 75.0 dB 80.0 dB 85.0 dB

Immissionspunkt

Isophonen h = 6 m

Isophonen: Phase 5; Rohbau 2. OG 5. OG; berechnet für 4. OG

A81967 / 5588 Neubau Center for Humanities, Campus Westend Frankfurt am Main 2022 / 04

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Pegelbereiche

-99.0 dB 35.0 dB 40.0 dB 45.0 dB 50.0 dB 55.0 dB 60.0 dB 65.0 dB 70.0 dB 75.0 dB 80.0 dB 85.0 dB

Immissionspunkt

Isophonen h = 6 m

Isophonen: Phase 6; Fenster / Fassaden

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